Marine

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        • UF Seestreitkräfte
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        • UF Naval power
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          BArch, RL 4 · Bestand · 1929-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1.2.1939 Bestellung des Chefs des Aausbildungswesens zur Entlastung des Generalstabs der Luftwaffe. Er unterstand zunächst unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe, seit April 1940 dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Dem Chef Ausbildungswesens wurden die seit 1935 für die einzelnen Waffengattungen bestehenden Inspektionen, die im Krieg über wiegend in Waffengenrale umgewandelt und zumeist dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurden. Im Frühjahr 1943 wurde die Dienststelle Chef des Ausbildunmgswesens aufgelöst. Mit einem Teil der Aufgaben wurde der "General der Fliegerausbildung" betraut, der von Juli 1944 an dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurde und im Oktober 1944 auch den Ausbildungs bereich des Luftwaffenführungsstabes I a mit dem Kartenwesen übernahm. Übersicht über die Bezeichnungen der Inspektionen / Waffengenerale L In 1 1936 - Jan. 1939: Inspektion der Aufklärungsflieger und des Luftbildwesens Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Heeresflieger, zugl. General der Lw. beim ObdH Okt. 1939 - Frühjahr 1942: Inspektion der Aufklärungsflieger Frühjahr 1942 - Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger und General der Lw. beim ObdH ab Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger L In 2 1937 - Jan. 1939: Inspektion der Kampfflieger Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Kampf-, Stuka- und Aufklärungsflieger Okt. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Kampf- und Stukaflieger ab Sept. 1941: General der Kampfflieger L In 3 1936 - 1937: Inspektion der Jagd- und Stukaflieger 1938: Inspektion der Jagdflieger Febr. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Jagd-, Zerstörer- und Schlachtflieger und des Waffenwesens ab Sept. 1941: General der Jagdflieger L In 4 1938 - Sept. 1941: Inspektion der Flakartillerie ab Sept. 1941: General der Flakwaffe L In 5 1938 - Okt. 1939: Inspektion für Flugsicherheit und Geräte Okt. 1939 - 1941: Inspektion für truppentechnische Ausbildung 1942 - Mai 1943: Inspektion für technischen Truppendienst, Gerät und Waffenwesen L In 6 Ab 1937: Inspektion des Kraftfahrwesens (Kraftfahrzeugwesen) L In 7 Inspektion der Luftnachrichtentruppe L In 8 Inspektion der Seeflieger Febr. 1939 - März 1940: Inspektion der Marineflieger Apr. 1940 - Apr. 1942 Inspektion des Seeflugwesens L In 9 Inspektion der Flugzeugführerschulen L In 10 Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens, zugl. Kommando der Luftkriegsschulen Juni - Dez. 1944: Inspektion für Truppendienst und Erziehung in der Luftwaffe L In 11 1939: Inspektion der Luftlande- und Fallschirmtruppe, zugl. Kommandeur der Fliegerdivision 7 L In 12 1939 - Jan. 1941: Inspektion für Flugnavigation (Blindflug- und Wetterdienstinspektion) L In 13 1939 - 1942: Inspektion des zivilen Luftschutzes ab 1942: Inspektion des Luftschutzes L In 14 1939 - 1944 Inspektion des Sanitätswesens L In 15 Inspektion der Luftverteidigungszonen L In 16 Inspektion des Seenotdienstes L In 17 Juni 1942 - Frühjahr 1943: Inspektion der Luftwaffenbautruppen Frühjahr 1943 - Apr. 1944: Luftwaffeninspektion für Bautruppen und Kriegsgefangene Mai - Sept. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere und Kriegsgefangenenlager Ab Okt. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere, Landesschützen und Transportbegeleitkompanien L In 18 Dez. 1942 - Anfang 1944: Inspektion der Luftwaffenfeldverbände Bestandsbeschreibung: Die Dienststelle Chef des Ausbildungswesens (Chef AW) wurde im Februar 1939 zur Entlastung der 3. (Ausbildungs-) Abteilung des Generalstabes gebildet, die 1937 aus der Ausbildungs-Abteilung des seit 1934 bestehenden Luftkommandoamtes hervorgegangen war und dem Generalinspekteur der Luftwaffe unterstand. Die 3. Abteilung des Generalstabes wurde auf die taktische Ausbildung beschränkt, während der Chef AW nach den Weisungen des Reichsministers der Luftwaffe (Ob.d.L.) die gesamte übrige Ausbildung der Luftwaffe zu leisten hatte. Gleichsam mit Dienststellung und Disziplinarbefugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet, hatte er das Recht, die erlassenen Ausbildungsanordnungen zu überwachen und zur Prüfung des Ausbildungsstandes der Truppe dem Dienst der Einheiten beizuwohnen. Eine unmittelbare Kommandogewalt gegenüber der Truppe übte er jedoch nicht aus. Der Chef AW unterstand zunächst auch unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe (Gen.Insp.d.Lw.), seit April 1940 aber dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Zum Stab gehörten neben der Ausbildungsabteilung die Vorschriften- und Lehrmittelabteilung, die Abteilung Stärke und Ausrüstung sowie die Abteilung Luftbildwesen, die aus der Luftwaffeninspektion 1 (L In 1), der ehemaligen Inspektion der Heeresflieger, ausgegliedert wurde. Die seit ihrer Bildung 1935 ebenfalls dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellten Luftwaffen-Inspektionen 1-14 fielen nun unter die Befugnisse des Chef AW, wobei allerdings ab April 1940 nur noch die Inspektionen 1-3, 8-10 und 12 in seinem Zuständigkeitsbereich verblieben. Im Frühjahr 1943 wurde die Abt. Luftbildwesen zusammen mit der Hauptbildstelle der Luftwaffe dem General der Aufklärungsflieger (ehemals L In 2) angegliedert, um dort als Grundlage für die Aufklärungsarbeit dienen zu können. Das Vermessungswesen wurde der 7. Abteilung des Generalstabes zugewiesen; beim Chef AW verblieben lediglich die Gruppe V (Film) und die Hauptfilmstelle. Umbenannt in "General der Fliegerausbildung" (Gen.d.Fl.Ausb.)(Kreipe) blieb der ehemalige Chef AW auf seine Hauptaufgabe der Truppenausbildung beschränkt. Von Juli 1944 an wurde er dem Chef des Generalstabes (Chef Gen.St.) unterstellt und im Oktober desselben Jahres der Ausbildungsbereich vom Luftwaffenführungsstab Ia (Ausb.Abt.) übernommen, wo bereits seit 1942 das Kartenwesen integriert war. Der "General der Aufklärungsflieger" (v. Barsewisch), der gleichzeitig auch die Funktionen des Generals d. Lw. beim Oberbefehlshaber des Heeres (Ob.d.H.) innehatte (übernommen aus L In 1, Insp. d. Heeresflieger), war für die Organisation und Umrüstung der Aufklärungsverbände und für die Entwicklung von Flugzeugen zuständig. Aufgrund seiner Eindrücke bei Inspektionen konnte er Ausbildungsforderungen an den General der Fliegerausbildung stellen und selbst für die Ausbildung von Offizieren in Aufklärungs-Ergänzungseinheiten sorgen. Im Frühjahr 1945 wurden seine Aufgaben von der 7. Abt. des Lw.Führungsstabes (Lw.F.St.) übernommen. Die Luftwaffen-Inspektionen dienten der Beobachtung und Überwachung von Ausbildung, personeller und materieller Ausstattung der einzelnen Waffengattungen und der sonstigen Einrichtungen der Luftwaffe. Sie brachten Verbesserungsvorschläge ein und standen während des Krieges - teilweise mit den Befugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet und in Waffengenerale umbenannt - dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Ob.d.L.) beratend zur Seite. Die Waffengenerale unterstanden direkt dem Chef des Generalstabes, waren also im Gegensatz zu den Inspektionen dem Chef AW/Gen.d.Fl.Ausb. gleichgestellt. Je nach Bedarf wurden neue Dienststellen eingerichtet oder Zuständigkeitsbereiche verschoben. So wurde die L In. 1 (Inspektion der Heeresflieger) mit dem Bereich Luftbildwesen und der Verbindung zum Heer zwischen dem Chef AW und dem Gen.d.Aufkl.Flieger aufgeteilt bzw. später ganz vom letzteren übernommen. Dem General der Flakartillerie (Flakwaffe) (Rüdel, anschließend v. Axthelm) waren seit Januar 1940 die L In 4 (Flakart.) und die L In 13 (Luftschutz) unterstellt; die letztere wurde ab Oktober eine selbständige Einrichtung. Die Inspektionen 5 (Flugsicherheit), 6 (Kraftfahrwesen) und 14 (Sanitätswesen) unterstanden ab April 1940 direkt dem Chef der Luftwehr - nicht mehr dem Chef AW. -, der wiederum dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellt war. Ende 1944 wurden alle Inspektionen den Waffengeneralen untergeordnet. Als Nachfolger des Technischen Amtes des Generalluftzeugmeisters wurde im Mai 1943 der "General der Truppentechnik" eingesetzt. Aus der 2. Abteilung des Generalquartiermeisters ging 1944 der "General der Fliegerbodenorganisation" hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Vom Chef AW und dem General der Fliegerausbildung sind vornehmlich Bestimmungen über die Ausbildung der Waffengattungen, insbesondere der Fliegertruppe, ferner Stellenbesetzungen und Gliederungen überliefert. Am reichhaltigsten ist der General der Aufklärungsflieger überliefert, in dessen Schriftgut sich der größte Teil der verhältnismäßig umfangreich überlieferten Unterlagen über das Luftbildwesen befindet. Mit nennenswerten Unterlagen sind auch der General der Flakwaffe sowie die Inspektionen des Sanitätswesens und des zivilen Luftschutzes überliefert, letztere mit Erfahrungsberichten über schwere Luftangriffe auf deutsche Städte. Schriftgutreste sind von den Generalen der Kampf-, der Jagd- und der Schlachtflieger sowie vom General des Seewesens, dem die Marine- und Seeflieger fachlich unterstanden, ins Bundesarchiv gelangt.Dokumentiert sind zumeist Führungsgrundsätze, Richtlinien für den Einsatz und die Zusammenarbeit mit Heer und Kriegsmarine (mit Erfahrungsberichten), technische Forderungen, Entwicklungsprogramme, Aufstellungen über den Rüstungsstand und Stellenbesetzungen. Erschließungszustand: Findbuch 1990 Vorarchivische Ordnung: Das nur splitterhaft überlieferte Archivgut stammt aus Aktenrückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamts, von wo es 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurde. Umfang, Erläuterung: 692 AE Zitierweise: BArch, RL 4/...

          Filmangelegenheiten: Bd. 2
          BArch, R 43-I/2498 · Akt(e) · 1921-1926
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Deulig GmbH und Messter GmbH; Absprachen über Zusammenarbeit mit der Regierung bei der Berichterstattung in Wochenschauen, Jan. 1921 und Juli 1923 Reichsbeteiligung an dem Propagandafilm "Der schwarze Gott" gegen bolschewistische Tendenzen aus Anlass des Kapp-Putsches, Feb. - Apr. 1921 "Die Pariser Konferenz und ihre Folgen für Deutschland im Lichtbild", Feb. 1921 Einfuhrerlaubnis für zehn italienische Filme, Feb. 1921 Reichsfilmstelle, Zuständigkeit für die Auftragserteilung, Apr. 1921 Filmzensur. u.a. öffentliche Reaktionen, Juni - Okt. 1922 Luftlichtbilder, Übersicht der Bestände des Reichsamtes für Landesaufnahme, Jan. 1922 Propagandafilm "Die schwarze Schmach" nach dem Manuskript "Die Vase des Kardinals" von Prof. v. Eberlein, zur Besetzung des Rheinlandes und der Pfalz, Feb. - Mai 1922 Französische Propagandaabsichten, Rundschreiben des Reichsmin. des Innern, Sept. 1922 Film "Der Versailler Friedensvertrag und seine wirtschaftlichen Folgen" der Deulig-Film AG, Förderung, Nov. 1922 Ausländische Einflüsse in der Filmindustrie, Jan. - Aug. 1923 Reichsfilmstelle, Fragen der Unterstellung, Feb. 1923 Lichtspielgesetz, Änderungen; auch Eingabe der Fuldaer Bischofskonferenz vom 20. Apr. 1920; Druck, 1923 - 1925 "Die Schlageter-Feier der nationalen Kampfverbände München" und "Gedächtnisfeier für den von den Franzosen ermordeten Märtyrer Schlageter", Filmprüfung, Aug. - Nov. 1923, Aug. 1925 Emelka-Konzern, ausländische Beteiligung, Jan. - Aug. 1923 "Verderblicher Einfluß" von Filmen; Eingaben u. a. zum Film "Die Tänzerin Barberina" und dessen Zensur, Dez. 1923 - März 1924 Filmzentrale AG, Widerruf einer Empfehlung des Reichsministerium des Innern, Nov. 1924 Europa-Film-AG, Unterstützungsersuchen, Jan. 1925 Film "Wege zu Kraft und Schönheit"; Zensur und öffentliche Reaktionen, u. a. Eingabe der Deutschen Turnerschaft, Mai - Juni 1925 "Drahtloser Dienst AG" und "Europa-Film AG", Besitzanteile der Reichsregierung; u .a. Abkommen mit der Universum Film AG über Zusammenarbeit bei der Berichterstattung, Juli 1925 "Kipho", Kino- und Photo-Ausstellung, Berlin 1925 Walther Plugge: Film und Gesetzgebung; Druck, Berlin 1925 Walther Plugge: Weltwirkung des Films; Manuskript, Berlin 1925 "Panzerkreuzer Potemkin", Zensur; u. a. Reaktionen von Regierungsmitgliedern und der Presse, Verbot in Württemberg und Bayern (Forts. Bd. 4), Apr. - Okt. 1926 Firma Roebel Kulturfilm, Eingabe um finanzielle Unterstützung von Afrika-Filmen (Kolonialpropaganda), Juni - Juli 1926 Film "Ehrentag der deutschen Armee und Marine in Nürnberg", u.a. Vorschlag des Auswärtigen Amtes, die Aufführung zu verbieten (Forts. Bd. 3), Nov. - Dez. 1926 "Unsere Emden", Zensur, Dez. 1926

          Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
          BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...