Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Archiv
Bestandsgeschichte
Das Stadtarchiv Trier ist für die Stadt Trier das zuständige kommunale Archiv. Hier werden die Schrift-, Bild- und Tondokumente verwahrt, die im Laufe der Jahrhunderte bei der Stadt Trier erwachsen sind, bzw. heute bei der Stadtverwaltung entstehen und aufbewahrt werden sollen.
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
4000 Urkunden, Akten, Amtsbücher und Schriftgut aus der kurfürstlichen, französischen und preußischen Zeit, Schriftgut der Stadtverwaltung nach 1945, 60.000 Fotos, 8000 Plakate, 6000 Karten u. Pläne, 5000 Graphiken u. Porträts, Filme u. Tonträger
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
- Lateinisch
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Zugriffspunkte
Zugriffspunkte (Thema)
Zugriffspunkte (Ort)
Zugriffspunkte (Name)
- Stadtarchiv Trier (Gegenstand)
- Stadtarchiv Freiburg im Breisgau (Gegenstand)
Zugriffspunkte (Genre)
Bereich "Beschreibungskontrolle"
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Die Benutzung der insgesamt 3 Kilometer Archivgut im Stadtarchiv ist durch eine eigene Benutzungsordnung geregelt. Es gilt die Benutzungssatzung des Stadtarchivs Trier vom 17. November 2011; Nutzungsgebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung des Stadtarchivs Trier vom 16. Juni 2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.10.2014. Die Kosten für Reproduktionen und Gebühren für Wiedergabe von Archivgut sind in Anlage 2 der Gebührenordnung der Stadtbibliothek an der Weberbach geregelt.