Tektonik - 02.03.03.03 Amtshauptmannschaften

Bereich "Identifikation"

Signatur

Titel

02.03.03.03 Amtshauptmannschaften

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Tektonik

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Mit dem Gesetz vom 21. Juli 1873 über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung und der dazugehörigen Ausführungsverordnung vom 20. August 1874 wurden am 15. Oktober 1874 in den vier Kreishauptmannschaften Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau 25 Amtshauptmannschaften eingerichtet. Die Trennung von Justiz und Verwaltung auf der unteren Ebene war damit endgültig vollzogen.Die Amtshauptmannschaften übernahmen die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung der seit 1856 bestehenden Gerichtsämter und der älteren Amtshauptmannschaften. Sie waren somit für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht von den Gemeinden oder besonderen Behörden wahrgenommen wurden und fungierten u. a. als Bau-, Fluss-, Jagd-, Gewerbe-, Gesundheits- und Sicherheitspolizeibehörden. Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren außerdem für die Elbe besondere strompolizeiliche Aufgaben zugewiesen. Gemeinsam mit dem Bezirksschulinspektor, später Bezirksschulrat, waren sie Schulaufsichtsbehörden. Weiterhin übernahmen sie Aufgaben der Straßen- und Wasserbaukommission. Die Verwaltungsbezirke wurden mehrfach verschoben bzw. neue Amtshauptmannschaften gegründet. Mit der Aufhebung der Schönburgischen Rezessherrschaften 1878 wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gegründet. 1910 kam die Amtshauptmannschaft Stollberg und 1919 die Amtshauptmannschaft Werdau hinzu. 1931 wurden die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Oelsnitz/V. und Werdau eingezogen.Jeder Amtshauptmannschaft war als entscheidendes und beratendes Gremium ein Bezirksausschuss zugeordnet. Der Bezirksausschuss entschied in Verwaltungsgerichtsangelegenheiten über Unterstützungswohnsitz und Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, über Einsprüche in Bezug auf Stimmberechtigung und Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen und bei Streitigkeiten über Beiträge und persönliche Leistungen für den Bezirk, für die Gemeinde oder zu Zwecken der Armenversorgung. Des Weiteren entschied er über Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung gewerblicher Anlagen, auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus, auf Untersagung eines Gewerbebetriebs, auf Erteilung eines Legitimationsscheines für Wandergewerbe, über die Notwendigkeit öffentlicher Wege bzw. stellte deren Öffentlichkeit fest und entschied über Dispensationsgesuche in Dismembrationsangelegenheiten. Der Bezirksausschuss war beratend tätig bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln, der Befürwortung von Staatsbeihilfen zu kommunalen Straßenbauten, der Wahl der Sachverständigen in Expropriationssachen und der Begutachtung von Anträgen auf Berichtigung von Wasserläufen. Außerdem war jeder Amtshauptmannschaft ein Bezirksverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung angeschlossen. Dessen Aufgaben waren v. a. die amtliche Wohlfahrtspflege, der Straßen- und Wegebau sowie das Verkehrswesen.Im Rahmen der Verwaltungsvereinheitlichung im Deutschen Reich wurde ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung "Landkreis" für den Amtsbezirk und "Landrat" für den Amtshauptmann eingeführt. Gemäß dem "Führerprinzip" trat seine ganze Behörde unter der Bezeichnung "Der Landrat" auf. Diese Behördenstruktur bestand bis 1945. Mit der Verordnung über die Errichtung von Bezirksverwaltungen vom 26. April 1946 wurden die sächsischen Amtshauptmannschaften aufgelöst. Die allgemeinen Verwaltungsaufgaben nahmen bis 1952 die Kreistage bzw. die Kreisräte wahr.In den Beständen der Amtshauptmannschaften sind z. T. Akten der allgemeinen Verwaltung der Gerichtsämter und anderer Vorgängerbehörden enthalten. Im Staatsarchiv Leipzig enthalten die Bestände ebenfalls die Akten der Bezirksverbände der Amtshauptmannschaften. Für das Staatsarchiv Chemnitz und das Hauptstaatsarchiv Dresden sei dagegen auf die separate Beständegruppe "02.03.03.04 Bezirksverbände der Amtshauptmannschaften" verwiesen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.03 Inneres

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung (SächsGVBl. Jg.2003, Bl.-Nr. 4 S. 79)

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Anmerkung

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Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Thema)

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

DE-D271_02.03.03.03

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Anmerkung des Archivars/der Archivarin

Bereich Zugang