Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Ansichtspostkarte; Kolonialpost, Cleve, Amphietheater vom Kanal aus, mit "Taxe à Payer"-Stempel versehene Ansichtspostkarte an einen Angehörigen der Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika, gelaufen
Datum/Laufzeit
- Verwendung von bis: 15.03.1907 Herstellungszeitraum: 1906 (Anlage)
Erschließungsstufe
Objekt
Umfang und Medium
Blattmaß (b x h mm): 137 x 87 mm
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
AbsenderIn Labs jr., Jos. [Verleger];
Beschriftung: Verlag v. Jos. Labs jr., Ansichtskartenhaus Cleve, Haagsche Str. 8 1906; Rückseite
Beschriftung: Verlag v. Jos. Labs jr., Ansichtskartenhaus Cleve, Haagsche Str. 8 1906; Rückseite
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Museumsstiftung Post und Telekommunikation >> Digitale Objekdatenbank >> Fotografien >> Schwarzweißfotografien >> S/W-Positive
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Material: Karton Farbe: schwarzweiß Technik: bedruckt
Bereich Sachverwandte Unterlagen
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Bereich "Anmerkungen"
Anmerkung
Die vorliegende Ansichtspostkarte wurde auf der Anschriftenseite, wegen fehlendem Postwertzeichens, mit einem "Taxe à Payer"-Stempel versehen. Vermutlich nachdem festgestellt wurde, dass die Karte an einen Angehörigen der Deutschen Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika verschickt werden sollte und diese somit den Satus einer Feldpostsendung hatte, wurde der Stempel durch blaue Stiftstriche ungültig gemacht. Nicht oder unzureichend freigemachte Briefsendungen des Auslandsverkehrs sind von den deutschen Aufgabepostämtern lediglich mit dem Stempelabdruck T (taxe à payer) versehen worden. Die Berechnung der Nachgebühr und der Blaustiftvermerk über den einzuziehenden Betrag in Goldcentimen oblag in Deutschland den Grenz-Ausgangs-Postämtern.
Anmerkung
{{Data Source}} MSPT Digital