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          Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
          Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

          Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

          Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (Bestand)
          BArch, NS 30 · Bestand · 1917-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...

          Stadtarchiv Worms, 185 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl Umfang: 760 Archivkartons, Überformate (= 3169/3561 Verzeichnungseinheiten (mit a,b,c-Unterteilungen ca. 3200) = 77 lfm - davon 3,5 lfm Fotoalben) Laufzeit: 1877 - 1988 Der Bestand Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl wurde Ende 1997 durch Ludwig Cornelius Freiherr von Heyl (jun., 1920-2010) als Depositum an das Stadtarchiv Worms übergeben. Die in zwei Kellerräumen des Heylshofs lagernden Unterlagen umfassten bzw. umfassen sowohl das private als auch Teile des ehemaligen Firmenarchivs der von Ludwig C. Freiherr von Heyl bis zu ihrer Stilllegung 1974 geleiteten Lederwerke Heyl-Liebenau. Es lag zum Zeitpunkt der Übernahme ein Verzeichnis vor "Akten Baron Ludwig jun. jetzt im Heylshofkeller befindlich", das vermutlich im Zuge der Umlagerung von Liebenau in den Heylshof erstellt worden war. Das Schriftgut wurde darin in VII Hauptgruppen untergliedert, die Inhalte waren grob betitelt und die jeweilige Anzahl der Ordner sowie deren Laufzeit festgehalten. Bei Teilen des Materials waren zwei lagerungstechnische Provenienzangaben erkennbar. Es fand sich zum einen die Angabe "Akten Baron Ludwig, vom Speicher Werk Liebenau" (Altsignatur Nr. 784 - 889, Nr. 891 - 1163), zum anderen "Sekretariat Baron Ludwig" (Altsignatur Nr. 622 - 783). Vor dem Abtransport in das Außenmagazin des Stadtarchivs (oberer Archivkeller im Verwaltungsgebäude Adenauerring) wurden von Seiten des Archivs unter Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung die Stücke durchnummeriert und eine Bestandsliste, in die die Ordner-Rückentitel übernommen wurden, erstellt. Das Material war jedoch nicht nur in Aktenordnern abgeheftet, sondern befand sich teilweise auch in Metall-Kassetten, Mappen, einem Koffer und in Bündeln verschnürt. 45 großformatige Fotoalben von Ludwig Freiherr von Heyl sen. (ca. 3,5 laufende Meter), gehörten ebenfalls dazu. Insgesamt wurden ca. 1350 Einheiten registriert. Über zehn Jahre diente diese Bestandsliste als provisorisches Findmittel, bis Ende 2007 durch Unterzeichnerin mit der archiv-fachlichen Verzeichnung in das EDV-Archivprogramm AUGIAS begonnen wurde, die im September 2009 ihren Abschluss fand. Im Frühjahr 2009 wurden überraschend noch weiter Unterlagen in einem Schrank im Heylshof entdeckt, die an das Stadtarchiv abgegeben und bei der Verzeichnung noch berücksichtigt werden konnten. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Unterlagen betr. die Stiftung Heylshof und Handakten in Verbindung mit der Liquidation des Werkes Liebenau. Zur Verzeichnung: Zunächst wurde ein großer Teil des Materials in das Stadtarchiv verbracht. Im Vorfeld vor der jeweiligen Titelaufnahme in AUGIAS mussten eine Reihe von "Handarbeiten" durchgeführt werden. Unter Beachtung der Erfordernisse zur Bestandserhaltung erfolgten verschiedene konservatorische Maßnahmen. Die Unterlagen wurden aus den Aktenordnern in säurefreie Archivmappen umgebettet, dabei auch die Büroklammern entfernt. Einige Akten waren verschmutzt und wurden gereinigt, einige wiesen Schimmelspuren auf. Aus vielen Aktenordnern wurden zwei teilweise drei neue Einheiten gebildet, die jedoch durch entsprechenden Zusatz bei der alten Archivsignatur als Gesamteinheiten wieder rekonstruierbar sind. Einige persönliche Papiere, die in Blechkassetten aus dem ausgebrannten Majorshof (Majorshofbrand infolge Kriegseinwirkung am 21.2.1945) gerettet werden konnten, wiesen bzw. weisen Brandschäden auf (brüchiges Papier, schlecht lesbare Schrift usw.). In den Fällen, in denen es konservatorisch vertretbar war, wurden Kopien gefertigt, die geschädigten Schriftstücke zur Schonung in Umschläge in den Faszikeln belassen. Zuletzt wurden die Verzeichnungseinheiten in säurefreie - insgesamt 757 - Archivkartons verpackt. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip (d.h. fortlaufende Durchnummerierung), die Signaturen der provisorischen Bestandsliste wurden dabei festgehalten und ermöglichen mittels Konkordanz das Auffinden unter der neuen Signatur. Falls die Aktenordner Registraturangaben trugen, wurden diese bei der Titelaufnahme berücksichtigt, so dass auch anhand alter Aktenverzeichnisse zum Privatarchiv bzw. der Firmenregistratur Aussagen über die Vollständigkeit bzw. die Verluste gemacht werden können. Verschiedene Verzeichnisse liegen z.B. in dem Bestand Abt. 180/1 Firmenarchiv Heyl-Liebenau vor, in dem dasselbe Registraturzeichensystem verwendet wurde wie bei den meisten Unterlagen aus der Provenienz Baron Ludwig sen. Eine umfangreiche Serie bildeten Feldpostbriefe (1914-1918), die zum großen Teil gebündelt in Packpapier aufbewahrt worden waren. Es wurde entschieden, die Briefe in der vorgefundenen Reihenfolge aus den Briefumschlägen zu entnehmen und beide Teile gelocht in Schlauchhefter einzufügen. Gegenüber der Schädigung durch Lochung, die offensichtlich ursprünglich sowieso vorgesehen war wie einige schon in Heftern vorliegende Feldpostbriefe zeigen, gaben die positiven Aspekte dieser Verfahrensweise den Ausschlag. Die Briefe sind auseinandergefaltet leicht zu benutzen, sie verbleiben in der vorgefundenen Reihenfolge und die Umschläge, die bei anderen Korrespondenzen zum großen Teil nach ihrer Eingliederung in Aktenordner vernichtet wurden, ermöglichen hier die Identifizierung der Absender. Die meisten der insbesondere zum Majorshof (auch zu dem nach dem Krieg als Wohngebäude umfunktionierten Stallgebäude) vorhandenen Pläne, darunter auch Pläne des Baurats Pflaume, wurden digitalisiert, Kopien zur besseren Benutzung dem Bestand beigefügt, ebenso zwei CD-Roms mit den Aufnahmen, die auch im Fotoarchiv verfügbar sind. Die große Serie mit Fotonegativen (knapp 7700 Stück) wurden in den vorgefundenen beschrifteten Umschlägen belassen. Sie bedürfen einer späteren Reinigung und einer konservatorisch optimalen Aufbewahrungsmöglichkeit. Diese Arbeit sollte eventuell mit einer gleichzeitigen Digitalisierung verbunden werden. Auf die aufwändige Erstellung eines Index wurde verzichtet, da die Schlagwortrecherche in AUGIAS zu den jeweiligen Fundstellen führt. Mit Sperrvermerk wurden gut zehn Prozent des Bestandes nach den Vorgaben des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz versehen. Etwa 60 Akten/Hefter wurden kassiert. Es handelte sich im Wesentlichen um Massenschriftgut wie Rundbriefe verschiedener Verbände und Vereinigungen, Werbebroschüren, Informationsschriften (z.B. die sog. Fuchsbriefe), Bankauszüge etc. Zur Klassifikation: Die Klassifikation für den Bestand Abt. 185 wurde trotz vorliegender provisorischer Bestandsliste erst nach der Verzeichnung entwickelt. Diese Vorgehensweise erwies sich im Nachhinein als sinnvoll, da im Voraus sicherlich eine zu vielschichtige inhaltliche Aufgliederung entstanden wäre, die wegen Überschneidungen und somit nicht eindeutig umsetzbaren Zuordnungen vermutlich Probleme bereitet hätte. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeit wurde eine Dreiteilung der Klassifikation fixiert. Das in Hauptgruppe 1 zugeordnete, mengenmäßig ungefähr die Hälfte des Bestandes ausmachende Material umfasst den Nachlass von Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. aus der Zeit von etwa 1905/14 bis zu seinem Tod 1962. Hier findet sich Persönlich-Privates (Namensführung, Familie, Tagebücher/Terminkalender, private Bescheinigungen und Urkunden, Jubiläen usw.), ferner Korrespondenz (allgemeiner Schriftwechsel, Familie, Feldpostbriefe, Künstlerschriftwechsel), auch Unterlagen aus dem privaten, familiären und sonstigen Wirkungskreis seiner Gemahlin Eva Marie von Heyl geb. von der Marwitz. Darüber hinaus liegt zu seinem gesellschaftlichen Engagement (insbesondere Stiftung Kunsthaus Heylshof), seinem politischen Wirken (Stadt und Land, Parteien, politische Gremien), zu seiner Mitgliedschaft/Tätigkeit in Verbänden und Vereinigungen (u.a. Johanniterorden, Burschenschaft Saxo-Borussia Heidelberg, Heidelberger Kreis; NS-Wirtschaftsgruppe Lederindustrie), zu zahlreichen Wormser und überregionalen Vereinen, zu seiner aktiven Militärzeit und Verbindung zu militärischen bzw. Veteranenvereinigungen nach 1918 Material vor. Außerdem gehören Fotoalben und Foto- bzw. Negativserien zu den Unterlagen des Barons Ludwig sen. Die zweite Klassifikationsgruppe umfasst Unterlagen und Korrespondenz ab 1945 von Ludwigs gleichnamigem, 1920 geborenen Sohn Ludwig Frhr. von Heyl jun., mit im Wesentlichen Korrespondenz (privat und geschäftlich), Persönlichem (Privatpapiere, Kriegserinnerungen, Unterlagen betr. verschiedene Lebensabschnitte, Terminkalender, Familie; Laufzeit 1920 - 1982) und zu verschiedenen Aktivitäten / Tätigkeiten in Berufs- und Fachverbänden, Politik, Rotary-Club und Vereinen. Die dritte und letzte Klassifikationshauptgruppe wurde für die Akten zu den Lederwerken, in erster Linie zu Heyl-Liebenau, eingerichtet. Hier finden sich geschäftliche Unterlagen aus der Zeit ab 1923, als Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. die Verantwortung für die Lederwerke Heyl-Liebenau in Worms-Neuhausen übernommen hat, über die Übernahme und die Geschäftsleitung durch seinen Sohn Ludwig jun. bis zur Auflösung dieses als letzten der Wormser Lederbetriebe produzierenden Unternehmens im Jahr 1974. Zum Inhalt: Die Unterlagen im Bestand setzen mit Ludwig von Heyls Studienjahren in Heidelberg (um 1905) bzw. dem zeitgleichen Eintritt in das väterliche Werk, die Lederwerke Cornelius Heyl, ein. Private und allgemeine Korrespondenzserien, auch umfangreiche Feldpost (1914-1918) belegen sein überaus breites Wirken in Vereinen und Vereinigungen des protestantisch-nationalliberalen Bürgertums. Schriftwechsel mit Vereinen, vorwiegend regionalen (Aufbauverein bzw. Wiederaufbauwerk Worms e.V., Verkehrsverein Worms, Kasino- und Musikgesellschaft, Ruderclub Worms e.V., u.a.) aber auch überregionalen Vereinen umfassen einige Aktenfaszikel, weitere enthalten Korrespondenz und Unterlagen zum Johanniterorden. Hervorzuheben ist die Materialfülle zu Ludwig von Heyls jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Tätigkeit in der exklusiven Studentenverbindung Saxo-Borussia Heidelberg und zur studentischen Verbindung Heidelberger Kreis. Zu Ludwig von Heyls aktiver Militärzeit findet sich ebenso Schriftgut wie zu seiner späteren regen Verbindung zu militärischen Veteranenvereingungen und Kameradschaften. Auch Briefwechsel mit Künstlern (z.B. Bildhauer David Fahrner, Prof. Schmoll von Eisenwerth, Daniel Greiner, Erich Arnold), von denen er einige als Mäzen förderte, finden sich in vorliegendem Bestand. Ludwig C. von Heyls politische Tätigkeit (für die DVP) im Wormser Stadtparlament von 1918 bis 1930, als hess. Landtagsabgeordneter (1924-1927) und sein Engagement in der Kommunalpolitik nach 1945 findet ebenso Niederschlag wie sein Wirken in der Evangelischen Landeskirche. Einen besonderen Quellenwert weisen die prachtvollen Fotoalben (ab 1903 - 1937) auf, die nicht nur das familiäre Umfeld und private Aktivitäten dokumentieren, sondern auch durch ergänzendes Quellenmaterial (Dokumente, Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Programme etc.) politische und gesellschaftliche Ereignisse illustrieren. Eine Fortsetzung der Serie war offensichtlich geplant, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings liegen Materialsammlungen zu "projektierten Fotoalben" bis 1950 vor. Diese wurden in Umschlägen gesammelt und waren bei der Übernahme in einem Koffer aufbewahrt. Weiteres Fotomaterial, Negativserien (Negative, Glasplatten, Abzüge), darunter auch Aufnahmen aus Wormser Kinderschulen und dem Altenheim Sophienstift aus den 1920er Jahren sowie Aufnahmen Heyl-Liebenau betreffend bieten eine dichte bildliche Überlieferung bis in die 1950er Jahre, darüber hinaus finden sich auch einige Fotoalben anderer Familienmitglieder. Einen großen Anteil an Fotomaterial und Postkartenserien wurden von Ludwig von Heyl sen. als Materialsammlungen zu Vorträgen über Reisen angelegt. In dem Schriftgut, das aus der Provenienz Ludwig C. Freiherr von Heyl jun. stammt, machen neben der Korrespondenz (privat und geschäftlich), die aus seiner Tätigkeit und Mitgliedschaft in Fachverbänden (hptsl. Verband der Deutschen Lederindustrie, in der Vereinigung und im VGTC - Verein für Gerberchemie und Technik) stammenden Akten einen großen Bestandteil aus. Zu den Lederwerken Heyl-Liebenau (ab 1923), der Emil Waeldin AG (ab 1936), zu Tochterfirmen und Auslandsgesellschaften findet sich Material unterschiedlichen Umfangs in vorliegendem Bestand. Geschäftliche Korrespondenz, Reiseberichte, Tages- bzw. Wochen- und Monatsberichte, Jahresabschlüsse und Aktenvermerke bilden den Schwerpunkt der Unterlagen. Ebenso wird die abschließende Liquidation dokumentiert. Auch zur Stiftung Kunsthaus Heylshof liegt eine seit ihrer Gründung bis 1972 vielfältige Überlieferung vor, die nahezu vollständig der in Abt. 185 Nr. 2536 vorhandenen Registraturliste Akten Stiftung Kunsthaus Heylshof entspricht. Sie umfasst z.B. Inventarien, Unterlagen zum Swarzenski-Katalog, Korrespondenzen, Sitzungsprotokolle des Stiftungsvorstandes, Schriftgut betr. verschiedene Kunstwerke. Der Verbleib der ebenfalls in vorgenannter Akte von Rechtsanwalt Engisch aufgeführten Heylshofpläne konnte noch nicht ermittelt werden. Die in diesem Bestand vorliegenden umfangreichen Korrespondenzserien von Vater und Sohn Ludwig C. von Heyl enthalten vielfältiges Material nicht nur zu den engen Mitgliedern der eigenen Familie, sondern auch zu den angeheirateten oder durch Übernahme von Patenschaften verbundenen Familien. Hier ist insbesondere das alte märkische Adelsgeschlecht von der Marwitz (Friedersdorf) zu nennen. Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. heiratete 1917 Eva Marie von der Marwitz, mit deren Zwillingsbrüdern Gebhard und Bernhard (Geppy und Banni, beide im Ersten Weltkrieg gefallen) er schon während seiner Studienzeit im Corps Saxo-Borussia in Freundschaft verbunden war. Auch mit Adelheid und Bodo von der Marwitz (die beiden anderen Geschwister) wurden ausführliche Briefwechsel geführt. Praktische Hinweise: Bei der Recherche per Suchlauf ist zu beachten, dass bei den Schlagworten verschiedene Schreibweisen berücksichtigt werden sollten, vor allem bei Namen, Vereinen usw. Im Zuge der manuellen Sortierung der Verzeichnungseinheiten wurde insbesondere bei Korrespondenzserien zum einen die alphabetische und zum anderen die chronologische Reihenfolge berücksichtigt. Bei Aktenordnerserien von geschäftlichen Unterlagen wurde in den Fällen, in denen die Ordner aufgeteilt werden mussten, in der Regel der ursprüngliche Ordnungszustand der Akten beibehalten. Das kann dazu führen, dass, da über gewisse Zeiträume die Ordner chronologisch von hinten nach vorne abgeheftet wurde, im ausgedruckten Findbuch ein "chronologischer Dreher" auftreten kann, wenn die zeitliche Ordnung hinter die Registraturordnung tritt. Die Klassifikationsgruppe 2.6.1. Berufs- und Fachverbände, Kammern erwies sich als so umfangreich und vielschichtig durch die vorgegebene alte Registraturordnung, dass von einer kompletten Neuordnung abgesehen wurde. Deshalb ist bei Interessenschwerpunkten entweder ein Schlagwort-Suchlauf zu empfehlen oder die Durchsicht des ganzen Abschnittes im Findbuch. Für die Fotonegativserien und teilweise zu den Glasplattennegativen liegen handschriftliche Kladden und Verzeichnisse vor, in denen diese fast lückenlos mit Nummern und Kurzangabe zur Abbildung festgehalten werden. Somit ist in der Regel gewährleistet, dass gezielt auf einzelne Negative zugegriffen werden kann. Verweis auf ergänzende Archivbestände: Hier ist vor allen Dingen Abt. 180/1 Heyl’sche Lederwerke Liebenau im Stadtarchiv Worms für die das Unternehmen betreffenden Unterlagen heranzuziehen, da anhand alter Registratursignaturen zu erkennen ist, dass das Material aus einer Provenienz stammt. Die Bestände ergänzen sich und spiegeln zusammen die ursprüngliche Firmenregistratur wieder. Für das Schriftgut, dass sich auf den privat-persönlichen Bereich bzw. die Familie bezieht, ist in erster Linie als weiterer großer Bestand Abt. 186 Familienarchiv Leonhard von Heyl / Nonnenhof zu nennen. Auch hier gibt es Verflechtungen in der Überlieferung zwischen beiden Beständen. Dies ist teilweise auch durch erhaltene alte Archivregistraturmappen in Abt. 185 zu belegen, die die Provenienzangabe Freiherrlich von Heyl zu Herrnsheim’sche Privat-Verwaltung (z.B. Abt. 185 Nr. 246, Nr. 298) tragen. Für die Familie ist darüber hinaus auch der Sammlungsbestand Abt. 170/26 zu berücksichtigen. Für die politische Tätigkeit im Stadtparlament und in der Kommunalpolitik von Vater und Sohn Ludwig von Heyl überhaupt sollten die Bestände Abt. 5 Stadtverwaltung vor 1945 und Abt. 6 Stadtverwaltung Worms nach 1945 herangezogen werden. Worms, im September 2009 Margit Rinker-Olbrisch, Stadtarchiv Worms Literatur: Im Stadtarchiv Worms liegt eine umfassende Bibliographie zur Geschichte und Bedeutung der Familie von Heyl und der Heyl’schen Lederwerke vor. Nachfolgend soll nur eine Auswahl von Veröffentlichungen aufgeführt werden. - BAUER, Oswald G., Josef Hoffmann. Der Bühnenbildner der ersten Bayreuther Festspiele, München 2008 [enge Bezüge zur Wormser Familie (von) Heyl]. - BÖNNEN, Gerold, Wahlen und Abstimmungen in Worms während der Weimarer Republik: Materialien und Analysen, in: Der Wormsgau 23, 2004, S. 124-165. - HARTMANN, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.). - Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold BÖNNEN, Stuttgart 2005 (darin v.a.: Fritz REUTER, Der Sprung in die Moderne: Das "Neue Worms" (1874-1914), S. 479-544; Gerold BÖNNEN, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig BRÜCHERT, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823. - REUTER, Fritz, Vier bedeutende Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie: Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661. - Stiftung Kunsthaus Heylshof. Kritischer Katalog der Gemäldesammlung, bearb. v. Wolfgang Schenkluhn, Worms 1922 (darin: Klaus HANSEMANN, Der Heylshof: Unternehmerschloß und Privatmuseum, S. 19-50; Judith BÜRGEL, "Da wir beide Liebhaberei an Antiquitäten besassen". Zur Gemäldesammlung von Cornelius Wilhelm und Sophie von Heyl, S. 51-71) - SWARZENSKI, Georg, Führer durch die Kunstsammlungen im Heylshof zu Worms, o.O. 1925. - 1783-2008. Vereinigte Kasino- und Musikgesellschaft Worms. Festschrift zur 225-Jahrfeier, hg. v. Ulrich OELSCHLÄGER und Gerold BÖNNEN, Worms 2008 (Der Wormsgau, Beiheft 40)

          Finanzministerium I (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 221 I · Bestand · 1806-1891, Vorakten ab 1718
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: 1. Die ältere Finanzministerialregitratur von 1806 - 1850 bestand ursprünglich aus drei getrennten Abteilungen, nämlich a) von 1806 - 1817 b) von 1818 - 1835 und c) von 1836 - 1850. Die erste Abteilung wurde dem Finanzarchiv im allgemeinen in den Jahren 1858 und 1866, die zweite und dritte im Jahr 1892 überwiesen (s. Generalrepertorium S. 93 und 96). Zur Ergänzung dieser Akten und zur Erleichterung der Registratur in Stuttgart kamen im Jahr 1900 und 1903 weitere bei dieser entbehrliche Akten hinzu (s. Verw. Fasz. No. 1.6 Qu. 4), welche nicht bloß aus der Zeit von 1806 - 1850 stammen, sondern teilweise bis in die 1880er Jahre sich erstrecken. 2. Hiernach begreift der dem Archiv einverleibte ältere Teil der Finanzministerialregistratur, wie er in dem vorliegenden Repertorium beschrieben ist, zwar im Allgemeinen die Jahre von 1806 - 1850 (ohne jedoch diese zu erschöpfen, da nicht alle Akten des genannten Zeitraums an das Finanzarchiv abgegeben wurden), geht aqber häufig weiter. Auch aus der Zeit vor 1806 kommen ab und zu Akten vor. 3. Nachdem die beiden Abteilungen von 1818 - 1850 dem Finanzarchiv einverleibt waren, machte sich sofort der Mangel einer einheitlichen und guten Ordnung fühlbar. Es wurde daher von Anfang an die völlige Neueinrichtung der Registratur ins Auge gefasst. Zu diesem Zweck fanden zuerst umfassende Ausscheidunge entbehrlicher Akten statt, worüber die Vormerkungen in den alten Repertorien und die bei den Manualakten Qu. 151, 171 und 178 liegenden Verzeichnisse Auskunft geben, wenigstens soweit ganze Faszikel in Betracht kommen. Die verbleibenden Akten wurden unter Vereinigung der verschiedenen Registraturabteilungen vollständig neu geordnet und hierüber gegenwärtiges Repertorium gefertigt, welche Arbeit im Oktober 1904 zu Ende kam. 4. Zu bemerken ist hierzu, dass bei anderweitiger Einteilung von Akten in den Registraturdiarien in der Regel keine Vormerkung gemacht wurde. Bei dem im Archiv selten vorkommenden Aufsuchen von Akten nach den Registraturnummern ist daher stets zu beachten, dass für die Einordnung der Akten ausschließlich der hauptsächliche Inhalt derselben und die vorliegende neue Rubrikenordnung maßgebend war. 5. Die Registratur ist im Riesenbau Erdgeschoss Zimmer 60 und 61 (früher Sitzungssaal der Kreisfinanzkammer mit Nebenzimmer) untergebracht. Ebendaselbst sind die mit den Akten hierher gelangten Registraturdiarien von 1807 - 1850 und Protokolle von 1817 - 1846 aufgestellt. Zur Retrokonversion des Bestandes: Das Anfang des 20. Jahrhunderts angelegte Ablieferungsverzeichnis zu Bestand A 221 wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Nachträge - so fanden sich z. B. bei einer Ablieferung des Kultministeriums im Jahre 1906 zahlreiche Unterlagen des Finanzministeriums zur Universität Tübingen - ergänzt und wirkte dadurch recht unübersichtlich. Dazu kommt der Umstand, dass die in deutscher Schrift angefertigten ursprünglichen Titelaufnahmen schwer lesbar und das ursprüngliche Findmittel überdies konservatorisch gefährdet ist. Eine gründliche archivische Neuverzeichnung ist allerdings bei der Größe des Bestandes und der immer knapper werdenden Personalressourcen auf Jahre hinaus nicht zu realisieren. Daher wurde eine Retrokonversionsmaßnahme in Angriff genommen, bei der nicht mehr zeitgemäße Aktentitel ggf. leicht revidiert wurden. Sie erfolgte in denjenigen Fällen, bei denen für das Lesen der Titel Paläographiekenntnisse erforderlich waren, im Sommer 2007 durch den Unterzeichneten. Die besser lesbaren Nachträge und Ergänzungen wurden durch die Archivangestelle Anna-Maria Diener eingegeben. Die zahlreichen Spezialakten über einzelne Orte, die im Zuge einer Neunummerierung des Bestandes separiert wurden, besaßen bislang zum Großteil keine Laufzeit- und Umfangsangaben. Für deren Ergänzung wurden die betroffenen Akten jeweils gesichtet, auf eine Ergänzung der Titel, die meistens nur den Ortsbetreff enthalten, wurde jedoch verzichtet. Bei dieser Maßnahme, die von November 2007 bis Februar 2008 erfolgte, wirkten neben dem Unterzeichneten die Archivinspektoranwärterinnen Lisa Hauser und Stephanie Kurrle mit. Der Bestand umfasst 4530 Büschel bzw. 154 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2008 Johannes Renz

          Stadtarchiv Worms, 159 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten, Amtsbücher) Umfang: 1943 Verzeichnungseinheiten (= 27 lfm = 201 Archivkartons, 2 große Kartons, 2 lfm Überformate - eig. Bestand: 1878 VE, Rest im Heylshof = 64 VE, mit Unter-VE insg. 2015) Laufzeit: 1445 - 1866 Zur Familie und Herrschaft Dalberg (Anm. 1) Die Familie der Kämmerer von Worms, später genannt ’von Dalberg’, gehörte als einflussreicher Familienverband der bischöflichen Wormser Ministerialität an. Sie übte seit 1239 das erbliche Amt der Kämmerer von Worms aus; verbunden waren damit später wirtschaftlich-finanzielle Vorrechte in Worms, Gerichtsrechte und das Judengericht in Worms. Seit dem 14. Jahrhundert gelang der Familie der Ausbau verschiedener Besitzkomplexe zwischen Niederelsass und Hunsrück mit einem Schwerpunkt im Wormsgau. Dazu gehört auch ein seit dem 14. Jahrhundert voranschreitender Herrschaftsausbau in den Orten Herrnsheim und Abenheim durch Erlangung von Lehensrechten und Eigengut (2). Der Herrschaftskomplex mit Herrnsheim und Abenheim war dabei überwiegend von kurpfälzischem Territorium umschlossen. Um 1460 erfolgte die Errichtung eines Burg- bzw. Schlossbaues und einer Ortsummauerung bzw. -umwehrung in Herrnsheim (Burg); in die Zeit von ca. 1470 bis 1492 Zeit fällt der Umbau einer Kapelle der dortigen Pfarrkirche St. Peter zur Grablege, womit sich die bis heute in Herrnsheim baulich bzw. am Ortsbild ablesbare Situation eines kleinen Residenzortes herausgebildet hat. Das heutige Schloss Herrnsheim, seit 1958 im Eigentum der Stadt Worms, entstand gemeinsam mit dem bedeutenden englischen Landschaftsgarten in zwei Bauphasen von 1808 bis 1814 und von 1820 bis 1824. Bei der Herrschaft Dalberg handelt es sich um ein typisches mittleres reichsritterschaftliches Territorium. Die Dalberger stellten seit dem späten Mittelalter kurmainzische und kurpfälzische Lehensträger und übernahmen wichtige geistliche Ämter, darunter den Wormser Bischof Johann von Dalberg (1445-1503). Die Familie spaltete sich in verschiedene Linien und Zweige auf. Herausragende Personen, zu denen Material im Bestand überliefert ist, sind Carl Theodor von Dalberg (1744-1817, Kurfürst von Mainz, Großherzog von Frankfurt); Wolfgang Heribert von Dalberg (1750-1806, Staatsminister in Mannheim, Intendant des Nationaltheaters); Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812, Bischof und Humanist); Emmerich Joseph Duc de Dalberg (1773-1833, Diplomat und Politiker). Zur Geschichte des Gesamt-Bestandes des Herrnsheimer Dalberg-Archivs nach der Dalberger Zeit Im Jahr 1883 veräußerte John Dalberg-Acton aufgrund finanzieller Engpässe (3) das Schloss Herrnsheim mit allem Interieur und der Parkanlage aus dem Besitz seiner Familie an den Wormser Lederindustriellen Cornelius Wilhelm Heyl (nobilitiert 1886 - Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim). Somit gingen auch die dort lagernde Bibliothek und die Urkunden- und Aktenbestände des Herrnsheimer Dalberg-Archivs der Vorbesitzer an den Käufer über. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1923 übernahm D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Schloss, in das er im April 1929 offiziell einzog (4). In den Jahren des zweiten Weltkrieges wurde das Schriftgut aus Sicherheitsgründen mehrfach verlagert und erlitt dabei vermutlich nicht nachvollziehbare, jedoch eher geringere Verluste (5). Bis zum Umbau zu einer Wohnung war das Dalberg-Archiv in einem besonderen, mit einer eisernen Tür verschlossenen Archivraum im Schloss untergebracht, danach in der Bibliothek in dem Turmzimmer im ersten Obergeschoss. Als Siegfried Freiherr von Heyl zu Herrnsheim, Sohn von D. Dr. jur. Cornelius Frhr. Heyl zu Herrnsheim, im Juli 1958 das Schloss an die Stadt Worms veräußerte (6), waren die in Kästen und Bündeln aufbewahrten Urkunden, Akten und Amtsbücher des Dalberg-Archivs nicht Bestandteil des Verkaufs. Allerdings sollte es nach Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft (im Herbst 1959) als Leihgabe an die Stadt vor Ort belassen werden und vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags eine Bestandsaufnahme erfolgen (7). Diese Arbeit übernahm Carl J. H. Villinger (8), der sein summarisches Verzeichnis mit der Verzettelung am 3.7.1964 an Dr. Georg Illert übergab (9). Der Entwurf des Leihvertrags war Ende 1965 zur Zufriedenheit beider Parteien gefertigt, sodass einem endgültigen Abschluss im folgenden Jahr nichts mehr entgegenstand. Am 19. Juli 1966 trat überraschend Rechtsanwalt H. Ramge in seiner Eigenschaft als Mittestamentsvollstrecker mit dem Angebot an die Stadt heran, dass diese das Dalberg-Archiv und die Bibliotheksbestände des Schlosses Herrnsheim aus dem Nachlaß von D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim käuflich … erwerben (10) könne. Mit Unterstützung der Landesarchivverwaltung Koblenz, die u.a. auf Grundlage des Villinger’schen Verzeichnisses ein Gutachten erstellte, wurde der Wert ermittelt und ein Jahr später - im Juli 1967 - die Veräußerung des Schriftgutes an die Stadt vollzogen. Somit konnte das Dalberg-Archiv, das laut Verfügung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vom 13.7.1961 in das Landesverzeichnis national wertvoller Archive eingetragen worden war, als geschlossener Bestand in Worms verbleiben (11). Im Anschluss sollte eine genauere Inventarisierung vorgenommen werden, die fertig gestellt wurde, bevor das Archiv aus Sicherheitsgründen in das Stadtarchiv verbracht wurde. Villinger hatte von dem Inhalt der 39 Archivkästen, deren qualitativer Zustand von gut bis teilweise sehr schlecht angegeben wurde und von dem übrigen Archivschriftgut ein detailliertes Verzeichnis erstellt (12). Anhand dieser Liste Villingers konnten bei der Übernahme das Fehlen verschiedener Urkunden und Akten sowie einzelner Briefe aus Korrespondenzserien und Lücken in Amtsbuchserien festgestellt werden (13). Im Jahr 1980 überreichte Siegfried Freiherr Heyl zu Herrnsheim 14 gesiegelte Pergamenturkunden und im Jahr 1985 seine Tochter, Frau Cornelia von Bodenhausen, weitere 72, teilweise schmuckvolle Dokumente aus dem ehemaligen Besitz der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg an die Stiftung Kunsthaus Heylshof (14). Die dort aufbewahrten Urkunden wurden mit Zustimmung des damaligen Vorsitzenden des Kuratoriums, Frhr. Ludwig von Heyl, im Rahmen des Projektes der Dalberger Regestensammlung unter Federführung des Hess. Staatsarchivs Darmstadt noch 1985 in Darmstadt mikroverfilmt und in das Regestenwerk aufgenommen (15). Das weitere im Heylshof liegende Schriftgut wie Akten, Korrespondenzen etc. konnte bei der Erstellung des vorliegenden Repertoriums berücksichtigt werden (16). Einige Akten, die bei einer Versteigerung in Heidelberg 1984 angeboten wurden, konnten mit Unterstützung des Altertumsvereins Worms gekauft werden (17). Auch 1994 konnte die Stadt mit finanzieller Unterstützung des Kulturfonds der Wormser Wirtschaft aus privater Hand 23 Amts- und Rechnungsbücher erwerben, die dem Bestand zugefügt wurden. Mithilfe dieses Materials konnten erneut Lücken in vorhandenen Serien geschlossen werden. Unter dieser Erwerbung fand sich auch das von dem von Heyl’schen Bibliothekar und Archivar Wilhelm Graf 1919 erstellte Inventar "Verzeichnis der Urkunden, Schriftstücke etc. des Kämmerer-Dalbergarchivs Schloß Herrnsheim…", in dem er [bis dahin] jedoch nur die Urkunden erfasst hatte (18). Zur Nutzung und Verzeichnung der Abt. 159 Bei vorliegendem Bestand Abt. 159 handelt es sich um das Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher), das zusammen mit den weiteren Beständen Abt. 159-U Herrnsheimer Dalberg- Archiv (Urkunden) und Abt. 159-P Dalberger Plan-Sammlung die Gesamtüberlieferung des ehemals im Herrnsheimer Schloss aufbewahrten Archivs der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg umfasst. Als komplexes Adelsarchiv innerhalb der Bestände des Stadtarchivs Worms kommt ihm überregionale Bedeutung zu. Es spiegelt das Wirken einer ritterschaftlichen Adelsfamilie mit ihrer herrschaftlichen Funktion und mit ihren familiären Verflechtungen wieder. Nach der Übernahme des Materials durch die Stadt Worms im Jahr 1967 diente über Jahre das von C. J. H. Villinger gefertigte Verzeichnis als Findmittel . Im Archiv wurden dann auch die Konvolute und Amtsbücher von Nr. 1 - Nr. 428 durchnummeriert und in einer entsprechenden Liste erfasst. Während die schon 1919 durch den Heyl’schen Bibliothekar und Archivar, Wilhelm Graf, in Urkundenmappen, mit Nummern versehenen und mit Titelaufnahmen registrierten Urkunden (Nr. 1 - Nr. 323, zzgl. Unternummern (19)) zunächst gut zu benutzen waren, waren die in den übrigen Archivkasten enthaltenen Akten und Mappen mit Kurztitel und Angabe der Kastennummer zwar relativ verlässlich auffindbar, jedoch wegen fehlender Einzelsignaturen nur vage zitierbar. Nachdem in den 1980er Jahren die Bearbeitung der dalbergischen Urkundenbestände in Darmstadt, Worms (Stadtarchiv, Heylshof, Pfarrarchiv Herrnsheim) und in anderen Archiven unter Federführung des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt umgesetzt worden war, nahm man eine genauere Verzeichnung der Akten als weiteres Projekt in Angriff (20). Herr Dr. Jürgen Rainer Wolf vom Hessischen Staatsarchiv Darmstadt bearbeitete die in den weiteren Archivkästen des Wormser Dalberg- Archivs aufbewahrten Unterlagen, die zu diesem Zweck nach Darmstadt verbracht wurden. Es wurde jedoch nur ein Teil der Kästen (21) erschlossen, dabei erhielt jede Kiste eine Nummer mit durch Schrägstrich abgeteilten Unternummern für die darin enthaltenen einzelnen Stücke. Die Arbeit kam jedoch nicht zu einem Abschluss. Ab sofort musste das Wolf’sche Findmittel, in dem auch Amtsbuchserien berücksichtigt waren, neben dem von Villinger (22) erstellten Verzeichnis verwendet werden. Die Benutzung des Bestandes galt fortan als eine besondere Herausforderung, zumal darüber hinaus noch eine Verknüpfung zwischen Urkunden- und Aktenbestand bestand. Denn mit der umfassenden Urkundenverzeichnung waren seinerzeit im Rahmen des Urkundenprojektes auch zusätzlich die in den Akten schlummernden Urkunden erfasst worden, deren Auffinden danach nicht zuverlässig bzw. nur schwer gesichert war (23). Anfang des Jahres 2011 wurde aufgrund der zum einen nicht zufriedenstellenden Benutzbarkeit des Bestandes und zum anderen wegen der nicht durchgängigen und uneinheitlichen Verzeichnungstiefe die komplette Neuverzeichnung des Aktenbestandes beschlossen und im Oktober 2012 abgeschlossen. Die Signaturen sollten dabei nicht komplett geändert werden, vielmehr möglichst viele erhalten bleiben und die Verknüpfung mit vorhandenen Altsignaturen mittels Konkordanz selbstverständlich gewährleistet sein. Die Titelaufnahme erfolgte direkt in das Augias-Archivprogramm, gleichzeitig wurde das Schriftgut in säurefreie Archivmappen und -kästen umgebettet. " Die Nummerierungen der Konvolute wurden als Signaturen beibehalten und, wenn notwendig, mit Schrägstrich abgeteilte Unternummern vergeben, sobald die meist umfangreichen Faszikel verschiedene Einzelmappen enthielten. " Die Amtsbücher behielten ihre Signaturen. " Die Wolf’schen Verzeichnungseinheiten mit ihren Signaturen (Nr. 430/1ff - Nr. 440/1ff) wurden übernommen, gesichtet und die vorhandenen Titelaufnahmen in Anlehnung an die neu verzeichneten Stücke vertieft und ergänzt. " Eventuell in den Akten vorliegende, in den Dalberger Regestenbänden berücksichtigte Urkunden (24) wurden bei der Titelaufnahme sowohl über die Altsignatur, als auch i.d.R. mit Verweis auf die laufende Nummer im zweiten Band der Dalberger Regesten (25) erfasst. " Die von Wolf noch nicht aufgenommenen weiteren Archivkästen wurden nach dem vorgegebenen Muster fortgeführt und verzeichnet, d.h. jeder weitere Archivkasten erhielt eine neue Nummer (Nr. 442ff (26)) und die darin erhaltenen einzelnen Akten, Mappen etc. wurden mit Unternummern, durch Schrägstrich abgetrennt, versehen. " Das am Ende des Bestandes aufgefundene noch nicht verzeichnete Material wurde anschließend mit fortlaufenden Signaturen angefügt. " Die in den 1970er Jahren verschiedentlich angekauften Dalberg-Briefe, hauptsächlich Briefe von Carl Theodor von Dalberg, die seinerzeit in den Bestand integriert worden waren, verblieben auch bei der Neuverzeichnung in Abt. 159. " Die im Kunsthaus Heylshof aufbewahrten Unterlagen wurden verzeichnet und ausgewählte Stücke digitalisiert (27). Die Digitalisate wurden im Stadtarchiv Worms in den Bestand Abt. 159 integriert, da die Stücke ihrer Provenienz nach dem ehemaligen Herrnsheimer Dalberg-Archiv zuzurechnen sind. Bei den Originalen wurden die Signaturen des Stadtarchivs vermerkt, während die im Heylshof verwendete Nummerierung (28) als "Altsignatur" bei der Titelaufnahme festgehalten wurde. So ist bei Bedarf ein gezielter Zugriff auf die Originale im Heylshof möglich. " Im Rahmen der Verzeichnungsarbeit wurde auch der Aktenbestand Abt. 159 N aufgelöst (29) und in Abt. 159 (jetzt Abt. 159 Nr. 852 - Nr. 884) eingefügt. Es handelt sich um Aktenstücke, Korrespondenzen und Familienpapiere (hauptsächlich zur Dotation Petersau und zur Affäre Tascher), die früher offensichtlich ebenfalls dem Dalberg-Archiv zugehörten. Diese bildeten einst den Bestand Abt. 158 von Dalberg, der schon vor 1967 bestanden haben muss, über dessen Zustandekommen, d.h. (Vor-)Provenienz vor Übernahme in das Archiv, jedoch keine Informationen vorliegen. Während der Titelaufnahme zeigte sich, dass der Bestand keine kohärente Struktur aufwies und die Erarbeitung einer Systematik erst nach Abschluss der Arbeit sinnvoll sein würde. Die Klassifikation wurde schließlich in Anlehnung an inhaltliche Schwerpunkte erstellt. Die Zuweisung jeder einzelnen Verzeichnungseinheit zu der entsprechenden Klassifikationsgruppe erfolgte dann in einem letzten Arbeitsschritt, nach dessen Vollendung ein wirklicher Überblick über die Inhalte der vorliegenden Überlieferung und ihrer Bedeutung in ihrer Gesamtheit gewonnen werden konnte. Zum Inhalt Die Unterlagen, die vor der Übernahme in das Wormser Stadtarchiv zuletzt im Bibliotheksturm des Herrnsheimer Schlosses aufbewahrt wurden, umfassen im Wesentlichen Archivalien, die die Herrnsheimer Dalberg-Linie betreffen. Durch die Heirat (oo 12.1.1771) Wolfgang Heribert von Dalbergs mit Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (30) sowie durch Verbindungen der Dalberger mit anderen Familien kam weiteres Urkunden- und Aktenmaterial hinzu. Der Bestand Abt. 159 als Teil des Herrnsheimer Dalberg-Archivs umfasst die Akten- und Amtsbuchüberlieferung, deren zeitlicher Schwerpunkt deutlich im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt. Bei dem frühen Material (ab 1249) handelt es sich meist um Abschriften von Urkunden. Hier ist insbesondere ein Kopiar hervorzuheben, in dem eine Vielzahl von Urkunden zwischen 1249 und 1469 aufgenommen wurde (31). Zeitliche "Ausreißer" im 20. Jahrhundert kamen durch nachträgliche Bestandsergänzungen zustande. Zum einen waren vereinzelt verschiedene Korrespondenzen und Aufzeichnungen zu Zeiten der Familie von Heyl hinzugefügt (32) und zum anderen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Dalberg-Briefen die zugehörigen Schriftwechsel bei den Briefen belassen worden (33). Den geschlossensten Bestand innerhalb der Abt. 159 bildet das auf Emmerich Joseph von Dalberg (1773-1833) zurückgehende Archivmaterial. Aufgrund der Tatsache, dass mit ihm die Herrnsheimer Dalberg-Linie im Mannesstamm ausstarb, oblagen ihm nach dem Tod seines Vaters Wolfgang Heribert sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Herrnsheimer Linie und nach dem Tod seines Onkels Carl Theodor von Dalberg als dessen Universalerbe die Ordnung und Verwaltung seiner Erbmasse einschließlich der Regensburger Dotation. Darüber hinaus und insbesondere liegt in Abt. 159 der diplomatische Nachlass des Duc de Dalberg vor mit zahlreichen Denkschriften, Korrespondenzen und reichem Material (gezielte Sammlung, eigene Aufzeichnungen etc.) zur (Außen-)Politik Frankreichs und sonstiger europäischer Länder. Außerdem finden seine geschäftlichen Aktivitäten reichhaltigen Niederschlag, bei denen nicht zuletzt auch die des Bankhauses Paravey & Cie in Paris, an dem Emmerich von Dalberg neben Pierre Francois Paravey und dem Prince de Talleyrand Teilhaber war, bis zur Abwicklung der Liquidation eine Rolle spielen (34). Detailliert dokumentiert ist auch von Dalbergs Pariser Haushalt durch Handwerkerrechnungen und Anschaffungen für seine Stadtvilla in der rue d’Anjou St. Honoré No. 25 (ab 1811 bis in die 1830er Jahre) (35). Lückenlos sind auch die Berichte und Rechnungen, die aus der Tätigkeit Heinrich Tromlers für den Herzog von 1816 bis 1828 resultieren, im Anschluss erfolgte die Rechnungslegung durch Joseph Caspar Schlipp. Beide waren auch mit der Verwaltung und Beitreibung von Kapital-Ausständen und der Verwaltung der Güter betraut, die dem Herzog alleine gehörten (u.a. Ausstände in Ebersheim und Hangen-Wahlheim, das Bodenheimer Gut, das Töngeshofer Gut zu Ebersheim). Nach seinem Ableben (+ 27.4.1833) gibt ein Inventar einen genauen Einblick über den Nachlass, sein Vermögen an Immobilien und Mobilien, darunter informative Angaben zur Ausstattung des Schlosses in Herrnsheim (36). Anhand der Haupt-Systematikgruppen sollen nachfolgend inhaltliche Schwerpunkte aufgezeigt werden. 1. Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg Die erste Klassifikationsgruppe vereint das Material, das die Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg betrifft, so die Familiengeschichte an sich, mit der sich Johann Friedrich Ockhardt, Direktor der Provisorischen Rheinschiffahrt-Oktroi-Verwaltungskommission in Mainz, intensiv befasste (37). Eine Verzeichnungseinheit mit dem Titel "Auszüge aus alten Chronicken nebst andern Aktenstücken, in welchen zum Theil Nachricht v. der Cämmerer-Dalberg. Familie vorkommen" (1827) verdient besondere Erwähnung, da es sich hierbei um Fragmente der sog. jüngeren Bischofschronik (16. Jh.) handelt (38). Zu den Familienunterlagen gehören ferner solche über Erbteilungen sowie gemeinsame Familienangelegenheiten wie Seniorat und Fideikommiss. In mehreren Faszikeln werden auch die Auseinandersetzungen um die Regensburger Domänen-Rente (mit der Affäre Tascher/Graf Louis Tascher de la Pagerie), die wie die Familien-Fundation auf Carl Theodor von Dalberg zurückgeht, zwischen 1810-1839 dokumentiert. 2. Einzelne Familienmitglieder von Dalberg (zu Emmerich Joseph von Dalberg s.o.) Auf die Familienunterlagen folgen in der zweiten Klassifikationsgruppe diejenigen, die einzelne Familienmitglieder betreffen. Im Wesentlichen sind darunter Archivalien zu Eheschließungen und Nachlassangelegenheiten zu erwarten, auch über Dienstverhältnisse in zivilen und geistlichen Ämtern (z.B. Aufschwörungsakten) und Vermögenssachen. Als Einzelpersonen finden insbesondere Berücksichtigung Wolfgang Eberhard (1679-1737), Franz Heinrich (1716-1776), Maria Sophia geb. Gräfin von Eltz-Kempenich, Carl Joseph (1717-1779), Carl Theodor (1744-1817) (39), Wolfgang Heribert (1750-1806), Johann Friedrich Hugo (1760-1812), Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (1751-1816) und Emmerich Joseph (1773-1833; s.o.) von Dalberg, außerdem Lady Acton geb. von Dalberg (1813-1860) (40), die als Erbin ihres Vaters Emmerich Joseph von Dalberg die Sukzession in sämtlichen Verwaltungs- und Vermögensverhältnissen übernahm. 3. Dalbergische Besitzungen, Verwaltungen, Lehensangelegenheiten Einen großen Teil des Bestandes Abt. 159 machen die in der dritten Systematikgruppe vorliegenden Akten und Amtsbücher zu dalbergischen Besitzungen, (Güter-)verwaltungen und Lehensangelegenheiten, auch die betreffend Zinsen, Gülten und Gefälle in verschiedenen Gemeinden aus. In diesem Zusammenhang werden u.a. nachfolgende Orte genannt: Abenheim, Albersbach, Armsheim, Bensheim, Bobenheim, Bruchsal, Dieburg, Ebersheim, Ellenbach, Eppelheim, Eppelsheim, Eppertshausen, Erlenbach, Esselborn, Freimersheim, Hangen-Weisheim, Hangen-Wahlheim, Heidelberg, Heppenheim/Bergstr., Herrnsheim, Horchheim, Klein-Zimmern, Lörzenbach, Mainz, Mandel, , Mannheim, Mundenheim, Nieder-Flörsheim, Nieder-Ingelheim, Ober-Saulheim, Oppenheim, Rimbach, Rodenbach, Roxheim, Ruppertsberg, Weinsheim, Worms (hier auch Unterlagen zum Präsentationsrecht der Kämmerer für den St. Jodocusaltar in der St. Martinskirche). Besonders umfangreich ist das Material zur (Güter-)verwaltung in Herrnsheim mit zahlreichen Rechnungs- und zugehörigen Urkundenserien auch zum Schloss (Bauangelegenheiten, Handwerkerrechnungen etc.), den Gartenanlagen (Englische Parkanlage, Mauergarten, Küchengarten) und der Haushaltung, eine Rechnungsserie der Herrnsheimer Kellerei - teilw. in Verbindung mit Abenheim - (1768-1832, mit Lücken) und Akten zur Ökonomie mit Verwaltungs- und Rechnungswesen, Bewirtschaftung und Personal. Zu Güter- und Besitzverhältnissen in der Gemeinde Herrnsheim liegen ebnso Archivalien vor, wie zum Abenheimer Kirchenbau, Abgaben dieser Gemeinde (insb. Hofwein) und dortige Gütergeschäfte (seit dem 17. Jh) (41). Die Überlieferung zur Verwaltungsarbeit der Kellerei Bensheim ist sehr dicht (16. Jh., 18. Jh. - 1852) und bei der für das dalbergische Hofgut in Freimersheim liegt der zeitliche Schwerpunkt sogar im 16. Jh. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wie zur Ökonomie Herrnsheim befinden sich in Abt. 159 auch für das südlich von Worms gelegene Gut Petersau (mit Mörschwerth und Mörscher Au) Rechnungen und sämtliche Verwaltungsunterlagen, die auch Material zu Pachtangelegenheiten, zur Bewirtschaftung und zum Personal (Gesinde, Tagelöhner, Handwerker) umfassen. Die Wohnverhältnisse des Wolfgang Heribert von Dalberg in Mannheim (insbesondere das sog. Baboische Haus betreffend), lassen sich ebenso nachvollziehen wie die Auseinandersetzungen der Lady Acton bzw. Lady Leveson mit den Pächtern des Wirtshauses ‚Zum Rheintal’ in Mannheim. Ferner werden im Bereich der Güterverwaltung nicht nur der Chausseebau berücksichtigt, sondern auch der Rhein- und Dammbau. Bei der Holzwirtschaft steht der der Bensheimer Kellerei zugehörige Sauwörth im Mittelpunkt und mit besonders umfangreichem Material der Esthaler Wald in der Pfalz, den Emmerich Joseph von Dalberg im Jahr 1811 von der Saukopfer Dalberg-Linie (Friedrich Franz Karl und Karl Alexander von Dalberg) erwarb (42). Zur allgemeinen Verwaltung sind die Freiherrlich- von Dalbergischen Protokolle heranzuziehen, die fast lückenlos für die Jahre 1777-1789 und für 1808-1812 (ein Band) vorliegen und in denen Beschlüsse zu verschiedenen Anliegen der unter dalbergischer Herrschaft stehenden Orte und einzelner Untertanen registriert sind. 4. Familie Ulner von Dieburg In der vierten Systematikgruppe sind die Archivalien zusammengefasst, die die Familie Ulner von Dieburg betreffen und durch diese in Erbfolge nach dem Tod des Johann Wilhelm Ulner von Dieburg an dessen älteste Tochter Elisabetha Augusta, verheiratet mit Wolfgang Heribert von Dalberg, im Jahr 1773 an die Herrnsheimer-Dalberg-Linie gelangten (43). Sie beinhalten nicht nur Unterlagen über Nachlassangelegenheiten (mit Erbteilungen, -vergleichen) und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zu Lehnssachen und Güterverwaltung, bei der die Besitzungen und Gefälle in Dieburg den Schwerpunkt bilden. Das Verwaltungs- und Rechnungswesen zu Dieburg wird zunächst unter der ulnerischen Herrschaft abgewickelt und dann fortgeführt durch Maria Franziska Ulner von Dieburg, verheiratet mit Karl Leopold Graf Belderbusch. Die Verwalterberichte an die Gräfin sind für die Jahre 1805 bis 1830 erhalten und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kellereiverwalter Würschmitt ausführlich dokumentiert. Nach ihrem Tod (+ 1832) tritt die Familie von Dalberg, in Sukzession Lady Acton bzw. Lady Leveson, die Verwaltung der Allodialgüter und Lehensgefälle in Dieburg an. Auch zur von Ulnerischen Hospitalstiftung Weinheim gibt es Material in Abt. 159. Zu erwähnen sind im Zusammenhang mit der Familie Ulner von Dieburg und deren Überlieferung im Herrnsheimer Dalberg-Archiv nicht nur die beiden Töchter Elisabetha Augusta verh. von Dalberg und Maria Franziska verh. von Belderbusch des Johann Wilhelm Franz Ulner von Dieburg, sondern auch ihre Schwester/die dritte Tochter Friederika Philippina, die seit 1776 mit Erwin Eugen von Lehrbach verheiratet war. Insbesondere Rechtstreitigkeiten über Forderungen der von Lehrbach, aber auch der Maria Anna Alexandrina, Schwester Emmerich Joseph von Dalbergs und verehelichte von Venningen (44), an das Erbe der Ulner von Dieburg schlagen sich in den Akten nieder. 5. Reichsritterschaft; Burg Friedberg Verschiedene Mitglieder der Familie von Dalberg hatten innerhalb der Oberrheinischen Reichsritterschaft hohe Ämter inne (z.B. Franz Erkenbert, 1728 Ritterhauptmann). Nicht nur aus diesem Grund finden sich in Abt. 159 Unterlagen zur Reichsritterschaft, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass dalbergische Orte, darunter z.B. Herrnsheim, Abenheim, Gabsheim und Heßloch, zur Leistung von Beiträgen an die Ritterschaft verpflichtet waren. Eine besondere Rolle spielen auch die Friedberger Burgmannschaft und der Friedberger Ritterorden, zu dessen Gründung im Jahr 1769 eine Akte vorliegt (45). 6. Repertorien und verschiedene Verzeichnisse etc. Im Bestand Abt. 159 sind verschiedene Repertorien und Registraturlisten sowohl zu von Dalbergischen Urkunden, Akten etc. (46), als auch denjenigen der Familie Ulner von Dieburg. Aus dem 17. Jh. (teilw. 16. Jh.) gibt ein sehr umfangreiches Registratur-Buch über die in den beiden Gewölben in Dieburg und Weinheim befindlichen Unterlagen des adeligen Ulnerischen Geschlechts Auskunft (47), auch von 1779 findet sich ein neu erstelltes Repertorium in diesem Bestand (48). Weitere Verzeichnisse gewähren einen Überblick über Schriftgut der von Belderbusch und der von Lehrbach. Das Urkundenkopiar mit Urkundenabschriften von 1249-1469 ist besonders hervorzuheben (49). 7. Sonstiges In diese Rubrik wurde Schriftgut eingeordnet, das nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnte. Es findet sich hier z.B. eine Reihe französicher gedr. Schriften, aber auch Mappen mit Litografien von Herrnsheim, dem Schloss und den Gartenanlagen, außerdem dalbergische Siegelstempel/Petschaften. Einzelne Korrespondenzen, Aufzeichnungen und ein Faszikel mit kurpfälzischen Verträgen gehören ebenso dazu wie Studiennotizen, die vermutlich John Dalberg-Acton zugewiesen werden können (50). Unter den aktenmäßigen Archivalien (51) aus dem Heylshof sind eine Akte mit Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Grabmal Carl Theodor von Dalbergs in Regensburg, Briefe des Prince Ch. M. de Talleyrand an Emerich von Dalberg (1806-1809), Briefe (nahezu 80) Carl Theodor von Dalbergs an seinen Neffen Emerich (1793-1817) und Briefe des Adolph Anton von Dalberg an seinen Bruder Wolfgang Eberhard hervorzuheben. Daneben gibt es einzelne Briefe bedeutender Persönlichkeiten, politische Denkschriften, weitere Aufzeichnungen und Materialien Emerich von Dalbergs. Umfangreich sind auch die Akten zum Schlossbau in Herrnsheim. Die Bauphasen 1810-12, 1839-43 werden durch Handwerkerrechnungen und Belege sowie durch Korrespondenzen u.a. von Dyckerhoff und Mattlener dokumentiert. Auch das Inventar "des Landhauses" des Herzogs von Dalberg in Herrnsheim, 1825/26 erstellt durch den Verwalter Franz Baumann, soll hier erwähnt werden. Hinweise zur Recherche bzw. Benutzung Neben der Suche über das ausgedruckte Findbuch im Stadtarchiv Worms besteht dort auch die Möglichkeit direkt über das Augias-Archivprogramm nach Personen und Sachbegriffen im Bestand Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher) zu recherchieren. Dies ist auch über das online-Findbuchangebot der Fa. Augias www.findbuch.net möglich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Titelaufnahme für die Schreibweise der (Vor-)namen keine 100%ige Angleichung durchgeführt wurde, z.B. bestehen die Varianten Emmerich und Emerich oder Carl Theodor und Karl Theodor nebeneinander. Es muss also ein Suchlauf unter verschiedenen Schreibweisen durchgeführt werden. Die Entscheidung wurde deshalb in dieser Form getroffen, weil zum einen Emerich von Dalberg sich selbst mit einem "m" schrieb, daneben aber oftmals sein Name - auch in der Literatur - mit "mm" zu finden ist, außerdem mussten bei Buchstaben getreuer Übernahme von Titeln zwangsläufig verschiedenste Schreibweisen übernommen werden. Deshalb sind flexible Suchkriterien unabdingbar. Ein Manko ist bei Augias der Suchlauf mit französischen Namen, Begriffen etc., da Treffer nur über identische Schreibweise inkl. Accents gewährleistet werden. Deshalb wurde die online-Suche zusätzlich mittels PDF-Datei auf der Homepage des Stadtarchivs (über www.worms.de) ermöglicht, da hierbei die Accents bei der Recherche keine Rolle spielen. Bei der Verzeichnung der Rechnungs- und Urkundenserien der verschiedenen (Güter-)Verwaltungen fiel auf, dass für die Bereiche Haushaltung, Garten, Bauwesen etc., auch Personal (bzw. Gesinde und Tagelöhner) oder Bewirtschaftung für manche Jahre Unterlagen separiert wurden und bei den jeweiligen jährlichen Rechnungsbelegen in ihrer Gesamtheit fehlten. Erhalten sind diese Belege, allerdings kann es notwendig sein, bei eventueller Abgleichung mit den Rechnungen auch in den entsprechenden Systematikgruppen nach den Quittungen zu recherchieren. In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Klassifikationsgruppe hingewiesen werden: 3.03.02.01.03 nicht zugeordnete Rechnungsbelege. Hier sind solche Urkunden eingeordnet worden, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechnung nicht sofort möglich war. Durch intensivere Sichtung und den genaueren Vergleich könnte dies eventuell nachträglich doch noch nachvollziehbar sein. Worms, im Dezember 2012 Margit Rinker-Olbrisch, Dipl.-Arch. (FH) Anmerkungen (1) Dieser Abschnitt wurde übernommen aus: Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände (Bearb. Gerold BÖNNEN), Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 79, Koblenz 1998, S. 159. (2) Vgl. Stadtarchiv Worms Abt. 40 Herrnsheim und Abt. 48 Abenheim. (3) Bücherschulden sollen ihn zum Verkauf des Stammschlosses gezwungen haben (vgl. Carl J. H. VILLINGER, Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771 - 1971, Festbuch zur 1200-Jahrfeier (Hg. Otto BARDONG), Worms 1971, S. 116 - 127. (4) Wormser Nachrichten 5.4.1929 in: Abt. 186 Nr. 628. (5) Einen nachvollziehbaren "bewussten" Verlust erlitt das Archiv durch eine Schenkung C. W. von Heyls an den Großherzog von Baden im Jahr 1902. Er übergab diesem aus dem Dalberg-Archiv einen Bericht Emmerich Joseph von Dalbergs über eine Audienz bei Napoleon am 3. Feb. 1808; eine Abschrift verblieb in Herrnsheim (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 438/36). Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Einzelstücke auf diese Weise aus dem Dalberg-Archiv verschwunden sind. (6) StadtA Wo Abt. 6-U Nr. 127, Vertrag mit Hypothekbestellung und Auflassung vom 25. Juli 1958. (7) Archivregistratur, Ordner betr. Archivalienübernahmen. Hier Schriftwechsel und Aktennotizen zum Dalberg-Archiv (Abt. 159). (8) Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher (1905-1977). Vgl. auch im Stadtarchiv Worms den Bestand Abt. 212 Sammlung Villinger. Hier finden sich Korrespondenzen die Dalberger und das Archiv betreffend sowie Informationen und sonstige Unterlagen, die Villinger als Dalbergiana gezielt gesammelt hat. (9) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (10) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (11) Wormser Zeitung = WZ vom 14.7.1967. (12) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (13) Aktennotiz Fritz Reuter, 1985 (lfde. Registratur des Stadtarchivs, Informationen zu den einzelnen Beständen). (14) Vgl. Alfred POINTNER, "Dalberger Urkundenschatz". Wertvolle Dokumente im Wormser Museum Kunsthaus Heylshof, in: WZ vom 9.5.1985 und BINDSEIL [Bil.], Prinz Eugen und Napoleons Louise, Cornelia von Bodenhausen brachte Dalberger Urkunden in die Stiftung Kunsthaus Heylshof ein, in: WZ vom 18.5.1985. (15) Filme: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9 und Nr. 10. Regestenwerk: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981 - 1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3). Bd.1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. V. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek und des Frhl. Heyl’schen Archivs in Herrnsheim, berab. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987. (16) An dieser Stelle ein Dank an Herrn Dr. Olaf Mückain, Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof, der die leihweise Überlassung der Stücke zur Verzeichnung ermöglicht hat. (17) Aktennotiz Reuter vgl. Anm. 12. (18) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (19) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (20) Im Anschluss an das Repertorium zum Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) in Darmstadt, war für einen zweiten Band die Erschließung der Aktenbestände des Dalberg-Archivs im Stadtarchiv Worms, des Teils des Dalberg-Archivs im Besitz der Prinzen Salm-Salm sowie der Nachweis weiterer Überlieferung in der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant (vgl. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo, Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), S. VII. (21) Kästen 15 -17, 19-24, 26 und 28. (22) Für die Kästen 29 - 38. (23) Die vorliegenden Konkordanzen, die nachträglich und nicht gleichzeitig gefertigt wurden, konnten keine vollständige Nachweisquote erreichen. (24) Im Regestenwerk werden die Signaturen mit Kastennummer K XXX und fortlaufender Nummer XXX hinter dem Zusatz UA [= Urkundenanhang] ausgeworfen. (25) Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarbeit v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. (26) Bei Nr. 441 handelt es sich um einen Sonderfall. Die Nrn. 441/1 - 444/3 enthalten aus dem Villinger-Nachlass angekaufte Original-Dalbergbriefe (inkl. zugehörige Korrespondenz). (27) Die Digitalisierung dient gleichzeitig zur Sicherung der Überlieferung und zur besseren Benutzbarkeit. (28) Herr Alfred Pointner, ehemaliger Kustos der Stiftung Kunsthaus Heylshof, hatte seinerzeit die Stücke in einem Verzeichnis aufgenommen (vgl. Anm. 5). (29) Vorher war dieser Bestand als Abt. 158 "von Dalberg" geführt worden. (30) Ihr Vater Johann Wilhelm Ulner von Dieburg verstarb 1772 und hinterließ drei Töchter, von denen allein Elisabeth Augusta überhaupt Kinder und mit Emmerich Joseph auch einen männlichen Nachkommen hatte. (31) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 430/24. Das Original ist für die Benutzung gesperrt. Das Kopiar liegt verfilmt vor (vgl. StadtA Wo Abt. 210c Kasten VIII, Kapsel 5). Die einzelnen Urkunden wurden in die Dalberger Regestensammlung aufgenommen und innerhalb der Abt. 159-U verzeichnet. (32) Insbesondere von Erwin von Heyl, der den diplomatischen Nachlass Emmerich von Heyls sichtete. (33) Hier hauptsächlich Briefe aus dem Eigentum Villingers (Abt. 159 Nr. 441/1, Nr. 441/2, Nr. 441/3). (34) Die Archivalien zum Bankhaus Paravey aus Abt. 159 wertete Karl-Georg FABER intensiv in seinem Beitrag aus: Aristokratie und Finanz. Das Pariser Bankhaus Paravey et Comp. (1819-1828), in: VSWG 57 (1970) 289-322. (35) An dieser Stelle ergeht ein Dank an Herrn Dr. Jörg Ebeling (Centre allemand d’histoire de l’art, Paris), der sich bereit erklärte die Frankreich betreffenden Verzeichnungseinheiten Korrektur zu lesen und dabei hilfreiche Anmerkungen machen konnte. (36) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 92; Nachlass-Rechnung vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 91. (37) Hier sei besonders auf die Korrespondenzen Ockhardts mit Emmerich von Dalberg hingewiesen (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 521 und Nr. 855) und dessen Abhandlung über die Familie (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 832) hingewiesen. (38) Vgl. BOOS, Heinrich, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Bd. III: Monumenta Wormatiensia - Annalen und Chroniken, Berlin 1893, S. XXII; Blatt 12 - 22 laut Boos verloren - sind im HSTA Darmstadt vorhanden (Sign.: C 1 C Nr. 117), vgl. Bernhard LÖBBERT, Johannes Bockenrod (1488 bis ca. 1536), Dichter - Historiker - Theologe, in: Wormsgau 22/2003 S. 109 ff (betr. Bischofschronik s. S. 116). (39) Von Carl Theodor liegen auch Kupferplatten mit von diesem gestalteten Radierungen vor (StadtA Wo Abt. 159 Nr. 824, Nr. 825/1 - 825/13, Nr. 826/1 - 826/4. (40) Sie war mit Lord Fedinand Richard Acton verheiratet. Nach dessen Tod (+ 31.1.1837) heiratete sie im Jahr 1840 Granville George Leveson-Gower, 2. Earl Granville. (41) Zu Gemeinde- und Kirchenangelegenheiten von Herrnsheim und Abenheim s. Familienarchiv v. Dalberg im Hess. Staatsarchiv Darmstadt (Abt. O 1 A-B). (42) Im Jahr 1814 veräußerte er den Esthaler Wald wiederum an den Gutsbesitzer Joseph von Camuzi aus Dirmstein u.a. (43) Die Übernahme der gemeinsamen Ulnerischen Briefschaften und Dokumente durch die älteste der drei Ulner-Töchter wurde am 19. August 1773 beschlossen (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 601). (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 387). (44) Sie war seit 1801 verheiratet mit Friedrich Anton Freiherr von Venningen. (45) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 415/3. (46) StadtA Wo Abt. 329/5. (47) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 387. (48) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 429/19. (49) Vgl. Anm. 31. (50) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 439/37. (51) Der nicht unerhebliche Anteil an Urkunden aus dem Heylshof wird in Zusammenhang mit dem Bestand Abt. 159-U des Stadtarchivs behandelt werden. (52) Vgl. hierzu: WOLF, Jürgen Rainer/SPRENGER, Hugo (Berab.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1). Ergänzende Bestände Stadtarchiv Worms Abt. 1B Reichsstädtisches Archiv (Chroniken, Akten, Amtsbücher; hier insbesondere Nr. 504-516 Dalbergische Angelegenheiten) Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim Abt. 48 Gemeindearchiv Abenheim Abt. 159-UHerrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden) Abt. 159-P Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Plan-Sammlung) Abt. 212 Sammlung Villinger Hess. Staatsarchiv Darmstadt Abt. O 1 A-B Familienarchiv v. Dalberg (52, s.o.) Stadtarchiv Weinheim Bestand Rep. 53 Ulnerische bzw. Lehrbachsche Kellerei Weinheim 1601-1827 (1839, 1846) Bestand Rep. 54 Ulnersches Hospital bzw. Freiherrlich von Ulnersche Stiftung (1461-1481) 1492-1927 (1941-1958) Literatur (in Auswahl) Zu den Dalbergern, ihrer Herrschaft und ihrem Archiv: " ANDERMANN, Kurt (Hg.), Ritteradel im Alten Reich, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Darmstadt, 2009 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Band 31). " BATTENBERG, Friedrich, Die Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg in der frühen Neuzeit. Ein Beitrag zur Organisation eines reichsritterschaftlichen Territoriums, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 40, 1982, S. 1-95 (S. 83 Anm. 6 zur Überlieferung des dalbergischen Familienarchivs). " BATTENBERG, Friedrich, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 25, 1984, S. 131-172. " FRIESE, A., Ein Beitrag zur Geschichte des Dalberg-Archivs, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 278-282. " OCHS, Heidrun, Ritteradel und Städte. Bemerkungen zu ihrem Verhältnis am Beispiel der Kämmerer von Worms und der Vögte von Hunolstein, in: Jochim SCHNEIDER (Hg.), Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, Stuttgart, 2012 (= Geschichtliche Landeskunde, Band 69), S. 91-109. " REUTER, Fritz, Die Dalberg in Worms und Herrnsheim, in: Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, hg. v. Hans-Bernd Spies, Aschaffenburg 1994, S. 263-279. RINKER-OLBRISCH, Margit, Überlieferungen der Dalberger - insbesondere das Herrnsheimer Dalberg-Archiv im Stadtarchiv Worms, in: Der Wormsgau 30/2013, Worms 2013, S. 171-215. " VILLINGER, Carl J. H., Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 116 -125. " WOLF, Jürgen Rainer, der Neubau der Pfarrkirche zu Abenheim und der Mannheimer Schloßbaumeister Jean Clemens Froimon, in: Festschrift anlässlich des 250jährigen Jubiläums der Vollendung der Pfarrkirche St. Bonifatius in Worms-Abenheim, Worms, 1987, S. 46-60. " Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981-1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3), hier insbesondere die Vorbemerkungen zu der Quellen- und Archivsituation in Bd. 1 und Bd. 2: o Bd. 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. v. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981 o Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986 o Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987 " Zum Thema Adelsarchiv zuletzt: HEDWIG,Andreas/MURK,Karl (Hg.), Adelsarchiv - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?. Marburg, 2009 (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). Einzelne Dalberger betreffend: Johann von Dalberg " MORNEWEG, Karl, Johann von Dalberg: ein deutscher Humanist und Bischof, Heidelberg, 1887. Wolfgang Heribert von Dalberg " HOMERING, Liselotte, Wolfgang Heribert von Dalberg als Theaterleiter und Autor, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 69-94. Emmerich Joseph von Dalberg " EBELING, Jörg, Der Empirestil im Rheinland - Emmerich-Joseph von Dalberg zwischen Paris und Herrnsheim, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 17-36. " ERNST, Eberhard (Hg.), Talleyrand und der Herzog von Dalberg, Unveröffentlichte Briefe (1816-1832), Frankfurt a.M., 1987. " Faber, Karl-Georg, Aristokratie und Finanz ……. " JÜRGENS, Arnulf, Emmerich von Dalberg zwischen Deutschland und Frankreich: seine politische Gestalt und Wirksamkeit, 1803-1810, Stuttgart, 1976. Karl Theodor von Dalberg " FÄRBER, Konrad M./KLOSE, Albrecht/REIDEL, Hermann (Hrsg.), Carl von Dalberg, Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg, 1994. " FRANKHÄUSER, Gernot, "Ausruhen und Hintändeln einicher Nebenstunden": Zeichnungen, Radierungen und Gemälde von Carl Theodor von Dalberg, in: Der Wormsgau Nr. 24, Worms 2005/06, S. 33-52. " HÖMIG, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Reichskanzler und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Paderborn 2011. " HUBER, Heinrich, Der Nachlaß des Fürstprimas Karl von Dalberg, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 271-276. " SPIES, Hans-Bernd (Hg.), Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, Aschaffenburg, 1994 (= Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e.V., Bd. 40). Friedrich Hugo von Dalberg " EMBACH, Michael/GODWIN, Joscelyn, Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812); Schriftsteller - Musiker - Domherr, Mainz, 1998 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 82). " VILLINGER, Carl J. H., Friedrich Hugo von Dalberg. Komponist und Musiktheoretiker, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 128-144. Lord John Acton " CONZEMIUS, Victor, Lord Acton oder das freie Wort in der Kirche, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 145-155 (mit weiteren Literatur- bzw. Quellenangaben) . " HILL, Roland, Lord Acton. Ein Vorkämpfer für religiöse und politische Freiheit im 19. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 2002. Schloss Herrnsheim mit Parkanlage " BÖNNEN, Gerold/WERNER, Ferdinand (Hg.), Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl, Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, Worms, 2010 (hier: Register, auch zu Schloss und Garten). " FÜNFROCK, Gabriele, Jakob Friedrich Dyckerhoff - ein Architekt des Frühklassizismus im Großherzogtum Baden - 1744-1845, Worms 1983 (= Der Wormsgau, Sonderheft 1983); hier: Kapitel II. Schloß Herrnsheim bei Worms (S. 20 -64). " JUNKER-MIELKE, Stella, Ein Juwel der Gartenkunst - Der Schlosspark Herrnsheim gestern und heute, in: Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 37-50. " SPILLE, Irene, Schloss Herrnsheim bei Worms - das Gebäude und seine Geschichte, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 5-16. " WERNER, Ferdinand, Der dalbergische Lustgarten und Sckells Englische Anlage in Herrnsheim bei Worms, in: Die Gartenkunst, 5. Jhrg., Heft 1/1993, Worms, 1993, S. 159-192.

          Herrschaft Hueth (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 110.12.00 · Bestand · 1140-1925
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V) I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR. III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum). Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14). Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936 gez. Oediger Urkunden Erläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind; Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20) Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX) Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld) Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt. Düsseldorf, den 10. September 1962 Dr. Niemeyer Abgänge aus Hueth, Akten II 1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden: 23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 1896 2) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben: Nachlaß Friedrich Wilh. v. Borcke Nr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766 Nachlaß Adrian Heinrich v. Borcke Nr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790 Amtsakten Nr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786] Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013. Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194) Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V)I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR.III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum).Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14).Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936gez. OedigerUrkundenErläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind;Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III).Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20)Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX)Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld)Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt.Düsseldorf, den 10. September 1962Dr. NiemeyerAbgänge aus Hueth, Akten II1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden:23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 18962) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben:Nachlaß Friedrich Wilh. v. BorckeNr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766Nachlaß Adrian Heinrich v. BorckeNr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790AmtsaktenNr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786]Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013.Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194)

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Sammlung Ertel (Westhofen) (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 227 · Sammlung
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 227 Sammlung Ertel (Westhofen) Umfang: 122 Verzeichnungseinheiten (= 10 Archivkartons = 1,5 lfm) Laufzeit: 1716 - 1990 Zur Übernahme Am 5. Februar 2013 übergab Herr Georg-Jakob Ertel aus Westhofen dem Stadtarchiv Worms zwei große Kartons mit Unterlagen zur Geschichte der katholischen Kirchengemeinde Westhofen als Depositum. Mit diesem Material wurde nach Absprache der Grundstock für die Sammlung Ertel als Archivbestand Abt. 227 im Stadtarchiv gelegt, da noch weitere spätere Abgaben beabsichtigt sind. Nach eigener Angabe hatte Herr Ertel das Schriftgut aus einer größeren Menge von Papieren, die - aus der Provenienz der Pfarrei Westhofen stammend - vor einigen Jahren zur Entsorgung bestimmt waren, herausgefischt, um die Unterlagen inhaltlich zu Forschungszwecken auszuwerten. Da eine archivfachliche Bearbeitung auch im Hinblick auf eine weitere mögliche wissenschaftliche Nutzung sinnvoll erschien, kam eine Übereinkunft über die Hinterlegung zwischen ihm und dem Stadtarchiv zustande. Eine handschriftliche Pfarreichronik, geführt durch Pfarrer Geeb/Geb (1803) und fortgesetzt durch Pfarrer Schott (1857) wünschte Herr Ertel zur vorläufigen Bearbeitung vorerst noch zu behalten, eine spätere Zuführung zum Bestand ist beabsichtigt. Zur Verzeichnung Herr Ertel hatte im Vorfeld schon eine Abgabeliste über 33 Umschläge und zwei Aktenordner erstellt, in der fast alle Stücke aufgeführt waren. Die Nummerierung dieser Liste wurde im Zuge der Neuverzeichnung als Altsignatur übernommen. Es ergaben sich nun 122 Verzeichnungseinheiten, die in zehn Archivkartons einen Umfang von 1,5 lfm umfassen. Die Laufzeit reicht von 1716 bis 1990; es mussten für einige Akten aus Datenschutzgründen Sperrfristen gesetzt werden. Das Material stammt vorwiegend aus dem 19. und aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die beiden ehemaligen Aktenordner, zu denen Herr Ertel eigene Inhaltsverzeichnisse gefertigt hatte, wurden aufgelöst und das Schriftgut in konservatorisch zu bevorzugende säurefreie Mappen umgebettet. Dabei wurden mehrere Verzeichnungseinheiten gebildet, deren Verknüpfung mittels Altsignaturangabe und beigefügter Kopien der Ertel’schen Ordner-Listen gewährleistet ist. Die Klassifikation wurde nach der Verzeichnung anhand inhaltlicher Schwerpunkte erstellt. In einzelnen Faszikeln fanden sich auf teilweise beschädigten Aktenschürzen [eher als Schürzen verwendete Blätter] Hinweise auf ein vorheriges Ordnungssystem nach einfacher Nummerierung; die dort verwendeten Hauptbetreffe finden sich im Wesentlichen auch in der jetzigen Klassifikation wieder. Zum Inhalt Die Archivalien betreffen inhaltlich Belange der katholischen Kirchengemeinde Westhofen mit den Filialgemeinden Monzernheim und Blödesheim [heute Hochborn]. Mit der Klassifikation wurden fünf inhaltliche Schwerpunkte geschaffen, die nachfolgend kurz umrissen werden. Zur Pfarreiverwaltung liegen zum einen zahlreiche Verordnungen, Verfügungen, Mitteilungen und Rundschreiben vor, die hauptsächlich von den geistlichen Oberbehörden an Dekanate und Pfarreien versendet wurden, aber auch von Zivilbehörden. Zum anderen sind Korrespondenzen sowie weitere Unterlagen vorhanden, die unmittelbar die Pfarrei Westhofen, ihre Verwaltung und die Arbeit der jeweiligen Pfarrer und des Kirchenvorstandes betreffen, außerdem verschiedene statistische Informationen. Aus der Amtszeit von Pfarrer W. Oestreicher liegen Korrespondenzen, Rundschreiben usw. vor, die u.a. Aufschluss über das kirchliche Leben während der NS-Zeit geben. In größerem Umfang liegen Kirchenrechnungen vor, die partiell sogar eine Serie bilden (1797 - 1806, 1819 - 1825, 1869 - 1872 [ohne 1871]), und weitere Unterlagen zur Vermögensverwaltung. Dazu kommen Stiftungen an die Kirchengemeinde, hier sei die Blanck’sche Stiftung genannt, zu der sich auch Material im Nachlass Kirschbaum (StadtA Wo Abt. 170/46) findet, und vor allen Dingen umfangreiche Verzeichnisse über Mess-Stiftungen in der katholischen Kirche in Westhofen und in den Filialgemeinden. Hervorzuheben sind Faszikel, die sich mit der Haubischen Gült und der Arnsteiner bzw. der Duboischen Gült in Osthofen zugunsten der Westhofener Kirche befassen (StadtA Wo Abt. 227 Nr. 47, Nr. 48 u. Nr. 119). Ein weiterer inhaltlicher Abschnitt befasst sich mit Bauangelegenheiten der Kirche und sonstiger der katholischen Pfarrei gehörenden Gebäude und deren Ausstattung (auch Inventare). Die Einrichtung des Schwesternhauses im Jahr 1902 und die Tätigkeit der Schwestern (Nähschule, Kleinkinderschule) finden ebenfalls ihren Niederschlag in den Akten. Über die katholische Schule lassen sich sowohl Informationen zum Gebäude, als auch zum Unterricht (eher allgemein), zum Schulvermögen und verschiedene statistische Angaben ermitteln, darüber hinaus zur Einrichtung einer Simultanschule in Westhofen gegen den Protest der Katholiken. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Jacob Weisheimer, der in unmittelbarerer Nachbarschaft am Schulhof wohnte, wird ausführlich dokumentiert (StadtA Wo Abt. 227 Nr. 58; 1838 - 1848). Das kirchliche Leben spiegelt sich in verschiedenen Verzeichnissen über gehaltene Predigten und Katechesen und in Verkündigungsbüchern wieder. Außerdem liegen zu Wallfahrten, Prozessionen, Exerzitien, zum Firmunterricht und der Tätigkeit kirchlicher Vereine (z.B. Bruderschaft zum hochheiligen und unbefleckten Herzen Mariä [StadtA Wo Abt. 227 Nr. 65]) verschiedene Unterlagen vor. Wichtig für Einzelpersonen bzw. einzelne Familien war die bei Bedarf notwendige Erteilung eines Dispenses für Eheschließungen sowie die religiöse Erziehung von Kindern aus gemischt-konfessionellen Ehen. In die letzte Klassifikationsgruppe wurden verschiedene Druckschriften und Zeitungen bzw. Zeitungsausschnitte eingegliedert. Worms, im März 2013 Margit Rinker-Olbrisch Ergänzende Archivbestände Stadtarchiv Worms: Abt. 170/46 Nachlass Fam. Kirschbaum (betr. Blanck’sche Stiftung) Landesarchiv Speyer (z.Zt.): Gemeindearchiv Westhofen Hess. Staatsarchiv DA: Abt. G 15 hier: Nr. 15/2 mit Inspektionsberichten, statistische Angaben (u.a. zur Gemeinde Westhofen, 1898) Literatur EBERSMANN, Jakob: Geschichte von Westhofen, Monzernheim und Blödesheim, Worms, 1909 GRÜNEWALD, Julius/ STROH, Heinrich: Chronik des Marktfleckens Westhofen: Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Westhofen, Westhofen, 1974 GRÜNEWALD, Christoph Julius Johannes: Von Westhofener Häusern und Leuten, Westhofen, 1984

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor