Ausbildung

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 e · Bestand · 1787-1851
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl

          Reichssicherheitshauptamt (Bestand)
          BArch, R 58 · Bestand · Ca. 17. Jh. - 1945 (1946, 1957-1960)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): 1917-1945 (138): Personal, Organisation, Geschäftsverwaltung verschiedener SS- und SD-Stellen 1917-1919, 1933-1945 (12), politische Lage (mit Berichten), Arbeiterbewegung, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Kirchenangelegenheiten (jeweils In- und Ausland) 1921-1945 (22), Schulungstätigkeit (auch kirchenpolitische Schulung) 1936-1944 (13), Literaturnach‧weise (historische und zeitgenössische Unterlagen) 1927-1943 (9), Vorlesungsverzeichnisse, Seme‧ster- und Seminararbeiten, verschiedene Aufzeichnungen 1923-1945 (15), Hexenwesen, Zauberei (mit Quellennachweisen) 1932-1942 (36), Geheimes Staatspolizeiamt, Berlin 1933-1943 (14), Geheime Staatspolizei Bremen 1934 (1), Staatspolizei(leit)stellen - mit verschiedenen Außen(dienst)stellen und Grenz(polizei)kommissariaten - Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Königsberg (Preußen), München, Saarbrücken, Prag 1933-1944 (15), Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Be‧reich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Paris 1944 (1) Teil 2 (vormals: BArch, R 58): 1920-1945 (1.670): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehör‧den 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Ein‧stellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4) Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesam‧ten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und "Sonderbehandlung" 1933-1945 (5), Über‧wachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), "Rote Hilfe" 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Ge‧werkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im "Altreich" 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11) Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1) Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13) Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Lan‧desverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13) Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebie‧ten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgou‧vernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxem‧burg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbür‧gen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6) Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3) Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Be‧richte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luft‧krieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungs‧berichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialisti‧schen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1) Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Bel‧gien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nie‧derlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schwe‧den, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188) Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Or‧densangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Perso‧nen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionage‧verdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Be‧hörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel "Jude" o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tsche‧chen und Ungarn 1933-1943 (22) Anhang: Personalunterlagen 1883-1945, 1957-1960 (73) Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): 1913-1946 (616): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: politische Überwachung im Bereich verschiedener Staatspolizei(leit)stellen 1929-1942 (135), Lage‧berichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16) Sicherheitshauptamt des RFSS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massen‧selbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flugschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politi‧sche Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Perso‧nalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1) Verschiedene Dienststellen des RSHA, u.a. Staatspolizei(leit)stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73) Nachtrag: Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS o.Dat. (1) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): 1919-1946 (1.344): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: gedruckte Berichte der Geheimen Staatspolizei und Denkschriften 1923-1942 (29), Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts 1933-1942 (63), statistische Meldungen der Staatspolizeistellen 1938-1942 (30), Meldungen der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten 1941-1943 (23), Anwei‧sungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten der Geheimen Staatspolizei, u.a. Personalien und Berichte über Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern 1928-1946 (42), Materialien des Geheimen Staatspolizeiamts über die Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Ermittlungen, Prozesse und die Tätig‧keit der Parteiorganisationen der KPD 1928-1945 (81), verschiedene Materialien 1930-1945 (33), deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Parteien und Projekte vor‧nehmlich der Arbeiterbewegung 1919-1945 (291); verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1929-1945 (58); Berichte und Meldungen der Staatspolizeistellen 1921-1945 (417); Schriftensammlung: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung 1926-1945 (203); Nachträge: verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1930-1946 (74) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): ca. 17. Jh. - 1945 (771): verschiedene Dienststellen (RSHA und andere; Schwerpunkt: RSHA-Amt VII Weltanschauli‧che Forschung und Auswertung, mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 17. Jh. - ca. 1945 (771) Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902): SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII.- Kontrolle und Verfolgung weltanschaulicher Gegner: Juden, Angehörige christlicher Konfessionen, Freimaurer-Logen (mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): Datenbank/Findkartei Teil 2 (vormals: BArch, R 58): Datenbank/Publikationsfindbuch: Boberach, Heinz: Reichssicherheitshauptamt (Bestand R 58) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 22), Koblenz 1982, Nachdruck 1992 u. 2000 Anhang - Personalunterlagen: Datenbank Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): Datenbank/Findbuch (1967) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): Datenbank/Findbuch, Bd. 1-3 (1968) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): Vorläufiges Verzeichnis Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): Datenbank/Vorläufiges Findbuch Reichssicherheitshauptamt R 58 Teil I: SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII, bearb. v. Heinz Boberach und Dietrich Muregger Nacherschließungen in Datenbank Zitierweise: BArch, R 58/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

          Kriegsministerium: Zentral-Abteilung (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/3 · Bestand · 1817 - 1819, 1846 - 1921
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentral-Abteilung: Die Neuorganisation des württembergischen Militärwesens, die als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. 11. 1870 seit Juli 1871 mit Hilfe preußischer Offiziere und Militärbeamten unternommen wurde, erstreckte sich auch auf das Kriegsministerium. In Anlehnung an eine frühere, allerdings nur intern gültige Einteilung und in Analogie zur Geschäftseinteilung des preußischen Kriegsministeriums wurde es im August 1871 in das Centralbureau, die Militär-Abteilung (mit drei Sektionen) und die Ökonomie-Abteilung (mit fünf Sektionen) gegliedert; eine "provisorische", tatsächlich aber lange Jahre gültige "Geschäftseinteilung legte gleichzeitig die Kompetenzen dieser Abteilungen, neben die später weitere Abteilungen traten, fest. Das Centralbureau (abgekürzt: CB. ), das vor 1871 in der Kanzleidirektion einen Vorläufer besaß, unterstand einem Chef, der bis zum Ende des ersten Weltkriegs - zugleich Adjutant des Kriegsministers war (vgl. die ohne eingehenderes Quellenstudium erarbeiteten Listen der Kriegsminister bzw. Abteilungschefs in Anhang I bzw. II S. XXV ff. ) In sein Ressort fielen nach der erwähnten Geschäftseinteilung folgende Aufgaben: 1. die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere, Ärzte und Beamten, 2. die ehrengerichtlichen und militär-politischen Angelegenheiten, 3. die Ordens- und Dienstauszeichnungs-Angelegenheiten, 4. die Staats-Ministerial-Sachen, 5. Vorlage derjenigen Angelegenheiten, über welche der Kriegsminister selbst die Entscheidung zu treffen beabsichtigt, 6. persönliche Correspondenz des Ministers, 7. Redaktion des Armeeverordnungsblatts, 8. Angelegenheiten der Tagespresse. Außerdem unterstanden dem Centralbureau von Anfang an die Kanzlei, die Bibliothek und die Druckerei des Kriegsministeriums. Manche der Aufgaben, die das Centralbureau nach der erstmals im Januar 1907 wieder herausgegebenen Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums wahrzunehmen hatte (so die Verwaltung des Dienstgebäudes, der Dienstgeräte und der Bürokasse des Kriegsministeriums), dürften ihm stillschweigend zugewiesen worden sein, sei es von Anfang an, sei es allmählich als Folge der ursprünglichen Kompetenzen. Andere Kompetenzveränderungen, auf die hier im übrigen nicht vollständig eingegangen werden kann, fanden dagegen ihren Niederschlag in den Quellen. Wiederholt eingeschränkt wurden seit November 1871 die Kompetenzen des Centralbureaus für persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Ärzten und Beamten, bis schließlich im April 1896 die Militär-Abteilung fast ganz dafür zuständig wurde. Ab November 1872 hatte der Chef des Centralbureaus die Unterlagen aller Abteilungen des Kriegsministeriums für den mündlichen Vortrag des Kriegsministers beim König zu sammeln. Als 1874-nach dem Vorbild Preußens die Führung von Personalbogen und von Stammlisten der Truppen eingeführt wurde, hatte das Centralbureau die ans Kriegsministerium gelangten Exemplare dieser Unterlagen zu verwahren und zu verwalten. Nachdem die dem Centralbureau unterstellte Kanzlei des Ministeriums faktisch schon lange für die sog. "alte Registratur" des Kriegsministeriums zuständig gewesen war, wurde die Sorge dafür dem Centralbureau im Januar 1885 offiziell übertragen. Weitere kleinere Aufgaben kamen in den Jahren nach der Jahrhundertwende hinzu:1902 begann das Centralbureau, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten über militärische Angelegenheiten anzulegen, und seit April 1906 sammelte man hier Nachrufe und Todesanzeigen württembergischer Offiziere; schließlich wurde das Centralbureau, das am 1. 8. 1906 bzw. - It. MVBl. 1906, 8. 185 - am 12. 9. 1906 in "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) umbenannt wurde, im Januar 1907 durch die neue Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums für Denkmäler-Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Zentral-Abteilung, die durch die neue Geschäftseinteilung im übrigen nur wenig verändert wurden, konnten demnach im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg von 1907 S. 64- f. wie folgt umschrieben werden: "Von der Zentral-Abteilung, deren Chef zugleich Adjutant des Kriegsministers ist, wird die Verteilung des gesamten Einlaufs auf die Abteilungen, die Zuleitung von Entwürfen und Vorlagen an den Kriegsminister und die Abfertigung des Auslaufs bewerkstelligt. Die Zentral-Abteilung bearbeitet die Rang- und Stammlisten, die Patentierung der Offiziere und Sanitätsoffiziere, die Führung der Personalbogen, die Anträge auf Adelsverleihung und die Prüfung des Adelstandes, die bei Feierlichkeiten, Jubiläen, Hof- und Armeetrauer usw. zu treffenden Anordnungen, alle den Geschäftsgang und die Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums betreffenden Angelegenheiten und endlich die Redaktion des sächlichen Teils des Militärverordnungsblatts". Im März 1907 erhielt die Zentral-Abteilung außerdem die Verwaltung der sog. "Denkschriften-Sammlung" übertragen, d. h. der von den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums für Beratungen des Bundesrats, des Reichstags und des württembergischen Landtags vorbereiteten Stellungnahmen und Ausarbeitungen. Größere Bedeutung gewann die Errichtung des Kriegsarchivs im Januar 1907, das der Zentral-Abteilung unterstellt und, obwohl dafür eigenes Personal vorgesehen war, faktisch ganz von ihr verwaltet wurde. Einmal sollte das Kriegsarchiv das archivwürdige Schriftgut militärischer Provenienzen Württembergs sichern und gab damit der Zentral-Abteilung Veranlassung, sich auch mit Fragen der Kassation bzw. Erhaltung solchen Schriftguts zu befassen; zum andern entwickelte es sich im Weltkrieg 1914 - 1918 zu einer selbständigen Abteilungen die die Zentral-Abteilung im Januar 1916 die Zeitungsausschnitt-Sammlung und im November 1916 die Verwaltung der Bibliothek des Kriegsministeriums abgab. Während der Weltkrieg 1914 - 1918 sonst ohne größere Auswirkungen auf Organisation und Kompetenzen der Zentral-Abteilung blieb, änderte sich dies gegen und nach Ende des Kriegs. Neben der Zentral-Abteilung, die unmittelbares Organ des Kriegsministers war, schuf sich dieser im Juli 1918 eine weitere Stelle, die ihm unmittelbar unterstand, in organisatorischer Hinsicht aber bis Oktober 1918 der Zentral-Abteilung zugeteilt wurde. Sie wurde nach ihrem Leiter, Oberstleutnant Hummel, "Dienststelle H " benannt und erhielt vom Kriegsminister den Auftrag, "für mich alle Unterlagen, deren ich zum Verkehr mit den gesetzgebenden Körperschaften oder einzelnen Mitgliedern dieser bedarf, zu sammeln und zu sichten. Hiezu wendet sich H an die zuständigen Abteilungen des Kriegsministeriums oder an sonstige in Betracht kommende Dienststellen usw. unmittelbar". Am 7"10. 1918 wurde sie von der Zentral-Abteilung ganz gelöst und unter der Bezeichnung "Ministerialabteilung"(abgekürzt: M) verselbständigt. Wie die ursprünglich in Aussicht genommene Bezeichnung "Presse- und Geheim-Abteilung" (abgekürzt: P. G. ) andeutet, war sie vor allem mit Fragen der "Aufklärung" der Zivilbevölkerung, der Kriegspropaganda, der Presse, der Zensur und der Bekämpfung von Gerüchten befasst. Bereits im Januar 1919 ging die Ministerialabteilung im Kriegsarchiv auf. Die Einrichtung und Verselbständigung der Ministerialabteilung berührten die Organisation und Aufgaben der Zentral-Abteilung offensichtlich ebenso wenig wie deren Umbenennung in "Hauptbüro" (abgekürzt: H. ) zwischen dem 18. und 25. 11. 1918 und die Wirren, denen nach der Novemberrevolution 1918 auch das Kriegsministerium ausgesetzt war. Dagegen wurden sie durch die Reorganisation, die der Kriegsminister Herrmann am 14. 3. 1919 verfügte, einschneidend verändert. Dabei wurde das Hauptbüro aufgelöst und an seiner Stelle errichtet: 1. das Ministerialbüro (MB), 2. die Hauptkanzlei (HK), 3. die Druckvorschriftenverwaltung (Dv) und die Bürokasse (BK), 4. die Hauptregistratur (HR). Während sich die Aufgaben der drei zuletzt genannten Abteilungen, die dem Stellvertreter des Kriegsministers, Hauptmann (seit 15. 3. 1919: Unterstaatssekretär) Krais, unterstellt wurden, im wesentlichen aus ihren Bezeichnungen ergeben, war das dem Kriegsminister unmittelbar unterstellte Ministerialbüro beauftragt mit der Auszeichnung des gesamten Eingangs, mit der Erledigung von Sonderaufträgen und der persönlichen Korrespondenz des Kriegsministers und mit der Anmeldung bzw. Abfertigung von Besuchern des Ministers. Ganz abgegeben wurde die Bearbeitung von Angelegenheiten der Nationalversammlung und des württembergischen Landtags, für die nun statt dem bisherigen Hauptbüro die im Februar 1919 neugeschaffene "Aufklärungs- und Pressestelle des Kriegsministeriums" zuständig wurde. Nach dem Rücktritt des Kriegsministers Herrmann (am 28. 6. 1919) und seines Stellvertreters Krais, die vor allem durch militärische Kreise vielfach und heftig angefeindet worden waren, wurde diese Aufteilung schon am 7*7. 1919 wieder rückgängig gemacht: das Ministerialbüro wurde aufgelöst und sein Personal zu der aus den anderen Abteilungen (HK, HR, BK) wieder neu gebildeten "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) übernommen, deren Kompetenzen nicht näher beschrieben wurden, die aber im wesentlichen die bisherigen Aufgaben dieser Abteilungen erhalten haben dürfte. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, als das württembergische Kriegsministerium vom 28. 8. 1919 bis zum 30. 9. 1919 die Aufgaben und die Bezeichnung einer "Reichswehrbefehlsstelle Württemberg" hatte, ab 1. 10. 1919 zum "Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums" umgewandelt und als solches zusammen mit dem "Abwicklungsamt des früheren XIII. A. K. " zum "Heersabwicklungsamt Württemberg" vereinigt wurde. Mit der Reorganisation war eine Änderung des Dienstsitzes verbunden. Dieser befand sich ursprünglich im Gebäude des Kriegsministeriums, Charlottenstr. 6, dann seit Juni 1914- im neuen Dienstgebäude des Kriegsministeriums, Olgastr. 13; im Oktober 1919 wurde das Abwicklungsamt des Kriegsministeriums in das Dienstgebäude des früheren Kommandierenden Generals, Kriegsbergstr. 32, verlegt, von wo die Zentral-Abteilung bzw. die Abteilung K (siehe unten) im Zusammenhang mit der Umorganisation des Heeresabwicklungsamtes Württemberg wohl im September 1920 in das ehemalige Neben-Artilleriedepot in der Gutenbergstr. 111 übersiedelte. Soweit es die Quellen erkennen lassen, überstand die Zentral-Abteilung diese äußeren Veränderungen im wesentlichen unverändert "allerdings verlor sie als Folge der Heeresabwicklung, insbesondere auch der Reorganisation von Oktober 1919, zunehmend an Aufgaben. Zusammen mit den Abteilungen A, R, W, ZV, Auskunft und Kr. A. des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums wurde sie daher im August 1920 zur Abteilung K (d. h. Kriegsministerium) des Heeresabwicklungsamtes Württemberg vereinigt. Organisationsänderungen im folgenden Monat reduzierten diese Abteilung K jedoch weiter, so dass sie ab 1. 10. 1920 im wesentlichen wieder aus der früheren Zentral-Abteilung bestand. Allerdings oblagen ihr als Aufgaben nun nur noch die Bearbeitung der "noch anfallenden Resteingänge des ehemaligen Kriegsministeriums", die Weiterleitung derselben an die nunmehr zuständigen Stellen, außerdem Unterstützungsgesuche und sämtliche Angestelltenangelegenheiten des Heeresabwicklungsamtes Württemberg". Zudem war ihr die Unterabteilung W (Waffenabteilung) unterstellt, während die Bürokasse ab 20. 9. "1920 an die Kasse des Heeresabwicklungsamtes Württemberg abgegeben und das im August bzw. Oktober 1920 mit der Abteilung K vereinigte Kriegsarchiv im Dezember 1920 der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angegliedert wurde. Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg auf 31. 3. 1921 fand schließlich auch die Abteilung K ihr Ende. 2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei der Umgestaltung des Kriegsministeriums seit Juli 1871 wurde dessen Kanzlei unter Mithilfe eines Registrators aus dem preußischen Kriegsministerium bis November 1871 auf die neuen Verhältnisse umgestellt. Dabei wurden die bisher kurrenten Akten bis auf einige Faszikel, die sich auch im vorliegenden Bestand finden (Büschel 4, 6-9, 16, 17, 66 - 68, 88, 118, 475), geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums erhielten neue, systematische Aktenpläne mit zugehörigen Repertorien", und wie bei den Truppen und der übrigen Militärverwaltung wurde statt der bisherigen losen Aktenablage die sonst in Württemberg nicht übliche preußische Aktenheftung eingeführt. § 4 der Organisationsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 16. 8. 1871 bestimmte: "Die Registratur des Kriegsministeriums ist zwar eine einheitliche, doch ist dieselbe so zu formieren, daß jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Gompletierung der Akten etc. 1 Registraturbeamter zur Disposition steht". Für die Zentral-Abtei-lung wie für die anderen Abteilungen des Ministeriums hatte dies zur Folge, daß beim Zuwachs von Kompetenzen der Aktenplan der Abteilung durch neu angelegte oder von anderen Abteilungen übernommene und entsprechend umsignierte Akten ergänzt wurde, während der Verlust von Kompetenzen die Abgabe von Akten an andere Abteilungen nach sich zog. Dementsprechend gelangte der Großteil der Akten der Zen-tral-Abteilung betr. persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Militärärzten und Beamten vor allem in die Registratur der Militär-Abteilung (heute Bestand M 1/4 und von dort z. T. in die Registratur der 1917 neu gebildeten Abteilung für persönliche Angelegenheiten (heute Bestand M 1/5), während reine Personalakten heute in den Beständen M 430/1(Personalakten I), M 430/2 (Personalakten II) und M 430/5 (Personalakten V) zu finden sind. Eine besondere Gruppe innerhalb der Abteilungsregistratur bildeten die vom Chef der Zentral-Abteilung als Adjutant des Kriegsministers verwahrten Akten. Sie waren meist durch den Zusatz"A" (=Adjutantur) oder"Secret" gekennzeichnet und umfassten vorwiegend Geheim- und Personalakte sog. "Offizier-Registratur"). Zu ihnen gehörten die Geheimakten Büschel 47, 199 und 469, die mit "A" bezeichneten Büschel 172, 173, 189-191, 193-196, 199, 200, 202, 203, 207-458, 468 und 469 des vorliegenden Bestandes sowie der ganze Bestand M 1/2 (Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten), dessen Bildung und Abtrennung vom übrigen Schriftgut der Zentral-Abteilung wohl hauptsächlich auf das Heeresarchiv Stuttgart zurückgeht. Waren die Akten im wesentlichen dem systematischen Aktenplan der Zentral-Abteilung eingeordnet, so gab es daneben Sonderregistraturen und besondere Aktengruppen der Zentral-Abteilung, die diesem Plan nicht eingefügt waren. Dazu gehörten an erster Stelle die Allerhöchsten Ordres, durch die über die vom Kriegsminister dem König vorgetragenen Gesuchslisten (Büschel 209-458) entschieden wurde; sie wurden vom 1. 1. 1873 an in einer besonderen Registratur verwahrt und bilden heute den Bestand M 1/1(Allerhöchste Ordres) . Ebenfalls als Sonderregistratur wurden die für das Kriegsministerium bestimmten Exemplare der 1874 eingeführten Personalbogen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten aufbewahrt; sie sind heute - zusammen mit oben erwähnten Personalakten - den Beständen M 430/1, M 430/2 M 430/3 und 430/5 eingeordnet. Außerdem waren dem systematischen Aktenplan nicht eingegliedert die ebenfalls 1874 einführten Stammlisten der Truppenteile (heute im Bestand M 1/11) sowie die Sammlungen der Zeitungsausschnitte (heute im Bestand M 730), der sog. Nekrologe (heute Bestand M 744) und der sog. Denkschriften (heute im Bestand M 731). Schließlich wurden als besondere Gruppen auch die sog. "Kriegsakten" behandelt, d. h. jene Akten, die während des Weltkriegs 1914 - 1918 neben den übrigen, fortgeführten Registraturakten erwuchsen und die speziell Angelegenheiten der Kriegsführung und ihrer Auswirkungen auf die Heimat betreffen; sie sind nur zum kleineren Teil erhalten und überdies z. T. im Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv). Sehr wahrscheinlich bei der Zentral-Abteilung wurden die zwei Kriegsstammrollen mit zugehörigen Namensverzeichnissen geführt, die heute dem Bestand M 457 (Kriegsstammrollen des Kriegsministeriums, Höchster Kommandobehörden usw. ) eingeordnet sind. Bis zum Kriegsausbruch im August 1914 hatte die Registratur, von den Auswirkungen der verschiedenen Kompetenzänderungen abgesehen, im wesentlichen so bestanden, wie sie 1871 eingerichtet worden war. Dagegen begannen mit Kriegsausbruch Veränderungen, die sich besonders gegen und nach Ende des Kriegs verstärkten und schließlich zur völligen Umgestaltung der Registratur führten. Bereits im August 1914-wurde ein neues, zusätzliches Kriegs-Geschäftstagebuch begonnen, neben dem bis November 1914- noch das bisherige weiterlief und das danach zum alleinigen Journal der Abteilung wurde. Gleichzeitig begann die Anlage der sog. Kriegsakten, die keine Signaturen mehr enthielten, sondern in den Geschäftstagebüchern nur mit abgekürztem Aktentitel gekennzeichnet wurden. Begann damit die Auflösung der Einheitlichkeit und der inneren und äußeren Ordnung der Registratur, so verstärkte sich die Entwicklung gegen und nach Kriegsende. Sie wurde begünstigt durch die Vermehrung des Geschäftsanfalls, durch die zunehmende Fluktuation des immer weniger geschulten Kanzleipersonals, durch die nachlassende Papierqualität , durch den Verzicht auf die Aktenheftung, eventuell durch den zweimaligen Umzug der Dienststelle nach Kriegsende und vor allem durch die wiederholten Organisationsänderungen. Letztere begannen mit der Errichtung der Dienststelle H, die seit ihrer Verselbständigung als "Ministerialabteilung" im Oktober 1918 sich von der Registratur der Zentral-Abteilung trennte, ein eigenes Journal anlegte, ihre Akten in Schnellheftern ablegte und diese Akten nicht mehr systematisch, sondern nur noch numerisch ordnete und entsprechend signierte. Hinzu kam, dass bei der Umbenennung der Zentral-Abteilung in "Hauptbüro" ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr weitergeführt und dafür neue Akten angelegt wurden. Dies wiederholte sich verstärkt im März 1919, als das Hauptbüro in die Abteilungen Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Druckvorschriftenverwaltung und Bürokasse sowie Hauptregistratur aufgeteilt wurde. Wiederum wurde nun ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr fortgeführt. Andere Teile der Registratur wuchsen dagegen weiter bei der Hauptkanzlei und der Hauptregistratur, deren Akten anscheinend gemeinsam geführt wurden, und beim Ministerialbüro. Wie die Hauptkanzlei und die Hauptregistratur legte dieses Büro außerdem neue Akten an, die ohne System in nur numerischer Folge Signaturen erhielten. Ganz entsprechend wurde bei der Wiedervereinigung dieser Abteilungen zur Zentral-Abteilung im Juli 1919, bei der Umbildung des Kriegsministeriums zum Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums im Oktober 1919 und bei der Bildung der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg im Oktober 1920 verfahren. Dass man sich in der Registratur zurechtfand, obwohl diese immer unübersichtlicher wurde, hatte man sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass mit fortschreitender Abwicklung des württembergischen Heeres ältere Akten immer weniger benötigt und der Geschäftsanfall immer kleiner wurden. Als das Heeresabwicklungsamt Württemberg auf 31. 3. 1921 ganz aufgelöst wurde, kam die ganze Registratur der Zentral-Abteilung bzw. ihrer Nachfolge-Dienststellen wohl sofort in die im selben Dienstgebäude untergebrachte Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, mit deren übrigen Beständen sie 1937 ins Heeresarchiv Stuttgart und 194-5 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. In seiner heutigen Gestalt umfasst der Bestand M 1/3 Schriftgut, das beim Centralbureau und seinen Nachfolge-Dienststellen einschließlich der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg erwachsen ist. Zwar hätte man sinnvollerweise die Akten dieser Abteilung K auch dem Bestand M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) zuweisen können; analog zu den Beständen der anderen Abteilungen des Kriegsministeriums, die ebenfalls beim Heeresabwicklungsamt Württemberg weitergeführte Akten enthalten, wurden sie jedoch beim vorliegenden Bestand gelassen. Der Bestand M 1/3 enthält jedoch nicht alles bei der Zentral-Abteilung erwachsene Schriftgut. Abgesehen davon, dass manches in andere, oben genannte M-Bestände gelangt ist und dort nun belassen wurde, wurden in früheren Jahren z. T. wohl umfangreiche Kassationen vorgenommen. Hervorzuheben ist der Verlust der Geschäftstagebücher aus der Zeit vor 1910, die zu unbekanntem Zeitpunkt kassiert wurden. Nachdem die Wirren der Novemberrevolution 1918 für die Zentral-Abteilung anscheinend ohne Schriftgutverluste vorübergegangen waren, wurde wohl der größere Teil der sog. Kriegsakten im September 1919 an die Garnisonverwaltung Stuttgart abgegeben und dort vermutlich vernichtet. Kassationen größeren Umfangs, über die Büschel 107 des Bestandes (mit Angabe der jeweiligen Aktensignaturen) Aufschluss gibt, nahm - wahrscheinlich 1932 - die -Reichsarchivzweigstelle Stuttgart bei der Verzeichnung des Bestandes vor; dabei gingen einige Akten verloren, die man heute als archivwürdig erhalten würde. Einige wertlose Akten - vor allem Kassenunterlagen der Bürokasse (0, 5 lfd. m) - wurden bei der jetzigen Verzeichnung kassiert. Nach dem Provenienzprinzip wurden jetzt auch einige Faszikel, die bisher Teil des Bestandes bildeten, den Beständen M 1/4 und M 660 (Nachlass des Kriegsministers v. Marchtaler) eingeordnet; dem Bestand M 390 wurden solche Akten zugewiesen, die nicht bei der Zentral-Abteilung bzw. der Abteilung K dieser Behörde erwachsen sind. Wider besseres Wissen hatte das Heeresarchiv Stuttgart dem Bestand als Anhang 50 Bücher angefügt, die es 1938 aus der sog. Kriegssammlung der ehemaligen Hofbibliothek Stuttgart erhalten hatte. Diese Bücher waren während des Weltkriegs 1914--1918 veröffentlicht, unter Zensur gestellt und in ihrer übrigen Auflage wohl vernichtet worden. Da die einschlägigen Akten, zu denen sie als Anlagen gehören, im Bestand M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. ) verwahrt werden, wurden sie nun zu diesem Bestand genommen; ihr Verzeichnis, das dem bisher gültigen Repertorium des vorliegenden Bestandes eingeheftet war, wurde dem Repertorium M 77/1 eingefügt. Umgekehrt enthält der Bestand M 1/3 jetzt einige Archivalien, die bisher in anderen Beständen verwahrt wurden. Übernommen wurden aus dem Bestand E 271 (Kriegsministerium) die Büschel 90, 102, 104, 110, 176, 586 - 589 und 591, aus dem Bestand E 279 (Registraturbücher der obersten Militärbehörden) die Bände 25, 26 und 94-, aus dem Bestand M 4-00/2 (Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Zentralnachweisamt) Büschel 204, aus dem Bestand M 430/2 Büschel 512 sowie aus dem unsignierten Bestand "Aufbau und Organisation" Büschel 109 des vorliegenden Bestandes. Zu unbekannter Zeit, aber vermutlich bald nach ihrer Übernahme ins Archiv wurden die Akten der Zentral-Abteilung in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verzeichnet. Dabei griff man zurück auf ein wohl nach Kriegsausbruch in der Zentral-Abteilung angefertigtes summarisches Verzeichnis der in der systematischen Sachaktenregistratur vorhandenen Akten, die man nicht ganz zutreffend als "Friedensakten" bezeichnete. Dieses Verzeichnis (Büschel 107) führt die Akten in der Folge ihrer Signaturen und mit Kurztiteln auf und ist vollständiger als ein ähnliches, beim Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums entstandenes Verzeichnis (Büschel 55). Das Verzeichnis der Friedensakten (Büschel 107) ergänzte man in der Reichsarchivzweigstelle zunächst durch ebenso summarische Verzeichnisse der Geschäftstagebücher und der Akten der Ministerialabteilung, des Ministerialbüros und der Bürokasse. Erst später, wahrscheinlich 1932, fügte man Angaben über die Laufzeit, über durchgeführte Kassationen und über die erst jetzt eingeführte Paketzählung hinzu und schrieb das derart überarbeitete Findmittel 1932 ins reine. Obwohl dieses durch spätere Nachträge ergänzte Repertorium wenig befriedigen konnte, war es bis jetzt in Gebrauch. Bei der jetzigen Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes M 1/3 wurde versucht, den in der Aktenbildung sich widerspiegelnden zahlreichen Organisationsänderungen gerecht zu werden. Den größten Teil des Bestandes machen die von 1871 bis 1918 erwachsenen Akten aus. Sie sind nach den Signaturen des alten, systematischen Aktenplans geordnet, der allerdings noch nicht wiedergefunden, sondern nur anhand eben dieser Signaturen rekonstruiert werden konnte. Diesem Plan sind - mit Ausnahme der Geschäftstagebücher und der sog. Kriegsakten - an passender Stelle auch mehrere unsignierte Stücke eingeordnet worden. In einzelnen, durch Verweise gekennzeichneten lallen waren Korrekturen des Plans nötig. Verwiesen wird an den entsprechenden Stellen des Aktenplans auch auf Akten, die nach November 1918 beim Hauptbüro oder einer anderen Nachfolge-Dienststelle der Zentral-Abteilung weitergeführt wurden und deshalb einer anderen Aktengruppe des vorliegenden Bestandes zugewiesen werden mussten, sowie auf Akten der Zentral-Abteilung, die in den Beständen M 1/4, M 1/5 und M 390 verwahrt werden. Dagegen kann auf das Schriftgut der Zentral-Abteilung in den bereits oben genannten Beständen M 1/1, M 1/2, M 1/11, M 430/1, M 430/2, M 430/3, M 430/5, M 457, M 730 und M 731 hier nur generell hingewiesen werden. Wegen der wenig klaren Trennung der Registraturen wäre eine Scheidung der Akten, die nach Oktober 1918, März 1919, Juli 1919, Oktober 1919 bzw. Oktober 1920 bei den Abteilungen Hauptbüro, Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Hauptregistratur, Zentral-Abteilung und Abteilung K erwachsen sind, nur sehr unvollkommen möglich und für die Benutzung des Repertoriums wenig gewinnbringend gewesen. Dieses Schriftgut konnte daher nur in zwei, durch die Behördengeschichte gerechtfertigte Gruppen geschieden werden, die, soweit nötig, durch Verweise miteinander verzahnt sind: in Akten, die bis Oktober 1919 kurrent waren, und in Akten, die nach diesem Datum weitergeführt oder neu angelegt wurden; soweit möglich, wurde der ersten Gruppe die Aktenordnung des Ministerialbüros zugrundegelegt, während das Gliederungsschema der zweiten Gruppe ganz neu zu erarbeiten war. Eigene Gruppen bilden die Akten der Bürokasse und der Ministerialabteilung, die der Zentral-Abteilung bloß angegliedert waren oder als selbständige Abteilungen sich von ihr abgetrennt haben; diese Akten standen mit der Registratur der Zentral-Abteilung nicht oder nur lose in Verbindung. Keiner dieser Aktengruppen ließen sich die Handakten von Offizieren und Beamten der Zentral-Abteilung einordnen; sie wurden deshalb zu einer eigenen Aktengruppe zusammengefasst. Bis Ende 1918 sind alle Akten des Bestandes in der Regel in der Registratur der Zentral-Abteilung erwachsen. Provenienzangaben waren bei den Titelaufnahmen daher nur bei solchen Akten nötig, die von dieser Regel abweichen und die nach Oktober/November 1918 erwachsen sind; soweit nichts anderes angegeben ist, kommen dabei bis zur Bildung der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg im August 1919 als Provenienzen nur Abteilungen des Kriegsministeriums in Betracht. Der Bestand wurde - nach Vorarbeiten des Vertragsangestellten Westenfelder - im Sommer 1971 verzeichnet von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer; erst seit Frühjahr 1975 war es ihm jedoch möglich, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertigzustellen. Der Bestand umfasst 27 Bände (1 lfd. m) und 602 Büschel (13 lfd. m). Stuttgart, im September 1975 Fischer 3. Anhang I: Kriegsminister bzw. Leiter des Kriegsministeriums und seines Abwicklungsamtes nach 1870: 23.3.1870 - 13.9-1874 Albert v. Suckow, General der Infanterie, Kriegsminister (23-3.1870 Chef des Kriegsdepartements; 19.7.1870 Kriegsminister) 13.9.1874 - 22.7.1883 Theodor v. Wundt, Generalleutnant , Kriegsminister (13.9.1874 mit Führung des Kriegsministeriums beauftragt; 5.3.1875 Departements-Chef; 14.6.1879 Kriegsminister) 28.7.1883 - 10.5.1892 Gustav v. Steinheil, General der Infanterie"Kriegsminister (28.7-1883 Departements-Chef; 28.2.1885 Kriegsminister) 10.5.1892 - 13.4.1901 Max Freiherr Schott v. Schottenstein, General der Infanterie, Kriegsminister 13.4.1901 - 10.6.1906 Albert v. Schnürlen, General der Infanterie, Kriegsminister 10.3.1906 - 8.11.1918 Otto v. Marchtaler, Generaloberst, Kriegsminister 9.11.1918 - 15.11.1918 Schreiner, Offizierstellvertreter, Leiter des Kriegswesens 16.11.1918 - 14.1.1919 Ulrich Fischer, Vizefeldwebel, Leiter des Kriegswesens 15.1.1919 - 28.6.1919 Immanuel Herrmann, Leutnant der Landwehr II und Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Kriegsminister 30.6.1919 - 28.8.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, mit Führung der Geschäfte des Kriegsministeriums beauftragt 28.8.1919 - 30.9.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, Chef der Reichswehrbefehlsstelle 1.10.1919 - 31.3.1921 Erich Scupin, Major, Chef des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums bzw.(seit 1.10.1920) der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg 4. Anhang; II: Chefs der Zentral-Abteilung: 28.3.1870 - 30.12.1872 Gustav v. Steinheil, Major 30.12.1872 - 25.9-1874 Reinhard v. Fischer, Hauptmann 23c 9.1874 - 26.9.1879 Karl Freiherr v. Reitzenstein, Oberleutnant bzw. Rittmeister 30.9.1879 - 9.10.1899 Paul v. Bilfinger, Hauptmann bzw. Major 9.10.1889 - 19.3.1896 Albert v. Funk, Major bzw. Oberstleutnant 19.3.1896 - 24.2.1899 Gustav v. Steinhardt, Hauptmann 24.2.1899 - 18.7.1902 Heinrich v. Maur, Hauptmann 18.7.1902 - 18.8.1903 Ernst v. Schroeder, Hauptmann 18.8.1903 - 19.11.1909 Hermann v. Haldenwang, Hauptmann bzw. Major 19.11.1909 - 21.4.1911 Max Holland, Hauptmann bzw. Major 21c 4.1911 - 25.2.1914 Richard v. Haldenwang, Major 22.4.1914 - 28.3.1915 Wilhelm Freiherr v. Neurath, Hauptmann bzw. Major 28.3.1913 - 10.6.1918 August Graf v. Reischach, Major 11.6.1918 - 27.3.1919 Erwin Tritschler, Major 5. Besondere Vorbemerkung für Klassifikationspunkt D: Die Zentralabteilung des Kriegsministeriums führte neben ihrer Hauptregistratur noch eine Reihe von Sonderregistraturen und Sammlungen. Hierzu zählten die Allerhöchsten königlichen Ordres und die Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten, also die heutigen Bestände M 1/1 und M 1/2, sodann die Ranglisten und die Personalbögen der Offiziere, seit 1906 eine Sammlung von Nekrologen, die 1874 angelegten Stammlisten der Truppenteile, die allgemeine Druckvorschriftensammlung, die seit 1902 geführte Zeitungsausschnittsammlung und die 1907 angelegte Denkschriftensammlung. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv vereinigte die Personalunterlagen mit anderem, vergleichbarem Material zu den heutigen Beständen M 430 - M 433 und führte die Nekrologe, heute Bestand M 744, und die Druckvorschriften, heute Bestand M 635/1, als archivische Sammlungen weiter. Nur die in sich geschlossenen bzw. wieder hergestellten Reihen der Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte ließen sich provenienzgerecht beim Bestand der Zentralabteilung eingliedern (1). Mit Erlass des Kriegsministeriums vom 24. April 1874 / Militärverordnungsblatt 24/1874 wurde die Führung von Stammlisten verbindlich eingeführt. Diese sollten jeweils "die ganze Periode des Truppenteils vom Stiftungsjahr an umfassen" und jährlich zum 1. November bezüglich "Garnison und Wechsel derselben, Ergänzung, Uniform und Bewaffnung, sowie deren Veränderungen, Stamm und Formationsveränderungen, Feldzüge und Schlachten, Auszeichnungen, Chefs, Kommandeure" ergänzt werden. Die Zentralabteilung des Ministeriums sammelte darauf eigene Aufschriebe, eingehende Meldungen, Drucksachen u. a. in für jeden Truppenteil getrennt angelegten Mappen, die, sorgfältig geführt, sich bald zu einem vorzüglichen Auskunftsmittel über die genannten Bereiche entwickelten, bis die Angaben 1912 abbrechen. Zu unbestimmter Zeit wurden die Stammlisten gebunden und dem späteren Bestand M 1/11 Kriegsarchiv zugewiesen, bei dessen Neuordnung 1985 sie wieder herausgelöst und hier eingefügt wurden. Auf Anordnung des Kriegsministeriums vom 9. März 1907 hatte die Abteilungen des Ministeriums solche militärischen Angelegenheiten, die eventuell im Bundesrat, im Reichstag oder im Landtag zur Sprache kommen konnten, aufzugreifen und entsprechende Ausarbeitungen zusammen mit einschlägigen Drucksachen, Zeitschriftenaufsätzen u. a. vorzulegen. Nach Abschluss der einzelnen Fälle verwahrte die Zentralabteilung diese sogenannten Denkschriften, um sie vierteljährlich der zuständigen Abteilungen zur Ergänzung auf den neuesten Stand wieder zuzusenden. Die Mappen waren nach dem Alphabet der Stichworte geordnet und dazuhin durchgezählt; 1911 wurden die Stichworte und die anschließende Nummerierung erneuert und in einem gedruckten Verzeichnis (siehe Anlage) zusammengestellt. Teilweise fanden in den Büscheln auch Vorgänge auf früheren Jahren Aufnahme, bis die Sammlung nach Kriegsausbruch 1914 nur noch in Einzelfällen fortgeführt und schließlich Anfang 1919 an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben wurde. Nach 1911, vermutlich erst im Heeresarchiv, kam es mindestens zweimal zu Neuformierungen. Aber keine dieser Maßnahmen hat je den gesamten Bestand erfasst, wie er andererseits sich auch nicht vollständig erhalten hat bzw. ganz wiederherstellen lässt. Nachdem im Heeresarchiv eine Anzahl von Büscheln miteinander vermischt, andere hingegen getrennt und neu zusammengestellt worden sind, fehlen nunmehr von der Ordnung des Jahres 1911 die Nummern 15 (oder 16), 19, 26, 49, 51, 56, 79, 80, 93 und 113. 1939/50 vereinigte Regierungsinspektor Alfons Beiermeister das vorliegende Material mit weiteren allgemeinen gedruckten Denkschriften u. a., die bei Aktenausscheidungen angefallen waren, zum späteren Bestand M 730 "Denkschriften". Als dieser 1985 aufgelöst wurde, konnten die Denkschriften der Zentralabteilung wieder provenienzgerecht eingegliedert werden. Seit 1902 sammelte die Zentralabteilung für die Militärverwaltung wichtige Nachrichten aus mehreren, nach Haltung und Ausrichtung unterschiedlichen Tageszeitungen wie Berliner Tagblatt, Frankfurter Zeitung, Der Beobachter, Deutsches Volksblatt, Schwäbischer Merkur, Schwäbische Tagwacht, Stuttgarter Neues Tagblatt, Württemberger Zeitung u. a. Die Ausschnitte wurden ungefähr in chronologischer Folge in nachträglich gebundene Hefte eingeklebt und diesen meist noch eine detaillierte Inhaltsübersicht beigefügt. Nachdem die Sammeltätigkeit 1913 mit einem Sonderband zum Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. abgebrochen war, wurde sie bei Kriegsbeginn 1914 in wesentlich erweitertem Rahmen wieder aufgenommen: Neben Ausschnitten von im Staatsanzeiger veröffentlichten Behördenverfügungen standen nun zu Sachthemen wie "Kriegsschauplatz", "Parlament", "Kriegskrankenpflege" angelegte Serien. Zu Jahresbeginn 1916 wurde aber diese Sammlung an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben und dann dort fortgeführt. Doch verblieb die hauptsächlich aus Parteizeitungen zusammengestellte Gruppe "Stellungnahmen der politischen Parteien zum Kriege", die ursprünglich ebenfalls ausgefolgt werden sollte, zunächst noch bei der Zentralabteilung, die überdies gegen Jahresende 1916 noch eine neue Gruppe "Auslassungen der Presse über die Zivildienstpflicht" eröffnete. Im Juli 1918 sollte die verbliebene sachthematische Sammlung - also ohne die erwähnten Ausschnitte von Behördenverfügungen - an die neugeschaffene "Dienststelle H", die spätere "Ministerialabteilung", abgekürzt M, des Ministeriums übergehen. Inwieweit dies erfolgt ist, muss offen bleiben, da die Sammlung in der bisherigen Form in keiner der beiden Abteilungen weiterbetrieben wurde. Im Heeresarchiv vereinigte Archivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller alle beim Kriegsministerium erwachsenen diesbezüglichen Unterlagen mit weiteren bis ins Jahr 1938 reichenden Zeitungen, Ausschnitten, Denkschriften u. a. zur "Zeitungsausschnittsammlung des Württembergischen Kriegsministeriums", dem späteren Bestand M 731, und legte darüber Bandrepertorium an, das allerdings um 1940 unvollendet blieb. Bei der Aufteilung dieses Bestandes 1985 wurden die Zeitungsausschnitte, die bei der Zentralabteilung ausgewählt und nicht, wie erwähnt, 1916 an das Kriegsarchiv abgegeben wurden, erneut beim Bestand der Zentralabteilung eingereiht. Bereits 1974 verzeichnete Werkvertragsangestellter Westerfelder die Stammlisten, im Frühjahr 1985 Archivangestellter Werner Urban die Denkschriften; dazuhin fertigte dieser das zugehörige Orts-, Personen- und Sachverzeichnis. Für die Zeitungsausschnitte wurden weitgehend die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1940 übernommen, für das wiederum von Werner Urban zusammengestellte Orts-, Personen- und Sachverzeichnis außerdem das 1950 zum Bestand M 731 von Beiermeister angelegte Register mitbenutzt. Die Auswahl der in de Titelaufnahmen wie in Beiermeisters Register enthaltenen Stichworte ist begrenzt und könnte anhand der genannten Inhaltsübersichten zu den einzelnen Bänden ergänzt werden, solche, an sich wünschenswerte umfangreiche Erweiterung ist jedoch einstweilen zurückgestellt worden. Die Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte de Zentralabteilung des Kriegsministeriums umfassen nunmehr die Bände und Büschel 603 - 821 in 3,3 Regalmetern. Stuttgart, im Oktober 1985 (Cordes) (1) Insoweit sind die Angaben in Band 1 des Repertoriums, S. XVIII, nunmehr zu berichtigen.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/1 · Bestand · 1802-1814
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Geschichte der Kommission: Am 14. Januar 1811 ordnete König Friedrich von Württemberg die Einrichtung einer Generaladministrationskommission (GAK) zur Regulierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Schuldenwesens seines Bruders Herzog Ludwig von Württemberg an. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Kabinettsministerialdirektor Johann Heinrich von Menoth bestimmt. Weitere Mitglieder waren Oberfinanzkammerdirektor Johann Friedrich von Dünger sowie die beiden Oberökonomieräte Georg Friedrich Sommer und Ernst Heinrich Faber, letzterer in der Eigenschaft als Kassierer und Geschäftsführer. Den Auftrag zur Einrichtung der GAK erhielt am 21. Januar Finanzminister Graf von Mandelslohe in Vertretung des erkrankten Kabinettsministers Graf von Taube; einen Tag später fand die konstituierende Sitzung statt. Aufgabe der GAK war es, das gesamte im Königreich Württemberg befindliche Mobiliarvermögen Herzog Ludwigs zu beschlagnahmen und zu inventarisieren, Aktiv- und Passivvermögen des Herzogs zu ermitteln, einen Schuldentilgungsplan zu entwerfen sowie die für den Unterhalt des Herzogs und seiner Familie festgesetzten Mittel zu verwalten. Das der Herzogin Henriette und den herzoglichen Kindern als Privateigentum zugesprochene Vermögen war von der übrigen Vermögensmasse zu trennen. Als Treuhänder der Herzogin fungierte der Geh. Rat von Neurath, während die Interessen der Kinder vom Minister für Hausangelegenheiten, dem Kabinettsminister Grafen von Taube wahrgenommen wurden. Der Grund für die Einrichtung der GAK lag in der totalen Überschuldung Herzog Ludwigs, die bereits während seiner Zeit in polnischen Diensten Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts begonnen hatte und über die preußische und russische Dienstzeit hinaus bis zur Übersiedlung Ludwigs nach Württemberg andauerte und sich zunehmend verschärfte. Bereits am 17. Februar 1810 war deshalb eine Administrationskommission eingerichtet worden mit der Vorgabe, einen Teil der herzoglichen Apanage für die Schuldentilgung zumindest bei den inländischen, also württembergischen Gläubigern zu verwenden und die Hofhaltung Ludwigs wirtschaftlich zu führen. Das unter der Verantwortung des Finanzministers stehende und später als Partikularadministrationskommission (PAK) bezeichnete Gremium setzte sich zusammen aus dem Oberfinanzkammerdirektor von Dünger und dem kurz zuvor zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber, der bereits seit Ende 1808 mit den Rechnungsgeschäften in der Hofhaltung Herzog Ludwigs betraut war. Wesentliche Voraussetzung für die Etatbildung der PAK war die teilweise Deckung der Ausgaben durch jene Einkünfte, die Herzog Ludwig aus dem Gut Würzau in Kurland bezog. Dieses Gut, das der herzoglichen Familie zeitweise als Wohnsitz gedient hatte, war dem Herzog 1804 vom Zaren Alexander auf 50 Jahre zur Nutznießung mit sämtlichen Einkünften überlassen worden. Eine Anfang Mai 1810 angetretene Reise Ludwigs nach Rußland hatte jedoch zur Folge, daß auch diese wichtige Einnahmequelle bald versiegte. Um seine in Würzau verbliebenen Wertgegenstände vor dem Zugriff der russischen Gläubiger zu bewahren, ließ Ludwig sie nach Stuttgart verfrachten, wo sie indessen im Frühjahr 1811 durch die GAK zu einem Großteil öffentlich versteigert wurden. Der Zar ließ daraufhin die Würzauer Gutseinnahmen für vorerst vier Jahre einfrieren, um damit die russischen Gläubiger Ludwigs zufriedenzustellen. Sieben Tage nach seiner Ankunft in Warschau wurde der auf der Rückreise befindliche Herzog am 10. November 1810 von seinen polnischen Hauptgläubigern in Schuldhaft genommen. Erst nach einer Übereinkunft seines Bruders, König Friedrich, mit den Kreditoren wurde der Herzog aus dem Arrest entlassen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die Bildung der GAK, deren uneingeschränkte Kompetenz für seine gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten Ludwig am 26. Januar 1811 in Warschau anerkannte. Die Ermittlung des Aktivvermögens und des Schuldenumfangs durch die GAK war Anfang November 1811 nahezu abges chlossen. Die dem König in einem Bericht vorgelegten Zahlen wiesen ein Gesamtvermögen von 38.943 fl. aus, dem Forderungen von weit mehr als einer Million fl. gegenüberstanden, davon allein 160.000 fl. von inländischen Gläubigern. Erschwerend hinzu kam, daß der für die beiden herzoglichen Hofhaltungen in Stuttgart und Kirchheim unter Teck angesetzte Etat bei weitem nicht ausreichte. Der König ordnete daher am 13. November 1811 die Übertragung des Konkursverfahrens an das Oberappellationstribunal in Tübingen an, dem die GAK zu diesem Zweck die einschlägigen Akten zu überantworten hatte. Zum Konkursverwalter wurde der Tutelarrat Maximilian Friedrich Römer bestimmt, die GAK im Dezember 1811 aufgelöst und ihr Geschäftsführer Faber auf eigenen Wunsch aus seiner Funktion entlassen. Die Aufsicht über die Wirtschaftsführung der Hofhaltung oblag weiterhin einer Kommission, bestehend aus dem Kabinettsminister Graf von Taube, Kabinettsministerialdirektor von Menoth und Oberfinanzkammerdirektor von Dünger. Geschäftsführer der aus Kostengründen nunmehr auf Kirchheim beschränkten Hofhaltung wurde der dortige Bürgermeister und Hospitalpfleger Carl Christian Helfferich. Bestandsgeschichte: Noch vor Auflösung der GAK wurde ihre Registratur aufgrund des königlichen Dekrets vom 13. November 1811 auseinandergerissen. Sämtliche für die Abwicklung des Konkursverfahrens notwendigen Akten sollten unmittelbar an das Oberappellationstribunal in Tübingen abgegeben werden. Da man seitens der GAK für die Fortführung der übrigen Geschäfte weiterhin auf einen Teil der Registratur angewiesen war, entschied man, das gesamte Aktenmaterial zu kopieren und lediglich Abschriften nach Tübingen abzuführen. Im Zuge des Kopierens stellte sich jedoch heraus, daß ein Abschluß dieser Arbeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht möglich war. Am 21. und 29. November wurden die bis dahin fertiggestellten Abschriften und die von der GAK nicht benötigten Originalunterlagen mit einem Verzeichnis nach Tübingen verschickt. Im Bedarfsfall sollten die bei der GAK in Stuttgart verbliebenen Akten nachgereicht werden. Während die nach Tübingen verschickten Akten über das spätere Oberlandesgericht Stuttgart in mindestens zwei Lieferungen bis zum Juli 1906 in das Württembergische Hausarchiv gelangten (heute als Bü 18-22, 32-34 des Bestandes G 246 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), wurden die bei der GAK verbliebenen Akten der Registratur des Kabinetts- bzw. Außenministeriums einverleibt, von dem sie zwischen 1870 und 1900 als Teil einer umfangreicheren Ablieferungsserie in das Haus- und Staatsarchiv einkamen. Bearbeiterbericht: Die in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen 30 Faszikel Akten der GAK gehörten bis zur vorliegenden Neuverzeichnung als Verzeichnis 28 dem Bestand E 36 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten I) an. Aus dem Abgabeverzeichnis geht hervor, daß sich die Unterlagen nur zu einem Teil in einer systematischen Registraturordnung befanden. Offensichtlich hat man erst während der im November 1811 durchgeführten Abschriftenaktion versucht, den Akten eine systematische Ordnung zu geben. Der aus dem Verzeichnis der nach Tübingen abgegebenen Unterlagenen ersichtliche, unvollständige Aktenplan hat folgende Gliederung: I. Generalia II. Akten auf das Interesse der Frau Herzogin Hoheit und der Durchlauchtigsten Kinder sich beziehend III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Allerhöchste Resolutionen, Dekrete und übrige auf das Mobili arvermögen, dessen Verkauf etc. sich beziehende Akten V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Activstand betreffend VII. Den Passivstand betreffend VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Die Oekonomie und deren Bedürfnisse betr. Das Verzeichnis der in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen Akten führt die Rubriken: I. [fehlt] II. Das Interesse der Frau Herzogin (Henriette) Hoheit und der Durchlauchtigen Kinder betr. III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Das vorhandene Mobiliarvermögen, dessen Verkauf etc. V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Aktivstand betr. VII. [fehlt] VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Oekonomie und deren Bedürfnisse X. Das Rechnungswesen der Oekonomie betr. XI. Den Stempelgebrauch bei der Administrationskommission Der größere Rest des Schriftgutes, meist Rechnungs- und Geschäftsbücher, ältere Rechnungen und Quittungen, unterlag keiner Rubrikenordnung. Allem Anschein nach hatte man lediglich das für das Oberappellationstribunal in Frage kommende Material entsprechend geordnet. Die Kopierarbeiten reichten jedoch nur bis zur Rubrik IX, so daß die nicht kopierten Schriftsücke bei der GAK verblieben oder, wie das Gros der Gläubigerunterlagen, im Original nach Tübingen abgegeben wurden. Für eine Rekonstruktion des Registraturbestandes der GAK sind also neben den hier verzeichneten Akten auch die über das Oberlandesgericht Stuttgart, die Nachfolgeinstitution des Oberappellationstribunals, in das Württembergische Hausarchiv eingekommenen Akten heranzuziehen. Weitere Akten, die das Schuldenwesen Herzog Ludwigs zum Gegenstand haben, jedoch nicht bei der GAK, sondern im Hausministerium selbst geführt wurden, finden sich im Bestand E 55, Bü 462 und 464 des Hauptstaatsarchivs. Für die Neuverzeichnung, die im Rahmen der Referendarausbildung des Unterzeichneten vorgenommen wurde, wurde eine idealtypische Registraturordnung zugrundegelegt, die sich soweit wie möglich an den fragmentarischen Aktenplan der GAK anlehnt. Der Bestand umfaßt 2,1 lfd.m in 72 Büscheln. Stuttgart, im Oktober 1993 Dr. Franz-Josef Ziwes Land- und Stadtkreiskennzeichen: BY Bayreuth ES Esslingen LB Ludwigsburg S Stuttgart

          Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (Bestand)
          BArch, NS 30 · Bestand · 1917-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...

          Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
          Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

          Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

          Stadtarchiv Hof, A · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Hof (Archivtektonik)
          • Signatur des Bestandes: A - Bezeichnung des Bestandes: Akten der Stadt Hof vor Einführung des Einheitsaktenplans der KGSt - Umfang des Bestandes: ca. 600 Regalmeter - Findmittel: Findbuch - Beschreibung des Bestandes (wesentliche Inhalte mit Angabe der Laufzeit): Der Bestand enthält die seit 1837 nach dem alten Aktenplan (Ordnung nach „Fächern“) geführten Akten der Stadt Hof. Eine genaue zeitliche Abgrenzung zum Bestand A 1 ist nicht möglich, da der Einheitsaktenplan der KGSt von einzelnen Ämtern zu verschiedenen Zeitpunkten eingeführt wurde, einige Ämter den Einheitsaktenplan der KGST noch nicht eingeführt haben und in den Einheitsaktenplan auch ältere Akten übernommen wurden. - Angaben zur Bestandsgeschichte (mit Literaturhinweisen): Früher wurden die alten Akten im Stadtarchiv Hof nicht verzeichnet. Man benutzte als Findmittel lediglich die Listen der früheren „Reponierten Registratur“. Diese sind nach „Fächern“, innerhalb der Fächer nach Numerus currens (laufender Nummer) geordnet. Sie sind unvollständig, da später hinzugekommene Akten nicht vollständig erfasst wurden. Außerdem wurden lediglich die Aktentitel, die auf den Aktendeckeln standen, abgeschrieben, teilweise unrichtig gelesen. Enthält-Vermerke fehlen völlig. Die Laufzeit-Angaben sind oft falsch. Die Aufstellung nach Fächern und innerhalb der Fächer nach den laufenden Nummern hat den Nachteil, dass zwischen den Fächern Leerraum gelassen werden muss. Um diesem Zustand abzuhelfen, werden die Akten seit 1994 nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Dabei werden neu aufgefundene Akten eingearbeitet, überflüssige Akten werden kassiert (weggeworfen). Die Gliederung nach Fächern wird behutsam den tatsächlich vorhandenen Akten und dem heutigen Sprachgebrauch angepasst. Die Signaturen werden ohne Berücksichtigung der Fächer nach Numerus currens vergeben, um Leerraum in den Regalen zu vermeiden. Diese Verzeichnung wird allerdings noch etliche Jahre in Anspruch nehmen. Daher sind bis auf weiteres neben diesem Findbuch für die Fächer 101 bis 356 die alten hand- und maschinenschriftlichen Verzeichnisse der „Reponierten Registratur“ zu benutzen. - rechtliche Verhältnisse (Leihvertrag, Sperrfristen): Eigentum des Stadtarchivs Hof. Sperrfristen nach der Satzung des Stadtarchivs Hof. Folgende Akten mit dem Beginn der Laufzeit vor 1810 wurden verfilmt (angegeben ist jeweils der Diazofilm = Benutzungsfilm): - A 29, 120, 185, 186, 213, 215 - 217: MIK 1851, - A 218, 219, 221, 223, 283, 297, 439, 448, 450, 508, 511: MIK 1852. - A 672, 786-788, 980, 1082-1084, 1091, 1168, 1173, 1185-1187, 1189, 1197-1200, 1202, 1203, 1254 (Anfang): MIK 2734 - A 1254 (Ende), 1255, 1256, 1294, 1295, 1377, 1489, 1491, 1493-1495, 1498-1512, 1515, 1518 (Anfang): MIK 2736 - A 1518 (Ende), 1519-1522, 1527-1530, 1532-1544, 1546, 1548, 1551, 1555-1559, 1560 (Anfang): MIK 2738 - A 1560 (Ende), 1561-1566, 1568-1591, 1594 (Anfang): MIK 2740 - A 1594 (Ende), 1595-1598, 1600, 1601, 1603-1605, 1608-1612, 1614-1617, 1619, 1622, 1623, 1626, 1627, 1629-1631: MIK 2742 - A 1634, 1635, 1637, 1639, 1641-1646, 1650, 1653, 1654, 1657, 1665-1668, 1671, 1673, 1674, 1676, 1677, 1680-1683, 1688, 1689, 1691-1696, 1698, 1699: MIK 2744 - A 1701, 1704, 1708, 1712, 1716, 1718-1720, 1725-1727, 1729-1736, 1737 (Anfang): MIK 2746 - A 1737 (Ende), 1740-1745, 1747-1749, 1751-1756, 1760-1763, 1765-1767: MIK 2748 - A 1768, 1770-1774, 1776-1778, 1780, 1782-1787, 1790-1791, 1792 (Anfang): MIK 2750 - A 1792 (Ende), 1793, 1794, 1796-1804, 1805 (Anfang): MIK 2752 - A 1805 (Ende), 1806-1808, 1810-1814, 1816 (Anfang): MIK 2754 - A 1816 (Ende), 1817, 1819-1821, 1823-1827, 1829, 1833-1835, 1840, 1846, 1849-1850, 1851 (Anfang): MIK 2756 - A 1851 (Ende), 1852-1857, 1859, 1860, 1863-1874, 1878: MIK 2760 - A 1880, 1881, 1883-1885, 1887-1889, 1893, 1895, 1896, 1898, 1899, 1904-1907, 1909, 1911, 1913-1917, 1921-1926, 1929-1930, 1931 (Anfang): MIK 2762 - A 1931 (Ende), 1932, 1937, 1938, 1940-1944, 1946, 1948-1950, 1953, 1954, 1956-1958, 1959 (Anfang): MIK 2758 - A 1959 (Ende), 1963, 1964, 1967-1969, 1971-1976, 1978, 1993, 1995, 1997-2003, 2004 (Anfang): MIK 2764 - A 2004 (Anfang), 2005-2008, 2010-2012, 2014-2024, 2027, 2028 (Anfang): MIK 2766 - A 2028 (Ende), 2029, 2033-2036, 2042-2135, 2137, 2138, 2140-2146, 2149-2151, 2152 (Anfang): MIK 2768 - A 2152 (Ende), 2153-2155, 2158, 2164-2174, 2179-2188, 2191-2195, 2200 (Anfang): MIK 2770 - A 2200 (Ende), 2201-2213, 2216-2225, 2226 (Anfang): MIK 2772 - A 2226 (Ende), 2227-2229, 2232, 2238-2240, 2242-2262: MIK 2774 - A 2264-2272, 2274-2276, 2292-2295, 2299-2307, 2315-2317, 2319 (Anfang): MIK 2776 - A 2319 (Ende), 2320, 2321, 2325, 2328-2333, 2335, 2338, 2340, 2345, 2346, 2350-2356, 2357 (Anfang): MIK 2778 - A 2357 (Ende), 2358-2363, 2366-2379, 2380 (Anfang): MIK 2780 - A 2380 (Ende), 2381-2397, 2401, 2406, 2409, 2420, 2423, 2425, 2430, 2431, 2435, 2436, 2440, 2441, 2447, 2448, 2451, 2452: MIK 2782 Diese Akten dürfen im Original nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Amtsleiter vorgelegt werden; im Normalfall sind die Mikrofilme zu benutzen. - Bearbeiter des Bestandes (mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes): Wechselnde Bearbeiter (seit 1994), 2013 Konvertierung in MidosaXML. Verzeichnis der „Fächer“ der Akten im Bestand A (Überarbeiteter Registratur-Plan ) A Staatsrecht Innere Angelegenheiten 1 Reichs- und Landesverfassung, nationalsozialistische Organisationen 2 Staatsoberhaupt, dynastische und politische Feste, Sterbefälle, Reisen hervorragender Personen, Adressen 3 Orden, Ehrenzeichen, Titel 4 Reichs- und Landeswahlen 5 Kreis- und Bezirkstagswahlen, Beziehungen zu Landkreis, Bezirk und Regierungspräsidenten 6 Adel, Schwur- und Volksgerichte, Schöffengerichte 7 Steuern (auch Gemeindesteuern) und Gebühren 7a Bergbau 8 Staatsgebiet, Landesvermessung, Stadtgeschichte, Gemeindebeschreibungen Äußere Angelegenheiten 9 Verhältnisse zum Ausland, Staatsverträge, Ausländer in Hof 10 Deutschtum im Ausland und Grenzinland 11 Aus- und Einwanderungen 12 entfällt 13 Korrespondenz mit ausländischen Behörden 14 entfällt B Militärgegenstände 15 Vorschriften 16 Militäraushebung, Einberufung, Beurlaubung, Entlassung 17 entfällt 18 Deserteure, Eintritt in auswärtige Militärdienste 19 Garnisonen, Festungen, Kasernen, Schießplätze 20 Quartier-, Natural- und Kriegsleistungen, Manöver, Lazarette, Luftschutz, Lager, Gedenkfeiern 20a Landwehr älterer Ordnung, Landwehrbezirkskommando 21 Unterstützung von Soldaten, Kriegsopfern und Schwerbeschädigten C Religion und Kultus 22 Generalien, Religionsgesellschaften, Verhältnisse der Juden 23 Kirchenfeste, Feiertage, Sonntagsfeier, Kirchendisziplin, Kirchenpolizei 24 Religiöse Erziehung 25 Kirchenpatronat, Personalangelegenheiten der Pfarrer 26 Niedere Kirchendiener 27 Ein- und Auspfarrungen, Bezüge der Geistlichen, Gebühren für kirchliche Handlungen 28 Personenstandswesen (auch ab 1876) 28a entfällt 29 Kirchenglocken, Friedhöfe, Leichenkassen 30 Kollekten für Religionsgesellschaften, Missionen, Gustav-Adolf-Verein 31 Kirchen- und Pfarrhausbauten 32 Kirchenverwaltung 33 Differenzen mit der Geistlichkeit D Unterricht und Bildung Wissenschaft, Universitäten, Gymnasium (Jean-Paul-Gymnasium) 34 Generalien, Errichtung, Bauten 35 Fundierung und Unterhaltung 36 Lehrer und deren Hinterlassene 37 Fondsverwaltung, Etats 38 Visitationen, Festlichkeiten, Schul- und Hochschuldisziplin, Schulpolizei 39 entfällt 40 Gymnasium, Lateinschule, sonstige höhere Lehranstalten, Pflege der Wissenschaft Gewerkschulen, Landwirtschafts- und Gewerbeschule (Oberrealschule/Schillergymnasium) 41 Generalien, Errichtung, Bauten 42 Fundierung und Unterhaltung 43 Lehrer und deren Hinterlassene 44 Fondsverwaltung, Etats 45 Visitationen, Festlichkeiten, Schuldisziplin, Schulpolizei 46 Rechnungsablage und Rechnungsprüfung 47 Gewerkschulen Volksschulen und Berufsschulen 48 Generalien, Errichtung, Bauten 49 Unterricht, Schulveranstaltungen 50 Schulbibliotheken 51 Lehrer 52 Pensionen, Unterstützungen, Statistiken 53 Visitationen, Prüfungen, Festlichkeiten 54 Schüler, Überlassung von Lehrzimmern 55 Finanzen 56 Schularzt, Schulgesundheitspflege 56a Sophienschule 56b Berufsschulen Höhere Mädchenschule (Lyzeum/Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium) 57 Generalien, Errichtung, Verschiedenes 58 Lehreranstellungen, Pensionen 59 Fundierung, Schulgeld, Lehrmittel 60 Disziplin, Jahresberichte, Festlichkeiten, Zeugnisse Sonstiges Schulwesen, Sport, Kunst, Stadtbücherei 61 Turnen, Sport 62 Schwimmen, Tanzen 63 Stenografie, Privatschulen, Volksbücherei (Stadtbücherei) 64-65 entfällt 66 Förderung und Pflege der Kunst 66a Schulwesen allgemein E Gesundheitspflege 67 Generalien 68 Medizinpersonal, Ärzte 69 Tierärzte, Schlachtvieh- und Fleischbeschau, Wasenmeister 70 Lebensmittelpolizei: Generalien 71 Lebensmittelpolizei: Preisüberwachung (auch Nicht-Lebensmittel) 72 Lebensmittelpolizei: Aufsicht und Kontrollen 73 Sorge für Schwangere, Hebammen 74 Krankenhäuser/Stadtkrankenhaus: Organisation und Verwaltung 75 Krankenhäuser/Stadtkrankenhaus: Personal 76 Krankenhäuser/Stadtkrankenhaus: Finanzen, Geräte 77 Krankenhäuser/Stadtkrankenhaus: Patienten 78 Apotheken, Gifthandel, Arzneitaxen, Drogerien 79 Quacksalber, Geheimmittel 80 Krankheiten unter Menschen, Impfungen 81 entfällt 82 Geisteskranke, Suchtbekämpfung 83 Körperbehinderte, Geistig Behinderte 84 Verunglückte, Selbstmorde, Scheintote, Beerdigungswesen 85 Badeanstalten, Sauna, Kur- und Erholungsheime 86 Viehkrankheiten, Tierquälereien, Schädlingsbekämpfung, Hundehaltung 87 Medizinstatistik F Landespolizei Sicherheit und Ordnung 88 Generalien, Sperrstunde 89 Polizei, Tag- und Nachtwache, Türmer, Flurwächter, Gendarmerie, Einwohnerwehr 90 Meldewesen, Lageberichte 91 Maßregeln gegen Sicherheitsstörungen, Wach- und Schließgesellschaften 92 Vereine, politische Parteien, Arbeiterbewegung, Versammlungen 93 Landesverwiesene, Bettler, Vaganten, Transportwesen, Diebs- und Räuberbanden 94 entfällt 95 Gefängnisse, Aufsicht über entlassene Sträflinge 96 Unterkünfte und Arbeitsstätten für Arme und Obdachlose 97 Jugendamt: Errichtung, Personal 98 Elternlose und verwahrloste Kinder, Zwangserziehung, Berufsvormundschaft, Säuglingsfürsorge 99 Kindergärten, Kinderheime, Lehrlingsheime, Jugendherberge 100 Berufsberatung, Jugendfürsorge, Erziehungs- und Lebensberatung 101 Feuerpolizei: Aufsicht über Dampfkessel und Maschinen 102 Feuerpolizei: Aufsicht über Gebäude, Kamine, Lagerung von Betriebsstoffen, Blitzableiter 103 Feuerwehr: Allgemeines, Freiwillige Feuerwehr, Pflichtfeuerwehr 104 entfällt (bei 103) 105 Feuerpolizei: Verschiedenes 106 Brandschadensuntersuchungen 107 Landesbrandversicherung: Generalien über den Vollzug des Gesetzes 108 Landesbrandversicherung: Rechnungswesen, Auszahlung von Brandentschädigungen 109 Mobiliar-Feuerversicherungsanstalten 110 Gewitterschäden, Wasserschäden, Kollekten für Brandopfer usw. 111 Aufsicht über Waffen Nahrung und Kredit, Wohlfahrtswesen 112 Wohnungswesen 113 Versorgung mit Nahrungsmitteln und anderen Lebensbedürfnissen 114 Arbeitsförderung, Erwerbslosenunterstützung 115 Getreidepreise, Getreidemagazine, Hopfen 115a entfällt 116 Kreishilfskasse, Industrie-Unterstützungsfonds, Förderung des Handwerks 117 Banken und Privatversicherungen 118 Pfand- und Leihanstalt 119 Sparkasse: Organisation und Verwaltung 120 Sparkasse: Einlagen, Ausleihungen, Depots 121 Sparkasse: Rechnungswesen, Überschüsse 122 Sparkasse: Giroverband, Scheckverkehr 123 Öffentliche Waagen, Maße 124a Armenpflege, Wohlfahrtspflege 124b Städtische Wohlfahrtsanstalten, Versorgungsheime, Altenheime 125 Lokalarmenpflege, Verwaltung des Armenfonds, Spenden 126 Armenabgaben, Lustbarkeitsabgaben 127 Armen- und Reiseunterstützungen, Kurkosten 128 Sammlungen 129 Reichsversicherungsamt: Organisatorisches 130 Krankenversicherung 131 Unfallversicherung 132 Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung 133 Angestelltenversicherung 134 Lotterien Gewerbewesen 135 Vorschriften 136 Arbeitsrecht, Betriebsrätegesetz 137 Gewerbekonzessionen, Gewerbekataster 138 Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen, -zulassungen, Firmenschilder 139 Zünfte, Gewerbs- und Gesellenvereine, Innungen 140 Gewerbeprüfungen, Privilegien 141 Anfrage- und Kommissionsbüros, Apotheker, Bader, Bibliotheken, Buchdrucker, Buchhändler 142 Bäcker, Büttner 143 Brauereien, Schankwirtschaften 144 Branntweinbrennereien, Branntweinschänken 145 Büchsenmacher, Buchbinder, Beutler, Bürstenbinder 146 Chemiker, Konditoren, Drechsler, Flaschner, Färber, Feilenhauer, Friseure 147 Glaser, Gürtler, Gasthöfe, Goldarbeiter, Hutmacher, Höker 148 Kaufleute, Krämer, Handelsgegenstände 149 Kürschner, Kupferschmiede, Kammmacher, Knopfmacher, Kappenmacher, Kattundrucker, Korbmacher, Kaminkehrer 150 Metzger 151 Maler, Melber (Mehlhändler), Müller 152 Musikanten, Stadtorchester, Hofer Symphoniker 153 Nadler, Nagelschmiede, Posamentierer, Fotografen, Pflasterer 154 Riemer, Rotgerber 155 Schuhmacher, Schneider 156 Seifensieder, Sattler, Siebmacher, Schieferdecker, Schleifer, Seiler, Strumpfwirker 157 Schlosser, Schmiede, Wagner 158 Tischler, Töpfer 159 Traiteure (Speisewirte), Trödler, Tuchmacher, Tuchscherer 160 Spinner, Weber, Weißgerber 161 Ziegler, Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Zinngießer, Zeugschmiede 161a Wandern der Handwerksgesellen 162 Textilhändler, gewerbliche Anlagen, Manufakturen, Fabriken, Aktiengesellschaften 163 Freigegebene Gewerbe, Lumpensammler, Feststellung und Übertragung von Gewerberechten 164 Sonntagsruhe, Ladenschluss 165 Lehrlingswesen 166 Sonstige Vorschriften 167 Gewerbekammern, Handelskammern, Gewerberat, Fabrikrat 168 Industrieausstellungen, Gewerbeausstellungen, Gewerbemuseum, Landesgewerbeanstalt 169 Statistik Natur, Umwelt, Landwirtschaft, Gewässer, Wasserleitungen 170 Kulturgesetze, Streitigkeiten, Flurschutz, Natur- und Vogelschutz 171 Landwirtschaftliche Vereine, Institute, Prämien 172 Ackerbau, Viehzucht, Geflügelzucht 173 Unterstützungen, Hagelversicherungen, Viehversicherungen 174 Gartenbau, Obstbau, Hopfenanbau, Seidenbau, Bienenzucht, Fischzucht, Tabakanbau 175 Huten, Dismembrationen, Gemeindegründe 176 Flüsse und Bäche: Reinhaltung 177 Flüsse und Bäche: Wasserkraftanlagen, Stauanlagen, Korrektionen 178 Wasserleitungen, Brunnen: Generalien, Vorprojekte 179 Die alten Wasserleitungen und Brunnen, Pumpbrunnen 180 Hochdruckwasserleitung aus dem Untreutal/Regnitztal/Schaumberggebiet: Projekt, Kredite, Grundstücke und Servitute, Gebäudeunterhalt 181 Hochdruckwasserleitung aus dem Untreutal/Regnitztal/Schaumberggebiet: Quellfassung, Zuleitung, Hochreservoir, Stadtrohrnetz, Haus- und Feuerleitungen 182 Betrieb, Wasserabgabe, Materialien, Maschinen 183 Erweiterung der Hochdruckleitung im Quellengebiet, Hochzone, Pumpwerksanlagen Forstpolizei und Jagdpolizei 184 Vorschriften, Jagdkarten 185 Gemeindejagd 186 Forstpersonal 187 Aufsicht über die Kommunalwaldungen, Forstfrevel Handel und Verkehr 188 Brennmaterial, Torf, Steinkohle 189 Aufsicht und Förderung des Handels: Generalien 190 Aufsicht und Förderung des Handels: Vollzug der Vorschriften, Gewerbelegitimationskarten 191 Messen, Jahrmärkte, Viehmärkte, Wochenmärkte 192 Hausierhandel, Getreidehandel, Handel allgemein 193 Landfrachtwesen, Dienstmänner, Eisenbahnen 194 Industriegleisanlagen 195 entfällt (zu 193) 196 Telegrafie, Telefon, Rundfunk 197 Schifffahrt, Floßordnung 198 Luftschifffahrt, Flugplätze 199 Kutschen, Fahrräder, Automobile 200 Elektrische Anlagen 201 Zollsachen, Post, Botenwesen, Defraudationen 202 Münzen, Banknoten, Maße, Gewichte, Eichamt 203 Stadterweiterung: Baulinien, Generalien 204 Stadterweiterung: Festsetzung der Baulinien 205 Straßensicherung: Rechtsvorschriften zur Anlage von Straßen 206 Straßensicherung: Staatsstraßen, Distriktsstraßen 207 Straßensicherung: Gemeindestraßen, Gemeindewege 208 Straßen- und Reinlichkeitspolizei: Generalien 209 Straßen- und Reinlichkeitspolizei: Benutzung der Straßen durch Unternehmen 210 Straßen- und Reinlichkeitspolizei: Vollzug der Vorschriften VII Ansässigmachung, Übersiedlung, Bürger- und Heimatrecht, Staatsangehörigkeit, Heirat, Standesamt 211 Ansässigmachungen, Übersiedlungen, Heiraten, Bürger- und Heimatrecht: Allgemeines 212 Ansässigmachungen, Übersiedlungen, Heiraten von in Hof nicht heimatberechtigten Personen 213 Ansässigmachungen und Heiraten von Heimatangehörigen der Stadt Hof 214 Bürgeraufnahmen 215 Heimatrechtsverleihungen 216 Heimat und Staatsangehörigkeit: Allgemeines 217 Ausstellung von Heimatscheinen und Staatsangehörigkeitsausweisen 218 Feststellungen über Heimat und Staatsangehörigkeit: Aufnahme und Entlassung aus dem bayerischen Staatsuntertanenverband 219 Ehescheidung VIII Presse, Werbung, Denkmäler, Museen 220 Pressefreiheit: Allgemeines, städtisches Presseamt 221 Reklame- und Anschlagwesen 222 Zeitungen, Periodika, Flugschriften, Kalender, Rundfunk 223 Aufsicht über Buchhandlungen, Buchdruckereien, Antiquare, Leihbüchereien, öffentliche Büchereien, Leseinstitute 224 Denkmäler, Museen: Allgemeines 225 Denkmäler, Museen: Stadtmuseum, heimische Denkmäler IX Sitten, Theater, Feste, Ehrungen, Kultur 226 Sittenpolizei 227 Schützenwesen 228 Theater, Schaustellungen: Allgemeines 229 Stadttheater 230 Volksbelustigungen, Tänze, Kirchweihen, Feste, Volksfest 231 Auszeichnungen bürgerlicher Tugenden 231a Kultur allgemein X Gesindepolizei 232 Dienstbotenwesen, Stellenvermittler XI Polizeiliche Straffälle 233 Vollzug der Strafgesetze: Generalien 234 Vollzug der Strafgesetze: Spezialien 235 entfällt (zu den Beständen BO, C 5, C 6) XII Bauwesen Baupolizei 236 Bauvorschriften: Generalien 237 Bauvorschriften: Vollzug 238 Scheunen, Lagerhäuser 239 Privatkanäle, Ableitungsgräben 240 Keller 241 Schupfen, Werkhütten, Stallungen, Grabenüberbrückungen 242 Mauerreparaturen, Geländer, Planken, Schutzdächer, Umzäunungen 243 Ateliers, Trinkhallen, Bauprovisorien, Gewächshäuser 244 Ziegeleien, Kalkbrennöfen, Hüttenwerke, Schießstände 245 Abgebrochene Gebäude; Bauakten nach Straßen und Hausnummern 246 Unterbliebene und nicht genehmigte Bauten Bauwesen der Stadt und der Stiftungen: Allgemeines 247 Baupersonal, Geschäftsverteilung, technische und wissenschaftliche Hilfsmittel, Statistik 248 Verhältnisse der bauamtlichen und Betriebsarbeiter 249 Bau- und Lieferbedingnisse 250 Bauetat, Baurechnungswesen, Inventar Bauwesen der Stadt und der Stiftungen: Hochbau 251 Allgemeines zum Bauunterhalt und zur Brandversicherung 252 Rathaus, Stadtturm 253 Gymnasium (Jean-Paul-Gymnasium) 254 Turnhalle in der Neustadt 255 Oberrealschule (Schillergymnasium) 256 Töchterschule mit Turnhalle (Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium) 257 Neustädter Schule 258 Altstädter Schule mit Turnhalle 259 Pestalozzischule mit Turnhalle 260 Schule in der Wilhelmstraße (Wilhelmschule) 261 Schule in der Wörthstraße mit Turnhalle (Sophienschule) 262 Schulen in Moschendorf 263 Schulen in Krötenbruck 264 Schulen mit Turnhalle an der Westendstraße, Wilhelmstraße, Schillerstraße, Schule in Hofeck 265a Behelfsschulen, Parsevalschule 265b Christian-Wolfrum-Schule 265c Münsterschule 265d Eichendorffschule 266 Bau- und Zimmerhof 267 Wirtschaftsgebäude am Theresienstein 268 Gärtnerwohnung und Gewächshaus am Theresienstein 269 Feuerwehrgebäude 270 Schützenhaus an der Nailaer Straße 271 Krankenhaus in der Pfarr 272 Theater 273 Reithaus im ehemaligen Prinzingsgarten 274 Bahnhof 275 Autohallen am oberen Anger 276 Schullandheim Walburgisreuth/Kinderferienheim Weißenstadt 277 Mietshäuser, Baracken 278 Brauhäuser, Mulzhäuser 279 Badeanstalten 280 Flugplatz, Funkstation, Wetterwarte 281 Zollhäuser, Polizeistationen 282 Friedhof und Krematorium 283 Werk- oder Spinnhaus, Versorgungsheim 284 Wasenmeisterei (Tierkörperbeseitigungsanstalt) 285 Pfandhaus 286 Eichanstalt 287 Aus Privatbesitz erworbene Gebäude 288 entfällt (zu 99) 289 Armenhaus, Altersheim 290 Waisenhaus am Unterkotzauer Weg 291a Kämmereigut in Krötenhof (Kammergut) 291b Stadthalle (Adolf-Hitler-Halle, Freiheitshalle) 291c Schweinemastanstalt 291e Lehrlingsheim/Angerschule 291f Amerikahaus/Haus der Jugend Bauwesen der Stadt und der Stiftungen: Tiefbau 292 Straßen, Wege, Plätze: Allgemeines 293 Straßen, Wege, Plätze: Besonderes 294 Straßenpflaster 295 Brücken, Stege: Generalien, Hauptbrücken 296 Brücken, Stege: Kleinere Brücken und Stege 297 Brücken, Stege: Privatbrücken und -stege 298 Stadtkanäle: Allgemeines 299 Stadtkanäle: Industrie- und Hauskläranlagen 300 Stadtkanäle: Besonderes 301 Feuerlöschwesen 302 Kultur der öffentlichen Anlagen und Plätze: Allgemeines, Stadtpark Theresienstein 303 Kultur der öffentlichen Anlagen und Plätze: Verschiedenes 304 Kultur der öffentlichen Anlagen und Plätze: Anger, Bleichplätze 305 Wasserbauten, Weiher, Teiche, Stadtmauer, Entwässerung 306 Stadtuhren 307 Baumagazin: Abschaffung von Baumaterialien, Betrieb von Steinbrüchen und Sandlagern, Lagerplätze 308 Baumagazin: Gerätschaften, Maschinen, Dekorationsgegenstände 309 Baumagazin: Marktbuden, Stände 310 Privatwege, Feldwege, Zufahrten zu Feldern und Wiesen 311 Toiletten, Fäkalienabfuhr 312 Öffentliche Pissoirs G Gemeinde- und Stiftungsgegenstände Generalien 313 Generalien Gemeindegegenstände Politik, Verwaltung, Allgemeines 314 Magistrat, Stadtrat, Bürgermeister 315 Gemeindewahlen 316 Gemeindepersonal: Allgemeines, Gemeindebeamtenorganisation, Personalrat, Betriebsgemeinschaft 317 Gemeindepersonal: Dienstverhältnisse, Personalakten 318 Dienstverhältnisse der Polizei 319 Stadtwappen, Fremdenverkehr, Repräsentation der Gemeinde, Ehrungen, Ehrenbürger 319a Städtepartnerschaften, städtische Patenschaften 320 Städtetag 321 Distriktsvorsteher 322 Geschäftsgang, Geschäftsverteilung Steuern und Abgaben 323 entfällt (zu Nr. 7) 324 Hundesteuern 325 Pflasterzoll, Brückenzoll 326 Lokalgefälle, Marktgefälle, Fleisch- und Mehlaufschlag, sonstige Aufschläge Besitzungen, Einnahmen, Ausgaben 327 Gemeinderealitäten, Bezüge, deren Nutzung usw., Verpachtungen 328 Sicherung der Gemeinderealitäten, Gerechtigkeiten, Gemeindegrenzen, Rainungen 329 Erwerbungen, Vermächtnisse, Schenkungen 330 Veräußerungen von Realitäten, Mobilien 331 Schullehrer-Witwen- und Waisen-Pensions-Anstalt 332 Unständige Renten und Umlagen 333 Prozesse, Beitreibung der Ausstände 334 Aktiva, Darlehen 335 Passiva, Malzaufschlag Vermögensverwaltung, Gemeindebetriebe 336 Verwaltung des Gemeindevermögens: Betriebe, Allgemeines 337 Schlachthof: Errichtung, Erweiterung 338 Schlachthof: Bauunterhalt, Einrichtung, Inventar, Rechnungswesen 339 Schlachthof: Betrieb, Ordnungen, Gebühren 340 Gaswerk: Errichtung, Erweiterung 341 Gaswerk: Bauunterhalt, Einrichtung, Inventar, Rechnungswesen 342 Gaswerk: Straßenbeleuchtung 343 Gaswerk: Betrieb, Ordnungen, Gebühren 344 Elektrizitätswerk: Errichtung, Erweiterung 345 Elektrizitätswerk: Bauunterhalt, Einrichtung, Inventar, Rechnungswesen 346 Elektrizitätswerk: Straßenbahn, Omnibus 347 Elektrizitätswerk: Betrieb, Ordnungen, Gebühren 348 Ziegelei am Leimitzer Weg: Errichtung, Unterhaltung 349 Ziegelei am Leimitzer Weg: Betrieb, Inventar, Rechnungswesen 350 Landwirtschafts- und Fuhrparkbetrieb, Kraftwagen: Errichtung, Unterhaltung 351 Landwirtschafts- und Fuhrparkbetrieb, Kraftwagen: Betrieb, Inventar, Rechnungswesen 352 Verwaltung des Gemeindevermögens: Etat 353 Verwaltung des Gemeindevermögens: Rechnungswesen 354 Versicherung von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen gegen Feuerschaden 355 Haftpflichtversicherung der Gemeinde 356 Vermittlungsamt 357 Mietdifferenzen, Ehedifferenzen Stiftungsgegenstände Allgemeines 358 Regierungsaufsicht 359 Überörtliche und auswärtige Stiftungen 360 entfällt (zu 359) Örtliche Stiftungen 361 von Ostensche Waisenhausstiftung: Allgemeines 362 von Ostensche Waisenhausstiftung: Gebäude, Grundstücke 363 von Ostensche Waisenhausstiftung: Vermögensverwaltung 364 von Ostensche Waisenhausstiftung: Prozesse 365 von Ostensche Waisenhausstiftung: Unterstützungen und Pfründen 366 entfällt (zu 362) 367 von Ostensche Waisenhausstiftung: Rechnungswesen 368 Hospitalstiftung: Allgemeines 369 entfällt 370 Hospitalstiftung: Personal 371 Hospitalstiftung: Gebäude und deren Nutzung 372 Hospitalstiftung: Grundstücke, deren Bewirtschaftung und Verpachtung 373 Hospitalstiftung: Huten, Wälder, Forstfrevel, Berainungen, Steinbrüche 374 Hospitalstiftung: Vermögensverwaltung 375 Hospitalstiftung: Lehenverhältnisse (auch Lehen, die nicht die Hospitalstiftung betreffen), Zehnt 376 Hospitalstiftung: Prozesse 377 Hospitalstiftung: Unterstützungen 378 Hospitalstiftung: Leistungen an andere Anstalten, Personalzulagen für Geistliche 379 Hospitalstiftung: Erwerbungen, Verkäufe 380 Hospitalstiftung: Aufsicht über die Konventualen (Altenheiminsassen), Anstellung des Konventpersonals 381 Hospitalstiftung: Etat, Rechnungswesen, Steuern, Abgaben 382 entfällt 383 Alumneumsstiftung: Aufsicht über den Stiftungszweck 384 Alumneumsstiftung: Gebäude, Grundstücke 385 Alumneumsstiftung: Vermögensverwaltung, Rechnungswesen 386 Alumneumsstiftung: Prozesse 387 entfällt (zu 385) 388 entfällt (zu 421) 389 Küffnersche Stiftung 390-394 entfällt (zu 421) 395 Heerdegensche Rettungshausstiftung 396-398 entfällt (zu 421) 399 Bernhard Lorenz Müllersche Armen- und Stipendientiftung 400-420 entfällt (zu 421) 421 Verschiedene Stiftungen, Rechnungsübersichten der Stiftungen der Stadt Hof 422 Ausleihung von Gemeinde- und Stiftungskapitalien 423 entfällt (zu 421) H Statistik, Dienstübersicht 424 Volkszählung 425 Hausnummern, Straßennamen, Distriktseinteilung, Adressbücher 426 Statistik, Rechenschafts-, Verwaltungs- und Jahresberichte 427 entfällt (zu 426) 428 Regierungsblätter, Gesetzblätter usw., Ratsbibliothek J Dienstordnung, Aufsicht 429 Generalien, Amtsvisitationen, Registratur, Archiv, Inventar, amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hof, Amtsbücherei 430 Geschäftsgang, Verwaltungsvereinfachung 431 entfällt 432 Repertorien 433 Sitzungsprotokolle 434 entfällt 435 Dienstlokale, Arrestlokale, Fournituren (Lieferung des Sachbedarfs) 436 Advokaten, Juristenausbildung 437 entfällt 438 entfällt K Hinterlegungs- und Gebührenwesen 439 Gemeindliches Reservekassen- und Depositenkassenwesen 440 entfällt (zu 439) 441 entfällt (zu 7) L Rechtsprechung im Steuer- und Verwaltungsrecht, Zwangsenteignungen 442 entfällt (zu 444) M Verhältnisse der Juden 443 entfällt (zu 22) N Staatliche Verwaltung und Justiz in Hof 444 Staatliche Verwaltungs- und Justizeinrichtungen, Staatsbedienstete, Besoldung, Notariatswesen 445 entfällt (zu 444) 446 entfällt (zu 444)
          Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-3/1 · Bestand · 1849 - 1953
          Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

          Das mit der Verordnung vom 10. Okt. 1849 geschaffene Ministerium des Innern hatte die oberste Leitung der inneren Landesverwaltung, soweit diese nicht den Geschäftsbereichen anderer Ministerien oder dem Staatsministerium zufiel. Das Ministerium übte die Oberaufsicht über alle Kommunalbehörden aus und war mit der Handhabung der landesherrlichen Polizeigewalt und der Oberaufsicht über alle polizeilichen Behörden und Anstalten beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Bearbeitung der Wirtschafts- und allgemeinen Landwirtschaftssachen einschl. Regulierung der gutsherrlichen, bäuerlichen und Tagelöhnerverhältnisse, der Verkehrs-, Vereins- und Presseangelegenheiten, die Straßen- und Wasserbauverwaltung sowie das Sozialwesen. Außerdem fielen in das Ressort des Ministeriums die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Landesgrenz- und Wahlsachen sowie die auf das Militärwesen bezüglichen Geschäfte der Zivilverwaltung. Im wesentlichen blieb der Geschäftskreis des Ministeriums bis 1945 unverändert. Erweitert wurde er 1875 um das Personenstandswesen. 1905 gingen die Angelegenheiten des technischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulwesens vom Justizministerium, Abteilung Unterricht, auf das Innenministerium über. Im Laufe des Ersten Weltkriegs unterstand dem Ministerium die Kontrolle der Volksernährung und Kriegswirtschaft, nach dem Kriege die zivile Demobilmachung. 1919 übernahm das neu gegründete Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (s. 5.12-4/2) die Bearbeitung der Landwirtschaftsangelegenheiten einschließlich der ländlichen Arbeits- und Besitzverhältnisse, 1937 auch die der landwirtschaftlichen Wassersachen. Die Aktenüberlieferung weist Lücken auf. Größere Bestandsverluste sind 1865 beim Brand des Regierungsgebäudes entstanden. Vorsätzlich vernichtet wurden Anfang 1945 im Ministerium Akten aus den Jahren 1933 bis 1945. In Verlust geraten ist auch der größte Teil der Akten der Abteilung für Sozialpolitik aus der Zeit nach 1918. A. ALLGEMEINE ABTEILUNG Registraturhilfsmittel und Aktenverzeichnisse.- Ministerien: Geschäftsordnung und -betrieb; Runderlasse und -schreiben.- Reichsgesetzgebung und Reichsbehörden.- Landesgesetzgebung.- Verwaltungsgerichtsbarkeit.- Geheimes und Hauptarchiv.- Museen, Denkmäler und Vereine.- Regierungsbibliothek und Volksbibliotheken.- Dienstgebäude.- Gesetzblätter, Zeitungs- und Kalenderwesen, Staatshandbuch. B. PERSONALABTEILUNG Dienst- und Besoldungsverhältnisse der Ministerien allgemein.- Ministerium des Innern und nachgeordnete Dienststellen: Allgemeine Personalangelegenheiten; Einzelne Personalakten. C. KOMMUNALABTEILUNG I. Generalakten Geschäftsbetrieb: Aktenwesen der städtischen Registratur; Aufsichtsrecht über die Selbstverwaltungskörperschaften.- Städte: Allgemeine Kommunalpolitik; Verhältnis zur Landesherrschaft und zur Landschaft; Stadtverfassung, Städte- und Gemeindeordnung; Bürgerrecht; Stadtverordnete; Räte der Stadtgemeinden (Magistrate); Städtische Institute; Abgabenwesen; Kämmereiwesen; Grundstücke; Feld-, Weide- und Waldwirtschaft; Straßen- und Sanitätspolizei; Schützenzünfte allgemein und in einzelnen Städten.-Ämter bzw. Landkreise: Domanial- und Ritterschaftliche Ämter; Amtsordnung (Enthält u. a.: Kreiseinteilung, Gebietsbereinigung nach dem Groß-Hamburg-Gesetz); Amtsversammlung und Amtsausschüsse; Landrätliche Verwaltung und Landdrosteien.- Landgemeinden: Landgemeindeordnung; Gemeindeorganisation in den ritterschaftlichen, Kloster- und Kämmereidörfern; Gemeindegrenzen und Ortsnamen; Gemeindevertretungen und Schulzen; Gemeindeverwaltung; Gemeindelasten, Abgabenwesen; Armenkassen und Hilfsladenfonds; Gemeindeländereien; Ländliche Besitzverhältnisse (Enthält: Kleinbesitz und Landarbeiter); Enteignungen; Sanitätspolizei; Feuerlöschwesen.- Zweckverbände der Ämter bzw. Landkreise, Städte und Gemeinden. II. Spezialakten Stadtkreise: Rostock mit Warnemünde; Schwerin; Wismar; Güstrow; Neustrelitz.- Ämter bzw. Landkreise. Bestandsinhalt: Allgemeine Verwaltung; Kreisangehörige Städte; Einzelne Landgemeinden. D. MECKLENBURG-SCHWERINSCHER LANDESVERWALTUNGSRAT I. Allgemeine Angelegenheiten Organisation und Geschäftsbetrieb; Sitzungsprotokolle.- Entscheidungen und Beschlüsse: gemäß Städte-, Amts- und Landgemeindeordnung; bei Hebammen-, Schul-, Räumungs- und Feuerlöschverbänden; in Jagd-, Wasser- und Chausseebausachen; bei Aus- und Eingemeindungen.- Genehmigung von Anleihen.- Bestätigung von Satzungen. II. Einzelne Städte Bestandsinhalt: Rat der Stadt; Beamtenverhältnisse; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Polizei; Stadteigentum und Stadtbezirk. III. Einzelne Ämter bzw. Landkreise Bestandsinhalt: Verfassung und Verwaltung; Finanz- und Abgabenwesen; Armenwesen; Feuerlöschwesen; Wegeunterhaltung; Gemeindeangelegenheiten; Einzelne Landgemeinden. E. LANDESGRENZSACHEN Allgemeines.- Landesgrenze gegen Lübeck.- Landesgrenze gegen das Fürstentum Ratzeburg.- Landesgrenze gegen Lauenburg.- Landesgrenze gegen Hannover.- Südliche Landesgrenze gegen Preußen.- Landesgrenze gegen Mecklenburg-Strelitz (Land Stargard).- Ehemalige Mecklenburg-Strelitzsche Landesgrenze gegen Preußen.- Östliche Landesgrenze gegen Preußen (Pommern). F. WAHLSACHEN Reichstagswahlen: Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes; Reichswahlgesetz vom 31. Mai 1869, Wahlvereine und -agitation; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1871-1912; Wahl zur Deutschen Nationalversammlung; Wahlen zum Deutschen Reichstag 1920-1938.- Reichspräsidentenwahlen.- Sonstige Abstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheide.- Landtagswahlen: Wahlgesetz und -ordnung; Wahlen zum Verfassungsgebenden und zum 1. bis 7. Landtag; Sonstige Abstimmungen G. PERSONENSTANDSWESEN Allgemeines und Gesetzgebung.- Beurkundung und Feststellung des Personenstandes.- Legitimationen.- Namensänderungen.- Kindesannahme.- Standesämter: Organisation und Geschäftsbetrieb; Standesamtsangelegenheiten und -bezirke. H. STAATSANGEHÖRIGKEITSANGELEGENHEITEN Allgemeines: Gesetze und Bestimmungen; Beziehungen zu den deutschen Bundesstaaten; Beziehungen zu außerdeutschen Staaten.- Eheschließungen von Nichtmecklenburgern bzw. Ausländern in Mecklenburg: Allgemeines; Register.- Register der Gesuche um Ausstellung von Heimatscheinen.- Naturalisation: Register; Aufnahmeurkunden.- Wiederverleihung der Staatsangehörigkeit.- Optionen.- Deutsche Staatsangehörigkeit Ost: Register; Spezialakten.- Einbürgerungen: Allgemeines; Register; Spezialakten.- Auswanderung: Allgemeines; Auswanderungsagenturen, Berichte über deren Tätigkeit und Auswandererlisten; Trauung von Auswanderern; Auswanderungskonsense (Enthält: Register, Spezialakten, Verschiedene Eingaben und Anfragen).- Ausbürgerungen nach 1933.- Auslandsnachlaßsachen. I. PASSWESEN Allgemeines.- Generalakten der Gewerbekommission in Paßangelegenheiten.- Paßregister.- Einzelne Paßgesuche. K. WIRTSCHAFTSABTEILUNG I. Banken und Kreditwesen Allgemeines.- Einzelne Banken und Kreditinstitute: Ritterschaftlicher Kreditverein; Rostocker Bank; Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank zu Schwerin; Verschiedene Banken und Kreditinstitute.- Vorschussanstalten.- Sparkassen. II. Versicherungswesen Versicherungsaufsicht: Allgemeines; Lebensversicherungen; Brand- und Feuerversicherungen, Viehversicherungen; Verschiedene Sachversicherungen; Ritterschaftliche Versicherungsverbände.- Sozialversicherung: Allgemeines und Gesetzgebung; Behörden (Enthält: Landesversicherungsamt, Versicherungsämter, Landesversicherungsanstalt); Unfallversicherung; Invaliden- und Altersversicherung; Krankenversicherung; Kriegsbeschädigtenversicherung; Verpflegungs , Kranken- und Sterbekassen für Gesellen und Arbeiter; Pensions-, Sterbe- und Witwenkassen. III. Geologische Landesanstalt IV. Handel Allgemeines.- Handelsbefugnisse in Mecklenburg.- Märkte.- Zoll und Handel mit dem Ausland.- Handelsvereine und Handelskammern.- Kaufmannsgerichte. V. Gewerbe Gesetzgebung.- Staatliche und öffentliche Einrichtungen: Gewerbeinspektor, Gewerbekommission, Gewerbeaufsichtsamt; Entscheidungen der Gewerbekommission; Handwerks- und Arbeitskammer; Gewerbegerichte; Gewerbevereine.- Gewerbliche Arbeitsverhältnisse.- Meister-, Gesellen- und Lehrlingswesen.- Innungen: Allgemeines; Innungen im Landesmaßstab; Einzelne Innungen A-Z.- Wandergewerbe und Hausierhandel.- Umherziehende Schauspieler und Musikanten.- Privilegierte Gewerbe: Musikanten; Frohnereien (Enthält: Allgemeines und Gesetzgebung, Einzelne Frohnereien); Schornsteinfeger; Viehverschneider.- Erwerbsgenossenschaften.- Preisprüfung.- Maße und Gewichte, Eichwesen.- Technische Kommission (Überwachung von Dampfkesseln und Mühlen). VI. Gewerbe- und Fachschulwesen Gewerbeschulen: Allgemeines; Einzelne Gewerbeschulen.- Technische Fachschulen: Baugewerkschulen (Enthält: Neustadt-Glewe, Schwerin, Sternberg, Teterow); Ingenieurschule Wismar.- Verschiedene Fachschulen.- Kaufmannsschulen und Handelslehranstalten.- Ackerbauschulen: Dargun; Zarrentin.- Gewerbliche und kaufmännische Lehranstalten außerhalb Mecklenburgs. VII. Industrie Allgemeines.- Einzelne Industriezweige.- Betriebe und Industrien in einzelnen Städten.- Großherzoglicher Industriefonds. VIII. Ausstellungen und Kongresse IX. Bergbau Mecklenburgisches Bergamt.- Bergwerksanlagen und -betrieb (Enthält: Conow, Jessenitz, Lübtheen, Malliß, Sülze).- Verhältnisse der Bergarbeiter.- Lagerung von Bodenschätzen. X. Elektrizitätsversorgung XI. Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftsrat und Landwirtschaftskammer.- Landwirtschaftliche Berichte und Ausstellungen.- Förderung land- und forstwirtschaftlicher Betriebszweige.- Fischerei: Allgemeines und Gesetzgebung; Küsten- und Hochseefischerei; Binnenfischerei.- Bäuerliche Verhältnisse: Allgemeines; Einzelne Güter und Orte.- Verhältnisse der Tagelöhner (Regulierungen).- Großherzogliche Ansiedlungskommission und Siedlungswesen. XII. Statistik Bevölkerungs- und Armenstatistik.- Berufs-, Gewerbe- und Handelsstatistik.- Land- und forstwirtschaftliche Statistik.- Schifffahrtsstatistik.- Finanzstatistik.- Ortsverzeichnisse. XIII Vermessung XIV. Landesplanungs- und Siedlungsstelle XV. Veräußerung jüdischen Vermögens L. VERKEHRSABTEILUNG I. Eisenbahnen Verhältnis zum Reich: Allgemeine Verwaltung (Enthält u. a.: Geschäftsberichte der mecklenburgischen Eisenbahnen); Bahnpolizei; Betriebsmittel; Bauwesen; Verkehrswesen; Gebrauch der Eisenbahnen für militärische Zwecke und im Kriege; Dienstverhältnisse; Kassen- und Rechnungswesen; Statistik.- Mecklenburgische Eisenbahnen: Verstaatlichung; Kommissionsakten zur Verstaatlichung; Anleihen und Landesschuldverschreibungen; Einzelne Strecken bzw. Gesellschaften vor der Verstaatlichung; Großherzoglich-Mecklenburgische Friedrich-Franz-Eisenbahn; Eisenbahnangelegenheiten nach der Verreichlichung. II. Schiffahrt Allgemeines: Gesetzliche Bestimmungen; Registrierung und Verzeichnisse von Handelsschiffen; Jahresberichte von Reedereien; Verhütung von Schiffsunfällen; Zoll und Schmuggel; Erhalt und Weitergabe von Informationen; Wissenschaftliche Einrichtungen; Vereine.- Schiffsvermessung.- Schiffstelegraphie.- Seeamt, Prüfungswesen.- Seefahrtschulen: Allgemeines; Seefahrtschule Wustrow; Navigationsvorbereitungsschule Dierhagen; Sonstige Seefahrtschulen.- Seemannsordnung, Arbeitsverhältnisse der Seeleute.- Seehäfen.- Reichshilfe für die Seeschiffahrt, Kriegsentschädigungen (Zweiter Weltkrieg). III. Verkehr mit Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen M. SOZIALWESEN UND SOZIALPOLITIK I. Heimat- und Armenwesen Allgemeine Gesetzgebung zum Heimat-, Armen- und Niederlassungswesen.- Kommission für Heimatwesen.- Ortsangehörigkeitsverhältnisse.- Niederlassung im Domanium.- Armenwesen.- Rekurse und Beschwerden bezüglich Armenunterstützung. II. Sozialfürsorge und Sozialpolitik Allgemeine Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen.- Landeswohlfahrts- und Landesjugendamt, Landespflegeausschuss, Wohlfahrtspflegerinnen.- Fürsorge: Jugendfürsorge; Tuberkulose- und andere Krankenfürsorge; Mütter- und Kinderfürsorge; Erwerbslosenfürsorge; Kriegswohlfahrtspflege; Rentenfürsorge; Gruppen von Hilfsbedürftigen; Lebensmittelverbilligung für Minderbemittelte; Spenden und Sammlungen.- Arbeitsangelegenheiten: Arbeitsnachweise; Landesarbeitsamt; Schlichtungsausschüsse; Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter; Statistik des Arbeitsmarktes und der Kriegsfürsorge.- Wohnungsfürsorge: Landeswohnungsamt; Allgemeine Wohnungsfürsorge und Wohnraumlenkung; Mieterschutz; Wohnungsbau und Kleinsiedlung.- Kriegshilfskasse und Kriegskreditausschüsse.- Flüchtlingsfürsorge: Allgemeines; Landesausschuss für Flüchtlingsfürsorge; Stiftung "Mecklenburgische Ostpreußenhilfe"; Unterbringung von Flüchtlingen im Zweiten Weltkrieg.- Stiftungen und Sammlungen.- Landarbeitshaus Güstrow: Geschäftsordnung und -betrieb, Verwaltungsberichte; Einrichtung und Belegung; Dienst- und Besoldungsverhältnisse, Personalangelegenheiten; Etat-, Kassen- und Rechnungswesen; Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Bauwesen; Güter Federow und Schwarzenhof (Nebenanstalten); Landeskinderheim und Kinderkrankenhaus Güstrow. N. MILITÄRWESEN Militärgesetzgebung und allgemeine Militärangelegenheiten.- Militärverwaltung.- Verhältnis zu den deutschen Bundesstaaten und zum Ausland.- Einzelne Militärzweige.- Rekrutierung und Ersatzwesen.- Leistungen der Bevölkerung für das Militär: Einquartierungen und Serviswesen; Naturalleistungen; Durchmärsche, Truppen- und Schießübungen; Leistungen im Kriegsfall.- Mobilmachung und Kriege von 1870/71 und 1914/18: Vorbereitung der Mobilmachung im Frieden; Mobilmachung, Kriegsleistungen und Maßnahmen 1870/71; Mobilmachung 1914 und Erster Weltkrieg (Enthält: Allgemeine Maßnahmen, Maßnahmen der Zivilbehörden, Propaganda, Heranziehung von Beamten und Staatsbediensteten zum Kriegsdienst, Maßnahmen der Militärbehörden, Überwachung von Druckerzeugnissen und des Briefverkehrs, Überwachung von Ausländern, Kriegsgefangenen, Sammlungen und Beschlagnahmungen, Vaterländischer Hilfsdienst und Jungmannen).- Unterstützung Militärpflichtiger und ihrer Familien.- Invaliden- und Veteranenangelegenheiten. O. VOLKSERNÄHRUNG (Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit) Konferenzen und Schriften zur Volksernährung.- Geschäftsbetrieb und Personalangelegenheiten des Dezernats Volksernährung.- Berichterstattung und Statistik.- Reichsbehörden für Volksernährung.- Landesbehörden auf dem Gebiet der Volksernährung: Landesbehörde und Kreisbehörden für Volksernährung, Kommunalverbände, Landesfuttermittelstelle, Landesfett-stelle; Preisprüfungsstellen, Wucheramt, Wuchergerichte; Landespreisamt; Landesgetreideamt und Kreiskornstellen; Arbeiter- und Bauernräte.- Regelung der Volksernährung: Allgemeines; Nahrungs- und Futtermittel.- Preisregelung. P. KRIEGS- UND NACHKRIEGSWIRTSCHAFT (ERSTER WELTKRIEG) Allgemeines.- Bankwesen, Handel mit Wertpapieren.- Konkursverfahren.- Handel.- Arbeitsverhältnisse, Ausländische Arbeiter.- Industrie: Allgemeines; Einzelne Industriezweige.- Landwirtschaft.- Brennstoffversorgung.- Ausländisches Vermögen: Allgemeines; Zwangsverwaltung bzw. Liquidation (Enthält: Rostocker Reedereien, Banken, Grundstücke und Firmen). Q. KRIEGSSCHÄDEN IM ZWEITEN WELTKRIEG Allgemeines.- Einzelne Kriegsschäden: Rostock und Warnemünde; Schwerin; Wismar; Sonstige Städte und Gemeinden; Forsten, Amtsreservate, Frohnereien; Elektrisches Leitungsnetz. R. POLIZEIABTEILUNG I. Politische und Sicherheitspolizei Von 1830 bis 1918: Gendarmerie (Enthält: Allgemeines, Gendarmeriestationen, Personal- und Besoldungsangelegenheiten, Etat-, Kassen- und Rechnungswesen); Polizeistrafrecht; Gutsobrigkeitliche Rechte, Patrimonialgerichtsbarkeit; Ritterschaftliche Polizeivereine und -ämter; Volksbewegungen vor und nach 1848; Sicherheitspolizei; Überwachung und Bekämpfung der sozialdemokratischen Bewegung, von Anarchisten und Kommunisten; Preßpolizei (Überwachung von Buchhandlungen, Buchdruckereien und Leihbibliotheken); Überwachung und Verbot von politischen Vereinen und Versammlungen. Von 1918/19 bis 1945: Politische Polizei (Enthält: Novemberrevolution und Nachkriegskrise, Überwachung und Verbot politischer Parteien, Vereine und Organisationen, Bekämpfung der KPD); Nachrichtensammelstelle; Einwohnerwehren; Landeskommissar für Entwaffnung (Enthält u. a.: Waffenablieferung in einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden); Sicherheits-polizei 1919-1921; Ordnungspolizei 1921-1934 (Enthält: Polizeiverwaltung, Organisationsstärke, Dienstvorschriften, Einzelne Kommandos und Stationen, Tagesordnungen und Befehle, Tätigkeit, Ausbildung, Übungen, Übungsplätze und Waffen, Kassen- und Rechnungswesen, Ausrüstung und Verpflegung, Unterkünfte und Dienstwohnungen, Allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten); Landesgendarmerie und ihre Tätigkeit; Landeskriminalamt, Krimi-nalpolizeistelle Schwerin; Organisation der Polizei von 1934-1945. II. Gerichtspolizei III. Sittenpolizei IV. Medizinalpolizei V. Bau- und Feuerpolizei S. STRASSEN- UND WASSERBAUVERWALTUNG I. Allgemeine Verwaltung Organisation und Geschäftsbetrieb.- Etat-, Kassen- und Rechnungswesen.- Dienst- und Besoldungsverhältnisse.- Allgemeine Personalangelegenheiten: Straßen- und Wasserbauverwaltung insgesamt; Chausseeinspektionen und Chausseegeldeinnehmer; Straßen- und Wasserbauämter; Straßenwärter und -arbeiter, Strand- und Dünenaufseher; Schleusenmeister und -wärter.- Dienstgrundstücke.- Geräte und Fahrzeuge.- Vermessungswesen.- Handakten des Baurats Karl Witte. II. Chausseen und Straßen Allgemeine Straßen- und Straßenbauangelegenheiten: Vergebungswesen, Preisgestaltung, Lohntarife des Baugewerbes; Technische Bauausführung; Unterhaltungspflicht; Radwege; Rechte Dritter, Nebenanlagen; Straßenverkehrsordnung, Beschilderung, Wetterdienst.- Chausseegehöfte der Straßenbauämter Güstrow, Neustrelitz, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren.- Chausseen: Chausseepolizeiordnung und Chausseegeldtarif; Anlegung und Unterhaltung von Chausseen allgemein; Hauptchausseen im Bereich der Straßenbauämter Güstrow, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren; Nebenchausseen in den Ämtern Grevesmühlen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Parchim, Rostock, Schwerin, Waren, Wismar; Chausseen im Kreis Stargard und im ehemaligen Fürstentum Ratzeburg; Chausseeinventare (Enthält: Allgemeines, Einzelne Inventare der Straßenbauverwaltungen Güstrow, Neustrelitz, Schwerin, Waren).- Reichsstraßen.- Landstraßen I. Ordnung.- Landstraßen II. Ordnung.- Brücken: Allgemeines; Einzelne Brücken (Enthält: Elbe, Staatsstraße Berlin-Hamburg, Einzugsgebiete von Sude, Boize, Elde, Havel, Stepenitz, Warnow, Recknitz und Peene, Wallensteingraben).- Anbau an Verkehrsstraßen: Allgemeines; Reichsstraßen; Landstraßen I. Ordnung; Landstraßen II. Ordnung.- Ortsdurchfahrten.- Straßenausbauplanung.- Ausführung und Stand der Bauarbeiten.- Notstandsarbeiten.- Straßenverzeichnisse. III. Wege Wegerecht und Wegeordnung.- Wegepolizei.- Rechtsentscheidungen und Beschwerden.- Allgemeine Wegesachen.- Wegebesichtigungen.- Wegebaulast.- Hauptwege: Verzeichnisse; Erhebungen zu Hauptwegen.- Kommunikationswege.- Herstellung neuer Wegeverbindungen.- Wegeverlegungen.- Einziehung öffentlicher Wege.- Wegesperrungen.- Fußsteige.- Kirch- und Schulsteige.- Brücken. IV. Ostsee und Wasserstraßen Ostsee: Allgemeines; Sturmfluten; Küstenschutz, Strandordnung.- Wasserstraßen: Allgemeines; Verreichlichung; Seewasserstraßen (Enthält: Gesetze und Verordnungen, Seenotmelde-, Seewetter- und Eisbrecherdienst, Wasserstände und Wasserverschmutzungen, Seezeichen und Signalwesen, Lotsenwesen, Seehäfen, Fähren, Grundstücks- und Bauangelegenheiten); Binnenwasserstraßen (Enthält: Allgemeines, Statistik des Schiffs- und Floßverkehrs, Wasserstände, Einzelne Binnenwasserstraßen, Kanal- und Schiffbarmachungsobjekte, Hafenanlagen und Ladestellen, Schleusen und Düker, Schleusenmeister-, Schleusenwärter- und Stromaufsehergehöfte, Wasserkraftwerke und Wasserwerke, Starkstrom- und Telegraphenanlagen, Industrieanlagen, Mühlen, Wasserpolizeiliche Genehmigungen, Entschädigungen, Fischerei und Jagd). V. Wasserwirtschaft Wassergesetz.- Bodenverbesserungsgenossenschaften, Ausbau und Räumung von Wasserläufen.- Schweriner Seen.- Abwässer.