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1.1.3.22. · Bestand
Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1508 - 1946 Umfang: 19 laufende Meter = 921 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.22. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Bau, Instandhaltung, Versorgungsbetriebe, Nr. ... Inhalt: Organisation des Bauamtes (1784-1850, 5 VE).- Bauhof, Baumaterial (1643-1932, 55 VE).- Vergabe städtischer Aufträge (1635-1938, 6 VE).- Bebauung wüster Stellen, Kontributionsbefreiuung (1576-1819, 10 VE).- Bauplanung, Stadterweiterung (1863-1938, 42 VE).- Besichtigung von städtischen Gebäuden (1694-1914, 11 VE).- Rathaus (1533-1938, 32 VE).- Gebäude und Einrichtungen (1535-1938, 98 VE).- Denkmäler (1682, 1814-1946, 23 VE).- Bauordnung, Baupolizei (1617-1938, 44 VE).- Beaufsichtigung von Privatbauten (1817-1908, 41 VE).- Baugenossenschaften, Baugesellschaften (1919-1937, 4 VE).- Stadtbefestigungsanlagen, Entfestung (1508-1934, 76 VE).- Straßen, Plätze, Brücken, Kanalisation (1651-1941, 51 VE).- Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Bedürfnisanstalten (1606-1938, 34 VE).- Straßen A - Z (1561-1934, 276 VE).- Wasserborne, Wasserkunst, Brunnen, Pumpen, Leitungen (1550-1930, 62 VE).- Wasserwerk (1859-1940, 23 VE).- Gaswerk (1856-1938, 19 VE).- Elektrizitätswerk (1896-1938, 9 VE). Überblick: Die Verantwortung für die Stadtbauten lag bis 1812 bei der Stadtkasse, weil diese letztlich die Kosten für Bau und Instandhaltung zu zahlen hatte. Der städtische Bauhof mit dem notwendigen Material und den Gerätschaften wurde durch den Bauschreiber verwaltet, als Fachleute standen Stadtmaurermeister, Stadtzimmermeister und Turmdecker im Dienst des Rates. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts stand diese Struktur in der Kritik. Ausgangspunkt war eine Revision der Ausgaben der Stadtkasse, die als zu hoch befunden wurden. Nach Besichtigung der Stadtbauten war man im Hundertmännerkollegium der Meinung, dass viele Gebäude dringend einer Reparatur bedürfen. Die ausgeführten Reparaturen hätten billiger bewerkstelligt werden können, wenn mit mehr Sachkenntnis an die Erledigung der Aufgaben herangegangen und die Beaufsichtigung besser ausgeübt worden wäre. Schließlich kam es im Januar 1812 zur Bildung eines eigenständigen Baudepartements, das allerdings Teil des Kassendepartements blieb und erst seit 1854 in den Behördenaufstellungen als selbständiges Bauamt erscheint. Das Baudepartement bzw. Bauamt wurde kollegial durch ein Mitglied des Rates - er führte die Bezeichnung Direktor - und vier bürgerschaftliche Deputierte geleitet. Eine Instruktion von 1830 benannte die Zuständigkeiten für die städtischen Bauten, sofern diese nicht bei Kämmerei, Gewett, Armenordnung oder anderen Verwaltungszweigen lagen. Die Verantwortlichkeit erstreckte sich auf die Stadt, die Vorstädte und Stadtfeldmark, auf die Hafen- und Schifffahrtsanlagen am Strande und an der Warnow sowie auf Warnemünde. Als Beamte nannte die Instruktion den Bauschreiber, den Zimmermeister, den Baggermeister und den Kranaufseher. In Warnemünde wirkte auf Honorarbasis ein Polier. Dass die Stelle des Hafen-Zimmermeisters seit 1835 durch die des Stadtbaumeisters ersetzt wurde, weist auf eine veränderte Gewichtung der Arbeitsschwerpunkte hin. Der geplante Ausbau des Hafens und die Neuregulierung der Warnow, machte 1885 eine Aufgabenteilung notwendig. Der Stadtbaumeister übernahm das Ressort Hochbau, der Hafenbaudirektor die Ressorts Strom- und Hafenbau sowie Siel- und Straßenbau. Insgesamt stiegen die Anforderungen an das städtische Bauwesen enorm. Das Stadtwachstum erforderte planerische Leistungen für die neuen Wohngebiete vor dem Kröpeliner Tor, dem Steintor, dem Mühlentor und dem Petritor. Die Stadterweiterungskommitte des Rates wurden vor dem Ersten Weltkrieg zum wichtigsten Beratungsgremium in Fragen der städtebaulichen Entwicklung. Hinsichtlich der Bauausführung lag die Verantwortung der Stadt bei den notwendigen Erschließungs- und Straßenbauarbeiten, andererseits musste sie auch öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhaus, Schulen, Stadttheater) und Versorgungsbetriebe (Gaswerk, Wasserwerk, E-Werk) schaffen, um das kommunale Dasein zu sichern. In der Zeit der Weimarer Republik entwickelte sich die Bekämpfung der Wohnungsnot zu einem zentralen Thema. Erst ab 1925 gelangen hier durch die Fortsetzung der Stadterweiterung in Richtung Westen wesentliche Fortschritte. Die baupolizeilichen Vorschriften für sämtliche Gebäude in der Stadt waren anfänglich vor allem durch die Forderungen nach Feuersicherheit geprägt. Einzelne Vorschriften berührten Fachwerk, Strohdächer, hölzerne Giebel, geteerte Dachpappe oder Schornsteine. In umfangreichen Bauordnungen wurden die Vorschriften für Warnemünde (1848, 1908), für das Kämmerei- und Hospitalgebiet sowie für Rostock, die Vorstädte und die Stadtfeldmark (1894, 1929) zusammengefasst. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften war in Rostock zunächst die Kämmerei zuständig, in Warnemünde das Gewett. 1899 wurde beim Polizeiamt eine baupolizeiliche Abteilung eingerichtet, die die Bauaufsicht für Rostock übernahm. Nach einer Reorganisation ging die Bauaufsicht 1935 an das Bauamt über. Veröffentlichungen: Dehn, Gustav: Organisation des Stadt-Bauamts, Bauwesens, in: Festschrift der XXVI. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege, Rostock 1901, S. 129-131 Deutschlands Städtebau. Rostock. Hrsg. vom Rat der Seestadt Rostock, Berlin-Halensee 1922 und 1927

1.1.3.26. · Bestand
Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1816 - 1941 Umfang: 3 laufende Meter = 183 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.26. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler, Nr. ... Inhalt: Unterstützung von verschiedenen Vereinen und Veranstaltungen durch die Stadt (1897-1938, 9 VE).- Politische Vereine und Verbände (1864-1938, 14 VE).- Vereine für Gesundheitspflege, Wohltätigkeit, soziale Hilfsarbeit (1839-1941, 38 VE).- Vereine und Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (1816-1937, 28 VE).- Freimaurerlogen (1866-1930, 2 VE).- Ehrungen, Jubiläen, auswärtige Denkmäler (1816-1934, 26 VE).- Militärische Vereine, See- und Luftfahrt (1874-1937, 19 VE).- Gewerbliche Vereine, Wirtschaftsverbände, Ausstellungen (1834-1938, 21 VE).- Sportvereine (1892-1938, 12 VE).- Vereine für Grünanlagen, Gartenbau, Tierzucht (1836-1937, 10 VE).- Berufsständische Vereine (1896-1926, 4 VE). Überblick: Ausgehend vom Bedürfnis nach Geselligkeit, Wissenschafts- und Bildungspflege begannen sich auch in Rostock die Bürger seit Ende des 18. Jahrhunderts in Vereinen zu formieren. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden Gemeinnützige Gesellschaft (1780), Societät (1794), Patriotischer Verein (1798), Naturforschende Gesellschaft (1800), Bibelgesellschaft (1816), Philomatische Gesellschaft (1819), Gewerbeverein (1835), Verschönerungsverein (1836), Union der Kaufleute (1837), Ärztlicher Verein (1840), Kunstverein (1841), Gartenbauverein (1853), Seidenbauverein (1858) und Männnerturnverein (1860). Das weitere Aufblühen des modernen Vereinswesens war eng mit der Industrialisierung verknüpft, als die Menschen die starren ständischen Korporationen aufgaben, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben bislang geprägt hatten. Das Vereinigungs- und Versammlungsrecht blieb nach der gescheiterten Revolution von 1848 eine wichtige Forderung im bürgerlichen Emanzipationsprozess. Vor allem die politischen Parteien, die Vereine für Wahlreformen oder Arbeiterbildung waren starken behördlichen Repressionen ausgesetzt. Dennoch nahm das Vereinswesen - vorrangig im nichtpolitischen Bereich - eine kraftvolle Entwicklung und wurde zu einem Kennzeichen der bürgerlichen Gesellschaft. Wie in anderen Städten entstanden in Rostock Vereine für Gesang, Sport, Gewerbe, Mission, Krankenpflege, Militär, Tanz, gesellige Unterhaltung, Wissenschaft u.v.m. Wollten diese Vereine ihren Rechtsstatus von der bloßen Gesellschaft zu einer juristischen Person ändern, so verlieh ihnen der Rat die korporativen Rechte. Trotz Protesten der Landesregierung beanspruchte Rostock auf Grund seiner Privilegien diesen staatlichen Rechtsakt für sich. Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) musste der Rat diese Befugnis dem Staat dann alleine zugestehen. Die Gerichte führten fortan die Vereinsregister. Das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908 stellte das Vereinsrecht auf eine neue, moderne Basis. Eine Gesetzesanpassung, die schon lange überfällig war, denn das deutsche Kaiserreich bestand schon seit 1871 und das Vereinswesen hatte sich seit dieser Zeit weiter ausdifferenziert. Das Rostocker Adressbuch von 1908 registrierte insgesamt 141 Organisationen in den verschiedensten Rubriken: Religions-, Wohltätigkeits- und Unterstützungsvereine, gemeinnützige Vereine, patriotische, politische und Kommunalvereine, Beamtenvereine, militärische Vereine, Handels-, Industrie-, Gewerbe- und Handwerkervereine, Vereine für Landwirtschaft, Fischerei und Tierzucht, Vereine für Wissenschaft und Kunst, Stenografenvereine, Musik- und Gesangsvereine, Sportvereine, Guttemplerlogen und gesellige Vereine. In ihrer Arbeit ergaben sich vielfache Berührungspunkte zum Rat. Unterstützungsgesuche, Veranstaltungen, Feiern, Feste, Jubiläen, Tagungen und Versammlungen konnten Gründe der Vereine und Verbände sein, um sich an den Rat zu wenden. Daneben finden sich im vorliegenden Bestand auch Anfragen außerhalb Rostocks, teilweise mit ähnlichen Anliegen, aber auch mit Bitten um Unterstützung bei der Errichtung von Denkmälern. Ihren Niederschlag in den Akten fanden zudem die Mitgliedschaften der Stadt Rostock in Vereinen und Organisationen. Veröffentlichungen: Kohfeldt, Gustav: Aus der Geschichte älterer Rostocker Vereine und Gesellschaften 1. Der Verschönerungsverein von 1836 und die städtischen Anlagen 2. Die philomathische Gesellschaft, in: Beitr. Rost. 10. Bd. 1917, S. 105-119, und 12. Bd. 1924, S. 17-35