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Geheimsachen: Bd. 30
BArch, R 1501/106104 · Akt(e) · 1909
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Abnahme des Luftschiffes Z 1 sowie die Verwendung der Nationalspende für weitere Projekte des Grafen Zeppelin, Schriftwechsel zwischen den Ministerien mit Randbemerkungen des Kaisers und Stellungnahme des Kriegsministers Preußisch-Sächsische Verständigung in Sachen der Schiffahrtsabgaben, Stellungnahme des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 24. Feb. 1909 Verlauf des englischen Königsbesuches in Berlin und Verhalten des Alldeutschen Verbandes, Protokoll des Staatsministeriums, 13. Feb. 1909 Festsetzung des Reichshaushaltsetats 1909 für das Reichsamt des Innern, Bericht des Staatssekretärs des Reichsschatzamts, 16. März 1909 So genanntes preußisches Unschädlichkeits-Attest bei Gesetzentwürfen des Reichslandes, Schreiben der Reichskanzlei, 14. März 1909 Ausfuhr von Pferden nach Serbien, Bericht des Regierungspräsidenten in Posen sowie Beschluss des Staatsministeriums, 19. März 1909 Durchleitung eines Reichspostdampfers von Sydney nach Apia (Samoa), Bericht des Reichsmarineamts, 15. März 1909 Eingruppierung der Zollaufseher in die Besoldungsordnung, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Indiskretion eines Beamten in Zusammenhang mit Presseangriffen gegen die RVO, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Schutz gegen Terrorakte der sozialdemokratischen Arbeiter auf der Kieler Werft, Eingabe des Nationalen Arbeitervereins für Kiel und Umgegend, 15. Juni 1909 Anmeldungen zum Reichshaushaltsetat für 1910 und die Notwendigkeit eines Abbaus der Ausgaben, Bericht des Reichsschatzamts, 26. Aug. 1909 Politische Lage in Nordschleswig, Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 30. Sept. 1909 Termin für die Einberufung des Reichstags, Schreiben des Staatsministeriums, 23. Okt. 1909 Stimmung im Ruhrgebiet, Bericht des Büros für Sozialpolitik, 26. Nov. 1909 Teilnahme von Beamten bei den Kattowitzer Stadtverordnetenwahlen und deren Abgabe von Stimmen für großpolnische Abgeordnete sowie Strafversetzung dieser Beamten durch die Königlich Preußische Regierung, Bericht des Regierungspräsidenten und Besprechung der Minister, 30. Nov. 1909 Bergarbeiterbewegung im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier, Bericht des Polizeipräsidenten, 23. Nov. 1909 Interpellationen im Reichstag wegen der Wahlvorgänge in Kattowitz und wegen der Mecklenburgischen Verfassungsfrage, Stellungnahme des Staatsministeriums, 14. Dez. 1909 Verwendung des Geheimen Legationsrats Klehmet im Reichsamt des Innern, Weisung des Reichskanzlers, 8. März 1909 Anfrage des Landtags zur Abwesenheit des Kultusministers, Antwortschreiben des Staatsministeriums, 24. Apr. 1909 Stellung der deutschen Reichspartei zu den Erbschaftssteuersätzen, Stellungnahme des Reichskanzlers zu einem Schreiben des Herzogs von Trachenberg, 6. Mai 1909 Bemühungen zur Erwirkung des Titels Geheimer Regierungsrat für Dr. Levin-Stoelping von anderer Seite, Aktennotiz von Jonquieres an den Minister, 29. Mai 1909 Arbeitskammer-Gesetz sowie die Stellung der Kohlenindustriellen hierzu, Bericht des Lizentiats Mumm, 29. Okt. 1909 Personenentsendung zur Kunstausstellung in Rom 1911, Eingabe der Deutschen Kunstgenossenschaft an Lewald sowie Brief von Prof. A. Kampf, 29. Okt. 1909 Demonstration in Mülhausen/Elsass, Anschreiben der Reichskanzlei , 23. Dez. 1909 Ermittlungen nach dem Urheber eines Artikels in der Weserzeitung, Bericht des Staatsministers Delbrück an den Präsidenten des Staatsministeriums, 29. Dez. 1909

Kanzlei Rosenberg (Bestand)
BArch, NS 8 · Bestand · 1918-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Alfred Rosenberg, der schon seit den Anfängen der nationalsozialistischen Bewegung zu den engen Mitarbeitern Adolf Hitlers zählte, vereinigte - vor allem seit 1929/30 - eine Fülle von politischen Ämtern und Funktionen in seiner Hand. Um alle ihm übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, bediente sich Rosenberg seit seiner Ernennung zum Chef des Außenpolitischen Amtes der NSDAP (APA) im April 1933 eines Privatsekretariats unter Leitung von Thilo von Trotha (geb. 12.04.1909, gest. 24.02.1938), der gleichzeitig für die Abteilung Norden des APA verantwortlich war. Von Trothas zunächst nur ehrenamtliche Tätigkeit für Rosenberg wurde im April 1934 durch Verfügung des Reichsschatzmeisters in ein hauptamtliches reguläres Angestelltenverhältnis bei Rosenberg als Reichsleiter der NSDAP umgewandelt. Ihm oblag als Privatsekretär die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz, die Rosenberg persönlich als Chef des APA, aber auch als Reichsführer des Kampfbundes für deutsche Kultur (KfdK) und als Hauptschriftleiter des "Völkischen Beobachters" (VB) zu führen hatte. Im Januar 1934 wurde Rosenberg zum Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP ernannt. Wohl aufgrund dieser neuen Erweiterung seines Aufgabenbereiches verfügte Rosenberg am 26. April 1934 die Umwandlung seines Privatsekretariats in eine "Kanzlei Rosenberg". Sie stand auch weiterhin unter der Leitung Thilo von Trothas, erhielt aber jetzt einen festumrissenen Aufgabenkreis zugewiesen: Die Kanzlei Rosenberg war von nun an zuständig für die gesamte von Rosenberg selbst geführte Korrespondenz im Aufgabenkreis des APA, des KfdK und der sonstigen weltanschaulichen Stellen sowie für die "NS-Monatshefte", den Terminkalender und die Besuchsregelung des Reichsleiters. Zur Kanzlei gehörte ein eigenes "Archiv", dessen Aufgabe es war, Informationsmaterial und Zeitungsausschnitte über Rosenberg zu sammeln. Verwaltungsmäßig wurde sie von der DBFU mit betreut. Am 15. August 1937 ernannte Rosenberg den SA-Sturmbannführer Dr. Werner Koeppen (geb. 26.09.1910) zu seinem Adjutanten. Koeppen übernahm nach dem Tode von Trothas im Februar 1938 die Leitung der Kanzlei und behielt sie - mit zeitweiligen Unterbrechungen durch den Wehrmachtsdienst - bis 1945 bei. Im August 1941 wurde er von Rosenberg zu seinem persönlichen Referenten ernannt und war eine Zeitlang als Verbindungsoffizier im Führerhauptquartier tätig. In der Leitung der Kanzlei vertrat ihn während seiner Abwesenheit Amandus Langer, den Rosenberg 1941 zu seinem Adjutanten ernannt hatte. Lebensdaten Alfred Rosenbergs 12.01.1893 in Reval geboren Studium der Architektur in Reval, dann in Moskau seit 1918 in Deutschland, 1923 als Deutscher naturalisiert 1919 NSDAP-Mitglied 1921 mit Dietrich Eckart Schriftleiter des "Völkischen Beobachters" Februar 1923 Hauptschriftleiter des "Völkischen Beobachters", seit 1938 auch Herausgeber 09.11.1923 Teilnahme am Marsch zur Feldherrnhalle; während Hitlers Gefangenschaft mit der Führung der "Bewegung" beauftragt 1929 Begründer des Kampfbundes für deutsche Kultur 1930 Mitglied des Reichstags und Vertreter der NSDAP beim Auswärtigen Ausschuss des Reichstages seit 1930 Herausgeber der "NS-Monatshefte" 01.04.1933 Leiter des Außenpolitischen Amtes der NSDAP, Ernennung zum Reichsleiter der NSDAP 24.01.1934 Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP 29.01.1940 mit der Vorbereitung der "Hohen Schule" der NSDAP beauftragt 05.07./17.09.1940 Leiter des Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Ostgebiete 20.04.1941 Beauftragter für die zentrale Bearbeitung der Fragen des osteuropäischen Raumes 17.07.1941 Reichsminister für die besetzten Ostgebiete 16.10.1946 in Nürnberg hingerichtet (IMT-Urteil) Abkürzungen APA Außenpolitisches Amt der NSDAP DAF Deutsche Arbeitsfront DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HJ Hitlerjugend IMT Internationales Militärtribunal KfdK Kampfbund für deutsche Kultur NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSKG NS-Kulturgemeinde OKW Oberkommando der Wehrmacht PPK Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SA Sturmabteilungen SD Sicherheitsdienst SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands VB Völkischer Beobachter Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Während der Kriegszeit blieb Rosenberg mit fast allen seinen Dienststellen in Berlin. Trotz einiger Verluste bei den schweren Bombenangriffen im November 1943 scheint der größte Teil von den Akten der Kanzlei Rosenberg erhalten geblieben zu sein. Das überlieferte Rosenberg-Schriftgut (aus dem staatlichen und dem Parteibereich) wurde nach Kriegsende nach Nürnberg gebracht, um es für die alliierten Prozesse gegen die Kriegsverbrecher auszuwerten. Anfangs wurden die als Belegmaterial in Frage kommenden Schriftstücke den Akten entnommen, später beließ man sie darin und begnügte sich mit Fotokopien. Die verwendeten Originale dürften sich heute mit anderen Prozessunterlagen in Washington befinden. Das in Nürnberg zusammengetragene Schriftgut wurde nach Abschluss der Prozesse von verschiedenen ausländischen Institutionen für die Anlage eigener Sammlungen ausgewertet. Hier ist vor allem das Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC) in Paris zu nennen, das heute in der "Collection Rosenberg" eine Sammlung besitzt, die ca. 1.100 Schriftstücke (meist der Provenienz Kanzlei Rosenberg, aber auch anderer Rosenberg-Dienststellen) vereinigt. Belegzettel für die vom CDJC entnommenen Einzelschriftstücke stecken noch in den in das Bundesarchiv gelangten Akten. Weiteres Schriftgut von Dienststellen Rosenbergs befindet sich im Nederlands Instituut voor Oorlogsdokumentatie (NIOD), Amsterdam, und im Yivo-Institute for Jewish Research in New York. Bücher und Zeitschriften aus Dienststellen Rosenbergs sind im Hoover Institute and Library und in der Library of Congress nachgewiesen. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird heute im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten (v.a. der Provenienz Außenpolitisches Amt) im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau. Der größte Teil der in Nürnberg zusammengetragenen Rosenberg-Akten wurde nach Alexandria/Va. gebracht und dort zum Teil verfilmt. Im März 1963 gelangte dieser als Record Group 1008/Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete bezeichnete Aktenkomplex im Zuge der Aktenrückführung aus den USA in das Bundesarchiv, wo er im Herbst 1963 nach Provenienzen aufgeteilt wurde. Die von dieser Aktenrückgabe auf die Provenienz "Kanzlei Rosenberg" entfallenden Akten bilden den Hauptteil des vorliegenden Bestandes. Hinzugefügt wurden einige Bände, die in das Nürnberger Staatsarchiv gelangt und 1955 an das Bundesarchiv abgegeben worden waren, außerdem mehrere Bände aus verschiedenen amerikanischen Aktenrückgaben. Weitere Ergänzungen erfolgten durch jeweils einen Band aus dem Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Ka 2/1) und aus dem sog. "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" (ZA VI 6322). Archivische Bearbeitung Das Schriftgut war überwiegend in seinem ursprünglichen Registraturzusammenhang in das Bundesarchiv gelangt. Einzelschriftstücke, aus ihrem Zusammenhang gelöste Vorgänge sowie in Unordnung geratene Bände mussten neu geordnet werden. Die Ordnung und Verzeichnung entsprach dem ursprünglichen Registraturzusammenhang. Eine völlige Neuordnung des Bestandes nach sachlichen Gesichtspunkten hätte zwar die Benutzung erleichtert, schien aber in arbeitsökonomischer Hinsicht nicht gerechtfertigt. Kassiert wurden nur Doppelstücke in den Manuskriptserien. Das vorläufige Findbuch zum Bestand wurde von Frau Köhne im Jahr 1966 gefertigt. Zitierweise NS 8/....... Inhaltliche Charakterisierung: Durch die Sammlung von Manuskripten und Zeitungsausschnitten ergibt sich ein recht umfassendes Bild der Persönlichkeit Rosenbergs von etwa 1930 bis 1945. Aufgrund der Zuständigkeit der Kanzlei für fast den gesamten Dienstbereich Rosenbergs enthält der Bestand zudem wesentliches Ergänzungsmaterial zur Tätigkeit der Rosenberg unterstellten Dienststellen; lediglich der Dienstbereich des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete ist davon auszunehmen, dessen Angelegenheiten Rosenberg vorwiegend durch sein Ministerbüro bearbeiten ließ. Die Ablage des Schriftgutes erfolgte weitgehend in chronologischen Serien, allenfalls getrennt in die Bereiche VB, KfdK und APA, später auch nach Korrespondenzpartnern. Eine klare inhaltliche und zeitliche Abgrenzung der Serien gegeneinander ist nicht erkennbar. Erschließungszustand: Findbuch (1966/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 8/...

Reichsjustizministerium (Bestand)
BArch, R 3001 · Bestand · 1877-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nach Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts der Länder zum 1. Januar 1877 Verselbständigung der Rechtsabteilung des Reichskanzleramtes als Reichsju‧stizamt (seit 1919 Reichsjustizministerium); 22. Oktober 1934 Vereinigung mit dem preußischen Justizministerium; 1934/35 Übernahme der Landesjustizverwaltungen Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Alte Registratur (alfabetisch nach Schlagworten geordnet) 1877-1934: Beamte 1872-1937 (250), Beamtenrecht 1872-1933 (229), Behörden 1875-1932 (36), Berg‧recht 1882-1934 (7), Beziehungen zum Ausland 1872-1933 (23), Bodenrecht 1875-1934 (80), Bürgerliches Recht 1869-1934 (931), Elsass-Lothringen 1875-1920 (42), Finanzrecht 1876-1934 (329), Geschäfte 1873-1936 (185), Gewerberecht 1867-1934 (178), gewerblicher Rechtsschutz und Patentgesetzgebung 1876-1934 (359), Handel 1868-1934 (733), Kirchen‧recht 1871-1934 (18), Konkursrecht 1876-1935 (73), Militärwesen und Militärgerichte 1870-1934 (153), Personenstand 1870-1934 (70), Presserecht 1877-1934 (17), Privatrecht 1872-1933 (325), Rechtspflege 1867-1934 (824), Reichsämter 1882-1918 (5), Reichsgericht.- Strafsachen 1869-1934 (914), Spezialrecht 1876-1920 (10), Staatsbürgerrecht 1876-1934 (68), Staatsoberhäupter 1875-1934 (103), Staatsrecht 1885-1929 (45), Strafprozess und Strafprozessordnung 1871-1934 (481), Strafrecht und Strafrechtskommission 1867-1935 (598), Urheberrecht 1875-1934 (215), Vereinsrecht 1878-1934 (23), Verfassung 1868-1934 (279), Verkehrsrecht 1875-1934 (188), Verwaltungsrecht 1908-1934 (49), Völkerrecht 1868-1934 (793), Wirtschaftsrecht 1884-1934 (178), Zivilprozess und Zivilprozessordnung 1874-1934 (222) Neue Registratur 1934-1945: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit 1934-1938 (57), Personal und Organisationsan‧gelegenheiten 1934-1945 (120), Besetzung der Amtsgerichte und der Amtsanwaltschaften 1900-1943 (1.050), Besetzung der Landgerichte und Staatsanwaltschaften 1903-1945 (134), Rechtsanwälte und Notare 1940-1945 (78), Strafgesetzgebung und Jugendrecht 1935-1944 (63), einzelne Strafsachen 1934-1945 (ca. 800.000), Strafrechtspflege 1929-1944 (30), Strafvollzug 1930-1945 (291), Bürgerliches Recht, bäuerliches Recht und Rechtspflege 1934-1944 (130), Handelsrecht 1934-1943 (12), Aktiengesellschaften und Aktienrecht 1933-1945 (191), Umwandlung von Kapitalgesellschaften 1934-1943 (220), Verkehrs- und Genos‧senschaftsrecht 1933-1943 (39), Wirtschaftsrecht 1934-1942 (42), Banken und Sparkassen 1934-1942 (72), Börsenwesen 1934-1943 (6), Versicherungsrecht 1934-1943 (17), Gewer‧bewesen 1934-1944 (23), Luftschutz 1935-1940 (5), koloniale Betätigung Deutschlands 1936-1943 (2), Abwesenheitspflegschaften 1939-1944 (51), auswärtige Angelegenheiten 1934-1942 (29), Haushalt und Verwaltung 1934-1943 (220), Justizhaushaltsplan 1917-1938 (8), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1943 (15), Reichsgrundbesitzverzeichnisse der Reichsjustizverwaltung 1935-1939 (41), Bauten in einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken 1879-1941 (85), Unterbringung der Gerichtsgefängnisse 1934-1937 (93), Unterbringung der Amtsgerichte 1935-1938 (122), Unterbringung der Landgerichte 1936-1937 (10), verschie‧dene Dienstgebäude der Reichsjustizverwaltung 1936-1937 (3) Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Hauptbüro.- Rundverfügungen 1936-1945 (23), Büro des Ministers Gürtner: Diensttagebuch mit Personen-und Sachregister 1933-1935 (18), privatdienstliche Korrespondenz 1932-1941 (67), Eingaben und Vermerke zu einzelnen Strafverfahren 1940-1941 (1), Büro des Ministers Thierack: Korrespondenz mit dem Reichsführer SS und dem Reichssicherheitshauptamt 1942-1944 (1), Reden, Vorträge und Aufsätze 1943-1945 (2), Büro der Staatssekretäre Schlegelberger, Freisler, Rothenberger und Klemm: Vorträge und Aufsätze 1942-1943 (1), rechtliche Behandlung der Polen und Juden sowie Angelegenheiten der Oberreichsanwalt‧schaft beim Volksgerichtshof 1941-1942 (1), Korrespondenz mit dem Chef der Sicherheits‧polizei und des SD Kaltenbrunner 1944 (1) Verfassung und Verwaltung: Rundverfügungen 1936-1945 (1), Verfassung im Allgemeinen 1933-1944 (4), Sudetenland 1938-1942 (1), Großhamburggesetz 1937-1944 (1), Staats‧oberhaupt 1936-1944 (2), österreichische Angelegenheiten 1938-1939 (1), Gesetzgebung im Allgemeinen 1934-1945 (8), staatsrechtliche Behandlung völkerrechtlicher Verträge 1936-1943 (1), Reichstag, Reichsrat, Preußischer Landtag und Staatsrat 1931-1938 (1), Volksab‧stimmung vom 10. April 1938, 1938 (1), Rechtsstellung der NSDAP, von deren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1934-1945 (4), NS-Rechtswahrerbund 1942-1945 (2), Deut‧sche Arbeitsfront, Deutsches Frauenwerk und Hitlerjugend 1935-1945 (3), Parteigerichtsbar‧keit der NSDAP sowie SS-und Polizeigerichtsbarkeit 1938-1945 (2), Vereinfachung der Ju‧stizverwaltung aus Anlass des Zweiten Weltkriegs 1939-1945 (2), Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1944 (10), wirtschaftliche Auseinandersetzungen zwischen Teilen der ehemaligen Tsche‧choslowakei 1939-1941 (1), Generalgouvernement 1942-1945 (1), Reichsbürgerrecht und Staatsangehörigkeit 1935-1944 (2), Umsiedlung von Reichs-und Volksdeutschen 1939-1944 (2), Namensänderungen und Führung von Adelstiteln, Orden und Ehrenzeichen, Berufsbe‧zeichnungen 1934-1944 (8), Ablösung von Adelsrenten 1838 (1), Blutschutzgesetzgebung, Behandlung von Juden und Minderheiten 1935-1945 (5), oberste Reichs- und Landesbehör‧den, Geschichte der Justizverwaltung 1801-1944 (4), Geschäftsverteilung im Reichsjustizmi‧nisterium 1935-1945 (17), Geschäftsverteilung anderer oberster Reichsbehörden und der Dienststellen der NSDAP 1934-1944 (3), Presse und Publikationen, v.a. "Deutsche Justiz" 1935-1945 (3), sonstige Reichs- und Landesbehörden, Körperschaften und Stiftun‧gen 1934-1943 (2), Statistik und Vermessungswesen 1935-1944 (2), Repräsentationsver‧pflichtungen 1934-1945 (11), nationale Feiertage und Festakte 1939-1944 (1), Öffentlich‧keitsarbeit und Auseinandersetzungen in der Presse 1934-1945 (20), Reichshauptstadt Ber‧lin, Gemeinden und Gemeindeverbände 1935-1944 (6), Geschäftsgang und innerer Dienst 1934-1945 (25), Geschäftsordnung und Beteiligung der Parteikanzlei der NSDAP 1933-1945 (16), Mitteilungen in Strafsachen, Dienststrafsachen und Personalangelegenheiten anderer Behörden, v.a. Sicherheitspolizei und SD 1934-1944 (7), Statistik der Geschäfts‧entwicklung im Reichsjustizministerium 1934-1945 (5), Schriftgutverwaltung und Aktenein‧sicht durch Dritte, Geschäftsordnung für die obersten Reichsbehörden 1934-1945 (14) Rechts- und Dienstverhältnisse: Beamte allgemein 1937-1944 (7), deutsches Beamtenge‧setz 1937-1945 (2), Ausbildung und Laufbahn für den Justiz- und Verwaltungsdienst 1936-1945 (19), Dienstalter 1934-1944 (5), Anwendung von Rechtsvorschriften im Elsass, in Loth‧ringen und Luxemburg 1939-1945 (6), Abordnung von Beamten, v.a. zur NSDAP und Wehrmacht sowie in das Generalgouvernement und die besetzten Gebiete 1938-1945 (72), Beamtenorganisationen 1934-1944 (5), Übersichten zum Personalbestand im Reichs‧justizministerium 1935-1945 (3), Ernennung, Versetzung und Beförderung von Beamten 1940-1945 (17), Warte-und Ruhestandsbeamte 1935-1944 (3), Dienststrafrecht 1937-1944 (4), Beamtenpflichten 1934-1945 (10), Dienstkleidung 1934-1945 (5), Beamtenrechte, Per‧sonalakten, Amtsbezeichnungen und Beurlaubung 1934-1945 (14), Fortbildung und Schu‧lung der Beamten 1934-1945 (17), vermögensrechtliche Verhältnisse der Beamten 1934-1945 (37), Dienstverhältnisse der Richter, Staatsanwälte und Referendare 1935-1945 (19), rechtswissenschaftliches Studium, juristische Prüfungen und Vorbereitungsdienst 1934-1945 (79), Dienstverhältnisse der Beamten des gehobenen und des einfachen mittleren Dienstes 1934-1945 (33), Dienstverhältnisse der Amtsanwälte und Dolmetscher 1935-1945 (3), Dienstverhältnisse der Gerichtsvollzieher und sonstigen Vollstreckungsbeamten 1934-1945 (39), Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter 1934-1945 (36), Ehrung gefalle‧ner Gefolgschaftsmitglieder 1941-1944 (1) Zivilrecht und Zivilrechtsgang: Rechtspflege allgemein 1932-1944 (48), Justizreform 1933-1945 (45), Gerichtsverfassung 1933-1944 (32), Richteramt und Richterbriefe 1933-1944 (14), Justizverwaltung und Lenkung der Rechtspflege 1932-1945 (74), Rechtsanwaltschaft 1934-1945 (31), Gerichtsorganisation 1931-1945 (24), Reichsgerichtsentscheidungen in Zi‧vil- und Strafsachen 1938-1945 (16), Staatsanwaltschaften und Volksgerichtshof 1934-1945 (9), materielles bürgerliches Recht 1933-1945 (17), Schuldrecht und einzelne Schuldverhält‧nisse 1933-1945 (104), Sachenrecht 1926-1944 (29), Familienrecht 1934-1944 (5), Eherecht, v.a. Einzelfälle 1932-1945 (122), Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht 1934-1945 (20), Erbrecht 1935-1944 (12), Handelsrecht 1875-1945 (98), Verzeichnis der von der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften befreiten Firmen 1940-1944 (25), Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz 1934-1944 (25), Patentwesen 1934-1945 (15), Verfahrens‧recht der streitigen Zivilgerichtsbarkeit 1934-1945 (89), Verfahrensrecht der freiwilligen Ge‧richtsbarkeit, v.a. Personenstandsangelegenheiten, Registersachen, Notare und Notariate, Grundbuchangelegenheiten und Hinterlegungswesen 1934-1945 (111) Strafrecht, Strafrechtsgang und Polizei: materielles Strafrecht 1933-1945 (11), Urteile und Entscheidungen von Sonder- und Amtsgerichten in Strafrechtseinzelfällen 1937-1945 (402), Strafrechtsreform 1933-1944 (134), Bestrafung von Verbrechen und Vergehen im Allgemei‧nen 1934-1945 (18), Hoch- und Landesverrat 1934-1945 (15), "Schutz der Volkskraft".- An‧griffe auf die Wehrkraft, Arbeitskraft und Volksgesundheit, "Rassenschande", Abtreibung, Unterhalts- und Sittlichkeitsdelikte, "Gemeinschädlichkeit", Devisen- und Kriegswirtschafts‧vergehen 1934-1945 (19), politisches Strafrecht, v.a. Heimtückegesetz, Eingriffe in Befugnisse der Kirchen und der NSDAP, Eidesverletzungen 1934-1944 (10), Tötung (auch "unwertes Leben"), Körperverletzung und Nötigung 1933-1945 (5), Ehrenkränkung und Be‧leidigung 1934-1945 (4), Kriegsehebruch, Betrug, Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung 1934-1945 (3), Angriffe auf das Vermögen 1930-1945 (18), Rechtsvereitelung, Geheimnis‧schutz 1934-1939 (2), Polizeistrafrecht und strafrechtliche Nebengebiete 1934-1942 (7), Strafverfahrensrecht einschließlich Reformbestrebungen 1934-1944 (65), Sondergebiete der Strafrechtspflege 1933-1945 (14), Kriminalpolitik und -statistik 1934-1945 (17), Jugendstraf‧recht 1932-1945 (29), Entschädigung unschuldig Verurteilter und Verhafteter 1935-1944 (1), Kosten der Strafrechtspflege, Strafregister 1933-1945 (15), Gnadenrecht 1933-1945 (20), Strafvollstreckung und Strafvollzug 1934-1945 (290), Arbeitseinsatz von Gefangenen 1942-1945 (30), "Mordregister" 1939-1945 (4/11 Mikrofilmrollen), Organisation der Polizei 1935-1944 (9), Geheime Staatspolizei und SD 1934-1944 (3), Schutz und Vorbeugehaft 1934-1944 (7), Baupolizei 1936-1942 (3), Gesundheits- und Nahrungsmittelpolizei 1934-1944 (15), Sicherheitspolizei, v.a. Aufruhr und Ausnahmezustand 1934-1945 (12), Pass- und Meldewesen 1933-1943 (4), Presse- und Schrifttum 1934-1944 (6), Ordnungs- und Sittenpo‧lizei 1933-1945 (4) Finanzwesen: Vertretung des Deutschen Reichs vor Gericht 1940-1944 (1), Haushalt 1933-1945 (32), Kassen- und Rechnungswesen 1936-1945 (22), Grundstücks- und Bauangelegenheiten 1934-1945 (79), staatliches Beschaffungswesen 1934-1945 (30), Abgaben, Steuern und Gebühren 1934-1944 (12), gerichtliches Kostenwesen 1934-1945 (77) Kultur und Wohlfahrtspflege: Kirchen- und Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusvereini‧gungen 1934-1944 (11), Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Sprachpflege und Recht‧schreibung, deutsche Kurzschrift, Kalender und Zeitbestimmung 1935-1944 (6), Fürsorge‧wesen, Winterhilfswerk, Jugendwohlfahrt, Leibesübungen, Wohnungs- und Gesundheitswe‧sen, Erbgesundheitspflege, Erfassung und Behandlung Asozialer, Erbgesundheitsgerichte, Heilpersonen und Apotheker 1933-1944 (29), Sozialversicherung 1934-1944 (11), Rundver‧fügungen 1936-1944 (1) Wirtschaftsangelegenheiten: Versorgung der Bevölkerung im Kriege 1934-1944 (7), Bergbau 1935-1944 (5), Staat und Wirtschaft, Vierjahresplan 1936-1945 (12), wirtschaftliche Schutz‧maßnahmen 1934-1944 (3), Organisation der deutschen Wirtschaft 1936-1943 (2), Geld- und Kreditwesen, Devisenbewirtschaftung 1934-1945 (15), Versicherungsrecht und Versi‧cherungsunternehmungen 1934-1945 (32), Verkehrsstrafsachen 1936-1944 (3), Reichswas‧serstraßen und Eisenbahnwesen 1934-1944 (6), Post-, Fernsprech-, Telegrafen- und Funkwesen 1934-1945 (7), Kraftfahrwesen 1934-1944 (4), Luftverkehr 1933-1944 (5), Schifffahrt 1934-1944 (4), Gewerbeangelegenheiten 1935-1942 (10), Arbeitsrecht und Ar‧beitsgerichts-wesen 1934-1944 (26) Land- und Forstwirtschaft: Wirtschaftslage und Kreditverhältnisse 1933-1944 (34), Natur‧schutz und Schädlingsbekämpfung 1934-1943 (4), Tier- und Pflanzenzucht 1936-1942 (1), Staatsforsten und Forstschutz 1934-1943 (2), Landeskultur, ländliche und städtische Sied‧lungen, Pachtschutz 1934-1944 (36), Boden- und Heimstättenrecht 1934-1944 (5), Fidei‧kommisse, v.a. Einzelfälle 1934-1945 (175), Erbhofrecht, u.a. Abweichungen von der gesetzlichen Anerbenfolge in Einzelfällen 1934-1945 (67), Wasserrecht 1934-1945 (6), Jagd und Fischerei 1934-1944 (8) Wehrmacht und auswärtige Angelegenheiten: Wehrmacht und Wehrverfassung 1936-1944 (1), Kriegsmarine 1939-1944 (1), Luftwaffe 1935-1944 (1), Wehrmachtsverwaltung und Be‧schaffungswesen 1935-1944 (1), Volkssturm 1944-1945 (1), Pflichten und Rechte der Ange‧hörigen der Wehrmacht 1934-1944 (6), Militärrechtspflege und Disziplinarbestrafung 1934-1945 (12), Leistungen für die Wehrmacht 1934-1944 (5), Luftschutz 1935-1945 (35), aus‧wärtige Angelegenheiten, u.a. Monatsberichte von Landesgruppen der Auslandsorgani‧sation der NSDAP 1934-1945 (9), Legalisation von Urkunden 1929-1945 (10), Verletzung deutscher Hoheitsrechte 1930-1938 (1), ausländische Fremdenlegionen 1935-1942 (1), Si‧cherung der Reichsgrenze 1938-1941 (1), Kolonialwesen und deutsche Interessen im Aus‧land 1934-1944 (14), Erfahrungs- und Materialaustausch mit dem Ausland, v.a. bei Gesetzgebung und Verwaltung 1925-1945 (309), Reichsverteidigung und Kriegseinsatz, Fürsorge für Soldaten, Soldatenbriefe, Luftangriffe auf deutsche Städte, Behandlung "feindli‧chen" und jüdischen Vermögens, Beamtenrecht, Privatrecht, Strafrecht und bürgerliches Recht, Gerichtsverfassung und Rechtspflege, gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Vereinfachung juristischer Prüfungen, wirtschaftliche Maßnah‧men 1939-1945 (132), Vertrag von Versailles und Gebietsverluste sowie Rückgliederung des Saargebiets 1934-1945 (36), Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete 1938-1944 (18), Einführung des deutschen Rechts in angegliederten und besetzten Gebieten, Waffenstill‧standsvertrag mit Frankreich 1938-1945 (28), Völkerrecht, v.a. zwischenstaatliche Abkommen mit einzelnen Ländern 1938-1945 (248), Gesandtschaften und Konsuln 1934-1944 (10), völkerrechtliche Verfassungsorganisationen, v.a. Völkerbund und Inter‧nationaler Gerichtshof 1934-1942 (7), Kriegsverhütungsrecht 1934-1944 (5), Kriegsrecht, Prisenrecht und Luftkriegsrecht 1914-1945 (38), internationale Interessengemeinschaften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Handels- und Privatrechts, der Wirtschaft, des Verkehrs sowie der Kultur und Wohlfahrtspflege 1934-1944 (122) Personalbewirtschaftung: Juristen im Dienste der Rechtspflege einschließlich der Rechtsanwälte und Notare 1934-1936 (54), allgemeine Dienstalterskartei der Reichsjustizverwaltung: höhe‧rer Dienst 1934-1945 (25), Personalakten des Reichsjustizministeriums für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich der Vorakten 1933-1945 (31.500), Angehörige der Reichsjustiz‧verwaltung in Österreich, mit Vorakten 1938-1945 (200), Angehörige der Akademie für Deut‧sches Recht 1934-1945 (43), Besetzungsakten für die einzelnen Oberlandesgerichtsbezirke des Deutschen Reiches: vormals preußische Oberlandesgerichtsbezirke, mit Vorakten 1933-1945 (700), vormals nichtpreußische Oberlandesgerichtsbezirke 1935-1945 (300), Personal‧übersichten über Angehörige der Reichsjustizverwaltung einschließlich des Reichsgerichts und des Volksgerichtshofs 1934-1945 (304), "Goldenes Buch".- Beförderungsvorschläge 1940-1942 (8), "Braunes Buch".- Verzeichnis der vor dem 30. Jan. 1933 der NSDAP beigetretenen Angehörigen des höheren Justizdienstes (2), Geburtstagsglückwünsche von Richtern für Wilhelm II. 1938-1942 (1), Glückwunschschreiben zu Dienstjubiläen, Ordensverleihungen und Kriegsaus‧zeichnungen im Bereich der Reichsjustizverwaltung 1939-1945 (63), Personalangelegen‧heiten der Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten 1934-1945 (28): im Kammer‧gerichtsbezirk (3), Oberlandesgerichtsbezirke Braunschweig, Bres‧lau, Celle, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hamm, Innsbruck, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Königsberg, Linz, Marienwerder, Naumburg, Oldenburg, Rostock, Stettin, Stutt‧gart, Wien und Zweibrücken (23), Personalangelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare 1939-1945 (131), Reichsrechtsanwalts- und Reichsnotarkammer (3), Patentanwälte (2), Kammer‧gerichtsbezirk (2), Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (4), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (4), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (4), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (5), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (5), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (4), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (9), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (4), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (4), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (3), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (4), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (4), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (10), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (4), Oberlandesgerichtsbezirk München (4), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg (3), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (4), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (4), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (4), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (4) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (5), Namensverzeichnisse (1); Ersatzakten in Personal- und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten, z.T. mit Vorgängen über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1939-1945 (623): Kammergerichtsbezirk (66), Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (15), Oberlandesgerichtsbezirk Breslau (26), Oberlandesgerichtsbezirk Celle (30), Oberlandesgerichtsbezirk Danzig (17), Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt (17), Oberlandesgerichtsbezirk Dresden (33), Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (43), Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main (23), Oberlandesgerichtsbezirk Ham‧burg (8), Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (14), Oberlandesgerichtsbezirk Jena (19), Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kassel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz (20), Oberlandesgerichtsbezirk Kiel (19), Oberlandesgerichtsbezirk Köln (40), Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg (24), Oberlandesgerichtsbezirk Leitmeritz (25), Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder (13), Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg (28), Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (13), Oberlandesgerichtsbezirk Posen (11), Oberlandesgerichtsbezirk Prag (14), Oberlandesgerichtsbezirke Rostock, Schwerin (11), Oberlandesgerichtsbezirk Stettin (18), Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (21) Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken (21); Presse und politische Strafsachen 1939-1945 (2), Straf- und Dienststrafverfahren gegen Justizbedienstete 1939-1945 (13), Vorwürfe gegen die Justizverwaltung, v.a. Be‧schwerden und Anträge der NSDAP 1939-1945 (6), Namensverzeichnisse (60), Handakten in Personalangelegenheiten 1934-1945 (18) Teil 3: (vormals: ZPA, St 1) 1918-1939: Unterlagen zu politischen Strafverfahren, v.a. gegen Mitglieder der Kommunisti‧schen Partei Deutschlands 1918-1939 (123), Lageberichte des Reichskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung 1920-1923 (15) Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Einzelfallakten zu politischen Strafverfahren aus dem Teilbestand "RJM" 1933-1945 (11.402), diverse Strafverfahrensakten 1933-1945 (11.425) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.01): Findbuch, Bd. 2-4 Teil 2 (vormals: BArch, R 22) (1877-1933) 1933-1945: Findbuch, Bd. 2-9, Findkartei, Ablieferungsverzeichnis Teil 3: (vormals: ZPA, St 1): Findkartei Teil 4: (vormals: Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR"): Datenbank Zitierweise: BArch, R 3001/...

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

BArch, R 8048/188 · Akt(e) · Jan. - Juni 1904
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Aufgabenstellung für die weitere Tätigkeit des Verbandes; Nationale Korrespondenz Flottenfrage Kolonialpolitik Auslandsdeutschtum Mitteleuropäischer Wirtschaftsverein Hasse, Kolonialpolitische Forderungen (Entwurf vom 31. Jan. 1904) Brief Viktor Noerr’s, Leutnant der Reserve, Windhuk, vom 20. Febr. 1904 an seine Mutter u.a. über den Bondel- und Hereroaufstand Brief Hasses an Class vom 1. März 1904 über Vorschläge Hugenbergs zur weiteren Tätigkeit des AV Hasse, die Flottenfrage (Entwurf vom 5. März 1904) Die südwestafrikanischen Wirren und der Deutsche Reichstag, in: Staatsbürger-Zeitung, 40. Jg. Nr.56 vom 6. März 1904 Bericht über die Tagung der Wanderlehrer der deutschen Schutzvereine Österreichs am 30./31. März 1904 in Wien Bericht über den Gautag des Gaues "Rhein-Sieg" am 24. April 1904 in Köln Berichte des Geschäftsführers über Werbereisen in Schlesien und Süddeutschland Hauptrechnungsabschluß des AV für 1904

Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

Tirpitz, Alfred v. (Bestand)
BArch, N 253 · Bestand · 1865-1930
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Großadmiral Alfred Peter Friedrich von Tirpitz Lebensdaten 19. März 1849 geb. in Küstrin/Oder als Sohn des Appellationsgerichtsrats Rudolf Tirpitz 6. März 1930 gest. in München Werdegang (1) 24. April 1865 Eintritt als Kadett in die Preußische Marine 15. Mai 1865 Korvette "Arkona" Mitte Juni 1865 Segelschulschiff Fregatte "Niobe" 24. Juni 1866 Seekadett Juli-September 1866 Fregatte "Gazelle" Oktober 1866 - April 1867 Segelschulschiff Brigg "Musquito" Frühjahr 1867 Stammdivision Ostsee Juli-August Fregatte "Gefion" August 1867 - Juni 1868 Fregatte "Thetis" 3. August 1868 -1 . Juli 1869 Marineschule Kiel 22. September 1869 Unterleutnant zur See Kanonenschiff "Barbarossa" Oktober 1869 Stammdivision Ostsee Mai 1870 - Januar 1871 Panzerfregatte "König Wilhelm" Juli 1871 - September 1872 Erster Offizier auf Kanonenboot "Blitz" 25. Mai 1872 Leutnant zur See Oktober 1872 - April 1874 Wachhabender Offizier auf der Brigg "Musquito" Juni - Oktober 1874 Korvette "Nymphe" Oktober 1874 - Mai 1876 Marineakademie und Übungen als Artillerieoffizier 18. November 1875 Kapitänleutnant Mai - August 1876 Artillerieoffizier auf der Panzerfregatte "Kronprinz" September 1876 Artillerieoffizier auf der Panzerfregatte "Kaiser" 18. Dezember 1877 Versetzung in den Admiralstab ab 1. Januar 1877 wiederholt Kommandos zur Dienstleistung bei der Admiralität/Dezernat T/Torpedoangelegenheiten kommandiert 17. September 1881 Korvettenkapitän 1884 - 1887 (Sommermonate) Chef der Torpedoboots-Flottille (16. März ) 1886 Inspekteur des Torpedowesens der Marine 24. November 1888 Kapitän zur See 12. März 1889 Kommandant des Panzerschiffs "Preußen" 10. März 1890 Kommandant des Panzerschiffs "Württemberg" 10. September 1890 mit Außerdienststellung der "Württemberg" (30. November 1890) Chef des Stabes des Kommandos der Marinestation der Ostsee 20. Januar 1892 Chef des Stabes des Oberkommandos der Marine 13. Mai 1895 Konteradmiral 31. März 1896 Chef der Kreuzerdivision 31. März 1897 Vertreter des beurlaubten Staatssekretärs des Reichsmarineamts 15. Juni 1897 Staatssekretär des Reichsmarineamtes 25. Juni 1897 Bevollmächtigter zum Bundesrat 28. März 1898 Staatsminister und Mitglied des Staatsministeriums 5. Dezember 1899 Vizeadmiral 14. November 1903 Admiral 5. April 1908 Berufung ins Herrenhaus des Preußischen Landtages auf Lebenszeit 27. Januar 1911 Großadmiral 15. März 1916 Rücktritt als Staatssekretär des Reichsmarineamtes September 1917 Erster Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei 1924 Reichstagsabgeordneter der Deutschnationalen Volkspartei 1928 Abschied aus dem Reichstag und Rückzug aus der politischen Arbeit ---------- (1) s. auch Abschrift des Personalbogens in Nr. 10. Die Personalakte ist nicht überliefert. Orden und Ehrenzeichen 31. Dezember 1871 Kriegsgedenkmünze für Kombattanten 2. Dezember 1879 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 4. Klasse 26. April 1881 Kreuz 2. Klasse des Kgl. Spanischen Ordens für Verdienste zur See 16. März 1886 Kgl. Preußischer Kronenorden 3. Klasse 9. Juni 1888 Dienstauszeichnungskreuz 9. November 1889 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 3. Klasse mit Schleife 17. Dezember 1889 Komturkreuz des Kgl. Griechischen Erlöserordens 2. Juli 1890 Kommandeurkreuz 2. Klasse des Kgl. Schwedischen Schwertordens 3. September 1892 Kgl. Preußischer Kronenorden 2. Klasse 15. September 1893 Großoffizierkreuz des Ordens der Italienischen Krone 21. September 1894 Kreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 3. Juli 1895 Großkreuz des Ksl. Österreichischen Franz Joseph-Ordens 10. Juli 1895 Kommandeurkreuz der französischen Ehrenlegion 22. Oktober 1895 Großkomturkreuz des Kgl. Bayerischen Militärverdienstordens 1895 Ehrenkreuz 1. Klasse des Fürstlich Schaumburg-Lippeschen Hausordens 18. Januar 1897 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub 18. Januar 1898 Stern zum Kgl. Preußischen Kronenorden 2. Klasse 14. Oktober 1898 Großkreuz des Kgl. Württembergischen Friedrichsordens ca. 1898 Ksl. Denkmünze aus Stahl für Verdienste um die Expedition in China 11. Januar 1899 Großkreuz des Kgl. Bayerischen Militärverdienstordens 27. Januar 1899 Stern zum Kgl. Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub 20. Mai 1899 Großkreuz des Kgl. Spanischen Militärverdienstordens 9. Juni 1899 Großkreuz mit Eichenlaub des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen 7. Juli 1899 Großkreuz des Kgl. Sächsischen Albrechtordens 9. Oktober 1899 1. Stufe der II. Klasse des Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen 27. Januar 1900 Kgl. Preußischer Roter Adlerorden 1. Klasse mit Eichenlaub Februar 1900 Ksl. Russischer Weißer Adlerorden 18. April 1900 Großkreuz des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen 23. Mai 1900 Großkreuz des Ksl. Österreichsischen Leopoldordens August 1900 Ehrengroßkreuz des Großherzoglich Oldenburgischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs Peter Ludwig Friedrich 20. Juni 1901 Goldene Kette zum Großkreuz des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen 13. September 1901 Komturkreuz und Stern des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 9. November 1901 Großkreuz des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinischen Greifenordens 27. Oktober 1902 Großkreuz des Kgl. Spanischen Ordens für Verdienste zur See 20. Dezember 1902 Großkreuz des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen Dezember 1902 Ksl. Russischer Alexander Newsky-Orden 31. Januar 1903 Großkreuz des Kgl. Italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens 1903 Großkreuz des Kgl. Preußischen Kronenordens mit Krone 1. Juli 1904 Großkreuz des Kgl. Großbritischen Viktoria-Ordens Dezember 1905 Großkreuz des Kgl. Griechischen Erlöserordens 27. Febrauar 1906 Erinnerungszeichen anläßlich der Silberhochzeit Kaiser Wilhelms II. Septemer 1906 Erinnerunsgmedaille anläßlich der Einweihung des Kaiser-Friedrich-Museums in Berlin 13. November 1906 Großkreuzdes Kgl. Spanischen Ordens Karls III. 15. Dezember 1906 Großkreuz des Kgl. Norwegischen St. Olafs-Ordens 31. Dezember 1906 Großkreuz des Kgl. Dänischen Danenbrogordens 27. Januar 1907 Kgl. Preußischer Schwarzer Adlerorden 2. November 1907 Ksl. Denkmünze aus Stahl für Verdienste anläßlich des Aufstandes in Südwestafrika 6. Juni 1908 Großkreuz des Kgl. Schwedischen Wasa-Ordens 1908 Ksl. Russischer Alexander Newsky-Orden mit Brillianten 16. April 1909 Großkreuz des Sterns von Rumänien 21. November 1909 Großkreuz des Großherzoglich Sächisch-Weimarschen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken 1909 Ks. Japanischer Paullownia-Orden 24. Dezember 1910 Großkreuz des Ordens der Wüttembergischen Krone 1910 Großkreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens 30. August 1911 Großkreuz des Kgl. Ungarischen St. Stephans-Ordens 22. Mai 1912 Brillianten zum Kgl. Preußischen Schwarzen Adlerorden 18. September 1912 Chilenischer Verdienstorden 1. Klasse 1912 Großkreuz des Kgl. Bulgarischen St. Alexander-Ordens 1912 Ksl. Türkischer Osmanié-Orden 1. Klasse 4. Juni 1913 Großherzoglich Badischer Hausorden der Treue 16. Juni 1913 Großkomturkreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 16. Juni 1913 Ehrendoktorwürde der Georg- August-Universität Göttingen 24. April 1915 Schwerter zum Großkomturkreuz des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 10. August 1915 Orden pour le mérite 3. Oktober 1915 K.u.K. Österreichisch-Ungarisches Militärverdienstkreuz 1. Klasse mit Kriegsdekoration 19. Oktober 1915 Hamburgisches Hanseatenkreuz 2. November 1915 Lübeckisches Hanseatenkreuz 10. November 1915 Bremisches Hanseatenkreuz 15. Dezember 1915 Großkreuz mit Stern in Gold und silberner Krone und Schwertern des Kgl. Sächsischen Albrechtordens 15. März 1916 Stern der Großkomture mit Schwertern des Kgl. Hausordens von Hohenzollern 15. Januar 1917 Ehrenbürger der Stadt Frankfurt/Oder Bestandsbeschreibung: Der Nachlaß des Offiziers und Politikers Alfred von Tirpitz birgt reiche Quellen zu sieben Jahrzehnten deutscher Geschichte: Vom Eintritt des Sechszehnjährigen in die Königlich-Preußische Marine 1865 über die Dienstzeit in der Kaiserlichen Marine als Begründer des Flottenbaus und als langjähriger Staatssekretär des Reichsmarinemates über den politischen Einsatz im Weltkrieg als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei bis hin zum Wirken für die Deutschnationale Volkspartei. Da sich die Tirpitz-Forschung über lange Zeit auf Flottenbau und Flottenpolitik des wilhelminischen Deutschland konzentrierte, ist der bis 1991 erschlossene Teil des Nachlasses zu dieser Thematik intensiv ausgewertet worden. Die Handakten und die Korrespondenz aus der Dienstzeit als Staatssekretär des Reichsmarineamts, die einen Schwerpunkt des Bestandes bilden, wurden hierfür besonders herangezogen. Der Wert dieser Unterlagen wird durch die Veröffentlichung von Tirpitzens "Politische Dokumente" nur unwesentlich gemindert, da die hierin publizierten Texte teils lückenhaft wiedergegeben sind. Mehr noch als die Handakten, die teilweise aus Abschriften und Mehrfertigungen aus den Dienstakten zusammmengestellt worden waren, bilden die Briefe aus jenen Jahren eine Ergänzung für die Überlieferung des Reichsmarineamtes. Im Gegensatz zu den nachgelassenen Papieren des Politikers Tirpitz vermitteln die offen und unbefangen niedergeschriebenen Briefe des jungen Tirpitz an seine Eltern aus dem Jahrzehnt um die Reichsbegründung - von 1865 bis 1878 -, mehrere Bände füllend, ein anschauliches Bild vom Alltag in der Preußischen, dann der Norddeutschen, schließlich der Kaiserlichen Marine. Sie geben auch einen Eindruck vom Geschichtsbild des jungen Tirpitz und von dem nationalen Gedankengut um die Zeit der Reichsgründung. Darüber hinaus dokumentiert der Nachlaß den Werdegang eines Offiziers in der Kaiserlichen Marine, aber auch die privaten Bindungen innerhalb des Offizierskorps. Marinegeschichtlich verdienen die Quellen zur Entwicklung des Torpedowesens besondere Erwähnung, außenpolitisch die Briefe und Unterlagen zur Vertretung deutscher Interessen in Ostasien ebenso wie die Quellen zur Entwicklung der deutsch-englischen Beziehungen vor dem Hintergrund des deutschen Flottenbaus. Schließlich ist der Bestand auch kulturgeschichtlich aussagereich, spiegelt er doch etwas vom Lebensstil eines Staatssekretärs im wilhelminischen Deutschland wider. Die Aktivitäten von Tirpitz nach dem Rücktritt als Staatssekretär waren sowohl in die Vergangenheit wie auch auf die aktuellen politischen Probleme gerichtet. Beides hat sich im Nachlaß niedergeschlagen. Die Rechtfertigung der Flottenpolitik ist u.a. in den fragmentarisch erhaltenen Entwürfen zu den "Erinnerungen" und "Politischen Dokumenten" sowie im Schriftwechsel zu diesen Publikationen dokumentiert. Die reichhaltigen Materialien zum U-Boot-Krieg beziehen sich sowohl auf die Politik des Staatssekretärs Tirpitz als auch auf dessen Bewertung des U-Bootkrieges nach dem Rücktritt; sie bilden eine Klammer zwischen dem Wirken im Staatsdienst und der Arbeit danach. Ein nicht unerheblicher Teil des Bestandes stammt aus dem parteipolitischen Engagement nach 1916, zunächst für die deutsche Vaterlandspartei, deren Erster Vorsitzender er war, dann für die Deutschnationale Volkspartei, deren Reichstagsfraktion er von 1924 bis zu seinem altersbedingten Rückzug aus der Politik 1928 angehörte. Der umfangreiche Schriftwechsel aus dem Wirken des Parteipolitikers Tirpitz, seine Reden, Aufsätze und Notizen zur Arbeit als Reichstagsabgeordneter, gleichermaßen aufschlußreiche Quellen zur Außen- udn Innenpolitik der Weimarer Republik, zogen erst in den letzten Jahren das Interesse der Forschung auf sich. Auf die 1997 von Hagenlücke herausgegebene Monographie über die Deutsche Vaterlandspartei und die 1993 erschienene Arbeit von Scheck über Tirpitz als Politiker des rechten Flügels 1914-1930 ist zu verweisen (s. Literaturverzeichnis). Für Forschungen über das Wirken in der Kaiserlichen Marine bildet die Überlieferung aus der Dienstzeit einschließlich der darauf bezogenen Materialien aus der letzten Lebensphase einen umfassenden, noch bei weitem nicht erschöpften Fundus. Die reiche Privatkorrespondenz öffnet Wege zu weiteren Quellen: da es sich bei einem Teil der Schriftwechsel um Empfängerüberlieferung handelt und die Entwürfe oder Durchschriften von Tirpitzbriefen nur teilweise und eher aus seinem letzten Lebensjahrzehnt vorliegen, bildet die Ermittlung seiner Briefe in Nachlässen der Korrespondenzpartner noch einen lohnenden Gegenstand der Forschung. Hinweise auf andere Bestände 1. Bundesarchiv Abteilung B N 1275 Nachlass Oskar Messter N 1549 Nachlass Theobald von Bethmann Hollweg Siegfried Graf von Eulenburg-Wicken Walter von Keudell Abteilung R, Berlin R 43 Reichskanzlei R 301 Bundesrat/Reichsrat R 8048 Alldeutscher Verband Abteilung Militärarchiv, Freiburg RM 3 Reichsmarineamt RM 5 Admiralstab der Marine RM 27 III Inspektion des Torpedowesens RM 31 Marinestation der Ostsee RM 43 Dienst- und Kommandostellen der Kaiserlichen Marine im Heimtbereich N 170 Eduard von Capelle N 156 Wilhelm Souchon N 568 Johann-Bernhard Mann 2. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA), Berlin I. HA, Rep. 169 A Herrenhaus des Preußischen Landtages I. HA, Rep. 90 Staatsministerium HA VI Familie von Bissing Zitierweise: BArch, N 253/...

Tirpitz, Alfred von