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Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

BArch, R 67 · Bestand · 1914-1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Stand: Dezember 2003 Bestandsbeschreibung: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Erschließungszustand: Findbuch (1984) Zitierweise: BArch, R 67/...

BArch, RM 39 · Bestand · 1883-1903
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Auslandsstationen waren fest umrissene außerheimische Seegebiete, in denen das Deutsche Reich seine Interessen ständig durch Kriegsschiffe ohne feste Stützpunkte vertreten ließ. Der dienstälteste Kommandant oder Geschwaderchef hatte u.a.auch über militärpolitische Angelegenheiten zu berichten. Bestandsbeschreibung: Auslandsstationen waren fest umrissene außerheimische Seegebiete, in denen das Deutsche Reich seine Interessen ständig durch Kriegsschiffe ohne feste Stützpunkte vertreten ließ. Der dienstälteste Kommandant oder Geschwaderchef hatte u.a. auch über militärpolitische Angelegenheiten zu berichten. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind wenige Akten von der australischen, ostasiatischen und ostamerikanischen Station. Erschließungszustand: Archivalienverzeichnis Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 0,3 lfm 8AE Zitierweise: BArch, RM 39/...

Außenpolitisches Amt der NSDAP (Bestand)
BArch, NS 43 · Bestand · (1927-1932) 1933-1942
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Grundsätze 1928-1944 (38). Hauptamt Länderbetreuung 1932-1943 (40). Amt Presse: Allgemeine und internationale Presseangelegenheiten 1931-1944 (19), Deutschland 1926-1944 (66), Europa 1918-1944 (202), Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten 1933-1940 (5), Amerika 1933-1944 (19), Asien 1931-1943 (30). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1999) Online-Findbuch Zitierweise: BArch, NS 43/...

Bank der Deutschen Arbeit (Bestand)
BArch, R 8120 · Bestand · 1933-1940
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Arbeit entstand 1933 in Berlin als private Spezialbank durch die Zerschlagung der Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenbanken, gesteuert von der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Sie übernahm das Vermögen der freien und christlichen Gewerkschaften. Zunächst betsnd die Hauptfunktion in der Kreditgewährung für Arbeitsbeschaffungs- und Siedlungszwecke, später entwickelte sich die Bank zu einer allgemeinen Kreditbank mit einer Vielzahl von Filialen im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten. Inhaltliche Charakterisierung: Neben wenigen Generalia 1925-1950 sind in erster Linie Einzelfallakten zu einzelnen Firmen A-Z vorhanden. Erschließungszustand: Findkartei (1974) Zitierweise: BArch, R 8120/...

Bank der deutschen Luftfahrt AG (Bestand)
BArch, R 8121 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Luftfahrt, auch Aero- oder Luftfahrtbank genannt, entstand durch die Umwandlung der Luftfahrtkontor GmbH in eine Aktiengesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Juli 1940. Gegenstand des Unternehmens laut Satzung von diesem Datum war "die Durchführung von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften, die mittelbar oder unmittelbar Zwecken der Luftfahrt dienen, ferner die Verwaltung und Überwachung von Unternehmen der Luftfahrt sowie die Durchführung all dieser Geschäfte auch im Treuhandverhältnis" [1]. Die Luftfahrtkontor GmbH war im Kontext der Übernahme des Junkers-Konzerns 1933/34 durch das Reichsluftfahrtministerium (RLM) gegründet worden und besaß 1938 die Zuständigkeit für die Verwaltung 1. der an Unternehmen der Luftfahrtindustrie verpachteten Anlagen in Reichsbesitz, 2. der Beteiligungen des Reichs an Unternehmen der Luftfahrtindustrie und 3. der Investitionskredite [2]. Im Zuge des sogenannten "Kapitalschnitts" zur Reform der Unternehmensfinanzierung wurden die bis dahin gewährten Investitionskredite in staatliche Beihilfen für Sonderabschreibungen umgewandelt und die Firmen angehalten, verstärkt eigene Mittel und Fremdkapital zur Investitionsfinanzierung einzusetzen. Dazu erachtete man sowohl im RLM als auch im Reichsfinanzministerium (RFM) die Einrichtung einer eigenen Geschäftsbank für die Luftfahrt als sinnvoll, die mit ihren Krediten den Anschub für das Engagement anderer Banken und sonstiger Geldgeber darstellen sollte und der alle Reichsbeteiligungen auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs zu übereignen waren. Am 9. Juni 1939 erhielt die Luftfahrtkontor GmbH vom Reichskommissar für das Kreditwesen die Zulassung als Bank und erwarb nach Kriegsbeginn rasch den Charakter einer "Universalbank der deutschen Luftfahrt" [3]. Neben den herkömmlichen Investitionskrediten vergab die Luftfahrtbank an die Luftfahrtrüstungsunternehmen - ähnlich wie die Deutsche Industriebank für die Lieferanten von Heer und Marine - seit Herbst 1939 mehr und mehr auch die vom Reichswirtschaftsministerium (RWM) bereitgestellten Kredithilfen für die Mobilisierung der Rüstungsproduktion (kurz: "Mobkredite") mit Reichsbürgschaft. Dies bedingte eine erhebliche Ausweitung des Kreditvolumens der Bank, was gemeinsam mit der deutlichen Erhöhung der verwalteten Beteiligungen und der Einlagen der Luftfahrtfirmen sowie der zunehmenden Betätigung an der Börse und am Geldmarkt zur Umbenennung in "Bank der Deutschen Luftfahrt" und Umwandlung in eine AG führte. Damit wurde dem Wunsch des Generalluftzeugmeisters Ernst Udet entsprochen, dass "die Eigenschaft des Unternehmens als Bank in der Firmenbezeichnung zum Ausdruck" kommen möge [4]. Die Bank der Deutschen Luftfahrt residierte wie ihre Vorgängerin Luftfahrtkontor zunächst in Berlin-Schöneberg, Am Park 12. In der Nacht vom 1. auf den 2. März 1943 brannte das Ge‧bäude nach einem alliierten Luftangriff vollständig aus, woraufhin die Bank ihre Geschäfts‧räume in das Zentrum von Berlin (Werderstr. 7) verlegen mußte. Infolge des Brandes scheint auch Aktenverlust zu beklagen gewesen zu sein [5]. Unzufrieden mit der nicht als standes‧gemäß erachteten Unterkunft, forcierte man seitens der Bank noch im Frühjahr 1944 die Bemühungen, das früher der jüdischen Firma Panofski & Co. gehörende Grundstück An der Stechbahn 1-4 käuflich zu erwerben, um dort einen großräumigen Neubau errichten zu kön‧nen, doch stieß man mit diesem Vorhaben beim RFM trotz der Parteinahme des Ministerial‧dirigenten im RLM Alois Cejka offenbar auf taube Ohren [6]. Auswärtige Vertretungen besaß die Bank der Deutschen Luftfahrt 1944 in München 15 (Bavariaring 47), Wien 1 (Reichsratstr. 1) und Budapest (IV. Szervita-tér 10) [7]. Im September 1941 übernahm die Aerobank rückwir‧kend zum 1. Juli 1941 das gesamte Aktienkapital der NV Hollandsche Buitenlandbank, die fortan als "Aero-Bank NV" mit Sitz in Den Haag und Amsterdam fungierte. Gleichzeitig erhielt man die Genehmigung zur Errichtung eines selbständigen Bankinstituts in Paris ("Aero-Bank, Paris"). Den beiden westlichen Filialen oblag die Finanzierung der in die Niederlande und nach Frankreich verlagerten Rüstungsaufträge; die Aero-Bank in Paris besaß zudem noch dadurch eine spezielle Bedeutung, daß sie in der französischen Hauptstadt die einzige unter deutschem Einfluß stehende Bank war [8]. Zur Bank der Deutschen Luftfahrt gehörten außerdem zwei große Tochtergesellschaften: Zum einen die im November 1943 durch Zu‧sammenschluss der Gesellschaft für Luftfahrtbedarf mbH (gegründet 1939 durch das RLM zur Steuerung von Ankauf und Verwaltung bzw. Verteilung von Ersatzteilen in der Luftfahrt‧industrie) mit der Deutschen Luftfahrt- und Handels-AG (Delhag) entstandene Luftfahrtbe‧darfs-AG in Berlin-Köpenick [9]; zum anderen die vom RLM zur Verwaltung der Pachtwerke errichtete Luftfahrtanlagen GmbH in Berlin-Steglitz mit ihrem Zweigunternehmen, der Luft‧fahrtanlagen Ost GmbH (Sitz Krakau, gegründet zur treuhänderischen Verwaltung der Luft‧fahrtunternehmen im "Generalgouvernement") [10]. Direktor der Bank der Deutschen Luft‧fahrt während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens war Fritz Rudorf, nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. Vorstandsmitglied der Dresdner Bank. Organisations- oder Aktenpläne der Bank der Deutschen Luftfahrt sind nicht überliefert, doch liegen im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) eine Reihe von Geschäfts-, Vierteljahres-, Jahres- und Prüfungsberichten vor, aus denen die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in aller Deutlichkeit hervorgeht [11]. Zum Zeitpunkt der Gründung viert‧größtes deutsches Kreditinstitut, etablierte sich die Aerobank seit 1941 unangefochten an dritter Stelle hinter Deutscher und Dresdner Bank. Das Grundkapital, das bei der Gründung 70 Mio. RM betrug, wurde 1943 auf 150 Mio. RM erhöht; die Kundschaftseinlagen stiegen beispielsweise von 82,6 Mio. RM (verteilt auf 311 Konten) im März 1941 auf 272,7 Mio. RM (auf 419 Konten) ein Jahr später; die Beteiligungen erhöhten sich von 175 Mio. RM im März 1941 auf 856 Mio. RM im September 1944; das Kontingent der reichsverbürgten Kredite wuchs von 250 Mio. RM im Juni 1940 sukzessive auf 1,9 Mrd. RM im August 1944 an - bei der Deutschen Industriebank dagegen im selben Zeitraum "nur" von 500 auf 650 Mio. RM [12]. Wie erhofft zogen die "Anschub-Kredite" der Aerobank Kredite anderer Geldgeber nach sich. Die Produktion der Luftfahrtindustrie erfuhr bis 1944 eine Ausweitung beträchtlichen Ausma‧ßes und hatte wesentlichen Anteil am vermeintlichen deutschen "Rüstungswunder" während des Zweiten Weltkrieges [13]. Zunehmende Bedeutung bei den Geschäftsabschlüssen er‧langte die sogenannte Kriegsrisikoklausel, mit der den Firmen Kompensationen für einen unvorhergesehenen Auftragsrückgang für Anlagen, die während des Krieges auf Veranlas‧sung von Reichsbehörden zu errichten waren, eingeräumt wurden [14]. Eine erneute Reform der Auftragsfinanzierung ab dem Frühjahr 1943 unterbrach das Wachstum der Rüstungsproduk‧tion nicht: Fortan leistete das RLM keine Anzahlungen mehr, sondern überwies erst nach Fertigstellung eines Auftrages die volle, preisgeprüfte Summe. Zur Vorfinanzierung wurden daraufhin in noch verstärktem Maß Bankenkonsortien gebildet, innerhalb derer im Bereich der Luftfahrt nahezu ausschließlich der Aerobank die Federführung zufiel. Eine Ausnahme stellte lediglich die 1943 aus dem Zusammenschluss aller Heinkel-Unternehmen hervorge‧gangene Ernst Heinkel AG (EHAG) dar, wo die Commerzbank das Konsortium führte [15]. Das Geschäft der Bank der Deutschen Luftfahrt konzentrierte sich im Vergleich zu den ande‧ren Großbanken auf relativ wenige Kunden, unter denen als bedeutendste mit großem Ab‧stand die Junkers Flugzeug- und Motorenwerke, ferner die Arado-Flugzeugwerke und die Flugmotorenwerke Ostmark hervorzuheben sind. Erst im Jahr 1945 sank die Bereitschaft der Banken, an der Auftragsfinanzierung teilzunehmen, sichtbar. Die Bestrebungen der Aero‧bank, ihre Beteiligungen an Luftfahrtunternehmen noch zu veräußern, blieben ohne wesent‧lichen Erfolg. Immer mehr Firmen waren infolge der Zerstörungen ihrer Betriebe nicht mehr erreichbar oder zahlungsunfähig geworden. Zum 30. Juni 1945 wurde den letzten verbliebe‧nen Mitarbeitern der Bank der Deutschen Luftfahrt gekündigt. [1] BArch R 2/5550, Bl. 188. Siehe zum Umwandlungsprozeß auch R 2/5658. [2] BArch R 2/5550, Bl. 55. [3] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 498-503, das Zitat S. 500. [4] In einem Schreiben an den MinR im RFM Mayer vom 27. Jan. 1940, BArch R 2/5550, Bl. 131. [5] BArch R 8121/394 und 409. [6] BArch R 2/5551, Bl. 111ff. [7] BArch R 2/5656, Bl. 47. [8] BArch R 2/5551, Bl. 56f.; zur Geschäftsentwicklung der Auslandsinstitute siehe die Berichte und Bilanzen in R 8121/719 und 737 sowie R 2/5530-5536. [9] BArch R 8121/18, 19 und 484. [10] BArch R 8121/450-451 und 636; R 2/5490. [11] BArch R 2/5653-5657; siehe auch die Umwandlungsbilanz zum 1. April 1940 und die verschiedenen Vermerke des MinR/MinDirig im RFM Mayer zu den Geschäftsberichten in den genannten Akten und in R 2/5550-5551 sowie die Jahresabschlüsse 1941/42-1943/44 in R 2/5551a. Das Geschäftsjahr bei der Aerobank lief jeweils vom 1. April bis zum 31. März. [12] BArch R 2/5551, Bl. 57, 76 und 127; R 2/5653, Bl. 6f.; R 2/5655, Bl. 65; R 2/5656, Bl. 12. [13] Vgl. z. B. Blaich, Wirtschaft und Rüstung, S. 50-53 und S. 130f.; Boelcke, Stimulation und Verhalten von Unternehmen, S. 104; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 3, S. 163-175. [14] Vgl. Boelcke, Die Kosten von Hitlers Krieg, S. 129f.; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 2, S. 522. [15] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 760-765. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die über den Zweiten Weltkrieg hinaus erhalten gebliebenen Akten der Bank der Deutschen Luftfahrt AG sind 1970 vom Deutschen Wirtschaftsinstitut (Ost-)Berlin an das Deutsche Zen‧tralarchiv Potsdam übergeben worden und bildeten dort den Bestand 80 Ba 6. Im Zuge der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR nach der Wiedervereinigung erhielt der Bestand unter Übernahme der in Potsdam vor‧genommenen Zählung der einzelnen Aufbewahrungseinheiten die Bestandssignatur R 8121. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bereits im Deutschen Wirtschaftsinstitut hatten die Firmenakten der Bank der Deutschen Luftfahrt vier- bis fünfstellige Nummern erhalten, die auf heute teilweise nicht mehr erhalte‧nen Aktenschwänzen angebracht worden waren. Lagen zu einer Firma mehrere Bände vor, waren abgeleitete Signaturen gebildet worden. Nach der Übernahme durch das Deutsche Zentralarchiv wurde der Bestand dort von August 1971 bis Juli 1972 auf Karteikarten erfasst, wobei die neue, mit 1 beginnende Signierung in ihrer - willkürlichen, jedenfalls nicht alpha‧betischen oder chronologischen - Reihenfolge im wesentlichen dem vorgefundenen Zustand entsprach, doch wurden nun auch mehrere Bände zu einem Geschäftskunden fortlaufend durchgezählt. Eine Kassation ist wegen des hohen inhaltlichen Werts damals wie auch spä‧ter nicht erfolgt. Die Karteikarten hat man alphabetisch sortiert; zur Anfertigung eines Find‧buchs ist es offenbar nie gekommen. Im Gegensatz zu den Personalakten der Bank, die nur vereinzelt vorliegen - mit einer auffäl‧ligen Häufung beim Anfangsbuchstaben W - und deshalb keinen eigenen Bestand bilden, scheinen die Akten der Firmenkunden vergleichsweise vollständig überliefert zu sein. Darauf deuten zumindest die dem Reichsfinanzministerium zur Verfügung gestellten und im Bestand R 2 verschiedentlich dokumentierten Listen der Beteiligungen der Aerobank hin: Zu beinahe allen dort aufgeführten Firmen befinden sich auch Akten im Bestand R 8121. Die Findkartei von 1971/72 bildete die Grundlage der jetzt vorliegenden Verzeichnung und Klassifikation, die mit dem BASYS-S-Programm des Bundesarchivs zur IT-gestützten Er‧schließung und Findbucherstellung im Herbst 2006 durchgeführt wurde. Dabei ging es in erster Linie um eine Anpassung zumal des Vokabulars an die aktuellen Erschließungsrichtli‧nien, um die Ausbügelung gravierender Fehler besonders bei der Titelbildung, die Ergän‧zung fehlender Laufzeiten, die behutsame Vereinheitlichung der seinerzeit sehr unterschied‧lich gewichteten Enthält-Vermerke und die Gruppierung zusammengehöriger Bände zu Se‧rien und Bandfolgen, die fast ausschließlich archivisch gebildet wurden. Zur Vereinfachung der Recherche wurden zudem gelegentliche Verweise auf weitere einschlägige Akten aus Bundesarchiv-Beständen eingerichtet. Die alphabetische Sortierung nach Firmennamen wurde als in diesem Fall einzig sinnvolle beibehalten; außerhalb dieser Klassifikationsgruppe stehen lediglich die überschaubaren Personalakten und die Unterlagen aus Auskunftei, Kre‧ditabteilung und Tochterinstituten der Bank der Deutschen Luftfahrt. Ortsnamen sind durch‧weg in der deutschen Form angegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Großteil der Überlieferung bilden die Einzelfallakten zu den Firmenkunden der Bank der Deutschen Luftfahrt, die prinzipiell nach demselben Schema in 5 Rubriken untergliedert sind: 1. je nach Anfall Betriebsmittelkredite, Investitionskredite, Tilgungsdarlehen, Avalkredite (mit Kreditprotokollen); 2. Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnungen, Zwischenbilanzen, Prüfungsberichten etc.; 3. Rechtsverhältnisse/Auskünfte (hier befinden sich die Handelsregi‧sterauszüge sowie die sehr oft von der Auskunftei W. Schimmelpfeng, teils auch von ande‧ren Auskunfteien, Groß- und regionalen Banken eingeholten Informationen über die Ent‧wicklung der Unternehmen und die Firmenleitungen, in den Enthält-Vermerken als "firmen‧geschichtlicher Abriss" notiert); 4. RLM, d. h. Korrespondenz mit dem Reichsluftfahrtministe‧rium über die Firma sowie Verträge zwischen dem Reich und der Firma; 5. erledigte Kredite. Vor diesen 5 Rubriken befindet sich meist eine eingeheftete Mappe mit allgemeiner Korre‧spondenz, etwa über die Änderung von Firmennamen, Verlagerungen u. ä., sowie Vermerken über Besprechungen, die bei umfangreichen Geschäftsbeziehungen aus dem Ordner her‧ausgenommen und als eigene Akte geführt sein kann. Im Fall von Konsortien wurden in der Regel zu den einzelnen mit- bzw. unterbeteiligten Banken eigene Hefter angelegt, die gleichfalls in den Hauptordner integriert wurden. Schließlich verfügen die meisten Ordner über eine lose eingelegte Mappe mit Anlagen (Lageplänen, Katasterzeichnungen, Grund‧buchauszügen, Mantelabtretungen, Sicherungsübereignungen, Mietverträgen, Versiche‧rungsscheinen u.ä.), die nur in Ausnahmefällen - offenbar dann, wenn sie versehentlich vom Hauptordner getrennt wurde - als eigene Akte behandelt wurde. Zu den größten Kunden existieren mitunter noch separate "Beiordner", in denen Bilanzen, Gewinn- und Verlustrech‧nungen, Vermerke über Konzerngliederungen oder -neuordnungen, Prüfungsberichte etc. in eigene Fächer eingeordnet wurden. Die Vorgänge innerhalb der Akten sind kaufmännisch abgelegt. Zu beachten ist, daß die Bilanzen der Firmenkunden oft älteren Datums sind als der eigentliche Laufzeitbeginn der Akten, da sich die Bank im Normalfall vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen über die bisherige wirtschaftliche Entwicklung zu informie‧ren suchte. Die Akten der Serie "Auskunftei" beinhalten in alphabetischer Reihenfolge alle eingeholten Auskünfte über die Kunden der Bank der Deutschen Luftfahrt sowie über einige Unterneh‧men, zu denen keine Akten überliefert sind. Berichte zu einer Reihe von Firmen liegen somit doppelt vor - hier und in Rubrik 3 der Einzelfallakten, dort allerdings ohne die vorausgegan‧genen Anfragen ‧-, doch dürfte diese Serie, obgleich nicht alle Buchstaben erhalten sind, mit ihrer kompakten Bündelung von Informationen über einen großen Kreis von Unternehmen der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne von besonderem Wert sein und gleichzeitig einen raschen Überblick über die mit Recherchen beauftragten Institutionen bieten. Der zu dieser Serie gehörige Band "Abgelehnte Auskünfte" ist ebenfalls alphabetisch sortiert, jedoch teils nach dem Namen der bei der Aerobank um Informationen bittenden Firma, teils nach dem Namen des Gegenstands der Anfrage. Die nur spärlich überlieferten Personalakten beginnen mit dem Personalbogen und einem Foto und verfügen außerdem über die Rubriken "Zeugnisse/Bewerbung", "Aus‧künfte/Fragebogen", "Anstellungsvertrag" (mit Bescheinigungen über Gehaltsänderungen) und "Allgemeines" (z. B. Beurteilungen, Krankmeldungen, Korrespondenz mit den im Feld eingesetzten Mitarbeitern). Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 8121/...

BArch, R 26-I · Bestand · (1933-) 1936-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Auf eine geheime Denkschrift Adolf Hitlers aus dem Sommer 1936 zurückgehend (überliefert in R 3/1501) wurde der neue Vierjahresplan auf dem Reichsparteitag im September 1936 offiziell verkündet. Als Beauftragter für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 der preußische Ministerpräsident Hermann Göring eingesetzt (RGBl. I 1936, S. 887); als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner). Er erhielt die Befugnis zur zentralen Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen einschließlich der Vollmacht, Anweisungen an die Reichsministerien und alle Ebenen der Partei zu erteilen. Aufgabe des (zweiten) Vierjahresplanes war die Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf Aufrüstung und Kriegsproduktion sowie die Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Importen (Autarkiebestrebung), vor allem im Rohstoff- und Ernährungssektor, um die von Hitler gesteckten Ziele ("1. Die deutsche Armee muß in vier Jahren einsatzfähig sein. 2. Die deutsche Wirtschaft muß in vier Jahren kriegsfähig sein.") zu erreichen. Wichtigste Maßnahmen waren einerseits die Kontingentierung wichtiger Rohstoffe und deren teilweise synthetischer Herstellung im Reich, andererseits die Planung und Lenkung des Arbeitseinsatzes sowie die Stabilisierung der Löhne und Preise, um Investitionen in die Produktionsgüterindustrie zu lenken und den privaten Konsum einzuschränken. Zur Durchführung der Aufgaben wurden zahlreiche Sonderbeauftragte eingesetzt und verschiedene Sonderbehörden geschaffen, unter anderem zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete. 1940 wurde der Vierjahresplan um weitere vier Jahre verlängert mit der Maßgabe einer Anpassung an die Bedürfnisse des Krieges (RGBl. I 1940, S. 1395). Ab 1942 gingen allerdings immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion) über. Bestandsbeschreibung: Der 1936 von Hitler verkündete Vierjahresplan zielte darauf ab, Deutschland innerhalb von vier Jahren wirtschaftlich und militärisch in die Lage zu versetzen, einen Krieg zu führen. Der damit betraute Preußische Ministerpräsident Hermann Göring erhielt dazu weitreichende Kompetenzen im Wirtschafts- und Rüstungssektor, insbesondere in der Rohstoffversorgung. Bestandsgeschichte: Das Registraturgut sowohl der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan als auch der zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen muss durch die Kriegsereignisse als nahezu vollständig verloren gelten. Nur wenige Überlieferungssplitter haben sich erhalten. Davon befindet sich der größere Teil im Sonderarchiv in Moskau (Fonds Nr. 700, 337 Akteneinheiten), während der kleinere Teil in die beiden zentralen deutschen Archive in Ost und West gelangte. Das Koblenzer Bundesarchiv verwahrte 55 Akten, die heute die Signaturen Nr. 1-52 tragen und aus unterschiedlichen Erwerbungen stammen; unter anderem wurden einige Unterlagen 1964 von der Salzgitter AG ans Archiv übergegeben (heutige Signaturen Nr. 29-39), andere vom Imperial War Museum in London 1974 in Kopie übernommen (heutige Signaturen Nr. 40-41, 44). Das Zentrale Staatsarchiv der DDR in Potsdam führte unter der Bestandssignatur 34.01 weitere 71 Akten des Beauftragten für den Vierjahresplan, die heute mit der Signatur 101 beginnen; dieser Teil beinhaltete fast 40 Bände der auch für den Vierjahresplan zuständigen Pressestelle im Preußischen Staatsministerium sowie sieben Akten der Forschungsstelle für Wehrwirtschaft. Die ebenfalls Unterlagen der Pressestelle beinhaltende Signatur Nr. 177 stammt außerdem aus der Auflösung des so genannten NS-Archivs der HA IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Archivische Bearbeitung: Nach der 1990 erfolgten Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die beiden Überlieferungsteile im Bundesarchiv in Berlin unter der Bestandsbezeichnung R 26 I zusammengeführt, allerdings ohne zunächst einer gemeinsamen Systematik unterworfen zu werden. 2014 wurden die aus den 1960er Jahren stammenden Erschließungsinformationen in die Datenbank des Bundesarchivs überführt, die Verzeichnung überarbeitet und eine aufgabenbezogene Gliederung für den Gesamtbestand erarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Das wenige im Bundesarchiv überlieferte Schriftgut der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan enthält neben einigen allgemeinen Akten zur Aufgabenverwaltung nur wenige Bände des Zentralsekretariats Görings (v. a. Schriftwechsel A-Z) und des Büros des Staatssekretärs Körner sowie verschiedene Vorakten zu den Aufgaben des Vierjahresplanes (Handakten des Beauftragten des Führers und Reichskanzlers für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler). Außerdem sind einige Akten zur Rohstoffversorgung und zu allgemeinen (auch außen-) wirtschaftlichen Fragen sowie die etwas umfangreicheren Unterlagen der Pressestelle zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vierjahresplanbehörde vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 26-I/...

BArch, RM 61-III · Bestand · 1940-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Hauptaufgaben der Sicherungsstreitkräfte waren Minenabwehr, Minenlegen, U- Boot- Jagd, Aufklärungs- und Vorpostendienst sowie Geleitdienst. Bis zum Beginn des 2. Weltkrieges waren sämtliche für den Sicherungs-, Geleit-, Vorposten-, Minensuch- und Räumdienst vorgesehenen Verbände dem Führer der Minensuchboote zugeteilt. Bei Kriegsausbruch wurden die Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte der Ostsee und der Nordsee eingesetzt. Unter ihnen wurden Führer der Minensuchboote und Führer der Vorpostenboote Ost und West aufgestellt. Von Januar bis August 1940 gab es für die U-Boot- Jagdflottillen und die Minenschiffe Führer der Sonderverbände Ost und West. Die Minenschiffe fasste man dann unter dem Führer der Minenschiffe zusammen, während die U- Boot- Jagdflottillen unter den Führer der Vorpostenboote traten. Der Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte West war ab Februar 1941 für Verbände in den besetzten Westgebieten zuständig. Sicherungsdivisionen wurden im Kanal, in verschiedenen Teilen der Ostsee und des Mittelmeeres sowie im Schwarzen Meer aufgestellt. Ab 15.1.1945 waren dem Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte alle Sicherungsstreitkräfte sowie der am 16.4.1941 für die Donau oberhalb von Braila eingesetzte Inspekteur Minenräumdienst Donau truppendienstlich unterstellt. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind das Kriegstagebuch vom 27.10.1940-25.9.1944, Chef-KTB vom 15.11.1941-27.2.1943, Akten des Befehlshabers, Umfangreiche Aktenserien zu verschiedenen Einsätzen und Operationen nebst einer umfangreichen Serie von Gefechtsberichten sowie Akten über Havarien. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Bestandsgruppe gliedert sich in folgende Verbandsstäbe: RM 61 I Befehlshaber der Sicherung der Ostsee; RM 61 II Befehlshaber der Sicherung der Nordsee; RM 61 III Befehlshaber der Sicherung West; RM 61 IV Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte; RM 61 V Führer der Minensuchboote; RM 61 VI Führer der Vorpostenboote; RM 61 VII Bewachungsverband Ostseezugänge; RM 61 VIII Führer der Sonderverbände/Führer der Minenschiffe; RM 61 IX Inspekteur Minenräumdienst Donau; RM 61 X Führer des Minenwurfverbandes; RM 61 XI Führer der Motorbootverbände Niederlande Umfang, Erläuterung: 286 AE Zitierweise: BArch, RM 61-III/...

BArch, R 174-F · Bestand
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Das Gerichtswesen ist in zahlreichen Einzelfallakten gut dokumentiert, sowohl was die Gerichtsbarkeit über Einheimische als auch "Europäer" angeht.

Das Haushalts- und Kassenwesen ist im wesentlichen in der Überlieferung der Gouvernementhauptkasse belegt.

Die Verwaltung ist hauptsächlich in den Akten der Bezirksämter Herbertshöhe, Rabaul, Friedrich Wilhelmshafen und Käwieng nachvollziehbar, wobei "Verwaltung" in jener Zeit auch die Gerichtsbarkeit über Eingeborene einschließt.

Von den kaiserlichen Stationen blieben nur wenige Unterlagen erhalten.

BArch, R 1002 · Bestand · 1886-1924, 1936
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1884 Übernahme des Schutzes über die Landerwerbungen des Bremer Kaufmanns Franz Adolf Eduard Lüderitz durch das Deutsche Reich; 1885 Errichtung der deutschen Verwaltung; territoriale Ausdehung des deutschen Einflußgebietes durch die Aktivitäten der 1895 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft; 1915 Kapitulation der Schutztruppe gegenüber den Streitkräften der Südafrikanischen Union und Beendigung der deutschen Verwaltung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Mit zum Teil erheblichen Überlieferungslücken übernahm Ende der 30er Jahre das Reichsarchiv die Akten der Kolonialverwaltung Deutsch-Südwestafrika. Nach der kriegsbedingten Verlagerung gelangten diese 1945 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Hier blieb die bereits im Reichsarchiv vorgenommene Bestandsgliederung in die Zentralverwaltung Windhuk, die örtlichen Verwaltungen und die Sonderverwaltungen (Justiz, Polizei, Bergbau, Eisenbahnwesen) mit ihrem Unterbau erhalten. Die wenigen im Bundesarchiv Koblenz aufbewahrten Aktenbände wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands dem Bestand zugeordnet. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Neben den Sachakten der unterschiedlichsten Bereiche und Verwaltungsebenen bilden die Personalakten der Inspektion der Landespolizei sowie der Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnbaubehörden mit etwa 80 Prozent der Überlieferung die umfangreichsten Aktengruppen. Die Klassifikation des Bestandes erfolgte unter weitgehender Beibehaltung der im vorläufigen Findmittel ausgewiesenen Gliederung, dem das damals gültige Registraturschema zugrunde lag. Nur in wenigen Einzelfällen wurden Aktenbände einer anderen Klassifikation zugeordnet. Die Ordnung und Titelbildung der Aktenbände blieb im wesentlichen unverändert. Auf ein Personen-, Sach- und Ortsindex wurde verzichtet, so daß Recherchen nur über die Onlineversion des vorliegenden Findbuches möglich sind. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralverwaltung; Gouvernement in Windhuk; Kommissar des früheren Gouvernements in Windhuk; Örtliche Verwaltung; Bezirksämter; Distriktsämter; Justizverwaltung; Obergericht in Windhuk; Bezirksgerichte; Bergbehörden; Registraturhilfsmittel. Erschließungszustand: Findbuch 1942; Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1002/...

Berliner Handelsgesellschaft (Bestand)
BArch, R 8127 · Bestand · 1890-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung der Berliner Handelsgesellschaft (BHG) 1856 als Kommanditgesellschaft auf Aktien als erste reine Effektenbank Preußens. Sie gehörte seit 1880 zur Spitzengruppe der Berliner Großbanken. In der Folgezeit bis 1933 war die Bank stark geprägt durch Carl Fürstenberg als Geschäftsführer. Fundamente der BHG wurden das internationale Anleihegeschäft, die Eisenbahnfinanzierung und das Bankgeschäft mit der Industrie. Die BHG nahm im deutschen Bankwesen eine Sonderstellung ein, weil sie weder Zweigstellen noch Depositenkassen unterhielt und eine Emissionsbank war, die das "reguläre" Bankgeschäft nur so weit betrieb, wie es nötig war, um ihren Kunden (Industrielle, Konzerninhaber, Provinzbankiers und nur wenige Privatleute) einen fortlaufenden Kreditverkehr zu ermöglichen. Nach 1945 wurde die Zentrale nach Frankfurt am Main verlegt. 1970 erfolgte die Fusion mit der Frankfurter Bank zur "Berliner Handels- und Frankfurter Bank" (BHF-Bank). Inhaltliche Charakterisierung: Bei den Sekretariatsakten handelt es sich um nach Jahren geordneten Firmenschriftwechsel mit in- und ausländischen Kunden u. a. Unterlagen des Bankgeschäftes 1895-1945. Hauptmasse des Bestandes bilden die Akten des Archivs der BHG. Sammlung von Geschäftsberichten, Statuten, Bilanzen u. a. Nachrichten über in- und ausländische Firmen 1890-1945. Erschließungszustand: Findbuch Sekretariatsakten (1961), Findkartei Archiv (1960) Zitierweise: BArch, R 8127/...

BArch, R 3602 · Bestand · 1873 - 1954
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1880 wurde vom "Deutschen Landwirtschaftsrat" angeregt, eine "Reichszentrale zur Beobachtung und Vertilgung der die Kulturpflanzen schädigenden Insekten und Pilze" zu schaffen. Am 24. März 1897 beantragte der Abgeordnete und praktische Landwirt Dr. Dr. hc. Albert Schulz-Lupitz im Reichstag eine Initiative zur Schaffung einer "landwirtschaftlich-technischen Reichsanstalt für Bakteriologie und Phytopathologie". Eine Notwendigkeit war durch die alljährlichen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Krankheiten und Schädlinge der Kulturpflanzen und wegen der Bedeutung bestimmter Bakterien gegeben. Dieser Antrag wurde zunächst auf das kommende Jahr vertagt und schließlich am 28. Januar 1898 erneut behandelt. An jenem Tag forderte das Kaiserliche Gesundheitsamt 2400 Mark für einen "botanisch ausgebildeten Hilfsarbeiter", der nicht nur die Lebensmitteluntersuchungen, sondern auch die botanischen Arbeiten für das Arzneibuch und die Ausnutzung von Pflanzen aus den Schutzgebieten erledigen, sowie auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes tätig sein sollte. Am 25. Februar schließlich trat im "Kaiserlichen Gesundheitsamt" eine Kommission zusammen, um über die geplante Gründung einer "Biologische Abteilung" am Gesundheitsamt zu beraten und eine erste Denkschrift zu erstellen. Die Eingliederung in dieses Amt nahm man vor, weil dort schon seit Jahren die nunmehr projektierten Aufgaben (z.B. Bekämpfung der Reblaus) wahrgenommen wurden. Jene Gründungs-Denkschrift hielt in acht Punkten die Aufgaben der künftigen Forschungsanstalt fest und wurde Teil des "Gesetzes betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1898". 1899 umfasste diese Abteilung bereits vier Laboratorien im neu erbauten Gebäude des "Kaiserlichen Gesundheitsamtes" in der Klopstockstrasse in Tiergarten. Anfangs sollte die Abteilung (s. Reichstagsdrucksache Nr. 241, 1898): · die Lebensbedingungen der tierischen und pflanzlichen Schädlinge der Kulturpflanzen untersuchen und Grundlagen für ihre Bekämpfung gewinnen, · die durch anorganische Einflüsse hervorgerufenen Schädigungen der Kulturpflanzen erforschen, · die Nützlinge aus dem Tier- und Pflanzenreich studieren, · die für die Landwirtschaft nützlichen und schädlichen Mikoorganismen untersuchen und · die Krankheiten der Bienen erforschen. · Neben der Versuchstätigkeit wurden der Abteilung noch folgende Aufgaben zugedacht: · Sammeln statistischen Materials über das Auftreten der wichtigsten Pflanzenkrankheiten im In- und Ausland, · Vermittlung schwer zugänglicher Literatur (insbesondere des Auslands) an die staatlichen Institute, · Veröffentlichung gemeinverständlicher Schriften und Flugblätter über die wichtigsten Pflanzenkrankheiten, · Ausbildung von Sachverständigen (für die deutschen Kolonien). Für Freilandversuche wurde ein Versuchsfeld in Dahlem auf dem Gelände der "Königlich-Preußischen-Domäne" an der heutigen Königin-Luise-Straße 19 gepachtet. Im Mai 1898 begann auf diesem Gelände der Bau eines Gewächshauses mit Isolierzellen und eines kleinen Laboratoriumgebäudes. Als die "Biologische Abteilung für Land- und Forstwirtschaft beim Kaiserlichen Gesundheitsamt" gegründet wurde, war Oberregierungsrat Dr. med. h. c. Karl Köhler Direktor dieses Amtes. Erster Abteilungsleiter wurde dann 1899 der Geheime Regierungsrat Prof. Dr. Albert Bernhard Frank, der bereits im Jahr 1900 starb. Seine Nachfolge übernahm Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Carl Freiherr von Tubeuf, der schon nach wenigen Monaten nach München berufen wurde. Neuer Leiter wurde im Jahr 1902 Geheimer Regierungsrat Dr. Rudolf Aderhold. Ihm folgte am 1. August 1907 der Geheime Oberregierungsrat Prof. Dr. Johannes Behrens, vormals Leiter des "Bakteriologischen Laboratoriums". Einen weiteren Leitungswechsel gab es erst im Jahr 1920, als Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Otto Appel Direktor der BRA wurde. Ihm folgte von 1933 bis 1945 Oberregierungsrat Dr. Eduard Riehm als Direktor bzw. ab 1937 als Präsident der BRA. Leiter der BRA bis 1945 AmtszeitLeiter1898Oberregierungsrat Dr. med. h. c. Karl Köhler1899Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Albert Bernhard Frank1900- ca. 1902Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Carl Freiherr von Tubeuf1902-1907Geheimer Regierungsrat Dr. Rudolf Aderhold1907-1920Geheimer Oberregierungsrat Prof. Dr. Johannes Behrens1920-1933Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Otto Appel1933-1945Oberregierungsrat Dr. Eduard Riehm Am 1. April 1905 wurde die Abteilung als "Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft" eine selbständige Behörde (s. Reichsanzeiger Nr. 83 vom 6. April 1905) und unterstand nun dem Reichsamt des Inneren bis sie am 31. Oktober 1917 dem Reichswirtschaftsamt (am 21. März 1919 in Reichswirtschaftsministerium umbenannt) unterstellt wurde. Einen Namenswechsel erfuhr sie am 13. Januar 1919 in "Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft" und unterstand ab 1920 dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL). Namen und Zuordnungen der BRA bis 1945 NameÜbergeordnete Behörde1898-1905Biologische Abteilung für Land- und Forstwirtschaft beim Kaiserlichen Gesundheitsamt1. April 1905Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft Reichsamt des Inneren31. Oktober 1917Reichswirtschaftsamt bzw. Reichswirtschaftsministerium13. Januar 1919Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft1920Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Seit 1907 entstanden nach und nach folgende Außen- bzw. Zweigstellen der BRA zur Erforschung und Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten: · 1907: Ulmenweiler bei Metz, ab 1919: Naumburg / Saale (Reblaus) · 1920: Aschersleben (Gemüse und Zierpflanzen) · 1921: Stade (Obstbäume), ab 1941: Heidelberg · 1921: Trier, ab 1926: Bernkastel-Kues (Reben) · 1925: Kiel (Getreide- und Futterpflanzen) · 1927: Mechow bei Kyritz, ab 1936: Eichhof (Langen bei Redel, Abbaukrankheiten der Kartoffel, Züchtung) · 1932: "Außenstelle Ost" in Königsberg (Erforschung der Möglichkeiten der ausreichenden Erzeugung eiweißhaltiger Futtermittel für den "Deutschen Osten") · 1934: Gliesmarode (Rostkrankheiten, Forstwiderstandsfähigkeit der Pflanzen) · 1940: Wien (vorher Staatsanstalt für Pflanzenschutz Wien) · 1940: Kruft / Eifel (Kartoffelkäferforschung), spätere Verlegung nach Mühlhausen / Thür. Daneben betreute die BRA vom RMEL unterstützte Forschungsarbeiten in Markee bei Nauen (Bekämpfung von Kohlschädlingen: Kohlerdflöhe, Kohlfliege, Kohltriebrüßler) und Magdeburg (Bekämpfung von Tomatenkrankheiten). Die 1934 eingegangene Arbeitsgemeinschaft mit dem Deutschen Entomologischen Institut der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft sollte die systematische und morphologische Forschung auf dem Gebiet der angewandten Entomologie fördern. Bei Massenauftreten einzelner Schädlinge wurden ad hoc sog. "Fliegende Stationen" zu Forschungszwecken eingerichtet, die jederzeit wieder aufgelöst werden konnten. Zu diesen Fliegenden Stationen zählten: · 1921-1925: Oybin bei Zittau bzw. Dresden (Nonnenplage) · 1922-1927: Crenzow / Pommern und Anklam (Rübenaaskäfer) · 1924: Stralsund, ab 1925: Rosenthal bei Breslau, ab 1928: Heinrichau, ab 1933: Guhrau (Rübenfliege und Rübenblattwanze) · 1929-1931: Randowbruch / Pommern (Gräserkrankheiten und -schädlinge) · 1937: Oldenburg (Grünlandschädlinge) Nach Kriegsende 1945 war die BRA zerschlagen, in Berlin und den vier Besatzungszonen wurden erste Versuche unternommen die Arbeit wiederaufzunehmen. Im Mai 1945 wurden die Dahlemer Dienststellen zunächst dem Berliner Magistrat unterstellt. Prof. Dr. Otto Schlumberger wurde im Juli in Berlin neuer Präsident. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft besteht aus insgesamt 1955 Akten, die folgendermaßen unterteilt sind: · "Naumburger Akten": Signaturnummern 1-1020 · Akten der BRA: Signaturnummern 2001-2625 · Personalakten: Signaturnummern 3001-3320 "Naumburger Akten" Die erste Aktenportion, die in der Folge als Naumburger Akten bezeichnet wird, wurde am 24. Januar 1983 von der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Institut für Züchtungsfragen Quedlinburg an das Zentrale Staatsarchiv (ZStA) in Potsdam abgegeben. Ein Abgabeverzeichnis liegt vor. Die Naumburger Akten bildeten den Bestand R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Nach dem 3. Oktober 1990 gelangte der Bestand aus dem ZStA an das Bundesarchiv. Akten der BRA Von den ca. 40 lfm der Rest-Überlieferung, die in der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft - Institut für nichparasitäre Pflanzenkrankheiten - Berlin-Dahlem erhalten geblieben waren, übernahm das Bundesarchiv im August 1983 ca. 12 lfm archivwürdiger Unterlagen, darunter Personalakten, den größten Teil der Verwaltungsunterlagen und in Auswahl Unterlagen über Durchführungsaufgaben. Etwa 1978 war bereits ein erheblicher Teil, überwiegend Akten der Dienststelle für Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten im Pflanzenschutz (WURA), von der Bundesanstalt kassiert worden. 1988 wurden von der Zweigstelle Bernkastel-Kues und vom Institut Berlin der Biologischen Bundesanstalt weitere Akten, insbes. betr. Weinbau und Bodendüngung, abgegeben (R 168 / 470-625). Personalakten Die Personalakten wurden in den 1950er Jahren v. a. vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft an das ZStA übergeben. Diese drei benannten Aktengruppen wurden im Bundesarchiv zu einem Bestand zusammengeführt: R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Die Naumburger Akten behielten die Signaturnummern 1 bis 1020, die Nummern der Akten aus dem ehemaligen Bestand R 168 wurden um 2000 addiert (R 168 / 1 wurde zu R 3602/ 2001), die 320 Personalakten bekamen die Signaturnummern R 3602 / 3001-3320. Das ZStA besaß keine weiteren BRA-Bestände. Es wird vermutet, dass das von der BRA und den übrigen Zweigstellen an das Reichsarchiv abgegebene Archivgut bei der Zerstörung des Archivs im April 1945 vernichtet wurde. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind Unterlagen zu folgenden Sachgebieten: Zentrale: Geschäftsbetrieb der Zentrale 1885-1949, Grundstücke und Gebäude, Haushalt 1905-1944, Personalangelegenheiten 1902-1949, Geschäftsbetrieb der Zweigstellen, v. a. Trier bzw. Bernkastel-Kues 1919-1948, Entwicklung und Tätigkeit allgemein: Historische Entwicklung 1897-1944, Tätigkeitsberichte, Arbeit des Beirates, Vorträge, Veröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit, Jubiläen 1902-1952. Einzelne Aufgabengebiete: Pflanzenschutz 1899-1948, Tierschutz 1894-1940, Botanik 1879-1944, Bodenanalysen und -behandlung, Düngung, Weinbau 1873-1944 (77), Tätigkeit der Zweigstelle Trier bzw. Bernkastel-Kues 1920-1946. Zweigstelle Naumburg: Dienststellenverwaltung und Organisation 1920-1945, Geschäftsbetrieb 1920-1945, Grundstücke und Gebäude 1901-1943, Haushalt 1921-1945, Personalangelegenheiten 1917-1947, Entwicklung und Tätigkeit im Allgemeinen, einschließlich Forschungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit 1907-1961, Aufgabengebiete: Reblausbekämpfung, dabei: Reblausherde, Forschung, Reblausdenkschriften 1875-1951, Rebenzüchtung 1891-1955, Pflanzenschutz und Pflanzenschädlinge (ohne Reblaus) 1902-1947, Beziehungen zu bzw. Material anderer (auch ausländischer) Institutionen 1905-1944, Tätigkeiten anderer Institutionen 1897-1952. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 3602/...

BArch, RH 88 · Bestand · 1919-1938
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Im "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Asienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." fanden sich die Veteranen der Asien-Korps nach dem Kriegsende zusammen. Der "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Asienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." wurde im September 1919 in Berlin gegründet. Der Bund wurde 1938 verboten und aufgelöst nachdem er im Zuge der Gleichschaltung 1933 der NSDAP angegliedert worden war. Hauptziele waren die gegenseitige Unterstützung und Aufarbeitung der eigenen Geschichte, insbesondere aber dem Auffinden vermisster Truppenteile. Der "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Aienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." gab eine eigene Zeitschrift mit dem Namen "Der Asienkämpfer", später dann die "Orient Rundschau" heraus. Umfang, Erläuterung: 21 AE Zitierweise: BArch, RH 88/...

BArch, RM 38 · Bestand · 1884-1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Das am 23.01.1897 formierte Kreuzergeschwader unterstand zunächst dem Oberkommando der Marine. Nach dessen Auflösung 1899 erhielt der Geschwaderchef für seinen Bereich die bisher vom Kommandierenden Admiral ausgeübten Befugnisse. Das Geschwader wurde am 08.12.1914 bei den Falklandinseln vernichtet. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält auch Vorakten der Kreuzerdivision sowie von ad hoc gebildeten Kreuzerverbänden. Von besonderem Wert ist die Berichterstattung über Sansibar, West- und Ostafrika, die Philippinen sowie Ostasien einschließlich Kiautschou. Verhältnismäßig umfangreiche Akten liegen vor über den Einsatz des Geschwaders im chinesischen Boxeraufstand 1900-1901 und bei der Blockade von Venezuela 1902-1903. Die Kriegsakten sind nur in Bruchstücken überliefert. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 186 Zitierweise: BArch, RM 38/...

BArch, NS 5-VI · Bestand · 1898-1951
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der Gewerkschaf‧ten unter der Führung von Robert Ley gegründet; rechtlich ein angeschlossener Verband der NSDAP; der territoriale Aufbau entsprach dem der NSDAP; gemäß Verordnung vom 24. Oktober 1934 über "Wesen und Ziel der DAF" Zusammenschluss aller Arbeiter, Angestellten und Unternehmer als gleichberechtigte Mitglieder; mit ca. 23.000.000 Mitgliedern die größte NS-Massenorganisation. Bestandsbeschreibung: Das Arbeitswissenschaftliche Institut wurde als wissenschaftliche Zentralstelle der DAF im Frühjahr 1935 gegründet. Für seine Tätigkeit wertete das Institut Zeitungen und Zeitschriften aus und verwendete übernommene Zeitungsausschnittsammlungen anderer Gewerkschaften, insbesondere des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes und des Deutschen Werkmeister-Verbandes in Düsseldorf, deren Überlieferung ab dem Ende des 19. Jahrhunderts Basis der Sammlung des Arbeitswissenschaftlichen Instituts wurde. Diese Zeitungsausschnitte bilden den größten Teil des Bestands NS 5 VI, es existiert aber auch Schriftverkehr. Erschließungszustand: Findbuch, 13 Bde (1981), Kartei Zitierweise: BArch, NS 5-VI/...

Deutsche Kolonialverwaltung in Togo (Bestand)
BArch, R 150-F · Bestand
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Schwerpunkte der Überlieferung: Verwaltung und Entwicklung, Rechtspflege, Bevölkerung, Gesundheitswesen, Schulen und Missionen, Kaiserliche Polizeitruppe, Öffentliche Arbeiten und Bauwesen, Wirtschaftliche Entwicklung, Zollwesen, Finanzen; Kaiserliches Bezirksgericht des Schutzgebietes Togo (Allgemeine Rechtspflege und Justizverwaltung, Zivilsachen, Strafsachen, Grundbuchangelegenheiten, Konkurse, Rechtshilfesachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Seemannsamt, Kassen- und Kostenwesen, Innerer Dienstbetrieb); Regionale und lokale Einrichtungen des Schutzgebietes Togo - Bezirksamt Lomé-Stadt, Bezirksamt Lomé-Land, Bezirksamt Atakpame, Bezirksamt Misahöhe, Station Sansane-Mangu.

Deutsche Länderbank AG Berlin (Bestand)
BArch, R 8129 · Bestand · 1918-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die deutsche Länderbank AG in Berlin ist 1922 aus der am 30. 12.1909 bzw. 14.01.1910 gegründeten Kolonialbank AG, Berlin hervorgegangen. In der Satzung der Deutschen Länderbank AG von 1933 wird in § 2 der Gegenstand des Unternehmens wie folgt bezeichnet: "...ist der Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften aller Art sowie die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Unternehmungen gleicher oder verwandter Art und deren Erwerb".1 Die deutsche Länderbank AG gehört zum Banktyp "Hausbank" oder "Konzern- und verwaltungsbank". Hierbei handelt es sich um jene Bankunternehmen, die Ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zum überwiegenden Teil auf einen bestimmten Konzern, ein bestimmtes Großunternehmen oder auf die Glieder eines bestimmten Konzerns beschränken. Sie entwickeln sich, soweit sie nicht zu Finanzierungszwecken neu gegründet werden, aus bereits bestehenden Banken und dienen nicht selten gleichzeitig als Holdingbanken zur Verwaltung von Konzernbeteiligungen und zur Kontrolle der angeschlossenen Gesellschaften. Die Haus- oder Konzernbanken stellen keinen einheitlichen Typ der Spezialbank dar. Verschiedene Unternehmen dieser Art sind lediglich selbständig gewordene Bankabteilungen, deren Aufgabe v.a. in der rationellen Verwendung der verfügbaren Betriebsmittel und Beschaffung von kurz- und langfristigen Krediten für die von ihnen betreuten Unternehmen liegt. Die deutsche Länderbank AG fungierte bis 1945 als Haus- und Konzernbank des IG Farben-Konzerns. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand Deutsche Länderbank AG ist zusammen mit anderen Bank- und Konzernbeständen 1957-1961 aus der damaligen UdSSR an das ehemalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam übergeben worden. Der Gesamtumfang beträgt 54 lfm. Archivische Bearbeitung Unmittelbar nach der Übergabe des Bestandes aus der damaligen UdSSR begann die Bearbeitung. Alle Akten wurden vorläufig auf Karteikarten erfasst. Zu einem späterem Zeitpunkt (ca. 1969/70) wurde der Bestand bewertet und Schriftgut zur Kassation ausgesondert. Dabei handelte es sich um Materialien aus den Bereichen der Allgemeinen Verwaltung und Buchhaltung, die keinen historischen Wert besitzen. Die Klassifikation des Bestandes wurde im Wesentlichen auf der Grundlage der bereits vorliegenden Ordnung erstellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde beibehalten. Alle Serien und Bandfolgen wurden archivisch gebildet. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind u. a. folgende Unterlagen: - Direktion, 1922-1943 - Aufsichtsrat, 1924-1939 - Sekretariat, 1925-1945 - Direktor Dr. Brückner, 1918-1944 - R. Lederer, 1922-1937 - Direktor Pfeiffer, 1924-1941 - Direktor Schmidt, 1928-1941 - Personalangelegenheiten, 1929-1945 - Abteilungen, Allgemeines, 1936-1944 - Devisenabteilung, 1931-1945 - Börsenabteilung, 1924-1941 - Emmissionsabteilung, 1941-1945 - Archiv, 1924-1944 - Sachgebiete, Allgemeines, 1929-1941 - Presse, 1935-1945 - Allgemeine Bankgeschäfte, 1925-1945 Erschließungszustand: Findbuch 2005 Zitierweise: BArch, R 8129/...

BArch, R 141 · Bestand · 1881-1945 (-1965)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Im Januar 1951 unter der Bezeichnung Industrieverwaltungsgesellschaft mbH gegründete bundeseigene GmbH zur Liquidation der Beteiligungen des Reiches und Preußens an unmittelbar oder mittelbar im Bundeseigentum befindlichen früheren Reichsgesellschaften, v. a. der sogenannten "Speergesellschaften": Rohstoffhandelgesellschaft mbH (ROGES), Rüstungskontor GmbH, Industriekontor GmbH und Rowak-Handelsgesellschaft mbH. Im September 1951 erfolgte die Umbenennung in Industriebeteiligungsgesellschaft mbH, die nach Abschluss der Abwicklungsaufgaben Ende 1963 ihre Tätigkeit einstellte. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand wurde gebildet aus Unterlagen, die das Bundesarchiv 1959 von Dr. Josef Trischler, dem ehemaligen Verbandspräsidenten der Deutschen Genossenschaften in Jugoslawien gekauft hat. Dabei handelte es sich neben Akten von landwirtschaftlichen Kredit- und Wirtschaftsgenossenschaften der Batschka auch um Akten der Deutschen Genossenschaften in Ungarn. Ergänzt wurde der Bestand durch Unterlagen der früheren Prokuristin des Zentralverbandes und der Zentralkasse der Deutschen Genossenschaften in der Slowakei Anny Czech. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand setzt sich zusammen aus Schriftgutresten der Deutschen Genossenschaften in Ungarn, Akten von landwirtschaftlichen Kredit- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Batschka sowie Akten von deutschen Genossenschaften in der Slowakei, darunter Geschäftsunterlagen des Zentralverbandes, der Zentralkasse und der Warenzentrale der Deutschen Genossenschaften in der Slowakei sowie der Kreditgenossenschaft der Deutschen in Preßburg, der Einkaufsgenossenschaft für Lebens- und Genußmittel, Kolonial- und Gemischtwaren in Preßburg und des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften - Raiffeisen - in Reichenberg (Sudetenland). Erschließungszustand: Findbuch (1976) Zitierweise: BArch, R 141/...

Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (Bestand)
BArch, R 8072 · Bestand · 1884-1934
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1885 gegründet durch Max v. Eyth zur Förderung der Agrarwissenschaft und Agrartechnik. 1934 vom Reichsnährstand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Tätigkeit der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und ihrer leitenden Organe: Allgemeines 1886-1935, Sitzungen der leitenden Organe 1884-1933, Beteiligung an anderen landwirtschaftlichen Organisationen und Unternehmen 1910-1934, Beziehungen zum Ausland 1917-1920, 1927-1931, Kassen- und Rechnungswesen, Steuerangelegenheiten 1893, 1918-1920, 1923-1937, Tätigkeit der Abteilungen, ihrer Ausschüsse und Sonderausschüsse: Düngerabteilung 1889-1934, Saatzuchtabteilung 1886-1933, Ackerbauabteilung 1886-1933, Tierzuchtabteilung 1891-1933, Pferdezuchtabteilung 1893-1895, 1922-1934, Schafzuchtabteilung 1892-1934, Schweinezuchtabteilung 1921-1934, Geräteabteilung 1888, 1901-1916, 1931-1933, Obst- und Weinbauabteilung 1897-1933, Betriebsabteilung 1901-1934, Kolonialabteilung 1909-1933, Futterabteilung 1909-1934, Selbständige Sonderausschüsse 1890-1934. Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.) Zitierweise: BArch, R 8072/...

BArch, R 70-LOTHRINGEN · Bestand · (1926) 1937-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Ähnlich wie es für das Elsass der Fall war, wurde 1940 auch für Lothringen (Départe-ment Moselle) im Rahmen der Waffenstillstandsverhandlungen keine territoriale Regelung getroffen, die eindeutig auf eine Annektion des Gebietes durch Deutsch-land abgezielt hätte. Man wollte diese Einverleibung ebenso wie im Fall des Elsass stillschweigend betreiben, mit einer Germanisierungspolitik, die sich als Mittel zur Erreichung ihres Zieles teilweise der Vertreibung wie auch teilweise der kulturpoli-tischen Verdrängung französischer Traditionen aus dem öffentlichen Leben bediente. Die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bestanden hier zum einen in der Unterstützung dieser Eindeutschungspolitik, zum anderen in den NS-üblichen Maßnahmen der Gegner- und Widerstandsbekämpfung. Bearbeitungshinweis: Online-Findbuch Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte: Der Bestand setzt sich zusammen aus Akten, die bei Kriegsende von der US-amerikanischen Besatzungsmacht beschlagnahmt und später an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben worden waren. Insgesamt umfasst der Aktenbestand 93 AE. Archivische Bewertung und Bearbeitung: Die Bewertung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte 1976 in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs. Das vorliegende Findbuch basiert auf dem dort erarbeiteten vorläufigen Findbuch. Inhaltliche Charakterisierung: Der im Bundesarchiv verwahrte Schriftgutbestand der deutschen Polizeidienststellen in Lothringen enthält Akten der Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des SD in Metz sowie dazugehöriger Außenstellen, Akten des Höheren SS- und Polizeiführers Westmark, der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD in Metz und Saarburg, der Befehlshaber der Ordnungspolizei in Saarbrücken und Metz, des dortigen Polizeipräsidenten und diesem unterstellter Organe sowie diverser Gendarmerieposten. Als inhaltliche Schwerpunkte sind v.a. Unterlagen zu diversen Polizeifahndungen und zur Verwaltungsorganisation überliefert. Überlieferung: Höherer SS- und Polizeiführer Westmark (1), Befehlshaber der Sipo und des SD Metz: Abteilung I Verwaltung und Recht (6), Abt. III Lebensgebiete (2), Abt. IV Gegner und Abwehr - Gestapo - (12), Abt. V Kripo (3), Untersuchungsführer (6), Staatspolizeiaußendienststelle Diedenhofen (1), Staatspolizeiaußendienststelle Saarburg (1), Kriminalinspektion III Diedenhofen (1), Kripoaußenposten Hagendingen (1), Kommandeure der Sipo und des SD sowie Einsatzkommandos: Kommandeur der Sipo Metz (2), Einsatzkommando I/II Metz (2), Einsatzkommando II/3 Saarburg (3), Kommandeur der Sipo Westmark - Ausweichstellen Heiligenwald und St. Wendel (1), Befehlshaber der Ordnungspolizei Saarbrücken (12), Befehlshaber der Ordnungspolizei Metz (13), Staatliche Polizeiverwaltung Metz: Polizeipräsident (6), Kommando der Schutzpolizei (3), Kraftfahrstaffel (4), Abschnittskommando I (2); Gendarmerie: Kommandeur der Gendarmerie beim Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen (12), Gendarmerie-Stützpunkt Salzburgen (1), Gendarmerie-Hauptmannschaft St. Avold (1), Gendarmerieposten Farschweiler (2), Gendarmerieposten Mörchingen (1), Gendarmerieposten Rohrbach (1), Gendarmerie Kreis Saargemünd (1) Erschließungszustand: Findbuch 1976, Online-Findbuch 2012 Umfang, Erläuterung: 93 AE Zitierweise: BArch, R 70-LOTHRINGEN/...

Deutsche Revisions- und Treuhand AG (Bestand)
BArch, R 8135 · Bestand · 1922-1969
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Deutsche Revisions- und Treuhand AG wurde im Jan. 1925 in Berlin errichtet und gehörte zur reichseigenen Dachgesellschaft Vereinigte Industrieunternehmungen AG, Berlin, (VIAG), die 70 % des Gründungskapitals aufbrachte. Hauptzweck war die Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie die Erstellung von Gutachten über die Wirtschaftsführung von privaten, kommunalen und staatlichen Unternehmen. Sie wirkte bei der Organisation, Sanierung oder Liquidation von Vereinen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit und führte auch Vermögensverwaltungen und Testamentsvollstreckungen durch. In den annektierten und besetzten Gebieten wurden während des Zweiten Weltkrieges Tochtergesellschaften, Niederlassungen sowie Zweig- und Geschäftsstellen errichtet, denen vielfach auch staatliche Aufgaben, z.B. bei der Erfassung und Verwertung von Vermögen, übertragen wurden. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte: 1990 wurden die bisher im Zentralen Staatsarchiv der DDR als Bestand 80 Re 1 und im Bundesarchiv Koblenz als Bestand R 84 unter der neuen Bestandssignatur R 8135 zusammengeführt. Dem Bestand hinzugefügt wurden eine Reihe bis dahin in Potsdam als separate Bestände verwahrte Unterlagen kleinerer Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandgesellschaften sowie der Zweigstellen der Reichstreuhand AG. Inhaltliche Charakterisierung: Neben wenigen allgemeinen Akten und Akten zur Prüfung von Reichs- und Landesbehörden, Städten und Gemeinden, Reichs-, Wirtschafts- und Fachgruppen und Reichsausschüssen besteht die Überlieferung im wesentlichen aus Prüfungsberichten zu einzelnen Firmen im In- und Ausland A - Z. Zitierweise: BArch, R 8135/...

Deutsche Stiftung (Bestand)
BArch, R 8043 · Bestand · 1920-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1920 von Preußen errichtet und ab 1937 der Volksdeutschen Mittelstelle unterstellt; die Deutsche Stiftung sollte die deutschen Minderheiten in den nach dem Ersten Weltkrieg ab‧getretenen Gebieten kulturell und wirtschaftlich fördern und beeinflussen. Bestandsbeschreibung: 1920 von Preußen errichtet und ab 1937 der Volksdeutschen Mittelstelle unterstellt. Die Deutsche Stiftung sollte die deutschen Minderheiten in den nach dem Ersten Weltkrieg abgetretenen Gebieten kulturell und wirtschaftlich fördern und beeinflussen. Erschließungszustand: 6 Findbücher 1940/1961 Zitierweise: BArch, R 8043/...

BArch, RW 34 · Bestand · 1940-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Zur Durchführung des Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Frankreich wurde am 30. Juni 1940 die im Wesentlichen aus den Gruppen Wehrmacht, Heer, Marine, Luftwaffe, Rüstung und einer Deutschen Verbindungsdelegation bei der italienischen Waffenstillstandskommission bestehende und durch Vertreter aus diversen Reichsbehörden (Auswärtiges Amt, Beauftragter für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter der Reichsverwaltung, Reichsverkehrsministerium, Sicherheitsdienst) ergänzte Deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden mit einer Außenstelle in Paris errichtet. Die Waffenstillstandskommission unterstand Hitler unmittelbar und bediente sich Kontrollinspektionen in Bourges (unterteilt in die Inspektionen Heer, Luftwaffe und Rüstung) und in Nordafrika (Casablanca), denen jeweils mehrere Kontrolldienststellen nachgeordnet waren. Anlagen: 1. Deutsche Waffenstillstandskommission (Stand vom 16.Juni1941) 2. Organisation und Dienststellen der Waffenstillstandskommission (Stand vom Anfang 1942) 3. Dienststellen der Rüstungskontrollinspektionen Bourges und Afrika 4. Dienststellen der Heereskontrollkommission und Luftwaffenkontrollkommission Bourges Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind außer Tätigkeitsberichten der Waffenstillstandskommission und ihrer Außenstelle, Kontrollberichte der Inspektionen, ferner Unterlagen zu allgemeinen Fragen der französischen Wehrmacht und Polizei, zum Arbeitseinsatz und den Verhältnissen in den französischen Gebieten Afrikas, schließlich Einzelfallakten der Kontrollkommission Luftwaffe bei der Inspektion in Nordafrika. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 245 Zitierweise: BArch, RW 34/...

Deutscher Gemeindetag (Bestand)
BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

BArch, RH 31-VII · Bestand · 1942-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: In dem nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom Juni 1940 von Deutschland nicht besetzten südfranzösischen Gebiet blieb die Souveränität der französischen Regierung mit einigen Einschränkungen erhalten. Kontrollorgane der Deutschen Waffenstillstandskommission (RW 34) überwachten die Abrüstung des französischen Heeres und die Erfassung oder Auslieferung von Kriegsgeräts. Das deutsche Misstrauen gegenüber der französischen Regierung unter Marschall Pétain in Vichy führte dazu, dass Hitler seit Ende 1940 dem OB West auftrug, sich jederzeit für eine Besetzung Restfrankreichs bereitzuhalten (Unternehmen „Attila", später „Anton"). Bis zum November 1942, als die alliierten Truppen im französischen Nordafrika landeten und die französische Regierung in Vichy sowie örtliche Behörden eine zumindest unklare Haltung einnahmen, ergab sich allerdings kein Anlass zu einer Besetzung Südfrankreichs durch deutsche Truppen. Im Rahmen der dann am 11. November 1942 erfolgten Besetzung nahm der „Deutsche General des Oberbefehlshabers West in Vichy" seine Tätigkeit auf und war damit gewissermaßen Verbindungsoffizier des OB West zum französischen Staatschef Marschall Philippe Pétain. Er hatte im Zusammenwirken mit verschiedenen zivilen Reichsbehörden die deutschen Forderungen bei der französischen Regierung im bis dahin unbesetzt gebliebenen Teil Frankreichs zu vertreten und deren Ausführung bzw. Umsetzung zu überwachen (siehe auch Dienstanweisung für den Deutschen General des OB West in Vichy in RH 31-VII/1). Im September 1944 wurde die Dienststelle aufgelöst. Generalleutnant Alexander Freiherr Neubronn von Eisenburg stand der Dienststelle vor, er war zuvor in der Waffenstillstandskommission tätig und Leiter der Heereskontrollinspektion Bourges. Inhaltliche Charakterisierung: Neben dem Kriegstagebuch Nr. 3 (21. Oktober bis 31. Dezember 1943) und dem Tätigkeitsbericht für das erste Quartal 1944 sind ausschließlich Sammelakten überliefert, in denen sich folgende Themen widerspiegeln: Besetzung Südfrankreichs, Demobilisierung, Eingliederung von Angehörigen des französischen Heeres in die Wirtschaft, Standortübersichten, Kontrolle und Sicherung des Nachrichtenverkehrs, Notizen und Berichte über Besprechungen von Generalleutnant Freiherr Neubronn v. Eisenburg mit französischen Regierungsangehörigen, Grenzverkehr, Zusammenarbeit mit der Waffenstillstandskommission, Aufgaben und Befugnisse des Höheren SS- und Polizeiführers, Verkehr mit deutschen Polizeidienststellen in Vichy, Stimmungs- und Lageberichte, Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, Truppenunterbringung, Vorgänge in Toulon, Erfassung und Vorräte des französischen Übergangsheeres, französischer Arbeitsdienst, Beschlagnahmen staatlicher und privater Gegenstände durch deutsche Dienststellen, Freigabeanträge, französischer Strafvollzug und Militärstrafanstalten, Verhaftungen, Eingaben und Anträge auf Freilassung von Gefangenen und Freigabe von Bauten. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Archivische Bearbeitung Der Bestand RH31-VII Deutscher General des Oberbefehlshabers West in Vichy wurde 2011 aktualisiert und nach den aktuellen Verzeichnungsrichtlinien in die Datenbank BASYS-S-2 übertragen. Ebenso erfolgte eine Aufnahme der Altsignaturen in die Datenbank, wodurch eine diesbezügliche Recherche möglich wird. Die Unterlagen - insbesondere die Kriegstagebücher - wurden mit Enthält-Vermerken ergänzt, um besondere bzw. wichtige Inhalte abzubilden. Aufgrund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken in der Zeit von 1941 - 1945 wurde eine Bewertung der Unterlagen nicht vorgenommen. Die überformatigen Karten und technischen Zeichnungen wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in Kartenmappen gemeinsam im Bestand unter neu angelegten Signaturen verwahrt. Umfang, Erläuterung: 29 AE Zitierweise: BArch, RH 31-VII/...

Deutscher Landwirtschaftsrat (Bestand)
BArch, R 8073 · Bestand · 1873, 1877, 1900-1933
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1872 als Spitzenorganistion der landwirtschaftlichen Zentralvereine entstanden und 1924 in das Vereinsregister eingetragen. Er setzte sich zusammen aus den Delegierten der landwirtschaftlichen Zentralvereine und später aus den Landwirtschaftskammern. Im Herbst 1933 zwangsweise in den Reichsnährstand überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind Akten zu Organisation und Tätigkeit des Deutschen Landwirtschaftsrats und seiner Einrichtungen 1913-1933, zu Angelegenheiten der Landwirtschaftskammern 1903-1933, dem Verhältnis zu anderen Organisationen, Institutionen und Unternehmen 1873, 1913-1933, zu Beziehungen zum Ausland 1921-1930, Agrarpolitik 1900-1933, Landwirtschaftstechnik 1907-1933 und Landwirtschaftliche Erzeugnisse 1887, 1909, 1917-1935, Außenhandel 1904-1905, 1914, 1924-1934, Eisenbahnwesen 1922-1932, wenige Akten zu einzelnen Landwirtschaftskammern. Erschließungszustand: Findbuch (o. Dat.) Zitierweise: BArch, R 8073/...

Deutsches Afrikakorps (Bestand)
BArch, RH 24-200 · Bestand · 1941-1943
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: siehe Tessin "Truppen und Verbände..., 1939-1945", Bd. XIV, S. 12. Bestandsbeschreibung: Am 16. Februar 1941 wurde der Stab "Befehlshaber der deutschen Truppen in Libyen" aufgestellt und wenige Tage später in Deutsches Afrikakorps umbenannt. Nach seiner Vernichtung in Tunis wurde es Ende Juni 1943 aufgelöst. Inhaltliche Charakterisierung: KTB Ia: Februar 1941 bis Februar 1943 sowie KTB der Kampfstaffel des Deutschen Afrika-Korps von Januar bis Mitte April 1943 und Bericht Rommels über den Afrikafeldzug. KTB Qu.: April 1941 bis Dezember 1942. TB Ic. fehlt. TB IIa: November 1941 bis März 1942 und Januar bis Februar 1943. Erschließungszustand: Online-Findbuch Zitierweise: BArch, RH 24-200/...

BArch, R 4902 · Bestand · 1918-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung des dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter‧stellten Instituts (DAWI) im Januar 1940 durch Vereinigung der Auslandshochschule der Uni‧versität Berlin mit der Hochschule für Politik bei enger struktureller und personeller Verflech‧tung mit der Auslandswissenschaftlichen Fakultät der Universität Berlin; Aufgabenstellung: wissenschaftliche Begründung des deutschen Hegemonieanspruchs, Vermittlung von Infor‧mationen an zivile und militärische Dienststellen, Ausbildung von Dolmetschern; Funktion als Dokumentations-, Forschungs- und Publikationsstelle unter Leitung seines Präsidenten, SS-Standartenführers Alfred Six - zugleich Dekan der Auslandswissenschaftlichen Fakultät, ab 1943 auch Leiter der Kulturpolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes. Bestandsbeschreibung: Gründung des dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstellten Instituts (DAWI) im Januar 1940 durch Vereinigung der Auslandshochschule der Universität Berlin mit der Hochschule für Politik bei enger struktureller und personeller Verflechtung mit der Auslandswissenschaftlichen Fakultät der Universität Berlin; Aufgabenstellung: wissenschaftliche Begründung des deutschen Hegemonieanspruchs, Vermittlung von Informationen an zivile und militärische Dienststellen, Ausbildung von Dolmetschern; Funktion als Dokumentations-, Forschungs- und Publikationsstelle unter Leitung seines Präsidenten SS-Standartenführer Alfred Six (zugleich Dekan der Auslandswissenschaftlichen Fakultät, ab 1943 auch Leiter der Kulturpolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes). Erschließungszustand: 6 Findbücher (1992) Zitierweise: BArch, R 4902/...

Deutsches Kalisyndikat GmbH (Bestand)
BArch, R 10-V · Bestand · 1879-1945 (-1960)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Erkenntnisse der Agrikulturchemie führten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in wachsendem Umfang zur Verwendung der Kalisalze als landwirtschaftliches Düngemittel. 1859 wurden die Kalilager bei Staßfurt ermittelt, bereits zwei Jahre später entstand dort die erste deutsche Kalifabrik. Weitere sehr bedeutende Vorkommen wurden im übrigen Mitteldeutschland und im Oberrheingebiet (Baden und Elsass) bergbaulich erschlossen. Das Deutsche Reich besaß von 1871-1919 nahezu das Weltmonopol für Kali. Der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Kaliindustrie im Kalisyndikat garantierte seit 1888 die Behauptung dieser hervorragenden Stellung. Sie war von innen her ernsthaft bedroht, als 1909 das Syndikat auseinanderbrach. Erst durch das Eingreifen des Reichs konnten wieder geordnete Verhältnisse hergestellt werden. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Kaliindustrie erhielt ihre Organisation in einem Zwangssyndikat durch das Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (RGBl. I, S. 775 ff.) eine völlig neue Grundlage, die zugleich den praktischen Anfang der Zwangskartellierung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte darstellt. Das neue Kalisyndikat (Kalisyndikat GmbH) von 1910 war zwar nach außen hin immer noch privatwirtschaftlich organisiert, aber seine Stellung als Zwangskartell und Verkaufsmonopolorganisation war durch das Reichsgesetz wesentlich gefestigter als früher und mit öffentlich-rechtlichen Elementen durchsetzt. Es unterstand der Aufsicht des Reichs, die infolge des Fehlens eines Reichsamtes für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Reichskanzler ausgeübt wurde. Die Rechtsstellung des Kalisyndikats war nicht ausdrücklich bestimmt, es kam ihm aber ein öffentlich-rechtlicher Charakter "kraft Wesens" zu. Sichtbarster Ausdruck dieser Neuerungen war die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie in Berlin, die schon Ende 1910 auf Grund der §§ 30 - 34 des genannten Kaligesetzes von 1910 ihre Tätigkeit auf Kosten des Reichs (§ 44) aufnahm. Die Verteilungsstelle war für die gesamte Absatzregelung auf weite Sicht zuständig. Durch vorsorgliche Maßnahmen sollten die Gefahren, die schließlich 1909 über Absatzstockung und Preiskämpfe infolge Überproduktion zum Ende des alten Kalisyndikats geführt hatten, gebannt werden. Gegen die Festsetzungen und Entscheidungen der Verteilungsstelle waren Berufungen zulässig, für die gleichzeitig eine besondere Berufungskommission für die Kaliindustrie gebildet wurde (a.a.O., §§ 31 - 33). Die Hauptarbeit der neuen Organisation fiel der Verteilungsstelle zu. Ihre bescheidene Bezeichnung ließ nur die eine Seite ihrer Tätigkeit, die Absatzregelung, erkennen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedurfte die Stelle genauer Kenntnis der gesamten deutschen Kaliindustrie. Die andere Seite der Tätigkeit der Verteilungsstelle bestand deshalb darin, sich diese Kenntnis über jedes einzelne Kalibergwerk und Kaliwerk auf dem Wege der den Besitzern gesetzlich auferlegten Pflicht zur Auskunftserteilung zu verschaffen. Darüber hinaus hatte die Verteilungsstelle das Recht, Anlagen der Kaliindustrie zu besichtigen und Gruben zu befahren. Einzelheiten des Gesetzes vom 25. Mai 1910 wurden bis 1918 in weiteren Änderungsgesetzen und Bekanntmachungen abgeändert oder geregelt. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges griffen wirtschaftliche Probleme in einem bis dahin ungeahnten Ausmaß in Politik und Kriegführung ein. Sie führten vor allem in dem von der übrigen Welt beinahe völlig abgeschlossenen Deutschland dahin, dass immer weitere Teile der Wirtschaft durch Zwang erfasst und gelenkt werden mussten. Es sprach für den schon im Frieden geschaffenen soliden Aufbau des Kalisyndikats und der Verteilungsstelle, dass ihre Organisation bis Kriegsende beibehalten werden konnte. Auch die Bestrebungen zur Sozialisierung und Demokratisierung des wirtschaftlichen Lebens im republikanischen Reich seit Ende 1918 änderten am Kern der 1910 gebildeten Einrichtungen nichts (vgl. zum Beispiel Verordnung vom 27. Dezember 1918 über die Teilnahme der Werksangestellten bei Entscheidungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie - RGBl. I/1919, S. 20 f.. Die Leitgedanken einer Neuregelung der deutschen Kaliwirtschaft wurden noch vor der Vollendung des Weimarer Verfassungswerkes durch das Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (RGBl. I, S. 413 ff., vgl. auch a.a.O., S. 661 f.) niedergelegt. Die grundlegenden Bestimmungen dieses Gesetzes wurden durch die vom Reichsministerium (= Reichsregierung) erlassenen Vorschriften zu seiner Durchführung vom 18. Juli 1919 (RGBl. I, S. 663 ff.) umfassend ausgebaut. Maßgeblich waren schließlich diese Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 22. Oktober 1921 (RGBl. I, S. 1312 ff.), die sich nunmehr auf Artikel 156 der Weimarer Reichsverfassung stützen konnte. Durch das Gesetz vom 19. Juli 1919 (RGBl. I, S. 661 f.) wurde das alte Kaligesetz von 1910 außer Kraft gesetzt, an seine Stelle traten die neuen Vorschriften vom 18. Juli 1919. Die Organisation der Kaliwirtschaft war damit über das Kalisyndikat hinaus zum marktregelnden Einheitsverband erweitert. Das Deutsche Reich hatte zwar durch den Frieden von Versailles erhebliche Kalivorkommen im Elsass verloren und dadurch sein Weltmonopol eingebüsst, aber es stand in der Weltkaliproduktion immer noch an der Spitze und ließ alle anderen Produktionsländer weit hinter sich. In der deutschen Wirtschaft nahm die Kaliindustrie unverändert einen hervorragenden Platz ein. Die geregelte Versorgung der deutschen Landwirtschaft mit Kali war nach dem Verlust großer landwirtschaftlicher Überschussgebiete in Ostdeutschland jetzt geradezu eine lebenswichtige Frage. Auf dieser Erkenntnis beruhte die neue Organisation von 1919. Die Kaliindustrie blieb im Deutschen Kalisyndikat GmbH zusammengeschlossen. Als Selbstverwaltungsorgan der Kaliwirtschaft wurde der Reichskalirat ins Leben gerufen (Vorschriften zur Durchführung usw. vom 18. Juli 1919, §§ 2 - 15); er unterstand der Oberaufsicht des Reiches, die vom Reichswirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Neben bzw. unter dem Reichskalirat standen eine Reihe von sogenannten Kalistellen für Einzelaufgaben der Kaliwirtschaft: 1. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 17 - 25) 2. Kaliberufungsstelle (§§ 26 - 29. Fortsetzung der früheren Berufungskommission, zuständig für Einsprüche gegen Maßnahmen der Kaliprüfungsstelle) 3. Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz (§ 30) 4. Kalilohnprüfungsstelle zweiter Instanz (§§ 31 - 34. Zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz) 5. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 35 - 37. Stelle zur Förderung des inländischen Kaliabsatzes, Beratungsstelle für Kalidüngung usw.). Sitz des Kalisyndikats, des Reichskalirates und seiner fünf Kalistellen war Berlin. Von den Kalistellen ist die Kaliprüfungsstelle, deren Tätigkeit am 1. Januar 1920 begann, am bedeutendsten. Sie war die gradlinige legitime Fortsetzung der am 31. Dezember 1919 aufgelösten Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Ihre Aufgaben und Befugnisse gegenüber der Kaliindustrie waren stark erweitert, sie verkörperte das ausführende Organ des Reichskalirates. Da die Kaliprüfungsstelle zugleich als Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz wirkte, war sie auch mit sozialpolitischen Fragen der Kaliwirtschaft nahe verbunden. Die wirtschaftlichen Depressionen der ersten Nachkriegsjahre und die aus dem Verlust der elsässischen Kaliwerke hervorgegangene Konkurrenz Frankreichs auf dem Weltkalimarkt zwangen die Kaliprüfungsstelle schon zu Anfang der 1920er Jahre, erstmals in beträchtlichem Umfang einschneidende bergbauliche Maßnahmen zu treffen und eine Reihe von Kalibergwerken, Sonderfabriken und Abteufschächten bis 1933 stillzulegen und die Erschließung neuer Vorkommen auszusetzen. Nur dadurch war es möglich, Förderung und Absatz des Kalis auf weite Sicht zu regeln und die Krisenjahre zu überwinden. Der nationalsozialistische Staat, der im Sinne seiner Autarkiebestrebungen auch die Landwirtschaft besonders zu heben versprach, wandte sich 1933 sogleich der Kaliwirtschaft zu. In deren Organisation beseitigte er in seinen ersten Maßnahmen durch das Gesetz über Änderung der kaliwirtschaftlichen Bestimmungen vom 21. April 1933 (RGBl. I, S. 205) alles, was seinen Führungsbegriffen widersprach und was ihm allzu sehr nach Weimarer Demokratie aussah. Infolgedessen wurden alle Kalistellen personell weitgehend umbesetzt, die beiden Kalilohnprüfungsstellen aufgelöst. Diese Übergangsregelung wurde bereits am 18. Dezember 1933 durch das neue Kaliwirtschaftsgesetz (RGBl. II, S. 1027 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 1934 beseitigt; Einzelheiten zur Durchführung bestimmte die Verordnung vom 29. Juni 1934 (RGBl. II, S. 363). Diese Vorschriften beseitigten endgültig alle als demokratisch angesehenen und darum missliebig gewordenen Bestandteile der Kaligesetzgebung seit 1919 und ließen unter engster Bindung an das Reichswirtschaftsministerium nur noch folgende Einrichtungen bestehen: 1. Kalisyndikat (als Vertriebsgemeinschaft) (Kaliwirtschaftsgesetz §§ 3 - 15) 2. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 16 - 36) und die dazugehörige Berufungskommission (§§ 37 - 38) 3. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 39 - 43. Mit Beteiligung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Reichsnährstandes). Der Reichskalirat verschwand somit ab 1. Januar 1934 völlig, er folgte den beiden Lohnprüfungsstellen nach. An den Zuständigkeiten der drei genannten Einrichtungen, die erhalten blieben, änderte sich nichts. Der seit 1910 gut eingespielte Apparat des kaliwirtschaftlichen Zwangskartells und der für Produktions- und Absatzplanung tätigen Kaliprüfungsstelle sagte den nationalsozialistischen Machthabern durchaus zu, vertrug er sich doch weitgehend mit ihren - im übrigen aus anderer Auffassung erwachsenen und vielfach noch weitergehenden - Anschauungen von staatlicher Wirtschaftslenkung, die sie eben jetzt (1934) in größtem Umfang zu verwirklichen begannen. Die Oberaufsicht des Reiches wurde wie seit 1919 fernerhin durch das Reichswirtschaftsministerium ausgeübt, aber dessen Befugnisse reichten erheblich weiter als vordem; denn in allen Fällen, wo nach den Vorschriften von 1919 der Reichskalirat als Mittler zwischen Reich und Wirtschaft eingeschaltet war, konnte der Reichswirtschaftsminister jetzt unmittelbar selbst entscheiden. Die Errichtung der Reichsstelle für Kali und Salz in Berlin durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 9. September 1939 (Reichsanzeiger Nr. 211 vom 11. Sept. 1939, S. 2, ebenda auch die gleichzeitige Bekanntmachung über die Zuständigkeit dieser Reichsstelle) ließ die bisherigen Einrichtungen unberührt. Denn die Tätigkeit der Reichsstelle erstreckte sich nur auf die Überwachung des Warenverkehrs mit Kali und Salz auf Grund der Vorschriften über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I, S. 1430 ff.). Namentlich der Außenhandel mit Kali (Lenkung des Auslandsabsatzes) bedurfte wegen der Devisenvorschriften einer Überwachung durch die Reichsstelle. Der deutsche militärische Zusammenbruch an fast allen Fronten seit August 1944 ließ die Tätigkeit dieser Reichsstelle als überflüssig erscheinen, so dass im Februar 1945 ihre Auflösung im Reichswirtschaftsministerium erwogen wurde. Dagegen wurde das Fortbestehen der Kaliprüfungsstelle auch damals gutgeheißen; ihre Aufgaben waren durch das Kaliwirtschaftsgesetz bestimmt, und die Auflösung der Stelle wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Die Kapitulation vom 8. Mai 1945 führte das Ende sämtlicher Kalieinrichtungen herbei. Von ihnen waren die Kaliprüfungsstelle und die Reichsstelle für Kali und Salz seit 1943 von Berlin nach Eisleben verlagert. Dort wurden die Abwicklungsstelle der Reichsstelle bereits im Juni 1945, die der Kaliprüfungsstelle im April 1946 durch die sowjetische Besatzungsmacht aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 10 V Kalisyndikat gehört zu den in Folge des 2. Weltkrieges getrennt überlieferten Beständen des Bundesarchivs. Durch die getrennte Überlieferung in Ost- und Westdeutschland entstanden zwei Teilbestände: 80 Ka 1 im Zentralarchiv Potsdam und R 10 V im Bundesarchiv Koblenz. Als Findmittel wurden im Zentralarchiv Potsdam eine Kartei und im Bundesarchiv Koblenz ein Findbuch gefertigt. Die Akten der Deutschen Kalisyndikat GmbH wurden Ende des 2. Weltkrieges, soweit nicht vernichtet, nach Eisleben und Bad Salzungen ausgelagert. Im April 1945 gelangten die nach Bad Salzungen ausgelagerten Akten in die Hände amerikanischer Truppen und wurden zusammen mit anderen Akten in das amerikanische Sammellager erbeuteter deutscher Akten (Ministerial Collecting Center) nach Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen gebracht und gelangten 1952 über das Bundeswirtschaftsministeriums ins Bundesarchiv. Diese Akten bildeten die Grundlage des Teilbestandes R 10 V im Bundesarchiv. Dort bearbeitete zunächst Archivrat Dr. F. Facius den Bestand R 10 V, der bis 1954 13 und nach dem Ordnen und Verzeichnen 15 Bände umfasste. Weitere Unterlagen (insbesondere der Kaliprüfungsstelle und der Deutschen Kalisyndikat GmbH) konnten 1969 im Zuge der "Flurbereinigung" mit dem Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem von der Berliner Firma I. Velten gekauft werden. Nach diesem Zugang von 1,5 Fächern Druck- und Schriftgut umfasste der Teilbestand, nach Ordnung, Bewertung und Kassation 115 Aktenbände. Diejenigen Akten die nach Eisleben (später DDR) ausgelagert worden sind, wurden zunächst im Vereinigten Archiv der Kaliindustrie der DDR in Sondershausen verwahrt und gelangten bei Auflösung dieses Archivs 1985 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam und bildeten dort den Bestand 80 Ka 1. In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR erhielt der Gesamtbestand die Tektoniknummer R 10 V, die Akten des Teilbestandes 80 Ka 1 wurden entsprechend umsigniert (neu: R 10 V/ 201-556). Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Unterlagen zur Tätigkeit des Syndikats insgesamt und zur Kaligesetzgebung sind Akten zu Fragen von Handel, Absatz und Verbrauch von Kali und Kaliprodukten, hier v. a. zum Pariser (Kali)-Abkommen von 1926 sowie zu Finanzfragen überliefert. Ein weiterer Teil der Unterlagen betrifft einzelne Syndikatswerke, Syndikatsbeitritte und Beteiligungsquoten sowie sonstige Einrichtungen der Kaliwirtschaft wie die Verteilungsstelle der Kaliindustrie, die Kaliprüfungsstelle und die Berufungskommission der Kaliindustrie. Dem Bestand zugeordnet sind darüber hinaus Abwicklungsunterlagen bis 1960. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 10-V/...

Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (Bestand)
BArch, NS 30 · Bestand · 1917-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...

BArch, R 177 · Bestand · 1940-1950
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Erfassung und Behandlung feindlichen Vermögens" in den besetzten Niederlanden wurde im Zuge der Errichtung einer deutschen Zivilverwaltung geregelt. Die Zuständigkeit lag beim Generalkommissar für Finanz und Wirtschaft. Leiter des zunächst im Generalreferat ausgewiesenen und ab 1. Nov. 1941 zur eigenen Abteilung erweiterten Aufgabenbereichs Feindvermögen war zunächst Kammergerichtsrat Dr. Schröder. Unter Feinsvermögensverwaltung fiel das bewegliche und unbewegliche Vermögen von natürlichen und juristischen Personen der am Krieg gegen Deutschland beteiligten Staaten. Der Generalkommissar entschied über die Einsetzung von entsprechenden Verwaltern. Zunächst wurde auch das Vermögen von ins Ausland geflohenen Juden unter Verwaltung gestellt, diese Vermögensverwaltungen wurden jedoch ab März 1941 in Treuhänderschaften umgewandelt. Die Liquidierung der Unternehmen erfolgte nach Verordnung über die Behandlung anmeldepflichtiger Unternehmen (Wirtschaftsentjudungsverordnung) vom 12.März 1941 durch die Wirtschaftsprüfstelle des Generalkommissars. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten der Abteilung Feindvermögen des Generalkommissars für Finanz und Wirtschaft, darunter auch einige wenige Bände der Provenienz Treuarbeit, gelangten erst 1984 von der Deutschen Revisions- und Treuhand AG in Frankfurt/M. ins Bundesarchiv. Die Akten wurden im Jahr 2001 im Bundesarchiv verfilmt und die Originalakten an das Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie Amsterdam abgegeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Ordnung der Akten im Findbuch folgt den in der Registratur des Generalkommissars nach dem Anfangsbuchstaben des Hauptschlagwortes fortlaufend vergebenen Registrierungsnummern. Inhaltliche Charakterisierung: Bei dem überwiegenden Teil der Überlieferung handelt es sich um Einzelfallakten über die Verwaltung der "feindlichen" Vermögenswerte, alphabetisch geordnet nach den Namen der Firmen. Die Bände enthalten neben den von den Verwaltern geforderten Berichten auch Prüfungsberichte der Deutschen Revisions- und Treuhand AG, Zweigstelle Den Haag, sowie Schriftwechsel zu den Entscheidungen des Generalkommissars. Daneben sind allgemeine Bände über die Behandlung des Feindvermögens einschließlich der Einsetzung von Verwaltern sowie Unterlagen über die Behandlung des jüdischen Vermögens vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (1990) Zitierweise: BArch, R 177/...

Feldzeug-Inspektion des Heeres (Fz In) (Bestand)
BArch, RH 12-21 · Bestand · 1934-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Feldzeug-Inspektion (Fz In) wurde am 10. November 1938 neu gebildet durch Zusammenlegung der Heeresfeldzeugabteilung im OKH (Fz) und der Heeresfeldzeugmeisterei (H.Fzm.). Die H.Fzm. ihrerseits war am 1. April 1935 aufgestellt worden, mit den Nvst. (Nachschubverteilungsstellen) 1-3 als nachgeordnetem Bereich und unterstand der Heeresfeldzeugabteilung im OKH. Die erste Nvst. war 1931 in Spandau aufgestellt worden zur Entlastung der damaligen Wa N von nicht-ministeriellen Aufgaben. 1933 wurden in Hannover und München zwei weitere Nvst. aufgestellt, 1935 wurden die drei Nvst. in Feldzeug-Gruppen 1-3 umbenannt. Im Frühjahr 1936 wurden die Aufgaben der Feldzeug-Gruppen stark eingeschränkt. Ziel war es, im Zuge der intensivierten Heeresaufrüstung einen unmittelbaren Verkehr der H.Fzm. mit den in den Feldzeug-Gruppen zusammengefassten Feldzeug-Kommandos und Feldzeug-Dienststellen zu ermöglichen, um so eine beschleunigte Bereitstellung und Ausgabe von Waffen, Gerät und Munition zu erreichen. Die Feldzeug-Gruppen verloren ihre Anordnungsbefugnis gegenüber den FzKdos und FzDstst, hatten nur noch die Dienstaufsicht wahrzunehmen und erhielten hierzu von den Durchführungsanordnungen nur noch Kenntnis, die Verantwortung für den Dienstbetrieb lag allerdings weiter bei ihnen. Bereits im Oktober 1936 wurden die Feldzeug-Gruppen schließlich aufgelöst und statt ihrer drei Feldzeug-Inspizienten eingerichtet. Hintergrund war vor allem die Unmöglichkeit einer ausreichend straffen Dienstaufsicht durch die H.Fzm. bei zunehmend wachsendem Aufgabenbereich. Die Feldzeug-Inspizienten, jeweils einer für Waffen und Gerät, Munition und Kraftfahrzeugwesen sowie für Werkstätten, hatten die Aufgabe, den H.Fzm. in der Dienstaufsicht in ihrem Bereich zu unterstützen. Mit der Aufstellung der Fz In entfiel durch Wegfall der H.Fzm. eine weitere Zwischeninstanz zwischen OKH und dem nachgeordnetem Feldzeug-Bereich. 1939 wurden zwei weitere Fz.Inspizienten, je ein zusätzlicher für Waffen und Gerät einerseits und Munition andererseits eingerichtet. Gleichzeitig entfiel der Fz.Inspizient für Werkstätten. Im Jahr 1940 wurde schließlich ein fünfter Fz.Inspizient für Panzer-Kampf- und Kraftfahrzeugwesen eingerichtet. 1941 erfolgte ein Wechsel bei den Prüfbereichen der Fz.Inspizienten von der bisherigen sachgebietsweisen zu einer territorialen Zuständigkeit, darüber hinaus wurden die Zuständigkeiten der Fz.Inspizienten erweitert zu Anordnungsbefugnissen gegenüber den Fz.Kdos im Rahmen der Behebung festgestellter Mängel. Mit dem 2. Juli 1941 erfolgte schließlich eine grundsätzliche Umgliederung. Die Fz.Inspizienten 1-4 wurden umgewandelt in die Fz.Gruppen 1-3, womit wieder eine Zwischeninstanz mit Kommandogewalt zwischen Fz In und den einzelnen Fz.Kdos und Fz.Dstst entstand. Der Fz.Inspizient 5 (zuständig für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich) blieb als solcher erhalten und wurde umbenannt in Fz.Inspizient K. Die Aufgaben der Fz In als oberster Dienststelle für das gesamte Feldzeugwesen bestanden in der Versorgung des Heeres mit Waffen, Gerät und Munition, damit auch entsprechender Lagerung und Bevorratung, sowie der Ausbildung von Heeres-Waffenmeistern und Heeres-Feuerwerkern. Gemäß der Geschäftseinteilung für die Fz In vom 8. November1938 standen an der Spitze der Fz In der Feldzeugmeister und als sein Stellvertreter der Chef des Stabes. Die Fz In gliederte sich darunter in vier Gruppen. Gruppe I war zuständig für Organisation, allgemeine Verwaltung und Haushalt der Fz In, aufgegliedert in die Referate Ia bis Ie. Gruppe II war zuständig für Personal und Ausbildung im Feldzeug-Bereich, aufgegliedert in die Referate IIa bis IIe. Gruppe III war zuständig für Munition, aufgegliedert in die Referate IIIa bis IIIf. Gruppe IV war zuständig für Waffen und Gerät, aufgegliedert in die Referate IVa bis IVh. Die Kriegsspitzengliederung vom 1. März 1939 sah für die Gruppen I und II jeweils ein Referat und für die Gruppe III zwei Referate weniger vor. Dafür sah sie nun eine Gruppe V vor, zuständig für Bauten, Werkstätten und Baumaßnahmen, aufgegliedert in die Referate Va bis Vc. Der Geschäftsverteilungsplan der Fz In vom 2. Februar 1940 wies demgegenüber allerdings nach wie vor vier Gruppen auf. Gruppe I mit den Referaten Ia bis Ie, Gruppe II mit den Referaten IIa bis IId, Gruppe III mit den Referaten IIIa bis IIIf und Gruppe IV mit den Referaten IVa bis IVh. Im Fernsprechverzeichnis der Fz In vom 1. Juni 1943 finden sich allerdings noch die zusätzlichen Referate IIf (neben einem Doppelreferat IIc/d), IIIg und IVi. Die Referate IVa, IVb, IVc und IVe sind dort in mehrere parallele Referate geteilt. Der nachgeordnete Bereich der Fz In umfasste bis zum 2. Juli 1941 die folgenden Dienststellen: Waffenmeister-Schulen I und II, Feuerwerker-Schulen I und II, Fz.Inspizient 1 für Waffen und Gerät, Fz.Inspizient 2 für Munition, Fz.Inspizient 3 für Waffen und Gerät, Fz.Inspizient 4 für Munition, Fz.Inspizient 5 für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 18 Fz.Kommandos, 7 Ober-Feldzeug-Stäbe. Den Fz.Kommandos unterstanden dabei insgesamt 19 Heeres-Zeugämter, 94 Heeres-Neben-Zeugämter mit 350 Gerätlagern, 65 Heeres-Munitionsanstalten, 120 Heeres-Neben-Munitionsanstalten und die Feldzeug-Arbeitsstäbe Metz und Straßburg mit 6 Fz.Dstst. Die H.Zä und H.N.Zä bildeten den Prüfbereich für die Fz.Inspizienten 1 und 3, die H.Ma und H.N.Ma bildeten den Prüfbereich für die Fz.Inspizienten 3 und 4. Die Fz.Arbeitsstäbe Metz und Straßburg gehörten zu beiden Prüfbereichen. Den Ober-Feldzeug-Stäben nachgeordnet waren 27 Fz.Stäbe, 26 Fz.Bataillone, 26 Fz.Kraftwagen-Kolonnen und 3 Fz.Dienststellen. Nach Umgliederung vom 2. Juli 1941 gestaltete sich der nachgeordnete Bereich wie folgt: Waffenmeister-Schulen I und II, Feuerwerker-Schulen I und II, Feldzeug-Gruppe 1, Feldzeug-Gruppe 2, Feldzeug-Gruppe 3, Feldzeug-Inspizient K für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 7 Ober-Feldzeug-Stäbe. Der Fz.Gruppe 1 waren unterstellt die Fz.Kommandos I, II, III, VIII, XX, XXI und das Feldzeugwesen in den besetzten Nord- und Ostgebieten. Der Fz.Gruppe 2 waren unterstellt die Fz.Kommandos VI, IX, X, XI, XII, XXX und das Feldzeugwesen der besetzten Westgebiete. Der Fz.Gruppe 3 waren unterstellt die Fz.Kommandos IV, V, VII, XIII, XVII, XVIII und das Feldzeugwesen im Protektorat Böhmen und Mähren. Den einzelnen Fz.Kommandos unterstanden wiederum unterschiedlich viele H.Zä, H.Ma, H.N.Zä, H.N.Ma und Gerätlager. Die den Ober-Feldzeug-Stäben nachgeordneten Fz.Dstst beliefen sich nun auf 7, davon 3 Feldzeug-Parke. Dem Anschriftenverzeichnis der Feldzeug-Dienststellen vom 1. Juli 1944 zufolge bestand der nachgeordnete Bereich der Fz In aus den folgenden Dienststellen: Heeres-Waffenmeisterschule I, Heeres-Feuerwerkerschule I, Feldzeuginspizient des Ersatzheeres, Feldzeuginspizient K für Kraftfahrzeuge im Gesamtbereich, 17 mit den Stellvertretenden Generalkommandos der Armee-Korps verbundenen Feldzeug-Kommandos (Fz.Kdos I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XII, XIII, XVII, XVIII, XX, XXI), einem mit dem Stellvertretenden General-Kommando des General-Gouvernements verbundenen Feldzeug-Kommando, einem mit dem Stellvertretenden General- Kommando des Protektorats Böhmen und Mähren verbundenem Feldzeug-Kommando, einem Panzer-Feldzeugkommando, einem selbständigen Feldzeug-Kommando (Fz.Kdo XXX). Den einzelnen Feldzeug-Kommandos unterstellt waren Heereszeugämter, Heeresnebenzeugämter, Heeresmunitionsanstalten, Heeresnebenmunitionsanstalten, Gerätlager, Munitionslager, Heeres-Bekleidungsämter und Heeres-Nebenbekleidungsämter. Dem Panzer-Feldzeug-Kommando unterstanden zudem Heeres-Panzer-Zeugämter, Heeres-Panzer-Nebenzeugämter und Heeres-Panzer-Werkstätten. Anlagen: 1. Diagramm: Gliederung des Feldzeug-Bereichs bis 2. Juli 1941 2. Diagramm: Gliederung des Feldzeug-Bereichs ab 2. Juli 1941 3. Fernsprechverzeichnis Groß-Berlin (Bereich Fz In) vom 1. Juni 1943 Bearbeitungshinweis: Der Bestand wurde 2002 ausgehend von einer älteren Findkartei neu erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen der Feldzeug-Inspektion des Heeres. Die Unterlagen des nachgeordneten Bereiches (Heeres-Munitionsanstalten/-ämter; Feldzeugkommandos; Zeugämter) befinden sich im Bestand RH 56. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung der Fz In ist insgesamt äußerst dünn. Von den vorhandenen 60 Akten enthalten zudem 26 fast ausschließlich Mitteilungsschriftgut zu allgemeinen Heeresangelegenheiten, das auf dem Verteilerweg innerhalb des OKH auch zur Fz In gelangt war. Mitunter finden sich auf diesen Schriftstücken allerdings auch Vermerke und Verfügungen durch den Feldzeugmeister, bzw. den Chef des Stabes, bei Materien, die das Feldzeugwesen direkt oder indirekt betrafen. In manchen Fällen findet sich dabei auch Schriftverkehr. Bei umfangreicheren Angelegenheiten wurden diese in die Enthält-Vermerke der Titel aufgenommen. Doch auch zu nicht eigens ausgeworfenen Orten, Einheiten und Dienststellen können Informationen in diesen Akten enthalten sein. Darüber hinaus weiten Raum nehmen Akten zur Organisation von Feldzeugdienststellen allgemein und Berichte einzelner Feldzeugdienststellen ein. Zu den eigentlichen Aufgabengebieten der Fz In finden sich, abgesehen von den erwähnten Berichten, nur wenige Akten. Zur Dienststellen-Verwaltung liegen nur 7 Akten vor, davon 5 zu Personalwesen. Zum Aufgabenbereich Munitionswesen liegen zumindest 2 Akten vor, für den Bereich Waffen und Gerät sind keine Akten vorhanden. Insgesamt bietet der Bestand vor allem Informationen zu Organisation und Tätigkeit des nachgeordneten Feldzeug-Bereichs, auch in den besetzten Gebieten, hervorzuheben sind die Jahres- und Tätigkeitsberichte einzelner Feldzeug-Dienststellen. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 100 AE Zitierweise: BArch, RH 12-21/...

BArch, NS 21 · Bestand · (1865-1934) 1935-Mit freundlichem Gruß1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1935 gegründet; bis 1937 Bezeichnung: Deutsches Ahnenerbe "Studiengesellschaft für Gei‧stesurgeschichte"; war dem 1936 eingerichteten Persönlichen Stab Reichsführer-SS ange‧gliedert; Präsident war seit 1939 Heinrich Himmler, Geschäftsführer SS-Standartenführer Wolf‧ram Sievers; die Institution verfolgte vor allem das Ziel der Erforschung des "nordrassischen Indogermanentums". Bestandsbeschreibung: 1935 gegründet; bis 1937 Bezeichnung: Deutsches Ahnenerbe "Studiengesellschaft für Geistesurgeschichte"; war dem 1936 eingerichteten Persönlichen Stab Reichsführer SS angegliedert; Präsident seit 1939 Heinrich Himmler, Geschäftsführer SS-Standartenführer Wolfram Sievers; Institution verfolgte vor allem das Ziel der Erforschung des "nordrassischen Indogermanentums". Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Personenbezogene Unterlagen sind nicht im Online-Findbuch verzeichnet. Zitierweise: BArch, NS 21/...

Gedruckte Karten (Bestand)
HZAN GA 105 · Bestand · 18.- Anfang 19. Jh.
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Kartensammlung: Das Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrt eine bedeutende und umfangreiche Samm-lung gedruckter Karten aus der Zeit des 16. - 19. Jahrhunderts, die in Einzelfällen bis ins 20. Jahrhundert reicht. Die für ein kleineres Archiv ungewöhnliche Menge erklärt sich aus den vielfältigen Aufgaben der hohenlohischen Verwaltungen. Mehr aber noch erklärt sie sich aus den unterschiedlichsten Funktionen und Neigungen von Mitgliedern des Fürstenhauses selbst. Die Karten wurden zu einem Großteil aus militärischen Gründen gesammelt. Etliche Grafen und Fürsten standen in gehobener Position in auswärtigen Militärdiensten, z. B. Graf Philipp von H.-Neuenstein (1550 - 1606) als Feldherr Wilhelm v. Oraniens in niederländischen Diensten, Fürst Heinrich August zu H.-Ingelfingen (1715 - 1796) als Reichsfeldmarschall und Generalfeld-zeugmeister des Fränkischen Reichskreises oder sein Sohn Friedrich Ludwig (1746 - 1818) als preußischer Infanteriegeneral und Gouverneur von Breslau und Bay-reuth. Aber auch zur Sicherung und Klärung von Herrschaftsrechten (z. B. Jagd und Forst) und Territorialansprüchen entstanden Karten bzw. wurden solche gesammelt. Weitere Gründe für die Sammeltätigkeiten waren die geographischen (Reisekarten: "fremde Gegenden"), wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und pädagogischen (Schulkarten) Interessen der Sammler. Diese vielseitigen Interessen erklären auch, warum sich die vorliegenden Karten nicht auf den Raum von Württemberg und Hohenlohe erschöpfen. Nämlich vergleichsweise viele Karten zum deutschen, europäischen und internationalen Bereich sind enthalten. Den Umfang der Sammlung könnte die Beteiligung des Hauses H.-Oehringen (alt) an einem der renommierten Nürnberger Kartenverlage - der "Homännischen Officin" oder den "Homännischen Erben" - positiv begünstigt haben. Gut die Hälfte der Karten stammt aus diesem Verlag. Der zeitliche Schwerpunkt liegt im 18. und beginnen 19. Jahrhundert. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wird die Sammlung erheblich dünner, reicht jedoch mit Einzelexemplaren bis in die 1960er Jahre. Entweder sind Karten seit den 1850er Jahren spärlicher erworben worden oder befinden sich noch in Gebrauch der jeweiligen fürstlichen Verwaltungen. Auch mit Kriegsverlusten oder Verschleiß ist zu rechnen. Die politische Zäsur von 1806 spielt im Zusammenhang mit der Sammeltätigkeit keine entscheidende Rolle. Schon eher die veränderte Aufgabenstellung der fürstlichen Häuser seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Insgesamt dokumentiert der Kartenbestand das breitgefächerte politische und kulturelle Interesse und die Bedeutung des Hauses Hohenlohe während der Zeitspanne, in welcher die Sammlung entstanden ist. Es ist davon auszugehen, daß in verschiedenen hohenlohischen Häusern Kartensammlungen angelegt und auch in den betreffenden Schlössern, meist wohl in der Bibliothek, verwahrt wurden. Mit der Verlagerung aller hohenlohischen Archive nach Neuenstein kamen die gedruckten Karten aus den verschiedenen Schlössern ins Hohenlohe-Zentralarchiv. Hier wurden sie zu einem Bestand gedruckter Karten zusammengezogen. Die Herkunft der Karten wurde als nicht wesentlich angesehen und in der Regel in keinster Weise dokumentiert. Dies muß unmittelbar nach Kriegs-ende erfolgt sein, da 1951 bereits eine listenartige Erfassung des Bestandes vorlag. Im Zuge der Verlagerung der verschiedenen Linienarchive nach Neuenstein kamen nach und nach über 3100 gedruckte Karten zusammen. 2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Bei der ersten provisorischen Bearbeitung, der Erstellung einer Liste unter dem fürstlichen Archivrat Karl Schumm 1951, wurden die damals schon mehrheitlich vorhandenen Karten zu einem Gesamtbestand zusammengefügt, wie gesagt ohne Rücksicht auf die Provenienzen und die Eigentumsverhältnisse. Die Bearbeitung erfolgte nach dem Numerus-Currensprinzip. Die Ordnung basierte auf einer alpha-betischen Reihung nach Länder-, Regions- und Ortsnamen und die geographische Einteilung erfolgte nach oberflächlichen Gesichtspunkten. Oft wurden bei der Ordnung Kartenzusammenhänge zerrissen und sogar bestandsfremde - handgezeichnete - Karten in die Liste aufgenommen. Die Signaturvergabe erfolgte nach der geo-graphischen Zuordnung. Die Signatur bestand aus einem Großbuchstaben (W für Weltkarten, E für europäische Karten und D für deutsche Karten) und anschließen-der fortlaufender Nummer. Z. B. hat eine europäischen Karte die Signatur "E 80" oder eine Deutschlandkarte "D 46". Bei Folgen wurden Kleinbuchstaben nach der Zahl hinzugefügt, beispielsweise bei einer Frankreichkarte: "E 206 a - cc". Kriegskarten wurden z.T. mit römischen Ziffern versehen, z. B. eine Karte von Ungarn mit "K X/ 161". Diese Art der Signaturvergabe war für eine angemessene Benutzung wenig sinnvoll. Karten waren oft nur unter großer Mühe zu finden. Eine sorgfältige Neubearbeitung der Kartensammlung war dringend erforderlich, zumal auch etliche nachgetragene gedruckte Karten nicht berücksichtigt waren. Ursprüngliche Provenienzen konnten aber nicht mehr rekonstruiert werden, da jeder Hinweis auf die Herkunft aus den verschiedenen Archiven fehlt. Die Altsignaturen geben, mit Ausnahme einer Gruppe (H.-Kirchberg: "Sch[rank], T[isch] oder F[ach], Sch[ublade]"), keine gesicherte Auskunft über die Provenienz. Die Vorsignaturen wurden wahrscheinlich schon in der Zeit der Kartenanschaffung vergeben. Sie gliedern sich in Gruppen nach einfacher Nummernvergabe ("131", "Nr. 131", "1311/2" oder "Nro 131"), nach Kombinationen mit Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen ("Dd x S.138"), nach Kombinationen mit römischen und arabischen Ziffern und Buchstaben ("II M. 10" oder "605 R. I") oder nach der Lokatur (H.-Kirchberg: "S. 642, T. 2, Sch. 3"). Bei vielen Karten wurden gleich mehrere Signaturen vergeben. Sie deuten auf ältere Beständestrukturen hin. Bei einigen Karten sind gar keine Signaturen vorhanden. Einige wenige Karten und Atlanten, deren Herkunft eindeutig zu bestimmen war, wurden aus besitzrechtlichen Gründen aus dem Bestand herausgezogen und in die betreffenden Linienarchive zurückgeordnet. Der Hauptteil der Karten ist vermutlich h.-kirchbergischer Herkunft, angereichert mit einer erheblichen Anzahl von Karten des niederländisch/belgischen Bereichs aus wahrscheinlich württemberg-neuenstädtischem Besitz (h.-kirchbergisches Erbe). Der nicht näher zu bestimmende Rest der Karten verteilt sich auf die verschiedenen anderen Linienarchive. Bei der Bearbeitung wurde zuerst der Bestand gesichtet, der vor der Verzeichnung aus etwa 22 Schubladen, 92 Kartons/Boxen mit ca. 31/2 lfd. Regalmetern, 59 gerollten Karten, 38 Bänden und Heften und 4 Mappen bestand. Aus arbeitstechnischen Gründen wurden zunächst die Karten aus den Schrankschubladen, anschließend diejenigen in Kartons oder Boxen verwahrten Stücke und zuletzt die Bände in den Regalen nach dem im Numerus-Currensprinzip verzeichnet. Dabei fielen auch handgezeichnete Karten, Bilder, Baupläne und gedruckte Karten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen auf. Sie wurden separiert und für eine spätere Bestandsbildung resp. Ergänzung des Bestands der handgezeichneten Karten verzeichnet. Bei den restlichen noch aufgefundenen gedruckten Karten im Hohenlohe-Zentralarchiv handelt es sich, von einer kleinen Gruppe von Atlanten und Militärkarten abgesehen, hauptsächlich um Flur-, Forst- und Vermessungskarten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen. Auch sie wurden nicht in den Be-stand der gedruckten Karten einger eiht, sondern für eigene Bestände vorbereitet. Nach der Verzeichnung sämtlicher Karten war eine Klassifikation für den Bestand zu bilden. Aus praktischen Erwägungen und um Benutzern den Zugang zu erleichtern erfolgte die Gliederung hauptsächlich nach geographischen Gesichtspunkten. Eine Ordnung nach Sachthemen hätte wegen des Umfangs und der Art der Karten zu größerer Undurchsichtigkeit geführt. Der Kartenbestand ist in dreizehn Rubriken aufgeteilt. Es wird dabei von der Groß- zur Kleinräumigkeit vorgeschritten: Welt; Kontinente ohne Europa, mit Unterpunkten Afrika, Amerika, Asien und Australien/Ozeanien; Europa, mit Unterteilung in einzelne, nichtdeutsche Länder; und der Bereich Deutschland und ehemaliges Deutsches Reich, mit Unterteilung in einzelne Territorien und Regionen. Unter die Rubriken 7 bis 13 fallen die Karten, die sich nicht eindeutig geographisch zuordnen lassen (länderübergreifende Kriegsschauplätze), Spezialgebiete behandeln (Flurkarten, Stadtpläne, Kanäle, Naturphänomene) oder unter die Sparte Sonstiges fallen. Bei der Klassifikation mußten Kompromisse eingegangen werden, um den Bestand nach modernen geographischen Gesichtspunkten zu ordnen. Die Eingruppierung in Welt- und Kontinentalkarten konnte mit Ausnahme eines Rußlandatlas mit europäi-schen und chinesischen Gebieten [Nr. 7] ohne Komplikationen vorgenommen wer-den konnte. Die Einordnung in den Kontinent Europa und in europäische Länder war schwieriger. Zwei Problemkreise standen einer einfachen, einheitlichen Bearbeitung entgegen. Einerseits die Eingruppierung raum- und länderübergreifender Karten oder von Karten mit zwei oder mehreren unterschiedlichen Darstellungen auf einem Blatt, andererseits die Zuordnung von Karten mit veränderten historischen Räumen. Problemlos war wieder die Einordnung von Kartenblättern mit mehreren Darstellun-gen. Sie wurden nach dem größeren geographischen Bereich sortiert. Eine Karte mit der Darstellung Europas auf der Vorderseite und mit Darstellung des Deutschen Reichs auf der Rückseite wurde beispielsweise der Gruppe Europa zugeordnet [Nr. 65]. Problematischer waren die länderübergreifenden Karten. So mußte gleich bei der ersten Sparte der einzelnen europäischen Länder eine Untergruppe "Alpen" gebildet werden. Sie umfaßt die Karten des französisch-italienisch-schweizerischen und des deutsch-schweizerisch-österreichischen Grenzraumes, jedoch ohne die Gruppe der Karten des engeren Raums der schweizerisch-österreichischen Alpen, die den Sparten "Schweiz" und "Österreichische Erblande" zugeordnet wurden. Die Gruppe "Belgien, Niederlande und Luxemburg" passte sowohl von der räumlichen, als auch der historischen Zuordnung nicht einfach in ein vorgegebenes Schema. Der belgisch-luxemburgische Raum wechselte im bearbeiteten Zeitraum, von etwa 1660 bis 1840, mehrfach seine politische Zugehörigkeit: spanische Niederlande bis 1715, dann österreichische Niederlande, in der Revolutionszeit französisch, von 1815 bis 1830 Königreich der Vereinigten Niederlande und erst danach Königreich Belgien. Mit einiger Berechtigung hätten die Karten auch einer Gruppe "Spanien", der Sparte "Deutschland und Mitteleuropa" mit der Untergruppe "Österreichische Erblande" oder "Frankreich" zugeordnet werden können, wenn es nicht Überschneidungen mit dem Raum der engeren Niederlande [Republik der Vereinigten Niederlande, Königreich der Niederlande] gäbe. So konnten die Karten, die den belgischen und niederländischen Raum betreffen, nur zu einer eigenen Gruppe nach modernen geographischen, historisch nicht ganz treffenden Gesichtspunkten formiert werden. Frankreich, das historisch und geographisch eine verhältnismäßig kontinuierliche Entwicklung erlebte, konnte in die Untergruppen Gesamtfrankreich und einzelne Regionen aufgeteilt werden, unter Einbeziehung von Gebieten, deren politische Zu-gehörigkeit nicht ganz eindeutig war und erst später definitiv zu Frankreich gehörten, wie Lothringen, das Elsaß, Korsika, Savoyen und Nizza. Bemerken swert ist bei die-ser Gruppe der erste topographische Atlas Frankreichs [Nr. 138] von Cassini, von dem 108 von insgesamt 175 Blättern im hier verwahrten Exemplar vorliegen. Die Untergruppe "Gebiete Frankreichs" wurde zuerst alphabetisch und danach chronologisch angelegt. Ähnlich verhielt es sich mit dem Gebiet Italiens, das als einheitlicher Raum behandelt und nach modernen politischgeographischen Gesichtspunkten ebenfalls in die Sparten Gesamtitalien und einzelne Territorien aufgeteilt werden konnte, unter Einbeziehung der Inselgruppe Malta. Großräumiger mußte bei den westeuropäischen Gebieten verfahren werden. Sowohl Großbritannien und Irland, als auch Spanien und Portugal mit Gibraltar in ihrer Gesamtdarstellung wurden zumeist auf einem Kartenblatt abgebildet. Daher bot sich eine Einteilung in die Gruppen "Großbritannien und Irland" und "Iberische Halbinsel" an. Der Raum Ost- und Südosteuropa machte Probleme, weil sich die territorialen Zu-gehörigkeiten und Grenzen während des behandelten Zeitraums von ca. 1650 bis 1880 permanent änderten. Aus der zeitweiligen Zugehörigkeit der Herzogtümer Kurland und Livland und der dauernden des Großfürstentums Litauen zum Königreich Polen z. B. wurden die Karten dieses Bereichs zu der Sparte "Polen und baltische Länder" zusammengefügt. Wegen der politischen Veränderungen insbesondere durch die polnischen Teilungen mussten Kompromisse eingegangen werden. So wurde eine Generalsparte "Königreich Polen und Großfürstentum Litauen" gebildet, die den Großraum insgesamt erfasst. Als Rarität wäre die große "Carte de la Pologne" [Nr. 230] aus dem Jahr 1772 von Rizzi-Zannoni zu erwähnen. Um aber den politischen Wechselfällen nach Umfang der Karten gerecht zu werden, wurden zwei weitere Untergruppen gebildet. Die Sparte "baltische Herzogtümer" verband die oben genannten Herzogtümer mit dem ethnisch-geographisch, aber nicht politisch zum polnisch-litauischen Bereich gehörigen Herzogtum Estland. Schwieriger gestaltete sich die Einordnung der Kartengruppe "Königreich Galizien". Aus historischen Gründen hätte man sie auch der Sparte "Österreichische Erblande" unter Inkaufnahme der Zerschneidung des geographischen Zusammenhangs zuschlagen können. Um aber zu einem vernünftigen Kompromiß zu kommen, wurde sie als eigene Gruppe dem polnischen Bereich zugeordnet. Schwieriger war die Behandlung der Karten des Russischen Reichs. Eine Gliederung, die der vorgegebenen Ordnung entsprochen hätte, war nur mit Einschränkung möglich. Rußland, das sich mit weiten Teilen seines Gebiets über Asien erstreckt, hätte genauso gut dieser Sparte zugeordnet wer-den können. Da aber der Schwerpunkt des Landes in Europa lag und liegt, konnte die Gruppe "Rußland" in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden. Als fast unlösbare Aufgabe erwies sich die Einordnung der Karten, die das Osmanische Reich [Türkei] und die benachbarten Gebiete umschließen: neben Karten des Osmanischen Reichs, das in einen europäischen und einen asiatischen Teil aufgegliedert war, gibt es in dieser Gruppe eine Anzahl von Kartensätzen, die die rus-sisch-türkisch-österreichischen Kriegsschauplätze des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts auf dem Balkan und in den nördlichen Schwarzmeergebieten darstellen. Dazu kommen noch Karten mit Überschneidungen der verschiedenen südosteuropäischen Territorien aus dieser Zeit. Um Kartenzusammenhänge nicht zu zerreissen, mussten Kompromisse in diesem Bereich in Kauf genommen werden. So wurde, um den Gesamtbereich abzudecken, eine Sparte "Südosteuropa, Schwarzes Meer und Kleinasien" gebildet, die sich in vier Untergruppen aufteilt: die Gruppe "Balkan und Griechenland" setzt sich aus den verschiedenen südslawischen, rumänischen und griechischen Territorien und aus Donaukarten zusammen, die zweite Gruppe umfaßt "Ungarn (mit Siebenbürgen)"], die dritte Gruppe "Türkei (Osmanisches Reich)" und die vierte Gruppe "Mehrere Länder" [04.11.04.] als Sammelbecken der nicht eindeutig zuzuordnenden Karten, di e sich aus Kartenwerken der Kriegsschauplätze des Balkan und Schwarzmeergebiets und aus Karten der südrussisch-ukrainischen Ströme zusammensetzt. Karten der Krim/Tauriens wurden, wenn sie nicht Teil der Kriegsschauplatzkarten sind, in die Sparte Rußland einge-ordnet. Die nordischen Staaten mit ihren Provinzen konnten dagegen einheitlich in den Großraum "Skandinavien" aufgenommen werden, zumal etliche der Länder auf jeweils einem Blatt abgebildet waren. Ebenso wurde mit der Gruppe "Schweiz" verfah-ren. Dabei konnte der in Einzelkarten aufgesplitterte und einzeln verzeichnete "Atlas Suisse" [Nr. 280] zusammengefügt werden. Etwas leichter fiel die Klassifikation der Karten zu "Deutschland und Mitteleuropa" und zu "Territorien und Teile Deutschlands". Auch hier waren Kompromisse zwischen politisch-geographischer Einordnung und historischer Zugehörigkeit zu machen. Sollten Karten, die heute nichtdeutsche Länder darstellen, in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden oder in die den deutschen Territorien? Und sollten Karten z. B. der Reichskreise, die mehrere Territorien abdeckten, als eigene Gruppe formiert werden oder nicht? Die Klassifikation wurde hier primär nach historisch-geographischen Gesichtspunkten vorgenommen, da eine Einteilung unter modernen politischen Aspekten den Kartenaussagen in keiner Weise entsprochen hätte. Bei der Gliederung wurde eine Mischung nach regionalen Räumen und histo-rischen Territorien gewählt, wobei die Karten der Reichskreise in die Sparten der jeweiligen Regionen eingereiht wurden. Die Karten, die der Sparte "Deutschland" zugeordnet sind, decken im wesentlichen das Gebiet des alten Deutschen Reichs ab, z. T. in Ausschnitten (Atlasfragmente), nach relativ klarem Ordnungsmuster, während die Sparte "Territorien Deutschlands" wieder größere Zugeständnisse er-forderte. Die Gliederung der Gruppe "Bayern" gestaltete sich einfach. Sie beinhaltet nur das Gebiet des Herzogtums, Kurfürstentums und des Königreichs Bayern. Hier finden sich die ältesten im Bestand vorhandenen Karten, die "bairischen Landtafeln" von Phillipp Appian aus dem Jahr 1568 [Nr. 379 und 380]. "Böhmen und Mähren" wurde wegen des Umfangs der Karten und der wichtigen Rolle als Territorium des Deut-schen Reichs [Königreich, Kurfürstentum] als eigene Kartengruppe ausgewiesen, mit verschiedenen Atlanten bzw. Kartenwerken von beiden Gebieten. Die Gruppen der "Fränkischen Territorien" und von "Hessen" konnten nach einheitlichen Prinzipien eingereiht werden. Sie enthalten interessante Karten und Kartensätzen der Markgrafschaft Ansbach [Nr. 423 - 428] und zeitgenössische Kartensätzen des Kriegs-schauplatzes Hessen während des Siebenjährigen Kriegs [Nr. 457 und 458] aus dem Jahr 1761. Letztere sind von Carlet de la Rozière, Adjutant des französischen Oberbefehlshabers, Marschall Broglie. Zur besonderen Dokumentation des heimischen Raums wurde eine eigene Kartengruppe "Hohenlohe" herausgehoben und von der Gruppe der fränkischen bzw. südwestdeutschen Karten getrennt. Insbesondere die Landtafeln der Gegenden um Langenburg und Kirchberg aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts [Nr. 472 - 475] und die Gesamtdarstellungen von Hohenlohe von Schapuzet und Hammer aus der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts [Nr. 477 - 482] wä-ren hervorzuheben. Die Sparte "Norddeutschland" umfaßt alle Karten des niedersächsisch-nordelbischen Raums mit zwei Atlanten von Mecklenburg-Strelitz [Nr. 499] und Mecklenburg-Schwerin [Nr. 501] des Grafen v. Schmettau aus den 1780er Jahren. Bei der Gruppe "Österreichische Erblande" war zu entscheiden, ob man sämtliche Karten der österreichischen Monarchie zusammenfasst oder, wie hier wegen des Umfangs und der Art der Karten, in die einzelnen Teilreiche resp. Erblande aufteilt. In diese Sparte wurden nur Karten des engeren Bereichs [Österreichischer Reichs-kreis, Gebiet des heutigen Österreichs] aufgenommen, mit Ausnahme von Darstel-lungen der Gesamtmonarchie. Er wähnenswert ist der Atlas [Kartenwerk] Tirol von Peter Anich und Blasius Hueber aus dem Jahr 1774 [Nr. 509]. Ähnlich verhielt es sich mit den Karten der preußischen Monarchie. Auch hier mußten die Gruppen ge-teilt werden, um räumliche und kartentechnische Trennungen zu vermeiden. Die Sparte "Pommern" enthält etwa auch Karten mit Darstellungen von Schwedisch-Vorpommern, die Gruppe "Schlesien" erstreckt sich zeitlich von der österreichische Epoche bis zum Ende des Deutschen Reichs, mit einem Atlas [Kartenwerk] der schlesischen Teilfürstentümern aus den 1730er bis 1750er Jahren [Nr. 648, 649 und 658], Kriegskarten der Schlesischen Kriege und Karten, die bis in die 1940er Jahre hineinreichen. Die Hauptgruppe der "Preußischen Staaten" umfasst alle übrigen Karten, von Darstellungen der Gesamtmonarchie bis zu einzelnen Bezirken, mit Kartenwerken von Ost- und Westpreußen [Nr. 548 und 555] und einer "Special-Karte" von Südpreußen des preußischen Hofbaumeisters David Gilly aus den Jah-ren 1802/1803 [Nr. 552 - 554]. Die Bildung der Sparte "Rhein (mit angrenzenden Ländern)" erfolgte unter dem Kompromiß, Flußkarten des Rheins, Karten des Rheingebiets [Ober-, Nieder und Kurrhein] und Kriegskarten, die zwar den Titel Rhein tragen, sich aber über einen weit größeren Bereich erstrecken, in eine faßbare Gruppe zu vereinen. Bei der Bearbeitung konnten auseinandergerissene Kartensätze zusammengefügt werden, wie z. B. die Kriegsschauplatzkarte 1794 von Dewarat [Nr. 605] oder die Stromvermessungskarten des pfalz-bayerischen Oberrheinbauinspektors Wiebeking zu Ende des 18. Jahrhunderts [Nr. 608 und 612]. Der Bereich "Sachsen" war unter klaren Gesichtspunkten gegliedert, unter Einbeziehung der Karten des Obersächsischen Reichskreises (mit preußischen Gebieten) aus Gründen der Einheitlichkeit. Zu nennen sind hier die Kartensätze vom Erzgebirgskreis des preußischen Majors v. Petri [Nr. 630], der Einzeldarstellungen des Obersächsischen Kreises in acht Boxen von Peter Schenk [Nr. 623], der Gesamt-darstellung der Wettiner Lande des Frankfurter Kartographen Johann Wilhelm Abraham Jäger [Nr. 634] und von der Kriegsschauplatzkarte Siebenjähriger Krieg des sächsischen Hauptmanns Backenberg [Nr. 641]. Um der Zäsuren der Jahre 1803, 1806 und 1810 mit ihren politischen und territoria-len Änderungen gerecht zu werden, wurden die Karten des schwäbisch- alemannischen und des heute baden-württembergischen Bereichs zu einer einheitli-chen Gruppe "Südwestdeutschland" zusammengefügt. Erwähnenswert sind die "Charte von Schwaben/Württemberg" [Nr. 681 und 682] von Amann und des Tübin-ger Mathematikers und Astronomen Bohnenberger als erster Versuch der Landes-vermessung, ca. 1796 bis 1810, der "Topographische Atlas des Königreichs Würt-temberg" [Nr. 695 - 697] der Landesaufnahme von 1821 bis 1851 und die Vorläuferkarten des Historischen Atlas von Baden-Württemberg, die "Generalkarte von Württemberg" von Bach [Nr. 707] und "Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches" [Nr. 714] von Erwin Hölzle, 1938. "Thüringen" konnte einheitlich nach Territorien sortiert werden, die letzte Sparte der "Territorien Deutschlands", die Gruppe "Westfalen", wurde wieder nach Kompromißgesichtspunkten gebildet, da der Darstellungsbereich häufig über den genannten Raum des Titels hinausging, wie bei den Kriegskarten von Dezauche, 1797 [Nr. 743] und von le Coq, 1804 [Nr. 744]. Der Rest der Karten verteilt sich auf die Sparten 7 bis 13. In die Gruppe der "länderübergreifenden Kriegsschauplätze" wurden alle die Kriegskarten eingeordnet, die keinem festen geographischen Raum zuzuordnen sind, wie die Karten zum Sie-benjährigen Krieg, mit allen Schlachtfeldern und Kriegsschauplätzen, des preußischen Oberst Friedrich Wilhelm v. Baur [Nr. 747 - 749] und des Premierleutnants J. v. Saint Paul [Nr. 763] oder der Atlas der Revolutionskriege [Nr. 760] des Schweizer Generals in französischen und russischen Diensten, Baron Henri v. Jomini. Die sich im Bestand befindlichen Flurkar ten wurden aus Bestimmungs- und Provenienzgründen nicht der allgemeinen Flurkartensammlung zugeordnet, sondern bilden eine eigene Gruppe. "Stadtpläne", "Kanalbauten", wie der alte Rhein-Main-Donau-Kanal, "Naturphänomene", wie die Sonnenfinsternis von 1706, "Statistiken" und "Sonstiges", mit Kupferdruckplatten zu den hohenlohischen Landtafeln [Nr. 853: zu Nr. 473 - 475] und der Hohenlohekarte von C. F. Hammer [Nr. 860: zu Nr. 481] bildeten den Abschluß des Bestandes. Die endgültigen Signaturen sind nach folgenden Kriterien vergeben worden: mit einfacher Nummernvergabe, bei Kartensätzen mit Folgekarten mit Schrägstrich nach der Signatur, wie z. B. "208/1" oder "229/1 - 4" und bei Doppel- oder Mehrfachüber-lieferungen mit Angabe der Exemplare, wie z. B. die Karte von Weikersheim "476 (4 Exemplare)". Die Art der Lagerung orientiert sich nach den Gegebenheiten der Kar-ten. Vier Lagerungsarten kommen vor. Sie sind jeweils an der Signatur erkennbar: die gewöhnliche Planlagerung in Schubladen ist nicht besonders hervorgehoben. Sodann gibt es gerollte Karte ["(gerollt)"] und Regallagerung von Bänden oder Heften ["(Band)"] und von Karten in Boxen ["(Karton)"]. Kombinationen zwischen Lagerungsart und Kartenfolgen in den Signaturen kommen häufig vor, wie z. B. "296/1 (2 Exemplare)" oder "209/1 - 4 (Karton)". Die Verzeichnungsweise erfolgte dem historischen Wert der Karten entsprechend vergleichsweise intensiv. Die Titelaufnahmen enthalten in der Regel die folgenden Angaben. Der Titel ist in der Regel im Originalwortlaut übernommen, bei Überlänge in gekürzter Form. Bei Fehlen eines Titels wurde eine eigene Version erstellt, die Thema und Bereich der Karte beschreibt. Bei nichtdeutschen, altertümlichen oder von der Darstellung abweichenden Titeln wird in eckigen Klammern [ ] die deutsche oder heute übliche Schreibweise übernommen. Der Bereich der Kartendarstellung ist nach drei Mustern beschrieben: Abschnitte beziehen sich auf den Kartenrand (links-rechts, oben-unten), Ausschnitte auf markante Eckpunkte und Orte am Kartenrand und Be-reiche auf gedachte Radien von markanten Punkten oder Orten aus. Bei einigen Karten wird noch die Art ihrer Zugehörigkeit zu Kartenfolgen in den Titel aufgenommen. Die Kartographen wurden, wenn auf der Karte vermerkt, mit ihrer Berufsbezeichnung bzw. Funktion als Verfasser/Kartographen, Verleger, Herausgeber, Zeichner, Kup-ferstecher, Texter, Drucker usw. angegeben. Bei der Beschreibung der Kartenausführung wird, wenn angegeben, die Auflage, die Exemplarnummer (bei Mehrfachexemplaren), der Kartentyp (Druck, Lithographie oder [Kupfer]Stich) und die Art der Kolorierung genannt, wobei die Karten in der Mehrheit nur teilkoloriert sind. Grenzlinien wurden in verschiedenen Farben, bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit der Hand eingefärbt. Die im Titel angegebenen Be-reiche und Territorien sind flächig, Orte in der Regel rot oder orange koloriert, die Randbereiche der Karte blieben überwiegend unkoloriert. Der Maßstab wurde bei fast allen Karten - auch ohne ursprüngliche Maßstabsanga-be - in das heute übliche metrische Bruchsystem umgerechnet, ausgenommen Son-derkarten und Atlanten mit sehr unterschiedlichen Karten. Erscheinungsort und -jahr sind generell aufgenommen, in etlichen Fällen mit Mehr-fachnennung; bei unsicherer Zuordnung wird der Entstehungsort in eckigen Klammern, bei fehlender Zeitangabe wird der vermutete Zeitraum ([um...] oder [nach...]) ebenfalls in eckigen Klammern angegeben. Die alten Signaturen wurden, soweit verifizierbar, alle in der Reihenfolge aufgenommen, wobei die Signaturen, die Karl Schumm in seiner Liste aufgenommen hat, als letzte genannt sind. In der formalen Beschreibung wird auf die ursprüngliche Lagerung (gefaltet, gerollt) verwiesen. Die Kartenmaße (Breite x Höhe) beziehen sich auf die eigentliche Kartendarstellung, die Maße des Blattschnitts (Außenrahmen) sind in Klammern wiedergegeben. Der kartographische Typ wird in drei Kateg orien (thematische, topographische oder physische Karte) eingeteilt. Wobei Karten mit der Entstehungszeit vor Beginn des 19. Jahrhunderts oft nicht eindeutig zuzuordnen und zur besseren Kenntlichmachung in Mischformen angegeben sind. Anschließend folgen grundlegende Angaben zur Kartendarstellung, wie z. B. zum Verkehrsnetz, der Topogra-phie, zur Siedlungsform, zur politischen Einteilung oder zum Kriegsgeschehen bei Militärkarten. Bei Kartensätzen oder -werken wird der Haupttitel genannt, die Blattnummer, soweit aufgeführt, und die Funktion der Karte (Titel- oder Folgeblatt). Zuletzt wird der Verwendungszweck der Karte angegeben, z. B. als politische, Militär-, Schul- oder Verkehrskarte. In den Bemerkungen wurden der oder die ursprünglichen Maßstäbe, die Einteilung nach Längen- und Breitengraden, soweit sie vorhanden waren, oder das Meridiangitternetz genannt, in der Regel der hier als "alter Pariser Meridian" (1613 in Paris festgelegt, mit Nullmeridian durch die Insel Ferro = Hierro/Kanaren) bezeichnete Meridian. Bei Abweichung von der sonst üblichen Nordung der Karte wurde die ent-sprechende Ausrichtung nach der Himmelsrichtung eigens erwähnt. Sonstige auffal-lende Elemente der Kartendarstellung, wie z. B. die künstlerische Ausgestaltung der Titel-, Skalen- oder Widmungsschablonen in allegorischer Form, die Angaben von Truppenstellungen oder Belagerungsringen, von Wappendarstellungen, Erläuterungen, Widmungen, genauere Angaben zur politischen Einteilung, handschriftliche Vermerke und andere Besonderheiten wurden am Ende der Verzeichnung aufgenommen. Die endgültige Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestands durch den Unterzeichnenden erfolgte im Rahmen des von der Kulturgutstiftung geförderten Projekts "Erschließung der gedruckten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs" in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2000. Der Bestand, der die Bezeichnung "Hohenlohe Zentralarchiv: Gedruckte Karten" erhielt, umfasst 1382 Titelaufnahmen für ca. 3060 Karten in 33 Schubladen, 59 gerollte Karten, 92 Karten in Boxen/Kartons und 38 Bände (ca. 4,5 lfd. Regalmeter). Eine ergänzende Benutzung der Kartenbestände der Linienarchive des Bestands der handgezeichneten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs ist unter Umständen sinnvoll. 3. Erläuterung zum Aufbau der Titelaufnahmen: Alle Karten werden im vorliegenden Findbuch nach folgendem Schema in der angegebenen Reihenfolge beschrieben: Bestellsignatur - Ordnungsnummer Titel der Karte (als Zitat) oder Angabe des Karteninhaltes Karthograph und sonstige an der Entstehung der Karte beteiligten Personen Entstehungsstufe, Auflage, Ausführung der Karte Maßstab Entstehnungsort weitere formale Beschreibung Bemerkungen Vorsignaturen Entstehungzeit
BArch, R 4606 · Bestand · (1923-) 1937-1945 (-1948 )
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Steine sprechen nicht. Noch viel weniger können oder müssen gar ganze Bauwerke die ganze historische Wahrheit verraten. Der Nationalsozialismus sollte funktionieren. Auch Bauen im Nationalsozialismus diente diesem Ziel, unmittelbar im Auftrag des Systems oder mittelbar zumindest, indem es dieser Zielsetzung nicht entgegenstand. Die Indienstnahme der Architektur durch das Regime blieb nicht auf Neubauten der NS-Zeit beschränkt. Der Nationalsozialismus richtete sich auch im Bestand ein, instrumentalisierte Altbauten allenthalben für seine Zwecke. Nicht einmal alle bedeutenden Kommandozentralen des NS-Regimes oder Hauptschauplätze des NS-Terrors waren durchweg in Bauten untergebracht, denen im historischen Rückblick ihre Herkunft und damalige Funktion anzusehen wären. Im Gedächtnis der Stadt und im Stadtraum sind Orte der Täter wie Orte der Opfer überliefert, deren Rolle sich erst in der Erläuterung und Kommentierung ihrer historischen Funktion im "Dritten Reich" erschließt. Vorgeschichte bis 1937 Die Architektur diente im Dritten Reich dazu, Macht und Herrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das wird in der Innenstadt Berlins besonders deutlich. Die monumentalen Neubauten in der Reichshauptstadt sollten "deutsche Weltgeltung" symbolisieren. Adolf Hitler wollte in Berlin "Werke für die Ewigkeit" entstehen sehen, "nur mit dem alten Ägypten, Babylon oder Rom vergleichbar", wie er 1936 sagte. Auf dem Reichsparteitag 1937 verkündete Hitler: "... Deshalb sollen unsere Bauwerke nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft." Bald nach der Machtergreifung wurde mit propagandistisch wirksamen Bauvorhaben begonnen. Dazu gehörten das Reichsluftfahrtministerium, der Flughafen Tempelhof, der zum "Weltflughafen" ausgebaut werden sollte, und das im Hinblick auf die Olympischen Spiele erweiterte und neugestaltete Reichssportfeld. Die machtvollen Bauten wurden mit großem publizistischen Aufwand der Öffentlichkeit präsentiert. Auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg kündigte Hitler den "Neuaufbau von Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches" an. Hitler hatte anfangs die Absicht gehabt, seine Pläne zur Neuordnung des innerstädtischen Bereichs von der Berliner Stadtverwaltung bearbeiten zu lassen. Als er feststellen musste, dass die kommunalen Behörden zögerten, seine weitreichenden Umgestaltungsphantasien durchzusetzen, änderte er die Zuständigkeiten für Planen und Bauen in der Hauptstadt. Der junge Architekt Albert Speer wurde am 30. Januar 1937 zum Generalbauinspektor für die Umgestaltung der Reichshauptstadt (GBI) berufen und direkt dem "Führer" unterstellt. Organisation und Geschichte ab 1937 Wenige Tage nach der Ernennung Speers ordnete Hitler an, das Haus der Akademie der Künste am Pariser Platz Nr. 4, das bis dahin zum Amtsbereich des Erziehungsministers gehört hatte, für das Büro des Generalbauinspektors zu räumen. Binnen anderthalb Jahren schwoll allein der Planungsstab des GBI auf siebenundachtzig Personen an, während die sogenannte Durchführungsstelle noch einmal ebenso viele Mitarbeiter beschäftigte. An die leitenden Stellen der drei Hauptabteilungen, in die er das Amt teilte, berief Speer einige gleichermaßen fachkundige wie zuverlässige Leute: Das Hauptbüro, das den Etat verwaltete, übernahm der Finanzfachmann Karl Maria Hettlage, die Allgemeine Bauleitung Walter Brugmann, den Speer in Nürnberg kennengelernt hatte, und für das Planungsbüro, da ihm sachlich am wichtigsten war, zog er neben Hans Stephan, mit Rudolf Wolters und Willi Schelkes zwei langjährige, ihm seit Studientagen verbundene Freunde heran. Die seit 1937 nacheinander entstandenen Ämter Speers wurden erst Mitte 1940 unter zentraler Leitung des GBI in drei Hauptämter gegliedert. Nach seiner Ernennung zum GBI erweiterte Speer seinen Planungsstab zur "Dienststelle" des GBI. Dieses spätere Hauptamt I, Planungsstelle, war für alle Planungsangelegenheiten zuständig, ordnete bis 1942 mehr als einhundert Bereiche der Neugestaltung an und setzte die jeweiligen Räumungstermine fest. Ab 1938 wurden auf der Grundlage der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" jüdische Mieter zur Aufhebung ihrer Mietverträge gezwungen, es erfolgten Einweisungen in Judenhäuser, später in Konzentrationslager. Für die "Aussiedlung" von Juden und die Neuvergabe der Wohnungen war die "Durchführungsstelle" des GBI unter Leitung von Karl Maria Hettlage eingerichtet worden. Auf diese Weise wurden etwa 18.000 Wohnungen requiriert. Gebiete, aus denen die Juden vollständig vertrieben waren, wurden als "judenfrei" bezeichnet. Die Anzahl der Bauten, die in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft zwischen 1933 und 1945 entstanden sind, ist überraschend hoch, zumal man bedenken muss, dass durch den Zweiten Weltkrieg eigentlich nur sechs Jahre zur Verfügung standen. Im November 1939 wurde ein kriegsbedingtes Neubauverbot erlassen, dem ein halbes Jahr später die Einstellung aller nicht kriegsnotwendigen Baumaßnahmen folgte. Gesetzesgrundlagen Der GBI wurde durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 berufen. Das Amt selbst wurde Albert Speer übertragen, der seit 1934 "Der Beauftragte für Bauwesen im Stab des Stellvertreters des Führers" war und als solcher schon einige NS-Parteibauten vor allem in Nürnberg errichtet hatte. Die Zuständigkeit des GBI ging zunächst nicht über Berlin und nähere Umgebung hinaus. Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4. Okt. 1937 enthält noch keine nähere Bestimmung über die für die Ausführung dieser Vorhaben vorgesehene, von Hitler selbst "beauftragte Stelle". Nur so war es möglich, dass durch Erlass vom 21. Dez. 1938 ein besonderer "Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung" München berufen und dieses Amt mit dem NS-Parteiarchitekten Paul Giesler besetzt wurde; Giesler war außerdem mit der Errichtung von NS-Parteibauten in Augsburg und Weimar beauftragt. Erst durch den dritten Erlass über den GBI vom 18. Okt. 1940 wurde die Zuständigkeit des GBI bedeutend erweitert. Dieser wurde darin ausdrücklich zur "beauftragten Stelle" im Sinne des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte erklärt. Seine neuen Aufgaben wurden dementsprechend wie folgt umschrieben: "Dem GBI obliegt neben der Neugestaltung der Reichshauptstadt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in anderen Städten.....Er ist ermächtigt, die ihm durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 übertragenen Befugnisse für diese Städte entweder selbst oder durch Beauftragte auszuüben." In den Jahren 1938 bis 1942 wurden auf Grund des Gesetzes vom 4. Okt. 1937 insgesamt 32 Städte im damaligen Reichsgebiet durch Erlasse und Verordnungen, die im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, in die neue Planung einbezogen. Ab Ende 1942 ruhte der Fortgang aller städtebaulichen Pläne friedensmäßiger Art völlig, da kriegswichtige Aufgaben der Lösung harrten und Speer daran selbst seit seiner Berufung zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition am 15. Febr. 1942 und am 2. Sept. 1943 zum Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion weitestgehend beteiligt war. Mit dem Erlass über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bombenbeschädigter Städte vom 11. Okt. 1943 wurde Speer in seiner Eigenschaft als GBI mit den notwendigen Aufgaben beauftragt. Er hatte den Rahmen für die künftige Gestaltung der Städte festzulegen und das Recht, in städtebaulichen Fragen der Wiederaufbaustädte an Stelle des Reichsarbeitsministers zu entscheiden. Die Ausschaltung des Reichsarbeitsministers, an den bis dahin Speer als GBI trotz seiner unmittelbaren Unterstellung unter Hitler gebunden war, war vor allem eine Folge der nunmehrigen Stellung Speers als Reichsminister. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferung des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt ist in Deutschland auf drei Archive verteilt: das Bundesarchiv, das Landesarchiv Berlin und das Bayerische Hauptstaatsarchiv München. Für den Bestand R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt lagen insgesamt drei Findbücher im Bundesarchiv vor. Die Bestände sind Anfang der 1990er Jahre aus Potsdam und Koblenz zusammengeführt worden und tragen seitdem die Bestandsbezeichnung R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt. Im Landesarchiv Berlin befinden sich 1016 Akten sowie in der dortigen Plankammer 1.000 Blatt des GBI unter der Signatur A Pr.Br.Rep. 107 aus den Jahren (1935) 1937 bis 1945. Außerdem befinden sich hier Akten des seit Juli 1932 und zuletzt in seinem Auftrag tätigen Gräberkommissars, des ehemaligen sozialdemokratischen Regierungspräsidenten Ernst von Harnack. Die nach Stadtbezirken und Friedhöfen geordnete Kartei der Gräber bedeutender Persönlichkeiten sollte die Errichtung eines Ehrenfriedhofes vorbereiten, der "der geistigen Bedeutung der Reichshauptstadt Ausdruck verleihen" sollte (148 Bde., 1941-1943). Mit der Provenienzangabe "Baubüro Speer" befinden sich im Hauptstaatsarchiv München über 3.000 Pläne für Bauten vor allem in Berlin (u.a. Reichskanzlei, Reichstag, "Haus des Führers", "Große Halle"), das Parteitagsgelände in Nürnberg und andere. Weiterhin existiert im Sonderarchiv in Moskau ein Bestand, der unter Fond 1409 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt insgesamt 86 Akten unterschiedlichsten Inhaltes aus den Jahren 1920 bis 1944 enthält, z.B. zum Einsatz von Kriegsgefangenen beim GBI oder Schriftwechsel Speers mit Behörden und Privatpersonen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand wurde vor 1990 sowohl in Potsdam mit der Bestandsbezeichnung R 46.06 als auch in Koblenz (R 120) bis zur Findbucherstellung archivisch bearbeitet. Mit der genannten Zusammenführung der Bestände erhielten die Koblenzer Akten neue Signaturen. Angesichts des großen öffentlichen Interesses an Informationen aus diesem Archivbestand entschloss man sich im Jahr 2008 zur Retrokonvertierung der Findbücher mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Internet. Erschlossen und nachträglich verzeichnet wurden 177 Akten aus einer Aktenübergabe des Staatsarchivs Bamberg aus den 1980er Jahren, die den Bau des Oberkommandos des Heeres und der Soldatenhalle zum Inhalt haben. Hinzu kamen im Jahre 2008 auch die unter der bisherigen Bezeichnung "Kleine Erwerbungen Nr. 864" geführten 29 Akten Nachlassunterlagen des Abteilungsleiters beim GBI, Schelkes. Eine weitere Übernahme beinhaltete den archivisch in den Bestand übernommenen Bestandsteil "Kunst im Dritten Reich", aus dem 38 Verzeichnungseinheiten an Karten und Plänen dem Bestand zugeordnet und verzeichnet wurden. Die Archivalien sind bereits 1997 von der Abteilung DDR übernommen worden. Sie sind jedoch jedoch wegen Signaturengleichheit nicht dem Bestand hinzugefügt, sondern bis dahin als ein extra Konvolut ohne direkten Bestandsbezug geführt worden. Die vorgefundenen Klassifikationen wurde weitgehend übernommen und sachorientiert zusammengefasst. Die bis dahin vorliegenden Erschließungsdaten wurden zum Teil verändert sowie Serien und Bandfolgen gebildet. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Der Kartenbestand wird in eigens dafür vorgesehenen Mappen und Schränken gelagert. Inhaltliche Charakterisierung: Büro Speer 1937-1944 (111); Handakten leitender Mitarbeiter (soweit nicht sachlich zugeordnet) 1937-1944 (59); Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft: Allgemeine Verwaltung: Dienststellenverwaltung 1937-1945 (99), Allgemeine Aufgabenverwaltung 1932-1945 (442), Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten 1937-1945 (71), Beschaffungswesen und Inventarverwaltung 1937-1945 (4), Haushaltsangelegenheiten 1937-1945 (299), Rechnungs- und Buchhaltungswesen 1938-1944 (17), Geheimakten (chronologisch) 1938-1945 (34), Prüfungsamt 1940-1945 (56), Amtskasse 1938-1945 (91), Sonstige Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten 1939-1945 (11). Personal 1938-1943 (152), Recht 1937-1945 (51), Wohnungsfragen (Räumung und Umsiedlung), 1937-1945 (50), Kontingentsverwaltung 1939-1945 (80); Planungsstelle: Plankammer 1937-1943 (15), Wettbewerbe Ausstellungen und Sammlungen 1934-1942 (44), Bereichserklärungen 1938-1944 (64), Einzelne Bauplanungsbereiche: Allgemeines 1937-1945 (133), Rüstungsausbau 1939-1943 (43), Wehrmachtanlagen 1937-1944 (98), Reichsluftfahrtministerium Flughäfen 1937-1940 (31), Verkehr 1934-1943 (402), Bauten und Anlagen 1935-1944 (567), Behörden und Organisationen 1936-1944 (428), Industriebauten 1936-1944 (402), Wohnbauten in einzelnen Verwaltungsbezirken Berlins und im Umland 1936-1944 (405), Sonstige Planungsvorhaben 1938-1944 (7), Bauvorhaben außerhalb Berlins 1936-1943 (164); Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt 1938-1944(19); Generalbauleitung: Bauleitung Oberkommando des Heeres: Allgemeines 1939-1945 (38), Einzelvorhaben (Baublöcke) 1939-1945 (150). Bauleitungen 1939-1945 (10), Karten Pläne Schemata: Allgemeines 1938-1942 (11), Bebauungsplanung Siedlungen und Randgemeinden 1938-1942 (20), Straßen und Plätze Grün- und Freiflächen 1937-1943 (50), Behörden und Institutionen 1938-1943 (36), Wehrmacht Einrichtungen des Reichsluftfahrtministeriums 1937-1940 (7), Hochschul- und Lehreinrichtungen 1938-1943 (11), Industrie- und Bürobauten 1939-1943 (28), Wohnbauten 1939-1944 (46), Reichsbahnbaudirektion Berlin 1939-1941 (18), Theaterbauten 1936-1943 (260), Bauten außerhalb Berlins 1923-1948 (44). Abwicklungsstelle: 1946-1948 (1). Zitierweise: BArch, R 4606/...

BArch, R 26-VI · Bestand · 1941-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Beauftragte für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 eingesetzt für die zentrale Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen und Aufgaben, die sich aus der Durchführung des 1936 verkündeten (zweiten) Vierjahrplanes im Rahmen der Autarkiebestrebungen und Kriegsvorbereitungen ergaben; als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner); zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete Schaffung einer Reihe von speziellen Einrichtungen im Rahmen des Beauftragten (z.B. Haupttreuhandstelle Ost, Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft in Serbien); verstärkt ab 1942 Übertragung von immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion). Als eine der zahlreichen Organisationsteilen des Beauftragten (Geschäftsgruppen, Bevollmächtigte/Generalbevollmächtigte, Sonderbeauftragte etc.) wurde unmittelbar nach der Kapitulation Jugoslawiens (19. Apr.1941) der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft in Serbien eingesetzt.. Inhaltliche Charakterisierung: Die in das Bundesarchiv gelangten Registraturreste des unmittelbar nach der Kapitulation Jugoslawiens (19.4.1941) eingesetzten Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft in Serbien enthalten Unterlagen über die Beschlagnahme und Verwaltung feindlichen und jüdischen Vermögens im Bereich des Militärbefehlshabers Serbien sowie Berichte über den Metallerzbergbau in Serbien. Weitere Unterlagen befinden sich in jugoslawischen Archiven. Erschließungszustand: 6 Bände (Kopien aus den amerikanischen Guides) (1974) Zitierweise: BArch, R 26-VI/...

Generalluftzeugmeister (Bestand)
BArch, RL 3 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1.2.1939 Ernennung des "Generalluftzeugmeisters", dem Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe nachgeordnet.Ihm unterstell wurden das am 17.7.1933 errichtete Technische Amt für die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung des Luftwaffengeräts, sowie das seit 1.8.1936 bestehende Nachschubamt. Gleichzeitig wurde die"Amtsgruppe Industrie-Plan und Wirtschaft" eingerichtet, die ab Juni 1939 "Amtsgruppe Technische Wirtschaft und Haushalt", ab 1941 "Industriewirtschaftsamt" hieß. Zusätzlich wurde 1940/41 ein Planungsamt beim Generalflugmeister geschaffen und am 1.3.1944 ein Jägerstab zur Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen. Der Jägestab unterstand sowohl dem Staatssekretär der Luftfahrt wie dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, der 1944 die Verantwortung für die Luftwaffenproduktion ganz übernahm. Die Dienststelle des Generalflugmeisters wurde am 29.7.1944 aufgelöst. Die Zuständigkeit Erprobung, Entwicklung und Übernahme des Geräts blieb bei der Luftwaffe und wurde vom Chef der Technischen Luftrüstung (ChefTLR) wahrgenommen. Ferner blieb das Industriewirtschaftsamt, nunmehr "Wirtschaftsamt" bestehen. Die Aufgaben des Nachschubamts waren bereits am 15.4.1943 auf den dem Generalluftzeugmeister unterstellten Chef des Nachschubwesens übergegangen Bestandsbeschreibung: Am 17. Juli 1933 wurde die Abteilung Fliegertechnik des Allgemeinen Luftamts als Technisches Amt verselbständigt. Ihm oblag die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung des Luftwaffengeräts. Am 1. Februar 1939 wurde es dem neu ernannten und dem Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe nachgeordneten Generalluftzeugmeister (GL) unterstellt, ebenso das seit dem 1. August 1936 bestehende Nachschubamt, dessen Aufgaben am 15. April 1943 auf den dem Generalquartiermeister unterstellten Chef des Nachschubwesens übergingen. Zugleich wurde 1939 die Amtsgruppe Industrie und Wirtschaft zur Durchführung von Entwicklungs- und Beschaffungsaufträgen, für Preiskontrolle, Festsetzung von Lieferbedingungen und Kreditvermittlung unter dem GL eingerichtet. Sie hieß ab Juni 1939 Amtsgruppe Technische Wirtschaft und Haushalt, ab 1941 Industriewirtschaftsamt. 1940/41 wurde zudem ein Planungsamt beim GL geschaffen und zur Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen am 1. März 1944 ein Jägerstab. Dieser unterstand sowohl dem Staatssekretär der Luftfahrt wie dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, der schließlich die Verantwortung für die Luftwaffenproduktion ganz übernahm, sodaß die Dienststelle des Generalluftzeugmeisters am 29. Juli 1944 aufgelöst wurde, während der Generalinspekteur der Luftwaffe als selbständige Dienststelle weiterbestand. Die Zuständigkeit für die Erprobung, Entwicklung und Übernahme des Geräts ging an den Chef der Technichen Luftrüstung (ChefTLR) über. Inhaltliche Charakterisierung: Vom Stab des Generalluftzeugmeisters und des Chefs Technische Luftrüstung (ChefTLR) sind nur wenige Unterlagen überliefert. Das Kriegstagebuch des Chefs Technische Luftrüstung vom 18. Dezember 1944 bis Kriegsende ist erhalten. Darüber hinaus liegt eine umfangreiche Sammlung von Rundschreiben und Protokollen zu Konferenzen Görings, Milchs, des Generalluftzeugmeisters und des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie des Jägerstabs vor. Ein Großteil der Überlieferung entfällt auf technische Unterlagen sowie Schriftwechsel mit Firmen. Dabei sind insbesondere Rohstoff, Bau- und Beschaffungsprogramme sowie Tabellen über den Flugeugbestand hervorzuheben. Vorarchivische Ordnung: Das nur splitterhaft überlieferte Archivgut stammt aus Aktenrückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamts, von wo es 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurde. Zitierweise: BArch, RL 3/...

BArch, RM 16 · Bestand · 1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Für das 1897 in Besitz genommene Schutzgebeit in China wurde 1898 ein dem Reichsmarineamt unterstellter Gouverneur eingesetzt. Er war Chef der gesamten Militär- und Zivilverwaltung sowie Befehlshaber der dort stationierten Landstreitkräfte. Bestandsbeschreibung: Das Gebiet Kiautschou, mit seiner Hauptstadt Tsingtau, wurde 1898 für 99 Jahre von China gepachtet. Für das in Besitz genommene Schutzgebiet wurde ein dem Reichsmarineamt unterstellter Gouverneur eingesetzt. Dieser war Chef der gesamten Militär- und Zivilverwaltung sowie Befehlshaber der dort stationierten Landstreitkräfte. Der Gouverneur war stets Marineoffizier, die militärische Besatzung bestand aus dem III. Seebataillon und der Matrosenartillerieabteilung Kiautschou. Nach Ablauf eines im August 1914 von Japan gestellten Ultimatums kapitulierte die Festung Tsingtau unter ihrem Gouverneur vor der militärischen Überlegenheit des Gegners. Von 1914 bis 1922 hielt Japan Kiautschou besetzt und übergab es dann an China. 1923 verzichtete das Deutsche Reich auf seine Rechte. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind lediglich Aktensplitter über Mobilmachung, Belagerung und Fall der Festung Tsingtau, darunter überwiegend Kriegstagebücher, Berichte und Zeitungsartikel. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 2,7 lfm 66 AE Zitierweise: BArch, RM 16/...