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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 180 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorbemerkung Behördengeschichte Das Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 206) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Arbeitstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Fürsorgeamt unterstand als Beschlußbehörde dem Finanzministerium. Seine Berufungsinstanz war das Oberfürsorgeamt. Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion war zugleich Vorsitzender des "Fürsorgeamtes"; die Hauptkasse der Bau- und Finanzdirektion versah seine Kassengeschäfte (vgl. im übrigen die Staatshandbücher). Bestandsgeschichte Sechs Akten der Behörde wurden im Jahre 1941 an das Geheime Staatsarchiv abgegeben (Akzession 68/1941) und dafür der Bestand "I. HA Rep. 180 E" eingerichtet. Diese Akten wurden im Krieg ausgelagert und gelangten nach dem Krieg schließlich in das Deutsche Zentralarchiv Merseburg. Die anderen hier verzeichneten Akten der Behörde sind 1947 aus dem Gebäude der Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin (Invalidenstraße 52) in das Berliner Hauptarchiv gelangt; aus ihnen wurde - wohl in Unkenntnis des bereits früher eingerichteten - der Bestand "I. HA Rep. 180 C" gebildet. Beide Bestandsteile wurden nach der Zusammenführung der Bestände miteinander vereinigt zum Bestand "I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten". Der Bestand liegt im Magazin Dahlem. Die Akten sind zu bestellen als: I. HA Rep. 180 C, Nr. ### Die Akten sind zu zitieren als: I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten, Nr. ### Die letzte vergebene Nummer ist: gez. Dr. Kober, November 2013 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Florenz/I · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Behördengeschichte Die preußische Gesandtschaft beim Königreich Italien entwickelte sich evolutiv aus den Gesandtschaften Turin und Florenz. Nach den französisch-italienischen Erfolgen im Krieg gegen Österreich wurde die Toskana 1859 vom Königreich Sardinien-Piemont annektiert. Als Folge des Anschlusses des Königreichs beider Sizilien erfolgte am 17. März 1861 die Proklamation König Viktor Emanuels II. zum König von Italien. Die internationale Anerkennung des Titels war in den nächsten Jahren eine der Hauptaufgaben des Königs. Dies ist als Teil der Gesamtbemühungen um eine Einigung Italiens zu sehen. Zunächst nahm die Gesandtschaft in Turin die Aufgaben einer Vertretung preußischer Interessen beim Königreich Italien wahr. Der außerordentliche Gesandte Willisen wurde Ende 1863 durch den soeben in den Grafenstand erhobenen Guido von Usedom ersetzt. Zusammen mit dem Hof wechselte Usedom zum 13. Juni 1865 von Turin nach Florenz, wobei er die bestehende Infrastruktur der früheren Gesandtschaft beim Großherzogtum der Toskana übernahm. Seine historisch wohl bedeutendste Nachricht war die "Stoß-ins-Herz-Depesche" vom 17. Juni 1866, die der frühere italienische Ministerpräsident La Marmora 1868 veröffentlichte. In ihr forderte Usedom den Vorstoß italienischer Truppen direkt auf Wien (GStA PK, I. HA Rep. 81 Florenz (Italien), Nr. 8, fol. 376-387). Aufgrund eines Streits mit Ministerpräsident Bismarck schied Usedom 1869 aus dem Amt. Um diese Zeit stellte die Gesandtschaft in Florenz einen eigenen Apotheker ein. Sein Nachfolger Graf von Brassier amtierte ab dem 1. Januar 1870 im Namen des Norddeutschen Bundes. Die letzten Unterlagen des Bestandes enden im Herbst 1870 mit der Verlegung der italienischen Hauptstadt nach Rom als Folge des deutsch-französischen Krieges. Zur Behördengeschichte im engeren Sinne lässt der Bestand nur wenige Aussagen zu, da es sich alleine um die politischen Berichte an das Ministerium und die vom Ministerium versandten Erlasse und Abschriften von anderen Gesandtschaftsberichten handelt. Personal- und Organisationsakten finden sich nicht im Bestand. Der aus Stolberg bei Aachen gebürtige Kaufmann Carl Schmitz bot der Gesandtschaft für ihre dienstlichen Zwecke ein offenes Haus, wofür er im Gegenzug zunächst zum Agenten, später zum Konsul ernannt wurde. Außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister 1862-1863 Friedrich Adolph (ab 1863: Freiherr) von Willisen 1863-1869 Carl Georg Ludwig Guido Graf von Usedom 1869-1872 Maria Anton Joseph Brassier de St. Simon Bestandsgeschichte Die erste Ablieferung von 10 Aktenbänden erfolgte am 12. Juli 1870, am Tag vor dem Erscheinen der Emser Depesche, durch den Kanzler des Norddeutschen Bundes. Am 28. Juli 1882 lieferte das deutsche Auswärtige Amt 25 Akten der ehemaligen Königlichen Gesandtschaften zu Florenz und Neapel an das Preußische Geheime Staatsarchiv ab, wo sie in der Repositur 81 Florenz bzw. Neapel eingeordnet wurden. Der letzte größere Zugang erfolgte im Jahre 1900. Im Oktober 1923 fand eine erste Bestandsrevision statt. 1943 wurde der Bestand als Teil der I. Hauptabteilung, Repositur Gesandtschaften und Konsulate in die Salzbergwerke Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Nach Kriegsende beschlagnahmten sowjetische Truppen die Bestände und überführten sie nach Moskau. Erst 1955 erfolgte die Rückgabe an das Deutsche Zentralarchiv, Abteilung Merseburg. Hier erfolgten weitere Revisionen (1955 und 1986). Im Februar 1962 wurden die Bestände verfilmt. Näheres über das Nichtvorhandensein der im Altfindmittel aufgeführten Nummern 22 bis 27 (Politische Berichte und Schriftwechsel bis Ende 1872) ließ sich nicht ermitteln. 1923 waren sie noch vorhanden, die Revision von 1955 kennzeichnete sie als fehlend. Hinweise auf eine Bestandsabgrenzung mit dem Reichsarchiv oder dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes ließen sich nicht ermitteln. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag die Rückführung der Bestände der I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate als Teil der Bestände des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin. Sie lagern seit 1993 im Magazin im Westhafen. Im Juli 1990 erwarb das GStA PK zwei Schreiben, die im Jahr 2011 dem Bestand Rep. 81 Florenz/Italien, zugeordnet wurden (GStA PK, I. HA Rep. 81 Florenz (Italien) nach 1807, Nr. 22). Im Mai und Juni 2011 erfolgte die Neuverzeichnung und Erstellung des Findbuches durch Archivassessor Dr. Andreas Becker. Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 143 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der vorliegende Bestand beinhaltet Akten von drei verschiedenen preußischen Kommissionen, die für die Bearbeitung von Entschädigungsforderungen gegenüber dem französischen Staat zuständig waren. Durch personelle Überschneidungen und ähnlich gelagerte Aufgabenstellungen ergibt sich jedoch eine relativ homogene Aktenüberlieferung, deren Schwerpunkt auf der Tätigkeit der Hauptliquidationskommission liegt. Am 3. Juni 1814 wurde der Geheime Staatsrat Johann Christian Magnus Freiherr von Oelssen (1775-1848) zum Kommissar für die Erledigung der Entschädigungsforderungen der preußischen Staatsangehörigen ernannt. Unterstützt wurde er bei der Ausübung seiner Tätigkeit zeitweise durch den protestantischen Generalkonsistorialpräsidenten Johann Friedrich von Jacobi. Die Oberleitung über die Entschädigungsangelegenheiten hatte Wilhelm von Humboldt. Nach der Einnahme von Paris am 3. Juli 1815 beauftragte der Feldmarschall Gebhard Leberecht von Blücher den Generalintendanten der Armee, Friedrich Wilhelm Christian Ribbentrop (1768-1841) , mit den Verhandlungen über die Rückgabe der durch die französischen Truppen in Preußen beschlagnahmten Kunstwerke und Kulturgüter. Zur Unterstützung wurden ihm der Kriegskommissar Jacoby und Prof. de Groote zugeordnet. Im weiteren Verlauf übernahm der Staatsminister Karl vom Stein zum Altenstein (1770-1840) die Verhandlungen und wurde hierbei vom Kammergerichtsrat Johann Albrecht Friedrich Eichhorn (1779-1856) und dem Düsseldorfer Gouvernementsrat Crull unterstützt. Nach dem Zweiten Pariser Frieden am 20. November 1815 wurde schließlich die preußische Liquidationskommission gebildet. Da im weiteren Verlauf auch in den preußischen Provinzen Liquidationskommissionen entstanden, setzte sich für die zunächst in Paris tagende Kommission der Name Hauptliquidationskommission durch. Die Hauptaufgabe dieser Kommission war die Verhandlung mit den französischen Behörden über die Bewilligung von Entschädigungszahlen für die durch preußische Staatsangehörige, Behörden und Gemeinden eingereichten Entschädigungsforderungen aus der Zeit der französischen Besetzung. Ein territorialer Schwerpunkt lag hierbei auf den nach dem Friedensschluss an Preußen gefallenen Gebieten (u. a. die Rheinprovinz). Ein Großteil der überlieferten Akten beinhaltet die eingereichten Entschädigungsforderungen und die Entscheidung der Kommission über die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen. Zum ersten Kommissar wurde Wilhelm von Humboldt und zum zweiten Kommissar der Gouvernementsrat Crull berufen. Der Kommissar Crull bildete auch eine in Paris ansässige Schiedsrichterliche Kommission, die über strittige Entschädigungsforderungen entscheiden sollte. Die Hauptliquidationskommission wurde später nach Berlin verlegt und im Jahre 1823 aufgelöst. Die Akten der Kommission gelangten zu einem nicht mehr zu ermittelnden Zeitpunkt in den Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK und wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Archivar Karl Sattler verzeichnet. Eine Auslagerung des Bestandes während des Zweiten Weltkrieges erfolgte nicht . Deshalb verblieben die Akten auch während der Zeit der deutschen Teilung in Berlin-Dahlem. Da das Findbuch jedoch verloren gegangen ist wurde der Bestand 1953 durch den Archivar Gerhard Kutzsch erneut verzeichnet. Dieses Findbuch wurde im Jahr 2013 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die Akten des Bestandes wurden teilweise durch einen Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen. Auf Grund des daraus resultierenden Schimmelbefalls können einige der in diesem Findbuch verzeichneten Akten gegenwärtig nicht zur Benutzung vorlegt werden. Darüber hinaus gehören zum Bestand ca. 50 Amtsbücher (v. a. Kassenbücher, Verzeichnisse, Journale), die auf Grund des Schimmelbefalls noch nicht verzeichnet werden konnten. Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 143 Hauptliquidationskommission der Privatforderungen an Frankreich, Nr. ( ) Berlin, April 2013 Guido Behnke Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I HA. Rep. 143 und 143 A); unverzeichnet

Kapp, Wolfgang (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Lenz, Max (Dep.) (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Lenz, M. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Max Lenz wurde am 13. Juni 1850 in Greifswald als Sohn des Justizrats Dr. Gustav Lenz geboren und begann nach seiner Schulausbildung in Greifswald das Studium der Klassischen Philologie und Geschichte (u.a. bei Heinrich von Sybel) in Bonn. Unterbrochen durch die Teilnahme am deutsch-französischen Krieg setzte Lenz sein Studium an den Universitäten Greifswald und Berlin fort und legte im Jahr 1874 eine Dissertation mit dem Thema "Das Bündnis von Canterbury und seine Bedeutung für den englisch-französischen Krieg und das Conzil von Constanz" vor. Im gleichen Jahr legte er das Oberlehrer-Examen ab. 1875 begann er als "Hilfsarbeiter" im Staatsarchiv Marburg und bearbeitete dort den politischen Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit dem Straßburger Reformator Martin Bucer (3 Bände, Leipzig 1880-1891). 1876 habilitierte sich Lenz in Marburg zum Thema "Drei Tractate aus dem Schriftencyclus des Constanzer Concils" und wurde 1881 zum außerordentlichen, 1885 zum ordentlichen Professor für Mittelalterliche und Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg berufen. Weitere Stationen seiner wissenschaftlichen Laufbahn waren die Universitäten Breslau (ab 1888), Berlin (ab 1890) und Hamburg (ab 1914), deren Umgestaltung vom Kolonialinstitut zur Universität er maßgeblich mit gestaltete. Nach seiner Emeritierung kehrte er nach Berlin zurück. Max Lenz starb am 6. April 1932. Lenz’ wissenschaftliche Themen waren die Reformation, die Französische Revolution, Napoleon Bonaparte und Otto von Bismarck. Zu allen diesen Themen legte er z.T. sehr umfangreiche Werke vor. Max Lenz sah sich als objektivistischer Historiker und betonte stets die Bedeutung quellenkritischer Forschungsarbeit. Er gilt als einer der Hauptvertreter der so genannten Ranke-Renaissance in Deutschland. Er war Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften sowie der im Jahr 1872 gegründeten Historischen Gesellschaft zu Berlin, zu deren Vorsitzender er 1912 und erneut 1925 gewählt wurde. Max Lenz war verheiratet mit der Pianistin Emma Rohde aus Greifswald; von seinen Kindern erreichten eine Tochter und zwei Söhne das Erwachsenenalter: Hildegard, Georg und Friedrich (1885-1968, Nationalökonom) Der hier vorliegende Nachlass besteht nahezu ausschließlich aus Briefen, teils aus einer umfangreichen Korrespondenz innerhalb der (Groß-) Familie Lenz / Rohde, teils aus Briefen Lenz’ an Freunde, Kollegen und Schüler. Die Sammlung wird durch Manuskriptteile einer Vorlesung zur Französischen Revolution, einer Mitschrift einer Vorlesung zur Reformation sowie Zeitungsausschnitte ergänzt. Die Familienkorrespondenz wurde im Wesentlichen von Bertha Rohde (der Mutter von Emma Lenz), deren Kindern Emma (Emmchen), Elisa (Lieschen), Bertha, Marie Jena, geb. Rohde, Minna, William und Max, dem Schwiegersohn Max Lenz und den Enkeln Hildegard, Georg und Friedrich (Fritz) bestritten. Nach dem Tod der Großmutter Bertha Rohde im Jahr 1917 wird die Korrespondenz dünner, bricht aber nicht ab. Häufigste Adressatin ist Elisa Rohde, die unverheiratet im Greifswalder Elternhaus lebte. Möglicherweise ist sie die Urheberin der Briefsammlung. Die berufliche Korrespondenz besteht zumeist aus Briefen Max Lenz’ an seinen Schüler Hermann Oncken (1869-1945) sowie an nicht namentlich genannte Kollegen, möglicherweise jedoch ebenfalls Oncken. Die Anrede "Verehrter / Lieber Freund / Kollege" findet sich auch in mehreren Briefen Lenz’ in anderen im GStA PK überlieferten Nachlässen, etwa an Albert Brackmann, Adolf Grimme, Paul Fridolin Kehr, Friedrich Meinecke, Theodor Schiemann. Nach dem Tod Max Lenz’ bemühte sich sein Sohn Friedrich um die Sammlung von Briefen seiner Eltern. Mehrere Briefe von Angehörigen befreundeter Familien aus dem Zeitraum November 1942 bis Januar 1943 mit "Negativbescheiden" sind im vorliegenden Nachlass überliefert (Nr. 35). Aus der in diesem Zusammenhang vorliegenden Antwort von Karl Seeliger geht hervor, dass Friedrich Lenz die Deponierung des Nachlasses seines Vaters im Preußischen Geheimen Staatsarchiv plante, wozu es am 11. März 1943 auch kam (Akz. 16 / 43; I. HA Rep. 92 Nl Max Lenz). Dagegen scheint Max Lenz selbst keine erhaltenen Briefe aufgehoben zu haben; Briefe an Max Lenz sind hier nur in ganz geringer Anzahl überliefert (Nr. 34). Zusammen mit anderen kriegsbedingt ab 1943 ausgelagerten Beständen, Nachlässen und Sammlungen gelangte der Nachlass Max Lenz über Zwischenstationen an das Zentrale Staatsarchiv Abteilung Merseburg, im Jahr 1993 wieder nach Berlin. Eine Ordnung des Nachlasses war - mit Ausnahme der Separierung der Briefe vom übrigen Nachlassmaterial - nicht erkennbar. Zudem war der Nachlass mehrfach in Merseburg benutzt worden und dadurch zusätzlich in Unordnung geraten. Außerdem ist der Nachlass zu einem späteren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt angereichert worden: Zumindest ein Brief aus dem Jahr 1963 (Nr. 62) wurde hinzugefügt. Die Briefe wurden in zwei Korrespondenzreihen (Privat- und Berufliche Korrespondenz) getrennt und jeweils chronologisch geordnet. Letzte vergebene Nr.: Der Nachlass ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlasse, Nl Max Lenz (Dep.), Nr. Der Nachlass ist zu bestellen: VI. HA, Nl Lenz, M., Nr. Die folgenden Bestände, Nachlässe und Sammlungen sollten bei der Arbeit mit dem Nachlass Max Lenz ebenfalls herangezogen werden: - I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive Abt. XIII L Nr. 5: Personalangelegenheit Dr. Lenz (1875-76) - I. HA Rep. 235 Historische Gesellschaft zu Berlin - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Carl Heinrich Becker - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Albert Brackmann - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Paul Fridolin Kehr - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Meinecke - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Constantin Rößler - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Theodor Schiemann Literatur von Max Lenz (Auswahl): - Martin Luther: Festschrift der Stadt Berlin zum 10. November 1883. Berlin, dritte verb. Aufl. 1897 (Dienstbibliothek GStA PK: Weltgesch. VIc 47) - Napoleon. Bielefeld, zweite Aufl. 1908 (Dienstbibliothek GStA PK:32 N 4’2) - Rankes biographische Kunst und die Aufgabe des Biographen: Rede zur Gedächtnisfeier des Stifters der Berliner Universität König Friedrich Wilhelms III. Berlin 1912 (Dienstbibliothek GStA PK:5 R 237) - Geschichte Bismarcks. München, 2. Aufl. 1902 (Dienstbibliothek GStA PK: 5 B 86) - Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 4 Bde., Halle 1910-1918 (Dienstbibliothek GStA PK: 19a 332:1-4) Literatur über Max Lenz (Auswahl): - Hermann Oncken, Gedächtnisrede auf Max Lenz, in: Sitzungsberichte der Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Berlin 1933 S. 107-125 - Rüdiger vom Bruch, Max Lenz, in: NDB Bd. 14 - Hans-Heinz Krill, Die Rankerenaissance: Max Lenz und Erich Marcks; ein Beitrag zum historisch-politischen Denken in Deutschland 1880-1935. Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin Bd. 3. Berlin 1962 Berlin, Mai 2008 Dr. Schnelling-Reinicke (Archivdirektorin) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1850 - 1932 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Lenz, Max
Meinecke, Friedrich (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Meinecke, F. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der Nachlaß Friedrich Meineckes wurde in mehreren Etappen in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz übernommen. Erste Teile übergab Friedrich Meinecke dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv Anfang der 40er Jahre. Es handelt sich dabei um jenen Teil seines Nachlasses, der zum Schutz vor Bombenschäden ausgelagert und nach seiner Bergung aus den mitteldeutschen Salzbergwerken in die damalige Dienststelle Merseburg des Zentralen Staatsarchivs der DDR, heute Abteilung Merseburg des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, gelangte (insgesamt 1,2 lfm. Schriftgut). Weitere Nachlaßteile wurden dem Berliner Hauptarchiv noch zu Lebzeiten Friedrich Meineckes 1952 und 1953 und danach bis 196l von seiner Witwe, Antonie Meinecke, übergeben. Einen umfangreichen Teil erhielt das Geheime Staatsarchiv nochmals 1963 von Prof. Dr. Peter Claasen, Giessen, Troppauerstraße 42, einem Schwiegersohn Friedrich Meineckes (bisher als Nachtrag des Nachlasses bezeichnet). 1971 bzw. 1979 übergab die Tochter Agathe Meinecke dem Archiv in Dahlem letztmalig aufgefundene Papiere aus dem Nachlaß ihres Vaters. Der Nachlaß Friedrich Meinecke wurde durch Dr. Herr und J. Krüger archivfachlich aufbereitet. Dabei bildeten sie die in der Bestandsübersicht unter Erster und Zweiter Teil näher bezeichneten Archivaliengruppen. Darunter sind im Abschnitt XI und XII auch Nachlaßpapiere des Postmeisters Meinecke, des Großvaters von Friedrich Meinecke, sowie seines Onkels Rudolf Meinecke, Unterstaatssekretär im preußischen Finanzministerium, überliefert. 1991/92 wurden durch die Unterzeichnete die letzten noch unbearbeiteten Akten des Nachlasses Meinecke geordnet und verzeichnet. Es handelte sich dabei um 10 Kartons vor allem mit Korrespondenzen Meineckes, um persönliche Dokumente sowie um von Friedrich Meinecke gesammelte bzw. publizierte Druckschriften. Da sich gleichartiges Material bereits im Nachtrag Meinecke befand, wurde dieses nochmals in die Bearbeitung einbezogen und zusammengehörige Unterlagen vereinigt. Dies soll nicht nur die Auswertung der umfangreichen Korrespondenz erleichtern, sondern auch die Benutzung des Bestandes selbst, denn die bisher wieder mit der Nummer 1 beginnende Zählung des Nachtrages wurde zugunsten einer an den eigentlichen Nachlaß anschließenden fortlaufenden Numerierung aufgegeben. Die bisherigen Nummern des Nachtrages sind einer Konkordanz zu entnehmen. Die Bestellung von Akten erfolgt mit den Angaben VI. HA Nl F. Meinecke Nr. ... Berlin, den 20.2.1992 (Inge Lärmer) Nachtrag zum vierten Teil (1950-1994 Zentrales Staatsarchiv/Geheimes Staatsarchiv Merseburg) Bei diesen Akten handelt es sich um einen Teil der im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten und danach im Zentralen Staatsarchiv/ Geheimen Staatsarchiv Merseburg verwahrten Unterlagen aus dem Nachlaß Friedrich Meineckes. Sie wurden nach ihrer Rückkehr nach Berlin im August 1996 dem hier bereits vorhandenen Hauptnachlaß Friedrich Meineckes ohne detaillierte Erschließung angegliedert. Auf der Grundlage einer in Merseburg erstellten Inhaltsübersicht erhielten die in fünf Paketen und zwei Kartons enthaltenen Akten jeweils eine eigene und den Dahlemer Nachlaß weiterzählende Numerierung. Die bereits vorhandenen Aktentitel wurden in der Regel übernommen; in einigen Fällen waren die Inhaltsangaben zu ergänzen. Die bisherige Zählung nach Paketen bzw. Kartons ist der Spalte "alte Merseburger Signatur" zu entnehmen. Darauf hinzuweisen ist, daß die auf den Paketen/Kartons vorgefundene Numerierung teilweise nicht mit der Numerierung in der genannten Übersicht übereinstimmte. Die jetzt in der Spalte "alte Merseburger Signatur" angegebene Nummer bezieht sich auf die Nummerierung dieser Inhaltsübersicht. Eine Mappe mit an Varrentrapp gerichteten Briefen, die als Vorakten für Redaktion der "Historischen Zeitschrift" in den Nachlaß Friedrich Meineckes gelangten, wurde dem unter Rep. 92 verwahrten Nachlaß Conrad Varrentrapps (jetzt VI. HA Nl Varretrapp) als Ergänzung zur dort ebenfalls geführten Korrespondenz zur "Historischen Zeitschrift", den Zeitraum 1871-1873 betreffend, zugeordnet. Berlin, den 13.9.1996 (Inge Lärmer) Im Januar 2014 übersandte Frau Roswitha Classen, Enkelin Friedrich Meineckes, weiteres Material. Dabei handelt es sich zum einen um mehrere Fotos von Friedrich Meinecke und seiner Frau Antonie, geb. Delhaes, zum anderen um Schriftgut und Fotografien aus dem Nachlass weiterer Familienangehöriger, den beiden Schwestern Dorothea und Johanna Delhaes sowie drei der vier Töchter Meineckes Ursula, Brigitte und Agathe Meinecke. Das Material wurde unter den Nummern 342-355 als Teil 5 "Familie Meinecke" dem Nachlass hinzugefügt. Berlin, im Januar 2014 Dr. Schnelling-Reinicke Angaben zur Verzeichnung: Die Ordnung der Meinecke-Korrespondenz erfolgte alphabetisch nach Absendern. Falls sich Briefschreiber in den im Archiv vorhandenen Biographien und Nachschlagewerken nicht feststellen ließen, aber aus dem Inhalt der Briefe hervorging, daß es sich um Schüler Meineckes handelt, wurde dieses duch ein "Sch" anstelle der Berufsbezeichnung gekennzeichnet. Die in den Mappen chronologisch abgelegten Schriftstücke sind jeweils innerhalb der Anfangsbuchstaben laufend numeriert. Diese Numerierung wird hinter dem Namen in Klammern aufgeführt. Bei den Punkten "2.1. Gedrucktes und Publiziertes (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" und "2.3. Rezensionen von Friedrich Meinecke (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" wird in Klammern mit einem "R" davor die Bibliographie-Nummer von Reinold aufgeführt. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1862 - 1954 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 93 B · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Die Zuständigkeit für das Bauwesen hat seit Einführung der Ministerialverfassung in Preußen im Jahre 1808 mehrfach gewechselt. Seit 1808 wurden Bauangelegenheiten in der 2. Sektion für Gewerbepolizei im Ministerium des Innern bearbeitet, im Jahre 1814 gingen sie auf das Finanzministerium über. 1817 wurde aus der entsprechenden Sektion ein eigenständiges Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen gebildet, das 1825 bereits wieder aufgelöst wurde. Nach Auflösung dieses Ministeriums wurden die Bausachen nacheinander verschiedenen Ministerien zugewiesen und gelangten im Jahre 1837 wieder an das Finanzministerium, bei dem sie bis zur Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1878 verblieben. Dem neugeschaffenen Ministerium wurde auch das Eisenbahnwesen unterstellt (siehe: I. HA Rep. 93 E). Als Zentralbehörde für den Hochbau, das Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbauwesen war das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen verantwortlich für die Planung, Projektierung und Überwachung der Ausführung der durch den Staat in den genannten Bereichen vorgenommenen Bauten. Bei Errichtung von Militärbauten arbeitete das Ministerium mit den Militärbaubehörden zusammen. Bei der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1921 gingen die Eisenbahnverwaltung sowie ein Teil der Wasser- und Wegebausachen auf das Reich über. Das übrige Ressort wurde unter den preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für Finanzen aufgeteilt. Der Hochbau gelangte an das Finanzministerium und bildete dort eine eigene Abteilung. Zur Geschichte des Ministeriums (einschließlich der Vorbehörden) liegt eine eingehende Untersuchung von Heinrich Waldmann vor. Die Arbeit enthält als Anlage V auch eine Übersicht über die vom Ministerium herausgegebenen Periodika. Die Verzeichnung und Ordnung der Bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten erfolgte im Jahre 1968 durch die Archivarin Maria Lehmann unter Anleitung des Referenten Heinrich Waldmann. Zugleich wurden die vor Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bei anderen Ministerien erwachsenen Akten in diesem Bestand zusammengeführt. Das gilt auch für Akten der Hochbauabteilung des Finanzministeriums, soweit diese provenienz-mäßig dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zuzuordnen waren. Der Bestand Ministerium der öffentlichen Arbeiten gliedert sich in vier Abteilungen: 1 Verwaltung 2 Hochbau 3 Straßen- und Brückenbau 4 Wasserbau In den Jahren 1995/96 wurde der in Dahlem verbliebene Teil des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten (208 VE) aufgelöst und größtenteils in den Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. 61 Aktenbände wurden der Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) zugeordnet. Die Erstellung eines Findbuches war umso notwendiger, da bislang als Findhilfsmittel lediglich die im Jahre 1968 erstellte, mittlerweile schlecht lesbare, zum Teil beschädigte und noch nicht endgültig redigierte Findkartei vorlag. Einige Titelaufnahmen wurden wegen fraglicher Schreibweise einzelner Orts- und Personennamen oder fraglicher Datierung anhand des Aktenbandes im Außenmagazin überprüft. In dem Bestand Rep. 93 B war bereits in Merseburg der frühere Bestand Rep. 93 C eingearbeitet. In der Literatur werden ein Teil der Akten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten noch mit der Bestandsbezeichnung Rep. 93 C und Altaktenzeichen zitiert. Eine entsprechende Konkordanz wurde daher in einem gesonderten Band erstellt. 1992 wurden 12 lfm (405 VE) Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Die Akten waren vom Militärischen Zwischenarchiv Potsdam, in das sie 1971 vom Verwaltungsarchiv der Nationalen Volksarmee gelangten, im November 1990 unter der Provenienz Reichsministerium an das Bundesarchiv gegeben worden. Diese seit dem Zweiten Weltkrieg für für verschollen geltenden Akten betreffen Leuchtfeuer- und Seezeichenangelegenheiten an den preußischen Küsten von Ost- und Nordsee im Zeitraum von 1800 bis 1932. Eine Vielzahl der Aktenbände beinhalten Karten, Lagepläne, technische Zeichnungen mit Maßstabsangaben, Konstruktionsskizzen sowie Blaupausen von Leuchtfeuern und Leuchtfeuerteilen oder sonstigen Erfindungen im Seezeichenwesen. Ca. 100 Akten bilden die Aktengruppe "Handakten des Seezeichenausschusses" . Diese Akten wurden größtenteils durch Frau Dr. Meyer-Gebel, zum anderen durch Herrn Dr. Strecke und die Unterzeichnende, im Zeitraum von 1992 bis 1993 verzeichnet. Die Einarbeitung dieser Archivalien und die magazintechnische Bearbeitung in die Wasserbauabteilung erfolgte 1996. Des Weiteren erfolgte von Ende 1996 bis 1998 die Verzeichnung von 110 Paketen (905 VE; ca. 15 lfm) mit der Bezeichnung "Rep. 93 unbearbeitet + Zugang Magdeburg", die am Schluss des Bestandes lagerten. Woher die Bezeichnung "Zugang Magdeburg" herrührt, ist nicht nachvollziehbar. In der Bestandsakte "Wirtschaft und Verkehr" aus dem Zeitraum von 1959 bis 1974 ließ sich derartiges nicht ermitteln. Dagegen konnte in der Akte "Aktenzugänge, 1965-1974" ein Vorgang über eine größere Aktenabgabe vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam aus dem Jahre 1970 festgestellt werden. Bei den Archivalien handelt es sich überwiegend um Wasserbausachen, u.a. Flussregulierungen, Hafen-, Dünen-, Ufer- und Schleusenbauten sowie Denkschriften, Berechnungen, Karten und Pläne (z. T. koloriert) über den Bau bzw. Ausbau von Wasserstraßen. Darunter befinden sich 29 Bände, die der Plankammer des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten entstammen, u. a. ein Inventarauszug über die in der Plankammer vorhandenen Landkarten und Stadtpläne. Überformatige Karten bzw. Pläne sowie Zeichnungen wurden dem Bestand entnommen und der XI. HA Allgemeine Kartensammlung zugeordnet. 211 Aktenbände, überwiegend Journale sowie Indexbände, wurden in die Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. Bei der Eingabe der Akten in die Oracle-Datenbank des Geheimen Staatsarchivs wurden die bereits unter dem alten EDV-System eingegebenen Datensätze des Bestandes korrigiert bzw. vereinheitlicht. Im Februar 1999 fand die magazintechnische Bearbeitung statt. Die Wasserbauabteilung bildet nunmehr die umfangreichste Überlieferung des Bestandes Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Aufgrund des häufigen Wechsels der Zuständigkeit für das Bauwesen sind ergänzend zum nachfolgend verzeichneten Bestand auch die Bestände der I. Hauptabteilung Rep. 77 Ministerium des Innern, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe und Rep. 151 Finanzministerium heranzuziehen. Im Rahmen der Erstellung eines Inventars zur preußischen Bauverwaltung bis 1848 wurden u. a. Akten des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten detailliert erschlossen. Berlin, Januar 2000. gez. Constanze Krause Findmittel: Datenbank; Gesamtinhaltsverzeichnis, 1 Bd.; Findbuch, 3 Bde; Konkordanz, 1 Bd.;

Münzen, Orden und Medaillen (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VIII. HA, D · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorbemerkung Die in der VIII. HA Siegel, Wappen, Genealogie, D Münzen, Orden und Medaillen überlieferten Stücke sind im Wesentlichen Zugänge seit 1945. In der "Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil II.- IX. Hauptabteilung" von H. O. Meisner und G. Winter, Leipzig 1935, ist die Abteilung III. Medaillen und Münzen mit 20 Nummern aufgeführt. Im erhaltenen Gesamtrepertorium der Sammlungen des GStA aus der Vorkriegszeit sind 26 Münzen und Medaillen unter der Abteilung III. einzeln verzeichnet, die letzte Akzession datiert aus dem Jahr 1937. Die Stücke des GStA sind während des 2. Weltkrieges ausgelagert worden und nach Kriegsende offenbar weder nach Dahlem noch in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Das Findbuch über die Sammlungen der Abteilung Merseburg erwähnt keine Münzen und Medaillen. In Dahlem sind in der damaligen VIII. Hauptabteilung Siegel-, Wappen- und familiengeschichtliche Sammlungen, D Medaillen und Münzen die Zugänge nach 1945 aufgestellt worden. Diese bilden den Hauptteil der heutigen Sammlung. Zusätzlich wurde eine Gruppe für Abzeichen angefügt. Im Jahr 2006 sind einige Stücke aus der I. HA Realien aufgenommen worden, großformatige Plaketten sind dort verblieben. Die jetzt unter der Nr. 9 vorhandene Medaille auf die Berliner Gewerbeausstellung (1844) ist auch im Vorkriegsrepertorium verzeichnet. Letzte vergebene Nummer: 111 Hinweise zur Benutzung Die VIII. HA Siegel, Wappen, Genealogie, D Münzen, Orden und Medaillen ist zusätzlich durch ein Orts- und Personenindex sowie ein Index der Medailleure erschlossen. Im Index der Medailleure ist nicht zwischen dem Medailleur, dem Modelleur, dem Stempelschneider usw. unterschieden worden. Die Sammlung liegt im Magazin Dahlem und ist auf roten Leihscheinen zu bestellen. Die Stücke sind wie folgt zu bestellen: VIII. HA D Nr. xy Die Stücke sind wie folgt zu zitieren: GStA PK, VIII. HA Siegel, Wappen, Genealogie, D Münzen, Orden und Medaillen, Nr. xy Klare, 16. 10. 2006 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 206 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorbemerkung Das Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 180 C) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Es war Berufungsinstanz zum Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten und zum Fürsorgeamt für Lehrpersonen (Bestand nicht überliefert). Berufung konnte gegen Beschlüsse, welche die Kündigung einer Stelle, die Anmeldepflicht einer Stelle durch die Anstellungsbehörde, den Anspruch auf Eintragung eines Bewerbers, die Annahmepflicht einer zugewiesenen Stelle durch den Bewerber sowie den Verlust des Anspruchs auf Fürsorge durch einen Bewerber, die Beteiligung der Anstellungsverbände an den Umzugskosten und die Inanspruchnahme einer entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes besetzten Stelle betreffen, eingelegt werden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Amtstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Das Oberfürsorgeamt unterlag der Federführung des Finanzministeriums, war jedoch dem Oberverwaltungsgericht angegliedert. Es bestand im wesentlichen aus Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts, die vom Staatsministerium ernannt wurden; es ist erst 1945 eingegangen. Die hier verzeichneten Akten sind 1953 von dem Oberverwaltungsgericht, in dessen Hause, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 31, sich das Oberfürsorgeamt befand, an das Hauptarchiv abgegeben worden. gez. Dr. Kober, Mai 2011 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 7 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Radowitz, J. M. v., d. J. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Das vorliegende Findbuch stellt eine nur leicht veränderte und gegebenenfalls korrigierte Abschrift der im Jahr 1957 durch Dr. Renate Endler angefertigten Verzeichnung (einschließlich Vorbemerkung) dar. Der Nachlass des Gesandten Joseph Maria von Radowitz gelangte durch zwei Akzessionen (acc. 112/1933 und 339/1936) an das Preußische Geheime Staatsarchiv. Er durfte laut Depositalvertrag nicht geordnet und verzeichnet werden. Deshalb lässt sich nicht genau feststellen, welche Verluste durch die kriegsbedingte Aus- und Umlagerungen eingetreten sind. Sicher lassen sich Lücken bei den Tagebüchern und bei den persönlichen Aufzeichnungen feststellen. Der Bestand, dessen Signaturen völlig neu gegeben wurden, ist wie folgt gegliedert: An den Anfang wurden die Tagebücher und die persönlichen Aufzeichnungen von Radowitz gestellt. Die Tagebücher setzen mit dem Jahr 1853 ein und sind mit Unterbrechungen bis zum Jahr 1909 vorhanden. Von den Memoiren sind zwei Exemplare vorhanden. Das eine ist das Konzept von der Hand Radowitz, das andere eine nochmals durchgesehene Reinschrift von fremder Hand. Als nächstes folgt die Korrespondenz, unterteilt in den Briefwechsel mit der Familie, den alphabethisch und den chronologisch geordneten Briefwechsel. Die in großer Anzahl vorhandenen Zeitungen und Zeitungsausschnitte wurden ebenfalls chronologisch geordnet. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Zeitungsstimmen zur Algeciras-Konferenz, die von Januar bis April 1906 tagte. Bei Recherchen ist eventuell auch der hier verwahrte Nachlass des Vaters Joseph Maria von Radowitz (der Ältere) heranzuziehen. Der Nachlass wurde von Hajo Holborn zur Herausgabe der "Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria von Radowitz", 1925, benutzt. Im Zuge der jetzigen Datenbankeingabe durch Fr. Pistiolis wurden die Registereinträge für den chronologisch geordneten Briefwechsel (B III Nr. 1-10) und die Zeitungsbände (C Nr. 1 Bd. 1-3 und C Nr. 2 Bd. 1-3) als Enthält-Vermerke bei den entsprechenden Archivalieneinheiten übernommen. Der Karton 44 enthält ferner noch Ungeordnetes. Laufzeit: 1839 - 1912 und ohne Datum Umfang: 2,2 lfm Zu bestellen: VI. HA, Nl Joseph Maria von Radowitz (d. J.), Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Joseph Maria von Radowitz (d. J.) (Dep.), Nr. .... Berlin, November 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten: Joseph Maria von Radowitz wurde am 19.5.1839 in Frankfurt/Main geboren, wo sein Vater als preußischer Militärbevollmächtigter beim Deutschen Bund tätig war. Seine Mutter, Maria von Radowitz, war eine geborene Gräfin von Voß. Radowitz besuchte die Gymnasien in Berlin und Erfurt, wo die Familie nach dem Ausscheiden des Vaters aus dem Dienst ihren endgültigen Wohnsitz nahm. Nach dem Studium an den Universitäten Berlin und Bonn und nach Ableistung seiner Militärzeit wurde Radowitz am 25.4.1860 Auskultator beim Kammergericht. Er fand zunächst eine Anstellung beim Stadtgericht in Berlin in der Abteilung für Untersuchungssachen und später beim Kreisgericht in Erfurt. Im Jahr 1861 trat Radowitz, unterstützt vom Minister des Äußeren, Freiherrn von Schleinitz, und anderen Freunden der Familie, in die diplomatische Laufbahn ein. Er wurde Attaché der preußischen Gesandtschaft in Konstantinopel. Im Jahre 1862, zurückgekehrt nach Berlin, legte Radowitz das Legationssekretär-Examen ab. Nachdem im Jahr 1859 eine unter Leitung des Grafen Eulenburg stehende Mission mit China, Japan und Siam Verträge abgeschlossen hatte, sollte nun, 1862, ein preußisches Generalkonsulat in China eingerichtet werden. Radowitz stellte den Antrag, als Legationssekretär bei diesem Konsulat angestellt zu werden und wurde, da die anderen Bewerber für den Posten eines Legationssekretärs die Sendung nach China ablehnten, aufgenommen. Er versah seinen Dienst in Schanghai bis zum November 1864. Im Mai 1865 erhielt Radowitz den Posten des 2. Legationssekretärs in Paris, den er, mit einer Unterbrechung durch die Teilnahme am Krieg 1866, bis zum Jahr 1867 einnahm. Die nächsten Stationen der Tätigkeit von Radowitz waren München und Bukarest, wo er als Generalkonsul wirkte. In München fand seine Trauung mit Nadine von Ozerow, der Tochter des russischen Gesandten in Bayern, statt (1868). Vom Jahr 1872 bis 1880 war Radowitz im Auswärtigen Amt beschäftigt, dazwischen lag die Ernennung zum Gesandten in Athen (25.6.1874), die Mission nach Petersburg (1875), der Berliner Kongress (1878) und die Mission nach Paris (1880). Nach dem Aufenthalt in Athen erhielt Radowitz im Jahr 1882 den Posten als Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel (bis 1892) und darauf den Posten in Madrid, wo er bis zum Jahr 1908, bis zu seinem Ausscheiden aus dem diplomatischen Dienst, blieb. Im Jahr 1906 nahm er zusammen mit dem Grafen von Tattenbach als deutscher Vertreter an der Algeciras-Konferenz teil, die von Januar bis April 1906 tagte. Joseph Maria von Radowitz verstarb am 16.1.1912 in Berlin. Literatur: " H. Holborn (Hrsg.), Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria von Radowitz. 2 Bde, Stuttgart, Berlin und Leipzig 1925 " H. Philippi, Die Botschafter der europäischen Mächte am Berliner Hofe 1871-1914. In: Vorträge und Studien zur preußisch-deutschen Geschichte ... Hrsg. von O. Hauser. Köln und Wien 1983, S. 159-250 (Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte, Bd. 2) " D. M. Krethlow-Benziger, Glanz und Elend der Diplomatie. Kontinuität und Wandel im Alltag des deutschen Diplomaten auf seinen Auslandsposten im Spiegel der Memoiren 1871-1914. Bern, Berlin u. a. 2001, S. 554-555 (Europäische Hochschulschriften: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 899) " J. C. Struckmann unter Mitarbeit von E. Henning, Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815-1870. Berlin 2003, S. 193 u. ö. " H. Spenkuch, Radowitz, Joseph Maria. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003 " R. F. Schmidt, Otto von Bismarck (1815-1898). Realpolitik und Revolution. Eine Biographie. Stuttgart 2004, S. 203, S. 205 Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1912 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Waldersee, Alfred Graf von (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Waldersee, A. v. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Alfred Graf von Waldersee wurde am 8. April 1832 in Potsdam als Sohn des Generals der Kavallerie Franz von Waldersee geboren. Die Waldersees, die einem ursprünglich anhaltischen Adelsgeschlecht entstammen, später in der Mark Brandenburg ansässig wurden, haben dem preußischen Staate vornehmlich als Offiziere gedient und können insoweit zum preußischen Militäradel gerechnet werden. Nach der Erziehung im Elternhaus und im Kadettenkorps trat Waldersee 1850 aus diesem als Offizier in die Gardeartillerie und war 1858 bus 1859 Adjutant der 1. Artillerieinspektion und wurde 1862 Hauptmann, 1865 Adjutant des Prinzen Karl von Preußen, 1866 in den Generalstab versetzt und zum Major befördert. Waldersee nahm am Feldzuge in Böhmen im großen Hauptquartier teil, kam nach dem Frieden zu dem Generalkommando des 10. Armeekorps in Hannover, wurde 1870 Militärattaché in Paris und Flügeladjutant, trat bei der Mobilmachung zum großen Hauptquartier, wurde 1871 Chef des Generalstabs der Armeeabteilung des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin und war Stabschef des Gouverneurs von Paris, während deutsche Truppen in Paris standen, dann von Juni bis September Geschäftsträger der deutschen Regierung bei der französischen Republik. Hierauf trat Waldersee als Oberst und Kommandeur des 13. Ulanenregiments in den praktischen Dienst zurück, wurde 1873 Chef des Generalstabs des 10. Armeekorps, 1876 Generalmajor und 1880 General à la suite. Er wurde 1882 Generalquartiermeister und Vertreter des Chefs des Generalstabes der Armee, in demselben Jahre Generalleutnant, bald darauf Generaladjutant des Kaisers. Unter Kaiser Friedrich 1888 zum General der Kavallerie befördert, wurde Waldersee bald nach der Thronbesteigung Kaiser Wilhelms II. als Nachfolger Moltkes zum Chef des Generalstabs der Armee ernannt und auch in das Herrenhaus und in den Staatsrat berufen. 1891 wurde er zum kommandierenden General des 9. Armeekorps, im September 1895 zum Generaloberst der Kavallerie ernannt. Im April 1898 wurde er von der Stellung des kommandierenden Generals enthoben und zum Generalinspekteur der 3. Armeeinspektion ernannt. Im Mai 1901 erfolgte seine Beförderung zum Generalfeldmarschall. Durch Übereinkommen zwischen den verbündeten Mächten wurde ihm während des chinesischen Boxeraufstandes in der Provinz Petschili der Oberbefehl übertragen, den er vom 27. September 1900 bis zum 4. Juni 1901 führte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland übernahm er wieder die 3. Armeeinspektion. Seit dem Jahre 1874 war Graf Waldersee mit einer Amerikanerin, der Witwe des Fürsten Noer, Marie Esther Lee, verheiratet. Waldersee starb am 5. März 1904 in Hannover. Der Nachlass Waldersee gelangte 1935 in das Preußische Geheime Staatsarchiv. Veröffentlicht wurde der Nachlass von H. O. Meisner in "Denkwürdigkeiten des Generalfeldmarschalls Alfred Grafen v. Waldersee", 3 Bde., Stuttgart - Berlin 1922/23. H. O. Meisner "Aus dem Briefwechsel des Generalfeldmarschalls Alfred Grafen v. Waldersee", Bd. 1 1886 - 1897, Stuttgart - Berlin 1928. H. O. Meisner "Briefwechsel zwischen dem Chef des Generalstabes Grafen v. Waldersee und dem Militärattaché in Petersburg Graf York v. Wartenburg", 1885 - 1897, in: Hist. Polit. Archiv 1930 Bd. I, S. 133 - 192. Fornaschon, Wolfgang "Die politischen Anschauungen des Grafen Alfred v. Waldersee und seine Stellungnahme zur deutschen Politik", Berlin 1935, Hist. Stud. 273. Bei der Neuordnung des Nachlasses ist versucht worden, zusammengehörige Stücke, wie Tagebücher und die Privatakten Waldersees, die durch die Bearbeitung auseinandergerissen worden waren, wieder in den ursprünglichen Zusammenhang zu bringen. Die Briefe wurden in den Fällen, in denen eine große Anzahl eines Ausstellers vorhanden war, alphabetisch geordnet. Einzelne, bereits bestehende Mappen wurden nur noch in sich chronologisch geordnet. Die Briefe wurden außerdem einzeln aufgenommen. Diese genaue Aufstellung befindet sich als Anhang 1 im Repertorium. Bei allen anderen Briefen wurde eine chronologische Ordnung vorgenommen und, um das Auffinden einzelner Personen zu erleichtern, ein alphabetisches Register angelegt (Anhang 2). Die große Anzahl von Zeitungsausschnitten wurde ebenfalls chronologisch geordnet und in einzelnen Mappen untergebracht. Das hierzu angefertigte Register (Anhang 3) enthält alle vorkommenden Zeitungen, getrennt aufgenommen nach deutschen und ausländischen Zeitungen. Auf eine genaue Signaturangabe ist dabei verzichtet, lediglich die Jahreszahl ist aufgenommen worden. Die Signaturen sind völlig neu gegeben worden. Jede Nummer ist durchfoliiert, die Zahl der Blätter befindet sich auf dem inneren Umschlag. Nachträge Waldersees in den Tagebüchern erhielten die Blattzahl, versehen mit den Buchstaben a ff. Die Bemerkungen und Anzeichnungen mit Blei- und Buntstift rühren von früheren Bearbeitungen her, ebenso wie das Zerschneiden einzelner Seiten. Die nachträgliche Trennung einzelner Nummern in mehrere Bände erfolgte aus praktischen Gründen bei der buchbinderischen Behandlung des Nachlasses. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1832 - 1904 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Waldersee, Alfred von