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Cameroon National Archives
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Angelegenheiten der Häuptlinge; Band 1

Auszeichnung von sechs Häuptlingen mit alten deutschen Uniformstücken für offizielle Anlässe. - Genehmigung des Vorschlages des Syndikates für Westafrika, Hamburg, 1885 [fol. 1 - 16] Häuptlingspalaver in Duala unter dem Vorsitz von Gouverneur von ...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 3. Organisation und Aufgaben der Verwaltung >> 3.4. Fachaufgaben der Zentralverwaltung >> 3.4.3. Rechtspflege >> 3.4.3.5. Angelegenheiten der Häuptlinge >> Angelegenheiten der Häuptlinge

Gouvernement von Kamerun

Erschließung von Adamaua; Band 3

Erkundungsmarsch in das Gebiet des Benue vom 21.10.1902 -7.1.1903. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 1903 [fol. 1 - 20] Einführung einer Steuer in Form von Tributzahlungen durch die Sultane zur Deckung der Kosten für die Besetzung von Adamaua. -...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 2. Inbesitznahme des Schutzgebietes >> 2.2. Dienstreisen und Expeditionen. Innere Sicherheit. Bekämpfung von Unruhen und Aufständen >> Erschließung von Adamaua

Gouvernement von Kamerun

Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen „Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911“; Band 2

Richtlinien für das Verhalten der zur Besetzung der neuen Gebiete des Französisch-Kongo bestimmten Truppenteile. - Entwürfe, 12.9.1912 [fol. 47 - 170] Neu-Kamerun: „Die neuen ehemaligen französischen Gebiete des Schutzgebietes“. Reisebericht des S...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 1. Verwaltung des Schutzgebietes >> 1.1. Äußere Beziehungen >> Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: Französische Abteilung (Capitaine Cottes) >> Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen „Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911“

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