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Cameroon National Archives
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Erschließung von Adamaua; Band 2

Polizeitruppe. - Rückzahlung der vom Gouvernement von Togo zur Anwerbung für die Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik) geleisteten Vorschüsse, 1901 [fol. 1 - 4] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Vertreibung des Emirs Subeiru (Zuber) von Jola. - ...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 2. Inbesitznahme des Schutzgebietes >> 2.2. Dienstreisen und Expeditionen. Innere Sicherheit. Bekämpfung von Unruhen und Aufständen >> Erschließung von Adamaua

Gouvernement von Kamerun

Verhältnisse an der französischen Grenze der Stationen Lomie und Dume, früher Verhältnisse an der französischen Grenze des Ssanga-Ngoko-Gebietes

Grenzen des Schutzgebietes. - Regionale Grenzangelegenheiten. - Südgrenze [fol. 1 - 2] Missum-Missum, Mai-Juni 1905 [fol. 1 -3, 5, 12] Grenzen des Schutzgebietes. - Regionale Grenzangelegenheiten. - Dja (Scha), Juni 1905 [fol. 9] Besetzung der Gre...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 1. Verwaltung des Schutzgebietes >> 1.2 Regionale Grenzangelegenheiten

Gouvernement von Kamerun

Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen „Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911“; Band 2

Richtlinien für das Verhalten der zur Besetzung der neuen Gebiete des Französisch-Kongo bestimmten Truppenteile. - Entwürfe, 12.9.1912 [fol. 47 - 170] Neu-Kamerun: „Die neuen ehemaligen französischen Gebiete des Schutzgebietes“. Reisebericht des S...

In: Cameroon National Archives >> Fonds Allemand >> FA 1 Gouvernement von Kamerun >> B. Kamerun >> 1. Verwaltung des Schutzgebietes >> 1.1. Äußere Beziehungen >> Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: Französische Abteilung (Capitaine Cottes) >> Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen „Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911“

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