Bereich "Identifikation"
Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg,
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 420 T 1
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 420 T 1
Titel
Zentralstelle für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern (Bestand)
Datum/Laufzeit
- 1841-1921 (Anlage)
Erschließungsstufe
Bestand
Umfang und Medium
380 Akten (8,4 lfd.m)
Bereich "Kontext"
Archiv
Bestandsgeschichte
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aus dem Gedanken der Aufklärung und der Humanitätslehre geboren, sollte auch in Hohenzollern die soziale Lage des Bauernstandes, dem der überwiegende Teil der Bevölkerung angehörte, gehoben werden. Durch die Lehre Thaers von der rationelleren Bewirtschaftung und die chemischen Forschungsergebnisse im Feldbau und in der Tierernährung eines Justus von Liebig konnte dieses Bestreben nach einer Intensivierung der Landwirtschaft in die Tat umgesetzt werden. In Hohenzollern nahm man sich von Amts wegen der "rückständigen Landleute" an, und diese schlossen sich in landwirtschaftlichen Vereinen zusammen. Die Ausbreitung des liberalistischen Gedankengutes - Gewinn zu erzeugen und mehr Geld für die Mechanisierung der Landwirtschaft auszugeben, machte den Zusammenschluss der Bauern notwendig. Der Bauer sollte nicht allein das Feld handwerklich bebauen, er sollte seinen Hof als Betriebswirt mit Überlegung und Berechnung planend bewirtschaften und so wurde er in damaliger Zeit vom Bauern zum Landwirt gemacht. Die Bauernvereine, die sich im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen aufgetan hatten, schlossen sich im Jahr 1841 zum "Verein zur Beförderung der Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern-Sigmaringen" zusammen. Durch landesherrliche Verordnung vom 02. April 1841 (Gesetzessammlung Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen Bd. VI, S. 14) wurden die Statuten des Vereins rechtskräftig. Der Zweck des Vereins war: "Zum Zwecke der Belebung und Verbreitung der landwirtschaftl. und gewerblichen Industrie und zur Beförderung des ökonomischen Wohlstandes überhaupt". Seine Hauptaufgaben waren: Der Ackerbau, der Wiesenbau, die Obstkultur, der Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht. Weiter bemühte sich der Verein um die Gewerbe, die mit dem landwirtschaftlichen Betriebe in nächster Verbindung standen, wie Bierbrauerei und Branntweinbrennereien. Zum anderen förderte er gemeinnützige ökonomische Einrichtungen und Unternehmungen, wie Gemeindebacköfen usw. Als Bindeglied zwischen Regierung und Bauernstand wurde eine Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe errichtet. Unter dieser Zentralstelle standen als eigentliche Vollzugs- und Wirkungsorgane drei Bezirksstellen. Der Bezirk der ersten Bezirksstelle umfasste die Ämter Sigmaringen, Ostrach, Wald und Achberg. Der zweite Bezirk umschloss die Ämter Gammertingen, Strassberg und Trochtelfingen, während der dritte Bezirk für die Ämter Haigerloch und Glatt eingerichtet wurde. Das besagte Statut vom 02.04.1841 bestimmt in § 4 ff. die Zusammensetzung und die Aufgaben der Zentralstelle. ¿Die Centralstelle, als leitende Behörde des Ganzen, hat ihren Sitz zu Sigmaringen und besteht aus wenigstens 9 von dem Landesfürsten je auf 3 Jahre zu ernennenden Mitgliedern, aus welchen durch gleiche Ernennung der Vorstand und dessen Stellvertreter bestimmt werden¿. Die Zentralstelle war das Organ, durch welches auf der einen Seite die Regierung mit den Bezirksvereinen verhandelte. Auf der anderen Seite gelangten Anträge, Bitten der Vereine an die Regierung. Außer der Leitung der allgemeinen Angelegenheiten des Vereins gehörte zu dem Wirkungskreis der Zentralstelle: 1. Die Redaktion des Vereinsblatts 2. Die Korrespondenz mit auswärtigen Vereinen und Anstalten, sofern es sich um den Gesamtverein handelte. 3. Mit Genehmigung der obersten Staatsbehörde konnte die Zentralstelle aus der Landeskasse Beiträge zu Vereinszwecken verteilen. 4. Die Aufsicht über alle Anstalten des Vereins 5. Die Stellung und Veröffentlichung ihrer eigenen Jahresrechnung 6. Die Anordnung der landwirtschaftlichen Feste unter Mitwirkung der betr. Bezirksstelle nach vorher eingeholter höchster Genehmigung 7. Verteilung von Preisen und Prämien für solche Gegenstände, welche von den Bezirksvereinen nich t berücksichtigt werden konnten oder Übernahme solcher Preise zur unmittelbaren Verteilung aus den Mitteln der Zentralstelle In dem Revolutionsjahr 1848 hörte der 1841 gegründete Verein auf, und die Zentralstelle wickelte lediglich die laufenden Geschäfte so lange ab, bis alle Geldmittel erschöpft waren. Nachdem die Hohenz. Lande im Königreich Preußen aufgegangen waren, lebte der Verein im Jahre 1852 wieder auf. Durch Verfügung der Kgl. Preußischen Regierung zu Sigmaringen vom 18.08.1853 wurde der Verein auf ganz Hohenzollern ausgedehnt. Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen hatten bis 1848 lediglich landwirtschaftliche Privatvereine bestanden, die vom Landesherrn geldlich unterstützt wurden. Bei der Neugründung ist die Leitung des Gesamtvereins in der Hand der Zentralstelle geblieben. Diese setzte sich aus gewählten und ernannten Mitgliedern. Nach der Neugründung gliederte sich die Zentralstelle in eine Abteilung für Land- und Forstwirtschaft und in eine Abteilung für Handel und Gewerbe. Mit der Ausdehnung des Vereins auf ganz Hohenzollern war eine neue Gebietseinteilung notwendig geworden und für den Oberamtsbezirk Hechingen wurde ein neuer Bezirksverein gegründet. Der Oberamtsbezirk Strassberg wurde vom zweiten Bezirksverein Gammertingen-Trochtelfingen losgetrennt und dem Verein des Oberamtsbezirks Sigmaringen-Wald-Ostrach zugewiesen. Weitere Bezirksvereine wurden in den Jahren 1872, 1873 und 1875 für den Bezirk des ehemaligen Oberamts Glatt, für den Gemeindebezirk Achberg und für den Oberamtsbezirk Ostrach mit den Gemeinden Kalkreute, Habsthal und Rosna gebildet. Als Publikationsorgan bediente sich der Gesamtverein der "Mitteilungen zur Beförderung der Landwirtschaft und der Gewerbe" (erscheint seit 1841). Außerdem folgten jährliche "Jahresberichte" des Vereins. Die Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe wurde durch die Landwirtschaftskammer abgelöst. Zur Wahrung der Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft wurde auch in Hohenzollern aufgrund des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30.06.1894, durch Verordnung vom 06.03.1922 (G.S. S. 55) eine Kammer errichtet. Diese Landwirtschaftskammern wurden im Jahre 1933 von dem "Reichsnährstand" abgelöst und wurden erst nach dem Zusammenbruch im Jahr 1946 wieder errichtet. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die Akten der "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern" verblieben als Altregistratur bei den nachfolgenden Behörden. Erst im Jahr 1950 wurden die Akten, soweit sie noch vorhanden waren, vom Staatsarchiv Sigmaringen übernommen (Acc. Jour. 1950 Nr. 10) und als Bestand Ho 420 "Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaf und Gewerbe in Hohenzollern" aufgestellt. Diese Aufstellung erfolgte nach den gegebenen alten Registratursignaturen. Wegen Nummernmangels in den einzelnen Sachgebieten sind die betr. Akten in dem oft folgenden Sachgebiet untergebracht. Die "Zentralstelle" verfügte außerdem über eine umfangreiche Fachbücherei. Ein genaues Verzeichnis des Bücherbestandes vom Jahr 1876 haben wir in dem von H. Grube im Jahr 1877 herausgegebenen Katalog. Die Bibliothek wurde nach dem politischen Zusammenbruch 1945 aufgesplittert. Der Bestand wurde 1951 vom Staatsarchivangestellten K. Herzog geordnet, repertorisiert und vom Archivangestellten K. Keller verpackt und magaziniert. Im Zuge der Vereinheitlichung der Repertorienschriften des Staatsarchivs wurde das 1951 noch von Hand geschriebene Repertorium von Regierungsoberinspektor Kungl überarbeitet und von der Angestellten Frau Kalkuhl die Reinschrift in die jetzige Form gebracht. Sigmaringen, im November 1967
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen
(Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften
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Benutzungsbedingungen
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Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch
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Anmerkung
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labw-6-4922