Bestand Kreisarchiv Höxter, C 2 - C 2 (Bestand)

Bereich "Identifikation"

Signatur

Kreisarchiv Höxter, C 2

Titel

C 2 (Bestand)

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Einleitung : C 2 - Gesundheitsamt WarburgMit dem ”Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb- und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Warburg nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. Zu-nächst übernahm bis Juni 1935 der seit dem 1. Februar 1934 als Kreisarzt angestellte Medizinalassessor Dr. Walter Czerwionka die Leitung. Als Leiter trat dann aber am 5. Juni 1935 Dr. Carl Kirchner seinen Dienst an. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Landratsamt (Kreishaus), in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden und in dem das Gesundheitsamt die eigentlich als Landratsdienstwohnung gedachten Räume bezog. Diese Räume waren jedoch für die neuen Anforderungen völlig unzureichend. So wurde der nur schwer heizbare Wintergarten als Warteraum und seit der Einstellung einer Hilfsärztin im Januar 1937 als deren Sprechzimmer mit ”unerträglicher Kälte im Winter“ benutzt, wodurch der Flur zum Warteraum werden musste. 1941 kam das Landratszimmer zum Gesundheitsamt. Über mehrere Jahre wurde ein Neubau erwogen, die Planung 1942 wegen des Krieges jedoch eingestellt. Durch die Besatzungssoldaten wurden im Mai 1945 Räume und Inventar stark verwüstet. Im Mai 1945 nahm der Kreisoffizier der britischen Militärregierung die Räume des Gesundheitsamtes in Beschlag. Das Gesundheitsamt fand ein - unzureichendes und kostspieliges - Ausweichquartier im Haus der Commerzbank und ab 1951 in dessen Hinterhaus, dem durch Pressstoffwände aufgeteilten ehemaligen Saal eines Hotels. 1959 konnte das Gesundheitsamt einen Neubau neben dem Kreishaus beziehen. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des gesamten Personals und des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Warburg an den Kreis über. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Land-tag des Landes Nordrhein-Westfalen das ”Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen“. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Carl Kirchner (geb. 21. September 1889 in Merseburg), der aufgrund eines schweren Leidens mit Ablauf des 31. März 1952 in den Ruhestand trat. Am 1. August 1952 übernahm Medizinalrat Dr. med. Karl-Theodor Roeingh die Leitung des Gesundheitsamtes. Letzter leitender Amtsarzt des Kreises Warburg war Kreismedizinaldirektor Dr. med. Horst Zeidler. Der Bestand enthält die Akten, wie sie von der Nebenstelle Warburg dem Kreisarchiv übergeben wurden. Ein kleiner, 56 Nummern umfassender Splitterbestand liegt im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Abteilung OWL) in Detmold als Bestand ”D 102 Gesundheitsamt Warburg“. Nach einer Auskunft in Nr. 80 des Bestandes im Kreisarchiv ist ”ein großer Teil der Akten des Gesundheitsamtes durch Kriegseinwirkung im Jahre 1945 vernichtet worden“. Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) vom 16. März 2010 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im Februar 2013 (Horst-D. Krus) Es ist zu zitieren: Kreisarchiv Höxter C 2 Nr. ....

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik) >> C Kreis Warburg >> C 2 - Gesundheitsamt Warburg

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Anmerkung

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

20027100000242

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Anmerkung des Archivars/der Archivarin

Bereich Zugang