Deutsches Reich

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              1 · Akt(e) · 1920-1933
              Teil von Institut für Zeitgeschichte

              I. Viermächtepakt, Abrüstung, Kolonialfrage, Zusammenarbeit Deutschland-Italien, April-Mai 1933 [676 002-676 205], darin: 1. Telegramm Botschafter Paris, 08. April 1933: Regierungserklärung Daladier betr. Revisionsfragen, Bégery für kontrollierte Abrüstung mit nachfolgender Rüstungsgleichheit, Zweifel der französischen (frz.) Wähler an Sicherheit allein durch Bündnis mit der kleinen Entente und Polen, Sorge wegen evtl. Isolierung; 2. Vermerk und Korrespondenz Auswärtiges Amt, Botschaft London, 07.-10. April 1933: Besprechung Botschafter Hoesch mit John Simon und Vansittart über Viermächtepakt, keine Grundsätzliche Bedenken Englands gegen Revisionsgedanken trotz Ablehnung durch Vansittart, britische (brit.) Bemühungen um Kompromissformel wegen vermutlichen Widerstand Frankreich, deutsche (dt.) Verhandlungen mit Frankreich erst nach Kenntnis des französischen Memos und des weiteren Vorgehens Italiens; 3. Telegramm Botschaft Moskau, 08. April 1933: Mitteilung Litwinow über baldigen Abschluss Viererpakt und wohlwollende Stellungnahme USA; 4. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow) über Bericht italienischer (ital.) Botschafter, 10. April 1933: Erkundigungen Norman Davis wegen Nichteinladung der USA zur Teilnahme an Viermächtepakt, Äußerungen Mussolini über evtl. amerikanischen Beitritt nach Einigung der europäischen Mächte; 5. Aufzeichnungen Bülow, Korrespondenz Reichsaußenministerium, Botschaft Rom, 12.-18. April 1933: Stellungnahme Mussolini zum frz. Viermächtepaktentwurf und Anregung zur Verschiebung der Abrüstungskonferenz bis nach Abschluß des Pakts; Besprechung Mussolini, Papen, Hassell, Deutsche Bedenken und Änderungsvorschläge, Weisungen an Botschaften Rom und London, mit frz. Entwurf; 6. Telegramm Botschaft London, 12. April 1933: Aussprache MacDonald, Hoesch über Stimmungswandel zum Nachteil Deutschland, Gefahr einer Verzögerung Viermächtepakt wegen Verhärtung der französischen Standpunkte und zwischenstaatliches Schuldenverhältnis, Sympathien MacDonald für das "junge Deutschland"; 7. Pro Memoria der belgischen Regierung an England, Frankreich, Italien [, April 1933]: Stellungnahme zum geplanten Viermächtepakt, frz., mit Anschreiben Deutsche Gesandtschaft Brüssel, 14. April 1933; 8. Aufzeichnungen von Bülow über Besprechung mit französischem und italienischem Botschafter, 19. April 1933: Stellungnahme Frankreichs und deutsche Erklärung zu Mussolini-Vorschlägen betr. Viermächtepakt; Unkenntnis Hitler betr. frz. Vorschlag für dt.-frz. Beistandspakt und dessen Ablehnung durch Blomberg; italienische Sorge wegen evtl. militärischer Verständigung Deutschland-Frankreich und den deutsch-russischen (dt.-russ.) Beziehungen; 9. Telegramme Botschaft in Rom, Auswärtiges Amt, 19. April 1933: Italienisches Drängen auf Entscheidung Hitler betr. Weiterverhandlungen Italien mit Frankreich und England über Viererpakt bei Besprechung Papen, Hassell, Suvich, Aloisi; Empfehlung zu beschleunigtem Abschluss wegen Isolierung Deutschlands; deutsche Kolonialwünsche; Punkte aus deutscher Mindestforderung; 10. Vorlage Auswärtiges Amt, Telegramm Bülow, 20.-21. April 1933: Besprechung Papen, Bülow, Gaus über Verhandlungen in Rom; Formulierungen und Paktentwürfe; Absicht Hitler zur Rücksprache mit Papen und Blomberg; Genehmigung der Entwürfe mit kleinenÄnderungen; 11. Korrespondenz Botschaft London, Auswärtiges Amt, 20.-25. April 1933: Instruktionen an englische Botschaft Berlin für Besprechung mit Außenministerium über Art. 19 Völkerbundsatzung in Bezug zum Viererpakt; Klarstellung deutscher Wünsche betr. Behandlung von Revisionsfragen durch vier Mächte auch außerhalb Völkerbund; 12. Rundschreiben Auswärtiges Amt an Botschaften und Gesandtschaften, 20. April 1933: Entwicklung der Verhandlungen über Viermächtepakt; Beurteilung der Textentwürfe, mit Entwicklung und Memos, z.T. frz., engl., und deutsche Gegenvorschläge; 13. Telegramm Botschaft Rom, 20. April 1933: Ausführungen Mussolini zur dt.-ital. Zusammenarbeit im Donauraum, Kolonialfrage, Völkerbundpolitik, Verhältnis zu Österreich; Ratschläge Mussolini an Dollfuss und Billigg, noch keine offizielle Genehmigung des Standpunkts durch Hitler; 14. Auswärtiges Amt (Bülow) an Botschaft London, 28. April 1933: Informationen und Instruktionen zur Neufassung Viermächtepakt; Verhandlungsstand; Genehmigung des deutschen Standpunkts durch Hitler; Anweisung an deutsche Botschaft Paris, mit Anlagen; 15. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 21.-22. April 1933: Vorbereitung eines "gentlemen-agreement" mit ital. Regierung betr. Kolonien; Stellungnahme Aliosi zu deutschen Änderungswünschen, insbesondere Termine der Wiederaufrüstung; 16. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramm Botschaft Paris, 24.-27. April 1933: Übergabe der deutschen Vorschläge an Daladier; noch keine frz. Vermutung betr. deutsche Absicht zur Schaffung einer Institution der Signatare außerhalb Völkerbund, Besprechung mit Francois-Poncet über Paktentwürfe, Interesse Auswärtiges Amt für dt.-frz. Beistandspakt; 17. Telegramme deutsche Delegation Genf, Auswärtiges Amt, 27. April 1933: Falschmeldung Reichswehrministerium über endgültige Ablehnung der deutschen Gleichstellung in Rüstungsfragen durch Frankreich und England; Bedenken Francois-Poncet gegen deutsche Abrüstungsvorschläge; 18. Telegramme Botschaft London, 27. April 1933 und 01. Mai 1933: Stellungnahme John Simon zu deutschen Änderungswünschen Viererpakt und frz. Haltung; Bedenken gegen deutsche Aufrüstung nach 5 Jahren; Besprechung Botschafter Grandi, Hoesch über Aufnahme des frz. Entwurfes in Rom und ital. Verhandlungen mit Frankreich und Deutschland; 19. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 02.-05. Mai 1933: Mitteilung Suvich betr. Verhandlungen mit brit. und frz. Botschaftern über Viererpakt; wichtigste Änderungen gegenüber frz. Text; Kompromissvorschlag Reichsaußenministerium zu Rüstungsanspruch und allgemeine Betrachtungen Neurath zum Pakt; 20. Telegramm Botschaft Paris, 05. Mai 1933: Zitate aus Senatsrede Außenminister Paul-Boncourt; Sorge über Österreich-Anleihe wegen Unsicherheit der politischen Lage; Verhinderung einer Blockbildung in Europa durch Zusammenarbeit mit Italien und Viererpakt im rahmen des Völkerbund; Stellungnahme zur geheimen Aufrüstung in Deutschland; II. Auswärtiges Amt: Mussolini-Pakt, Mai-September 1933; ursprüngliche Fassung Viermächtepakt Mussolini, Londoner und Pariser Fassungen; Memo der französischen Regierung, deutsche Vorschläge; Berichte, z.T. engl., frz. [Originalakte Bd. 2] [676 206-676 644]; darin: 1. Deutsche Botschaft Ankara, 06. Mai 1933: kein Streben Italiens nach Bündnis mit Griechenland, Türkei und Bulgarien; Abkühlung der türkisch-italienischen Beziehungen wegen Viermächtepakt und Schuldenfrage; 2. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramme Botschaften Rom und London, 10.-13. Mai 1933: Verhandlungen Mussolini mit Frankreich und England aufgrund deutscher Vorschläge zum Viererpakt; Äußerungen Mussolini über Revision, Korridorfrage, dt.-russ. Vertrag; Bedenken Suvich wegen Rüstung; Würdigung des deutschen Entgegenkommens durch Vansittart; Einstellung der Verhandlungen auf ital. Wunsch, mit Paktentwürfen; 3. Telegramm Botschaft London, 16. Mai 1933: Bestürzung über Papen-Rede; gespannte Erwartung der Kundgebung Hitler; keine offizielle britische Äußerung über Sanktionen, Abneigung Englands gegen Verwicklung in evtl. kontinentalen Krieg; 4. Vermerk und Notiz Reichsaußenministerium, Auswärtiges Amt an Blomberg u.a., 16.-20. Mai 1933: Stellungnahme zu ital. Kompromissvorschlägen für Viererpakt, besonders Rüstungsfragen; Erkundigungen Göring aus Rom betr. Paktverhandlungen; Zustimmung Neurath zur Begrenzung Pakt auf fünf Jahre; 5. Vermerke Reichaußenminister und Bülow, Telegramm Botschaft Rom, 21.-22. Mai 1933: Grundsätzliche Einigung Göring-Mussolini über Neufassung Viererpakt, Erörterung strittiger Punkte durch Hassell und Suvich, Bedenken Auswärtiges Amt gegen neuen Entwurf, Besprechung Neurath, Göring über römische Verhandlungen, einschließlich Österreichfrage; 6. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow), 24. Mai 1933: Besprechung mit Hitler, Papen u.a, über Viermächtepakt, Hitler befürwortet Zustimmung nach Abbruch der Abrüstungskonferenz, Stellungnahme Bülow zu brit. Behauptungen betr. Mussolinis Verhältnis zu Pakt und Anfrage wegen dt.-österr. Spannungen; 7. Telegramm Botschaft Paris an Auswärtiges Amt, Presseabteilung, 24. Mai 1933: Presseberichte über geplante Englandreise Göring, Viermächtepakt und deutsche Emigranten; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Gesandtschaft Athen, Botschaft Rom u.a., 25.-28. Mai 1933: Widerstand der kleinen Entente und Polen gegen Viermächtepakt, Einstellung Frankreich, England, Griechenland zum Paktabschluss, dt.-ital. Meinungsverschiedenheiten über Zeitpunkt der Paraphierung, mit ital. Entwurf; 9. WTB-Meldung, Telegramme Auswärtiges Amt an Botschaften Rom, London, Paris, 28.-29. Mai 1933: Matin-Bericht über geplante frz. Garantie betr. Aufrechterhaltung der verträge mit Verbündeten und frz. Politik nach Abschluss Viermächtepakt, Stellungnahme Reichsaußenministerium; 10. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow) über Besprechung mit Hitler, Blomberg u.a., 29. Mai-01. Juni 1933: Zustimmung Hitler zum Viererpakt abhängig von Mussolini-Erklärung betr. tragweite eines Teils der Gleichberechtigungsklausel; Einwilligung in Paraphierung des Pakts; 11. WTB-Meldung, Telegramme deutsche Delegation Genf, Botschaften Paris, Rom, 29.-31. Mai 1933: Paraphierung; Stellungnahme der frz. Presse, Zweifel Mussolini an besonderer frz. Garantie für Verbündete, Verbreitung des angeblichen Wortlauts des Pakts durch British United Press; 12. Vorlagen Bülow, Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaften Rom, Paris u.a., 31. Mai-07. Juni 1933: Tauziehen um Schlussredaktion Viermächtepakt, Erklärung Daladier über Vereinbarung, Befürchtungen wegen evtl. polnischer Versuche einer Ostblockbildung, Leger Dementi einer besonderen frz. Garantie an Verbündete, mit Entwürfen, Berichte über Times-Artikel betr. Anschluß Österreich; 13. Geheime Vorlage Auswärtiges Amt (Bülow) über Inhalt der Mussolini-Botschaft an Hitler, 01. Juni 1933: Gefährdung Viermächtepakt durch deutschen Widerstand gegen Artikel 2 und deutschen Wunsch betr. Abrüstungsgesprächen zu früherem Zeitpunkt, Appell an Vertrauen Hitler in Unterstützung durch Italien, Vermutungen über frz. Erklärungen an Verbündete, Instruktionen Mussolini an Botschafter Cerruti betr. Vortrag bei Hitler; 14. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Köpke) über Ferngespräch mit Göring, 03. Juni 1933: Auskunft über angekündigte Konferenz Daladier, Davis, Londonderry in Paris, brit. Versuche zur Beeinflussung Frankreichs für Entgegenkommen gegenüber Deutschland in Abrüstungsfrage; 15. handschriftliche Notiz Reichsaußenministerium, 07. Juni 1933: Annahme Viermächtepakt durch Hitler, Anordnung Hitler über Ermächtigung Botschafter Hassell zur Unterzeichnung, Unterrichtung des ital. Botschafters und Instruktionen Hassell; 16. Auszeichnungen Auswärtiges Amt (Hassell), Telegramm Botschaft Rom, 08. Juni 1933: Bekanntgabe Viererpakt-Abschluss durch Mussolini mit Betonung der Revisionsfrage und deutscher Rüstungsgleichheit, Reaktionen des ital. Senat, Genugtuung Rumänienüber deutsche Anerkennung Völkerbund, Locarno-Pakt; 17. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramm Reichsaußenministerium, Botschaften Rom, Paris, 09.-15. Juni 1933: Notenwechsel Paul-Boncourt, Botschafter Osusky über Auslegung Viererpakt in Revisionsfragen und Aufrechterhaltung engster frz.-tschechoslowakischer Zusammenarbeit, ähnliche Noten an Polen u.a., Stellungnahme Mussolini, Neurath u.a., keine Unterzeichnung des Pakts vor Klärung des französischen Standpunkts; 18. Telegramme Botschaften Rom, Paris, 09.-11. Juni 1933: Besprechung Mussolini, Hassell betr. Bereinigung der Abrüstungsfragen bzw. Aufrüstungsfreiheit für Deutschland nach Unterzeichnung Viererpakt; ital. Presse; Kammerrede Daladier, Hintergründe; 19. Telegramm Botschaft Washington, 12. und 15. Juni 1933: Reaktionen USA auf Viermächtepakt, Stellungnahme Philipps zu frz. Auslegung des Pakts, formale amerikanische Einwendungen gegen frz. Verfahren; 20. Vorlagen Auswärtiges Amt (Bülow), Botschaft Rom, 13.-26. Juni 1933: Empfehlungen und Verhandlungen Mussolini, Neurath u.a. betr. Antwort auf frz. Note an kleine Entente und Polen, Anordnung Neurath über weiteres Vorgehen, Instruktionen an Botschafter Hassell zur Übergabe Protokoll und mündliche Erklärung an Mussolini, mit Text der Note; 21. Telegramme Außenministerium, Botschaft Paris, 16. Juni-05. Juli 1933: Suvich über Zusammenkunft Hitler-Mussolini und Pläne Mussolini, Meldungen der frz. Presse und Stellungnahme frz. Regierung betr. evtl. Aussprache Daladier-Mussolini, Gedanke frz. Regierungskreise an persönlichen Kontakt Daladier-Hitler; 22. Aufzeichnungen Reichaußenministerium über Besprechung mit ital. Botschafter, 30. Juni 1933: Hoffnung Mussolini auf baldige Unterzeichnung Viererpakt und Treffen Regierungschefs zur Beratung Rüstungsfragen, Vorschlag Neurath zur dt.-ital. Fühlungnahme betr. Beratungsgegenstände; 23. Telegramme Papen, Botschaft Rom, 30. Juni und 04. Juli 1933: Zusicherung an Mussolini im Auftrag Hitler über Desinteresse an Anschluß Österreich wegen dt.-ital. Beziehungen, Äußerungen Mussolini über angebliche Reorganisation Donauraum, wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland in Südosteuropa und ital.-frz. Verständigung, Drängen auf Abschluß Konkordat; 24. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, WTB-Meldung, Telegramme Außenministerium, Botschaften Rom, Paris, 11.-17. Juli 1933: Zustimmung zu ital. Verbalnote an England und Frankreich betr. Protest gegen frz. Garantie für Verbündete, Unterzeichnung Viermächtepakt, Unterredung Paul-Boncourt mit Botschafter Jouvenel und Interview über Pakt, mit Glückwunschbotschaften der Regierungschefs; 25. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaft Rom, 11. Juli-08. September 1933: Stellungnahme ital. Regierung zu Vertragsverhandlungen mit UdSSR, russische Verstimmung wegen deutschem Vorgehen gegen Juden und Kommunisten, Erklärung Außenminister Tewfik Ruschdy über türkische Ostpolitik, wohlwollende Beurteilung russ.-ital. Abkommen durch Bülow; III. Auswärtiges Amt, Büro des Reichsministers: Föderalismus, September 1920-Oktober 1923 [Originalakte Band 2] [676 645-676 810], darin: 1. Aufzeichnung Simon [Auszug], 20. September 1920: Hinweis griechische Gesandtschaft auf von Bayern ausgehende Versuche zur Gründung eines monarchistischen Dreibunds Bayern-Österreich-Ungarn, Vertrauen Simon auf Festhalten von Kahr an Reichseinheit,Überwachung der separatistischen Bestrebungen; 2. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Besprechung mit englischem Geschäftsträger, 23. September 1920: Erwartung eines monarchistischen Putschs in Bayern, Landesschießen 25. September 1920, Versuche von Lincoln Trebitsch zur Aussöhnung mit England; 3. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt über Gespräch mit Gesandtem Naumann, 29. Januar [September?] 1920: Zuspitzung der Lage in Polen, Aufmarsch russ. Truppen an litauischer Grenze, monarchistische Agitation in Bayern mit Verbindungen nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Belgien, unklare Rolle Erzbergers, Bericht Naumann über Reichstreue Kahr; 4. Korrespondenz Simon, deutsche Gesandtschaft Bern (Müller), 17. und 29. September 1920: Antrag ungarische Kaiserkrone an Karl von Habsburg durch ehemaligen Minister Benitzky im Auftrag Horthy; Bedingungen Ungarns und Habsburgs, Vorbereitung illegaler Reise Karl von Habsburg durch Österreich, Risiko wegen Wissen Renner, Ablehnung Restauration durch kleine Entente; 5. Reichskanzlei Fehrenbach an Reichsaußenminister Simons, 29. September 1920: Energische Stellungnahme Kahrs gegen Auflösung der Einwohnerwehren bei Besprechung in München; Wünsche der bayerischen Regierung betreffend diplomatische Vertretung der Reichs; Befürwortung der Ernennung Zech zum Gesandten in München durch Reichsminister des Innern Koch (mit anliegendem Schreiben Koch an Fehrenbach vom 28. September); 6. Bericht, [ohne Verfasser], 08. Oktober 1920: Stärke und Bewaffnung der Einwohnerwehren in München und Bayern; Verhältnis zwischen Einwohnerwehr und Juden; Einstellung der Einwohnerwehr zu Preußen, Echerich und Epp; 7. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 11. Oktober 1920: Angebliche Absicht der bayerischen Regierung zur Entsendung eines Gesandten nach Neapel; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, 16. Oktober 1920: Besprechung mit bayerischem Gesandten Preger betreffend Einwohnerfragen und Vertreter der Reichsregierung in München; 9. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Monarchistische und separatistische Bestrebungen der Organisation Escherich; Verankerung der Organisation Escherich in Kärnten, Tirol und Steiermark mit Verbindung nach Ungarn; Vorschlag für Horchposten in München zur Überwachung dieser Bestrebungen; 10. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Einfluss von Polizeipräsident Pöhner und Bauernführer Heim auf Kahr; Zusammenarbeit Pöhner mit Escherich und Ludendorffgruppe; Antisemitische Hetze und Ausschreitungen der NSDAP vermutlich unter Aegide Pöhners; 11. Bericht Preußische Gesandtschaft in München, 01. November 1920: Stellungnahme zur Aufzeichnung [Naumann] "Bayerische Persönlichkeiten", darunter Kahr, Escherich, Pöhner, Heim, Faulhaber, Mitglied der Königsfamilie, Empfehlungen zur Abwehr französischer und separatistischer Bestrebungen durch Einrichtung von Gesandten der Reichsregierung bei Süddeutschen Regierungen; 12. Bericht Künzelmann, Korrespondenz C. Bosch, Reichsaußenministerium, 25.-27. Oktober 1920: Irreführung des französischen Gesandten in Bayern durch Agenten der Wittelsbacher; Hoffnungen der ehemaligen Königsfamilie auf Restauration und Erlangung von Tirol und Salzburg mit Hilfe Frankreichs; Änderung der französischen Haltung gegenüber Bayern; Unterstützung des Hauses Habsburg durch Frankreich; 13. Mitteilungen aus München, [ohne Verfasser], Korrespondenz Stresemann, Simons, 27. Oktober-09. November 1920: Wünsche der Bayerischen Volkspartei (BVP) betreffend Staatsform, Errichtung von Gesandten und Anschluss Österreichs; Beitritt Kahrs zur BVP; Partikularistische Strömungen; Ziele und Ausrüstung der Einwohnerwehren; Warnung von Auflösung der EWW und linksgerichteter Reichsregierung; Stellungnahme Simons; 14. Deutsche Allgemeine Zeitung, 10. November 1920: Weitergabe einer Meldung des württembergischen Zentralorgans "Deutsches Volksblatt" über Beschluss der Entente zur Durchführung der Ruhrbesetzung im Falle weiterer Nichtablieferung der Militärwaffen und Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren in Bayern; 15. Bayerischer Ministerpräsident Kahr an Simons, 22. November 1920: Vorbereitung der Reise Kahrs nach Berlin wegen Erörterung von Fragen der Einwohnerwehren (mit Notiz Auswärtiges Amt); 16. Vertrauliche Korrespondenz Stockhammern, Simons, 07. und 15. Dezember 1920: Besprechung Nuntius Pacelli, italienischer Botschafter de Martino und Stockhammern in München über separatistische Bestrebungen Bayerns; Wünsche der italienischen Regierung nach Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Ausweichende Stellungnahme des Nuntius auf Fragen de Martinos betreffend Haltung der Kurie zum Separatismus; 17. Eingabe Stadtrat Nürnberg an Reichspräsident, Korrespondenz Büro des Reichspräsidenten, Vorstand Nürnberger Stadtrat, 30. Dezember 1920-07. Januar 1921: Einspruch gegen neue Anordnung der Staatskommissare betreffend Genehmigungspflicht von Versammlungen und gegen Weiterbestand der Verordnung von 1919 über Beschränkung der Versammlungsfreiheit; Anerkennung der Verfassungswidrigkeit der Verordnung durch Reichspräsident; 18. Rechberg an Stresemann [Auszug], [28. Dezember 1920]: Dringende Warnung vor französischen Vorschlägen über Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren nach bayerischem Anschluss an Frankreich; Entschlossenheit Bayerns zur kompromisslosen Haltung in Fragen der Einwohnerwehren und Enttäuschung über ungenügende Unterstützung durch Reichsregierung; 19. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 18. Dezember 1921: Fühlungnahme bayerischer inoffizieller Vertreter mit französischen Regierungskreisen über bayerische Separation; 20. Aktenvermerk Auswärtiges Amt, Note Bayerische Gesandtschaft vom 12. Dezember 1921 betreffend Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart; Chefbesprechung vom 15. Dezember 1921 über Errichtung dieser Gesandtschaft; 21. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, Schreiben Zech an Auswärtiges Amt, 30. Januar-31. März 1922: Stellungnahme zu Berichten über Beziehungen zwischen Bayern und österreichischen Alpenländern; Keine Zusage Kahr betreffend Entsendung von Hilfstruppen nach Salzburg; Lokale Unterstützung bei politischen Unruhen im Grenzgebiet; Hinweis auf Äußerungen des BVP-Organs "Regensburger Anzeiger" über Mauracher; 22. Kommentar [Gesandter Zech] zu berichten der Passstelle Salzburg an Auswärtiges Amt, [1922]: Praktiken, Begründung und Ziele des bayerischen Partikularismus; Hoffnung auf Anschluss insbesondere von Tirol und Salzburg; Akute Gefahr des Separatismus nur bei eventuellen Umsturz in Berlin, Ruhrbesetzung und ähnliches; Finanzierung der Separatisten vermutlich durch Frankreich; Misstrauen der Rechtskreise gegen "Bund Oberland" wegen dessen Reichstreue; 23. Vermerk Auswärtiges Amt über WTB-Meldung Nr. 1402 vom 20. Juli 1922: Haltung des Reichsvertreters in München in Hochverratsangelegenheit Graf Leoprechting; Misstrauensvotum und bayerischer Wunsch nach Abberufung Zech; 24. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 02. August 1922: Stellungnahme [Peretti] zur deutschen Erklärung betreffend Ausschluss der Öffentlichkeit im Hochverratsprozess Leoprechting in München und Zeugenaussagen über Unterstützung Leoprechting durch französischen Gesandten Dard; 25. Geheime Bericht Deutsche Botschaft Paris, 10. August 1922: Gerüchte betreffend Pariser Verhandlungen Kronprinz Rupprecht über Restauration der Wittelsbacher, Trennung Bayerns vom Reich und Zusammenschluss mit österreichischer Weitergabe einer Information durch Korrespondenz der "Chicago Daily News" über vermutliches Interesse Frankreichs an Vorschlägen Rupprechts; 26. Notiz Auswärtiges Amt, [ohne Datum]: Programmrede des Bayerischen Ministerpräsidenten Knilling am 09. November 1922 (Frankfurter Zeitung Nr. 805 vom 10. November 1922); 27. Vertrauliche Aufzeichnungen [Rosenberg], ]09. Januar 1923]: Äußerungen des österreichischen Gesandten über bayerische Reichstreue von "Kahr bis Knilling"; Gefahr für die Reichseinheit bei eventueller Schwäche gegenüber französischen Einflüssen; 28. Berichte Reichsvertreter in München, [16.]-17. Januar 1923: Sorge bayerischer Parteikreise wegen eventuellem NSDAP-Putsch anlässlich Fahnenweihe am 20. Januar; Glaube Kahrs an Ablehnung solcher Aktionen durch Hitler; Stellungnahme des bayerischen Gesandten Preger und seine Absicht zur Warnung Kahr vor Folgen eines NS-Putschs; 29. Bericht Deutsche Botschaft London, 18. Januar 1923: Berliner Warnung an Sekretär der Anglo-Jewish Association vor geplantem Pogrom in Bayern unter Ausnützung der Erregung über Ruhrbesetzung; Unterstützung der Bewegung durch französisches Geld; Bitte um energisches Einschreiten der Reichsregierung und Mahnungen der deutschen Presse zu Besonnenheit; 30. Aufzeichnungen und Telegramm Auswärtiges Amt, Berichte Reichsvertreter in München, 21. Januar 1923: Mitteilung bayerischer Gesandter Preger über Schritte der Reichsregierung zur Abberufung des französischen Gesandten in München und über Reise des Bayerischen Ministers des Innern nach Berlin; Keine Mobilmachung der Presse gegen Gesandten Dard; Zweifel Kahr an NS-Programm-Plänen in München; 31. Rundtelegramm Auswärtiges Amt an diplomatische Vertreter, 21. Januar 1923: Proteste gegen Ruhrbesetzung in München; Massenversammlungen der SPD; Resolution der Reichsregierung zur Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Pressemeldungen über schwindenden Einfluss Hitler wegen Missbilligung seiner Umsturzpropaganda; 32. WTB-Meldung Nr. 194 vom 24. Januar 1923: Schutz des französischen Gesandten in München durch bayerische Regierung unter Ablehnung der Verantwortung für dessen Sicherheit; Erneute Forderung nach Abberufung Dards; 33. Berichte Deutsche Botschaft Paris und Reichsvertreter in München, Telegramm Auswärtiges Amt, 26. Januar-03. Februar 1923: Völkerrechtliche Bedenken Botschafter Hoesch gegen Verhalten der bayerischen Regierung und Vorgehen Frankreichs im Fall des Gesandten Dard; Note der Reichsregierung betreffend erneutes Verlangen nach Abberufung Dard und eventuelle Androhung der Zustellung der Pässe an Dard; Stellungnahme Frankreichs und Protest gegen Boykott des französischen Gesandtschaft-Personals in München; 34. Bericht Vertreter Reichsregierung in München, 27. Januar 1923: Besorgnis Kahr wegen Massenaufmarsch der Rechtsverbände und vermutliche Gegendemonstrationen; Versammlungsverbot und Proklamation des Ausnahmezustandes; Drohungen Hitler; Unsicherheitüber Verhalten der Reichswehr; Bekenntnis zur Reichseinheit durch Münchner Neuester Nachrichten und "Münchner-Augsburger Abendzeitung"; 35. Notiz Auswärtiges Amt betreffend Telegramm [Haniel], 05. Februar 1923: Gerüchte in München über angebliche Abmachungen zwischen Bayern und Ostpreußen gegen gleichzeitiges Losschlagen unter bayerischer Führung; Warnung vor "kriegerischen Tönen" in geplanter Reichskanzler-Rede; 26. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 20. Februar 1923: Einführung des Grafen Lerchenfeld bei Präsident Harding; Missbilligung der französischen Ruhrbesetzung durch US-Regierung; Enttäuschung im State Department über geringes Echo der Hitler-Bewegung wegen eventueller Entwicklung Hitler zu einer "Art Mussolini" und Beseitigung des Sozialismus auch in Deutschland; 37. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 13. April 1923: Keine Bestätigung der Gerüchte über bevorstehenden Putsch der nationalen Verbände; Geringe Gefahr wegen Uneinigkeit der Verbände und allgemeine Stimmung; Umschwung möglich im Falle einer linksgerichteten Reichsregierung oder Konzessionen in der Ruhrfrage; 38. Haniel an Rosenberg, 07. Mai 1923: Stellungnahme des bayerischen Ministerpräsidenten von Knilling zu eventuellem Eintritt der Sozialdemokraten in die Reichsregierung; Unmöglichkeit des Zweifrontenkampfs gegen Hitler und sozialistische Regierung; Abberufung des bayerischen Gesandten in Berlin falls Ernennung Breitscheid zum Reichsaußenminister; 39. Notiz Auswärtiges Amt, [06.] Juni 1923: Mitteilungen [Iversen] aus Füssen betreffend Ruhrbesetzung, Verwendung der Ruhrspende, bevorstehende Ernennung Kahr zum Staatspräsidenten in Bayern und Vorstoß Kahr gegen Staatsgerichtshof; 40. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 13. Juli 1923: Weitergabe einer Havas-Meldung über Hochverratsprozess gegen Fuchs und Andere, sowie Rolle des französischen Kommandanten Richler; 41. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 16. Juli 1923: Demarche des französischen Geschäftsträgers Pozzi wegen Inschriften an Lokalen betreffend Zutrittsverbot für Franzosen und Belgier; Keine gesetzliche Handhabe der Regierung zum Einschreiten; Drohungen Pozzi mit Repressalien und weitere französische Beschwerden; 42. Bericht Deutsche Gesandtschaft Bern, 31. Juli 1923: Befürwortung des neuesten Plans zur Restauration der Wittelsbacher durch belgisches Köningspaar; Brüske Ablehnung seitens Poincaré; Französisch-belgische Differenzen in der Reparationsfrage; 43. Notenwechsel Bayerischer Gesandter Berlin, Reichskanzlei, 14.-19. September 1923: Stellungnahme Bayerns zu Äußerungen des Reichskanzlers im Auswärtigen Ausschuss; Warnung vor Verhandlungen über das Rheinland und Ruhrgebiet wegen französischer Absichten; Keine Preisgabe deutscher Gebiete durch Reichsregierung; Vorschläge an Frankreich, England und Andere betreffend Lösung der Ruhrfrage; Entschlossenheit der Reichsregierung zum Vorgehen gegen verfassungswidrige Strömungen; 44. von Schubert an ehemaligen Reichsminister Schiffe, 22. September 1923: Schreiben Vietinghoff vom 12. September über deutschen Erfolg in Haag betreffend polnische Kolonistenfrage und Haltung Bayerns für den Fall einer Nachgiebigkeit der Reichsregierung gegenüber den Alliierten; 45. Aufzeichnungen [Reichsaußenministerium] über Besprechung mit französischer Botschaft am 27. September 1923: Aufgabe des passiven Widerstands durch Reichsregierung; Keine Autorisation de Margerie zu Äußerungen über französische Gegenleistungen; Demonstrationen in Bayern wegen deutscher "Kapitulation"; Nationalistische Tendenzen der Kommunisten; Uneinsichtigkeit der französischen Presse; 46. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 29. September 1923: "Washington Post" über Vorteile einer bayerischen Monarchie und Zerschlagung Deutschlands (Zitat, englisch); 47. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Fürsprache Haniel aus München am 29. September 1923: Anweisung Kahr an Staatsanwälte und Polizei zur Aussetzung des Vollzugs des Republikschutzgesetzes; Folgen des Hochverratsverfahrens gegen Vorstand des bayerischen Verkehrsbeamtenbundes und Verbot des "Völkischen Beobachters"; Warnung Haniels vor Kraftprobe mit Bayern; 48. Antrag Koenen und Genossen im Reichstag, 02. Oktober 1923: Unverzügliche Aufhebung der sogenannten Streik-Verordnung in Bayern wegen deren Begünstigung eines monarchistischen Umsturzes und der Loslösung Bayerns vom Reich; 49. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 04. Oktober 1923: Tendenziöse Berichte der italienischen Presse und Havas-Agentur über Ohnmacht der Reichsregierung gegenüber Bayern; Illoyalität Kahr, Vorschläge zur besseren Information des Auslandes; 50. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 04. Oktober 1923: Besprechung mit französischem Politiker Rey; Gedanken Frankreichs zur Schaffung einer unabhängigen Rheinrepublik durch Erstarken der separatistischen Bewegung gefördert; Vermutliche Absicht Poincarés zur Verschleppung des Reparationsproblems bis nach den französischen Wahlen; Anerkennung der britischen Forderungen durch Frankreich. Darin auch: Ergänzende Angaben zum Fundort: Albert (siehe oben angegebene Gliederung: III.3, 6649-6652), (III.42, 6793); Allizé (III.11, 6675-6688; 6693-6697); Aloisi (I.5), (I.17, 6169-6172); (II.1, 6267, (II.8, 6350-6379), (II.7), (II.20) Bensch (II.2); Blomberg (II.6, 6340-6342), (II.12); Borah (I.4, 6019-6020); Bothmer (III.3, 6649-6652); Bülow (I.17, 6169-6172), (II.8, 6350-6379), (II.14, 6446-6447) Cerruti (I.8, 6075-6082), (II.5, 6329-6339), (II.8, 6350-6379), (II.10, 6390, 6401-6402), (II.20), (II.22, 6611), (II.25, 6628-6632, 6644); Cuno (III.37, 6784-6785) Daladier (II.2), (II.24, 6623-6627); Dard (III.12, 6689-6692), (III.11, 6675-688, 6693-6697), (III.18, 6729-6730); Davis (I.3, 6017), (I.8, 60075-6082), (II.3, 6311-6313); Dollfuss (II.12) Ebert (III.17, 6725-6728); Escherich (III.3, 6649-6652), (III.13, 6701-6708), (III.11, 6675-6688, 6693-6697) Weitere Provenienzangaben: National Archives Washington DC, Guide 0, S.26, T 120, roll 1605.

              Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62011 - 51 · Akt(e) · 1939 - 1940
              Teil von Archivverbund Bautzen (Archivtektonik)

              Enthält u. a.: Verordnung zur Übernahme von Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes in die Verwaltungen besetzter Gebiete (Memelland, Sudetenland, Westpreußen, Frankreich).- Verordnung zur Übernahme von Beamten in den Verwaltungsdienst der Luftwaffe.- Verordnung zur Bereitstellung von Schutzpolizisten für den Einsatz in Posen [heute Poznan in Polen].- Verzeichnis abgestellter Beamter.- Dienststrafverfahren gegen Stadtbauinspektor Alfred Fiebig.- Bericht zur Personallage beim Sächsischen Sparkassenverband und Giroverband Sächsischer Gemeinden.- Meldungen zur Eignung für den Kolonialdienst.- Verzeichnis Stadtangestellter.- Verzeichnis zur Wehrmacht einberufener Angestellter.

              Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
              BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

              Außenpolitisches Amt der NSDAP (Bestand)
              BArch, NS 43 · Bestand · (1927-1932) 1933-1942
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Grundsätze 1928-1944 (38). Hauptamt Länderbetreuung 1932-1943 (40). Amt Presse: Allgemeine und internationale Presseangelegenheiten 1931-1944 (19), Deutschland 1926-1944 (66), Europa 1918-1944 (202), Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten 1933-1940 (5), Amerika 1933-1944 (19), Asien 1931-1943 (30). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1999) Online-Findbuch Zitierweise: BArch, NS 43/...

              Bank der deutschen Luftfahrt AG (Bestand)
              BArch, R 8121 · Bestand · 1933-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Luftfahrt, auch Aero- oder Luftfahrtbank genannt, entstand durch die Umwandlung der Luftfahrtkontor GmbH in eine Aktiengesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Juli 1940. Gegenstand des Unternehmens laut Satzung von diesem Datum war "die Durchführung von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften, die mittelbar oder unmittelbar Zwecken der Luftfahrt dienen, ferner die Verwaltung und Überwachung von Unternehmen der Luftfahrt sowie die Durchführung all dieser Geschäfte auch im Treuhandverhältnis" [1]. Die Luftfahrtkontor GmbH war im Kontext der Übernahme des Junkers-Konzerns 1933/34 durch das Reichsluftfahrtministerium (RLM) gegründet worden und besaß 1938 die Zuständigkeit für die Verwaltung 1. der an Unternehmen der Luftfahrtindustrie verpachteten Anlagen in Reichsbesitz, 2. der Beteiligungen des Reichs an Unternehmen der Luftfahrtindustrie und 3. der Investitionskredite [2]. Im Zuge des sogenannten "Kapitalschnitts" zur Reform der Unternehmensfinanzierung wurden die bis dahin gewährten Investitionskredite in staatliche Beihilfen für Sonderabschreibungen umgewandelt und die Firmen angehalten, verstärkt eigene Mittel und Fremdkapital zur Investitionsfinanzierung einzusetzen. Dazu erachtete man sowohl im RLM als auch im Reichsfinanzministerium (RFM) die Einrichtung einer eigenen Geschäftsbank für die Luftfahrt als sinnvoll, die mit ihren Krediten den Anschub für das Engagement anderer Banken und sonstiger Geldgeber darstellen sollte und der alle Reichsbeteiligungen auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs zu übereignen waren. Am 9. Juni 1939 erhielt die Luftfahrtkontor GmbH vom Reichskommissar für das Kreditwesen die Zulassung als Bank und erwarb nach Kriegsbeginn rasch den Charakter einer "Universalbank der deutschen Luftfahrt" [3]. Neben den herkömmlichen Investitionskrediten vergab die Luftfahrtbank an die Luftfahrtrüstungsunternehmen - ähnlich wie die Deutsche Industriebank für die Lieferanten von Heer und Marine - seit Herbst 1939 mehr und mehr auch die vom Reichswirtschaftsministerium (RWM) bereitgestellten Kredithilfen für die Mobilisierung der Rüstungsproduktion (kurz: "Mobkredite") mit Reichsbürgschaft. Dies bedingte eine erhebliche Ausweitung des Kreditvolumens der Bank, was gemeinsam mit der deutlichen Erhöhung der verwalteten Beteiligungen und der Einlagen der Luftfahrtfirmen sowie der zunehmenden Betätigung an der Börse und am Geldmarkt zur Umbenennung in "Bank der Deutschen Luftfahrt" und Umwandlung in eine AG führte. Damit wurde dem Wunsch des Generalluftzeugmeisters Ernst Udet entsprochen, dass "die Eigenschaft des Unternehmens als Bank in der Firmenbezeichnung zum Ausdruck" kommen möge [4]. Die Bank der Deutschen Luftfahrt residierte wie ihre Vorgängerin Luftfahrtkontor zunächst in Berlin-Schöneberg, Am Park 12. In der Nacht vom 1. auf den 2. März 1943 brannte das Ge‧bäude nach einem alliierten Luftangriff vollständig aus, woraufhin die Bank ihre Geschäfts‧räume in das Zentrum von Berlin (Werderstr. 7) verlegen mußte. Infolge des Brandes scheint auch Aktenverlust zu beklagen gewesen zu sein [5]. Unzufrieden mit der nicht als standes‧gemäß erachteten Unterkunft, forcierte man seitens der Bank noch im Frühjahr 1944 die Bemühungen, das früher der jüdischen Firma Panofski & Co. gehörende Grundstück An der Stechbahn 1-4 käuflich zu erwerben, um dort einen großräumigen Neubau errichten zu kön‧nen, doch stieß man mit diesem Vorhaben beim RFM trotz der Parteinahme des Ministerial‧dirigenten im RLM Alois Cejka offenbar auf taube Ohren [6]. Auswärtige Vertretungen besaß die Bank der Deutschen Luftfahrt 1944 in München 15 (Bavariaring 47), Wien 1 (Reichsratstr. 1) und Budapest (IV. Szervita-tér 10) [7]. Im September 1941 übernahm die Aerobank rückwir‧kend zum 1. Juli 1941 das gesamte Aktienkapital der NV Hollandsche Buitenlandbank, die fortan als "Aero-Bank NV" mit Sitz in Den Haag und Amsterdam fungierte. Gleichzeitig erhielt man die Genehmigung zur Errichtung eines selbständigen Bankinstituts in Paris ("Aero-Bank, Paris"). Den beiden westlichen Filialen oblag die Finanzierung der in die Niederlande und nach Frankreich verlagerten Rüstungsaufträge; die Aero-Bank in Paris besaß zudem noch dadurch eine spezielle Bedeutung, daß sie in der französischen Hauptstadt die einzige unter deutschem Einfluß stehende Bank war [8]. Zur Bank der Deutschen Luftfahrt gehörten außerdem zwei große Tochtergesellschaften: Zum einen die im November 1943 durch Zu‧sammenschluss der Gesellschaft für Luftfahrtbedarf mbH (gegründet 1939 durch das RLM zur Steuerung von Ankauf und Verwaltung bzw. Verteilung von Ersatzteilen in der Luftfahrt‧industrie) mit der Deutschen Luftfahrt- und Handels-AG (Delhag) entstandene Luftfahrtbe‧darfs-AG in Berlin-Köpenick [9]; zum anderen die vom RLM zur Verwaltung der Pachtwerke errichtete Luftfahrtanlagen GmbH in Berlin-Steglitz mit ihrem Zweigunternehmen, der Luft‧fahrtanlagen Ost GmbH (Sitz Krakau, gegründet zur treuhänderischen Verwaltung der Luft‧fahrtunternehmen im "Generalgouvernement") [10]. Direktor der Bank der Deutschen Luft‧fahrt während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens war Fritz Rudorf, nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. Vorstandsmitglied der Dresdner Bank. Organisations- oder Aktenpläne der Bank der Deutschen Luftfahrt sind nicht überliefert, doch liegen im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) eine Reihe von Geschäfts-, Vierteljahres-, Jahres- und Prüfungsberichten vor, aus denen die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in aller Deutlichkeit hervorgeht [11]. Zum Zeitpunkt der Gründung viert‧größtes deutsches Kreditinstitut, etablierte sich die Aerobank seit 1941 unangefochten an dritter Stelle hinter Deutscher und Dresdner Bank. Das Grundkapital, das bei der Gründung 70 Mio. RM betrug, wurde 1943 auf 150 Mio. RM erhöht; die Kundschaftseinlagen stiegen beispielsweise von 82,6 Mio. RM (verteilt auf 311 Konten) im März 1941 auf 272,7 Mio. RM (auf 419 Konten) ein Jahr später; die Beteiligungen erhöhten sich von 175 Mio. RM im März 1941 auf 856 Mio. RM im September 1944; das Kontingent der reichsverbürgten Kredite wuchs von 250 Mio. RM im Juni 1940 sukzessive auf 1,9 Mrd. RM im August 1944 an - bei der Deutschen Industriebank dagegen im selben Zeitraum "nur" von 500 auf 650 Mio. RM [12]. Wie erhofft zogen die "Anschub-Kredite" der Aerobank Kredite anderer Geldgeber nach sich. Die Produktion der Luftfahrtindustrie erfuhr bis 1944 eine Ausweitung beträchtlichen Ausma‧ßes und hatte wesentlichen Anteil am vermeintlichen deutschen "Rüstungswunder" während des Zweiten Weltkrieges [13]. Zunehmende Bedeutung bei den Geschäftsabschlüssen er‧langte die sogenannte Kriegsrisikoklausel, mit der den Firmen Kompensationen für einen unvorhergesehenen Auftragsrückgang für Anlagen, die während des Krieges auf Veranlas‧sung von Reichsbehörden zu errichten waren, eingeräumt wurden [14]. Eine erneute Reform der Auftragsfinanzierung ab dem Frühjahr 1943 unterbrach das Wachstum der Rüstungsproduk‧tion nicht: Fortan leistete das RLM keine Anzahlungen mehr, sondern überwies erst nach Fertigstellung eines Auftrages die volle, preisgeprüfte Summe. Zur Vorfinanzierung wurden daraufhin in noch verstärktem Maß Bankenkonsortien gebildet, innerhalb derer im Bereich der Luftfahrt nahezu ausschließlich der Aerobank die Federführung zufiel. Eine Ausnahme stellte lediglich die 1943 aus dem Zusammenschluss aller Heinkel-Unternehmen hervorge‧gangene Ernst Heinkel AG (EHAG) dar, wo die Commerzbank das Konsortium führte [15]. Das Geschäft der Bank der Deutschen Luftfahrt konzentrierte sich im Vergleich zu den ande‧ren Großbanken auf relativ wenige Kunden, unter denen als bedeutendste mit großem Ab‧stand die Junkers Flugzeug- und Motorenwerke, ferner die Arado-Flugzeugwerke und die Flugmotorenwerke Ostmark hervorzuheben sind. Erst im Jahr 1945 sank die Bereitschaft der Banken, an der Auftragsfinanzierung teilzunehmen, sichtbar. Die Bestrebungen der Aero‧bank, ihre Beteiligungen an Luftfahrtunternehmen noch zu veräußern, blieben ohne wesent‧lichen Erfolg. Immer mehr Firmen waren infolge der Zerstörungen ihrer Betriebe nicht mehr erreichbar oder zahlungsunfähig geworden. Zum 30. Juni 1945 wurde den letzten verbliebe‧nen Mitarbeitern der Bank der Deutschen Luftfahrt gekündigt. [1] BArch R 2/5550, Bl. 188. Siehe zum Umwandlungsprozeß auch R 2/5658. [2] BArch R 2/5550, Bl. 55. [3] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 498-503, das Zitat S. 500. [4] In einem Schreiben an den MinR im RFM Mayer vom 27. Jan. 1940, BArch R 2/5550, Bl. 131. [5] BArch R 8121/394 und 409. [6] BArch R 2/5551, Bl. 111ff. [7] BArch R 2/5656, Bl. 47. [8] BArch R 2/5551, Bl. 56f.; zur Geschäftsentwicklung der Auslandsinstitute siehe die Berichte und Bilanzen in R 8121/719 und 737 sowie R 2/5530-5536. [9] BArch R 8121/18, 19 und 484. [10] BArch R 8121/450-451 und 636; R 2/5490. [11] BArch R 2/5653-5657; siehe auch die Umwandlungsbilanz zum 1. April 1940 und die verschiedenen Vermerke des MinR/MinDirig im RFM Mayer zu den Geschäftsberichten in den genannten Akten und in R 2/5550-5551 sowie die Jahresabschlüsse 1941/42-1943/44 in R 2/5551a. Das Geschäftsjahr bei der Aerobank lief jeweils vom 1. April bis zum 31. März. [12] BArch R 2/5551, Bl. 57, 76 und 127; R 2/5653, Bl. 6f.; R 2/5655, Bl. 65; R 2/5656, Bl. 12. [13] Vgl. z. B. Blaich, Wirtschaft und Rüstung, S. 50-53 und S. 130f.; Boelcke, Stimulation und Verhalten von Unternehmen, S. 104; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 3, S. 163-175. [14] Vgl. Boelcke, Die Kosten von Hitlers Krieg, S. 129f.; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 2, S. 522. [15] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 760-765. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die über den Zweiten Weltkrieg hinaus erhalten gebliebenen Akten der Bank der Deutschen Luftfahrt AG sind 1970 vom Deutschen Wirtschaftsinstitut (Ost-)Berlin an das Deutsche Zen‧tralarchiv Potsdam übergeben worden und bildeten dort den Bestand 80 Ba 6. Im Zuge der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR nach der Wiedervereinigung erhielt der Bestand unter Übernahme der in Potsdam vor‧genommenen Zählung der einzelnen Aufbewahrungseinheiten die Bestandssignatur R 8121. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bereits im Deutschen Wirtschaftsinstitut hatten die Firmenakten der Bank der Deutschen Luftfahrt vier- bis fünfstellige Nummern erhalten, die auf heute teilweise nicht mehr erhalte‧nen Aktenschwänzen angebracht worden waren. Lagen zu einer Firma mehrere Bände vor, waren abgeleitete Signaturen gebildet worden. Nach der Übernahme durch das Deutsche Zentralarchiv wurde der Bestand dort von August 1971 bis Juli 1972 auf Karteikarten erfasst, wobei die neue, mit 1 beginnende Signierung in ihrer - willkürlichen, jedenfalls nicht alpha‧betischen oder chronologischen - Reihenfolge im wesentlichen dem vorgefundenen Zustand entsprach, doch wurden nun auch mehrere Bände zu einem Geschäftskunden fortlaufend durchgezählt. Eine Kassation ist wegen des hohen inhaltlichen Werts damals wie auch spä‧ter nicht erfolgt. Die Karteikarten hat man alphabetisch sortiert; zur Anfertigung eines Find‧buchs ist es offenbar nie gekommen. Im Gegensatz zu den Personalakten der Bank, die nur vereinzelt vorliegen - mit einer auffäl‧ligen Häufung beim Anfangsbuchstaben W - und deshalb keinen eigenen Bestand bilden, scheinen die Akten der Firmenkunden vergleichsweise vollständig überliefert zu sein. Darauf deuten zumindest die dem Reichsfinanzministerium zur Verfügung gestellten und im Bestand R 2 verschiedentlich dokumentierten Listen der Beteiligungen der Aerobank hin: Zu beinahe allen dort aufgeführten Firmen befinden sich auch Akten im Bestand R 8121. Die Findkartei von 1971/72 bildete die Grundlage der jetzt vorliegenden Verzeichnung und Klassifikation, die mit dem BASYS-S-Programm des Bundesarchivs zur IT-gestützten Er‧schließung und Findbucherstellung im Herbst 2006 durchgeführt wurde. Dabei ging es in erster Linie um eine Anpassung zumal des Vokabulars an die aktuellen Erschließungsrichtli‧nien, um die Ausbügelung gravierender Fehler besonders bei der Titelbildung, die Ergän‧zung fehlender Laufzeiten, die behutsame Vereinheitlichung der seinerzeit sehr unterschied‧lich gewichteten Enthält-Vermerke und die Gruppierung zusammengehöriger Bände zu Se‧rien und Bandfolgen, die fast ausschließlich archivisch gebildet wurden. Zur Vereinfachung der Recherche wurden zudem gelegentliche Verweise auf weitere einschlägige Akten aus Bundesarchiv-Beständen eingerichtet. Die alphabetische Sortierung nach Firmennamen wurde als in diesem Fall einzig sinnvolle beibehalten; außerhalb dieser Klassifikationsgruppe stehen lediglich die überschaubaren Personalakten und die Unterlagen aus Auskunftei, Kre‧ditabteilung und Tochterinstituten der Bank der Deutschen Luftfahrt. Ortsnamen sind durch‧weg in der deutschen Form angegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Großteil der Überlieferung bilden die Einzelfallakten zu den Firmenkunden der Bank der Deutschen Luftfahrt, die prinzipiell nach demselben Schema in 5 Rubriken untergliedert sind: 1. je nach Anfall Betriebsmittelkredite, Investitionskredite, Tilgungsdarlehen, Avalkredite (mit Kreditprotokollen); 2. Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnungen, Zwischenbilanzen, Prüfungsberichten etc.; 3. Rechtsverhältnisse/Auskünfte (hier befinden sich die Handelsregi‧sterauszüge sowie die sehr oft von der Auskunftei W. Schimmelpfeng, teils auch von ande‧ren Auskunfteien, Groß- und regionalen Banken eingeholten Informationen über die Ent‧wicklung der Unternehmen und die Firmenleitungen, in den Enthält-Vermerken als "firmen‧geschichtlicher Abriss" notiert); 4. RLM, d. h. Korrespondenz mit dem Reichsluftfahrtministe‧rium über die Firma sowie Verträge zwischen dem Reich und der Firma; 5. erledigte Kredite. Vor diesen 5 Rubriken befindet sich meist eine eingeheftete Mappe mit allgemeiner Korre‧spondenz, etwa über die Änderung von Firmennamen, Verlagerungen u. ä., sowie Vermerken über Besprechungen, die bei umfangreichen Geschäftsbeziehungen aus dem Ordner her‧ausgenommen und als eigene Akte geführt sein kann. Im Fall von Konsortien wurden in der Regel zu den einzelnen mit- bzw. unterbeteiligten Banken eigene Hefter angelegt, die gleichfalls in den Hauptordner integriert wurden. Schließlich verfügen die meisten Ordner über eine lose eingelegte Mappe mit Anlagen (Lageplänen, Katasterzeichnungen, Grund‧buchauszügen, Mantelabtretungen, Sicherungsübereignungen, Mietverträgen, Versiche‧rungsscheinen u.ä.), die nur in Ausnahmefällen - offenbar dann, wenn sie versehentlich vom Hauptordner getrennt wurde - als eigene Akte behandelt wurde. Zu den größten Kunden existieren mitunter noch separate "Beiordner", in denen Bilanzen, Gewinn- und Verlustrech‧nungen, Vermerke über Konzerngliederungen oder -neuordnungen, Prüfungsberichte etc. in eigene Fächer eingeordnet wurden. Die Vorgänge innerhalb der Akten sind kaufmännisch abgelegt. Zu beachten ist, daß die Bilanzen der Firmenkunden oft älteren Datums sind als der eigentliche Laufzeitbeginn der Akten, da sich die Bank im Normalfall vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen über die bisherige wirtschaftliche Entwicklung zu informie‧ren suchte. Die Akten der Serie "Auskunftei" beinhalten in alphabetischer Reihenfolge alle eingeholten Auskünfte über die Kunden der Bank der Deutschen Luftfahrt sowie über einige Unterneh‧men, zu denen keine Akten überliefert sind. Berichte zu einer Reihe von Firmen liegen somit doppelt vor - hier und in Rubrik 3 der Einzelfallakten, dort allerdings ohne die vorausgegan‧genen Anfragen ‧-, doch dürfte diese Serie, obgleich nicht alle Buchstaben erhalten sind, mit ihrer kompakten Bündelung von Informationen über einen großen Kreis von Unternehmen der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne von besonderem Wert sein und gleichzeitig einen raschen Überblick über die mit Recherchen beauftragten Institutionen bieten. Der zu dieser Serie gehörige Band "Abgelehnte Auskünfte" ist ebenfalls alphabetisch sortiert, jedoch teils nach dem Namen der bei der Aerobank um Informationen bittenden Firma, teils nach dem Namen des Gegenstands der Anfrage. Die nur spärlich überlieferten Personalakten beginnen mit dem Personalbogen und einem Foto und verfügen außerdem über die Rubriken "Zeugnisse/Bewerbung", "Aus‧künfte/Fragebogen", "Anstellungsvertrag" (mit Bescheinigungen über Gehaltsänderungen) und "Allgemeines" (z. B. Beurteilungen, Krankmeldungen, Korrespondenz mit den im Feld eingesetzten Mitarbeitern). Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 8121/...

              BArch, R 26-I · Bestand · (1933-) 1936-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Auf eine geheime Denkschrift Adolf Hitlers aus dem Sommer 1936 zurückgehend (überliefert in R 3/1501) wurde der neue Vierjahresplan auf dem Reichsparteitag im September 1936 offiziell verkündet. Als Beauftragter für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 der preußische Ministerpräsident Hermann Göring eingesetzt (RGBl. I 1936, S. 887); als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner). Er erhielt die Befugnis zur zentralen Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen einschließlich der Vollmacht, Anweisungen an die Reichsministerien und alle Ebenen der Partei zu erteilen. Aufgabe des (zweiten) Vierjahresplanes war die Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf Aufrüstung und Kriegsproduktion sowie die Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Importen (Autarkiebestrebung), vor allem im Rohstoff- und Ernährungssektor, um die von Hitler gesteckten Ziele ("1. Die deutsche Armee muß in vier Jahren einsatzfähig sein. 2. Die deutsche Wirtschaft muß in vier Jahren kriegsfähig sein.") zu erreichen. Wichtigste Maßnahmen waren einerseits die Kontingentierung wichtiger Rohstoffe und deren teilweise synthetischer Herstellung im Reich, andererseits die Planung und Lenkung des Arbeitseinsatzes sowie die Stabilisierung der Löhne und Preise, um Investitionen in die Produktionsgüterindustrie zu lenken und den privaten Konsum einzuschränken. Zur Durchführung der Aufgaben wurden zahlreiche Sonderbeauftragte eingesetzt und verschiedene Sonderbehörden geschaffen, unter anderem zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete. 1940 wurde der Vierjahresplan um weitere vier Jahre verlängert mit der Maßgabe einer Anpassung an die Bedürfnisse des Krieges (RGBl. I 1940, S. 1395). Ab 1942 gingen allerdings immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion) über. Bestandsbeschreibung: Der 1936 von Hitler verkündete Vierjahresplan zielte darauf ab, Deutschland innerhalb von vier Jahren wirtschaftlich und militärisch in die Lage zu versetzen, einen Krieg zu führen. Der damit betraute Preußische Ministerpräsident Hermann Göring erhielt dazu weitreichende Kompetenzen im Wirtschafts- und Rüstungssektor, insbesondere in der Rohstoffversorgung. Bestandsgeschichte: Das Registraturgut sowohl der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan als auch der zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen muss durch die Kriegsereignisse als nahezu vollständig verloren gelten. Nur wenige Überlieferungssplitter haben sich erhalten. Davon befindet sich der größere Teil im Sonderarchiv in Moskau (Fonds Nr. 700, 337 Akteneinheiten), während der kleinere Teil in die beiden zentralen deutschen Archive in Ost und West gelangte. Das Koblenzer Bundesarchiv verwahrte 55 Akten, die heute die Signaturen Nr. 1-52 tragen und aus unterschiedlichen Erwerbungen stammen; unter anderem wurden einige Unterlagen 1964 von der Salzgitter AG ans Archiv übergegeben (heutige Signaturen Nr. 29-39), andere vom Imperial War Museum in London 1974 in Kopie übernommen (heutige Signaturen Nr. 40-41, 44). Das Zentrale Staatsarchiv der DDR in Potsdam führte unter der Bestandssignatur 34.01 weitere 71 Akten des Beauftragten für den Vierjahresplan, die heute mit der Signatur 101 beginnen; dieser Teil beinhaltete fast 40 Bände der auch für den Vierjahresplan zuständigen Pressestelle im Preußischen Staatsministerium sowie sieben Akten der Forschungsstelle für Wehrwirtschaft. Die ebenfalls Unterlagen der Pressestelle beinhaltende Signatur Nr. 177 stammt außerdem aus der Auflösung des so genannten NS-Archivs der HA IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Archivische Bearbeitung: Nach der 1990 erfolgten Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die beiden Überlieferungsteile im Bundesarchiv in Berlin unter der Bestandsbezeichnung R 26 I zusammengeführt, allerdings ohne zunächst einer gemeinsamen Systematik unterworfen zu werden. 2014 wurden die aus den 1960er Jahren stammenden Erschließungsinformationen in die Datenbank des Bundesarchivs überführt, die Verzeichnung überarbeitet und eine aufgabenbezogene Gliederung für den Gesamtbestand erarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Das wenige im Bundesarchiv überlieferte Schriftgut der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan enthält neben einigen allgemeinen Akten zur Aufgabenverwaltung nur wenige Bände des Zentralsekretariats Görings (v. a. Schriftwechsel A-Z) und des Büros des Staatssekretärs Körner sowie verschiedene Vorakten zu den Aufgaben des Vierjahresplanes (Handakten des Beauftragten des Führers und Reichskanzlers für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler). Außerdem sind einige Akten zur Rohstoffversorgung und zu allgemeinen (auch außen-) wirtschaftlichen Fragen sowie die etwas umfangreicheren Unterlagen der Pressestelle zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vierjahresplanbehörde vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 26-I/...

              BArch, RW 34 · Bestand · 1940-1944
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Zur Durchführung des Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Frankreich wurde am 30. Juni 1940 die im Wesentlichen aus den Gruppen Wehrmacht, Heer, Marine, Luftwaffe, Rüstung und einer Deutschen Verbindungsdelegation bei der italienischen Waffenstillstandskommission bestehende und durch Vertreter aus diversen Reichsbehörden (Auswärtiges Amt, Beauftragter für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter der Reichsverwaltung, Reichsverkehrsministerium, Sicherheitsdienst) ergänzte Deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden mit einer Außenstelle in Paris errichtet. Die Waffenstillstandskommission unterstand Hitler unmittelbar und bediente sich Kontrollinspektionen in Bourges (unterteilt in die Inspektionen Heer, Luftwaffe und Rüstung) und in Nordafrika (Casablanca), denen jeweils mehrere Kontrolldienststellen nachgeordnet waren. Anlagen: 1. Deutsche Waffenstillstandskommission (Stand vom 16.Juni1941) 2. Organisation und Dienststellen der Waffenstillstandskommission (Stand vom Anfang 1942) 3. Dienststellen der Rüstungskontrollinspektionen Bourges und Afrika 4. Dienststellen der Heereskontrollkommission und Luftwaffenkontrollkommission Bourges Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind außer Tätigkeitsberichten der Waffenstillstandskommission und ihrer Außenstelle, Kontrollberichte der Inspektionen, ferner Unterlagen zu allgemeinen Fragen der französischen Wehrmacht und Polizei, zum Arbeitseinsatz und den Verhältnissen in den französischen Gebieten Afrikas, schließlich Einzelfallakten der Kontrollkommission Luftwaffe bei der Inspektion in Nordafrika. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 245 Zitierweise: BArch, RW 34/...

              Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (Bestand)
              BArch, NS 30 · Bestand · 1917-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...

              Eintritt in den Völkerbund
              1 · Akt(e) · 1924-1926
              Teil von Institut für Zeitgeschichte

              I. Eintritt in den Völkerbund, September 1924-Dezember 1925, unter anderem: 1) Note, Protokolle (Auszug), Telegramme Deutsche Vertretung Paris, Rom, London, Tokio, Montevideo etc., 25. September-22. November 1924: Voraussetzungen für den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, Stellungnahme Tschitscherin, Mussolini, Benesch, Herriot, MacDonald und Andere, 2706-2740, 2744-2749, 2786-2793; 2) Industrie- und Handelskammer Allenstein an Reichskanzlei, 29. September 1924: Appell zur Unterlassung eines vorbehaltlosen Eintritts in den Völkerbund wegen damit verbundener Anerkennung der Ostgrenze und des Korridors (mit Wortlaut eines Telegramms des Verbands ostpreußischer Industrie- und Handelskammern), 2741-2743; 3) Korrespondenz Auswärtiges Amt, Reichskanzlei, Reichswehrministerium 31. Januar-24. Juni 1925: Organisationsplan des Völkerbunds zur Ausübung des Investigationsrechts nach Art. 213 des Versailler Vertrags; Grundsätzliche Einigung des Völkerbundratsüber Vorsitz in Untersuchungskommissionen; Stellungnahme Reichswehrministerium, mit Organisationsplan und anderes, 2754-2770, 2774-2775, 2798-2800, 2895-2961, 2983-2995, 3114-3118; 4) Korrespondenz Reichskanzler, österreichischer Bundeskanzler, 16. und 29. September 1924: Österreichischer Vorschlag für deutsch-französische Verhandlungen durch Vermittlung der Niederlande betreffen Deutschlands Eintritt in den Völkerbund; Stellungnahme Marx zur Kriegsschuldfrage und Herriot-Rede über Erfüllung der Friedensverträge, 2777-2784; 5) Vorlage, Korrespondenz Gesandter von Braunschweig und Anhalt in Berlin, Reichskanzlei, 23.-27. Oktober 1924, 18. März 1925: Wunsch der Staatsregierungen von Bayern, Preußen, Anhalt, Braunschweig, Mecklenburg-Strelitz betreffend Besprechung mit Reichsregierung vor der endgültigen Entscheidung über Eintritt in den Völkerbund, 2794-2796, 2871-2872; 6) Deutsche Kolonialgesellschaft an Reichskanzlei, 23. Januar 1925: Beunruhigung über wirtschaftliche Folgen des deutsch-britischen Handelsvertrags; Wahrung der Kolonialinteressen bei Verhandlungen über Eintritt in den Völkerbund; mit Resolution Kölner Kolonialklub über Rückerstattung sämtlicher Kolonien, 2801-2803; 7) Memos für Reichskanzlei, auswärtiges Amt und britische Botschaft, 27. Februar 1925: Bedenken gegen vorbehaltlose Annahme Art. 16 der Völkerbundsatzung wegen Beziehungen zur UdSSR; Sorge betreffend Interpretation des Untersuchungsrechts durch französische Politiker; Protest gegen Versuch der Wiedereinführung der Abrüstungskontrollinstanzen über Art. 213 des Versailler Vertrags, 2804-2814; 8) Korrespondenz Luther, Sahm, Bruxton und Andere, 23. Februar-18. März 1925: Inoffizielle britische Sondierungen über Herbeiführung eines deutschen Antrags auf Zulassung zum Völkerbund; Stellungnahme Auswärtiges Amt; Britischer Wunsch nach Einladung Deutschlands durch Völkerbundsrat zu direkter Erörterung der deutschen Bedenken gegen Artikel 16 der Satzung, 2815-2828, 2838-2841; 9) Aufzeichnung Reichskanzler Luther über Besprechung mit Reichsaußenminister und britischem Botschafter, 10. März 1925: Gedankenaustausch über Gleichberechtigung Deutschlands im Völkerbund; Grenzfragen insbesondere im Osten und Chamberlain-Telegramm betreffend Clemenceaus "neue Tatsachen" im Hinblick auf Oberschlesien und Befriedung Europas, 2830-2836; 10) Protokoll der Besprechungen Reichskanzler, Reichsaußenminister und Andere am 17. März 1925: Kein Eintritt in den Völkerbund ohne Garantie für Räumung der Kölner Zone und Schutz des Rheinlands vor "Sonderobhut"; Schwierigkeiten gegenüber UdSSR und Polen wegen Völkerbund-Note; Unterredung Staatssekretär Schubert mit britischem Botschafter; Richtlinien für Verhalten im Reichstag und Information der Parteiführer, 2842-2848; 11) Memo Ministerialdirektor Kiep, Kommentar zur außenpolitischen Lage, ohne Verfasser, 11.-12. März 1925: Warnung vor eventuellen Folgen einer Garantie der französisch-belgischen Ostgrenze; Rolle der französischen Schuldenzahlung an Großbritannien und USA; Empfehlung eines Protestes gegen Investigationsplan des Völkerbunds und Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ohne Rücksicht auf Artikel 16 der Satzung, 2849-2855; 12) Telegramm [Botschaft Paris], 13. März 1925: Beratungen der französischen Senats- und Kammerkommission für Auswärtiges über Sicherheitspakt, Entwaffnung Deutschlands und Räumungsfrage; Äußerungen Herriots über seine Ziele, 2863-2864; 13) Protokoll der Besprechung Reichskanzler, Reichsaußenminister etc. mit Abgeordneten der DNVP am 02. April 1925: Stand der Verhandlungen über Rheinlandräumung; Hoffnung Stresemanns betreffend indirekter Anerkennung der Rechte auf Revision der Ostgrenze und Äußerung über Anschluss Österreichs, Kolonialfrage und anderes; Kampfbereitschaft im Falle polnischer Besetzung deutscher Gebiete, 2876-2882; 14) Stellvertreter des Reichspräsidenten an Reichskanzler, 20. April 1925: Versagen der Presse betreffend Verschleppung des alliierten Kontrollberichts und des Eintritts in den Völkerbund; Vorschläge zur öffentlichen Meinungsbildung; Stellungnahme zu Artikeln 10 und 16 der Völkerbundsatzung und deutsche Aufgaben im Völkerbund, 2883-2888; 15) Reichskanzler an thüringisches Staatsministerium, 01.Mai 1925: Berichtigung einer Anfrage der NS-Freiheitspartei (thüringische Landtagsfraktion) zum Sicherheitsangebot der Reichsregierung; Kein Verzicht auf Räumung der Kölner Zone und keine Anerkennung der Ostgrenze; Sicherung des Rheinlands gegen französische Expansion durch eventuelle Abtretung von Elsass-Lothringen und Eupen-Malmedy, 28892890; 16) Vertreter der Reichsregierung in München an Reichskanzlei, 11. Mai 1925: Zwiespältige Stimmung der Versammlung des "Kampfbundes gegen die Kriegsschuldlüge"; Wortlaut der Resolution gegen Garantiepaktpolitik der Reichsregierung und der Eintritt in den Völkerbund, 2891-2892; 17) Korrespondenz Reichskanzler, Reichsaußenminister, bayerischer Gesandter, 26. Mai-18. Juni 1925: Stellungnahme Bayerns zur deutschen Sicherheitsangebot und Eintritt in den Völkerbund; Keine entscheidenden Schritte der Reichsregierung ohne Rücksprache mit den Ländern, 2962-2967; 18) Vertrauliches Memo Prof. Lutz, Mitteilung und Aufzeichnung Auswärtiges Amt, 06.-19. Juni 1925: Gespräche mit Engländern über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund; Besorgnisse wegen der Wahl Hindenburgs; Ablehnung einer Intervention bei Cecil und Grey zugunsten einer Erklärung über Kriegsschuldfrage und deutsche Gleichberechtigung durch Auswärtiges Amt, 2968-2975, 2978-2981; 19) Protokoll (Auszug) der Sitzung der Reichsminister, 02. Oktober 1925: Verzicht auf politischen Kampf im Rheinland; Stellungnahme General Seeckt zum Investigationsplan des Völkerbunds; Erörterung von Fragen der Luftfahrt und Sicherheitspolizei in Vorbereitung auf die Locarno-Konferenz, 3004-3013; 20) Niederschrift über Besprechung des Reichskanzlers mit Staats- und Ministerpräsidenten der Länder am 25. September 1925: Stellungnahme der Länderchefs zur außenpolitischen Lage und Vorgehen auf der Locarno-Konferenz; Äußerungen Luthers und Stresemanns über Verhältnis zur UdSSR, 3014-3018; 21) Ausarbeitung Sahm "Deutschlands Stellung in Genf", mit Anschreiben an Luther, 20. Oktober 1925: Empfehlung betreffend Vertrag und Taktik im Völkerbund; Bemühungen um Verhinderung entscheidender Ratsbesprechungen vor dem eintritt Deutschlands, 3019-3024; 22) Zusatzbericht über Sitzung des Preußischen Staatsministeriums, 21. November 1925: Instruktion für preußische Bevollmächtigte im Reichsrat bei Abstimmung über Gesetzentwurf betreffend Locarno-Verträge und Eintritt in den Völkerbund, 3028; 23) Niederschrift über Ministerbesprechung und Besuch des bayerischen Gesandten bei Reichskanzler, Reichspräsident an Reichskanzler, 27. November 1925: Befürwortung einer getrennten gesetzgeberischen Behandlung des Locarno-Vertrags und des Eintritts in den Völkerbund durch Hindenburg und bayerischen Ministerpräsidenten; Bedenken Stresemanns und Luthers; Beschluss zur Einbringung der Vorlage in ursprünglicher Form, 3029-2032; 24) Aufzeichnung Luther, 04. Dezember 1925: Privatgespräche mit Briand, Vandervelde und Sciolojo über Zeitpunkt des Eintritts in den Völkerbund; Chamberlain wünscht deutschen Eintritt noch während seiner Amtszeit als Ratspräsident, 3033; 25) Memo [ohne Verfasser], [1925]: "Der Beitritt Deutschlands zum Völkerbund, von der militärischen und militärpolitischen Seite, 3036-3069; 26) Note an Mitglieder des Völkerbundsrats, Antwortnoten der Regierungen Frankreichs usw., 29. September-01. Dezember 1924: Aufnahmeantrag und Voraussetzungen für den Eintritt in den Völkerbund; Vorbehalte Frankreichs, Großbritanniens und Anderer gegen deutsche Bedingungen; Ablehnung eines ständigen deutschen Ratssitzes durch Uruguay, 3121-3156; II. "Memorandum und Antworten betreffend Deutschlands Eintritts in den Völkerbund", September 1924-Juli 1925, unter anderem: 1) Korrespondenz Völkerbunds-Generalsekretär, Reichsaußenministerium, 19. März-02. Juli 1925: Beschlüsse des Völkerbundsrats über Ausübung des Investigationsrechts; Übermittlung der Organisationspläne, Zusätze und Abänderungen durch Drummond; Instruktionen Stresemanns an Konsulat Genf (mit Anlage), 3072-3118; 2) Note an Ratsmächte des Völkerbunds, Erlass Reichsaußenministerium an diplomatische Vertreter Frankreichs, Großbritanniens etc., 25. September-01. Dezember 1924: Klärung der deutschen Stellung im Völkerbund nach eventuellem Eintritt; Vorbehalt gegen Artikel 16 der Satzung; Zustimmung Frankreichs und Anderer zum ständigen Ratssitz für Deutschland; Keine Zusicherung betreffend Artikel 16; Weisungen für Übergabe der Note und mündliche Ausführungen; mit WTB-Meldung vom 23. September über Kabinettsbeschluss, 3120-3145, 3197-3201; 3) Note an Völkerbunds-Generalsekretär, Memo Völkerbundsrat, Runderlass Auswärtiges Amt (Bülow), 12. Dezember 1924-25. März 1925: Begründung der Bedenken gegen Artikel 16 der Völkerbundssatzung; Stand der deutschen Abrüstung im Vergleich zu Nachbarstaaten; Freistellung des militärischen Beitrags Deutschlands zu Sanktionen durch Völkerbundsrat, 3157-3196, 3203-3204; 4) Streng vertrauliches Memo [ohne Verfasser], 09. Februar 1925: Regelung der Sicherheitsfrage durch befristetes Kriegsächtungsabkommen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien einschließlich Schiedsklausel und Garantie des Besitzstands am Rhein oder durch ähnlichen Pakt als Vorbereitung einer Weltkonvention, 3206-3207; III. "Akten betreffend Völkerbund", Januar-Mai 1926, unter anderem: 1) Eingabe Koloniale Reichsarbeitsgemeinschaft an Reichspräsident, 11. Januar 1926: Kein Eintritt in den Völkerbund ohne Garantie betreffend Rückgabe des Kolonialbesitzes; Hinweis auf französische und britische Stellungnahme zur Mandatsverteilung, 3220-3222; 2) Korrespondenz Vertreter des Reichsregierung in München, Sahm, Reichskanzlei, 12.-16. Januar 1926: Stellenbesetzung im Völkerbund-Sekretariat; Erneuter Antrag der DNVP-Fraktion auf Bekanntgabe der Kandidaten, 3224-3226; 3) Protokoll (Auszug) der Ministerbesprechung, 14. Januar 1926: Zustimmung zur Note an Völkerbunds-Generelsekretär betreffend Investigationspläne des Völkerbunds, 3228; 4) Korrespondenz Preußischer Ministerpräsident, Reichskanzlei 16. Januar und 13. Februar 1926: Forderung Brauns nach Fühlungnahme der Reichsregierung mit Preußen von Entschließungen betreffend Minderheitenfragen; Zustimmung Luthers, 3229-3231; 5) Entwurf WTB-Meldung, [ohne Verfasser], 09. Februar 1926: Motive zum deutschen Antrag auf Aufnahme in den Völkerbund; Wirtschaftliche und politische Entwicklung seit Beendung des Ruhrkonflikts; Vorteil des Eintritts in den Völkerbund wegen Mitbestimmung betreffend Saarverwaltung, Schutz Danzig, deutsche Minderheiten und Kolonialmandate, 3233-3238; 6) Vermerk Reichskanzlei über Besprechung mit Mitglied des Reichstags Graefe, 04. Februar 1926: Erörterung der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Reichstag für Eintritt in den Völkerbund; Bekenntnis Luthers zur Politik von Locarno, 3239-3240; 7) Geheime Aufzeichnungen Chef Heeresleitung an Reichskanzlei, 05. Februar 1926: Stellungnahme Frankreichs zu Rüstungsfragen, Sicherheitsverträgen und Art. 16 der Völkerbundssatzung; Französisch-britische Besprechung über militärische Schutzmaßnahmen; Beispiele für Beistand gegen Angreifer, 3241-3249; 8) Reichsaußenministerium an Völkerbund-Generalsekretär, 08. Februar 1926: Antrag auf Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund, 3251; 9) Niederschrift über Besprechung Reichskanzler, Reichsaußenminister etc. mit Vertretern der Länderregierungen am 06. Februar 1926: Zustimmung Preußen, Sachsen, Hessen und Hamburg zum Eintritt in den Völkerbund; Ablehnung durch Bayern, Thüringen, Mecklenburg und Braunschweig, 3263-3266; 10) Telegramm Gesandtschaft Brüssel an Auswärtiges Amt, 18. Februar 1926: Kein Anspruch Belgiens auf ständigen Sitz im Völkerbundsrat; Stellungnahme Vandervelde zur Vermehrung des ständigen Ratssitzes und Äußerungen Rolin über diesbezügliche polnische Wünsche; Besprechung Gesandter Keller mit japanischem Botschafter Adatoi, 3270-3273; 11) Vorlage für Reichskanzler, 16. Februar 1926: Möglichkeit zur Verhinderung einer Abänderung der Völkerbundssatzung betreffend Einstimmigkeit von Ratsbeschlüssen nach dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, 3274; 12) Geheimes Telegramm Deutsches Konsulat Genf, 12. Februar 1926: Generalsekretär Drummond gegen Erweiterung des Völkerbundsrats über deutschen Sitz hinaus; Bei unvermeidlicher Erweiterung befürwortet Drummond Aufnahme einer asiatischen Macht; Auslegung der Locarno-Verträge im Fernen und Nahen Osten als Zusammenschluss Europas gegen Asien, 3275; 13) Telegramm Deutsche Botschaft London, 12. Februar 1926: Mitteilung eines britischen Kabinettsmitgliedes [Cecil] über Schwierigkeit der Opposition gegen Gewährung ständiger Völkerbunds-Ratssitze an Polen, Spanien und Brasilien mangels deutscher Stellungnahme; Botschafter Sthamer empfiehlt weitere Zurückhalten, 3276-3277; 14) Telegramme Deutsches Konsulat Genf, 12.-13. Februar 1926: Verlauf der Völkerbundsrats-Tagung; Äußerungen des italienischen Ratspräsidenten Garbasso über Bedingungen für spanische Kandidatur; Abhängigkeit der polnischen und spanischen Bestrebungen von Stellungnahme Chamberlain, 3278-3281; 15) Telegramm Deutsche Botschaft Stockholm, 13. Februar 1926: Besorgnis des schwedischen Außenministers wegen angeblich stärkeren Widerstands Deutschlands gegen polnische als gegen spanische Kandidatur für ständigen Sitz im Völkerbundsrat; Dementi durch Botschafter Rosenberg, 3282; 16) Telegramm Deutsche Botschaft Paris, 13. Februar 1926: Demarche wegen französischer Zusagen über Erweiterung der Völkerbundsrats; Bestätigung der Zusagen durch Berthelot mit Hervorhebung Polens; Unterstützung Briand durch Chamberlain und Forderungen Vandervelde für Belgien, 3283-3287; 17) Telegramm Deutsche Gesandtschaft Belgrad, 14. Februar 1926: Warnung der italienischen und britischen Gesandten vor Betriebsamkeit zum Anschluss Österreichs; Erklärung Mussolinis über Nichtzulassung des Anschlusses durch Italien, 3288; 18) Vertrauliches Telegramm Deutsche Botschaft Den Haag, 23. Februar 1926: Niederländische Ablehnung einer Vermehrung der ständigen und nichtständigen Mitglieder des Völkerbundsrats außer durch Deutschland, USA und eventuell UdSSR; Keine Zuwahl der Niederlande zum Rat wegen schwedischem Veto, 3289; 19) Telegramm Deutsche Botschaft London, 24. Februar 1926: Ansichten Chambelain und Turrel über Gewährung eines ständigen Sitzes im Völkerbundsrat an einen südamerikanischen Staat; Kein Protest Reichsaußenministerium in Locarno gegen Ratssitz für Polen; Wege zur Lösung der Korridorfrage, 3292-3293; 20) Telegramm Deutsche Gesandtschaft Belgrad, 24. Februar 1926: Vorbereitung der jugoslawischen Haltung im Völkerbund durch Besprechung mit Mussolini und Briand; Rom-Reise Nintschitsch im Auftrag König Alexander; Zurückführung der politischen Neuorientierung auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, 3294; 21) Telegramme Deutsches Konsulat Genf, Botschaft London, 24.-25. Februar 1926: Befürwortung der Aufnahme Deutschlands, Spaniens, Brasiliens und Polens in den Völkerbund durch Generalsekretär Drummond; Anmeldung chinesischer Ansprüche auf ständigen Ratssitz; Sorge Schwedens wegen eventueller deutscher Zustimmung zum ständigen Sitz für Spanien (mit Auszug aus "Stockholm Tidningen"), 3295-3299; 22) Protokoll (Auszug) der Ministerbesprechung am 24. Februar 1926: Äußerungen Reichsaußenminister über schwedische Anfrage betreffend Erweiterung des Völkerbundsrats und Gentleman-Agreement mit Ratsmitgliedern zur Sicherung des deutschen Sitzes; Stellungnahme zum Ratssitz für Polen und Spanien; Beschluss über Zurückziehung des Aufnahmeantrags bei Nichtzustandekommen des Agreement, 3301-3306; 23) "Aufzeichnungen [Reichskanzlei] über Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund", [ohne Verfasser], [22. Februar 1926]: Grundlage und Form der Aufnahme; Schaffung des ständigen deutschen Ratssitzes; Gesichtspunkte bei der Wahl nichtständiger Ratsmitglieder; Entwertung der deutschen Stellung im Falle Vermehrung des ständigen Ratssitzes, 3307-3313; 24) Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 24. Februar 1926: Kritik der Bayerischen Volkspartei (BVP) (Reichstagsfraktionsführung) an Stellungnahme der DNVP gegen Eintritt in den Völkerbund und an Optimismus des Reichsfinanzministeriums, 3314; 25) Korrespondenz Reichspräsident, Reichskanzler, 27. Februar-04. März 1926: Billigung Regierungsbeschluss über Eintritt in Völkerbund durch Hindenburg nur bei Verweigerung von Ratssitzen an andere Mächte, insbesondere Polen; Sorge der Völkerbund-Kreise wegen eventueller Gesinnungsänderung Deutschlands; Keine Bindung der Reichsregierung an Kompromisslösungen auch für die Zukunft, 3315-3317, 3329-3335; 26) Memos Reichskanzlei/ Staatssekretär, Rittmeister Plank, 02.-04. März 1926: Anfrage und Auskunft betreffend Staaten mit Forderungen von Sitzen im Völkerbundsrat; Möglichkeiten des deutschen Entgegenkommens; Verhinderung eines pro-französischen Blocks, 3324-3328; 27) Protokoll (Auszug) Ministerbesprechung am 05. März 1926: Richtlinien für Vorgehen gegen Völkerbund; Tauziehen Frankreich, Schweden und Andere um neue Kandidaturen für Ratssitze; Bekämpfung von Versuchen zur Umwandlung der Militärischen Kontrollkommission in Kontrollorgan des Völkerbunds; Wunsch Mussolini nach Verbesserung der deutsch-italienischen Beziehungen, 3336-3339; 28) Telegramm Reichskanzler an Reichspräsident, 08. März 1926: Ergebnis der Besprechungen mit Chamberlain, Briand, Vandervelde und Scioloja; Keine konkrete Zusage Deutschlands betreffend Sitze im Völkerbundsrat, 3343; 29) Protokoll (Auszug) der Ministerbesprechung am 15. März 1926: Meinungsverschiedenheiten über Zulassung von Veränderungen des Völkerbundsrats vor dem Eintritt Deutschlands; Stellungnahme Reichspräsident zur polnischen Kandidatur, 3356-3357; 30) Vorlage Reichskanzler über Fürsprache Staatssekretär Zweigert, 18. März 1926: Dringender Wunsch des Reichsrats nach Unterrichtung über außenpolitische Lage; Zuziehung preußischer Provinzialvertreter, 3359-3360; 31) "Zusammenstellung einiger Bedenken, die in der deutschen Presse und sonstigen Öffentlichkeit gegen die Haltung der deutschen Delegation und den Anschluss der Genfer Konferenz geäußert werden", [ohne Verfasser], 18. März 1926, 3361-3364; 32) Vertreter der Reichsregierung in München an Reichskanzlei, 18.-30. März 1926: Bayerische Pressestimmen zum Misserfolg des deutschen Antrags auf Aufnahme in den Völkerbund; Äußerungen Minister Gürtner über vermutliche Hintergründe; Keine Unterstützung der Außenpolitik durch DNVP, 3372-3375, 3400-3401, 3403-3404; 33) Vertreter der Reichsregierung in München an Reichskanzlei, 20. März 1926: Neue Taktik der NSDAP gegenüber nationalsozialem Volksbund; NS-Versammlung zu einer Berechnung Hitler mit Graefe; Telegramm des Volksbunds an Reichspräsident betreffend Verhinderung des Beitritts zum Völkerbund, 3380; 34) "Vorschlag zu Rekonstruktion des Völkerbundsrats nach dem Muster des Verwaltungsrats der Internationalen Arbeitsorganisation", [ohne Verfasser], März 1926, 3381-3383; 35) Reichstagspräsident an Reichskanzlei, 23. März 1926: Entschließung des Reichstags betreffend Regierungserklärung und Haltung der deutschen Delegation in Genf; Erwartungen hinsichtlich Garantien für die Wirksamkeit und Fortführung der Locarno-Politik schon vor dem Eintritt in den Völkerbund, 3386; 36) Geheimes Telegramm deutsches Konsulat Genf, 19. März 1926: Wahl der Schweiz und Argentiniens in den Prüfungsausschuss für Völkerbunds-Ratsreformen; Empfehlung einer Verständigung mit Argentinien im Falle deutsche Beteiligung und Teilnahme als Beobachter, 3388-3389; 37) Memo brasilianische Regierung, WTB-Meldung, Telegramme Botschaft Rio de Janeiro, 24. Februar-01. April 1926: Widerstand Brasiliens gegen Aufnahme Deutschlands in den Völkerbundsrat ohne Beratung der brasilianischen Kandidatur; Kein Einfluss Mussolini auf brasilianische Haltung im Völkerbund; Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der deutsch-brasilianischen Beziehungen, [3391a]-3399, 3410-3411; 38) Protokolle (Auszug) der Ministerbesprechung, Vermerk Auswärtiges Amt und Andere, 31. März-12. April 1926: Stellungnahme Reichsaußenminister zur Teilnahme an Prüfungskommission für Völkerbunds-Ratsreformen, Weisungen an deutsche Vertreter und Verhältnis zu polnischer Ratskandidatur; Zustimmung zur Teilnahme und Schreiben an Generalsekretär Drummond; Änderungsvorschläge des Reichspräsidenten; Stand der Verhandlungen mit der UdSSR, 3405-3409, 3412-3414, 3417-3422, 3424-3427; 39) Deutsche Gesandtschaft Prag an Auswärtiges Amt, 11. April 1926: Äußerungen Benesch über Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund, eventueller Kompromiss betreffend Vermehrung der Ratssitze und Richtlinien der tschechoslowakischen Völkerbund-Politik, 3415-3418; 40) Protokoll (Auszug) Ministerbesprechung vom 15. April 1926: Beschluss betreffend Stellungnahme zur Vermehrung der Völkerbunds-Ratssitze in der Presse-Information; Abwartende Haltung gegenüber Anregungen zur Trennung von Völkerbunds-Politik und Locarno-Politik (mit "Presseorientierung bei der Veröffentlichung der deutschen Note an den Völkerbund"), 3428-3437; 41) Vermerk Reichskanzlei/ Staatssekretär über Bericht Reichsaußenminister und Gesandter von Hoesch, 21. Mai 1926: Beschlüsse der Prüfungskommission betreffend Schaffung neuer ständiger und Erhöhung der nichtständigen Ratssitze im Völkerbund; Billigung durch Reichstag, Auswärtigen Ausschuss, ausgenommen Fraktionen der KPD und Völkischen; Bedeutung der Neuregelung für Deutschland, 3442-3444; 42) Niederschrift über Ministerbesprechung am [08.] Mai 1926: Vorschläge Reichsaußenminister betreffend Haltung zur Vermehrung der Völkerbunds-Ratssitze; Stellungnahme zu Kandidaturen Polen, Spanien und Brasilien, 3446-3447; 43) Deutsche Botschaft Madrid an Auswärtiges Amt, 07. Mai 1926: Energisches spanisches Streben nach ständigen Sitz im Völkerbundrat; Politische Hintergedanken Spanien bei Abschluss des günstigen Handelsvertrags; Hoffnung auf Ablehnung der spanischen Kandidatur durch Großbritannien zur Vermeidung einer Aufklärung über deutschen Standpunkt, 3448-3452. Darin auch: Ergänzende Angaben zum Fundort: Bazille (siehe oben angegebene Gliederung: I.20, 3014-3018); Baker I.18, 2968-2975, 2078-2981); Balfour (III.10, 3270-3273); Braun (I.20, 3014-3018), (I.22, 3028), (III.9, 3263-3266); Brauns (I.23, 3029-3032), (III.38); Brockdorff (I.1); Bülow (I.1), (II.3, 3157-3196, 3203-3204) Chamberlain (I.9, 2830-2836), (I.13, 2876-2882), (IV.3, 4193-4209), (III.13, 3276-3277), (III.10, 3270-3273), (III.21, 3295-3299), (III.19, 3292-3293); Cuno (II.4, 3206-3207); Curtius (III.22, 3301-3306), (III.29, 3356-3357), (III.38), (III.40, 3428-3437) Weitere Provenienzangaben: National Archives Washington DC, Guide 0, S.6, T 120, roll 1690.

              BArch, R 177 · Bestand · 1940-1950
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die "Erfassung und Behandlung feindlichen Vermögens" in den besetzten Niederlanden wurde im Zuge der Errichtung einer deutschen Zivilverwaltung geregelt. Die Zuständigkeit lag beim Generalkommissar für Finanz und Wirtschaft. Leiter des zunächst im Generalreferat ausgewiesenen und ab 1. Nov. 1941 zur eigenen Abteilung erweiterten Aufgabenbereichs Feindvermögen war zunächst Kammergerichtsrat Dr. Schröder. Unter Feinsvermögensverwaltung fiel das bewegliche und unbewegliche Vermögen von natürlichen und juristischen Personen der am Krieg gegen Deutschland beteiligten Staaten. Der Generalkommissar entschied über die Einsetzung von entsprechenden Verwaltern. Zunächst wurde auch das Vermögen von ins Ausland geflohenen Juden unter Verwaltung gestellt, diese Vermögensverwaltungen wurden jedoch ab März 1941 in Treuhänderschaften umgewandelt. Die Liquidierung der Unternehmen erfolgte nach Verordnung über die Behandlung anmeldepflichtiger Unternehmen (Wirtschaftsentjudungsverordnung) vom 12.März 1941 durch die Wirtschaftsprüfstelle des Generalkommissars. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten der Abteilung Feindvermögen des Generalkommissars für Finanz und Wirtschaft, darunter auch einige wenige Bände der Provenienz Treuarbeit, gelangten erst 1984 von der Deutschen Revisions- und Treuhand AG in Frankfurt/M. ins Bundesarchiv. Die Akten wurden im Jahr 2001 im Bundesarchiv verfilmt und die Originalakten an das Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie Amsterdam abgegeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Ordnung der Akten im Findbuch folgt den in der Registratur des Generalkommissars nach dem Anfangsbuchstaben des Hauptschlagwortes fortlaufend vergebenen Registrierungsnummern. Inhaltliche Charakterisierung: Bei dem überwiegenden Teil der Überlieferung handelt es sich um Einzelfallakten über die Verwaltung der "feindlichen" Vermögenswerte, alphabetisch geordnet nach den Namen der Firmen. Die Bände enthalten neben den von den Verwaltern geforderten Berichten auch Prüfungsberichte der Deutschen Revisions- und Treuhand AG, Zweigstelle Den Haag, sowie Schriftwechsel zu den Entscheidungen des Generalkommissars. Daneben sind allgemeine Bände über die Behandlung des Feindvermögens einschließlich der Einsetzung von Verwaltern sowie Unterlagen über die Behandlung des jüdischen Vermögens vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (1990) Zitierweise: BArch, R 177/...