Der Bestand umfasst die bei der Stadt Lemgo entstandenen Unterlagen (Akten und Amtsbücher) vor der Bildung des Landkreises Lemgo 1932 und der Einkreisung Lemgos 1934. Bis dahin war Lemgo eine amtsfreie Stadt, also der landesherrlichen Regierung ohne eine Zwischeninstanz direkt nachgeordnet. Die Verfassung der Stadt Lemgo wurde im Spätmittelalter in drei Urkunden niedergelegt, die die hergebrachte Verfassungswirklichkeit nachträglich dokumentierten: der sog. "Kerbschnittbrief" (Mitte 14. Jhd., U 86), die sog. Regimentsnottel I (Mitte 15. Jhd., U 763) und die Regimentsnottel II (1491, U 764). Die politischen Gremien organisierten sich demnach in sog. vier Haufen. Der Neue oder Geschworene Rat (12 Mitglieder), der Alte oder Ruhende Rat (12 Mitglieder), die Meinheit (24 Mitglieder) und die Dechen der neun "ratsfähigen" Ämter (=Gilden, Zünfte). Jeder der beiden Räte setzte sich aus sechs Ratsherren (ohne Funktionszuweisung), zwei Kämmeren, einem Beisitzer (Assessor), einem Ratssiegler und zwei Bürgermeister zusammen. Der Alte und der Neue Rat wechselten sich jährlich im Rahmen des Ratswandels am 6. Januar ab. Neue Mitglieder wurden über das Kooptationsprinzip ausgewählt, d. h. der "abgehende" Rat wählte wieder den bislang "ruhenden" Rat. Nur beim Ausscheiden eines Ratsherren (aus Tod oder anderen Gründen) wurde ein neuer Ratsherr gewählt. Dabei hatten Meinheit und Dechen ein Mitspracherecht; sie konnten einen Kandidaten ablehnen. Die Mitglieder der Meinheit setzten sich nach dem Wohnortprinzip aus den gewählten Vertretern der sechs Lemgoer Bauerschaften zusammen. Hinzu kamen sechs Bauermeister, die in den Stadtquartieren Polizeiaufgaben wahrnahmen und sechs Redmeister, also die ehemaligen Bauermeister, die die Steuereinschätzung in den Wohnbezirken vornahmen. Die beiden Räte nahmen das poltische und juristische Tagesgeschäft der Stadt wahr. Die beiden anderen Haufen waren eine Vertretung der städtischen Gemeinde und sollten eine begrenzte Kontrollfunktion hinsichtlich der Ratsgremien ausüben. 1843 wurde erstmals mit der lippischen Städteordnung eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und die bis dahin noch gültige Vier-Haufen-Verfassung in Lemgo abgeschafft. Gemeindeorgane waren nun der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat leitete die städtische Verwaltung und setzte sich aus dem Bürgermeister und weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Die Stadtverordneten wurden von der gesamten Bürgerschaft gewählt, also denjenigen, die auch das Bürgerrecht besaßen. Die Stadtverordnetenversammlung wählte den Magistrat und übte eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber dem Magistrat aus (bis auf Polizeiangelegenheiten). Mit der Städteordnung erfolgte erstmals auch eine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde erst mit Bildung der Amtsgerichte 1879 endgültig abgeschafft. Mit der lippischen Städteordnung von 1886 wurde der Erwerb des Bürgerrechts vom Haus- und Grundbesitz, Ausübung eines Gewerbes und gesichertem Einkommen gelöst. Bürger war nun jeder Mann, der mehr als zwei Jahre in der Stadt wohnhaft war und Steuern zahlte. Gewählt wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat mussten in Selbstverwaltungsangelegenheiten getrennt ihre Beschlüsse fassen. Bei Satzungs- und Haushaltsfragen konnte der Magistrat nicht ohne die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Mit der vorläufigen Gemeindeverfassung von 1919 wurde das aktive Wahlrecht Frauen und Männern, die älter als 20 Jahre waren und länger als drei Monate in der Kommune gewohnt hatten, zugestanden. Damit war erstmals ein allgemeines und gleiches Wahlrecht auf kommunaler Ebene geschaffen. 1928 wurde die Trennung zwischen Amtsgemeinden und Stadtgemeinden aufgehoben (siehe auch H- Bestände). Der Magistrat bzw. Stadtrat bedurfte nun des Vertrauens durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Bestand A umfasste ursprünglich auch die Unterlagen nach 1932/34, die erst später zum Bestand B umsigniert wurden. Der Stadtarchivar August Schacht ordnete erstmals den Aktenbestand. Dabei konzentrierte er sich vor allem auf die Prozessakten der verschiedenen Lemgoer Gerichte. Eine Trennung nach Provenienzen erfolgte hier nicht. Kurz gesagt: alle Akten, die vor 1932/34 in Lemgo entstanden sind, bilden den Bestand A. Die Klassifikation orientiert sich nach Sachbetreffen (Pertinenzprinzip), wobei die aktuelle Klassifikation eine Überarbeitung der ursprünglichen Klassifkation darstellt. Die aktuelle Klassifikation versucht, die ursprünglichen Provenienzen und Entstehungszusammenhänge wieder sichtbarer zu machen. Trotzdem sind viele Prozessakten nicht mehr unter der jeweiligen Gerichtsinstanz abgelegt, sondern finden sich entsprechend des Streitgegenstandes oder der Streitparteien unter anderen Klassifikationspunkten (so z. B. unter Zunftsachen). Dies gilt in gleicher Weise für andere Klassifikationspunkte bzw. Archivmaterialien. Bei Akten aus dem A -Bestand, die von der Laufzeit erst nach 1934 enden, sind dem B -Bestand zugeordnet (siehe dort). Im umgekehrten Falle sind Akten mit B - Signaturen in den A - Bestand eingegliedert, wenn deren Laufzeiten vor 1934 enden. Die jeweiligen Signaturen sind immer beibehalten. Die Gerichtsakten der beiden Räte bzw. des Magistrats und der anderen Gerichtsinstanzen sind in den Beständen 01.02.01 - 01.02.11 und 01.03.01 bis 01.03.05 zusammengefasst. Dort finden sich auch die Hexenprozesse. In den sogenannten Audienzprotokollen des Bestandes A 01.01.01 finden sich ebenfalls Gerichtsverhandlungen, vorrangig im Zivilrecht. Gerichtsakten des Stadtgerichts Lemgo (= Justizmagistrat, als Nachfolger des landesherrlichen Richters) finden sich auch im Bestand L 88 Lemgo im Landesarchiv NRW Abt. OWL in Detmold. Die Überlieferung der Schulen (Gymnasium, Bürgerschule, Lyzeum, Technikum, Fortbildungsschule...) befindet sich ebenfalls im Bestand A 01.01.01, unabhängig von der Bildung der selbstständigen, von den politischen Gemeinden unabhängigen Schulgemeinden 1849 (bis 1937). Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Überlieferung der Schulvorstände, die sich zumeist aus den örtlichen Pfarrern und dem Bürgermeister zusammensetzten. Ergänzendes Material findet sich auch in den T - (Schul-)Beständen. Die Überlieferung des Lemgoer Standesamtes (reichsweit 1876 eingerichtet) in Form von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden befindet sich in den Beständen F 1 bis F 3. Personalunterlagen / Personalien finden sich neben dem A -Bestand auch im Bestand J - Personalakten. Die Alt-Archivsignaturen (wie Gw 1, Gy 1, Ki 1...) sind beibehalten worden und recherchierbar, so dass eine Konkordanz bei Quellenangaben aus der Literatur gegeben ist.
Falle
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I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)
Fototyp: Foto. Format: 5,2 X 7,5. Beschreibung: aus Holz, 1 Afrikaner daneben. Verweis: Platte und Pappe Nr 101 in Negativkasten +1 Abzug.
Leipziger MissionswerkEnthält: mit: Vorbereitungen (des Ausscheidens) Finnlands aus dem Krieg Marine-Küstenartillerie Einsatz leichte Seestreitkräfte und Sicherungsstreitkräfte, U-Boote Brennstofflage Abfall Finnlands Einsatz von U-Booten in der östlichen Ostsee Unternehmen "Tanne" Handelsschiffs-Angelegenheiten Küstenverteidigung von Westdänemark Heerestruppen Geb. AOK 20 Überwachung gegen Sabotage und illegalen Personenverkehr in dänischen Gewässern sowie nach Schweden Räumung des Seegebietes des Seekommandanten R. Feindlage innere Kronstadt-Bucht Einsatz der Peipussee-Flottille Lage im Finnenbusen Geplante Absetzbewegung aus Raum Luga-Bucht Vorbereitungen Rücknahme Heeresfront in Linie Hungerburg - Narwa Aktion "Vorwärts" Verteidigung Estlands Minenlage in westlicher Ostsee Feindnachrichten zum Einsatz der sowjetischen Ostseeflotte Feind- und Eislage im Finnenbusen Material zur Feindlage Ost, Sowjetunion, Ostsee Bedrohliche Lage Narwa-Front Verwendung schwerer Kreuzer "Prinz Eugen" und sich daraus ergebende Änderung in der Führungsorganisation im Nordraum Jagdschutz im Finnenbusen Bericht zur politischen Lage Finnlands Feindlicher Luftmineneinsatz im Ostseeraum Nachtjagdleitschiff "Togo" Besetzung der Aaland-Inseln und der Insel Hochland Befehl Heeresgruppe Nord für den Küstenschutz an der Nordküste Estlands Weisung für Unternehmen "Tanne" Übungsschießen Schutz der für Transport wichtigen Brücken über den Kaiser-Wilhelm-Kanal im Falle einer feindlichen Landung Nachtjagd gegen feindliche Minenflugzeuge Kommuniqué der finnischen Regierung über die Verhandlungen mit der Sowjetunion Material zur Feindlage Ost (Ostsee) Denkschrift des ObdM über die Bedeutung der Narwa-Stellung für die Gesamtkriegführung Baggerarbeiten im Hafen von Libau Operationsbefehl für Stichwort "Leipzig" Stand Überführung Kampffahrzeuge für Peipussee am 9. Apr. 1944 Verstärkung von Kampfkräften im Skagerrak-Raum Einstellung der Lieferungen an Finnland Statistik für Monat Apr. 1944 Ausbau von Reval als fester Platz Deckname "Rotbuche" Bericht über feindlichen Luftangriff auf Kiel (u. a. Schäden der Germania-Werft) Führerbefehl betr. Abtransport der 20. Lw-Feld-Division aus Bereich W.Bfh. Dänemark zu Ob. Südwest nach Oberitalien Verminung Seeigelsperren Landzielschießen Einsatz der Fahrzeuge der Schulen und Inspektionen zum Minenräumdienst in der Ostsee Sperrplanungen im Finnenbusen Möglichkeiten einer Rückführung von Menschen und Material aus estnischem Raum Russischer Angriff auf der Karelischen Landenge Lage Finnenbusen Verteidigung der Koivisto vorgelagerten Inseln Führerweisung Nr. 50 Evakuierung der Koivisto-Inseln Kurzbericht über Unternehmen gegen Narvi
Bem. Müller: Ho, Leopard in Falle vor 1914, enthält: Jagd, Gewehre, Jäger
Norddeutsche MissionFotograf: Blumer?. Fototyp: Foto. Format: 7,7 X 5,5. Beschreibung: o.g. Person mit Gewehr, vor toten Leoparden kniend (in Falle gefangen).
Leipziger MissionswerkFototyp: Foto. Format: 7,4 X 7,2. Beschreibung: aus Baumstämmchen gefertigt, davor 2 Afrikaner, 1 führt Maulesel.
Leipziger MissionswerkFototyp: Foto. Format: 9,3 X 6,9.
Leipziger MissionswerkFototyp: Foto. Format: 7,7 X 5,7. Beschreibung: Junge neben gefangenen Stachelschwein sitzend, mit Tuch bekleidet. Verweis: Vgl. Album 20, Nr 534 (8,2 X 10,4) "Unser junger Posaunenchor in Aruscha Weihnachten 1927". Vgl. Nachlaß Leonhard Blumer, Nr 592 "Unser kleiner Posaunenchor Immanuel Abraham-Paulos, Lasarus, der Lehrer Barthelomayo, Maki, Sakaios-Sakarias, Samson-Lukas, Johannes-Gabriel" ("ans Nenakind! Aruscha - Januar 1928"). Vgl. Nachlaß Leonhard Blumer, Nr 699 (8,2 X 10,7) (Titel unleserlich, herausgerissen).
Leipziger MissionswerkBeteiligte Personen / Körperschaften: Graf zu Stolberg-Stolberg, Josef - Fotograf Ort: Ostafrika. Typ: Papierabzug. Format: 13x18. Farbgebung: Schwarz-Weiß.