Fort

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          A 5 (Bestand)
          Kreisarchiv Höxter, A 5 · Bestand
          Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

          Einleitung : Mit dem ¿Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens¿ vom 3. Juli 1934 wurde in den Stadt- und Landkreisen in Anlehnung an die untere Verwaltungsbehörde die Einrichtung von Gesundheitsämtern zum 1. April 1935 angeordnet. Den Gesundheitsämtern wurden folgende Aufgaben übertragen: Gesundheitspolizei, Erb-und Rassepflege einschließlich der Eheberatung, gesundheitliche Volksbelehrung, Schulgesundheitspflege, Mütter- und Kinderberatung, Fürsorge für Tuberkulöse, Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige. Ferner waren vorgesehen die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit. Die Gesundheitsämter waren staatliche Einrichtungen, die von einem staatlichen Amtsarzt geleitet wurden. Das staatliche Gesundheitsamt in Höxter nahm am 1. Mai 1935 seinen Dienst auf. In der Praxis führte es die Arbeit des Kreisarztes fort, der mit Verfügung vom 17. April 1935 zum Amtsarzt und Leiter des staatlichen Gesundheitsamtes für den Kreis Höxter ernannt wurde. Sitz des Gesundheitsamtes wurde das Kreishaus, in dem bereits Räume für die Gesundheitsvorsorge bestanden. Der Amtsarzt, der als Kreisarzt die Amtsräume in seiner Wohnung hatte, musste fortan seinen Dienst in den Räumen des Gesundheitsamtes ausüben. Für das Gesundheitsamt wurde ein Teil des Kreishauses umgebaut. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens war der Kreisarzt allein. Der Kreis beschäftigte lediglich drei Fürsorgerinnen, von denen zwei vom staatlichen Gesundheitsamt übernommen wurden. Insgesamt wurden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Gesundheitsamt neben dem Amtsarzt ein Hilfsarzt, vier Gesundheitspflegerinnen, ein Bürobeamter, ein Gesundheitsaufseher, drei Büroangestellte und eine Technische Assistentin beschäftigt. In Beverungen, Brakel, Bad Driburg, Steinheim, Lügde und Vörden richtete das Gesundheitsamt Untersuchungsstellen ein. Durch einen gemeinsamen Erlass des Innenministers und des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1947 wurde angeordnet, dass die Kosten der bisherigen staatlichen Gesundheitsämter für das Rechnungsjahr 1947 in den Kreishaushalten vorzusehen waren. Das galt auch für die Personalkosten der Amtsärzte. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1946 am 31. März 1947 wurden die Kosten der Gesundheitsämter noch durch die Staatskasse getragen. Mit Erlass vom 19. März 1947 ordnete der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Übernahme des Inventars durch die Kreise an. Damit ging das Staatliche Gesundheitsamt Höxter am 1. April 1947 an den Kreis über. Das Inventar übergab Amtsarzt Dr. Larverseder am 21. August 1947 förmlich an Kreisinspektor Otten. Die gesetzliche Regelung erfolgte erst später. Am 30. April 1948 beschloss der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das ¿Gesetz über die Eingliederung staatlicher Sonderbehörden der Kreisstufe in die Kreis- und Stadtverwaltungen¿. Der erste staatliche Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes war Medizinalrat Dr. med. Bruno Rathe (geb. 17. September 1879 in Rastede/Oldenburg). Ihm folgte Medizinalrat Dr. med. Adolf Tomfohrde (geb. 24. Januar 1887), der am 1. Dezember 1935 seinen Dienst in Höxter antrat. Sein Nachfolger wurde am 1. September 1942 Dr. med. Karl Larverseder (geb. 19. Mai 1899 in Fürstenzell/Niederbayern). Er trat mit Ablauf des Jahres 1958 in den vorzeitigen Ruhestand und starb im Dezember 1959. Korrespondierende Bestände:Kreisarchiv Höxter, A 0 (v. a. zu Personal, Organisation u. Räumlichkeiten des Gesundheitsamts); Kreisarchiv Höxter, B 1 (v. a. Klassifikationspunkt "Gesundheitswesen"); Landesarchiv NRW (Abt. OWL), D 102 Höxter; Landesarchiv NRW (Abt. OWL), M 2 Höxter (Klassifikationspunkt "Gesundheits- und Veterinärwesen") Im Anschluss an die Retrokonvertierung des im März 2000 erstellten Findbuchs wurden im Juli 2015 im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch die Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen. Zwei Datensätze sind in der Folge (noch) nicht veröffentlicht (Stand: 20.07.2015). Benutzbarkeit: Ein beträchtlicher Teil der in dem Bestand enthaltenen Akten und Vorgänge unterliegt dem ärztlichen Amtsgeheimnis und ist daher vor Ablauf von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen bzw. dem Schlussjahr der Akte nur unter besonderer Beachtung des § 7 Abs. 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) i.d.F.v. 16.09.2014 zu benutzen. Bei personenbezogenem Archivgut sind ggf. ebenso die in den § 7 (1) Nr. 1-3 und § 7 (6) Nr. 1-4 ArchivG NRW getroffenen Regelungen zu berücksichtigen. Höxter, im März 2000/Juli 2015 gez. Horst-D. Krus/ Ralf-Oliver KreieKreisarchiv Höxter A 5 Nr. ........

          Deutsch-Südwestafrika
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IX. HA, SPAE, IV Nr. 38 · Akt(e) · ca. 1904 - 1914
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          u.a. abgebildet: Lazarett in Windhoek (Windhuk); Kriegerverein Windhuk; Eingeborenen-Kirche in Windhoek (Windhuk); Eingeborene (Herero; Nama; Owambo); Angehörige der deutschen Schutztruppe; Festung Omaruru; Kirche in Betanien; Oitjo; Artillerie der deutschen Schutztruppe; Kunene-Fluß; Missionsstation Owambo; einheimische Tierarten; Festung Gobabis; Festung Oas; Heliografistenstation Auasberg; Festung Keetmanshoop; (28 x 21 cm) verschiedene Größen; Album mit Fotografien, sw; z. T. stark ausgeblichen

          Fort in Keta
          14 · Objekt · um 1860
          Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

          Bem. von anderer Hand: Von Herrn Missionar Zündel. - Bem. Müller: Keta, Blick auf Dorf und Fort um 1860, enthält: Keta, Dorf, Fort

          Norddeutsche Mission
          Hofmarschallamt
          Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, 6-13-5001 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Hofmeister und Hofmarschälle sind am Weimarer Hof bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar (vgl. vorliegenden Bestand Nr. 403). Eine Neubesetzung und -organisation ("Retablierung") des Hofmarschallamtes fand unter sachsen-coburgischer Obervormundschaft im Jahre 1750 statt (Nr. 411c). Zum Geschäftskreis des Hofmarschallamtes gehörte nach Angabe der Staatshandbücher der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus vorbehaltenen Teiles des Kammervermögens, des sogenannten Krongutes (Verordnung vom 4. 5. 1854, Reg.Bl. S. 229), und die Oberaufsicht über das damit verbundene Kasse- und Rechnungswesen, die Sorge für die Vorräte bei Hof und die Überwachung von deren Verbrauch, die Angelegenheiten der Hofetikette, der Pagen, die Hofoffizien (Hofküche, -kellerei, -silberkammer, Garderobe usw.), die Verwaltung der Schlösser, Parks und Gärtnereien, die Handhabung der Disziplin bei der untergebenen Dienerschaft, die Ausübung der Polizeirechte in den eximierten Besitzungen des Großherzoglichen Hauses, die Oberaufsicht über die 1830 eröffnete Pensionanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle sowie die Aufsicht über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe (staatlich seit 1903). Die Geschäfte der Hoftheaterdirektion nahm das Hofmarschallamt von 1828 bis 1857 wahr (Nr. 3123, 3126), ferner von 1851 bis 1855 die Geschäfte des in dieser Zeit aufgehobenen Hofstallamtes (Reg.Bl. 1851 S. 12, 1856 S. 64). Nach dem Thronverzicht des Großherzogs im Jahre 1918 wurde das Hofmarschallamt zusammen mit der Hofhauptkasse am 31. 3. 1922 aufgehoben (Nr. 538). Eine Großherzoglich Sächsische Schatullverwaltung bestand in Weimar bis zur Fürstenenteignung 1948 fort. Die Akten des Hofmarschallamtes sind meist erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts überliefert. Verursacht ist dies durch erhebliche Verluste beim Brand des Weimarer Schlosses im Jahre 1774 (vgl. Nr. 2553, Bl. 2). Das Hofmarschallamt hat noch während seines Bestehens, und zwar in den Jahren 1893 und 1917, dem Staatsarchiv Weimar archivreifes Schriftgut zugeführt, dabei handelte es sich jedoch ausschließlich um Reihen von Rechnungsbänden, die zu den damals vorhandenen Archivkörpern genommen worden sind. Die Akten des Hofmarschallamtes dagegen sind dem Staatsarchiv Weimar erst vom Thüringischen Finanzministerium als Nachfolgebehörde des Hofmarschallamtes in zwei Ablieferungen Februar 1923 und September 1933 übergeben worden. Zusammmen mit den Akten gelangten die drei Repertorien A, B und C (jetzt in den Bestand eingereiht als Nr. 1b, 1c, 1d) zur Abgabe; die Ablieferung von 1933 umfasste die im "neuen" Repertorium C verzeichneten Akten. Das Repertorium C ist beim Hofmarschallamt als jüngstes 1898/99 angelegt worden, wobei aus den Repertorien A und B verschiedene, noch laufend benötigte Akten in das "neue Repertorium" C übertragen worden sind, während die übrigen in A und B verzeichneten Stücke "zurückgelegt" wurden (vgl. Nr. 530). Eine größere Menge nicht verzeichneter Akten und ferner auch ein Bestand meist handschriftlicher Noten für Instrumentalmusik aus der Zeit von etwa 1775 gelangte überdies in das Staatsarchiv. Hier sind sämtliche Akten zu einem Bestand zusammengearbeitet worden. Die Kapiteleinteilung des Repertoriums C wurde dabei für die Bestandsgliederung zugrunde gelegt. Die den Stücken aufgrund ihrer älteren Verzeichnung in den Repertorien A, B und C gegebenen Signaturen sind in einer besonderen Spalte des nunmehrigen Repertoriums festgehalten. Aus den überkommenen Repertorien wurden auch Aktentitel mit in das vom Staatsarchiv geschaffene Repertorium übernommen, zu denen sich Akten nicht mehr feststellen ließen. Eine große Zahl solcher zunächst vermisster Akten des Hofmarschallamtes hat sich jedoch dann noch unter den Akten vorgefunden, die das Volksbildungsministerium des Landes Thüringen bei seinem Weggang nach Erfurt im Jahre 1950 dem Staatsarchiv hinterlassen hat. Dem eigentlichen Bestand Hofmarschallamt (als Hofmarschallamt I bezeichnet) sind in besonderern Teilen angehängt worden als - Hofmarschallamt II: Gartendirektion Eisenach (1804 errichtet, 1890 aufgehoben) Nr. 4000 - 4142: Akten, die bei dieser erwachsen sind (besondere Provenienz) Nr. 4200 - 4222: Akten des Hofmarschallamtes über diesen Gegenstand - Hofmarschallamt III: Gärtnereien und Parkverwaltung Nr. 4223 - 4463: Akten des Hofmarschallamtes (Diese gehören mit den in Hofmarschallamt I Kapitel 58: Gärtnereien, Parks verzeichneten zusammen). Die dem Bestand Hofmarschallamt verwandten Provenienzen des Hofstallamtes zu Weimar (B), dem namentlich die Aufsicht über den Großherzoglichen Marstall zu Weimar oblag, sowie des Hofgestütes zu Allstedt (C) sind als eigene Provenienzen (Bestände) mit jeweils neuer Zählung und eigenen Findmitteln behandelt. Beide Behörden sind 1920 aufgehoben worden. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Staatsarchiv Weimar durch Regierungsrat Dr. Paul Goehts in der Zeit von April 1945 bis Dezember 1847. Die nachträglich aufgefundenen, im Repertorium zumeist schon vermerkten Stücke wurden 1954 und 1955 in den Bestand eingefügt. Die abschließenden Arbeiten besorgte Landesarchivar Dr. Rudolf Diezel. Weimar, den 30. September 1955 Prof. Dr. Flach Bemerkungen: Der Bestand enthält die Akten des Hofmarschallamtes des Herzogtums/Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach vornehmlich seit der Neuorganisation im Jahre 1750. In ihnen dokumentiert sich die gesamte Verwaltung des Weimarer Hofes. In den Jahren 1828 bis 1857 war der Behörde auch das Hoftheater und die Hofkapelle untergeordnet. Seit 1830 war das Hofmarschallamt Aufsichtsbehörde über die Pensionsanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle und sowie bis 1903 über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe. Seit 1854 oblag ihm auch die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus zur Eigennutzug überlassenen "Krongutes" und die Polizeigewalt auf diesem Besitz. Ebenfalls im Bestand befinden sich die von den Hoffourieren geführten Verzeichnisse der Teilnehmer der fürstlichen Tafel für den Zeitraum von 1749 - 1918 (Fourierbücher). Das Hofmarschallamt wurde 1922 aufgehoben. Die Akten sind in mehreren Ablieferungen 1893, 1917, im wesentlichen aber erst 1923 und 1933 an das Archiv abgegeben worden.

          Ladung der Schiffe: Bd. 5
          BArch, RM 15/1605 · Akt(e) · 1940-1941
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: "Fort de Vaux" (französisch); "Formose" (französisch); "Mecanirin Principal Carvin" (französisch); "Fort Medine" (französisch); "Baoule" (französisch); "Saint Basile" (französisch); "Aurillag" (französisch); "Agen" (französisch); "Medjerda" (französisch); "Saint Didier" (französisch); "Fort Douaumont" (französisch); "Henry Desprez" (französisch); "Paris" (französisch); "Lafayette" (französisch); "Ville de Majunga" (französisch); "Sarcoxie" (französisch); "Tetuan" (französisch); "Lorient" (französisch); "Verhaven" (niederländisch); "Roslagen" (dänisch); "Hulda Thorden" (dänisch); "Karin Thorden" (dänisch); "Brita Thorden" (dänisch); "Disa" (dänisch); "Manhattan" (amerikanisch); "Washington" (amerikanisch); "Falke" (deutsch); "Pometol" (deutsch); "Wakama" (deutsch); "Togo" (unbekannt); "Casamance" (unbekannt); "Armdius" (unbekannt); "Normanie" (unbekannt); "Chateau Palmer" (unbekannt); "Ville de Pamatave" (unbekannt); "Margaux" (unbekannt) Enthält auch: Aufstellung über Güter, die vor dem 3. Sept. 1939 in Le Harve eintrafen und sonstige Freigaben

          Ladung der Schiffe: Bd. 7
          BArch, RM 15/1607 · Akt(e) · 1941
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: "Oliva" (deutsch); "Manizales" (deutsch); "Togo" (deutsch); "Wagogo" (deutsch); "Niemburg" (deutsch); "Ville de Reims" (französisch); "Arijon" (französisch); "Martiniere" (französisch); "Bourbonais" (französisch); "Ville de Tamatave" (französisch); "Arica" (französisch); "Alioth" (französisch); "Leoville" (französisch); "Fort de Troyen" (französisch); "Belle Isle" (französisch); "Cantal" (französisch); "Linois" (französisch); "Indiana" (französisch); "Forbin" (französisch); "Vendôme" (französisch); "Fort Binger" (französisch); "d’Entrecosteaux" (französisch); "Congo" (französisch); "Saint Octave" (französisch); "Ango" französisch); "Fort de Vaux" (französisch); "Chateau Laroze" (französisch); "Margaux" (französisch); "Champlain" (französisch); "de la Salle" (französisch); "Colombie" (französisch); "Paris" (französisch); "Arigny" (französisch); "Formose" (französisch); "Barsac" (unbekannt); "Trondanger" (unbekannt); "Lady Cloe" (englisch); "Lady Emerald" (englisch); "Colwith Torre" (englisch); "City of Kobé/Cyclops" (englisch); "Clan Morison" (englisch); "Antilochus" (englisch); "City of Mandaley" (englisch); "Bangalore" (englisch); "Harmodius" (englisch); "City of Athens" (englisch); "Washington" (amerikanisch); "West Cohas" (amerikanisch); "President Harding" (amerikanisch); "President Rooseweldt" (amerikanisch); "Manhattan" (amerikanisch); "Brimanger" (norwegisch); "Raul Soares" (brasilianisch); "Boringia" (niederländisch); "Delfshaven" (niederländisch); "Ceres" (niederländisch); "Parkhaven" (niederländisch); "Costa Rica" (niederländisch)

          NL Bornhak - Bornhak, Conrad

          Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Conrad Bornhak (* 21. März 1861 in Nordhausen; † 9. Februar 1944 in Berlin) war ein deutscher Rechts- und Verfassungsgeschichtler. Nach einer Promotion im Fach Rechtswissenschaft in Göttingen im Jahre 1885 habilitierte sich Bornhak 1887 an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Von 1893 bis 1900 hatte er das Richteramt inne, zuerst in Prenzlau. Eine Hochschullehrertätigkeit ab 1897 an der Berliner Universität als außerordentlicher Professor übte er zugleich im Fach Staats- und Völkerrecht an der Preußischen Kriegsakademie in Berlin aus. Trotz 1924 erfolgter Emeritierung beendete erst eine Suspendierung wegen republikfeindlicher Äußerungen im Jahre 1926 seine Lehrtätigkeit. Bornhak setzte sie daraufhin von 1928 bis 1931 an der Universität Kairo fort. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland lehrte er erneut bis zum Wintersemester 1939/40, als der Dekan auf ministerielle Weisung hin das Ende seiner Lehrtätigkeit veranlasste. Ordnung und Klassifikation: Manuskripte und Typoskripte werden jeweils in einer Verzeichnungseinheit zusammengefasst. 3, 110 unter 31 zusammengefasst 10, 54, 93 unter 10 zusammengefasst 19, 76, 103 unter 19 zusammengefasst 2, 36, 48 unter 48 zusammengefasst 8, 29 unter 29 zusammengefasst 9, 4, 14 unter ... zusamenngefasst 34, 11 unter 34 Vorwort: Conrad Bornhak, geboren 1861 in Nordhausen, gestorben 1944 in Berlin. 1885 Promotion in Rechtswissenschaft in Göttingen, 1887 Habilitation in Berlin. 1897 außerordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Dozent an der Preußischen Kriegsakademie. 1924 emeritiert, 1926 Suspendierung von der Lehrtätigkeit aufgrund republikfeindlicher Äußerungen. Danach Lehrtätigkeit an der Universität Kairo. Information zum Nachlass Umfang: 104 AE; 0,4 lfm Laufzeit: 1898-1932 Signatur: HUB, UA, NL Bornhak Inhalt: Handschriftliche Rechtsgutachten zu verschiedenen Berufsständen, Sonderdrucke, Zeitungsausschnitte Erschließungszustand: erschlossen Benutzung: nach Anmeldung Bestandsgeschichte: Diese Unterlagen aus dem Nachlass von Prof. Bornhak (21.03.1861 Nordhausen - 09.02.1944 Berlin; Pd 1887, a.o.Prof.11.06.1898 für Staats- und Verwaltungsrecht u. Strafprozeß, entpflichtet 1926) wurden von Prof. Albert Predeek (1883-1956 - damaliger Direktor der TH Berlin) kurz vor Ende des 2. Weltkrieges zur Verwahrung an Prof. Heinrich Wienhaus (Tharandt) und von dessen Sohn Prof. Otto Wienhaus im Jahre 2014 an das Universitätsarchiv der TU Dresden übergeben. Der Leiter des Universitätsarchiv der TU Dresden, Herr Dr. Matthias Lienert übergab diese Unterlagen dann am 05.Dezember 2014 an den Leiter des Universitätsarchivs der HUB, Dr. Winfried Schultze.