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              Stadtarchiv Worms, 185 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl Umfang: 760 Archivkartons, Überformate (= 3169/3561 Verzeichnungseinheiten (mit a,b,c-Unterteilungen ca. 3200) = 77 lfm - davon 3,5 lfm Fotoalben) Laufzeit: 1877 - 1988 Der Bestand Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl wurde Ende 1997 durch Ludwig Cornelius Freiherr von Heyl (jun., 1920-2010) als Depositum an das Stadtarchiv Worms übergeben. Die in zwei Kellerräumen des Heylshofs lagernden Unterlagen umfassten bzw. umfassen sowohl das private als auch Teile des ehemaligen Firmenarchivs der von Ludwig C. Freiherr von Heyl bis zu ihrer Stilllegung 1974 geleiteten Lederwerke Heyl-Liebenau. Es lag zum Zeitpunkt der Übernahme ein Verzeichnis vor "Akten Baron Ludwig jun. jetzt im Heylshofkeller befindlich", das vermutlich im Zuge der Umlagerung von Liebenau in den Heylshof erstellt worden war. Das Schriftgut wurde darin in VII Hauptgruppen untergliedert, die Inhalte waren grob betitelt und die jeweilige Anzahl der Ordner sowie deren Laufzeit festgehalten. Bei Teilen des Materials waren zwei lagerungstechnische Provenienzangaben erkennbar. Es fand sich zum einen die Angabe "Akten Baron Ludwig, vom Speicher Werk Liebenau" (Altsignatur Nr. 784 - 889, Nr. 891 - 1163), zum anderen "Sekretariat Baron Ludwig" (Altsignatur Nr. 622 - 783). Vor dem Abtransport in das Außenmagazin des Stadtarchivs (oberer Archivkeller im Verwaltungsgebäude Adenauerring) wurden von Seiten des Archivs unter Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung die Stücke durchnummeriert und eine Bestandsliste, in die die Ordner-Rückentitel übernommen wurden, erstellt. Das Material war jedoch nicht nur in Aktenordnern abgeheftet, sondern befand sich teilweise auch in Metall-Kassetten, Mappen, einem Koffer und in Bündeln verschnürt. 45 großformatige Fotoalben von Ludwig Freiherr von Heyl sen. (ca. 3,5 laufende Meter), gehörten ebenfalls dazu. Insgesamt wurden ca. 1350 Einheiten registriert. Über zehn Jahre diente diese Bestandsliste als provisorisches Findmittel, bis Ende 2007 durch Unterzeichnerin mit der archiv-fachlichen Verzeichnung in das EDV-Archivprogramm AUGIAS begonnen wurde, die im September 2009 ihren Abschluss fand. Im Frühjahr 2009 wurden überraschend noch weiter Unterlagen in einem Schrank im Heylshof entdeckt, die an das Stadtarchiv abgegeben und bei der Verzeichnung noch berücksichtigt werden konnten. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Unterlagen betr. die Stiftung Heylshof und Handakten in Verbindung mit der Liquidation des Werkes Liebenau. Zur Verzeichnung: Zunächst wurde ein großer Teil des Materials in das Stadtarchiv verbracht. Im Vorfeld vor der jeweiligen Titelaufnahme in AUGIAS mussten eine Reihe von "Handarbeiten" durchgeführt werden. Unter Beachtung der Erfordernisse zur Bestandserhaltung erfolgten verschiedene konservatorische Maßnahmen. Die Unterlagen wurden aus den Aktenordnern in säurefreie Archivmappen umgebettet, dabei auch die Büroklammern entfernt. Einige Akten waren verschmutzt und wurden gereinigt, einige wiesen Schimmelspuren auf. Aus vielen Aktenordnern wurden zwei teilweise drei neue Einheiten gebildet, die jedoch durch entsprechenden Zusatz bei der alten Archivsignatur als Gesamteinheiten wieder rekonstruierbar sind. Einige persönliche Papiere, die in Blechkassetten aus dem ausgebrannten Majorshof (Majorshofbrand infolge Kriegseinwirkung am 21.2.1945) gerettet werden konnten, wiesen bzw. weisen Brandschäden auf (brüchiges Papier, schlecht lesbare Schrift usw.). In den Fällen, in denen es konservatorisch vertretbar war, wurden Kopien gefertigt, die geschädigten Schriftstücke zur Schonung in Umschläge in den Faszikeln belassen. Zuletzt wurden die Verzeichnungseinheiten in säurefreie - insgesamt 757 - Archivkartons verpackt. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip (d.h. fortlaufende Durchnummerierung), die Signaturen der provisorischen Bestandsliste wurden dabei festgehalten und ermöglichen mittels Konkordanz das Auffinden unter der neuen Signatur. Falls die Aktenordner Registraturangaben trugen, wurden diese bei der Titelaufnahme berücksichtigt, so dass auch anhand alter Aktenverzeichnisse zum Privatarchiv bzw. der Firmenregistratur Aussagen über die Vollständigkeit bzw. die Verluste gemacht werden können. Verschiedene Verzeichnisse liegen z.B. in dem Bestand Abt. 180/1 Firmenarchiv Heyl-Liebenau vor, in dem dasselbe Registraturzeichensystem verwendet wurde wie bei den meisten Unterlagen aus der Provenienz Baron Ludwig sen. Eine umfangreiche Serie bildeten Feldpostbriefe (1914-1918), die zum großen Teil gebündelt in Packpapier aufbewahrt worden waren. Es wurde entschieden, die Briefe in der vorgefundenen Reihenfolge aus den Briefumschlägen zu entnehmen und beide Teile gelocht in Schlauchhefter einzufügen. Gegenüber der Schädigung durch Lochung, die offensichtlich ursprünglich sowieso vorgesehen war wie einige schon in Heftern vorliegende Feldpostbriefe zeigen, gaben die positiven Aspekte dieser Verfahrensweise den Ausschlag. Die Briefe sind auseinandergefaltet leicht zu benutzen, sie verbleiben in der vorgefundenen Reihenfolge und die Umschläge, die bei anderen Korrespondenzen zum großen Teil nach ihrer Eingliederung in Aktenordner vernichtet wurden, ermöglichen hier die Identifizierung der Absender. Die meisten der insbesondere zum Majorshof (auch zu dem nach dem Krieg als Wohngebäude umfunktionierten Stallgebäude) vorhandenen Pläne, darunter auch Pläne des Baurats Pflaume, wurden digitalisiert, Kopien zur besseren Benutzung dem Bestand beigefügt, ebenso zwei CD-Roms mit den Aufnahmen, die auch im Fotoarchiv verfügbar sind. Die große Serie mit Fotonegativen (knapp 7700 Stück) wurden in den vorgefundenen beschrifteten Umschlägen belassen. Sie bedürfen einer späteren Reinigung und einer konservatorisch optimalen Aufbewahrungsmöglichkeit. Diese Arbeit sollte eventuell mit einer gleichzeitigen Digitalisierung verbunden werden. Auf die aufwändige Erstellung eines Index wurde verzichtet, da die Schlagwortrecherche in AUGIAS zu den jeweiligen Fundstellen führt. Mit Sperrvermerk wurden gut zehn Prozent des Bestandes nach den Vorgaben des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz versehen. Etwa 60 Akten/Hefter wurden kassiert. Es handelte sich im Wesentlichen um Massenschriftgut wie Rundbriefe verschiedener Verbände und Vereinigungen, Werbebroschüren, Informationsschriften (z.B. die sog. Fuchsbriefe), Bankauszüge etc. Zur Klassifikation: Die Klassifikation für den Bestand Abt. 185 wurde trotz vorliegender provisorischer Bestandsliste erst nach der Verzeichnung entwickelt. Diese Vorgehensweise erwies sich im Nachhinein als sinnvoll, da im Voraus sicherlich eine zu vielschichtige inhaltliche Aufgliederung entstanden wäre, die wegen Überschneidungen und somit nicht eindeutig umsetzbaren Zuordnungen vermutlich Probleme bereitet hätte. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeit wurde eine Dreiteilung der Klassifikation fixiert. Das in Hauptgruppe 1 zugeordnete, mengenmäßig ungefähr die Hälfte des Bestandes ausmachende Material umfasst den Nachlass von Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. aus der Zeit von etwa 1905/14 bis zu seinem Tod 1962. Hier findet sich Persönlich-Privates (Namensführung, Familie, Tagebücher/Terminkalender, private Bescheinigungen und Urkunden, Jubiläen usw.), ferner Korrespondenz (allgemeiner Schriftwechsel, Familie, Feldpostbriefe, Künstlerschriftwechsel), auch Unterlagen aus dem privaten, familiären und sonstigen Wirkungskreis seiner Gemahlin Eva Marie von Heyl geb. von der Marwitz. Darüber hinaus liegt zu seinem gesellschaftlichen Engagement (insbesondere Stiftung Kunsthaus Heylshof), seinem politischen Wirken (Stadt und Land, Parteien, politische Gremien), zu seiner Mitgliedschaft/Tätigkeit in Verbänden und Vereinigungen (u.a. Johanniterorden, Burschenschaft Saxo-Borussia Heidelberg, Heidelberger Kreis; NS-Wirtschaftsgruppe Lederindustrie), zu zahlreichen Wormser und überregionalen Vereinen, zu seiner aktiven Militärzeit und Verbindung zu militärischen bzw. Veteranenvereinigungen nach 1918 Material vor. Außerdem gehören Fotoalben und Foto- bzw. Negativserien zu den Unterlagen des Barons Ludwig sen. Die zweite Klassifikationsgruppe umfasst Unterlagen und Korrespondenz ab 1945 von Ludwigs gleichnamigem, 1920 geborenen Sohn Ludwig Frhr. von Heyl jun., mit im Wesentlichen Korrespondenz (privat und geschäftlich), Persönlichem (Privatpapiere, Kriegserinnerungen, Unterlagen betr. verschiedene Lebensabschnitte, Terminkalender, Familie; Laufzeit 1920 - 1982) und zu verschiedenen Aktivitäten / Tätigkeiten in Berufs- und Fachverbänden, Politik, Rotary-Club und Vereinen. Die dritte und letzte Klassifikationshauptgruppe wurde für die Akten zu den Lederwerken, in erster Linie zu Heyl-Liebenau, eingerichtet. Hier finden sich geschäftliche Unterlagen aus der Zeit ab 1923, als Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. die Verantwortung für die Lederwerke Heyl-Liebenau in Worms-Neuhausen übernommen hat, über die Übernahme und die Geschäftsleitung durch seinen Sohn Ludwig jun. bis zur Auflösung dieses als letzten der Wormser Lederbetriebe produzierenden Unternehmens im Jahr 1974. Zum Inhalt: Die Unterlagen im Bestand setzen mit Ludwig von Heyls Studienjahren in Heidelberg (um 1905) bzw. dem zeitgleichen Eintritt in das väterliche Werk, die Lederwerke Cornelius Heyl, ein. Private und allgemeine Korrespondenzserien, auch umfangreiche Feldpost (1914-1918) belegen sein überaus breites Wirken in Vereinen und Vereinigungen des protestantisch-nationalliberalen Bürgertums. Schriftwechsel mit Vereinen, vorwiegend regionalen (Aufbauverein bzw. Wiederaufbauwerk Worms e.V., Verkehrsverein Worms, Kasino- und Musikgesellschaft, Ruderclub Worms e.V., u.a.) aber auch überregionalen Vereinen umfassen einige Aktenfaszikel, weitere enthalten Korrespondenz und Unterlagen zum Johanniterorden. Hervorzuheben ist die Materialfülle zu Ludwig von Heyls jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Tätigkeit in der exklusiven Studentenverbindung Saxo-Borussia Heidelberg und zur studentischen Verbindung Heidelberger Kreis. Zu Ludwig von Heyls aktiver Militärzeit findet sich ebenso Schriftgut wie zu seiner späteren regen Verbindung zu militärischen Veteranenvereingungen und Kameradschaften. Auch Briefwechsel mit Künstlern (z.B. Bildhauer David Fahrner, Prof. Schmoll von Eisenwerth, Daniel Greiner, Erich Arnold), von denen er einige als Mäzen förderte, finden sich in vorliegendem Bestand. Ludwig C. von Heyls politische Tätigkeit (für die DVP) im Wormser Stadtparlament von 1918 bis 1930, als hess. Landtagsabgeordneter (1924-1927) und sein Engagement in der Kommunalpolitik nach 1945 findet ebenso Niederschlag wie sein Wirken in der Evangelischen Landeskirche. Einen besonderen Quellenwert weisen die prachtvollen Fotoalben (ab 1903 - 1937) auf, die nicht nur das familiäre Umfeld und private Aktivitäten dokumentieren, sondern auch durch ergänzendes Quellenmaterial (Dokumente, Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Programme etc.) politische und gesellschaftliche Ereignisse illustrieren. Eine Fortsetzung der Serie war offensichtlich geplant, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings liegen Materialsammlungen zu "projektierten Fotoalben" bis 1950 vor. Diese wurden in Umschlägen gesammelt und waren bei der Übernahme in einem Koffer aufbewahrt. Weiteres Fotomaterial, Negativserien (Negative, Glasplatten, Abzüge), darunter auch Aufnahmen aus Wormser Kinderschulen und dem Altenheim Sophienstift aus den 1920er Jahren sowie Aufnahmen Heyl-Liebenau betreffend bieten eine dichte bildliche Überlieferung bis in die 1950er Jahre, darüber hinaus finden sich auch einige Fotoalben anderer Familienmitglieder. Einen großen Anteil an Fotomaterial und Postkartenserien wurden von Ludwig von Heyl sen. als Materialsammlungen zu Vorträgen über Reisen angelegt. In dem Schriftgut, das aus der Provenienz Ludwig C. Freiherr von Heyl jun. stammt, machen neben der Korrespondenz (privat und geschäftlich), die aus seiner Tätigkeit und Mitgliedschaft in Fachverbänden (hptsl. Verband der Deutschen Lederindustrie, in der Vereinigung und im VGTC - Verein für Gerberchemie und Technik) stammenden Akten einen großen Bestandteil aus. Zu den Lederwerken Heyl-Liebenau (ab 1923), der Emil Waeldin AG (ab 1936), zu Tochterfirmen und Auslandsgesellschaften findet sich Material unterschiedlichen Umfangs in vorliegendem Bestand. Geschäftliche Korrespondenz, Reiseberichte, Tages- bzw. Wochen- und Monatsberichte, Jahresabschlüsse und Aktenvermerke bilden den Schwerpunkt der Unterlagen. Ebenso wird die abschließende Liquidation dokumentiert. Auch zur Stiftung Kunsthaus Heylshof liegt eine seit ihrer Gründung bis 1972 vielfältige Überlieferung vor, die nahezu vollständig der in Abt. 185 Nr. 2536 vorhandenen Registraturliste Akten Stiftung Kunsthaus Heylshof entspricht. Sie umfasst z.B. Inventarien, Unterlagen zum Swarzenski-Katalog, Korrespondenzen, Sitzungsprotokolle des Stiftungsvorstandes, Schriftgut betr. verschiedene Kunstwerke. Der Verbleib der ebenfalls in vorgenannter Akte von Rechtsanwalt Engisch aufgeführten Heylshofpläne konnte noch nicht ermittelt werden. Die in diesem Bestand vorliegenden umfangreichen Korrespondenzserien von Vater und Sohn Ludwig C. von Heyl enthalten vielfältiges Material nicht nur zu den engen Mitgliedern der eigenen Familie, sondern auch zu den angeheirateten oder durch Übernahme von Patenschaften verbundenen Familien. Hier ist insbesondere das alte märkische Adelsgeschlecht von der Marwitz (Friedersdorf) zu nennen. Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. heiratete 1917 Eva Marie von der Marwitz, mit deren Zwillingsbrüdern Gebhard und Bernhard (Geppy und Banni, beide im Ersten Weltkrieg gefallen) er schon während seiner Studienzeit im Corps Saxo-Borussia in Freundschaft verbunden war. Auch mit Adelheid und Bodo von der Marwitz (die beiden anderen Geschwister) wurden ausführliche Briefwechsel geführt. Praktische Hinweise: Bei der Recherche per Suchlauf ist zu beachten, dass bei den Schlagworten verschiedene Schreibweisen berücksichtigt werden sollten, vor allem bei Namen, Vereinen usw. Im Zuge der manuellen Sortierung der Verzeichnungseinheiten wurde insbesondere bei Korrespondenzserien zum einen die alphabetische und zum anderen die chronologische Reihenfolge berücksichtigt. Bei Aktenordnerserien von geschäftlichen Unterlagen wurde in den Fällen, in denen die Ordner aufgeteilt werden mussten, in der Regel der ursprüngliche Ordnungszustand der Akten beibehalten. Das kann dazu führen, dass, da über gewisse Zeiträume die Ordner chronologisch von hinten nach vorne abgeheftet wurde, im ausgedruckten Findbuch ein "chronologischer Dreher" auftreten kann, wenn die zeitliche Ordnung hinter die Registraturordnung tritt. Die Klassifikationsgruppe 2.6.1. Berufs- und Fachverbände, Kammern erwies sich als so umfangreich und vielschichtig durch die vorgegebene alte Registraturordnung, dass von einer kompletten Neuordnung abgesehen wurde. Deshalb ist bei Interessenschwerpunkten entweder ein Schlagwort-Suchlauf zu empfehlen oder die Durchsicht des ganzen Abschnittes im Findbuch. Für die Fotonegativserien und teilweise zu den Glasplattennegativen liegen handschriftliche Kladden und Verzeichnisse vor, in denen diese fast lückenlos mit Nummern und Kurzangabe zur Abbildung festgehalten werden. Somit ist in der Regel gewährleistet, dass gezielt auf einzelne Negative zugegriffen werden kann. Verweis auf ergänzende Archivbestände: Hier ist vor allen Dingen Abt. 180/1 Heyl’sche Lederwerke Liebenau im Stadtarchiv Worms für die das Unternehmen betreffenden Unterlagen heranzuziehen, da anhand alter Registratursignaturen zu erkennen ist, dass das Material aus einer Provenienz stammt. Die Bestände ergänzen sich und spiegeln zusammen die ursprüngliche Firmenregistratur wieder. Für das Schriftgut, dass sich auf den privat-persönlichen Bereich bzw. die Familie bezieht, ist in erster Linie als weiterer großer Bestand Abt. 186 Familienarchiv Leonhard von Heyl / Nonnenhof zu nennen. Auch hier gibt es Verflechtungen in der Überlieferung zwischen beiden Beständen. Dies ist teilweise auch durch erhaltene alte Archivregistraturmappen in Abt. 185 zu belegen, die die Provenienzangabe Freiherrlich von Heyl zu Herrnsheim’sche Privat-Verwaltung (z.B. Abt. 185 Nr. 246, Nr. 298) tragen. Für die Familie ist darüber hinaus auch der Sammlungsbestand Abt. 170/26 zu berücksichtigen. Für die politische Tätigkeit im Stadtparlament und in der Kommunalpolitik von Vater und Sohn Ludwig von Heyl überhaupt sollten die Bestände Abt. 5 Stadtverwaltung vor 1945 und Abt. 6 Stadtverwaltung Worms nach 1945 herangezogen werden. Worms, im September 2009 Margit Rinker-Olbrisch, Stadtarchiv Worms Literatur: Im Stadtarchiv Worms liegt eine umfassende Bibliographie zur Geschichte und Bedeutung der Familie von Heyl und der Heyl’schen Lederwerke vor. Nachfolgend soll nur eine Auswahl von Veröffentlichungen aufgeführt werden. - BAUER, Oswald G., Josef Hoffmann. Der Bühnenbildner der ersten Bayreuther Festspiele, München 2008 [enge Bezüge zur Wormser Familie (von) Heyl]. - BÖNNEN, Gerold, Wahlen und Abstimmungen in Worms während der Weimarer Republik: Materialien und Analysen, in: Der Wormsgau 23, 2004, S. 124-165. - HARTMANN, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.). - Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold BÖNNEN, Stuttgart 2005 (darin v.a.: Fritz REUTER, Der Sprung in die Moderne: Das "Neue Worms" (1874-1914), S. 479-544; Gerold BÖNNEN, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig BRÜCHERT, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823. - REUTER, Fritz, Vier bedeutende Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie: Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661. - Stiftung Kunsthaus Heylshof. Kritischer Katalog der Gemäldesammlung, bearb. v. Wolfgang Schenkluhn, Worms 1922 (darin: Klaus HANSEMANN, Der Heylshof: Unternehmerschloß und Privatmuseum, S. 19-50; Judith BÜRGEL, "Da wir beide Liebhaberei an Antiquitäten besassen". Zur Gemäldesammlung von Cornelius Wilhelm und Sophie von Heyl, S. 51-71) - SWARZENSKI, Georg, Führer durch die Kunstsammlungen im Heylshof zu Worms, o.O. 1925. - 1783-2008. Vereinigte Kasino- und Musikgesellschaft Worms. Festschrift zur 225-Jahrfeier, hg. v. Ulrich OELSCHLÄGER und Gerold BÖNNEN, Worms 2008 (Der Wormsgau, Beiheft 40)

              Stadtarchiv Worms, 159 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten, Amtsbücher) Umfang: 1943 Verzeichnungseinheiten (= 27 lfm = 201 Archivkartons, 2 große Kartons, 2 lfm Überformate - eig. Bestand: 1878 VE, Rest im Heylshof = 64 VE, mit Unter-VE insg. 2015) Laufzeit: 1445 - 1866 Zur Familie und Herrschaft Dalberg (Anm. 1) Die Familie der Kämmerer von Worms, später genannt ’von Dalberg’, gehörte als einflussreicher Familienverband der bischöflichen Wormser Ministerialität an. Sie übte seit 1239 das erbliche Amt der Kämmerer von Worms aus; verbunden waren damit später wirtschaftlich-finanzielle Vorrechte in Worms, Gerichtsrechte und das Judengericht in Worms. Seit dem 14. Jahrhundert gelang der Familie der Ausbau verschiedener Besitzkomplexe zwischen Niederelsass und Hunsrück mit einem Schwerpunkt im Wormsgau. Dazu gehört auch ein seit dem 14. Jahrhundert voranschreitender Herrschaftsausbau in den Orten Herrnsheim und Abenheim durch Erlangung von Lehensrechten und Eigengut (2). Der Herrschaftskomplex mit Herrnsheim und Abenheim war dabei überwiegend von kurpfälzischem Territorium umschlossen. Um 1460 erfolgte die Errichtung eines Burg- bzw. Schlossbaues und einer Ortsummauerung bzw. -umwehrung in Herrnsheim (Burg); in die Zeit von ca. 1470 bis 1492 Zeit fällt der Umbau einer Kapelle der dortigen Pfarrkirche St. Peter zur Grablege, womit sich die bis heute in Herrnsheim baulich bzw. am Ortsbild ablesbare Situation eines kleinen Residenzortes herausgebildet hat. Das heutige Schloss Herrnsheim, seit 1958 im Eigentum der Stadt Worms, entstand gemeinsam mit dem bedeutenden englischen Landschaftsgarten in zwei Bauphasen von 1808 bis 1814 und von 1820 bis 1824. Bei der Herrschaft Dalberg handelt es sich um ein typisches mittleres reichsritterschaftliches Territorium. Die Dalberger stellten seit dem späten Mittelalter kurmainzische und kurpfälzische Lehensträger und übernahmen wichtige geistliche Ämter, darunter den Wormser Bischof Johann von Dalberg (1445-1503). Die Familie spaltete sich in verschiedene Linien und Zweige auf. Herausragende Personen, zu denen Material im Bestand überliefert ist, sind Carl Theodor von Dalberg (1744-1817, Kurfürst von Mainz, Großherzog von Frankfurt); Wolfgang Heribert von Dalberg (1750-1806, Staatsminister in Mannheim, Intendant des Nationaltheaters); Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812, Bischof und Humanist); Emmerich Joseph Duc de Dalberg (1773-1833, Diplomat und Politiker). Zur Geschichte des Gesamt-Bestandes des Herrnsheimer Dalberg-Archivs nach der Dalberger Zeit Im Jahr 1883 veräußerte John Dalberg-Acton aufgrund finanzieller Engpässe (3) das Schloss Herrnsheim mit allem Interieur und der Parkanlage aus dem Besitz seiner Familie an den Wormser Lederindustriellen Cornelius Wilhelm Heyl (nobilitiert 1886 - Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim). Somit gingen auch die dort lagernde Bibliothek und die Urkunden- und Aktenbestände des Herrnsheimer Dalberg-Archivs der Vorbesitzer an den Käufer über. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1923 übernahm D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Schloss, in das er im April 1929 offiziell einzog (4). In den Jahren des zweiten Weltkrieges wurde das Schriftgut aus Sicherheitsgründen mehrfach verlagert und erlitt dabei vermutlich nicht nachvollziehbare, jedoch eher geringere Verluste (5). Bis zum Umbau zu einer Wohnung war das Dalberg-Archiv in einem besonderen, mit einer eisernen Tür verschlossenen Archivraum im Schloss untergebracht, danach in der Bibliothek in dem Turmzimmer im ersten Obergeschoss. Als Siegfried Freiherr von Heyl zu Herrnsheim, Sohn von D. Dr. jur. Cornelius Frhr. Heyl zu Herrnsheim, im Juli 1958 das Schloss an die Stadt Worms veräußerte (6), waren die in Kästen und Bündeln aufbewahrten Urkunden, Akten und Amtsbücher des Dalberg-Archivs nicht Bestandteil des Verkaufs. Allerdings sollte es nach Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft (im Herbst 1959) als Leihgabe an die Stadt vor Ort belassen werden und vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags eine Bestandsaufnahme erfolgen (7). Diese Arbeit übernahm Carl J. H. Villinger (8), der sein summarisches Verzeichnis mit der Verzettelung am 3.7.1964 an Dr. Georg Illert übergab (9). Der Entwurf des Leihvertrags war Ende 1965 zur Zufriedenheit beider Parteien gefertigt, sodass einem endgültigen Abschluss im folgenden Jahr nichts mehr entgegenstand. Am 19. Juli 1966 trat überraschend Rechtsanwalt H. Ramge in seiner Eigenschaft als Mittestamentsvollstrecker mit dem Angebot an die Stadt heran, dass diese das Dalberg-Archiv und die Bibliotheksbestände des Schlosses Herrnsheim aus dem Nachlaß von D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim käuflich … erwerben (10) könne. Mit Unterstützung der Landesarchivverwaltung Koblenz, die u.a. auf Grundlage des Villinger’schen Verzeichnisses ein Gutachten erstellte, wurde der Wert ermittelt und ein Jahr später - im Juli 1967 - die Veräußerung des Schriftgutes an die Stadt vollzogen. Somit konnte das Dalberg-Archiv, das laut Verfügung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vom 13.7.1961 in das Landesverzeichnis national wertvoller Archive eingetragen worden war, als geschlossener Bestand in Worms verbleiben (11). Im Anschluss sollte eine genauere Inventarisierung vorgenommen werden, die fertig gestellt wurde, bevor das Archiv aus Sicherheitsgründen in das Stadtarchiv verbracht wurde. Villinger hatte von dem Inhalt der 39 Archivkästen, deren qualitativer Zustand von gut bis teilweise sehr schlecht angegeben wurde und von dem übrigen Archivschriftgut ein detailliertes Verzeichnis erstellt (12). Anhand dieser Liste Villingers konnten bei der Übernahme das Fehlen verschiedener Urkunden und Akten sowie einzelner Briefe aus Korrespondenzserien und Lücken in Amtsbuchserien festgestellt werden (13). Im Jahr 1980 überreichte Siegfried Freiherr Heyl zu Herrnsheim 14 gesiegelte Pergamenturkunden und im Jahr 1985 seine Tochter, Frau Cornelia von Bodenhausen, weitere 72, teilweise schmuckvolle Dokumente aus dem ehemaligen Besitz der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg an die Stiftung Kunsthaus Heylshof (14). Die dort aufbewahrten Urkunden wurden mit Zustimmung des damaligen Vorsitzenden des Kuratoriums, Frhr. Ludwig von Heyl, im Rahmen des Projektes der Dalberger Regestensammlung unter Federführung des Hess. Staatsarchivs Darmstadt noch 1985 in Darmstadt mikroverfilmt und in das Regestenwerk aufgenommen (15). Das weitere im Heylshof liegende Schriftgut wie Akten, Korrespondenzen etc. konnte bei der Erstellung des vorliegenden Repertoriums berücksichtigt werden (16). Einige Akten, die bei einer Versteigerung in Heidelberg 1984 angeboten wurden, konnten mit Unterstützung des Altertumsvereins Worms gekauft werden (17). Auch 1994 konnte die Stadt mit finanzieller Unterstützung des Kulturfonds der Wormser Wirtschaft aus privater Hand 23 Amts- und Rechnungsbücher erwerben, die dem Bestand zugefügt wurden. Mithilfe dieses Materials konnten erneut Lücken in vorhandenen Serien geschlossen werden. Unter dieser Erwerbung fand sich auch das von dem von Heyl’schen Bibliothekar und Archivar Wilhelm Graf 1919 erstellte Inventar "Verzeichnis der Urkunden, Schriftstücke etc. des Kämmerer-Dalbergarchivs Schloß Herrnsheim…", in dem er [bis dahin] jedoch nur die Urkunden erfasst hatte (18). Zur Nutzung und Verzeichnung der Abt. 159 Bei vorliegendem Bestand Abt. 159 handelt es sich um das Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher), das zusammen mit den weiteren Beständen Abt. 159-U Herrnsheimer Dalberg- Archiv (Urkunden) und Abt. 159-P Dalberger Plan-Sammlung die Gesamtüberlieferung des ehemals im Herrnsheimer Schloss aufbewahrten Archivs der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg umfasst. Als komplexes Adelsarchiv innerhalb der Bestände des Stadtarchivs Worms kommt ihm überregionale Bedeutung zu. Es spiegelt das Wirken einer ritterschaftlichen Adelsfamilie mit ihrer herrschaftlichen Funktion und mit ihren familiären Verflechtungen wieder. Nach der Übernahme des Materials durch die Stadt Worms im Jahr 1967 diente über Jahre das von C. J. H. Villinger gefertigte Verzeichnis als Findmittel . Im Archiv wurden dann auch die Konvolute und Amtsbücher von Nr. 1 - Nr. 428 durchnummeriert und in einer entsprechenden Liste erfasst. Während die schon 1919 durch den Heyl’schen Bibliothekar und Archivar, Wilhelm Graf, in Urkundenmappen, mit Nummern versehenen und mit Titelaufnahmen registrierten Urkunden (Nr. 1 - Nr. 323, zzgl. Unternummern (19)) zunächst gut zu benutzen waren, waren die in den übrigen Archivkasten enthaltenen Akten und Mappen mit Kurztitel und Angabe der Kastennummer zwar relativ verlässlich auffindbar, jedoch wegen fehlender Einzelsignaturen nur vage zitierbar. Nachdem in den 1980er Jahren die Bearbeitung der dalbergischen Urkundenbestände in Darmstadt, Worms (Stadtarchiv, Heylshof, Pfarrarchiv Herrnsheim) und in anderen Archiven unter Federführung des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt umgesetzt worden war, nahm man eine genauere Verzeichnung der Akten als weiteres Projekt in Angriff (20). Herr Dr. Jürgen Rainer Wolf vom Hessischen Staatsarchiv Darmstadt bearbeitete die in den weiteren Archivkästen des Wormser Dalberg- Archivs aufbewahrten Unterlagen, die zu diesem Zweck nach Darmstadt verbracht wurden. Es wurde jedoch nur ein Teil der Kästen (21) erschlossen, dabei erhielt jede Kiste eine Nummer mit durch Schrägstrich abgeteilten Unternummern für die darin enthaltenen einzelnen Stücke. Die Arbeit kam jedoch nicht zu einem Abschluss. Ab sofort musste das Wolf’sche Findmittel, in dem auch Amtsbuchserien berücksichtigt waren, neben dem von Villinger (22) erstellten Verzeichnis verwendet werden. Die Benutzung des Bestandes galt fortan als eine besondere Herausforderung, zumal darüber hinaus noch eine Verknüpfung zwischen Urkunden- und Aktenbestand bestand. Denn mit der umfassenden Urkundenverzeichnung waren seinerzeit im Rahmen des Urkundenprojektes auch zusätzlich die in den Akten schlummernden Urkunden erfasst worden, deren Auffinden danach nicht zuverlässig bzw. nur schwer gesichert war (23). Anfang des Jahres 2011 wurde aufgrund der zum einen nicht zufriedenstellenden Benutzbarkeit des Bestandes und zum anderen wegen der nicht durchgängigen und uneinheitlichen Verzeichnungstiefe die komplette Neuverzeichnung des Aktenbestandes beschlossen und im Oktober 2012 abgeschlossen. Die Signaturen sollten dabei nicht komplett geändert werden, vielmehr möglichst viele erhalten bleiben und die Verknüpfung mit vorhandenen Altsignaturen mittels Konkordanz selbstverständlich gewährleistet sein. Die Titelaufnahme erfolgte direkt in das Augias-Archivprogramm, gleichzeitig wurde das Schriftgut in säurefreie Archivmappen und -kästen umgebettet. " Die Nummerierungen der Konvolute wurden als Signaturen beibehalten und, wenn notwendig, mit Schrägstrich abgeteilte Unternummern vergeben, sobald die meist umfangreichen Faszikel verschiedene Einzelmappen enthielten. " Die Amtsbücher behielten ihre Signaturen. " Die Wolf’schen Verzeichnungseinheiten mit ihren Signaturen (Nr. 430/1ff - Nr. 440/1ff) wurden übernommen, gesichtet und die vorhandenen Titelaufnahmen in Anlehnung an die neu verzeichneten Stücke vertieft und ergänzt. " Eventuell in den Akten vorliegende, in den Dalberger Regestenbänden berücksichtigte Urkunden (24) wurden bei der Titelaufnahme sowohl über die Altsignatur, als auch i.d.R. mit Verweis auf die laufende Nummer im zweiten Band der Dalberger Regesten (25) erfasst. " Die von Wolf noch nicht aufgenommenen weiteren Archivkästen wurden nach dem vorgegebenen Muster fortgeführt und verzeichnet, d.h. jeder weitere Archivkasten erhielt eine neue Nummer (Nr. 442ff (26)) und die darin erhaltenen einzelnen Akten, Mappen etc. wurden mit Unternummern, durch Schrägstrich abgetrennt, versehen. " Das am Ende des Bestandes aufgefundene noch nicht verzeichnete Material wurde anschließend mit fortlaufenden Signaturen angefügt. " Die in den 1970er Jahren verschiedentlich angekauften Dalberg-Briefe, hauptsächlich Briefe von Carl Theodor von Dalberg, die seinerzeit in den Bestand integriert worden waren, verblieben auch bei der Neuverzeichnung in Abt. 159. " Die im Kunsthaus Heylshof aufbewahrten Unterlagen wurden verzeichnet und ausgewählte Stücke digitalisiert (27). Die Digitalisate wurden im Stadtarchiv Worms in den Bestand Abt. 159 integriert, da die Stücke ihrer Provenienz nach dem ehemaligen Herrnsheimer Dalberg-Archiv zuzurechnen sind. Bei den Originalen wurden die Signaturen des Stadtarchivs vermerkt, während die im Heylshof verwendete Nummerierung (28) als "Altsignatur" bei der Titelaufnahme festgehalten wurde. So ist bei Bedarf ein gezielter Zugriff auf die Originale im Heylshof möglich. " Im Rahmen der Verzeichnungsarbeit wurde auch der Aktenbestand Abt. 159 N aufgelöst (29) und in Abt. 159 (jetzt Abt. 159 Nr. 852 - Nr. 884) eingefügt. Es handelt sich um Aktenstücke, Korrespondenzen und Familienpapiere (hauptsächlich zur Dotation Petersau und zur Affäre Tascher), die früher offensichtlich ebenfalls dem Dalberg-Archiv zugehörten. Diese bildeten einst den Bestand Abt. 158 von Dalberg, der schon vor 1967 bestanden haben muss, über dessen Zustandekommen, d.h. (Vor-)Provenienz vor Übernahme in das Archiv, jedoch keine Informationen vorliegen. Während der Titelaufnahme zeigte sich, dass der Bestand keine kohärente Struktur aufwies und die Erarbeitung einer Systematik erst nach Abschluss der Arbeit sinnvoll sein würde. Die Klassifikation wurde schließlich in Anlehnung an inhaltliche Schwerpunkte erstellt. Die Zuweisung jeder einzelnen Verzeichnungseinheit zu der entsprechenden Klassifikationsgruppe erfolgte dann in einem letzten Arbeitsschritt, nach dessen Vollendung ein wirklicher Überblick über die Inhalte der vorliegenden Überlieferung und ihrer Bedeutung in ihrer Gesamtheit gewonnen werden konnte. Zum Inhalt Die Unterlagen, die vor der Übernahme in das Wormser Stadtarchiv zuletzt im Bibliotheksturm des Herrnsheimer Schlosses aufbewahrt wurden, umfassen im Wesentlichen Archivalien, die die Herrnsheimer Dalberg-Linie betreffen. Durch die Heirat (oo 12.1.1771) Wolfgang Heribert von Dalbergs mit Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (30) sowie durch Verbindungen der Dalberger mit anderen Familien kam weiteres Urkunden- und Aktenmaterial hinzu. Der Bestand Abt. 159 als Teil des Herrnsheimer Dalberg-Archivs umfasst die Akten- und Amtsbuchüberlieferung, deren zeitlicher Schwerpunkt deutlich im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt. Bei dem frühen Material (ab 1249) handelt es sich meist um Abschriften von Urkunden. Hier ist insbesondere ein Kopiar hervorzuheben, in dem eine Vielzahl von Urkunden zwischen 1249 und 1469 aufgenommen wurde (31). Zeitliche "Ausreißer" im 20. Jahrhundert kamen durch nachträgliche Bestandsergänzungen zustande. Zum einen waren vereinzelt verschiedene Korrespondenzen und Aufzeichnungen zu Zeiten der Familie von Heyl hinzugefügt (32) und zum anderen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Dalberg-Briefen die zugehörigen Schriftwechsel bei den Briefen belassen worden (33). Den geschlossensten Bestand innerhalb der Abt. 159 bildet das auf Emmerich Joseph von Dalberg (1773-1833) zurückgehende Archivmaterial. Aufgrund der Tatsache, dass mit ihm die Herrnsheimer Dalberg-Linie im Mannesstamm ausstarb, oblagen ihm nach dem Tod seines Vaters Wolfgang Heribert sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Herrnsheimer Linie und nach dem Tod seines Onkels Carl Theodor von Dalberg als dessen Universalerbe die Ordnung und Verwaltung seiner Erbmasse einschließlich der Regensburger Dotation. Darüber hinaus und insbesondere liegt in Abt. 159 der diplomatische Nachlass des Duc de Dalberg vor mit zahlreichen Denkschriften, Korrespondenzen und reichem Material (gezielte Sammlung, eigene Aufzeichnungen etc.) zur (Außen-)Politik Frankreichs und sonstiger europäischer Länder. Außerdem finden seine geschäftlichen Aktivitäten reichhaltigen Niederschlag, bei denen nicht zuletzt auch die des Bankhauses Paravey & Cie in Paris, an dem Emmerich von Dalberg neben Pierre Francois Paravey und dem Prince de Talleyrand Teilhaber war, bis zur Abwicklung der Liquidation eine Rolle spielen (34). Detailliert dokumentiert ist auch von Dalbergs Pariser Haushalt durch Handwerkerrechnungen und Anschaffungen für seine Stadtvilla in der rue d’Anjou St. Honoré No. 25 (ab 1811 bis in die 1830er Jahre) (35). Lückenlos sind auch die Berichte und Rechnungen, die aus der Tätigkeit Heinrich Tromlers für den Herzog von 1816 bis 1828 resultieren, im Anschluss erfolgte die Rechnungslegung durch Joseph Caspar Schlipp. Beide waren auch mit der Verwaltung und Beitreibung von Kapital-Ausständen und der Verwaltung der Güter betraut, die dem Herzog alleine gehörten (u.a. Ausstände in Ebersheim und Hangen-Wahlheim, das Bodenheimer Gut, das Töngeshofer Gut zu Ebersheim). Nach seinem Ableben (+ 27.4.1833) gibt ein Inventar einen genauen Einblick über den Nachlass, sein Vermögen an Immobilien und Mobilien, darunter informative Angaben zur Ausstattung des Schlosses in Herrnsheim (36). Anhand der Haupt-Systematikgruppen sollen nachfolgend inhaltliche Schwerpunkte aufgezeigt werden. 1. Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg Die erste Klassifikationsgruppe vereint das Material, das die Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg betrifft, so die Familiengeschichte an sich, mit der sich Johann Friedrich Ockhardt, Direktor der Provisorischen Rheinschiffahrt-Oktroi-Verwaltungskommission in Mainz, intensiv befasste (37). Eine Verzeichnungseinheit mit dem Titel "Auszüge aus alten Chronicken nebst andern Aktenstücken, in welchen zum Theil Nachricht v. der Cämmerer-Dalberg. Familie vorkommen" (1827) verdient besondere Erwähnung, da es sich hierbei um Fragmente der sog. jüngeren Bischofschronik (16. Jh.) handelt (38). Zu den Familienunterlagen gehören ferner solche über Erbteilungen sowie gemeinsame Familienangelegenheiten wie Seniorat und Fideikommiss. In mehreren Faszikeln werden auch die Auseinandersetzungen um die Regensburger Domänen-Rente (mit der Affäre Tascher/Graf Louis Tascher de la Pagerie), die wie die Familien-Fundation auf Carl Theodor von Dalberg zurückgeht, zwischen 1810-1839 dokumentiert. 2. Einzelne Familienmitglieder von Dalberg (zu Emmerich Joseph von Dalberg s.o.) Auf die Familienunterlagen folgen in der zweiten Klassifikationsgruppe diejenigen, die einzelne Familienmitglieder betreffen. Im Wesentlichen sind darunter Archivalien zu Eheschließungen und Nachlassangelegenheiten zu erwarten, auch über Dienstverhältnisse in zivilen und geistlichen Ämtern (z.B. Aufschwörungsakten) und Vermögenssachen. Als Einzelpersonen finden insbesondere Berücksichtigung Wolfgang Eberhard (1679-1737), Franz Heinrich (1716-1776), Maria Sophia geb. Gräfin von Eltz-Kempenich, Carl Joseph (1717-1779), Carl Theodor (1744-1817) (39), Wolfgang Heribert (1750-1806), Johann Friedrich Hugo (1760-1812), Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (1751-1816) und Emmerich Joseph (1773-1833; s.o.) von Dalberg, außerdem Lady Acton geb. von Dalberg (1813-1860) (40), die als Erbin ihres Vaters Emmerich Joseph von Dalberg die Sukzession in sämtlichen Verwaltungs- und Vermögensverhältnissen übernahm. 3. Dalbergische Besitzungen, Verwaltungen, Lehensangelegenheiten Einen großen Teil des Bestandes Abt. 159 machen die in der dritten Systematikgruppe vorliegenden Akten und Amtsbücher zu dalbergischen Besitzungen, (Güter-)verwaltungen und Lehensangelegenheiten, auch die betreffend Zinsen, Gülten und Gefälle in verschiedenen Gemeinden aus. In diesem Zusammenhang werden u.a. nachfolgende Orte genannt: Abenheim, Albersbach, Armsheim, Bensheim, Bobenheim, Bruchsal, Dieburg, Ebersheim, Ellenbach, Eppelheim, Eppelsheim, Eppertshausen, Erlenbach, Esselborn, Freimersheim, Hangen-Weisheim, Hangen-Wahlheim, Heidelberg, Heppenheim/Bergstr., Herrnsheim, Horchheim, Klein-Zimmern, Lörzenbach, Mainz, Mandel, , Mannheim, Mundenheim, Nieder-Flörsheim, Nieder-Ingelheim, Ober-Saulheim, Oppenheim, Rimbach, Rodenbach, Roxheim, Ruppertsberg, Weinsheim, Worms (hier auch Unterlagen zum Präsentationsrecht der Kämmerer für den St. Jodocusaltar in der St. Martinskirche). Besonders umfangreich ist das Material zur (Güter-)verwaltung in Herrnsheim mit zahlreichen Rechnungs- und zugehörigen Urkundenserien auch zum Schloss (Bauangelegenheiten, Handwerkerrechnungen etc.), den Gartenanlagen (Englische Parkanlage, Mauergarten, Küchengarten) und der Haushaltung, eine Rechnungsserie der Herrnsheimer Kellerei - teilw. in Verbindung mit Abenheim - (1768-1832, mit Lücken) und Akten zur Ökonomie mit Verwaltungs- und Rechnungswesen, Bewirtschaftung und Personal. Zu Güter- und Besitzverhältnissen in der Gemeinde Herrnsheim liegen ebnso Archivalien vor, wie zum Abenheimer Kirchenbau, Abgaben dieser Gemeinde (insb. Hofwein) und dortige Gütergeschäfte (seit dem 17. Jh) (41). Die Überlieferung zur Verwaltungsarbeit der Kellerei Bensheim ist sehr dicht (16. Jh., 18. Jh. - 1852) und bei der für das dalbergische Hofgut in Freimersheim liegt der zeitliche Schwerpunkt sogar im 16. Jh. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wie zur Ökonomie Herrnsheim befinden sich in Abt. 159 auch für das südlich von Worms gelegene Gut Petersau (mit Mörschwerth und Mörscher Au) Rechnungen und sämtliche Verwaltungsunterlagen, die auch Material zu Pachtangelegenheiten, zur Bewirtschaftung und zum Personal (Gesinde, Tagelöhner, Handwerker) umfassen. Die Wohnverhältnisse des Wolfgang Heribert von Dalberg in Mannheim (insbesondere das sog. Baboische Haus betreffend), lassen sich ebenso nachvollziehen wie die Auseinandersetzungen der Lady Acton bzw. Lady Leveson mit den Pächtern des Wirtshauses ‚Zum Rheintal’ in Mannheim. Ferner werden im Bereich der Güterverwaltung nicht nur der Chausseebau berücksichtigt, sondern auch der Rhein- und Dammbau. Bei der Holzwirtschaft steht der der Bensheimer Kellerei zugehörige Sauwörth im Mittelpunkt und mit besonders umfangreichem Material der Esthaler Wald in der Pfalz, den Emmerich Joseph von Dalberg im Jahr 1811 von der Saukopfer Dalberg-Linie (Friedrich Franz Karl und Karl Alexander von Dalberg) erwarb (42). Zur allgemeinen Verwaltung sind die Freiherrlich- von Dalbergischen Protokolle heranzuziehen, die fast lückenlos für die Jahre 1777-1789 und für 1808-1812 (ein Band) vorliegen und in denen Beschlüsse zu verschiedenen Anliegen der unter dalbergischer Herrschaft stehenden Orte und einzelner Untertanen registriert sind. 4. Familie Ulner von Dieburg In der vierten Systematikgruppe sind die Archivalien zusammengefasst, die die Familie Ulner von Dieburg betreffen und durch diese in Erbfolge nach dem Tod des Johann Wilhelm Ulner von Dieburg an dessen älteste Tochter Elisabetha Augusta, verheiratet mit Wolfgang Heribert von Dalberg, im Jahr 1773 an die Herrnsheimer-Dalberg-Linie gelangten (43). Sie beinhalten nicht nur Unterlagen über Nachlassangelegenheiten (mit Erbteilungen, -vergleichen) und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zu Lehnssachen und Güterverwaltung, bei der die Besitzungen und Gefälle in Dieburg den Schwerpunkt bilden. Das Verwaltungs- und Rechnungswesen zu Dieburg wird zunächst unter der ulnerischen Herrschaft abgewickelt und dann fortgeführt durch Maria Franziska Ulner von Dieburg, verheiratet mit Karl Leopold Graf Belderbusch. Die Verwalterberichte an die Gräfin sind für die Jahre 1805 bis 1830 erhalten und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kellereiverwalter Würschmitt ausführlich dokumentiert. Nach ihrem Tod (+ 1832) tritt die Familie von Dalberg, in Sukzession Lady Acton bzw. Lady Leveson, die Verwaltung der Allodialgüter und Lehensgefälle in Dieburg an. Auch zur von Ulnerischen Hospitalstiftung Weinheim gibt es Material in Abt. 159. Zu erwähnen sind im Zusammenhang mit der Familie Ulner von Dieburg und deren Überlieferung im Herrnsheimer Dalberg-Archiv nicht nur die beiden Töchter Elisabetha Augusta verh. von Dalberg und Maria Franziska verh. von Belderbusch des Johann Wilhelm Franz Ulner von Dieburg, sondern auch ihre Schwester/die dritte Tochter Friederika Philippina, die seit 1776 mit Erwin Eugen von Lehrbach verheiratet war. Insbesondere Rechtstreitigkeiten über Forderungen der von Lehrbach, aber auch der Maria Anna Alexandrina, Schwester Emmerich Joseph von Dalbergs und verehelichte von Venningen (44), an das Erbe der Ulner von Dieburg schlagen sich in den Akten nieder. 5. Reichsritterschaft; Burg Friedberg Verschiedene Mitglieder der Familie von Dalberg hatten innerhalb der Oberrheinischen Reichsritterschaft hohe Ämter inne (z.B. Franz Erkenbert, 1728 Ritterhauptmann). Nicht nur aus diesem Grund finden sich in Abt. 159 Unterlagen zur Reichsritterschaft, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass dalbergische Orte, darunter z.B. Herrnsheim, Abenheim, Gabsheim und Heßloch, zur Leistung von Beiträgen an die Ritterschaft verpflichtet waren. Eine besondere Rolle spielen auch die Friedberger Burgmannschaft und der Friedberger Ritterorden, zu dessen Gründung im Jahr 1769 eine Akte vorliegt (45). 6. Repertorien und verschiedene Verzeichnisse etc. Im Bestand Abt. 159 sind verschiedene Repertorien und Registraturlisten sowohl zu von Dalbergischen Urkunden, Akten etc. (46), als auch denjenigen der Familie Ulner von Dieburg. Aus dem 17. Jh. (teilw. 16. Jh.) gibt ein sehr umfangreiches Registratur-Buch über die in den beiden Gewölben in Dieburg und Weinheim befindlichen Unterlagen des adeligen Ulnerischen Geschlechts Auskunft (47), auch von 1779 findet sich ein neu erstelltes Repertorium in diesem Bestand (48). Weitere Verzeichnisse gewähren einen Überblick über Schriftgut der von Belderbusch und der von Lehrbach. Das Urkundenkopiar mit Urkundenabschriften von 1249-1469 ist besonders hervorzuheben (49). 7. Sonstiges In diese Rubrik wurde Schriftgut eingeordnet, das nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnte. Es findet sich hier z.B. eine Reihe französicher gedr. Schriften, aber auch Mappen mit Litografien von Herrnsheim, dem Schloss und den Gartenanlagen, außerdem dalbergische Siegelstempel/Petschaften. Einzelne Korrespondenzen, Aufzeichnungen und ein Faszikel mit kurpfälzischen Verträgen gehören ebenso dazu wie Studiennotizen, die vermutlich John Dalberg-Acton zugewiesen werden können (50). Unter den aktenmäßigen Archivalien (51) aus dem Heylshof sind eine Akte mit Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Grabmal Carl Theodor von Dalbergs in Regensburg, Briefe des Prince Ch. M. de Talleyrand an Emerich von Dalberg (1806-1809), Briefe (nahezu 80) Carl Theodor von Dalbergs an seinen Neffen Emerich (1793-1817) und Briefe des Adolph Anton von Dalberg an seinen Bruder Wolfgang Eberhard hervorzuheben. Daneben gibt es einzelne Briefe bedeutender Persönlichkeiten, politische Denkschriften, weitere Aufzeichnungen und Materialien Emerich von Dalbergs. Umfangreich sind auch die Akten zum Schlossbau in Herrnsheim. Die Bauphasen 1810-12, 1839-43 werden durch Handwerkerrechnungen und Belege sowie durch Korrespondenzen u.a. von Dyckerhoff und Mattlener dokumentiert. Auch das Inventar "des Landhauses" des Herzogs von Dalberg in Herrnsheim, 1825/26 erstellt durch den Verwalter Franz Baumann, soll hier erwähnt werden. Hinweise zur Recherche bzw. Benutzung Neben der Suche über das ausgedruckte Findbuch im Stadtarchiv Worms besteht dort auch die Möglichkeit direkt über das Augias-Archivprogramm nach Personen und Sachbegriffen im Bestand Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher) zu recherchieren. Dies ist auch über das online-Findbuchangebot der Fa. Augias www.findbuch.net möglich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Titelaufnahme für die Schreibweise der (Vor-)namen keine 100%ige Angleichung durchgeführt wurde, z.B. bestehen die Varianten Emmerich und Emerich oder Carl Theodor und Karl Theodor nebeneinander. Es muss also ein Suchlauf unter verschiedenen Schreibweisen durchgeführt werden. Die Entscheidung wurde deshalb in dieser Form getroffen, weil zum einen Emerich von Dalberg sich selbst mit einem "m" schrieb, daneben aber oftmals sein Name - auch in der Literatur - mit "mm" zu finden ist, außerdem mussten bei Buchstaben getreuer Übernahme von Titeln zwangsläufig verschiedenste Schreibweisen übernommen werden. Deshalb sind flexible Suchkriterien unabdingbar. Ein Manko ist bei Augias der Suchlauf mit französischen Namen, Begriffen etc., da Treffer nur über identische Schreibweise inkl. Accents gewährleistet werden. Deshalb wurde die online-Suche zusätzlich mittels PDF-Datei auf der Homepage des Stadtarchivs (über www.worms.de) ermöglicht, da hierbei die Accents bei der Recherche keine Rolle spielen. Bei der Verzeichnung der Rechnungs- und Urkundenserien der verschiedenen (Güter-)Verwaltungen fiel auf, dass für die Bereiche Haushaltung, Garten, Bauwesen etc., auch Personal (bzw. Gesinde und Tagelöhner) oder Bewirtschaftung für manche Jahre Unterlagen separiert wurden und bei den jeweiligen jährlichen Rechnungsbelegen in ihrer Gesamtheit fehlten. Erhalten sind diese Belege, allerdings kann es notwendig sein, bei eventueller Abgleichung mit den Rechnungen auch in den entsprechenden Systematikgruppen nach den Quittungen zu recherchieren. In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Klassifikationsgruppe hingewiesen werden: 3.03.02.01.03 nicht zugeordnete Rechnungsbelege. Hier sind solche Urkunden eingeordnet worden, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechnung nicht sofort möglich war. Durch intensivere Sichtung und den genaueren Vergleich könnte dies eventuell nachträglich doch noch nachvollziehbar sein. Worms, im Dezember 2012 Margit Rinker-Olbrisch, Dipl.-Arch. (FH) Anmerkungen (1) Dieser Abschnitt wurde übernommen aus: Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände (Bearb. Gerold BÖNNEN), Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 79, Koblenz 1998, S. 159. (2) Vgl. Stadtarchiv Worms Abt. 40 Herrnsheim und Abt. 48 Abenheim. (3) Bücherschulden sollen ihn zum Verkauf des Stammschlosses gezwungen haben (vgl. Carl J. H. VILLINGER, Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771 - 1971, Festbuch zur 1200-Jahrfeier (Hg. Otto BARDONG), Worms 1971, S. 116 - 127. (4) Wormser Nachrichten 5.4.1929 in: Abt. 186 Nr. 628. (5) Einen nachvollziehbaren "bewussten" Verlust erlitt das Archiv durch eine Schenkung C. W. von Heyls an den Großherzog von Baden im Jahr 1902. Er übergab diesem aus dem Dalberg-Archiv einen Bericht Emmerich Joseph von Dalbergs über eine Audienz bei Napoleon am 3. Feb. 1808; eine Abschrift verblieb in Herrnsheim (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 438/36). Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Einzelstücke auf diese Weise aus dem Dalberg-Archiv verschwunden sind. (6) StadtA Wo Abt. 6-U Nr. 127, Vertrag mit Hypothekbestellung und Auflassung vom 25. Juli 1958. (7) Archivregistratur, Ordner betr. Archivalienübernahmen. Hier Schriftwechsel und Aktennotizen zum Dalberg-Archiv (Abt. 159). (8) Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher (1905-1977). Vgl. auch im Stadtarchiv Worms den Bestand Abt. 212 Sammlung Villinger. Hier finden sich Korrespondenzen die Dalberger und das Archiv betreffend sowie Informationen und sonstige Unterlagen, die Villinger als Dalbergiana gezielt gesammelt hat. (9) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (10) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (11) Wormser Zeitung = WZ vom 14.7.1967. (12) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (13) Aktennotiz Fritz Reuter, 1985 (lfde. Registratur des Stadtarchivs, Informationen zu den einzelnen Beständen). (14) Vgl. Alfred POINTNER, "Dalberger Urkundenschatz". Wertvolle Dokumente im Wormser Museum Kunsthaus Heylshof, in: WZ vom 9.5.1985 und BINDSEIL [Bil.], Prinz Eugen und Napoleons Louise, Cornelia von Bodenhausen brachte Dalberger Urkunden in die Stiftung Kunsthaus Heylshof ein, in: WZ vom 18.5.1985. (15) Filme: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9 und Nr. 10. Regestenwerk: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981 - 1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3). Bd.1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. V. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek und des Frhl. Heyl’schen Archivs in Herrnsheim, berab. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987. (16) An dieser Stelle ein Dank an Herrn Dr. Olaf Mückain, Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof, der die leihweise Überlassung der Stücke zur Verzeichnung ermöglicht hat. (17) Aktennotiz Reuter vgl. Anm. 12. (18) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (19) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (20) Im Anschluss an das Repertorium zum Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) in Darmstadt, war für einen zweiten Band die Erschließung der Aktenbestände des Dalberg-Archivs im Stadtarchiv Worms, des Teils des Dalberg-Archivs im Besitz der Prinzen Salm-Salm sowie der Nachweis weiterer Überlieferung in der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant (vgl. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo, Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), S. VII. (21) Kästen 15 -17, 19-24, 26 und 28. (22) Für die Kästen 29 - 38. (23) Die vorliegenden Konkordanzen, die nachträglich und nicht gleichzeitig gefertigt wurden, konnten keine vollständige Nachweisquote erreichen. (24) Im Regestenwerk werden die Signaturen mit Kastennummer K XXX und fortlaufender Nummer XXX hinter dem Zusatz UA [= Urkundenanhang] ausgeworfen. (25) Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarbeit v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. (26) Bei Nr. 441 handelt es sich um einen Sonderfall. Die Nrn. 441/1 - 444/3 enthalten aus dem Villinger-Nachlass angekaufte Original-Dalbergbriefe (inkl. zugehörige Korrespondenz). (27) Die Digitalisierung dient gleichzeitig zur Sicherung der Überlieferung und zur besseren Benutzbarkeit. (28) Herr Alfred Pointner, ehemaliger Kustos der Stiftung Kunsthaus Heylshof, hatte seinerzeit die Stücke in einem Verzeichnis aufgenommen (vgl. Anm. 5). (29) Vorher war dieser Bestand als Abt. 158 "von Dalberg" geführt worden. (30) Ihr Vater Johann Wilhelm Ulner von Dieburg verstarb 1772 und hinterließ drei Töchter, von denen allein Elisabeth Augusta überhaupt Kinder und mit Emmerich Joseph auch einen männlichen Nachkommen hatte. (31) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 430/24. Das Original ist für die Benutzung gesperrt. Das Kopiar liegt verfilmt vor (vgl. StadtA Wo Abt. 210c Kasten VIII, Kapsel 5). Die einzelnen Urkunden wurden in die Dalberger Regestensammlung aufgenommen und innerhalb der Abt. 159-U verzeichnet. (32) Insbesondere von Erwin von Heyl, der den diplomatischen Nachlass Emmerich von Heyls sichtete. (33) Hier hauptsächlich Briefe aus dem Eigentum Villingers (Abt. 159 Nr. 441/1, Nr. 441/2, Nr. 441/3). (34) Die Archivalien zum Bankhaus Paravey aus Abt. 159 wertete Karl-Georg FABER intensiv in seinem Beitrag aus: Aristokratie und Finanz. Das Pariser Bankhaus Paravey et Comp. (1819-1828), in: VSWG 57 (1970) 289-322. (35) An dieser Stelle ergeht ein Dank an Herrn Dr. Jörg Ebeling (Centre allemand d’histoire de l’art, Paris), der sich bereit erklärte die Frankreich betreffenden Verzeichnungseinheiten Korrektur zu lesen und dabei hilfreiche Anmerkungen machen konnte. (36) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 92; Nachlass-Rechnung vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 91. (37) Hier sei besonders auf die Korrespondenzen Ockhardts mit Emmerich von Dalberg hingewiesen (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 521 und Nr. 855) und dessen Abhandlung über die Familie (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 832) hingewiesen. (38) Vgl. BOOS, Heinrich, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Bd. III: Monumenta Wormatiensia - Annalen und Chroniken, Berlin 1893, S. XXII; Blatt 12 - 22 laut Boos verloren - sind im HSTA Darmstadt vorhanden (Sign.: C 1 C Nr. 117), vgl. Bernhard LÖBBERT, Johannes Bockenrod (1488 bis ca. 1536), Dichter - Historiker - Theologe, in: Wormsgau 22/2003 S. 109 ff (betr. Bischofschronik s. S. 116). (39) Von Carl Theodor liegen auch Kupferplatten mit von diesem gestalteten Radierungen vor (StadtA Wo Abt. 159 Nr. 824, Nr. 825/1 - 825/13, Nr. 826/1 - 826/4. (40) Sie war mit Lord Fedinand Richard Acton verheiratet. Nach dessen Tod (+ 31.1.1837) heiratete sie im Jahr 1840 Granville George Leveson-Gower, 2. Earl Granville. (41) Zu Gemeinde- und Kirchenangelegenheiten von Herrnsheim und Abenheim s. Familienarchiv v. Dalberg im Hess. Staatsarchiv Darmstadt (Abt. O 1 A-B). (42) Im Jahr 1814 veräußerte er den Esthaler Wald wiederum an den Gutsbesitzer Joseph von Camuzi aus Dirmstein u.a. (43) Die Übernahme der gemeinsamen Ulnerischen Briefschaften und Dokumente durch die älteste der drei Ulner-Töchter wurde am 19. August 1773 beschlossen (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 601). (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 387). (44) Sie war seit 1801 verheiratet mit Friedrich Anton Freiherr von Venningen. (45) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 415/3. (46) StadtA Wo Abt. 329/5. (47) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 387. (48) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 429/19. (49) Vgl. Anm. 31. (50) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 439/37. (51) Der nicht unerhebliche Anteil an Urkunden aus dem Heylshof wird in Zusammenhang mit dem Bestand Abt. 159-U des Stadtarchivs behandelt werden. (52) Vgl. hierzu: WOLF, Jürgen Rainer/SPRENGER, Hugo (Berab.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1). Ergänzende Bestände Stadtarchiv Worms Abt. 1B Reichsstädtisches Archiv (Chroniken, Akten, Amtsbücher; hier insbesondere Nr. 504-516 Dalbergische Angelegenheiten) Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim Abt. 48 Gemeindearchiv Abenheim Abt. 159-UHerrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden) Abt. 159-P Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Plan-Sammlung) Abt. 212 Sammlung Villinger Hess. Staatsarchiv Darmstadt Abt. O 1 A-B Familienarchiv v. Dalberg (52, s.o.) Stadtarchiv Weinheim Bestand Rep. 53 Ulnerische bzw. Lehrbachsche Kellerei Weinheim 1601-1827 (1839, 1846) Bestand Rep. 54 Ulnersches Hospital bzw. Freiherrlich von Ulnersche Stiftung (1461-1481) 1492-1927 (1941-1958) Literatur (in Auswahl) Zu den Dalbergern, ihrer Herrschaft und ihrem Archiv: " ANDERMANN, Kurt (Hg.), Ritteradel im Alten Reich, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Darmstadt, 2009 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Band 31). " BATTENBERG, Friedrich, Die Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg in der frühen Neuzeit. Ein Beitrag zur Organisation eines reichsritterschaftlichen Territoriums, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 40, 1982, S. 1-95 (S. 83 Anm. 6 zur Überlieferung des dalbergischen Familienarchivs). " BATTENBERG, Friedrich, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 25, 1984, S. 131-172. " FRIESE, A., Ein Beitrag zur Geschichte des Dalberg-Archivs, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 278-282. " OCHS, Heidrun, Ritteradel und Städte. Bemerkungen zu ihrem Verhältnis am Beispiel der Kämmerer von Worms und der Vögte von Hunolstein, in: Jochim SCHNEIDER (Hg.), Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, Stuttgart, 2012 (= Geschichtliche Landeskunde, Band 69), S. 91-109. " REUTER, Fritz, Die Dalberg in Worms und Herrnsheim, in: Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, hg. v. Hans-Bernd Spies, Aschaffenburg 1994, S. 263-279. RINKER-OLBRISCH, Margit, Überlieferungen der Dalberger - insbesondere das Herrnsheimer Dalberg-Archiv im Stadtarchiv Worms, in: Der Wormsgau 30/2013, Worms 2013, S. 171-215. " VILLINGER, Carl J. H., Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 116 -125. " WOLF, Jürgen Rainer, der Neubau der Pfarrkirche zu Abenheim und der Mannheimer Schloßbaumeister Jean Clemens Froimon, in: Festschrift anlässlich des 250jährigen Jubiläums der Vollendung der Pfarrkirche St. Bonifatius in Worms-Abenheim, Worms, 1987, S. 46-60. " Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981-1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3), hier insbesondere die Vorbemerkungen zu der Quellen- und Archivsituation in Bd. 1 und Bd. 2: o Bd. 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. v. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981 o Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986 o Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987 " Zum Thema Adelsarchiv zuletzt: HEDWIG,Andreas/MURK,Karl (Hg.), Adelsarchiv - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?. Marburg, 2009 (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). Einzelne Dalberger betreffend: Johann von Dalberg " MORNEWEG, Karl, Johann von Dalberg: ein deutscher Humanist und Bischof, Heidelberg, 1887. Wolfgang Heribert von Dalberg " HOMERING, Liselotte, Wolfgang Heribert von Dalberg als Theaterleiter und Autor, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 69-94. Emmerich Joseph von Dalberg " EBELING, Jörg, Der Empirestil im Rheinland - Emmerich-Joseph von Dalberg zwischen Paris und Herrnsheim, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 17-36. " ERNST, Eberhard (Hg.), Talleyrand und der Herzog von Dalberg, Unveröffentlichte Briefe (1816-1832), Frankfurt a.M., 1987. " Faber, Karl-Georg, Aristokratie und Finanz ……. " JÜRGENS, Arnulf, Emmerich von Dalberg zwischen Deutschland und Frankreich: seine politische Gestalt und Wirksamkeit, 1803-1810, Stuttgart, 1976. Karl Theodor von Dalberg " FÄRBER, Konrad M./KLOSE, Albrecht/REIDEL, Hermann (Hrsg.), Carl von Dalberg, Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg, 1994. " FRANKHÄUSER, Gernot, "Ausruhen und Hintändeln einicher Nebenstunden": Zeichnungen, Radierungen und Gemälde von Carl Theodor von Dalberg, in: Der Wormsgau Nr. 24, Worms 2005/06, S. 33-52. " HÖMIG, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Reichskanzler und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Paderborn 2011. " HUBER, Heinrich, Der Nachlaß des Fürstprimas Karl von Dalberg, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 271-276. " SPIES, Hans-Bernd (Hg.), Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, Aschaffenburg, 1994 (= Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e.V., Bd. 40). Friedrich Hugo von Dalberg " EMBACH, Michael/GODWIN, Joscelyn, Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812); Schriftsteller - Musiker - Domherr, Mainz, 1998 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 82). " VILLINGER, Carl J. H., Friedrich Hugo von Dalberg. Komponist und Musiktheoretiker, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 128-144. Lord John Acton " CONZEMIUS, Victor, Lord Acton oder das freie Wort in der Kirche, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 145-155 (mit weiteren Literatur- bzw. Quellenangaben) . " HILL, Roland, Lord Acton. Ein Vorkämpfer für religiöse und politische Freiheit im 19. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 2002. Schloss Herrnsheim mit Parkanlage " BÖNNEN, Gerold/WERNER, Ferdinand (Hg.), Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl, Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, Worms, 2010 (hier: Register, auch zu Schloss und Garten). " FÜNFROCK, Gabriele, Jakob Friedrich Dyckerhoff - ein Architekt des Frühklassizismus im Großherzogtum Baden - 1744-1845, Worms 1983 (= Der Wormsgau, Sonderheft 1983); hier: Kapitel II. Schloß Herrnsheim bei Worms (S. 20 -64). " JUNKER-MIELKE, Stella, Ein Juwel der Gartenkunst - Der Schlosspark Herrnsheim gestern und heute, in: Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 37-50. " SPILLE, Irene, Schloss Herrnsheim bei Worms - das Gebäude und seine Geschichte, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 5-16. 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              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 7 · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
              1. Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

              Reichskanzlei (Bestand)
              BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
              1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor