Enthält: u. a.: Satzung der Deutschen Astronomischen Vereinigung.- Satzung des Astrologischen Clubs zu Hamburg e.V.- Adressenliste des Ausschusses.- Teilnahme deutscher Astronomen an der Internationalen Astronomischen Union.- Reisebericht von August Kopff zur Teilnahme am Kongress der Internationalen Astronomischen Union in den USA 1932.- Denkschrift von Erich Schoenberg über die Gründung einer Landessternwarte in Windhuk (Südafrika), dabei: Presseartikel über Repressalien gegenüber jüdischen Mitbürgern u. a. von Willem de Sitter.- Abbildung der Landessternwarte Heidelberg-Königsstuhl.
Gründung
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Inhalt und Sonstiges: Als zweiter Sohn des Fürsten Ernst trat Hermann nach seinem Jurastudium in Berlin eine militärische Laufbahn an. 1860 übernahm er infolge der morganatischen Ehe seines älteren Bruders die Standesherrschaft. Nach seiner aktiven Teilnahme am deutsch-französischen Krieg gehörte Hermann von 1871 bis 1881 als Mitglied der Deutschen Partei bzw. der Reichspartei dem Reichstag an. Er war entschiedener Befürworter des Bismarck-Reiches. Nach seiner Wahlniederlage 1871 konzentrierte sich sein Interesse auf die Kolonialpolitik. Er war einer der Initiatoren der Gründung des Deutschen Kolonialvereins. Für den Kolonialverein übernahm er verschiedene Funktionen. 1894 bis 1907 war er als Nachfolger Chlodwigs zu H.-Schillingsfürst Statthalter in Elsaß-Lothringen. Gliederung: A. Persönliche Angelegenheiten des Fürsten; B. Korrespondenz des Fürsten mit der engeren und weiteren Verwandtschaft; C. Politische Angelegenheiten im Reich und in Württemberg; D. Fürst Hermann und die Kolonialpolitik; E. Fürst Hermann als Statthalter von Elsaß-Lothringen; F. Tagebücher des Fürsten; G. Rechnungen; H. Sonstiges; Anhang I: Briefe des Fürsten Hermann aus dem Nachlaß der Adressaten; Anhang II: Handakten des Domänendirektors Baron von Roeder. Findmittel: AR (mschr.) von G. Taddey und M. Wüstholz, 1975; VII, 144 S., Ortsindex, Personenindex. Umfang: 485 Bü und Bände (10,8 lfd.m).
Hohenlohe-Langenburg, Hermann vonEnthält: u. a.: Denkschrift über die Gründung einer Landessternwarte in Windhuk von Erich Schoenberg.- Bericht von Erich Schoenberg über die Expedition von Mitarbeitern der Sternwarte Breslau nach Südwestafrika.- Graphische Darstellung einer Rundpeilung auf dem Funkturmgelände bei Windhuk.- Kostenvoranschlag von Paul Guthnick und Erich Schoenberg für die jährlichen Betriebskosten.
Enthält: v. a.: Begleitschreiben und Mitteilungen zu eingesandten Abhandlungen etc., dabei u. a.: Haardt, V. v. (Wien): Übersichtskarte der ethnographischen Verhältnisse von Asien (1886); Conze: Verzeichnis der Abklatsche von Inschriften (1886); Fraya, Zeitung für Volks-Aufklärung, Nr. 38, 1886 mit Artikel Die Verwerflichkeit der Zehn und die Vorzüglichkeit der Vier im Theil-Verkehre der Menschheit; Hoetsch, L. (Weil) über physiologische Kunsttonbildung (1887); Mende, A. (Frankfurt/O.): Universelle Forschungen zur Geschichte des Weltalls (1887); Borch, L. v. (Innsbruck): Ein Beitrag zum gerichtlichen Verfahren des Mittelalters (1887); Paret, K. L. (Stuttgart): Protestation gegen die Wissenschaft, die Theologen und den Lehrstand in Sache der Berechnung der Weltära (1888).- Berichte an die Akademie, dabei: Chef des Generalstabes der Armee über die Örtlichkeit der Varusschlacht (1886); Meyer, A. B. (Dresden) über die alten Straßenzüge im Obergailtal (1886); Königlich Bayerische Akademie der Wissenschaften München über die 27. Plenarversammlung der Historischen Kommission (1886); Kultusministerium über die Entdeckung einer Gesetzessammlung Alarichs II. durch Beer in Leon (1888) und Übersendung des Berichts des Kaiserlich-Deutschen Konsulats in Tunis über die Eröffnung des Museums Alaoui (1888).- Angebote, Informationen und Mitteilungen an die Akademie, dabei u. a.: Plan der Philologischen Gesellschaft in Konstantinopel zur Herausgabe eines Katalogs der griechischen Handschriften (1886); 100-Jahrfeier der Regia Academia Litterarum Historiae Antiquitatis Holmiensis S. D. P. (1886); Informationsblatt zum 7. Internationalen Orientalistenkongreß (1886); Wachtel (Cospoli): Verkauf von türkischen Wortaufsätzen (1886); Einladung zur 500-Jahrfeier der Ruperto-Carola-Universität Heidelberg (1886); Akademie der Wissenschaften der Niederlande: Programm eines dichterischen Wettstreites (1886); Rangabe (Berlin): Programm der 25-Jahrfeier des griechisch-philologischen Vereins von Konstantinopel (1886); Informationen über die Reichsuniversität Japans (1886); Königliche Museen: Katalog und Eintrittskarten zur Ausstellung der Sammlung Finsch von Gegenständen aus Neu-Guinea (1886); K. u. K. Generalkonsulat: Statuten und Vorschriften der Schwestern-Fröhlich-Stiftung (1887); Verein Berliner Presse: Eintrittskarten zur Uhlandfeier (1887); Batistie, N. (Zara): Verkauf eines Werkes in altkroatischer Sprache (1888); Einladung zur Einweihungsfeier des Denkmals für Adalbert von Chamisso (1888).- Begleitschreiben und Mitteilungen zu Anträgen an die Akademie, dabei u. a.: Freier Deutscher Hochstift (Frankfurt/M.): finanzielle Unterstützung des Wiedererscheinens der Bibliotheca historica (1886, 1887); Blass, F. (Kiel): finanzielle Unterstützung einer Forschungsreise nach Konstantinopel zur Untersuchung griechischer Handschriften (1886); Aufruf zur finanziellen Unterstützung eines Denkmales für Adalbert von Chamisso in Berlin (1887); Wernicke, K. (Paris): finanzielle Unterstützung einer Reise nach Italien zur Erforschung der Darstellungen griechischer Heldensagen (1887); Haupt, K. (New York): Druck seiner Abhandlung über das Problem der Kausalität in den Akademieberichten (1888).- Schriftwechsel zu Anträgen an die Akademie, dabei u. a.: Blass, F. (Kiel): Vermittlung der Erlaubnis der türkischen Regierung zur Benutzung der Handschriften der Serailbibliothek (1886); Pauli, C. (Leipzig): Erlaubnis zur Durchsicht des epigraphischen Nachlasses von Corssen (1886); Kopecky, I. (Athen): Prüfung seiner Abhandlung über die Rudereinrichtung der Attischen Trieren (1888); Lühmann (Greifswald): Druck seiner Abhandlung Die alten Sprachen auf den Preussischen Gymnasien in den Berichten oder Zeitschriften der Akademie (1888).- Gutachten zu Anträgen an die Akademie auf finanzielle Unterstützung, dabei: Baist, G. (Erlangen): Forschungsreise nach London zum Studium älterer romanischer Literatur (1886); Meyer, P. (Smyrna): Reise in die Bibliotheken der Athosklöster (1887); Herzsohn, P. (Bonn): Herausgabe des Werkes Der Überfall Alexandriens durch Peter I., König von Jerusalem und Cypern (1888); Fügner (Nienburg): Herausgabe eines Lexicon Livianum (1888).- Gutachten für das Kultusministerium zu Anträgen an dasselbe auf finanzielle Unterstützung, dabei: Corssen, P. (Jever): Herausgabe der Vulgata des Neuen Testaments (1886); Wenker, G.: Sprachatlas des deutschen Reiches (1886); Büttner, C. G. (Wormditt): Gründung einer Zeitschrift für afrikanische Sprachen (1886); Königliche Bibliothek: Ankauf der Bibliotheca Meermanniana (1887); 38. Versammlung deutscher Philologen und Lehrer: Herausgabe der Monumenta Germaniae Paedagogica (1887); Königliche Museen: Ankauf von Faijûm-Papyri (1887).- Gutachten für das Kultusministerium über ein Verfahren des F. F. Mendonça Cortez zur Herstellung geographischer Karten (1886).- Mitteilung an Purgold (Gotha) über Maßnahmen zum Schutz seiner Person auf einer Forschungsreise nach Algerien (1886).
Enthält: u.a.: Rückgabe der goldenen Medaillen.- Vom Kampf in der Natur - eine Kurzschrift der Leipziger Blindendruckerei.- DS: Die Ungarische Akademie der Wissenschaften an sämtliche Akademien der zivilisierten Welt.- Internationale Erdmessung.- Akademische Konten.- Unterstützung der Straßburger Professoren.- Förderung des Esperanto.- Gründung des Bundes "Akademische Union".- Sonnenfinsternis in Bucaramanga.- Pietätserklärung von Afrikanern, die in Deutschland studiert haben.
Inhalt: Gründung des Norddeutschen Bundes, auch Wahl zum ersten Reichstag, 1866-1871 - Kaiser und kaiserliches Haus 1868-1902 - Verfassung 1866-1885 - Handels- und Verkehrsverhältnisse 1867-1875 - Postverhältnisse, insbesondere Post- und Telegrafieeinrichtungen in Bremen, 1867-1910 - Eisenbahnen 1868-1897 - Zollwesen 1866-1900 - Börsengesetz 1891-1904 - Schifffahrt zur See 1867-1901 - Seemannschaft und Seemannsordnung 1867-1902 - Seezeichen, Lotsen und Strandungswesen 1867-1931 - Binnenschifffahrt 1869-1914 - Gesandtschaften und Konsulate 1867-1907 - Kriegswesen 1867-1908 - Finanz-, Steuer- und Bankwesen 1867-1908 (1942) - Justizwesen 1867-1910 - Verhältnis zu auswärtigen Staaten, insbesondere Freundschafts-, Schifffahrts- und Konsularverträge 1868-1907 - Unterrichtswesen 1867-1903 - Gesundheitswesen 1868-1903 - Bundes- bzw. Reichskanzler 1867-1901 - Bundesrat, insbesondere Bremischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, 1867-1933 - Reichstag, insbesondere Reichstagswahlen in Bremen, 1867-1918 - Verschiedene Angelegenheiten auf den Gebieten von Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere Passwesen 1867-1871, Personenstand und Eheschließung 1868-1891, Versicherungswesen 1877-1903, Maße und Gewichte 1868-1897, Auswanderung 1891-1903, Gewerbeordnung 1867-1908, Statistik 1867-1900, Arbeitsrecht 1914-1928 - Deutsch-Französischer Krieg 1870/71, insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Weser und Entschädigungsforderungen für aufgebrachte Schiffe, 1870-1897 - Kolonialwesen 1885-1907
I. Viermächtepakt, Abrüstung, Kolonialfrage, Zusammenarbeit Deutschland-Italien, April-Mai 1933 [676 002-676 205], darin: 1. Telegramm Botschafter Paris, 08. April 1933: Regierungserklärung Daladier betr. Revisionsfragen, Bégery für kontrollierte Abrüstung mit nachfolgender Rüstungsgleichheit, Zweifel der französischen (frz.) Wähler an Sicherheit allein durch Bündnis mit der kleinen Entente und Polen, Sorge wegen evtl. Isolierung; 2. Vermerk und Korrespondenz Auswärtiges Amt, Botschaft London, 07.-10. April 1933: Besprechung Botschafter Hoesch mit John Simon und Vansittart über Viermächtepakt, keine Grundsätzliche Bedenken Englands gegen Revisionsgedanken trotz Ablehnung durch Vansittart, britische (brit.) Bemühungen um Kompromissformel wegen vermutlichen Widerstand Frankreich, deutsche (dt.) Verhandlungen mit Frankreich erst nach Kenntnis des französischen Memos und des weiteren Vorgehens Italiens; 3. Telegramm Botschaft Moskau, 08. April 1933: Mitteilung Litwinow über baldigen Abschluss Viererpakt und wohlwollende Stellungnahme USA; 4. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow) über Bericht italienischer (ital.) Botschafter, 10. April 1933: Erkundigungen Norman Davis wegen Nichteinladung der USA zur Teilnahme an Viermächtepakt, Äußerungen Mussolini über evtl. amerikanischen Beitritt nach Einigung der europäischen Mächte; 5. Aufzeichnungen Bülow, Korrespondenz Reichsaußenministerium, Botschaft Rom, 12.-18. April 1933: Stellungnahme Mussolini zum frz. Viermächtepaktentwurf und Anregung zur Verschiebung der Abrüstungskonferenz bis nach Abschluß des Pakts; Besprechung Mussolini, Papen, Hassell, Deutsche Bedenken und Änderungsvorschläge, Weisungen an Botschaften Rom und London, mit frz. Entwurf; 6. Telegramm Botschaft London, 12. April 1933: Aussprache MacDonald, Hoesch über Stimmungswandel zum Nachteil Deutschland, Gefahr einer Verzögerung Viermächtepakt wegen Verhärtung der französischen Standpunkte und zwischenstaatliches Schuldenverhältnis, Sympathien MacDonald für das "junge Deutschland"; 7. Pro Memoria der belgischen Regierung an England, Frankreich, Italien [, April 1933]: Stellungnahme zum geplanten Viermächtepakt, frz., mit Anschreiben Deutsche Gesandtschaft Brüssel, 14. April 1933; 8. Aufzeichnungen von Bülow über Besprechung mit französischem und italienischem Botschafter, 19. April 1933: Stellungnahme Frankreichs und deutsche Erklärung zu Mussolini-Vorschlägen betr. Viermächtepakt; Unkenntnis Hitler betr. frz. Vorschlag für dt.-frz. Beistandspakt und dessen Ablehnung durch Blomberg; italienische Sorge wegen evtl. militärischer Verständigung Deutschland-Frankreich und den deutsch-russischen (dt.-russ.) Beziehungen; 9. Telegramme Botschaft in Rom, Auswärtiges Amt, 19. April 1933: Italienisches Drängen auf Entscheidung Hitler betr. Weiterverhandlungen Italien mit Frankreich und England über Viererpakt bei Besprechung Papen, Hassell, Suvich, Aloisi; Empfehlung zu beschleunigtem Abschluss wegen Isolierung Deutschlands; deutsche Kolonialwünsche; Punkte aus deutscher Mindestforderung; 10. Vorlage Auswärtiges Amt, Telegramm Bülow, 20.-21. April 1933: Besprechung Papen, Bülow, Gaus über Verhandlungen in Rom; Formulierungen und Paktentwürfe; Absicht Hitler zur Rücksprache mit Papen und Blomberg; Genehmigung der Entwürfe mit kleinenÄnderungen; 11. Korrespondenz Botschaft London, Auswärtiges Amt, 20.-25. April 1933: Instruktionen an englische Botschaft Berlin für Besprechung mit Außenministerium über Art. 19 Völkerbundsatzung in Bezug zum Viererpakt; Klarstellung deutscher Wünsche betr. Behandlung von Revisionsfragen durch vier Mächte auch außerhalb Völkerbund; 12. Rundschreiben Auswärtiges Amt an Botschaften und Gesandtschaften, 20. April 1933: Entwicklung der Verhandlungen über Viermächtepakt; Beurteilung der Textentwürfe, mit Entwicklung und Memos, z.T. frz., engl., und deutsche Gegenvorschläge; 13. Telegramm Botschaft Rom, 20. April 1933: Ausführungen Mussolini zur dt.-ital. Zusammenarbeit im Donauraum, Kolonialfrage, Völkerbundpolitik, Verhältnis zu Österreich; Ratschläge Mussolini an Dollfuss und Billigg, noch keine offizielle Genehmigung des Standpunkts durch Hitler; 14. Auswärtiges Amt (Bülow) an Botschaft London, 28. April 1933: Informationen und Instruktionen zur Neufassung Viermächtepakt; Verhandlungsstand; Genehmigung des deutschen Standpunkts durch Hitler; Anweisung an deutsche Botschaft Paris, mit Anlagen; 15. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 21.-22. April 1933: Vorbereitung eines "gentlemen-agreement" mit ital. Regierung betr. Kolonien; Stellungnahme Aliosi zu deutschen Änderungswünschen, insbesondere Termine der Wiederaufrüstung; 16. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramm Botschaft Paris, 24.-27. April 1933: Übergabe der deutschen Vorschläge an Daladier; noch keine frz. Vermutung betr. deutsche Absicht zur Schaffung einer Institution der Signatare außerhalb Völkerbund, Besprechung mit Francois-Poncet über Paktentwürfe, Interesse Auswärtiges Amt für dt.-frz. Beistandspakt; 17. Telegramme deutsche Delegation Genf, Auswärtiges Amt, 27. April 1933: Falschmeldung Reichswehrministerium über endgültige Ablehnung der deutschen Gleichstellung in Rüstungsfragen durch Frankreich und England; Bedenken Francois-Poncet gegen deutsche Abrüstungsvorschläge; 18. Telegramme Botschaft London, 27. April 1933 und 01. Mai 1933: Stellungnahme John Simon zu deutschen Änderungswünschen Viererpakt und frz. Haltung; Bedenken gegen deutsche Aufrüstung nach 5 Jahren; Besprechung Botschafter Grandi, Hoesch über Aufnahme des frz. Entwurfes in Rom und ital. Verhandlungen mit Frankreich und Deutschland; 19. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 02.-05. Mai 1933: Mitteilung Suvich betr. Verhandlungen mit brit. und frz. Botschaftern über Viererpakt; wichtigste Änderungen gegenüber frz. Text; Kompromissvorschlag Reichsaußenministerium zu Rüstungsanspruch und allgemeine Betrachtungen Neurath zum Pakt; 20. Telegramm Botschaft Paris, 05. Mai 1933: Zitate aus Senatsrede Außenminister Paul-Boncourt; Sorge über Österreich-Anleihe wegen Unsicherheit der politischen Lage; Verhinderung einer Blockbildung in Europa durch Zusammenarbeit mit Italien und Viererpakt im rahmen des Völkerbund; Stellungnahme zur geheimen Aufrüstung in Deutschland; II. Auswärtiges Amt: Mussolini-Pakt, Mai-September 1933; ursprüngliche Fassung Viermächtepakt Mussolini, Londoner und Pariser Fassungen; Memo der französischen Regierung, deutsche Vorschläge; Berichte, z.T. engl., frz. [Originalakte Bd. 2] [676 206-676 644]; darin: 1. Deutsche Botschaft Ankara, 06. Mai 1933: kein Streben Italiens nach Bündnis mit Griechenland, Türkei und Bulgarien; Abkühlung der türkisch-italienischen Beziehungen wegen Viermächtepakt und Schuldenfrage; 2. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramme Botschaften Rom und London, 10.-13. Mai 1933: Verhandlungen Mussolini mit Frankreich und England aufgrund deutscher Vorschläge zum Viererpakt; Äußerungen Mussolini über Revision, Korridorfrage, dt.-russ. Vertrag; Bedenken Suvich wegen Rüstung; Würdigung des deutschen Entgegenkommens durch Vansittart; Einstellung der Verhandlungen auf ital. Wunsch, mit Paktentwürfen; 3. Telegramm Botschaft London, 16. Mai 1933: Bestürzung über Papen-Rede; gespannte Erwartung der Kundgebung Hitler; keine offizielle britische Äußerung über Sanktionen, Abneigung Englands gegen Verwicklung in evtl. kontinentalen Krieg; 4. Vermerk und Notiz Reichsaußenministerium, Auswärtiges Amt an Blomberg u.a., 16.-20. Mai 1933: Stellungnahme zu ital. Kompromissvorschlägen für Viererpakt, besonders Rüstungsfragen; Erkundigungen Göring aus Rom betr. Paktverhandlungen; Zustimmung Neurath zur Begrenzung Pakt auf fünf Jahre; 5. Vermerke Reichaußenminister und Bülow, Telegramm Botschaft Rom, 21.-22. Mai 1933: Grundsätzliche Einigung Göring-Mussolini über Neufassung Viererpakt, Erörterung strittiger Punkte durch Hassell und Suvich, Bedenken Auswärtiges Amt gegen neuen Entwurf, Besprechung Neurath, Göring über römische Verhandlungen, einschließlich Österreichfrage; 6. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow), 24. Mai 1933: Besprechung mit Hitler, Papen u.a, über Viermächtepakt, Hitler befürwortet Zustimmung nach Abbruch der Abrüstungskonferenz, Stellungnahme Bülow zu brit. Behauptungen betr. Mussolinis Verhältnis zu Pakt und Anfrage wegen dt.-österr. Spannungen; 7. Telegramm Botschaft Paris an Auswärtiges Amt, Presseabteilung, 24. Mai 1933: Presseberichte über geplante Englandreise Göring, Viermächtepakt und deutsche Emigranten; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Gesandtschaft Athen, Botschaft Rom u.a., 25.-28. Mai 1933: Widerstand der kleinen Entente und Polen gegen Viermächtepakt, Einstellung Frankreich, England, Griechenland zum Paktabschluss, dt.-ital. Meinungsverschiedenheiten über Zeitpunkt der Paraphierung, mit ital. Entwurf; 9. WTB-Meldung, Telegramme Auswärtiges Amt an Botschaften Rom, London, Paris, 28.-29. Mai 1933: Matin-Bericht über geplante frz. Garantie betr. Aufrechterhaltung der verträge mit Verbündeten und frz. Politik nach Abschluss Viermächtepakt, Stellungnahme Reichsaußenministerium; 10. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow) über Besprechung mit Hitler, Blomberg u.a., 29. Mai-01. Juni 1933: Zustimmung Hitler zum Viererpakt abhängig von Mussolini-Erklärung betr. tragweite eines Teils der Gleichberechtigungsklausel; Einwilligung in Paraphierung des Pakts; 11. WTB-Meldung, Telegramme deutsche Delegation Genf, Botschaften Paris, Rom, 29.-31. Mai 1933: Paraphierung; Stellungnahme der frz. Presse, Zweifel Mussolini an besonderer frz. Garantie für Verbündete, Verbreitung des angeblichen Wortlauts des Pakts durch British United Press; 12. Vorlagen Bülow, Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaften Rom, Paris u.a., 31. Mai-07. Juni 1933: Tauziehen um Schlussredaktion Viermächtepakt, Erklärung Daladier über Vereinbarung, Befürchtungen wegen evtl. polnischer Versuche einer Ostblockbildung, Leger Dementi einer besonderen frz. Garantie an Verbündete, mit Entwürfen, Berichte über Times-Artikel betr. Anschluß Österreich; 13. Geheime Vorlage Auswärtiges Amt (Bülow) über Inhalt der Mussolini-Botschaft an Hitler, 01. Juni 1933: Gefährdung Viermächtepakt durch deutschen Widerstand gegen Artikel 2 und deutschen Wunsch betr. Abrüstungsgesprächen zu früherem Zeitpunkt, Appell an Vertrauen Hitler in Unterstützung durch Italien, Vermutungen über frz. Erklärungen an Verbündete, Instruktionen Mussolini an Botschafter Cerruti betr. Vortrag bei Hitler; 14. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Köpke) über Ferngespräch mit Göring, 03. Juni 1933: Auskunft über angekündigte Konferenz Daladier, Davis, Londonderry in Paris, brit. Versuche zur Beeinflussung Frankreichs für Entgegenkommen gegenüber Deutschland in Abrüstungsfrage; 15. handschriftliche Notiz Reichsaußenministerium, 07. Juni 1933: Annahme Viermächtepakt durch Hitler, Anordnung Hitler über Ermächtigung Botschafter Hassell zur Unterzeichnung, Unterrichtung des ital. Botschafters und Instruktionen Hassell; 16. Auszeichnungen Auswärtiges Amt (Hassell), Telegramm Botschaft Rom, 08. Juni 1933: Bekanntgabe Viererpakt-Abschluss durch Mussolini mit Betonung der Revisionsfrage und deutscher Rüstungsgleichheit, Reaktionen des ital. Senat, Genugtuung Rumänienüber deutsche Anerkennung Völkerbund, Locarno-Pakt; 17. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramm Reichsaußenministerium, Botschaften Rom, Paris, 09.-15. Juni 1933: Notenwechsel Paul-Boncourt, Botschafter Osusky über Auslegung Viererpakt in Revisionsfragen und Aufrechterhaltung engster frz.-tschechoslowakischer Zusammenarbeit, ähnliche Noten an Polen u.a., Stellungnahme Mussolini, Neurath u.a., keine Unterzeichnung des Pakts vor Klärung des französischen Standpunkts; 18. Telegramme Botschaften Rom, Paris, 09.-11. Juni 1933: Besprechung Mussolini, Hassell betr. Bereinigung der Abrüstungsfragen bzw. Aufrüstungsfreiheit für Deutschland nach Unterzeichnung Viererpakt; ital. Presse; Kammerrede Daladier, Hintergründe; 19. Telegramm Botschaft Washington, 12. und 15. Juni 1933: Reaktionen USA auf Viermächtepakt, Stellungnahme Philipps zu frz. Auslegung des Pakts, formale amerikanische Einwendungen gegen frz. Verfahren; 20. Vorlagen Auswärtiges Amt (Bülow), Botschaft Rom, 13.-26. Juni 1933: Empfehlungen und Verhandlungen Mussolini, Neurath u.a. betr. Antwort auf frz. Note an kleine Entente und Polen, Anordnung Neurath über weiteres Vorgehen, Instruktionen an Botschafter Hassell zur Übergabe Protokoll und mündliche Erklärung an Mussolini, mit Text der Note; 21. Telegramme Außenministerium, Botschaft Paris, 16. Juni-05. Juli 1933: Suvich über Zusammenkunft Hitler-Mussolini und Pläne Mussolini, Meldungen der frz. Presse und Stellungnahme frz. Regierung betr. evtl. Aussprache Daladier-Mussolini, Gedanke frz. Regierungskreise an persönlichen Kontakt Daladier-Hitler; 22. Aufzeichnungen Reichaußenministerium über Besprechung mit ital. Botschafter, 30. Juni 1933: Hoffnung Mussolini auf baldige Unterzeichnung Viererpakt und Treffen Regierungschefs zur Beratung Rüstungsfragen, Vorschlag Neurath zur dt.-ital. Fühlungnahme betr. Beratungsgegenstände; 23. Telegramme Papen, Botschaft Rom, 30. Juni und 04. Juli 1933: Zusicherung an Mussolini im Auftrag Hitler über Desinteresse an Anschluß Österreich wegen dt.-ital. Beziehungen, Äußerungen Mussolini über angebliche Reorganisation Donauraum, wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland in Südosteuropa und ital.-frz. Verständigung, Drängen auf Abschluß Konkordat; 24. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, WTB-Meldung, Telegramme Außenministerium, Botschaften Rom, Paris, 11.-17. Juli 1933: Zustimmung zu ital. Verbalnote an England und Frankreich betr. Protest gegen frz. Garantie für Verbündete, Unterzeichnung Viermächtepakt, Unterredung Paul-Boncourt mit Botschafter Jouvenel und Interview über Pakt, mit Glückwunschbotschaften der Regierungschefs; 25. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaft Rom, 11. Juli-08. September 1933: Stellungnahme ital. Regierung zu Vertragsverhandlungen mit UdSSR, russische Verstimmung wegen deutschem Vorgehen gegen Juden und Kommunisten, Erklärung Außenminister Tewfik Ruschdy über türkische Ostpolitik, wohlwollende Beurteilung russ.-ital. Abkommen durch Bülow; III. Auswärtiges Amt, Büro des Reichsministers: Föderalismus, September 1920-Oktober 1923 [Originalakte Band 2] [676 645-676 810], darin: 1. Aufzeichnung Simon [Auszug], 20. September 1920: Hinweis griechische Gesandtschaft auf von Bayern ausgehende Versuche zur Gründung eines monarchistischen Dreibunds Bayern-Österreich-Ungarn, Vertrauen Simon auf Festhalten von Kahr an Reichseinheit,Überwachung der separatistischen Bestrebungen; 2. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Besprechung mit englischem Geschäftsträger, 23. September 1920: Erwartung eines monarchistischen Putschs in Bayern, Landesschießen 25. September 1920, Versuche von Lincoln Trebitsch zur Aussöhnung mit England; 3. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt über Gespräch mit Gesandtem Naumann, 29. Januar [September?] 1920: Zuspitzung der Lage in Polen, Aufmarsch russ. Truppen an litauischer Grenze, monarchistische Agitation in Bayern mit Verbindungen nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Belgien, unklare Rolle Erzbergers, Bericht Naumann über Reichstreue Kahr; 4. Korrespondenz Simon, deutsche Gesandtschaft Bern (Müller), 17. und 29. September 1920: Antrag ungarische Kaiserkrone an Karl von Habsburg durch ehemaligen Minister Benitzky im Auftrag Horthy; Bedingungen Ungarns und Habsburgs, Vorbereitung illegaler Reise Karl von Habsburg durch Österreich, Risiko wegen Wissen Renner, Ablehnung Restauration durch kleine Entente; 5. Reichskanzlei Fehrenbach an Reichsaußenminister Simons, 29. September 1920: Energische Stellungnahme Kahrs gegen Auflösung der Einwohnerwehren bei Besprechung in München; Wünsche der bayerischen Regierung betreffend diplomatische Vertretung der Reichs; Befürwortung der Ernennung Zech zum Gesandten in München durch Reichsminister des Innern Koch (mit anliegendem Schreiben Koch an Fehrenbach vom 28. September); 6. Bericht, [ohne Verfasser], 08. Oktober 1920: Stärke und Bewaffnung der Einwohnerwehren in München und Bayern; Verhältnis zwischen Einwohnerwehr und Juden; Einstellung der Einwohnerwehr zu Preußen, Echerich und Epp; 7. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 11. Oktober 1920: Angebliche Absicht der bayerischen Regierung zur Entsendung eines Gesandten nach Neapel; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, 16. Oktober 1920: Besprechung mit bayerischem Gesandten Preger betreffend Einwohnerfragen und Vertreter der Reichsregierung in München; 9. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Monarchistische und separatistische Bestrebungen der Organisation Escherich; Verankerung der Organisation Escherich in Kärnten, Tirol und Steiermark mit Verbindung nach Ungarn; Vorschlag für Horchposten in München zur Überwachung dieser Bestrebungen; 10. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Einfluss von Polizeipräsident Pöhner und Bauernführer Heim auf Kahr; Zusammenarbeit Pöhner mit Escherich und Ludendorffgruppe; Antisemitische Hetze und Ausschreitungen der NSDAP vermutlich unter Aegide Pöhners; 11. Bericht Preußische Gesandtschaft in München, 01. November 1920: Stellungnahme zur Aufzeichnung [Naumann] "Bayerische Persönlichkeiten", darunter Kahr, Escherich, Pöhner, Heim, Faulhaber, Mitglied der Königsfamilie, Empfehlungen zur Abwehr französischer und separatistischer Bestrebungen durch Einrichtung von Gesandten der Reichsregierung bei Süddeutschen Regierungen; 12. Bericht Künzelmann, Korrespondenz C. Bosch, Reichsaußenministerium, 25.-27. Oktober 1920: Irreführung des französischen Gesandten in Bayern durch Agenten der Wittelsbacher; Hoffnungen der ehemaligen Königsfamilie auf Restauration und Erlangung von Tirol und Salzburg mit Hilfe Frankreichs; Änderung der französischen Haltung gegenüber Bayern; Unterstützung des Hauses Habsburg durch Frankreich; 13. Mitteilungen aus München, [ohne Verfasser], Korrespondenz Stresemann, Simons, 27. Oktober-09. November 1920: Wünsche der Bayerischen Volkspartei (BVP) betreffend Staatsform, Errichtung von Gesandten und Anschluss Österreichs; Beitritt Kahrs zur BVP; Partikularistische Strömungen; Ziele und Ausrüstung der Einwohnerwehren; Warnung von Auflösung der EWW und linksgerichteter Reichsregierung; Stellungnahme Simons; 14. Deutsche Allgemeine Zeitung, 10. November 1920: Weitergabe einer Meldung des württembergischen Zentralorgans "Deutsches Volksblatt" über Beschluss der Entente zur Durchführung der Ruhrbesetzung im Falle weiterer Nichtablieferung der Militärwaffen und Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren in Bayern; 15. Bayerischer Ministerpräsident Kahr an Simons, 22. November 1920: Vorbereitung der Reise Kahrs nach Berlin wegen Erörterung von Fragen der Einwohnerwehren (mit Notiz Auswärtiges Amt); 16. Vertrauliche Korrespondenz Stockhammern, Simons, 07. und 15. Dezember 1920: Besprechung Nuntius Pacelli, italienischer Botschafter de Martino und Stockhammern in München über separatistische Bestrebungen Bayerns; Wünsche der italienischen Regierung nach Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Ausweichende Stellungnahme des Nuntius auf Fragen de Martinos betreffend Haltung der Kurie zum Separatismus; 17. Eingabe Stadtrat Nürnberg an Reichspräsident, Korrespondenz Büro des Reichspräsidenten, Vorstand Nürnberger Stadtrat, 30. Dezember 1920-07. Januar 1921: Einspruch gegen neue Anordnung der Staatskommissare betreffend Genehmigungspflicht von Versammlungen und gegen Weiterbestand der Verordnung von 1919 über Beschränkung der Versammlungsfreiheit; Anerkennung der Verfassungswidrigkeit der Verordnung durch Reichspräsident; 18. Rechberg an Stresemann [Auszug], [28. Dezember 1920]: Dringende Warnung vor französischen Vorschlägen über Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren nach bayerischem Anschluss an Frankreich; Entschlossenheit Bayerns zur kompromisslosen Haltung in Fragen der Einwohnerwehren und Enttäuschung über ungenügende Unterstützung durch Reichsregierung; 19. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 18. Dezember 1921: Fühlungnahme bayerischer inoffizieller Vertreter mit französischen Regierungskreisen über bayerische Separation; 20. Aktenvermerk Auswärtiges Amt, Note Bayerische Gesandtschaft vom 12. Dezember 1921 betreffend Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart; Chefbesprechung vom 15. Dezember 1921 über Errichtung dieser Gesandtschaft; 21. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, Schreiben Zech an Auswärtiges Amt, 30. Januar-31. März 1922: Stellungnahme zu Berichten über Beziehungen zwischen Bayern und österreichischen Alpenländern; Keine Zusage Kahr betreffend Entsendung von Hilfstruppen nach Salzburg; Lokale Unterstützung bei politischen Unruhen im Grenzgebiet; Hinweis auf Äußerungen des BVP-Organs "Regensburger Anzeiger" über Mauracher; 22. Kommentar [Gesandter Zech] zu berichten der Passstelle Salzburg an Auswärtiges Amt, [1922]: Praktiken, Begründung und Ziele des bayerischen Partikularismus; Hoffnung auf Anschluss insbesondere von Tirol und Salzburg; Akute Gefahr des Separatismus nur bei eventuellen Umsturz in Berlin, Ruhrbesetzung und ähnliches; Finanzierung der Separatisten vermutlich durch Frankreich; Misstrauen der Rechtskreise gegen "Bund Oberland" wegen dessen Reichstreue; 23. Vermerk Auswärtiges Amt über WTB-Meldung Nr. 1402 vom 20. Juli 1922: Haltung des Reichsvertreters in München in Hochverratsangelegenheit Graf Leoprechting; Misstrauensvotum und bayerischer Wunsch nach Abberufung Zech; 24. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 02. August 1922: Stellungnahme [Peretti] zur deutschen Erklärung betreffend Ausschluss der Öffentlichkeit im Hochverratsprozess Leoprechting in München und Zeugenaussagen über Unterstützung Leoprechting durch französischen Gesandten Dard; 25. Geheime Bericht Deutsche Botschaft Paris, 10. August 1922: Gerüchte betreffend Pariser Verhandlungen Kronprinz Rupprecht über Restauration der Wittelsbacher, Trennung Bayerns vom Reich und Zusammenschluss mit österreichischer Weitergabe einer Information durch Korrespondenz der "Chicago Daily News" über vermutliches Interesse Frankreichs an Vorschlägen Rupprechts; 26. Notiz Auswärtiges Amt, [ohne Datum]: Programmrede des Bayerischen Ministerpräsidenten Knilling am 09. November 1922 (Frankfurter Zeitung Nr. 805 vom 10. November 1922); 27. Vertrauliche Aufzeichnungen [Rosenberg], ]09. Januar 1923]: Äußerungen des österreichischen Gesandten über bayerische Reichstreue von "Kahr bis Knilling"; Gefahr für die Reichseinheit bei eventueller Schwäche gegenüber französischen Einflüssen; 28. Berichte Reichsvertreter in München, [16.]-17. Januar 1923: Sorge bayerischer Parteikreise wegen eventuellem NSDAP-Putsch anlässlich Fahnenweihe am 20. Januar; Glaube Kahrs an Ablehnung solcher Aktionen durch Hitler; Stellungnahme des bayerischen Gesandten Preger und seine Absicht zur Warnung Kahr vor Folgen eines NS-Putschs; 29. Bericht Deutsche Botschaft London, 18. Januar 1923: Berliner Warnung an Sekretär der Anglo-Jewish Association vor geplantem Pogrom in Bayern unter Ausnützung der Erregung über Ruhrbesetzung; Unterstützung der Bewegung durch französisches Geld; Bitte um energisches Einschreiten der Reichsregierung und Mahnungen der deutschen Presse zu Besonnenheit; 30. Aufzeichnungen und Telegramm Auswärtiges Amt, Berichte Reichsvertreter in München, 21. Januar 1923: Mitteilung bayerischer Gesandter Preger über Schritte der Reichsregierung zur Abberufung des französischen Gesandten in München und über Reise des Bayerischen Ministers des Innern nach Berlin; Keine Mobilmachung der Presse gegen Gesandten Dard; Zweifel Kahr an NS-Programm-Plänen in München; 31. Rundtelegramm Auswärtiges Amt an diplomatische Vertreter, 21. Januar 1923: Proteste gegen Ruhrbesetzung in München; Massenversammlungen der SPD; Resolution der Reichsregierung zur Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Pressemeldungen über schwindenden Einfluss Hitler wegen Missbilligung seiner Umsturzpropaganda; 32. WTB-Meldung Nr. 194 vom 24. Januar 1923: Schutz des französischen Gesandten in München durch bayerische Regierung unter Ablehnung der Verantwortung für dessen Sicherheit; Erneute Forderung nach Abberufung Dards; 33. Berichte Deutsche Botschaft Paris und Reichsvertreter in München, Telegramm Auswärtiges Amt, 26. Januar-03. Februar 1923: Völkerrechtliche Bedenken Botschafter Hoesch gegen Verhalten der bayerischen Regierung und Vorgehen Frankreichs im Fall des Gesandten Dard; Note der Reichsregierung betreffend erneutes Verlangen nach Abberufung Dard und eventuelle Androhung der Zustellung der Pässe an Dard; Stellungnahme Frankreichs und Protest gegen Boykott des französischen Gesandtschaft-Personals in München; 34. Bericht Vertreter Reichsregierung in München, 27. Januar 1923: Besorgnis Kahr wegen Massenaufmarsch der Rechtsverbände und vermutliche Gegendemonstrationen; Versammlungsverbot und Proklamation des Ausnahmezustandes; Drohungen Hitler; Unsicherheitüber Verhalten der Reichswehr; Bekenntnis zur Reichseinheit durch Münchner Neuester Nachrichten und "Münchner-Augsburger Abendzeitung"; 35. Notiz Auswärtiges Amt betreffend Telegramm [Haniel], 05. Februar 1923: Gerüchte in München über angebliche Abmachungen zwischen Bayern und Ostpreußen gegen gleichzeitiges Losschlagen unter bayerischer Führung; Warnung vor "kriegerischen Tönen" in geplanter Reichskanzler-Rede; 26. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 20. Februar 1923: Einführung des Grafen Lerchenfeld bei Präsident Harding; Missbilligung der französischen Ruhrbesetzung durch US-Regierung; Enttäuschung im State Department über geringes Echo der Hitler-Bewegung wegen eventueller Entwicklung Hitler zu einer "Art Mussolini" und Beseitigung des Sozialismus auch in Deutschland; 37. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 13. April 1923: Keine Bestätigung der Gerüchte über bevorstehenden Putsch der nationalen Verbände; Geringe Gefahr wegen Uneinigkeit der Verbände und allgemeine Stimmung; Umschwung möglich im Falle einer linksgerichteten Reichsregierung oder Konzessionen in der Ruhrfrage; 38. Haniel an Rosenberg, 07. Mai 1923: Stellungnahme des bayerischen Ministerpräsidenten von Knilling zu eventuellem Eintritt der Sozialdemokraten in die Reichsregierung; Unmöglichkeit des Zweifrontenkampfs gegen Hitler und sozialistische Regierung; Abberufung des bayerischen Gesandten in Berlin falls Ernennung Breitscheid zum Reichsaußenminister; 39. Notiz Auswärtiges Amt, [06.] Juni 1923: Mitteilungen [Iversen] aus Füssen betreffend Ruhrbesetzung, Verwendung der Ruhrspende, bevorstehende Ernennung Kahr zum Staatspräsidenten in Bayern und Vorstoß Kahr gegen Staatsgerichtshof; 40. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 13. Juli 1923: Weitergabe einer Havas-Meldung über Hochverratsprozess gegen Fuchs und Andere, sowie Rolle des französischen Kommandanten Richler; 41. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 16. Juli 1923: Demarche des französischen Geschäftsträgers Pozzi wegen Inschriften an Lokalen betreffend Zutrittsverbot für Franzosen und Belgier; Keine gesetzliche Handhabe der Regierung zum Einschreiten; Drohungen Pozzi mit Repressalien und weitere französische Beschwerden; 42. Bericht Deutsche Gesandtschaft Bern, 31. Juli 1923: Befürwortung des neuesten Plans zur Restauration der Wittelsbacher durch belgisches Köningspaar; Brüske Ablehnung seitens Poincaré; Französisch-belgische Differenzen in der Reparationsfrage; 43. Notenwechsel Bayerischer Gesandter Berlin, Reichskanzlei, 14.-19. September 1923: Stellungnahme Bayerns zu Äußerungen des Reichskanzlers im Auswärtigen Ausschuss; Warnung vor Verhandlungen über das Rheinland und Ruhrgebiet wegen französischer Absichten; Keine Preisgabe deutscher Gebiete durch Reichsregierung; Vorschläge an Frankreich, England und Andere betreffend Lösung der Ruhrfrage; Entschlossenheit der Reichsregierung zum Vorgehen gegen verfassungswidrige Strömungen; 44. von Schubert an ehemaligen Reichsminister Schiffe, 22. September 1923: Schreiben Vietinghoff vom 12. September über deutschen Erfolg in Haag betreffend polnische Kolonistenfrage und Haltung Bayerns für den Fall einer Nachgiebigkeit der Reichsregierung gegenüber den Alliierten; 45. Aufzeichnungen [Reichsaußenministerium] über Besprechung mit französischer Botschaft am 27. September 1923: Aufgabe des passiven Widerstands durch Reichsregierung; Keine Autorisation de Margerie zu Äußerungen über französische Gegenleistungen; Demonstrationen in Bayern wegen deutscher "Kapitulation"; Nationalistische Tendenzen der Kommunisten; Uneinsichtigkeit der französischen Presse; 46. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 29. September 1923: "Washington Post" über Vorteile einer bayerischen Monarchie und Zerschlagung Deutschlands (Zitat, englisch); 47. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Fürsprache Haniel aus München am 29. September 1923: Anweisung Kahr an Staatsanwälte und Polizei zur Aussetzung des Vollzugs des Republikschutzgesetzes; Folgen des Hochverratsverfahrens gegen Vorstand des bayerischen Verkehrsbeamtenbundes und Verbot des "Völkischen Beobachters"; Warnung Haniels vor Kraftprobe mit Bayern; 48. Antrag Koenen und Genossen im Reichstag, 02. Oktober 1923: Unverzügliche Aufhebung der sogenannten Streik-Verordnung in Bayern wegen deren Begünstigung eines monarchistischen Umsturzes und der Loslösung Bayerns vom Reich; 49. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 04. Oktober 1923: Tendenziöse Berichte der italienischen Presse und Havas-Agentur über Ohnmacht der Reichsregierung gegenüber Bayern; Illoyalität Kahr, Vorschläge zur besseren Information des Auslandes; 50. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 04. Oktober 1923: Besprechung mit französischem Politiker Rey; Gedanken Frankreichs zur Schaffung einer unabhängigen Rheinrepublik durch Erstarken der separatistischen Bewegung gefördert; Vermutliche Absicht Poincarés zur Verschleppung des Reparationsproblems bis nach den französischen Wahlen; Anerkennung der britischen Forderungen durch Frankreich. Darin auch: Ergänzende Angaben zum Fundort: Albert (siehe oben angegebene Gliederung: III.3, 6649-6652), (III.42, 6793); Allizé (III.11, 6675-6688; 6693-6697); Aloisi (I.5), (I.17, 6169-6172); (II.1, 6267, (II.8, 6350-6379), (II.7), (II.20) Bensch (II.2); Blomberg (II.6, 6340-6342), (II.12); Borah (I.4, 6019-6020); Bothmer (III.3, 6649-6652); Bülow (I.17, 6169-6172), (II.8, 6350-6379), (II.14, 6446-6447) Cerruti (I.8, 6075-6082), (II.5, 6329-6339), (II.8, 6350-6379), (II.10, 6390, 6401-6402), (II.20), (II.22, 6611), (II.25, 6628-6632, 6644); Cuno (III.37, 6784-6785) Daladier (II.2), (II.24, 6623-6627); Dard (III.12, 6689-6692), (III.11, 6675-688, 6693-6697), (III.18, 6729-6730); Davis (I.3, 6017), (I.8, 60075-6082), (II.3, 6311-6313); Dollfuss (II.12) Ebert (III.17, 6725-6728); Escherich (III.3, 6649-6652), (III.13, 6701-6708), (III.11, 6675-6688, 6693-6697) Weitere Provenienzangaben: National Archives Washington DC, Guide 0, S.26, T 120, roll 1605.
Enthält: Schriftwechsel zwischen Pfeil und von Schkopp (Mitglied des Komitees zur Gründung der Afrikanischen Kompanie A.-G.) über die notwendigen Maßnahmen zur Gründung der Afrikanischen-Kompanie A.-G.- Denkschrift.- Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.- Prospekte.- Satzungen
Pfeil, Joachim Graf vonEnthält: Schriftwechsel mit Aufsichtsrat und Vorstand.- Tagesordnungen und Protokolle von Aufsichtsratssitzungen.- Vertragsentwurf zur Gründung eines Gummisyndikats.- Berichte über Kamerun.- Statistik
Pfeil, Joachim Graf vonGeschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...
Enthält u.a.: Gesuche um Bewilligung zur Ausgabe von Aktien, 1900-1909; Beratung eines Gesetzentwurfs über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken und im Schutzgebiet Kiantschou, 1909, 1911; Zeitungsartikel zur Reform des Aktienrechts in Italien, 29./30.1.1914; staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften und Verbot der Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen von Kolonialunternehmungen insAusland, 1917-1919; Mißstände und Auswüchse bei Gründungen von Aktiengesellschaften, 1922.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Alldeutsche Verband wurde am 9. April 1891 unter der Bezeichnung "Allgemeiner Deutscher Verband" mit Sitz in Mainz als Reaktion gegen den deutsch-englischen Sansibarvertrag gegründet. Hauptaufgaben lagen in der Belebung des deutschen Nationalbewusstseins, der Unterstützung des Deutschtums im Ausland und der Förderung der deutschen Interessen in Europa und Übersee, insbesondere der deutschen Kolonialpolitik. 1894 erfolgte die Umbenennung in Alldeutscher Verband. 1918 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Das Programm des Verbandes war expansionistisch und nationalistisch ausgerichtet. Besonders im Österreich-Ungarn der Habsburger kam schon vor dem Ersten Weltkrieg ein ausgeprägter Antisemitismus und Antislawismus hinzu. Mit seiner ideologischen Zielrichtung fungierte er als geistiger Wegbereiter des Hitlerfaschismus. Im März 1939 wurde er durch Reinhard Heydrich aufgelöst mit der Begründung, dass sein Programm nunmehr erfüllt sei. Bearbeitungshinweis: Findbuch (1960/70) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im Jahr 1942 übergab der letzte Verbandsvorsitzende, Dr. Heinrich Class, dem Reichsarchiv die Reste des Verbandsarchivs. 1943 gelangten weitere Akten von Prof. Calmbach (Stuttgart) in das Reichsarchiv. Die gemeinsam mit anderen Beständen des Reichsarchivs während des Zweiten Weltkrieges ausgelagerten Unterlagen des AV übernahm das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) im Jahre 1950. Wegen fehlender alter Findhilfsmittel gibt es keine Informationen über mögliche kriegsbedingte Verluste. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Ergebnis einer erstmaligen einfachen Verzeichnung der Unterlagen im Deutschen Zentralarchiv in Potsdam entstand im Jahr 1960 eine Findkartei, die 720 Akteneinheiten mit einem Umfang von 9,2 lfm beschrieb. 1970 wurde der Bestand erneut bearbeitet, zum Teil umfoliiert, umnumeriert und inhaltlich neu abgegrenzt. Im Ergebnis entstand ein vorläufiges Findbuch, dass im Zeitraum von 2003 bis 2005 datenbanktechnisch aufbereitet wurde. Das Findbuch ist nunmehr online auf den Internetseiten des Bundesarchivs recherchierbar. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte der Überlieferung: Gründung, Organisation und Geschichte des Verbandes, Sitzungen des Vorstandes, Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses, Allgemeiner Schriftwechsel nach Jahrgängen, Beziehungen und Verhältnisse zu Organisationen und Personen, Veröffentlichungen und Lageberichte der Geschäftsstelle, Eingaben und öffentliche Erklärungen 1895-1933, Sammlungen, Kriegszielbewegung im 1. Weltkrieg, Völkische und antisemitische Bewegung, Stellung zum Christentum, Stellung zu Staat und Regierung während der Weimarer Republik, Verhältnis zu Österreich-Ungarn, Anschluss Österreichs, Verhältnis zum Ausland Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 8048/...
Enthält: Politische Lage in Belgien (Bericht des Rundfunkfachprüfers der Wehrmacht-Propaganda-Staffel Belgien bzw. Leiters des belgischen Rundfunks, Gunzer, vom 17. März 1941, 1941 Enthält: "Großbelgische" Bestrebungen des Wallonenführers Léon Degrelle, 1941 Enthält: Darstellung der Leistungen Belgiens für die deutsche Kriegswirtschaft und Kriegsführung nach dem Stand vom Jan. 1942 (nur Weiterleitung, Bericht fehlt), 1942 Enthält: Politische und volkstumspolitische Probleme in Belgien (vor allem Schriftwechsel zwischen Militärverwaltungschef Reeder und dem Gesandten von Bargen), 1942 Enthält: Politischer Lagebericht des Landesgruppenleiters der Auslandsorganisation in Belgien (nur Schriftwechsel), 1942-1943 Enthält: Burgfrieden zwischen dem Vlaamsch Nationaal Verbond (VNV) und der Deutsch-Flämischen Arbeitsgemeinschaft (Devlag) sowie Gründung einer Wallonischen SS, 1943 Enthält: Anzahl der SS-Freiwilligen aus Brüssel und Antwerpen sowie Verpflichtung von Kreis- und Ortsgruppenleitern der Devlag (Bericht Bergers), 1943 Enthält: Politische Haltung der Kirche in Belgien, 1943 Enthält: Einsatz von Landesbewohnern in unmittelbaren Wehrmachtsdiensten, 1943 Enthält: Flämische Wachabteilung.- Politische Bestrebungen des Leiters des VNV, Dr. Elias, insbesondere hinsichtlich der Schaffung einer nationalen Armee, 1943 Enthält: Einsetzung eines Höheren SS- und Polizeiführers Belgien sowie Beauftragung des SS-Gruppenführers Jungclaus mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Generalkommissars für das Sicherheitswesen, 1943-1944 Enthält: Stimmungsberichte der Propaganda-Abteilung Belgien für die Zeit Sept. - Dez. 1943, Feb. - Apr. 1944, 1943-1944 Enthält: Arbeitseinsatz in Belgien, 1943-1944 Enthält: Besprechungsniederschrift des Landesgruppenleiters der Auslandsorganisation in Belgien, J.R. Koch, über ein Gespräch mit dem Leiter der Devlag, van de Wiele, insbesondere über Degrelle und dessen politische Ambitionen, 1944 Enthält: Lageberichte des Rüstungsobmanns für Belgien und Nordfrankreich (nur Schriftwechsel), 1944 Enthält: Kurzbericht des Militärverwaltungschefs Reeder (nur Schriftwechsel), 1944 Enthält: Germanische SS in Flandern, 1944, hierin Gründung des Flandernkorps Enthält: Verhältnis zwischen dem Reichskommissariat und SS-Dienststellen, 1944 Enthält: "Führererlaß" über die Errichtung einer Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten von Belgien und Nordfrankreich vom 13. Juli 1944, Juli - Aug. 1944, hierin Bestellung eines Zivilkommissars für Belgien und Nordfrankreich, 1944 Enthält: Aufstellung einer Belgischen Legion für Afrika.- Übersendung von zwei Berichten der Dienststelle des Kolonialpolitischen Amtes (KPA) beim Militärbefehlshaber Belgien-Nordfrankreich durch den Stabsleiter des KPA, Korvettenkapitän Wenig, Juni 1942
Enthält u.a.: Mitteilung von Ulrich Rauscher über die Bedingungen zur Übernahme des "März", 7.11.1916; Schreiben eines Zivilgefangenen aus dem indischen Konzentrationslager Ahmednagar, 15.10.1917; Plan zur Gründung einer "Internationalen Zeitung" 1921/22; Eingabe des Vereins Deutscher Zeitungsverleger zur Lage der deutschen Presse, 26.1.1921; Eingaben gegen die Einstufung der Stadt Pfullingen in Ortsklasse C, Febr. 1922 und gegen den Erlaß des Reichskanzlers betr. Liquidation französischen Privatbesitzes in Deutschland, Juli 1917; Mitteilung von Conrad Haußmann an Max Warburg zur Wahl des deutschen Gesandten in China, o. D. (Anfang 1920?) Bericht an den württembergischen Ministerpräsidenten von Weizsäcker über eine Unterredung am 2.10.1914 mit dem Reichskanzler, 12.10.1914; Antwort des Reichskolonialamts auf die Beschwerde eines Internierten, zuvor in Duala, Kamerun, ansässigen Beamten wegen seiner Besoldung, 8.6.1917; Anfechtung der Schultheißenwahl in Wildbad wegen der dabei verwendeten Stimmzettel, 1922; Denkschrift über die Notwendigkeit der Frachtverbilligung für Nahrungsmittel, o. D. (Anfang 1920?)
Haußmann, ConradEnthält: 1. Eduard Elben, Stuttgart: Ehrenmitgliedschaft des Fürsten im Landesverein des Evangelischen Bundes, 1894; 2. Staatsminister Sarwey, Stuttgart: Württembergische Landessynode, 1894; 3. Kultusminister Bosse, Berlin: Domherrenstelle für Professor Hespers in Köln, 1894; 4. Fürstin Metternich: Dankschreiben für Jagderlaubnis für den Marquis de Soys, 1895; 5. Schreiben an Geheimrat Lucanus, Berlin: Wiedereinstellung des Polizeipräsidenten des Landesausschusses Schlumberger zur Goldenen Hochzeit, 1895; 6. Geheimrat Lucanus, Berlin: Aufschiebung einer Auszeichnung für Staatssekretär von Puttkamer und Unterstaatssekretär Schraut, 1895; 7. Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (Abschr.): Ablehnung des Stimmrechts für die Vertreter von Elsaß-Lothringen im Bundesrat, 1895; 8. Kaiser Wilhelm II.: Telegramm zur Gründung von Flottenvereinen in Elsaß-Lothringen, 1895; 9. Enthüllung des Kaiser-Friedrich-Denkmals auf dem Schlachtfeld von Wörth; Schreiben des Festredners General von Mischke (mit Druck der Festrede), 1895; 10. Generalarzt Hoffmann, Karlsruhe: Übersendung eines Schreibens des Markgrafen Wilhelm von Baden an den bad. General Hoffmann vom 22.5.1849, 1895; 11.Botschafter Graf Eulenburg, Wien: Bitte um Intervention für seinen Bruder, 1896; 12. Botschafter Graf Münster, Paris: Paßgesetz, 1896; 13. Friedrich Curtius, Kreisdirektor in Thann: Bitte um Versetzung mit befürwortendem Schreiben der Großherzogin Louise von Baden, 1896; 14. Botschafter Graf Saurma, Türkei: Mitteilung über den Besuch eines vom Fürsten empfohlenen Geistlichen, 1896; 15. Herzog Adolph von Mecklenburg: Intervention für einen Franzosen, 1897; 16. Schreiben an General von Bülow, Karlsruhe: Jagdverhältnisse in Elsaß-Lothringen, 1898; 17. Botschafter Graf Münster, Paris: Paßvorschriften. Mit Konzept der Antwort des Fürsten, 1898; 18. Besuch des Prinzen Albert in Straßburg, 1899; 19. Baron von Woellwarth, Hohenroden: Eisenbahnfragen, 1899; 20. Bischof Benzler, Metz: Neujahrsglückwunsch, 1901; 21. Friedrich Curtius, Straßburg: Bitte um Beibehaltung des bislang als Kurator der Universität Straßburg bezogenen Gehalts, 1902; 22. Bericht der Vossischen Zeitung über den baulichen Zustand des Straßburger Münsters, 1902; 23. Bitte der Erbgroßherzogin Maria Anna von Luxemburg um Aufnahme von aus Frankreich vertriebenen Ordensschwestern. Mit Konzept der Ablehnung durch den Fürsten, 1903; 24. Generaloberst von Haeseler, Metz: Dankschreiben für Gratulation zum Dienstjubiläum, 1903; 25. Graf Posadowsky, Berlin: Ausbau der Hochkönigsburg, 1904; 26. Cosima Wagner, Bayreuth: Dankschreiben nach der Rückkehr von einem Besuch in Straßburg, 1905; 27. Billette der Sängerin Agnes Sorma, 1905-1907; 28. Graf Posadowsky, Berlin: Mitteilung über die Abwesenheit des Landwirtschaftsministers, 1906; 29. Generalfeldmarschall von Haeseler: Bau der Bahnlinie Bettsdorf-Merzig. Mit Konzept der Antwort des Fürsten, 1906; 30. H. Hergesell, Viego Bay: Bericht von einer Forschungsreise ins nördliche Eismeer, 1906; 31. Postkarten von Angehörigen der Schutztruppe aus Südwestafrika, 1906; 32. Staatsminister a.D. von Soden, Vorra: Beförderung des Kreisdirektors Karl von Gemmingen in Straßburg, 1906; 33. General von Arnim, Gouverneur von Metz: Nobilitierung ds Moritz Grunelin in Kolbsheim, 1907; 34. Glückwunschtelegramme an Kaiser Wilhelm II. bei verschiedenen Anlässen, 1898-1905.
Muster für Dienstverträge, Alters- u. Hinterbliebenenordnung u. Aufnahmebedingungen für den Missionsdienst; Stationsordnung, 1912; Bibliotheksordnung, 1914; Geschäftsanweisung(en) für Präses- u. Bezirksbeamten; Bestimmungen über Reisen, Reisekosten, Mobiliar, Ausrüstung u. Schriftverkehr; Entwurf der „Ordnung über die äußere Stellung der Missions-arbeiter, 1911; Gründung der Missionshandelsgesellschaft u. Gedanken über ihre Leitung, 1910
Bethel-MissionEnthält: Gründungsvertrag der ATelG duch Transradio AG, Berlin Hallesches Ufer 11/12, und die Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft (DAT), Berlin Tauentzienstrasse 6 vom 14.12.1927; Verträge zwischen Deutscher Reichspost, ATelG, DAT und Transradio betr. Ausbau des Fernmeldewesens für den Auslandsverkehr und Lieferung von Systemen für drahtlose Karlographie und Strahlwerfer [Fernsehen] vom 14.12.1927; Aufhebung des Vertrages vom 12.07.1929; Bestellung der Geschäftsführung und Delegierten der ATelG 1927; Handelsregistereintrag betr. Gesellschafter und Geschäftsführung 1928; Gesetzliche Bestimmungen zum Fernmeldewesen und Telegraphenverkehr, 1927
Deutsch-Atlantische TelegraphengesellschaftEnthält: Verwundetenbetreuung und Veranstaltungen für Verwundete, Kriegsopferversorgung; Reichsassistentenordnung (1941); Leistungsnachweise von Studierenden; Verlegung des "Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts" nach Straßburg (1942); "Treudienst-Ehrenzeichen"; Zürückstellung von der Wehrmacht; Wissenschaftliche Beziehungen zur Sowjetunion (1940); Haushaltseinschränkungen; Bezeichnung von Kolonialgebieten in Schulen und Hochschulen (1939); Dissertationen des Instituts für Zeitungswissenschaft (1938); AnEntfernung von Büchern (1938); "Ariernachweis" (1937); "Gesetz über Orden und Ehrenzeichen" (1935); Gründung des Reichsdozentenwerkes, (1936); "Deutscher Gruß", 1934;
3 Fiches. Enthält: FICHE NR. 194 1+ BIS 3- - maschinegeschriebene Abschrift eines Manuskriptes von Althaus (Wolfenbüttel 1935; 260 S.), erstellt von Burmester (Hrsg), Schriftführer des Braunschweigischen ev.-luth. Hauptmissionsvereins, Hedeper 1951, versehen mit einem Überblick über den Lebenslauf des Verfassers und den Bericht eines Ältesten der Gemeinde Mamba (M. Ruben Muschi Nyange) anläßlich des 70. Geburtstages von Althaus am 24. April 1936 (vermutlich unveröffentlicht)
Leipziger MissionswerkInhalt: Altherrenverband: Niederschriften von Vorstandssitzungen / Konventen / Mitgliederversammlungen 1950-1982 (20) Schriftwechsel zur Satzung / Ehrenordnung / Gestaltung des Vereinslebens / Zusammenschluss 1928-1978 (24) Schriftwechsel mit den Mitgliedern, alphabetisch 1928-1987 (75) und chronologisch 1980-1989 Finanzen: Finanzkommission 1948-1975 (9) Mehner-Stiftung 1933-1968 (8) Vereinshaus GmbH / Weitere Häuser 1905-1984 (23) Geschichtskommission 1860-1986 (12) Liederbuchkommission 1883-1965 (20) Aktivitates: Aachen 1946-1987 (26) Berlin 1934-1943, 1954-1975 (5) Clausthal 1949-1975 (3) Zusammenschluss 1909-1976 (10) Hochschulfragen 1952-1988 (16) Wissenschaftliche Arbeiten (197) Mitteilungen an die Mitglieder / Gemeinsame Erinnerungen: Mitteilungen 1904-1994 (49) Mitgliederverzeichnisse 1911-1936, 1952-1988 (12) Gedenkschriften / Veröffentlichungen / Schriften verschiedener Mitglieder 1878-1879, 1924-1982 (24) Stiftungsfeste 1861-1987 (21) Fotosammlung Literaturhinweise: Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins zu Berlin von der Gründung, Wintersemester 1860/1861 bis Wintersemester 1926/1927, Berlin 1927. Die Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins e. V. Akademische Verbindungen zu Aachen, Berlin, Clausthal, Lemgo [1961]. Die Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins e. V. 1961 bis 1986. Akademische Verbindungen zu Aachen, Berlin, Clausthal, Herford 1986.
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Besigheim, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/4 (Zugänge 1983, 1984, 1985) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2007/40 eingekommen Akten, Bände und Karteikarten zum Vereinsregisterwesen eingearbeitet. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim wurde um 1970 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Von dort ging die Registerführung für die Bezirke Besigheim und Marbach im Jahr 1995 auf das Amtsgericht Vaihingen/Enz über. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Besigheim führt zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterunterlagen ist zusätzlich Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister heranzuziehen. Darin sind auch die noch bis zum Jahr 2011 vom Amtsgericht Heilbronn verwahrten Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim eingereiht. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2010 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst die Akten Bü 1-601 (die Bü 87-105 sind vorerst nicht belegt) und die Bände Bd 1-22. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/10 IV Amtsgericht Esslingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Esslingen, die bisher in Bestand FL 300/10 IV nur in Abgabelisten erfasst waren und aus den Zugängen 1989, 1999/076, 2002/002, 2003/059, 2005/058, 2006/045 und 2006/070 stammen. Die Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen kamen mit Zugang 2013/025, die Bände zum Muster- und Zeichenregister, zum Vereinsregister sowie bewertete Vereinsregisterakten mit Zugang 2014/060 an das Staatsarchiv. Zur Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Esslingen sei unbedingt auch auf Bestand F 264 II verwiesen. In diesem Bestand ist die ältere Registerüberlieferung unter dem Kürzel "HRG", nämlich sowohl die Gesellschaftsfirmen als auch die Einzelfirmen seit Beginn des Handelsregisters 1866, erfasst. Auch die Firmen mit den ersten Nummern der Serien HRA und HRB nach 1938 befinden sind in Bestand F 264 II. Da das Findbuch F 264 II im Rahmen der Retrokonversion in einer Online-Version zur Verfügung gestellt wurde, wurde auf eine aufwendige Ausgliederung dieser älteren Registerüberlieferung verzichtet. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig; damit ging auch die Umstellung auf das elektronische Register einher. Seit 01.01.2014 ist auch das Vereinsregister dort zentalisiert. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Frühjahr 2013 und Sommer 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-89 und die Büschel 1-975. Ludwigsburg, im Dezember 2014 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit der Amtsgerichtsbezirke Göppingen und Geislingen, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 270 III (Zugang 26.01.1984 Bü 1-222 und Zugang 11.03.1985 Bund 314-319), FL 300/11 (Zugang 26.01.1984 P 117, 120) und FL 300/12 III (Zugang 26.01.1984 Bü 2-805, Zugang 11.03.1985 Bund 320-328, Zugang 30.11.1988 Bund 34-38, Zugänge 1995/044, 1999/070, 1999/099) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2005/063 und 2011/102 eingekommenen Akten zum Registerwesen in den beiden Amtsgerichtsbezirken Göppingen und Geislingen hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Göppingen ist seit Ende der 1960er Jahre auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Gerichtsbezirks Geislingen zuständig, daher wurden die o.g. über das Amtsgericht Göppingen eingekommenen Geislinger Registerakten, die nach der Zusammenlegung vom Amtsgericht Göppingen weitergeführt wurden, nicht abgetrennt sondern hier belassen. Die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten sowie die Registerbände des Amtsgerichts Geislingen wurden dagegen Bestand FL 300/11 II zugewiesen. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Göppingen kamen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Frau Elvira Grammer, im Frühjahr 2011 Frau Andrea Jaraszewski und im Herbst 2011 Frau Beate Vojtek unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst derzeit die Bände Bd 1-123 und die Akten Bü 1-163 und 247-1976. Ludwigsburg, im Januar 2012 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heidenheim, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 272 Bü 254-644 (Zugang 19.05.1976) und FL 300/13 Zugänge 1978-1990, 1996/41, 1997/79, 1999/26, 2002/69 ausgegliedert wurden, daneben wurden die als Zugänge 2006/1 und 2006/100 eingekommenen Bände und Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Heidenheim hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Heidenheim führt das Vereinsregister noch selbst. Seit 1.1.2007 ist für das Handels- und Genossenschaftsregister das Zentrale Registergericht Ulm zuständig. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Winter 2010/2011 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 886 Akten und 16 Bände. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heilbronn sowie der aufgelösten Amtsgerichtsbezirke Bad Wimpfen, Eppingen und Neckarsulm. Das Amtsgericht Neckarsulm wurde 1943 stillgelegt, das Amtsgericht Eppingen 1974 aufgelöst. Die Führung der Handels- und Genossenschaftregister der Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach wurde im Zuge der Neustrukturierung der Amtsgerichte nach 1972 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Diese drei "aktiven" Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach führen aber das Vereinsregister noch selbst, daher sind die Akten und Bände zum Vereinsregister im jeweiligen Provenienzbestand zu suchen. Im Jahr 1995 ging die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Besigheim und Marbach an das Amtsgericht Vaihingen an der Enz über. Seit 1.1.2007 ist schließlich das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Die vorliegenden Registerunterlagen wurden zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/14 (Zugang 10.11.1982 und Zugang 22.02.1984) ausgegliedert, daneben entstammen sie den Ablieferungen des Amtsgerichts Heilbronn zum Registerwesen, die als Zugänge 2006/26, 2007/25, 2007/81, 2008/42, 2009/27, 2009/60, 2009/122, 2010/12 eingekommen sind. Zu allen in diesem Bestand zusammengefassten Gerichtsbezirken wurden vom Amtsgericht Heilbronn aus dem dortigen Tresor im Februar 2011 unter der Zugangsnummer 2011/17 sämtliche noch erhaltenen Registerbände an das Staatsarchiv abgegeben. Nur für den Gerichtsbezirk Heilbronn existieren leider keine Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister mehr, da diese durch Kriegseinwirkung 1944 verbrannt sind. Als Besonderheit für den Amtsgerichtsbezirk Heilbronn gelten die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister, zu denen zahlreiche Registerakten an das Staatsarchiv abgegeben wurden. Das Amtsgericht Heilbronn behält allerdings die zugehörigen Schiffsregisterbände noch ein. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu einem Großteil der Akten und der Listen der Genossen fertigte bis zum Frühjahr 2010 Frau Marisel de la Vega. Frau Andrea Jaraszewski setzte die Erschließungsarbeiten ab Mai 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten fort und arbeitete im März 2011 den Zugang der Registerbände ein. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz Nachträge: Der im Februar 2012 unter der Akzessionsnummer 2012/23 eingekommene Zugang des Amtsgerichts Heilbronn wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält von zahlreichen Genossenschaften deren erste "Liste der Genossen", also die Liste der Gründungsmitglieder. Daneben kamen die als Ersatz für die 1944 kriegsbedingt verbrannten Registerbände angefertigten maschinenschriftlichen Rekonstruktionen der Serien HRA, HRB und GnR der Amtsgerichtsbezirke Heilbronn und Brackenheim ein. Ludwigsburg, im Juli 2012 Ute Bitz Der im Februar 2013 unter der Akzessionsnummer 2013/15 eingegangene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält die zur Sonderarchivierung übernommenen Güterrechtsregisterakten des ehemaligen Großherzoglich Hessischen Amtsgerichts Wimpfen, Binnenschiffsregisterakten sowie bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im Oktober 2013 Ute Bitz Der im Januar 2014 unter der Akzessionsnummer 2014/8 eingekommene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Er enthält die Vereinsregisterbände I und II des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Neckarsulm, Binnenschiffsregisterakten und bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im März 2014 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/15 II Amtsgericht Kirchheim/Teck: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Kirchheim/Teck, die zum Teil aus den Beständen F 276 II, F 276 III und FL 300/15 I ausgegliedert wurden. Mit Zugang 2013/92 kamen sämtliche Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen auf Anforderung des Staatsarchivs ein. Der Zugang 2014/37 enthielt die Bände zum Vereinsregister und bewertete Vereinsregisterakten. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig, seit 1.1.2014 auch für das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) Zu den einzelnen Registerarten:bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände Bd. 1-59 sowie die Akten Bü 1-791. Ludwigsburg, im Mai 2014 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.
Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz
Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)
Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/34 II Amtsgericht Ulm: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den bereits bestehenden Beständen des Amtsgerichts Ulm F 308 II, F 308 III sowie aus folgenden Zugängen des Amtsgerichts Ulm: FL 300/34 Zugang 25.02.1983, 1995/122, 2002/77, 2005/103, 2006/55, 2013/58, 2015/164. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisteraken wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Zur ersten Zeitschicht der Bände sind die "zugehörigen" Handelsregisterakten der Serien E und G überliefert; sie wurden chronologisch nach dem Jahr der Ersteintragung gegliedert. Für die Nutzung ist folgendes zu beachten: 1) Amtsgerichtsbezirke Blaubeuren und Ehingen: HRA und HRB-Akten kamen über das Amtsgericht Ulm auch für die Amtsgerichtsbezirke Blaubeuren und Ehingen ein. Das Amtsgericht Blaubeuren wurde 1948 aufgelöst; die Zuständigkeit für den gesamten Sprengel ging danach an das Amtsgericht Ulm über. Die Registerführung des Amtsgerichts Ehingen wurde in den 1960er Jahren auf das Amtsgericht Ulm übertragen. Die Handelsregisterakten erhielten im Amtsgericht Ulm zur eindeutigen Unterscheidung die Zusätze "-Blb" für Blaubeuren und "-E" für Ehingen und wurden vom Amtsgericht Ulm fortgeführt. Diese Akten wurden im vorliegenden Bestand belassen und in eigenen Kapiteln verzeichnet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister des 1948 aufgelösten Amtsgerichts Blaubeuren sind im Bestand F 256 II verzeichnet. In diesem Bestand befinden sich auch diejenigen Registerakten des Gerichtsbezirks Blaubeuren, die vor 1948 abgeschlossen wurden und mit den Registerbänden korrespondieren. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister des Amtsgerichts Ehingen befinden sich im Bestand FL 300/8 II Amtsgericht Ehingen. 2) Amtsgerichtsbezirk Ulm: Das Amtsgericht Ulm hat sowohl HRA- als auch HRB-Nummern doppelt oder sogar dreifach an verschiedene Firmen vergeben. Die Laufzeiten dieser Akten überschneiden sich oftmals, so dass dies nicht immer mit Auflösung der einen Firma und Vergabe der freigewordenen Nummer an eine andere Firma begründet werden kann. Die Mehrfachbelegung von Genossenschaftsregisternummern lässt sich dagegen dadurch erklären, dass nach der Fusion bzw. Verschmelzung sämtlicher dörflicher Milchgenossenschaften im Großraum Ulm um 1967 zu den "Milchwerken Schwaben" und den "Butterwerken Langenau" eine Abgabeflut der umliegenen Amtsgerichte an das neu zuständige Amtsgericht Ulm stattfand. Diese "geschlossenen" Genossenschaftsregisterakten wurden beim Amtsgericht Ulm unter den ursprünglichen Registernummern der abgebenden Stellen abgelegt. Zum Genossenschaftsregister liegt im Bestand die geschlossene Überlieferung der ersten Serie der "Listen der Genossen" vor, in denen sämtliche Gründungsmitglieder dokumentiert sind. Die "Listen der Genossen" sind unter dem dem Klassifikationspunkt 2.3 verzeichnet und umfassen fast 300 Einheiten (Bü 692-989). Im Zuge der Einarbeitungen wurden folgende Unterlagen als nicht archivwürdig bewertet und kassiert: rein formularhafte Genossenschafts-Beitrittserklärungen und Aufkündigungen aus F 308 II Zugang 1967 Nr. 270-277 im Umfang von 1,2 lfd. m. Als Sonderarchivierung wurden die Muster- und Zeichenregister erhalten. Der überwiegende Teil der Registerakten wurde in der Zeit von Januar bis September 2009 von Frau Sirin Özet unter der Leitung der Unterzeichneten bearbeitet. Frau Marisel de la Vega bearbeitete im Dezember 2009 den Zugang 2002/77, Frau Andrea Jaraszewski im August 2010 den Zugang 2005/103. Die Verzeichnung der Registerbände (Zugang 2006/55) und die Endredaktion des Findbuchs besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im August 2010 Ute Bitz Nachtrag: Unter der Akzessionsnummer 2013/58 kamen über das Zentrale Registergericht Ulm noch die Musterregisterbände I-IV des Amtsgerichts Ulm ein, die von Andrea Jaraszewski in den Bestand eingearbeitet wurden (Bd. 49-52). Mit Zugang 2015/164 wurde schließlich der zugehörige Namensindex abgegeben (Bd. 53). Ludwigsburg, im Mai 2016 Ute Bitz
Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Wailblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den Ablieferungen des Amtsgerichts Waiblingen 2008/77 (Vereins- und Genossenschaftsregisterakten, Listen der Genossen), 2009/46 (Registerbände), 2009/96 (Registerbände), 2009/126 (eine Zeichenregisterakte) sowie aus der Abgabe des Zentralen Registergerichts Stuttgart 2009/122 (9 Bände zum Genossenschaftsregister, 5 Genossenschafts- und 4 Handelsregisterakten der Provenienz Amtsgericht Waiblingen). Darüberhinaus wurden aus den bereits bestehenden Beständen F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) und FL 300/36 I (gesamter Zugang 2001/55) alle Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisterakten herausgelöst und hier eingearbeitet. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse) zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfimen (Bezeichnung "E") und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung "G") unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Handelsregisterbände wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Seit 2006 ist das Registergericht Stuttgart für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Waiblingen zuständig. Nur das Vereinsregister wird noch vom Amtsgericht Waiblingen geführt. Zum Vereinsregister Waiblingen liegen sowohl die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) als auch ausgewählte Akten vor. Zum Genossenschaftsregister wurden ebenfalls die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) arichiviert, daneben ausgewählte Akten und Listen der Genossen übernommen. Als Sonderarchivierung wurde eine Zeichenregisterakte übernommen. Die niedrigen Registernummern wurden an manche Firmen, Vereine und Genossenschaften vom Amtsgericht doppelt vergeben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Marisel de la Vega, die Einarbeitung des Zugangs 2008/77 erledigte Frau Andrea Jaraszewski im Sommer 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten, die auch die Verzeichnung der Bände und die Abschlussarbeiten besorgte. Ludwigsburg, im Oktober 1010 Ute Bitz Nachtrag 1: Frau Beate Vojtek bearbeitete im November 2011 die aus Bestand F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) herausgelösten, bislang unerschlossenen Registerakten. Der Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Waiblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält die Büschel 1-409 und die Bände 1-30. Nachtrag 2: Mit Zugang 2015/143 kamen die Musterregisterbände I-III sowie bewertete Vereinsregisterakten ein, die von Dorte Grimmer im Dezember 2015 erfasst wurden. Der Bestand wurde um Bü 410-454 und Bd. 31-33 ergänzt.
Enthält: - Schreiben von R. C. Ade, Rotterdam, über Verpflegungsgelder für internierte Deutsche, handschr., 25.11.1918 - Schreiben von Alfred Buddeberg über die Tätigkeit bei der Militärbaubehörde, handschr., 5.4.1918 - Schriftwechsel mit Dr. Baracs Deltour über die Subskription des Werkes "Unsere Zeitgenossen", April/Mai 1917 - Schreiben Haussmanns an Rechtsagent Deschler in Sachen Glöckler gegen Berger, masch., 11.4.1917 - Schreiben Haussmanns an die Ein- und Ausfuhrstelle wegen Brauereimaschinen, masch., 28.12.1920 - Schriftwechsel wegen Übernachtungsurlaubs für Bezirksoberbeamte, masch., 11. & 18.11.1920 - Schriftwechsel wegen der Doppelbesteuerung von Arbeiterinnen aus Ebingen, Febr.-April 1917 - Schreiben von Forstmeister Fink wegen der Auflösung eines Forstamts, masch., o.D. - Schreiben des Bauers Flaig wegen Waldverkaufs, handschr., 5.2.1920 - Schreiben von Dr. Eugen Foehr wegen eines Redakteurs für die Ostsee-Zeitung, masch., 18.9.1920 - Schreiben der Franckh’sche Verlagsbuchhandlung über das German Year-Book, masch., 22.12.1919 - Schriftwechsel mit H. Gaupp über den Austausch von Zivilgefangenen, Februar 1916 - Schriftwechsel mit G. Graf über die Herstellung von Fensterbriefumschlägen, masch., April 1917 - Schreiben von Dr. Grathwohl über Maschinenlieferungen von Magirus nach Belgien und Nordfrankreich, masch., 31.7.1920 - Schriftwechsel mit Max Grühl über die Gründung eines württembergischen Wirtschaftsinstituts, Mai/Juni 1920 - Schreiben von Gürgens mit der Bitte um eine Wahlrede, handschr., 14.1.1921 - Schreiben Haussmanns an Kultusminister Haenisch über die Entfernung des Gemäldes "Feldlager vor Paris 1870", handschr., 29.1.1921 - Schreiben des Hansabundes über wirtschaftliche Aufklärungsarbeit, masch., 22.11.1920 - Schreiben von Karl Henke mit Feldpostbrief zur Psychologie des Feldsoldaten, handschr., 30.11.1916 - Schriftwechsel mit der Mittelstandshilfe wegen der Gewährung von Darlehen, April-Juni 1918 - Schreiben von Rechtsanwalt Hawlitzky über Kriegsteuerungszulagen für Offiziere, masch., 22.4.1918 - Schreiben des Gastwirts Huber wegen der Zuteilung eines Pferdes, handschr., 8.6.1920 - Schreiben der Kaffeehausbesitzer Stuttgarts zur Milderung der Betriebsbeschränkungen, masch., 19.2.1917 - Schreiben von Karl Kindermann über dessen Buch "Die soziale Schöpferkraft", handschr., 30.3.1920 - Schreiben an Lissling vom Stadtverband für Leibesübungen Stuttgart über die Heranziehung der Gemeinden für Sport und Körperpflege, masch., 6.5.1920 - Schriftwechsel zur Unterstützung eines entlassenen Soldaten, August/September 1920 - Schreiben Haussmanns an den Kohlhammer-Verlag wegen der Neuauflage einer Verfassungsausgabe, masch., 29.1.1921 - Schreiben Haussmanns an Prof. Kommerell wegen eines Aufsatzes zur Atomzerspaltung, masch., 2.3.1921 - Schriftwechsel wegen der Dienstenthebung eines Eisenbahnbeamten wegen Verurteilung durch ein Wuchergericht, November 1920 - Schreiben von Paul Kunzelmann wegen eines Entlassungsanzugs, handschr., 13.2.1921 - Schriftwechsel wegen Milchlieferungen, Januar/Februar 1917 - Schreiben der Link Schuhfabrik wegen einer Ausfuhrbewilligung, masch., 17.12.1915 - Schreiben von Reinhard Lötterle zur Besoldung der Reichspostbeamten, handschr., 16.9.1920 - Schriftwechsel wegen einer Beschwerde über schlechte Behandlung in der Heilanstalt Pfullingen, Oktober/November 1915 - Schreiben wegen Grabgeläutes in Stuttgart, masch., 22.2.1921 - Schreiben Haussmanns an das württembergische Innenministerium zur Hebammenfrage, masch., 16.10.1920 - Schreiben von Moos über die Zurückstellung der Rechtsanwälte von der Einziehung, masch., 22.5.1916 - Schreiben Haussmanns an Direktor Pankok wegen eines Preisausschreibens, masch., 29.1.1921 - Schriftwechsel wegen der Reichsverfassung, August 1920 - Schreiben Haussmanns wegen des Gebarens der "Reichswerke", masch., 25.2.1921 - Schriftwechsel über die Einfuhr von Kakao, Februar 1921 - Schreiben des Reichsarbeitsministeriums wegen der Einstellung des Major Faber, masch., 4.3.1920 - Schreiben Haussmanns an die Reichsbankhauptstelle über die Verwendung eines Bankangestellten, 2.3.1921 - Denkschrift des Württembergischen Verbandes der staatlichen unteren Beamten zum Reichsbesoldungsgesetz, masch., 6.10.1920 - Schreiben des Reichsverbands reisender Gewerbetreibender über die bevorstehende Neuregelung in der Gewerbeordnung, handschr., Januar 1920 - Schreiben Haussmanns an das Reichswehrministerium wegen Rechtsschutzes in Gebührenfrage, masch., 2.2.1920 - Schreiben Haussmanns an das Reichswirtschaftsministerium wegen des German-Year-Book, masch., 24.12.1919 - Schriftwechsel wegen eines Härtefalls bei der Besteuerung, Oktober 1920 - Schreiben von Otto Sartorius wegen einer Stellungssuche als Forstmeister, handschr., 12.11.1915 - Schreiben von Gustav Sauter wegen einer Enteignungssache beim Verwaltungsgerichtshof, handschr., 7.11.1920 - Schreiben der Spruchkommission der Kolonial-Zentralverwaltung wegen eines Beisitzers, masch., 28.12.1920 - Schreiben Haussmanns an Karl Schaible wegen Kriegsgefangener als Hilfskräfte, masch., 21.3.1916 - Schreiben Haussmanns an Konsul Scharrer wegen des Baus eines Strandhauses, masch., 5.2.1921 - Schreiben der Vertreter der Weinzentrale wegen einer Schadensersatzsache, handschr., 27.1.1921 - Schreiben von Friedrich Schunter wegen des Pflichtdienstjahrs, handschr., 9.2.1921 - Schriftwechsel über die Uraufführung eines Stückes von Goldoni, Februar 1921 - Schriftwechsel wegen des Mehlpreises, April 1920 - Schreiben von Carl Th. Schmitz wegen Vertriebener aus Elsass-Lothringen, handschr., 15.12.1919 - Schreiben von Werner Uhlmann wegen des Elsass und des Reichsnotopfers, handschr., 6.2.1921 - Schreiben von Frotz Wiedemann wegen einer angeblichen Äußerung, handschr., 12.10.1920 - Schreiben von Th. Wirth wegen Schadensersatzes für eingezogenen Fabrikbesitzer, handschr., 17.8.1918 - Schreiben von Ernst Wolgast wegen einer Reise nach Russland, handschr., 31.1.1920 - Schreiben wegen einseitig alldeutscher Propaganda im Feld, masch., 11.9.1918 - Schriftwechsel wegen der Einstellung eines Offiziers, Januar 1921 - Schreiben von F. Schwab wegen einer Gebühr, handschr., 24.2.1921
Haußmann, ConradEnthält u.a.: Gesellschaftsvertrag; Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, 1907; Bilanzen; Zeitungsberichte; Bauunterlagen; Kostenüberschläge; Expossé über die Gründung eines Rollschuhbahn-Etablissements in der Festhalle (Bl. 19); Katalog zur Internationalen Ausstellung für Reise- und Fremdenverkehr, Berlin 1911; Abhalten einer Flugzeugschau 1911 in der Festhalle Frankfurt Verträge mit Mietern, Vereinen u.a.: C.P. Crawford und F.A. Wilkins in Liverpool, 1909 (Bl. 20) Bockenheimer Turngemeinde, 1909 (Bl. 21) Verein Internationale Ausstellung für Sport und Spiel, 1909 (Bl. 22) Frankfurter Schützenverein, 1910 (Bl. 22a) Nassauischer Landesobst- und Gartenbauverein in Geisenheim, 1910, mit Broschüre (Bll. 23-23a) Internationaler Verband der Köche, 1909 (Bl. 24) Arena Frankfurt a.M. GmbH / Arena Gesellschaft mbH, 1910 (Bl. 26), 1912 (Bl. 85) Verein der Hundefreunde in Frankfurt, 1910 (Bl. 29) Emil Goll, 1910 (Bl. 30), 1911 (Bl. 55), 1911 (Bl. 61), 1912 (Bll. 82-83), 1913 (Bl. 106, 108) Artillerie-Verein Frankfurt, 1910 (Bl. 31) Gewerkschaftskartell Frankfurt, 1910 (Bl. 32), 1911 (Bl. 47), 1911 (Bl. 58), 1912 (Bl. 86), 1913 (Bl. 93) Brieftaubenverein Union Frankfurt, 1911 (Bl. 46) Verein ehemaliger China- und Afrikakrieger und Angehöriger Deutscher Schutztruppen Frankfurt, 1911 (Bl. 45) Geschäftsführender Ausschuß des 28. Bundestages des Deutschen Radfahrerbundes in Frankfurt, 1911 (Bl. 48) Gastwirt und Restaurateur Gustav Thieme, 1911 (Bl. 51) Allgemeiner Staatseisenbahnverein in Frankfurt, 1911 (Bl. 52), 1912 (Bl. 84) Club Deutscher und Österreichisch-ungarischer Geflügelzüchter in Braunschweig, 1911 (Bl. 53) Frankfurter Frauenclub, 1911 (Bl. 54) Kaufmann Emanuel Tausinger, Inhaber der Konzertagentur Emanuel Tausinger, Berlin, 1911 (Bl. 56) Vereinigte Kriegervereine Frankfurt, 1911 (Bl. 57) Arbeiter-Sängerbund Frankfurt, 1912 (Bl. 59) Direktor Georg Hölscher in Berlin und Paull Schwarz in Zehlendorf-Berlin, 1911 (Bl. 60) Rudolf Schäfer in Frankfurt, 1911 (Bl. 62), 1913 (Bl. 92) Komitée zur Veranstaltung der Kunst- und Kunstgewerbeausstellung Frankfurter Künstlerinnen, vertreten durch Frau L.v. Schauroth, 1911 (Bl. 66) Professor Arthur Volkmann in Frankfurt, 1911 (Bl. 67) Verein der Hundefreunde in Frankfurt, 1911 (Bl. 69), 1913 (Bl. 91) Vereinigung der Frankfurter Sportvereine, 1912 (Bl. 70) Hauptausschuß des Geistlichen Musikfestes Charwoche 1912 Frankfurt, 1912 (Bl. 72) Kaufmann Max Birkenmayer in Berlin, 1912 (Bl. 75) Verein der Blumengeschäftsinhaber und der Handelsgärtnerverbindung Frankfurt, 1912 (Bl. 76), 1913 (Bl. 100) Komitée zur Veranstaltung einer Porträt-Ausstellung, 1912 (Bl. 77) Hartmann & Weber in Frankfurt, 1912 (Bl. 78) Rudolf Schäfer in Frankfurt, 1912 (Bl. 80) H. Stosch-Sarrasani, Zirkus Sarrasani, 1912 (Bl. 81) Sozialdemokratischer Verein, 1912 (Bl. 87) Sängervereinigung Westend, 1912 (Bl. 88), 1913 (Bl. 101) Kreiskriegerverband Frankfurt, 1912 (Bl. 89), 1913 (Bl. 103) Eduard Eckermann in Frankfurt, 1913 (Bl. 90a) Gau Turnerschaft Frankfurt, 1913 (Bl. 95) 1. Kurhessisches Infanterie-Regiment Nr. 81 in Frankfurt, 1913 (Bl. 96) Kegler-Vereinigung für Süd- und Mitteldeutschland in Frankfurt, 1913 (Bl. 96) Lawn-Tennis-Verein Ausstellungspark in Frankfurt, 1913 (Bl. 97) Ausschuß zur Veranstaltung eines Volkskindertages in Frankfurt, 1913 (Bl. 98) Komitée zur Veranstaltung einer Polizeihundeschau, 1913 (Bl. 99) Deutsches Theater Berlin, 1913 (Bl. 102) Albert Carré, Zirkus Carré, 1913 (Bl. 104) Kaninchenverein Nordend und Kaninchenverein Oberrad, 1913 (Bl. 105) Schuler´scher Männerchor, 1913 (Bl. 107)
Enthält u.a.: Entschädigungsansprüche und Gesuche um neue Konzessionen zur Gründung von Apotheken durch Apotheker aus den ehemaligen Kolonien
Enthält u.a.: Entschädigungsansprüche und Gesuche um neue Konzessionen zur Gründung von Apotheken durch Apotheker aus Deutsch-Ostafrika