Druckvorschau Schließen

49 Treffer anzeigen

Dokumente
PAW 1812-1945 II-VI-106 · Akt(e) · 1885 – 1888
Teil von Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Enthält: v. a.: Begleitschreiben und Mitteilungen zu eingesandten Abhandlungen etc., dabei u. a.: Haardt, V. v. (Wien): Übersichtskarte der ethnographischen Verhältnisse von Asien (1886); Conze: Verzeichnis der Abklatsche von Inschriften (1886); Fraya, Zeitung für Volks-Aufklärung, Nr. 38, 1886 mit Artikel Die Verwerflichkeit der Zehn und die Vorzüglichkeit der Vier im Theil-Verkehre der Menschheit; Hoetsch, L. (Weil) über physiologische Kunsttonbildung (1887); Mende, A. (Frankfurt/O.): Universelle Forschungen zur Geschichte des Weltalls (1887); Borch, L. v. (Innsbruck): Ein Beitrag zum gerichtlichen Verfahren des Mittelalters (1887); Paret, K. L. (Stuttgart): Protestation gegen die Wissenschaft, die Theologen und den Lehrstand in Sache der Berechnung der Weltära (1888).- Berichte an die Akademie, dabei: Chef des Generalstabes der Armee über die Örtlichkeit der Varusschlacht (1886); Meyer, A. B. (Dresden) über die alten Straßenzüge im Obergailtal (1886); Königlich Bayerische Akademie der Wissenschaften München über die 27. Plenarversammlung der Historischen Kommission (1886); Kultusministerium über die Entdeckung einer Gesetzessammlung Alarichs II. durch Beer in Leon (1888) und Übersendung des Berichts des Kaiserlich-Deutschen Konsulats in Tunis über die Eröffnung des Museums Alaoui (1888).- Angebote, Informationen und Mitteilungen an die Akademie, dabei u. a.: Plan der Philologischen Gesellschaft in Konstantinopel zur Herausgabe eines Katalogs der griechischen Handschriften (1886); 100-Jahrfeier der Regia Academia Litterarum Historiae Antiquitatis Holmiensis S. D. P. (1886); Informationsblatt zum 7. Internationalen Orientalistenkongreß (1886); Wachtel (Cospoli): Verkauf von türkischen Wortaufsätzen (1886); Einladung zur 500-Jahrfeier der Ruperto-Carola-Universität Heidelberg (1886); Akademie der Wissenschaften der Niederlande: Programm eines dichterischen Wettstreites (1886); Rangabe (Berlin): Programm der 25-Jahrfeier des griechisch-philologischen Vereins von Konstantinopel (1886); Informationen über die Reichsuniversität Japans (1886); Königliche Museen: Katalog und Eintrittskarten zur Ausstellung der Sammlung Finsch von Gegenständen aus Neu-Guinea (1886); K. u. K. Generalkonsulat: Statuten und Vorschriften der Schwestern-Fröhlich-Stiftung (1887); Verein Berliner Presse: Eintrittskarten zur Uhlandfeier (1887); Batistie, N. (Zara): Verkauf eines Werkes in altkroatischer Sprache (1888); Einladung zur Einweihungsfeier des Denkmals für Adalbert von Chamisso (1888).- Begleitschreiben und Mitteilungen zu Anträgen an die Akademie, dabei u. a.: Freier Deutscher Hochstift (Frankfurt/M.): finanzielle Unterstützung des Wiedererscheinens der Bibliotheca historica (1886, 1887); Blass, F. (Kiel): finanzielle Unterstützung einer Forschungsreise nach Konstantinopel zur Untersuchung griechischer Handschriften (1886); Aufruf zur finanziellen Unterstützung eines Denkmales für Adalbert von Chamisso in Berlin (1887); Wernicke, K. (Paris): finanzielle Unterstützung einer Reise nach Italien zur Erforschung der Darstellungen griechischer Heldensagen (1887); Haupt, K. (New York): Druck seiner Abhandlung über das Problem der Kausalität in den Akademieberichten (1888).- Schriftwechsel zu Anträgen an die Akademie, dabei u. a.: Blass, F. (Kiel): Vermittlung der Erlaubnis der türkischen Regierung zur Benutzung der Handschriften der Serailbibliothek (1886); Pauli, C. (Leipzig): Erlaubnis zur Durchsicht des epigraphischen Nachlasses von Corssen (1886); Kopecky, I. (Athen): Prüfung seiner Abhandlung über die Rudereinrichtung der Attischen Trieren (1888); Lühmann (Greifswald): Druck seiner Abhandlung Die alten Sprachen auf den Preussischen Gymnasien in den Berichten oder Zeitschriften der Akademie (1888).- Gutachten zu Anträgen an die Akademie auf finanzielle Unterstützung, dabei: Baist, G. (Erlangen): Forschungsreise nach London zum Studium älterer romanischer Literatur (1886); Meyer, P. (Smyrna): Reise in die Bibliotheken der Athosklöster (1887); Herzsohn, P. (Bonn): Herausgabe des Werkes Der Überfall Alexandriens durch Peter I., König von Jerusalem und Cypern (1888); Fügner (Nienburg): Herausgabe eines Lexicon Livianum (1888).- Gutachten für das Kultusministerium zu Anträgen an dasselbe auf finanzielle Unterstützung, dabei: Corssen, P. (Jever): Herausgabe der Vulgata des Neuen Testaments (1886); Wenker, G.: Sprachatlas des deutschen Reiches (1886); Büttner, C. G. (Wormditt): Gründung einer Zeitschrift für afrikanische Sprachen (1886); Königliche Bibliothek: Ankauf der Bibliotheca Meermanniana (1887); 38. Versammlung deutscher Philologen und Lehrer: Herausgabe der Monumenta Germaniae Paedagogica (1887); Königliche Museen: Ankauf von Faijûm-Papyri (1887).- Gutachten für das Kultusministerium über ein Verfahren des F. F. Mendonça Cortez zur Herstellung geographischer Karten (1886).- Mitteilung an Purgold (Gotha) über Maßnahmen zum Schutz seiner Person auf einer Forschungsreise nach Algerien (1886).

Alldeutscher Verband (Bestand)
BArch, R 8048 · Bestand · 1886-1939
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Alldeutsche Verband wurde am 9. April 1891 unter der Bezeichnung "Allgemeiner Deutscher Verband" mit Sitz in Mainz als Reaktion gegen den deutsch-englischen Sansibarvertrag gegründet. Hauptaufgaben lagen in der Belebung des deutschen Nationalbewusstseins, der Unterstützung des Deutschtums im Ausland und der Förderung der deutschen Interessen in Europa und Übersee, insbesondere der deutschen Kolonialpolitik. 1894 erfolgte die Umbenennung in Alldeutscher Verband. 1918 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Das Programm des Verbandes war expansionistisch und nationalistisch ausgerichtet. Besonders im Österreich-Ungarn der Habsburger kam schon vor dem Ersten Weltkrieg ein ausgeprägter Antisemitismus und Antislawismus hinzu. Mit seiner ideologischen Zielrichtung fungierte er als geistiger Wegbereiter des Hitlerfaschismus. Im März 1939 wurde er durch Reinhard Heydrich aufgelöst mit der Begründung, dass sein Programm nunmehr erfüllt sei. Bearbeitungshinweis: Findbuch (1960/70) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im Jahr 1942 übergab der letzte Verbandsvorsitzende, Dr. Heinrich Class, dem Reichsarchiv die Reste des Verbandsarchivs. 1943 gelangten weitere Akten von Prof. Calmbach (Stuttgart) in das Reichsarchiv. Die gemeinsam mit anderen Beständen des Reichsarchivs während des Zweiten Weltkrieges ausgelagerten Unterlagen des AV übernahm das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) im Jahre 1950. Wegen fehlender alter Findhilfsmittel gibt es keine Informationen über mögliche kriegsbedingte Verluste. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Ergebnis einer erstmaligen einfachen Verzeichnung der Unterlagen im Deutschen Zentralarchiv in Potsdam entstand im Jahr 1960 eine Findkartei, die 720 Akteneinheiten mit einem Umfang von 9,2 lfm beschrieb. 1970 wurde der Bestand erneut bearbeitet, zum Teil umfoliiert, umnumeriert und inhaltlich neu abgegrenzt. Im Ergebnis entstand ein vorläufiges Findbuch, dass im Zeitraum von 2003 bis 2005 datenbanktechnisch aufbereitet wurde. Das Findbuch ist nunmehr online auf den Internetseiten des Bundesarchivs recherchierbar. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte der Überlieferung: Gründung, Organisation und Geschichte des Verbandes, Sitzungen des Vorstandes, Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses, Allgemeiner Schriftwechsel nach Jahrgängen, Beziehungen und Verhältnisse zu Organisationen und Personen, Veröffentlichungen und Lageberichte der Geschäftsstelle, Eingaben und öffentliche Erklärungen 1895-1933, Sammlungen, Kriegszielbewegung im 1. Weltkrieg, Völkische und antisemitische Bewegung, Stellung zum Christentum, Stellung zu Staat und Regierung während der Weimarer Republik, Verhältnis zu Österreich-Ungarn, Anschluss Österreichs, Verhältnis zum Ausland Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 8048/...

BArch, R 1001/3059 · Akt(e) · Apr. - Nov. 1900
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Replik auf das Memorandum der amerikanischen Regierung. 2. Ergänzung der Denkschrift vom 28. Okt. 1900. Berlin 1902 Convention and declaration between the United Kingddom and Germany for the settlement of the Samoan and other questions. Signed at London, november 14,1899. London 1900 Convention between the United Kingdom, Germany, and the United States of America for the adjustment of questions relating to Samoa. Signed at Washington, december 2, 1899. London 1900 Errichtung eines deutschen Gouvernements für die Samoa-Inseln Upolu und Savaii

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 74 Bü 281 · Akt(e) · 1896-1917
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält u. a.: Abkommen mit der britischen Regierung über die Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären im Hinterland von Kamerun; Instruktionen an den Bundesratsbevollmächtigten von Varnbüler; Eisenbahnbau in Togo Darin: "Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger" vom 20. November 1893; Kartenmaterial zu den o. g. Kolonien; "Zur Trassierung der Togo-Eisenbahn Lomé - Palimé. Mit Karten, Längenprofil, Tafeln und Abbildungen", herausgegeben vom kolonialwirtschaftlichen Komitee, 1 Heft, 50 S., Berlin 1904; Bericht über eine Studienreise des Ansiedlungskommissars Dr. Rohrbach nach der Kapkolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen, Druck, 10 S.; "Die Kolonialdeutschen aus Kamerun und Togo in französischer Gefangenschaft", herausgegeben vom Reichskolonialamt, 178 S., Berlin 1917; "Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo", herausgegeben vom Reichskolonialamt, 258 S., Berlin 1916

Chef der Heeresarchive (Bestand)
BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

Deutscher Gemeindetag (Bestand)
BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

Enteignung in Duala: Bd. 4
BArch, R 1001/4430 · Akt(e) · Mai 1914 - Juli 1920
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Strafsache gegen Duala Manga (Rudolf Bell) u.a. wegen Hochverrats Petition des Verbandes der Kamerun- und Togo-Pflanzungen an den Reichstag betr. Enteignungsfrage in Duala, vom 26. März 1914 Eingabe des Verbandes Kameruner Tabakpflanzungen an den Reichstag betr. Durchführung der Sanierung Dualas. Bremen, 1. Mai 1914 Halpert, Petition gegen die Zwangsenteignung des Duala-Volkes und Entgegnung auf die Denkschrift der Regierung. Berlin 1914

BArch, RM 3/6694 · Akt(e) · 1897-1898
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Militärpolitische Berichte, Telegramme über die Lage in China und Korea Denkschrift betr. Besitzergreifung der Kiautschou-Bucht Entwurf eines Vertrages mit China wegen Überlassung der Kiautschou-Bucht Vertrag zwischen der Kaiserlichen Deutschen Regierung und der Deutsch-Asiatischen Bank in Berlin wegen Übernahme der deutschen Niederlassung in Tientsin

Reichsmarineamt
Filmangelegenheiten: Bd. 2
BArch, R 43-I/2498 · Akt(e) · 1921-1926
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Deulig GmbH und Messter GmbH; Absprachen über Zusammenarbeit mit der Regierung bei der Berichterstattung in Wochenschauen, Jan. 1921 und Juli 1923 Reichsbeteiligung an dem Propagandafilm "Der schwarze Gott" gegen bolschewistische Tendenzen aus Anlass des Kapp-Putsches, Feb. - Apr. 1921 "Die Pariser Konferenz und ihre Folgen für Deutschland im Lichtbild", Feb. 1921 Einfuhrerlaubnis für zehn italienische Filme, Feb. 1921 Reichsfilmstelle, Zuständigkeit für die Auftragserteilung, Apr. 1921 Filmzensur. u.a. öffentliche Reaktionen, Juni - Okt. 1922 Luftlichtbilder, Übersicht der Bestände des Reichsamtes für Landesaufnahme, Jan. 1922 Propagandafilm "Die schwarze Schmach" nach dem Manuskript "Die Vase des Kardinals" von Prof. v. Eberlein, zur Besetzung des Rheinlandes und der Pfalz, Feb. - Mai 1922 Französische Propagandaabsichten, Rundschreiben des Reichsmin. des Innern, Sept. 1922 Film "Der Versailler Friedensvertrag und seine wirtschaftlichen Folgen" der Deulig-Film AG, Förderung, Nov. 1922 Ausländische Einflüsse in der Filmindustrie, Jan. - Aug. 1923 Reichsfilmstelle, Fragen der Unterstellung, Feb. 1923 Lichtspielgesetz, Änderungen; auch Eingabe der Fuldaer Bischofskonferenz vom 20. Apr. 1920; Druck, 1923 - 1925 "Die Schlageter-Feier der nationalen Kampfverbände München" und "Gedächtnisfeier für den von den Franzosen ermordeten Märtyrer Schlageter", Filmprüfung, Aug. - Nov. 1923, Aug. 1925 Emelka-Konzern, ausländische Beteiligung, Jan. - Aug. 1923 "Verderblicher Einfluß" von Filmen; Eingaben u. a. zum Film "Die Tänzerin Barberina" und dessen Zensur, Dez. 1923 - März 1924 Filmzentrale AG, Widerruf einer Empfehlung des Reichsministerium des Innern, Nov. 1924 Europa-Film-AG, Unterstützungsersuchen, Jan. 1925 Film "Wege zu Kraft und Schönheit"; Zensur und öffentliche Reaktionen, u. a. Eingabe der Deutschen Turnerschaft, Mai - Juni 1925 "Drahtloser Dienst AG" und "Europa-Film AG", Besitzanteile der Reichsregierung; u .a. Abkommen mit der Universum Film AG über Zusammenarbeit bei der Berichterstattung, Juli 1925 "Kipho", Kino- und Photo-Ausstellung, Berlin 1925 Walther Plugge: Film und Gesetzgebung; Druck, Berlin 1925 Walther Plugge: Weltwirkung des Films; Manuskript, Berlin 1925 "Panzerkreuzer Potemkin", Zensur; u. a. Reaktionen von Regierungsmitgliedern und der Presse, Verbot in Württemberg und Bayern (Forts. Bd. 4), Apr. - Okt. 1926 Firma Roebel Kulturfilm, Eingabe um finanzielle Unterstützung von Afrika-Filmen (Kolonialpropaganda), Juni - Juli 1926 Film "Ehrentag der deutschen Armee und Marine in Nürnberg", u.a. Vorschlag des Auswärtigen Amtes, die Aufführung zu verbieten (Forts. Bd. 3), Nov. - Dez. 1926 "Unsere Emden", Zensur, Dez. 1926

Geheimsachen: Bd. 30
BArch, R 1501/106104 · Akt(e) · 1909
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Abnahme des Luftschiffes Z 1 sowie die Verwendung der Nationalspende für weitere Projekte des Grafen Zeppelin, Schriftwechsel zwischen den Ministerien mit Randbemerkungen des Kaisers und Stellungnahme des Kriegsministers Preußisch-Sächsische Verständigung in Sachen der Schiffahrtsabgaben, Stellungnahme des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 24. Feb. 1909 Verlauf des englischen Königsbesuches in Berlin und Verhalten des Alldeutschen Verbandes, Protokoll des Staatsministeriums, 13. Feb. 1909 Festsetzung des Reichshaushaltsetats 1909 für das Reichsamt des Innern, Bericht des Staatssekretärs des Reichsschatzamts, 16. März 1909 So genanntes preußisches Unschädlichkeits-Attest bei Gesetzentwürfen des Reichslandes, Schreiben der Reichskanzlei, 14. März 1909 Ausfuhr von Pferden nach Serbien, Bericht des Regierungspräsidenten in Posen sowie Beschluss des Staatsministeriums, 19. März 1909 Durchleitung eines Reichspostdampfers von Sydney nach Apia (Samoa), Bericht des Reichsmarineamts, 15. März 1909 Eingruppierung der Zollaufseher in die Besoldungsordnung, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Indiskretion eines Beamten in Zusammenhang mit Presseangriffen gegen die RVO, Schreiben des Staatsministeriums, 26. Apr. 1909 Schutz gegen Terrorakte der sozialdemokratischen Arbeiter auf der Kieler Werft, Eingabe des Nationalen Arbeitervereins für Kiel und Umgegend, 15. Juni 1909 Anmeldungen zum Reichshaushaltsetat für 1910 und die Notwendigkeit eines Abbaus der Ausgaben, Bericht des Reichsschatzamts, 26. Aug. 1909 Politische Lage in Nordschleswig, Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, 30. Sept. 1909 Termin für die Einberufung des Reichstags, Schreiben des Staatsministeriums, 23. Okt. 1909 Stimmung im Ruhrgebiet, Bericht des Büros für Sozialpolitik, 26. Nov. 1909 Teilnahme von Beamten bei den Kattowitzer Stadtverordnetenwahlen und deren Abgabe von Stimmen für großpolnische Abgeordnete sowie Strafversetzung dieser Beamten durch die Königlich Preußische Regierung, Bericht des Regierungspräsidenten und Besprechung der Minister, 30. Nov. 1909 Bergarbeiterbewegung im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier, Bericht des Polizeipräsidenten, 23. Nov. 1909 Interpellationen im Reichstag wegen der Wahlvorgänge in Kattowitz und wegen der Mecklenburgischen Verfassungsfrage, Stellungnahme des Staatsministeriums, 14. Dez. 1909 Verwendung des Geheimen Legationsrats Klehmet im Reichsamt des Innern, Weisung des Reichskanzlers, 8. März 1909 Anfrage des Landtags zur Abwesenheit des Kultusministers, Antwortschreiben des Staatsministeriums, 24. Apr. 1909 Stellung der deutschen Reichspartei zu den Erbschaftssteuersätzen, Stellungnahme des Reichskanzlers zu einem Schreiben des Herzogs von Trachenberg, 6. Mai 1909 Bemühungen zur Erwirkung des Titels Geheimer Regierungsrat für Dr. Levin-Stoelping von anderer Seite, Aktennotiz von Jonquieres an den Minister, 29. Mai 1909 Arbeitskammer-Gesetz sowie die Stellung der Kohlenindustriellen hierzu, Bericht des Lizentiats Mumm, 29. Okt. 1909 Personenentsendung zur Kunstausstellung in Rom 1911, Eingabe der Deutschen Kunstgenossenschaft an Lewald sowie Brief von Prof. A. Kampf, 29. Okt. 1909 Demonstration in Mülhausen/Elsass, Anschreiben der Reichskanzlei , 23. Dez. 1909 Ermittlungen nach dem Urheber eines Artikels in der Weserzeitung, Bericht des Staatsministers Delbrück an den Präsidenten des Staatsministeriums, 29. Dez. 1909

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 146 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als ‚Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der ‚guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 74 Bü 750 · Akt(e) · 1915-1924
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält u. a.: Beratungen über das Gesetz und Entwürfe für Durchführungsverordnungen; Korrespondenzen zwischen der königlich-württembergischen Regierung bzw. dem Volksstaat Württemberg und der Gesandtschaft in Berlin; Petitionen zur Abänderung des Gesetzes durch verschiedene Kolonialinteressenverbände

Grimme, Adolf (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Grimme, A. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Lebenslauf Adolf Grimmes 1889 Geboren am 31. Dezember 1889 in Goslar im Harz als zweites Kind des Eisenbahnbeamten Georg August Adolf Grimme und seiner Ehefrau Auguste Luise geb. Sander 1896-1900 Besuch der Volksschule in Weferlingen 1900-1904 Besuch des Gymnasiums in Hildesheim 1904-1906 Besuch des Gymnasiums in Sangerhausen (1906 Tod des Vaters) 1906-1908 (erneut) Besuch des Andreanums in Hildesheim 1908 Abitur 1908-1914 Studium der Germanistik und Philosophie an den Universitäten Halle, München (Schüler des Philosophen Max Scheler) und Göttingen (Schüler des Germanisten Edward Schröder und des Philosophen Edmund Husserl) 1914 Ablegung des Lehramtsexamens in Philosophie, Germanistik, Französisch, Religion; Note "Gut" 1914-1915 Referendar am Königlichen Gymnasium in Göttingen Juli 1915 Einberufung als Soldat, Rekrutenausbildung in Straßburg, nach längerer Krankheit lernt er im Lazarett in Straßburg seine spätere Frau, die Malerin Maria (Mascha) Brachvogel, kennen (Der Ehe entstammen 3 Kinder, Sohn Eckard verunglückte 1931 als Vierzehnjähriger tödlich) Nov. 1915 Entlassung als "dienstunbrauchbar" 1916-1919 Assessor am Realschulgymnasium in Leer/Ostfriesland 1918 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei 1919 Leitung der Ortsgruppe Leer der DDP, im gleichen Jahr Austritt aus dieser Partei 1919-1923 Studienrat und Oberstudienrat an höheren Schulen in Hannover Anschluß an die Bewegung entschiedener Schulreformer (Paul Östereich, Berthold Otto) 1922 Eintritt in die SPD 1923-1924 Dezernent beim Provinzialschulkollegium Hannover 1925-1927 Oberschulrat in Magdeburg 1928-1929 Ministerialrat im Preußischen Kultusministerium, persönlicher Referent des Kultusministers Carl Heinrich Becker 1929-1930 Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums Berlin/Brandenburg 1930-1932 Preußischer Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung im Kabinett Otto Braun (ernannt im Januar 1930) 20. Juli 1932 Absetzung als Minister mit der gesamten preußischen Regierung durch Reichskanzler von Papen Grimme arbeitet illegal als Korrektor (Verlag Walter de Gruyter, Berlin), treibt bis 1942 theologische und literarische Studien (Arbeit am Johannes-Evangelium) 1935 Pensionszahlung als Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums 11.10.1942 Verhaftung, angeklagt u.a. mit seinem Studienfreund Dr. Adam Kuckhoff, Schriftsteller, wegen vermutetem antifaschistischen Widerstandskampf ("Rote Kapelle") Febr. 1943 Verurteilung wegen Nichtanzeige eines Vorhabens des Hochverrats zu 3 Jahren Zuchthaus 1942-1945 Strafgefangener in den Zuchthäusern Spandau, Luckau und Hamburg/Fuhlsbüttel Mai 1945 Befreiung durch die englische Besatzungsmacht 1945-1946 Kommissarischer Regierungsdirektor, ab 15.12.1945 Leitender Regierungsdirektor der Hauptabteilung Kultur des Oberpräsidiums in Hannover 1946-1948 Kultusminister des Landes Hannover bzw. Niedersachsen (ernannt am 27.11.1946) Febr. 1947 Trennung von Mascha Grimme Ende 1947 Heirat mit Josefine geb. v. Behr, geschiedene Kopf (geb. 1907) 1948-1956 Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks, Hamburg, bis zu dessen Auflösung zum 1. Januar 1956 (Amtsübernahme: 15.11.1948) 1956-1963 Ruhestand in Brannenburg/Degerndorf am Inn 1963 Gestorben am 27. August in Brannenburg/Inn Auszeichnungen 1932 Goethe - Medaille für Kunst und Wissenschaft 1948 Ehrendoktorwürde (Dr. phil.) durch die Georg-August-Universität zu Göttingen 1949 Goethe-Plakette der Stadt Frankfurt am Main 1954 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern 1962 Großes Verdienstkreuz des niedersächsischen Verdienstordens und Landesmedaille 1961 Deutscher Volkshochschulverband stiftet Adolf-Grimme-Preis als Fernsehpreis des Deutschen Volkshochschulverbandes Ehrenämter (Jahr der Übernahme) 1946 (-1958) Vorsitzender der Barlach-Gesellschaft (Ehrenmitglied seit 1956) 1946 (-1957) Vorstandsmitglied der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft 1948 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes und Senator der Max-Planck-Gesellschaft 1948 (-1956) Vorstandsmitglied des Deutschen Bühnenvereins 1948 (-1962) Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstandes der Stiftung Deutsche Landerziehungsheime, Hermann Lietz-Schule 1949 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1949 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Erziehung und Unterricht, München 1950 Mitglied des Deutschen Ausschusses für UNESCO-Arbeit 1951 Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission 1953 Ehrenmitglied der Fernseh-Technischen Gesellschaft, Darmstadt 1954 Korrespondierendes Mitglied des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung 1957 Beiratsmitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1959 Mitglied des P.E.N. Veröffentlichungen Grimmes (in Auswahl) - Der religiöse Mensch - Eine Zielsetzung für die neue Schule. Berlin 1922; - "Selbstbesinnung" - Reden und Aufsätze aus dem ersten Jahr des Wiederaufbaus. Braunschweig 1947; - Vom Wesen der Romantik. Heidelberg 1947; - Dieter Sauberzweig (Hrsg.): Adolf Grimme - Briefe. Heidelberg 1967; - Eberhard Avé - Lallemant (Hrsg.): Adolf Grimme - Sinn und Widersinn des Christentums. Heidelberg 1969 Von Grimme herausgegebene Zeitschriften - Monatsschrift für höhere Schulen, Berlin 1930-1933 - Die Schule (ab H. 3/1950 Unsere Schule), Monatsschrift für geistige Ordnung. Hannover 1945 - 1955 - Denkendes Volk, Blätter für Selbstbildung. Braunschweig 1947-1949 2. Bestandsgeschichte und Bemerkungen zur Benutzung des Bestandes. Literaturhinweise Adolf Grimmes Nachlaßpapiere, die in großen Zügen seinen gesamten Lebensweg widerspiegeln, gelangten in mehreren Etappen ins Geheime Staatsarchiv. Ein erster Teil sehr geringen Umfangs (ca. 0,10 lfd.m.) wurde bereits 1969 vom Bundesarchiv übergeben (gemäß Schreiben des Archivs vom 26.1.1976), weitere Teile wurden ab 1974 von Frau Josefine Grimme direkt übernommen. Letztaufgeführte Teile des Nachlasses waren zunächst als Depositum (Depositalvertrag vom 20. Juni 1974) ins Archiv gelangt. Dieses Depositum wurde im Juni 1981 von Frau Josefine in ein Geschenk umgewandelt. Die von Grimmes angelegte Autographensammlung wurde 1981 (ebenfalls von Frau Josefine) dem GStA verkauft. Der Bestand ist damit in seiner Gesamtheit in das Eigentum des Archivs übergegangen. Die Vorordnung des Bestandes im Geheimen Staatsarchiv erfolgte unter Anleitung von Dr. Cécile Lowenthal-Hensel zunächst durch Sabine Preuß, dann durch Heidemarie Nowak. Ordnungsarbeiten wurden auch von Josefine Grimme selbst noch einmal vorgenommen. Außerdem identifizierte sie Unterschriften und fügte in aufwendiger Arbeit Korrespondenzen zusammen. Die Verzeichnung wurde von Inge Lärmer und von Ute Dietsch beendet. Die zunächst getroffene Entscheidung, auf Enthält-Vermerke bei Korrespondenzen zu verzichten, wurde bei Eingabe der Titel in die Datenbank in Absprache mit der Referatsleiterin Dr. Iselin Gundermann aufgehoben. Alle Akten, die in diesem Zusammenhang v.a. aus technischen Gründen noch einmal überprüft werden mußten, wurden im Interesse der Benutzung auf die Erforderlichkeit von Enthält-Vermerken überprüft und entsprechend ergänzt. Das betrifft v.a. Korrespondenz mit Künstlern bzw. mit sehr hochgestellten Persönlichkeiten -Persönlichkeiten der Zeitgeschichte- oder Akten mit für die wissenschaftliche Auswertung wertvollen Inhalten. Josefine Grimme betonte in ihren Schreiben (u.a. in einem Brief vom 27.7.1980), daß die Akten "im wesentlichsten noch so, wie mein Mann sie gesichtet hatte", seien. Das Ehepaar Grimme hat bewußt Adolf Grimmes eigene Registratur bzw. sein Archiv gestaltet. Nach Übernahme der Quellen durch das Archiv war es daher Zielstellung, die von Adolf und Josefine Grimme festgelegte Ordnung nicht zu zerstören. Bei der Benutzung des Bestandes ist folglich zu beachten, daß -wenn vorhanden- soweit als möglich die Aufschriften auf Leitzordnern, die Beschriftung von Heftern bzw. Faszikeln oder eingelegte Zettel mit Inhaltszusammenfassung der jeweiligen Mappen (also von Grimme[s] vergebene "Aktentitel") beibehalten und im Findbuch in Anführungsstriche gesetzt wurden, gegebenenfalls -als Angebot an den Benutzer- erläutert durch "Enthält-Vermerk". Die Sammlungen Josefine Grimmes (Gruppe 1.1.3) wurden von Adolf Grimme begonnen und daher ebenfalls im Zusammenhang gelassen. Es wurde zwischen Josefine Grimme und dem Archiv vereinbart, "daß die seinerzeit von Ihrem Mann gesperrten Akten, sowie alle Personalakten nach 1945" der Benutzung noch nicht zugänglich gemacht werden (Schreiben des GStA vom 13.3.1975 an Frau Grimme). Diese Sperrungen bis 2010 sind im Prinzip -auch unter Wahrung der Vorschriften des Datenschutzes- beibehalten worden (v.a. Gruppen 2.5.4 bis 2.5.6). Im Findbuch, v.a. Gruppe Korrespondenzen, ist in den Aktentiteln die Stückzahl (nicht die Blattzahl) der vorhandenen Schriftstücke ersichtlich. "K" bedeutet, daß sich (meist teilweise) an diesen Stellen nur Kopien im Briefwechsel befinden (die Originale sind dann überwiegend in der Autographensammlung, die fast ausschließlich Briefe an Grimme enthält - Gruppe 6.4). Handakten, die Grimme über die Zeit als preußischer Kultusminister bis in die Zeit als niedersächsischer Kultusminister führte, wurden nicht getrennt; sie sind in die Zeit des Beginns der Aktenbildung (preußisches Ministerium) eingeordnet. Bei der Benutzung sind auch die möglichen Überschneidungen der einzelnen Gruppen zu beachten. Da Josefine Grimme die Aktenbildung bei den Korrespondenzen selbst vornahm (mit eigener Mappe, Stückezählung und oft auch Blattzählung, wie an den Mappenbeschriftungen noch ersichtlich), wurde entschieden, später oder in anderen Zusammenhängen ins Archiv gelangte Schreiben des jeweiligen Korrespondenzpartners als extra Band auszuweisen und nicht in die vorhandenen Mappen einzuarbeiten. Das erklärt dann beispielsweise auch Überschneidungen in den Laufzeiten der Einzelbände mit den Schreiben eines Korrespondenzpartners. Auch die von Grimmes vorgenommene Zusammenfassung von Schreiben einiger Korrespondenzpartner mit gleichem Anfangsbuchstaben zur Untergruppe "Einzelne", bei manchen ergänzt durch den Vermerk "Unwesentliches", wurde beibehalten, waren letztere Schriftstücke doch im Entstehungszusammenhang für Grimmes eben unwichtig. Dabei kann es sich bei den Verfassern der Schreiben durchaus um historisch bedeutsame Persönlichkeiten handeln. Kassationen wurden im Archiv nicht vorgenommen. Tonbänder mit Reden und Auftritten Adolf Grimmes wurden von Frau Grimme 1979 an das Adolf-Grimme-Institut in Marl gegeben. Einen Teil der schreibtechnischen Arbeiten (Korrespondenzpartner) erledigte Waltraud Wehnau. Literatur über Grimme (in Auswahl) - Walter Oschilewski (Hrsg.): Wirkendes, sorgendes Dasein - Begegnungen mit Adolf Grimme. Berlin 1959; - Julius Seiters: Adolf Grimme - ein niedersächsischer Bildungspolitiker. Hannover 1990; - Kurt Meissner: Zwischen Politik und Religion. Adolf Grimme. Leben, Werk und geistige Gestalt. Berlin 1993 Akzessionen: 39/1974; 142/76; 88/81; 78/83; 81/84; 84/84; 65/93 Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme, Nr.# Berlin, Mai 2000 (Ute Dietsch, Inge Lärmer) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1889 - 1963 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde
Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 · Bestand · 1858-1919
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde auch zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach Schaffung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu ernennen; es waren später stets 2 Senatoren und der hanseatische Gesandte in Berlin mit der ständigen Stellvertretung des Bevollmächtigten beauftragt. Für die in Frage kommende Zeit gab es folgende Bevollmächtigte und Substitute: Jahre Bevollmächtigter 1.Substitut 2.Substitut 3.Substitut 1868-1871 Kirchenpauer --- --- --- 1872-1873 Kirchenpauer Schroeder --- --- 1874-1880 Kirchenpauer Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1881-1887 Versmann Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1888-1896 Versmann Schroeder Burchard Krüger, Gesandter 1897-1899 Versmann Schroeder Burchard Klügmann, Gesandter 1900-1903 Burchard Schroeder Lappenberg Klügmann, Gesandter 1904-1907 Burchard Lappenberg Klügmann, Gesandter --- 1908-1909 Burchard Lappenberg Sthamer und Schäfer Klügmann, Gesandter 1910-1912 Burchard Sthamer Schäfer Klügmann, Gesandter 1913-1915 Sthamer Predöhl Schäfer Sieveking, Gesandter Waren anfangs die bevollmächtigten Senatoren noch bei allen Verhandlungen des Bundesrats anwesend und der Ministerresident Dr. Krüger nur ausnahmsweise einmal mit der Wahrnehmung der hamburgischen Belange betraut, so verschob sich das Bild immer mehr, bis schließlich die Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Senats nur auf besonders wichtige Angelegenheiten beschränkt war. In gleicher Weise verlagerte sich das Schwergewicht der Bundes- verhandlungen aktenmäßig gesehen vom Archiv des Bevollmächtigten zu dem der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin (vgl. I 5 g). Dieses enthält mehr und mehr das gesamte dabei anfallende Material, das mengenmäßig die eigentlichen Gesandtschaftsakten weit übertrifft. Das Archiv des Bevollmächtigten dagegen geht seit 1894 allmählich in der Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten auf. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Archivierungsgeschichte: Dem Bevollmächtigten, der im Hotel Royal in Berlin 2 Wohnräume und ein Archivzimmer besaß, stand für Kanzlei und Registratur ein Schreiber zur Verfügung, der ihn jeweils von Hamburg nach Berlin und zurück begleitete. Die Akten machten jedoch nur zum Teil diese Reisen mit, der Rest blieb in der Verwaltung des Gesandtschaftsregistrators. Während jene zumeist auf dem Weg über die Nachlässe der bevollmächtigten Senatoren ins Staatsarchiv oder aber auch in die Registraturen anderer Behörden gelangt sind, bildet dieser den Kern des nachstehenden verzeichneten Archivs. Ein älterer aus der Zeit des Bürgermeisters Kirchenpauer stammender Teil in der auf den Kanzlisten Ernst zurückgehenden Ordnung gelangte schon in den 80 Jahren ins Staatsarchiv, wo er in Cl.I Lit. Nr.3 der Senatsakte als Vol.3 aufgestellt und mit einigen den Nachlässen verschiedener Bevollmächtigter entnommenen Akten sowie den später vom Archiv des Bevollmächtigten an das Staatsarchiv abgegebenen Convoluten (insbesondere Berichte, Instruktionen usw.) vereinigt wurde. Ein jüngerer Teil, vorwiegend aus der Zeit der Bevollmächtigten Versmann und Burchard, wurde abgesehen von den bereits erwähnten, an das Staatsarchiv abgegebenen Stücken zunächst bei der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten aufbewahrt und dann mit deren Akten an das Staatsarchiv abgeliefert. Er verblieb dort gesondert in seiner ursprünglichen Ordnung. Bei dieser, die der Kanzlist Hertel 1880 ohne Einbeziehung oder auch Beachtung älterer Vorgänge neu geschaffen hatte, erhielt jede durch eine Bundesratsdrucksache neu angeschnittene Frage in chronologischer Folge eine laufende Nummer ohne Rücksicht darauf, ob zum gleichen Vorgang bereits eine Akte vorhanden war. Lediglich die Nummern 1 - 5, die für allgemeine Angelegenheiten wie Berichte usw. vorgesehen waren, umfaßten das gesamte hierhergehörige Material. Bei der Neuordnung, die nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgte, wurden der in den Senatsakten befindliche und der zuletzt genannte Teil miteinander vereinigt. Ferner wurden dem Archiv noch eine Reihe hierhergehöriger Akten, die sich bislang bei dem Nachlaß des Bürgermeisters Versmann befanden, eingegliedert. Die Geschichte dieser Bestände macht es verständlich, daß es sich bei dem vorliegenden "Archiv des Hamburgischen Bevollmächtigten zum Bundesrat" in keiner Weise um einen geschlossenen Archivkörper handelt. Wir haben es vielmehr mit einem Fonds zu tun, zusammengestellt aus Fragmenten bei der den Bundesratsverhandlungen hamburgischerseits entstandenen Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten, die zusammen mit den gleichartigen Beständen der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin lediglich die Senatsakten und ab 1894 die Akten der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten ergänzen können Einzelteile des Bestandes wurden 1994 mit dem Programm FINDBUCH neu verzeichnet. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 Hamburgischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, Nrn. ... Bestandsbeschreibung: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes zu führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu benennen. Mit der ständigen Stellvertretung des Beauftragten wurden stets 2 Senatoren und der Hanseatische Gesandte in Berlin beauftragt. In der Praxis setzte es sich durch, daß der Bevollmächtigte nur zu ganz wichtigen Anlässen anwesend war, während der in Berlin ständig anwesende Gesandte die Bundesratsverhandlungen besuchte. Dem entsprechend verlagerte sich die aktenmäßige Überlieferung zunehmend auf das Gesandtschaftsarchiv. Das Archiv des Bevollmächtigten ging seit 1894 allmählich auf die Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten über. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Der vorliegende Best. enthält u.a. die Konzepte der Berichte des Bevollmächtigten (1866-1911,1913), Abschriften der Berichte des Hanseatischen Gesandten in Bundes-ratsangelegenheiten (1880-1907), Instruktionen für den Bevollmächtigten (1868-1901) und den Schriftwechsel in allgemeinen Angelegenheiten des Reiches, des Bundesrats und des Reichstages (1866-1907) sowie Sachakten in Konsulatsangelegenhei-ten (1867-1899) und anderen sachlich gegliederten Materien, die überwiegend den Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten entstammen.

Handels- und Gewerbeangelegenheiten, Bd. 8
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 109, Nr. 1541 (Benutzungsort: Dessau) · Akt(e) · 1899 - 1900
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Neugründungen industrieller Gesellschaften in der SU.- Überblick über metallurgische Gebiete, Steinkohlengruben und Tonindustrieunternehmungen im Jekaterinoslaw-Donez`schen´Steinkohlen und Erzbecken.- Export- und Handelsberichte.- Vergrößerung des Eisenbahnnetzes in Japan.- Überblick über deutsche Kapitalanlagen in überseeischen Ländern. Enthält: Neugründung industrieller Gesellschaften in Russland S. 5/12, S. 93/105. - Schriften pp. der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen S. 13, S. 20, S. 240/242. - zahlungsunfähige Firmen "Rosenstein & Mendelsohn" und "Gebr. Rosenstein" in Jazzy (Rumänien) S. 15/17. - Bericht eines britischen Kommissars über die Verhältnisse und Aussichten des Einfuhrhandels nach Südamerika S. 18. - das japanische Regierungs-Stahlwerk S. 22/24. - die Ausfuhr Deutschlands nach Kanada S. 25/27. - Einfuhr ausländischer Tabake nach Japan S. 28/30. - Kaibauten im Hafen von Alexandrien (ägypt. Stadt) S. 31/32. - die in Bukarest neu gegründete Versicherungsgesellschaft a. G. "Universala" S. 33/35. - die deutsche Zeitung "Der Ostasiatische Lloyd" in Shanghai S. 36/37. - Notiz über die Anknüpfung von Geschäftsverbindungen mit Kuba S. 38/39. - Notiz über Absatz- pp. Verhältnisse in Peru S. 40/41. - Verzeichnis der Firmen in Kiautschou (Handelsregister) S. 42, S. 131. - Warnung vor der Firma "Désiré Balit & Co." in Kairo S. 43/44. - Warnung vor der Firma "Ziegler & Petenian" in Rustschuk S. 45/46, S. 224/226. - Einfuhr deutscher Waren nach Shanghai S. 47/48. - Deutscher Handelstag in Berlin S. 49/50. - industrielle Gründungen in Südrussland S. 63/67, S. 93/105. - Ausnahme einer Anleihe zur Hebung der japanischen Unternehmungen auf Formosa (früher für Taiwan) S. 69/74. - erfolgreicher Versuch mit dem Ausbau von Jute (Faserpflanze) in Ober-Ägypten S. 75/77. - Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Russland S. 78/89. - spanische Zuckerindustrie und der Verbrauch künstlichen Düngers in Spanien S. 90/92. - Absatzverhältnisse auf Kuba S. 106/110. - Bericht über die Lage des Handels und der Industrie in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika Ende Juni 1899 S. 111/117. - Handelsagenturen und Kommissionshäuser in Athen und anderen griechischen Städten S. 118/119. - die Lage des Handels in Odessa (Ukraine) S. 120/125. - Fortschritte des italienischen Ausfuhrhandels im Orient S. 126/130. - Bildung der "Vereinigung für die Zollfragen des Papierfachs" S. 132/133. - Einwirkung der Missernte in Rumänien auf den dortigen Einfuhrhandel S. 134/136. - Steinkohlenlager in Bulgarien S. 137/138. - Änderungen des portugiesischen Konsulargebührentarifs S. 143/146. - Warenverkehr zwischen Buschär und Schiras (Schiraz, Iran), Persien S. 147/150. - Mustersammlung der in Kamerun (Staat im Westen von Zentralafrika)gangbaren Handelsartikel S. 151/172. - Auflegung einer guatemalischen Anleihe von 3 Millionen Pfund Sterling in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten von Amerika S. 173/174. - Erteilung von Auskunft über australische Firmen durch Vermittlung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Sydney S. 175/178. - Belebung der deutsch-persischen Handelsbeziehungen S. 179/186. - Zeitschrift, betreffend Nachrichten für Handel und Industrie. - Ermittlung zuverlässiger Rechtsanwälte in Ungarn S. 187/188. - Bestellung von Handelsagenten seitens der englischen Regierung S. 189. - Eisenbahnbau im Staat Sao Paulo und Subventionierung des Schifffahrtsbetriebes im Ribeira-Gebiet S. 190. - Vertrag der Stadt Belgrad über eine Anleihe von 10 Millionen Franken S. 197. - Umbau von Bombay S. 199/201. - Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Johannesburg, betreffend Anwerbung deutscher Ingenieure und Lagerarbeiter für den "Witwatersrand" (Mine) S. 202/208. - Beteiligung Deutschlands an der Lieferung von Eisenbahnmaterial nach Japan S. 209/219. - Warnung vor der Aktiengesellschaft "Société générale de Prévoyance cycliste et automobiliste" in Brüssel S. 220/223. -

Hanseatische Gesandtschaft Berlin (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 132-5/2 · Bestand · 1859-1919
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers in Berlin, Dr. jur. Friedrich Geffcken, erfolgte 1859 die Umwandlung der hamburgischen Residentur (vgl. 132-5/1) in eine hanseatische. Geffcken wurde zum Hanseatischen Ministerresidenten ernannt. Als er 1866 die Residentur in London übernahm, trat an seine Stelle der bisherige Hanseatische Gesandte am Bundestag und Gesandte in außerordentlicher Mission in Kopenhagen, Dr. jur. Daniel Christian Friedrich Krüger (vgl. Mitinhaber der Firma Lüb. GmbH 12/1906 Seite 119. - Nachlass im Archiv Hansestadt Lübeck (Verzeichnis S. 745) G. Fink, Dr. Friedrich Krüger / Der Wagen, 1937, Seite 163 folgende mit Abbildungen) als Ministerresident. Gleichzeitig war er Lübeckischer Bevollmächtigter und stellvertretender Bevollmächtigter Hamburgs und Bremens beim Bundesrat. 1888 erhielt er den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. Seine Vertretung übernahm verschiedentlich der braunschweigische Geschäftsträger, Legationsrat Dr. v. Liebe, der bereits früher den hamburgischen Geschäftsträger zu vertreten pflegte, und später der lübeckische Senator Dr. Karl Peter Klügmann, der auch Krüger nach seinem Tode 1896 in der gleichen Stellung, die dieser zuletzt innehatte, folgte. Er wurde 1913 pensioniert; an seine Stelle trat der Geh. Oberregierungsrat und stellvertretende Bevollmächtigte Elsass-Lothringens beim Bundesrat, Dr. jur. Karl Sieveking. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er nur stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat für alle drei Städte. Er wurde in den Ruhestand versetzt, als die Hanseatische Gesandtschaft am 30. Juni 1920 aufgelöst wurde. Hamburg (vgl. I 5 h) und Lübeck unterhielten seitdem eigene Gesandtschaften in Berlin. Mit der Umwandelung seiner Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische ordnete Geffcken seine Registratur in der Weise, dass die vor 1859 erwachsenen Bestände die Gruppe A, die neueren Hamburger Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe B, die Bremer C, die Lübecker D und die gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe E bildeten. Unter Krüger, der ja auch seine Archive aus Kopenhagen und Frankfurt mit nach Berlin brachte, erfolgte eine Neuordnung der Registratur nach sachlichen Gesichtspunkten. Innerhalb der Sachgruppen wurde mitunter nach den drei Städten und solchen Sachen unterschieden, die ihnen allen gemeinschaftlich waren; do bildete das eine Ausnahme, und im Ganzen verzichtete dieser Ordnungsplan grundsätzlich auf eine solche äußerliche Einteilung, die ja auch in der Praxis schwer durchführbar war. Aus der Geffckenschen Registratur wurde nur wenig in die neue übernommen, der Rest als reponierte Registratur in seiner Form belassen. Als Krüger 1896 starb, ergab sich, dass die inzwischen stark angewachsene Registratur bereits sehr unübersichtlich geworden und auch teilweise in Unordnung geraten war. Mit ihrer Sichtung wurde der Gesandtschaftsregistrator Heins beauftragt. Er ordnete sie nach dem vorhandenen Verzeichnis und unterschied bei jedem Aktentitel Lübecker, Bremer, Hamburger und gemeinschaftliche Sachen. Die Lübecker (Teile aus E III e, F III g 3, F VIII, J 35, M 4 und N 1) wurden sodann an das Lübecker Archiv, die Bremer (Teile aus E III c, F III g 3, F VIII, J 35, N 1, O I f 1 und 2) an das Bremer Archiv gesandt, alles übrige nach Hamburg (Geffckensche Registratur mit Ablief. vom 02.05.1896, Gemeinschaftliche Sachen mit Ablief. vom 29.05.1896, Hamburger Sachen mit Ablief. vom 01.06.1896), nachdem Klügmanns Vorschlag, die gemeinschaftlichen Sachen nach Lübeck zu überweisen, nicht durchgedrungen war. In Hamburg sollten letztere noch einmal sorgfältig durchgesehen und auf die Städte verteilt werden. Aber nur der Lübecker Archivar bestand darauf, und so wurden die gemeinschaftlichen Sachen durch Dr. Becker noch einmal in folgende Gruppen unterteilt:Hamburg, Hamburg und Lübeck, Hamburg und Bremen, Lübeck, Lübeck und Bremen, Bremen, Gemeinschaftliches, und 1902 alles, was Lübeck mit betraf, nach Lübeck gesandt. Hatte bereits sie erste Aufspaltung durch Heins zu einer Zerreißung der Registraturzusammenhänge geführt, die umso unsinniger war, als offenbar vieles falsch eingereiht wurde, so führte die in Hamburg durchgeführte zweite Teilung endlich dazu, dass praktisch jeder zweite Sachbetreff sowohl im Lübecker wie im Hamburger Archiv zu suchen ist. Einige in Berlin zurückgebliebene Splitter dieser Registratur kamen mit der Ablieferung vom 26.09. und Oktober 1913 an das Hamburger Archiv. Die von Klügmann noch für die laufende Verwaltung benötigten Akten bildeten dagegen den Grundstock einer neuen, 1897 von Heins angelegten Registratur, die bis zum Ende der Gesandtschaft in Gebrauch war. Die Hauptabteilung „Reichs- und Bundesratssachen“ (I) zerfiel in Sachgruppen A-Z, die Hauptabteilung „Gesandtschaftssachen“ (II) in die Gruppen HG I-VII (I-XII ursprünglich vorgesehen), von denen I-IV gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gesandtschaft, V Lübecker, VI Bremer und VII Hamburger umfasste. Abgesehen von den Gruppen HG V-VII, die an die entsprechenden Städte abgegeben wurden, ist ein System in der Ablieferung der Akten dieser Registratur an die drei hansestädtischen Archive nicht zu erkennen. Das Hamburger Staatsarchiv erhielt folgende Ablieferungen: 1. 22.07.1902, enthält Akten der Hauptabteilung I, 2. 02.09.1904, enthält Akten der Hauptabteilung I, 3. 20.10.1909, enthält Akten der Hauptabteilung I, 4. 25.10.1910, enthält Akten der Hauptabteilung I, 5. 11.02.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I, 6. 26.09.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I (dazu einige Stücke aus der Ablieferung vom Oktober 1913), 7. 07.01.1915, enthält Akten der Hauptabteilung I, 8. 09.06.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 9. 07.07.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 10. 12.10.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 11. 28.09.1918, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 12. 20.11.1919, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 13. 29.06.1916. enthält unsignierte Akten. Bei der Neuordnung des Archivs musste im Interesse einer leichten Benutzbarkeit der zerrissenen Bestände ebenso wie in Lübeck – in Bremen erfolgte inzwischen eine völlige Neuaufstellung unter der Signatur „ad B 11 a 3 c 1“ – das alte Registraturschema beibehalten werden, und zwar sowohl bei der Älteren (bis 1896) wie bei der Neueren Registratur (ab 1896). Von der Geffckenschen Registratur wurden die Akten bis 1859 als Archiv der Hamburgischen Residentur (I 5 f) aufgestellt, der Rest der „Älteren Registratur“ eingegliedert. Gelegentlich notwendig werdende Umsignierungen und Umordnung innerhalb der Älteren Registratur sind in der letzten Spalte vermerkt. Dort ist auch angegeben, wenn sich zum gleichen Vorgang etwas in den beiden anderen hanseatischen Archiven befindet. (Bremen allerdings nur dann, wenn es sich trotz der Umordnung erkennen ließ). Die nicht in Hamburg vorhandenen Aktentitel sind ebenfalls mit aufgeführt; die laufende Nummer ist dann in Klammern gesetzt. Es fehlten bei der Neuordnung von der Älteren Registratur die Gruppen A II und J aus der Hamburg betreffenden Ablieferung vom 01.06.1896. Bestandsbeschreibung: Die Umwandlung der Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische Gesandtschaft erfolgte auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers Dr. Geffcken 1859. Die Hanseatische Gesandtschaft wurde am 30.06.1920 aufgelöst. Hamburg und Lübeck unterhielten seitdem wieder eigene Vertretungen in Berlin. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Teilen. Die Ältere Registratur umfaßt im wesentlichen die bis zum Tode des Ministerresidenten Dr. Krüger 1896 geführten Akten. Die von 1897-1920 in der Gesandtschaft in Gebrauch befindliche Registratur bildet den Kern der Neueren Registratur, die in Reichs- und Bundesratssachen sowie Gesandtschaftssachen unterteilt ist. Das Registraturgut wurde nach den Betreffen auf die beteiligten Hansestädte aufgeteilt. Gemeinschaftliche Sachen sind nach Hamburg und nach Lübeck gelangt. Daher ist eine starke Zersplitterung der Registraturzusammenhänge gegeben. Dem Bestandsverzeichnis ist zu entnehmen, welche Akten oder Aktenteile sich in Lübeck befinden. (Ga)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 49 · Bestand · 1774-1933 (1944)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Geschichte der badischen Gesandtschaften: Bis 1871 hatte Baden eigene Gesandtschaften beim Deutschen Bund, in Bayern, Belgien, Frankreich, Hannover (bis 1866), Hessen (Großherzogtum), Italien, den Niederlanden, Österreich, Preußen, Sachsen, der Schweiz und Württemberg unterhalten, dazu zahlreiche Konsulate in Übersee (allein 8 in den USA). Dieselben Staaten waren auch in Baden vertreten. Mit dem Eintritt Badens in das Deutsche Reich gab es seine auswärtigen Kompetenzen an dieses ab und löste alle badischen Gesandtschaften auf; nur die Gesandtschaft in Berlin blieb bis 1918 bzw. 1945 bestehen. Die Gesandtschaften in Stuttgart und München wurden in Personalunion 1894 in München wieder eingerichtet und fungierten bis 1919. Umgekehrt bestanden in Karlsruhe nach 1871 nach wie vor Gesandtschaften von Bayern, Belgien, Brasilien, Großbritannien (Geschäftsträger), Preußen, Russland und Spanien, wenn auch mit verkleinertem Personal und geringeren Kompetenzen. Ferner blieben zahlreiche Konsulate wie bisher bestehen, die ihren Sitz großenteils in Mannheim hatten. Überlieferung: Die Akten der 1871 aufgehobenen Gesandtschaften wurden 1887 vom Staatsministerium an das Generallandesarchiv mit der Auflage abgegeben, sie als Ganzes aufzubewahren, also nicht auseinanderzureißen. Friedrich von Weech richtete daher provenienzgerecht ein "Gesandtschaftsarchiv" beim Haus- und Staatsarchiv als dessen Abt. IV ein. 1934 wurden die Akten der badischen Gesandtschaften in Berlin ab 1884 und München ab 1894 eingeliefert, weitere folgten bis 1951. Erschließung: 1907-1909 wurden die bis dahin eingelieferten Gesandtschaftsakten verzeichnet, nach 1950 neu durchnummeriert und 1966 maschinenschriftlich kopiert; 2010 fertigte Frau Sigrun Gees eine online-Version davon. Parallelbestände: Bestand 48, hier: Diplomatische Correspondenz (Gegenüberlieferung der badischen Regierung), Gesandtschaften, Konsulate. Bestand 233, hier: Gesandtschaften, besonders Nr. 34795-34836 (Berichte der badischen Gesandtschaft in Berlin 1874-1933) und Nr. 34863-34871 (Berichte der badischen Gesandtschaft in München und Stuttgart 1894-1919). Literatur: Günther Haselier, Die badische Gesandtschaft in München, in: Archivalische Zeitschrift 73 (1977), S. 99-111; Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 51-56; Jürgen Schuhladen-Krämer, Akkreditiert in Paris, Wien, Berlin, Darmstadt ... Badische Gesandte zwischen 1771 und 1945, Karlsruhe 2000.

Herrschaft Hueth (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 110.12.00 · Bestand · 1140-1925
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V) I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR. III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum). Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14). Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936 gez. Oediger Urkunden Erläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind; Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20) Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX) Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld) Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt. Düsseldorf, den 10. September 1962 Dr. Niemeyer Abgänge aus Hueth, Akten II 1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden: 23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 1896 2) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben: Nachlaß Friedrich Wilh. v. Borcke Nr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766 Nachlaß Adrian Heinrich v. Borcke Nr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790 Amtsakten Nr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786] Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013. Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194) Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V)I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR.III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum).Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14).Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936gez. OedigerUrkundenErläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind;Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III).Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20)Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX)Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld)Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt.Düsseldorf, den 10. September 1962Dr. NiemeyerAbgänge aus Hueth, Akten II1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden:23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 18962) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben:Nachlaß Friedrich Wilh. v. BorckeNr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766Nachlaß Adrian Heinrich v. BorckeNr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790AmtsaktenNr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786]Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013.Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194)

[Industrie- und] Handelskammer zu Dortmund

Die Kammer wurde am 13.4.1863 errichtet für das Gebiet des damaligen Landkreises Dortmund. Der ursprüngliche Bezirk änderte sich in seinen Außengrenzen bis 1913 nicht. Der Landkreis Dortmund teilte sich in den Stadtkreis Dortmund (vergrößert durch Eingemeindungen) und in die Landkreise Hörde und Dortmund. 1913 wurde der Kammerbezirk auf den Landkreis Hamm (ab 1930 Landkreis Unna) ausgedehnt. 1917 kam die kreisfreie Stadt Hamm hinzu. Mit der Gebietsreform der Jahre 1926-1929 schieden die Ämter Sodingen (heute Stadt Herne) und Annen (Stadt Witten) aus dem Kammerbezirk aus. Ab 1.1.1930 umfaßte der Kammerbezirk die Stadtkreise Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen und Hamm, den Landkreis Unna sowie die Stadt Schwerte und das Amt Westhofen aus dem Landkreis Iserlohn. Dieser Bezirk galt bis zum 31.12.1974 mit einer Ausnahme: 1944/45 wurde kurzfristig Schwerte dem Bezirk der Geschäftsstelle Iserlohn bei der Kammer Hagen zugewiesen. Seit der kommunalen Neuordnung 1975 umfaßt der Kammerbezirk die Stadtkreise Dortmund und Hamm sowie den Landkreis Unna. Castrop-Rauxel schied aus, hinzu kamen die Gemeinden Werne, Selm und die neuen Gebietsteile der Städte Hamm und Schwerte. 1935 wurde im Zuge des Aufbaus der gewerblichen Wirtschaft die IHK Dortmund Sitz der Wirtschaftskammer für Westfalen und Lippe. Obwohl der Wirtschaftskammer als Untergliederung der Reichswirtschaftskammer theoretisch zahlreiche Aufgaben zugewiesen wurden, blieb de facto die Eigenständigkeit der einzelnen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern erhalten. 1937 gliederte sich die Wirtschaftskammer für Westfalen und Lippe in die Abteilungen IHKn, Handwerkskammern, Industrie-Abteilung, Handels-Abteilung, Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge, Ehrengerichte der gewerblichen Wirtschaft. Jede der Abteilungen hatte eigene Beiräte. Im Zuge der Kriegsvorbereitungen und während des Krieges bekam die Wirtschaftskammer (und die Industrie- und Handelskammern) Aufgaben im Rahmen der Bewirtschaftung. 1942 wurden Gauwirtschaftskammern analog der Parteiorganisation der NSDAP geschaffen. Die IHKn büßten ihre Selbstverwaltungsaufgaben endgültig ein. Dortmund wurde Sitz der Gauwirtschaftskammer Westfalen-Süd [für den Regierungs-Bezirk Arnsberg]. Einbezogen wurden neben den Industrie- und Handelskammern auch die regionalen Wirtschaftsverbände. Wegen der Kriegseinwirkungen blieb die organisatorische Ausgestaltung der Gauwirtschaftskammer ein Torso. 190 m Der Bestand gliedert sich in mehrere Schichten, die durch Umstellungen in der Registratur entstanden. In den älteren Schichten sind Verluste festzustellen. Vor 1914 entstanden bereits große Lücken, in der sog. Kriegswirtschaftsregistratur waren zeitgenössische Kassationen festzustellen. Die Überlieferung der Aktenschicht 1918-1930 ist weitgehend vollständig. Aus der Aktenschicht von 1931 bis 1945 wurden ganze Aktengruppen bei Bombenangriffen zerstört, ferner gingen unbekannte Mengen von Sonderregistraturen der Gauwirtschaftskammerregistratur(en) verloren. Die Schriftstücke aus der ersten Zeit nach Kriegsende wurden erst später in einen systematischen Aktenplan eingebunden; einzelne Sachbearbeiterregistraturen für den Zeitraum bis 1950 (Beginn einer neuen Aktenschicht) fehlen, z.B. Akten zur Währungsreform 1948. 1. 1863-1914/1918 Präsident Eduard Kleine 1900-1914 (1); Wahlen 1863-1918 mit Wählerlisten (8); Jahresberichte 1889-1913 (1); 50jähriges Jubiläum 1913 (1); Syndici 1872-1914 (3); Haushalt 1877-1900 (4); Kammergebäude 1898-1913 (1); Kammerorganisation 1894-1918 (2); Vereinigung der Sekretäre der Handels- und Gewerbekammern Deutschlands 1875-1899 (1); Vereinigung der Handelskammern des rheinisch-westfälischen Industriegebiets 1903-1918 (2). Amtsgericht Aplerbeck 1908 (1); Handelsrichter-Wahlen 1879-1918 (2); Statuten von Aktiengesellschaften 1884-1918 (4); Bücherrevisoren 1899-1919 (3); Handelschemiker 1899-1918 (3); Handelsbräuche 1903-1919 (4). Korrespondenz mit dem Oberpräsidenten Münster und der Regierung Arnsberg 1893-1918 (2) sowie mit dem Handelsminister Berlin 1882-1914 (6); allgemeines Wahlrecht 1906-1917 (1); Steinkohlenbergbau 1886-1918 (2); Eisenindustrie 1894-1918 (1); Getreide- und Futtermittelindustrie 1917-1918 (1); Giralgeldverkehr 1916-1918 (1). Bezirkseisenbahnrat Köln 1883-1918 (6); Eisenbahnprojekt Dortmund-Schwerte-Letmathe-Frankfurt 1890-1914 (3); Wasserstraßenbeiräte für den Dortmund-Ems-Kanal u.a. Kanäle 1907-1914 (1); Hafen Dortmund 1886-1918 (1); Dortmund-Ems-Kanal (4). Zolltarife 1905-1918 (1); deutsche Kolonien 1909-1917 (3). Maschinenbauschule Dortmund 1893-1918 (2); Technische Hochschule Dortmund (geplant) 1905-1909; Städtische Schifferschule Dortmund 1912-1915 (1); Städtische Fortbildungsschule Dortmund 1881-1918 (5), desgl. Unna 1911-1917 (1); stenographisches Prüfungsamt 1912-1916 (1). Gewerbekammern 1884 (1); Arbeitskammern 1908-1918 (1); Gutachterkammern 1910-1915 (1); RWWA Köln 1904-1918 (1); Bismarck-Denkmal 1911-(1927) (1); Deutscher Volkswirtschaftlicher Verband 1904-1918 (1). 2. Kriegs- und Kriegsfolgeakten 1914-(1930) Bescheinigungen für Heereslieferungen 1914-1918 (6); Importe, Aus- und Durchfuhrverbote im Ersten Weltkrieg 1914-1918 (7); staatliche Zwangsorganisation (allgemein) 1914-1919 (5); Kriegsausschuß der deutschen Wirtschaft 1914-1918 (1); wirtschaftlicher Generalstab 1916 (1); Kriegsanleihen 1915-1921 (1); Kriegsgewinnsteuer 1915-1920 (1); Kriegshilfskassen 1914-1920 (1); Beratungsstellen für Handel und Handwerk 1914-1916 (1); Notgeld 1914-1919 (1); Stilllegungen 1917 (1); feindliches Vermögen 1915-1918 (1). Auslandsforderungen 1914-1921 (5); besetzte Gebiete 1915-1918 (3); Kriegs- und Friedensziele 1915-1918 (1); Demobilmachung 1918-1922 (3); zivile Versorgung mit Lebensmitteln 1915-1921 (2); Einkaufsgesellschaften 1915-1921 (5); Preise, Preisprüfungsstellen 1914-1919 (3); Generalkommando Münster 1914-1919 (2);Kriegsamtsstellen Düsseldorf u. Münster 1917-1919 (2); Bedarf bei Demobilmachung 1918-1919 (2); Bewirtschaftung von Rohstoffen 1915-1919 (12). Kriegsfürsorge, -beschädigte, -hinterbliebene 1914-1918 (3); Kriegsgefangene 1915-1917 (1); Heeresdienst 1914-1918 (8); Hilfsdienst 1916-1918 (2); Waffenstillstand, Friedensvertrag 1918-1930 (5); Abstimmung in Oberschlesien 1919-1929 (1); Saargebiet 1919-1931 (1); Beschlagnahme des deutschen Auslandsvermögens 1919-1931 (3); deutsche Auslandsforderungen 1919-1930 (2); Reparationen 1924-1930 (8); Wiederaufbau in Belgien und Nordfrankreich 1919-1921 (1). Ruhrbesetzung 1923-1930 (3); Ruhrabwehrkampf 1925-1930 (1); Wirtschaftsverwaltung im besetzten Gebiet 1923-1926 (1); Eisenbahnregie 1923-1927 (1); Lebensmittelversorgung des Ruhrgebiets 1923-1924 (2); Rhein-Ruhr-Hilfe 1923 (1); Zollbestimmungen der Besatzungsbehörden 1923-1925 (2); Besatzungsschäden 1923-1928 (20). 3. 1918-1930 Wahlen zur Vollversammlung 1919-1930 (6); Vollversammlungen 1918-1930 (9); Ausschüsse (allgemein) 1919-1930 (2); Einzelhandelsausschuß 1919-1932 (2); Verkehrsausschuß 1921-1924 (1); Ausschuß für Bergbau und Eisenindustrie 1921 (1); Steuerausschuß 1919-1922 (1); Ausschuß für Kraftfahrzeugwesen 1925-1929 (1); Todesfälle, Jubiläen 1921-1930 (5); Pressemitteilungen 1922-1930 (3); Vorträge in der Kammer 1925-1929 (3); Verwaltung 1920-1932 (2); Haushalt 1919-1934 (2); Kammergebäude 1927-1942 (24); Todesanzeigen/Nachrufe Victor Weidtman und Richard Stegemann 1924-1927 (1). Handelskammer-Gesetze 1919-1929 (3); Vereinigung der Geschäftsführer der deutschen Industrie- und Handelskammern 1919-1930 (3); Vereinigung mittlerer Beamter der deutschen amtlichen Industrie und Handelsvertretungen 1919-1930 (1); Ruhegehalts-Ausgleichskasse 1924-1932 (1); einzelne Kammern 1919-1930 (30); DIHT 1918-1930 (3); Ausschüsse beim DIHT 1918-1930 (16); Landesausschuß der preußischen Handelskammern 1919-1931 (4); Auslandskammern 1918-1930 (4). Vereinigung der IHKn des niederrheinisch-westfälischen Industriegebiets 1918-1930 (7); Arbeitsgemeinschaft der IHKn zu Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Krefeld und Münster 1920-1929 mit Jahresberichten (13); Vereinigung der IHKn des Südwestfälischen Industriebezirks 1919-1921 (1); Zusammenlegung von Kammern 1923-1930 (4); gemeinsame statistische Stelle der Ruhrkammern mit vierteljährlichen Berichten 1921-1929 (3). Recht (allgemein) 1919-1931 (5); Reichsverwaltungsgericht 1926-1931 (1); Handelsgerichte 1919-1929 (3); Konkursordnung, -recht 1924-1930 (28); Gewerbeordnung 1921-1930 (1); gewerblicher Rechtsschutz 1919-1930 (6); Versteigerungen 1920-1930 (2); Handelsrecht 1919-1930 (4); unlauterer Wettbewerb 1910-1930 (4); Ausverkäufe 1919-1930 (24); Zugabewesen, Rabattsparvereine 1924-1930 (2); Sachverständige 1919-1930 (17); Revisoren 1919-1936 (2); Auskünfte, Gutachten 1918-1933 (32). Korrespondenz mit dem Handelsministerium 1919-1930 (1) und der Regierung Arnsberg 1919-1929 (1); Reichszentrale für den Heimatdienst 1919-1930 (3); Reichsverfassung 1918-1930 (3); Bürgerräte 1919-1921 (1); Sozialisierung 1918-1926 (4); steuerliche Belastung der Wirtschaft 1919-1925 (3); Enquête-Ausschuß 1926-1928 (2); Wirtschaftsdemokratie 1929-1930(1); Städteordnung 1922-1930 (1); RM-Aufwertung 1924-1930 (2); Betriebsstillegungen 1919-1930 (4), darin Südrandzechen; Ausstellungen u. Messen 1919-1931 (21); Maße und Gewichte 1924-1930 (1); Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk 1920-1930 (2); Westf. Heimstätte GmbH, Münster 1925-1930 (1); Siedlungs- und Wohnungswesen 1919-1931 (4); Eingemeindungen 1922-1930 (5); wirtschaftliche Lageberichte 1920-1930 (12); Preisstatistik 1919-1930 (3); Arbeitsmarktberichte des Landesarbeitsamts Westfalen-Lippe 1919-1931 (10). Steinkohlenbergbau 1920-1930 (6); Eisen- und Stahlindustrie 1919-1928 (1); Metall- u.a. Industrien 1919-1931 (2); Maschinenbau 1919-1926 (1); Gas- und Ferngasversorgung 1926-1930 (6); Elektrizitätsversorgung 1919-1930 (3); Wasserwirtschaft 1919-1930 (2); Nahrungs- und Genußmittelindustrie 1918-1930 (2); Brauereien und Brennereien 1918-1930 (1); Ton, Steine und Erden 1919-1930 (2); Baugewerbe 1919-1930 (2); Druckindustrie 1919-1929 (1); Gaststätten und Hotels 1917-1930 (3); Wäschereien 1920-1928 (1); Währung und Notgeld 1918-1930 (4); Geld- und Kreditnot 1922-1930 (4); Schecks u. Wechsel 1919-1931 (3); Gold- und Zahlungsbilanz 1922-1931 (1); Wertpapiere 1919-1930 (2); Banken und Börsen (allgemein) 1919-1930 (3); Sparkassen und kommunale Banken 1921-1930 (1); Börsen in Dortmund 1921-1930 (2). Handel (allgemein) 1911-1931 (2); Großhandelspreise 1928-1931 (1); Werbung 1921-1930 (1); Monopole 1917-1930 (5); Apotheken 1919-1930 (1); Holz-, Kohlen-, Öl- u.a. Handelszweige 1917-1930 (19); Metalldiebstähle 1920-1930 (1); Fleisch-, Viehhandel 1917-1930 (4); Getreidehandel 1910-1930 (6); Kartoffelhandel 1919-1930 (3); Lebensmittelhandel 1919-1930 (6); Tabak-, Weinhandel 1917-1930 (3). Einzelhandel (allgemein) 1918-1931 (4); Preise im Einzelhandel 1921-1930 (6); Verkaufsstellen im Einzelhandel 1919-1930 (2); Konsumfinanzierung 1926-1927 (1); Edeka-Verband 1922-1930 (1); Belegschaftshandel 1919-1931 (1); Handelsvertreter 1919-1930 (4); Handwerk 1920-1930 (3); Landwirtschaft 1920-1930 (3); 33. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftlichen Gesellschaft in Dortmund 1927 (6). Transportgewerbe 1917-1930 (2); Eisenbahn (allgemein) 1919-1931 (8); Eisenbahnräte 1919-1930 (4); Bahnbauprojekte 1903-1930 (10), u.a. Rheinisch-Westfälische Schnellbahn 1922-1927, Dortmund-Münster 1903-1927 (2); Eisenbahnpersonen- und -gepäckverkehr 1921-1931 (6); Fahrpläne 1925-1931 (3); Güterverkehr 1918-1931 (6); Privatgleisanschlüsse 1919-1932 (5); Eisenbahntarife 1918-1931 (15); Vorzugstarife im Ruhrgebiet 1927-1930 (4); Straßenbahnen 1921-1930 (1); Ruhr-Lippe-Kleinbahn 1928-1932 (1). Binnenschiffahrt (allgemein) 1918-1930 (4); Schleppmonopol 1919-1930 (1); Wasserstraßenbeiräte 1919-1930 (4); Hansa-Kanal 1922-1930 (1); Dortmund-Ems-Kanal 1919-1930 (5); Mittellandkanal 1919-1930 (1); Kanäle und Kanalprojekte 1919-1930 (5); Lippeseitenkanal 1918-1926 (1); Hafen Dortmund 1919-1930 (1). Wegebau 1920-1930 (6); Kraftwagenverkehr 1920-1931 (5); Autobuslinien 1924-1930 (1); Verkehrsgesellschaften 1924-1928 (3); Luftverkehr 1919-1930 (2); Flughafen Dortmund 1921-1931 (5); Luftverkehrs-AG Westfalen (WELU) 1925-1930 (1). Post (allgemein) 1919-1931 (9); Fernsprech- und Telegraphenwesen 1918-1930 (8); Postgebühren 1920-1931 (4); Postscheckamt, -verkehr 1909-1930 (2); Rundfunk 1924-1930 (2); Fremdenverkehr 1919-1930 (2). Außenhandel (allgemein) 1919-1930 (7); ausländisches Recht 1925-1930 (1); Exportberichte 1925-1930 (1); Handelsspionage 1919-1930 (6); ausländische Messen 1927-1930 (2); Ein- und Auswanderung, Auslandsdeutsche 1919-1930 (2); Völkerbund 1926-1928 (2); Handelsverträge 1920-1930 (2); Handel mit einzelnen Ländern 1912-1930 (37), vor allem mit der UdSSR 1920-1930 (4); Auslandsnachrichtendienste 1919-1930 (11); Ein- und Ausfuhrbestimmungen 1914-1930 (17); Devisenhandel 1921-1927 (1); Konsulate 1919-1930 (4); Auslandsreisen 1924-1930 (2); Zollwesen (allgemein) 1919-1930 (5); Veredelungsverkehr 1921-1931 (7); deutsche und ausländische Zölle 1920-1930 (4). Steuern (allgemein) 1919-1930 (3); Reichssteuern 1919-1930 (3); Finanz- und Steuerrecht 1924-1930 (5); Finanzausgleich 1923-1930 (5); Realsteuern 1927-1929 (3); Finanzausschüsse, -ämter 1921-1930 (8); Besitzsteuern 1919-1930 (5); Vermögenssteuer 1919-1930 (5); Umsatz- und Luxussteuer 1919-1930 (4); Verbrauchssteuern 1924-1930 (4); Kommunalsteuern 1921-1930 (7); Gewerbesteuern 1921-1930 (11); Gewerbesteuerreform 1925-1927 (3); Gewerbesteuern in einzelnen Gemeinden: Annen 1920-1929 (3), Aplerbeck 1920-1929 (3), Barop 1922-1929 (3), Brackel 1921-1927 (2), Brambauer 1921-1927 (2), Castrop 1910-1930 (5), Derne 1922-1927 (2), Dortmund 1920-1932 (2), Fröndenberg 1924-1930 (1), Hamm 1906-1930 (4), Hörde 1924-1927 (2), Kamen 1919-1930 (3), Kirchhörde 1920-1929 (3), Lünen 1921-1930 (3), Lütgendortmund 1921-1927 (2), Marten 1921-1927 (2), Mengede 1921-1927 (2), Pelkum 1921-1930 (4), Rauxel 1904-1925 (2), Rhynern 1922-1930 (1), Schwerte 1921-1930 (4), Sodingen 1920-1923 (1), Unna 1924-1930 (1), Wellinghofen 1921-1930 (1), Westhofen 1921-1930 (1). Angestellte und Arbeiter (allgemein) 1918-1930 (3); Arbeitsgerichte 1921-1930 (1); Betriebsverfassung, -räte 1918-1928 (2); Tarife und Löhne 1919-1930 (7); Arbeitszeit, -schutz 1919-1930 (5); Streiks 1919-1930 (2); Arbeitslosigkeit der Angestellten 1925-1931 (2), Reichsversicherungs-Ordnung 1919-1930 (3); Unfallversicherung 1923-1930 (2); Invalidenversicherung 1921-1930 (1); Knappschaft 1925-1929 (1); Arbeitslosenversicherung 1920-1930 (2); Erwerbslosenfürsorge 1918-1930 (5); Wohnungsbau 1926-1930 (1). Bildungswesen (allgemein) 1923-1930 (4); Berufsausbildung 1919-1930 (9); Stenographie 1920-1930 (4); Maschinenbauschulen 1920-1930 (1); Berufsschulen 1918-1930 (6); Berufsschulbeiträge in den Gemeinden des Kammerbezirks 1921-1930 (18); Kaufmannsschulen in Dortmund und Unna 1905-1930 (5); Lehrlingswesen 1924-1929 (3). Handwerkskammer Dortmund 1900-1930 (1); Landwirtschaftskammer 1926-1930 (1); Gutachterkammer 1922-1931 (1); Architektenkammer 1926-1928 (1); Konsumentenkammer 1920-1922 (1). Vereine und Verbände (allgemein) 1911-1930 (5); Industrieverbände 1919-1930 (1); CDI 1918-1919 (1), RDI 1919-1930 (3); Langnamverein 1920-1930 (2); Bergbau-Verein 1927-1930 (1); Verein deutscher Eisenhüttenleute 1919-1930 (1); VDMA 1919-1926 (1); Hansabund 1919-1930 (1); Westfälischer Industrieklub 1921-1928 (1); Bund für Nationalwirtschaft und Werksgemeinschaft 1924-1930 (1); Verkehrsverbände, vor allem VV Industriebezirk 1920-1930 (4); Verkehrsverein Dortmund 1919-1930 (3); Binnenschiffahrtsverbände 1917-1930 (7); Außenhandelsverbände 1920-1925 (1); Rußlandausschuß derdeutschen Wirtschaft und ähnliche Ausschüsse 1919-1930 (56); kaufmännische Verbände und Vereine 1922-1930 (1); Central-Gewerbe-Vereine 1919-1927 (1); Westfälische Kaufmannsgilde, Dortmund 1924-1930 (1); Deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungsheime 1918-1930 (1); Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels 1929-1930 (1); Arbeitgeberverbände 1919-1930 (1); Institut für Konjunkturforschung 1924-1930 (1); RWWA Köln 1919-1929 (1); Volkswirtschaftliche Vereinigung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets 1920-1930 (1); Reichsverband der deutschen Volkswirte 1919-1929 (1); Westfälische Verwaltungsakademie, Bochum 1925-1931 (1); Verbände für das kaufmännische Bildungswesen 1912-1930 (2); RKW 1925-1930 (1); Verband der Vereine Creditreform 1919-1929 (1); Deutscher See-Verein 1918-1930 (1); Kolonialvereine 1919-1930 (1); Tannenberg- u.a. Denkmäler 1927-1930 (2). 4. 1931-1945 Satzung 1932-1939 (1); Vorstand/Beirat 1931-1942 (6); Mitglieder der Vollversammlung 1932-1941 (3); Vollversammlungen 1930-1934 (1); Ausschüsse 1931-1941 (2); Einzelhandelsvertretung der Kammer 1934-1941 (4); Jubiläen 1931-1941 (22); Vorträge 1932-1940 (1); Zeitschrift "Westfälische Wirtschaft" 1932-1937 (3). Kammerorganisation (allgemein) 1931-1941 (8); Personal der Kammern 1932-1942 (6); IHK-Zweckverbände 1929-1937, vor allem für die Kammern Bochum, Dortmund, Essen, Münster (5); Vereinigung der IHKn des niederrheinisch-westfälischen Industriegebiets 1931-1935 (1); Arbeitsgemeinschaft der westf. Industrie-, Handels- und Handwerkskammern 1933-1935 (1); Auslandskammern 1931-1944 (5); Internationale Handelskammer, Paris 1931-1944 mit Deutscher Gruppe (2); DIHT mit Ausschüssen 1930-1934 (4). Reichs-, Landes- und Kommunalrecht 1927-1942 (4); Staatsangehörigkeit 1931-1939 (2); Schieds-, Ehrengerichte 1931-1943 (8); Vergleiche und Konkurse 1929-1940 (27); Schuldenbereinigung 1939-1943 (5); gewerblicher Rechtsschutz 1927-1943 (39); unlauterer Wettbewerb 1930-1942 (4); Einigungsämter für Wettbewerbsstreitigkeiten 1932-1940 (6); Aus- und Schlußverkäufe 1927-1939 (2); Zugabeverbote 1931-1943 (3); Kartelle und Syndikate 1931-1938 (1); Versteigerer 1931-1942 (2); Handelsrecht 1932-1943 (1); Aktiengesellschaften 1931-1939 (2); Aktienrecht 1931-1939 (2); GmbH-Recht 1937-1940 (1); Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1931-1938 (3); Sachverständige, Gutachter, Revisoren 1931-1944 (36); Auskünfte 1931-1937 (8); Baumeister-Titel 1931-1936 (4); Gesamtwirtschaft 1931-1939 (3); Osthilfe 1930-1933 (1); Folgen des Versailler Vertrages 1931-1940 (2); NSDAP 1933-1944 (1); DAF 1933-1944 (2); ständische Organisation der Wirtschaft / Aufbau der gewerblichen Wirtschaft 1932-1944 (5); Reichsnährstand 1933-1938 (1); Reichskulturkammer 1933-1939 (1); fachliche Gliederung der gewerblichen Wirtschaft 1934-1940 (5) u. der Industrie 1934-1939 (2); Abgrenzung von Handel, Handwerk und Industrie 1934- 1943 (5); Städtebau 1931-1937 (3). Reichswirtschaftskammer 1934-1939 (2); Gauwirtschaftskammern (allgemein) 1938-1940 (1); Reichswirtschaftsgruppen 1934-1940 (3); jüdische Gewerbebetriebe 1938-1939 (3); Ernährungsamt beim Oberpräsidenten Münster 1939-1944 (16); wirtschaftliche Lageberichte (allgemein) 1931-1939 (2); Lageberichte der IHKn Dortmund 1931-1939 (11), Essen 1931-1937 (3), Düsseldorf 1931-1939 (2), Bielefeld 1936-1939 (2), Hagen 1936-1939 (2), Duisburg 1936-1939 (2), der gemeinsamen statistischen Stelle der IHKn Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Krefeld, Münster 1931-1937 (2); wirtschaftliche Lageberichte für den Bergbau 1936-1939 (2); RKW 1931-1938 (4). Reichsstellen (Überwachungsstellen) für Wolle 1934-1941 (2), Seide 1936-1941 (1), Baumwolle 1934-1942 (2), Bastfasern 1934-1942 (1), Kautschuk u. Asbest 1934-1940 (1); Lederbewirtschaftung 1934-1942 (6), Spinnstoffbewirtschaftung 1934-1941 (3); Eisen- u. Stahlbewirtschaftung 1934-1941 (6); Metallbewirtschaftung 1934-1941 (7); Kohlebewirtschaftung 1939-1941 (4); Preisbildung, -überwachung1931-1942 (13); monatliche Preisberichte 1937-1940 (4); Messen im In- und Ausland 1930-1939 (7); Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk 1931-1939 (2). Versicherungswirtschaft 1931-1941 (1); Geld-, Münz- und Währungswesen 1931-1936 (1); Kreditwesen 1931-1939 (1); Gas-, Elektrizitäts-, Wasserwirtschaft 1931-1937 (2). Einzelhandel (allgemein) 1931-1938 (2); Handel mit Milcherzeugnissen 1927-1939 (2), Margarine 1933-1939 (3), Kartoffeln 1931-1937 (1), Möbeln 1937-1938 (1); Apotheken, Drogerien 1930-1932 (8); Handelsvertreter 1931-1939 (2). Großhandel (allgemein) 1933-1941 (2); Getreidehandel 1931-1939 (3), Handel mit unedlen Metallen 1931-1936 (1); Ausschuß für landwirtschaftliche Markt- und Absatzfragen im rheinisch-westfälischen Industriegebiet 1930-1932 (1); landwirtschaftliche Schuldenregelung 1932-1937 (1); Pressewesen, Druckindustrie 1931-1939 (6). Frachtbasis Oberhausen 1930-1936 (2); Verkehr (allgemein) 1930-1939 (1); Gesamtverkehrsplan Ruhrgebiet 1937 (1); Postwesen (allgemein) 1931-1941 (6); Telegraphen- und Fernsprechwesen 1931-1941 (2); Eisenbahnverkehr (allgemein) 1927-1939 (3); Eisenbahn und Kraftwagen 1931-1939 (3); Eisenbahngüterverkehr 1930-1939 (4); Privatgleisanschlüsse 1931-1939 (2); Eisenbahnpersonenverkehr, -tarife 1931-1941 (12); Fahrpläne 1931-1943 (3); See- und Binnenschiffahrt (allgemein) 1930-1944 (1); Kanäle (allgemein) 1931-1944 (2); Dortmund-Ems-Kanal 1931-1942 (3); Binnenschiffahrtsstatistik 1931-1939 (1); Hafen Dortmund 1930-1944 (1); Luftverkehr 1931-1940 (1); Luftschutz 1931-1942 (1); WELU 1930-1938 (1); Flughafen Dortmund 1930-1942 (1); Öffentlicher Nahverkehr in Dortmund 1931-1943 (1); Klein- und Straßenbahnen 1931-1944 (1); Kraftfahrwesen (allgemein) 1931-1940 (5); Tankstellen 1934-1942 (1); Güterfernverkehr 1931-1939 (5); Autobahnen 1933-1937 (2). Auslandsdeutsche, Auswanderung 1931-1940 (1); "Propaganda" im Ausland 1931-1940 (2); Außenhandel (allgemein) 1931-1939 (5); Handel mit ausländischen Staaten 1930-1944 (6); Rußlandausschuß der deutschen Wirtschaft 1931-1941 (4); Außenhandelsstelle für Westfalen u. den Ruhrbezirk, Hagen 1931-1943 (13), deren Sonderberichte 1939-1942 (3); Einfuhrbeschränkungen 1931-1935 (3); Devisenbewirtschaftung 1931-1941 (44); Ausfuhrförderung 1931-1939 (3); Clearing mit ausländischen Staaten 1932-1936 (6); Kompensationen 1934-1936 (1); deutsche Zölle 1931-1941 (2); Veredelungsverkehr 1931-1934 (2). Öffentliche Finanzwirtschaft 1930-1942 (7); Finanzämter 1931-1934 (2); Steuern (allgemein) 1931-1941 (3); Steuerberater 1931-1939 (1); Reichssteuern 1931-1937 (2); Kraftfahrzeugsteuern 1930-1942 (1); Einkommensteuer 1931-1941 (3); Umsatzsteuer 1931-1939 (4); Gemeindesteuern 1931-1939 (1); Gewerbesteuern 1931-1937 (1), in Dortmund 1931-1936 (1) u. im Kreis Unna 1931-1938 (1). Arbeitseinsatz 1931-1940 (8); Löhne und Tarife in einzelnen westfälischen Branchen 1931-1938 (3); untertarifliche Bezahlung 1933-1938 (3); Arbeitsmarktlage, Arbeitslosigkeit in Westfalen-Lippe 1931-1939 (7); Urlaubsgewährung 1931-1939 (2); Besoldung im öffentlichen Dienst 1931-1940 (2); Leistungswettkampf der deutschen Betriebe 1937-1940 (3); Erwerbslosigkeit 1930-1939 (3); Notlage älterer Angestellter 1932-1938 (3); Arbeitsbeschaffung 1932-1936 (1); Sozialversicherung (allgemein) 1931-1939 (1); Fürsorge 1931-1939 (2); Sammlungs- und Unterstützungswesen 1931-1939 (1); Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft 1933-1939 (3); Winterhilfswerk 1931-1937 (3); Siedlungs- und Wohnungswesen 1931-1940 (3); Baracken für ausländische Arbeiter 1942-1945 (1949) (1). Verwaltungsakademie Bochum 1931-1943 (1); Haus der Technik, Essen 1931-1941 (2); wissenschaftliche Institute 1930-1943 (3); Berufsausbildung 1931-1943 (9); Stenographie 1931-1942 (3); Berufs- und Fachschulen im Kammerbezirk 1931-1943 (4); Berufsschulbeiträge 1929-1942 (3); Lehrlingswesen 1931-1939 (8); Facharbeiternachwuchs 1936-1937 (1); Lehrlingsrolle 1935-1941 (3); Prüfungen 1936-1943(58). Handwerks- und Landwirtschaftskammern 1931-1944 (1); Vereine und Verbände (allgemein) 1931-1943 (7); Hansabund 1931-1933 (1); zwischenstaatliche Wirtschaftsverbände 1931-1940 (2); RDI 1931-1933 (1); Langnamverein 1931-1935 (4); Haus- und Grundbesitzervereine 1931-1937 (1); politische Vereine 1931-1938 (1); Raiffeisen-Genossenschaften 1930-1933 (1); Kongresse, Tagungen, Veranstaltungen (vor allem in Dortmund) 1932-1944 (4). 5. 1945 bis Juni 1950 Präsidium 1945-1950 (1); Vollversammlung, Wahlen 1947-1950 (8); gemeinsamer wirtschaftspolitischer Ausschuß 1946-1949 (1); Einzelhandelsvertretung 1948-1950 (1); Ausschüsse 1946-1949 (5); Verwaltung 1945-1950 (2); Haushalt (1942) 1945-1950 (2); Wiederaufbau des Kammergebäudes 1946-1951 (2); Personal 1929-1951 (3); Jubiläen 1945-1950 (4); Vorträge in der Kammer 1946-1950 (1); Mitteilungsblatt der Kammer 1946-1950 (1); Tätigkeitsberichte 1946-1950 (5);0 ehemalige Gauwirtschaftskammer 1945-1954 (1). Kammerorganisation, -recht 1945-1950 (9); Personal der Kammern (1937)-1950 (1); einzelne Kammern 1945-1950 (5); regionale und überregionale Kammerorganisation (1943) 1945-1949 (7); DIHT 1949-1950 (3); Kammervereinigung NRW 1946-1950 (6); gemeinsame statistische Stelle der NRW-Kammern 1946-1955 (1). Verfassung und Verwaltung (allgemein) 1946-1950 (3); Kriegsschadensrecht 1943-1949 (5); Lastenausgleich 1948-1950 (2); Gewerberecht (allgemein) 1946-1950 (1); Versteigerungen 1948-1950 (1); Wettbewerbsrecht 1946-1950 (6); gewerblicher Rechtsschutz 1946-1950 (6); kaufmännische Ehrengerichte 1944-1950 (1); Konkursrecht 1948-1950 (1); Schuldenbereinigung 1945-1950 (1); Handelsrecht 1945-1950 (1), -register 1945-1950 (3); Aktienrecht 1943-1949 (1); Kartelle 1946-1950 (1); Lieferungs- und Zahlungswesen 1945-1950 (2); Gutachten, Auskünfte 1945-1950 (3); Sachverständige (1937) 1944-1950 (3); Handelsbräuche 1948-1950 (1). Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Frankfurt 1947-1948 (2); Bezirkswirtschaftsamt Dortmund 1946-1949 (2); Regierung Arnsberg 1945-1949 (1); Militärregierung 1945-1950 (3); Kriegswirtschaft (1933) 1945-1947 (1); Reparationen, Demontage 1947-1950 (6); Forderungen an Staat, Wehrmacht, NSDAP 1945-1949 (6); Requisitionen durch die Besatzungsmacht 1945-1948 (5); Kriegsgerät 1945-1948 (5); Entnazifizierung 1945-1950 (5); Einsetzung von Treuhändern 1945-1950 (2); Wiedergutmachung 1947-1950 (2). Wirtschaftspolitik (allgemein) 1945-1950 (4); Ruhrprobleme 1945-1950 (2); Ernährungswirtschaft 1945-1950 (1); Permits 1945-1947 (12); Wiederaufbau (allgemein) 1945-1950 (1); Lageberichte (allgemein) 1945-1950 (1), von Firmen 1945-1950 (5); Wirtschaftsstatistik (allgemein) 1943-1950 (6); Statistik des Einzelhandels 1945-1946 (1), der Eisen- und Stahlindustrie 1930-1954 (3), der Textilindustrie 1948-1950 (2), der Walzwerke 1945-1946 (1), des Kohlebergbaus 1936-1949 (1); Rheinisch-Westfälisches Firmenjahrbuch 1947-1951 (3). Bewirtschaftung von Waren (allgemein) 1945-1950 (5), von Eisen und Stahl 1945-1950 (1), NE-Metallen 1945-1950 (1), Papier 1945-1949 (1); Petroleum 1945-1948 (1), Sprengstoff 1945-1948 (1), Textilien 1946-1949 (1), Kohle 1945-1946 (1); Preise, Preisüberwachung 1945-1950 (7); Messen und Ausstellungen 1945-1950 (8); Neuansiedlung von Industriebetrieben 1945-1950 (1); Werkzeugmaschinenbestand im Kammerbezirk 1945-1949 (3). Eisen- und Stahlindustrie 1945-1950 (1); Brauereien 1945-1950 (1); Elektrizität und Gas 1945-1950 (6); Bergbau 1945-1950 (1); einzelne Zweige der Leichtindustrie 1945-1950 (9); Bauwirtschaft 1945-1950 (5); Dienstleistungsgewerbe 1945-1950 (1); Hotels und Gaststätten 1945-1950 (1); Handwerk 1945-1950 (1); Architekten 1945-1949 (1); Handel (allgemein) 1945-1950 (3); Einzelhandel (allgemein) 1945-1950 (5); Großhandel (allgemein) 1945-1950 (2); Werkshandel 1946-1950 (1); Interzonenhandel 1945-1948 (5); Ladenschluß 1945-1950 (1); einzelne Handelszweige 1945-1950 (4); Versandhandel 1945-1950 (2); Branntweinhandel 1948-1950 (2); Genossenschaften 1944-1950 (1); Versicherungswirtschaft 1945-1950 (2); Geldwesen, Banken, Sparkassen 1944-1950 (4); Vermittlungsdienste, Tauschbüros 1945-1950 (2); Pressewesen 1945-1950 (2); Zeitungen, Zeitschriften 1945-1950 (4). Verkehr (allgemein) 1945-1950 (1); Verkehrsstatistik (1936)-1948 (1); Transportverluste 1945-1952 (1); Transportgewerbe 1945-1949 (2); Eisenbahnverkehr (allgemein) 1945-1950 (5); Fahrpläne 1945-1950 (3), Eisenbahntarife 1945-1950 (1); Luftfahrt 1948-1950 (1); Dortmund-Ems-Kanal, Dortmunder Hafen 1945-1950 (2); See- und Binnenschiffahrt und -statistik 1945-1950 (4); Kraftfahrzeugwesen (allgemein) 1945-1950 (2); Straßen- und Kleinbahnen 1945-1950 (1); Omnibusse 1945-1950 (2); Treibstoffe, Tankstellen 1945-1950 (1); Fremdenverkehr, Reisebüros 1945-1950 (1). Außenhandel (allgemein) 1945-1950 (9); außenwirtschaftlicher Informationsdienst 1947-1950 (3); Außenhandelsbesprechungen der Kammern 1946-1950 (5); Außenhandelsstatistik 1946-1949 (1); Außenhandel mit einzelnen Ländern 1947-1950 (4); Einfuhr (allgemein) 1946-1950 (2); Exportmärkte 1945-1950 (2); Zollwesen 1946-1950 (1); deutsches Auslandsvermögen 1948-1950 (1). Öffentliche Finanzen und Steuern 1945-1950 (1); Einkommensteuer 1944-1950 (2). Arbeitsmarktstatistik 1939-1950 (5); Wohnungsstatistik 1933-1949 (1); Sozialpolitik, Arbeitsrecht 1945-1950 (2); Arbeitsämter 1945-1950 (1); Arbeitszeit, Löhne, Gehälter 1945-1950 (6); betriebliche Sozialpolitik 1945-1950 (1); Gewerkschaften 1945-1950 (1); Mitbestimmung 1945-1950 (1); Arbeitskräfteeinsatz 1945-1950 (3); Flüchtlinge 1945-1950 (2); Rationalisierung 1945-1950 (3); Kriegsbeschädigte, Hinterbliebene 1946-1950 (1); Unfallversicherung 1945-1950 (1); Siedlungs- und Wohnungswesen 1944-1950 (1). Berufsberatung 1946-1950 (1); Berufsbildung 1946-1950 (2); Berufsbildungsreferenten der Kammern 1945-1950 (1); Arbeitsstelle für gewerbliche Berufserziehung der [deutschen] IHKn, SitzDortmund 1946-1950 (1); Berufs- und Fachschulen 1945-1950 (3); Lehrlingswesen 1945-1950 (2); Lehrberufe 1941-1950 (4); Bücher, Bibliotheken 1945-1950 (4). Verbände und Vereine (allgemein) 1945-1950 (3); Arbeitgeberverbände 1945-1950 (1); Industrieverbände 1945-1950 (2); Arbeitsgemeinschaft der kleinen und mittleren Betriebe 1948-1950 (1); Handelsverbände 1945-1950 (3); Verkehrsverbände 1946-1950 (1); Verbände des Bildungswesens 1945-1950 (1); Veranstaltungen in Dortmund 1946-1948 (3); Kunstausstellungen, darin Korrespondenz mit Bildhauer Benno Elkan 1950-1970 (1). 6. ab 1950 Schuldnerlisten 1948-1965 (3); Unternehmens-Kennzeichen und -Signets 1954 (3); Reparationen und Demontage 1950-1960 (1); Wochenmärkte 1948-1951 (1); Wasserwirtschaft 1950-1952 (1); Elektrizitätswirtschaft 1950-1960 (2); Energiewirtschaft allg. 1950-1961 (1); Industrie- und Lageberichte einzelner Firmen 1950-1967 (44); Kartensammlung ca. 1930-1970 (1); Statistischer Dienst der Kammern 1951-1953 (7); Arbeitsstättenzählung im Kammerbezirk 1950 (1); Reinhaltung der Luft und Lärmbekämpfung 1950-1965 (2); Versicherungswirtschaft 1950-1955 (1); Eintragung von Handwerkern in das Handelsregister 1950-1960 (1); Alweg-Hochbahn 1950-1957 (1); Straßenbahnen 1945-1956 (1); Dortmund-Ems-Kanal 1948-1953 (1); Häfen in Dortmund, Hamm und Lünen 1948-1973 (3); Flughafen Dortmund 1948-1969 (1); Exportfinanzierung 1950-1957 (1); Auslandsvertretung von Kammerfirmen 1950-1952 (1); Wohnungsbau 1950-1952 (2); Wohnungsbau für Flüchtlinge in Dortmund 1950-1954 (3); Existenzaufbauhilfe, Soforthilfe und Flüchtlingskredite 1950-1952 (1); Berufsausbildungs-Abteilungen der Kammern 1953 (1); Statistik der Berufsschulen und -schüler im Kammerbezirk 1951-1959 (9); Aktenordnungen der Kammern 1951-1954 (1); Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen 1950-1951 (1); Kunstaus

Die Kammerberichterstattung ist Ausfluß französischer Rechtstradition. Seit 1823 erschienen Jahresberichte der Handelskammer Köln. Erstmals wurde die Berichterstattung durch das Statut der Handelskammer von Elberfeld und Barmen 1830 rechtsverbindlich gemacht. Die preußische Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 machte dann die Berichterstattung der Kammern obligatorisch. § 24 lautet: "Die Handelskammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Hauptbericht an den Finanzminister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflichtet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mitteilungen von Auszügen aus den Beratungsprotokollen sowie am Schlusse eines jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben". Weitere Gesetze vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 betonten ausdrücklich diese Verpflichtung, einen Bericht vorzulegen. Seit 1897 mußten die Berichte im Druck vervielfältigt werden. Bis 1914 wurden die Berichte stetig ausgeweitet und systematisiert. Das entsprach dem Interesse der Kammern und des Ministers für Handel und Gewerbe, der bis 1872 die Berichte in einer Beilage des Preußischen Handelsarchivs veröffentlichen ließ. Auf eine Vereinheitlichung drängte das Preußische Statistische Bureau, das die Jahresberichte auswertete und darauf aufbauend vergleichende Übersichten zu Handel und Verkehr ab 1861 erstellte. Das Gesetz von 1870, das die Kammern dem Interessenausgleich verpflichtete, hinderte sie nicht, ihren Jahresbericht zum Sprachrohr für ihre wirtschaftspolitischen Auffassungen zu machen. Freihandel und Zoll wurden in den Jahresberichten diskutiert. Obwohl sich eine Vereinheitlichung der Jahresberichte nicht erreichen ließ, setzte sich doch die vom Direktor des Statistischen Bureaus, Engel, empfohlene Trennung der Rubriken "Ansichten, Gutachten und Wünsche" (Teil A) und "Tatsächliches" (Teil B) durch. Teil B enthält im Regelfall statistisches Material, das aus heutiger Sicht wichtige Daten zur regionalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte bietet. Nach dem Ersten Weltkrieg erschienen nur in Ausnahmefällen die im Erlaß des preußischen Handelsministers vom 27.10.1914 vorgesehenen zusammenfassenden Darstellungen zur Kriegszeit. Erst ab 1919 waren wieder Jahresberichte vorgeschrieben. Wegen Überlastung ihrer wissenschaftlichen Beamten gingen viele Kammern nach 1920 dazu über, monatliche Berichte zusammen mit Nachbarkammern zu erstellen. Das Verfahren fand die ausdrückliche Billigung des Handelsministeriums, das die Berichte seit Januar 1921 in seiner Zeitschrift "Handel und Gewerbe" zusammenstellte. Einzelne Kammern druckten weiterhin Jahresberichte, andere legten sie den Vollversammlungen vervielfältigt vor. Die monatliche Berichterstattung der Kammern dauerte bis 1936 an. Die Wirtschaftskammern legten von 1934 bis 1939 intern in Zwei- oder Dreimonatsabständen Berichte an, die zum Teil in ihre Periodika übernommen wurden. Mit dem Ausbau der amtlichen Statistik auf Reichs-, Landes- und Ortsebene verloren die Jahresberichte der Kammern an Gewicht und auch ihren Charakter als Entscheidungshilfe für staatliche und kommunale Verwaltungen. Hinzu kam, daß sie oft beim Erscheinen schon veraltet waren. Seit etwa 1900 begegnen die Kammern dieser Entwicklung durch die Herausgabe von Periodika, sogenannten Mitteilungsblättern. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwar keine Bestimmung zur jährlichen Berichterstattung auf, Praxis ist jedoch, daß alle Kammern ab spätestens 1950 Jahresberichte und monatliche Mitteilungsblätter veröffentlichen. Die dort enthaltenen Informationen sind als regionalgeschichtliche Quelle unentbehrlich. Die folgende Übersicht erfaßt ausschließlich Jahresberichte aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus Österreich-Ungarn (vor 1918) und den deutschen Kolonialgebieten (vor 1918). Dem Namen der Kammer ist die jeweilige Signatur im Bestand S 6 vorangestellt. Die Jahresberichte des DIHT ab 1951/52 befinden sich unter der Signatur S 7 Nr. 562. Berichte von Handwerkskammern finden sich ebenfalls im Bestand S 7. Berichte für die Jahre 1860 bis 1872 befinden sich auch in dem Periodikum "Jahresberichte der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Preußischen Staates" (WWA-Bibliothek P 11). 76 lfm I Industrie- und Handelskammern im heutigen Nordrhein-Westfalen 959 Aachen 1854-1859, 1864, 1868-1870, 1874-1914, 1924-1932, 1949-1996 (1914-1918 "Die Aachener Handelskammer und der Krieg") 945 Altena 1853-1854, 1856-1857, 1857-1858, 1859-1861, 1862/1863, 1875-1913 946 Arnsberg 1854-1859, 1873-1908, 1910 ,1911, 1913, 1924-1930, 1937, 1938, 1948, 1950-1956, 1965-1973 960 Barmen (s.a. Elberfeld und Barmen, Wuppertal) 1875, 1876, 1881-1913 947 Bielefeld 1849, 1850, 1854-1859, 1864, 1868-1878, 1880-1913, 1926, 1946-1948 948 Bochum 1857-1864, 1871-1903, 1905-1911, 1913, 1925, 1927/28, 1946-1996 961 Bonn 1892-1913, 1949-1980, 1983-1996 892 Detmold 1878/79-1885/86, 1886-1890, 1892-1894, 1896-1913, 1960-1965, 1967-1971 (1955-1982 "Berichte aus der Tätigkeit der IHK Detmold") 949 Dortmund 1865-1867, 1869-1913, 1924-1932, 1939/40, 1940/41, 1948-1996 962 Düsseldorf 1854-1859, 1871-1892, 1894-1904, 1923-1937, 1947-1949, 1951-1996 963 Duisburg 1855-1859, 1867, 1868, 1870-1872, 1874-1913, 1920-1938, 1945/47-1996 964 Elberfeld und Barmen (s.a. Barmen, Wuppertal) 1854-1859, 1870, 1873, 1876, 1881-1913 891 Essen 1853-1866, 1878, 1881-1913, 1922-1925, 1935, 1946-1996 950 Hagen 1849, 1853-1858, 1861-1913, 1949-1970, 1972, (Strukturbericht 1946) 951 Iserlohn 1851, 1852, 1854-1859, 1862-1906, 1908-1911, 1913, 1918-1921, 1924-1925, 1927-1928 1023 Köln 1851-1860, 1862-1914, 1918, 1922- 1932, 1947-1996 966 Krefeld 1848-1913, 1924, 1925, 1935, 1936, 1947-1994 1025 Lennep (s.a. Remscheid) 1845, 1847/50, 1853-1855, 1857, 1858, 1884-1913 952 Lüdenscheid 1851-1914, 1925, 1927, 1928 953 Minden 1850, 1854-1859, 1867, 1869-1871, 1873-1903, 1904/05-1913/14 1033 Mönchengladbach 1854-1859, 1871-1877, 1879, 1881-1884, 1904-1906, 1948, 1949, 1951-1971/72 967 Mülheim am Rhein 1872-1913 968 Mülheim a. d. Ruhr 1855-1859, 1868-1882, 1884-1898, 1899/1900-1901/02, 1903/04-1910 954 Münster 1855-1859, 1869-1913, 1934, 1945/47-1996 1036 Neuss 1862-1895, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 1046 Remscheid (s.a. Lennep) 1952-1976 862 Ruhrort 1898-1904/05 1054 Siegen 1852, 1854, 1856-1859, 1881-1896, 1933-1936, 1954-1996 1055 Solingen 1854-1859, 1913, 1935, 1936, 1948-1975 1069 Wesel 1854-1859, 1871-1873, 1875, 1876, 1878-1906, 1908, 1910, 1912, 1913 1073 Wuppertal (s.a. Barmen, Elberfeld und Barmen) 1933-1936, 1948-1993 II Industrie- und Handelskammern im Deutschen Reich (in den Grenzen bis 1918) 933 Altenburg 1901-1913 929 Altona 1867-1871, 1881-1914, 1922-1935 902 Aschaffenburg 1949ff. 900 Baden-Baden 1950-1964 899 Bayreuth 1863-1896 910 Berlin, Korporation der Kaufmannschaft 1852-1913 911 Berlin 1902-1913, 1924-1937, 1950ff. 938 Bingen am Rhein 1878-1913 912 Brandenburg a.d. Havel 1899-1913 907 Braunsberg/Ostpreuáen 1866-1872, 1885-1911 984 Braunschweig 1884-1895, 1931-1938, 1948ff. 988 Bremen 1865-1938, 1945ff. 989 Bremen, Gewerbekammer 1878-1908, 1926-1928 990 Bremer Kammer für Kleinhandel 1907-1913 940 Bremerhaven 1867-1880, 1891-1913, 1975ff. 916 Breslau 1850-1913 917 Breslau (gemeinsamer Bericht für die niederschlesischen Handelskammern) 1921-1936 957 Bromberg 1876-1913 P 11 Buxtehude 1867-1868 o.Nr. Calw (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) P 11 Celle 1867 969 Chemnitz 1863-1910 893 Coburg 1954ff. 993 Colmar 1872-1873, 1880-1913 913 Cottbus 1854-1872, 1885-1913 906 Danzig 1854-1913, 1923-1936 980 Darmstadt 1862-1895, 1910-1913, 1924-1932, 1948ff. 935 Dessau 1890-1905 955 Dillenburg 1865-1871, 1877-1913, 1919-1920 970 Dresden 1863-1911 942 Dresden, Gewerbe-Kammer 1911-1916 1097 Dresden, Vorstand der Dresdner Kaufmannschaft 1866-1920 908 Elbing 1854-1908, 1912-1914 939 Emden 1866-1913, 1949ff. 922 Erfurt 1854-1871, 1884-1905 890 Eßlingen 1958-1970 965 Eupen 1860-1872 (P 11), 1888-1900 889 Flensburg 1963ff. 956 Frankfurt/Main 1854-1891, 1895-1896, 1904-1919, 1924-1926, 1948-1963 914 Frankfurt/Oder 1864-1912 974 Freiburg/Br. 1880-1909, 1951ff. 981 Friedberg 1899-1912, 1926-1930 o.Nr. Geestemünde (s. Bremerhaven) 986 Gera 1851-1904 934 Gießen 1880-1901 P 11 Gleiwitz 1860-1872 918 Görlitz 1854-1900, (1921-1936 s. Breslau) 896 Göttingen 1867-1913 P 11 Goslar 1867-1868 931 Gotha 1898-1913 P 11 Greifswald 1865-1867 985 Greiz 1879-1921 P 11 Grünberg/Schlesien 1871 867 Halberstadt 1874-1888, (1924-1930 s. Magdeburg) 924 Halle/Saale 1854-1894, 1903-1913, 1919-1937 991 Hamburg 1881-1913, 1918-1936, 1949ff. 992 Hamburg, Gewerbekammer 1875-1907 P 11 Hameln 1867-1870 958 Hanau 1871-1913, 1963-1969 876 Hannover 1867-1892, 1922-1938, 1946ff. 869 Harburg 1867-1913 975 Heidelberg 1880-1892, 1898-1904, 1912-1913, 1923-1925, 1930-1932 870 Heidenheim (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962-1967 871 Heilbronn (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1961-1969 982 Hildburghausen 1888-1910, 1919-1920 868 Hildesheim 1867-1872 (P 11), 1949-1972 936 Hirschberg 1854-1872 (P 11), 1888-1908, (1921-1936 s. Breslau) 903 Insterburg 1856-1870, 1874-1912 864 Karlsruhe 1880-1892, 1956ff. 863 Kassel 1871-1889, 1925-1933,1951ff. 930 Kiel 1871-1872 (P 11), 1877-1913, 1921-1930, 1950ff. 866 Koblenz 1854-1903, 1911-1913, 1925-1937, 1951-1976 904 Königsberg 1854-1913, 1924-1931 976 Konstanz 1896-1913, 1926-1930, 1960-1972 977 Lahr 1880-1929, 1956-1971 919 Landeshut/Schlesien 1854-1899, 1906-1913, (1921-1923 s. Breslau) 920 Lauban 1865-1913 P 11 Leer 1869-1870 971 Leipzig 1863-1913, 1925-1938 972 Leipzig, Gewerbekammer 1873-1919 1026 Liegnitz 1854-1855, 1871-1872 (P 11), 1882-1909, (1921-1936 s. Breslau) 1027 Limburg 1868-1913, 1971-1973 P 11 Lingen 1867-1868 1030 Ludwigsburg 1963-1964 932 Ludwigshafen 1886-1887, 1890-1892, 1904-1911, 1949ff. 987 Lübeck 1865-1913, 1920-1921, 1934-1937, 1948-1952, 1957, 1958, 1964ff. 943 Lüneburg 1867-1913, 1949ff. 926 Magdeburg 1854-1913, 1924-1930 1031 Mainz 1853-1892, 1902-1908, 1959-1968 978 Mannheim 1864-1867, 1872-1913, 1923-1932, 1950-1971 905 Memel 1854-1913 994 Metz 1872-1880, 1883-1900, 1905-1913 927 Mühlhausen/Thüringen 1855-1872 (P 11), 1883-1913, 1921 1923, (1932-1933 s. Kassel) 873 Mülhausen/Elsaß 1877-1905, 1911-1913 1035 München 1869-1892, 1980ff. 1036 Neuss/Rhein 1861-1894, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 P 11 Norden 1867-1870 928 Nordhausen 1860-1872 (P 11), 1881-1899 1038 Nürnberg 1871-1876, 1950-1974 1039 Offenbach 1857-1901, 1965ff. 983 Oldenburg 1865-1866, 1873-1888, 1895-1913, 1951ff. 921 Oppeln 1883-1905, 1937-1938 1040 Osnabrück 1870, 1874-1913, 1950-1953, 1977-1991 P 11 Osterode 1867-1870 P 11 Papenburg 1867-1869 874 Passau 1879-1891, 1901-1913, 1919-1920 979 Pforzheim 1880-1913, 1927-1928 973 Plauen 1862-1913 915 Posen 1854-1913 923 Potsdam 1898-1913, 1949-1951 1044 Ravensburg (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1957-1975 1045 Regensburg 1855-1893, 1901-1904, 1951ff. 1047 Reutlingen (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1958ff. 1049 Rostock 1899-1902 o.Nr. Rottweil (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) 888 Saarbrücken 1865-1902, 1951ff. 898 Sagan 1881-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1050 Schneidemühl 1925-1938 1051 Schopfheim 1889-1913, 1925-1929, 1951-1968 1052 Schweidnitz 1854-1872, 1889-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1056 Sonneberg 1875-1931 861 Sorau 1871-1919 1057 Stade 1867-1870 (P 11), 1954ff. 1058 Stadthagen 1925-1928 (K 7), 1936-1937 878 Stettin 1854-1913, 1927-1938 1059 Stolberg 1855-1872 (P 11) 925 Stolp 1891-1914 1060 Stralsund 1911-1913, 1924-1931 995 Straßburg 1871-1914 882 Stuttgart 1857-1889 und 1900-1904 (für die Handelskammern in Württemberg), 1955ff. 1061 Swinemünde 1864-1872 (P 11), 1878-1891, 1905-1913 909 Thorn 1854-1900, 1904-1905, 1908-1914 1062 Tilsit 1854-1913 1063 Trier 1855-1872 (P 11), 1950ff. P 11 Uelzen 1867-1870 1065 Ulm (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962ff. 1066 Verden 1867-1871 (P 11), 1886-1913 1067 Villingen 1897-1911 1068 Weimar 1880-1896, 1901-1913, 1928-1937 1069 Wesel 1854-1913 944 Wetzlar 1901-1913, 1924-1927 1070 Wiesbaden 1865-1913, 1950ff. P 11 Wolgast 1868 881 Worms 1857-1913 1072 Würzburg 1874-1881, 1886-1889, 1959ff. 883 Zittau 1862-1863, 1866-1875, 1879-1913 III Handelskammern in den deutschen Kolonien 1017 Kribi (Süd-Kamerun) 1908-1911 1018 Tsingtau (China) 1900-1913 1019 Windhuk (Südwestafrika) 1910/11 IV Handelskammern in Österreich-Ungarn und Nachfolgestaaten 1008 Bozen 1870/71, 1880, 1910-1917 996 Brünn 1870-1902 (mit Lücken) 1021 Budapest 1870-1918, 1924-1940 1010 Budweis 1861-1890 997 Eger 1854, 1858-1895, 1910-1911 941 Esseg / Osijek 1904 1004 Innsbruck 1871-1880 1011 Klagenfurt 1870-1916, 1928-1935 998 Kronstadt 1889-1904 (mit Lücken) 999 Laibach 1870, 1875, 1880 1012 Linz 1898-1903, 1926-1930 1022 Neu-Sohl / Beszterczebánya [heute: Banska Bystrica] 1895-1916 1001 Pilsen 1858, 1865, 1870-1890 1002 Preßburg 1866-1912 (mit Lücken) 1093 Reichenberg 1875-1914 (mit Lücken) 1013 Rovereto 1870, 1880 1014 Salzburg 1854-1919 (mit Lücken) 880 Temesvar 1851-1852 1015 Triest 1871-1933 (mit Lücken) 1094 Troppau 1880/81, 1910-1918 1020 Wien 1855-1930 V Deutsche Handelskammern im Ausland 1074 Barcelona 1923-1932 1075 Brüssel 1936-1938 1076 Budapest 1920/21, 1938-1943/44 1083 Buenos Aires 1920-1938 1092 Kairo 1930-1937 1087 Manila 1924-1938 1086 Montevideo 1920/21, 1935, 1937 1088 New York 1912/13 1081 Paris 1930-1933 1082 Rio de Janeiro 1934-1935 1090 Schanghai 1926/27-1936/37 1078 Sofia 1942 1085 Tokio 1937-1938 1084 Valparaiso 1920-1930

Kapp, Wolfgang (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
BArch, RM 2/1834 · Akt(e) · 1890-1911
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Deutsche Verwaltung in den ostafrikanischen Kolonien mit Berücksichtigung der Sklavenfrage (Ausarbeitung), 1892 Erwerbung eines Marinestützpunktes in Westindien (Bericht des Oberkommandos der Marine), 20. Apr. 1898 Standpunkt des Oberkommandos der Marine zur Frage der überseeischen Flottenstützpunkte (Immediatbericht des Oberkommandos der Marine), 1. Juli 1898 Erwerb von Flottenstützpunkten in den Philippinen und Sulu-Inseln (Anlage zum Immediatbericht des Oberkommandos der Marine), 1. Juli 1898 Zurückführung des samoanischen Häuptlings Mataafa nach Samoa (Bericht des Oberkommandos der Marine), 8. Nov. 1898 Erwerb der dänischen Antillen-Insel St. John (Schreiben des Staatssekretärs des Reichsmarineamtes, Abschrift), 7. Jan. 1899 Einrichtung einer Kohlenniederlage auf den Farisan-Inseln mit Unterstützung der Türkischen Regierung (Bericht des Admiralstabes der Marine), 2. Jan. 1901 Militärpolitischer Bericht von SMS "Berlin" über den Aufenthalt in Agadir (Abschrift), 3. Okt. 1911

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Bestand · 1918-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

Mirbachs Telegraphisches Büro (Bestand)
BArch, R 8028 · Bestand · 1910-1930
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Mirbachs Telegrafisches Büro (MTB) ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rheinland als kleines Nachrichtenbüro durch den Lektor Mirbach gegründet worden. Gemeinsam mit Professor Arthur Jung war er bis November 1920 Inhaber der "Internationalen Telegraphenagentur (ITA)" mit Sitz in Köln. Nach der Trennung von seinem Kooperationspartner Jung nahm Mirbach zunächst wieder die Arbeit in seinem früheren Korrespondenz Büro auf. Eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des MTB spielte die damalige Situation im Deutschen Reich. Nach der Niederlage des kaiserlichen Deutschen Reichs im Ersten Weltkrieg wurde das neugeschaffene und erstmals so benannte Saargebiet, bestehend aus dem südlichen Teil der Rheinprovinz sowie der Saarpfalz und dem Westen der bayerischen Pfalz, durch die territorialen Bestimmungen des Versailler Vertrags vom Deutschen Reich getrennt. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes unter französische Verwaltung gestellt. Mit der Besetzung des Saargebiets durch französische Truppen ging auch die Verbreitung französischer Propaganda einher (1). Dies geschah vorwiegend durch den Ankauf einiger deutscher Zeitungen, wie z. B. der "Südwestdeutschen Abendzeitung" durch die französische Militärverwaltung (2). Umbenannt in "Neuer Saar Kurier" erschien die Zeitung nun zweisprachig und wurde von französischen Nachrichtendiensten mit Informationen versorgt. Die deutsche Reichsregierung und das Auswärtige Amt sahen sich gezwungen, den Bemühungen Frankreichs um eine Separation der Pfalz entgegenwirken. Auch in den anderen abgetretenen Gebieten Elsass-Lothringen, Rheinland, Eupen-Malmedy, Posen, Nordschleswig, in Teilen Oberschlesiens bzw. in den Grenzgebieten, waren ähnliche Bestrebungen der Besatzungsmächte zu beobachten. Um der Propaganda der Besatzungsmächte entgegenzuwirken, stimmte die Reichsregierung dem Vorschlag des Verlagsdirektors Kristian Kraus zu, einen Nachrichtendienst zu schaffen, der die abgetretenen und besetzten sowie die Grenzgebiete mit Nachrichten aus dem Deutschen Reich versorgen sollte. Kraus organisierte schon seit 1919 im Auftrag der Reichsregierung den Nachrichtendienst für das Saargebiet und besetzte Gebiete des Rheinlandes. Dieser Nachrichtendienst sollte weiter ausgebaut werden. Mirbachs Telegrafisches Büro galt zur damaligen Zeit als "Führung der Rheinischen Korrespondenz"(3). Kraus war an der Übernahme des MTB interessiert, wie er in einem Schreiben an die Presseabteilung der Reichsregierung verdeutlicht. Nach den Verhandlungen zwischen Kraus, Mirbach und der Regierung wurde das MTB in die "Reichsstelle zur Versorgung der besetzten und abgetretenen deutschen Gebiete mit deutschen Nachrichten" eingegliedert. Kraus war von 1920 - 1929 Geschäftsführer und literarischer Leiter dieser auch unter der Bezeichnung "Allgemeines Politisches Informationsbüro G.m.b.H." bekannten Reichsstelle mit Sitz in Berlin (4). In diesem Zuge wurde, ebenfalls durch Kraus betreut, die Nachrichtenagentur Polwona gegründet, die in den besetzten und abgetretenen deutschen Gebieten einige Filialen eröffnete (5). Diese Nachrichtenbüros wurden nach außen hin als privatwirtschaftliche Unternehmen ausgegeben, waren aber finanziell vom Reich abhängig. Täglich wurden durch telefonische Übermittlung Nachrichten von Berlin aus an die Filialen der Polwona geleitet. Diese waren u. a. in Frankfurt am Main (Frankfurter Depeschenbüro), Mannheim (Oberrheinisches Nachrichtenbüro), Saarbrücken (Saarkorrespondenz), Köln (Mirbachs Telegraphisches Büro), in Königsberg (Norel - Ost Korrespondenz) und in Flensburg (Korrespondenzbüro Nordschleswig) eingerichtet (6). Von dort aus wurden die Nachrichten an die Provinzpresse in der Umgebung weitergeleitet. So blieben die Bürger in den besetzten oder abgetretenen Gebieten über Politik, Wirtschaft und aktuelle Themen im Deutschen Reich informiert und wurden außerdem in ihrem Zugehörigkeitsgefühl zum Deutschen Reich bestärkt. Im Gegenzug hatten die Filialen die Aufgabe, Nachrichten aus den Besatzungsgebieten, insbesondere Interviews mit wichtigen Vertretern der Besatzungsmächte, nach Berlin zu senden. Anmerkungen: (1) BArch R 8028 / 1 fol. 139, 166. (2) BArch R 8028/ 1 fol. 139. (3) BArch R 8028/ 1 fol. 92. (4) BArch (ehem. BDC, RKK/ RSK Personal- und Sachakten, Kraus, Kristian. (5) BArch R 8028/ 1 fol. 180. (6) BArch R 8028 /1 fol. 42. Abkürzungen: MTB - Mirbachs Telegrafisches Büro Polwona - Politische West - Ost - Nachrichtenagentur O.N.B. - Oberrheinisches Nachrichtenbüro W.T.B. - Wolff’s Telegraphisches Büro S.C.B. - ist anhand der Akten nicht eindeutig identifizierbar, wahrscheinlich "Saar Correspondenz Büro" "Dako" - "Danziger Korrespondenzbüro" Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand ist gegen Ende des Zweiten Weltkrieges von der Roten Armee beschlagnahmt und in den 50er Jahren im Zuge von Aktenrückführungen aus der Sowjetunion dem Deutschen Zentralarchiv (später: Zentrales Staatsarchiv der DDR mit Sitz in Potsdam) übergeben worden. Die dortige Bestandssignatur lautete 61 Mi 1. Mit der Übernahme in das Bundesarchiv erfolgte eine Änderung der Bestandssignatur in R 8028. Archivische Bearbeitung Im Zuge der Bearbeitung des Bestands entstand im Zentralen Staatsarchiv der DDR eine Findkartei, auf deren Grundlage das vorliegende Findbuch mit der Datenbank BASYS-S erstellt wurde. Die bereits vorhandene Klassifikation wurde übernommen. Im Zuge der Bearbeitung wurden Serien und Bandfolgen erstellt. Nach der Einsichtnahme in die Akten sind einige redaktionelle und inhaltliche Überarbeitungen an den schon in BASYS -S existierenden Datensätzen vorgenommen worden. Es erfolgten keine Kassationen oder Zugänge. Zitierweise BArch R 8028/..... Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 8028/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/18 · Bestand · (1847-) 1870-1926 (-1965)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Person Weizsäckers: Lebensdaten und berufliche Laufbahn: 1853 Februar 25 Geboren als Sohn des Hofkaplans Karl Weizsäcker (1822 - 1899) in Stuttgart 1861 Vater Karl Weizsäcker Professor der Theologie an der Universität Tübingen (1889) Kanzler) 1870/71 Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich 1876 Erste höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 Zweite höhere Dienstprüfung für den Justizdienst 1877 November 15 Hilfsrichter beim Stadtgericht Stuttgart 1879 Januar 24 Justizassessor beim Oberamtsgericht Calw (unter Verbleib an der bisherigen Stelle) 1879 März 18 Promotion zum Dr. jur. 1879 Juli 8 Vermählung mit Paula von Meibom, Tochter des späteren Reichsgerichtsrats Victor von Meibom 1879 Oktober 1 Amtsrichter beim Amtsgericht für den Stadtdirektionsbezirk Stuttgart 1882 November 1 Hilfsrichter beim Landgericht Stuttgart 1883 Juli 19 Justizministerialsekretär mit Titel und Rang eines Landrichters 1885 November 6 Landrichter in Ulm, Hilfsarbeiter beim Justizministerium 1886 September 27Funktionierender Kanzleidirektor des Justizministeriums 1887 März 3 Titel und Rang eines Landgerichtsrates 1889 Dezember 27 Landgerichtsrat in Hall, Vortragender Rat des Justizministeriums 1892 Mai 13 Vortragender Rat beim Justizministerium mit dem Titel "Ministerialrat" 1896 Februar 24 Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Kronen 1897 Februar 24 Titel und Rang eines Ministerialdirektors. Als solcher gehörte er der 4. Rangstufe an, mit der der Personaladel verbunden war. 1899 Februar 24 Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1899 Juli 31 Ministerialdirektor beim Justizministerium 1900 April 19 Wirklicher Staatsrat und Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens 1901 Februar 25 Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens 1906 Februar 25 Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone 1906 Juni 20 Leitung der Geschäfte des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten 1906 Juni 27 Enthebung von der Verwaltung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens. Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten, Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, Ordenskanzler 1906 Dezember 3 Vorsitzender des Staatsministeriums (Ministerpräsident) 1916 Oktober 5 Erhebung in den erblichen Freiherrnstand des Königreichs Württemberg 1918 November 6 Rücktritt der Regierung Weizsäcker 1918 November 8 Entlassung als Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten 1926 Februar 2 Tod in Stuttgart; Beisetzung auf dem Pragfriedhof 2. Zur Geschichte und zum Inhalt des Bestandes: Der Nachlass verblieb nach dem Tode Weiszäckers im Jahre 1926 zunächst in der Wohnung der Witwe in Stuttgart und wurde nach deren Übersiedlung in das 1931 auf der Moozacher Halde bei Lindau erworbenen Haus dorthin verbracht. Am 21. Juni 1975 übereignete Freifrau Marianne von Weizsäcker den Nachlass dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Nach seiner Neuordnung steht er für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung. Benutzungen für Veröffentlichungen, die sich im besonderen mit dem Wirken des Ministerpräsidenten Karl Freiherr von Weizsäcker befassen und nicht nur gelegentliche Hinweise auf dessen Tätigkeit enthalten, bedürfen der Zustimmung von Professor Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker. Der Nachlass besteht in der Hauptsache aus Handakten Weizsäckers aus seiner Amtszeit als Kultminister, Präsident des Staatsministeriums (Ministerpräsident), Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten und Minister der Familienangelegenheiten des Königlichen Hauses, vermischt mit einzelnen Registraturakten des Staatsministeriums und des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, ferner aus amtlichen, halbamtlichen und privaten Korrespondenzen sowie aus zahlreichen Zeitungsausschnitten. Dazu kommen Korrespondenzen, Notizen, Unterlagen zu Veröffentlichungen und Zeitungsausschnitte aus seiner Ruhestandszeit. Einige wenige Unterlagen aus dem Nachlass seines Vaters, Professor Karl v. Weizsäcker sind in den Bestand aufgenommen worden (Bü 4) An Fremdprovenienzen enthält der Nachlass Handakten des Ministerpräsidenten v. Breitling (Bü 31), Schreiben an Staatsminister v. Fleischhauer (Bü 80, 86 und 93), Korrespondenzen des Staatsministers der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn Julius v. Soden (Bü 151) und Schreiben Weizsäckers an General Fritz von Graevenitz (Bü 146). Parallelüberlieferung befindet sich vornehmlich in den im Hauptstaatsarchiv liegenden Akten des Königlichen Kabinetts (E 14), des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten (E 46 - E 75), des Staatsministeriums (E 130) und des Kriegsministeriums (M 1/2) Hingewiesen sei insbesondere auf folgende Akten: E 14: Königliches Kabinett II Bü 487: Entlassungsgesuch Weizsäckers vom 5. November 1918 E 46: Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten III Bü 1285 - 1300: Handakten von Weizsäcker: Bü 1291: Annahme des Kommandos eines preußischen Armeekorps durch Herzog Albrecht von Württemberg (1905/06) Bü 1292: Aufzeichnungen über eine Unterredung mit dem Staatssekretär des Innern Delbrück in Berlin betreffend die Elsass-lothringische Frage (1910) Bü 1294: Russische Politik (1910) Bü 1295: Thronfolge in Monaco (Herzog Wilhelm von Urach) (1910/12) Bü 1296: Bundesfinanzen, Deckung der Kosten der Wehrvorlage (1912) Bü 1297: Berichte des Württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin betreffend Wehrvorlagen (1912) Bü 1298: Albanische Thronfolge (1912/13) Bü 1299: Bericht von Weizsäckers an den König über Berliner Finanzkonferenzen (1916) E 73: Gesandschaftsakten Verzeichnis 61 Bü 12 e - 12 i: Berichte der Bundesratsbevollmächtigten (1897-1918); Bü 12 g enthält auch Berichte des Militärbevollmächtigten in Berlin (Juli - August 1914) Bür 42 d - 42 e: Berichte der Gesandtschaft München E 74 I: Württembergische Gesandtschaft in Berlin Bü 164 - 168: Politische Berichte 1914 - 1918 E 75: Württembergische Gesandtschaft in München Bü 154 - 156: Berichte des württembergischen Gesandten in München E 130b: Staatsministerium Bü 5860: Handakten von Weizsäckers über den Gesetzentwurf betreffend Änderungen des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876 (1906/07) M 1/2: Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten M 660: Nachlass des Fritz von Graevenitz Bedeutung des Nachlasses: Der persönlich-private und vertrauliche Charakter zahlreicher Schriftstücke dieses Nachlasses steuert zum Bild dieser Zeit Nuancen bei, die in den amtlichen Papieren naturgemäß fehlen. Das gilt für Weizsäckers Amtszeit als Kultminister, in der er sich für die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht und für die Verfassungsreform einsetzte, und das trifft noch mehr für die Zeit von 1906 bis 1918 zu, in der er als Präsident des Staatsministeriums die Regierungsgeschäfte leitete und gleichzeitig Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten war. Die Frage des Verhältnisses Württembergs zum Reich und ganz allgemein des bundesstaatlichen Zusammenwirkens sowie die Ansichten der württembergischen Regierung zur deutschen Außenpolitik vor dem 1. Weltkrieg und vor allem die württembergische Einstellung zur deutschen Politik während des Krieges erhalten durch die Unterlagen dieses Nachlasses schärfere Konturen. In dieser Zeit sind die Korrespondenz mit seinem Freund Alfred von Kiderlen-Waechter, die Berichte der württembergischen Gesandten aus Berlin (v. Varnbüler) und München (v. Moser) sowie die Berichte des württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin bzw. im Großen Hauptquartier (v. Graevenitz) von besonderer Bedeutung. Nachdem die Überlieferung der beiden Gesandtschaften und die Berichte des Militärbevollmächtigten in den amtlichen Akten unvollständig sind - die Unterlagen des Militärbevollmächtigten in Berlin sind zum größten Teil vernichtet -, vermögen die Berichte aus dem Nachlass manche Lücke zu schließen. Inhaltlich sagen diese halbamtlichen, in persönlich-privater Form abgefassten Berichte - v. Graevenitz war Gegenschwieger Weizsäckers und auch v. Varnbüler stand ihm persönlich nahe - wesentlich mehr aus als die amtlichen Berichte dieser württembergischen Diplomaten. 3. Zur Ordnung des Bestands: Weizsäcker ordnete seine Unterlagen nach Sachbetreffen oder nach Personen ohne systematische Gliederung. Nach seinem Tod gingen bei Umlagerungen und wohl auch bei Benutzungen des Nachlasses manche Zusammenhänge verloren. Im Laufe der Zeit wurden verschiedentlich kleinere Ordnungsversuche unternommen, die sich jedoch nur auf einzelne Unterlagen erstreckten. So wurden auf einigen Akten Bewertungsvermerke angebracht, wie: "Mit Ausnahme der Briefe weniger wertvoll" oder "bis auf eventuelle Einzelbriefe wertlos". Weitergehend war eine Ordnung, die mindestens 18 Büschel oder Einzelstücke erfasste und die noch mit folgenden Nummern rekonstruiert werden kann: 1 Lebenserinnerungen 2 3 Brief von Friedrich Großherzog von Baden, 1923 4 Bethmann Hollweg 5 Fritz von Graevenitz (Schreiben an Weizsäcker, 1911-1918) 6 Kiderlen-Waechter 7 Briefe von Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein, (1906) 1908 8 Briefe von Moser von Filseck, 1906-1913 9 Brief von Ritter, königlich Bayerischer Gesandter in Stuttgart, 1909 10 Schriftwechsel mit Wilhelm Herzog von Urach, 1906-1924 11 Schriftwechsel mit Königin Charlotte von Württemberg, 1922-1925 12 Philipp Albrecht Herzog von Württemberg, 1914-1924 13 Motivierung der Entlassung des Reichskanzlers Fürst Bülow durch Kaiser Wilhelm II. 14 Kriegsschuldfrage 1925-1926 15 16 17 18a Varnbülerberichte vom 14. Juli 1909 (Daily Telegraph-Affäre) Teile des Nachlasses wurden im Jahr 1965 vom Bundesarchiv verfilmt. Nachdem der Nachlass ins Hauptstaatsarchiv verbracht worden war, wurde er in den Jahren 1975 bis 1979 von Leitendem Staatsarchivdirektor Dr. Eberhard Gönner systematisch geordnet und verzeichnet. Dabei konnten die oben erwähnten 18 Büschel nicht in ihrer bisherigen Zusammensetzung verbleiben. Gewisse Schwierigkeiten bereitete die zeitliche Einordnung von Notizen Weizsäckers, weil diese nicht immer klar als zeitgenössische Aufzeichnungen oder spätere Notizen für geplante Veröffentlichungen zu identifizieren waren. Die Titelaufnahmen sind von November 1985 bis März 1986 von Eberhard Gönner überarbeitet worden, wobei die Korrespondenzen weiter aufgeschlüsselt und Indices angelegt worden sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die "Enthält" und "Darin"-Vermerke sowie die "Betreffe" in der Regel durchnummeriert worden. Den "Enthält" und "Darin"-Vermerken entsprechen im allgemeinen archivalische Einheiten (Schriftstücke oder Unterfaszikel), den "Betreffen" nur ausnahmsweise. Der Bestand umfasst 177 Büschel Akten mit insgesamt 2,6 lfd. m. Stuttgart, im März 1986 Eberhard Gönner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 83 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Behördengeschichte Am 9. Juli 1807 wurde in Tilsit der Friedensvertrag zwischen Frankreich und Preußen unterzeichnet. Wenige Tage später, am 12. Juli, wurden in Königsberg eine Militärkonvention geschlossen, welche in Artikel 6 die Regelung noch offener Fragen durch französische und preußische Kommissare vorsah. Die preußische Seite setzte als Kommissar unter anderem den Geheimen Oberfinanzrat Johann August Sack (1764-1831) ein. Im Zuge der weiteren Verhandlungen mit Frankreich wurde schließlich die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens gebildet, als deren Präsident wiederum Sack berufen wurde (weiteres in der Findbuch-Einleitung zum Bestand GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens). Nach der Regelung der Kontributionsfrage und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Friedensvollziehungskommission am 16. Dezember 1808 aufgehoben. Durch die Räumung der Provinzen und die Aufhebung der französischen Kontrollbehörden ging die Verwaltung vollends in preußische Hände über. Die Generalzivilkommissariate wurden aufgehoben, an ihre Stelle traten Oberpräsidien, deren Geschäftsordnung ("Instruktion") am 23. Dezember 1808 erlassen wurde. Als Oberpräsident von Brandenburg und Pommern wurde einmal mehr Sack in Berlin ernannt, der aber weiterhin auch für die Kontributionszahlungen an Frankreich zuständig war. Den Oberpräsidien unterstellt wurden die Kriegs- und Domänenkammern, deren Umbenennung in "Regierungen" bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Instruktion erklärte die Einsetzung der Oberpräsidenten aus der Notwendigkeit, die Finanzverwaltung zur Aufbringung der Kontributionszahlungen an Frankreich zu Reorganisieren. Den Oberpräsidenten wurden ausführende, kontrollierende und konsultierende Aufgaben übertragen. Sie sollten gegenüber den Regierungen, den Ständen, den ständischen Institutionen, den Chefs der Militärkorps, den Oberpost- und Postämtern sowie allen Unterbehörden in den Provinzen die Stelle der obersten Staatsbehörden vertreten. Ferner sollten sie den Sicherheits- und Sanitäranstalten sowie den Einrichtungen zur Bekämpfung von Tierseuchen vorstehen und die Maßnahmen zur Landesverbesserung leiten. In diesen Angelegenheiten durften sie Verfügungen an die Regierungen ergehen lassen, die diese dann umzusetzen hatten. Was die anderen Aufgabenbereiche der Regierungen betraf, so besaßen die Oberpräsidenten lediglich ein Aufsichtsrecht. Namentlich oblag ihnen die Überprüfung der Geschäftsführung der Regierung sowie die Dienstaufsicht über das Personal. Ihre Disziplinargewalt reichte bis zur Suspendierung auffällig gewordener Beamter. Zwar konnten die Oberpräsidenten von den Regierungen Berichte abfordern, sollten dies aber nicht im Übermaß tun. Um sich zu informieren, hatte der Oberpräsident die Regierungen und andere Behörden an ihrem Dienstsitz zu besuchen, sich dort mündlich Bericht erstatten zu lassen und die Geschäftsführung anhand vorgelegter Akten zu überprüfen. Über seine Erkenntnisse hatte er jährlich Bericht an die oberste Innen- und Finanzverwaltung in Berlin zu senden. Die Instruktion hob hervor, dass die Oberpräsidien keine Zwischeninstanzen zwischen den obersten Behörden in Berlin und den Regierungen in den Provinzen bildeten. Der Geschäftsgang zwischen Zentral- und Provinzialverwaltung sollte weiterhin direkt laufen, d.h. ohne Einschaltung der Oberpräsidenten. Auch hatten die Regierungen das Recht, in Kontroll- und Revisionsangelegenheiten gegen die Verfügungen der Oberpräsidenten ihre vorgesetzte Dienststelle in Berlin anzurufen. Lediglich, wenn "Gefahr im Verzug" war, mussten die Verfügungen sofort umgesetzt werden. Diese letztlich doch stark begrenzten Vollmachten der Oberpräsidenten wurde dadurch unterstrichen, dass ihnen nur ein sehr kleiner Mitarbeiterstab, bestehend aus einem Regierungs- bzw. Oberpräsidialrat, einem Expedienten, einem Kopisten und einem Boten zur Verfügung stand. Bereits zum 03. November 1810 wurden die Oberpräsidien wieder aufgelöst - zur Erweiterung des Geschäftskreises der Regierungspräsidenten, wie es in der entsprechenden Kabinettsorder hieß. Sack wurde mit sofortiger Wirkung die Leitung einer Abteilung für die öffentliche Ordnung ("Polizey") und das Medizinalwesen im Ministerium des Innern übertragen. Außerdem wurde er zum Mitglied des Staatsrats ernannt. II. Bestandsgeschichte Wann die Überlieferung des Oberpräsidiums von Brandenburg und Pommern an das Geheime Staatsarchiv abgegeben wurde, ist genauso wenig bekannt wie die abgebende Behörde. Der Bestand untergliederte sich ursprünglich in die Teile A. Generalia, B. Neumark, C. Kurmark und D. Pommern. Die ebenso unterteilten Findmittel sind in der Altfindmittel-Sammlung des GStA PK noch vorhanden. 1875 wurde der Bestand revidiert und neu aufgestellt. 1877 wurden 102 Akten aus der Überlieferung des Kultusministeriums ausgeschieden und der Überlieferung des Oberpräsidiums eingeordnet. Weitere Akten, die das Kultusministerium 1880 an das GStA PK abgab, wurden ebenfalls diesem Bestand zugeschlagen. Eine Bestandsrevision wurde 1884 durchgeführt. 1918 wurde ein kleiner Zugang mit Akten des Generalkommissariats für die Provinz Brandenburg und Pommern übernommen und durch Melle Klinkenborg in den Bestand eingeordnet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Überlieferung ausgelagert und nach 1945 im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg aufgestellt und dort auf Karteikarten erschlossen. Die Karteikarten wurden 2013 durch die Schreibkraft Frau Petra Kühnel in die Archivdatenbank eingegeben, Titelbildung und Klassifikation anschließend durch den Archivangestellten Guido Behnke überarbeitet. Dr. Mathis Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 26-28 · Bestand · (1629-) 1850-1945 (-2003)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Behördengeschichte siehe Vorwort Ho 235 T 3 Bearbeiterbericht Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion XI Schulwesen von 1852 (siehe Nr. 2180) und von 1927 (siehe Nr. 2181). Die Behördenrepertorien stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Registraturen und Behörden schufen Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA(=Neuverzeichnete Akten)-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. - Die NVA-Nummer war die erste im Archiv unabhängig von der Bestandszugehörigkeit vergebene Signatur. Später wurden die preußischen Akten aus dem NVA-Bestand wieder herausgelöst und bestandsweise nach der alten Behördensignatur aufgestellt. - Nicht jede Akte mit einer NVA- Nummer konnte jedoch aufgefunden werden. Außerdem wurden Lehrerpersonalakten an die nachfolgenden Behörden Kultministerium Württemberg-Hohenzollern bzw. Oberschulamt Tübingen abgegeben. Die Personalakten, die dort keinen Zuwachs erfuhren, wurden in drei Ablieferungen (Acc. 23/1956, 1/1969 und 17/1969) vom Oberschulamt Tübingen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert. Die Ablieferungen standen bisher gesondert und wurden erst jetzt wieder an ihren ursprünglichen Platz eingefügt. Die Unübersichtlichkeit, die schlechte Handhabbarkeit sowie der konservatorische Zustand der alten Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die erste Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Dabei mussten Akten aus dem bisher nicht zugeordneten Teil des Gesamtbestandes Preußische Regierung Sigmaringen dem vorliegenden Teilbestand einverleibt werden. Die Personalakten aus den Ablieferungen des Oberschulamtes Tübingen wurden eingegliedert. Bei dem Arbeitsschritt der Aktenkontrolle fanden Darin-Vermerke, die physische Auffälligkeiten beschreiben, Aufnahme ins vorliegende Repertorium. Außerdem wurden Vorprovenienzen nachgewiesen. Folgende Vorprovenienzen erscheinen: "Fürstentum Hohenzollern-Hechingen", "Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen", "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius", "Kreisschulinspektion Beuthen", "Kreisschulinspektion Xanten", "Oberamt Hechingen", "Oberschulkommission Hechingen", "Preußische Regierung Aachen", "Preußische Regierung Arnsberg", "Preußische Regierung Danzig", "Preußische Regierung Düsseldorf", "Preußische Regierung Frankfurt an der Oder", "Preußische Regierung Kassel", "Preußische Regierung Koblenz", "Preußische Regierung Köln", "Preußische Regierung Königsberg", "Preußische Regierung Köslin", "Preußische Regierung Marienwerder", "Preußische Regierung Münster", "Preußische Regierung Oppeln", "Preußische Regierung Posen", "Preußische Regierung Trier", "Preußische Regierung Wiesbaden", "Provinzschulkollegium Berli n", "Provinzschulkollegium Berlin-Lichterfeld", "Provinzschulkollegium Koblenz", "Provinzschulkollegium Münster", "Bezirkspräsidium des Oberelsass", "Schulkommissariat Haigerloch", "Schulkommissariat Hechingen", "Schulkommission Hechingen" und "Schulkommission Sigmaringen". Als Nachprovenienzen erscheinen "Kultusministerium Württemberg-Hohenzollern", "Oberschulamt Tübingen" und "Schulamt Sigmaringen". Außerdem erscheint als Provenienz "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Diese Behörde hatte die Aufgabe, die Geschäfte der 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Das Repertorium verfügt jetzt über einen Orts- und Personenindex. Bei der Erstellung des Ortsindex ergab sich das Problem, dass einige Orte im Osten des früheren Deutschen Reiches sich heute auf polnischem Staatssgebiet befinden. Zur Erleichterung des Verständnisses für die zeitgenössischen Verwaltungszusammenhänge wurden diese Orte nach ihrer damaligen Verwaltungszugehörigkeit identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die im Behördenverzeichnis aufgelistet sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bis vor kurzem lose und unverpackt im Regal lagen. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch nicht zu erwarten, da die Akten in letzter Zeit archivgerecht verpackt wurden. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 im Jahr 2007 durch die Unterzeichnerin. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnerin vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 1759 Verzeichnungseinheiten und 40,3 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 26-248 Nr. Sigmaringen, Juli 2009 Birgit Meyenberg

Regierung Düsseldorf, Politische Akten (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.03.01 · Bestand · 1020-1944
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Allgemeines Die in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten. Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924). Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden. Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat. Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar. Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.). Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden. Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf. Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten. Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924. Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet. Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993). Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges. Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen. Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen. Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und Laufzeit Fach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922 Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922 Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922 Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922 Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem Preisüberwachung Industrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918 Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923 CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925 Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923 Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische Lageberichte Meldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten) Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922 Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922 Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) Besatzungsangelegenheiten B II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922 Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924 Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926 CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926 CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927 CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926 CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926 CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;Ruhrkampf Nrr. 16533-16672, 1923 CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928 Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt. CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928 CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928 CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928 CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927 Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932 Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944 Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903 Verzeichnung und Ordnung Bei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt. Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben. In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen. Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen. Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft) Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen. Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen. Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr. Hinweise auf weitere Bestände Ergänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, Betriebsräte Grundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen. Literatur G. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974 AllgemeinesDie in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten.Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924).Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden.Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat.Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar.Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.).Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden.Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf.Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten.Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924.Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet.Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993).Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges.Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen.Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen.Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und LaufzeitFach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem PreisüberwachungIndustrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische LageberichteMeldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten)Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) BesatzungsangelegenheitenB II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;RuhrkampfNrr. 16533-16672, 1923CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt.CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903Verzeichnung und OrdnungBei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt.Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben.In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen.Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen.Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft)Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen.Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen.Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr.Hinweise auf weitere BeständeErgänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, BetriebsräteGrundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen.LiteraturG. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1281 · Akt(e) · 1899
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Darin: Denkschriften über Entwicklung von Kiautschou nebst einem Bebauungsplan für die neu anzulegende Stadt an der Tsingtau-Bucht (Reichstagsdrucksache Nr. 79/1899) Qu. 651, die Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen mit einer Übersicht der deutschen Besitzungen im Stillen Ozean (Drucksache 5S. nebst Karte) Qu. 670a, die Ausrüstung einer Südpolarexpedition (Drucksache nebst Karte) Qu. 657 S.27; Gesetz betr. die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1899 vom 25.03.1899 Qu. 655; Aufzeichnung betr. die Ansprüche der Gebrüder Denhardt, Berlin, an das Suaheli-Sultanat ("Witu"), ausgearbeitet durch das Auswärtige Amt, Drucksache 33 S. Qu. 662; Entwurf eines Gesetzes betr. die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1900 Qu. 717; Übersichten über die im Deutschen Heer in den Jahren 1894 - 1898 ausgeschiedenen Unteroffiziere Qu. 742, 743, Ende Juni 1897 vorhandenen und der davon im Kommunaldienst angestellten Invaliden-Pensionsempfänger (Heer und Marine) Qu. 741; Nachweisung der in Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg sowie der Marine vorhandenen Militär-Invaliden des Friedensstandes und der an dieselben jährlich gezahlten Pensionen Qu. 739

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1287 · Akt(e) · (1904) 1906 - Juni 1907
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Darin: Skizze über die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes in den Küstengebieten im Interesse der Landesverteidigung Qu. 243; Übersicht über den Wohnungsbestand der vom Reich unterstützten Baugenossenschaften (Stand 01.08.1906) Qu. 263; Denkschrift über das Deutsche Museum in München, Drucksache 2 S. Qu. 271; Gewährung einmaliger außerordentlicher Beihilfen an Reichsbeamte sowie organische Gehaltsaufbesserung der Reichsbeamten Qu. 344; Mittel für die Geschädigten im südwestafrikanischen Schutzgebiet anl. des Eingeborenenaufstands mit einer Nachweisung der Schadenssummen, Bundesratsdrucksache 93 S. Qu. 354a; Denkschriften betr. die Stärke und die Organisation der Schutztruppe und der Landespolizei in Südwestafrika nach Beendigung des Eingeborenenaufstands Qu. 375 S. 28, mit einem Entwurf der Dislokation der Schutztruppe für Südwestafrika Qu. 375a, 375b, die Regelung des Einkommens der Beamten in der Schutztruppe für Südwestafrika Qu. 375 S. 31, 33; Übersichtsplan über die Endstrecke einer Bahnverbindung aus (Kubub) - Keetmanshoop (Südwestafrika) Qu. 375c; Eingaben: Bürobeamte der höheren Reichsbehörden, Berlin, um Gleichstellung im Diensteinkommen mit den früher etatsmäßig angestellten Amtsgenossen o.D. (1904?) Qu. 387, technische Hilfsarbeiter beim Patentamt, Berlin, um Gleichstellung im Gehalt mit den Versicherungs-Revisoren beim Aufsichtsamt für Privatversicherung vom April 1907 Qu. 389

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1286 · Akt(e) · 1904 - 1905
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Darin: Gesetze betr. die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für die Monate April und Mai 1904 vom 25.03.1904 Qu. 66, die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 vom 26.06.1904 Qu. 73; Übersichten über den Wohnungsbestand der vom Reich unterstützten Baugenossenschaften (Stand 15.08.1904 und 01.08.1905) Qu. 102, 202; Aufrücken der Hauptleute und Rittmeister des preußischen Reichs-Militär-Kontingents in das Gehalt I. Klasse (Bundesratsdrucksache Nr. 6/1905) Qu. 118; Denkschrift über die Verpachtung der Usambarabahn an die Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft zu Berlin (Beilage zum Nachtrags-Etat für das Ostafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1905, S. 17-21) Qu. 223a

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

Reichskanzlei (Bestand)
BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

Reichspatentamt
BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...