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1.7.3 BBA 89 · Bestand · 1860-2006
Teil von Montanhistorisches Dokumentationszentrum

Inhalt: Altherrenverband: Niederschriften von Vorstandssitzungen / Konventen / Mitgliederversammlungen 1950-1982 (20) Schriftwechsel zur Satzung / Ehrenordnung / Gestaltung des Vereinslebens / Zusammenschluss 1928-1978 (24) Schriftwechsel mit den Mitgliedern, alphabetisch 1928-1987 (75) und chronologisch 1980-1989 Finanzen: Finanzkommission 1948-1975 (9) Mehner-Stiftung 1933-1968 (8) Vereinshaus GmbH / Weitere Häuser 1905-1984 (23) Geschichtskommission 1860-1986 (12) Liederbuchkommission 1883-1965 (20) Aktivitates: Aachen 1946-1987 (26) Berlin 1934-1943, 1954-1975 (5) Clausthal 1949-1975 (3) Zusammenschluss 1909-1976 (10) Hochschulfragen 1952-1988 (16) Wissenschaftliche Arbeiten (197) Mitteilungen an die Mitglieder / Gemeinsame Erinnerungen: Mitteilungen 1904-1994 (49) Mitgliederverzeichnisse 1911-1936, 1952-1988 (12) Gedenkschriften / Veröffentlichungen / Schriften verschiedener Mitglieder 1878-1879, 1924-1982 (24) Stiftungsfeste 1861-1987 (21) Fotosammlung Literaturhinweise: Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins zu Berlin von der Gründung, Wintersemester 1860/1861 bis Wintersemester 1926/1927, Berlin 1927. Die Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins e. V. Akademische Verbindungen zu Aachen, Berlin, Clausthal, Lemgo [1961]. Die Geschichte des Berg- und Hüttenmännischen Vereins e. V. 1961 bis 1986. Akademische Verbindungen zu Aachen, Berlin, Clausthal, Herford 1986.

Althoff, Friedrich Theodor (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der vorliegende Nachlass des preußischen Ministerialdirektors im Kultusministerium, Friedrich Theodor Althoff (1839-1908) wurde im Jahr 1921 dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Geschenk von der Witwe Marie Althoff übergeben. In den Jahren 1924, 1935, 1936, 1951, 1958 und 2000 gelangten weitere kleinere Nachlassteile in das (Preußische) Geheime Staatsarchiv (PK). Der Nachlass beinhaltet vorrangig Personalunterlagen, umfassende Handakten aus amtlicher Tätigkeit, umfangreiche dienstliche Korrespondenz mit einer Vielzahl von -partnern, Zeitungen und Zeitungsausschnitte und einen kleinen Teilnachlass der Witwe Marie Althoff überwiegend mit ihrer Korrespondenz nach 1908. Die Korrespondenz wurde von Althoff selbst nach zwei Arten abgelegt, alphabetisch nach den Namen und nach Berufen der Absender, sodass beide Gruppen (per Datenbankabfrage) zu durchsuchen sind. Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass ca. 500 Briefe anderen Korrespondenzen beigelegt sind, nämlich dann, wenn sich die Briefschreiber vornehmlich über andere, dritte Personen äußerten. In diesen Fällen wurden die Briefe nicht unter den Absendern, sondern unter den Namen derjenigen, über die geschrieben wurde, abgelegt. Die moderne Verzeichnung behält diese Ordnung bei, wirft aber die betreffenden Namen in den jeweiligen Verzeichnungstiteln aus. (Beispiel VI. HA, Nl F. T. Althoff, Nr. 805 alphabetische Korrespondenz "Kohl - Koppy" enthält bei "Kollmann, Julius, Basel, 1887 - 1888 (3)" auch einen Brief Gustav v. Schmollers über Julius Kollmann aus dem Jahr 1884). Im Zuge der Datenbankeingabe wurden die einzelnen Korrespondenzpartner bei den Korrespondenzbänden anhand des Registers in die Enthält-Vermerke nachgetragen. Die Zahl in Klammern bezeichnet dabei die Anzahl der Briefe. Zu den früheren Abteilungen A I und A II (heutige Nr. 1-655) existiert ein gesonderter ausführlicher Analysenband, der bei Recherchen hinzugezogen werden sollte. Dessen Inhalte sind nicht Teil der Datenbank, da sie deren Rahmen gesprengt hätten. Bei der im Jahr 2012 erfolgten vollständigen magazintechnischen Bearbeitung wurde der Nachlass der Einfachheit halber nach laufenden Nummern umsigniert. Eine entsprechende Konkordanz befindet sich am Findbuchende. Die Verzeichnung wurde 1921 durch Ludwig Dehio begonnen. Fr. Krähe erstellte dabei das Verzeichnis der Briefkorrespondenten. 1939 hat G. Wentz die Korrespondenz verzettelt. In den Jahren 1960-1962 erfolgte durch Renate Endler eine Neuaufnahme inklusive Revision des Nachlasses. Von 1975-1976 erfolgte eine weitere Revision durch Holger Schenk. Folgende Akten fehlten schon bei Erstellung des noch gültigen Findbuchs aus den 1960er Jahren: A I Nr. 18 Akademische Freiheit, 1905 A I Nr. 144 Kriminalistisches Seminar, Halle, 1885 - 1896 A II Nr. 98 Eduard Simon, 1906-08 B Nr. 7 Baltzer B Nr. 21 Cantor B Nr. 28 [Inhalt unbekannt] B Nr. 69 Hermite B Nr. 137 Bd. 2 Netto B Nr. 168 Bd. 2 Schottki Bei B Nr. 48 Frobenius, B Nr. 65 Heffter, B Nr. 70 Heffner und B Nr. 169 Sturm fehlt der Hauptteil. Ferner fehlen laut Bemerkungen im Findbuch die alten Nummern B Nr. 98, B Nr. 106 und B Nr. 167. Bei der Gruppe "Nach Berufen der Absender geordnete Korrespondenz Althoffs", die sehr intensiv erschlossen ist, wurden auch die Inhaltsangaben der fehlenden Stücke in die Datenbank aufgenommen, da deren Inhalte teilweise von Interesse sein können, auch wenn die einzelnen Briefe nicht mehr existieren. Diese Briefe tragen dann den Zusatz "(fehlt)". In dem Sammelbestand "Kleine Erwerbungen" des Geheimen Staatsarchivs PK wird ferner folgender Autograph Althoffs verwahrt: I. HA Rep. 94 Kleine Erwerbungen, Nr. 1711 Friedrich Althoff an eine unbekannte Person: Übersendung von 4 faksimilierten Primaneraufsätzen des Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin aus dem Jahre 1901 zum Thema "Die Beinstellung der Denkmäler in der Siegesallee" mit Marginalien Kaiser Wilhelms II., 24. November 1903. Die Datenbankeingabe erfolgte durch Fr. Pistiolis, die Datenbankkorrektur, Ermittlung und Nachtragen der Laufzeiten anhand der Enthält-Vermerke und Vorworterstellung erledigte die Unterzeichnende. Mit Einführung der neuen Tektonik im GStA PK wurde der ehemals als I. Hauptabteilung Rep. 92 geführte Nachlass Friedrich Theodor Althoff im Jahr 2001 der neu gebildeten VI. Hauptabteilung Familienarchive und Nachlässe angegliedert. Laut der Internet-Datenbank "Kalliope, Verbundsystem Nachlässe und Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin" befindet sich ein weiterer umfangreicher Nachlassteil in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz. Dieser Teil umfasst 23 Kästen mit Korrespondenz, Urkunden, Manuskripten, Fotos, Drucken und der Totenmaske. Ferner werden weitere Korrespondenzen Althoffs (312 Blatt) in der Dokumentensammlung Darmstaedter (2c 1890) der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz verwahrt. Laufzeit: (1723) 1778, 1824 - 1908 (1909 - 1919) und ohne Datum Umfang: 23 lfm letzte vergebene Nummer: Zu bestellen: VI. HA, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Berlin, August 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten 19. Februar 1839 geboren in Dinslaken Vater: Friedrich Theodor Althoff (1785-1852), preußischer Dömanenrat Mutter: Julie von Buggenhagen (geb. 1802) ab 1851 1856 bis 1861 Gymnasium in Wesel (1856 Abitur) Studium der Rechte in Berlin und Bonn ab 1856 Mitgliedschaft im Corps Saxonia mit späterer Ehrenmitgliedschaft 1861 Staatsexamen 1864 Referendar 1867 juristisches Assessorexamen 1870 Advokat 1871 Justitiar und Referent für Kirchen- und Schulsachen in Straßburg ab 1872 Dr. jur. h.c. außerordentlicher Professor für französisches und modernes Zivilrecht (1880 ordentlicher Professor) in Straßburg 1882 Universitätsreferent im Kultusministerium 1888 Geheimer Oberregierungsrat 1896 Honorarprofessor an der Universität Berlin 1897-1907 Ministerialdirektor der I. Unterrichtsabteilung (Universitäten und Höhere Schulen) 1900 Vorsitzender der wiss. Deputation für das Medizinalwesen 1901 Ehrenmitglied der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften 1904 Titel "Exzellenz" 1906 Titel "Professor" 1907 Titel eines "Wirklichen Geheimen Rats", Kronsyndikus 20. Oktober 1908 gestorben in Berlin-Steglitz Friedrich Theodor Althoff war seit 1865 verheiratet mit Marie Ingenohl (1843-1925) und hatte keine Kinder. Die Lebensdaten wurden der angegebenen Literatur entnommen. Zu vergleichen ist ferner die Personalakte Althoffs, 1882-1939 (I. HA Rep. 76 I Sekt. 31 Lit. A Nr. 15, inkl. Beiheft 1+2). Literatur " M. Althoff (Bearb.), Aus Friedrich Althoffs Berliner Zeit. Erinnerungen für seine Freunde. Jena 1918 (als Manuskript gedruckt) " A. Sachse, Friedrich Althoff und sein Werk. Berlin 1928; F. Schmidt-Ott, Erlebtes und Erstrebtes. 1860-1950. Wiesbaden 1952, S. 5 u. ö. " Neue Deutsche Biographie, Bd. 1, Aachen - Behaim. Berlin 1953, S. 222-224 " C.-E. Kretschmann, Friedrich Althoffs Nachlaß als Quelle für die Geschichte der medizinischen Fakultät in Halle von 1882-1907. Diss. Halle 1959 " G. Lohse, Die Bibliotheksdirektoren der ehemals preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen 1900-1985. Köln 1988, S. 1 u. ö. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Bd. 26) " R.-J. Lischke: Friedrich Althoff und sein Beitrag zur Entwicklung des Berliner Wissenschaftssystems an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Berlin 1991; J. Weiser, Das preußische Schulwesen im 19. u. 20. Jahrhundert. Ein Quellenbericht aus dem Geheimen Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Köln, Weimar, Wien 1996, S. 194-197 (Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 60) " Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 16. Herzberg 1999, Sp. 29-48 " St. Rebenich und G. Franke: Theodor Mommsen und Friedrich Althoff. Briefwechsel 1882-1903. München 2012. (Deutsche Geschichtsquellen des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. 67). Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1908 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Amt Rathmannsdorf (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1878-1951
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.

Amtliche militärische Druckschriften I (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1 · Bestand · 1810-1945
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/2 · Bestand · 1868-1944
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert gaben militärische Kommando- und Verwaltungsbehörden in zunehmendem Umfang an die nachgeordneten Dienststellen und Truppenteile allgemeine Denkschriften, Ausbildungsanleitungen, Etatübersichten, Gerätebeschreibungen, Manöverberichte, Kampferfahrungen, Übersichten über fremde Heere u. a. aus. Diese Druckschriften sollten rasch und zuverlässig informieren und waren in der Regel "nur für den Dienstverkehr", "vertraulich", "nur in die Hände von Offizieren", "geheim", "streng geheim" u. a. zu behandeln. Freilich konnten derartige Einschränkungen je nach den äußeren politischen Verhältnissen wechseln - z.B. wurden Ranglisten nur im Frieden veröffentlicht -, so dass eine eindeutige Abgrenzung zu den Bekanntmachungen in den Amtsblättern oder sonstigen Veröffentlichungen nicht möglich ist. Auch von den Vorschriften - Bestand M 635/1 - lassen sich diese Drucksachen nicht streng abheben, da sowohl ihre Thematik als auch die rechtliche Verbindlichkeit unterschiedlich bewertet wurden. Allgemein ist davon auszugehen, dass Mitteilungen, die über Privatfirmen hergestellt und vertrieben wurden, einen weniger vertraulichen Inhalt aufwiesen als solche, die aus der Reichsdruckerei stammten; Schriften ohne Angabe des Herausgebers waren meist als geheim eingestuft. Die Unterlagen wurden üblicherweise bei den diesbezüglichen Akten, z. T. auch unter besonderem Verschluss, verwahrt und kamen mit diesen im Archiv ein. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv Stuttgart hat das großenteils gedruckte, jedenfalls vervielfältigte Material, wenn größere Aktenausscheidungen - so etwa beim Bestand der Festung Ulm - anstanden, aus der bisherigen Umgebung herausgelöst und weiter aufbewahrt. In gleicher Weise wurden Druckschriften, die sich trotz ihres amtlichen und meist vertraulichen Charakters in privaten Nachlässen fanden, von dort entnommen. Unter wechselnden Gesichtspunkten und wechselnden Bearbeitern - Regierungsinspektor Alfons Beiermeister, Heeresarchivrat Hauptmann der Reserve Franz Knoch, Heeresarchivangestellter August Martin u. a. - wurden die auf diese Weise angefallenen Einzelstücke in der Bibliothek, bei den Vorschriften, bei den Denkschriften, dem späteren Bestand M 730, und den Flugschriften, dem späteren Bestand J 150, eingereiht, die jeweils auch anderes Schriftgut enthielten. Dabei gelangten kleinformatige gedruckte Hefte vorzugsweise zu den Flugschriften, Vervielfältigungen in Folioformat dagegen zu den Denkschriften oder, sofern es sich um "geschichtliche" Zusammenfassungen handelte, zum Bestand "Kriegsarchiv" (M 1/11). Doppelstücke konnten in allen genannten Beständen wie auch in der Bibliothek Aufnahme finden. Dem Archiv seit etwa 1920 zugewiesene Stücke scheinen, wenn sich dies als nützlich erwies, als Handexemplare aufgestellt worden zu sein. Auswärtige Druckschriften wurden nur vereinzelt u. a. über die Beauftragten des Chefs der Heeresarchive eingeliefert. Kriegsbedingt stockten Verzeichnung und Einordnung ab etwa 1941, so dass die entsprechenden Repertorien unvollendet blieben bzw. erst nach dem 2. Weltkrieg - so M 730 - unter Einfügen einzelner Nachträge abgeschlossen wurden. Im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stellte die Aushilfskraft Anneliese Fink die nur teilweise in verschiedenen Listen erfassten und nicht signierten Vorschriften und sonstigen Drucksachen(1) zusammen, für die Denkschriften (M 730) besorgte dies die studentische Aushilfskraft Anne Weber. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst sowie Häfele, Kronberger und Schön wurden daraufhin Bibliotheksgut ausgesondert, die Vorschriften und die übrigen Drucksachen auf die neuen Bestände M 635/1 und M 635/2 aufgeteilt und dazuhin insbesondere die Bibliothek und die Flugschriften (J 150) anhand der Kataloge und Repertorien auf entsprechendes Material überprüft: Nachdem aus der Bibliothek 64, aus der ursprünglichen Zusammenstellung der Vorschriften u. a. 275, von den Denkschriften (M 730) 363, von den Flugschriften (J 150) 88, aus dem "Kriegsarchiv" (M 1/11) 21 und 52 Stücke aus sonstigen meist Sammlungsbeständen übernommen und rund 30 an die Militärbibliothek abgegeben oder provenienzgemäß in die zugehörigen Akten zurückgelegt sowie 88 Doppelstücke ausgeschieden worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 863 Bände, Hefte und Einzelblätter in 13 Regalmetern. Nicht aufgenommen wurden in den neuen Bestand - schon aufgrund der notwendigerweise anderen Lagerung - die fast ausschließlich nur für den Dienstgebrauch angefertigten Karten und Pläne, die die eigenen Bestände M 640 "Militärische Karten" und M 652 "Plansammlung" ausmachen. Ferner fehlen hier, wie schon angedeutet, die allgemeinen Amtsblätter und Einzelveröffentlichungen, beispielsweise die offiziellen Generalstabswerke über vergangene Kriegshandlungen, Truppenzeitungen und Kriegsillustrierte, "Tornisterschriften", Schulungsbriefe u. a. Dasselbe gilt von Maueranschlägen militärischer Stellen, die den Grundstock zum Bestand J 151 "Sammlung von Maueranschlägen" bilden, sowie von reinem Film- und Bildmaterial, das von militärischen Stellen herausgegeben wurde und sich zu einem kleinen Teil in den Beständen der "Bildsammlungen" (M 700 ff.) findet. Während von militärischer Seite stammende Schriften ohne Rücksicht auf den jeweiligen Inhalt hier eingegliedert wurden, sind Ausarbeitungen ziviler Stellen - Auswärtiges Amt, preußische Ministerien des Innern und der Justiz, Reichskolonialamt, Reichsarchiv u. a. - dann aufgenommen, wenn in ihnen ausgesprochen militärische oder militärpolitische Sachverhalte angesprochen sind. Nach der Trennung der auswärtigen von den deutschen Druckschriften empfahl sich für die letzteren eine weitere Untergliederung. Eine Reihung nach den Herausgebern wäre nicht möglich gewesen, weil diese, wie erwähnt, vielfach nicht angegeben sind. Da sich die alphabetische Folge der geographischen und Sachbetreffe in den Beständen der Denkschriften (M 730) und der Flugschriften (J 150) gelegentlich überschneidet und somit weniger geeignet scheint und sich aus der Zeit der württembergischen Heeresverwaltung kein umfassendes Ordnungsschema erhalten hat, bot es sich an, den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts" von 1931(2) dem neuen Bestand Zugrundezulegen. Dies galt um so mehr, als er, bzw. seine Vorläufer, in der Zwischenkriegszeit gebildet wurde und in reichem Maße auch Unterlagen aus dieser Epoche enthält. Das zusätzliche ausführliche Sachverzeichnis fertigte Archivangestellter Werner Urban. Hauptsächlich bei den Aktenbeständen des Kriegsministeriums und des Generalkommandos sind weitere allgemeine Ausarbeitungen zu erwarten; sie zu erfassen und hier zusätzlich einzurücken, hätte aber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, so dass eine entsprechende durchaus wünschenswerte Zusammenstellung späterer Zeit vorbehalten bleiben muss. Die im Findbuch angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Wechselnde Schreibweise für einzelne ... Stellen wurde nach dem häufigeren Gebrauch vereinheitlicht, also etwa Generalgouvernement anstelle von General-Gouvernement, Armee-Abteilung anstelle von Armeeabteilung, Nachrichtenformation anstelle von Nachrichten-Formation. Die einzelnen Titelaufnahmen richten sich nach dem folgenden Muster, das auch für den Bestand M 635/1 verwendet wurde: Titel der Schrift Ort und Datum der Schrift; eventueller Druck- / Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Herausgeber Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen Stuttgart, im Juni 1986 Dr. Cordes 1) Bei den Titelaufnahmen der Stücke aus diesem Bestand sind demgemäss keine früheren Archivsignaturen angegeben 2) Als Vorschrift erlassen und seit 1938 unter den planmäßigen Heeres-Druckvorschriften als Nr. 2 geführt (M 635/2 Bd.

Amtsgericht Aalen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 251 I · Bestand · 1808-1942
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand wurde - abgesehen von ganz wenigen bereits in früherer Zeit abgelieferten Faszikeln - im Jahre 1954 vom Amtsgericht Aalen übergeben. Er enthält Bände und Akten fast aller Rechtsgebiete. Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurden die Akten in erster Linie in chronologischer Reihenfolge und dann, soweit angängig, nach dem Alphabet verzeichnet. Bei den Konkursakten und Todeserklärungen ist die Nummer der Zivil- oder Prozeßliste und - wo angegeben - auch die Nummer der Registratur bzw. des Repertoriums des Amtsgerichts angeführt. Der Aktenbestand umfast 317 Büschel = 4 lfd. m. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) Z (für Zivilsachen) und St (für Strafsachen). Zur Bestellung nichtstreitiger Rechtssachen ist lediglich die Nummer (ohne Zusatz) erforderlich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/1 II · Bestand · 1865-1997
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/1 II Amtsgericht Aalen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus Ablieferungen des Amtsgerichts Aalen vom 17.03.2006/25, 21.03.2006/27, 06.04.2006/40, 05.05.2006/51. Daneben wurden aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/1 I Amtsgericht Aalen die bisherigen Büschelnummern 45-75 eingearbeitet. Zu den einzelnen Registerarten: Die Unterlagen zum Handelsregister umfassen Akten und Bände aus mehreren zeitlichen Schichten. Zunächst wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E/HRE) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G/HRG) unterschieden, später wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) eingeführt. Während zum Genossenschaftsregister bislang nur Bände archiviert wurden, liegen zum Vereinsregister nur Akten vor. Als Sonderarchivierung wurden Musterregisterakten dem Bestand angeschlossen. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/1 II Amtsgericht Aalen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält 412 Akten und 23 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011-05 vom Amtsgericht Aalen noch 9 Vereins- und Musterregisterbände ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski in den Bestand eingearbeitet wurden. Januar 2011 Ute Bitz

Amtsgericht Artern (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Artern (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1797 - 1811) 1815 - 1969 (- 1997)
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/2 III · Bestand · 1865-1992
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/2 III Amtsgericht Backnang: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Akten aus Ablieferungen der Jahre 1988 und 1989, sowie die aus Bestand F 252 II /Zugang 1968 ausgegliederten bisherigen Bü 1-7. Die Bände sind als Zugang 30.01.2007/17 eingekommen. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen zum Handelsregister. Die Akten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Zunächst wurde zwischen Einzelfirmen und Gesellschaftsfirmen unterschieden. Bei einigen Gerichten wurden diese mit den Buchstaben E oder HRE und G oder HRG gekennzeichnet. Da dies beim Amtsgericht Backnang nicht gebräuchlich war, wurden die Bezeichnungen in der Klassifikation in Klammern gesetzt, (E) und (G). Die jüngere Schicht trägt die gewohnten Bezeichnungen HRA und HRB. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Überlieferung zum Genossenschaftsregister und Vereinsregister enthält ebenfalls Akten und Bände. Bei GnR-Akten auftretende Doppelnummern ergaben sich aus nachträglichen Umsignierungen innerhalb der Behörde. Als Sonderarchivierung wurde ein Zeichenregisterband übernommen. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/2 III Amtsgericht Backnang: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält 333 Akten und 21 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider

Amtsgericht Ballenstedt (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 228 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1870-1967
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch von 1955, Findkartei (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Ballenstedt gehörten folgende Orte: Ballenstedt, Großalsleben, Gernrode, Hoym mit Hohendorf, Alickendorf, Kleinalsleben, Asmusstedt, Badeborn, Frose, Opperode, Radisleben, Reinstedt und Rieder. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Einen größeren Zuwachs gab es im Jahr 1974 über den Rat des Kreises Quedlinburg. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterlieft und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 231 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1850-1982
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/4 II · Bestand · 1866-1997
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Besigheim, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/4 (Zugänge 1983, 1984, 1985) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2007/40 eingekommen Akten, Bände und Karteikarten zum Vereinsregisterwesen eingearbeitet. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim wurde um 1970 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Von dort ging die Registerführung für die Bezirke Besigheim und Marbach im Jahr 1995 auf das Amtsgericht Vaihingen/Enz über. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Besigheim führt zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterunterlagen ist zusätzlich Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister heranzuziehen. Darin sind auch die noch bis zum Jahr 2011 vom Amtsgericht Heilbronn verwahrten Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim eingereiht. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2010 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst die Akten Bü 1-601 (die Bü 87-105 sind vorerst nicht belegt) und die Bände Bd 1-22. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz

Amtsgericht Blankenburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 602 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1817-1955
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Herzogtum Braunschweig brachte die Neuordnung der Kreisordnung von 1850 auf der untersten - der Gemeindeebene - die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Neben den bisher für die Verwaltung und die Justiz zuständigen Ämtern wurden Amtsgerichte geschaffen, die nun alle Aufgaben der Rechtssprechung allein übernahmen. Die Ämter verloren damit ihre Bedeutung und wurden aufgelöst. Das Amtsgericht Blankenburg wurde 1850 gegründet. Es war ein Gericht 1. Instanz für den Bereich des ehemaligen herzoglichen Amtes Blankenburg, das zum Kreis Blankenburg des Herzogtums Braunschweig gehörte. Bestandsinformationen: Der Bestand umfasst insgesamt 63,60 lfm. Davon sind 39,0 lfm (numerisch) verzeichnet, und bei 24,60 lfm sind die Akten alphabetisch nach Nachnamen geordnet (die alphabetische Ordnung betrifft folgende Gliederungspunkte: 04.01. Sorgerecht- und Umgangsrechtsachen, 04.02. Anordnung der Fürsorgeerziehung bzw. Schutzaufsicht, 06.02. Vormundschaften, 06.03. Pflegschaften und Beistand in Pflegschaftssachen, 07.04. Zeugnisse zur Wiederverheiratung, 07.05. Volljährigkeitserklärungen, 08.01. Testamente, Nachlassachen, 11.01.01. Vermögensverzeichnisse, 11.01.02. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch die Mutter, 11.01.03. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch den Vater). Der Bestand ist ingesamt in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Akten sind sehr verschmutzt und teileweise schimmelbefallen. Die Vorlage zur Benutzung muss deshalb im Einzelfall geprüft werden und bedarf eines größeren Zeitaufwandes für die Vorbereitung der einzelnen Akten. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchGLSA unterliegt und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/5 II · Bestand · 1866-2001
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/5 II Amtsgericht Böblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält vorwiegend Registerunterlagen, die ursprünglich Teil des Bestands FL 300/5 I Amtsgericht Böblingen waren. Es handelte sich dabei um die folgenden Ablieferungen (alte Büschel- bzw. Paketnummern): Zugang 22.11.1979 Bü 12-23 Zugang 15.08.1980 Bü 88-113 Zugang 25.11.1981 Bü 116, 117 (erster Teil) Zugang 06.03.1984 Bü 143,144,145 Zugang 29.10.1984 Bü 228, 229 Zugang 29.05.1985 Bü 231, 232, 233 (erster Teil) Zugang 25.09.1987 Bü 385-391 Zugang 29.08.1989 Bü 392-401 Zugang 21.03.1991 Bü 407-423 Zugang 1993/12 Bü 430-449 Zugang 1995/63 Bü 453-462 Zugang 1997/30 P 471-486 Zugang 1999/41 P 487-505 (kompletter Zugang) Zugang 2001/19 P 506, 507, 508 Zugang 2004/37 P 514, 515, 516. Im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den vorhandenen Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände wurden die oben genannten Teile als Bestand FL 300/5 II neu formiert und mittels des Erschließungssystems Scope verzeichnet. Des Weiteren wurden die Zugänge 2006/81 (eine umfangreiche Firmenakte) und 2006/85 (diverse Registerbände) eingearbeitet. Als Sonderarchivierung wurden Musterregisterakten namhafter Möbelfirmen der Region übernommen. Die Akten zum Handelsregister wurden nach der heute gebräuchlichen Unterscheidung in HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) untergliedert. Die Bände umfassen zwei Zeitschichten. Zunächst wurde zwischen Einzelfirmen und Gesellschaftsfirmen unterschieden. Bei einigen Gerichten wurden diese mit den Buchstaben E oder HRE und G oder HRG gekennzeichnet. Da dies beim Amtsgericht Böblingen nicht gebräuchlich war, wurden die Bezeichnungen in der Klassifikation in Klammern gesetzt, (E) und (G). Die jüngere Schicht trägt die gewohnten Bezeichnungen HRA und HRB. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/5 II Amtsgericht Böblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 884 Akten und 20 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Ergänzung: Die mit Zugang 2012/128 abglieferten, als archivwürdig bewerteten 30 Vereinsregisterakten wurden im Februar 2013 durch Andrea Jaraszewski in den Bestand eingearbeitet. Ludwigsburg, im März 2013 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 260 II · Bestand · 1865-1924 (Na bis 1970)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)

Amtsgericht Coswig (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 234 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1890-1945
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1998, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Coswig gehörten folgende Orte: Coswig, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Göritz, Griebo, Grochewitz, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno mit Schleesen, Wahlsdorf, Wörpen und Zieko. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 235 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1877-1953
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch 1999, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dessau gehörten folgende Orte: Dessau mit Neuwülknitz und Rodebille, Alten mit Brachmeierei, Dellnau, Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Jonitz, Kleutsch mit Schwarzer Stamm, Kochstedt, Körnitz, Großkühnau, Kleinkühnau, Lausigk, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Mosigkau, Naundorf, Pötnitz, Quellendorf, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Scholitz, Sollnitz, Storkau, Törten, Zehmigkau und Ziebigk. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Die Akten gelangten mit mehreren Abgaben von Einzelakten in das Archiv und wurden hier zum Bestand "Amtsgericht Dessau (mit Kreisgericht Dessau-Köthen)" formiert.

Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

Amtsgericht Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 263 I · Bestand · 1802-1954
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der hiernach verzeichnete Aktenbestand enthält - abgesehen von 5 bereits früher in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten Faszikeln - Akten und Bände, die im März 1957 vom Amtsgericht Ellwangen anhand eines Übergabeverzeichnisses übernommen worden sind. Aus dem umfangreichen Aktenmaterial (ca. 15 lfd. m.) wurden vor allem minder wichtige Zivilprozessakten (980 Vorgänge) und einige Handelsregistersachen von geringerer Bedeutung ausgeschieden; diese kassierten Akten sind im Übergabeverzeichnis rot angekreuzt worden. Des weiteren wurden aus den Genossenschaftsakten die Bei- und Austrittserklärungen ausgeschieden, sofern diese Veränderungen auch den vorhandenen Mitgliederlisten zu entnehmen sind. Schließlich wurden noch 2 Bände aus dem Bestand ausgehoben und dem Bestand des Landgerichts Ellwangen zugeteilt. Die Abteilungen 2.1 (Zivilprozesse), 2.2 (Entmündigungen) und 3.1 (Strafprozesse) verzeichnete cand. jur. Georg Grube, alle übrigen Abteilungen der Unterzeichnete. Ludwigsburg, Februar 1958 Lenth Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) Z (für Zivilsachen), St (für Strafsachen). Zur Bestellung nichtstreitiger Rechtssachen ist lediglich die Büschelnummer (ohne Zusatz) erforderlich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/9 II · Bestand · 1866-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält zum einen die bisher in Bestand FL 300/9 I als Bü 39-45 (Zugang 19.10.1985) verwahrten Akten, die im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert wurden, daneben die als Zugänge 2006/31, 2006/37 und 2006/43 eingekommenen Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ellwangen. Da der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsbezirks Ellwangen - ebenso wie der des Amtsgerichts Neresheim (siehe Bestand FL 300/23) - für Registersachen auf das Amtsgericht Aalen übertragen wurde, erfolgten die Abgaben über das Amtsgericht Aalen. Beim Handelsregister wurden die vorliegenden Akten wie üblich als HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) geführt, während bei den Bänden zusätzlich eine ältere Schicht vorliegt, in der zwischen E/HRE (Einzelfirmen) und G/HRG (Gesellschaftsfirmen) unterschieden wurde. Der Bestand enthält zum Genossenschaftsregister nur Bände, zum Vereinsregister dagegen nur Akten. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 102 Akten und 13 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011/5 am 25.01.2011 vom Amtsgericht Aalen noch 3 Muster- und Zeichenregister ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski hier eingearbeitet wurden. Nachträglich wurden von derselben aus den Zugängen des Amtsgerichts Ellwangen 2008/2 sowie 2010/63 noch Vereinsregister- und Genossenschaftsregisterakten ergänzt. Januar 2011 und September 2012 Ute Bitz