Politische und Verwaltungsangelegenheiten, Angelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Gouvernements, Selbstverwaltung, Militärische Angelegenheiten, Finanz- und Rechtsangelegenheiten, Polizeiwesen, Medizinalangelegenheiten, Kultus und Kultur, Besiedlungssachen, Farm- und Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Tierzucht, Veterinärwesen, Wasserrecht und -erschließung, Bergbau und Geologie, Handel und Gewerbe, Öffentliche Arbeiten und Verkehrswesen, Grundstücksangelegenheiten, Eingeborenenangelegenheiten, Innerer Dienst der Gouvernementverwaltung.
Gouvernement von Deutsch-SüdwestafrikaDie knapp 9 m Akten des Bestandes VOA 6 gelangten nach der Eingemeindung Bischofsheims im Zuge zweier Ablieferungen an das Stadtarchiv Mainz. Am 01.12.1934 wurden 161 "Rechnungs-Archivalien" überwiegend aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Ortsverwaltung Mainz-Bischofsheim abgegeben (Zug.: 1934/96). Anfang 1939 lagen bei ihr 60 Pakete "erledigte Akten" zum Einstampfen bereit. Der damalige Leiter des Stadtarchivs, Dr. Dertsch, sonderte 40 Pakete mit Akten vornehmlich aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts als nicht archivwürdig aus. Sie betrafen die Bereiche Sozialfürsorge, Lebensmittelversorgung während und nach dem Ersten Weltkrieg, "Allgemeiner Geschäftsgang", Land- und Reichstagswahlen sowie Wald- und Gemeindeangelegenheiten. Übernommen wurden am 03.03.1939 20 Pakete (ohne Zugangsnummer). Zu ihnen zählten acht Pakete "verschiedene alte Akten von 1820-1920", je vier Pakete Militaria und "erledigte Schulangelegenheiten bis 1930", zwei Pakete zu Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen zwischen 1850 und 1914 und je ein Paket zu Landwirtschaft (1870-1900) und zum Bauwesen ("erledigte ältere Akten"). Mit den beiden Zugängen kam das überlieferte, zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schriftgut der Gemeindeverwaltung Bischofsheim nicht vollständig an das Stadtarchiv Mainz. Ein Teil verblieb im Ort, so daß die Bischofsheimer Überlieferung heute geteilt ist. In Bischofsheim werden vornehmlich Akten und Amtsbücher aus der frühen Neuzeit und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwahrt. Es handelt sich hierbei um einen Bestand, der im Kern bereits 1914 in den Inventaren der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau als Archivgut aufgeführt wurde (vgl. Becker, Wilhelm Martin (Hg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau, Darmstadt 1914 (Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen, Bd.3: Inventar der hessischen Gemeinde-Archive, H.1), S.7f. Das Bischofsheimer Verzeichnis wurde von Lehrer Bechtolsheimer erstellt und ergänzt vom Kreisurkundenpfleger). Der Bestand wurde offensichtlich nach dem Zweiten Weltkrieg mit Materialien jüngeren Datums ergänzt (vgl. Inventar-Verzeichnis des Gemeindearchivs der Gemeinde Bischofsheim. In: Bischofsheimer Geschichtsblätter, H.40, September 1967, S.212-219). Die im Stadtarchiv Mainz aufbewahrten 701 Bände (ohne Rechnungsduplikate) verfügen insgesamt zwar über eine Laufzeit von 1733 bis 1937, doch liegt ihr Schwerpunkt auf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Thematisch ragen die Bereiche "Gemeindeangelegenheiten" und "Schulwesen" heraus. Hinzuweisen ist auch auf die Akten zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, zur französischen Besatzung nach dem Ersten Weltkrieg sowie zum Bauwesen. Bei der Übernahme durch das Stadtarchiv waren die Akten grob nach dem Registraturplan für die großherzoglichen Bürgermeistereien von 1908 geordnet. Bei der Sichtung der Archivalien zeigte sich aber, daß zum einen die durch den Registraturplan vorgegebenen Titel der Akten deren Inhalt oftmals nur ungenügend beschrieben und daß zum anderen zwischen den einzelnen Schriftstücken eines Aktenbandes vielfach kein organischer und in etlichen Fällen auch kein sachlicher Zusammenhang bestand. Dies erschwerte die Verzeichnungsarbeiten. Um eine ausreichende Erschließung zu gewährleisten, mußten zum Teil - unter Mißachtung archivarischer Prinzipien - neue Akteneinheiten formiert werden. Aus dem gleichen Grund wurden die Titel möglichst ausführlich formuliert sowie häufig mit Vermerken ("Enthält", "Enthält u.a.", "Enthält v.a.") ergänzt. Auf betrefffremde Schriftstücke sowie auf Zeitungen und Druckschriften, Photos und Pläne (außer bei Bauakten) wurde mit "Darin auch" verwiesen. Kassiert wurden nur wenige Schriftstücke, vor allem nicht ausgefültle Formulare und Fragebögen zu statistischen Erhebungen, die in mehreren Exemplaren vorlagen, sowie Werbematerial von Firmen außerhalb des Sprengels des Stadtarchivs Mainz. Ein Vergleich zwischen den Ablieferungsvermerken bzw. -listen von 1934 und 1939 einerseits und dem vorgefundenen Bestand andererseits läßt vermuten, daß zwischen Übernahme und Verzeichnung in geringem Umfang Material vernichtet wurde. Dabei muß unklar bleiben, ob dies aufgrund einer archivarischen Entscheidung oder infolge von Kriegseinwirkung geschah. Bei der abschließenden Klassifikation erschien die vollständige Übernahme des Registraturplans von 1908 wenig sinnvoll, denn zahlreiche Abteilungen wären kaum oder überhaupt nicht belegt worden. Deshalb wurde auf Grundlage des Registraturplans und unter Anlehnung an die bei anderen Vorortarchiven des Stadtarchivs Mainz anzutreffenden Bestandsgliederungen ein neues Schema entworfen, das dem tatsächlichen vorgefundenen Aktenbestand Rechnung zu tragen sucht. An der Erstellung des Findbuchs waren - bedingt durch einen Personalwechsel - zwei Bearbeiter beteiligt, deren unterschiedliche "Handschriften" sich bei der Endredaktion nicht ganz unterdrücken ließen. Begonnen wurde mit der Verzeichnung im Frühjahr/Sommer 1988 durch Frau Andrea Eckel, abgeschlossen wurde sie im Winter 1990/91 durch den Unterzeichnenden, Herrn Heiner Stauder, der auch die Klassifikation vornahm und das Vorwort erstellte. Die Eingabe des Findbuchs in die Datenbank "Archibal" erfolgte im November 1999 durch Frau Gerda Kessler in Zusammenarbeit mit Frau Ramona Göbel (Archivoberinspektorin). Ortsgeschichte Bischofsheim: Die Anfänge des heutigen Bischofsheim reichen bis in die Zeit der fränkischen Landnahme zurück. Hierfür sprechen sowohl archäologische Funde als auch die Endung des Ortsnamens auf "-heim". Allerdings handelt es sich bei dem vorangestellten Bestimmungsort nicht - wie ansonsten meist üblich - um einen Personennamen, sondern um eine kirchliche Amtsbezeichnung. Staab schließt daraus auf den Mainzer Bischof als den Gründer der fränkischen Siedlung. Vermutlich gehörte ihm auch die örtliche Kirche, die wahrscheinlich dem heiligen Martin geweiht war. Sie ging wohl um 1000 in den Besitz des Stiftes Sankt Viktor bei Weisenau über, das neben dem Domstift unter den in Bischofsheim begüterten Mainzer Stiften und Klöstern der bedeutendste Grundherr war. Auch bezog es in dem größten Teil der Gemarkung den großen Zehnten und besaß das Patronatsrecht, das es auch nach der Einführung der Reformation in Bischofsheim während des 16. Jahrhunderts behielt. Als Träger von Hoheitsrechten lassen sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Mitglieder verschiedener Zweige des Reichsministerialengeschlechts von Bolanden greifen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich anscheinend die Linie Hohenfels durchgesetzt, doch verkauften Mitglieder dieses Hauses 1331 das Dorf Bischofsheim mit Gericht, Leuten und allem Zubehör für 400 Pfund Heller an den Grafen Rudolf von Wertheim und an Gottfried von Eppstein. Der Wertheimer Adel scheint bald in die Hände des Mainzer Erzstiftsübergegangen zu sein, das ihn 1417 an Henne von Erlebach gen.: von Weilbach, verpfändete. Einer seiner Nachfahren, Adam von Erlebach, und dessen Ehefrau Margarethe gelangten auf die gleiche Weise in den Besitz des Eppsteiner Anteils, den der Pfandherr 1478 an Graf Philipp von Katzenelnbogen verkaufte. Nach seinem Tod im folgenden Jahr beerben ihn die Landgrafen von Hessen, deren Darmstädter Linie es gelang, sich in den vollständigen Besitz von Bischofsheim zu setzen. Nach langwierigen Verhandlungen verkauften 1577 die Herren von Hattstein als Nachfolger der von Erlebach ihre Rechte an den Landgrafen Georg I., zwei Jahre später tat das Erzstift Mainz das gleiche. Somit gehört Bischofsheim seit 1579 zu Hessen (-Darmstadt). Von dem Herrschaftswechsel 1577/79 und der vermutlich bereits zuvor eingesetzten Reformation blieben die Besitzungen und Rechte der Mainzer Stifte und Klöster unberührt. Erst 1802/03 fielen ihre Güter im Zuge der Säkularisation an den hessischen Staaat. Dieser Übergang war eine der zahlreichen Neuerungen, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts einstellten. Im Gefolge der von 1820 im Großherzogtum Hessen erlassenen Verfassung wurden Justiz und Verwaltung getrennt, was eine Neugliederung des Staats notwendig machte. Bischofsheim, das bisher dem Amt Rüsselsheim zugehört hatte, wurde dem Landratsbezirk Dornberg in der Provinz Starkenburg bzw. dem Landgericht Groß-Gerau zugewiesen. Während die Justizgliederung in den nächsten 110 Jahren weitgehend gleich blieb - nur 1879 wurde mit der Einführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 03.09.1878 aus dem Landgericht das Amtsgericht Groß-Gerau -, war die territoriale Verwaltungseinteilung mehrfach Änderungen unterworfen. 1832 wurde Bischofsheim dem Kreis Groß-Gerau zugeschlagen, nach der Auflösung der Kreise im Zuge der Revolution von 1848 dem Regierungsbezirk Darmstadt. Als die Kreise im Zuge der Reaktion 1852 restituiert wurden, kam Bischofsheim wieder zum Kreis Groß-Gerau, bei dem es bis zur Eingemeindung nach Mainz 1930 verblieb. Mit der Konstitution von 1820 war auch die überkommene Kommunalverfassung nicht mehr vereinbar, weshalb 1821 eine neue Gemeindeordnung erlassen wurde. Sie ersetzte auch in Bischofsheim den Schultheißen durch den Bürgermeister, der zusammen mit dem Beigeordneten und dem Gemeinderat den Ortsvorstand bildete. Allerdings scheint in Bischofsheim die Bezeichnung "Schultheiß" noch eine Zeitlang in Gebrauch gewesen zu sein. Eine weitere Neuerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete die Aufhebung der traditionellen Agrarverfassung: Grund- und Zehntherrschaft verschwanden mit der Grundlastenablösung, die in Bischofsheim bis 1842 weitgehend durchgeführt worden war. Zu diesem Zeitpnkt lebten die Bischofsheimer noch überwiegend von der Landwirtschaft. Ihr Dorf hatte sich noch nicht über den Ortsdamm hinweg ausgedehnt, der angelegt worden war, um die Bewohner der Mainufergemeinde vor dem oftmals drohenden Hochwasser zu schützen. Ein tiefgreifender sozioökonomischer und demographischer Wandel setzte mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Zahlreiche Beschäftigte der in den Nachbargemeinden entstehenden Betriebe, namentlich MAN in Gustavsburg und Opel in Rüsselsheim, stammten aus Bischofsheim bzw. zogen dorthin. Wichtigster Arbeitgeber für die Bischofsheimer wurde jedoch die Eisenbahn, die die Geschichte des Ortes entscheidend geprägt hat. Nachem 1858 die Linie Mainz-Darmstadt und 1863 die Strecke Mainz-Frankfurt eröffnet worden waren, wurde ab der Jahrhundertwende der Bahnhof Bischofsheim zum größten Verschiebebahnhof Süddeutschlands und zum Entlastungsgüterbahnhof von Mainz ausgebaut. Dies trug wesentlich zum Wachstum von Siedlung und Bevölkerung bei. Durch den Zuzug von Eisenbahnangestellten und Fabrikarbeitern entstand auch eine katholische Gemeinde, nachdem Bischofsheim - abgesehen von einigen Juden - rein evangelisch gewesen war. Die Veränderungen im Zuge der Industrialisierung wirkten sich selbstverständlich auch auf die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung aus. Verwiesen sei hier auf Schul- und Ortsstraßenbau, die sich in den vorliegenden Akten spiegeln. Diese geben auch Auskunft über die Folgen der französischen Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg und des passiven Widerstands. Da dieser insbesondere auch von zahlreichen Eisenbahnern ausgeübt wurde, kam es in Bischofsheim zu zahlreichen Ausweisungen durch die Besatzungsbehörden. Ende der 1920er Jahre plante die Ortsverwaltung die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen. Diese beiden Projekte brachten die Gemeinde im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise in arge finanzielle Bedrängnis. In dieser Situation wurde erstmals der Gedanke an eine Eingemeindung nach Mainz wach, der nach harten Auseinandersetzungen in Bevölkerung und Gemeinderat schließlich realisiert wurde. Zum 01.01.1930 wurde Bischofsheim zusammen mit dem benachbarten Ginsheim-Gustavsburg sowie mit Bretzenheim und Weisenau in die Stadt Mainz eingemeindet, die sich von einer Ausdehnung ihrer Fläche Vorteile versprach. 1930 verdoppelte sich ihr Areal von 4096 ha auf 8195 ha, davon entfielen 930 ha auf die Gemarkung Bischofsheim. Nach der Eingemeindung fungierte zunächst der seitherige Bürgermeister Fischer als Ortsvorsteher, bis er nach der nationalsozialistischen Machtergreifung von dem Parteigenossen Fritz Eitel abgelöst wurde, der auch dem Stadtteil Ginsheim-Gustavsburg vorstand. Während seiner Amtszeit begann die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung, die ihren ersten Höhepunkt in der Pogromnacht vom 9./10.11.1938 erreichte. Damals wurde die Bischofsheimer Synagoge beschädigt. Die noch in Bischofsheim verbliebenen jüdischen Einwohner wurden während des Krieges Opfer des Holocaust. Opfer forderten auch die alliierten Bombenangriffe, die auf den Bahnhof zielten, vielfach aber auch die Siedlung in Mitleidenschaft zogen. Nach dem Krieg wurde der Rhein zur Grenze zwischen zwei Besatzungszonen bzw. Bundesländern. Infolgedessen wurde auch die Verbindung zwischen Mainz und Bischofsheim gelöst, Bischofsheim erklärte sich wieder zur selbständigen Gemeinde im Kreis Groß-Gerau. Bürgermeister und Ortsvorsteher von Bischofsheim (1853-1945), (Quelle: Mangold, S. 114 und Bischofsheimer Geschichtsblätter 14, 1965 (Sondernummer). Auf eine Auflistung der Schultheißen und Bürgermeister vor 1853 wurde verzichtet, da sich aus den Archivalien Abweichungen von den Amtszeiten ergaben, die in der gen. Literatur genannt werden. Zur Überprüfung und ggf. Richtigstellung müssen auch Archivalien herangezogen werden, die im Gemeindearchiv in Bischofsheim aufbewahrt werden. Insbesondere sind die Rechnungen heranzuziehen.) 1853-1862: Johannes Schneider, Bürgermeister; 1862-1865: Michael Dammel, Bürgermeister; 1865-1909: Philipp Jakob Wiesenecker, Bürgermeister; 1910-1920: Heinrich Hünerkopf, Bürgermeister; 1921-1933: Georg Fischer, Bürgermeister, ab 1930 Ortsvorsteher; 1933-1939: Friedrich Eitel, Ortsvorsteher; 1939-1945: Georg Fischer, Ortsvorsteher Bevölkerungsentwicklung Bischofsheim Quellen, soweit nicht anders angegeben: Mangold, S. 73. 1792: Gesamt: 400; 1829: Gesamt: 668; 1861: Gesamt: 1078; 1865 (statistische Übersicht in Aktenband 621): Gesamt: 1169, hiervon evang.: 1093, kath.: 6, Juden: 70, Häuser: 146; 1873: Gesamt: 1404, (lt. Hartwig-Thürmer, S. 11ff.): hiervon kath.: 50, Juden: 60; 1895: Gesamt: 2264; 1900: Gesamt: 2961; 1910: Gesamt: 4456, hiervon evang.: 3686, kath.: 717, Juden: 46; 1930: (lt. "Groß-Mainz", S. 5:) Gesamt: 5438, hiervon evang.: 4358, kath.: 982, Juden: 31, Häuser: 690; 1939: Gesamt: 6407 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.); 1948: Gesamt: 7412 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.) Bischofsheimer Geschichtsblätter 1950 ff. (= Publikationsorgan des Heimat- und Geschichtsvereins Bischofsheim); "Groß-Mainz". Sonderausgabe des Mainzer Anzeiger zum 1. Januar 1930. Beilage zur Ausgabe Nr. 303 vom 31.12.1929; Hansel, Klaus: Das Stift St. Victor vor Mainz. Phil.Diss. Mainz. Gernsheim 1952.; Hartwig-Thürmer, Christine: Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim. Die Mainspitze unterm Hakenkreuz. Frankfurt/M. o.J.; Dies.: "Hier war’s schon schlimm ...". In: Als die letzten Hoffnungen verbrannten. 9./10.November 1938. Mainzer Juden zwischen Integration und Vernichtung. Mainz 1988 (Mainz Edition, Bd.5), S. 115-125.; Leiwig, Heinz/ Neliba, Dieter H.: Die Mainspitze im Fadenkreuz der Royal Air Force und der 8. USAAF - Bischofsheim 1939-1945 -. Ginsheim-Gustavsburg 1985.; Mangold, Georg: Bischofsheim. Ein geschichtliches Heimatbuch. Mainz 1929 (Starkenburg in seiner Vergangenheit, Bd. 5). Müller, Wilhelm (Bearb.): Hessisches Ortsnamenbuch Bd.1: Starkenburg. Darmstadt 1937.; Ruppel, Hans-Georg/ Müller, Karin (Bearb.): Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaates Hessen. Darmstadt 1976 (Darmstädter Archivschriften, Bd. 2).; Staab, Franz: Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit. Wiesbaden 1975 (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 11).
Das ca. 13 Meter umfassende Archiv der Gemeinde Ebersheim gelangte im Jahr 1970 (Zugangsnummer 1970/16) - also nach der Eingemeindung von 1969 - in das Stadtarchiv Mainz. Die Akten, Amtsbücher und einige Pläne befanden sich in einem völlig ungeordneten Zustand. Laut einem Vermerk vom 09.12.1949 in Nr. 638 "Brände in Ebersheim" wurde ein großer Teil der Gemeindeakten durch Kriegseinwirkungen im 2. Weltkrieg vernichtet. Eine Aufstellung über das fehlende Aktenmaterial ist im Bestand nicht vorhanden. Es kann sich hierbei zum Beispiel um Gemeinderatsprotokolle, Vereinsakten, Akten zur Reichstags-, Landtags- und Gemeinderatswahlen handeln, die im Bestand Ebersheim fehlen. Die Unterlagen der Gemeinde Ebersheim dokumentieren hauptsächlich den Zeitraum 1815-1863, enthalten aber auch - allerdings nur wenige - Schriftstücke aus dem 18. Jahrhundert. Innerhalb dieser Spanne sind aber zahlreiche Lücken vorhanden. Die Ordnungsarbeit des Bestandes wurde erheblich erschwert durch viele Lose-Blattsammlungen neben Einzelfallakten innerhalb eines Bündels. Die Einzelfallakten mußten zum Teil aufgelöst und neue Akteneinheiten gebildet werden. Wegen der langen Laufzeit in einzelnen Akten und wegen der Neubildung von Aktenbetreffen wurden die Titel der verzeichneten Akten bewußt ausführlich formuliert. Sie wurden ergänzt durch ausführliche Untertitel (Enthält, Enthält u.a.); betrefffremde Archivalien innerhalb einer Akteneinheit wurden in "darin" -Vermerken kenntlich gemacht. Bei der Verzeichnung wurde von einer größeren Kassation abgesehen, weil noch keine Vergleichsmöglichkeiten zu den Überlieferungen in anderen Vorortarchiven bestanden. Um Doppelüberlieferungen innerhalb des Bestandes zu vermeiden, wurde gelegentlich eine Einzelblattkassation, z.B. bei Formularen, vorgenommen. Bei der Klassifikation der verzeichneten Akten wurde versucht, eine Angliederung an den hessischen Registraturplan des Jahres 1908 herzustellen. Bedingt durch die Vielzahl und die Verschiedenheit der Aktenbetreffe und die lange Laufzeit innerhalb einzelner Akten wurden vor allem die Übertitel des Registraturplanes stark abgeändert. Die Geburts-, Heirats- und Sterberegister der Jahre 1798-1802 wurden dem Bestand entnommen und den Zivilstandsregistern von Ebersheim im Bestand 50 "Personenstandsregister und Personenstandsakten" unter der laufenden Nr. 272 angegliedert. 1985 erfolgte noch einmal eine Aktenablieferung der Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (Zugangsnummer 1985/25) mit einem Umfang von ca. 4 Metern. Die Akten, mit einer Laufzeit bis 1975, haben ihren Schwerpunkt in den Bereichen Wahlen sowie Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Sie wurden analog zu den Gliederungspunkten geordnet und als Nachtrag ans Ende des Findbuchs gesetzt. Ortsgeschichte Ebersheim: 2.Hälfte des 8. Jh.: Erste urkundliche Erwähnung (Urkundenbuch des Klosters Fulda I Nr. 191 und 217); bis 1420: Wechselnde Herrschaftsverhältnisse; 1420: Übergang an das Erzstift Mainz, Zugehörigkeit zum kurfürstlichen Amt Nieder-Olm, seit 1782 zum Vizedomamt Mainz, Amtsvogtei Nieder-Olm; 1798: Eroberung durch die Franzosen; 1801: Mit dem Übergang an Frankreich (Friede von Lunéville) Zuweisung an den Kanton Nieder-Olm im Departement Donnersberg, Zugehörigkeit zur Mairie Nieder-Olm, seit 1807 Mairie Ebersheim; 1814: Abzug der Franzosen; 1816: Angliederung an das Großherzogtum Hessen, Zugehörigkeit zum Kanton Nieder-Olm in der neugebildeten Provinz Rheinhessen; 1835: Einteilung der Provinz Rheinhessen in Kreise, Zuweisung von Ebersheim zum Kreis Mainz; 1909/1911: Bau des Forts Muhl der Festung Mainz; 1945: Zuweisung zum Landkreis Mainz mit Sitz in Oppenheim, Bildung des Regierungsbezirks Rheinhessen; 1946: Bildung des Landes Rheinland-Pfalz; 1969: Im Zuge der Verwaltungsreform Eingemeindung nach Mainz, Stadtteil Mainz-Ebersheim. Bürgermeister von Ebersheim seit 1808: Friedrich Schäfer, Maire in Ebersheim, ab 18.01.1814 Bürgermeister (1808-1818); Michael Sieben (1818-1819); Johann Becker (1819-1831); Johann Bär (1831-1833); Michael Knußmann II. (1833-1849); Johann Kimpling (1849-1853); Philipp Glaser (1853-1859); Jakob Becker VI. (1859-1875); Lorenz Eckert III. (1875-1891); Nikolaus Becker (1891-1896); Matthäus Sieben (1896-1916); Peter Vollmer (1916-1922); Peter Fuchs (1923-1927); Balthasar Becker III. (1929-1936); Heinrich Herdt (1936-1944); Balthasar Becker III. (1945-1956); Johann Baptist Eckert II. (1956-1964); Johann Ambros Becker (seit 1964, ab 1969: Ortsvorsteher) Einwohnerverhältnisse Ebersheim: 1780: 540 (in 124 Häusern); 1850: 1073 Katholiken, 1 Protestant, 47 Juden; 1871: 1083 Katholiken, 17 Protestanten, 56 Juden; 1882: 1043 Katholiken, 12 Protestanten, 52 Juden; 1905: 1069 Katholiken, 7 Protestanten, 38 Juden; 1927: 1057 Katholiken, 9 Protestanten, 33 Juden; 1941: 1150 Katholiken, ca. 10 Protestanten; 1983/Gesamt: ca. 4000 Einwohner Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905; Hoffmann, Klaus Dietrich: Die Geschichte der Provinzial- und Bezirksregierung für Rheinhessen. 12.07.1816-01.10.1968. Mainz 1977; 1500 Jahre Ebersheim, Festschrift zur Jubiläumsfeier der Gemeinde Ebersheim im Jahre 1964, Oppenheim 1964; 120 Jahre Sängervereinigung 1862/63 Mainz-Ebersheim e.V., Festschrift zum 120jährigen Jubiläum, 1983; 800 Jahre Kirche im Dorf 1184-1984, Festschrift zur 800-Jahrfeier der 1. urkundlichen Erwähnung einer Kirche in Ebersheim und zur 75-Jahrfeier der Erweiterung der heutigen Kirche, Klein-Winternheim 1984.
Flugblätter, Plakate, Broschüren und sonstige Dokumente (v. a. aus Privatbesitz) zur (Alltags-) Geschichte von Mainz im 20. und 21. Jahrhundert,.
Verwaltungsgeschichte: Mit Kriegsbeginn 1939 wurden nach Verabschiedung des Reichsleistungsgesetzes in der Fassung vom 1. September 1939 sowie des § 1911 des BGB in der Fassung vom 11. Oktober 1939 (Vgl. RGBl 1939 I, S. 2026 ff.) Abwesenheitspflegschaften und -verwaltungen für jüdische Vermögen jeder Art einschließlich eingelagerter Güter, feind-ausländische Beteiligungen an deutschen Firmen, Immobilien und eingelagerte Warenbestände angeordnet. Auch der Besitz Deutscher, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Ausland aufhielten, konnte hiervon betroffen sein. Dabei konnte es sich durchaus um komplette Schiffsladungen handeln, z.B. von Schiffen, die durch die Kriegsgefahr zur Umkehr gezwungen waren. So wurden den Bevollmächtigten der Reichsstelle für Holz oder dem reichsstatthalter in Hamburg komplette Holzladungen unterstellt, deren Zuordnung zu Eigentümern oder zum Lagerungsort Hamburg damals nicht gelungen ist. Die gerichtlich bestellten Pfleger bzw. Verwalter waren in der Regel Kaufleute und Rechtsanwälte, denen eigentlich Handlungen zum Wohle ihrer Pfleglinge auferlegt waren. Im weiteren Kriegsverlauf wurden aber Teile der Vermögen dem Reich oder dem "Volksvermögen" zugeführt, so dass sich nicht mehr alle Pfleger um echte Aufklärung der Eigentumsverhältnisse kümmerten bzw. das auch in Ermangelung von Informationen nicht konnten, weil Unterlagen fehlten und kriegsbedingt nicht beschafft werden konnten. Die in diesem Bestand verzeichneten Unterlagen zur Verwaltung von Vermögenswerten feindlicher Ausländer, im Ausland aufhältlicher Deutscher und ausgereister (geflüchteter) Juden entstanden zunächst in der Abt. 5 der Staatsverwaltung in Hamburg (Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung), bevor sie im Verlauf des Krieges an den Führungsstab Wirtschaft für den Wehrwirtschaftsbezirk X übergingen. Wie sie von hier an die Geschäftsstelle der Großen Strafkammer 8 (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts gelangten, wird sich im einzelnen nicht mehr rekonstruieren lassen. Von hier wurden sie 1999 an das Staatsarchiv abgegeben und - da provenienzgerecht nicht dem Landgericht zuzuordnen - zu dem vorliegenden Bestand formiert. Neben den einzelnen Pflegschaftsvorgängen fanden sich auch einige wenige allgemeine Verwaltungsvorgänge zur Behandlung der Pflegschaften. Archivierungsgeschichte: Die Archivhelfer Herr Köppe und Herr Nowak haben die zumeist schmalen Einzelvorgänge unter Anleitung des Unterzeichneten entmetallisiert, umgebettet und erfaßt; Herr Köppe hat anschließend die Archivalien mit "findbuch" verzeichnet; sie wurden vom Unterzeichneten überarbeitet und indiziert. März 2006 Lorenzen-Schmidt
Carl Richard Müller wurde am 2. Juni 1889 in Knauthain bei Leipzig geboren. Nach dem Schulabschluss erlernte er von 1903-1906 den Gärtnerberuf und arbeitete dann in mehreren deutschen und schweizerischen Orten. Von Anfang 1908 bis Oktober 1909 hatte er eine Stelle als Gärtner auf dem Friedhof an der Casinostraße in Solingen. 1910 und 1911 leistete er seinen Wehrdienst als Marineartillerist in der deutschen Kolonie Tsingtau in China ab. Am Ende seiner Dienstzeit schloss er einen mehrjährigen Arbeitskontrakt mit der Firma Hernsheim, die Handel und Pflanzung im deutschen Kolonialgebiet Neuguinea/Bismarckarchipel am Äquator nördlich Australiens be-trieb. 1912 arbeitete er auf dem Bismarckarchipel und der Salomoneninsel Bougainville. Nach einem ereignisrei-chen Jahr, in dem er zum ersten Mal seinen Kindheitstraum als Pflanzer in der Südsee verwirklichen konnte, aber auch manche Illusion über das Lebens in den Kolonien verlor, wurde der Arbeitsvertrag (anscheinend nach Differenzen mit der Firma) vorzeitig beendet und Müller kehrte auf dem Weg über Australien nach Deutschland zurück. Schwere Malariaanfälle quälten ihn auf der Heimreise und in Deutschland, aber die Heimat konnte ihn auf Dauer nicht halten. Vom Sommer 1913 bis zum Frühjahr 1914 suchte er sein Glück in Argentinien, fand aber keine befriedigende Arbeit und entschloss sich, die Einwanderung nach Australien zu beantragen. Ende Juni 1914 hatte er die nötigen Einreisepapiere und bestieg in Antwerpen den deutschen Dampfer Roon mit dem Ziel Freemantle. Als im August 1914 der Weltkrieg ausbrach und Großbritannien auf die Seite der deut-schen Gegner trat, musste das Schiff die Reise nach Australien abbrechen und in Niederländisch-Indien Zuflucht suchen. Müller bewarb sich bei einer deutschen Firma in Java, wurde angenommen und trat Ende August 1914 in Sumatra eine Assistenzstelle auf einer Pflanzung an.Von 1914 bis 1940 arbeitete er auf vier verschiedenen Stationen, seit 1927 auf Tandjongdjati im Süden Sumat-ras, wo er Kaffee und Kautschuk anbaute, und ihn die belgischen Besitzer 1939 zum Leiter ernannten. Dem Höhepunkt der Karriere folgte ein schlagartiges Ende. Der Überfall der Wehrmacht auf die Niederlande am 10. Mai 1940 machte die deutschen Staatsbürger zu Feinden im holländischen Kolonialreich. Für Müller und viele andere begann die Zeit der Internierungshaft - bis Ende 1941 im niederländischen Camp Alasvallei im Norden Sumatras, dann unter britischer Kontrolle im Lager Premnagar bei Dehra Dun in Nordindien am Fuße des Hima-laya. Erst im Herbst 1946 wurde der Gefangene Carl Richard Müller Nummer 56134 entlassen und kam im Dezember 1946 in Solingen an.Hier fand er Arbeit in der Gärtnerei Diederich in Wald, der er auch als Rentner mit Gelegenheitsarbeit die Treue hielt. 1966 musste er wegen schlechter Gesundheit sein selbständiges Leben aufgeben und zog in das Eugen-Maurer-Heim in Gräfrath. Dort starb er am 21. März 1973. Der Nachlass hat einiges aus dem abenteuerlichen Leben Müllers bewahrt. Die erzwungene Untätigkeit während der langen Internierungsjahre nutzten Müller und andere Gefangenen zum Schreiben und für Vorträge im eigenen Kreis. Von diesen Arbeiten sind Stücke erhalten, die vor allem für die Erforschung deutscher Kolonialherrschaft und europäischer Pflanzerarbeit im Südseegebiet von Interesse sind. In erster Linie sind Müllers autobiographische Manuskripte über die Jahre 1912-1940 zu nennen, die er als "Ro-man eines Glückssuchers" zusammenzufassen dachte (Aktenstücke 11 und 12 mit Ergänzung durch die Fotogra-fien in den Aktenstücken 6 und 7 und Karten in den Aktenstücken 17 und 26). Dazu kommen zahlreiche Aufsätze Müllers über die Pflanzenkulturen, wirtschaftliche und technische Probleme auf den Pflanzungen und Ab-handlungen über die Natur und Tierwelt Indonesiens, vornehmlich Sumatras (Aktenstücke 13 bis 16). Arbeiten von Mitgefangenen über ihre Erfahrungen in Indonesien und Australien finden sich im Aktenstück 23, u.a. auch ein Bericht über die Internierungshaft in Sumatra mit einem kürzeren Anhang über die Zeit in Indien. Über das Lagerleben in Dehra Dun erfährt man verhältnismäßig wenig; Müller hat allerdings ein Heft mit dem Titel "Männerworte" (Aktenstück 5) aufbewahrt, in dem sich 22 Mitgefangene mit Worten der Erinnerung eingetragen haben. Über Müllers Leben in Solingen nach 1946 sind in erster Linie Fotografien erhalten, von denen vor allem die Arbeiten für die Fa. Diederich von lokalgeschichtlichem Interesse sein können (Aktenstück 8). Desweiteren enthält der Bestand eine Akte des Sozialamtes der Stadt Solingen. Der Bestand wurde dem Stadtarchiv vom Sozialamt in einem Koffer übergeben, der von obigen Unterlagen bei der Verzeichnung getrennt wurde. Erstmals erfaßt wurde der Bestand im September 1998 von Anika Schulze, erschlossen von Hartmut Roehr im Jahre 2007.
Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.
Verwaltungsgeschichte: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Archivierungsgeschichte: Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 211-3 Oberappellationsgericht, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Das Oberappellationsgericht (OAG) der vier freien Städte Deutschlands wurde 1820 als gemeinsames oberstes Gericht der Städte Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck in Lübeck eingerichtet. Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen blieb das Gericht ab 1867 als OAG der freien Hansestädte erhalten. Mit der Einrichtung des Bundesoberhandelsgerichtes in Leipzig verlor es einen wesentlichen Teil seiner Kompetenzen. Es wurde 1879 aufgelöst und fand im Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg seinen Nachfolger. Das OAG war das generelle Gericht dritter Instanz für die beteiligten Städte. Es verhandelte auch Austrägalsachen zwischen Fürsten des Deutschen Bundes. Daneben war es Prüfungskommission für die Advokaturkandidaten aus Bremen seit 1821, aus Lübeck seit 1826, aus Frankfurt seit 1858 und aus Hamburg seit 1870. Die Prozeßaktenbestände und die Prüfungsakten für die Anwärter zur Advokatur wurden 1952 auf die vier beteiligten Städte verteilt, nachdem Lübeck bereits 1936 die Verwaltungsakten erhalten hatte. Der hamburgische Best. enthält 2182 Prozeßakten in zivilrechtlichen und 133 in strafrechtlichen Sachen. Im Zivilrecht ist der Bereich des Handelsrechtes dominant. Im Gegensatz zum Prozeßaktenmaterial des Reichskammergerichtes sind die Akten des OAG wegen der Zurücksendung der Beweisunterlagen außer in juristischer Hinsicht nicht sehr ergiebig.
Findhilfsmittel: Findbuch; Findkartei (teilweise online recherchierbar); zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Die erste Eisenbahn in der preußischen Provinz Sachsen nahm ihre Fahrt im Jahre 1839 zwischen Magdeburg und Schönebeck auf. Sie war das erste Teilstück der 1839/40 eröffneten Eisenbahnlinie Magdeburg-Leipzig, die mit einer Streckenführung von Preußen über Anhalt-Köthen bis nach Sachsen die erste länderübergreifende Bahnverbindung in Deutschland darstellte und im Jahre 1841 mit dem Bahnhof Köthen auch den ersten deutschen Eisenbahnknotenpunkt aufwies. Verantwortlich zeichnete für Bau und Betrieb dieser Eisenbahnlinie die Magdeburg-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vorrangig private Eisenbahngesellschaften trieben damals die verkehrstechnische Revolution auf der Schiene voran. Viele weitere Schienenverbindungen entstanden in der Folgezeit, so im Jahre 1843 die Strecke Magdeburg-Halberstadt und 1845 die Linie Berlin-Potsdam-Magdeburg. Nach dem Scheitern einer Verstaatlichungsinitiative des Reiches in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts setzten von Seiten des preußischen Staates Bestrebungen ein, die Eisenbahngesellschaften aufzukaufen. Der Kauf der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft durch den Staat im Jahre 1879 war vertraglich an die Errichtung einer königlichen Verwaltungsbehörde geknüpft. Infolgedessen wurde am 29. Dezember 1879 die „Königliche Eisenbahndirektion in Magdeburg“ gegründet. Die Zuständigkeit der Direktion, die auch die Verwaltung des Hannover-Altenbekener Eisenbahnunternehmens und der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft vorsah, reichte bis in den Berliner Raum. Mit der Neuorganisation der preußischen Eisenbahnverwaltung 1895, in deren Folge auch die Eisenbahndirektion Halle entstand, war für die Eisenbahndirektion Magdeburg ein Verlust von mehr als 200 Eisenbahnkilometern verbunden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in Umsetzung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung am 1. April 1920 der Staatsvertrag zur Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen in Kraft gesetzt. Für die zunächst dem Reichsverkehrsministerium unterstellten Reichseisenbahnen wurde 1924 ein eigenens Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" gegründet. Die im gleichen Jahr gebildete Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) übernahm am 11. Oktober 1924 den Betrieb der Reichseisenbahnen. Die Verwaltung des Streckennetzes oblag den bereits 1922 gebildeten Reichsbahndirektionen. Auf die Direktion in Magdeburg hatte dies zunächst nur namensändernde Auswirkungen. Doch am 1. Oktober 1931 folgte die Schließung der Reichsbahndirektion Magdeburg und damit die Aufteilung ihrer Reichsbahnbetriebsämter auf die Reichsbahndirektionen Hannover, Halle und Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg, am 18. August 1945, wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg wiederbegründet. Ihre Zuständigkeit weitete sich in den Folgejahren auch auf die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Klein- und Privatbahnen aus. Mit dem Ende der DDR am 1. Oktober 1990 wurde die Reichsbahndirektion Magdeburg zum zweiten Male aufgelöst. Bestandsinformationen: Im Zuge der Privatisierung der Bahn im Jahre 1994 erfolgte auch die Auflösung der Verwaltungsarchive der Reichsbahndirektionen. Gemäß der vertraglichen Einigungen mit der Deutschen Bahn AG wurde das Schriftgut der ehemaligen Reichsbahndirektion Magdeburg an das damalige Landesarchiv Magdeburg abgegeben. Im Jahre 2008 kam der Bestand in die Abteilung Dessau des Landeshauptarchivs. Mit der Verstaatlichung der privaten Eisenbahngesellschaften sowie der Klein- und Privatbahnen nach 1945 gelangte auch deren Schriftgut in das Archiv der damaligen Eisenbahndirektion bzw. der späteren Reichsbahndirektion Magdeburg. Diese widerum musste infolge ihrer Auflösung im Jahre 1931 große Teile ihres Schriftgutes an die Reichsbahndirektion Hannover abgeben, weshalb sich entsprechende Archivalien heute auch im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover befinden. Auch die sich des öfteren geänderten Zuständigkeitsabgrenzungen zu den Direktionen in Halle und Berlin führten dazu, dass in den jeweiligen Archiven die unterschiedlichsten Provenienzen anzutreffen sind. Bei der Bestandsbildung der Reichsbahndirektion Magdeburg wurde eine Zäsur für das Jahr 1945/1949 vorgenommen. Im Jahr 1949 fanden die Verstaatlichungsmaßnahmen für die Klein- und Privatbahnen ihren Abschluss. Im Bahnarchiv der Reichsbahndirektion Magdeburg traf man die Entscheidung, das Schriftgut dieser Bahnen in den Bestand "G 5" als separate Bestandsgruppe zu integrieren und diesen Akten zu der Bestandssignatur "G 5" den Zusatz "Klb" für Kleinbahnen zu geben. Die Gliederung des Bestandes beruht auf einem im Bahnarchiv praktizierten Ordnungsschema. Für die Zeit von 1945-1990 wurde der Bestand "M 60" gebildet, wobei zeitliche Überschneidungen vorhanden sind. Zusatzinformationen: Wegen des großen Umfangs des Bestandes und um der Öffentlichkeit online möglichst schnell einen Zugang zu den Datensätzen auf Akten- bzw. Dokumentebene zu gewähren, erfolgt die Freischaltung einzelner Datensätze fortlaufend möglichst zeitnah nach ihrer Eingabe und Überprüfung. Es ist also zu berücksichtigen, dass die freigeschalteten Datensätze keineswegs den kompletten Bestand und teilweise auch nicht die gesamten Archivalien einer Gliederungsgruppe widerspiegeln. Enthaltene Karten: 500
Verwaltungsgeschichte: Auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers in Berlin, Dr. jur. Friedrich Geffcken, erfolgte 1859 die Umwandlung der hamburgischen Residentur (vgl. 132-5/1) in eine hanseatische. Geffcken wurde zum Hanseatischen Ministerresidenten ernannt. Als er 1866 die Residentur in London übernahm, trat an seine Stelle der bisherige Hanseatische Gesandte am Bundestag und Gesandte in außerordentlicher Mission in Kopenhagen, Dr. jur. Daniel Christian Friedrich Krüger (vgl. Mitinhaber der Firma Lüb. GmbH 12/1906 Seite 119. - Nachlass im Archiv Hansestadt Lübeck (Verzeichnis S. 745) G. Fink, Dr. Friedrich Krüger / Der Wagen, 1937, Seite 163 folgende mit Abbildungen) als Ministerresident. Gleichzeitig war er Lübeckischer Bevollmächtigter und stellvertretender Bevollmächtigter Hamburgs und Bremens beim Bundesrat. 1888 erhielt er den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. Seine Vertretung übernahm verschiedentlich der braunschweigische Geschäftsträger, Legationsrat Dr. v. Liebe, der bereits früher den hamburgischen Geschäftsträger zu vertreten pflegte, und später der lübeckische Senator Dr. Karl Peter Klügmann, der auch Krüger nach seinem Tode 1896 in der gleichen Stellung, die dieser zuletzt innehatte, folgte. Er wurde 1913 pensioniert; an seine Stelle trat der Geh. Oberregierungsrat und stellvertretende Bevollmächtigte Elsass-Lothringens beim Bundesrat, Dr. jur. Karl Sieveking. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er nur stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat für alle drei Städte. Er wurde in den Ruhestand versetzt, als die Hanseatische Gesandtschaft am 30. Juni 1920 aufgelöst wurde. Hamburg (vgl. I 5 h) und Lübeck unterhielten seitdem eigene Gesandtschaften in Berlin. Mit der Umwandelung seiner Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische ordnete Geffcken seine Registratur in der Weise, dass die vor 1859 erwachsenen Bestände die Gruppe A, die neueren Hamburger Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe B, die Bremer C, die Lübecker D und die gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe E bildeten. Unter Krüger, der ja auch seine Archive aus Kopenhagen und Frankfurt mit nach Berlin brachte, erfolgte eine Neuordnung der Registratur nach sachlichen Gesichtspunkten. Innerhalb der Sachgruppen wurde mitunter nach den drei Städten und solchen Sachen unterschieden, die ihnen allen gemeinschaftlich waren; do bildete das eine Ausnahme, und im Ganzen verzichtete dieser Ordnungsplan grundsätzlich auf eine solche äußerliche Einteilung, die ja auch in der Praxis schwer durchführbar war. Aus der Geffckenschen Registratur wurde nur wenig in die neue übernommen, der Rest als reponierte Registratur in seiner Form belassen. Als Krüger 1896 starb, ergab sich, dass die inzwischen stark angewachsene Registratur bereits sehr unübersichtlich geworden und auch teilweise in Unordnung geraten war. Mit ihrer Sichtung wurde der Gesandtschaftsregistrator Heins beauftragt. Er ordnete sie nach dem vorhandenen Verzeichnis und unterschied bei jedem Aktentitel Lübecker, Bremer, Hamburger und gemeinschaftliche Sachen. Die Lübecker (Teile aus E III e, F III g 3, F VIII, J 35, M 4 und N 1) wurden sodann an das Lübecker Archiv, die Bremer (Teile aus E III c, F III g 3, F VIII, J 35, N 1, O I f 1 und 2) an das Bremer Archiv gesandt, alles übrige nach Hamburg (Geffckensche Registratur mit Ablief. vom 02.05.1896, Gemeinschaftliche Sachen mit Ablief. vom 29.05.1896, Hamburger Sachen mit Ablief. vom 01.06.1896), nachdem Klügmanns Vorschlag, die gemeinschaftlichen Sachen nach Lübeck zu überweisen, nicht durchgedrungen war. In Hamburg sollten letztere noch einmal sorgfältig durchgesehen und auf die Städte verteilt werden. Aber nur der Lübecker Archivar bestand darauf, und so wurden die gemeinschaftlichen Sachen durch Dr. Becker noch einmal in folgende Gruppen unterteilt:Hamburg, Hamburg und Lübeck, Hamburg und Bremen, Lübeck, Lübeck und Bremen, Bremen, Gemeinschaftliches, und 1902 alles, was Lübeck mit betraf, nach Lübeck gesandt. Hatte bereits sie erste Aufspaltung durch Heins zu einer Zerreißung der Registraturzusammenhänge geführt, die umso unsinniger war, als offenbar vieles falsch eingereiht wurde, so führte die in Hamburg durchgeführte zweite Teilung endlich dazu, dass praktisch jeder zweite Sachbetreff sowohl im Lübecker wie im Hamburger Archiv zu suchen ist. Einige in Berlin zurückgebliebene Splitter dieser Registratur kamen mit der Ablieferung vom 26.09. und Oktober 1913 an das Hamburger Archiv. Die von Klügmann noch für die laufende Verwaltung benötigten Akten bildeten dagegen den Grundstock einer neuen, 1897 von Heins angelegten Registratur, die bis zum Ende der Gesandtschaft in Gebrauch war. Die Hauptabteilung „Reichs- und Bundesratssachen“ (I) zerfiel in Sachgruppen A-Z, die Hauptabteilung „Gesandtschaftssachen“ (II) in die Gruppen HG I-VII (I-XII ursprünglich vorgesehen), von denen I-IV gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gesandtschaft, V Lübecker, VI Bremer und VII Hamburger umfasste. Abgesehen von den Gruppen HG V-VII, die an die entsprechenden Städte abgegeben wurden, ist ein System in der Ablieferung der Akten dieser Registratur an die drei hansestädtischen Archive nicht zu erkennen. Das Hamburger Staatsarchiv erhielt folgende Ablieferungen: 1. 22.07.1902, enthält Akten der Hauptabteilung I, 2. 02.09.1904, enthält Akten der Hauptabteilung I, 3. 20.10.1909, enthält Akten der Hauptabteilung I, 4. 25.10.1910, enthält Akten der Hauptabteilung I, 5. 11.02.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I, 6. 26.09.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I (dazu einige Stücke aus der Ablieferung vom Oktober 1913), 7. 07.01.1915, enthält Akten der Hauptabteilung I, 8. 09.06.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 9. 07.07.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 10. 12.10.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 11. 28.09.1918, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 12. 20.11.1919, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 13. 29.06.1916. enthält unsignierte Akten. Bei der Neuordnung des Archivs musste im Interesse einer leichten Benutzbarkeit der zerrissenen Bestände ebenso wie in Lübeck – in Bremen erfolgte inzwischen eine völlige Neuaufstellung unter der Signatur „ad B 11 a 3 c 1“ – das alte Registraturschema beibehalten werden, und zwar sowohl bei der Älteren (bis 1896) wie bei der Neueren Registratur (ab 1896). Von der Geffckenschen Registratur wurden die Akten bis 1859 als Archiv der Hamburgischen Residentur (I 5 f) aufgestellt, der Rest der „Älteren Registratur“ eingegliedert. Gelegentlich notwendig werdende Umsignierungen und Umordnung innerhalb der Älteren Registratur sind in der letzten Spalte vermerkt. Dort ist auch angegeben, wenn sich zum gleichen Vorgang etwas in den beiden anderen hanseatischen Archiven befindet. (Bremen allerdings nur dann, wenn es sich trotz der Umordnung erkennen ließ). Die nicht in Hamburg vorhandenen Aktentitel sind ebenfalls mit aufgeführt; die laufende Nummer ist dann in Klammern gesetzt. Es fehlten bei der Neuordnung von der Älteren Registratur die Gruppen A II und J aus der Hamburg betreffenden Ablieferung vom 01.06.1896. Bestandsbeschreibung: Die Umwandlung der Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische Gesandtschaft erfolgte auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers Dr. Geffcken 1859. Die Hanseatische Gesandtschaft wurde am 30.06.1920 aufgelöst. Hamburg und Lübeck unterhielten seitdem wieder eigene Vertretungen in Berlin. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Teilen. Die Ältere Registratur umfaßt im wesentlichen die bis zum Tode des Ministerresidenten Dr. Krüger 1896 geführten Akten. Die von 1897-1920 in der Gesandtschaft in Gebrauch befindliche Registratur bildet den Kern der Neueren Registratur, die in Reichs- und Bundesratssachen sowie Gesandtschaftssachen unterteilt ist. Das Registraturgut wurde nach den Betreffen auf die beteiligten Hansestädte aufgeteilt. Gemeinschaftliche Sachen sind nach Hamburg und nach Lübeck gelangt. Daher ist eine starke Zersplitterung der Registraturzusammenhänge gegeben. Dem Bestandsverzeichnis ist zu entnehmen, welche Akten oder Aktenteile sich in Lübeck befinden. (Ga)
Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung Die Deputation für Handel und Schiffahrt trat 1863 an die Stelle der Schiffahrts- und Hafendeputation, von der sie folgende Aufgaben übernahm: Schifffahrtsangelegenheiten, Hafenverwaltung, Lots-, Leucht- und Tonnenwesen, Quarantänewesen, Rettungswesen, Dispachewesen, Seemannswesen, Prüfungswesen für Seeleute (Navigationsschule). An weiteren Aufgaben wurden die Geschäfte der bisherigen Kommission für die Schiffspapiere (Schiffsregistratur), der bisherigen Deputation zur Maklerordnung (Makler und Auktionatoren), der Kornordnung und der Kempe (Beaufsichtigung der Kornmaße), sowie die Aufsicht über die öffentlichen Kräne und Waagen übernommen. Das früher der Schiffahrts- und Hafendeputation unterstehende Wasserbauwesen (Strom- und Hafenbau) wurde gleichzeitig der Baudeputation übertragen. Eine neue Aufgabe war ferner die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels, die vorher die Commerzdeputation wahrgenommen hatte. Hierzu gehörte auch die Bestellung und Vereidigung verschiedener Sachverständiger. 1866 wurde die Commerzdeputation in die Handelskammer umgewandelt und bestimmt, daß diese ihre Anträge an die Deputation für Handel und Schiffahrt zu richten und dieser Behörde Gutachten zu erteilen habe. Die daher in den meisten Akten dieses Bestandes vorhandenen Stellungnahmen der Handelskammer, anderer Interessenverbände und einzelner Firmen geben diesem Bestand einen besonderen Wert. Später übernahm die Deputation als weitere Aufgaben 1866 die neugeschaffene Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, die 1875 als Deutsche Seewarte vom Reich übernommen wurde, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen als Nachfolgerin der Teerhofdeputation und 1897 die Münzstätte nach Aufhebung der Kommission für die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm 1907 das Fischereiwesen (Fischereidirektion) - Binnenfischereisachen verblieben bei der Landherrenschaft -‚ 1915 die neugeschaffene Preisprüfungsstelle (für das Stadtgebiet), 1918 die den drei örtlichen Preisprüfungsstellen übergeordnete Landespreisprüfungsstelle. Nach dem Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung übernahm die Deputation 1920 die Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiete der Zölle und Verbrauchssteuern (vorher Deputation für indirekte Steuern und Abgaben und Senatskommission für das Zollwesen), das Handelsstatistische Amt (vorher der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben unterstellt), die Abwicklung der seit 1914 von der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben bearbeiteten Kriegsmaßnahmen gegen feindliche Unternehmungen und feindliches Eigentum (Entschädigungen und Rückerstattungen), dazu ferner das neuerrichtete Freihafenamt. 1921 ging die Verwaltung der Wasserstraßen und Seezeichen auf das Reich über, und 1926 übernahm die neugeschaffene Wasserstraßendirektion (Reichswasserstraßenverwaltung) die noch bis dahin von der Deputation wahrgenommenen Aufgaben auf dem Gebiet des Wasserstraßenwesens. Bei der Deputation verblieben dagegen 1926 die Verwaltung der sogenannten “Hafenelbe“ von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen. Die Deputation übernahm 1928 das Auswanderungsamt (vorher Behörde für das Auswanderungswesen), das Innungsaufsichtsamt (vorher Aufsichtsbehörde für die Innungen), die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung (vorher Schlachthofdeputation), die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen (vorher Aufsichtsbehörde für das Bergwesen). Neben die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung trat später noch die Deichtormarktverwaltung und die Verwaltung der Jahr- und Wochenmärkte. Gleichzeitig wurde die Seefahrtsschule an die Berufsschulbehörde abgegeben. Weiter übernahm die Deputation 1930 Strom- und Hafenbau (vorher Baubehörde) und 1933 das Weltwirtschaftsarchiv (vorher Hochschulbehörde). 1933 wurde die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in Behörde für Wirtschaft umbenannt; sie unterstand der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit. Auf die Behörde für Technik und Arbeit ging 1933 Strom- und Hafenbau über. Als neue Aufgaben kamen hinzu 1935 das Arbeitsbeschaffungswesen (vorher der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unmittelbar unterstellt) und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle. Das Arbeitsbeschaffungswesen war 1936-1937 vorübergehend selbständig als “Arbeitsbeschaffungsamt“, ab 1958 Referat innerhalb der Dienststelle “Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan“, die wiederum zu der Zeit eine Abteilung der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bildete und seit 1939 selbständige Dienststelle innerhalb der Gemeindeverwaltung Hamburgs war. Während des Krieges wurden die Geschäfte dieser Dienststelle von der “Abteilung Vierjahresplan“ der Verwaltung für Handel, Schifffahrt und Gewerbe weitergeführt. Diesen Namen führte die bisherige Behörde für Wirtschaft seit 1938. Ihr wurde 1941 Strom- und Hafenbau auch wieder unterstellt. Von der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe und ihren Nachfolgebehörden wurden an das Staatsarchiv abgeliefert: 1927: Akten der Hauptgruppen I - XXX und XXXII, Kriegsakten, Akten der Übergangswirtschaft und Akten der 10. Kommission des Arbeiter- und Soldatenrats; 18.12.1929: Akten der Hauptgruppe XVI Zoll-, Steuer- und Stempelsachen (zusammen mit Akten der Senatskommission für die Zollverwaltung); 15. 3.1935: Akten der Hauptgruppe XXVIII über Personalangelegenheiten der Kaiverwaltung; 11. 8.1937: der größte Teil der jetzt im Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III zusammengefaßten Akten; 20.10.1937: Geheimakten aus den Jahren 1882-1919; 25. 4.1938: Akten der Rechnungsabteilung (RA-Akten) und Kriegsakten über die Verwaltung feindlichen Vermögens; 16. 5.1938: Akten mit Einsprüchen einzelner Firmen gegen die Veranlagung zu Beiträgen zur Detaillistenkammer 1935-1936 mit den Aktenzeichen 250-02 Nr.1-63 (sämtlich kassiert); 29. 3.1940: Akten über Seuchenbekämpfung auf Schiffen und in Häfen (P-Akten); 21.10.1943 Geheimakten aus den Jahren 1922-1935; 10. 3.1954 u. 8. 5.1957: die noch beim Amt für Hafen und Schiffahrt vorhandenen erhalten gebliebenen Reste der Akten der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe in 142 Paketen. Die Ablieferungsverzeichnisse von 1927-1943 befinden sich nunmehr in der Beiakte zu H 9780/58, die von 1954 und 1957 in der Geschäftsakte 2112-0/2 Mat. Eine wahrscheinlich schon vor 1914 als besonderer Bestand „Eichwesen“ aufgestellte Ablieferung wurde unter der - ursprünglichen - Signatur IV A, die vorher als Senatsakten (Cl.VIII Nr. XLIII) registrierten Protokolle unter III C in diesen Bestand hineingenommen. Die Protokolle wurden wie folgt abgeliefert: 23. 4.1892: Protokolle der Deputation 1886-1891, 12. 7.1892: Protokolle der Deputation 1867-1872 und Protokolle der Sektion für Schiffahrt 1864-1866, 26. 4.1902: Protokolle der Deputation 1863-1866,1873-1885 und Protokolle der Sektion für Handel 1864-1866. Von 1892-1929 wurden die Protokolle jährlich abgeliefert. Insgesamt sind etwa 100 lfd. Meter abgeliefert worden. Die nach den Kassationen verbleibenden 65 lfd. Meter sind jetzt als Registraturen I, II Spezialakten, II Generalakten und III aufgestellt worden. Die älteste, nur von 1863-1867 reichende Registratur bildet fortan den Bestand 371-8 I Deputation für Handel, Schiffahrt und. Gewerbe I (siehe besondere Vorbemerkung). Es folgt die umfangreiche und wichtigste Registratur, die nach Aufhebung der beiden Sektionen für Handel und für Schiffahrt im Jahre 1867 eingerichtet wurde. Sie zerfällt in General- und Spezialakten. Generalakten Diese Registratur wurde etwa um die gleiche Zeit wie die der Spezialakten - um 1868 - eingerichtet und bestand aus den gleichen Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit ebenfalls die Hauptgruppen XXV bis XXXII hinzukamen. Die jüngste Hauptgruppe XXXIII “Hafen- und Schiffahrtsabkommen mit Preußen“ gibt es nur bei den Generalakten. Ein nach 1920 angelegtes Behördenverzeichnis, welches die Hauptgruppe XXXIII noch nicht enthält, wurde unter der Signatur III B 5.40 in den Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten eingeordnet. Die älteren Generalakten bestanden zumeist nur aus Gesetzen, Verordnungen usw. im Druck; diese konnten größtenteils kassiert werden. Ein weiterer Teil der Akten enthielt nur Hinweise auf Spezialakten. Spezialakten Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten bestand anfangs aus den Hauptgruppen I-XXIV, zu denen im Laufe der Zeit noch die Hauptgruppen XXV-XXXII hinzukamen. Das einzige, 1954 an das Staatsarchiv gelangte Behördenverzeichnis ist offenbar erst nach der Übernahme der Zollsachen im Jahre 1920 angelegt worden. Es enthält in seinem jetzigen Zustand nur die die Hafen- und Schifffahrtssachen behandelnden Aktengruppen. Die übrigen Hauptgruppen sind ausgeheftet worden. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses und einer Sammlung der dazugehörigen Unterverzeichnisse läßt sich ein Überblick über den ursprünglichen Umfang dieser Aktengruppen, die eingetretenen Kriegsverluste, die vorgenommenen Kassationen und über die durch die Reichswasserstraßenverwaltung und die Behörde für Wirtschaft und Verkehr weitergeführten Akten gewinnen. Unter der Signatur III B 5.40.1. wurde es in diesen Bestand eingeordnet. Die Akten des “Sonderbeauftragten für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplans“ wurden aus den Hauptgruppen VI und XXI herausgenommen und bilden jetzt die Hauptgruppe XXXIII. Die Sonderregistraturen: Kriegsakten, Akten der Kommission 10 des Arbeiter- und Soldatenrats, der Übergangswirtschaft und Geheimakten wurden als Hauptgruppen XXXIV bis XXXVIII diesem Bestand angehängt. Die Gruppen XXVII “Auskünfte“ und XXVIII “Personalien“ wurden aufgelöst und auf zum Teil neueingerichtete Untergruppen verteilt. Mit den Ordnungszahlen 100 ff. oder 200 ff. wurden nur mit Gruppensignaturen versehene sogenannte “Sammelakten“ und aus ungeordneten Schriftstücken gebildete Akten den Untergruppen angehängt. Der Bestand Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III ist eine Zusammenfassung verschiedener Aktenreihen, die neben der Hauptregistratur (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe II Spezialakten und II Generalakten) - siehe besondere Vorbemerkung - entstanden waren. 29.XI.1960 Homann Bestandsbeschreibung: Band 1: Generalakten Bände 2-4: Spezialakten Bände 5-6: Hinweissammlung Zu den von der Schiffahrts- und Hafendeputation 1863 übernommenen Aufgaben (s. 371-8 I) traten die folgenden hinzu: 1866 die Bearbeitung von Angelegenheiten des Handels und die Kaiverwaltung, 1868 die Norddeutsche Seewarte, 1870 das Eichwesen, 1875 die Aufsicht über die Strandämter, 1882 die Aufsicht über den Petroleumhafen, 1897 die Münzstätte. 1907 wurde die Deputation durch Vertreter der Gewerbekammer und der Detaillistenkammer erweitert und in Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. Die Deputation übernahm weiter 1907 das Fischereiwesen, 1915 und 1918 die Preisprüfungsstellen, 1920 die nach Übergang des Zollwesens auf die Reichsverwaltung bei Hamburg verbliebenen Aufgaben auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern, das Handelsstatistische Amt und das Freihafenamt, 1926 die Verwaltung der sogenannten "Hafenelbe" von Orthkaten bis Blankenese und das Hafenlotsenwesen, 1928 das Auswanderungsamt, das Innungsaufsichtsamt, die Schlachthof- und Viehmarktverwaltung, die Aufgaben der Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten und das Bergwesen. 1933 wurde die Deputation in Behörde für Wirtschaft umbenannt und der Verwaltung für Wirtschaft, Technik und Arbeit unterstellt. 1935 kam als neue Aufgaben das Arbeitsbeschaffungswesen und die Preisbildungs- und Überwachungsstelle hinzu. 1938 wurde die Behörde für Wirtschaft in Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe umbenannt. 1938 und dann wieder während des Krieges wurden die Geschäfte der Dienststelle "Sonderbeauftragter für Wirtschaftsförderung und Vierjahresplan" wahrgenommen. Nach dem Kriegsende 1945 wurden im Zuge der Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung die Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Verwaltung für Handel, Schiffahrt und Gewerbe neu geregelt. Nachfolgebehörde wurde 1946 die Verwaltung für Wirtschaft und Verkehr, die 1947 in Behörde für Wirtschaft und Verkehr umbenannt wurde (s. 371-16 I). Der Best. umfaßt die nach Aufhebung der Sektionen 1867 eingerichtete Hauptregistratur und bildet das Kernstück der wirtschaftsgeschichtlichen Überlieferung der Jahre 1868-1946/47. Er ist gegliedert in General- und Spezialakten. Beide Aktengruppen sind nach dem gleichen Registraturplan organisiert und in über 30 Hauptgruppen (z.T. identisch mit Zuständigkeitsbereichen) unterteilt. Hinweis: 371-6, 371-9, 371-16 I, 373-4, 373-7 I, 326-2 I (Ga)
Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2009. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 371-8 III Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe III, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält zum einen Akten der Jahre 1923-1937, die als Senatskommissionsakten oder Senatsakten entstanden sind und bei der Übernahme der Geschäfte durch die Deputation nicht in die Hauptregistratur eingegliedert wurden, zum anderen Unterlagen der Kriegs-, Übergangs- und Nachkriegswirtschaft (Preisprüfungsstelle) der Jahre 1914-1928. Inhaltlich gliedert sich der Best. in Akten des Senatskommissars für die Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft, Akten zu Handel mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Tier- und Pflanzenkrankheiten, Handelsverträgen, Kohlenwirtschaft, Fleischversorgung, Landeszollangelegenheiten, Seuchenbekämpfung, Schlachthof, Weingesetzgebung und Weinkontrolle sowie Akten der Rechnungsabteilung 1923-1925.
Verwaltungsgeschichte: Vorbemerkung An die Stelle einer früheren Senatsdeputation für Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesen trat für die Eisenbahnangelegenheiten 1867 im Zusammenhang mit der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes bedingten Neuordnung der Aufgabenverteilung das Eisenbahn-Commissariat. Dieses wurde durch das Organisationsgesetz von 1896 durch die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten ersetzt. Für die technischen Angelegenheiten war daneben eine Abteilung der Baudeputation (Best. 321-7; Ing. Abt. IV c der 1. Sektion, Abt. für das Eisenbahnwesen der Sektion 1, Abt. des Ing.-Wesens für Transporte und Eisenbahn, Ing.-.Wesen Abt. für Verkehr, endlich Abt.des Tiefbauamts) zuständig. Weiter befaßten sich mit Eisenbahnangelegenheiten die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe (s. dort Best. 371-8 Abt.XVIII sowie die Polizeibehörde, sowie 374-2 Hamburgisches Post- und Telegrafenwesen). Von 1906-1921 bestand eine besondere Senatskommission für die Stadt- und Vorortsbahnen (374-12), deren Aufgaben und Akten 1921 wieder auf die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten übergingen, die die Registratur zum Teil weiter benutzte. 1928 wurde die Senatskommission aufgelöst. An ihre Stelle trat die Abteilung für Eisenbahnangelegenheiten in der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe, später mit Kraftfahr- und Landstraßenverkehr zu einer Verkehrsabteilung zusammengefaßt. Die Registratur der Senatskommission wurde bei der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bis in die 30er Jahre fortgeführt. Ablieferungen erfolgten durch diese am 27.4. und 27.5.1929 (Geschäftsakte II 1087/29) und am 21.3.1940 (Geschäftsakte H 3345/40). Die Akten sind nach dem alten Schema der Senatskommission, das anscheinend bald nach deren Begründung geschaffen wurde, durch Herrn Köhlert 1955/56 neu aufgestellt und nachfolgend verzeichnet worden. Die am 10.5.1928 abgegebenen wenigen Personalakten konnten vernichtet werden. Die alten Ablieferungsverzeichnisse liegen unter II 1087/29. 1.6.1956 Bestandsbeschreibung: Das für die Eisenbahnangelegenheiten seit 1867 im Zusammenhang mit der durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes bedingten Neuordnung zuständige Eisenbahn-Commissariat wurde 1896 durch die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten ersetzt. Für die technischen Angelegenheiten war daneben eine Abteilung der Baudeputation zuständig; des weiteren befaßten sich die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe sowie die Polizeibehörde mit dem Eisenbahnwesen. Von 1906-1921 bestand eine besondere Senatskommission für die Stadt- und Vorortsbahnen (s. 374-12), deren Aufgaben und Akten 1921 auf die Senatskommission für die Eisenbahnangelegenheiten übergingen. 1928 wurde die Senatskommission aufgelöst. An ihre Stelle trat die Abteilung für Eisenbahnangelegenheiten in der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Die Registratur der Senatskommission wurde bei der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe bis in die 1930er Jahre weitergeführt und dann an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Akten wurden im Registraturzusammenhang belassen und bilden den Best., der sich drei Teile gliedert: Allgemeine Eisenbahnangelegenheiten, Hamburgische Eisenbahnangelegenheiten sowie Schaffung eines Zentralbahnhofs und einer Güterumgehungsbahn. (Ga)
Verwaltungsgeschichte: Zwei Jahre nach Gründung der Hamburgischen Universität entstand 1921 die Hochschulbehörde. Sie führte die Aufsicht über Universität, Volkshochschule, Technisches Vorlesungswesen, Allgemeines Vorlesungswesen und Wissenschaftliche Anstalten. 1933 wurde die Hochschulbehörde mit der Landesschulbehörde zur Landesunterrichtsbehörde vereinigt, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Die Aufsicht über die Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe, die Hansische Hochschule für bildende Künste und die Volkshochschule ging 1934 an die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten über. Beide Behörden unterstanden der neugebildeten Verwaltung für Kulturangelegenheiten. 1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur- und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. 1938 formierte man das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur Schul- und Hochschul-Abteilung der Staatsverwaltung und übertrug die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde mit folgender Gliederung gegründet: Allgemeine Abteilung, Hochschulabteilung, Schulabteilung. 1971 wurde das Hochschulamt in der Behörde für Wissenschaft und Kunst geschaffen, die seit 1978 Behörde für Wissenschaft und Forschung heißt. Archivierungsgeschichte: Die Registratur der 1. Sektion der Oberschulbehörde bildet den Best. 361-5 I. Zunächst bestand sie aus den beiden Hauptgruppen General- und Spezialakten die Wissenschaftlichen Anstalten betreffend, später entstanden besondere Registraturen für das Vorlesungswesen, für Ausstellungs- und Kongreßangelegenheiten und für Allgemeine Verwaltung. Diese wurden 1914/15 abgeschlossen; eine neue Zentralregistratur entstand, deren Akten sich im Best. 361-5 II befinden. Dieser gliedert sich in Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Gebäude, Personalien, Unterricht und Wissenschaftliche Aufgaben. 1952 erfolgte ein Registraturschnitt, durch den eine Dezimalklassifikation eingeführt wurde. Diese Akten bilden den noch wachsenden Best. 361-1 III. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahr 2012. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-5 II Hochschulwesen II, Nr. ...
Verwaltungsgeschichte: Im Zusammenhang mit der Trennung von Staat und Kirche wurde in Hamburg erst relativ spät ein staatliches Schulwesen mit allgemeiner Schulpflicht geschaffen. Grundlage war das "Gesetz, betreffend das Unterrichtswesen" vom 11. 11. 1870. 1863 entstand bereits die Interimistische Oberschulbehörde, die das Scholarchat ablöste und ab 1871 Oberschulbehörde hieß. Sie war unterteilt in vier Sektionen: 1. Sektion für die Wissenschaftlichen Anstalten, 2. Sektion für das Höhere Schulwesen und ab 1874 auch für das Privatschulwesen, 3. Sektion für das Volksschulwesen einschließlich der Lehrerseminare, 4. Sektion für das Landschulwesen (bis 1874 für das Privatschulwesen), die um 1920 aufgelöst wurde; nur einzelne Akten wurden bis 1938 weitergeführt. Von 1865 bis 1914 war die Oberschulbehörde auch für das Gewerbeschulwesen zuständig, dieses wurde 1914 von der Behörde für das Gewerbe und Fortbildungsschulwesen und 1922 von der Berufsschulbehörde übernommen. 1921 wurde die 1. Sektion ausgegliedert und in die neugegründete Hochschulbehörde integriert. 1927 wurde im Zuge einer Verwaltungsreform die Hauptregistratur mit den Verwaltungsregistraturen zusammengefaßt. 1931 wurden die Oberschulbehörde und die Berufsschulbehörde zur Landesschulbehörde vereinigt, die ab 01.06.1933 zusammen mit der Hochschulbehörde die Landesunterrichtsbehörde bildete, die aus den beiden Abteilungen Allgemeine Verwaltung und Schulwesen sowie Hochschulwesen bestand. Am 24.09.1936 wurden die Landesunterrichtsbehörde und die Behörde für kirchliche und Kunstangelegenheiten zur Kultur und Schulbehörde zusammengelegt, die damit die Aufgaben der Verwaltung für Kulturangelegenheiten übernahm. Am 01.04.1938 wurden das Hochschulwesen und Teile des Schulwesens zur 4. (Schul- und Hochschul ) Abteilung der Staatsverwaltung formiert und die anderen Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. 1945 entstand die Schulverwaltung, 1947 wurde die Schulbehörde gegründet mit den drei Abteilungen 1. Allgemeine Abteilung, 2. Hochschulabteilung, 3. Schulabteilung. Vom 01.01.1971 bis 29.02.1980 gehörte die Schulverwaltung zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, vom 01.03.1980 bis 28.02.1989 zur Behörde für Schule und Berufsbildung und seit dem 01.03.1989 zur Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung. Archivierungsgeschichte: Der Best. Oberschulbehörde I enthält die Reste der älteren Hauptregistratur: Allgemeine Angelegenheiten, Kriegsakten des Ersten Weltkrieges, Stiftungen, die Protokolle des Plenums und der einzelnen Sektionen, Dienstgebäude und Matrikeln der Lehrkräfte. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 361-2 I Oberschulbehörde I, Nr. ...
Vorbemerkung: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes umfassen die unmittelbar Württemberg betreffenden Gewerbe-, Handels- und Zollangelegenheiten sowie Unterlagen über die Rolle Württembergs im Deutschen Zollverein. Dazu gehören die einzelnen Branchen des produzierenden Gewerbes, aber auch das Bankenwesen. Der Bestand E 40/56 setzt sich aus den folgenden Registraturrubriken zusammen: "Interna" betr. Handel und Gewerbe aus E 41 Verz. 63 und E 46 "Salinen" aus E 46 bzw. "Salinen- und Salzwesen" aus E 41 Verz. 63 "Verwendungen" betr. Handel und Gewerbe" aus E 41 Verz. 63 und E 49 Nachtrag 1938 "Zoll / Handel" aus E 36 Verz. F Dazu kommen einige Unterlagen aus E 36 Verz. 60 und E 41 Verz. 63, die nach den Länderrubriken abgelegt waren. Die Abgrenzung des Bestandes erwies sich als recht schwierig, da sich sehr viele Schnittmengen zu anderen Beständen ergaben. Insbesondere für die im Folgenden aufgelisteten Bereiche können weitere Bestände des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten relevant sein: Wirtschaftspolitik, Gewerbe und Handel im Deutschen Reich: E 40/16 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Allgemeine Außenpolitik, Norddeutscher Bund, Deutsches Reich, Bundesrat und Bundesangelegenheiten 1866-1918 Druckschriften zu Handel und Gewerbe: E 40/37 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Presseangelegenheiten, Einsendung von Druckwerken, Urheberrecht Staatliches Banken- und Finanzwesen: E 40/52 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Staatsfinanzen, Liegenschaften, Statistik und Topographie Gewerbepolizei: E 40/54 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Polizeisachen Kriegswirtschaft: E 40/72 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Kriegssachen und Militärangelegenheiten und E 74 Württembergische Gesandtschaft in Berlin Handelsschulen: E 40/74 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Wissenschaft, Kultur- Kirchen- und Schulangelegenheiten Handelsgesetzgebung: E 40/76 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Justizwesen Der größte Teil der Titelaufnahmen wurde Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl angefertigt. Da die Rubrikenzuweisung in den alten Verzeichnissen sehr uneinheitlich war, so dass stets mit weiterem Zuwachs zu rechnen war, wurde der Bestand für längere Zeit als Provisorium belassen und mit der Fertigstellung des Findbuchs bis zum Abschluss aller Titelaufnahmen und deren endgültiger Zuordnung gewartet. Der Bestand umfasst nunmehr 531 Büschel (4,4 lfd. m). Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz c) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [B] Belgien [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [E] Spanien [EAT] Tansania [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IRL] Irland [J] Japan [JA] Jamaica [MEX] Mexiko [NL] Niederlande [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [RI] Indonesien [RUS] Russland [TR] Türkei [USA] Vereinigte Staaten von Amerika
Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl
Vorbemerkung 1977: Nach der Errichtung des Großherzogtums Frankfurt wurde der württembergische Gesandte in Kassel ab dem 30. September 1810 auch am Hofe des Großherzogs von Frankfurt akkreditiert. Während der Abwesenheit des westfälischen Königs konnte der Gesandte Kassel verlassen und sich an den Hof nach Frankfurt bzw. Aschaffenburg begeben, wo der Fürstprimas und Großherzog Karl von Dalberg meistens residierte. Mit dem Ende des Großherzogtums Frankfurt im Oktober 1813 erlosch auch die Mission des württembergischen Gesandten. Die Vertreter Württembergs in Frankfurt waren: Freiherr von Gemmingen, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 30. September 1810 - 13. März 1813 Freiherr Friedrich August Gremp von Freudenstein, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 6. Mai 1813 - 5. Oktober 1813 Neben dem jeweils am Hof in Frankfurt akkreditierten Gesandten stand der frühere Resident von Plitt als Geheimer Legationsrat noch immer in württembergischen Diensten, verfaßte, ohne beglaubigt zu sein, Gesandtschaftsberichte und erledigte einzelne Aufträge des württembergischen Hofs. Demzufolge handelt es sich bei dem hier vorliegenden Schriftgut nur um den Teil, der neben der Gesandtschaftsregistratur in Kassel erwuchs. Nach der Übernahme der Akten durch das Außenministerium gelangten diese mit Unterlagen des Ministeriums in das Archiv, wo sie dem Mischbestand E 70 "Gesandtschaftsakten" angegliedert wurden. Bei der Neuordnung wurden die Akten nach den Provenienzen ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand getrennt. Danach blieb nur noch ein geringer Rest übrig, der nach dem Schema der übrigen Gesandtschaftsbestände geordnet wurde. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verz. 39 Fasz. 1-3 wurden als Vorsignatur mit der Abkürzung "Fasz" mit aufgenommen. Weiteres Schriftgut gleichen Betreffs findet sich in den Akten des Außenministeriums. Der Bestand wurde im Oktober 1975 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und im Mai 1977 abschließend geordnet. Er umfaßt den Zeitraum von 1810 - 1813 und besteht aus 12 Büscheln in 0,03 lfd. m. Stuttgart, im Mai 1977 Walter Wannenwetsch Vorbemerkung 1988: Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg im Februar 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterin Corinna Pfisterer unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Februar 1988 Kurt Hochstuhl
Vorbemerkung: Nachdem bereits 1871 die Errichtung eines württembergischen Konsulats in Nürnberg angeregt worden war, wurde 1905 auf Wunsch des Königs "zur Wahrung der Handelsinteressen Unseres Staates in der Stadt Nürnberg in Allgemeinen sowohl als in Beziehung auf einzelne Angelegenheiten Unserer Untertanen" Julius Pabst, Chemiker, Teilinhaber der Farbenfabrik Pabst und Lambrecht, Nürnberg, 1. Vorsitzender der Abteilung Nürnberg der Deutschen Kolonialgesellschaft, 28.6.1905-24.3.1922 zum Vertreter Württembergs in Nürnberg berufen. Da das Konsulat aber keine weitere Bedeutung erlangte, wurde nach Pabsts Tod auf eine Wiederbesetzung verzichtet. Das beim Konsulat erwachsene Schriftgut wurde 1923 durch die Stadt Nürnberg an das Staatsministerium abgegeben und von diesem wohl noch im gleichen Jahr an das Archiv weitergeleitet, zusammen mit Akten des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Unter der Signatur E 4 Verz. 2 Bü 765 verblieben die Unterlagen in diesem Verband, wurden jedoch in März 1977 provenienzgemäß herausgelöst und in Rahmen der Ausbildung von Inspektoranwärter Rolf Jente verzeichnet und von Oberstaatsarchivrat Dr. Cordes entsprechend der Gliederung anderer Gesandtschafts- und Konsulatsbestände abschließend geordnet. Ein mit der Ablieferung ebenfalls eingekommener Siegelstock wurde der Allgemeinen Siegelsammlung unter der Signatur E 230e eingefügt. Das vorliegende Material reicht von 1905-1920 und ist vor allen in Hinblick auf die Verhältnisse in Nürnberg während des Ersten Weltkriegs sowie auf die Bemühungen des Konsuls um Förderung kultureller Einrichtungen in Württemberg von gewissem Interesse. Über die Entwicklung des Konsulats sind auch die Bestände des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und ab 1920 die des Staatsministeriums einzusehen. Der Bestand umfasst 33 Büschel in 0,1 lfd. m. Stuttgart 1977 gez. G. Cordes
Findhilfsmittel: Findbuch von 1951 (online recherchierbar) Registraturbildner: Deersheim gehört zur Stadt Osterwieck, Lkr. Harz, Sachsen-Anhalt. Deersheim gehörte im Spätmittelalter zum Hochstift Halberstadt, das 1650 als Fürstentum Halberstadt an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand. Rechte in Deersheim besaß auch das Amt Westerburg. Die Westerburg war schon 1180 von den Bischöfen von Halberstadt an die Grafen von Regenstein verliehen wurde. Nach dem Aussterben der Regensteiner 1599 erbten die Herzöge von Braunschweig-Wolfenbüttel das Amt Westerburg, doch konnte der Kurfürst von Brandenburg als Fürst von Halberstadt das Lehen 1670 einziehen. Im Pfarrdorf Deersheim und dem benachbarten Bexheim war wohl schon 1406 die Familie von Gustedt ansässig. 1538 wird sie vom Kardinal Albrecht von Brandenburg als Administrator des Bistums Halberstadt mit der Gerichtsbarkeit in beiden Dörfern belehnt. Im 18. Jahrhundert war die Gerichtsbarkeit zwischen dem Rittergut und dem Amt Westerburg geteilt, 1842 lag sie ganz beim Amt. 1706 erwarben die von Gustedt das Pfarrpatronat vom Braunschweiger Stift St. Blasius, nachdem sie bereits das Patronat über die Kapelle zu Bexheim besaßen. Das Gut blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz. Bestandsinformationen: Das Gutsarchiv der Familie von Gustedt aus Deersheim besitzt eine ältere Ordnung, wie alte Signaturen auf den Akten und ein altes Repertorium aus dem 2. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts beweisen. Daneben scheint eine nicht viel später durchgeordnete Gutsregistratur bestanden zu haben. Eine endgültige Ordnung des gesamten Akten- und Urkundenmaterials war für die Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Archivberatungsstelle der Provinz Sachsen geplant. Im Zuge der Bodenreform wurde jedoch das Gutsarchiv durch das Landeshauptarchiv geborgen und zunächst nach Wernigerode, schließlich in das Magdeburger Archiv überführt. In dieser Phase kam es wohl zu Verlusten am Bestand. Für die archivalische Neurordnung bot sich der alte Registraturaufbau, der bis auf einige Lücken wiederhergestellt werden konnte, als Gliederungssystem an. Die Bestände des alten Gutsarchivs und eine Menge loser und zum Teil bisher ungeordneter Akten mussten in dieses System verteilt werden. Dabei ist nicht zu bestreiten, dass diese Registraturgliederung Mängel besitzt. Ihre Zerreißung aber hätte die Auflösung des Bestandes herbeigeführt, zumal der Aufbau des alten Gutsarchivs stark gestört war. Die zahlreichen losen Blätter wurden auf die einzelnen Kapitel aufgeteilt und jeweils in Sammelmappen an das Ende der Kapitel gelegt. Der Bestand wird auf Grundlage eines 2000 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt. Das Hauptfindbuch zum Gutsarchiv Deersheim wurde im Januar 2014 aus einer Access-Datei in das vorliegende Archivinformationssystem überführt. Die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Depositalvertrages durch die Familie von Gustedt als Ergänzung des Depositums übergegebenen Dokumente wurden bereits 2013 unter dem Gliederungspunkt "Anhang" verzeichnet. Zusatzinformationen: Literatur: Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1952 (online recherchierbar) Registraturbildner: Langenapel gehört zur Hansestadt Salzwedel, Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt. Das im Zuge der Ostkolonisation des 12./13. Jahrhunderts gegründete Langenapel lag in der Altmark, die sich im 13./14. Jh. als Territorium herausbildete und 1449 endgültig unter die Landesherrschaft der Kurfürsten von Brandenburg gelangte. 1816 wurde die Altmark Teil der preußischen Provinz Sachsen, die bis 1945 bestand. Für 1375 ist in Langenapel eine brandenburgische Burg im Besitz derer von Crucemann belegt. Im frühen 15. Jh. ging die als Burglehen der Burg Salzwedel bezeichnete Anlage an die von dem Knesebeck (schwarzer Linie) über, die 1425/33 durch Tauschverträge mit denen von der Schulenburg das gesamte Dorf an sich brachten. Eine Erstürmung durch die Bürger von Salzwedel 1443 und ein Öffnungsvertrag von 1469 nahmen der Burg ihre militärische Bedeutung. Denoch rechnete die kurbrandenburgische Kanzlei die Knesebecks auf Langenapel im späten 15. Jh. zum exklusiven Kreis der schlossgesessenen Lehnsmannen. Das aus der Burg hervorgegangene landtagsfähige Rittergut blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz. Zum Rittergut gehörten 1842 Patrimonialgerichtsbarkeit und das Kirchenpatronat über Langenapel, das nach Osterwohle eingepfarrt war. Zum Besitzkomplex zählten weiterhin ein 1544 erworbenes Gut in Dähre und ein 1616 nachweisbares Vorwerk in Lagendorf. Um 1897 erwarben die Knesebeck von der Familie von Meding das Gut Deutschhorst, dessen Gutsarchiv in den Bestand eingeflossen ist. Bestandsinformationen: Das Archiv des von dem Knesebeckschen Gutes Langenapel wurde von dem Pfarrer Dr. Nötzel in Osterwohle sichergestellt und im Jahre 1948 vom Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg übernommen. Da der Bestand Signaturen aufwies, wurde die alte Gliederung nach den Signaturen wieder hergestellt. Die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien sowie die Erstellung eines Registers erfolgte im Jahr 1952. Die Retrokonversion des vorliegenden Findbuches wurde im Oktober 2013 durchgeführt. Der Bestand wird auf Grundlage eines 2008 geschlossenen Vertrages als Depositum im Landesarchiv Sachsen-Anhalt verwahrt. Zusatzinformationen: Literatur: Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findkartei (online recherchierbar)
Behördengeschichte: Nach Bestellung von Kreisschulräten in elf Kreisschulbezirken für die mittlere Schulaufsicht in Baden im Jahre 1864 gehörte der Kreis Emmendingen zum Kreisschulbezirk Freiburg und dann mit Wirkung vom 24. Juni 1882 nach Errichtung von 13 Kreisschulvisitaturen zum Kreisschulvisitaturbezirk Lahr. Sitz einer mittleren Schulaufsichtsbehörde wurde Emmendingen mit der Errichtung von 18 Schulkreisen in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1904. Zu seinem Sprengel gehörten die Amtsbezirke Emmendingen, Ettenheim und Waldkirch. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neuaufteilung in 14 Schulkreise, unter ihnen der Schulkreis Emmendingen mit den amtsbezirken Emmendingen, Lahr und Waldkirch. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der Inneren Verwaltung und mit der Staatsministerialerschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der Schulkreise. Zum Sprengel des Schulkreises Emmendingen gehörten nach Auflösung des Amtes Waldkirch die Amtsbezirke Emmendingen und Lahr. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Emmendingen das Staatliche Schulamt Emmendingen. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973, in Kraft getreten am 1. Januar 1974, wurde das Staatliche Schulamt Emmendingen aufgelöst, der Kreis Emmendingen dem Staatlichen Schulamt Freiburg zugeschlagen. Bestandsgeschichte: 1972 lieferte das Staatliche Schulamt Emmendingen ohne Ablieferungsverzeichnis 36,0 lfd. m. Akten an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe ab. Die Akten bildeten den Bestand "Staatliches Schulamt Emmendingen 1972/6". In diesen Bestand wurden außerdem später provenienzgerecht Akten aus der Ablieferung 1974/37 des Staatlichen Schulamtes Offenburg integriert. Ein Zettelrepertorium für einen Teil der General- und Ortsakten, angefertigt durch Dr. Werner Baumann, existierte, soweit die Unterzeichnende sich erinnert, bereits 1974. Weitere Ordnungsarbeiten am Bestand im Magazin wurden durch die Unterzeichnende bzw. unter ihrer Aufsicht noch vor 1980 durchgeführt. Ziel war die bessere Benutzbarkeit auch der unverzeichneten Akten durch Trennung der verschiedenen Aktengruppen: Generalakten, Ortsakten, Schuldienstakten, personenbezogene Unterlagen, Lehrerpersonalakten. Die Personalakten wurden dem Bestand L 50/1 - Personalakten von Lehrern I unter den Nummern 12.908-13.393 eingeordnet. Entnommen wurden außerdem die Fremdprovenienzen "Bezirksbauinspektion Emmendingen", "Bezirksschulamt Molsheim" und "Kreisschulvisitatur/Kreisschulamt Lahr". Aus den Aktengruppen des früheren Bestandes "Schulamt Emmendingen 1972/6" wurden die folgenden Bestände gebildet: G 220/1 (Generalia), G 220/2 (Ortsakten), G 220/3 (personenbezogene Unterlagen), G 220/4 (Schuldienstakten). Die Aktentitelaufnahmen des vorliegenden Bestandes fertigten Dr. Werner Baumann und Inspektoranwärter Daniel Stihler. Die Akten stammen aus zwei unterschiedlichen Registraturschichten. Dadurch ergab sich für die Ordnung des Schriftguts die Bildung von den zwei Hauptgruppen "Alter Registraturplan" und "Neuer Registraturplan" und innerhalb dieser Hauptgruppen die Gliederung nach dem Rubrikenschema des jeweiligen Registraturplans. Wann und weshalb auf einen neuen Registraturplan umgestellt wurde, konnte die Unterzeichnende nicht ermitteln. Nach Stichproben wurden bereits einzelne aus dem Jahr 1948 stammende Schriftstücke handschriftlich - wahrscheinlich nachträglich - mit den neuen Registraturzeichen versehen, und zwar mit einer von dem alten Registraturplan abweichenden römischen Ziffer + Kleinbuchstaben. Die Kennzeichnung der verschiedenen Hauptgruppen mit einem Großbuchstaben findet sich auf den Aktendeckeln. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch die Unterzeichnende. Das Findbuch wurde mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Freiburg, im Januar 1999 Erdmuthe Krieg Das vorliegende Findbuch wurde im Juni 2008 im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der Konversion hand- und maschinenschriftlicher Unterlagen durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Dabei erfolgte auch wieder die Zusammenführung der ehemals getrennten Aktengruppen, mit Ausnahme des Bestandes G 220/2 (Ortsakten). Vorliegender Bestand umfasst also nunmehr die ehemaligen Bestände G 220/1, G 220/3 und G 220/4. Der Bestand G 220/1 - Schulamt Emmendingen umfasst nunmehr 228 Nummern in 4,2 lfd. m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek
Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Freiburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen:- 1819 wurde das Amt Heitersheim aufgelöst und mit Staufen vereinigt. Im selben Jahr wurden die beiden Landämter Freiburg zu einem Landamt vereinigt. Die Bezirksämter Endingen und St. Peter wurden aufgelöst und ihre Orte dem Landamt Freiburg und dem Amt Breisach zugeschlagen.- 1924 wurde das Amt Breisach aufgehoben. Der Großteil der Gemeinden kam zum Amt Freiburg.- 1936 wurde das Bezirksamt Staufen aufgelöst, wobei dessen nördlicher Teil Freiburg zugeschlagen wurde. Das Amt Freiburg erhielt zudem die Glottertalgemeinden, Heuweiler, Bischoffingen, Bötzingen, Eichstetten und Holzhausen, verlor aber im Gegenzug Breitnau und St. Märgen an den Amtsbezirk Neustadt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Freiburg auf folgende Bestände:a) B 702/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und B 703/1, 2 B 774/1 sowie B 18/36b) E 22/1 und 2c) G 10/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 d) W 499.Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 702/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Freiburg mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 10/4, 5, 6, 8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 10/9 hingegen ging komplett in B 702/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 702/1.Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Freiburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Hinweise für die Benutzung:- Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.- Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt.Der vorliegende Bestand wurde von Bernhard Schühly und Edgar Hellwig verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 702/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr die Faszikel 1 - 5406 und misst 45 lfd.m.Freiburg, April 2008 Dr. Christof Strauß
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig
Zur Behördengeschichte: Die Zuständigkeit für das im 19. Jahrhundert beim Innenministerium ressortierende Vermessungs- und Vermarkungswesen und das bei der Finanzverwaltung ressortierende Katasterbureau und die andesvermessung wurde zunächst per Gesetz über das Staatsministerium und die Ministerien vom 6. November 1926 (Reg.Bl. S.239) der Finanzverwaltung übertragen. Mit Gesetz vom 3. Juli 1934 (Reichsges.Bl. S.534) wurde das Vermessungswesen eichsangelegenheit und war damit dem Reichsinnenministerium nterstellt. In der Folge waren gemäß Erlaß vom 28. August 1936 des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die noch unmittelbar dem Land Württemberg gehörenden Einrichtungen Topographisches Bureau) im Innenministerium zusammenzufassen, worauf die Verordnung über die Neuordnung des Vermessungswesens in Württemberg vom 10. Oktober 1936 (Reg.Bl. S.115) die Zuständigkeit für das Vermessungs- und Vermarkungswesen von der Finanzverwaltung auf das Innenministerium übertrug, und die Landesaufsichtsstelle für den körperschaftlichen Messungsdienst sowie die Topographische Abteilung des Statistischen Landesamts (als Topographisches Bureau) dem Innenministerium (Abteilung XII) angegliedert wurden. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die Verzeichnung der Unterlagen erfolgte im Rahmen der praktischen Ausbildung des 32. Fachhochschullehrgangs des gehobenen Archivdienstes durch Bernd Geil, Ulrike Glogger und Matthias Grotz, die Endbearbeitung übernahm Unterzeichnete. Die Gliederung der Akten, die 1977 vom Innenministerium, Abteilung II an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden, orientiert sich soweit als möglich an den vorhandenen Aktenzeichen. Aufgrund der Vorprovenienzen Königl. Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt, Technisches Landesamt, Finanzministerium und schließlich Innenministerium fanden sich verschiedene Aktenzeichenstufen. Die jetzige Ordnung folgt den auf der Mehrheit der Akten angebrachten Aktenzeichen der Abteilung XII des Innenministeriums. Bei der Erschließung des Bestandes wurden 0,5 lfd.m Akten der Provenienz Königliches Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort Bestand E 251 IV) abgegeben. Außerdem wurden Unterlagen der Provenienz Finanzministerium (0,05 lfd.m) Bestand E 222 b zugeordnet (mittlerweile Bestand E 222a, Stand: 2004). 0,2 lfd.m aus der Entstehungszeit vor 1945 wurden aus Bestand EA 2/203 herausgelöst und in vorliegenden Bestand integriert. Provenienztrennungen wurden nur in solchen Fällen durchgeführt, in denen dies im Hinblick auf Umfang und Aktenstruktur sinnvoll erschien. Kassiert wurden im wesentlichen Dubletten im Umfang von 0,06 lfd. m. Hingewiesen sei auf folgende Bestände, die ergänzende Unterlagen enthalten: Im Staatsarchiv Ludwigsburg: Technisches Landesamt (EL 72 I, EL 72 II) Landesfinanzamt (E 252 II) K. Steuerkollegium (E 251 I-IV) Landesvermessungsamt (EL 68) Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Finanzministerium (E 221, E 222, E 222a) Innenministerium, Personalakten Vermessungsbediensteter (E 151/22) Der Bestand umfaßt nunmehr 6,9 lfd. m mit 208 Büscheln (Bestellnummern 1-209, Nr. 180 ist nicht belegt) bei einer Laufzeit von 1818-1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1951. Der überwiegende Teil der Akten stammt aus dem 20. Jahrhundert. Stuttgart, im Januar 1995 Sabine Schnell
Vorbemerkung: Den Inhalt des vorliegenden Repertoriums bilden Akten des Kgl. Kabinetts, die nach der Revolution mit zwei summarischen Verzeichnissen dem Staatsarchiv übergeben wurden. Da diese Verzeichnisse sich als unzureichend erwiesen, wurde ein neues, umfangreiches Repertorium angelegt. Der ursprüngliche Bestand ist bis auf wenige, in den alten Registern nicht verzeichnete, unbedeutende Faszikel, die ausgeschieden wurden, in seinem ganzen Umfang erhalten und im Wesentlichen in seiner ursprünglichen Ordnung gelassen; nur an einigen Stellen erfuhr diese zu Gunsten einer zusammenfassenderen oder systematischeren Einteilung Änderungen. Die alten Verzeichnisse sind am Ende des Bestandes angefügt.