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Archival description
B. · Fonds · 1396 - 1931
Part of Stadtarchiv Fürth

Der Bestand der Grafen von Pückler-Limpurg ist eines der bedeutendsten Adelsarchive der Region. Er gehört der Pückler-Limpurg’schen Wohltätigkeitsstiftung und wird durch das Stadtarchiv Fürth treuhänderisch verwaltet. Eine Einsicht in Haus- und Familiensachen ist nur mit Zustimmung der Stiftung möglich. Inhaltlich wird das gesamte Spektrum der herrschaftlichen Verwaltung sowie Haus- und Familienangelegenheiten abgedeckt. Die private Korrespondenz enthält Kontakte zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern der Region, Deutschlands und Europas, z.B. Den von Thurn & Taxis, dem württembergischen Haus, den Habsburgern und dem dänischen König. Neben den Militär- und Justizsachen gehört auch die Bibliothek zu den herausgehobenen Teilen, die eine Reihe sehr seltener Werke v.a. Zum Gerichtswesen beinhaltet. Gegliedert sind die Unterlagen in Urkunden, Akten, Bände, Rechnungen sowie Karten und Pläne. Die Laufzeit reicht vom 14. Bis ins 20. Jahrhundert. 1.) Urkunden 1.1.) Haus- und Familienarchiv der Grafen von Pückler-Limpurg 1.2.) Rittergut Burgfarrnbach - oberer Sitz 1.3.) Rittergut Burgfarrnbach - unterer Sitz 1.4.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Ansbacher Hälfte) 1.5.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Bamberger Hälfte) 1.6..) Rittergut Brunn (ansbach-bayreuthischer Lehenanteil) 1.7.) Rittergut Tanzenhaid 1.8.) Alt-Bergische, dann Graf Zeilische Reichsmannlehen in und um Retzelfembach 1.9.) von Seckendorff’sche Lehen Retzelfembach 1.10.) ehemals Pücklerische, dann Nürnberger Reichslehen 1.11.) von Sperreuthsche Lehen 1.12.) St. Lorenz Nürnberg für die Pfarrkirche zu Burgfarrnbach 1.13.) Dillenburger Wald bei Deberndorf 1.14.) Zinslehenbriefe Unterfarrnbach 1.15.) Fürth 1.16.) Mannlehenbrief Veitsbronn 1.17.) Lehenbrief Obermichelbach 1.18.) Kaufbriefe 1.19.) Besitzungen der Nürnberger Familie Nützel in Tanzenhaid 1.20.) Consensbriefe zur Aufnahme von Darlehen 1.21.) Gültbriefe der Familie von Gaisberg 1.22.) Jagdsachen 1.23.) Verschiedenes, Wappenbrief etc. 1.24.) Archivfremde Urkunden 2.) Akten 2.1.) Haus- und Familienarchiv 2.2.) Rittergut Burgfarrnbach 2.2.1.) Lehensachen 2.2.2.) Herrschaftliche Angelegenheiten 2.2.3.) Justiz und Verwaltung - allgemein 2.2.4.) Testamente, Inventare, Teilungszettel, Verlassenschaften 2.2.5.) Freiwillige Gerichtsbarkeit, Besitzveränderungen, Kaufbriefe 2.2.6.) Ansässigmachung, Heiraten, Geburtsbriefe 2.2.7.) Vormundschaftssachen 2.2.8.) Hypotheken- und Konkurssachen 2.2.9.) Zivilprozessakten 2.2.10.) Kriminal- und Strafsachen 2.2.11.) Vogtei- und Polizeisachen 2.2.12.) Gesundheitspolizei, Hebammen 2.2.13.) Zoll- und Passsachen 2.2.14.) Finanz- und Kassenwesen 2.2.15.) Finanzwesen unter der Administrationsverwaltung der kaiserlichen Subdelegationskommission 2.2.16.) Steuern, Zehnten und andere Abgaben 2.2.17.) Militaria, Kriegskosten etc. 2.2.18.) Landwirtschaft, Feld und Wald, Wun und Weide, Weiherfischerei 2.2.19.) Jagdsachen 2.2.20.) Bauwesen, Gebäude, Gärten, Straßen, Brücken, Bäche, Stege, Dämme 2.2.21.) Brauhaus und Brauerei 2.2.22.) Meierei 2.2.23.) Mühlen 2.2.24.) Ziegelhütte 2.2.25.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.2.26.) Die Reichsstadt Nürnberg und Burgfarrnbach, Herrschaft und Gemeinde 2.2.27.) Gemeindesachen 2.2.28.) Herrschaftliche Beamte und Bedienstete 2.2.29.) Reichstagsakten 2.2.30.) Fränkische Kreistagsakten 2.2.31.) Reichshofrat 2.2.32.) Reichsritterschaft Franken 2.2.33.) Allerlei 2.3.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (mit Dettendorf, Tanzenhaid, Hochholz usw. Und einem Anhang) 2.3.1.) Lehensachen 2.3.2.) Justiz und Verwaltung, allgemein 2.3.3.) Kriminalsachen 2.3.4.) Zivilprozess- und Eheakten 2.3.5.) Schuld- und Konkurssachen 2.3.6.) Verlassenschaften, Inventare und Erbsachen 2.3.7.) Hypothekensachen 2.3.8.) Verwaltung 2.3.9.) Waldsachen 2.3.10.) Jagdsachen 2.3.11.) Landwirtschaft und Schäferei 2.3.12.) Besitzveränderungen 2.3.13.) Gebäude, Schloss, Mühle, Mineralheilquelle 2.3.14.) Laboratorium im Brunner Schloss zur Herstellung von Gold, Silber, Salpeter, Salz, dazu Bergwerkssachen 2.3.15.) Finanzwesen 2.3.16.) Steuern, Zehnt, Handlohn 2.3.17.) Militär- und Kriegssachen 2.3.18.) Handwerk 2.3.19.) Diffferenzialakten 2.3.20.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.3.21.) Vogtei- und Polizeisachen 2.3.22.) Gemeindesachen 2.3.23.) Dettendorf und Waldsachsen (Obersachsen), Rittergüter 2.3.24.) Rittergut Tanzenhaid 2.3.25.) Güter und Höfe, die ganz oder teilweise im Besitz der Grafen v. Pückler-Limpurg waren und zum Teil von Brunn aus verwaltet wurden oder zum Teil eine eigene Verwaltung und Rechnungslegung hatten 2.3.26.) Städte, Märkte, Dörfer 2.3.27.) Gräflich Castell und Erbach’sche Angelegenheiten 2.3.28.) Archiv und Bücherei (Historische Nachrichten) 2.4.) Limpurg’sches Archiv 2.4.1.) Allgemeine Akten 2.4.2.) Württemberg 2.4.3.) Gaildorf, Stadt und Land 2.4.4.) Forst- und Jagdsachen 2.5.5.) Städte, Märkte und Dörfer 2.6.6.) Mainfränkische Orte: Sommerhausen, Winterhausen, Gollhofen 2.7.7.) Beamte und Bedienstete, allgemein 2.8.8.) Personalakten 3.) Bände 3.1.) Allgemeines 3.2.) Limpurger Besitzungen 3.3.) Reichstagsakten 3.4.) Rittergut Brunn 3.5.) Rittergut Burgfarrnbach 3.6.) Rittergut Tanzenhaid 3.7.) Rittergüter Dettendorf und Waldsachsen 3.8.) Schlossarchiv Burgfarrnbach 4.) Rechnungen 4.1.) Burgfarrnbach 4.2.) Brunn 4.3.) Dettendorf und Waldsachsen 4.4.) Strahlbach 4.5.) Tanzenhaid 4.6.) Obersontheim 4.7.) Gaildorf 4.8.) Forstverwaltung 4.9.) Familiensachen 4.10.) Verschiedenes 5.) Karten und Pläne 5.1.) Rittergut Burgfarrnbach 5.2.) Rittergut Tanzenhaid 5.3.) Rittergut Brunn 5.4.) Genealogie 5.5.) Verschiedenes 6.) Bibliothek 6.1.) Rechts- und Staatswissenschaften 6.1.1.) Adelsrecht, Besitzstreitigkeiten der adeligen Familien 6.1.2.) Bayerisches Landesrecht 6.1.3.) Handels- und Wechselrecht 6.1.4.) Kirchenrecht 6.1.5.) Lehenrecht, Zehentrecht 6.1.6.) Preußisches Landesrecht 6.1.7.) Römisches Recht, Pandekten 6.1.8.) Staatsrecht, Völkerrecht 6.1.9.) Strafrecht 6.1.10.) Verwaltungsrecht 6.1.11.) Württembergisches Landesrecht 6.1.12.) Zivilrecht 6.2.) Sonstiges 6.2.1.) Adelsgeschichte 6.2.2.) Adressbücher, Lexika 6.2.3.) Bauwesen 6.2.4.) Bibliothekswissenschaft 6.2.5.) Biographien, Memoiren 6.2.6.) Brandenburgica 6.2.7.) Brauwesen 6.2.8.) Flugschriften 6.2.9.) Forstwesen 6.2.10.) Gartenbau 6.2.11.) Genealogie, Wappenkunde 6.2.12.) Geographie 6.2.13.) Geschichte und Hilfswissenschaften 6.2.14.) Gotha (Adelskalender) 6.2.15.) Kalender (chronologisch geordnet) 6.2.16.) Kunstdrucke 6.2.17.) Landwirtschaft 6.2.18.) Literatur (deutsch und fremdsprachlich) 6.2.19.) Mathematik 6.2.20.) Militaria 6.2.21.) Münzwesen 6.2.22.) Naturwissenschaften (verschiedene) 6.2.23.) Norica 6.2.24.) Pädagogik 6-2.25.) Periodica 6.2.26.) Philosophie 6.2.27.) Sprachwissenschaft 6.2.28.) Theologie, Predigten, Erbauungs- und Gesangbücher 6.2.29.) Trauerreden und -schriften 6.2.30.) Verwaltung, Kaufmännisches, Buchführung 6.2.31.) Viehzucht 6.2.32.) Wörterbücher, Grammatiken 7.) Sonstiges

Steuerdeputation
Staatsarchiv Hamburg, 313-3 · Fonds · 1603-1928
Part of Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Nach dem Abzug der Franzosen aus Hamburg im Jahre 1814 wurde im Zuge der Verwaltungsreform die Sterdeputation geschaffen (Rats- und Bürgerschluß vom 9. März 1815). Von 1863 bis 1896 unterstand diese Behörde als "Deputation für direkte Steuern" der Verwaltungsabteilung für die Finanzen, bis 1920 führte sie dann wieder die Bezeichnung "Steuerdeputation". Am 1. April 1920 wurde die Steuerdeputation aufgehoben; die Aufgaben gingen zum Teil auf die Finanzdeputation, zum Teil auf das Landesfinanzamt Unterelbe über. Folgende Steuern wurden der Steuerdeputation zur Verwaltung und Erhebung zugewiesen: Grundsteuer 1815-1920.- Außerordentliche Kriegs- und Vermögensabgabe 1815.- Bürgermilitärsteuer 1814-1866.- Entfestigungssteuer 1819-1866.- Brandsteuer 1842-1866.- Erwerbs-, Einkommens- und Luxussteuer 1831,1832,1836,1837,1841.- Einkommensteuer 1866-1920.- Sielrente 1866-1920.- Wasserbeiträge 1870-1920.- Schulgeld für die höheren Schulen 1880-1920.- Deichbeitrag 1891-1920.- Abfuhrgebühren 1900-1920.- Privatstraßenreinigungsabgaben 1903-1920.- Wanderlagersteuer 1903-1920.- Wertzuwachssteuer 1908-1920.- Immobilienabgabe 1912-1920.- Erbschaftssteuer und Testamentsstempelabgabe 1914-1920.- Reichswehrbeitrag 1914-1920.- Reichserbschaftssteuer 1914-1920.- Kirchensteuer 1915-1920.- Vermögenssteuer 1917-1919.- Besitzssteuer 1917-1919.- Kriegssteuer 1917-1919.- außerordentliche Kriegsabgabe 1918-1919. Näheres zu den einzelnen Steuern und die Ablieferungen sind im maschinenschriftlichen Findbuch in den Bemerkungen zu den Klassifikationen enthalten. 10.12.1958 Plog Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 313-3 Steuerdeputation, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: 1814 wurde die Steuerdeputation eingerichtet. Sie war mit der Erhebung der direkten Steuern, Beiträge und Gebühren beauftragt. 1863 wurde ihr Name in Deputation für direkte Steuern und 1896 wieder in Steuerdeputation geändert. Nach der Einführung der Reichsfinanzverwaltung gingen die meisten Aufgaben der Deputation auf das Landesfinanzamt Unterelbe, heute Oberfinanzdirektion Hamburg, über. Der Best. umfaßt neben den Deputationsprotokollen und den allgemeinen Akten die Steuer-Hebelisten. Von Bedeutung sind die Einkommensteuerakten der juristischen Personen, also der größeren Firmen. Lit.: L. Behrends, Die Entwicklung der direkten Steuern in Hamburg und die Errichtung der Steuerdeputation 1815, Hamburg 1915 (Bz)

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, XX. HA, GHS, Amt Neuhausen Nr. 3 · File · Sept. 1748 (Dez. 1748, Dez. 1750)
Part of Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

13 Blatt (Zählung oben, rechts), Enthält auch: - Änderung der zu entrichtenden Steuern für den Schulz Christian Teicke zu Conradswalde, Dez. 1748 - Änderung der zu entrichtenden Steuern für die Frei Bütterkirche zu Leyden, Dez. 1750;

A. 2.2 Altregistratur
Stadtarchiv Fürth, AR · Fonds · 1799 - 1988
Part of Stadtarchiv Fürth

Der Bestand "Altregistratur" umfasst im Wesentlichen Unterlagen der Stadtverwaltung ab dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts, inkl. der NS-Zeit. Thematisch überschneidet sich der Inhalt z.T. mit den Unterlagen aus dem Bestand "Fach", wird jedoch durch eigene Schwerpunkte (z.B. NS-Zeit, Erster Weltkrieg) und die längere Laufzeit erweitert. Gegliedert sind die Akten nach Sachbegriffen mit laufenden Nummern. Die Erschließung erfolgt durch ein maschinenschriftliches Findbuch. Inhalt: AR1: Erster Weltkrieg AR2: Eisenbahnen AR3: Fleisch-, Fisch- und Kartoffelversorgung AR4: Flughafen AR5: Geisteskranke AR6: Gesetz Nr. 8 AR7: Gewerbe- und Kaufmannsgericht AR8. Haushalt AR9: (Altes) Krankenhaus AR10: Leihanstalt AR11: Lehrwerkstätte für Metallverarbeitungsberufe AR12: Lungenheilstätte AR13: Orden- und Ehrenzeichen AR14: (Sicherheits-) Polizei AR15: Post- und Telefonwesen AR16: Reichskulturkammer AR17: Reichsnährstand AR18: (Gemeinnützige) Sammlungen AR19: Schankwirtschaftsakten AR20: Sparkasse AR21: Statistik AR22: (Pferde- u.) Straßenbahn AR23: Teuerung und Not AR24: Vierjahresplan AR25: Vorstandsakten AR26: Wahlen, Landtag AR27: Wahlen, Reichstag AR28: Wasserstraßen AR29: Wirtschaftsverwaltung AR30: Zwangsenteignung AR31: Sozialamtsakten AR32: Stadtwerke AR33: Enteignung der Juden AR34: Polizeidirektionen AR35: Kraftpostlinien AR36: Handwerk und Zwangskartelle AR37: Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen AR38: Handel und Gewerbe AR39: Steuern, Abgaben und Kassen AR40: Aussteueranstalt AR41: Bauwesen AR42: Beerdigungswesen AR43: Aushebungsbögen AR44: Ernährung AR45: Lebensmittelüberwachung AR46: Sozialamt AR47: Amtsstelle Burgfarrnbach

Geschäftsabteilung A: Allgemeines, Haushalt-, Kassen- und Rechnungswesen, Steuern. Geschäftsabteilung B: Allgemeines, Aus- und Fortbildung, Prüfungswesen, Ernennungen und Beförderungen, Versetzungen, Entlassungen, Dienststrafrecht, Dienstwohnungen, Beamtenwohnungen, Besoldungsangelegenheiten, soziale Unterstützungen und Hinterbliebenenversorgung. Geschäftsabteilung F: Forstwirtschaft und Jagdwesen, gegliedert nach Allgemeinem und Angelegenheiten einzelner Forstämter. Geschäftsabteilung BA: Organisation, Personal- und Gehaltssachen, allgemeine Bau- und Verwaltungsangelegenheiten, Verwaltung staatlicher Grundstücke (Staatsgebäude, landwirtschaftliche Gebäude, Parks und Gärten, Kirchen und Schulen. Die Bauzeichnungen staatlicher Gebäude in Thüringen - ca. 600 Mappen - bilden den Bestandsteil 6-32-0002.2. Thüringisches Finanzministerium, Bauzeichnungen. Geschäftsabteilung LVS: Landesschulden, Kredit- und Darlehenssachen, allgemeine Besoldungsangelegenheiten, Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern, Durchführung der Reichskassenordnung, Einnahmen und Ausgaben von Staatsbehörden. Die 1950 begonnene Findkartei wurde 2006 durch eine EDV-gestützte Verzeichnung abgelöst. 2013 erfolgte die teilweise Revidierung der Verzeichnungsangaben und die Retrokonversion der Angaben zu den Bauzeichnungen mit entsprechenden Verweisen auf die Sachakten. Weitere Hinweise im Vorwort des online-Findbuchs. Umfang: 120,23 lfm + 596 Mappen Bauzeichnungen.

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, M 1 II A · Fonds · 1805-1958
Part of Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Vorbemerkung 1887 wurden die Kirchen- und Schulsachen, die bis dahin von der Abteilung I verwaltet worden waren, als eigene Abteilung II ausgesondert, während die bsiherige Abteilung II (direkte Steuern, Domänen und Forsten) die Bezeichnung Abteilung III erhielt. Die Kirchensachen bildeten das Referat II Q. 1921 gingen die Stiftungen und Vermächtnisse, soweit sie für kirchliche Zwecke bestimmt waren, und 1935 die kirchlichen Angelegenheiten der Juden vom Dezernat I L (Landeshoheit und Justizsachen; siehe auch dort!) an die Kirchenabteilung über, während die sonstigen Stiftungen und Vermächtnisse 1935 von Dezernat I L an Dezernat I S gelangten (s. I S Nr. 207 ff.). Von 1926 bis 1935 gehörten zum Bereich der Kirchenabteilung auch das kirchliche Kollektenwesen und die Betreuung der Betheler Anstalten (bis 1926 bei Dezernat I P, seit 1935 bei Dezernat I S). Seit 1956 bilden die Kirchen und Schulsachen den Zuständigkeitsbereich der Abteilung IV der Regierung; der Bestand M 1 II A findet daher seine Fortsetzung in dem Bestand D 1 Abt. IV. Die Grundordnung der nachstehend verzeichneten Akten geht zurück auf St.A.Dir. Dr. Leesch, der i.J. 1958 die in den Zugängen 41/38, 3/39, 20/48 an das Staatsarchiv Münster abgegebenen Akten aufgenommen hat. Mit der Einarbeitung der Ablieferung 7/61 der Regierung Detmold an das Staatsarchiv Detmold, durch die die einstige Registratur II Q nahezu vollständig wiederhergestellt werden konnte, wurde das Neuschreiben des Findbuches notwendig; diese Gelegenheit wurde genutzt, um gleichzeitig eine neue durchlaufende Nummernfolge herzustellen. Das Auffinden der etwa früher benutzten und nach der alten Bezeichnung zitierten Akten ermöglicht die Konkordanz am Ende des Bandes. Zur Benutzung: Vorgänge über Filialkirchen und Kapellen sind, auch wenn besondere Akten vorliegen, stets außerdem in den Akten über die zuständige Pfarrei zu suchen. Zu zitieren ist: M 1 II A Nr. ... Detmold, im Juli 1971 gez. Wehlt Das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1971 wurde 2002 mit dem Programm MIDOSA 95 abgeschrieben. Die Midosa-Datei wurde im Juli 2007 durch die Firma Startext in das VERA-Format konvertiert. Gahde, 26.7.2007

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Fonds · 1816-1971
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, B 18 (Benutzungsort: Wernigerode) · Fonds · (1603) 1775 - 1816
Part of Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch von 1814, Neues Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bereits in der Konstitution des Königreichs Westphalen vom 7. Dezember 1807 (Bull. 1807/08 I, 3) war durch die Art. 34 bis 37 die Einteilung in Departements, Distrikte und Munizipalitäten für das Königreich eingeführt worden. Die Gesamtzahl der Departements war zwischen acht und zwölf, die der Distrikte in einem Departement zwischen drei und fünf festgesetzt. In jedem Departement waren für die Verwaltung neben dem Präfekten ein Generalsekretär, ein Präfekturrat und ein Generaldepartementsrat festgesetzt. Die gesamte Verwaltung im engeren Sinne gehörte zum Ressort des Ministeriums des Inneren. Der Präfekt war im Umfang seines Departements unter königlicher Autorität und Aufsicht mit allen Zweigen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Steuerverwaltung betraut. Dazu kamen militärische Aufgaben wie Aushebung und Aufsicht der Nationalgarden, Truppenverpflegung, Vorbereitung und Durchführung von Truppenaushebungen. Im Distrikt seiner Departementshauptstadt versah er zugleich das Amt des Unterpräfekten. Der Generalsekretär war der ständige Vertreter des Präfekten. Er war der Direktor des Verwaltungsbüros, erledigte die Expeditionen und leitete die Archive. Die übrigen Sachgebiete wurden in den Büros der Abteilungen bearbeitet. Der aus drei bis vier Mitgliedern unter dem Vorsitz des Präfekten in jedem Departement bestehende Präfekturrat war Spruchbehörde über streitige Gegenstände. Die Präfekturräte entschieden als Verwaltungsbehörden und ihre Entscheidungen konnten nur durch den Staatsrat annulliert werden. Der Generaldepartementsrat, besetzt mit Kandidaten, die dem König aus dem Departementskollegien vorgeschlagen wurden, bestand aus fünfzehn bis zwanzig Mitgliedern. Den Präfekten und den Sekretär wählte dieses Gremium aus seiner Mitte. Der Generaldepartementsrat tagte einmal im Jahr über zwei Wochen. Er hatte die direkten Steuern auf die einzelnen Distrikte zu verteilen, über die von den Distriktsräten und Kommunen eingehenden Gesuche um Steuerermäßigung zu entscheiden, die Zuschüsse für die Departementalausgaben zu bestimmen und darüber die Rechnung abzugeben. Schließlich war er dazu berechtigt, sich über die Lage und die Bedürfnisse des Departements zu äußern. Jedes Departement war in drei bis fünf Distrikte eingeteilt. An der Spitze jedes Distrikts stand der Unterpräfekt, ihm zur Seite der Sekretär der Unterpräfektur und ein Distriktsrat. Die Distrikte waren in fünf bis 19 Kantone unterteilt, wobei größere Städte eigene Kantone (= Stadtkreise) bildeten. An der Spitze eines Kantons stand der Kantonmaire, der gewöhnlich zugleich Maire seines Wohnsitzes war. Er stand zwischen dem Unterpräfekten und den Kommunemaires und führte die Aufsicht über die Kommunemaires, deren Geschäftsführung er leitete. Zur Verwaltung der einzelnen Kommunen (Munizipalitäten) waren ein Maire, ein oder mehrere Polizeikommissare und ein Munizipalrat eingesetzt. Der Maire war für die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Gemeindeanstalten zuständig und hatte die Aufsicht über die Ortspolizei. Er war zudem verantwortlich für die kommunalen Ausgaben. Das Elbdepartement wurde gebildet aus den linksrheinischen Teilen des Herzogtums Magdeburg, der Grafschaft Barby, den Ämtern Gommern (Sachsen), Calvörde (Braunschweig), Klötze (Hannover), Teilen des Fürstentums Halberstadt und aus der Altmark. Die Hauptstadt des Departements war Magdeburg. Das Departement bestand aus den Distrikten Magdeburg, Neuhaldensleben, Stendal und Salzwedel. Der erste Präfekt des Elbdepartements war der ehemalige preußische Landrat Ernst Alexander von der Schulenburg, der im Sommer 1811 suspendiert und durch den Polizeipräfekten von Kassel, der bis Oktober 1809 Generaldirektor der Hohen Polizei gewesen war, ersetzt. Bestandsinformationen: Der Bestand kam über das Regierungsarchiv Magdeburg (Zeit des Kgr. Westphalen Ba Nr. 1) in das heutige Landesarchiv. Früher trug er die Bezeichnung Rep. A 76 III Ba Nr. 1. Die Überlieferungen der Zentralbehörden des Königreiches Westphalen werden heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin verwahrt. Im Juni und Juli 2016 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen, die im August 2016 überprüft und um zahlreiche deutsche Aktentitel ergänzt wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Registraturbildnergeschichte und die Bestandsinformationen eingepflegt sowie ein neues Findbuch erstellt.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Fonds · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Archiv der Provinzialstände

Die bis auf das Jahr 1826, dem Jahr der Einberufung des ersten Rheinischen Provinziallandtages (29. Oktober 1826), zurückgehende Tradition provinzialer Selbstverwaltung liegt am Anfang jenes Prozesses, an dessen Ende – über die stufenweise Entwicklung und Differenzierung einer Verwaltung von Aufgaben im Sozial-, Verkehrs-, Kultur-, Gesundheits- und Fürsorgesektor vor allem seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts – die rheinische Provinzialverwaltung und schließlich der Landschaftsverband Rheinland stehen. Der Zuständigkeitsbereich der rheinischen Provinzialverwaltung war die preußische Provinz „Rheinprovinz“, also eine vom unteren Niederrhein bis in das Saarland reichende Verwaltungseinheit. Zentrales politisches Organ der provinzialen Selbstverwaltung, und damit unmittelbar verantwortlich für Art und Intensität der Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben, war der Rheinische Provinziallandtag, der in zunächst zwei-, später auch einjährigem Rhythmus seit 1826 bis zu seiner zwangsweisen Aufhebung durch die Nationalsozialisten 1933 regelmäßig tagte. Als politisches Organ, in das nach bestimmten Regeln gewählte Abgeordnete entsandt wurden, ist dieser Landtag ein für die Umsetzung von kommunaler wie staatlicher Politik im Rheinland ganz wesentliches Institut sui generis gewesen. Provinziallandtag und Provinzialverwaltung Die provinzialständische Selbstverwaltung der Rheinprovinz wurde – zur näheren Ausführung des am 5. Juni 1823 erlassenen „Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände“ – durch ein „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände in den Rheinprovinzen“ vom 27. März 1824 ins Leben gerufen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes bildeten den äußeren Rahmen für die Tätigkeit der provinzialen Selbstverwaltung, soweit diese durch deren höchstes Organ, nämlich den Provinziallandtag, durchzuführen war, und zwar bis zum Inkrafttreten der neuen Provinzialordnung im Jahre 1888. Die Eröffnung des ersten Provinziallandtages fand am 29. Oktober 1826 statt. Charakteristisch war eine „Volksvertretung“ in vier Ständen: Der Stand der „Fürsten“ („geborene“ Mitglieder aus fünf Familien ehemals reichsunmittelbarer Standesherren), der „Ritterstand“ (25 Abgeordnete, die von den Besitzern der in die ritterschaftlichen Matrikel eingetragenen Güter gewählt wurden), der Stand der Städte (25 Abgeordnete) und der Stand der Landgemeinden (25 Abgeordnete). Voraussetzung für aktives und passives Wahlrecht war Grundbesitz mit einer verhältnismäßig hohen Grundsteuerleistung. 54 Vertreter des ländlichen Grundbesitzes standen somit 25 Städtern gegenüber, Adel und Grundbesitz waren deutlich bevorteilt. Bei dem Überblick über die Tätigkeit der Provinziallandtage ist zu unterscheiden die Zeit bis etwa 1850 und die spätere Zeit. Der Rheinische Provinziallandtag widmete sich in der ersten Phase insbesondere der Aufgabe, die Wünsche aus der Bevölkerung gegenüber der Regierung zur Geltung zu bringen. Die wahren Ziele und Wünsche des Landtages und der durch ihn vertretenen Provinz lagen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet und zeigten sich deutlich in der Ausübung des durch das Gesetz von 1823 ebenfalls zugestandenen Petitionsrechtes. Bitten und Beschwerden im Interesse der gesamten Provinz durften durch die Stände dem König vorgelegt werden und wurden einer Prüfung unterzogen. Erst Anfang der 1850er Jahre ebbte der Strom von Petitionen ab. Infolgedessen traten in dieser Zeit jene Aufgaben, die später als Gegenstand der Selbstverwaltung der Provinz galten, ganz zurück. Seine Befugnisse waren allerdings, abgesehen von der Kompetenz, in kommunalen Dingen Beschlüsse zu fassen, nur beratender Natur, zumal die Auswahl der dem Provinziallandtag vorzulegenden Entwürfe der Regierung überlassen blieb. Das Gesetz von 1823 hatte den Provinziallandtag zum gesetzmäßigen Organ vor allem für solche Gesetzentwürfe erklärt, die allein die Provinz angingen. So haben der Provinz in der Zeit von 1826 bis 1845 vor allem Gesetzentwürfe vorgelegen, deren Beratung die eigentlichen Wünsche und Interessen der engeren Region klar erkennen ließen: Städte- und Landgemeindeordnung, Kreis- und Provinzialordnung, Ordnungen über Ablösung der Reallasten, Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen, Vorflut-, Jagd-, Fischerei-, Forst-, Strom- und Deichordnungen, Gesindewesen, Hypothekenwesen, Gesetze und Ordnungen der Rechtspflege. In gleicher Weise beabsichtigte das Gesetz von 1823, die Eigenart der Provinzen gegenüber unwillkommenen Wirkungen allgemeiner Gesetze zu schützen, insofern bis zum Zusammentritt allgemeiner ständischer Versammlungen Gesetzesentwürfe über Veränderungen in Personen- und Eigentumsrechten sowie Steuern den Provinziallandtagen zur Beratung überwiesen werden konnten. So waren auch Gegenstand von Beratung die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, Grund-, Klassen-, Gewerbesteuer, die Verpflichtung zur Armenpflege und die Bildung von Landarmenverbänden, Gewerbepolizei, Ehegesetzgebung, Verteilung der Einquartierungslasten. Die Auswahl der dem Landtag vorzulegenden Entwürfe blieb aber allein der Regierung überlassen. In diesem Sinne stand eine selbständige Beschlussfassung und Verwaltung in den Kommunalangelegenheiten den Ständen in der ersten Zeit nicht zu. Ihre Aufgabe lässt sich vielmehr kennzeichnen als eine beratende und in bescheidenem Umfang mitwirkende bei der Verwaltung der so genannten „provinzialständischen Institute“, die aber als Staatseinrichtungen angesehen und von den staatlichen Organen verwaltet wurden. In diesen ersten Jahrzehnten der Arbeit des Provinziallandtages konnte sich vor allem deshalb eine Selbstverwaltung im späteren Sinne nicht ausbilden, weil außerhalb des Landtages ein Organ der Selbstverwaltung überhaupt nicht vorhanden war. 1841 versuchte die Staatsregierung diesem Mangel dadurch abzuhelfen, dass ein ständischer Ausschuss gewählt werden sollte für diejenigen Geschäfte, die außer dem Landtag wahrzunehmen waren. Seit 1842 blieb bei Beendigung der Sitzungsperiode des Landtages, der unter dem Vorsitz eines Landtagsmarschalls verhandelte, ein „Ständischer Ausschuss“ zur Erledigung der laufenden Geschäfte zurück, die hauptsächlich aus der Teilnahme an der Verwaltung der Provinzialinstitute erwuchsen. Großer Einfluss war dem Ausschuss nicht beschert. Sobald die Politik in den 1850er-Jahren aus den Verhandlungen des Provinziallandtages verschwand, nahm die Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Selbstverwaltung einen gewaltigen Aufschwung. Mit Macht setzte die Entwicklung zur kommunalen Selbstverwaltung ein, sowohl nach der materiellen Seite durch Ausdehnung der Aufgaben wie auch nach der formellen Seite durch Erringung einer eigenen, von der Staatsverwaltung getrennten provinziellen Verwaltung. In dem Bestreben, die Tätigkeit der Stände auf die materielle Verbesserung der Provinz zu richten, erweiterte die Regierung das Arbeitsgebiet des Landtages von Tagung zu Tagung. Von vornherein hatten zum Gegenstand der ständischen Tätigkeit gehört: die Irrenanstalt Siegburg, die Arbeitsanstalt Brauweiler, das Landarmenhaus in Trier, die Hebammenlehranstalt in Köln. Für die Verwaltung dieser Einrichtungen waren gemischte Kommissionen gebildet worden, von deren vier Mitgliedern zwei vom Provinziallandtag gewählt wurden und zwei der von der Regierung bestellt waren. Den Vorsitzenden dieser Kommissionen bestimmte die Regierung, die auch die entscheidende Stimme hatte. Im Jahre 1838 gestattete die Regierung die dauernde Mitwirkung ständischer Kommissarien bei der Verwaltung der Bezirksstraßen. Bis 1851 kamen hinzu: die Provinzial-Feuersozietät und die Mitwirkung bei der Staats- und Bezirksstraßenverwaltung, im Jahre 1854 das Taubstummenwesen und die Provinzial-Hilfskasse, bis 1862 noch die Anfänge der Blindenfürsorge. Einen ersten entscheidenden Fortschritt im Hinblick auf die provinziale Selbstverwaltung bildete der Landtagsabschied zum 18. Provinziallandtag vom 11. März 1868, durch welchen den Ständen die erbetene Selbstverwaltung der Irren- und Pflegeanstalten zugestanden wurde. Nachdem den im Jahre 1866 neu geschaffenen Provinzen unter Bewilligung von Dotationen eine weitgehende Selbstverwaltung eingeräumt worden war, wurde durch Landtagsabschied vom 8. Juni 1871 auch den rheinischen Provinzialständen auf deren Antrag hin eine Selbstverwaltung der provinzialständischen Institute gewährt. Ein vom Landtagskommissar vorgelegtes „Regulativ für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten“, das zum 1. Januar 1873 gültig wurde, mündete bereits am 8. Juli 1871 in die Wahl eines Provinzialverwaltungsrates aus 15 Mitgliedern zur Leitung der Provinzialgeschäfte, der sich am 1. Dezember 1872 konstituierte. Mit der Wahl des Freiherrn Hugo von Landsberg am 8. September 1875 zum Landesdirektor erhielt die Provinzialverwaltung dann auch erstmals einen Leitenden Beamten, dem bald weitere Oberbeamte („Landesräte“) für die einzelnen Geschäftsbereiche unterstellt wurden. Diese konstitutive Phase des Verwaltungsaufbaues war 1877 abgeschlossen. Die Verwaltung selbst war am 1. Juli 1873 von Koblenz nach Düsseldorf verlegt worden, wo auch der Provinziallandtag seit seinen Anfängen tagte. 1881 wurde hier auch das neu erbaute „Ständehaus“ als Sitz der Verwaltung in Benutzung genommen. Die neue Selbstverwaltung begann nach ihrer Einrichtung im Jahre 1871 sofort mit der Übernahme der bisher von den Staatsorganen verwalteten ständischen Einrichtungen. Begonnen wurde mit der Einrichtung des Landarmenwesens auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1870 sowie mit der Ausführung der vom Provinziallandtag 1868 gefassten Beschlüsse betreffend die Errichtung von fünf neuen Irrenanstalten in der Rheinprovinz. Am 1. Januar 1873 wurden die Hebammenlehranstalt in Köln, die Arbeitsanstalt in Brauweiler und die Irrenanstalt in Siegburg, am 1. Februar 1873 die Rheinische Provinzial-Feuer-Sozietät, am 1. März 1873 die Rheinische Provinzial-Hilfskasse und der Meliorationsfonds, am 1. November 1873 die Provinzial-Blindenanstalt zu Düren, am 1. September 1874 die Taubstummenschulen zu Brühl, Kempen, Moers und Neuwied und am 1. Januar 1876 das Landarmenhaus zu Trier in die Verwaltung übernommen. Durch die Dotationsgesetze vom 30. April 1873 und vom 8. Juli 1875 wurden der provinzialen Selbstverwaltung unter Überweisung entsprechender Staatsrenten große neue Aufgaben überwiesen. In die alleinige Kompetenz der Provinzialverwaltung gingen über: 1) Arbeitsanstalt Brauweiler 01.01.1873 2) Hebammenlehranstalt Köln 01.01.1873 3) Provinzial-Irren-Heil- und Pflegeanstalten 01.01.1873 4) Rhein. Provinzial-Feuer-Sozietät 01.02.1873 5) Rhein. Provinzial-Hilfs-Kasse mit Rhein. Meliorationsfonds 01.03.1873 6) Provinzial-Blindenanstalt Düren 01.11.1873 7) Taubstummenanstalten Brühl, Kempen, Moers, Neuwied 01.09.1874 8) Wegebau-, später Provinzial-Straßenverwaltung 01.01.1876/01.04.1877 9) Landarmenhaus Trier 01.01.1876 10) Kommission für die Rhein. Provinzial-Museen Bonn und Trier 1876, 1885 und Provinzial-Kommission für die Denkmalpflege 1882 10) Fürsorgeerziehung 1879/1890, 1901 11) Niedere Landwirtschaftsschulen und Unterstützung der Landwirtschaft 1879/1880, 1901 12) Rhein. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1887, 1901 13) Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien 1889 15) Witwen- und Waisen-Versorgungsanstalt für die Kommunalbeamten 1892 16) Ruhegehaltskasse der Kreiskommunalverbände und Stadtgemeinden 1901 Dazu kam vom Jahre 1879 an die Durchführung des preußischen Gesetzes vom 13. März 1878 über Zwangserziehung verwahrloster Kinder und vom Jahre 1881 an die Ausführung des Gesetzes betreffend die Abwehr und die Unterdrückung von Viehseuchen. Von größter Bedeutung waren der Ausbau der Provinzial-Hilfskasse zu einem landwirtschaftlichen Kreditinstitut 1882 und ihre Umwandlung in die Landesbank der Rheinprovinz 1888. Durch den Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 und mit deren Einführung in der Rheinprovinz durch das Gesetz vom 1. Juni 1887 wurde die provinzialständische Verfassung von 1823 auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Die Provinzen als Kommunalverbände wurden mit einer ausgedehnten Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten ausgestattet. Der erste Provinziallandtag, der nach den neuen Grundlagen und Zuständigkeiten gewählt wurde, war der 34. Landtag im Jahre 1888, so dass wir hiermit in eine neue Zeit provinzialer Selbstverwaltung wie auch deren politischer Vertretung eintreten. Mit dem 58. Provinziallandtag im Jahre 1918 endet diese Epoche. Literatur: – Johannes Horion: Die Entwicklung der provinziellen Selbstverwaltung der Rheinprovinz, in: Ders. (Hrsg.), Die Rheinische Provinzial-Verwaltung, ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand (Düsseldorf 1925), S. 9–79 – Gustav Croon: der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874 (Düsseldorf 1918) – Horst Lademacher: Von den Provinzialständen zum Landschaftsverband. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung der Rheinlande (Köln 1973) - Kurt Schmitz: Der Rheinische Provinziallandtag (1875-1933) (Neustadt a.d. Aisch 1967) Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz“ Das Archiv der Provinzialstände bildet den ältesten Teil des Archivs des Provinzialverbandes bzw. heute des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler. Es umfasst nicht zuletzt auch die Überlieferung aus der Phase der alten Provinzialstände 1826–1871. Bereits im Jahr 1856 war diese durch einen Fachmann bearbeitet worden: Am 1. Juli 1856 konnte der die Oberaufsicht ausübende Landtags-Abgeordnete Lacomblet dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz mitteilen, dass „das Ordnen und Repertorisiren des landständischen Archivs“ und der Bibliothek unter seiner Leitung durch den „Archiv-Gehülfen“ Dr. Woldemar Harless (1828–1902) durchgeführt worden sei. Sieben Kisten Akten waren Anfang 1855 per Schiff von Koblenz nach Düsseldorf gebracht worden. Zusätzlich zu diesen in den nächsten Jahren parallel zu den jeweiligen Provinziallandtagen routinemäßig anwachsenden Beständen wuchs dem „Archiv der Provinzialstände“ das Schriftgut der expandierenden Kommunalverbandsverwaltung nach 1871 bzw. 1887 zu, deren Registraturschema manchen Wandel durchmachte und insbesondere um 1924 eine weitgehende Umbenennung der Abteilungen erfuhr. Die nach der Harless’schen Zeit archivreif gewordenen Akten wurden ohne Ordnung und ohne Findbuch zusammengelegt und bildeten bald ein unübersehbares Durcheinander. Ihre Masse wuchs, je größer der Aufgabenkreis der Provinzialverwaltung wurde. Hand in Hand mit dem Ausbau der Räumlichkeiten, an denen die Initiative des Landeshauptmanns Heinz Haake (1933–1945) bzw. des Ersten Landesrates Dr. Wilhelm Kitz (1933–1945) einen großen Anteil hatten, ging der Aufbau eines wirklichen „Archivs der Provinzialverwaltung“ im Düsseldorfer Landeshaus, d.h. einer fachmännischen Verwaltung der Akten. Die Ordnung von Harless hatte nur die älteren Akten erfasst, und seither war es zu wiederholten Aktenablieferungen an die Provinzialverwaltung gekommen, wenn ihr neue, bisher von anderen Behörden bearbeitete Sachgebiete übertragen wurden. Mit der Verwaltung des Archivs wurde nunmehr Dr. Otto-Wilhelm Pansch vom Landeshauptmann betraut. Ende der 1930er-Jahre begann Pansch, die im Landeshaus lagernden Archivalien unter möglichster Erhaltung der bei der Ablieferung vorliegenden Registraturordnung zu verzeichnen. Durch die mehrfache kriegsbedingte Verlagerung des Archivs war die Ordnung des Provinzialarchivs völlig zerstört, als es im Jahre 1951 in das Staatsarchiv Düsseldorf überführt wurde. Die Aufstellung des Bestandes erfolgte durch Dr. Dahm unter Wiederherstellung der inneren Ordnung, wie sie aus den Signaturen Panschs, des letzten einheitlichen Schemas, hervorging. Die Vereinigung der verschiedenen Ablieferungen in einer übersichtlichen Abteilungsfolge war von Pansch nicht voll bewältigt worden, doch wurde seine Ordnung zur Vermeidung von Verunklarungen wegen ihrer Registraturnähe dem dann erstellten Findbuch zu Grunde gelegt. Hierbei wurden auch die älteren Signaturen festgehalten. Ende 1956 konnte Dr. Oediger seitens des Staatsarchivs dem Kultusministerium mitteilen, dass das Anfang des Jahres fertig gestellte Findbuch für die Akten der ehemaligen rheinischen Provinzialverwaltung durch die Ordnung und Verzeichnung einer neuen Akzession von etwa 2000 Akteneinheiten erweitert worden sei. Abschriften des dreibändigen Findbuches „Provinzialverband des preußischen Rheinprovinz 1824–1945“ sollten im Januar 1957 vorliegen. Am 4. November 1960 war die Rückführung des Archivs der Provinzialverwaltung aus dem Staatsarchiv Düsseldorf in das Landeshaus in Köln, wo zwei Archivräume mit Archivregalen ausgestattet worden waren, abgeschlossen. Der Bestand stellt seit 1986 den ältesten Teil der Überlieferung im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler dar. Die Klassifikation des Findbuches Die hier verzeichnete Überlieferung ist nach dem bisher Gesagten durch drei Verzeichnungsaktionen geprägt: Zunächst die zwischen 1856 und 1866 durch Harless vorgenommene eher registraturmäßige Einordnung der Unterlagen vorrangig der Provinziallandtage bzw. der dort verhandelten Gegenstände, dann die in den späten 1930er-Jahren vorgenommene Ordnung von Pansch und schließlich die Verzeichnung im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre. Während Pansch die bereits von Harless verzeichneten Aktenbände zuzüglich des in den folgenden Jahrzehnten angefallenen Schriftgutes verarbeitete, bedeutete die Düsseldorfer Verzeichnung vor allem eine Neuordnung und Erschließung des durch Krieg und Nachkriegszeit vielfach umgezogenen Bestandes, allerdings unter Übernahme der von Pansch seiner Zeit formulierten Titelaufnahmen. Das Ergebnis, nämlich ein dreibändiges Düsseldorfer Findbuch, bildete die Grundlage für sämtliche Recherchen an diesem Archivbestand bis in die jüngste Vergangenheit. Stichproben im Archiv des LVR machten allerdings nur zu bald klar, dass man zwar mit dieser Erschließung arbeiten konnte, erwiesen aber zugleich, dass ein nicht unerheblicher Korrekturbedarf sowohl im Hinblick auf die Inhalte der Akten als auch auf die angegebenen Laufzeiten bestand. Eine ganze Reihe von Titeln erwies sich als reine „Aktendeckelverzeichnung“ ohne konkrete Prüfung, ob der Inhalt der Akte tatsächlich der Beschreibung entsprach. Tatsächlich stellten sich etliche Widersprüche heraus. Die älteste Überlieferungsschicht des „Archivs der Provinzialstände“, Dokumente aus der Zeit vom Ersten Provinziallandtag 1826 bis zur grundlegenden Neuordnung der Provinzialverwaltung im Jahre 1888, wurde daher einer Neuverzeichnung unterzogen. Diese Verzeichnung erfolgte unter Rekonstruktion des alten Gliederungsschemas von Harless, also gemäß der zeitgenössischen systematischen Zuordnung. Ergänzend wurde auch die Altsignatur-Schicht von Pansch in der entsprechenden Rubrik nachgewiesen. Die Titelaufnahme orientierte sich dabei nach Möglichkeit an der ursprünglichen Version, wurde aber bei Korrektur- oder Ergänzungsbedarf konsequent umformuliert. Neu ist auch, dass erstmalig sämtliche in die Akten aufgenommenen Druckschriften, Publikationen, handschriftlich vervielfältigte Schreiben usw. in den „Enthält-Vermerken“ durchgängig ausgewiesen worden sind, mit der einzigen Ausnahme der gedruckten Sitzungsprotokolle, die in den entsprechenden Serien alle veröffentlicht sind. Gegenüber dem aus Düsseldorf überkommenen Bestand ist es darüber hinaus zu einzelnen Bereinigungen gekommen, insofern eine Reihe von Dubletten – es handelt sich ausschließlich um Mehrfertigungen von Protokollen, Rundschreiben u.Ä. – herausgenommen und somit die folgenden Archivaliennummern gelöscht wurden (in Klammern die Archivalien, die dieselben Schreiben enthalten): 185 (= 184), 337 (= 289), 357 (= 356), 362 (= 361), 381 (= 380), 400 (= 399), 406 (= 405), 438 (= 437), 459 (= 458), 551 (= 550), 591 (= 590), 603 (= 604), 795 (= 794), 856 (= 855), 1075 (= 1074), 1116 (= 1115), 1216 (= 1215). Wilhelm Kisky hat zwar die Verzeichnungsarbeiten von Harless später heftig kritisiert: Die Ordnung in dem 1856 abgeschlossenen Findbuch sei „nicht gerade sehr klar und übersichtlich“, und die unpraktische und undeutliche Signierung der Aktenbände habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die ursprüngliche Ordnung in späteren Jahren zerstört wurde. Harless’ Übersicht sah elf Abteilungen vor (I Ständische Verfassung, II Ständische Verhandlungen/Provinziallandtag, III Allgemeine Staatsverfassung und Polizei, IV Justizwesen, V Finanzsachen, VI Kirche, Kunst und Unterrichtswesen, VII Kreis- und Kommunalangelegenheiten, VIII Bezirksstraßen-Angelegenheiten, IX Handel, Gewerbe, Industrie, X Landwirtschaft, XI Provinzial-Institute). Diese Abteilungen untergliederten sich in der alten Struktur nochmals in „Sectionen“, „Gefache“ und „Nummern“, die sich auch in den entsprechenden Aktenzeichen niederschlugen. Die Akten waren dabei ohne Rücksicht auf diese Abteilungen fortlaufend durchnummeriert worden, was die Einschiebung von Nachträgen, die Harless selbst schon in großer Zahl vornehmen musste, sehr erschwerte. Ungeachtet dieses für die aktuelle Verzeichnung nicht gewichtigen Einwandes – das Archiv des LVR hat selbst die Praxis der „numeri currentes“ beibehalten – bot die ursprüngliche Systematik die Möglichkeit, fast alle Akten eindeutig den entsprechenden Rubriken zuzuweisen. Eine Ergänzung zur Klassifikation stellt die relativ kleine Gruppe „Sonderüberlieferung – Sekrete Akten des Landtagsmarschalls“ dar, die im Kontext der ältesten Überlieferungsschicht, aber außerhalb der genannten elf Abteilungen vorgefunden wurde. Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz 1826–1888“ hat somit folgende Klassifikationsstruktur: 00 00 Sonderüberlieferung 00 01 ’Sekrete Akten’ des Landtagsmarschalls 01 00 Ständische Verfassung 01 01 Wahlordnung 01 02 Landtagsfähige Güter 01 03 Stand der Städte (Dritter und Vierter Stand) 01 04 Ständische Rechten und Pflichten 01 05 Ständischer Haushalt 02 00 Ständische Verhandlungen im Allgemeinen 02 01 Eröffnung und allgemeiner Gang der Verhandlungen 02 02 Sitzungsprotokolle 03 00 Allgemeine Staatsverfassung und Polizei 03 01 Reichsstände 03 02 Pressfreiheit 03 03 Bundesgericht 03 04 Wahlen zur Zweiten Kammer 03 05 Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung 03 06 Städte- und Gemeindeordnung 03 07 Bürgerliche Verhältnisse 03 08 Aus- und Einwanderung 03 09 Armenwesen 03 10 Polizeiwesen 03 11 Sitten- und Sicherheitspolizei 03 12 Gesinde-Polizei 03 13 Feuer- und Baupolizei 03 14 Strom- und Uferpolizei 03 15 Feld-, Forst- und Jagdpolizei 03 16 Militärwesen 03 17 Staatsbeamte und Angestellte 03 18 Statistik der Rheinprovinz 04 00 Justizwesen 04 01 Justizverwaltung 04 02 Rechtsverfassung 04 03 Rheinischer Appellhof 04 04 Land- und Bezirksgerichte 04 05 Friedensgerichte und Fabrikgerichte 04 06 Handelsgerichte und Handelsrecht 04 07 Notarien 04 08 Hypothekenwesen 04 09 Zivilrechtliche Verhältnisse 04 10 Rechtsverhältnisse des Grundbesitzes 04 11 Forst-, Jagd- und Weideberechtigungen 04 12 Strafgesetzgebung 05 00 Finanzsachen 05 01 Landesschulden und Fiskus, Forderungen, Fonds 05 02 Steuerwesen im Allgemeinen 05 03 Grundsteuer und Kataster 05 04 Klassensteuer, Gebäudesteuer 05 05 Einkommensteuer 05 06 Gewerbesteuer 05 07 Zölle 05 08 Braumalzsteuer 05 09 Branntweinsteuer 05 10 Wein- und Moststeuer 05 11 Mahl- und Schlachtsteuer 05 12 Stempelsteuer 05 13 Salzsteuer 05 14 Chausseegeld 05 15 Lotterien 05 16 Münz- und Kassenwesen 06 00 Kirche, Kunst und Unterricht 06 01 Kirchenverfassung 06 02 Kirchenvermögen und Kultuskosten 06 03 Konfessionelles 06 04 Universitäten und Schulen 06 05 Taubstummen-Unterrichtswesen 06 06 Medizinalwesen 06 07 Veterinärwesen 06 08 Apotheken 06 09 Kunstdenkmäler 06 10 Wissenschaftliche Sammlungen 07 00 Kreis- und Kommunalangelegenheiten 07 01 Kreis- und Kommunalangelegenheiten im Allgemeinen 07 02 Landräte und Bürgermeister 07 03 Kommunalsteuern 08 00 Bezirksstraßen-Angelegenheiten 08 01 Bezirksstraßen im Allgemeinen 08 02 Bezirksstraßenbaufonds 08 03 Staatsstraßen der Rheinprovinz 08 04 Linksrheinisches Bezirksstraßensystem 08 05 Rechtsrheinisches Bezirksstraßensystem 09 00 Handel, Gewerbe und Ackerwirtschaft 09 01 Handel und Gewerbe im Allgemeinen 09 02 Zünfte, Innungen, Gewerbefreiheit 09 03 Handel und Gewerbe im Besonderen 09 04 Schutz und Förderung der Industrie 09 05 Bergwerke 09 06 Post und Eisenbahn 10 00 Landwirtschaft 10 01 Ackerbau und Bodenkultur 10 02 Viehzucht 10 03 Weinbau 11 00 Provinzialinstitute 11 01 Provinzialinstitute im Allgemeinen 11 02 Provinzialarchiv 11 03 Hebammen-Lehranstalt 11 04 Taubstummen-Lehranstalt 11 05 Versorgungsanstalten 11 06 Landarmenhaus Trier 11 07 Irren-Heil-Anstalt Siegburg 11 08 Irren-Bewahranstalten 11 09 Arbeitsanstalt Brauweiler 11 10 Besserungsanstalten 11 11 Gefängnisgesellschaft, Gefängnisse 11 12 Feuer-Sozietät 11 13 Provinzial-Spar- und Hilfskasse 11 14 Hagel-Assekuranz 11 15 Rentenbanken 11 16 Blindenschule Düren 11 17 Provinzialmuseen 11 18 Ackerbauschule Desdorf 11 19 Etats der provinzialständischen Verwaltung 11 20 Straßenbau

Stadtarchiv Greven, StaG B · Fonds · 1822-1995
Part of Stadtarchiv Greven (Archivtektonik)

Vorwort Herkunft und Geschichte des Bestandes Provenienz bzw. Bestandsbildner des Bestandes B war die Amtsverwaltung Greven (bzw. Stadtverwaltung Greven für Akten nach Auflösung des Amtes Greven am 15. Mai 1954). Der Bestand beginnt mit der Einführung einer Stehregistratur 1932. Die älteren Akten in preußischer Fadenheftung sind 1938 von Joseph Prinz als eigener Bestand („alte Registratur“, heute Bestand A) verzeichnet worden. Mit dem Bestand B handelt sich um den bis 1952 reichenden, älteren Teil der per Findlisten nach dem Musteraktenplan von 1954 (Herausgeber: NRW Landkreistag, NRW Städtebund, Gemeindetag Nordrhein und Gemeindetag Westfalen, siehe Akte C 13023) erschlossenen Akten der Amts- und Stadtverwaltung Greven von 1932 bis ca. 1986. Die nach 1952 entstandenen, jüngeren Akten sind im Bestand C zu finden, wobei Überschneidungen der Laufzeiten nicht zu vermeiden waren. Der Musteraktenplan besteht aus zehn Hauptgruppen. 1954 war beabsichtigt, den „Aktenplan der hiesigen Verwaltung nach und nach im Sinne dieses Musteraktenplans neu zu ordnen“ (Schreiben des Stadtdirektors vom 7.8.1954 in C 13023). Dies ist in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Die Hauptgruppen sind: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand 2 Schulen 3 Kultur und Sport 4 Sozialwesen, Jugendwohlfahrt, Lastenausgleich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung 6 Bau- und Vermessungsverwaltung 7 Wirtschaft und Verkehr 8 Wirtschaftliche Betätigung und öffentliche Einrichtungen 9 Finanzen und Steuern Die Akten aus der Zeit von 1932 bis 1952 sind 1965-1975 durch den bestandsbildenden ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze in die Ordnung des Musteraktenplans eingefügt worden. Diese Maßnahme hatte er mit dem Landesamt für Archivpflege, namentlich dem wissenschaftlichen Archivar Dr. August Schröder, abgestimmt. Zur ursprünglichen Registraturordnung dieser Akten vermerkt Schwartze in der Vorbemerkung zur Neuordnung der Registratur vom Januar 1975 (ZwA 32842), sie habe „in etwa der Ordnung des von Dr. Prinz geschaffenen Repertoriums“ (heute Bestand A) entsprochen, die aus fünf Hauptgruppen besteht (I: Reichs- und allgemeine Verwaltung, II: Kommunalverwaltung, III: Abgaben und Steuern, IV: Polizei- und Gerichtswesen, V: Militärwesen). Diese Ordnungsmerkmale dürften sich jedoch nur in den ältesten Akten des Bestandes B finden. Denn das Amt Greven hat im Oktober 1931 eine „komplett betriebsfertige Verwaltungsregistratur“ nach dem Regis-Dezimalsystem erhalten (B 3162, Bl. 2-31). Auch die Dienstordnung für die Amtsverwaltung des Amtes Greven vom 9. April 1936 verweist in § 3 auf das von einem Hauptaktenplan „für die gesamte Verwaltung nach dem Zehner-System aufgestellte Aktenverzeichnis“ (B 3160, Bl. 4). Im Sommer 1936 bestellte die Amtsverwaltung einen Aktenplan für Gemeindeverwaltungen bei der Firma Soennecken in Bonn, der nach dem Dewey-Dezimalsystem aufgebaut war und sich in sieben Hauptgruppen gliederte: Allgemeine Verwaltung, Polizei, Schulwesen und Kultur, Wohlfahrtswesen, Bauwesen, Gemeindewirtschaft, Finanzverwaltung. Es ist unklar, ob er das Regis-Dezimalsystem ersetzte und die Registraturordnung verändert wurde. (B 3162, Bl. 43). Jedenfalls ist 1938 die Nutzung des offenbar 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegebenen Einheitsaktenplans „nicht vorgenommen worden und ist auch nicht beabsichtigt“ gewesen, u.a. „weil die Registratur des Amtes Greven noch verhältnismäßig neu“ war (B 3162, Bl. 46f.). Ein komplettes Aktenverzeichnis ist nicht erhalten, die erhaltenen Teile des Aktenverzeichnisses verdeutlichen aber, dass der Aktenplan bis 1954 in Kraft blieb. Die vergebenen Aktennummern waren fünfstellig, wobei die ersten drei Ziffern die Akten-Hauptgruppe, Akten-Gruppe und die Akten-Sachgruppe angaben, denen nach einem Trennzeichen (üblicherweise Strich oder Schrägstrich) die zweistellige Nummerierung der Akte innerhalb der Sachgruppe folgte. Beispiele einzelner Aktenverzeichnisse bieten die folgenden Akten: B 3161: Hauptgruppe 1: Allgemeine Verwaltung (1945) ZwA 25045: Hauptgruppe 3, Schul- und Bildungswesen (1939, enthält Regis-Registerblätter von 1931) ZwA 25057-25059: Hauptgruppe 7, Bauwesen (1939-1954/1963) Das Vorwort zu den von Schwartze erstellten Findlisten, die den 10 Hauptgruppen des Aktenplans entsprechen, datiert von Januar 1975 (ZwA 32842). Dieses Datum markiert zwar nicht das Ende der Arbeiten am Bestand, stellt aber einen markanten Einschnitt dar, der einer regulären Übernahme in das Stadtarchiv gleichzusetzen ist. Der Bestand umfasst 3164 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1932-1952 als Kernzeitraum, jeweils rund 500 Akten reichen in die Zeit davor bis 1830 bzw. die Zeit danach bis 1995. Der Umfang beträgt rund 100 laufende Meter. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus den genannten zehn Hauptgruppen und decken die Verwaltungstätigkeit der Amtsverwaltung Greven vollständig ab. Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners Die Amtsverwaltung Greven verwaltete das Amt Greven als kommunale Gebietskörperschaft für das Gebiet der heutigen Stadt Greven und die zum Amt Greven gehörenden Gemeinden. Dies waren seit der Trennung und Dreiteilung der Gemeinde Greven 1894 die Gemeinden Greven-Dorf, Greven links der Ems (mit den Bauerschaften Aldrup, Westerode, Herbern und Hembergen sowie ab 1925 der Siedlung Reckenfeld), Greven rechts der Ems (mit den Bauerschaften Pentrup, Wentrup, Hüttrup, Schmedehausen, Bockholt, Fuestrup, Guntrup und Maestrup) sowie die Gemeinde Gimbte. 1950 erhielt die Gemeinde Greven-Dorf Stadtrechte und schloss sich 1952 mit den Gemeinden Greven rechts der Ems und Greven links der Ems zusammen ("Wiedervereinigung") zur Stadt Greven. 1954 erfolgte die Auflösung des Amtes Greven und die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Greven mit der Gemeinde Gimbte, die schließlich 1975 nach Greven eingemeindet wurde. Die umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten einer kommunalen Verwaltung lassen sich konkret aus den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplänen bzw. Organisationsplänen der Amtsverwaltung Greven ermitteln. Es liegen vor: Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan 1939 (B 3160) Organisationspläne 1949, 1951, 1953, 1954 (C 13021) Entsprechend der Verwaltungsstruktur ist als nächsthöherer Registraturbildner die Verwaltung des Landkreises Münster zu nennen, deren archivwürdige Anteile heute im Stadtarchiv Münster zu finden sind und zahlreiche Verweise auf Grevener Angelegenheiten beinhalten. Polizeiangelegenheiten finden sich auch im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Ortspolizeibehörde Amt Greven 1942-1945. Verweis: Zwei Akten der Stadtwerke zum Elektrizitätswerk, VEW, Stromversorgung 1920-1955 finden sich im Stadtarchiv Greven in Dep. 70, Nr. 37 und 38. Festschriften: - Leo Drost, Festschrift zur Wiedervereinigung der drei Grevener Gemeinden, Greven 1952. - Leo Drost, Amt Greven 1844-1954, Rückblick auf das Amt Greven, [Greven 1954]. Bearbeitung des Bestandes Die Registrierung der Akten ab 1931 wurde 1961 auf Anregung des Stadtdirektors Dr. Werra begonnen und ab 1965 von dem Lehrer und ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze bis 1975 weitergeführt, von 1976 bis 1986 von dem pensionierten Standesbeamten und nebenamtlichen Archivar Heinrich Schmücker. Schwartze bildete den Bestand mit Registraturgut bis etwa 1970, ordnete ihn und erstellte 1975 die Findlisten („Repertorien“) zu den zehn Hauptgruppen. Zu seinen Bewertungskriterien und zu Kassationen gibt es keine Hinweise. Gleiches gilt für die Nachträge bis 1986 durch Schmücker. Die Ordnung nach dem Musteraktenplan von 1954, auch für die Akten aus der Zeit ab 1931, ist schon oben erläutert worden. Die Teilung des Bestandes entlang des Stichjahrs 1952 war eine Entscheidung, die 1990 durch die Archivare Christoph Spieker und Angelika Haves getroffen wurde. Damit wurde der Bestand B mit der Laufzeit 1932-1952 von den jüngeren Akten abgegrenzt, um diesen durch die ebenfalls 1990 begonnene EDV-Erschließung zügig nutzbar zu machen. Da der Bestand B den Zeitraum des Nationalsozialismus abdeckt, der schon durch nur schwer zu rekonstruierende wilde Kassationen dezimiert ist, wurde auch entschieden, keine weiteren Kassationen bei Akten dieser Laufzeit vorzunehmen. Die Neuverzeichnung ab Findliste 0 erfolgte ab 1990 bis Mitte 1999 durch Christoph Spieker (B 3000-B 3908). Seine tiefe Erschließung wurde von Stefan Schröder ab August 1999 fortgeführt und im Oktober 2010 abgeschlossen. Mit Abschluss der Verzeichnung von Findliste 1 erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf eine flache Erschließung (ab B 4381). In den Findlisten 2 bis 9 wurden daher in der Regel keine oder nur noch wenige Enthält-Vermerke gemacht. In geringem Maße wurden Titeländerungen vorgenommen, wenn diese dem Inhalt einzelner Akten nicht genügend entsprachen. Als Klassifikation wurden die Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen des Musteraktenplans beibehalten. Bei der Neuverzeichnung ab 1990 erfolgte die Vergabe neuer Signaturen (ab B 3000) statt der uneindeutigen alten Aktenzeichen, die aber in der EDV-Verzeichnung als „alte Archiv-Signatur“ zum Zwecke der Konkordanz verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet die Signatur B 4937, in der die aus verschiedenen Akten entnommenen Karten und Pläne verzeichnet sind. Da diese Zusammenstellung Klassifikationsgruppenübergreifend ist, wurde diese Akte im Findbuch unter der Rubrik „Unsystematisiertes“ den Klassifikationsgruppen vorangestellt. Hinzuweisen ist auch auf Besonderheiten in der Klassifikationsgruppe 0-6 (Wahlen und Abstimmungen): Die Klassifikationsuntergruppe 0-61 (Wahlen zum Bundestag) enthält mit der Signatur B 3691 auch die Reichstags- und Landtagswahl 1933; 0-62 (Landtagswahlen) enthält mit der Signatur B 3689 neben der Wahl zum Landtag auch den Volksentscheid über die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen 1950; die Klassifikationsuntergruppen 0-63 (Kommunalwahlen) und 0-64 (Sonstige Wahlen) enthalten in verschiedenen Kombinationen Kreistags-, Amts- und Gemeinderatswahlen. Schon seit 1965 sind die Akten liegend in beschilderten Heftmappen abgelegt worden, die jedoch Metallteile und nicht archivtaugliche Plastikbügel enthielten. Die in den Akten enthaltenen Metallteile wurden parallel zur Neuverzeichnung ab 1990 entfernt. Teilweise, aber nicht durchgängig, wurden überformatige Karten und Pläne aus den Akten entnommen, gesondert plan abgelegt und unter Verweis auf den Provenienzzusammenhang als B 4937 verzeichnet. Seit 2007 ist der Bestand – mit Ausnahme gebundener Amtsbücher – im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt des Landes NRW in Etappen entsäuert worden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge dieser bestandserhaltenden Maßnahme wurden die Mappen und Bügel gegen archivtaugliche Mappen und Bügel ausgetauscht, mit der neuen Signatur versehen und Kopien der alten beschilderten Heftmappen vorgeheftet. Gleichzeitig wurden die Aktenblätter paginiert, so dass eine verbesserte Zitierfähigkeit gegeben ist. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise Einzelne Archivalien sind wegen archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt. Sperrvermerke wurden nicht durchgängig gemacht, die im Findbuch enthaltenen Sperrvermerke wurden nur teilweise geprüft. Das Fehlen von Sperrvermerken bedeutet daher nicht automatisch ein Recht auf Einsichtnahme, eine Prüfung erfolgt individuell. Die Digitalisierung von B 3091 bis B 3095 (Protokollbücher Amtsvertretung Greven 1935-1954, Gemeinderat Greven-Dorf 1935-1950, Gemeinderat Greven links 1935-1952, Gemeinderat Greven rechts der Ems 1935-1952 und Stadtvertretung Greven 1950-1954) aus Klassifikationsgruppe 0-22 (Oberste Gemeindeorgane) wird derzeit realisiert, so dass sie spätestens 2015 online im Archivportal NRW jederzeit benutzt werden können. Bitte zitieren Sie uns wie folgt, sofern vorhanden mit Blattnummer oder Seitenangabe: StaG B [Nr. der Akte] Bl. [Blattnr.] bzw. StaG B [Nr. der Akte] S. [Seitennr.] Beispiel: Stadtarchiv Greven, Bestand B, Nr. 3022, Blatt 13 ist zu zitieren als: StaG B 3022 Bl. 13. Literaturhinweise: - Detlev Dreßler/Hans Galen/Christoph Spieker, Greven 1918-1950, 2 Bände, Greven 1991 und 2. verb. Aufl. Greven 1994. - Joseph Prinz, Greven an der Ems, 2. erw. Aufl. in 2 Bänden, Greven 1976/77. - Volker Innemann, Industrialisierung in Greven, Greven 1992. - Indra Ecke, Die Volksschule zur Zeit des Nationalsozialismus, Staatsexamensarbeit, Münster 1998. - Christoph Leclaire, "Unser Pole - ein anständiger Kerl", Zwangsarbeit im Amt Greven, Magisterarbeit, Münster 2003. - Jochen Wilsmann, Die Reorganisation des politischen Lebens im Amt Greven nach 1945, Staatsexamensarbeit, Münster 1995. - Stefan Schröder, Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945-1951, Münster 2005. Greven, den 27. Juni 2014 Dr. Stefan Schröder

Reichskanzleramt
BArch R 151/32 · File · 1867-1879
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1867 Gründung des Bundeskanzleramts als zentrale Behörde für die unmittelbaren Verwaltungsaufgaben des Norddeutschen Bundes (Post- und Telegraphenwesen, Konsulatswesen) mit Ausnahme der Auswärtigen Angelegenheiten, die Beaufsichtigung der Ausführung von Bundesrecht durch die Einzelstaaten, die Vorbereitung der Bundesgesetzgebung und des Bundeshaushalts sowie die Redaktion des Bundesgesetzblattes; nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 erhebliche Ausweitung der Aufgaben und Umbenennung in Reichskanzleramt; seit 1873 sukzessive Ausgliederung von dem Reichskanzleramt nachgeordneten Reichsämtern (1873 Reichs-eisenbahnamt, 1875 Reichspostamt, 1877 Reichsjustizamt und Ministerium für El-saß-Lothringen, 1879 Reichsschatzamt); 1879 Umbenennung in Reichsamt des Innern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts entstandenen Reichsämter hatten zur Erledigung der laufenden Geschäftstätigkeit die jeweils ihre Aufgaben betreffenden Akten aus dem Reichskanzleramt als Vorakten übernommen. Der Rest verblieb beim Reichsamt des Innern, so dass der vorliegende Bestand ausschließlich über die neuen Reichsämter in das zuständige Reichsarchiv gelangte und erst hier zu einem Bestand formiert wurde. Da die Akten des Reichskanzleramtes in den Reichsämtern organisch weitergeführt wurden, war die Bestandsabgrenzung bei den Aktenübergaben an das Reichsarchiv oft willkürlich. Nach der Auslagerung während des zweiten Weltkrieges übernahm nach 1945 das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) den Be‧stand Reichskanzleramt. Konkrete Angaben über kriegsbedingte Auslagerungsverluste sind auf Grund fehlender älterer Findbücher nicht möglich. Aus den Signaturen der einzelnen Aktenbände lässt sich jedoch entnehmen, dass die Verluste gering geblieben waren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die erste Bearbeitung des Bestandes Reichskanzleramt erfolgte von Juni 1956 bis Februar 1957 im Deutschen Zentralarchiv Potsdam. Mit Ausnahme der Geheimakten wurde eine einfache Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. In seiner kurzen Geschichte hatte das Bundes- bzw. Reichskanzleramt zu keiner wirklich stabilen Organisationsform finden können. Demzufolge konnte auch kein längerfristig gültiges Registraturschema gefunden bzw. rekonstruiert werden. Die für den Druck erforderliche Überarbeitung des Findbuches von 1972 ließ daher nur leichte redaktionelle Korrekturen zu. Unter weitgehender Beibehaltung der in Anlehnung an die Aufgabenstruktur geschaffenen sachthematischen Ordnung, wurden nur in Einzelfällen Aktenbände ihren ursprünglichen Strukturteilen wieder zugeordnet. Die Kassationsquote blieb auf Grund des hohen Bestandswertes im wesentlichen auf Mehrfachüberlieferungen beschränkt. Inhaltliche Charakterisierung: Arbeiterversicherung; Armenwesen; Auswanderungswesen 1867; Bankwesen; Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Beamtensachen; Beziehungen zum Ausland; Finanzielle Angelegenheiten aus dem Krieg von 1870/71 1870; Gewerbewesen; Handel; Heimatwesen; Justizwesen; Konsulatswesen; Maße und Gewichte; Medi-zinalpolizei; Militaria; Münz- und Geldwesen; Pensions- und Unterstützungsangelegenheiten; Polizeiwesen; Postwesen; Reichshaushaltsangelegenheiten; Reichs-kanzleramt; Reichsschuldenwesen; Reichstag; Steuern; Subventionen; Verfassung und Verwaltung; Versicherungswesen; Veterinärpolizei; Zollsachen; Personalakten. Erschließungszustand: Findbuch 1972; Publikationsfindbuch und Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1401/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 117 · File · 1875-1921
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält: - Schreiben von Paula Siehr über ihre Erlebnisse beim Russeneinfall in Ostpreußen, handschr., 21.11.1914 und 3.12.1914 - Schreiben (masch.) von Walter Simons zu einem Protokollnachtrag Haussmanns über Hahn und Prinz Max von Baden, 10.12.1918; über Stresemann, Haguenin, Brockdorff und Rantzau, 22.3.1919; zur Unterszeichnung des Friedensvertrages, 14.6.1919; zu außenpolitischen Fragen, 5.1.1921; über die Veröffentlichung seines Briefes durch Haussmann und die oberschlesische Abstimmung, masch., 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage, 30.3.1921; gegen einen Eintritt in den Ausschuss für den 60. Geburtstag Tagores, 13.4.1921; über ein unpolitisches Zusammentreffen mit Rudolf Steiner, 20.4.1921; - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Walter Simons über die außenpolitische Lage, 8.3.1919 (handschr.); Glückwunsch Haussmanns zur Ernennung zum Außenminister, 24.6.1920; über Außenpolitisches, 15.10.1920; über außenpolitische Fragen und die Haltung der Parteien, Febr. 1921 (handschr.); mit außenpolitischen Vorschläge, 23.2.1921; zu zahlreichen außenpolitischen Fragen, 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage und zu den Reparationen, 30.3.1921 (handschr.); mit einer Empfehlung des Chinakenners Dr. Richard Wilhelm, 30.3.1921; über die Stimmung in der Wirtschaft der Entente und über Stresemann, 14.4.1921 - Schreiben von Dr. Krukenberg über die Veröffentlichung des Briefes von Simons, masch., 28.2.1921 - Schreiben (masch.) von Staatssekretär Solf über dessen Kiderlen-Nachrufe, 11.2.1913; über Kolonialbeamte und Kolonialbesitz, 2.12.1914 - Schreiben Haussmanns an Scheidemann über dessen Entsendung nach Kiel und dessen Rede, 8.10.1919 (handschr.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Eugen Schiffer zum Fall Erzberger und zur Rechtspresse, 20.1.1920; zum Abklingen des Streiks und anderem, 3.9.1920 - Schreiben (handschr.) von Reinhart Schmidt-Elberfeld zu einem Programm-Entwurf und zur Behandlung der Arbeiterschutzfragen darin, 19.5.1894; zum Entwurf des Parteiprogramm, 21.5.1894; über eine Junker-Broschüre un die interparlamentarische Friedenskonferenz, 29.7.1894; wegen einer Urlaubsverabredung, 8.8.1894; wegen des Programmentwurfs Quiddes, 12.9.1894; zur einheitlichen Volksschule, 27.12.1895; wegen Richters 60. Geburtstag und eines Gedenkartikels, 21.7.1898; über eine gemeinsame Erklärung ihrer beiden Fraktionen und eine künftige Zusammenarbeit, 13.12.1903; - Schreiben (handschr.) Haussmanns an Reinhart Schmidt-Elberfeld zum Entwurf des Parteiprogramms, 24.5.1894; über erwünschte Änderungen am Programmentwurf Quiddes, 15.9.1894; Konzept Haussmanns für eine Absage an Schmidt wegen einer Hofeinladung, (ca. 1.4.) 1895 - Schreiben (handschr.) von Siegmund Schott zu einem Schreiben Pfaus, 1.1.1892; über kaiserliche Botschaften an den Reichstag, 13.5.1893; zu einer Rede Haussmanns, 5.6.1894; über die Entwicklung der Volkspartei, 12.1.1895 - Schreiben (handschr.) von K. Schrader zu Fusionsverhandlungen und Beibehaltung getrennter Parteiorganisationen, 26.8.1909 - Schreiben (v.a. handschr.) von Walther Schücking über Verband für internationale Verständigung, 16.3.1912; zu Haussmanns Denkschrift in einer Frage des Privat-Fürstenrechts und zu einer Sitzung eines Internationalen Komitees im Haag, 19.8.1915; an das Kgl. Generalkommando in Kassel über das Verbot seiner Publikationen, 10.11.1916 (masch.); über eigene Publikationspläne und deren Verhinderung durch die Zensur, 2.12.1916; mit Empfehlung für einen Kieler Privatdozenten zu einer Reise nach Russland, 10.2.1920 (masch.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Walther Schücking zur belgischen Frage, 28.12.1915; zur Kriegszieldikussion, 6.12.1916 - Schreiben (masch.) des Frhr. v. Stauffenberg über einzelstaatliche Steuern und anderes, 31.3.1891; über eigene Stellung in der bayerischen Wahlreformdebatte und zur Lage bei den liberalen Parteien, 22.10.1893 - Schreiben (masch.) Haussmanns über die Gedächtnisfeier für Friedrich Stoltze, 1.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Gustav Stresemann wegen einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, handschr., 16.1.1922 - Schreiben (handschr.) von August Stein zum Rücktritt Bülows, 9.8.1909; zum potentiellen Rücktritt Bethmanns, 20.2.1914 (masch.); gegen öffentliche Kriegszielerörterungen, 22.2.1915 (masch.) - Karte (handschr.) von A. Traeger mit einem Gedicht, 16.8.1909; Schreiben (handschr.) mit der Bitte um eine Rede in seinem Wahlkreis, 26.10.1911 - Schreiben (handschr.) von Rudolf Virchow an Paul Langerhans mit einer Einladung, 21.8.1875 - Schreiben (handschr.) von Paul Langerhans mit diesem Virchow-Brief, 22.10.1902 - Schreiben (handschr.) Haussmanns an M. Venedey wegen potentieller Parteiaustritte, 15.1.1894 - Schreiben (handschr.) von M. Venedey über die Verhältnisse in der Partei im See- und im Schwarzwaldkreis, 18.1.1894; mit Dank für eine Wahlrede zu den badischen Wahlen, 10.12.1909 - Schreiben (handschr.) von Prof. Wach über einen anhängigen Fall Münch, 19.2.1901; über eine psychiatrische Begutachtung des Falles Münch in Winnenthal, 24.10.1910 - Schreiben Haussmanns an Arnold Wahnschaffe wegen einer Besprechung mit Stegemann in Bern, 16.6.1917 (handschr.); über die Geschehnisse vom 7. bis ca. 12. Juli 1917, 25.10.1920 (masch.) - Schreiben von Arnold Wahnschaffe zu Einzelheiten der Julikrise 1917, 20.10.1920 (handschr.); zur Politik Bethmanns im Sommer 1917 und Friedensmöglichkeiten, 4.11.1920 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Paul Wallot über das Gnadengesuch für Maximilian Harden, 2.5.1901 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Max Warburg mit der Bitte um Beiträge für die Broschüren-Reihe "Der Aufbau", 16.11.1918 - Schreiben (masch.) von Max Warburg mit Vorschläge über Ministerbesetzungen, 29.3.1920; zur Haltung des Ministers Simons, 13.2.1921; wegen der Besetzung eines Postens in China, 14.2.1921 - Schreiben (handschr.) des Frhr. v. Weizsäcker zu Eisenbahnfragen, 11.2.1914; wegen Kiderlen, 26.9.1914; wegen der Nachrichten aus Bordeaux und über die vermutliche Dauer der Kämpfe im Westen, 28.9.1914; wegen eines Aufsatzes und zum Hass gegen westliche Gegner, 31.10.1914; über Kriegsziele und eine Arbeit Hanotaux, 14.12.1914; zu Nachrichten aus der Schweiz, 1.1.1915; Visitenkarte Weiszäckers zur Rückgabe des Briefes Stoskopf (Strassburg) an Haussmann über bayerische Bestrebungen zum Elsass, 4.4.1915; wegen einer Fabrik in Mühlacker, 9.11.1915; Zwei Visitenkarten mit Dank für Berichte über Aufenthalte in der Schweiz, o.D. - Schreiben (masch.) Haussmanns an Weizsäcker mit Nachrichten aus Antwerpen, 30.9.1914; mit einem Bericht aus der Schweiz, 26.10.1914; über Wasserstraßen, Elsass und Stegemanns Besuch in Berlin, 10.2.1915; zu Stegemanns Aufenthalt in Berlin, 12.2.1915; über Schweizer Nachrichten betreffend die italienische Armee, 21.6.1915; über die elsass-lothringische Frage, 9.10.1915; über Bayern und Elsass-Lothringen, 1.11.1915; über Elsass-Lothringen, 19.11.1915; it Grüßen Bethmanns, 22.7.1917 - Schreiben (masch.) des Assessors Bilfinger mit einer Aufzeichnung über die Unterredung Moy-Haussmann, masch., 5.11.1915 - Schreiben (handschr.) von Wendorff über Personalangelegenheiten eines Beamten in Sigmaringen, 29.11.1921 - Schreiben (masch.) von Philipp Wieland mit einer Empfehlung für den Journalisten Stobitzer, 29.11.1918; über die Besetzung von Parteisekretär-Stellen und die Zusammenarbeit von Nationalliberalen und Freisinniger Volkspartei, 29.11.1918 - Schreiben (handschr.) von Richard Wilhelm zur Besetzung des Gesandtenpostens in Peking, 19.4.1921; über eigene und Haussmanns Übersetzungen chinesischer Gedichte, 7.6.1921 - Schreiben (handschr.) von Wiemer über die bevorstehende Marokko-Debatte im Reichstag und deren Vorbereitung, 3.11.1911 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Wolff mit der Bitte um regelmäßige Mitarbeit im Berliner Tageblatt, 26.12.1908; wegen einiger Artikel und über das Afrika-Abkommen mit England, 4.3.1914; wegen einer regelmässigen Mitarbeit Haussmanns, 10.4.1917 (masch.); über einen Artikel Haussmanns, 19.5.1917, 16.9.1917; wegen einer Besprechung mit englischen Diplomaten zu Ruhrgebietsfragen, 29.3.1920; über Simons als potentiellen Reichspräsidenten, 13.4.1921; mit einer Einladung, 15.12.1921; mit Dank für einen Artikel und zur Besetzung des Kabinetts, 30.12.1921 (masch.) - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Theodor Wolff zur Situation nach derOsterbotschaft, zur zukünftigen Politik und zu Schwierigkeiten des parlamentarischen Systems, 14.4.1917; zu seiner Mitarbeit im Berliner Tageblatt, Frühjahr 1917 (handschr.); über Amerika und den U-Boot-Krieg, 6.2.1917; zur Weimarer Verfassung, 2.9.1919 - Schreiben (masch.) des Grafen Zeppelin wegen eines Aufsatzes in der Zeitschrift "März", 16.3.1910

Haußmann, Conrad
Wirtschaftspolitik
HZAN La 140a Bü 97 · File · 1879, 1880-1881
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)

Enthält: 1. W. Lexis, Eröterungen über die Währungsfrage, Separatabdruck, Leipzig o. D. 2. Ein Beitrag zur Frage der Goldwährung im deutschen Reiche, Berlin 1880. 3. Schneegans, Kauffmann und Leiber, Die gesetzliche Stellung der Französischen Actien-Gesellschaften, Straßburg 1881. 4. C. Fürst zu Isenburg-Birstein, Was rettet die Gesellschaft? Mainz 1881. 5. J. Rosenthal, Bier und Branntwein und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit, Berlin 1881. 6. H. V. von Unruh, Die volkswirtschaftliche Reaction, Berlin 1875. 7. S. Dana Horton, Das Geld und das Gesetz, Köln 1881. 8. G. Tuch, Sonderstellung und Zollanschluss Hamburgs, Leipzig 1881. 9. E. von Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirthschaftsgebiets, Leipzig 1879. 10. E. Heymann, Vor dem neuen Krach! Berlin 1878. 11. O. Arendt, Die Deutsche Münzreform, Berlin 1881. 12. O. Arendt, Die Restitution des Silbers, Berlin 1881. 13. Die Samoa-Vorlage im Reichstage, Berlin 1880. 14. A. G. Moske, Der Unterscheidungszoll, Bremen 1880. 15. F. Goldschmidt, Die Erhöhung der indirekten Steuern, Berlin 1879. 16. C. F. Bever, Die Frage des Goldes und Silbers und ihrer Währungen, Magdeburg 1880.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 135 · File · 1888-1912
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält: - Programmrede vor der Wählerversammlung Ebingen, gedr., 4.2.1887 - Entwurf eines Wahlprogramms, gedr., 1888 - "Jubiläumssteuer, Amtsversammlung u. Verfassung", gedr., Ende 1888 - Entwurf "Vom mühsamen Regieren", masch., 1888/1890 - Bericht über die Landtagssitzung im Schwäbischen Merkur, gedr., 5.4.1889 - Jungfernrede Haussmanns in der Abgeordnetenkammer, gedr., 10.4.1889 - Rede in der Wahlanfechtungsdebatte, gedr., 18.6.1889 - Rede zur Wiedereinführung des Wahlcouverts, gedr., 19.6.1889 - Zeitungsbericht über eine Rede von Wählern in Ebingen, gedr., 10.11.1889 - Reichstagsrede zur Kolonialvorlage, gedr., 12.6.1890 (drei Berichte) - Vortrag über die politische Lage, gedr., 14.9.1891 - Rede in der Wählerversammlung in Tuttlingen, gedr., 2.10,1892 - "Der Wegweiser", Gedicht Haussmanns, gedr., o.D. - Rede in Ebingen, gedr., 30.6.1894 - Bericht über Parteitag der süddeutschen Volkspartei in Aschaffenburg und der Rede Haussmanns in der Aschaffenburger Zeitung, gedr., 24.9.1894 - Trinkspruch Haussmanns zum Jubiläum der Reichsgründung, handschr., Januar 1895 - "Die württembergische Landtagswahl", gedr., 19.2.1895 - "Die politische Indolenz", gedr., Oktober 1895 - Reichstagsrede zum BGB, gedr., 12.12.1895 - "So kann es nicht weitergehen - Gedanken eines Steuerzahlers", gedr., ca. 1895 - Rechenschaftsbericht der Volkspartei vor ihren Wählern über die Reichtagssession 1895/1896, gedr., o.D. - Trinkspruch Haussmanns zum Jubiläum der Reichsgründung, gedr., Januar 1896 - "Ein Minister über Bord" zur Entlassung Bronsarts, gedr., 17.8.1895 - Generalversammlung des Bezirksvolksvereins in Balingen, gedr., 17.1.1897 - "An der Schwelle der Reform - Verfassungsrevision, Proportionalwahl und die Haltung der Parteien", gedr., 17.1.1897 - Artikel Haussmanns über "Wahlsieg der Demokratie in Norwegen" in "Dagbladet Kristiania", 9.11.1897 - "Vom mühsamen Regieren", masch., September 1897 - "Die Volkspartei im Landtag 1895-1900", gedr., o.D. - Wahlprogramm der Volkspartei von Friedrich und Conrad Haussmann, gedr., 1900 - Reden von Friedrich und Conrad Haussmann in Heilbronn auf dem Volksparteitag, gedr. 16.11.1902 - Rede zur zweijährigen Dienstzeit im Reichtag, handschr., 1903 - Landtagsrede über das Betriebsmittelgemeinschaft, gedr. 9.12.1904 - Rede als Berichterstatter im Landtag über die Verwaltungsreform, masch. und handschr., 1904 - Gedicht "Berliner Politik", handschr., Neujahr 1905 - Schiller-Rede, gedr., 7.5.1905 - Entwurf eines Verfassungsgesetzes, Landtagsdrucksache, 17.6.1905 - Schlussrede zur Verfassungsrevision, handschr., 1905 - "Volksrecht oder Herrenrechte?" Rede von Wilhelm Keil, gedr., 27.6.1905 - "Zur Verfassungsrevision in Württemberg", gedr., 9.7.1905 - "Ein Mahnwort aus der Deutschen Volkspartei", gedr., 18.7.1905 - "Die Verfassungsrevision in der Kommission", gedr., 18.7.1905 - Notizen zu einer Wahlrede, handschr., 1905 - "Die Auswärtige Lage", masch., Januar 1906 - Wahlprogramm der Volkspartei, gedr., 12.11.1906 - "An die Reichstagswähler", gedr., Neujahr 1907 - "An die deutschen Wähler, handschr., o.D. - Rede zum Vereinsgesetz, gedr., 1907 - Rede in Spaichingen, gedr., 13.1.1907 - "Die Bedeutung der Neuwahlen", Rede in Ebingen, gedr., 19.1.1907 - "Die Reichstagsstichwahl" in Balingen, gedr., 3.2.1907 - "Bülow", ohne Verfasser, gedr., o.D. - "Ultra-Montagnini", gedr., o.D. - "Die Wahl", gedr., Februar 1907 - "À vous, Allemands", gedr., o.D. - "Die neue politische Saison" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 30.11.1907 - "Wahl und Moral", gedr., Februar 1907 - "Parlamentarismus", gedr., o.D. - "Altchinesische Lyrik", gedr., Dezember 1907 - "Das neue Problem", gedr., September 1907 - "Die neue Krisis" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 21.1.1908 - "Antipreussische Wursthaftigkeit", gedr., 4.2.1908 - "Kaiserliche Zwischenfälle", gedr., 1.5.1908 - Rede zur Landtagswahl in Frankfurt, gedr., 28.5.1908 - "Parteiverschmelzung", gedr., 2.6.1908 - "Asien", gedr., 18.8.1908 - "Der Fall Moltke" von Schücking, gedr., August 1908 - "Die interparlamentarische Konferenz" gedr., 2.10.1908 - " Kongreß?", gedr., 16.10.1908 - "Elsässisches", gedr., November 1908 - Rede zum Daily Telgraph-Interview, gedr., 12.11.1908 - "Vor dem Ende der Krise", gedr., 14.11.1908 - Rede in Tübingen "Zur innerpolitischen Lage", gedr., 24.11.1908 - "Und nun?", gedr., Dezember 1908 - "Anno 1908", gedr., 2.1.1909 - "König Eduard in Berlin", gedr., 2.2.1909 - "Die Erneuerung der Türkei und die Ungeschicklichkeiten Europas", gedr., 1909 - "Die konservative Führung" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 2.3.1909 - "Nach dem Marokkoabkommen", masch., Frühjahr 1909 - Osterartikel für die Neue Freie Presse Wien, masch., 1909 - "Der Kriegslärm", gedr., 1.4.1909 - "Die Finanzmisere", gedr., 16.4.1909 - "Bülow am Scheideweg", gedr., 2.6.1909 - "Die Auflösung der Reichspolitik", gedr., 1.7.1909 - "Verfrühte Fragen" von Heinrich Hutter, gedr., o.D. - "Die politische Unverantwortlichkeit", gedr., 16.7.1909 - "Das Recht der Beamten auf freie Meinungsäußerung" von H. Gauss, gedr., o.D. - "Eine Volkspartei", gedr., 3.8.1909 - "Bethmann-Hollweg" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 1909 - "Geheime Universitätsreserve und Universitätsagenten" von Heinrich Hutter, gedr., 1.10.1909 - "In der Luft", gedr., 4.10.1909 - "Der Parteitag der Deutschen Volkspartei", von Heinrich Hutter, gedr., 15.10.1909 - "Reichstagsbrief", gedr., 15.12.1909 - "Die Aufgaben des fünften Kanzlers", gedr., 19.12.1909 - Offener Brief an August Bebel, handschr. & gedr., 1.10.1909 - Bericht des Beobachters über die Landesversammlung der Württembergischen Volkspartei, 7.1.1910 - "Das tote Rennen im preussischen Landtag" von Heinrich Hutter, gedr., 18.5.1910 - Zur Organisation der fortschrittlichen Volkspartei, gedr., 11.9.1909 - "Der fehlende Draht zwischen Berlin und London", gedr., 22.9.1910 - "Die Strafbarkeit wahrheitsgetreuer Gerichtssaalberichte", gedr., 2.11.1910 - "Zwischen Bassermann und Bebel" (Rede in Mannheim), gedr., 17.11.1910 - "Zwei Jahre nachher", gedr., 20.11.1910 - Rede zur Reichstagswahl, masch., 1911 - "Das öffentliche Vertrauen", gedr., 1.1.1911 - "Delcassées Auferweckung", gedr., 2.3.1911 - "Die Stimmung in Deutschland", masch., 1911 - "Agadir", gedr., 1.8.1911 - "Die auswärtige und innere Politik Deutschlands", gedr., 28.9.1911 - "Der Pakt mit dem Zentrum", gedr., 21.12.1911 - "Von den Steuern", gedr., Dezember 1911 - Rede in Ebingen, handschr., 30.12.1911 - "Die Verlegenheit der Sozialdemokratie", masch., 1912 - Punktationen zur politischen Lage von einem Zuschauer, masch., 31.1.1912 - "1,5 oder 1,5" (Zu den Wehrvorlagen), gedr., 10.4.1912 - "Kein Draufgängertum", gedr., 15.4.1912 - "Ludwig Uhland in der Literatur" (Uhlandfeier), masch., 1912 - "Die Wehrvorlagen im Reichstag", gedr., 26.4.1912 - "Der Sieg der Demokraten in den Vereinigten Staaten", gedr., 25.11.1912 - "Die württembergischen Wahlen", gedr., Dezember 1912 - Rede in Stuttgarter Versammlung über auswärtige Politik, gedr., 1912

Haußmann, Conrad
Generalia
StAWü, Forstamt Amorbach 3 · File · 1901 - 1909
Part of Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

Enthält: Grundbuchanlegung, Einführung des hundertteiligen Thermometers, Versicherungsgesetz, Schießvorräte, Bürgschaftsanträge, Verwaltungsetat, Forstfrevel, Liquidation ärztlicher Gebühren, Telefongebühren, ausländische Militärballons, militärische Übungen, Steuern, Pfründewaldaufsicht, Forstgesetz, Vergütung bei Dienstreisen, bayerische Beamten im Kolonialdienst, Eisenbahnsicherung, Steinlager, Forstdienstgebäude, Holzverwertung, Urlaub, Waldaufteilungen, Wildabschuss, Fällungs- und Kulturbetrieb, Forstpolizei

FA 1 / 120 · File · 1903 - 1905
Part of Cameroon National Archives

Schutztruppe für Kamerun. - Waffen und Ausrüstung. - Gebirgsgeschütz 6,7 cm und weitere militärische Ausrüstung der Residentur Garua – Anforderung durch Hauptmann Thierry, April 1904 [fol. 1 - 7] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua August 1904 - Januar 1905 [fol. 9 - 12] Polizeitruppe in Garua. - Zustandsbericht von Hauptmann Langheld, 13.11.1904 [fol. 13 - 14] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Häuptlingstag in Ngaundere am 11.11.1904. - Bericht von Hauptmann Langheld, Garua, 1904 [fol. 15 - 17] Ngaundere. - Aufhebung des Residenturpostens wegen Personalmangels der Schutztruppe für Kamerun, 17.11.1904 [fol. 18 - 21] Garua. - Übertragung des Oberbefehls über sämtliche im Gebiet der Residenturen Adamaua und Tschadsee-Länder stehenden Einheiten der Schutztruppe für Kamerun sowie der Führung der in Garua stationierten 7. Kompanie an den Residenten Hauptmann Langheld, 31.1.1905 [fol. 24] Übernahme der Geschäfte der Residentur Adamaua und der Residentur der Tschadsee-Länder durch Hauptmann Langheld mit Sitz in Garua. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer, 31.1.1905 [fol. 25] Zusammenlegung der Residentur Adamaua und der Residentur der Tschadsee-Länder zur Residentur Adamaua-Bornu mit Sitz in Garua. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer, 27.2.1905 [fol. 26] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua [fol. 29 - 30] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Durchführung einer gemeinsamen Unternehmung mit der Residentur Garua zur Öffnung der Straße Marua Garua [fol. 43 - 52] Unruhen im Gebiet von Mubi Uba. - Bericht von Hauptmann Langheld, Garua, 14.2.1905 [fol. 55 - 56] Pocken und Windpocken. - Adamaua, Januar 1905 [fol. 55 - 58] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Hauptmann Thierry, 21.9.1903 [fol. 60 - 78] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Hamadjam, Lamido von Tibati. - Absetzung durch Hauptmann Zimmermann, Garua, 12.6.1905 [fol. 79 - 210] Lokalverwaltung, allgemein. - Verlegung bzw. Aufhebung verschiedener Militärstationen und -posten in Adamaua. - Planung, August 1905 [fol. 88 - 89] Dienstreise nach Ngaundere und Kunde vom 27.3. - 17.4.1905 (Hauptmann Langheld), 1905 [fol. 90 - 120] Marsch Tibati Ngaundere Garua von Mitte Juni - 11.7.1905 (Hauptmann Zimmermann), 1905 [fol. 121 - 123] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Lauan Haman von Kalfu. - Verbannung nach Duala, Mai-Juni 1905 [fol. 130 - 138] Kusseri. - Auflösung der Residentur durch Hauptmann Stieber, 10.8.1905 [fol. 139] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua. - Residentur Garua Juli-Dezember 1905 - Februar 1906 [fol. 140 - 217] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Dallil, Lamido von Ngaundere. - Hinrichtung des Dugga. - Untersuchungen, Juli 1905 [fol. 148 - 150] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Gerka, Ardo von Mitschiga. - Beteiligung an der Ermordung des Maita sowie Verbannung nach Buea für zehn Jahre, September 1905 [fol. 151 - 154] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Dallil, Lamido von Ngaundere. - Angebliche Verwendung als Hirte bei der Gouvernementsherde in Buea, Januar 1906 [fol. 152] Regionale Grenzangelegenheiten. - Djau Kombol [fol. 156] Bezahlung von Lebensmitteln für die Versorgung amtlicher Expeditionen und Transporte mit Gutscheinen. - Denkschrift Hauptmann Thierry, Garua, Mai 1904 [fol. 160 - 162] Afrikanische Angehörige der Schutztruppe für Kamerun. - Einstellung desertierter Senegalesen in die Schutztruppe für Kamerun durch Hauptmann Langheld, Garua, März 1905 [fol. 163] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Einziehung der Steuern von Mbororo-Herden. - Bericht von Bautechniker Holstein, Oktober 1905 [fol. 164] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Oberleutnant Schipper durch Hauptmann Zimmermann, 31.1. - 1.2.1906 [fol. 170 - 230] Heranziehung von Tibati zur Arbeiter- und Trägerbestellung. - Gesuch Hauptmann Fabricius, Banjo, Januar 1906 [fol. 175 - 178] Bereisung des Mandara-Gebirges vom 16.11.1905 -20.1.1906, 1905 - 1906 [fol. 183 - 208] Einzelfälle. - Freyer, Oberarzt der Schutztruppe für Kamerun (stellvertretender Garnisonskommandant in Dikoa). Mehrfache Ausübung der eigenmächtigen Gerichtsbarkeit gegen Einheimische. Versagung der nachträglichen Bestätigung vollstreckter Todesurteile, u.a. gegen Sultan (Lauda ?). - Bericht von Oberleutnant Müller an das Auswärtige Amt, 12.4.1906 [fol. 211 - 213] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Oberleutnant Strümpell durch Oberleutnant Schipper, 24.2.1906 [fol. 221 - 225] Verwaltungs- und Gebietsgrenzen (Stammesgrenzen). - Banjo, Garua und Joko, 1905 [fol. 225] Dienstreise von Ibi auf dem Benue nach Garua (Oberleutnant Strümpell), 1906 [fol. 232] Erhebung der Abgaben in den Sultanaten Tibati und Tinge durch die Station Banjo. - Denkschrift von Hauptmann Langheld, 3.2.1905 [fol. 233] Einnahme der Galim-Burg und Neuregelung der Machtverhältnisse der einheimischen Herrscher, 1904 [fol. 234] Banjo. - Nichtverlegung der Station nach Galim aus politischen Gründen. - Bericht von Leutnant Ostermayer, Mai 1905 [fol. 239 - 241] Besetzung von Tibati. - Antrag von Hauptmann Langheld, Duala, 31.8.1905 [fol. 242] Schutztruppe für Kamerun. - 7. Kompanie. - Verlegung von Garua nach Marua. - Denkschrift von Hauptmann Langheld, Duala, 31.8.1905 [fol. 243]

Gouvernement von Kamerun
Generalia
StAWü, Forstamt Marktheidenfeld 7 · File · 1905 - 1911
Part of Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

Enthält auch: Schutz von Naturdenkmälern, Verpachtungen, Denkmalpflege, Forstrecht, Schutzdienst, Verwaltungsetat, Gebühren, Steinlager, Entschädigungen, Forstgesetz, Grundbuchanlegung, Gehälter, Schädlingsbeschädigungen, Personalqualifikationen, Arbeitsnachweise, Löhne, Forstgebäude, Fällungen, Entschädigungen, Staatsforstverwaltung, Verehelichungen, Etat, Finanzen, Kolonialdienst, Forstgesetz, Offizierdienst, Holzverwertung, Dienstbefreiungen, Forstpraktikanten, Beurlaubungen, Arbeiter und -schutz, Vogelschutz, Forstpolizei, Wildabschuss, Steuern, Beamtengesetz, Kiefersamen, Beschwerden, Eisenbahnbauten

BArch, R 36 · Fonds · 1906-1945
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...