Justiz

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    • http://www.wikidata.org/entity/Q1522168

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      Justiz

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        BArch, R 1002 · Bestand · 1886-1924, 1936
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1884 Übernahme des Schutzes über die Landerwerbungen des Bremer Kaufmanns Franz Adolf Eduard Lüderitz durch das Deutsche Reich; 1885 Errichtung der deutschen Verwaltung; territoriale Ausdehung des deutschen Einflußgebietes durch die Aktivitäten der 1895 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft; 1915 Kapitulation der Schutztruppe gegenüber den Streitkräften der Südafrikanischen Union und Beendigung der deutschen Verwaltung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Mit zum Teil erheblichen Überlieferungslücken übernahm Ende der 30er Jahre das Reichsarchiv die Akten der Kolonialverwaltung Deutsch-Südwestafrika. Nach der kriegsbedingten Verlagerung gelangten diese 1945 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Hier blieb die bereits im Reichsarchiv vorgenommene Bestandsgliederung in die Zentralverwaltung Windhuk, die örtlichen Verwaltungen und die Sonderverwaltungen (Justiz, Polizei, Bergbau, Eisenbahnwesen) mit ihrem Unterbau erhalten. Die wenigen im Bundesarchiv Koblenz aufbewahrten Aktenbände wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands dem Bestand zugeordnet. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Neben den Sachakten der unterschiedlichsten Bereiche und Verwaltungsebenen bilden die Personalakten der Inspektion der Landespolizei sowie der Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnbaubehörden mit etwa 80 Prozent der Überlieferung die umfangreichsten Aktengruppen. Die Klassifikation des Bestandes erfolgte unter weitgehender Beibehaltung der im vorläufigen Findmittel ausgewiesenen Gliederung, dem das damals gültige Registraturschema zugrunde lag. Nur in wenigen Einzelfällen wurden Aktenbände einer anderen Klassifikation zugeordnet. Die Ordnung und Titelbildung der Aktenbände blieb im wesentlichen unverändert. Auf ein Personen-, Sach- und Ortsindex wurde verzichtet, so daß Recherchen nur über die Onlineversion des vorliegenden Findbuches möglich sind. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralverwaltung; Gouvernement in Windhuk; Kommissar des früheren Gouvernements in Windhuk; Örtliche Verwaltung; Bezirksämter; Distriktsämter; Justizverwaltung; Obergericht in Windhuk; Bezirksgerichte; Bergbehörden; Registraturhilfsmittel. Erschließungszustand: Findbuch 1942; Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1002/...

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        Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 382 · Akt(e) · 1923-1933
        Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Enthält: u.a.: Gartenvereine; Studentenvereinigungen; Wandervereine; Schulen; Musikvereine; Verein für das Deutschtum im Ausland; Hausfrauenbund; Vortrag Doegen, Preußische Staatsbibliothek; Frauenvereine; Anthroposophische Gesellschaft; Firma Himmelsbach; Caritas; Sportvereine; Schweizer Hilfsverein; Gesangsvereine; Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband; Reichsbund der Kriegsbeschädigten etc.; Christengemeinschaft e.V.; Freiburger Studentenhilfe; Verband katholischer Akademiker; Deutscher Offiziersbund; KunstwFreunde der städtischen Sammlungen; Breisgauverein für Luftfahrt; Naturforschende Gesellschaft; Badische Heimat; Kunstwissenschaftliche Gesellschaft; Wirtschafts- und Berufsverbände; Deutsches Institut für wissenschaftliche Pädagogik; Sozialdemokratische Partei; Landesverband gegen Alkoholismus; Deutsche Reichsbahn; Breisgauverein Schauinsland; Evangelischer Verein der Gustav-Adolf-Stiftung; Görresgesellschaft; Katholikenversammlung 1929; Reichsbund der Kinderreichen; Marianische Kongregation; VolkshochschuKolonialgesellschaft; Allgemeiner Deutscher Automobilclub; Akademisch Literarische Gesellschaft; III Internationaler Friedenskongress; Süddeutscher Rundfunk; Stadt Freiburg; Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau; Süddeutscher Jugendbund; Internationale Arbeiterhilfe; Gefangenenfürsorge; Überlassung für politische Veranstaltungen, allgemein; Darin: "3. Internationaler Friedenskongress Freiburg im Breisgau, 1923;

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        Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 380 · Akt(e) · 1916-1918
        Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Enthält: Militär; Rotes Kreuz; Badische Gefangenenfürsorge; Frauenvereine; Kulturwissenschaftliche Gesellschaft; Badische Jugendwehr; Deutsche Kolonialgesellschaft; Akademischer Hilfsbund; Kindergärtnerinnenseminar; Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten; Schulen; Wohltätigkeitsveranstaltungen im Krieg; Caritasverband; Soldatenräte Oberbaden; Darin: Stundenplan für die Caritasschule des Deutschen Caritasverbands, 1918;

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        Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 381 · Akt(e) · 1919-1922
        Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Enthält: u.a.: Militär; Frauenvereine; Verein für das Deutschtum im Ausland; Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege; Jungbürgerbund; kunstwissenschaftliche Gesellschaft; Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten; Elsaß-Lothringische Vertriebenenfürsorge; Schulen; Studentische Vereinigungen; Caritasverband; Stenographenvereine; Badischer Heimatdank; Städtische Lebensmittelabteilung; Naturfreunde; Komitee zur Abhaltung wissenschaftlicher Vorträge; Volkshochschule; historischer VereiReichslimeskommission; Freiburger Fürsorge für heimkehrende Auslandsdeutsche; studentische Unterrichtskurse für Arbeiter; Zentralstelle der Universität Straßburg; Wohnraum für Mensaschwestern; kulturwissenschaftliche Gesellschaft; Rotes Kreuz; Sozialdemokratische Partei; Vereinigung heimatstreuer Oberschlesier; Vereinigung für Literatur und Vortragskunst; Staatswissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft; Südwestdeutscher Hochschulkreis; Fichtehochschulgemeinde; 800jähriges Stadtjubiläum; Vortrag der Städtischen Bühnenvolksbund; Verein für Wochen- und Hauspflege; Deutsche Kolonialgesellschaft; Firma Himmelsbach; Marianische Kongregation; Polizei; Naturforschende Gesellschaft; Freiburger Studentenhilfe; Jugendherbergswerk; Vereinigung der ehemaligen Flieger; Verband der Deutschen Buchdrucker; Schwarzwaldverein; Finanzamt; Gewerbeverein; Ostmarkverein; Badisches Weinbauinstitu; Synagogenrat; Bezirkslehrerverein; Elektrowirtschaftliche Ausstellung; auch: Gastvortrag Pidro Bosch-Gimpera, 1921;

        Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 040 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Bestand · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

        Mirbachs Telegraphisches Büro (Bestand)
        BArch, R 8028 · Bestand · 1910-1930
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Mirbachs Telegrafisches Büro (MTB) ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Rheinland als kleines Nachrichtenbüro durch den Lektor Mirbach gegründet worden. Gemeinsam mit Professor Arthur Jung war er bis November 1920 Inhaber der "Internationalen Telegraphenagentur (ITA)" mit Sitz in Köln. Nach der Trennung von seinem Kooperationspartner Jung nahm Mirbach zunächst wieder die Arbeit in seinem früheren Korrespondenz Büro auf. Eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung des MTB spielte die damalige Situation im Deutschen Reich. Nach der Niederlage des kaiserlichen Deutschen Reichs im Ersten Weltkrieg wurde das neugeschaffene und erstmals so benannte Saargebiet, bestehend aus dem südlichen Teil der Rheinprovinz sowie der Saarpfalz und dem Westen der bayerischen Pfalz, durch die territorialen Bestimmungen des Versailler Vertrags vom Deutschen Reich getrennt. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes unter französische Verwaltung gestellt. Mit der Besetzung des Saargebiets durch französische Truppen ging auch die Verbreitung französischer Propaganda einher (1). Dies geschah vorwiegend durch den Ankauf einiger deutscher Zeitungen, wie z. B. der "Südwestdeutschen Abendzeitung" durch die französische Militärverwaltung (2). Umbenannt in "Neuer Saar Kurier" erschien die Zeitung nun zweisprachig und wurde von französischen Nachrichtendiensten mit Informationen versorgt. Die deutsche Reichsregierung und das Auswärtige Amt sahen sich gezwungen, den Bemühungen Frankreichs um eine Separation der Pfalz entgegenwirken. Auch in den anderen abgetretenen Gebieten Elsass-Lothringen, Rheinland, Eupen-Malmedy, Posen, Nordschleswig, in Teilen Oberschlesiens bzw. in den Grenzgebieten, waren ähnliche Bestrebungen der Besatzungsmächte zu beobachten. Um der Propaganda der Besatzungsmächte entgegenzuwirken, stimmte die Reichsregierung dem Vorschlag des Verlagsdirektors Kristian Kraus zu, einen Nachrichtendienst zu schaffen, der die abgetretenen und besetzten sowie die Grenzgebiete mit Nachrichten aus dem Deutschen Reich versorgen sollte. Kraus organisierte schon seit 1919 im Auftrag der Reichsregierung den Nachrichtendienst für das Saargebiet und besetzte Gebiete des Rheinlandes. Dieser Nachrichtendienst sollte weiter ausgebaut werden. Mirbachs Telegrafisches Büro galt zur damaligen Zeit als "Führung der Rheinischen Korrespondenz"(3). Kraus war an der Übernahme des MTB interessiert, wie er in einem Schreiben an die Presseabteilung der Reichsregierung verdeutlicht. Nach den Verhandlungen zwischen Kraus, Mirbach und der Regierung wurde das MTB in die "Reichsstelle zur Versorgung der besetzten und abgetretenen deutschen Gebiete mit deutschen Nachrichten" eingegliedert. Kraus war von 1920 - 1929 Geschäftsführer und literarischer Leiter dieser auch unter der Bezeichnung "Allgemeines Politisches Informationsbüro G.m.b.H." bekannten Reichsstelle mit Sitz in Berlin (4). In diesem Zuge wurde, ebenfalls durch Kraus betreut, die Nachrichtenagentur Polwona gegründet, die in den besetzten und abgetretenen deutschen Gebieten einige Filialen eröffnete (5). Diese Nachrichtenbüros wurden nach außen hin als privatwirtschaftliche Unternehmen ausgegeben, waren aber finanziell vom Reich abhängig. Täglich wurden durch telefonische Übermittlung Nachrichten von Berlin aus an die Filialen der Polwona geleitet. Diese waren u. a. in Frankfurt am Main (Frankfurter Depeschenbüro), Mannheim (Oberrheinisches Nachrichtenbüro), Saarbrücken (Saarkorrespondenz), Köln (Mirbachs Telegraphisches Büro), in Königsberg (Norel - Ost Korrespondenz) und in Flensburg (Korrespondenzbüro Nordschleswig) eingerichtet (6). Von dort aus wurden die Nachrichten an die Provinzpresse in der Umgebung weitergeleitet. So blieben die Bürger in den besetzten oder abgetretenen Gebieten über Politik, Wirtschaft und aktuelle Themen im Deutschen Reich informiert und wurden außerdem in ihrem Zugehörigkeitsgefühl zum Deutschen Reich bestärkt. Im Gegenzug hatten die Filialen die Aufgabe, Nachrichten aus den Besatzungsgebieten, insbesondere Interviews mit wichtigen Vertretern der Besatzungsmächte, nach Berlin zu senden. Anmerkungen: (1) BArch R 8028 / 1 fol. 139, 166. (2) BArch R 8028/ 1 fol. 139. (3) BArch R 8028/ 1 fol. 92. (4) BArch (ehem. BDC, RKK/ RSK Personal- und Sachakten, Kraus, Kristian. (5) BArch R 8028/ 1 fol. 180. (6) BArch R 8028 /1 fol. 42. Abkürzungen: MTB - Mirbachs Telegrafisches Büro Polwona - Politische West - Ost - Nachrichtenagentur O.N.B. - Oberrheinisches Nachrichtenbüro W.T.B. - Wolff’s Telegraphisches Büro S.C.B. - ist anhand der Akten nicht eindeutig identifizierbar, wahrscheinlich "Saar Correspondenz Büro" "Dako" - "Danziger Korrespondenzbüro" Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand ist gegen Ende des Zweiten Weltkrieges von der Roten Armee beschlagnahmt und in den 50er Jahren im Zuge von Aktenrückführungen aus der Sowjetunion dem Deutschen Zentralarchiv (später: Zentrales Staatsarchiv der DDR mit Sitz in Potsdam) übergeben worden. Die dortige Bestandssignatur lautete 61 Mi 1. Mit der Übernahme in das Bundesarchiv erfolgte eine Änderung der Bestandssignatur in R 8028. Archivische Bearbeitung Im Zuge der Bearbeitung des Bestands entstand im Zentralen Staatsarchiv der DDR eine Findkartei, auf deren Grundlage das vorliegende Findbuch mit der Datenbank BASYS-S erstellt wurde. Die bereits vorhandene Klassifikation wurde übernommen. Im Zuge der Bearbeitung wurden Serien und Bandfolgen erstellt. Nach der Einsichtnahme in die Akten sind einige redaktionelle und inhaltliche Überarbeitungen an den schon in BASYS -S existierenden Datensätzen vorgenommen worden. Es erfolgten keine Kassationen oder Zugänge. Zitierweise BArch R 8028/..... Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 8028/...

        Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
        HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
        1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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Literatur:: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815-1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, Göttingen 1964, bes. S. 244-253. Maria Keipert/Peter Grupp (Hrsg.), Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 2, Paderborn u.a. 2005, S. 344f. Thomas Kreutzer, Protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch - Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945, in: Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Hrsg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verb. m. der Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter Symposion, Schriftenreihe 11), Leinfelden-Echterdingen 2007, S. 42-82. Thomas Nicklas, Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. Standesherr, Regent, Diplomat im Kaiserreich (1863-1950), in: Gerhard Taddey (Hrsg.), Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 21, Stuttgart 2005, S. 362-383. Frank Raberg (Hrsg.), Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsab­geordneten 1815-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2001, S. 381f. Karina Urbach, Diplomat, Höfling, Verbandsfunktionär. Süddeutsche Standesherren 1880-1945, in: Günther Schulz/ Markus A. Denzel (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 2004, S. 354-375. Karina Urbach, Zwischen Aktion und Reaktion. Die süddeutschen Standesherren und der Erste Weltkrieg, in: Eckart Conze/ Monika Wienfort (Hrsg.), Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, S. 323-351. Freie Deutsche Presse Coburg, 30.12.1950 (Nachruf). Hohenloher Zeitung, [nach 11.12.]1950 (Nachruf). weitere Materialien: La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 143 Nachlass Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg
        Oberamt Backnang (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
        1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer

        Präsidialkanzlei (Bestand)
        BArch, R 601 · Bestand · (1917) 1918 - 1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...

        Promotionswesen
        Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 3741 · Akt(e) · 1934-1944
        Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Enthält: Promotionsordnungen, Gebühren; Rechtsgutachten über Prüfungsgebühren (Fritz Marschall von Bieberstein, van Calker), 1934; Erlaß des Ministers des Kultus zu Prüfungsinhalten (Weltanschauung und Politik) in Prüfungen mit Nebenfach Philosophie, 1934; Ergänzung der Promotionsordnung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (Entzug des Doktorgrades), [1934]; Anfrage des Reichsministeriums zu Philosphie als Pflichtprüfungsfach bei Doktorprüfungen und Antworten der Fakultäten, 1935; Anfrage des Amtsgerichts Mannheim zum Führen des ProfMedizinischen Fakultät, 1935; Studien- und Prüfungsordnung der medizinischen Fakultät, 1932; Erlaß zur Weiterleitung von Doktor- und Diplomarbeiten an das Reichsplanungsamt; Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 4.9.1939 bezüglich Promotionen; Führung eines Titels und Dr. des.; Bericht über die Einnahmen der Universitäts-Bibliothek 1929/30-1934/35, 1935; Prüfungsbefugnis nichtarischer Hochschullehrer, 1935; Erlaß es Reichministers bezüglich Promotions- und HabilitationsgÜbersicht der Promotionsgebühren 1932-1934; Annahme jüdischer Doktoranden, 1935; Veröffentlichung von Dissertationen zu Volkstums- und grenzdeutschen bzw. auslandsdeutschen Grenztumsfragen, 1936; Nostrifikation von ausländischen Doktortiteln, 1936; Verbot der Vergabe von Dissertationsthemen, die Auslandsreisen erfordern, 1936; Tragen äußerer (Ab-)Zeichen der Promovierten (Ring und Birett); Erneuerung von Diplomen zum goldenen Doktor-Jubliäum; Abfassung von Dissertationen in anderen Sprachen als Deutsch; ProFakultät, 1939; Grundsätze die bei der Neufassung der Promotionsordnungen zu berücksichtigen sind, [1939]; Erleichterungen bei den Doktorexamina für Mediziner, 1939; Verwendung von Kolonial-Terminologie in Bezug auf die Ostexpansion in Dissertationen, 1940; Anfrage der Gestapo Bielefeld bezüglich möglichen Freiburger Doktoren, 1940; Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaften, 1938; Übersendung von Doktorurkunden, 1941; Rundschreiben der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums Dissertationen weltanschaulichen oder politischen Inhalts, 1941; Erleichterungen für Kriegsteilnehmer bei Ablegung der Doktorprüfung, 1942; Drucklegung von Dissertationen über historisch-politische Stoffe, Volkstums-, Grenz- und auslandsdeutsche Fragen oder auslandsdeutsche Fragen, 1943; Entziehung akademischer Grade von Ausgebürgerten, 1943; Genehmigung von Promotionen durch die französiche Militärregierung, 1945; Einzelfälle, die die Promotion gegen Verzicht auf die Approbation bzw. wegen nichterfüllung Martin Jacobi (03.02.1909), Raphael Landau (02.05.1907 - Feb. 1969), Hans Mansfeld (14.05.1911-28.02.2002), Marianne Boiselle (11.01.1909-07.07.1992); Sonderfälle (u.a. abgelehnte Promotionen): Anton Bauer, Beate Behrend, Bohnstedt, Erich Brenneisen, Josef Decking, Felix Dreyer, Otto Feger, Kletus Fischer, Ernst Fleischhauer, Hermann Freudenberg, Dominik Garantsch, Hildegard Griebel, Albert Griesbach, Haarmann, Liselotte Hesse, Highby; Ferdi Himpele, Hermann Hoberg, Paul Hundeck, Ulrich Janssen, Carl KesKraus, Hans Kronheim, Heinrich Kunath, Bernhard Lantzsch, Erwin Leser, Luckner, Mack, Johannes Majic (09.01.1914), Mellon, Ernst Nitschke, Otto Nuss, Ludwig Obermann, Hugo Ohntrup, Hans Pfitzner, Puttfarken, Rudolf Rasch, Emil Reisser, William Robertson, Schahien, Elisabeth Schmid, Heinrich Schmidt, Joseph Schneiders, Hermann Schnell, H. Schwarz, Heinrich Seeling (06.09.1906), Willi Seidel, Indra Sen, John Redford Shatteicher; August Wilhelm Sohn, Thomas Sommer, Sorkin, Karl Thimm (*03.08.1909), VermehrenWassner, Ilse Zimmermann, Darin: Ludwig Aschoff, Zur neuen Studien- und Prüfungsordnung der Mediziner, Sonderdruck aus: Praemedicus 11; Gutachten von Bauch zur Dissertation "Die Raumdarstellung in der englischen Landschaftsmalerei" von Thomas Sommer, 1939;

        BArch, R 1507 · Bestand · 1920-1934
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unter‧richtete die Reichsregierung über alle die innere Lage des Deutschen Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensam‧melstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Gehei‧men Staatspolizeiamt auf Bestandsbeschreibung: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unterrichtete die Reichsregierung über alle, die innere Lage des Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Geheimen Staatspolizeiamt auf. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): 1919-1933 (1.584): Dienststellenverwaltung 1920-1930 (11), Polizei und bewaffnete Macht, Nachrichtenwesen 1919-1930 (38), Rechtsnormen 1920-1930 (50), internationale Verhandlungen und Verträge 1920-1929 (6), Überwachung ausländischer Tätigkeit im Reich 1920-1930 (59), Abwehr 1920-1930 (12), Verkehr mit Waffen 1920-1930 (23), wirtschaftliche Verhältnisse in ihren Wirkungen auf die öffentliche Ordnung 1920-1929 (19), politische Bewegung 1920-1933 (52), Wahlen, Wahlergebnisse, Regierungsbildungen 1920-1930 (19), Parteien 1920-1930 (8), Die Internationalen 1925-1929 (2), Organisationen und Bewegungen politischer Art au‧ßerhalb der Parteien 1920-1930 (126), Gewerkschaften 1921-1929 (7), internationale Ver‧bindungen mit wirtschaftlichen Organisationen 1921-1927 (2), Offiziers- und Soldatenverei‧nigungen 1921-1930 (10), Erwerbslosenbewegung und Demonstrationen 1920-1925 (2), Organisationen, Institute und Bewegungen mit bestimmten einzelnen Zielen 1920-1931 (13), pazifistische Bewegung 1922-1927 (2), Presse 1920-1924 (2), besetzte sowie abgetretene Gebiete, Ostpreußen 1920-1928 (12), Ausland 1920-1929 (32), Sachakten über bestimmte Einzelvorgänge 1922-1933 (55), Materialsammlung über bestimmte Einzelpersonen 1920-1933 (978), Personalakten o.Dat. (44) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): 1920-1933 (99): Lageberichte 1920-1929 (57), Meldungen der Nachrichtensammelstelle 1929-1933 (42) Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): 1919-1931 (297): Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1919-1931 (203), Kommunistische Internationale und ausländische kommunistische Parteien 1920-1927 (10), der KPD nahe stehende Organisa‧tionen 1921-1930 (52), andere Parteien und Organisationen 1920-1934 (16), Lichtbilderkartei der Nachrichtenstellen der Länder 1924-1929 (2), Personalakten 1920-1933 (14) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): Findbuch (1940) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): Publikationsfindbuch: Lageberichte (1920-1929) und Meldungen (1930-1933) des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern. Bestand R 134 des Bundesarchivs in Koblenz. Mikrofichesausgabe, hg. v. Ernst Ritter, München 1979 Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): Findbuch (1968) Zitierweise: BArch, R 1507/...

        Reichspatentamt
        BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

        Usambara Präsesakten
        M 642 · Akt(e) · 1917-1922
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Korrespondenz mit dem englischen Political Officer, 1917-1922; Listen der deutschen Kriegsgefangenen in Tanga, 1917; Korrespondenz mit kriegsgefangenen Deutschen, v.a. mit S. Delius, 1917; Befehl des District Political Officers zur Deportation der Deutschen nach Südafrika bzw. Ägypten (Druck), November 1917; Korrespondenz mit Ehepaar R. u. A. Köstlin, vormals Kaiserlicher Bezirksamtsmann in Wilhelmstal, 1917-1918; Anordnung zur Rückführung der deutschen Zivilisation als Druck, Dezember 1918; Statistik von Hohenfriedeberg, Dezember 1919; Proklamation über die Repatriierung früherer Feinde, 16 S., Druck, Januar 1920; „Zur Weihe eingeborener Prediger 8 S., ms. von F. Gleiss, ca. 1920; 2 Ausgaben der „Tanga Post, 1919 u. 1920; 2 Zeitungsausschnitte zur „Native Policy von Referent Owen in „The East African Standard, 1920

        Bethel-Mission

        Enthält: Abschriften (in Auszügen) des Ersuchens des Landgerichts Ravensburg an das Amtsgericht Berlin-Mitte um Vernehmung Ernsts II. sowie des inkriminierten Zeitungsartikels von Erzberger; Anfragen der Amtsgerichte in Berlin und Langenburg an Ernst II. wegen des Vernehmungstermins; Konzept eines Antwortschreibens.

        Enthält: Vorladungen vor Amtsgerichte in Berlin und Langenburg; Konzept eines Schreibens Ernsts II. mit der Bitte um Verzicht auf sein Erscheinen in Berlin; Gerichtsschreiben über den Gegenstand der Vernehmung (Ausführungen des Beklagten über die Ausnutzung der Monopolstellung im Transportverkehr mit Südwestafrika durch die Firma Wörmann zu Lasten des Reiches).

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Bestand · 1806-1871, 1893-1933
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl