Bestand UK.01 - Universitätskurator 1819-1945

Bereich "Identifikation"

Signatur

UK.01

Titel

Universitätskurator 1819-1945

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Angaben aus dem Findbuch, erstellt 1961 von Archivdirektor Kossack (korrigierte und redigierte Fassung): Der Universitäts-Kurator in Berlin - Behörden- und Bestandsgeschichtlicher Rückblick Ein behördengeschichtlicher Rückblick auf das Amt des Kurators bei der Universität Berlin von der Zeit der Gründung der Universität bis zum Jahr 1945 ist von Heinz Kossack 1960 erarbeitet worden. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes machte es notwendig, einen derartigen Rückblick zu geben, damit dieser Bestand allen denjenigen, die ihn benutzen, in seiner ganzen Wichtigkeit und Bedeutung für die Geschichte der Universität zum Bewusstsein kommt. Das Verhältnis von Universität und Staat, das vor allem in der Zeit des feudal-absolutistischen Staates bei Wissenschaftlern und Gelehrten durchaus umstritten war, tritt uns in diesem Bestand bei der Durchsicht der Archivalien in der einen oder anderen Weise gegenüber. Die Staatsgewalt, sei es in Form der absoluten, oder konstitutionellen Monarchie, der Republik oder der nationalsozialistischen Diktatur setzt ihre Forderungen gegenüber der Universität durch einen Beauftragten "an Ort und Stelle" durch und kontrolliert die Durchführung der gegebenen Anweisungen und Direktiven. Dieser Beauftragte ist der Kurator, wobei allerdings zu bemerken ist, dass in Berlin das Ministerium für die geistlichen -, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten die wichtigsten Kuratoraufgaben bis 1923 selbst wahrnahm. Deshalb beginnt der Bestand erst mit dem Einsatz des außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten im Jahre 1819. Behörden-Geschichte I. Der Curator bis zur Einsetzung des a. o. Regierungsbevollmächtigten 1810-1819 Durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 (Pr. GS. 1815, S. 85ff) § 16 wurde verfügt, dass jeder Oberpräsident als "beständiger Commissarius Curator der Universität sein solle, die sich in der ihm anvertrauten Provinz befindet". In dieser Verordnung erscheint der Terminus: "Curator", den die Statuten der Universität aus dem Jahre 1816 allerdings nicht kennen. Die Aufgaben dieses Curators wurden in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 (Pr. GS. S. 467ff) im § 10 (3) wie folgt präzisiert: "die innere Einrichtung der Universitäten die ökonomische Kuratel die Berufung und Anstellung der Lehrer der Universität". Für die Universität Berlin hatte sich jedoch das Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, das durch die Allerhöchste Kabinetts-Order vom 3. November 1817 aus dem bisherigen Departement für Kultus und öffentlichen Unterricht des Ministeriums des Innern gebildet wurde, die Leistung der sogenannten Kuratorial-Angelegenheiten selbst vorbehalten. Deshalb ist über diese Zeit der Tätigkeit des Kurators an der Universität Berlin nichts bekannt. II. Der außerordentliche Regierungsbevollmächtigte 1819-1848 Die Instruktion für die a. o. Regierungsbevollmächtigten bei den Universitäten vom 18. November 1819 (Pr. GS. 1819, S. 233ff) die in Ausführung der Karlsbader Beschlüsse für Preußen von König Friedrich Wilhelm III. mit Gegenzeichnung des Staatskanzlers von Hardenberg erlassen wurde, leitete zwar einerseits die schwärzeste Periode der Universitäts-Geschichte ein, schuf aber andererseits doch behördengeschichtlich klarere Verhältnisse. Diese Instruktion, die den Regierungsbevollmächtigten Spitzeleien sowohl gegen die Universitätslehrer als auch gegen die Studenten zur Aufgabe machte, übertrug, bestimmte im Abschnitt IV, dass § 16 der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815, wonach jeder Oberpräsident Kurator in der ihm anvertrauten Provinz befindlichen Universität sein solle, aufgehoben sei. Die Befugnisse der Kuratoren sollten an die Regierungsbevollmächtigten übergehen. Um die Oberpräsidenten jedoch nicht gänzlich auszuschalten, wurde angeordnet, dass diese die Regierungsbevollmächtigten mit allen Mitteln unterstützen sollten. Abschnitt V wies darauf hin, dass die Regierungsbevollmächtigten in denselben Verhältnissen stehen wie die Kuratoren und präzisierte die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten eindeutig: 1. Sie sind wie die Kuratoren als Stellvertreter des Ministeriums anzusehen. Es müssen deshalb ihre Anordnungen von den akademischen Behörden ausgeführt werden und alle Berichte, auch diejenigen der Direktoren der Institute und Sammlungen müssen durch ihre Hand gehen. 2. Sie sind dem Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unmittelbar unterstellt und erstatten nur an dieses ihre Berichte. Ebenso erhalten sie nur von dem Ministerium ihre Aufträge und Resolutionen. 3. Sie erhalten das nötige Dienstpersonal. Erforderlichenfalls sollen ihnen alle "Subalterne" der Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Universität Berlin wurde jedoch ein besonderer Vorbehalt gemacht, in der Weise, dass in der Instruktion vom 18. November 1819 angeordnet wurde, dass es dem Ministerium vorbehalten bleibe, dass von diesem unmittelbar die Kuratorialgeschäfte wahrgenommen werden, diese jedoch auf den Regierungsbevollmächtigten soweit zu übertragen, dass er gehörig zum Wohl der Universität einwirken kann. Durch Erlass des Ministers vom 20. November 1819 wurde der Universität mitgeteilt, dass der Geh. Oberregierungsrat Schultz zum Regierungsbevollmächtigten ernannt worden sei. Es wurde jedoch folgende Einschränkung gemacht: "Da in der Instruktion für die Regierungsbevollmächtigten dem Minister vorbehalten ist, einen Teil der Geschäfte der in ihm selbst liegendem Kuratel der Königlichen Universität demselben zu übertragen, so hat es dem Geheimen Oberregierungsrat Schultz vorläufig im Allgemeinen aufgetragen, sich in ein persönliches Verhältnis zur Universität, ihrem Personal und ihren Instituten und Einrichtungen zu setzen, sich in fortgehender, laufender Kenntnis derselben zu erhalten, die Mängel und Bedürfnisse der Universität in allen ihren Zweigen zu erforschen und sie bei dem Ministerio nebst zweckmäßigen Vorschlägen zu ihrer Abstellung zur Sprache zu bringen, selbst darauf zu sehen, dass die von dem Ministerio getroffenen oder genehmigten Anordnungen welchen Teil der Universitätseinrichtungen oder der dazu gehörigen Institute und Sammlungen sie auch betreffen, promt und vollständig vollzogen werden, und über die Vollziehung dem Ministerio Bericht zu erstallten." Schultz führte die Geschäfte bis zum Mai 1824. Nachfolger wurde unter denselben Verhältnissen der Oberregierungsrat Beckedorff. Die Kabinettsorder vom 21. Mai 1824 regelte besonders die Stellung des Regierungsbevollmächtigten zum Rektor und den Unterbeamten der Universität. Danach war der Regierungsbevollmächtigte Amtsvorgesetzte des Rektors bezüglich der Aufsicht über dessen Amtsführung. Weiterhin waren die Unterbeamten der Universität verpflichtet, den Anordnungen des Regierungsbevollmächtigten Folge zu leisten in den Angelegenheiten, die er unmittelbar bearbeitete. Wegen der den Rektor und Senat betreffenden Angelegenheiten konnte der Regierungsbevollmächtigte seine Anweisungen an die Unterbeamten durch den Rektor erlassen. Im Juni 1827 schied Beckedorff aus. Durch Ministerialerlass vom 14. Juni 1827 wurde angeordnet, dass nunmehr der Rektor und der Universitätsrichter gemeinsam als stellvertretende Regierungsbevollmächtigte fungieren sollten. Diese Regelung bestand bis 1841. Dem jeweiligen Rektor wurde nach Bestätigung durch das Ministerium die Wahrnehmung dieser Tätigkeit mit dem Universitätsrichter übertragen. Durch Verordnung vom 13. April 1841 wurde diese Übergangsregelung jedoch wieder aufgehoben und mit den Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, Oberregierungsrat von Ladenberg, mit Wirkung vom 1. Juni 1841 beauftragt. Nach einer Instruktion für v. Ladenberg als zeitweiliger Kurator und außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter wurde wegen der Aufgaben des Kurators besonders betont, dass diese von v. Ladenberg nur insoweit wahrgenommen werden sollten, als sie nicht vom Ministerium bearbeitet wurden. Diese Einschränkung finden wir also laufend in den entsprechenden Erlassen. Weiterhin waren nach dieser Instruktion Rektor und Universitätsrichter wiederum stellvertretende Regierungsbevollmächtigte, d. h. der Regierungsbevollmächtigte konnte bei Abwesenheit und Verhinderung seine Aufgaben stellvertretend an den Rektor und Universitätsrichter übertragen. Im April 1848 wurde nach dem Beschluss der Bundesversammlung die 1819 erlassene Ausnahmegesetzgebung des Deutschen Bundes aufgehoben. Unter diesen Beschluss fielen auch die Bundesbeschlüsse wegen des Einsatzes außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter bei den Universitäten. III. Das Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1848-1923 Durch Erlass des Ministers für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 18. Juli 1848 wurde von Ladenberg als Regierungsbevollmächtigter abberufen und angewiesen, sich auf die reinen Funktionen eines Kurators zu beschränken. Diese Funktionen bestanden nach § 10 (3) der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 28. September 1808 (Pr. GS. 1806-1810, S. 467) in: a.) der inneren Einrichtung; b.) der ökonomischen Kuratel; c.) der Berufung und Anstellung der Lehrer. Gleichzeitig wurde in dem Erlass mitgeteilt, dass die endgültigen Bestimmungen über die Kuratorien an den Universitäten erst nach Durchführung einer allgemeinen Reform der Universitäten neu gefasst werden sollten. Zu dieser Reform ist es jedoch bis 1918 nicht gekommen. Da von Ladenberg die Leitung des Ministeriums übertragen wurde, beauftragte er durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und stellvertretenden Universitätsrichter mit der Verwaltung der Aufgaben des Kuratoriums. Die Übernahme erfolgte am 5. Dezember 1848. Seit diesem Zeitpunkt sind die Aufgaben des Kurators bei der Universität Berlin, soweit sie nicht vom Ministerium selbst bearbeitet wurden, bei dem jeweiligen Rektor und Universitätsrichter bis zum Jahr 1923 verblieben. Die amtliche Bezeichnung lautete: "Stellvertretende Kuratoren" oder "Königliches Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin". Die Tätigkeit des Kuratoriums bestand in der Bearbeitung von: 1. Immatrikulations-Angelegenheiten; 2. Stipendien-Angelegenheiten; 3. Verwaltungs-Angelegenheiten. Zu 1.): Hier wurde das Kuratorium besonders bei der Zulassung von Studierenden nach den dazu erlassenen ministeriellen Bestimmungen tätig. Zu 2.): Bewilligung von Unterstützungen an notleidende und würdige Studenten, weiterhin die Verwaltung von Stipendienstiftungen und deren Revision. Zu 3.): Bei den Verwaltungs-Angelegenheiten handelte es sich um die Ermächtigung, Haushaltsmittel bis zur Höhe von 6000,- RM jährlich zu bewilligen. Weiterhin waren Statistiken der Studierenden für das Ministerium zu fertigen und sonstige Sonderaufträge des Ministeriums zu erledigen. Zu einem späteren Zeitpunkt scheint noch die Führung von Personalakten von Professoren und anderen Beschäftigen hinzugekommen zu sein. Der Aufgabenkreis dieses Kuratoriums war demnach ziemlich begrenzt. Daher ist auch das aus dieser Zeit vorhandene Aktenmaterial verhältnismäßig gering und wenig ergiebig. Die personelle Besetzung erfolgte in der Weise, dass außer dem Regierungsbevollmächtigtem ein Kanzleisekretär tätig war. Dieser wurde nach Aufhebung der Institution des Regierungsbevollmächtigten Kuratorial-Sekretär genannt. Seine Aufgaben waren: a.) Die Führung des Journals, eines Akten-Repertoriums und eines Index; b.) Das Fertigen sämtlicher Rein-, und Abschriften; c.) Das Heften und Rotulieren der Akten; d.) Die Anfertigung verschiedener Listen. Aus dem Bericht des Kuratorial-Sekretärs Schleusener vom 26. Februar 1858 geht hervor, dass die Registratur damals 335 Bände Akten umfasste. Weiterhin gingen damals nach dem Bericht Schleuseners jährlich 250-260 neue Sachen ein und 140 Schreiben wurden erlassen und "mundiert". Dieses Amt des Kuratorial-Sekretärs ist bis zum Jahre 1923 beibehalten worden. Nach Daudé hatte der Kuratorial-Sekretär im Jahre 1887 folgende Aufgaben: a.) Erledigung der Registraturarbeiten und Führung des Journals; b.) Entgegennahme von Immatrikulations-Gesuchen (4 Semester, nachträgliche Immatrikulation) c.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften der Korrespondenz des Kuratoriums; d.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften betr. die Verwaltung des Titels "Insgemein" und des Unterstützungs-Fonds; e.) Auskunftserteilung an Studierende wegen der Aufnahmebedingungen für das Studium. Darüber hinaus musste der Kuratorial-Sekretär im engeren Universitätsdienst einige Aufgaben bearbeiten, da dieser in seinem eigenen Arbeitsbereich offenbar nicht voll beschäftigt werden konnte. Die Geschäftsverteilung ist bis zum Jahre 1923 im Wesentlichen die gleiche geblieben. IV. Der Verwaltungs-Direktor bei der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1923-1936 Die Satzungen der Universität Berlin aus dem Jahre 1930, die aufgrund des Beschlusses des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, sahen im § 5, S. 2 einen Verwaltungsdirektor mit folgendem Aufgabenkreis vor: "Die äußere Verwaltung der Institute, Seminare und Anstalten einschließlich der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken im Auftrage des Ministers. Er hat die Aufsicht über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Universität." Nach den §§ 83-84 der Satzungen hatte der Verwaltungsdirektor bestimmte Befugnisse bei der Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 auszuüben. Erich Wende, "Grundlagen des Preußischen Hochschulrechts", S. 59, spricht von dem Verwaltungsdirektor als Beauftragten des Ministers in den äußeren Angelegenheiten der natur- und geisteswissenschaftlichen Instituten und Anstalten und der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken. Der übrige Teil der Aufgaben des früheren Kuratoriums ist auf den Rektor, der vom Universitätsrat darin unterstützt wird, übergegangen. Es handelt sich zweifellos dabei hauptsächlich um die Aufgaben, die mit der Immatrikulation auszuführen waren. Gegenüber dem früheren Kuratorium ist jedoch jetzt eine Erweiterung in personeller Hinsicht auf ca. 10 Beschäftigte festzustellen (Beamte, Angestellte, Schreibkräfte). Die Schaffung des Amtes des Verwaltungsdirektors ist nach Wende (a.a.O., S. 53 ff.) das Ergebnis einer grundsätzlichen Hochschulreform, die bereits lange vor Ausbruch des 1. Weltkrieges erörtert worden war. Der erste Verwaltungsdirektor bei der Universität Berlin war der ehemalige Universitätsrichter Geh. Regierungsrat Dr. Wollenberg, der 1925 von Dr. Büchsel abgelöst wurde. V. Der Universitäts-Kurator in Berlin 1936-1945 Die Institution des Verwaltungsdirektors blieb bis 1936 bestehen. Mit Wirkung vom 1. April 1936 wurde durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 2. April 1936 (W Ib Nr. 861, Z II) die Stellung des Verwaltungsdirektors in die des Kurators umgewandelt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt wurde der bisherige Verwaltungsdirektor Dr. Büchsel, der mit geringen Unterbrechungen bis 1944 als Kurator tätig war. Die Aufgaben des Universitätskurators in Berlin, wie die amtliche Bezeichnung lautete, scheinen schon am Personalbestand gemessen (34 Beamte, Angestellte und Schreibkräfte) sehr umfangreich gewesen zu sein. Ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, der den gesamten Verwaltungsbereich in 7 Arbeitsgruppen gliedert (siehe Anlage). Um eine Kompetenzbereinigung zwischen Rektor und Kurator zu erreichen, gab der Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Erlass vom 9. März 1942 (WA 278/42) einen entsprechenden Referenten-Entwurf heraus, über dessen weiteres Schicksal keine Feststellungen getroffen werden konnten. Der Entwurf geht davon aus, dass der Kurator für den Bereich der äußeren Betriebsmittel und des Sach- und Personalbestandes, der erst in Betrieb von Lehre und Forschung ermöglicht, Beauftragter und Vertreter des Reichsministeriums an Ort und Stelle ist. Unter den Bereich der äußeren Hochschulverwaltung fielen nach dem a. o. Entwurf folgende Aufgaben: 1. Ernennung und Anstellung des gesamten Hochschulpersonals außerhalb des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Beamten, jedoch einschließlich der Assistenten und die Führung der Dienstaufsicht über diese Personenkreise; 2. Die Erledigung der beamtenrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten aller zum Hochschulbereich gehörigen Beamten, in diesem Falle einschließlich der Hochschullehrer und der wissenschaftlichen Beamten und die Führung der Personalakten dieser Beamten. 3. Die Vereidigung der unter 1. aufgeführten Beamten mit Ausnahme der Assistenten; 4. Die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens; 5. Die gesamte äußere Verwaltung der Institute, Seminare, Kliniken und sonstigen Anstalten; 6. Die Leitung der Gebäude- und Vermögensverwaltung; 7. Die Vertretung der staatlichen Hochschulverwaltung gegenüber anderen Behörden und die Vertretung des Staates und der Hochschule in Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten vor und außer Gericht. Auch befand sich beim Kurator die Zentrale Vormerkstelle für Versorgungs-Anwärter für den Bereich der gesamten Wissenschafts-Verwaltung im ehemaligen Deutschen Reich, deren Tätigkeit jedoch 1944 infolge Abgabe an eine andere Dienststelle endete. Ferner war der jeweilige Verwaltungsdirektor bzw. Kurator Verwaltungsdirektor des Universitäts-Klinikums und Vorsitzender einiger Prüfungs-Kommissionen (z. B. Nahrungsmittel-Chemiker-Prüfung, Versicherungs-Sachverständigen-Prüfung). Dieser Aufgabenkomplex ist bis 1945 im Wesentlichen unverändert geblieben. Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates endete auch die Tätigkeit der Dienststelle des Kurators. Damit ist ein Entwicklungs-Abschnitt der Verwaltungs-Geschichte der Universität abgeschlossen. Provenienz: Universitätskurator 1819-1945 Ordnung und Klassifikation: Geschäftsverteilungsplan für das Büro des Kurators der Universität Berlin (Grundlage der Klassifikation nach 1928) Abteilung I: Bürovorsteherangelegenheiten Allgemeine Angelegenheiten der Institute Personalangelegenheiten des Büros Hausverwaltung (Hauptgebäude, Aulagebäude, Hörsaalgebäude) Führung der Fondskontrollen Unterstützungen Kontrolle der Bearbeitung des gesamten Schriftverkehrs aller Abteilungen Abteilung II: Beamte Naturwissenschaftliche und medizinische Institute und Kliniken Etats Angelegenheiten Stiftungen Bausachen der Universitäts-Institute Abteilung III A: Assistenten Lektoren Lehraufträge Studentenangelegenheiten Gebührenordnung Wissenschaftliche Hilfskräfte Fakultätsangelegenheiten Geisteswissenschaftliche Instit Abteilung III B: Professoren Professoren-Witwen "Professoren emer. Tierärztliche Institute Privatdozenten Bausachen der Tierärztlichen Institute Abteilung IV: Angestellte Lohnempfänger. Abteilung L: Hochschulinstitute für Leibesübungen Sportangelegenheiten Abteilung V, Rechnungsprüfungsamt Abteilung VI: Lohnbüro Statistik pp. Formularverwaltung Portodienstmarken Inventarverzeichnis. Abteilung VII. bzw. VII B: Dienstwohnungen pp. Grundstücksabgaben pp. Hausverwaltungen Bausachen der Landwirtschaftlichen Abteilung Brennstoffversorgung pp. Lichtbildervorführungen pp. Landwirtschaftliche Institute Geisteswissenschaftliche Institute, soweit nicht bei III A. Zentral-Vormerkungsstelle Vorwort: Archivdirektor Heinz Kossack verzeichnete den Bestand 1961 und erstellte ein umfangreiches Findbuch. Die schon vor längerer Zeit in die Archivsoftware übernommenen Verzeichnungseinheiten wurden 2016/17 kontrolliert, korrigiert und ergänzt. Einige Akteneinheiten (meist Nr. XX/1) wurden vermutlich erst später diesem Bestand zugeordnet - diese Nummern gab es nicht im Findbuch Kossack 1961. Angaben aus dem Findbuch, das Kossack 1961 erstellte (Auszug): Der Bestand des Universitäts-Kurators befand sich teilweise nach Signaturen geordnet verstreut und z. T. mit anderen Beständen vermischt teils im Magazin, teils im Arbeitsraum des Archivars. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten scheinen am Bestand nie vorgenommen worden zu sein. Größere Verluste sind am Bestand nicht zu verzeichnen. Der gesamte Bestand wurde in der Zeit vom Januar 1960 bis Februar 1961 von Heinz Kossack verzeichnet und geordnet. Die Verzeichnung konnte zunächst nur nach dem Bärschen Prinzip erfolgen. Die Ordnung wurde dann beim Bestand des Regierungsbevollmächtigten nach den alten Signaturen hergestellt. Beim Bestand des Verwaltungsdirektors und Kurators konnte die Ordnung nach dem vorliegenden Aktenplan hergestellt werden (Verwaltungsstruktur-Prinzip). Zeitraum bis: 1950 Zeitraum von: 1819 Zitierweise: HU UA, Universitätskurator.01, Nr. XXX. HU UA, UK.01, Nr. XXX. Bestandsgeschichte: Geschichte der Akten und der Registratur: Zunächst konnte festgestellt werden, dass die Registratur nach folgendem System aufgebaut war: a) Regierungsbevollmächtigter, ab 1819, Kuratorium ab 1848, Verwaltungsdirektor 1923 bis 1928 Betreffbildung nach Schlagworten alphabetisch. Es wurden handgeheftete Akten geführt. Das Aktenzeichen wurde gebildet, unter Anwendung des Buchstabens mit Nummer. Beispiel: Litt. A. Nr. 1/ VollII. Aus dieser Zeit war ein Aktenverzeichnis bzw. Repertorium nicht aufzufinden. Erfolgte die Neuanlage einer Akte, wurde der Betreff unter dem entsprechenden Buchstaben unter der folgenden Nummer nachgetragen. Ob eine zentrale Registratur bestand, hat nicht ermittelt werden können, ist jedoch anzunehmen. Anhand eines Aktenübergabeverzeichnisses aus dem Jahr 1848 konnte festgestellt werden, dass der Bestand des Regierungsbevollmächtigten nahezu vollständig erhalten ist. b) Verwaltungsdirektor 1928 - 1936 In Auswirkung der Büroreform ging man 1928 zu Verwendung von Registratur-Ordnern über. Das bisherige Schlagwortsystem wurde gleichzeitig aufgegeben. Es wurde das Ziffernsystem eingeführt. Das Aktenzeichen, das mit dem Geschäftszeichen nunmehr übereinstimmte, bestand aus drei Ziffern. Die Gliederung des Aktenplanes wurde so vorgenommen, dass die Ziffernreihe I 100 - I 199 grundsätzliche Angelegenheiten: Personal-, Versicherungs-, Organisations- und Unterstützungsangelegenheiten beinhalteten. Die Nummern II 200 - II 399 beinhalteten: Kassen- und Rechnungssachen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Rechts- und Prozesssachen, Angelegenheiten der Studentenschaft, Prüfungsangelegenheiten. Die Ziffern III 400 - III 640 beinhalten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten der Fakultäten, Seminare und Institute. Die Ziffern IV 650 - IV 700 enthielten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten des Universitätsklinikums und des zahnärztlichen Instituts. Das so gebildete neue Aktenzeichen lautete z.B.: "VD 126/30" Erschließungszustand, Umfang: Geordnet und vollständig verzeichnet; Umfang: ca. 35 lfm

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin >> B (Königliche) Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (1810-1945) >> B 01 Universitätsleitung und -verwaltung >> B 01.02 Universitätskurator

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

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In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

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Findmittel

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Bereich "Anmerkungen"

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Zugriffspunkte (Ort)

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Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

  • Deutsch

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang