Zoll
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Bem.: Bildinhalt identisch mit 1331.
Norddeutsche MissionFotografie
Vincenti, CarlBem. von anderer Hand: Baumbrücke über den Kolenu
Norddeutsche MissionBem. Sawitzki: Missionar G. Däuble, u.a. - Bildinhalt identisch mit 1325.
Norddeutsche MissionBem.: Bildinhalt identisch mit 1605.
Norddeutsche MissionEnthält u. a.: Beziehungen Deutschlands zu Frankreich, Russland, Österreich und Großbritanien, englische Besetzung Ägyptens, deutsche Kolonialpolitik, Kongokonferenz, bulgarische Krise, Zoll- und Steuerpolitik, Sozialversicherungen, Verlängerungen des Sozialistengesetzes, Bau des Reichstagsgebäudes Darin: Deutscher Reichs-Anzeiger 12.6.1882 und 18.6.1884; Norddeutsche Allgemeine Zeitung 1.3.1883; Berliner Börsenzeitung 8.4.1885
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Bem. von anderer Hand: Zeichnung von E. M. Heims, 7.2. 1913
Norddeutsche Mission227 Bl., Enthält: - Deklarations-Patent wegen Wiedereinführung der General-Tabaks-Administration, 18.6.1797 - Edikt, wie es von der wieder eingeführten General-Tabaks-Administration in den Königlich preußischen Landen diesseits der Weser so wie auch in Schlesien, Süd- und Neuostpreußen in Ansehung des gesamten Tabakswesens vom 1.10.1797 an gehalten werden soll, 7.8.1797 - Deklarations-Patent wegen Wiederaufhebung der Tobaks-Administration, 25.12.1797 - Publikandum die Fabrikation und den Verkauf des Roll-Tabaks, die von den Tabaks-Fabrikanten zu beobachtenden Vorschriften und die Erhebung eines erhöhten Tabaks-Imposts und einer erhöhten Übertragsakzise betreffend, 1.1.1798 - Erneuerte und erweiterte allgemeine Post-Ordnung für sämtliche königliche Provinzen, 26.11.1782 - Verordnung wegen zweckmäßigerer Einrichtung der Eidesleistungen, 26.10.1799 - Erneuerte Verordnung über den Gebrauch des Stempel-Papiers, der Vollmachten, Spielkarten und Musikzettel und wegen der sonst zu entrichtenden Stempel-Gebühren, 17.9.1802 - Nähere Anweisung für die Landes-Collegia, Ober- und Untergerichte, Magistrate und alle übrigen Staatsdiener über den Gebrauch des Stempel-Papiers, 17.9.1802 -Instruktion für die Salz-Akzise-Zoll- und Grenz-Offizianten in Südpreußen, wie sie sich bei Entdeckungen von Salz-Kontraventionen und den zu machenden Salzbeschlägen zu verhalten haben, 26.6.1793 - Neues Trauer-Reglement, 7.10.1797 - Verordnung wegen der in Umlauf zu bringenden Tresorscheine, 4.2.1806 - Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden, 26.12.1808 - Gesetz über die Zinsen, 15.2.1809 - Verordnung zur Konservation der Schuldner im Besitz- und Nahrungs-Stande, 24.11.1807 - Reglement für den Einzug der hohen Leiche Ihrer Majestät der Königin und für die Beisetzung in der Domkirche, 21.7.1810 - Reglement wegen Einführung der Einkommenssteuer in der Kurmark und den Magdeburgischen Kreisen diesseits der Elbe, 11.3.1810 - Verordnung betreffend die wegen schuldiger Alimente in Beschlag zu nehmende Hälfte der Besoldung königlicher Zivil-Offizianten, 10.8.1810 - Dresdner Konvention zum Ausgleich gegenseitiger Ansprüche Preußens und des Herzogtums Warschau, französisch mit deutscher Übersetzung, 10.9.1810 - Edikt über die Finazen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben usw., 27.10.1810 - Verordnung in Betreff der Erbschafts- und Vermögens-Exportationen aus den Preußischen Provinzen in das Königreich Westphalen, 25.10.1810 - Patent wegen Versteuerung der Kolonial-Waren, 10.10.1810 - Bekanntmachung zur Einquartierung und Verpflegung der Kaiserlich Französischen Truppen, 28.3.1812 - Verordnung über die Organisation der Landwehr, 17.3.1813 - Verordnung über den Landsturm, 21.4.1813 - Manifest Seiner Majestät des Kaisers von Österreich, Königs von Ungarn und Böhmen, 1813 - Geschäftsverteilungs-Regulativ der preußischen Staatsverwaltung, 16.12.1815 - Kanzlei-Stil der Zweiten und Dritten Sektion des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 20.1.1816.
Enthält: Übriges Australien und Polynesien, Neu-Guinea (Papua), Fidschi-Inseln, Salomons-Inseln, Neue Hebriden, St.-Gilbert- und Ellice-Inseln, Ozean-Inseln
I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)
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