Bildungswesen

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

    • http://www.wikidata.org/entity/Q446760

    Anmerkungen zur Ansicht

      Equivalente Begriffe

      Bildungswesen

      • UF Bildungswesen

      Verbundene Begriffe

      Bildungswesen

        15 Dokumente results for Bildungswesen

        Bildsammlung Karl Fritz
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, W 145/2 · Sammlung
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Lebenslauf von Karl Fritz: Karl Fritz, am 29. November 1914 in Pfullendorf als Sohn eines Gipsers und Nebenerwerbslandwirts geboren, wurde durch ein Stipendium der Besuch des Gymnasiums in Konstanz ermöglicht. Unmittelbar nach dem Abitur absolvierte er seinen Arbeitsdienst, an den sich der Heeresdienst beim Infanterieregiment 114 in Konstanz und beim Wehrbezirkskommando in Ehingen an der Donau anschloss. Vom 1. November 1938, dem Tag seines Eintritts in die NSDAP, bis 31.10.1941 war er Verwaltungsanwärter für den "gehobenen mittleren Verwaltungsdienst" (u.a. in Überlingen, Konstanz und Stockach) und wurde ab 1. November 1942 auf verschiedenen Dienstposten (u.a. in Karlsruhe und Sinsheim) als Regierungsinspektor eingesetzt. Vom Sommer 1943 bis zum Ende des Krieges war er zur Wehrmacht eingezogen und leistete in Südfrankreich seinen Dienst ab. Seit Oktober 1945 in Freiburg ansässig, nahm Karl Fritz seine Verwaltungstätigkeit beim Innenministerium wieder auf. 1952 wurde er in das Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung Verkehr, überführt, wo er 1977 als Oberamtsrat pensioniert wurde.Karl Fritz verstarb am 29. November 1990 in Freiburg. Bestandsgeschichte: Nach der familiären Überlieferung begann Karl Fritz, möglicherweise angeregt durch das Beispiel eines Onkels, schon früh zeitgeschichtliches Material zu "sammeln". Erledigte Aushänge aus den Behörden, in denen er beschäftigt war, eingekommene Doppelstücke von Plakaten und Broschüren bildeten dabei umfangsmäßig den Schwerpunkt seiner Sammlung. Inhaltlich aufgewertet wird diese durch die Sammlung von Banknoten, v.a. von Notgeld, das aus dem gesamten Deutschen Reich zusammengetragen worden ist. Die so auf 40 m angewachsene Sammlung "Karl Fritz" (Bestand W 307) kam im Jahre 1993 als Schenkung in das Staatsarchiv Freiburg. Eine erste Sichtung ergab, dass nicht sämtliche Unterlagen archivwürdig waren. Darüber hinaus enthielt die Sammlung Material, das nur schwer in das Dokumentationsprofil des Staatsarchivs eingefügt werden konnte. Umfangreiche Ordnungsarbeiten folgten. Zuerst wurde die Zeitungssammlung und die zeitgeschichtliche Literatur der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und - bei militärgeschichtlichen Unterlagen - dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt; danach die Plakate separiert und der Bestand W 113 - Plakatsammlung Karl Fritz gebildet. Eine Anzahl von Plakaten ostpreußischer Herkunft wurden dabei an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben, einige Stücke Berliner Herkunft entsprechend an das Landesarchiv Berlin. Gleiches geschah mit dem Bildgut, aus dem der vorliegende Bestand W 145/2 - Bildsammlung Karl Fritz entstand.Die Fachangestellte Annika Scheumann und der Angestellte Martin Schittny übernahmen die Aufgabe der Erschließung und der Digitalisierung des Bestandes. Der Bestand umfasst nunmehr 938 Nummern in 0,4 lfd.m.Freiburg, im September 2010Kurt Hochstuhl

        Direktorium des Dreisamkreises (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 66/1 · Bestand · (1629-) 1809-1832 (-1864)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen

        Direktorium des Wiesenkreises (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 69/1 · Bestand · (1785-) 1809-1815 (-1835)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit sogenannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt. Im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg entstanden die folgenden Kreise: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fallen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnisarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen. Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Fasz." angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Dezember 2009 E. Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Wiesenkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 132 Faszikel und misst 4 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß

        BArch, NS 38/2352 · Akt(e) · 1936
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält v.a.: Studentenführungen der Hochschule für Musik Karlsruhe, Lehrinstitut für Dentisten Karlsruhe, Badisches Staatstechnikum Karlsruhe, HTL Kiel, Handwerkerschule Krefeld, Handwerkerschule Kassel, HTL für Hoch- und Tiefbau Kassel, Höhere Fachschule für Textilindustrie, Färberei- und Appreturschule Krefeld, Höhere Fachschule für textile Flächenkunst Krefeld, Konservatorium Konstanz, Handwerkerschule Königsberg, HTL für Hoch- und Tiefbau Königsberg, Westdeutsche Volksbücherreichschule Köln, Handwerkerschule Kiel, HTL für Hoch- und Tiefbau Köln, Lehrinstitut für Dentisten Königsberg, Fachschule für Textilindustrie Langenbielau/ Schlesien, Staatsbauschule Leipzig, Höhere Lehranstalt für Chemie, Bakteriologie und Röntgen Leipzig, Deutsche Volksbüchereischule Leipzig, Ingenieurschule Technikum Lemgo, Kunsthandwerkerschule Leipzig, Meisterschule für das graphische Gewerbe Leipzig, Seefahrtschule Lübeck, Technikum für Buchdrucker Leipzig, Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Leipzig, HTL für Hochbau Lübeck, Höhere Fachschule für Textilindustrie Lambrecht, Seefahrtschule Leer, Höhere Maschinenbauschule Leipzig, Ingenieurschule Mittweida, Handwerkerschule Magdeburg, HTL für Hoch- und Tiefbau Magdeburg, Staatsschule für Kunst und Handwerk Mainz, Lehrinstitut für Dentisten München, Westfälische Schule für Musik Konservatorium und Musikseminar Münster, Niederrheinische Bergschule Moers, HTL München, Höhere Landbauschule Neuhaldensleben, Ohm- Polytechnikum Nürnberg, Gärtnerlehranstalt Oranienburg, HTL für Hoch- und Tiefbau Oldenburg, Höhere Landbauschule Quakenbrück, Oberschlesische Bergschule Peiskretscham, Staatsbauschule Plauen, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Pillnitz, Kirchenmusikschule Regensburg, Höhere Fachschule für Textilindustrie Reichenbach, Musikschule Sonderhausen, Kulturbauschule Siegen, Höhere Fachschule für Textilindustrie Sorau, Bergschule Siegen, HTL für Kulturbau Suderburg, Höhere Landbauschule Schweidnitz, Höhere Landbauschule Schleswig, Kulturbauschule Schleusingen, Ingenieurschule Technikum Strelitz, Handwerkerschule Stettin, VTL für Maschinenwesen, Schiffsingenieure und Seemaschinisten Stettin, HTL für Schiffsingenieure und Seemaschinisten Stettin, Seefahrtschule Stettin, Kunstgewerbeschule Stuttgart, Höhere Bauschule für Hoch-, Tief- und Wasserbau Stuttgart, HTL für Hoch- und Tiefbau Trier, Seefahrtschule Ostseebad Wustrow, Höhere Landbauschule Kassel-Wolfsanger, Holzschnitzschule Bad Warmbrunn, Ingenieur-Akademie Wismar, Ingenieurschule Weimar, Vereinigte Seefahrt- und Seemaschinistenschule Wesermünde, Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Weihenstephan, Wuppertal-Barmen (Weberei), VTL für Maschinenwesen Wuppertal, Handwerkerschule Wuppertal-Barmen, Technikum Wolfenbüttel, Niederschlesische Bergschule Waldenburg, VTL für Maschinenbau Würzburg, Anhaltische Landesbauschule HTL Zerbst, Ingenieurschule Zwickau, Zieglerschule Zwickau, Bergschule Zwickau, Höhere Fachschule für Textilindustrie Zittau, Staatsbauschule Zittau, Hauswirtschaftsschule Altona, Laborantinnenschule Breslau, Gymnastikschule Charlottenburg, Anna Herrmann-Schule Berlin, Pestalozzi Fröbelhaus Berlin, Medau Schule Berlin, Dr. Böttichers Chemische Lehranstalt Dresden, Palucca-Schule Dresden, Eleonorenschule Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Dresden, Gymnastikschule Hilda Senff Düsseldorf, Mensendieckschule Frankfurt am Main, Hauswirtschaftslehrerinnenseminar Freiburg, Haushaltungs- und Gewerbeschule Flensburg, Loges-Schule Hannover, Staatliche Schule für Frauenberufe Hamburg, Gymnastikschule Gertrud Volkersen Hamburg, Haushaltungs- und Gewerbeschule für Mädchen Halle/Saale, Hauswirtschaftslehrerinnenseminar Karlsruhe, Ostpreußische Mädchengewerbeschule Königsberg, Lehranstalt für Frauenberufe Kiel, Haushaltungsschule Köln, Frauenoberschule Kassel, Schule für Deutsche Gymnastik, Landbau und Handwerk Loheland, Carolaschule Höhere Schule für Hauswirtschaft Leipzig, Gymnastikschule Kallmeyer Marquartstein Münster, Günther-Schule München, Haushaltungs- und Gewerbeschule Magdeburg, Schule für Bewegungskunst Gymnastik und Tanz Marburg, Schule Schwarzerden/ Rhön, Handels- und Gewerbeschule für Mädchen Potsdam, Koloniale Frauenschule Rendsburg, Handels- und Gewerbeschule für Mädchen Rheydt, Haushaltpflegerinnenschule Salzkotten, Bildungsanstalt für Frauenberufe Weimar, Gymnastikschule Edith Jahn Zoppot

        Landratsamt Konstanz
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

        Landratsamt Müllheim (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

        Landratsamt Säckingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

        Landratsamt Überlingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

        Landratsamt Villingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Mainau · Bestand · 1729, 1818-1952, 1982
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Besitzgeschichte der Insel Mainau: Nach der Aufhebung der Kommende des Deutschen Ordens auf der Mainau im Jahr 1805 fiel der Kommendenbesitz zunächst an den badischen Staat; das Kommendenarchiv bildet heute im Generallandesarchiv vor allem die Bestände 5 (Urkunden Mainau) und 93 (Akten Mainau). Nach raschem Besitzerwechsel - 1827 von Baden an Fürst Nikolaus von Esterhazy, 1839 von dessen Sohn Nikolaus Freiherr von Mainau an Katharina Gräfin Langenstein - kaufte Großherzog Friedrich I. von Baden die Insel 1853 aus Langenstein¿schem Besitz mit Mitteln der Privatschatulle und machte das Deutschordensschloss zur Nebenresidenz. Mit vorrückendem Alter wurden die Aufenthalte des Großherzogs und seiner Frau Luise immer häufiger; der Park verdankt seine Gestaltung weitgehend der Initiative Friedrichs. 1907 ist der Großherzog auf der Mainau gestorben. Der Witwensitz der Großherzogin ging nach ihrem Tod 1923 auf ihren Sohn Friedrich II. über, von ihm auf seine Schwester Viktoria, Königin von Schweden. 1930 trat deren Enkel Lennart, heute Graf Bernadotte, den Besitz der Mainau an. Geschichte und Hinweise zur Überlieferung: Das Schlossarchiv, das 1997 dem Generallandesarchiv als Depositum der Blumeninsel Mainau GmbH übergeben wurde, bildet die Besitzgeschichte und die Hofhaltung des großherzoglichen Paars eher fragmentarisch ab. Als geschlossener Überlieferungskomplex hat sich lediglich der Planbestand erhalten. Da nach dem Tod Friedrichs I. nach dem Willen Großherzogin Luises weder im Schloss noch im Park irgendeine Veränderung erlaubt wurde, vermitteln die Pläne wohl einen guten Überblick über die Umnutzung der alten Kommendebauten und die Anlage des Parks von der großherzoglichen Zeit bis zur Ära Bernadotte. Die Pläne stammen fast alle von den Architekten des Großherzoglichen Hofbauamts (Dyckerhoff, Hemberger, Amersbach), einige wenige von der Hofgärtnerei, von beauftragten Firmen und von der Bezirksbauinspektion Konstanz. Außerhalb der Insel werden lediglich das Hofgut St. Katharina bei Litzelstetten und eine Parkbank bei Konstanz damit dokumentiert. Die Pläne wurden vor der Übergabe an das Generallandesarchiv von Frau Kreyenberg detailliert erfasst; ihr Verzeichnis dient weiterhin als Findmittel für den Planbestand. Der Aktenteil des Archivs besteht dagegen nur noch aus Fragmenten. Das hat innere und äußere Gründe. Die wechselnde Hofhaltung zwischen Karlsruhe, Baden-Baden, Badenweiler und der Mainau dürfte einen Schriftgut-Transport mit sich gebracht haben, der in allen Residenzen halb ortsbezogene, halb zufällig zurückgelassene Akten-¿Schichten¿ entstehen ließ. So entspricht der Mainauer Bestand in vielem fast passgerecht den Akten, die aus der Überlieferung im Neuen Schloss in Baden-Baden seit 1995 im Generallandesarchiv verwahrt werden: Hier wie dort sind Grenzen zwischen Akten der Hofbehörden, des täglichen Zeremoniells und des persönlichen, fürstlichen Nachlasses kaum exakt zu ziehen, hier wie dort finden sich Korrespondenz- und Telegramm-Serien, Tage- und Notizbücher, private Eingaben und Grußadressen, Dokumente der breitgefächerten Wohltätigkeitsarbeit von Großherzogin Luise u.v.a.m. (vgl. GLA 69 Baden, Sammlung 1995 A, B, D, F I, FII, G , K). Auf einen Nenner gebracht, bildet der Mainauer Bestand - soweit er sich nicht direkt auf die Mainauer Hofhaltung bezieht - den Baden-Badener mikroskopisch ab; beide Bestände sind dabei in erster Linie auf Großherzogin Luise bezogen, erst in zweiter auf ihren Mann und ihre Kinder. Wie in Baden-Baden gehören nicht zuletzt auch eine größere Gruppe von Fotos zum Mainauer Bestand, die unter anderem die enge Verbindung zu den Verwandten des Kaiserhauses dokumentieren. Anders als in Baden-Baden, scheint der Fragment-Charakter des Mainauer Archivs aber auch auf ungewollte Eingriffe zurückzugehen. Im Sommer 1945 diente das Schloß als Lazarett für ehemalige KZ-Häftlinge; in dieser Zeit sollen sie das Archiv, die Buchhaltung und die neuere Dokumentation der Insel verbrannt und bei ihrer Entlassung im September Dokumente mitgenommen haben (Alexander und Johanna Dées de Sterio, Die Mainau, Stuttgart / Zürich 1977 S.93). Welcher Art dieses eigentliche ¿Archiv¿ war, wird nicht mehr exakt zu rekonstruieren sein; auf jeden Fall dürfte es sich dabei um das Schriftgut der Güterverwaltung gehandelt haben, das von den Nachfolgern des Deutschen Ordens übernommen und durch das 19. Jahrhundert fortgeführt wurde. Aus diesem Bereich haben sich im heutigen Bestand tatsächlich nur Bruchteile von Akten erhalten. Bearbeiterbericht: Wegen der schwierigen Überlieferungsgeschichte war auch die Ordnung des verbliebenen Bestandes nicht einfach. Eine Trennung nach Personal- und Hofämter-Provenienzen wäre wenig sinnvoll und angesichts von kaum zuzuordnenden Fragmenten auch kaum möglich gewesen. So bilden jetzt besondere Anlässe (wie Geburtstage und Jubiläen) und besondere Quellengattungen (wie Notizbücher oder Telegramme) die obersten Ordnungskriterien, dann der Personen- oder Ereignisbezug und schließlich, innerhalb einer Archivalieneinheit, die chronologische Reihenfolge; dabei mußten die meisten dieser Archivalieneinheiten aber erst gebildet werden, da bei der Übernahme des Bestandes irgendeine Ordnung auch von Teilen nicht erkennbar war; in der Regel handelte es sich um lose, umzusammenhängende Blätter. Der Bestand wurde im August und September 1998 im Rahmen der Ausbildung für den Höheren Archivdienst von Claudia Maria Neesen und Christof Strauß unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und mit Hilfe des MIDOSA-Programmpakets der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg verzeichnet und indexiert. Karlsruhe, im Juni 1999 Konrad Krimm Konversion: Im Jahr 2015 wurde das Findmittel konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im April 2016 durch. Dabei wurden die Pläne und Bauzeichungen unter der Bestandsbezeichnung 69 Baden, Mainau K zum Bestand 69 Baden, Mainau hinzugefügt und unter den Signaturen 69 Baden, Mainau K 1 bis 69 Baden, Mainau K 209 neu verzeichnet.

        BArch, NS 38/3045 · Akt(e) · Juni 1939
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält v.a.: Staatsbauschule Aachen, Textilfachschule Aachen, Bau- und Ingenieurschule Augsburg, Ingenieurschule Bad Frankenhausen, Lehranstalt für Gartenbau Bad Köstritz, Universität Berlin, Landwirtschaftliche Fakultät Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Bauschule Berlin, Staatsbauschule Berlin-Neukölln, Hochschule für Musikerziehung Berlin-Charlottenburg, Reichswerbeschule Berlin, Ingenieurschule "Beuth" Berlin, Staatsbauschule Beuthen, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Handwerkerschule Bielefeld, Ingenieurschule Bingen, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Braunschweig, Meisterschule des deutschen Handwerks Braunschweig, TH Braunschweig, Kunsthochschule Bremen, Schiffsingenieurschule Bremerhaven, Staatsbauschule Breslau, Universität Breslau, TH Breslau, Ingenieurschule Breslau, Meisterschule des deutschen Handwerks Breslau, Akademie für Technik Chemnitz, Bergakademie Clausthal, Textilfachschule Cottbus, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Berlin-Dahlem, Ingenieurschule Darmstadt, TH Darmstadt, Meisterschule des deutschen Handwerks Dortmund, Ingenieurschule für Luftfahrttechnik Hessen-Nassau, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Staatsbauschule Deutsch Krone, Staatsbauschule für Hoch- und Tiefbau Dresden, TH Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Akademie für Kunstgewerbe Dresden, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Ingenieurschule Dortmund, Ingenieurschule Duisburg, Meisterschule des deutschen Handwerks Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal-Barmen, Staatsbauschule Eckernförde, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Seefahrtschule Elsfleth, Staatsbauschule Erfurt, Universität Erlangen, Ingenieurschule Essen, Folkwangschule für Musik, Tanz und Sprechen Essen, Folkwang Meisterschule Essen, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Ingenieurschule Eßlingen, HTL für Hoch- und Tiefbau Frankfurt am Main, Hochschule für Musik Frankfurt am Main, Ingenieurschule Frankfurt am Main, Städelschule Frankfurt am Main, Staatsbauschule Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Versuchs- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau Geisenheim, Universität Gießen, Bauschule für Hoch- und Tiefbau Glauchau, Ingenieurschule Gleiwitz, Staatsbauschule Görlitz, Ingenieurschule Görlitz, Staatsbauschule Gotha, Universität Greifswald, Universität Göttingen, Ingenieurschule Gumbinnen, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hamburg, Universität Hamburg, Ingenieurschule und Meisterschule des deutschen Handwerks Hannover, Hochschule für Lehrerinnenbildung Hannover, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Forstliche Fakultät Hann. Münden, Universität Heidelberg, Ingenieurschule Hildburghausen, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Staatsbauschule Holzminden, Staatsbauschule Höxter, Staatsbauschule Idstein, Ingenieurschule Ilmenau, Universität Jena, Fachhochschule für Optiker Jena, Ingenieurschule Kaiserslautern, Hochschule für Lehrerbildung Karlsruhe, Hochschule für bildende Künste Karlsruhe, Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Karlsruhe, Staatsbauschule Kassel, Ingenieurschule Köln, Staatsbauschule Köln, Universität Köln, Ingenieurschule Kiel, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Ingenieurschule Konstanz, Textilfachschule Krefeld, Ingenieurschule Lage/ Lippe, Hochschule für Lehrerbildung Leipzig, Konservatorium Leipzig, Staatsbauschule Leipzig, Universität Leipzig, Montanistische Hochschule Leoben, Seefahrtsschule Lübeck, Staatsbauschule für Hochbau Lübeck, Ingenieurschule und Staatsbauschule Magdeburg, Adolf-Hitler-Staatsbauschule Mainz, Ingenieurschule Mannheim, Ingenieurschule Mittweida, Ingenieurschule München, Meisterschule für Deutschlands Buchdrucker München, Staatsbauschule München, Fachschule für Textilindustrie M. Gladbach, Staatsbauschule Münster, Staatsbauschule Nienburg, Hochschule Nürnberg, Ohm-Polytechnikum Nürnberg, Staatsbauschule Plauen, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Pillnitz, Kreisbauschule Regensburg, Fachschule für Textilindustrie Reichenbach, Technikum für Textilindustrie Reutlingen, Holztechnikum Rosenheim, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, Ingenieurschule Saarbrücken, Textilfachschule Sorau, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Siegen, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Suderburg, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Schleusingen, Hochschule für Lehrerinnenbildung Schneidemühl, Seefahrtsschule Stettin, Ingenieurschule Stettin, Staatsbauschule Stettin, Meisterschule des deutschen Handwerks Stettin, Kunstgewerbeschule Stuttgart, Bauschule Stuttgart, Hochschule für Musik Stuttgart, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Landwirtschaftliche Hochschule Tetschen-Liebwerd, Forstliche Hochschule Tharandt, Staatsbauschule Trier, Meisterschule des deutschen Handwerks Trier, Universität Tübingen, Gartenbauschule Weihenstephan, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Ingenieurschule Weimar, Hochschule für Baukunst und bildende Kunst Weimar, Hochschule für Musik Weimar, Seefahrtschule Wesermünde, Hochschule für Welthandel Wien, Ingenieur-Akademie Wismar, Kolonialschule Witzenhausen, Ingenieurschule Würzburg, Hochschule für Lehrerbildung Würzburg, Ingenieurschule Wuppertal-Elberfeld, Fachschule für Maschinenbau Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal- Barmen, Seefahrtsschule Wustrow, Landesbauschule HTL Zerbst, Staatsbauschule Zittau, Ingenieur- und Zieglerschule Zwickau

        Sammlung Karl Fritz (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, W 307 · Sammlung · 1870-1982
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Lebenslauf Karl Fritz: Karl Fritz, am 29. November 1914 in Pfullendorf als Sohn eines Gipsers und Nebenerwerbslandwirts geboren, wurde durch ein Stipendium der Besuch des Gymnasiums in Konstanz ermöglicht. Unmittelbar nach dem Abitur absolvierte er seinen Arbeitsdienst, an den sich der Heeresdienst beim Infanterieregiment 114 in Konstanz und beim Wehrbezirkskommando in Ehingen an der Donau anschloss. Vom 1. November 1938, dem Tag seines Eintritts in die NSDAP, bis 31.10.1941 war er Verwaltungsanwärter für den "gehobenen mittleren Verwaltungsdienst" (u.a. in Überlingen, Konstanz und Stockach) und wurde ab 1. November 1942 auf verschiedenen Dienstposten (u.a. in Karlsruhe und Sinsheim) als Regierungsinspektor eingesetzt. Vom Sommer 1943 bis zum Ende des Krieges war er zur Wehrmacht eingezogen und leistete in Südfrankreich seinen Dienst ab. Seit Oktober 1945 in Freiburg ansässig, nahm Karl Fritz seine Verwaltungstätigkeit beim Innenministerium wieder auf. 1952 wurde er in das Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung Verkehr, überführt, wo er 1977 als Oberamtsrat pensionniert wurde. Karl Fritz verstarb am 29. November 1990 in Freiburg. Bestandsgeschichte: Nach der familiären Überlieferung begann Karl Fritz, möglicherweise angeregt durch das Beispiel eines Onkels, schon früh zeitgeschichtliches Material zu "sammeln". Erledigte Aushänge aus den Behörden, in denen er beschäftigt war, eingekommene Doppelstücke von Plakaten und Broschüren bildeten dabei umfangsmäßig den Schwerpunkt. Inhaltlich aufgewertet wird sie durch die Sammlung von Banknoten, v.a. von Notgeld, das aus dem gesamten Deutschen Reich zusammengetragen worden ist. Die so auf 40 m angewachsene Sammlung "Karl Fritz" kam im Jahre 1993 als Schenkung in das Staatsarchiv Freiburg. Eine erste Sichtung ergab, dass nicht sämtliche Unterlagen archivwürdig waren. Darüber hinaus enthielt die Sammlung Material, das nur schwer in das Dokumentationsprofil des Staatsarchivs eingefügt werden konnte. Umfangreiche Ordnungsarbeiten folgten. Zuerst wurde die Zeitungssammlung und die zeitgeschichtliche Literatur der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und - bei militärgeschichtlichen Unterlagen - dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt; danach die Plakate separiert und der Bestand W 113 - Plakatsammlung Karl Fritz gebildet. Eine Anzahl von Plakaten ostpreußischer Herkunft wurden dabei an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben, einige Stücke Berliner Herkunft entsprechend an das Landesarchiv Berlin. Gleiches geschah mit dem Bildgut, aus dem der Bestand W 145/2 - Bildersammlung Karl Fritz entstand. Die beim Restbestand W 307 verbleibenden Unterlagen wurden im Oktober 1998 einer nochmaligen Sichtung unterzogen und nach der Ausscheidung der nicht archviwürdigen Unterlagen (Gesetz- und Amtsblätter, Zeitungsausschnitte, Dubletten von Druckgut und Geldscheinen sowie Zeitungsserien, die in der UB Freiburg vorhanden sind) grob sortiert. Dabei wurden rund 11 Regalmeter Sammlungsgut der Kassation zugeführt, die verbleibenden neun Meter aufgelistet, um einen ersten Überblick über das vorhandene Material zu erhalten und den Zugriff provisorisch zu ermöglichen. Die Sammlung besteht aus verschiedenen zeitgenössischen Materialien zur deutschen Geschichte seit der Reichsgründung 1871 mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf der Nachkriegszeit. Im Rahmen einer ABM-Maßnahme wurde in den Jahren 2004-2005 diese provisorische Erschließung des Bestandes W 307 - Sammlung Karl Fritz durch eine tiefergehende Erschließung ersetzt. Dahinter stand die Absicht, generell die Zugänglichkeit zu dieser Sammlung zu verbessern. Darüber hinaus sollte damit auch Vorarbeiten geleistet werden, um die digitale Präsentation der Geldscheine im Internet zu ermöglichen. Der Archivangestellte Martin Schittny übernahm die Aufgabe der Erschließung und der Digitalisierung des Bestandes. Als erstes Ergebnis kann nun das Archivfundbuch zum Bestand W 307 - Sammlung Karl Fritz vorgelegt werden. Ihr wird als Online-Anwendung die ca. 5.500 Digitalisate umfassende Bilddatenbank Karl Fritz folgen. Der Bestand umfasst nunmehr 1531 Nummern (Die Nummern 265, 512, 609 und 706 sind nicht belegt) in 6,5 lfd.m. Freiburg, im Januar 2006 Kurt Hochstuhl

        Siegelsammlung Kretzdorn
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, U Sphragistik 3 Nr. 1 · Akt(e)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Blatt 2: 1.) Obergerichtsrat Schnikel, Mannheim. 2.) von Reinach, Landsberg/Niedermais. 3.) Bonol Schauenstein. 4.) von Rinckh, Freiburg. 5.) Mjr. Siegel. 6.) von Stoecklern, Freiburg. 7.) Zorn zu Bulach, Oßhausen/Elsass. 8.) Major von Weißenstein. 9.) Fretter. 10.) von Freistett. 11.) Hilpert. 12.) Hector von Stoecklern. 13.) von Haber, Karlsruhe/Oberkirch. 14.) Gloker. 15.) Hauptmann Fuchs. 16.) Alyr. 17.) Oberst. 18.) Makel. Blatt 3: 19.) Kylio. 20.) von Arnold. 21.) de Hell. 22.) von Blorai. 23.) Ritz. 24.) Wanner. 25.) Dr. Maier. 26.) Fürst von Loevenstein. 27.) von Lylien. 28.) Traiteur. 29.) Blorai. 30.) von Rubt. 31.) Reiner. 32.) Rottberg. 236.) Reinach von Landenberg. 237.) de Bigorie, Premierminister. 238.) von Rink. 33.-44.) ohne Bezeichnung. Blatt 4: 45.-53.) ohne Bezeichnung. Blatt 5: 54.) von Dryk. 55.) ohne Bezeichnung. 56.) Schulpi von Bruck. 57.) von Lylien. 58.) Abt Sebastian von Weingarten. 59.) General von Wollzogen. 60.) Gregor von Rottberg. 61.) von Freistett. 62.) Gerster. 63.) von Setenek. 64.) von Rudt. 65.) Mockler. Blatt 6: 66.) Hochberg. 67.) Taenefels. 68.) Freiherr von Doler. 69.) Sprenger. 70.-73.) Rottberg. 74.) Schwedi. 75.) Mulheus, Frankfurt. 76.) Major von Weißenstein. 77.) Hochberg. 78.) Schauenburg. 79.) Lorleys. 80.) Rottberg. 81.) von Löve. Blatt 7: 82.) Zollwengern. 83.) Oettingen. 84.) von Castel, Konstanz. 85.) Rummel. 86.) Wundt. 87.) von Stoeklern. 88.) von Schwytz. 89.) von Schauenburg. 90.) Haber. 91.) Waigel. 92.) Alyr. 93.) Stadtpfarrer Hank, Ehingen/Neckar, 1807. 94.) Schrikel. 95.) Stempf. 96.) von Schmid. 97.) Großherzogin Stephanie von Baden. Blatt 8: 98.) Obervogt Haegelin, 1804. 99.) Schrikel. 100.) Dr. Mayer. 101.) von Rudt. 102.) von Baumbach. 103.) Dr. Brunn, 1786. 104.) von Horgen. 105.) Freiherr von Ow. 106.) Bergrat Bouginé. 107.) Rennert. 108.) Hauptmann Ludwig. 109.) von Enzberg. 110./111.) Graf von Leiningen. 112.) Reichlinn und Schilling. 113.) Graf von Waldburg-Zeil. Blatt 9: 114.) Kaiser von Brasilien? 115.) Schlossmann von Luzern. 116.) van Dyk. 117.) Krieg. 118.) Schoch. 119.) Gaes. 120.) Heil. 121.) von Enzberg. 122.) Siegel. 123.) Graf von Wolfingen, 1727. 124.) Eher vom Berg, Freiburg. 125.) von Thurn. 126.) Oberst von Eichroth. 127.) Kaufmann Gaesser. 128.) Baron Wingfeld. 129.) von Anvern. 130.) Virdune. 131.) von Rudt. 132.) Thurmwalgen. 133.) Israel Bachmann, 1799. 134.) von Stöklern. 135.) von Goeler. Blatt 10: 136.) Obervogt Schellenberg, 1771. 137.) Dr. med. Schanier, Freiburg. 138.) von Weiler. 139.) Joeller. 140.) Larosch. 141.) von Helm. 142.) Dekan Hopp. 143.) Rummel. 144.) von Seltenek. 145.) von Loewenstein. 146.) Renner. 147.) von Loewenstein. 148.) von Rudt. 149.) Lyoder. 150.) von Hermann. 151.) Tagroid. 152.) Reichlin und Turm. 153.) Gentner. 154.) von Dora. 155.) Frank Zoetter, Gerchheim. Blatt 11: 156.) von Goessler. 157.) Rummel von Heilersheim, 1800. 158.) von Leine. 159.) Mohr. 160.) Jacob Handmann. 161.) Schoch. 162.) ohne Bezeichnung, 1801. 163.) Baron de Speth. o. N.) Habunt. Blatt 12: Familie von Reinach, Landsberg 164.) A. von Reinach und Kageneck. 165.) Joseph Benedikt von Reinach. 166.) A. von Reinach, Landenberg. 167.) von Reinach. Blatt 13: leer Blatt 14: 168.-184.) ohne Bezeichnung. Blatt 15: 185.-204.) ohne Bezeichnung. Blatt 16: 205.-227.) ohne Bezeichnung. Blatt 17: 228.- 235.) ohne Bezeichnung. Blatt 18: Zwei Siegel ohne Nummer. Blatt 19: - Badisches IV. Infanterieregiment von Stockhorn. - Badische Divisionskommandantschaft der Infanterien. - Bayerische Festungsbaudirektion Germersheim. - Österreichisches Generalkommando, Brünn. - Bayerische Division. - Badische Division. - Waffenfabrik P. Kneri, Solingen. - Preußisches Generalkommando, Glatz. - Preußisches Artillerieregiment, Meissen. - Badische Kommandantschaft, Kehl Blatt 20: - Badisches Infanterieregiment Markgraf Maximilian. - Badisches Infanterieregiment Erbprinz. - Graf W. von Hochberg, Regimentsquartiermeisteramt. - Preußisches Proviantamt, Mainz. - Badische Kavalleriebrigade. - Badische Revueinspektion. - Kommandantschaft Rastatt. - Erstes Dragonerregiment Freistett. - Offenburger Bürgermiliz. - Badisches Linieninfanterieregiment von Stockhorn. - Preußisches Artilleriedepot, Glogau. - Württembergisches Kriegsdepartement. Blatt 21: - Preußisches Artilleriedepot, Luxemburg. - Waffenfabrik von Knecht, Solingen. - Badisches Militärmagazin. - Hessisches Kriegsministerium - Sektion 1. - Stadtkommandantschaft Mannheim. Blatt 22: - Badisches Ministerium des Auswärtigen. - Württembergisches Ministerium des Auswärtigen. - Badisches Finanzministerium. - Fürstlich Meiningensches Landesministerium. - Badische Bundestagsgesandtschaft, Berlin. - Badische Gesandtschaft, Wien. Blatt 23: - Preußische Gesandtschaft, Karlsruhe. - Badische Gesandtschaft, Berlin. - Maison de l’empereur - Chambellan de Service. Blatt 24: - Großherzog Leopold von Baden (3 Siegel). - Schweizerische Eidgenossenschaft, 1815. - England. - Kanton St. Gallen. Blatt 25: - Préfecture du Bas Rhin - Cabinet du Préfet. - Préfecture de Schlettstadt. - Karlsruhe. - Buchholz. - Jerusalem. Blatt 26: - Großherzoglich-hessische Generalpostdirektion. - Fürstlich Thurn und Taxissche Generalpostdirektion. - Kurfürstlich-hessische Generalpostdirektion. - Preußische Generalpostdirektion. - Preußisches Generalpostamt. - Preußische Oberpostkasse, Berlin. - Badisches Postamt Wiesenbach. - Direktion der Maindampfschifffahrt, Würzburg. - Postamt Schaffhausen. Blatt 27: - Hauptkasse der bayerischen Ludwigsbahn. - Expedition der Kl. Zeitung, Freiburg. - Österreichische Staatseisenbahn. - Universität Freiburg. - Versorgungsanstalt, Freiburg. - Akademie Freiburg. Blatt 28: - Notar G. Becker, Molsheim. - weiteres Notarsiegel. Blatt 29: - Preußisches Oberverwaltungsgericht. - Königliches Konsistorium der Rheinprovinz. - Reichskolonialamt - Kommando der Schutztruppen. - Amtsgericht Stassfurt. - Domgymnasium Merseburg. - Sächsisches Siegel. Blatt 30: Briefumschlag mit zwei ungarischen Siegeln. Blatt 31: vier unbezeichnete Siegel. Blatt 32: drei unbezeichnete Siegel. Blatt 33: Notizen.

        Sondergericht Mannheim (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 47/1 · Bestand · 1940-1945
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Durch Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurde für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht gebildet. Das für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe zuständige Sondergericht wurde beim Landgericht Mannheim installiert. Diesen Sondergerichten wurde die strafrechtliche Zuständigkeit für Vergehen nach der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" übertragen, die in Reaktion auf den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 erlassen worden war und die den juristischen Hintergrund der Verhaftungswelle insbesondere gegen Kommunistien bildete. Daneben waren die Sondergerichte für die Vergehen nach der sog. "Heimtückeverordnung" zuständig, die im Dezember 1934 unter Verschärfung der Strafandrohung in Gesetzesform umgegossen wurde. Ursprünglich auf rein "politische" Delikte beschränkt, erfuhr die Sondergerichtsbarkeit 1938 eine Ausweitung auch auf Bereiche der "normalen" Kriminalität. Mit einer zu Kriegsbeginn 1939 erlassenen Verordnung konnte jedes Vergehen vor ein Sondergericht gebracht werden, wenn "durch die Tat die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders schwer gefährdet wurde". Neue Strafvorschriften folgten ebenfalls mit Kriegsbeginn. Die wichtigsten sollen hier kurz Erwähung finden: 1. Die "Kriegssonderstrafrechtsverordnung" vom 17. August 1938 betraf die Delikte "Wehrkraftzersetzung", "Wehrdienstentziehung" und "Selbstverstümmelung", die - je nach Schwere des Vergehens - unter Todesstrafe gestellt wurden. 2. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939 ahndete das Hören ausländischer Sender mit Zuchthaus, in schweren Fällen auch mit der Todesstrafe. 3. Die "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4. September 1939 bestrafte Schwarzschlachtungen, Lebensmittelkartenbetrügereien und ähnliche Delikte. 4. Die "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September verschärfte die Strafbestimmungen für Eigentumsdelikte, wenn die Tat "unter Ausnutzung des Kriegszustandes" begangen wurde oder das "gesunde Volksempfinden" dies "erforderte". 5. Mit der "Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher" vom 4. Oktober 1939 konnte auch gegen erst 16-jährige Straftäter die Todesstrafe ausgesprochen werden. 6. Die am 5. Dezember 1939 erlassene "Verordnung gegen Gewaltverbrecher" ermöglichte die Verhängung von Todesstrafen für jegliche Art von Kapitalverbrechen. All diese Verordnungen ließen den Arbeitsanfall in den Sondergerichten gewaltig ansteigen.Weitere Sondergerichte wurden daher eingerichtet, u.a. ab dem 1. November 1940 das Sondergericht Freiburg im Breisgau, das für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut zuständig war. Die eigens eingerichtete Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg strengte in den viereinhalb Jahren bis April 1945 mehr als 1.000 Verfahren an. Von diesen haben sich die Unterlagen von 727 Fällen erhalten. Die meisten Verfahren, rund 30 %, wurden auf Grund des "Heimtückegesetzes" eröffnet, gefolgt von "Kriegswirtschaftsverbrechen" mit 23 %. Die Verfahren wegen der "Volksschädlingsverordnung" umfassten 12 %, die sog. "Rundfunkverbrechen" 14 % aller Fälle. Literatur: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Michael P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. München 1996. Michael P. Hensle: Rundfunkverbrechen. Das Hören von ’Feindsendern’ im Nationalsozialismus. Berlin 2003. Bestandsgeschichte: Die Ablieferung des vorliegenden Bestandes erfolgte im Jahre 1975 (Zugang 1975/10-II) durch die Staatsanwaltschaft Freiburg. Anfang der 90er Jahre wurden die Unterlagen mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA durch ABM-Kräfte inhaltlich und mit einem Orts- und Personenindex erschlossen, und 1996 als Findbuch des Staatsarchivs Freiburg den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die MIDOSA-Daten des Bestandes wurden im Jahre 2005 in das MIDOSA95-Format konvertiert; der Bestand selbst durch den Unterzeichneten in den Jahren 2006 und 2007 überarbeitet und mit einem Sachindex auf der Grundlage der oben zitierten Verordnungen versehen. Danach erfolgte die Überführung der Daten auf das Archivverwaltungsprogramm SCOPE-Archiv des Landesarchivs Baden-Württemberg. Die Ordnung des Bestandes erfolgte nach dem Tatort, nach dem Namensalphabet und nach der Laufzeit der Ermittlung. Der Bestand umfasst nunmehr 2.427 Bestellnummern in 20,4 lfd. m. Folgende Bestellnummern sind nicht belegt: 17, 1000, 1195, 1773-1778. Die Indices verweisen auf die Ordnungsnummer. Freiburg, im August 2007 Kurt Hochstuhl