Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
deutsch