Archivtektonik - Gemeinschaftsarchiv der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg

Bereich "Identifikation"

Signatur

Titel

Gemeinschaftsarchiv der Stadt Schleswig und des Kreises Schleswig-Flensburg

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Archivtektonik

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Das gemeinsame Archiv für die Stadt Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg existiert seit 1996. Als Einrichtung der Kulturstiftung erfüllt es die Aufgaben eines kommunalen Verwaltungsarchivs für Kreis und Stadt. Während die Überlieferung des Kreises erst etwa 1945 einsetzt, werden die Unterlagen der Stadt Schleswig seit der Mitte des 13. Jahrhunderts gesichert. Jedermann hat das Recht auf Benutzung des Archivgutes, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Benutzung durch die persönliche Einsichtnahme im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für die Benutzung von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Benutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft. Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Benutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen. istorisch und rechtlich relevante Verwaltungsabgaben werden durch private Nachlässe, Fotos, Karten, Pläne und anderes Sammlungsgut ergänzt.

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Thema)

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang