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Description archivistique
1.1.3.22. · Fonds
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1508 - 1946 Umfang: 19 laufende Meter = 921 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.22. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Bau, Instandhaltung, Versorgungsbetriebe, Nr. ... Inhalt: Organisation des Bauamtes (1784-1850, 5 VE).- Bauhof, Baumaterial (1643-1932, 55 VE).- Vergabe städtischer Aufträge (1635-1938, 6 VE).- Bebauung wüster Stellen, Kontributionsbefreiuung (1576-1819, 10 VE).- Bauplanung, Stadterweiterung (1863-1938, 42 VE).- Besichtigung von städtischen Gebäuden (1694-1914, 11 VE).- Rathaus (1533-1938, 32 VE).- Gebäude und Einrichtungen (1535-1938, 98 VE).- Denkmäler (1682, 1814-1946, 23 VE).- Bauordnung, Baupolizei (1617-1938, 44 VE).- Beaufsichtigung von Privatbauten (1817-1908, 41 VE).- Baugenossenschaften, Baugesellschaften (1919-1937, 4 VE).- Stadtbefestigungsanlagen, Entfestung (1508-1934, 76 VE).- Straßen, Plätze, Brücken, Kanalisation (1651-1941, 51 VE).- Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Bedürfnisanstalten (1606-1938, 34 VE).- Straßen A - Z (1561-1934, 276 VE).- Wasserborne, Wasserkunst, Brunnen, Pumpen, Leitungen (1550-1930, 62 VE).- Wasserwerk (1859-1940, 23 VE).- Gaswerk (1856-1938, 19 VE).- Elektrizitätswerk (1896-1938, 9 VE). Überblick: Die Verantwortung für die Stadtbauten lag bis 1812 bei der Stadtkasse, weil diese letztlich die Kosten für Bau und Instandhaltung zu zahlen hatte. Der städtische Bauhof mit dem notwendigen Material und den Gerätschaften wurde durch den Bauschreiber verwaltet, als Fachleute standen Stadtmaurermeister, Stadtzimmermeister und Turmdecker im Dienst des Rates. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts stand diese Struktur in der Kritik. Ausgangspunkt war eine Revision der Ausgaben der Stadtkasse, die als zu hoch befunden wurden. Nach Besichtigung der Stadtbauten war man im Hundertmännerkollegium der Meinung, dass viele Gebäude dringend einer Reparatur bedürfen. Die ausgeführten Reparaturen hätten billiger bewerkstelligt werden können, wenn mit mehr Sachkenntnis an die Erledigung der Aufgaben herangegangen und die Beaufsichtigung besser ausgeübt worden wäre. Schließlich kam es im Januar 1812 zur Bildung eines eigenständigen Baudepartements, das allerdings Teil des Kassendepartements blieb und erst seit 1854 in den Behördenaufstellungen als selbständiges Bauamt erscheint. Das Baudepartement bzw. Bauamt wurde kollegial durch ein Mitglied des Rates - er führte die Bezeichnung Direktor - und vier bürgerschaftliche Deputierte geleitet. Eine Instruktion von 1830 benannte die Zuständigkeiten für die städtischen Bauten, sofern diese nicht bei Kämmerei, Gewett, Armenordnung oder anderen Verwaltungszweigen lagen. Die Verantwortlichkeit erstreckte sich auf die Stadt, die Vorstädte und Stadtfeldmark, auf die Hafen- und Schifffahrtsanlagen am Strande und an der Warnow sowie auf Warnemünde. Als Beamte nannte die Instruktion den Bauschreiber, den Zimmermeister, den Baggermeister und den Kranaufseher. In Warnemünde wirkte auf Honorarbasis ein Polier. Dass die Stelle des Hafen-Zimmermeisters seit 1835 durch die des Stadtbaumeisters ersetzt wurde, weist auf eine veränderte Gewichtung der Arbeitsschwerpunkte hin. Der geplante Ausbau des Hafens und die Neuregulierung der Warnow, machte 1885 eine Aufgabenteilung notwendig. Der Stadtbaumeister übernahm das Ressort Hochbau, der Hafenbaudirektor die Ressorts Strom- und Hafenbau sowie Siel- und Straßenbau. Insgesamt stiegen die Anforderungen an das städtische Bauwesen enorm. Das Stadtwachstum erforderte planerische Leistungen für die neuen Wohngebiete vor dem Kröpeliner Tor, dem Steintor, dem Mühlentor und dem Petritor. Die Stadterweiterungskommitte des Rates wurden vor dem Ersten Weltkrieg zum wichtigsten Beratungsgremium in Fragen der städtebaulichen Entwicklung. Hinsichtlich der Bauausführung lag die Verantwortung der Stadt bei den notwendigen Erschließungs- und Straßenbauarbeiten, andererseits musste sie auch öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhaus, Schulen, Stadttheater) und Versorgungsbetriebe (Gaswerk, Wasserwerk, E-Werk) schaffen, um das kommunale Dasein zu sichern. In der Zeit der Weimarer Republik entwickelte sich die Bekämpfung der Wohnungsnot zu einem zentralen Thema. Erst ab 1925 gelangen hier durch die Fortsetzung der Stadterweiterung in Richtung Westen wesentliche Fortschritte. Die baupolizeilichen Vorschriften für sämtliche Gebäude in der Stadt waren anfänglich vor allem durch die Forderungen nach Feuersicherheit geprägt. Einzelne Vorschriften berührten Fachwerk, Strohdächer, hölzerne Giebel, geteerte Dachpappe oder Schornsteine. In umfangreichen Bauordnungen wurden die Vorschriften für Warnemünde (1848, 1908), für das Kämmerei- und Hospitalgebiet sowie für Rostock, die Vorstädte und die Stadtfeldmark (1894, 1929) zusammengefasst. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften war in Rostock zunächst die Kämmerei zuständig, in Warnemünde das Gewett. 1899 wurde beim Polizeiamt eine baupolizeiliche Abteilung eingerichtet, die die Bauaufsicht für Rostock übernahm. Nach einer Reorganisation ging die Bauaufsicht 1935 an das Bauamt über. Veröffentlichungen: Dehn, Gustav: Organisation des Stadt-Bauamts, Bauwesens, in: Festschrift der XXVI. Versammlung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege, Rostock 1901, S. 129-131 Deutschlands Städtebau. Rostock. Hrsg. vom Rat der Seestadt Rostock, Berlin-Halensee 1922 und 1927

Bürgermeister und Rat: Polizei
1.1.3.11. · Fonds
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1492 - 1941 Umfang: 6 laufende Meter = 274 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.11. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Polizei, Nr. ... Inhalt: Polizeiverwaltung (1791-1936, 21 VE).- Volkszählungslisten (1819, 11 VE).- Volkszählungen (1807-1938, 13 VE).- Statistik (1825-1938, 6 VE).- Wahlen (1848 und 1913-1938, 7 VE).- Auswanderung (1852-1936, 10 VE).- Kriminalgerichts- und Strafwesen (1492-1937, 60 VE).- Gesundheitspolizei, Lebensmittelaufsicht (1698-1932, 14 VE).- Gewerbepolizei (1815-1941, 13 VE).- Ordnungs- und Sittenpolizei, Glücksspiele (1521-1920, 25 VE).- Sicherheitspolizei (1676-1937, 30 VE).- Brandschutz, Feuerwehr, Brände (1530-1935, 37 VE).- Straßenpolizei, Verkehr (1824-1937, 27 VE). Überblick: Die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Privilegien der Stadt Rostock, die es dem Rat in eigener Zuständigkeit erlaubte, für alle Bereiche des städtischen Lebens Verordnungen zu erlassen. In den landesherrlichen Polizei- und Landordnungen von 1516, 1542, 1562 und 1572 hatten die mecklenburgischen Herzöge ihren gestiegenen Anspruch geltend gemacht, auf die Lebens- und Verhaltensweisen ihrer Untertanen regulierend und disziplinierend einwirken zu wollen. Die städtischen Obrigkeiten wurden angehalten, nach diesen Ordnungen zu handeln. Unter diesem Eindruck veröffentlichte der Rat 1538 eine erste - nicht überlieferte - Polizeiordnung, mit der er zugleich seine eigene Hoheit auf diesem Gebiet bekräftigte. Der Erbvertrag vom 21. September 1573 machte der Stadt die Aufstellung einer "guten, christlichen, ehrbaren und billigen Polizei- und Gerichtsordnung", die sich an den landesherrlichen Ordnungen zu orientieren hatte, zur Pflicht. Unter dem 14. April 1576 lag die Polizeiordnung des Rates mit ihren 59 Paragrafen schließlich vor. Mit einer Vielzahl von einzelnen Verordnungen steigerte der Rat in der Folgezeit seine Maßnahmen zur Herstellung einer "guten Policey", reagierte auf Nichteinhaltung mit Strafen. Regelungen zur Gassenreinhaltung, zu Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindelbierfeiern, Trauerbegängnissen oder zur Feuerabwehr nahmen Einfluss auf das alltägliche Leben der Menschen. Es bildete sich ein umfassender Katalog an Verordnungen und Restriktionen heraus. Der sozialen Disziplinierung diente auch die Einrichtung des Zucht- und Werkhauses im früheren Katharinenkloster im Jahr 1728. Mit der erneuerten und verbesserten Polizeiordnung von 1757 erreichte das Bemühen des Rates im Kampf gegen die "fast von Tage zu Tage Überhand nehmenden Missbräuche und Ausschweifungen" eine neue Qualität. Zur Etablierung einer speziellen Polizeibehörde kam es jedoch nicht, Verstöße wurden weiter durch die einzelnen Ratsämter geahndet. Der Erbvertrag vom 13. Mai 1788 bestätigte die Befugnis der Stadt, ohne Einmischung der Landesherrschaft eigene Polizeiverfügungen zu erlassen, die Befolgung der Landespolizeiverordnungen vorausgesetzt. Zugleich gestand Herzog Friedrich Franz I. der Stadt die Aufstellung von dreißig Polizeiwächtern zu. Mit dem Aufbau der Polizeiwache begann ein längerer Prozess der Institutionalisierung des Polizeiwesens. 1795 wurden in der "Neuen Monatsschrift für und von Mecklenburg" gravierende Mängel bei der Ausübung der Polizei, insbesondere bei der Durchsetzung der vorhandenen Verordnungen, benannt. Kritikpunkte waren die fehlende Überwachung der Brot- und Fleischpreise, der Unrat in den Straßen, das Bettelunwesen, die mangelnde Feuersicherheit, der nächtliche Gesang der Handwerksgesellen auf den Straßen, der Aufkauf von Lebensmitteln vor den Stadttoren, das Rasen der Müller, Strand- und Sandfahrer mit den Pferdewagen, die Vernachlässigung der Aufsicht über den Schulbesuch. Erst mit der Einrichtung des Polizeibüros zum 1. April 1817 trat ein grundsätzlicher Wandel ein. Mit der "Ordnung der Polizeigewalt" vom 14. Dezember 1825 erhielt die behördliche Ausprägung feste Strukturen und definierte Kompetenzen. Das Polizeiamt übernahm die obrigkeitlichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, das Polizei-Administrationskollegium war verantwortlich für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gassenbeleuchtung, Straßenbauten, Kanalisation und Parkanlagen. Den beiden Organen standen ein Direktor und ein Assessor vor, die dem Rat angehörten. Das Polizeiamt verfügte auch über Strafgewalt, nur so war die Durchsetzung der zahlreichen Verordnungen zu gewährleisten. Zur Aufgabenerledigung wurde ein umfangreicher Apparat aus Verwaltungsbeamten (Sekretäre, Schreiber) und Sicherheitsbeamten (Kommissare, Wachtmeister, Schutzleute, Wächter, Gefangenenwärter) aufgebaut. Die städtische Polizeigewalt blieb auch nach der Reichseinigung von 1871 uneingeschränkt bestehen, zunehmend entwickelten sich aber die von Reich oder vom Land erlassenen Gesetze und Vorschriften zur Richtschnur für die polizeiliche Arbeit. Mit Gründung der mecklenburgischen Ordnungspolizei im Jahr 1921 wurde die staatliche Polizeipräsenz wesentlich verstärkt. Das städtische Polizeiamt wurde schließlich im Zuge der von den Nationalsozialisten vorangetriebenen Zentralisierung des Polizeiapparates am 1. April 1937 durch das staatliche Polizeipräsidium abgelöst. Der Stadt Rostock blieben lediglich Funktionen als Ortspolizeibehörde. Veröffentlichungen: Redieck, Matthias / Schade, Achim (Hrsg.): Vom Feuereimer zum Brandschutzamt, Rostock 1993 Manke, Matthias (Hrsg.): " ... dass alle Welt geschätzt würde." Die Einwohner der Stadt Rostock nach der Volkszählung von 1819, Rostock 2005 (Kleine Schriftenreihe des Archivs der Hansestadt Rostock, 15) Manke, Matthias: Polizeiwächter, Schleichwächter, Nachtwächter. Die Rostocker Ordnungskräfte um 1800 und ihre sozialen Verhältnisse, in: Beitr. Rost. 29. Bd. 2007, S. 37-67

1.1.3.26. · Fonds
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1816 - 1941 Umfang: 3 laufende Meter = 183 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (2005) Zitierweise: AHR, 1.1.3.26. Nr. ... oder AHR, Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler, Nr. ... Inhalt: Unterstützung von verschiedenen Vereinen und Veranstaltungen durch die Stadt (1897-1938, 9 VE).- Politische Vereine und Verbände (1864-1938, 14 VE).- Vereine für Gesundheitspflege, Wohltätigkeit, soziale Hilfsarbeit (1839-1941, 38 VE).- Vereine und Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (1816-1937, 28 VE).- Freimaurerlogen (1866-1930, 2 VE).- Ehrungen, Jubiläen, auswärtige Denkmäler (1816-1934, 26 VE).- Militärische Vereine, See- und Luftfahrt (1874-1937, 19 VE).- Gewerbliche Vereine, Wirtschaftsverbände, Ausstellungen (1834-1938, 21 VE).- Sportvereine (1892-1938, 12 VE).- Vereine für Grünanlagen, Gartenbau, Tierzucht (1836-1937, 10 VE).- Berufsständische Vereine (1896-1926, 4 VE). Überblick: Ausgehend vom Bedürfnis nach Geselligkeit, Wissenschafts- und Bildungspflege begannen sich auch in Rostock die Bürger seit Ende des 18. Jahrhunderts in Vereinen zu formieren. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden Gemeinnützige Gesellschaft (1780), Societät (1794), Patriotischer Verein (1798), Naturforschende Gesellschaft (1800), Bibelgesellschaft (1816), Philomatische Gesellschaft (1819), Gewerbeverein (1835), Verschönerungsverein (1836), Union der Kaufleute (1837), Ärztlicher Verein (1840), Kunstverein (1841), Gartenbauverein (1853), Seidenbauverein (1858) und Männnerturnverein (1860). Das weitere Aufblühen des modernen Vereinswesens war eng mit der Industrialisierung verknüpft, als die Menschen die starren ständischen Korporationen aufgaben, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben bislang geprägt hatten. Das Vereinigungs- und Versammlungsrecht blieb nach der gescheiterten Revolution von 1848 eine wichtige Forderung im bürgerlichen Emanzipationsprozess. Vor allem die politischen Parteien, die Vereine für Wahlreformen oder Arbeiterbildung waren starken behördlichen Repressionen ausgesetzt. Dennoch nahm das Vereinswesen - vorrangig im nichtpolitischen Bereich - eine kraftvolle Entwicklung und wurde zu einem Kennzeichen der bürgerlichen Gesellschaft. Wie in anderen Städten entstanden in Rostock Vereine für Gesang, Sport, Gewerbe, Mission, Krankenpflege, Militär, Tanz, gesellige Unterhaltung, Wissenschaft u.v.m. Wollten diese Vereine ihren Rechtsstatus von der bloßen Gesellschaft zu einer juristischen Person ändern, so verlieh ihnen der Rat die korporativen Rechte. Trotz Protesten der Landesregierung beanspruchte Rostock auf Grund seiner Privilegien diesen staatlichen Rechtsakt für sich. Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) musste der Rat diese Befugnis dem Staat dann alleine zugestehen. Die Gerichte führten fortan die Vereinsregister. Das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908 stellte das Vereinsrecht auf eine neue, moderne Basis. Eine Gesetzesanpassung, die schon lange überfällig war, denn das deutsche Kaiserreich bestand schon seit 1871 und das Vereinswesen hatte sich seit dieser Zeit weiter ausdifferenziert. Das Rostocker Adressbuch von 1908 registrierte insgesamt 141 Organisationen in den verschiedensten Rubriken: Religions-, Wohltätigkeits- und Unterstützungsvereine, gemeinnützige Vereine, patriotische, politische und Kommunalvereine, Beamtenvereine, militärische Vereine, Handels-, Industrie-, Gewerbe- und Handwerkervereine, Vereine für Landwirtschaft, Fischerei und Tierzucht, Vereine für Wissenschaft und Kunst, Stenografenvereine, Musik- und Gesangsvereine, Sportvereine, Guttemplerlogen und gesellige Vereine. In ihrer Arbeit ergaben sich vielfache Berührungspunkte zum Rat. Unterstützungsgesuche, Veranstaltungen, Feiern, Feste, Jubiläen, Tagungen und Versammlungen konnten Gründe der Vereine und Verbände sein, um sich an den Rat zu wenden. Daneben finden sich im vorliegenden Bestand auch Anfragen außerhalb Rostocks, teilweise mit ähnlichen Anliegen, aber auch mit Bitten um Unterstützung bei der Errichtung von Denkmälern. Ihren Niederschlag in den Akten fanden zudem die Mitgliedschaften der Stadt Rostock in Vereinen und Organisationen. Veröffentlichungen: Kohfeldt, Gustav: Aus der Geschichte älterer Rostocker Vereine und Gesellschaften 1. Der Verschönerungsverein von 1836 und die städtischen Anlagen 2. Die philomathische Gesellschaft, in: Beitr. Rost. 10. Bd. 1917, S. 105-119, und 12. Bd. 1924, S. 17-35

Gewett
1.1.12. · Fonds
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1381 - 1945 Umfang: 3 Teilbestände: 110 laufende Meter = 6.943 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbücher (1981, 2008) Zitierweise: AHR, 1.1.12. oder AHR, Gewett Inhalt: Die Überlieferung des Gewetts ist in die drei Teilbestände 1.1.12.1. Hafen- und Schifffahrtswesen, 1.1.12.2. Ortsverwaltung Warnemünde und 1.1.12.3. Handel und Gewerbe aufgeteilt. Diese Teilung folgt den unterschiedlichen Aufgaben der Behörde, wobei die allgemeinen Akten bei der archivischen Bearbeitung in den ersten Teilbestand eingeordnet worden sind. Die inhaltlichen Beschreibungen und weiterführenden Literaturangaben finden sich bei den Teilbeständen. Überblick: Die Bezeichnung Gewett geht auf das mittelniederdeutsche Wort "Wedde" zurück, das u.a. Strafgeld und Polizeigericht bedeutet. Das Leben in der Stadt vollzog sich seit dem Mittelalter nach den Normen, die der Rat setzte. Der Verstoß gegen diese Normen wurde durch die Zahlung eines Strafgeldes geahndet. Die Wahrung der Normen und die Kassierung der Strafgelder war Aufgabe der zum Rat gehörenden Weddeherren, die 1366 erstmalig Erwähnung in den Quellen fanden. Ihnen oblag die Aufsicht über das gesamte Handels- und Gewerbeleben in der Stadt sowie über die Handwerker und die Handwerksämter. Ferner trugen die Weddeherren die Verantwortung für die Erhaltung des Hafens und der Fahrwasser, nahmen die Aufsicht über den Strand und das Strandgut wahr, verwalteten Warnemünde, sorgten für die Rein- und Instandhaltung der Straßen und trugen Sorge für die Gewährleistung der Wachpflicht. Das Gewett war zugleich Polizeibehörde und fungierte für die genannten Bereiche als Gerichtsbehörde. Wie andere städtische Behörden auch entwickelte sich das Gewett seit der frühen Neuzeit von einem mittelalterlichen Ratsamt zu einer extrajudizialen Behörde. Das Gewett behielt im Wesentlichen die schon im Mittelalter abgesteckten Kompetenzen als Hafen-, Schifffahrts-, Handels- und Gewerbebehörde. Zwei Ratsmitglieder trugen als Präses und Assessor die Verantwortung. Ihnen zur Seite standen mehrere Beamte, unter anderem der Hafenmeister, der Lotsenkommandeur und der Warnemünder Vogt. Der Vogt in Warnemünde hatte die Befugnisse und Obliegenheiten einer Polizei- und Gerichtsbehörde für diesen Ortsteil wahrzunehmen. Im 19. Jahrhundert kam es mit der Ausprägung monokratisch arbeitender Behörden zu gewissen Kompetenzverlagerungen. 1817 wurde das Polizeiamt gegründet, das an die Stadtwache, die bis dahin dem Gewett unterstanden hatte, anknüpfte. Weitere Funktionen, wie die Medizinalpolizei, die Aufsicht über die Apotheken oder die Bau- und Gewerbepolizei, gingen seit Mitte des Jahrhunderts auf das Polizeiamt über. Auf dem Gebiet des Schifffahrtswesens wurde das Gewett 1831 für die Ausstellung von Bielbriefen verantwortlich, 1838 übernahm es faktisch die Aufgaben eines Seemannsamtes. Nach Verabschiedung des Gerichtsverfassungsgesetzes durch den Reichstag im Jahr 1879 übernahm das Gewett vom aufgelösten städtischen Obergericht die Führung des Schiffsregisters, seit 1888 fungierte es als Schiffsvermessungsbehörde. Auch nach Einführung der Gewerbefreiheit im Zuge der Reichseinigung blieb das Gewett erste Instanz für alle Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten. Erst die Novemberrevolution von 1918 und die anschließende Staatsumwälzung führten zu gravierenden Veränderungen. Das Gewett wurde 1920 aufgelöst. Die Verwaltung Warnemündes ging an eine eigene Ortsverwaltung über. Nachfolger auf dem Gebiet des Hafen- und Schifffahrtswesen wurde die Hafenverwaltung. Die Aufsicht über Handel und Gewerbe übernahm das Polizeiamt.

Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde
1.1.12.2. · Sous-fonds
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1587 - 1945 Umfang: 36 laufende Meter = 4.020 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, Findbuch (1981) Zitierweise: AHR, 1.1.12.2. Nr. ... oder Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde, Nr. ... Inhalt: Geschäftsbetrieb (1677-1941, 42 VE).- Personalangelegenheiten (1806-1945, 39 VE).- Versicherung der Arbeiter und Angestellten (1884-1945, 13 VE).- Finanzen (1587-1945, 48 VE).- Steuern, Abgaben (1623-1945, 97 VE).- Polizei- und Meldewesen, Standesamt (1801-1943, 32 VE).- Bürgerrecht, Bevölkerung (1757-1940, 13 VE).- Bürgerältestenkollegium, bürgerschaftliche Deputierte (1814-1923, 15 VE).- Arbeiter- und Soldatenrat, Beamtenrat, Streiks (1898-1933, 4 VE).- Politische Ereignisse, Nationalsozialismus (1842, 1920-1938, 7 VE).- Kur- und Badewesen (1857-1941, 31 VE).- Medizinalwesen (1784-1945, 33 VE).- Bekämpfung von Krankheiten (1848-1944, 18 VE).- Wohlfahrtsangelegenheiten (1847-1944, 16 VE).- Unterstützungen, Renten (1799-1945, 32 VE).- Jugendfürsorge (1912-1938, 6 VE).- Armenwesen (1803-1944, 11 VE).- Schulwesen (1819-1944, 32 VE).- Gewerbeschule (1907-1937, 15 VE).- Kultur und Unterhaltung (1888-1938, 12 VE).- Sport und Sportanlagen (1899-1938, 10 VE).- Kirchenwesen (1779-1938, 14 VE).- Militärangelegenheiten (1807-1945, 27 VE).- Hausbuchangelegenheiten (1725-1926, 19 VE).- Feuerlöschwesen und Brände (1795-1942, 11 VE).- Verkehrswesen (1888-1943, 28 VE).- Park- und Gartenanlagen (1804-1939, 8 VE).- Dünenschutz (1795-1940, 8 VE).- Bauwesen (1866-1944, 29 VE).- Bebauung der einzelnen Straßenzüge (1844-1943, 25 VE).- Bau und Betrieb öffentlicher Einrichtungen (1812-1945, 77 VE).- Wohnungsbau, Wohnungsbeschaffung (1910-1945, 13 VE).- Straßenbau, Straßeninstandhaltung (1830-1943, 19 VE).- Lagerplätze und Bauten von Firmen und Fabriken (1851-1950, 42 VE).- Lagerplätze und Bauten von Behörden und Vereinen (1921-1943, 17 VE).- Bauplätze, Häuser und andere Bauten von Bürgern (1772-1940, 57 VE).- Eisenbahnbau, Bahnhofsgebäude (1873-1940, 16 VE).- Denkmalpflege, Denkmäler (1905-1937, 4 VE).- Feld-, Wald- und Wiesenwirtschaft (1745-1945, 41 VE).- Verpachtung von Acker- und Wiesenparzellen (1755-1945, 45 VE).- Viehwirtschaft, Seuchenbekämpfung (1777-1945, 43 VE).- Handel und Gewerbe allgemein (1888-1943, 14 VE).- Einzelne Handels- und Gewerbezweige (1778-1944, 64 VE).- Gewerbepolizei, Arbeitsordnung (1895-1942, 30 VE).- Konzessionen für Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen (1821-1941, 154 VE).- Konzessionen für Handel, Gewerbe, Glücksspiele, Lustbarkeiten (1853-1938, 17 VE).- Stromversorgung (1906-1939, 4 VE).- Gerichtsbarkeit, Güterrecht, Geschworene, Schöffen (1844-1938, 6 VE).- Wegnahme von Steinen vom Heiligen Damm (1687, 1 VE).- Rechtsangelegenheiten der Warnemünder Einwohner, vorwiegend Vormundschafts- und Nachlassangelegenheiten (1779-1899, 2.662 VE). Überblick: In dem Teilbestand "Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde" sind die für diesen Stadtteil relevanten Akten der Vogtei, der Verwaltungstelle, der Badeverwaltung und des Bürgerältestenkollegiums zusammengefasst. Die Stadt Rostock hatte das Fischerdorf an der Warnowmündung am 11. März 1323 von Fürst Heinrich II. von Mecklenburg erworben, um sich den Zugang zum Meer zu sichern. Seit dieser Zeit verwaltete ein städtischer Vogt den Ort. Dieser war den Weddeherren bzw. später dem Gewett unterstellt, welches die Aufsichts-, Gerichts- und Polizeifunktionen in Warnemünde ausübte. Ab Ende des 19. Jahrhunderts erhielt der Fremdenverkehr entscheidende Bedeutung im Wirtschaftsleben des Ortes. Das Dorf wuchs zum Kur- und Erholungsort. Das Bürgerältestenkollegium verlor 1911 seine Funktion, nachdem sechs Warnemünder generell in der Rostocker Bürgervertretung einen Sitz zugesprochen bekamen. 1920 wurde das Gewett aufgelöst. Anstelle des Vogtes trat eine eigene Ortsverwaltung. Die umfangreichste Aktengruppe im Bestand resultiert aus der Funktion des Gewetts als Niedergericht, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts juristische Streitfälle sowie Vormundschafts- und Nachlassangelegenheiten der Warnemünder Einwohner behandelte. Die alphabetische Aktenreihung erfolgte bereits in der Gerichtsregistratur nach den Anfangsbuchstaben der Personennamen und einer laufenden Nummer innerhalb des Buchstaben. Veröffentlichungen: Koppmann, Karl: Die Beschränkungen der Warnemünder in Bezug auf Handel, Schiffbau und Schiffahrt, in: Beitr. Rost. 3. Bd. 1903 H. 2, S. 47-66 Koppmann, Karl: Das Vogteigebäude zu Warnemünde, in: Beitr. Rost. 4. Bd. 1907 H. 2, S. 1-20 Barnewitz, Friedrich: Geschichte des Hafenortes Warnemünde. Unter besonderer Berücksichtigung der Volks- und Bodenkunde, Rostock 1925 Tilse, Gunther: Die Rechtsverhältnisse an Strand, Dünen, Molen, Leuchtturm und Leuchtturmplatz in Warnemünde, Rostock [1932] Eints, Dieter: Warnemünder Vögte, Rostock 2006 Prignitz, Steffen: Warnemünde. Eine maritime Geschichte, Rostock 2010

2.1.0. · Collection
Fait partie de Archiv der Hansestadt Rostock

Zeitraum: 1945 - 1952 Umfang: 32 laufende Meter = 1.875 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, vorläufiges Findbuch (2006) Zitierweise: AHR, 2.1.0. Nr. ... oder AHR, Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945 - 1952), Nr. ... Inhalt: 1. Haupt- und Innere Verwaltung Kommandantur (1945-1951, 14 VE).- Landtag und Landesregierung (1945-1952, 6 VE).- Stadtverordnetenversammlung und Rat (1945-1953, 24 VE).- Personalangelegenheiten, Personalakten (1945-1965, 135 VE).- Stellen- und Strukturpläne (1945-1953, 19 VE).- Organisation der Verwaltung (1945-1953, 45 VE).- Stadtbezirke (1945-1952, 13 VE).- Rechtsfragen, Stiftungen (1882-1955, 25 VE).- Verbesserung der Verwaltungstätigkeit (1948-1952, 13 VE).- Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte (1945-1952, 17 VE).- Eingaben, Anfragen und Anträge (1945-1950, 11 VE).- KPD, SPD, CDU, LDP, SED, gesellschaftliche Organisationen (1945-1953, 14 VE).- Presse und Rundfunk (1945-1952, 17 VE).- Schriftverkehr mit dem Ausland, den westlichen Besatzungszonen bzw. der BRD (1947-1951, 2 VE).- Haushalt, Finanzen, Steuern (1945-1953, 24 VE).- Wirtschaft (1945-1953, 20 VE).- Wirtschaftsplanung (1945-1953, 35 VE).- Arbeits- und Berufsberatung (1945-1951, 5 VE).- See- und Hafenwirtschaft, Fischerei und Werften (1944-1952, 32 VE).- Bauwesen (1945-1952, 19 VE).- Gas-, Wasser- und Energieversorgung (1945-1952, 8 VE).- Kommunale Wirtschaftsunternehmen, örtliche Wirtschaft (1933-1952, 14 VE).- Landwirtschaft, Forsten und Kleingärten (1945-1952, 22 VE).- Verkehr, Straßen, Brücken, Fährverkehr (1937-1952, 13 VE).- Handel und Versorgung (1945-1951, 15 VE).- Gesundheitswesen (1945-1953, 26 VE).- Sozialfürsorge, Umsiedler (1945-1953, 16 VE).- Wohnungswesen, Neue Heimat (1945-1952, 16 VE).- Volksbildung (1945-1952, 19 VE).- Universität, Hochschule für Musik und Theater, Wissenschaftsförderung (1945-1952, 6 VE).- Jugendfragen und Sport (1937-1954, 16 VE).- Kultur (1945-1952, 17 VE).- Versicherungen, Banken, Sparkasse (1945-1952, 4 VE).- Städtisches Vermögen, Gebäude, Friedhofswesen (1945-1952, 9 VE).- Betriebsrat, Betriebsgewerkschaftsleitung, FDJ, DSF (1945-1952, 7 VE).- Wahlen (1946-1950, 10 VE).- Ordnung und Recht, Gerichte und Polizei (1921-1952, 23 VE).- Entmilitarisierung (1945-1950, 2 VE).- Entnazifizierung (1934-1950, 29 VE).- Beschlagnahme, Enteignung (1945-1952, 63 VE).- Personen- und Betriebsaufnahme Okt. 1948 bzw. Okt. 1949 (1948-1949, 32 Filme). 2. Bau- und Wohnungswesen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Bauamtes bzw. der Abteilung Aufbau (1945-1953, 11 VE).- Planung und Abrechnung der Investitionsbauten (1949-1952, 17 VE).- Städtebauliche Planung (1947-1953, 7 VE).- Durchführung verschiedener Bauprojekte (1945-1955, 28 VE).- Wohnungsneubau (1945-1954, 71 VE).- Um- und Wiederaufbau von Wohngebäuden (1945-1954, 39 VE).- Industriebauten, Handelseinrichtungen (1945-1953, 10 VE).- Bauten für Bildung und Forschung (1945-1953, 31 VE).- Kindergärten, Krippen, Kliniken (1949-1953, 9 VE).- Sportbauten (1949-1952, 7 VE).- Rathauserweiterung (1948-1953, 10 VE).- Wohnungswesen (1945-1954, 50 VE). 3. Plankommission, Örtliche Wirtschaft, Landwirtschaft Plankommission (1949-1954, 31 VE).- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Wirtschaft und Arbeit (1946-1952, 11 VE).- Örtliche Wirtschaft (1946-1953, 23 VE).- Arbeitskräftelenkung (1949-1953, 3 VE).- Landwirtschaft (1949-1954, 23 VE). 4. Finanzen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Finanzen (1947-1953, 5 VE).- Haushaltsplanung (1945-1952, 29 VE).- Finanzkontrolle und Besteuerung von Handwerk und Gewerbe (1945-1952, 7 VE).- Gemeindekontoauszüge der eingemeindeten Ortschaften Toitenwinkel, Biestow, Evershagen, Petersdorf, Stuthof, Krummendorf und Peez (1934-1949, 14 VE).- Zollfahndungsstelle Warnemünde (1947-1950, 6 VE). 5. Gesundheits- und Sozialwesen Leitungstätigkeit und Grundsätzliches des Dezernats Gesundheits- und Sozialwesen (1945-1953, 14 VE).- Personalangelegenheiten und Haushalt (1945-1952, 16 VE).- Statistiken (1945-1952, 5 VE).- Ausschüsse und Kommissionen (1945-1952, 4 VE).- Gesundheits- und Sozialfürsorge (1944-1952, 8 VE).- Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (1945-1954, 8 VE).- Umsiedler und Lager (1945-1949, 5 VE).- Opfer des Faschismus (1945-1952, 39 VE). 6. Volksbildung und Kultur Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Volksbildung und Kultur (1945-1952, 11 VE).- Ausschüsse (1945-1961, 3 VE).- Arbeitspläne und Berichte (1945-1952, 13 VE).- Zusammenarbeit mit Parteien, Kulturbund, FDJ, Pionieren und der Presse (1945-1951, 11 VE).- Städtische Schulverwaltung (1945-1952, 8 VE).- Investitionsvorhaben Volksbildung (1949-1951, 4 VE).- Kindergärten, Heime, Jugendhilfe (1947-1951, 4 VE).- Universität, Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, Musikhochschule, Konservatorium, Volkshochschule (1945-1952, 8 VE).- Kulturarbeit (1945-1952, 27 VE).- Ausstellungen und Veranstaltungen (1945- 1953, 10 VE).- Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen (1945-1951, 3 VE).- Archiv und Museum (1945-1951, 4 VE).- Stadttheater, Deutsche Volksbühne, Junge Bühne, Niederdeutsche Bühne (1945-1953, 13 VE).- Lichtspieltheater (1945-1953, 6 VE).- Bibliotheken und Buchhandlungen (1945-1954, 20 VE).- Berufsmusiker (1946-1952, 3 VE). 7. Bezirksverwaltung Leiter der Bezirksältesten (1945-1952, 35 VE).- Einzelne Bezirke sowie ländliche Ortsteile Diedrichshagen, Biestow und Krummendorf (1945-1953, 93 VE). 8. Verwaltungsstelle Warnemünde Protokolle und Berichte (1945-1952, 6 VE).- Verwaltung und Haushalt (1945-1952, 10 VE).- Gesellschaftliche Organisationen (1945-1952, 4 VE).- Ortsverwaltung (1945-1950, 8 VE).- Wirtschaft (1945-1952, 15 VE).- Kleingartenwesen und Landwirtschaft (1946-1950, 3 VE).- Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswesen (1945-1952, 9 VE).- Kultur- und Volksbildung (1945-1948, 5 VE).- Entnazifizierung (1945-1949, 6 VE). Überblick: Rostock wurde am 1. Mai 1945 kampflos von den Truppen der Roten Armee besetzt. Um dem drohenden Chaos entgegenzuwirken, nahm eine Gruppe von Kommunisten und Sozialdemokraten Kontakt zum Frontkommandanten auf. Das Ordnungskomitee, wie die Gruppe sich nannte, veröffentlichte am 3. Mai 1945 eine Bekanntmachung, in der man die Bevölkerung zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung aufrief. Am 5. Mai 1945 beendete die Rote Armee das Provisorium der Frontkommandantur. Der Stadtkommandant erklärte in seinem Befehl Nr. 1 vom 5. Mai 1945 die NSDAP und ihre Organisationen, den gesamten Staats- und Verwaltungsapparat für aufgelöst. Als neuen Oberbürgermeister führte man am 9. Mai 1945 Christoph Seitz ein, der als Frontbeauftragter mit der Roten Armee nach Rostock gekommen war. Im Vordergrund der Arbeit stand in den nächsten Wochen und Monaten die Wiederherstellung und Sicherung des alltäglichen Lebens. Der Neuaufbau der Stadtverwaltung zog die Entlassung des überwiegenden Teiles der Mitarbeiter nach sich, da sie der NSDAP angehört hatten. Um die Stadt verwaltungsmäßig durchdringen zu können, wurde sie in 26 Bezirke unterteilt. Die leitenden Positionen in der unter Kontrolle der sowjetischen Kommandantur aufgebauten Stadtverwaltung besetzten Kommunisten, Sozialdemokraten und einige bürgerliche Demokraten, die sich in den vier zugelassenen Parteien KPD, SPD, CDU und LDP formiert hatten. Eine wichtige Zäsur für die demokratische Legitimation der neuen Stadtverwaltung markierte die Einrichtung des Stadtausschusses am 18. Dezember 1945, in dem Vertreter der Parteien beratend wirkten. Im Februar 1946 bestimmte die Militäradministration den Sozialdemokraten Albert Schulz zum neuen Oberbürgermeister. Innerhalb der SPD gehörte Schulz zu den Vertretern, die sich der immer offensichtlicher werdenden Absicht, das gesellschaftliche und wirtschaftliche System im Sinne des stalinistisch geprägten Kommunismus zu verändern, widersetzten. Die kommunale Selbstverwaltung gewann im September 1946 durch die "Demokratische Gemeindeverfassung" wieder ihr demokratisches Fundament zurück. Die Gemeindeverfassung bestimmte die aus geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl hervorgegangene Stadtverordnetenversammlung zum obersten Organ der Stadt. Exekutive zur Durchführung der Beschlüsse sollte der Rat sein. Die ersten freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung fanden am 15. September 1946 statt. Die Gemeindeverfassung wie auch die am 15. Januar 1947 angenommene Verfassung des Landes Mecklenburg hatten das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zwar festgeschrieben, unter den gegebenen Bedingungen konnten die Städte und Gemeinden dieses Prinzip aber kaum mit Leben erfüllen. Der Umbau der Gesellschaft nach sowjetischem Muster hatte gravierende Auswirkungen auf die Städte in der östlichen Besatzungszone. Die Einführung der staatlichen Planwirtschaft mit dem Zweijahrplan 1949/50 war für die Städte mit einem weitgehenden Verlust der finanziellen Selbständigkeit verbunden. Hinzu kam die Beseitigung der wirtschaftlichen Selbständigkeit. In der ersten Hälfte des Jahres 1949 mussten alle kommunalen Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe sowie der Grundbesitz zu einem speziellen Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengefasst werden. Das Unternehmen erhielt den Status einer Anstalt öffentlichen Rechts, die man faktisch aus der Kommunalverwaltung herauslöste. Die SED nutzte die Auseinandersetzungen um diese Maßnahmen zu schweren Angriffen gegen den Oberbürgermeister Schulz, der im August 1949 zurücktrat und in den Westen floh. Sein Nachfolger wurde der Greifswalder Oberbürgermeister Max Burwitz (SED). Als wichtiges Instrument zur Lenkung und Kontrolle der anderen politischen Kräfte baute die SED seit Anfang 1950 systematisch die Nationale Front als Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen aus. Die hinausgezögerten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgten am 15. Oktober 1950 erstmals im Zeichen der Einheitslisten der Nationalen Front. Auf Grund fehlender Alternativen stand das Ergebnis von vornherein fest. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der staatlichen Formen an das Vorbild in der Sowjetunion war die Verwaltungsreform vom 23. Juli 1952. Mit der Bildung der 15 Bezirke beseitigte die DDR die letzten Reste von Föderalismus und machte den als "demokratisch" deklarierten staatlichen Zentralismus zum Dreh- und Angelpunkt des politischen Systems. Aus dem Land Mecklenburg entstanden die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Die Stadt Rostock wurde Sitz des neu gebildeten Rates des Bezirkes. Die Einbindung der kommunalen Ebene in das zentralistische System erfolgte durch die am 8. Januar 1953 vom Ministerrat der DDR verabschiedeten Ordnungen über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordneten- und der Stadtbezirksversammlungen. Veröffentlichungen: Rackow, Heinz-Gerd: Die Grundlagen der Kommunalpolitik der Stadt Rostock in der Periode von 1945 bis zur Gründung der DDR, Rostock 1959 Sieber, Horst: Vor 40 Jahren: Neue Stadtverordnetenversammlung nach ersten demokratischen Wahlen, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Neue Folge, Rostock 1986 H. 6, S. 11-20 Schulz, Albert: Erinnerungen eines Sozialdemokraten, Oldenburg 2000 Michelmann, Jeanette: Aktivisten der ersten Stunde. Die Antifa in der Sowjetischen Besatzungszone, Köln u.a. 2002, S. 310-328 Woyke, Meik: Albert Schulz (1895-1974). Ein sozialdemokratischer Regionalpolitiker, Bonn 2006 (Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte, 73) Sens, Ingo: Im Zweifel gegen die Angeklagten. Die Schauprozesse gegen die Rostocker Stadträte Hans Griem und Martin Müller, Rostock 2009