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01.01.01 A - Stadt Lemgo bis 1932 (Bestand)
Stadtarchiv Lemgo, 01.01.01 A · Bestand · 1330 - 1934
Teil von Stadtarchiv Lemgo (Archivtektonik)

Der Bestand umfasst die bei der Stadt Lemgo entstandenen Unterlagen (Akten und Amtsbücher) vor der Bildung des Landkreises Lemgo 1932 und der Einkreisung Lemgos 1934. Bis dahin war Lemgo eine amtsfreie Stadt, also der landesherrlichen Regierung ohne eine Zwischeninstanz direkt nachgeordnet. Die Verfassung der Stadt Lemgo wurde im Spätmittelalter in drei Urkunden niedergelegt, die die hergebrachte Verfassungswirklichkeit nachträglich dokumentierten: der sog. "Kerbschnittbrief" (Mitte 14. Jhd., U 86), die sog. Regimentsnottel I (Mitte 15. Jhd., U 763) und die Regimentsnottel II (1491, U 764). Die politischen Gremien organisierten sich demnach in sog. vier Haufen. Der Neue oder Geschworene Rat (12 Mitglieder), der Alte oder Ruhende Rat (12 Mitglieder), die Meinheit (24 Mitglieder) und die Dechen der neun "ratsfähigen" Ämter (=Gilden, Zünfte). Jeder der beiden Räte setzte sich aus sechs Ratsherren (ohne Funktionszuweisung), zwei Kämmeren, einem Beisitzer (Assessor), einem Ratssiegler und zwei Bürgermeister zusammen. Der Alte und der Neue Rat wechselten sich jährlich im Rahmen des Ratswandels am 6. Januar ab. Neue Mitglieder wurden über das Kooptationsprinzip ausgewählt, d. h. der "abgehende" Rat wählte wieder den bislang "ruhenden" Rat. Nur beim Ausscheiden eines Ratsherren (aus Tod oder anderen Gründen) wurde ein neuer Ratsherr gewählt. Dabei hatten Meinheit und Dechen ein Mitspracherecht; sie konnten einen Kandidaten ablehnen. Die Mitglieder der Meinheit setzten sich nach dem Wohnortprinzip aus den gewählten Vertretern der sechs Lemgoer Bauerschaften zusammen. Hinzu kamen sechs Bauermeister, die in den Stadtquartieren Polizeiaufgaben wahrnahmen und sechs Redmeister, also die ehemaligen Bauermeister, die die Steuereinschätzung in den Wohnbezirken vornahmen. Die beiden Räte nahmen das poltische und juristische Tagesgeschäft der Stadt wahr. Die beiden anderen Haufen waren eine Vertretung der städtischen Gemeinde und sollten eine begrenzte Kontrollfunktion hinsichtlich der Ratsgremien ausüben. 1843 wurde erstmals mit der lippischen Städteordnung eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und die bis dahin noch gültige Vier-Haufen-Verfassung in Lemgo abgeschafft. Gemeindeorgane waren nun der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat leitete die städtische Verwaltung und setzte sich aus dem Bürgermeister und weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Die Stadtverordneten wurden von der gesamten Bürgerschaft gewählt, also denjenigen, die auch das Bürgerrecht besaßen. Die Stadtverordnetenversammlung wählte den Magistrat und übte eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber dem Magistrat aus (bis auf Polizeiangelegenheiten). Mit der Städteordnung erfolgte erstmals auch eine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde erst mit Bildung der Amtsgerichte 1879 endgültig abgeschafft. Mit der lippischen Städteordnung von 1886 wurde der Erwerb des Bürgerrechts vom Haus- und Grundbesitz, Ausübung eines Gewerbes und gesichertem Einkommen gelöst. Bürger war nun jeder Mann, der mehr als zwei Jahre in der Stadt wohnhaft war und Steuern zahlte. Gewählt wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat mussten in Selbstverwaltungsangelegenheiten getrennt ihre Beschlüsse fassen. Bei Satzungs- und Haushaltsfragen konnte der Magistrat nicht ohne die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Mit der vorläufigen Gemeindeverfassung von 1919 wurde das aktive Wahlrecht Frauen und Männern, die älter als 20 Jahre waren und länger als drei Monate in der Kommune gewohnt hatten, zugestanden. Damit war erstmals ein allgemeines und gleiches Wahlrecht auf kommunaler Ebene geschaffen. 1928 wurde die Trennung zwischen Amtsgemeinden und Stadtgemeinden aufgehoben (siehe auch H- Bestände). Der Magistrat bzw. Stadtrat bedurfte nun des Vertrauens durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Bestand A umfasste ursprünglich auch die Unterlagen nach 1932/34, die erst später zum Bestand B umsigniert wurden. Der Stadtarchivar August Schacht ordnete erstmals den Aktenbestand. Dabei konzentrierte er sich vor allem auf die Prozessakten der verschiedenen Lemgoer Gerichte. Eine Trennung nach Provenienzen erfolgte hier nicht. Kurz gesagt: alle Akten, die vor 1932/34 in Lemgo entstanden sind, bilden den Bestand A. Die Klassifikation orientiert sich nach Sachbetreffen (Pertinenzprinzip), wobei die aktuelle Klassifikation eine Überarbeitung der ursprünglichen Klassifkation darstellt. Die aktuelle Klassifikation versucht, die ursprünglichen Provenienzen und Entstehungszusammenhänge wieder sichtbarer zu machen. Trotzdem sind viele Prozessakten nicht mehr unter der jeweiligen Gerichtsinstanz abgelegt, sondern finden sich entsprechend des Streitgegenstandes oder der Streitparteien unter anderen Klassifikationspunkten (so z. B. unter Zunftsachen). Dies gilt in gleicher Weise für andere Klassifikationspunkte bzw. Archivmaterialien. Bei Akten aus dem A -Bestand, die von der Laufzeit erst nach 1934 enden, sind dem B -Bestand zugeordnet (siehe dort). Im umgekehrten Falle sind Akten mit B - Signaturen in den A - Bestand eingegliedert, wenn deren Laufzeiten vor 1934 enden. Die jeweiligen Signaturen sind immer beibehalten. Die Gerichtsakten der beiden Räte bzw. des Magistrats und der anderen Gerichtsinstanzen sind in den Beständen 01.02.01 - 01.02.11 und 01.03.01 bis 01.03.05 zusammengefasst. Dort finden sich auch die Hexenprozesse. In den sogenannten Audienzprotokollen des Bestandes A 01.01.01 finden sich ebenfalls Gerichtsverhandlungen, vorrangig im Zivilrecht. Gerichtsakten des Stadtgerichts Lemgo (= Justizmagistrat, als Nachfolger des landesherrlichen Richters) finden sich auch im Bestand L 88 Lemgo im Landesarchiv NRW Abt. OWL in Detmold. Die Überlieferung der Schulen (Gymnasium, Bürgerschule, Lyzeum, Technikum, Fortbildungsschule...) befindet sich ebenfalls im Bestand A 01.01.01, unabhängig von der Bildung der selbstständigen, von den politischen Gemeinden unabhängigen Schulgemeinden 1849 (bis 1937). Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Überlieferung der Schulvorstände, die sich zumeist aus den örtlichen Pfarrern und dem Bürgermeister zusammensetzten. Ergänzendes Material findet sich auch in den T - (Schul-)Beständen. Die Überlieferung des Lemgoer Standesamtes (reichsweit 1876 eingerichtet) in Form von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden befindet sich in den Beständen F 1 bis F 3. Personalunterlagen / Personalien finden sich neben dem A -Bestand auch im Bestand J - Personalakten. Die Alt-Archivsignaturen (wie Gw 1, Gy 1, Ki 1...) sind beibehalten worden und recherchierbar, so dass eine Konkordanz bei Quellenangaben aus der Literatur gegeben ist.

<<Die>> Zeit / Jakob Schaffner
Akt(e) · 1875/1944
Teil von Universitätsbibliothek Basel

43 Zeit der Neugeburt 44 > Kreuz in Frankreich 45 An den Janhagel 46 Im Heldengrab 47 > Rosen von Waplitz vgl. Signatur NL 117 : E 1, 15 48 > Hafenkanone von Daressalam 49 Deutsch-Afrika aus einem Hörspiel 50 Alte Dreieinigkeit 51 Hans Allerlei 52 > Stadt "Ich selber" 53 > Lied vom Bäumchen 54 Sommerlied 55 Heldenvölker heraus vgl. Signatur NL 117 : E 1, 20 56 Wir kommen vgl. Signatur NL 117 : E 1, 22 57 Gläubige Träne vgl. Signatur NL 117 : E 1, 14 58 Seiner Mutter Sohn vgl. Signatur NL 117 : E 1, 17 59 Lied der Jungen 60 Lied der Mädchen vgl. Signatur NL 117 : E 1, 4 61 Weihelied vgl. Signatur NL 117 : E 1, 23 62 Wilhelm Gustloff 63 Du kämpftest schwer

Allgemeine Verwaltung
01.04.01. · Bestand
Teil von Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: Das Personalamt wurde im Jahr 1919 gegründet. Am 1. August 1998 wurde es zusammen mit dem Hauptamt zum Haupt- und Personalamt vereinigt. Zu seinem Aufgabenbereich zählen sämtliche Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung, insbesondere die Einstellung, Beförderung und Entlassung der städtischen Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die Aufstellung von Ordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des Personalwesens. Umfang: 457 Einheiten / 12 lfm Inhalt: Akten: Personalpolitik, Einstellung, Aus- und Fortbildung, Beförderung und Entlassung von städtischen Mitarbeitern, Personalfürsorge, Steuer-, Besoldungs- und Versicherungsangelegenheiten des Personals, Stellenpläne der einzelnen städtischen Ämter. Schwerpunkt: Drittes Reich und unmittelbare Nachkriegszeit Laufzeit: 1866-1970 Benutzungshinweise: Für alle Akten gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren ab Ende ihrer Laufzeit. Der Bestand enthält 26 personenbezogene Unterlagen mit besonderer Sperrfrist; bei den in den Nr. 403 und 397 enthaltenen Fotos sind zum Teil Urheberrechte zu beachten Vorwort: Am 24. April 1919 wurde durch Beschluss der Gemeindekollegien die Errichtung eines Personalamts festgelegt. Dieses sollte die Personal- und Organisationsangelegenheiten der städtischen Beamten, Unterbeamten, Arbeiter sowie des unständigen Personals mit Ausnahme des technischen Personals der Krankenanstalten und der Lehrer regeln, eine Aufgabe, für die bisher das Stadtschultheißenamt zuständig war. Zum Vorstand des neuen Amts wurde Rechtsrat Dr. Frank ernannt. Bis 1933 war der Leiter des Personalamts zugleich Leiter des übergeordneten Personalreferats, das mit dem Turn- und Sportreferat verbunden war. Mit Wirkung vom 15. Dezember 1933 wurde das Personalamt vom Personalreferat abgetrennt, dass heißt, es wurde künftig nicht mehr unmittelbar vom Personalreferenten geleitet, unterstand aber seinem Geschäftsbereich. Im Juni 1934 wurde die bis dahin der Stadtpflege angeschlossene Besoldungsabteilung dem Personalamt angegliedert. Weitere organisatorische Veränderungen wurden nicht vorgenommen, so dass das Personalamt auch heute noch als nachgeordnetes Fachamt dem Personal- und Sportreferat unter steht. Es ist nach wie vor zuständig für sämtliche Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung, besonders für die Anstellung, Beförderung und Entlassung aller Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie für die Aufstellung von Ordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des Personalwesens. Die meisten der in diesem Band aufgeführten Akten wurden zwischen 1965 und 1972 ins Archiv übernommen. Sie stammen zum größten Teil aus der Zeit zwischen 1930 und 1950. Teilweise sind Vorakten vorhanden, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Andererseits gehen einige Akten, vor allem Stellenplanakten, bis ins Jahr 1970. Bereits an das Archiv abgegebene Personalakten wurden nicht in das Repertorium aufgenommen, da diese einer besonderen Sperrfrist unterliegen und im Allgemeinen der Benutzung nicht zugänglich sind. Da die Akten schon seit mehreren Jahren unverzeichnet den Benutzern zur Verfügung standen und nach den alten nicht mehr zutreffenden Signaturen zitiert wurden, ist dem Repertorium eine Konkordanz angegliedert. Der Bestand umfasst 457 Einheiten mit einem Umfang von 12 lfm. Bearbeitet von Elke Machon, 1985 Ergänzung zum Vorwort: Im August 2006 wurde das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zum Bestand "Personalamt - Allgemeine Akten 1866-1970" von Gerd Lange unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer in das Verzeichnungsprogramm Augias 8 übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden aufgelöst.

Alte Karten und Pläne (bis 1918)
P 1 · Serie · 1550-1918
Teil von Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)

Bestandsgeschichte: Alter und ursprünglich einziger Kartenbestand des Staatsarchivs. Nach Bildung der Abteilungen P 2 (Kartenwerke) und P 11 (Baupläne und Risse) wurden die entsprechenden Karten und Pläne konsequent dorthin ausgegliedert. Forst-, Flur-, Gewässer- und weitere Kartengattungen, für die ebenfalls eigene Abteilungen eingerichtet wurden, sind zum überwiegenden Teil in P 1 belassen worden. Die Signaturenfolge des Bestandes ist lückenhaft, da auf eine Neubelegung der durch Kriegseinwirkungen oder Entnahme freigewordenen Nummern verzichtet wurde, dadurch decken sich die Signaturen nach wie vor mit denen des ursprünglichen Kartenbestandes. Die ältesten Stücke reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Findmittel: unverzeichnet: 7 Karten Findmittel: Online-Datenbank (HADIS) Referent: Barbara Tuczek Zusatzinformationen: HINWEIS: Ein großer Teil der Digitalisate eignet sich qualitativ nicht zu einer Reproduktion. Daher kann bei der Bestellung von Digitalisaten durch Benutzerinnen und Benutzer eine erneute Aufnahme des Originals notwendig werden, was sich entsprechend im Preis der Reproduktion niederschlägt.

Amtsgericht Aalen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 251 I · Bestand · 1808-1942
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand wurde - abgesehen von ganz wenigen bereits in früherer Zeit abgelieferten Faszikeln - im Jahre 1954 vom Amtsgericht Aalen übergeben. Er enthält Bände und Akten fast aller Rechtsgebiete. Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurden die Akten in erster Linie in chronologischer Reihenfolge und dann, soweit angängig, nach dem Alphabet verzeichnet. Bei den Konkursakten und Todeserklärungen ist die Nummer der Zivil- oder Prozeßliste und - wo angegeben - auch die Nummer der Registratur bzw. des Repertoriums des Amtsgerichts angeführt. Der Aktenbestand umfast 317 Büschel = 4 lfd. m. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) Z (für Zivilsachen) und St (für Strafsachen). Zur Bestellung nichtstreitiger Rechtssachen ist lediglich die Nummer (ohne Zusatz) erforderlich.

Amtsgericht Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 263 I · Bestand · 1802-1954
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der hiernach verzeichnete Aktenbestand enthält - abgesehen von 5 bereits früher in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten Faszikeln - Akten und Bände, die im März 1957 vom Amtsgericht Ellwangen anhand eines Übergabeverzeichnisses übernommen worden sind. Aus dem umfangreichen Aktenmaterial (ca. 15 lfd. m.) wurden vor allem minder wichtige Zivilprozessakten (980 Vorgänge) und einige Handelsregistersachen von geringerer Bedeutung ausgeschieden; diese kassierten Akten sind im Übergabeverzeichnis rot angekreuzt worden. Des weiteren wurden aus den Genossenschaftsakten die Bei- und Austrittserklärungen ausgeschieden, sofern diese Veränderungen auch den vorhandenen Mitgliederlisten zu entnehmen sind. Schließlich wurden noch 2 Bände aus dem Bestand ausgehoben und dem Bestand des Landgerichts Ellwangen zugeteilt. Die Abteilungen 2.1 (Zivilprozesse), 2.2 (Entmündigungen) und 3.1 (Strafprozesse) verzeichnete cand. jur. Georg Grube, alle übrigen Abteilungen der Unterzeichnete. Ludwigsburg, Februar 1958 Lenth Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) Z (für Zivilsachen), St (für Strafsachen). Zur Bestellung nichtstreitiger Rechtssachen ist lediglich die Büschelnummer (ohne Zusatz) erforderlich.

Amtsgericht Ludwigsburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 281 I · Bestand · 1806-1943 (Vorakten ab 1799)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Als in den Jahren 1947/48 die Akte der Justizbehörden von Dr. jur. Alfons Bogenrieder geordnet und verzeichnet wurden, umfasste der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg nur 5 Büschel, die jetzigen Nr. Z 297-301, die im Jahr 1893 über die Archivdirektion dem Staatsfilialarchiv übergeben worden waren. Bei der Ordnung wurden jedoch auch die Akten des Stadtgerichts Ludwigsburg von 1806-1819 (jetzige Nr. Z 101-296), die im August 1942 von dem Archivpfleger des Kreises Ludwigsburg an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden waren, zu dem Bestand Amtsgericht Ludwigsburg gelegt. Das Stadtgericht Ludwigsburg (Bestand A 372a), das vor 1806 Zivilgericht I. Instanz für die Stadt, Zivilberufungsinstanz und Kriminalgericht I. Instanz für das Amt Ludwigsburg war, erhielt zwar im Königreich eine veränderte Zuständigkeit (vgl. Wintterlin, Behördenorganisation Bd. I S. 56, 202 ff.). Seiner Struktur und verfassungsrechtlichen Stellung nach unterschied es sich jedoch wesentlich von dem Amtsgericht Ludwigsburg, das erst durch die Gerichtsorganisationsgesetze (IV. Edikt über die Rechtspflege in den unteren Instanzen vom 31. Dez.1818) ins Leben trat. Dessen ungeachtet wurden die Akten des Stadtgerichts bei dem vorliegenden Bestand belassen, weil auf diese Weise die Kontinuität der Entwicklung nach 1806 noch gewahrt werden konnte, andererseits dies Akten sich in der Systematischen Gesamtübersicht der Bestände schlecht einreihen ließen. Zu den vorgenannten Akten kamen dann am 9. Febr. und 7. Okt.1954 zwei Ablieferungen des Amtsgerichts Ludwigsburg an das Staatsarchiv. Dies machte eine Neubearbeitung des ganzen Bestandes erforderlich, die 1954/55 von K. Lenth zunächst unter Leitung von Oberarchivrat Dr. Grube, dann von Staatsarchivrat Dr. Stemmler durchgeführt wurde. Die beim Amtsgericht Ludwigsburg liegenden archivreifen Akten, die trotz dort bereits vorgenommener Ausscheidungen noch sehr umfangreich waren, sind nur in Auswahl aus den verschiedenen Rechtsgebieten übernommen worden. Für die Auswahl waren die von der Staatl. Archivverwaltung für das Justizministerium ausgearbeiteten Richtlinien über die Aktenausscheidung bei den Justizbehörden (vgl. Die Justiz 1955, S. 123.) maßgebend. Einzelne der abgelieferten Vorgänge sind unvollständig, da ein Teil der Akten vom Amtsgericht bereits ausgeschieden worden war. Die Gliederung des Bestandes in dem vorliegenden Repertorium folgte im wesentlichen den "Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für Akten, Register und Urkunden bei den Justizbehörden" von 1953. Der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg wurde als erster in der Reihe der 1954 angelaufenen Ablieferungen der Amtsgerichte bearbeitet. Um auch für die Verzeichnung und Ausscheidung der Akten von den übrigen Amtsgerichten Richtlinien zu erhalten, wurde über die bei der Ordnung und Verzeichnung des vorliegenden Bestandes gemachten Erfahrungen von K. Lenth ein Erfahrungsbericht verfasst (vgl. Kanzleiakten Qu. 262/1955). Der Bestand umfaßt 572 Büschel in 13 lfd. m. Ludwigsburg, April 1955 Nachtrag: Bd 51-68: Zugang 1996/63 vom Amtsgericht Ludwigsburg Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) und Z (für Zivilsachen). Zur Bestellung der übrigen Archivalien ist lediglich die Bestellnummer erforderlich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/31 II · Bestand · 1882-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts entstand aus dem Bestreben von Handwerkern, Kleinhändlern und Landwirten, die eigene Existenz gegen die fortschreitenden Entwicklungsprozesse wirtschaftlicher Konzentration auf große Produktionsstätten abzusichern. Im Jahr 1848 begann Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit der Errichtung ländlicher Kredit-, Bezugs- und Molkereigenossenschaften. Seit 1849 entwickelte Hermann Schulze-Delitsch Selbsthilfeorganisationen für Handwerker und Arbeiter in Form gewerblicher Genossenschaften. Genossenschaftsregister wurden anfangs gemeinsam mit den Handelsregistern geführt, durch das Reichsgesetz betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 aber verselbstständigt. Im Jahr 1924 wurden die Amtsgerichte Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt und Cannstatt zum Amtsgericht Stuttgart I zusammengelegt. Hieraus ergaben sich bei der Umsortierung nach der Registernummernabfolge vereinzelt Doppelbelegungen. Bei der Verwaltungsreform 1938 fielen Teile des alten Amtsoberamts Stuttgart in die Zuständigkeit der Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bestandsbildung und Erschließung: Der Bestand FL 300/31 II Amtsgericht Stuttgart: Genossenschaftsregister enthält Akten und sonstige Unterlagen verschiedener Ablieferungsschichten, darunter Teile eines im Jahre 1986 erstellten Findbuches über Ablieferungen der Jahre 1974 und 1984, später eingekommene Teile des alten Bestandes FL 300/31 II und aus Handelsregisterablieferungen (Bestand FL 300/31 I) ausgegliederte weitere Genossenschaftsunterlagen. Die Genossenschaftsregisterbände wurden nicht abgegeben. Der jüngste Zugang, aus dem Akten in den Bestand eingearbeitet wurden, ist 2007/43. Der Bestand wurde, getrennt nach Akten, Bänden (Klassifikationspunkt nicht belegt) und sonstigen Unterlagen (Listen der Genossen, Namensverzeichnisse), in Abfolge der GnR sortiert. Eine durch den Zeitangestellten Richard Gehringer gesondert bearbeitete Ablieferung (Zugang 1998/7) wurde eingegliedert, die Neuverzeichnung des übrigen Bestandes erfolgte unter Anleitung von Elke Koch durch die Zeitangestellte Winne Schubert, die Abschlussarbeiten durch die Unterzeichnende. Da die Zuweisung einzelner Institutionen zur Eintragung im Genossenschaftsregister oder Vereinsregister nicht immer nachvollziehbar ist, empfiehlt sich ggf. eine Suche in den Beständen zu beiden Registerarten. Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart bilden die Bestände F 303 III und FL 300/31 IV. Der Bestand FL 300/31 II umfasst jetzt 350 Akten (Bü 1-55, 329-623) und 365 Bände (Bd. 1-367, ohne Bd. 26 und Bd. 59). Die durch Neubewertung und Kassation frei gewordenen Bü 56-328 können bei künftigen Ablieferungen neu belegt werden. Ludwigsburg, September 2008 Regina Schneider Nachtrag: Interimsregister: Mit Zugang 2011/108 wurden die Interimsregister des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht, die eigentlich bis 2020 beim Amtsgericht hätten aufbewahrt werden müssen, vorzeitig an das Landesarchiv, Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Verfügung der Präsidentin des Amtsgerichts vom 14. Februar 2011). Zusätzlich zu den Interimsregistern wurden die Namenskarteien abgegeben (ergänzende Verfügung vom 6. Mai 2011). Der Bestand wurde durch die Aktenbüschel 56-58 und einen Karteikasten (Kasten 1) ergänzt. Für das Genossenschaftsregister bedeutet dies konkret: Es handelt sich hierbei um die als Ersatz für das teilweise kriegszerstörte Genossenschaftsregister angelegten maschinenschriftlichen Registerblätter mit rekonstruierten Eintragungen ab dem Jahr 1890 bis etwa 1959. Die Registerblätter des Interimsregisters liegen exakt in der Abfolge der Registernummern. Alle Interimsregister des Registergerichts Stuttgart (HRA, HRB, Vereine, Genossenschaften) waren unterschiedlich lange in Gebrauch, sie wurden nach und nach auf die "normalen" Register-Karteikarten umgeschrieben. Für Recherchen sind auch die folgenden Empfehlungen des Registergerichts Stuttgart zu beachten: "Anleitung zur Suche der Eintragungen im Interimsregister: Zuerst ist der Name des Rechtsträgers in der Webauskunft unter www.handelsregister.de zu suchen. Ein Treffer erscheint, wenn der Rechtsträger zur Zeit der Umschreibung der Registerblätter auf Registerkarten noch nicht gelöscht war. Falls kein Treffer erscheint, ist die Namenskartei (siehe 3.1, Signatur FL 300/31 II Kasten 1) durchzusehen. Zusätzlich kann bei einer alphabetischen Suche das Umschreibeverzeichnis (siehe 3.2, Bestellsignatur FL 300/31 II Bü 58) komplett durchgesehen werden. Das Umschreibeverzeichnis enthält auch die kopierten Registerblätter, auf denen die Namen aller Genossenschaften aufgelistet sind, auch wenn sie nicht umgeschrieben wurden. Außerdem gilt folgende Besonderheit: Genossenschaften, bei welchen sowohl das Register als auch die Akten unauffindbar waren, können beim Registergericht erfragt werden. Sie sind im Programm RegisSTAR hinterlegt mit der Bemerkung im Suchergebnis: "Register und Akten fehlen kriegsbedingt". Eine Registereintragung konnte bei diesen Rechtsträgern nicht nachträglich vorgenommen werden. Die Namen dieser Genossenschaften sind daher nicht unter der Webauskunft abrufbar." Ludwigsburg, Mai 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 II · Bestand · 1865-1938 (Na bis 1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit Gesetz vom 13. August 1865 (Reg. Bl. S. 243) wurde in Württemberg die Führung von Handelsregistern vorgeschrieben. Präzisiert wurden die Bestimmungen zum Handelsregister in der Verfügung vom 31. Oktober 1865 (Reg. Bl. S. 448ff). Das Handelsregister war demnach in zwei Hauptabteilungen gegliedert, und zwar in ein Register für Einzelfirmen und ein Register für Gesellschaftsfirmen; zu letzteren zählten sämtliche Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), im hier betreffenden Zeitraum auch die Kommanditgesellschaften (KG) und offenen Handelsgesellschaften (OHG). In das Register mußten vor allem Name, Branche und Rechtsform der Firma, bei Kapitalgesellschaften auch die Kapitalsummen eingetragen werden. Zunächst führten 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister; nach der württembergischen Justizreform von 1868 waren die (Ober-)Amtsgerichte zuständig (Reg. Bl. S. 410). Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfaßte bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Infolge der Verwaltungs- und Gerichtsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart-Amt aufgelöst (siehe Bestand F 305); der Sprengel wurde - bis auf Feuerbach - dem Amtsgericht Stuttgart-Stadt (jetzt: Stuttgart I) zugeteilt (Reg. Bl. von 1924, S. 71). Nach der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 wurde auch der Gerichtssprengel den Verwaltungsgrenzen angepaßt; ein großer Teil der Orte fiel an die Amtsgerichte Esslingen und Böblingen. Die im vorliegenden Repertorium erfaßten Handelsregisterakten wurden 1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umspannen den Zeitraum von 1865 bis 1938 und umfassen neben Einzelfirmen alle Formen der Gesellschaftsfirmen. Die Akten wurden 1986/87 unter Betreuung von Nikolaus Back von der Zeitangestellten Margot Göbel sowie von verschiedenen Werkschülern verzeichnet und verpackt. Die Unterzeichnende überarbeitete die Titelaufnahmen im Hinblick auf die computergestützte Datenerfassung mit der EDV-Erfassungsmaske "MIDEREGA" aus dem "MIDOSA"- Programmpaket der Landesarchivverwaltung Baden-Württemberg. Die Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Die abschließenden Korrekturen und Überarbeitung des Indices erledigte Ulrike Leuchtweis. Ludwigsburg, im März 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Am 10. Dezember 1992 lieferte das Amtsgericht Stuttgart seine von 1865 bis 1937 geführten Handelsregisterbände an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab (Zugang 1992/100). Die Bände wurden Ende 1993 von Hans Jürgen Seifried unter Anleitung der Unterzeichneten signiert und verzeichnet. Im Zuge dessen wurden drei bereits vorher im Bestand F 303 II vorhandene Bände (bisherige Signaturen F 303 II Bü 529-531) unter neuen Signaturen der Bandserie bzw. dem Bestand FL 300/31 II (Genossenschaftsregister) zugeordnet. Ulrike Leuchtweis, Januar 1994 Im Zuge der archivgerechten Neuverpackung der Akten und der Retrokonversion des Findbuchs 2006-2009 wurden die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes aufgelöst. Jede Handelsregisterakte erhielt eine individuelle Büschelnummer, so dass die alten Büschel 1-528 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-4484. Die alten Büschelnummern sind unter Vorsignatur 3 vermerkt. Der Abgleich zwischen Findbuch und Akten ergab, dass einige Akten nicht im Findbuch verzeichnet waren. Diese wurden nacherfasst als Büschel 4485-4501. Im Aktentitel ist nach dem Firmennamen die Nummer des letzten Handelsregistereintrags vermerkt (z.B. E 1/148: Band 1 des Registers für Einzelfirmen, Blatt 148). Nach dieser Nummer ist das Findbuch nun auch geordnet. Vorsignatur 2 nennt die Aktennummer des Amtsgerichts. Ulrike Leuchtweis, September 2009

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Bestand · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

Baden, Sammlung 1995: Dedikationen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Sammlung 1995 D · Sammlung · 1800-1922
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Bestandsgeschichte: "Für Baden gerettet" wurden 1995 aus dem Neuen Schloß Baden-Baden unter anderem eine in Deutschland seltene Quellengattung, 923 sogenannte Huldigungsadressen, bisher unbekannte Zeugnisse einer lebhaften Teilnahme der Bürger des Landes an den Geschicken ihres Fürstenhauses. Sie konnten als nahezu geschlossener Bestand erworben werden; nur einzelne gerieten auf dem Wege der Versteigerung 1995 in private Hände oder waren von dem Verkauf ausgenommen und blieben im Besitz der markgräflichen Familie. Die meisten Adressen stammen aus der Regierungszeit Großherzog Friedrichs I. (1852-1907). In dieser Zeit der konstitutionellen Monarchie hatte sich die Distanz der nun mündigen Untertanen zu ihrem Landesherrn verringert. Vor allem als Vertreter von Städten, Vereinen, Berufsgenossenschaften, politischen, kulturellen und karitativen Institutionen des Landes oder mit Baden verbundener Länder und sogar einzeln machten sie diesem und seiner Gemahlin Luise, geborene Prinzessin von Preußen, ihre Aufwartung vor allem zu Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Jubiläen ihres Hauses. Auf Grund ihrer umfassenden karitativen Tätigkeiten und als Tochter Kaiser Wilhelms I. empfing auch die Großherzogin selbst Huldigungen. Besonders zahlreich und prächtig sind die Adressen der Militärvereine, die den Großherzog in seiner Eigenschaft als obersten Feldherrn des Landes würdigen. Die Verbindung der beiden Häuser Baden und Preußen schlägt sich sowohl in der künstlerischen Ausgestaltung der Adressen als auch in ihren Texten nieder. So klingen bei der Würdigung des Großherzogs als Landesvater bisweilen Themen der Reichsgeschichte an, wie beispielsweise das Verhältnis Badens zu Preußen, die Reichseinheit, zu deren Förderern der Großherzog gehörte, der Kolonialismus oder zunehmende Militarismus. Eine große Zahl der in diesem Bestand vereinigten Adressen und ihre Behälter sind aufwendig gestaltet und vermitteln einen Eindruck vom Kunsthandwerk der Zeit, wobei der historistische Stil überwiegt. Unter ihnen hervorzuheben sind einige Werke der Karlsruher Professoren für dekorative Malerei an der Kunstgewerbeschule, Hermann Götz und Karl Eyth; bei den Mappen steht die Durlacher Firma von Eduard Scholl und Nachfolger an der Spitze. Daß auch bei ihren Empfängern die Huldigungsadressen Beachtung fanden, davon zeugen zahlreiche Alte Signaturen. Sie wurden mehrfach inventarisiert und in der Bibliothek oder im Naturalienkabinett verwahrt. In unserem Repertorium sind auch diese früheren Signaturen vermerkt. Zu den älteren gehören die handschriftlichen Signaturen der Hofbibliothek Karlsruhe auf rhombusförmigem Etikett (Inventar und Bestand seit 1995 in der Badischen Landesbibliothek; unsere Abkürzung: H). Die handschriftlichen oder gestempelten Signaturen auf rechteckigen Etiketten gehen zurück auf spätere Inventarisierungen seit den 1880er Jahren durch den Galerieinspektor Dr. Karl Kölitz (unsere Abkürzung: K), Richter (unsere Abkürzung: R) und vermutlich den Grafen Schweinitz sowie Albert Hartmann, Baden-Baden (unsere Abkürzung: B). Aus Mitteln der Kulturgutstiftung Baden-Württemberg konnten etwa zwei Drittel der Adressen ausführlich von Dr. Ernst-Heinrich Schmidt, Oberstleutnant a.D., verzeichnet werden. Deren Eingabe in das EDV-Programm Bismas übernahm Lydia Filaus. Die übrigen Titelaufnahmen erstellte Dr. Hansmartin Schwarzmaier und nach Vorarbeiten Hiltburg Köckerts die Unterzeichnende. Da die Adressen bereits während der Verzeichnung mit vorläufigen Signaturen in der Literatur zitiert sind, ist dem Repertorium eine Konkordanz dieser und der jetzt gültigen Signaturen beigegeben. Die jetzige Nummernfolge der Adressen entspricht ihrer Lagerung nach Formaten im Magazin. Da die Titelaufnahmen der Adressen im Findbuch nach ihren Anlässen gegliedert sind, springen dort diese Nummern. Die im Schloß Salem verbliebenen 11 Adressen wurden mit der Bezeichnung Salem 1ff. in das Repertorium aufgenommen und nach im Neuen Schloß Baden-Baden 1995 aufgenommenen Dias beschrieben. Ältere "Gratulationen" für die badischen Markgrafen (18. Jahrhundert) befinden sich im Handschriftenbestand des Großherzoglichen Haus-Fideicommisses, weitere im Bestand 69 Baden, Sammlung 1995 G. Karlsruhe, im März 2002 Dr. Jutta Krimm-Beumann Konversion: Das Online-Findmittel zum vorliegenden Bestand ist ein Ergebnis des Projektes "Konversion von Findmittel-Altdaten" des Generallandesarchivs Karlsruhe, das in den Jahren 2006/2007 von Herrn Guido Fögler durchgeführt wurde. Die Betreuung des Projektes lag bei Alexander Hoffmann und Hartmut Obst. Karlsruhe, im Juni 2007 Dr. Martin Stingl

Badisches Staatsministerium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 233 · Bestand · [1701] 1803-1945 [1948]
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte: Das Badische Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen ist. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte anhörten, diente in erster Linie zur Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizministeriums wahr. In den Jahren 1871 bis 1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachministeriums werden ließ. Nach der Demokratiegründung 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom 21. März 1919 vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Landes Baden 1933/34 beibehalten. Die Unterlagen des Badischen Staatsministerium decken einen Zeitraum von der Entstehung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts bis zu unmittelbaren Nachkriegszeit ab; in Einzelfällen greift es auf die Markgrafschaft Baden im Alten Reich und das Kurfürstentum Baden ebenso aus wie auf die Zeit der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Dem Bestand kommt für die Geschichte Südwestdeutschlands im Allgemeinen sowie Baden im Besonderen eine hervorragende Bedeutung zu. Die Überlieferung des Badischen Staatsministeriums ist für das Verständnis des modernen Flächenstaats im 19. Jahrhundert unerlässlich; sie ergänzt sich mit den Beständen des Badischen Justiz, Kultus-, Innen-, Finanz- und Kriegsministeriums (Bestände 234 bis 138) sowie des Badischen Landtags (Bestände 231 und 231a) in ausgesuchter Weise. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts von 2013 bis 2015 retrokonvertiert. Dabei wurden Rechtschreib- und Lesefehler korrigiert sowie Begriffe und Formulierungen modernisiert, um eine bessere Verständlichkeit der Titelaufnahmen zu erreichen. Unklare bzw. offensichtlich falsche Signaturen wurden korrigiert, Doppelungen aufgelöst sowie fehlende und nicht korrekte Laufzeiten nachgetragen bzw. verbessert, um eine bessere Übersichtlichkeit des Bestands zu erzielen sowie zukünftige Recherchen zu vereinfachen. Der Zugang 1997-68 wurde aufgelöst und in den Bestand bzw. das Findmittel integriert. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Peter Exner

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 29 · Bestand · 1810-1812 (Na bis 1816)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Behördengeschichte: Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 war das württembergische Territorium bis zu den Verträgen von Compiegne und Paris einer ständigen Umgestaltung und Erweiterung unterzogen. Am Mai 1810 schloß Württemberg in Paris mit Bayern einen Staatsvertrag, der den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu regelte und einen damit verbundenen Gebietsaustausch festsetzte. Vom Bodensee wurde bis zur Markungsgrenze Waldmannshofen (SHA) eine neue Grenzlinie gezogen, die soweit dies möglich war, entlang der Flüsse Iller und Tauber verlief. Württemberg erhielt von Bayern neben den ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn und Ulm alle westlich der neuen Grenze liegenden bayerischen Landgerichte bzw. Landsgerichtsteile (u. a.: Tettnang, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söflingen, Albeck und Crailsheim). An Bayern wurden die östlich liegenden Ämter Gebsattel und Weiltingen abgegeben. Zur Besitzergreifung der neuerworbenen Landesteile und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs setzte König Friedrich I. am 28. Oktober 1810 eine dreiköpfige Kommission ein. Diese Kommission bestand aus dem Geheimen Rat Graf Ferdinand von Zeppelin, dem Geheimen Legationsrat Johann Peter von Feuerbach und dem Geheimen Oberfinanzrat Ferdinand August von Weckherlin. Sie sollte in Zusammenarbeit mit den von Bayern eingesetzten Kommissaren die Besitzergreifungs- und Organisationsgeschäfte in den neuen Gebieten erledigen. Zur Unterstützung wurden den Kommissaren die örtlichen Beamten beigegeben. Die Kommission wurde angehalten, Berichte und Beschwerden an die übergeordnete Behörde in Stuttgart, das Comite zur Vollziehung der neuesten Staatsverträge - bestehend aus den Staatsministern Graf von Mandelslohe, Graf von Taube und von Reischach -, weiterzuleiten (vgl. D 29 Bü 1). Als Hauptverwaltungssitz wurde Ulm, der Haupterwerb des Staatsvertrages, ausgewählt. Außer in Ulm waren die Kommissare im November und Dezember 1810 vor Ort zur Besitzergreifung tätig. Ab März 1811 werden Grenzbereinigungskommissare eingesetzt. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag im Jahre 1810 bei der formalen Besitzergreifung der neuen Ortschaften: Anbringung von Patenten, Vereidigung von Untertanen usw. Anfang des Jahres 1811 rückte dann die Organisation der Gebietsteile, die Übernahme der Diener und Beamten und die Erfassung von Vermögen und Schulden zum Zweck des Ausgleichs mit Bayern in den Vordergrund der Kommissionstätigkeit. Parallel dazu begannen unter Leitung des Generalmajors Heinrich von Theobald und des Geheimen Legationsrats von Feuerbach die Grenzbereinigungsgeschäfte in den Oberämtern. Im April 1811 wurde von Feuerbach nach Ulm zur Übernahme der Schulden- und Dienerabteilung abberufen. An seine Stelle trat für kurze Zeit der Geheime Legationsrat von Wucherer. Von März bis Mitte Juli waren bei der Kommission in Ulm neben dem Landvogteisteuerrat Tafel und dem Registrator Kappoll Oberrechnungsrat Carl Eberhardt Weissmann, von Feuerbach, Rechnungsrat Vetter und zeitweise auch Graf von Zeppelin tätig, während von Weckherlin sich in Stuttgart aufhielt. Mit der Rückkehr von Weckherlins nach Ulm übernahm im Juli 1811 von Feuerbach erneut die Bereinigung der Grenze. In Ulm blieben nur von Weckherlin und der Oberrechnungsrat Weissmann zurück, weil sich die Geschäfte der Kommission immer mehr auf die Schuldenaufteilung zwischen Bayern und Württemberg verlagerten. Vermögenserfassung und Aufstellung von Passiv- und Aktivkapitalien der Städte und Kameralämter bestimmten nun die Kommissionsgeschäfte. Im März/April 1812 enden dann die Ein- und Auslaufjournale der Kommission in Ulm (vgl. D 29 Bü 5 - 6). Der mit der Grenzbereinigung beschäftigte Kommissar von Feuerbach begab sich im Juni 1812 nach München, um die bei dem neuen Grenzverlauf noch offenen Fragen (vgl. D 29 Bü 157) zu klären. Im Anschluß an diese Konferenz wurde im September 1812 der Hauptvollziehungsvertrag von München unterzeichnet. Damit begann die zweite Etappe der Grenzbe reinigung (vgl. D 29 Bü 158). Die ebenfalls noch offenen Fragen der Schuldenaufteilung mit Bayern übernahm der Oberrechnungsrat von Weissmann, der im April 1813 zur Schuldentilgungskasse nach Augsburg reiste. Anschließend übernahmen diese Aufgabe die Sektion der Staatsrechnungen, Vorgängerbehörde der Oberrechnungskammer, und die Sektion der Krondomänen. Zur Bestandsgeschichte: Die Akten der königlichen Besitzergreifungskommission, die in den Jahren 1810 - 1812 in Ulm entstanden, wurden im Jahre 1835 von der Oberrechnungskammer an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben (vgl. StAL E 224a Bü 75). Bei den Akten befanden sich zwei vermutlich von der Oberrechnungskammer erstellte Aktenverzeichnisse mit einem Sach-, Personen- und Ortsindex im Anhang. Die Aktenverzeichnisse dienten bis 1949 als Findmittel, die schon bei der Ulmer Behörde vergebenen Registraturnummern I - CXXXIII und die vermutlich später bei der Oberrechnungskammer hinzugekommenen Faszikelnummern CXXXIV Nr. 1 - 28 wurden als Archivsignaturen beibehalten (= Vorsignatur 2). Schon bei der Übernahme der Akten 1835 wurden 18 Faszikel als fehlend registriert. 1847 fand eine Revision statt, bei der die fehlenden Faszikel erneut gekennzeichnet wurden. Einige Jahre wurde der Bestand umgelagert. Die ursprünglich zu Anfang des Bestandes D 21, Zentralorganisationskommission, gelagerten Akten wurden jetzt an dessen Schluß gelegt. 1908 wurden die Akten der Besitzergreifungskommission vom Finanzarchiv an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vor dem Jahre 1949 kamen noch weitere 4 Büschel hinzu, die, von K. O. Müller verzeichnet, die Signatur CXXXIV Nr. 29 - 32 erhielten. 1949 fand eine erneute Revision statt, bei der alle vorhandenen Akten nach numerus currens durchsigniert wurden; die Durchnummerierung ergab 146 Aktenbüschel (= Vorsignatur 3). 1987 kamen 14 Büschel aus dem HStA Stuttgart in Ludwigsburg ein, die bei der Verzeichnung und Aufteilung des Bestandes E 36, 2 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ausgesondert wurden (= Vorsignatur 1). Die Akten betreffend das Stiftungswesen hatten zum Teil Aktenzeichen der Ulmer Registratur, darunter waren 6 Faszikel der schon bei der Übernahme ins Archiv als fehlend vermerkten Akten. Diese Akten wurden an den Bestand angefügt und bekamen die Nummern 147 - 161. 1990 wurden erneut aus dem Bestand E 36, 2 (Fasz. 23 - 33) 37 Büschel vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1994 kamen noch einmal 3 Büschel hinzu. Anläßlich der Verzeichnung und Zuordnung der 1990 eingekommenen Büschel wurde beschlossen, den gesamten Bestand neu zu verzeichnen und zu ordnen. Der Bestand gliedert sich entsprechend der Registraturentwicklung beziehungsweise dem Entstehungsort der Akten in zwei große Teile. Teil 1 bilden die bei der Besitzergreifungskommission in Ulm angewachsenen und abgelegten Akten. Die zum größten Teil aus Stuttgart eingekommenen Akten bilden den Teil 2 des Bestandes. Es handelt sich um jene Amtsakten des Kommissars von Feuerbach, die während der Erledigung des Grenzbereinigungsgeschäftes außerhalb von Ulm anfielen. Vermutlich hat von Feuerbach, der während und nach seiner Kommissionstätigkeit im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten tätig war, die Akten an diese Stelle mitgenommen, von wo aus sie dann in die dortige Altregistratur gelangten. Der Zuständigkeitsbereich des Kommissars und Geheimen Legationsrats von Feuerbach erstreckte sich nicht nur auf die Grenzbereinigung; zeitweise wurden ihm auch die Schulden- und Dienerabteilung übertragen (vgl. Behördengeschichte).Bei der Verzeichnung wurden die relativ kleinen Akteneinheiten der beiden Registraturen beibehalten; nur in wenigen Fällen wurden Akten zusammengelegt. Kassiert wurden nur alte Umschläge. Vor allem bei den vermutlich bei der Oberrechnungskammer abgelegten Akten befanden sich Fremdprovenienzen. Diese insgesamt acht Büschel, bzw. Teile von Büscheln wurden in die entsprechenden Bestände eingefügt (vgl. Konkordanz).Bei der Ordnung des Bestandes wurden die beiden Registraturteile beibehalten. Innerhalb dieser Obergruppen wurde nach Geschäfts- und Aufgabenbereichen der Kommission gegliedert. Es wurde versucht beide Teile gleich zu gliedern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Kommission in Ulm und des Kommissars von Feuerbach deckt sich die Untergliederung der beiden Bestandshälften jedoch nicht ganz. Ein Verg leich der vorhandenen Akten mit dem vermutlich bei der Oberrechnungskammer entstandenen Findbuch (vgl. D 29 Bü 9) ergibt, daß der Bestand nicht mehr vollständig vorliegt. Die Neuverzeichnung wurde 1994 von Frau Sibylle Kraiss unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Der Bestand umfaßt 191 Bü = 2, 7 lfd. m. Ludwigsburg, im März 1995 (Dr. Hofmann) Literatur: Königlich württembergisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1812, Stuttgart 1812 Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat, hg. vom königlich statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1863

Stadtarchiv Mainz, Best. 209 · Bestand · 1806 - 1997 (2005)
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Das Archiv des Rabanus-Maurus-Gymnasiums lagerte bis zu seiner Übernahme durch das Stadtarchiv am 3.9.2008 im Archivraum des Gymnasiums, der sich im Untergeschoss des Gebäudes am 117er Ehrenhof befand. Die Akten, Fotos und Unterlagen lagerten - nach Materialgruppen, Aktengruppen bzw. Registraturschichten grob sortiert - auf Holz- und Stahlregalen und in abgeschlossenen Stahlschränken (Personalia). Frühere Registraturordnungen waren nicht mehr erkennbar. Übernommen wurden die gedruckten Programme (Vorläufer der Jahresberichte) und Preisverteilungen bis zum Jahr 1900, die Zeugnisse von 1901 bis 1944, Zensurlisten von 1894/95, 1900/01 und 1910/11 bis 1944/45 (lückenhaft) sowie Akten bis zum Jahr 1992/2000 und Fotos bis zum Jahr 2005. Zudem übernahm das Stadtarchiv eine Auswahl von Kursbüchern aus den Jahren 1974/75, 1979/80, 1984/85, 1994/95 und 1995/96. Im Gymnasium verblieben Zeugnisse und Klassenbücher ab 1945. Der nun im Stadtarchiv lagernde Teil des Schularchiv umfasst, hier noch einmal strukturiert aufgeführt: die gedruckten Preisverteilungen des Lycées der napoleonischen Zeit, die Einladungen und Programme des Großherzoglichen Gymnasiums sowie die erhaltenen Unterlagen des Großherzoglichen sowie des Alten (bzw. Herbst-) und Neuen (bzw. Oster-) Gymnasiums. Außerdem die Aktenüberlieferung aus hessischer, nationalsozialistischer und der Nachkriegszeit. Dem Archiv sind als Fremdprovenienzen die Akten des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz 1945 (Personalunion mit dem damaligen Direktor Dr. August Mayer), die Akten des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums (früher: Bund der Freunde und ehemaligen Schüler des Humanistischen Gymnasiums) und 2 Aktenordner des Philologenverbands Rheinland-Pfalz (Vorstand in Personalunion mit dem Direktor Dr. Peter Fehl) zugehörig. Die Unterlagen des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz sind besonders für das Schulwesen der unmittelbaren Nachkriegszeit in Mainz und wegen der dokumentierten Entnazifizierungsmaßnahmen von Mainzer Lehrern hoch interessant. Der Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums kümmert sich um Kontakte zu ehemaligen Schülern, organisiert Veranstaltungen und wirkt an Veranstaltungen wie Schuljubiläen maßgeblich mit. Die Verzeichnungsarbeiten begannen im Januar 2011 und waren im Oktober 2013 abgeschlossen, die Praktikantin Frau Saskia David verzeichnete im August 2011 die Archivalien Nr. 209 / 400 - 708. Obwohl noch zwei Registraturschichten während der Verzeichnungsarbeiten zu erkennen waren, muss konstatiert werden, dass der Großteil der ursprünglich einmal vorhandenen Registraturordnungen im Laufe der Jahrzehnte aufgelöst worden sind. Das Schularchiv wurde insbesondere für Schuljubiläen und Festschriften oder andere Publikationen immer wieder gründlich durchforstet. Dabei wurden Schriftstücke aus ihrem ursprünglichen Aktenzusammenhang herausgerissen und in neue "künstliche" Zusammenhänge gebracht. So entstanden Mappen mit Betreffen wie "Interessantes zur Schulgeschichte" oder Materialsammlungen für Aufsätze, Festschriften, Ausstellungen und Jubiläen. Die oben erwähnten zwei Registraturschichten umfassten einmal die Verwaltungsakten von ca. 1930 bis 1945, geordnet nach dem Registraturplan für die höheren Schulen [Signatur 209 / 1042, mit Eingangsstempel vom 4.7.1931], der Aktengruppen von I.1 bis XXV.10 vorsieht, und zum zweiten Verwaltungsakten von 1946-1959, die nach demselben Plan angelegt wurden. Die Akten waren in verschiedenfarbige Mappen aus Pappe geheftet, die handschriftlich mit der Registratursignatur und dem Titel lt. Registraturplan versehen waren. Da die Mappen eine Metallheftung enthielten, wurden sie in den meisten Fällen durch Archivmappen ersetzt. Die ursprüngliche Registratursignatur, sofern vorhanden, wird in der Faust-Datenbank und im Findbuch in der Kategorie "Alte Registratur-Signatur" angegeben. Im Archivale 209/978 befindet sich eine erweiterte Fassung des o. g. Registraturplans (10 S., maschinenschriftlich, 1959). Bis zum Ende des ersten Weltkriegs besteht die Überlieferung im Wesentlichen aus Zeugnissen, Zensurlisten und Personalakten, die mit dem Jahr 1870 einsetzen. Die Überlieferung von Sachakten beginnt - von einigen Ausnahmen abgesehen - erst mit dem Ende des Ersten Weltkriegs Im Archivale 209 / 897 findet sich der Hinweis, dass "die Akten des Gymnasialarchivs sehr lückenhaft sind, da ein großer Teil während der langjährigen Lagerung im nassen Keller des zerstörten Schulgebäudes [am 117er Ehrenhof] verlorengegangen ist." Schuldirektor Dr. Fehl schreibt am 15.4.1959 (209/978): "Durch Kriegseinwirkung sind weitere Unterlagen, vor allem des "Alten Gymnasiums" nicht mehr vorhanden." Zudem wird darauf hingewiesen, dass "die das Gymnasium betreffenden Akten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und der Schulabteilung der damaligen Regierung in Darmstadt 1944 durch Brand vollständig vernichtet worden sind." (209/897) Im Bestand befanden sich zwei Akten der Gutenbergschule, Oberschule für Jungen (heute Staatliches Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss), die dem Bestand 202 des Stadtarchivs angegliedert wurden: 202/246: Luftwaffenhelferangelegenheiten (1942-1945) und 202/247: Schülerunfallversicherung (1936-1944). Kassiert wurden Rechnungsbelege der 1960er Jahre, Stundentafeln anderer Bundesländer (1965), Akten zum Klassenelternbeirat, zu Ferngesprächen, Bestände an Putzutensilien und zur Mainzer Studienstufe 1979/80 (13 D1-3, Schülerbögen), insg. etwa 1 lfm. Der Bestand umfasst nun die Verzeichnungsheiten 1-1069, folgende Signaturen wurden nicht vergeben: 209 / 412, 413, 606, 671, 790, 975, 976. Wegen des beschriebenen Zustands des Gymnasialarchivs wurde eine neue inhaltliche Gesamtgliederung erstellt, die sich an der Klassifikation für das bereits im Stadtarchiv verzeichnete Archiv des Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloss (Bestand 202) orientiert. Die Fotosammlung des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, soweit sie in das Stadtarchiv übernommen wurde, ist umfangreich und umfasst Fotos aus den 1890er Jahren bis 2005. Leider ist sie weitgehend ungeordnet und bedarf noch einer sachgerechten Sichtung, Sortierung und Verzeichnung (vgl. 209 / 1044-1069). 26.10.2013, Ramona Weisenberger Schulgeschichte Die Geschichte des Mainzer Humanistischen Gymnasiums, des heutigen Rabanus-Maurus-Gymnasiums, ist hervorragend aufgearbeitet und publiziert worden, hingewiesen sei nur auf die Festschriften "400 Jahre Gymnasium Moguntinum : Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1962", "Gymnasium Moguntinum : die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1980." und "Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz : die Geschichte der Schule / hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. - Ruhpolding [u.a.], 2007." Für das Verständnis des Aktenbestandes und der Provenienzgeschichte sollen hier die wichtigen organisatorischen Änderungen in der Schulgeschichte dargestellt werden. Die Aktenüberlieferung beginnt erst im 19. Jahrhundert, der Vollständigkeit halber wird im Folgenden auch die Vorgeschichte kurz erwähnt. Die Schule wurde am 9.12.1561 als "Gymnasium Moguntinum" in der Burse Zum Algesheimer von den Jesuiten gegründet und bis 1773 auch von den Jesuiten geleitet. Sie befand sich von 1618 bis 1782 im Domus Universitatis und von 1782 bis 1792 im Kronberger Hof, wo zuvor von 1662 bis 1773 das Priesterseminar ansässig gewesen war. 1792 zog die Schule in das Augustinerkloster, wo sie bis 1798, der Übernahme der Stadt durch die Franzosen, verblieb. Unter französischer Herrschaft wurde das Gymnasium von 1798 bis 1802 als Zentralschule und von 1802 bis 1814 als frz. kaiserliches Lyzeum im ehem. Jesuitennoviziat weitergeführt. Nach Abzug der Franzosen im Jahr 1814 hatte die Schule nun als "Großherzoglich Hessisches Gymnasium bzw. Großherzogliches Gymnasium" ihren Sitz wieder im Kronberger Hof. 1829 wurde das 1805 gegründete "Bischöfliche Gymnasium" in das Großherzogliche Gymnasium integriert. Wegen steigender Schülerzahlen teilte sich das Gymnasium 1889 auf zwei Gebäude auf: Im Neubau an der Kaiserstraße, an der das Rabanus-Maurus-Gymnasium noch heute seinen Sitz hat, wurden zumächst die Mittel- und Oberstufe des Gymnasiums untergebracht, im alten Gymnasium am Kronberger Hof wurden die Unterstufe und drei Vorschulklassen unterrichtet. Im Jahre 1900 wird das Gymnasium in zwei getrennte Institutionen mit eigenen Direktoren geteilt: das Großherzogliche Ostergymnasium in der Kaiserstraße mit dem Schulbeginn an Ostern und das Großherzogliche Herbstgymnasium im Kronberger Hof mit dem Schulbeginn im Herbst. Ab 1912/13 beginnt das Schuljahr in allen Schulen an Ostern, so wird das Herbstgymnasium in Altes Gymnasium und das Ostergymnasium in Neues Gymnasium umbenannt. Das Neue Gymnasium an der Kaiserstraße dient seit dem Kriegsbeginn 1914 als Lazarett (nach Ende des Ersten Weltkriegs wird dort das französische Mädchen-Lycée eingerichtet) und ist deshalb zusammen mit dem Realgymnasium unter katastrophalen räumlichen Bedingungen im heutigen Schlossgymnasium untergebracht. 1923 wird das Realgymnasium von den französischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt, nun werden Realgymnasium und Neues Gymnasium in der Höheren Mädchenschule untergebracht, der Schulbesuch erfolgt im Schichtbetrieb. Unter diesen schlechten Bedingungen sind sinkende Schülerzahlen sowohl im Neuen als auch im Alten Gymnasium zu verzeichnen. Als Reaktion darauf gründet sich im Jahre 1922 der "Bund der Freunde des humanistischen Gymnasiums", um den Niedergang des Gymnasiums aufzuhalten. 1924 schließlich werden Neues und Altes Gymnasium im Kronberger Hof als zunächst "Altes Gymnasium"oder "Hessisches Altes Gymnasium" zusammengelegt. Ab 1925 führt die Anstalt den Namen "Hessisches Gymnasium", wie auf den Zeugnissen zu lesen ist, oder auch nur "Gymnasium Mainz" (siehe 209/963). Ab diesen Jahren steigen die Schülerzahlen langsam wieder an. Unter nationalsozialistischer Herrschaft wird das Gymnasium am 12. Mai 1933 in "Adam-Karrillon-Gymnasium" umbenannt. Adam Karrillon war ein ehemaliger Schüler des Gymnasiums, Arzt und Heimatdichter. Im Januar 1943 wird der Unterricht in die damalige Hermann-Göring-Schule, das heutige Staatliche Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss verlegt. Das Schulgebäude des Adam-Karrillon-Gymnasiums wird beim Bombenangriff auf Mainz am 27.02.1945 zerstört. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Unterricht am 2. Oktober 1945 unter dem neuen Direktor Dr. August Mayer, der zugleich der Beauftragte für die Höheren Schulen in Mainz war, in der Marienschule am Willigisplatz (dem heutigen Bischöflichen Willigis-Gymnasium) wieder aufgenommen. Der Name "Adam-Karrillon-Gymnasium" wird nicht mehr verwandt, stattdessen nennt sich die Schule wieder schlicht "Gymnasium Mainz". Im Juni 1953 erfolgt die Umbenennung in "Staatliches Rabanus-Maurus-Gymnasium", das nun wieder in das wiederaufgebaute Schulhaus an der Kaiserstraße / 117er Ehrenhof ziehen kann. 1958 übernimmt der Altphilologe Dr. Peter Fehl die Leitung des Gymnasiums, die er bis 1977 innehat. Im Jahr 1962 feiert die Schule ihr 400-jähriges Bestehen. Die Mainzer Studienstufe wird ab dem Schuljahr 1974/75 am Rabanus-Maurus-Gymnasium eingeführt. 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962. Begegnungen. Das Gespräch mit dem Judentum an einer Mainzer Schule, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1988. Begegnungen mit dem Judentum am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Folgeband, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1993. Bickel, Wolfgang: Das Bildungsschloß. Notizen über das vor 100 Jahren errichtete Gebäude des Neuen Gymnasiums in Mainz. In: Mainzer Zeitschrift 83(1988), S. [165]-174. Brumby, Michael: Vor 50 Jahren. In: Gymnasium Moguntinum 58(1995), nach S. 216 [hintere Umschlagklappe und Innenseite] Dreimal Schule. Eine Zwischenbilanz, hrsg. vom Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Mainz 1992. Eigenbordt, Karl Wilhelm: Vier Schuljahrhunderte. Zum Jubiläum des Rabanus-Maurus-Gymnasiums. In: Das neue Mainz 1962, Nr. 5, S. 9-10. Elz, Wolfgang / Erbar, Ralph: "Ihr seid das Deutschland der Zukunft". Schule im frühen Nationalsozialismus (1934-1936) am Beispiel des Mainzer Gymnasiums. Edition eines Klassenbuchs und Anregungen zur unterrichtspraktischen Umsetzung. Bad Kreuznach [u.a.] 2008. (PZ-Information ; 7/2008) Quellen- und Literaturverz. S. 138-141 Erbar, Ralph: Zeugen der Zeit? Zeitzeugengespräche in Wissenschaft und Unterricht. In: Geschichte für heute 5 (2012), Nr. 3, S. 5-20. Faszination Geschichte. Jugendliche erforschen seit 23 Jahren die Mainzer Geschichte beim "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte" um den Preis des Bundespräsidenten, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. Mainz 1997. Faszination Geschichte. 27 Jahre Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. 2., erw. Aufl. Mainz 2001. Faszination Geschichte. Jugendliche erforschen Mainzer Geschichte. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Geschichtswettbewerb 2004/05, Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. [Texte: Werner Ostendorf, Ferdinand Scherf]. Mainz 2005. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1962 bis 1979. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 153-216. Franz, Jakob: Zur Namensgebung unserer Schule. In: Gymnasium Moguntinum 39(1979), S. 4-6. Fritsch, Koloman: Das Gymnasium in der kurfürstlichen Zeit. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 9-71. Fritsch, Koloman: Das Gymnasium in der kurfürstlichen Zeit. In: 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962, S. 9-71. Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz: von Zabern, 1980. - XX, 228 S. : Ill. Heiser, Hermann: Auch Schultheater hat seine Geschichte. Ein Beitrag zur 425jährigen Tradition am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. In: Gymnasium Moguntinum 50(1987), S. 96-123. Krach, Tillmann: Von der Schulbank an die Front. Das Schicksal des Abiturjahrgangs 1942. In: Gymnasium Moguntinum 67 (2004), S. [126]-130. Krach, Tillmann: Carl Zuckmayer als Schüler des Humanistischen Gymasiums. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 145-146. Lehrer und Schüler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums in Mainz und ihre Schriften. Eine bibliographische Auswahl, hrsg. von d. Stadtbibliothek Mainz. Mainz 1962. Ostendorf, Werner: "Vertraute Fremde. Nachbarn in der Geschichte". Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten 2012. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 66-71. Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Die Geschichte der Schule, hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. Ruhpolding [u.a.] 2007. Beil.: Abiturientinnen und Abiturienten des Mainzer altsprachlichen Gymnasiums (Rabanus-Maurus-Gymnasium) von 1901-2007, bearb. von Karl-Heinz Knittel. Scherf, Ferdinand / Schütz, Friedrich: Geschichtsunterricht und Archiv. Erfahrungen einer dreijährigen Zusammenarbeit zwischen Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz und Stadtarchiv Mainz. In: Außerschulisches Lernen im Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe. Speyer 1979, S. 52-61. Scherf, Ferdinand: Schule im Wandel - Das Gymnasium seit 1945. In: Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Die Geschichte der Schule. Ruhpolding [u.a.] 2007, S. 261-315. Scherf, Ferdinand: Carl Zuckmayer als Schüler. Zu einem bisher unbekannten Foto. In: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 10(1984), Nr. 3, S. 110-114. Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Bilder aus der Schulgeschichte, [Texte: Ferdinand Scherf]. Mainz 1986. [Sammelmappe] Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. In: Gymnasium Moguntinum 49(1986), S. 83-97 Scherf, Ferdinand: 425 Jahre Gymnasium Moguntinum. Geschichte, alte Sprachen, musisches Tun und Zukunftsgestaltung am "RaMa". In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 7(1987), H. 1, S. 101-104 Scherf, Ferdinand: Das Stadtarchiv Mainz - seit 25 Jahren Lernort für Jugendliche. In: Mainzer Zeitschrift 96/97(2001/2002), S. 26-32. Scherf, Ferdinand: Viermal 50 Jahre. Jubiläen am Rabanus-Maurus-Gymnasium.In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte 23(2003), H. 2, S. 6. Schüler erforschen die Mainzer Geschichte. Beiträge zum "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten" und Facharbeiten zur Mainzer Geschichte. Verfaßt von Schülerinnen und Schülern des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz, hrsg. von Ferdinand Scherf und Friedrich Schütz. Mainz 1980. Verzeichnis aller Wettbewerbsbeiträge von Schülerinnen und Schülern des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz (1974 - 1980). In: Schüler erforschen die Mainzer Geschichte. Mainz 1980, S. 93. Vogt, Walter: Eine Schule feiert ihren Namenspatron. In: Lebendiges Rheinland-Pfalz 17(1980), H. 2, S. 42-46. Vogt, Walter: Der Erweiterungsbau des Gymnasiums. In: Gymnasium Moguntinum 41(1981), S. 47-49. Vogt, Walter: Die offizielle Übergabe unseres Erweiterungsbaues. Zur Fertigstellung des Erweiterungsbaues unserer Schule. In: Gymnasium Moguntinum 43(1983), S. 49-52. Vom Festungsgelände zum Erweiterungsbau. In: Gymnasium Moguntinum 43(1983), S. 53-62. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Humanistisches Gymnasium in Anekdote und Reflexion. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Ruhpolding [u.a.] 2007, S. 325-340. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Sonderdruck zum 175jährigen Jubiläum des Verlags Philipp von Zabern. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. 2. Aufl. Mainz 1977. Zuckmayer, Carl: Geist und Praxis des Humanismus. Festrede zum vierhundertjährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 7(1981), H. 4, S. 193-206 Gymnasium Moguntinum : Blätter des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz, FFK. Mainz: Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, 1953 ff. Jahresbericht / Adam-Karrillon-Gymnasium, Mainz: über das Schuljahr .. Mainz, 1936-1941 Jahresbericht des Gymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz: [s.n.], 1925-1930 Jahresbericht des Grossherzogl. Alten Gymnasiums in Mainz für das Schuljahr ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Großherzoglichen Neuen Gymnasiums (mit Vorschule) zu Mainz ... : Ostern ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Grossherzoglichen Ostergymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz : Prickarts, 1902-1908 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ... Mainz : [s.n.], 1901-1912 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ...Mainz. 1900/01(1901) - 1911/12(1912). Bericht des Grossherzogl. Oster-Gymnasiums zu Mainz für das Halbjahr Herbst ... bis Ostern ... als Ergänzung zu dem im Herbst 1900 herausgegebenen Programm des Gesamtgymnasiums. Mainz : [s.n.], 1901-1901 Programm der aus Anlaß der Eröffnung des neuen Gymnasialgebäudes Montag den 4. November 1889 ... stattfindenden Schul-Feier / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Prickarts, 1889. Umfang: [2] Bl. Schlußfeier des Schuljahres ... / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Mainz, 1861-1885 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. - Mainz : Seifert [anfangs], 1854-1900 Programm des Großherzoglich Hessischen Gymnasiums zu Mainz als Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der mit einem Redeaktus verbundenen Preisvertheilung am Schlusse des Cursus ... Mainz: Seifert, 1852-1853 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. Mainz: Seifert [anfangs], 1854-1900 Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der Preisvertheilung am Großherzogl. Gymnasium zu Mainz : beim Schlusse des Schuljahres ... Mainz, 1819-1851 Verzeichniß der Schüler des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz, welche am Ende des Schuljahres ... eines Preises oder der nächsten Stellen dazu würdig befunden worden. Mainz, 1817-1859

Bestand · 1051-2002
Teil von Hochschularchiv der RWTH Aachen (Archivtektonik)

Inhalt des Findbuchs: Der weit überwiegende Teil der Archivalien im Hochschularchiv sind Akten, vor allem der Hochschulverwaltung. Die bisherige Überlieferungsbildung im Bereich der Fakultäten, Institute und Lehrstühle unterlag keinem systematischen Konzept. In Zukunft sollen auch diese Lücken gefüllt werden. Der Bereich der Urkunden ist vor allem durch Promotions- und Habilitationsurkunden (Zweitschrift bzw. Kopie) vertreten. Der Bereich der Amtsbücher ist durch Journale bzw. Geschäftstagebücher der Verwaltung (1869 - 1919, 1966 - 1969) vertreten. Der Bereich Sammlungen ist durch eine Zeitungsausschnittsammlung (1945 - 1996), die vom Außen-Institut der RWTH übernommen wurde, vertreten. Die weiteren Sammlungen des Hochschularchivs, wie Nachlässe, Photosammlung oder Objekte sind im vorliegenden Findbuch nicht erfasst. Dazu existieren im Hochschularchiv eigene Findmittel, die teilweise bereits online zugänglich sind. Gliederung des Findbuchs: Die Erfassung und Gliederung der archivierten Akten im Hochschularchiv erfolgte nicht nach archivfachlichen Gesichtspunkten der Provenienz, sondern nach einer eher sachthematischen Herangehensweise, ähnlich der bibliothekarischen Verschlagwortung. Die Akten wurden nach Personen und Sachbetreffen erfasst und in zwei getrennten Karteikartenserien geführt. Die Anlage der Karteikarten wurde im wesentlichen während der Amtszeit des wissenschaftlichen Leiters Prof. Dr. Reinhard Hildebrandt vorgenommen. Dabei wurde nach Numerus Currens der Signaturen die einzelne Akte nach archivischem Muster mit Titel und weiteren Angaben (entsprechend den Enthält- und Darin-Vermerken) erfasst. Diese Informationen wurden auf einer sog. Standortkarte festgehalten. Diese Standortkarten sind hier im Präsentationsformat von MidosaXML wiedergegeben. In Ermangelung einer Provenienztrennung werden die Informationen aus den Standortkarten in einer Gesamtdatei dargestellt. Die Gliederung bzw. Klassifikation des Gesamtbestandes richtet sich nach den Bestellsignaturen und weist nur sehr allgemeine, inhaltliche Bezüge auf, die einzelnen Gliederungsstufen kurz vorangestellt werden. Die ursprüngliche Vergabe der Bestellsignaturen sah entsprechende Lücken für spätere Aktenzugänge vor und verursachte die heutigen Springnummern. Für die Internetpräsentation wurde die Datei auf datenschutzrechtlich bedenkliche Informationen durchgesehen.

Betrieb der Ingenieurschule [88]-[150]
22.1.2.8.3.6289 · Akt(e) · 1909-1919
Teil von Archiv der Hansestadt Wismar (Archivtektonik)

Enthält u. a.: Entwurf einer Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Fach- und Fortbildungsschulen. - Anzeige an die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen unlauterer Reklame Robert Schmidts für angeblich eingerichtete Kolonialkurse und eines Damenstudiums [110]. - Werbeschreiben in russischer Sprache [112]. Alte Signaturen: XXIII.15.47.II Band: Bd 2

Bezirksamt Bonndorf (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 692/1 · Bestand · (1658 - 1805) 1806 - 1936 (1937 - 1968)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Amt Bonndorf gehörte zum Donaukreis, ab 1819 zum Seekreis. 1813 wurden dem Amtsbezirk Bonndorf einige Gemeinden des aufgelösten Amtes Bettmaringen zugewiesen. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Bonndorf dem Seekreis zu. 1864 wurden die vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Bonndorf zum Kreis Waldshut. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Bonndorf wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Das Bezirksamt Bonndorf wurde 1924 im Zuge der Vereinfachung der inneren Verwaltung aufgehoben und die Gemeinden den Amtsbezirken Neustadt und Waldshut zugeteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Meßkirch auf folgende Bestände: B 692/1, B 692/2, B 692/3, B 692/4, B 692/5, B 692/6, B 692/7, B 692/8, B 692/9, B 692/10, B 692/11 sowie B 764/1 (Amtsrevisorat Bonndorf). Die genannten Bestände wurden zum Bestand B 692/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1936 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Akten mit Laufzeitende vor 1806 wurden separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des vor 1806 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit vor 1806 Eingang in B 692/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 692/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Unter Vorsignatur 3 findet sich die vorletzte im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Lisa Röpke, Annika Scheumann und Sinah Waldvogel verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 692/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 2814 Faszikel und misst 25,8 lfd.m. Freiburg, September 2016 Annette Riek

Bezirksamt Oberkirch
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 727/12 · Bestand · (1690 - 1808) 1809 - 1936 (1937 - 1952)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Das seit 1809 bestehende Bezirksamt Oberkirch wurde 1936 aufgelöst und ging komplett im Bezirksamt/Landratsamt Offenburg auf. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Oberkirch auf folgende Bestände:a) B 727/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12;b) W 499.Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 727/12 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.Eingearbeitet wurden auch alle Akten der Provenienz "Bezirksamt Oberkirch" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Nach Vorarbeiten bei der Beständeserie B 727 durch Erdmuthe Krieg wurde der vorliegende Bestand von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke, Jochen Rees und Christof Strauß verzeichnet. Die Endredaktion des Findbuchs oblag Edgar Hellwig, die Betreuung der Arbeiten dem Unterzeichneten. Der Bestand B 727/12 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6159 Faszikel und misst 41,5 lfd.m.Freiburg, Februar 2009 Dr. Christof Strauß

Buchhandlung Grau, Hof (Bestand)
Stadtarchiv Hof, FI 11 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Hof (Archivtektonik)
  • Signatur des Bestandes: FI 11 - Bezeichnung des Bestandes: Buchhandlung Grau, Hof - Umfang des Bestandes: 1 Archivkarton - Findmittel: Findbuch - Beschreibung des Bestandes (wesentliche Inhalte mit Angabe der Laufzeit): Verschiedene Papiere zur Geschichte der Firma (1823-1993). - Angaben zur Bestandsgeschichte (mit Literaturhinweisen): Die Bestellnummern 1-4 wurden 1994 von Georg Trendtels Sohn Walter Trendtel dem Stadtarchiv Hof geschenkt. Die anderen Bestellnummern stammen aus Sammlungen des Stadtarchivs Hof. - rechtliche Verhältnisse (Leihvertrag, Sperrfristen): Eigentum des Stadtarchivs Hof. Sperrfristen laut Satzung des Stadtarchivs Hof. - Angaben zur Geschichte der Provenienzstelle (mit Literaturhinweisen): Vgl. FI 11/1. - Bearbeiter des Bestandes (mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes): Dr. Kluge, Dezember 1994
Büro des Landeshauptmanns (Bestand)
Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, LH · Bestand · 1855-1944
Teil von Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Archivtektonik)
  1. Zu den LandesdirektorenkonferenzenAm 02. Dezember 1881 richtet die Provinzialverwaltung von Sachsen ein Rundschreiben mit angehängter Denkschrift über die "Befreiung der Provinzial Irrenanstalten von der Aufnahme geisteskranker Verbrecher" an die anderen preußischen Provinzialverwaltungen. Landeshauptmann Witzingerode sah Bedarf an einer Besprechung und Vereinheitlichung der Positionen und forderte seine Kollegen auf, weitere Themen vorzubringen. Da Landesdirektor von Landsberg als Chef der Rheinischen Provinzialverwaltung erkrankt ist holt sein Stellvertreter Klein im Januar 1882 das Placet des Provinzialverwaltungsrates ein, an einer Tagung der Landeshauptleute teilzunehmen. Zu dieser lädt Sachsen ein, obwohl die Tagung am 17. April 1882 in Berlin stattfindet und eine Tagesordnung wird quasi im Umlaufverfahren entwickelt. Mit dieser Tagung setzt eine Bündelung der Positionen der Preußischen Provinzialverwaltungen ein, welche ihren Abschluss mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle der Vereinigten Provinzen in Berlin (1) ihren Höhepunkt fand.Auch die Landesdirektorenkonferenzen professionalisierten sich: das Protokoll wurde erstmals 1891 gesetzt und gedruckt, ab 1893 fand jährlich eine Konferenz statt (vorher nur bei Bedarf).Obwohl durch das preußische "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten" vom 15. 12. 1933 (2) eine deutliche Schwächung der Stellung der Provinzialverwaltungen eintrat, fanden weiterhin Landesdirektionskonferenzen statt. So lud z. B. der Deutsche Gemeindetag mit Rundschreiben vom 21. November 1938 zu einer vertraulichen Besprechung über "Fragen der Verwaltungsreform" nach Weimar ein (3). Dass der Landesdirektorenkonferenz auch nach 1933 noch eine gewisse Bedeutung zukam zeigt sich auch daran, dass sich erneut Ausschüsse der LDK bildeten (4). Deren Verhältnis z. B. zu den Dezernentenkonferenzen (5) bleibt einer genaueren Untersuchung vorbehalten.2. Zum BestandDie in vorliegendem Findbuch erschlossenen Akten waren im maschinenschriftlichen Findbuch von 1954 in der Hauptgruppe IV Landesdirektor mit den Klassifikationspunkten "A. Akten der Landesdirektorenkonferenz 1881-1937" und "B Akten des Landesdirektors bzw. der Landeshauptleute 1876-1920" gruppiert. Da zumindest beim letztgenannten Klassifikationspunkt die Laufzeiten so nicht stimmten und die Abgrenzung der Unterlagen zu den ebenfalls im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland liegenden Nachlässen der Landeshauptmänner Johannes Horion und Heinz Haake (6) unklar war erfolgte eine Neuverzeichnung des Bestandes. Zudem waren zwischen der Verzeichnung des Bestandes und der Fertigstellung des Findbuches 1954 Nummern von 2553 a bis 2553 l vergeben worden, was die Handhabbarkeit doch reichlich erschwerte (7). In den späten 1980er Jahren waren weitere kleine Zugänge in den Bestand zu integrieren, was eine Überarbeitung der Klassifikation rechtfertigte. Die seinerzeit vergebene Nr. 2503 fehlt ohne Hinweis und die Nr. 2507 besteht lediglich aus einem leeren Aktendeckel.Die eigentliche Erschließungsleistung dieses Findbuches liegt in einer Zugänglichmachung der Tagesordnungen der Landesdirektorenkonferenzen. Um eine Aufblähung des Findbuches zu vermeiden erfolgte diese nicht durch Aufnahme der Tagesordnungspunkte in der Verzeichnung, sondern in der Indizierung. Indexbegriffe, die durch eine Jahreszahl abgeschlossen werden kennzeichnen einen solchen Tagesordnungspunkt.Pulheim Brauweiler, im August 2009Rudolf Kahlfeld(1) vgl. ALVR 27825, Laufzeit 1920 - 1933.(2) Gesetzessammlung Seite 477-479.(3) In dessen Unterlagen findet sich auch die letzte nachgewiesene Tagung: das Protokoll vom 05. April 1940 in: Bundesarchiv R 36/2588.(4) ALVR 2477, Laufzeit 1936 - 1939.(5) z. B. Besprechungen der Fürsorgeerziehungsdezernenten der Provinzialverbände, 1. Bd. : 1925 - 1929, ALVR 13928 oder Konferenzen der preußischen Dezernenten und Direktoren der Provinzi-alwerk und -arbeitshäuser in Moringen und Brauweiler 1926 - 1927, ALVR 17366.(6) Horion stand im Dienst der Rheinischen Provinzialverwaltung als Landesrat von 1904 bis 1922 und als Landeshauptmann bis zu seinem Tod im Februar 1933, Laufzeiten des Nachlasses von 1904 bis 1933; Haake war im Dienst 1933-1945; Laufzeiten von 1899 bis 1943.(7) Diesen sind Signaturen im Bereich von 27960 bis 27970 zugewiesen worden.
Charité-Verwaltungsdirektion

Vorwort: Das Findbuch wurde 1966 durch den damaligen Archivleiter, Herrn Kossack, erstellt. Die nachstehende einleitende Darstellung beschränkt sich in erster Linie auf verwaltungsgeschichtliche Aspekte, wobei es sich bei dem vorliegenden Bestand speziell um die Verwaltungs-Direktion des Charité-Krankenhauses handelt. Nach der Gründung der Anstalt 1710, die zunächst als Pest-Krankenhaus dienen sollte, dann jedoch, da Berlin von der Pest verschont blieb, als Arbeitshaus und Garnison-Lazarett diente, unterstand diese der Preußischen Armen-Direktion. Durch die Kabinetts-Order des Königs Friedrich Wilhelm I. vom 8. November 1726 wurde die Einrichtung nach dem Plan des ersten Inspektors Christian Habermass zu einem Bürger-Lazarett erweitert. 1798 wurde neben der Armen-Direktion das Ober-Kollegium Medicum in die Aufsicht über die Charité einbezogen. Durch die Maßnahme sollte die medizinische Betreuung und der klinische Unterricht verbessert werden, da die Armen-Direktion nur aus der Sicht der Verwaltung die Aufsicht führte. Im Vordergrund stand von Anfang an die Ausbildung von Militärärzten für das preußische Heer. Infolge der Einführung der Steinschen Reformen war für die beiden vorgesetzten Behörden kein Raum mehr. 1816 erfolgte die Unterstellung unter die Regierung Berlin, die als Mittelbehörde zum Bereich des Ministeriums des Innern gehörte. Nach Auflösung der Regierung Berlin ging die Aufsicht auf den Polizei-Präsidenten in Berlin über. Es wurden verschiedene Reformen durchgeführt, die die inneren Verhältnisse der Charité als Lehr- und Heilanstalt betrafen. Durch das Regulativ vom 7. September 1830 wurde ein "Königliches Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten" geschaffen, das dem Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten nachgeordnet war. Dieses Kuratorium übte als Mittelbehörde von nun an die Aufsicht über die Charité, sowohl in administrativer Hinsicht, als auch hinsichtlich der klinischen Tätigkeit aus. Das Kuratorium bestand aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Präsident war der Geheime Obermedizinalrat Prof. Dr. Johann Nepomuk Rust. Rust, der selbst Direktor des chirurgischen und ophtalmologischen Klinikums der Charité war, übte eine für die Charité bedeutende Tätigkeit aus. Die Direktion in der Charité wurde von Anfang an durch einen Arzt und in Verwaltungs-Angelegenheiten durch einen Oberinspektor ausgeübt. 1846 wurde die Leitung der Anstalt einem Offizier, dem Major Hirsch, übertragen, während der Oberinspektor Carl Heinrich Esse für die Verwaltungs-Angelegenheiten verantwortlich war. Damit endete die Aufsicht des Kuratoriums für die Krankenhaus-Angelegenheiten über die Charité. Die Auflösung des Kuratoriums erfolgte Anfang des Jahres 1848. Das Charité-Krankenhaus unterstand nunmehr unmittelbar der Aufsicht des Ministeriums für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Eine "Instruktion für die Direktion des Kgl. Charité-Krankenhauses vom 3. Mai 1846" regelte die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Direktors. Eine "Instruktion für die Charité-Direktion zu Berlin" vom 30. März 1850, die vom Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten erlassen wurde, fixierte die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Charité-Direktion. Nach dem Ausscheiden Hirschs 1849 wurde eine Direktion, bestehend aus einem ärztlichen Direktor und einem Verwaltungsdirektor, eingesetzt. Diese Anweisung von 1850 ist bis 1929 in Kraft geblieben. Danach waren die beiden Direktoren rechtlich einander gleichgestellt und hatten die dem bisherigen Kuratorium zustehenden Aufgaben zu erfüllen. Die der Charité-Direktion übertragenen Befugnisse entsprachen denen der Regierungen nach den Instruktionen vom 23. Oktober 1817 und 31. Dezember 1825. Eine Kabinetts-Order vom 6. Januar 1904 bestimmte, dass die Stelle des ärztlichen Direktors stets mit einem höheren Militärarzt besetzt werden sollte. Mit dem Ausscheiden des letzten ärztlichen Direktors am 1. Oktober 1929 wurde diese Stelle nicht wieder besetzt. Das war Anlass, dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Entwurf einer neuen Dienstanweisung für den Verwaltungsdirektor vorzulegen. Danach wurde die Charité als "eine selbständige, unter Staatsverwaltung stehende, öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit" bezeichnet. Der gesetzliche Vertreter war der Verwaltungsdirektor beim Charité-Krankenhaus. Seine Aufgaben umfassten die "Fürsorge für die Charité, die unmittelbare Ausführung der sie betreffenden Verwaltungs-Geschäfte, die Aufsicht über die wirtschaftlichen und technischen Betriebe, die Leitung ihrer Vermögens- und Kassenverwaltung, sowie überhaupt die Wahrung ihrer Gerechtsame und die Pflege und Förderung ihres inneren und äußeren Bestandes". Es konnte nicht festgestellt werden, ob diese Dienstanweisung in Kraft getreten ist. Die Durchsicht der einschlägigen Verwaltungsakten des Bestandes hat jedoch ergeben, dass nach dem Entwurf der Dienstanweisung bis 1945 verfahren worden ist. Nach einer Übersicht über die in der Verwaltungs-Direktion vorhandenen Arbeitsgebiete aus dem Jahr 1931 waren folgende Sachgebiete vorhanden: - Büro-Leitung - Kalkulatur - Kasse - General-Registratur - Kurkosten-Büro - Aufnahme und Krankenvernehmung - Küsterei - Kanzlei - Fernsprech-Zentrale - Küchen-Verwaltung - Hausverwaltung - Wasch-Anstalt - Inspektionen - Betriebs-Inspektion Der Geschäfts-Verteilungsplan vom 1. November 1937 weist 37 Sachgebiete aus mit 35 Beamten und 50 Angestellten. In den folgenden Jahren ist kein neuer Geschäfts-Verteilungsplan mehr aufgestellt worden. (Vgl. Geschäfts-Verteilungsplan der Charité-Direktion v. 1.11.1937 in: Charité-Direktion Nr. 2168 - Geschäftsgang der Charité). Registratur- und Bestandsgeschichte: I. Registraturverhältnisse: Die Registratur der Charité-Direktion entspricht in ihrer Anlage und Führung den älteren Behörden-Registraturen. Die Aktentitel entsprechen dem Akteninhalt. Bis zur Einführung der Steh-Ordner-Registratur und des neuen Aktenplanes nach der Dezimal-Klassifikation Ende 1932 blieb die Registraturführung unverändert. Es bestanden Hauptgruppen, gekennzeichnet mit römischen Zahlen. Die weitere Untergliederung (arabische Ziffer) bezeichnete die Sachgruppe und die 3. Ziffer die Akteneinheit (Bsp.: I.1.Nr.4). Die verwaltungsmäßige Unterstellung des Charité-Krankenhauses unter 4 verschiedene Mittelbehörden (ab 1727 Armen-Direktion, 1817 Regierung Berlin, 1822 Polizei-Präsidium Berlin, 1830 -1846 Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten, ab 1846 Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unmittelbar) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurden die über die Charité geführten Akten der einzelnen vorgesetzten Behörden jeweils nach dem Wechsel des Unterstellungsverhältnisses der Registratur der Charité-Direktion eingefügt und dort weitergeführt. Die Akten, die bei der Charité-Direktion nicht weitergeführt wurden, wurden im Bestand belassen, um den historischen Zusammenhang nicht zu zerreißen. Das zuständige Staatsarchiv ist dazu angehört worden und hat seine Zustimmung erteilt. Durch Einführung des neuen Aktenplans Ende 1932 sind zwei Registraturschichten entstanden, so dass nach § 62 OVG eine Trennung beider Registraturschichten vorgenommen wurde unter Weiterführung der Archiv-Signaturen. Eine Ineinanderarbeitung nach § 63 OVG war nicht gegeben. Der neue Aktenplan war vierziffrig (arabische Ziffern) und wurde auch in den Jahren nach 1945 zunächst beibehalten. II. Zugang: Der Bestand befand sich vor der Übernahme im Verwaltungsgebäude der Medizinischen Fakultät (Charité). Eine Vorordnung nach den Registratur-Signaturen war bereits erfolgt. Um die archivische Erschließung vornehmen zu können und eine kontrollierte Benutzung zu erreichen, war die Überführung des Bestandes in das Universitätsarchiv notwendig. Die Übernahme erfolgte im Frühjahr 1961. Im Archiv musste eine nochmalige Ordnung nach den Registratur-Signaturen vorgenommen werden, die im Herbst 1961 erfolgte. Zum Bestand gehören auch ca. 500 Aufnahmebücher/Rezeptionsbücher aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts bis Ende des 19. Jahrhunderts, die getrennt gelagert werden und nicht in das Findbuch aufgenommen wurden.. III. Archivische Bearbeitung: Nach Abschluss der Ordnungsarbeiten wurde 1963 mit der Verzeichnung begonnen. Die Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung" (§ 87 OVG) angewandt. Bei der inneren Ordnung wurde die bestehende Registratur-Ordnung zugrunde gelegt, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist (§ 61 OVG). Eine Neuordnung war deshalb nicht notwendig (§ 65 - 68 OVG). Bei der Bestandsbildung wurde nach § 49 OVG verfahren, da die Anzahl der in die Registratur übernommenen Akten der Armen-Direktion, der Regierung Berlin, des Polizeipräsidiums und des Kuratoriums für Krankenhaus-Angelegenheiten, die nicht weitergeführt wurden, von sehr geringem Umfang ist. Trotz der beiden vorhandenen Registraturschichten wurde eine durchgehende Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. Die Verzeichnung wurde in den Jahren 1963 - 1965 durch den damaligen Leiter des Universitätsarchivs, Herrn Kossack, vorgenommen. Zitierweise: HU UA, Charité-Verwaltungsdirektion.01, Nr. XXX. HU UA, ChVD.01, Nr. XXX.

D 6 B Böddeken Forstamt Böddeken (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 6 B Böddeken · Bestand · 1804-1974
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in Paderborn weder in der Hofkammer noch in den einzelnen Ämtern besondere Forstdienststellen. Die Forstverwaltung wurde von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 setzte man einen Oberförster als "Holzinspektor" für die landesherrlichen Forsten ein und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte das hiesige Forstwesen eine gewisse Eigenständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun den Amtsvögten und ihren Untergebenen, den Revierförstern und Waldwärtern übertragen. In der späteren Oberförsterei Böddeken existierten die Dienstgehöfte Telegraf, Neuböddeken, Gellinghausen und Sprengelborn. Die preußische Verwaltung richtete im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung 1817 als der Regierung nachgeordnete Behörden die mit Forstmeistern besetzten Forstinspektionen ein. Diesen nachgeordnet waren die Oberförstereien, denen jeweils mehrere, von Unterförstern verwaltete Schutzbezirke unterstanden. Bis 1803 waren die Flächen des jetzigen Forstamtes Böddeken im Besitz des Klosters Böddeken und des Domkapitels Paderborn. Flächenveränderungen erfolgten durch Ablösungen und Separationen, insbesondere durch die Separation Wewelsburg. Nachdem im Jahr 1833/34 die erste Vermessung und Einteilung des Forstbezirks erfolgt war, wurden 1856 die erste Abschätzung und das erste Betriebswerk nach verschiedenen Anläufen zum Abschluss gebracht. Die Oberförsterei Böddeken unterstand zur damaligen Zeit der Forstinspektion Paderborn. Bereits im Jahr 1833 war die vormals zur Oberförsterei gehörige Försterei Sprengelborn verkauft worden. Sie diente jedoch seit 1861 als Unterforstgehöft für Eggeringhausen. 1882 bestand das Gebiet von Böddeken aus folgenden Schutzbezirken: Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Neuböddeken, Atteln, Eggeringhausen und Gellinghausen. Um 1900 wurde Atteln an die neue Oberförsterei Dalheim abgetreten. Aus Teilen von Neuböddeken bildete man den Schutzbezirk Henglarn, während der verbleibende Rest als Revier- bzw. Unterförsterei Neuböddeken weiterbestand. Nach einem im Jahr 1900 angelegten Abschätzungswerk der Oberförsterei (D 6 B Böddeken Nr. 61) bestand der Forstdistrikt zur damaligen Zeit unter anderem aus den Forstorten Telegraph, Blindeborn, Kluss, Teufelskammer, Kölnische Mark, Okenthal und Kiefernkamp. Im Jahr 1947 umfasste das Forstamt Böddeken eine Forstmeisterstelle in Böddeken, eine Oberförsterstelle in Gellinghausen, die Revierförsterstellen Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Henglarn, Neuböddeken, Eggeringhausen und i. G. sowie zwei Angestelltenstellen (siehe D 6 B Minden Nr. 305). Im Jahre 1934 wurde aus der Öberförsterei Böddeken das gleichnamige staatl. Forstamt. 1949 ordnete das neue Land Nordrhein-Westfalen die Forstverwaltung in die Bezirksregierungen ein, und zwar als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen. Dies bedeutete für Böddeken, dass es der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten in Detmold unterstand. Am 1. April 1952 löste man die 1908 errichtete und 1928 von Wewelsburg nach Gellinghausen verlegte Försterstelle auf. 1956 wurden die Forstabteilungen zu Dezernaten. Vom 1. Januar 1970 gingen die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Zum 31.12.1971 wurde das Forstamt Böddeken aufgelöst. Nachfogebehörde wurde das Staatl. Forstamt zu Paderborn. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Der Bestand D 6 B Böddeken umfasste zunächst einen ursprünglich an das ehemalige Staatsarchiv Münster abgegebenen Zugang mit einer Laufzeit von 1819 bis 1860, der im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsregelung zwischen den ehemaligen Staatsarchiven Münster und Detmold später nach hier gelangt ist, den Zugang 42/1967, der eine Laufzeit von 1920 bis 1955 hat und direkt vom Forstamt Böddeken an das Staatsarchiv Detmold abgegeben wurde, sowie einige Unterlagen aus dem Zugang 50/1969. Das Signaturschema der älteren Akten ist sehr kompliziert (Fach ..., Nr. ..., Kap. ..., Tit. ..., Sect. ..., Lit. ..., lit. ...). Bei den jüngeren Akten wurde dieser Registraturplan abgelöst durch einen wesentlich vereinfachten (Abtlg. ... / röm. Zahl / Nr. ... / arab. Zahl /). Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich bei einigen Akten eine Ordnung nach Titel (Tit.), Nummer (Nr.) und Volumen (Vol.) feststellen. So standen zum Beispiel folgende Titel für folgende Aktenplanpositionen:Titel III: Areal- und Grenzsachen Titel X: Forstschutz- und Polizeisachen Titel XIII: Rechnungs- und Registratursachen Titel XIV: Verschiedene Gegenstände Die neue Ordnung wurde zunächst nach einem Registraturplan für die Forstämter von 1871 vorgenommen, wobei die einzelnen Sachgruppen allerdings umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen. Eine Unterteilung in Mittel- und Untergruppen entfiel vorerst wegen des geringen Umfangs des Aktenbestands. Einige der Sachgruppen blieben aus diesem Grund zunächst unbesetzt. Nach Verzeichnung der neueren Aktenzugänge 125/2004 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 49 bis 88), 11/1989 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 89-90), 50/1969 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 91 bis 93 sowie 157 und 158) und 89/2009 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 94 bis 156) wurde die Klassifikation des Findbuchs überarbeitet. Eine Kassation von Unterlagen - vor allem der Holzeinnahmehandbücher und Forstkulturpläne - erfolgte nicht, da die Betriebswerke des Forstamtes offensichtlich größtenteils in der Behörde verblieben sind. Die Akte D 6 B Böddeken Nr. 76 enthält eine sogenannte "Chronik der Oberförsterei", die in den Jahren 1924 bis 1974 geführt wurde und inhaltlich bis in das Jahr 1855 zurückreicht. Die Akte D 6 B Altenbeken Nr. 464 enthält darüber hinaus eine kurze Reviergeschichte des ehemaligen Forstamtes Böddeken für die Jahre 1820 bis 1971. Ein vermutlich im Böddeker Forst aufgenommenes Gruppenbild von 1913, eine an Pfingsten 1900 auf dem Balkon der Oberförsterei in Neuböddeken aufgenommene Porträtaufnahme des Oberförsters R. von Eschwege sowie zwei Porträtaufnahmen der Forstbeamten Detmar Hüffer und Wegener von 1890 bzw. Mai 1927 wurden dem Bestand D 75 (Bildersammlung) unter der Signatur D 75 Nr. 9096 angegliedert. Weitere Unterlagen der Oberförsterei Böddeken befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren. Es ist nach bestellnr. zu zitieren: D 6 B Böddeken Detmold in den Jahren 1972, 2012 und 2013 gez. Simon und Schumacher

Depot A
10 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts differenzierte sich die städtische Verwaltung zunehmend aus. Nach und nach wurden einzelne städtische Ämter anstelle der bis dahin tätigen Ratsdeputationen eingerichtet. Im Bestand 10 Depot A sind die Akten der Verwaltungsämter zusammengefasst (im Gegensatz zu den technischen und Bauämtern, die im Bestand 11 Depot B zu finden sind). Umfang: 5604 Einheiten/155 lfm Inhalt: Akten zu Grundbuch, Vormundschaft, Gemeinde- und Gewerbegericht, Pfändung, Standesamt; Beziehungen der Stadt zu König und Land; Staatsbürgerrecht und Auswanderung; Gemeindeeinwohner; Militär; Statistik; Feste und Jubiläen; Spar-, Versicherungs- und Versorgungskassen; Fürsorge und Wohltätigkeit; Feuerschutz; Land- und Forstwirtschaft; öffentliche Anlagen und Plätze; Gewerbe und Innungen; Maß und Gewicht; Verkehr. Im Zweiten Weltkrieg gingen verloren: Akten zu den Themen Medizinalwesen, Polizeiwesen, Kirche, Unterricht, Sport, Kunst, Wissenschaft, Geselligkeit, Finanzverwaltung. Laufzeit: 1504 - 1949 Benutzungshinweise: Der Bestand 10 Depot A wurde 2006/2007 mit neuen, einfachen Signaturen versehen. Wenn Sie anhand der alten Signaturen Einheiten des Bestandes suchen, beachten Sie bitte die Hinweise im Vorwort. Vorwort: Hinweise zur Benutzung Die Titelaufnahmen des Bestandes Depot A entsprechen den Original-Titeln der Akten, wie sie auf den Aktendeckeln vermerkt waren. Da eine inhaltliche Überprüfung der Akten bei der damaligen Verzeichnung des Bestandes nicht vorgenommen wurde, können die Inhalte einer Akte daher über den angegebenen Titel hinaus gehen oder auch nur allgemeine oder indirekte Informationen zum angegebenen Thema enthalten sein (z.B. nur Zeitungsausschnitte). Bei der Suche nach relevanten Unterlagen ist somit eine inhaltlich weitgefasste Recherche sinnvoll. Ebenso ist bei einer Recherche über die Klassifikation zu beachten, dass die jeweilige Zuordnung der Einheiten zu einem Klassifikationspunkt ursprünglich sehr abstrakt erfolgt ist und daher verschiedene Punkte in Betracht gezogen werden sollten. Vereinzelt enthalten Aktendeckel keinerlei Unterlagen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Einheiten, die keine Umfangsangabe aufweisen. Ausnahmen sind jedoch möglich, da bei der Vermessung Einheiten versehentlich ausgelassen wurden. Der Bestand wurde 2006/2007 umsigniert und die Einheiten fortlaufend durchnummeriert (Details siehe nächste Seite "Weitere Informationen zum Bestand"). Die Signaturen 1281, 2560 bis 2659, sowie 5233 wurden hierbei nicht vergeben. Eine Konkordanz der alten und neuen Signaturen findet sich im Anhangband zum Bestand. Umfangreiche Einheiten wurden zur besseren Handhabbarkeit während der Umsignierung geteilt. Teilungen sind an dem Hinweis "Fortsetzung Nr. ..." bzw. "Fortsetzung von Nr. ..." zu erkennen. Vorhandene Blattzahlangaben im Titel wurden hierbei nicht angepasst. Die Nummern 5535-5602 folgen im Findbuch bereits nach der Nummer 2814. Bei den Laufzeitangaben ist zu beachten, dass hierbei oft der gesamte Zeitrahmen des in der Akte behandelten Ereignisses oder Themas angegeben wurde bzw. bei personenbezogenen Einheiten (v.a. Personalakten und Ehrenbürgerakten) die Lebensdaten der betreffenden Person und nicht die Datierungen der enthaltenen Unterlagen. Durch Verluste im Zweiten Weltkrieg ist von dem ursprünglichen Bestand ungefähr noch die Hälfte erhalten. Der Bestand umfasst insgesamt 5530 Einheiten mit einer Laufzeit von 1504 bis 1949. Den Schwerpunkt bildet dabei die Zeit von Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre. Bei der Bestellung von Einheiten benötigen Sie folgende Angaben: 10 - Nummer der Einheit Wenn Sie sich auf Unterlagen aus dem Bestand beziehen, fügen Sie bitte einen Quellennachweis nach diesem Muster an: Stadtarchiv Stuttgart - 10 - Nummer der Einheit Weitere Informationen zum Bestand Behördengeschichte Um 1870 wurde die zentrale Verwaltungs- und Notariatsregistratur der Stadt Stuttgart angelegt, sowie eine eigene Bauregistratur für die Bau- und Baupolizeiabteilung mit den technischen Ämtern. Zu den wesentlichen Aufgaben gehörte neben der reinen Aktenverwaltung das Führen der Diarien mit Eintragung der Ein- und Ausgänge, die Überwachung von Terminsachen, die Überprüfung der Zeitungen auf die Stadtverwaltung betreffende Artikel und entsprechende Weiterleitung dieser, sowie die Erstellung diverser Listen und die Erledigung sonstiger, oft auch nicht zum direkten Aufgabenfeld gehörender Tätigkeiten. Die "Verwaltungsregistratur" und "Bauregistratur" wurden 1912 durch Gemeinderatsbeschluss zum Amt "Registratur" vereinigt. Einige der bisherigen Aufgaben wurde hierbei auf andere Abteilungen der Stadtverwaltung übertragen. Bis in die 1930er Jahre wurden die beiden Registraturen trotz der Zusammenlegung jedoch weiterhin getrennt geführt. Beim sukzessiven Wegzug der städtischen Ämter aus dem Rathaus wurden die älteren, nicht mehr benötigten Unterlagen dort zurückgelassen und bildeten so letztendlich den Hauptteil der beiden Registraturen. Bestandsgeschichte Im Zuge der Gründung des Stadtarchivs Stuttgart am 01.10.1928 wurde der vorhandene Archivbestand in ein Historisches Archiv und ein Verwaltungsarchiv eingeteilt. Als ungefähre Grenze zwischen den beiden Archiven wurde der Zeitraum 1820-1850 festgelegt. Das Verwaltungsarchiv enthielt vor allem die beiden großen bei der Hauptverwaltung angewachsenen Registraturen: zum einem die Verwaltungsregistratur der Stadt, im Archiv bezeichnet als Depot A, sowie die Bauregistratur, bezeichnet als Depot B. Ergänzt wurden diese Bestände im Archiv nach 1945 um zumeist ältere Unterlagen, welche thematisch zugehörig, aber anderer Herkunft (Provenienz) waren. Diese Ergänzungen wurden nicht im Einzelnen gekennzeichnet, eine Rekonstruktion der Bestände im Hinblick auf ihre Herkunft (entsprechend dem heute üblichen Provenienzprinzip) wäre aufgrund der in der Regel noch erhaltenen Original-Aktendeckel theoretisch möglich. Bei dem Bestand Depot A handelt es sich somit um eine Art thematischen Sammelbestand, bei dem jedoch 90 % der Unterlagen dem Provenienzprinzip entsprechen. Die Laufzeit des Bestandes umfasst den Zeitraum von 1504 bis 1949, wobei der Schwerpunkt vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis Mitte der 1930er Jahre reicht. Die erhaltenen Unterlagen der um 1870 angelegte Verwaltungsregistratur der Stadt Stuttgart (Depot A) stellt zusammen mit der Bauregistratur (Depot B) den zentralen Aktenbestand zur Geschichte Stuttgarts bis ca. 1935 dar. Die ursprünglichen Registratursignaturen wurden im Archiv bis 2007 als Archivsignaturen weitestgehend beibehalten und das Signaturensystem für die im Archiv thematisch ergänzten Unterlagen (s.o.) bei Bedarf entsprechend erweitert. Aufbau des Bestandes Das Depot A umfasst die schon in der Registratur formierten Hauptgruppen A. Justiz-Verwaltung B. Regiminal-Verwaltung C. Polizei-Verwaltung D. Kirchenwesen E. Unterrichts- und Erziehungswesen F. Pflege der Geselligkeit und Unterhaltung G. Finanzverwaltung Es handelt sich dabei um Akten aller Tätigkeitsbereiche der Stadtverwaltung. Die Akten des Bestandes wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von Bruno Lenz geordnet und verzeichnet. Hierzu wurde die Akten in der Reihenfolge der Registratur mit den im Aktenplan vorgegebenen Registraturnummern und einem kurzen, dem Umschlag des jeweiligen Aktenbundes entnommenen Titel erfasst, ohne den Inhalt der Akte jedoch zu überprüfen. Ein genauerer Sach- und Personenindex mit Einzelheiten zu den Einheiten wurde 1969 von Robert Starnitzki fertig gestellt. Dieser ist im Lesesaal des Stadtarchivs einsehbar, er verweist jedoch auf die alten Signaturen. Bearbeitung des Bestandes 2006/2007 Das in 3 Bänden maschinenschriftlich vorliegende ursprüngliche Findbuch des Bestandes Depot A mit insgesamt 5530 Einheiten wurde von September 2006 bis Februar 2007 in die Verzeichnungssoftware Augias 8 von Gerd Lange unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden hierbei aufgelöst. Folgende Veränderungen wurden am Bestand vorgenommen: Neue Signaturen: In Vorbereitung auf die Übertragung der Findbücher wurden durch Volker Hauptfleisch die alten, im Archiv weiter genutzten Registratursignaturen, welche sich aus Groß- und Kleinbuchstaben und römischen und arabischen Ziffern zusammensetzten, in einfache, fortlaufende arabische Ziffern umsigniert in der Reihenfolge der alten Signaturen. Auf diese Art soll die Bestellung der Akten für den Benutzer vereinfacht und Verwechslungen vermieden werden. Die ursprünglichen Signaturen spiegelten den Aktenplan bzw. das Inhaltsverzeichnis (auch Klassifikation oder Systematik) des Bestandes mit seinen hierarchischen und logischen Stufen wider. Unterhalb dieser logischen Stufen wurden die Einheiten fortlaufend durchnummeriert in Bände (es handelte sich dabei jedoch nicht um gebundene Bände, sondern um eine weitere, logische Unterteilung), und darunter wiederum in einzelne Nummern, welche die eigentlichen, bestellbaren Einheiten darstellten. Beispiel: B I, 5, Bd. 1 Nr. 1 Vereinzelt ist die letzte Ebene (Nr.) durch Kleinbuchstaben noch in weitere Einheiten unterteilt. Durch die Umsignierung wurde so aus der Signatur B I, 5, Bd. 1, Nr. 1 die Signatur Nr. 770. Die alte Signatur wurde bei jeder Einheit vermerkt. Durch ein Versehen während der Umsignierung ist in der neuen Durchnummerierung eine Lücke von 100 Nummern entstanden. Die Nummern 1281, 2560 bis 2659 wurden nicht vergeben. Es schließt sich somit an die Nummer 2559 direkt die Nummer 2660 an. Die Nummer 5233 wurde ebenso nicht vergeben. Vereinzelt wurden Signaturen doppelt vergeben. Diesen Signaturen wurden Buchstaben angehängt, um sie jeweils eindeutig zu kennzeichnen (Beispiel: Nr. 1870 a und Nr. 1870 b). Diese Buchstabenanhänge verweisen somit nicht auf einen inhaltlichen Zusammenhang der Einheiten. Einheiten, welche erst nach den Kriegsverlusten auf andere Weise verloren gingen, wurden mit dem Hinweis "fehlt" gekennzeichnet, z.T. mit Datum der Feststellung des Fehlens. Sie werden weiterhin im Findbuch aufgeführt, um festzuhalten, welche Akten ursprünglich vorhanden waren. Bei der Umsignierung wurden in wenigen Fällen versehentlich auch Nummern für nicht mehr vorhandene Einheiten vergeben. Die Einheiten wurden während der Umsignierung zudem vermessen und der Umfang in cm angegeben (mit wenigen Ausnahmen). Die Einheiten Nr. 5535-5602 (alte Signaturen B IX, 1, Bd. 1, Nr. 10a, Reg. Nr. 1 bis B IX, 1, Bd. 1, Nr. 10a) folgen im Findbuch bereits nach der Nummer 2814. Überarbeitete Klassifikation: Die Klassifikation (Inhaltsverzeichnis, Systematik) wurde ihrerseits im gleichen Maße angepasst wie die Signaturen: statt Kombinationen von Buchstaben und Ziffern wurde ein hierarchisch aufgebautes, aus arabischen Ziffern bestehendes System angewandt. Aus dem Klassifikationspunkt C VIII 3 d aa wurde so zum Beispiel 03.08.03.04.01. Die Klassifikation bzw. das Inhaltsverzeichnis des Original-Findbuchs basiert auf dem Aktenplan der Verwaltungsregistratur. Im Anhangband des Bestandes sind alle ursprünglichen Klassifikationspunkte enthalten, im Inhaltsverzeichnis des vorliegenden Findbuchs wurden nur die Klassifikationspunkte aufgeführt, zu denen Unterlagen existieren. Nicht mehr vorhandene Unterlagen wurden durch Kriegseinwirkungen vernichtet. Die Klassifikationspunkte, die dadurch nicht mehr mit Einheiten belegt sind, sind ein wichtiger Hinweis darauf, welche Unterlagen einst in der Stadtverwaltung vorhanden waren. Insgesamt liegen zu mehr als der Hälfte der Klassifikationspunkte keine Unterlagen mehr vor. Der Klassifikationspunkt 01.03.03. Vormundschafts-, Nachlass- und Notariatswesen wurde während der Softwareeingabe durch weitere Unterpunkte ergänzt, da im Original-Findbuch durch Überschriften eine solche Aufteilung bereits vorgegeben war. Dezember 2008 Christina Wewer Siehe auch Bestand 13 Hauptaktei (genannt: Bürgermeisteramt), 1897-1945.

FA 1 / 11 · Akt(e) · 1906
Teil von Cameroon National Archives

Erwerb des Grundbesitzes für die Missionsstation Engelberg sowie dessen Übergabe an die missionseigene Firma Gesellschaft für Schulen, Bodenkultur und Handwerk mbH., Duala (Signatur unsicher), Mai 1914 Tiko-Plantagen (Signatur unsicher), 1909 - 1914

Gouvernement von Kamerun
Dezernat 1
Gliederung · 1842-1964
Teil von Stadtarchiv Hilden (Archivtektonik)

1842-1964, Findbuch 2: Haupt-, Personal- und Kulturamt Vorwort Findbuch 2 Bei der Eröffnung des Stadtarchivs am 1.9.1947 wurde geplant, die Aktenbestände durch geschichtliche Einschnitte zu kennzeichnen So sollte der "Bestand I" die Zeit von 1812 - 1861 (Bürgermeisterei Hilden), der "Bestand II" die Zeit von 1861 - 1918 (Stadt Hilden) und der "Bestand III" die Zeit von 1918 - 1945 umfassen. Es stellte sich jedoch schon sehr bald heraus, dass eine genaue Abgrenzung nach Daten nicht möglich war. Die einzelnen Bestände greifen zeitlich ineinander über. Während der Archivangestellte Willi Herwig (1947-1955) die Bestände I und II ordnete, gelangten die Akten des späteren Bestandes III in das Stadtarchiv. Dabei handelte es sich um eine kaum noch überschaubare Menge. Unter meinem Vorgänger, Herrn Dr. Wennig, zog das Archiv 1961 in die heutigen Räume um. Bei dieser Gelegenheit ergab sich, dass der "Bestand III" nur in der Planung existierte. Die Akten aus der Zeit von 1918 - 1945 wurden damals in großer Unordnung vorgefunden, so dass eine vollständige Neuordnung erforderlich war. Es kam hinzu, dass Willi Herwig die ursprünglich gehefteten Akten des Hauptamtes alle auseinander- geschnitten und mit einer Ordnung der losen Zettel begonnen hatte. Seine beiden Nachfolger, Wilhelm Joseph Sonnen (1955-1958) und Willi Röger (1958-1961) aber hatten sich um den "Bestand III" nicht weiter gekümmert. Bei der Fülle des Materials ordnete Herr Dr. Wennig (1961-1977) die Akten des "Bestandes III" zunächst einmal nach Dezernaten und Ämtern, um überhaupt zu einer Übersicht zu gelangen. Alsdann machte er sich daran, innerhalb der Ämter nach Sachgebieten zu sortieren. Erst danach konnte mit einer ersten Registratur begonnen werden. Dabei wiederum sollte er sich weisungsgemäß an die moderne Aktenordnung der Ämter anlehnen. Herr Dr. Wennig gab bei der Registratur der Akten des Amtes 1/10 drei Nullen vor, um damit die Oberinstanz (Reich und Staat) zu kennzeichnen. Die Mittelinstanz (Land, Provinz, Kreis) erhielt die Signatur 001", die Unterinstanz (Stadt) die "Signatur 002". Da nun aber die "Signatur 0" darüber hinaus auch noch "Verfassung und allgemeine Verwaltung" bedeutete, ergab sich, dass die "Akte Nr. 1" nun die komplizierte "Nr. 0000/1" trägt. Die vielen Nullen tragen zwar nicht gerade zur Übersichtlichkeit bei, aber eine nochmalige Änderung war unmöglich, weil bereits nach diesen Aktennummern zitiert wurde. Weitere Unterteilungen einzelner Akten sind durch Bindestrich und Zahl gekennzeichnet worden. So bedeutet "0000/5 = Nationalfeiern" und "0000/5-1 Nationalfeiern der Jahre 1920-1932". Auf die geschilderte Weise erstellte Herr Dr. Wennig ein "Aktenverzeichnis" des - Amtes 1/10, das sich in einem grünen Schnellhefter befand, Die Akten selbst wurden gebündelt und verschnürt in die Regale des Magazins gelegt. Bis zum Beginn des Jahres 1964 waren diese Arbeiten abgeschlossen. Eine Photographie mit einem Blick in das Hauptmagazin (Hildener Jahrbuch, Bd. 9, Seite 464) verdeutlicht das. Kaum waren die Akten "Bestand III, Amt 1/10" geordnet, da wurden Herrn Dr. Wennig schon Änderungen abverlangt- Herr Strangmeier, der damalige Beigeordnete, hatte während des 2. Weltkrieges "Gefallenen- Akten" zusammengestellt. Unter der Signatur „0005/10-1 bis 0005/10-6" befanden sich in Ordnern die städtischen Akten über die Gefallenen, Diese mussten nun dem "Bestand III" entnommen und in die "Sammlung Strangmeier" eingearbeitet werden. Die Unterlagen wurden alsdann in einem Holzschrank in der Archivbücherei aufbewahrt, wo sie freilich niemand vermutete. Auch die Ratsprotokolle und einige Niederschriften aus der Zeit von 1938 - 1943, unter der Signatur "0003/0-1“ im Aktenverzeichnis angegeben, wurden dem "Bestand III" entnommen und in einen Stahlschrank gelegt. Der Schrank steht im Vorraum zum Magazin. Die dort vor- gefundenen Protokolle wurden 1978/79 sämtlich zum "Bestand II a" zusammengefasst. Nach der damaligen Ordnung befanden sich die Akten "Bestand III, Dezernat I, Amt 10" in der Folge an drei verschiedenen Orten, nämlich im Schrank des Vorraumes, im Schrank der Bücherei und in den Regalen des Magazins. Da nun auch noch weitere Aktenablieferungen erfolgten gerieten die - Akten des Bestandes III in den Regalen mit den Neueingängen durcheinander. In diesem Zustand wurden sie von mir im Mai des Jahres 1977 vorgefunden. Am 30,11.1977 ließ ich ein erstes und am 19.1.1978 ein zweites Regal aus dem Ausweicharchiv holen und im hiesigen Magazin aufstellen. Als dann Herr Werner Rohm am 1.2.1978 seine Arbeit im Archiv aufnahm, gab ich ihm Anweisung, alle Aktenbündel mit der Aufschrift "Bestand III" in die neuen Regale zu legen, damit wir Ordnung erhielten. Die von Herrn Rohm vorsortierten und in Archivkartons verpackten Akten des "Bestandes III" mussten allerdings noch sämtlich überprüft werden. Mit diesen Arbeiten konnte ich erst im Dezember 1978 die Auszubildende, Frl. Gerda Hucklenbroich, betrauen, die mit den Akten des Amtes 1/10 begann und 69 Pakete (1-68, darunter die Pakete Nr. 57 und 57 a) durchsah. Bei dieser Gelegenheit konnten zahlreiche, bislang noch nirgendwo verzeichnete, aber hierhin gehörige Akten in den Bestand eingearbeitet werden. Gleichzeitig wurden die Akten der Gefallenen des 2. Weltkrieges wieder in den Bestand III eingegliedert; denn schließlich gehören sie zeitlich hierhin. Darüber hinaus wurden die Sammelakten Hildener Persönlichkeiten (Nr. 0005/11) und die Judenakten (Nr. 0005/13) vervollständigt. Dabei darf der Hinweis nicht fehlen, dass diese Akten erst beim Aufräumen gefunden worden waren. Die Akten der früheren "Personalabteilung" waren schon von Herrn Dr. Wennig unter der Nr. 0030 als zum Hauptamt gehörig verzeichnet worden. Wir haben es dabei belassen, weil die reinen "Personalakten" ganz anders registriert wurden. Im Januar 1979 war der Auszubildende, Herr Thomas Brand, im Archiv tätig. Er machte sich zunächst an die Überprüfung der Akten "Bestand III, Amt 1/11". Dazu ist die Vorgeschichte wissenswert: Herr Dr. Wennig schrieb in seinem "Aktenverzeichnis Amt I Hauptamt“ eine Vorbemerkung. Sie lautet: "Personalakten. Die Reihenfolge der hier verzeichneten Akten beruht auf einem älteren Verzeichnis, das ungefähr nach dem jeweiligen Dienstantritt geordnet ist. Da nur ein Teil dieser Personalakten ins Archiv abgegeben wurde, wurden sämtliche im Verzeichnis genannten Personalakten verkartet, aber nur die im Archiv tatsächlich vorhandenen in dieses Verzeichnis aufgenommen. Alle später noch ans Archiv abgelieferten Akten erscheinen mit ihrer alten Nummer und werden nach ihrer Nummerierung in den bereits vorhandenen Aktenbestand eingereiht". Tatsächlich fand ich bei meinem Dienstantritt im Archiv eine umfangreiche Kartei vor, in der sich Namen fanden, denen ein „H“ und eine Nummer beigegeben waren. Das "H" bedeutete "Hauptamt“ und verwies auf die hier in Frage stehenden Personalakten. Wir stellten sehr schnell fest, dass von vielen in der Kartei angegebenen Namen keine Personalakte vorhanden war, wie das ja auch von Herrn Dr. Wennig angegeben worden war. Leider wurde die Kartei nicht weitergeführt, wodurch sie unvollständig war. Da nun das "ältere Verzeichnis" gefunden wurde, lasse ich die dazugehörigen Karteikarten aus der Gesamtkartei aussortieren und Verzeichnis und Karten im Magazin zusammen ablegen. Thomas Brand hat die im Archiv vorhandenen Personalakten, nach Nummern geordnet, mit dem "Aktenverzeichnis" des Herrn Dr. Wennig verglichen und fehlende Nummern nachgetragen. Ab Nr. "H 681" waren alle Namen neu in die Liste aufzunehmen, was mit einem großen Zeitaufwand verbunden war. Die Akten füllen nun 36 Archivkartons (Paket 69 - 104). Nach Abschluss dieser Arbeiten befasste sich Herr Brand mit den Akten "Bestand III, Amt I/41". Hierfür hatte Herr Dr. Wennig im Januar 1962 ein "Aktenverzeichnis" angelegt und die "Kulturarbeit" mit der Kennziffer 300" versehen. Unterteilungen waren mit Kennziffer nebst Querstrich und Zahl versehen (z.B. 353/2 Hildener Jahrbuch), weitere Gliederungen mit Bindestrich und Zahl (z.B. 353/2-1 Hildener Jahrbuch 1936-1944). Heute fallen die "Kulturarbeitsakten" 11 Archivkartons (Nr. 105 - 115), wobei erwähnenswert ist, dass keine größeren Berichtigungen und Ergänzungen notwendig waren. Der "Bestand III, Dezernat I" ist nun endgültig geordnet und registriert. Für die Aktenbündel wurden insgesamt 116 Archivkartons benötigt. Diese haben alle die gleiche Höhe (20 cm) und sind durch grüne Aufkleber deutlich von den älteren Beständen unterschieden. Die ganze Anlage in den Regalen wirkt nun sauber, Übersichtlich und einheitlich. Die Akten dieses Bestandes aber umfassen die Jahre von 1842 - 1964. Alle Vorarbeiten von Herrn Dr. Wennig werden weiterhin im Paket 18 des “Bestandes I" aufbewahrt. ⇒ Das Register ist nur im Original-Findbuch einsehbar! Da sich an dem vorliegenden Bestand nichts mehr ändern wird, wird dem Findbuch das dringend erforderliche Register gleich angefügt. Dazu ist ein kurzer Hinweis notwendig; denn das Register muss, der Übersichtlichkeit wegen, aus zwei Teilen bestehen. Dabei wird Teil 1 die Stichworte für die Akten der Ämter 1/10 und I/41 beinhalten. Teil 2 wird ein reines Personenregister sein weil es ausschließlich auf die vorhandenen Personalakten des Amtes 1/11 verweist. Im Register gibt die erste Zahl die Seite im Findbuch, die zweite Zahl die Paketnummer an. Die Aktennummern mit den vielen Nullen zu übernehmen erwies sich als unzweckmäßig. Nur bei den Personalakten ist die „H-Nr." in Klammern zusätzlich angegeben. Ich danke Herrn Dr. Wennig für die Vorarbeiten und Herrn Rohm für die erste große Ordnung im Magazin. Diesen Leistungen stehen die enormen Registraturarbeiten von Frl. Hucklenbroich und Herrn Thomas Brand nicht nach. Für die maschinenschriftliche Abfassung des vorliegenden Findbuches danke ich meiner Mitarbeiterin, Frau Therese Holtschke. Beim Sortieren der Registerkarten war mir die Schülerin Manuela Gilles (Albert-Schweitzer-Schule; Schülerbetriebspraktikum) behilflich. Hilden, den 20. 3. 1979 Dr. Müller (Stadtarchivar)

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Sachthematisches Inventar, XX. HA, EM, 19 c1 Nr. 55, Bd. 2 · Akt(e) · 1376 Mai 1. Heilsberg
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Bl. 66r-v (pag. 125-126) 1376 Oktober 26. Heilsberg Bischof Heinrich [III.] von Ermland [Heinrich Sorbom] verleiht zum Nutzen der bischöflichen Tafel seinem leiblichen Bruder und Vogt [des Bistums Ermland] Johann [Sorbom] das 3½ bis 4 Hufen umfassende Waldstück zwischen den Feldmarken der Dörfer Polkeim und Siegfriedswalde für eine Mark Jahreszins als erblichen und ewigen Besitz zu Kulmischem Recht, befreit von bäuerlichen Diensten, damit Johann seinen vom Hof in Makohlen zu leistenden Kriegsdienst besser erfüllen kann. Actum in castro nostro Heilsberg [...]. Datum anno domini millesimo CCC° LXXVI°, vigesima sexta die mensis Octobris. Zeugen: Heinrich [von Paderborn] Propst des Domkapitels von Ermland; Nikolaus Grotkau (Grothkow) Propst des Kollegiatstifts [Allerheiligen] von Guttstadt; Johann [Unruh] (Inquietis) Kanoniker des Domkapitels von Ermland; Johann von Crossen; Kaspar von Baisen; Tilo Struben. Abschrift von C (von Adolph Wilhelm Heinrich Fischer, Kriminalrat und Archivar der Westpreußischen Regierung, 1805/06), GStA PK Berlin, XX. HA Hist. StA Königsberg, EM 19c I Nr. 55, Bd. 2, Bl. 66r-v (pag. 125-126), Nr. 41. Überschrift: Super 4 mansos nemoris nomine Frauenwaldt inter Pollikain et Seiverswalde. Am Ende die Unterschrift des Schreibers: Concordat cum suo originali, de quo fidem facio. (D). ; Die Vorlage der Abschrift (das "Grüne Privilegienbuch") befand sich bis 1945 im Hist. StA Kgb. unter der Signatur "Westpr. Fol. 113" (heutiger Standort unbekannt); Regesten: CdW, Bd. 3, S. 20, Nr. 27; Neitmann, Grünes Privilegienbuch, S. 35, Nr. 41 (nach D). - Erwähnt: Röhrich, Fürstbistum, S. 178; 21.10.2014 - ga - PrUB 7,1, Nr. Y0977f - D.

Druckvorschriften
4.5.12 · Gliederung
Teil von Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)

Druckvorschriften (DV) sind allgemeine Regelungen zur Ausführung bestimmter militärischer Dienste, die in zunehmendem Umfang seit dem 19. Jahrhundert von den Kriegsministerien und militärischen Kommando- und Verwaltungsstellen herausgegeben wurden. Der im Kriegsarchiv vorhandene Bestand an Druckvorschriften umfasst - bei einem zeitlichen Schwerpunkt von etwa 1880 bis 1919 - die Zeit vom 17. Jahrhundert bis in den Zweiten Weltkrieg und darf zumindest bundesweit als umfangreichste DV-Sammlung gelten. Sie enthält neben bayerischen und preußischen auch zahlreiche DV von den deutschen Kriegsgegnern sowie anderen deutschen und europäischen Ländern, sogar Einzelstücke aus Asien, Afrika und Amerika. Da es sich bei den DV um grundlegende Regelungen aus allen Bereichen des Militärs (Ausbildung, Rechtspflege, Armeeorganisation und -einteilung, Personalwesen, Fürsorge, Verwaltung und Wirtschaft, Waffenwesen etc.) handelt, kommt dieser Sammlung höchster Quellenwert als Ausgangspunkt und Basis v.a. militärhistorischer und kriegstechnischer Forschungen zu. Von den insgesamt ca. 19.500 Druckvorschriften wurden ca. 10.500 Stück im Frühjahr/Sommer 1960 von Archivrat Dr. Jaeger nach Sachbegriffen geordnet und systematisch verkartet. Während die Systematik alle 22 Teilbestände (siehe untenstehende Abkürzungsliste) übergreift, blieb die Aufstellung nach Provenienzen beibehalten. Die originale alfanummerische Signatur der Druckvorschriften gilt nach wie vor. Die als Findmittel dienende Kartei wurde im Rahmen eines von der DFG geförderten Projekts im Frühjahr 2014 unter Anleitung des Unterzeichneten retrokonvertiert. Umfassende Prüf- und Korrekturarbeiten leisteten Diplom-Archivarin (FH) Maria Stehr M.A. und der Unterzeichnete. Der Teilbestand "Österreich" (195 Druckvorschriften) war 2002/03 in Faust verzeichnet worden und wurde nun mit dem retrokonvertierten Bestand in Faust zusammengeführt. 9000 Druckvorschriften sind nach wie vor unverzeichnet, darunter - Österreich ausgenommen - alle Druckvorschriften anderer Länder. München, 24.10.2014 Johannes Moosdiele-Hitzler M.A. Archivrat Abkürzungen in der Sachgliederung: A: Alte Armee bis 1914 W: Erster Weltkrieg R: Reichswehr und Wehrmacht 1919-1945 Abkürzungen der Teilbestände: A. E. Bayerische außeretatmäßige Druckvorschriften A. S. V. Artillerie-Spezialvorschriften Bayer. I-XXXV Alte bayerische Druckvorschriften Bayer. geh. I-XV Alte bayerische geheime Druckvorschriften Bayer. DV Bayerische etatmäßige Druckvorschriften (teilweise auch nur "DV" abgekürzt) D Druckvorschriften des Reichs (nach dem Ersten Weltkrieg) D. E. Marine-Dienstvorschriften (bis Ende des Ersten Weltkriegs) Dg Druckvorschriften des Reichs (nach dem Ersten Weltkrieg) DS Druckvorschriften des Reichs (nach dem Ersten Weltkrieg) D. V. E. Preußische etatmäßige Druckvorschriften H. Dv. Heeresdienstvorschriften H. Dv. g Geheime Heeresdienstvorschriften J. E. Ingenieurtechnische Sondervorschriften L. Dv. Luftwaffe-Dienstvorschriften M. D. Marine-Dienstvorschriften (bis Ende des Ersten Weltkriegs) M. D. V. Marine-Dienstvorschriften (nach dem Ersten Weltkrieg) PD Polizei-Dienstvorschriften Preuß. I-XXXV Alte preußische Druckvorschriften Preuß. geh. I-XV Alte preußische geheime Druckvorschriften R Referatsvorschriften (teilweise auch "R. V." abgekürzt) T. D. V. E. Technische etatmäßige Dienstvorschriften

Eisenbahndirektion Würzburg (Bestand)
Staatsarchiv Würzburg , Eisenbahndirektion Würzburg · Bestand · 1907-1920
Teil von Staatsarchiv Würzburg (Archivtektonik)

Vorwort Eisenbahndirektion Würzburg: Im vorliegenden Findbuch werden 481 Archivalien verzeichnet, die aus den Abgaben Nr. 2/2003 (21.1.2003), 8/2013 (14.03.2013) und 13/2013 (27.06.2013) stammen. Die Akten wurden allesamt vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Würzburg abgegeben. Außerdem wurde durch das vorliegende Findbuch der seit 1999 existierende Bestand der Eisenbahndirektion Würzburg aufgelöst und neu verzeichnet. Behördengeschichte Das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts brachte mehrere Reformen in der Eisenbahnverwaltung mit sich. Auf zentralbehördlicher Ebene wurde 1904 ein bayerisches Verkehrsministerium gebildet. Dieses übernahm Kompetenzen einer Ministerialabteilung des Außenministeriums, welche unter anderem für die Eisenbahn, die Post und das Telegraphenwesen zuständig war. Am 1.7.1907 wurden die beiden Generaldirektionen der Staatseisenbahn und für Post- und Telegraphenwesen aufgelöst und deren Kompetenzen ebenfalls dem Verkehrsministerium einverleibt. Das Verkehrsministerium bestand in dieser Form bis zum Jahr 1920, als die Eisenbahnverwaltung auf das Deutsche Reich überging. Ebenfalls im Jahr 1907 wurden die bisherigen 10 Eisenbahnbetriebsdirektionen (Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg) aufgelöst und neue Eisenbahndirektionen in Augsburg, München, Regensburg, Nürnberg und Würzburg geschaffen (vgl. GVBl. 1906, S. 871). Die Sprengelaufteilung erfolgte nicht flächig gemäß der Kreiseinteilung des bayerischen Staatsgebiets, sondern wurde entlang der Streckenführung des Eisenbahnnetztes durchgeführt. Diese erfolgte per Gesetz am 28.03.1907 (vgl. GVBl. 1907, S. 213). Ludwighafen am Rhein hatte ebenfalls eine Eisenbahndirektion. Deren Zuständigkeit wurde jedoch durch den Rheinkreis beschränkt. Der Sprengel der Eisenbahndirektion Würzburg umfasste große Teile Unterfrankens, reichte jedoch durch ganz West-Mittelfranken bis nach Nördlingen im Regierungsbezirk Schwaben. In Hanns Hubert Hofmann/Hermann Hemmerich, Unterfranken, Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reichs 1814-1980, zeigt die Karte Nr. 40 den gesamten Zuständigkeitsbereich der Eisenbahndirektion Würzburg. Die Novemberrevolution 1918 hatte zunächst keinen Einfluss auf die Struktur der Eisenbahndirektionen. Natürlich wurde seit 1918 auf den Zusatz "königlich" verzichtet. Erst durch den Staatsvertrag vom 30.04.1920 zwischen Bayern und dem Deutschen Reich ging die Eisenbahnverwaltung in die Zuständigkeit des Reichs über. Aus diesem Grund endet damit die Überlieferung der bayerischen Eisenbahndirektion Würzburg. Die bayerische Verwaltungsstruktur wurde jedoch in gleicher Form durch das Reichsverkehrsministerium weitergeführt. Bestandsgeschichte: Gemäß einem Erlass vom 24. Januar 1908 wurden die Akten des Ministeriums für Verkehrsangelegenheiten dem Eisenbahnmuseum in Nürnberg übereignet. Nach der endgültigen Auflösung der bayerischen Verwaltung der Eisenbahn im Jahr 1933 kamen noch die Akten der Mittel- und Unterbehörden hinzu. Der gesamte Bestand der üblicherweise "Verkehrsarchiv" genannten Überlieferung von ca. 60.000 Akten beim Eisenbahnmuseum Nürnberg wurde im Jahr 1992 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen. Dort wurden die Akten gemäß ihrer Provenienz analysiert und bis zum Sommer 2013 abschließend gemäß den Zuständigkeiten an die Staatsarchive aufgeteilt. Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze: Der vorliegende Bestand wurde gemäß dem Aktenplan von 1924 strukturiert. Dieser wird beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv unter der Signatur "Ehem. Verkehrsarchiv, Deutsche Reichsbahngesellschaft Gruppenverwaltung Bayern, Nr. 11233" verwahrt. Der Aktenplan war wohl durchgängig von 1907 bis 1931 in Gebrauch. Es handelt sich um einen rein alphabetischen Aktenplan. Insgesamt sind 21 Hauptgruppen aufgelistet. Darunter bestehen noch jeweils mehrere Gruppen und ggf. Untergruppen. Aktenzeichen, zu denen keine Akten vorgefunden wurden, sind im Inhaltsverzeichnis des Findbuchs nicht aufgeführt. Der Aktenplan wurde um drei Gliederungspunkte erweitert. Dabei handelt es sich um die Aktenzeichen KrA, KrP und KrB. Die Buchstaben A, P und B weisen auf den gleichen Themenkomplex hin, wie er bereits auch an anderer Stelle des Aktenplans behandelt wurde. Die Erweiterung Kr lässt sich mit "Kriegsmaßnahmen" auflösen. Damit ist ein direkter Bezug zum ersten Weltkrieg und dessen Abwicklung zum Ausdruck gebracht. Kopien des oben näher bezeichneten Aktenplans lassen sich in der Papierablage zum DMS in der Kanzlei des Staatsarchivs Würzburg unter dem Aktenzeichen 2001-2 finden. Auf den Akten waren Aufkleber festzustellen, auf denen vermerkt wurde, dass der entsprechende Akt 1931 abgeschlossen wurde. Dies lässt auf eine durchgängige Behörden- und Registraturtätigkeit zwischen 1907 und 1931 schließen. Die Bayerische Archivverwaltung ist für die Überlieferung der Personalakten von Eisenbahnbeamten bis zum 31.03.1920 zuständig. Allerdings wurden auch Personalakten übernommen, die wesentlich später abgeschlossen worden sind, übernommen. Als Grundlage der Provenienzzuweisung wurde die letzte Beschäftigungsbehörde zum Zeitpunkt der Pensionierung gewählt. In der Abgabe des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus dem Jahr 2003 wurde diese ungewöhnlich anmutende Provenienzzuweisung weiter durchgesetzt. So lassen sich im vorliegenden Findbuch auch Personalakten finden, die als Provenienzen die Reichs-/Bundesbahndirektionen Augsburg, München und Nürnberg aufweisen. Die jüngeren Abgaben aus dem Jahr 2013 folgten nicht mehr diesem Prinzip sondern wurden auf die übliche Weise provenienzmäßig aufgeteilt. Da das Verkehrsarchiv in älteren Publikationen des Öfteren zitiert wurde, sind die alten Signaturen, wie sie beim Eisenbahnmuseum in Nürnberg gebraucht wurden, bei jeder Verzeichnungseinheit angegeben. Johannes Stoiber

Enzyklopädien (Bestand)
Stadtarchiv Hof, ENZ · Bestand
Teil von Stadtarchiv Hof (Archivtektonik)
  • Signatur des Bestandes: ENZ - Bezeichnung des Bestandes: Entyklopädien - Umfang des Bestandes: 12 Regalmeter - Findmittel: Findbuch - Beschreibung des Bestandes (wesentliche Inhalte mit Angabe der Laufzeit): Enzyklopädien, 1830 – 1996 - Angaben zur Bestandsgeschichte: Teils Geschenke an das Stadtarchiv, teils Nachlässe von Schulen und der Stadtbücherei Hof, teils Ankäufe und Leihgaben. - rechtliche Verhältnisse (Leihvertrag, Sperrfristen): Eigentum des Stadtarchivs Hof mit folgender Ausnahme: Nr. 216 - 244 sind Leihgaben von Stephan und Matthias Hoermann, Hof. Keine Sperrfristen. - Hinweis auf weitere einschlägige Bestände: In der Ratsbibliothek und der Handbibliothek (4° A, 8° A) befinden sich weitere Enzyklopädien. Siehe den OPAC der Fachhochschule Hof. - Bearbeiter des Bestandes (mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes): Dr. Kluge, 1994 (Ersterfassung)
FA 1 / 78 · Akt(e) · 1886 - 1889
Teil von Cameroon National Archives

Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Expedition Rogozinski und Janikowski: Ausweisung bzw. Festnahme des polnischen Reisenden Stanislaus von Scholz-Rogozinski und Verbot der Erforschung des Schutzgebietes durch den polnischen Reisenden Janikowski und Genossen. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 13.2.1887 [fol. 4] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Dienstreisen.- Kanzler von Puttkamer: Abo-Gebiet, Februar 1887 [fol. 9 - 10] Njong-Expedition (Kund – Tappenbeck - Dr. Weissenborn). - Gerichtsverhandlung gegen verschiedene Häuptlinge des Batanga- und Kribi-Gebietes wegen Behinderung, November 1887 [fol. 82 - 86] Schutztruppe für Kamerun. - 1. Kompanie. - Besetzung der Station Garua. - Erlass des Auswärtigen Amtes , (Signatur unsicher), 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Njong-Expedition (Kund – Tappenbeck - Dr. Weissenborn). - Scheitern der Expedition. - Berichte, April 1888 [fol. 132, 141] Flottille. - Beschaffung eines Regierungsflußdampfers. - Projekt, 1888 [fol. 142 - 282] Einzelfälle. - Weissenborn, Dr. - Ableben am 21.2.1889 in Duala und Beisetzung, 1889 [fol. 294 - 303] Einzelfälle. - Tappenbeck, Hans, Leutnant. - Ableben in Duala am 26.7.1889, 1889 [fol. 311] Forschungsstation im Kamerungebiet (Hauptmann Kund). - Errichtung und Auflösung der Station, 1888 - 1889 Njong-Expedition (Kund – Tappenbeck - Dr. Weissenborn). - Vorbereitung, Durchführung und Auflösung, 1887 - 1889

Gouvernement von Kamerun
F6 - Fotosammlung Steiger (Bestand)
Kreisarchiv Kleve, KA Kle F6 · Sammlung · 1895-1951
Teil von Kreisarchiv Kleve (Archivtektonik)

Der fotografische Nachlass des Moerser Fotografen Ewald Steiger wurde zu großen Teilen zwischen den Archiven der Kreise Wesel und Kleve nach Ortsbetreffen geteilt. Die Fotos zeigen die Landschaft, Bauten und besondere Ereignisse auf dem Gebiet des heutigen Kreises Kleve in hervorragender fotografischer Qualität. Es liegen Abzüge von großformatigen Glasplattennegativen vor. Die Gliederung richtet sich nach den Signaturen mit denen Steiger seine Negative beschriftet hat. Dies ist in den Meisten Fällen eine Ortsangabe. Die Beschreibungen der Fotos sind nach der vegebenen Signatur sortiert. Es können Signaturen fehlen. Eine Bildvorschau wurde aus technischen und arbeitsorganisatorischen Gründen nicht in das Portal eingebunden. Die interne Suche im Kreisarchiv Kleve beinhaltet jedoch auch Vorschaubilder und weitere Informationen über die Fotos. Dabei kann intern auch bestandsübergreifend mittels Volltextsuche und Orts-, Gebäude-, Personen- und Sachindex gesucht werden.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 G 2 · Sammlung · 1937-1939
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte: Mitte der 1930er Jahre entstand im Heeresarchiv Stuttgart der Plan, ein Bildarchiv aller Offiziere und Beamten des ehemaligen XIII. und XIV. Armeekorps zu erstellen. Zur Vervollständigung der personenbezogenen Daten wurde den noch lebenden Offizieren bzw. ihren Familien ein ausgearbeiteter Fragebogen zugesandt. Im Bestand sind die eingesandten Bilder, die Fragebögen und weitere Schriftstücke (teilweise mit Lebensläufen) der Beamten und Offiziere des XIV. Armeekorps überliefert. Zudem wurde der Bestand mit Bildern anderer Herkunft angereichert. Bearbeitung: Wenn möglich, wurden im jeweiligen Bemerkungsfeld die Signaturen der zugehörigen Personalakten bzw. Ranglisten ergänzt.