Justiz

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      Justiz

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        Amtsgericht Ludwigsburg (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 281 I · Bestand · 1806-1943 (Vorakten ab 1799)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Als in den Jahren 1947/48 die Akte der Justizbehörden von Dr. jur. Alfons Bogenrieder geordnet und verzeichnet wurden, umfasste der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg nur 5 Büschel, die jetzigen Nr. Z 297-301, die im Jahr 1893 über die Archivdirektion dem Staatsfilialarchiv übergeben worden waren. Bei der Ordnung wurden jedoch auch die Akten des Stadtgerichts Ludwigsburg von 1806-1819 (jetzige Nr. Z 101-296), die im August 1942 von dem Archivpfleger des Kreises Ludwigsburg an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden waren, zu dem Bestand Amtsgericht Ludwigsburg gelegt. Das Stadtgericht Ludwigsburg (Bestand A 372a), das vor 1806 Zivilgericht I. Instanz für die Stadt, Zivilberufungsinstanz und Kriminalgericht I. Instanz für das Amt Ludwigsburg war, erhielt zwar im Königreich eine veränderte Zuständigkeit (vgl. Wintterlin, Behördenorganisation Bd. I S. 56, 202 ff.). Seiner Struktur und verfassungsrechtlichen Stellung nach unterschied es sich jedoch wesentlich von dem Amtsgericht Ludwigsburg, das erst durch die Gerichtsorganisationsgesetze (IV. Edikt über die Rechtspflege in den unteren Instanzen vom 31. Dez.1818) ins Leben trat. Dessen ungeachtet wurden die Akten des Stadtgerichts bei dem vorliegenden Bestand belassen, weil auf diese Weise die Kontinuität der Entwicklung nach 1806 noch gewahrt werden konnte, andererseits dies Akten sich in der Systematischen Gesamtübersicht der Bestände schlecht einreihen ließen. Zu den vorgenannten Akten kamen dann am 9. Febr. und 7. Okt.1954 zwei Ablieferungen des Amtsgerichts Ludwigsburg an das Staatsarchiv. Dies machte eine Neubearbeitung des ganzen Bestandes erforderlich, die 1954/55 von K. Lenth zunächst unter Leitung von Oberarchivrat Dr. Grube, dann von Staatsarchivrat Dr. Stemmler durchgeführt wurde. Die beim Amtsgericht Ludwigsburg liegenden archivreifen Akten, die trotz dort bereits vorgenommener Ausscheidungen noch sehr umfangreich waren, sind nur in Auswahl aus den verschiedenen Rechtsgebieten übernommen worden. Für die Auswahl waren die von der Staatl. Archivverwaltung für das Justizministerium ausgearbeiteten Richtlinien über die Aktenausscheidung bei den Justizbehörden (vgl. Die Justiz 1955, S. 123.) maßgebend. Einzelne der abgelieferten Vorgänge sind unvollständig, da ein Teil der Akten vom Amtsgericht bereits ausgeschieden worden war. Die Gliederung des Bestandes in dem vorliegenden Repertorium folgte im wesentlichen den "Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für Akten, Register und Urkunden bei den Justizbehörden" von 1953. Der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg wurde als erster in der Reihe der 1954 angelaufenen Ablieferungen der Amtsgerichte bearbeitet. Um auch für die Verzeichnung und Ausscheidung der Akten von den übrigen Amtsgerichten Richtlinien zu erhalten, wurde über die bei der Ordnung und Verzeichnung des vorliegenden Bestandes gemachten Erfahrungen von K. Lenth ein Erfahrungsbericht verfasst (vgl. Kanzleiakten Qu. 262/1955). Der Bestand umfaßt 572 Büschel in 13 lfd. m. Ludwigsburg, April 1955 Nachtrag: Bd 51-68: Zugang 1996/63 vom Amtsgericht Ludwigsburg Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) und Z (für Zivilsachen). Zur Bestellung der übrigen Archivalien ist lediglich die Bestellnummer erforderlich.

        Archivalie - Akte
        I/MV 0858 · Akt(e) · 1928-01-01 - 1928-12-31
        Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

        description: Enthält:u.a.: Strümpell: "Geschichte Kameruns", Bl. 2 ff., "Auszug aus v. Puttkamer (Gouverneurssachen in Ka[merun]).", Bl. 31 ff., "Bestrafung Bueas 18.11.[18]91", (o.D.), Bl. 38 ff., "Aus einem Bericht des Obersten Brisset ...", (1928), Bl. 43, und "Prlt v. Stetten ...", (o.D.), Bl. 50.

        Archivalie - Akte

        description: Enthält:u.a.: Strümpell: "Aus Historical Notes on the Yola Fulanis.", Bl. 14, "Geschichte der Schutztruppe", Bl. 21 ff., "Organisation ...", Bl. 27 ff., "Ramsay Expedition", Bl. 41, und "Bestrafung der Batanga. (Mai [18]89)", (o.D.), Bl. 46.

        Bezirksamt/Landratsamt Laufen (Abg. 1959-1977)
        Bestand · 1804-1970
        Teil von Staatsarchiv München (Archivtektonik)

        Die nachstehend verzeichneten Akten wurden vom Landratsamt Laufen in den Jahren 1959 (1827 Akten), 1962 (720 Akten), 1966 (280 Akten), 1972 (12 Akten), 1976 (ca. 40 lfd. Meter) und 1977 (1 Akt) an das Staatsarchiv München abgegeben. Die Verzeichnung besorgten verschiedene Bearbeiter, darunter die Archivassistentenanwärter des Kurses 1975/1977, die in den Monaten Juni bis September 1976 unter der Leitung von Archivoberinspektor Klaus Fischer die Bearbeitung der Abgaben 1962 und 1976 als Übungsarbeit im Rahmen der praktischen Ausbildung am Staatsarchiv München übernahmen. Nachdem für die ältere Abgabe nur ein summarisches Verzeichnis, für die jüngere Abgabe überhaupt kein Verzeichnis vorhanden gewesen war, wurden beide Abgaben zusammengefasst und völlig neu bearbeitet. Die anschließende Neuordnung in sachlich zusammenhängende Gruppen orientierte sich im allgemeinen am Einheitsaktenplan, weicht jedoch auch davon ab, wenn es die Gegebenheit notwendig machte. Nicht archiviert, sondern vernichtet wurden folgende Aktengruppen: Impflisten, Zuschüsse für Drainage-Arbeiten der Landwirte, staatliche Rechnungsprüfung. In einem weiteren Arbeitsschritt wurden dann die Verzeichnungdaten der einzelnen Abgaben von Archivoberinspektor Anton Grau Ende der 1970er Jahre in einem gemeinsamen Repertorienband zusammengefasst. Im Rahmen eines Retrokonversionsprojekts im Jahr 2015 wurde dieses analog vorliegende Bandrepertorium schließlich unverändert digitalisiert.

        Generalgouvernement Berg, 1813-1816 (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 141.02.00 · Bestand · 181-1915
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

        Vorbemerkung 1. Die Klassifikation wurde auf bei der Retrokonversion eine rein numerische Klassifikation umgestellt. Die Angaben zur Klassifikation im Inhaltsverzeichnis weichen von den diesbezüglichen Angaben innerhalb der Verzeichnungseinheiten ab. Übernommen wurde die Klassifikation innerhalb des Findbuchteils Verzeichnungseinheiten. Da der Bestand in der Forschung bislang nur vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit gefunden hat, wurde auf die Aufnahme der Altsignaturen verzichtet. Ggf. muß anhand des alten Findbuchs nachgesehen werden, das beim Bestand liegt. 2. Der frühere Punkt 19 (altes Findbuch, S.359ff.): Gerichte in Düsseldorf (Kassationshof, Appellationshof, Kriminalgerichtshof, Kreisgericht (Tribunal 1. Instanz), Notariatskammern und Friedensgericht Ratingen) wurde – bis auf eine Akte des Kreisgerichts Düsseldorf (siehe unter 16.1.) – in das Zweigarchiv Kalkum abgegeben (altes Findbuch, Anmerkung S.1 von Fr. Dr. Joester vom 28.8. 1974). 3. Es befindet sich als unverzeichneter Rest ein Karton am Lagerungsende des Bestandes („Irrläufer“ aus Akten des Generalgouvernements). Sie müssen an anderer Stelle untergebracht bzw. ein eigener Titel gebildet werden. Eine Mappe ist voridentifiziert. Sie liegen nach Hinweis von Frau Dr. Joester nach den Akten sortiert, aus denen sie entnommen wurden und zwar von unten nach oben sortiert. 4. Das Literaturverzeichnis wurde ergänzt. Dr. Richter, 11.9. 2006

        Gerichtsgebührentarif für Europäer
        FA 3 / 14 · Akt(e) · 1897
        Teil von Cameroon National Archives

        Bezirksgericht Victoria. - Auflösung des Bezirksgerichts – Verzeichnis der am 1.7.1910 an das Bezirksgericht Duala übersandten Akten aus den Jahren 1899 - 1910, 1910

        Bezirksgericht Duala
        Gesandtschaft Hamburg nach 1807 (Bestand)
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Hamburg · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Behördengeschichte Die Gesandtschaft in Hamburg gehörte zu den wichtigsten diplomatischen Vertretungen Preußens in Deutschland. Ihre Bedeutung lag vor allem auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik sowie der Schifffahrt. Besondere Akzente wurden dabei durch die wirtschaftsgeografische Lage des gesandtschaftlichen Zuständigkeitsbereiches als Ausgangsbasis des deutschen Überseehandels und als Endpunkt der wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen Elbe und Weser gesetzt. Die Gesandtschaft erlangte noch eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Kolonialpolitik. Die Entwicklung der Zuständigkeit der Gesandtschaft Hamburg ist recht kompliziert, doch bleibt festzuhalten, dass in der Regel die drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie die beiden Mecklenburg zum Gesandtschaftsbereich gehörten. Vom Tilsiter Frieden 1807 bis zur Annexion der Hansestädte und Oldenburgs durch Frankreich im Dezember 1810 erstreckte sich die Zuständigkeit der Mission außer auf die genannten Staaten auch auf Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Nach der durch die französische Annexion der deutschen Nordseeküste bedingten Auflösung der Hamburger Gesandtschaft 1810 wurden die diplomatischen Kontakte Preußens zu Mecklenburg, gebunden an die Person des bisherigen Gesandten in Hamburg, im Wesentlichen von der Gesandtschaft in Dresden wahrgenommen. Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die Gesandtschaft neu gegründet und erhielt einen großen Zuständigkeitsbereich, der sich außer auf die Hansestädte und Mecklenburg auch auf Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold erstreckte. 1832 wurden die Vertretungen bei Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold von der Gesandtschaft Kassel übernommen. 1837 wurde Oldenburg in den Bereich der neugegründeten Mission in Hannover einbezogen. Der somit auf die Hansestädte und Mecklenburg verengte Zuständigkeitsbereich blieb bis zur Auflösung der Gesandtschaft Hamburg, die am 31. März 1920 erfolgte, konstant. Missionschefs 1804 - 1811 Grote, Graf August Otto von 1814 - 1830 1830 - 1832 Maltzan, Mortimer von 1832 - 1848 Haenlein, Johann Christian Ferdinand Louis von 1848 - 1859 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1859 - 1867 Richthofen, Freiherr Emil Carl Heinrich von 1867 - 1869 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1869 - 1872 Magnus, Anton von 1872 - 1875 Rosenberg, Freiherr Adalbert von 1875 - 1885 Wentzel, Robert Albrecht Friedrich Otto von 1885 - 1890 Kusserow, Heinrich von 1890 - 1894 Thielmann, Freiherr Max von 1894 - 1895 Kiderlen-Waechter, Alfred von 1895 - 1898 Wallwitz, Graf Nikolaus von 1898 - 1902 Metternich, Graf Paul von 1902 - 1907 Tschirschky und Boegendorff, Heinrich Leonhard von 1907 - 1908 Heyking, Freiherr Edmund von 1908 - 1915 Bülow, Gustav Adolf von 1915 - 1920 Quadt von Wyckradt und Isny, Albert Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand setzte sich aus fünf Registratur- bzw. Abgabeschichten (A-E) zusammen, die zwischen 1834 und 1940 ins Archiv gelangten. 1840 wurde für die Gruppe A ein Findbuch angelegt, in das auch die weiteren Abgabeschichten eingetragen wurden. Die Akzessionen Nr. 8042 bis 8168 wurden im Januar 1870 zu Gruppen zusammengefasst, ein Teil als wertlos klassifiziert (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 33). Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand Rep. 81 Hamburg in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck ausgelagert und zu Kriegsende in die Sowjetunion gebracht. Im Jahre 1955 erfolgte seine Rückführung in das Zentrale Staatsarchiv nach Merseburg. Der Bestand wurde in den Teil vor 1807 und den Teil nach 1807 getrennt. Letzterer Teil 1968 von Joachim Nossol neu verzeichnet und 1969 unter Anleitung Dr. Joachim Lehmann und Roswitha Nagel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Die unterste Gliederungsstufe ist chronologisch - unter Wahrung sachlicher Zusammenhänge - gereiht. Die redaktionellen Arbeiten besorgte die Archivarin Maria Lehmann, das Findbuch schrieb Magdalena Sabor. Die Institutionsgeschichte wurde von Dr. Joachim Lehman verfasst. Im Zuge der Neuverzeichnung des Bestands I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover wurde eine Akte aufgefunden, die provenienzmäßig in den Bestand der Gesandtschaft Hamburg gehört (Altsignatur Rep. 81 Hannover B 4 a). Der Bestand Gesandtschaft Hamburg umfasst insgesamt 1.350 Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920. Merseburg, im Juni 1981 gez. Nagel überarbeitet Berlin, im Februar 2011 gez. Dr. Puppel letzte vergebene Nummer: ____ zu bestellen: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hamburg zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate nach 1807, Gesandtschaft Hamburg Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Handelsregister (Bestand)
        Staatsarchiv Hamburg, 231-3 · Bestand · 1836-1908
        Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

        Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.

        Kreis Bochum, Landratsamt (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, B 453 · Bestand · 1711-1932
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

        Der Kreis Bochum ist 1817 gebildet und 1884/85, um die Landkreise Gelsenkirchen und Hattingen verkleinert, in Stadt- und Landkreis Bochum geteilt worden. Nach Aufhebung des Landkreises im Jahre 1929 wurde dieser den Stadtkreisen Bochum, Witten, Herne und Dortmund zugeteilt. Der bei der Neuverzeichnung 199 Nummern umfassende Bestand gelangte 1888 (116 Akten) in das Staatsarchiv. 1908 kam eine Akte hinzu. Woher die restlichen Akten stammen, ließ sich nicht feststellen. Der weitaus größte Teil der landrätlichen Registratur und des Kreisausschusses befindet sich im Stadtarchiv Bochum. Die laufenden Nummern 153 bis 1962 sind 1955 an die Stadt Witten abgegeben worden. Weitere Akten des Landkreises lagern in den Stadtarchiven Gelsenkirchen und Witten (Aufstellung siehe altes Repertorium). Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten 47, 117a, 121a und 128a als fehlend festgestellt. Nicht belegt sind die Nummern 37 und 96. Die Neuverzeichnung nahmen im Wesentlichen die Referendare Dr. Becker, Dr. Fleckenstein, Hoen, Dr. Ostrowitzki, Dr. Prell und Dr. Uhde vor. Münster, im Januar 1994 H. Müller Die Akten Nr. 187 - 192 stammen aus dem Zgg. 120/2010 des Polizeipräsidiums Bochum. Sie sind unter dem Klassifikationspunkt 7. Polizei verzeichnet. Schraven, Januar 2011 Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakter für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de

        Staatsministerium Dessau 2 (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 107 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1837 - 1865
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet. Nach dem Aussterben der Herzöge von Anhalt-Bernburg fusionierte das Staatsministerium Dessau mit dem Staatsministerium Bernburg am 13. September 1863 zum Staatsministerium Dessau. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Bestandsinformationen: Die Akten wurden zunächst beim Staatsministerium Dessau 3 als "Aktenrepertorium Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums D" verwahrt und am Ende des 19. Jahrhunderts an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 7 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 3