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Albrecht, Kurd [d.i. Kurt] (1884 - 1964) [Maler];
Signatur: Kurd Albrecht; unten links Aufschrift: "Kurd Albrecht: Grootfontein 1904"; Rückseite Spannrahmen Aufkleber: " Wasserstoffballons und Drachen als Antennenersatz // Deutsche Schutzgebiete in Afrika // um 1904"; Rückseite Schild: "Funkversuche in Afrika um 1900 // Kurd Albrecht"; Vorderseite Aufkleber: "Nr. 545: Funkversuche in Groot- // fontain 1904 // von Albrecht"; Rückseite
Vogel, Hugo (1855 - 1934) [Maler];
Signatur: Hugo Vogel / 1926; unten rechts
Bestandsbeschreibung: Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim (vor 1945) Umfang: 307 Archivkartons + 2 lfm Amtsbücher (= 2538 Verzeichnungseinheiten = 49 lfm) Laufzeit: 1445 - 1945 Das Vorwort zu vorliegendem Bestand Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim (bis 1945) - des Stadtarchivs Worms soll einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Registratur- und Archivmaterials zum einen zur Zeit seiner Verwahrung in der Bürgermeistei Herrnsheim ge-ben, zum anderen seit seiner Übernahme durch die Stadt Worms. Im Anschluss daran wird die Verzeichnungsarbeit erläutert, dabei auf Besonderheiten sowie ergänzende Bestände hinge-wiesen. Ein kurzer Abriss zur Ortsgeschichte wird im Wortlaut der Beständeübersicht des Stadtar-chivs Worms vorweg geschickt, Literaturangaben zur Vertiefung der Informationen zur Orts-geschichte finden sich als Anhang zu diesem Vorwort. I. Zur Ortsgeschichte Ca. vier km nordwestlich von Worms gelegen; erstmals urkundlich erwähnt 771; nachdem die Kämmerer von Worms (gen. von Dalberg, reichsritterliche Familie) ihren Besitz im Ort im-mer weiter vergrößert und ihre Rechte ausgebaut hatten, erhielten sie ihn 1375 zum Lehen (faktische Herrschaft in Dorf, Markt und Gericht); Philipp Kämmerer von Worms machte den Ort zu seiner Residenz: um 1460 Bau einer Burg an der Stelle des heutigen Schlosses, zur selben Zeit Ortsbefestigung; 1470-92 Umbau einer Kapelle der Pfarrkirche St. Peter (mit zahl-rechen Altären, Patronat: Stift St. Cyriakus/Neuhausen) zur Familiengrablege (somit Situation einer kleinen Residenz, die baulich bis heute gut ablesbar ist); 1581 Einführung der Reforma-tion durch Kurpfalz, 1635 weitgehende Einäscherung des Ortes, dalbergische Ortsherrschaft bis zum Ende des Alten Reiches; um 1900 ca. 2100 Einwohner; 1798-1814 französische Herrschaft, ab 1816 Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen; 1816 Kanton Pfeddersheim, 1835 Kreis Worms, 1848 Regierungsbezirk Mainz, 1850 Regierungsbezirk Worms, 1852 - 1942 Kreis Worms; Eingemeindung nach Worms zum 1.4.1942. II. Gemeinderegistratur und -archiv Im Jahr 1826 wurde gemäß Regierungserlass vom 25.7.1826 ein Verzeichnis über die im Ar-chiv Herrnsheim vorhandenen Gesetz-Sammlungen, Verordnungen und Instruktionen er-stellt. Neu ausgestattet wurde das Archiv 1830/31 im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gemeindehauses. Es wurden neue Möbel in Auftrag gegeben und gefertigt u.a. ein Registraturschrank für das Archiv, ein weiterer für das Bürgermeisterei-Büro. Auch die Quit-tung der Wwe. Ph. Ch. Schöneck aus Worms vom 20.4.1831 über 12 Gulden und 19 Kreuzer für die Reparatur von 28 Steilkartons für das Bürgermeisterei-Archiv in Herrnsheim gibt ei-nen Einblick in die Aktenaufbewahrung in Herrnsheim. In Bezug auf die Aktenführung erging am 30. Oktober 1830 ein Rundschreiben an alle Bür-germeistereien der Provinz, betreffend "Das Ordnen der Gemeinde-Archive der Provinz". Es wird gefordert, dass die Amtspapiere nach genannten Rubriken sortiert, die Akten bis 1830 chronologisch nach Gegenständen geordnet, dann in Kartons oder Schränken in verschlosse-nen Lokalen aufbewahrt werden. Letzteren Maßgaben wurde - wie oben ausgeführt - bei der Neueinrichtung des Gemeindehauses entsprochen. Jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres sollen laut Rundschreiben alle Eingänge beigeheftet und die Sammlung vervollständigt sein. Am 27. März 1838 wurde im Auftrag des Kreisrats Herr Völcker mit der Revision der Ge-meinderegistratur in Herrnsheim beauftragt. Er sollte gemäß Registraturplan für die Bürger-meister die Unterlagen vor Ort sichten und ordnen und nur dann seine Gebühren erhalten, wenn er diese Arbeit vorschriftmäßig erledigt hat. Offensichtlich war dies nicht der Fall, denn am 26. Juli 1838 beauftragte Kreisrat Staedel Herrn Peth aus Bermersheim mit der Ord-nung der Gemeinderegistratur in Herrnsheim. Ein weiteres Inventar, das nun auch den Aktenbestand berücksichtigt, wurde für die Gemein-de Herrnsheim - vermutlich zwischen 1905 und 1910 zur Wertermittlung für Versicherungs-zwecke - angelegt. In der Obhut des Bürgermeisters befanden sich ein Archivschrank, zwei große Aktenschränke, ein kleiner Aktenschrank sowie eine alte Aktenkiste. Neben Amts- und Gesetzblättern, verschiedenen Verordnungen, Handbüchern und Fachliteratur werden zu den Registraturplangruppen I - XXVI zunächst 56 Faszikel, deren Wert nicht zu ermitteln war, aufgelistet. Nachfolgend werden zahlreiche Faszikel sowohl mit Angaben betr. Zuordnung zum Registraturplan, Laufzeit und Bewertung aufgeführt. Besonders hervorzuheben sind z.B. das Jahrmarktsprotokollbuch von 1716, Vormundschaftsrechnungen und Testamente etc. 1699-1821, Amts- und Gerichtsprotokolle 1778-1798, Brandkataster 1817, 1835 und 1848 sowie ein neues. Auch ein Ortsbauplan (3 Blätter), der nach aktueller Verzeichnung nicht mehr vorhanden ist, wird in diesem Inventar, im Wert auf 200 Mark geschätzt, nachgewiesen. Nebenbei sei bemerkt, dass sich im Rathaus mehrere Wandgemälde befanden, die Herzog Dalberg, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Wilhelm II. und die Kaiserin sowie Mitglieder der hess. Großherzogsfamilie darstellten, daneben gab es weitere Bilder, eines, das Vulkanausbrüche zeigte ein anderes das Schlachtfeld um Metz. Die in diesem Inventar genannten Akten, die der Standesbeamte verwahrte, scheinen bis auf den hier aufgeführten Band Geburts-, Heirats- und Sterberegister 1780-1798 vorhanden zu sein. Den nächsten Überblick über das Gemeindearchiv Herrnsheim verschafft uns im Jahr 1937 Prof. Dr. Wilhelm Becker mit seiner Zusammenstellung der Inventare der Gemeindearchive des Kreises Worms. Hierin hat Prof. Henkelmann aus Bensheim den Bestand der Gemeinde Herrnsheim überprüft und nach den Aktengruppen des hess. Registraturplans von 1908 zu-sammengefasst. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ältesten, hier genannten Stücke, z.B. das Morgenbuch (1626-1666; Abt. 40 Nr. 370), das Verordnungsbuch des Franz Heinrich Käm-merer von Worms Frhr. v. Dalberg (ab 1742; Abt. 40 Nr. 1), das Instrument derer zu Neuhau-sen, über die Bereitstellung zweier Geharnischter zu Herrnsheim (1445, Nr. 5), Bäckerordnung von 1736 (Abschrift, Abt. 40 Nr. 371) sowie weitere, schon oben im Inventar von Anf. des 20. Jh. aufgeführten Stücke, z.B. das Jahrmarktprotokollbuch, Amts- und Ge-richtsprotokolle. Das Verordnungbuch des Franz Heinrich Kämmerer v. Dalberg sowie das Instrument derer zu Neuhausen wurde im Oktober 1914 durch das Großherzoglich hessische Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt im Auftrag des Referendars a.D. Müller zur Benutzung überlassen. Hinweis: Auffallend ist, dass die Gemeinderatsprotokolle nicht als komplette Serie vorhanden sind, das früheste Protokollbuch sogar erst im Jahr 1836 einsetzt. Es ist davon auszugehen und im Vergleich zu anderen Gemeindearchiven als ungewöhnlich zu bemerken, dass dieser Band überhaupt der erste Protokollband für Herrnsheim war. Er wurde am 3. Mai 1836 neben ver-schiedenen anderen Registern angeschafft. Seine Laufzeit endet 1840, danach besteht eine Lücke bis 1919. Laut Inventar (s.o.) lagen Anfang des 20. Jh. drei Bände vor (1836/40, 1856/75 und 1875 ff), die Stücke wurden mit 90 Mark im Wert hoch angesetzt. Zumindest für das Fehlen eines Bandes ließ sich in den Akten eine Erklärung finden. Der ehemalige Bür-germeister Brandt verweigerte 1856 die Herausgabe des Protokollbuchs. Im Jahr 1986 be-mühte man sich von seiten des Stadtarchivs noch einmal um Nachforschungen betr. das Feh-len der Gemeinderatsprotokolle zwischen 1840 und 1919, doch der damalige Ortsvorsteher Josef Wolf musste ebenso passen. Auch in der Serie der Gemeinderechnungen mit den dazugehörenden Urkundenbänden ist eine Lücke festzustellen und zwar zwischen 1924 und 1940. Für die Jahre nach 1940 fehlen die Rechnungen ebenso wie die Rechnungen und die zugehörigen Belege der Geschwister-Zimmer-Siftung für den Zeitraum zwischen 1921 und 1941/42. Der Verlust mancher Akte bzw. des ein oder anderen Vorgangs lässt sich dadurch erklären, dass es vorkam, dass diese bei der Ausleihe z.B. an das Kreisamt in Worms, dort verloren gingen. Deshalb verweigerte man in Herrnsheim auch die Herausgabe des Schriftverkehrs mit der Freiherr Heyl’schen Güterverwaltung betr. die Platzfrage für das Spritzenhaus der Feuer-wehr an das hessische Hochbauamt in Worms. Auf dessen Anschreiben wurde vermerkt: ist nicht geschehen, sonst wären die Akten (wie so viele früher schon) eines Tages nicht mehr auffindbar . Um dem Verlust bzw. der Vernichtung von Akten durch Luftangriffe vorzubeugen, wurden Martin Fell und seine Ehefrau von der Ortsverwaltung am 21.9.1942 aufgefordert, zur all-abendlichen Sicherung wichtiger Unterlagen bzw. Bergung der Aktenbestände bei durch Luftangriffe verursachten Schäden am Rathaus zu sorgen. Am 29.4.1943 wurden die Akten im Zuge der Eingemeindung von Herrnsheim zunächst in den Keller des Cornelianums in Worms verbracht. Anhand der unterschiedlichen Aktenschürzen lassen sich die verschiedenen genutzten Regist-raturpläne, erst 1836, dann 1908 und schließlich nach 1942 (mit der Aufschrift ‚Stadtverwal-tung Worms’) erkennen. Als Muster wurden einige Aktendeckel in Abt. 40 Nr. 2532 - Nr. 2534) aufbewahrt. Bei den Faszikeln, die der Klassifikationsgruppe XXI.09. Dalbergische Grundstücksangelegenheiten zugehören, weisen die Aktenschürzen ähnliche Beschriftungen auf wie sie Akten in Abt. 159 zeigen. III. Verzeichnung Das im Zuge der Eingemeindung 1943 übernommene Schriftgut wurde in den 70iger Jahren nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet, wobei in der Regel die Titel der Amtsbücher und Protokolle sowie die nach den hess. Aktenplänen von 1836 bzw. 1908 auf den Aktenschürzen überlieferten Beschriftungen übernommen wurden. Diese erste Verzeichnungsarbeit umfasste ursprünglich 371 Einheiten, wobei die zuletzt auf-genommenen Einheiten (ab Nr. 331) zu späteren Zeitpunkten ergänzt wurden und eine Lauf-zeit bis 1966 umfassten. Am 24. Juni 1971 übergab der damalige Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinz Pfannebecker 12 Schriftstücke an das Stadtarchiv, die offensichtlich aus der Provenienz der Bürgermeisterei Herrnsheim stammten. Zuletzt wurden im Jahr 2002 Titelaufnahmen von Quellen aus dem noch unverzeichneten Teilbestand gefertigt und zwar im Zusammenhang mit der Arbeit Volker Brechers über die Kriegswirtschaft in Worms. Hierbei wurden Akten berücksichtigt, die für den Zeitraum zwi-schen 1938 und 1950 thematisch mit Kriegsgefangenen, Ausländern etc. zusammenhingen. In dem schon verzeichneten Bestand Abt. 40 wurden bei der Erstverzeichnung auch vereinzelt Akten ausschließlich mit der Laufzeit nach 1945 berücksichtigt. Diese wurden ausgesondert und mit dem noch unverzeichneten Teilbestand, der ebenfalls Akten nach 1945 umfasst, zu-rückgestellt, um später im Zusammenhang mit Abt. 6 Stadtverwaltung Worms (nach 1945) bearbeitet zu werden. Da einzelne Akten unter ihrer alten Signatur möglicherweise schon be-nutzt worden sind, findet sich im Anhang dieses Findbuchs eine Liste dieser Stücke, die mit dem insgesamt sechs laufende Meter umfassenden Schriftgut nach 1945 in 29 Archivkartons (zuzgl. einige lose Stücke) zur Zeit im Magazin des Raschi-Hauses (Regal 25) aufbewahrt werden. Mit der Neuverzeichnung des Bestands Abt. 40 - Gemeindearchiv Herrnsheim - wurde im Dezember 2005 begonnen, die Verzeichnungsarbeit im Juli 2006 abgeschlossen. Dabei wurde neben dem schon verzeichneten Schriftgut noch unverzeichnetes Material berücksichtigt. Die Verzeichnungsarbeit erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip, wobei sich zwangsläufig bei Auf-lösung früherer größerer Verzeichnungseinheiten eine neue Nummerierung ergab, d.h. für diese Unterlagen neue Signaturen vergeben wurden. Deshalb wurde eine Konkordanz zwi-schen Alt- und Neusignaturen angelegt und diesem Findbuch angehängt. Der gesamte Bestand wurde in das Archivierungsprogramm AUGIAS eingegeben und gleich-zeitig indiziert (Firmen-, Orts-, Personen- und Sachindex). Als Grundlage für die Klassifikati-on wurde der hess. Aktenplan von 1908 gewählt und entsprechend den örtlichen Bedürfnissen abgeändert und ergänzt. Mit Sperrvermerken für die Benutzung wurden aus Gründen des Da-tenschutzes ca. 140 Akten versehen. Die relativ hohe Zahl ergibt sich aus der Tatsache, dass eine große Anzahl standesamtlicher Unterlagen vorliegen, für die das Personenstandsgesetz die Richtlinien für die Benutzung bzw. Nicht-Benutzung vorgibt. Kassiert wurden dünne Schnellhefter aus der Zeit um 1930/40, die Generalia - oft nur im Umfang von 2-3 Blättern - enthielten und keinen direkten Bezug zu Belangen in Herrnsheim hatten; darüber hinaus wur-den zwei Bündel Eichkarten ausgesondert, die keinerlei Aussagewert haben. Insgesamt be-trägt der Umfang der Kassation drei Archivkartons. Das Gemeindearchiv Herrnsheim wird im Umfang von 2538 Verzeichnungseinheiten (num-merisch bis 2534) in 308 Archivkartons (49 lfde. Meter, davon 2 lfde. Meter Amtsbücher) aufbewahrt. Die Laufzeit reicht von 1445 bis in die 1970er Jahre, dabei liegt der Schwerpunkt im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. Der Schnitt für die Verzeichnung wurde trotz Eingemeindung im Jahr 1942 bei 1945 gesetzt, damit nicht innerhalb von nur drei Jahren zwei Grenzdaten berücksichtigt werden mussten, d.h. zum einen 1942 als Jahr der Eingemeindung, zum anderen 1945 als Grenzjahr für die Aktenüberlieferung der Stadtverwaltung vor 1945 (Abt. 5) und nach 1945 (Abt. 6). Deshalb wurden die Akten in Abt. 40 belassen, in denen mindestens noch ein Schriftstück von 1945 enthalten war - unabhängig davon, ob der zeitliche Schwerpunkt der Akte eher die Zeit nach 1945 betrifft. IV. Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Akten und Amtsbücher des vorliegenden Gemeindearchivs ist im Großen und Ganzen als gut zu bezeichnen. Leider ist insbesondere unter den Rechnungen und Urkunden, sowie den Hand- und Tagebüchern über Einnahmen und Ausgaben eine größere Zahl an mit Schimmel befallenen Stücken zu verzeichnen: 45 mit leichtem Schimmelbefall, mit Schimmel und Wasserschäden 7 Stücke und 14 Bände sind versport und haben Schim-melschäden. Daneben weist ein Teil der Urkundenbücher zu den Rechnungen sowie eine gro-ße Anzahl der Hand- und Tagebücher (ca. 140 Stücke, d.h. ca. 5,5 % des Gesamtbestandes) neben Schimmel und Sporen auch Wasserschäden auf. Zehn Amtsbücher (Rechnungsbelege und Grundsteuer-Sektionsverzeichnisse) sind in der Weise gebunden, dass Pergament, das in der Regel mit liturgischen Texten beschriftet ist, in Zweitverwendung den Buchrücken bildet Auch Faden geheftete Akten, wie man sie aus der preußischen Verwaltung kennt, finden sich in Abt. 40. Es sind die Amtsprotokolle (Protocollum Judicale, Abt. 40 Nr. 295 - 298). V. Tipps zur Benutzung des Bestandes Die Signaturen der einzelnen Quellen werden angegeben mit: Stadtarchiv Worms Abt. 40 Nr..... Auf den oft unterschätzten Aussagewert folgender Quellen soll hier hingewiesen wer-den. In den Urkundenbänden zu den Rechnungen finden sich neben Zeitungen (z.B. Abt. 40 Nr. 2409 auch Arbeitsakkorde (Abt. 40 Nr. 2469), Rechnungen verschiedener Firmen (Abt. 40 Nr. 2502), z.B. über ausgeführte Arbeiten sowie über Material, das dafür verwendet wurde (Abt. 40 Nr. 2504). Auch die Korrespondenzregister (z.B. Abt. 40 Nr. 651, Nr. 652) wurden in manchen Jahren in Volltext geführt, so dass in Verbindung mit den entsprechenden Sachakten der vollständige Schriftverkehr zwischen Oberbehörde bzw. Privatpersonen einerseits und der Bürgermeisterei andererseits nachvollzogen werden kann. Besonders hinzuweisen ist auf die Aussagekraft der Nachlassinventare als Quellengattung für genealogische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschungen. Die Inventare sind in vorliegendem Bestand unter der Klassifikationsgruppe X.02.e. Nachlässe; Erbschaften und Vormundschaftsangelegenheiten registriert. Es finden sich hier auch Akte über Vermögens-teilungen sowie Testamente. Zur einfacheren Benutzung wurden die Verzeichnungseinheiten grob alphabetisch nach den Familiennamen sortiert, gleichzeitig alle vorkommenden Famili-ennamen "unterstrichen" hervorgehoben. Zu dem Personenindex ist anzumerken, dass in ganz wenigen Ausnahmefällen die korrekte alphabetische Folge durchbrochen wurde. Wenn die übliche Schreibweise eines geläufigen Namens extrem verändert war, wurde die Zuordnung innerhalb der normalen vorgenommen, z.B. ‚Pardong’ anstatt ‚Bardong’, hier erfolgte die Einordnung unter ‚B’. Wurden Familien-namen etwa gleichgewichtig in verschiedenen Schreibweisen verwendet und es war deren Nähe innerhalb des Alphabets erkennbar, wurde auf eine Vereinheitlichung oder Zuweisung verzichtet, z.B. Ertelmeyer/Erdelmeyer. Der Firmenindex wurde angelegt, damit auch kleinere Geschäfte in der Gemeinde, die nor-malerweise nur unter dem Personennamen laufen (z.B. J. Hübner, Buchdruckerei), mit erfasst werden konnten. Innerhalb des Sachindex wäre ein Auffinden der kleinen Unternehmen sehr erschwert. Nun kann innerhalb des Firmenindex - auch im Falle des Einordnens ( je nach dem, wie das Geschäft üblicherweise genannt wird) teilweise unter dem Vornamen, teilweise unter dem Nachnamen oder unter dem Geschäftsgegenstand - die Liste überflogen werden. Auf den vorgesetzten Zusatz "Fa." wurde verzichtet, da er selbst bei ein und derselben Firma nicht regelmäßig [evtl. Variation auch zu verschiedenen Zeitpunkten] verwendet wurde. Des-halb ist es unsicher, inwieweit er wirklich Namensbestandteil ist. Namentlich erwähnte Apo-theken und Gaststätten wurden in diesen Index ebenfalls übernommen. In den Sachindex wurden die allgemeinen Benennungen wie Schlosserei, Glaserei eingefügt. VI. Ergänzende Archivbestände Abt. 13 Nr. 1777 ‚Gewerbebetriebe zu Herrnsheim’ (1860-1888) Abt. 30 Hess. Kreisamt Worms (z.B. Akten im Bereich Gewerbeaufsicht, Aufnahme in den hess. Staatsverband) Abt. 49 Gemeindearchiv Pfeddersheim (Herrnsheim als dem Kanton Pfeddersheim zugehörige Gemeinde) Abt. 159 Herrnsheimer Dalbergarchiv Hess. Staatsarchiv Darmstadt: Familienarchiv von Dalberg (Abt. O 1 A-B) VII. Literatur BARDONG, Otto, Harlesheim - Herlisheim - Herrnsheim. Beiträge zur Orts- und Pfarrgeschichte, in: Herrns-heim 771-1971, hg. Otto Bardong, Worms 1971, S. 43-104. BÖNNEN, Gerold (hg. im Auftrag der Stadt Worms), Geschichte der Stadt Worms, Stuttgart 2005. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo (Bearb.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), Darmstadt 1985. Herrnsheim. Portrait einer Gemeinde, hg. anlässlich der 1225-Jahrfeier im Jahr 1996 durch die Ortsgemeinde Worms-Herrnsheim.
Aus konservatorischen Gründen wurden der Akte RM 2/2580 (alte Signatur RM 2/2026) Großformate entnommen. Sie liegen vor unter den Signaturen RM 2/2566 bis 2568
Germany: Prisoners, including: Letters from USA to German soldiers addressed to Northern France. Contraband: suspicious consignments to Amsterdam by Dutch vessel SS Danae. Rent owing on a premises lately occupied by an interned alien enemy: enquiry from William Whiteley Ltd, auction, land and estate offices, of London, on behalf of a client. Gold souvenir medals ordered from England by Mr A M L Betts, British subject interned at Ruhleben: arrangements for transmission via US Embassy, Berlin. Badges or medals for Ruhleben prisoners: resolution passed by 3,000 camp members against allocation of relief funds to purchase of medals. Present for commandant, Blankenburg camp, Berlin: request from Mrs Gordon for permission to send the commandant an inscribed gold pencil case as a mark of appreciation for kindness shown to her husband Colonel Gordon VC, prisoner at camp. Pay and treatment of German officer interned in UK: Dr Werdin, assistant surgeon of the German Army. Pay of officer prisoners of war in Germany: enquiries from Mrs Lucy B Jackson of Kemerton, Gloucestershire, in respect of her husband Colonel Jackson. Johannes Buschmann, German subject interned at Knockaloe camp, Isle of Man: request for release as only 16 years old, and for compensation to pay passage to USA. Mr M Bettenstadt, deported from England: history of his case; report that German Consul at Vlissingen will not recognise him as a German subject; request that he may be recalled to England; decision of UK authorities that deportation order cannot be withdrawn; petitions for reconsideration of decision. Moravian missionaries in South Africa: comments on statement in Dutch newspaper that all missionaries of the Moravian Brotherhood in South Africa had been ordered to prepare to be interned. British Red Cross and Order of St John: enquiries on behalf of Mrs Plunkett, wife of paralysed husband living at Hanover, and Mrs Morris in respect of her son, C V Morris, interned at Ruhleben. Exchange of German notes for English money: request from wife of English employee of James Keiller & Son Ltd of Dundee, now interned in Ruhleben. Dr Hupka and Mrs Hupka, German subjects interned in Ceylon: application for extension of relief; arrangements for transfer to Australia; inability of Mrs Hupka to travel. Alleged bad treatment of consular officials who had since been exchanged: individual cases, including Herr Grimm and Oscar Lerch. F F Bruchhaus, formerly German Consular Secretary at Durban: treatment at Pietermaritzburg; claim for release on grounds of ill-health. Oscar Lerch, German Consular Secretary: treatment at Singapore. Miss Cunliffe, of Worplesdon St Mary, near Guildford, Surrey: grant of an emergency passport to return to England from Rotterdam. German South West Africa: pay of surrendered German officers; treatment of German civil and military officials. Henry Hector Williams, Army Service Corps driver, interned at Ruhleben. Private E McEwen, Scots Guards: investigation into reported shooting by German sentry at Gottingen camp, Hanover. Mrs Louise Rudolph, in Germany, wife a German subject living in Sydney, Australia: request for relief and transmission of remittance from Sydney. Internment in UK inhabitants of Schleswig. Wives of German officers and soldiers from Togoland. Release of seamen from Ruhleben. Money due under agreement to Mrs Mary Amelia Goldschmidt, naturalised British subject, widow of Samuel Goldschmidt. Payment of Count Bonifacius von Hatzfeld: payment of property taxes due on his estate in British Columbia. Letters taken from lady of German nationality at Hull while on her way to Germany: arrangements for their return. Communication with Prince Bulow regarding a book he was writing about his mission to Italy. Signalling from Sir Alfred Monds house. Compilation of lists of German prisoners of war. Prisoners of war at Pietermaritzburg. Application of term prisoner of war for listing of interned civilians. Enquiry forms: application of terms on forms. British Red Cross and Order of St John: enquiries regarding possible release of two German doctors, Dr Eugen Drouven, interned in Hong Kong, and Dr Richard Häffner, interned in Gibraltar; and possible exchange of Private Joseph Fitzsimmons, Royal Irish Regiment, prisoner of war at Sennelager. Detention of Dr Richard Häffner (or Haeffner). Release of Dr Eugen Drouven. Release of Edwin Williams, British subject interned at Ruhleben, in exchange for Julius Wegeler. Document for signature of Maria Valeria Florentina Roesch, née Dillon, in Germany. Phthysis amongst British prisoners in German camp. Code 1218 File 93312-99280.
Germany: Prisoners, including: Reports of visits of inspection to the following internment camps and prison hospitals: St Georges Barracks, Bermuda (2 reports), with complaints from various prisoners. Colsterdale. Sandhill Park. Brocton Hospital. Nell Lane Hospital. Port Clarence. Penston. Rosyth. Glendevon. Kinlochleven. Rowrah. Newlandside. Dawyck. Bee Craigs. Wakerley. Dartford. Colney Hatch. Belmont Hospital (2 reports). Oldcastle, County Meath, Ireland. Rochford Agricultural Depot. Richborough, Kent. Hendon. Lewisham Military Hospital. Winchester. Codford. Fovant. Larkhill. Sutton Veny. Upavon. Blandford. Milldown. Corton. Dorchester. Libury Hall. Pattishall. Shirley Rink, Southampton. Bevois Mount. Leigh. Knightwick. Shelsley-Walsh. Erdiston. Peopleton. Bulford. Hermitage. Bwlch, South Wales. Port Talbot. Stratford-on-Avon. Ross-on-Wye. Shirehampton. Kerry, North Wales. Banbury. Glendon. Douglas, Isle of Man. Knockaloe, Isle of Man. Pietermaritzburg Camp, South Africa: information on letters and parcels received at camp. Ahmednagar: refusal of the Government of Bombay to supply certain drugs to German military doctors interned at Ahmednagar, India; related correspondence from the India Office. Letter from Oberst [Colonel] Leibrock, interned at Donington (or Donnington) Hall. Pietermaritzburg Camp, South Africa: complaints from German prisoners interned at camp; report of riots at the camp. Oberstleutnant von Brunner: information on the delay in delivery of letters to prisoners at Coltersdale Camp. Paul Buchwald: allegations concerning the treatment of civilian prisoners when being repatriated to Germany. Verdala, Malta: observations by War Office on conditions in the internment camp at Verdala. Kapitänleutnant A Boecker: confirmation that parcels and letters had been delivered to him at Kegworth Camp. Transfer of funds by German Government to the German Aid Society in Johannesburg, South Africa. Max Heiduk, interned at Bermuda: enquiry about the non-delivery of a postcard to him. Ahmednagar: letter, with a number of signatures (in docket no. 198640) of prisoners interned in Ahmednagar Camp, India, enquiring about the non-receipt of mail from German East Africa. Ahmednagar: German memorandum requesting the evacuation of German prisoners from the internment camp at Ahmednagar, India. Amherst: complaint by German authorities about quantity and quality of food supplied to prisoners interned at Amherst, Canada. Statement of complaints provided by the German authorities regarding various British camps. Kapitänleutnant R Mühlbauer: request by German Government for the repayment of expenses incurred by him for medical treatment. Enquiries from the German Government regarding B H Rohls, a naturalised British citizen, and the internment of German civilians at Reading. Protest by the German Government against restrictions on the correspondence of prisoners interned at Ahmednagar and Kataphar in India. Donington Hall: allegations of dampness in the huts at Donington Hall internment camp for officers, with a printed copy of a Red Cross report (French language) dated June 1917. Code 1218 File 525 (papers 137007-end).
Germany: Prisoners, (with one docket regarding Mexico), including: Payments to interned British civilian from money deposited in German bank: case regarding Mrs Molony of Sloane Square, London. Relief afforded to Mrs Victoria Breese (or Viktoria Breese), German born widow of British subject, following her departure from Nuremberg for Canada via England: question of repayment of advance. Crops in Germany. C Carlebach, interned as a German subject but son of a naturalised British subject: application against internment. Mrs A Davey, of Kensington, London: question of payment of debts of her interned German lodger. Percy Dunsby: correspondence for James Mason, of Dover, forwarded via US authorities in Berlin, regarding request from Mrs M Dunsby of Danzig, British subject by marriage, to accommodate her son, Percy Dunsby, on his arrival in England; report that he had been detained by German authorities; eventual arrival in England of Mrs Dunsby with four children, including Percy; request for Mrs Dunsbys marriage certificate. Assistance to Russian prisoners of war in Germany. Appointment of Albert de Courcy as HM Pro-Consul at Progreso, Mexico: transmission of official seal and signature (in docket no. 112176 - docket cover headed Consular. Mexico rather than Prisoners, &c Germany). Food and clothing for Russian prisoners in Germany. Private J Smith, Argyle & Sutherland Highlanders, interned at Ohrdruf: surgical operations for jaw wound; particulars of treatment and question of cost and payment. Prohibited literature sent to British in Germany. British subjects in Germany: enquiry from The Royal Society of Medicine whether any male British subjects in Germany between ages of 18 and 60 were still allowed to be at large in Germany. Godfrey Thomas, Attaché of the late British Embassy at Berlin: claim against him from a Berlin hotel for outstanding charges. Wages of master (Capt M Gringer) and crew of British prize ship, the German vessel SS Werner Vinnen : crew interned at Alexandra Palace, London; includes list of individuals showing wages and overtime due (in docket no. 109213). Ruhleben publications: request by L G Beaumont, vice captain of the Ruhleben camp, for copies of In Ruhleben Camp to be forwarded to Mrs Beaumont, Holyhead. Louis Hamilton, British subject of pro-German views: report regarding his background and activities. Rate of pay issued to RAMC [Royal Army Medical Corps] prisoners in Germany. Sir Horace Rumbold, Counsellor of HM late Embassy at Berlin: seizure by German authorities of two cases belonging to him; representations to German Government. Repatriation of German civilians in British possessions. Herr Waetzold: notification by UK Government to US Government that they were not prepared to grant a safe-conduct. Thomas Gooding, released from Ruhleben, now at Davos, Switzerland: application for assistance out of public funds. Alexander Heymann, civilian prisoner of war in Germany: request for remittance to be forwarded from J R Martin & Co of London; investigation into his claim to be a British subject. Capitulation of Marshall Islands (Jaluit atoll): German Government request for repatriation from Australia to Germany of Dr Adolf Müller, doctor of the Jaluit Company, under terms of Capitulation Agreement. Nevile Montagu Butler, British subject released from Ruhleben but detained in Berlin: proposed exchange for Friedrich Sommerkamp, German subject detained in England at Lofthouse Park camp, or Fritz Schulz, German invalid residing in South Belgravia, London. British civilians in Ruhleben: request by Prisoners of War Help Committee for latest list. George Mattison, of Middlesbrough: account of his experiences as a prisoner following his return from Germany; request for financial assistance or means of employment; question of him having to surrender his emergency passports, these being the only papers to prove his British nationality. W C Smith, British subject interned at Ruhleben: question of him leaving camp for an operation. British Military Fund accounts from Berlin. Relief of British military prisoners through Mr Harte, American YMCA. Transfer of German prisoners from Ceylon to Australia. Unanswered letters: list of letters sent to Admiralty to which no replies received. Code 1218 File 105462-114701.
Schon im 17. Jahrhundert sandten die Höfe von Bayern, Kurpfalz und Pfalz-Neuburg bei besonderen Gelegenheiten und für Sonderverhandlungen ihre Vertreter nach Paris. Nur Pfalz-Neuburg hatte in dieser frühen Zeit seit 1658 einen ständigen Agenten in Paris, der 1685 bei der Regierungsfolge der Neuburger Linie in Heidelberg zunächst für die Kurpfalz übernommen wurde. Kurbayern hatte von 1673 bis 1689 einen ständigen Vertreter in Paris infolge der fortlaufenden Anwesenheit eines 1673 nach Paris entsandten Sonderbeauftragten. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts erscheinen neben dem Sondergesandten ständige Vertreter in Paris, für Bayern und Kurpfalz ungefähr ab 1720, für Pfalz-Zweibrücken ab Mitte des Jahrhunderts. Auch diese ständigen Vertreter kamen wohl zunächst mit einem Sonderauftrag (sicher Grevenbroch und Pachelbel, bei Grimberghen nicht feststellbar) an den französischen Hof, blieben als Residenten und "Minister" und wurden schließlich als bevollmächtigte Minister beglaubigt. 1751/1755 vertrat der kurpfälzische Gesandte gleichzeitig Bayern, 1758/59 der bayerische Gesandte gleichzeitig Kurpfalz. 1777 bei der Regierungsfolge der kurpfälzischen Linie in Bayern wurde der kurpfälzische bevollmächtigte Minister für Bayern übernommen. Nach seinem Ausscheiden um 1787 wurde die bayerische Vertretung nur von Legationssekretären als interimistische Geschäftsträger und Agenten geführt. 1799 bei der Regierungsfolge der Zweibrückener Linie in Bayern übernahm der Zweibrückener Gesandte in Paris die bayerische Vertretung, die mit geringen Unterbrechungen bis 1870 von außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern, von 1871 bis 1914 von Geschäftsträgern geführt wurde. Mit Wirkung vom 8.1.1920 wurde die bayerische Gesandtschaft in Paris offiziell aufgehoben. Mai 1805 bis1813 war der bayerische Vertreter in Paris auch bei Kaiser Napoleon als König von Italien beglaubigt. 1853 bis 1866/67 war der bayerische Gesandte in Paris gleichzeitig für Spanien, 1871 bis 1914 gleichzeitig für Belgien beglaubigt. Außerdem wurden auch sonst im 19. Jahrhundert Schriftstücke mit bayerischen Belangen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Spanien und Portugal über die bayerischen Gesandten in Paris den Vertretungen dieser Länder zugestellt. Während des Krieges 1870/71 wurden die bayerischen Interessen von der Schweizer Gesandtschaft in Paris vertreten. Der bei den Sondergesandten entstandene Schriftwechsel wurde nur in die Bestände der bayerischen und pfälzischen Gesandtschaften in Paris mit eingereiht, wenn der Sondergesandte schließlich als ständiger Vertreter in Paris blieb (Pachelbel, Cetto, Grevenbroch) oder wenn die später ernannten ständigen Gesandten die Verhandlungen fortführten. Die Registraturen der Gesandten im 18. Jahrhundert sind nur noch sehr lückenhaft vorhanden. Sie beschränken sich hauptsächlich auf die Abgaben des bayerischen Vertreters von Eyck (1755/1777), des kurpfälzischen Vertreters von Grevenbroch (1718/58) und des Zweibrückenschen Vertreters Pachelbel (1756/84). Diese Abgaben wurden aus den Regierungsbeständen in Kasten schwarz und Kasten blau herausgelöst, soweit sie nicht von der Registratur der bayerischen Gesandtschaft in Paris im 19. Jahrhundert übernommen und von dieser mit übrigen Gesandtschaftsbeständen über das bayerische Außenministerium an das Geheime Staatsarchiv abgegeben worden sind. Die Registraturen des 18. Jahrhunderts wurden ihrer Provenienz entsprechend für die Vertretungen in Bayern, Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken je gesondert geordnet und jeder Bestand für sich verzeichnet. Der Schriftwechsel bzw. der Nachlass des bayerischen Gesandten Fürst Grimberghen von 1718 bis 1754 ist in den Archives Nationales in Paris unter den Signaturen Serie I Nr. 153/103, 153/106 und vielleicht 153/51 und 153/94, sowie in der Serie T und in den Archives du Ministère des Affaires Etrangères im Bestand Correspondance politique, Bavière Nr. 73, 77, 80, 82, 84, 86-90 und Bavière-Supplément Nr. 6 und 7 hinterlegt. Die Bestände der bayerischen Gesandtschaft in Paris während des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts kamen mit den Abgaben 1877, 1879, 1895, 1902, 1910 und 1920 an das Geheime Staatsarchiv. Die Abgabe 1877 enthielt nur die politischen Akten des Gesandten Cetto, die dieser schon 1813 an das Ministerium des Äußern eingesandt hatte und die in ihrem ersten Ordnungszustand verzeichnet worden waren. Der politische Schriftwechsel wurde jetzt beibehalten, ebenso zum Teil politische Einzelakten; ein anderer Teil musste aufgelöst werden. Die Abgabe 1879 umfasst die Registratur der Gesandtschaft von 1801 bis 1870 sowie einige Faszikel der kurpfälzischen Mission im 18. Jahrhundert. Diese Abgabe war von dem Archivar Destouches in 811 Faszikeln in eine grobe, unchronologische Ordnung gebracht und in einem eigenen Repertorium verzeichnet worden. Auch hier war eine völlige Neuordnung nötig, vor allem um die vorher fast unberücksichtigten Einzelfälle zu erfassen. Die späteren Abgaben 1895, 1902, 1910 und 1920 waren mit Abgabeverzeichnissen, getrennt nach den Registraturen für Frankreich und Belgien, an das Geheime Staatsarchiv gekommen und in gleichem Zustand beibehalten worden. Die übernommenen Sammelakten wurden jetzt in Einzelakten aufgelöst und neu verzeichnet. Einzelne Akten, die aus dem Nachlass des Gesandten Chevalier François Gabriel de Bray über das Familienarchiv der Grafen Bray 1943 an das Geheime Staatsarchiv gekommen waren, wurden in den Bestand mit eingearbeitet. Soweit eine Trennung möglich war, wurde die Registratur der Geschäftsführung des Gesandten für die bayerischen Belange in Spanien (1853/1867) und in Belgien (1871/1914) während seiner Beglaubigung in diesen Ländern gesondert behandelt. In ihrer Eigenschaft als Präsidenten des deutschen Hilfsvereins in Paris von 1871 bis 1914 wurde von den bayerischen Geschäftsträgern mancher Schriftwechsel des Hilfsvereins erledigt, der sich aus dem Gesandtschaftsbestand nicht herausnehmen ließ. Vornamen und Adelsprädikate von französischen Staatsangehörigen wurden in französischer Sprache beibehalten, während Vornamen und Adelsprädikate der in den bayerischen Staatsverband aufgenommenen ehemaligen Franzosen in deutscher Sprache aufgenommen sind. Im politischen Schriftwechsel des 18. Jahrhunderts finden sich häufig Einzelfälle, die aus technischen Gründen nicht herausgenommen und nicht eigens aufgeführt werden konnten. Um das Personenregister nicht zu überlasten, wurden gedruckte und hektographierte Listen mit Namen von verdächtigen Personen, Flüchtlingen, Aufständischen bei den Akten Nr. 4645, 4648, 6308, 6996, 6999, sowie Pass-, Unterstützungs- und Kriegsgefangenenlisten mit je über 1000 Namen in den Akten Nr. 3985, 4770, 4773, 4776, 12290-12295, sowie französische Patentfachberater im Akt Nr. 6308 nicht aufgenommen. Andererseits wurden die zahlreichen Namen in Sammellisten und Sammelakten insbesondere bei den Gruppen Ordensverleihungen, Personenstand, Staatsangehörigkeit, Unterstützungswesen, Reisen, Bayerisches und Französisches Heer nur im Register, nicht aber im fortlaufenden Text verzeichnet. München, im Januar 1957 Liselotte von Hoermann Reinschrift: Ingeborg Thal, Elisabeth Bauer Das vorliegende Repertorium wurde von Frau Dr. Liselotte von Hoermann (verstorben am 9.2.1959) nach den Anweisungen des damaligen Vorstands des Geheimen Staatsarchivs, Oberarchivrat Professor Dr. Ludwig Maenner, angefertigt. Das Ortsregister fertigte 1961 Archivrat Dr. Eberhard Weis. Die Reinschrift wurde im Frühjahr 1962 abgeschlossen. Reihe der Gesandten (Daten ohne weiteren Zusatz bedeuten die Übergabe des Beglaubigungs- oder Abberufungsschreibens) Reihe der kurbayerischen Gesandten bis 1799: Mayr, Martin (später von Oberschellang), zunächst als Unterhändler, zuletzt als Resident, 1673 Januar 22 (kurfürstliche Weisung) - 1689 Januar 14 (Abberufung) Luynes, Louis Joseph dAlbert Graf von, Fürst von Grimberghen, bevollmächtigter Minister, 1718 Juni (Memorandum) - 1750 November (Abberufung) Grevenbroch, Johann Wilhelm Freiherr von, bevollmächtigter Minister, gleichzeitig Vertreter von Kurpfalz, 1751 Januar 26 - 1755 März 18 Eyck, Maximilian Emanuel Freiherr (später Graf) von, außerordentlicher Gesandter, 1755 Juni 24 - 1777 Oktober 20 (Tod) Sickingen, Karl Heinrich Joseph Freiherr (später Reichsgraf) von, kurpfalzbayerischer bevollmächtigter Minister, vorher kurpfälzischer bevollmächtigter Minister, 1777 Dezember 30 (Regierungsantritt Karl Theodors in Bayern) - Ende 1787 (Abberufung) David, Karl, Legationssekretär, Führung der Geschäfte, Anfang 1788 - 1789 November 5 (Tod) Hermant, Louis, Legationssekretär, interimistischer Geschäftsträger, 1789 Dezember 8 (Antrittsbesuch beim französischen Außenminister) - 1795 Februar 23 (Tod) Reihe der Pfalz-Neuburgischen Gesandten: Braun, Johann, Agent, 1658 Mai 7 (Beglaubigungsschreiben) - Ende 1669 (vermutetes Todesdatum) Heiß, Johann, Agent, 1670 Februar Anfang (Ernennung) - 1685 Mai 26 (Regierungsantritt von Herzog Philipp Wilhelm in Kurpfalz) Reihe der kurpfälzischen Gesandten: Heiß, Johann, Agent, 1685 Mai 26 (Regierungsantritt des Kurfürsten Philipp Wilhelm) - 1688 Juli 3 (letztermittelter Bericht) Heiß, Johann, Minister, 1698 Juni 4 (Ernennung) - 1702 März 27 (letzter Bericht) Zachmann, Johann Casimir von, Regierungsrat und Hofgerichtsrat, vielleicht Sondergesandter, 1717 Oktober 8 (Beglaubigungsschreiben) - 1719 vor März 26 (Tod) Francken, Johann Bernhard Freiherr von, Geheimer Rat und Vizekanzler, vielleicht [durchgestrichen, handschriftlich ergänzt: sicher] Sondergesandter, 1719 März 26 (Beglaubigungsschreiben) - 1719 Oktober 6 (Abreise) Grevenbroch, Johann Wilhelm (später Freiherr von), Geschäftsträger, dann Resident (Ernennung zwischen 21.8.1722 und 1.7.1726) und bevollmächtigter Minister (Ernennung zwischen 19.4.1742 und 10.7.1746), 1719 zwischen Oktober 6 und November 6 - 1758 Dezember 2 (Abberufung) Eyck, Maximilian Emanuel Freiherr von, bevollmächtigter Minister, gleichzeitig Vertreter Bayerns, 1758 November 21 (Beglaubigungsschreiben) - 1759 Mai 24 (Rekreditiv) Cruquenberg, Philippe Comte de, bevollmächtigter Minister, 1759 Mai zwischen 7 und 24 - 1768 Dezember 6 (Abberufung) Sickingen, Karl Heinrich Joseph Freiherr (später Reichsgraf) von, bevollmächtigter Minister, 1768 Dezember 6 - 1777 Dezember 30 (Regierungsantritt des Kurfürsten Karl Theodor in Bayern) Reihe der Pfalz-Zweibrückenschen Gesandten: Wernicke, Georg Philipp von, 1740 Dezember 23 (Beglaubigungsschreiben für Sonderverhandlungen) - 1744 März (letzter Bericht) - 1752 August 27 (Beglaubigungsschreiben für Sonderverhandlungen) - 1755 August 13 (letzter Bericht) Pachelbel, Georg Wilhelm von, Minister, seit 25.10.1772 bevollmächtigter Minister, 1756 März 31 (Beglaubigungsschreiben) -1784 Oktober 5 (Tod) Bonnard, Etienne Louis, Geschäftsträger, seit 23.5.1784 mit der Führung der Geschäfte betraut, 1787 Dezember 24 (Ernennung) - 1795 April 1 (Tod des Herzogs Karl) Cetto, Anton Freiherr von, Geschäftsträger, 1796 Oktober 2 (erster Empfang beim französischen Außenminister) - 1799 Februar 16 (Regierungsantritt des Herzog Max Joseph in Bayern), von da an kurpfalzbayerischer Vertreter Reihe der bayerischen Gesandten 1799 bis 1914: Cetto, Anton Freiherr von, ohne förmliche Bezeichnung beglaubigt, 1799 Februar 16 (Regierungsantritt des Kurfürsten Max Joseph) - 1799 Juli 23 (letzter Bericht) Cetto, Anton Freiherr von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1801 September 24 (seit Oktober 1800 in Paris) - 1813 Oktober 16 (Zustellung der Pässe) Pictet de Rochemont, Charles René, Geschäftsträger, 1816 Januar 14 oder 15 - 1817 Mai 5 (letzter Bericht) Rechberg, Willibald Hyazinth Joseph Graf von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1817 August 5 (erste Audienz) - 1821 August 3 Bray, Franz Gabriel Graf von, Geheimer Rat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1823 Oktober 7 - 1827 Mai 1 Pfeffel, Christian Hubert Freiherr von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1828 April 27 - 1834 Dezember 11 (Tod) Schoepf, Ferdinand von, Geschäftsträger, 1834 Dezember 26 oder 27 - 1836 Februar 20 Jenison-Walworth, Franz Olivier Graf von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1836 Februar 20 - 1839 November 30 Luxburg, Friedrich Christian Karl Graf von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1840 März 16 - 1846 Oktober 3 Öttingen-Wallerstein, Ludwig Fürst zu, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1846 Oktober 10 - 1848 Februar 24 (Abdankung des französischen Königs) Wendland, August Freiherr von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (seit 1848 interimistischer Geschäftsträger, doch ohne förmliche Beglaubigung), 1850 September 15 - 1866 November 7 Pergler von Perglas, Maximilian Joseph Freiherr von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1866 Dezember 23 - 1867 Dezember 29 Quadt-Wykradt-Isny, Friedrich Wilhelm Hermann Graf von, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, 1868 März 22 - 1870 Juli 23 (Zustellung der Pässe) Rudhart, Gideon (später "von"), Geschäftsträger, 1871 Juli 12 - 1877 August 6 Reither, Johann Evangelist (später "von"), Geschäftsträger, 1877 Oktober 18 - 1889 April 1 Tucher von Simmelsdorf, Heinrich Freiherr von, Geschäftsträger, 1889 April 3 - 1895 Dezember 21 Tann-Rathsamhausen, Rudolf Freiherr von und zu der, Geschäftsträger, 1895 Dezember 24 - 1902 Dezember 15 Guttenberg, Georg Freiherr von und zu, Geschäftsträger, 1903 Januar 17 - 1903 November 11 Moy, Karl Graf von, Geschäftsträger, 1903 Dezember 16 - 1906 Juli 11 Ortenburg-Tambach, Friedrich Graf zu, Geschäftsträger, 1906 Oktober 19 - 1909 Juli 12 Ritter zu Grünstein, Lothar Freiherr von, Geschäftsträger mit Titel und R
Anleitung für das Sammeln, Konservieren und Verpacken von Insekten. - Hrsg.: Gesundheitsamt Berlin , (Signatur unsicher), 1911
Gouvernement von KamerunG.S. Mackenzie to Ransom Bouverie & Co p.165 Authorized signatures for cheques
G.S. Mackenzie to Ransom Bouverie & Co. p.265 Re - need for second signature to pay N.A.H.V. draft
Stellenbeantragungen für das Rechnungsjahr 1914/15. - Einheimische Bedienstete. - Rechnungsjahr 1905/06 , (Signatur unsicher), 1905 Generalkonsul für den Golf von Guinea. - Deutsche Konsularbehörden in Westafrika. – Listen , (Signatur unsicher), etwa 1906 Forschungsexpedition im Wuri Sanaga Gebiet im Januar-Februar 1906 (Hauptmann von Stein-Lausnitz) , (Signatur unsicher), 1906 Errichtung eines neuen Amtssitzes des Gouvernements in Bare-Nkongsamba durch Verlegung der Zentralverwaltung von Buea an den Endpunkt der Nordeisenbahn. – Kostenvoranschlag , (Signatur unsicher), etwa 1911 Verbot der Beschaffung afrikanischer Frauen durch afrikanische Soldaten für den Geschlechtsverkehr mit europäischen Funktionären. - Geheim-Verfügung von Gouverneur Gleim , (Signatur unsicher), 3.2.1911
Gouvernement von KamerunGeschichte des Bestandsbildners Auf Bladenhorst (heute Stadt Castrop-Rauxel) etablierte sich im 14. Jahrhundert das Ministerialengeschlecht von Düngelen, das im Laufe des 15. Jahrhundert zu einer der bedeutendsten Adelsfamilien in der Grafschaft Mark aufstieg. Durch Heirat fiel Haus Bladenhorst um 1500 an die Familie von Viermund, nach 1610 auf die Familie von Romberg zu Brünninghausen. Der Anfall an die von Rombergs war lange umstritten. Im späten 17. und 18. Jahrhundert wurden Brünninghausen und Bladenhorst gemeinsam verwaltet. Nach 1810 löste sich Bladenhorst aus der gemeinsamen Verwaltung. Gisbert von Romberg übertrug seinem Sohn Clemens von Romberg, dieser wiederum seinem Sohn Conrad von Romberg Bladenhorst. Auf Bladenhorst wurde 1855 der gesamte Bergbaubesitz der Familie von Romberg übertragen. Durch Heirat mit Caroline von Romberg fiel Bladenhorst 1881 an Freiherrn von Weichs. 1926 wurde Bladenhorst nach längeren Vorverhandlungen an die Klöckner-Werke verkauft. Geschichte des Bestandes Der größte Teil des Bestandes wurde im 18. Jahrhundert offenbar nach Haus Brünninghausen verlagert. Auf Bladenhorst verblieb die kurrente Registratur der Gutsverwaltung. Nach dem Tode von Gisbert von Romberg kamen teilweise Urkunden und Akten nach Bladenhorst zurück. Die dort lagernden Bestände wurden 1866 von Dr. Nordhoff verzeichnet. Teile seines Inventars sind in Akten Nr. 100 erhalten. 1896 brach auf Haus Bladenhorst ein Feuer aus, das Teile des Bestandes schwer beschädigte oder sogar vernichtete. 1926 übergab bei Verkauf des Hauses die Familie von Weichs den Bestand als Depositum dem Staatsarchiv, das zwischen 1908 und 1955 in mehreren Schritten auch das Gesamtarchiv von Romberg von Buldern einschließlich der älteren Bestände von Haus Bladenhorst durch Kauf übernahm. 1962 wurde das Depositum durch kleinere Nachträge ergänzt. Erschließung des Bestandes Das 1926 übergebene Schriftgut war bis 2002 in vier Teilbeständen von unterschiedlicher Qualität zugänglich. Anläßlich des Abschlusses der Verzeichnungsarbeiten am Gesamtarchiv von Romberg wurden 2002 auch die Arbeiten am Depositum abgeschlossen. Die stark beschädigten Urkunden waren bald nach 1926 durch Prof. Ludwig Schmitz-Kellenberg handschriftlich verzeichnet worden. Seine wegen des eigentümlichen Schreibduktus kaum lesbare Erschließung wurde in die VZ-Datenbank übernommen und zugleich kritisch revidiert; zugleich wurde der Bestand auf den Restaurierungsbedarf hin überprüft. Der Aktenbestand war bis 2002 dreigeteilt. (1) Das sog. ”Archiv“ mit 98 Einheiten zwischen 1493 und 1821 war durch R. Keimer um 1926 oberflächlich verzeichnet worden. Es umfaßt vor allem Restüberlieferungen zum älteren Bladenhorster Bestand. Der Bestand wurde neu verzeichnet. (2) Die sog. ”Registratur“ umfaßte in XXV Abteilungen die Akten der Gutsverwaltung seit etwa 1810 mit Vorakten seit dem 16. Jh. (522 Nrr. ) sowie eine Sammlung von 33 Karten. Der Kartenbestand war bereits herausgelöst und durch Dr. Sagebiel in die Kartensammlung des Staatsarchivs (Nr. A 21265 - 21308) überführt und verzeichnet worden. Die Verzeichnung von R. Keimer erfaßte bis zu 27 Teilbände unter Signaturen, die von der Regionalforschung bereits ausgiebig benutzt worden. Die Neuverzeichnung schloß an den numerus currens der älteren Schicht an und ließ die von Keimer gebildete Ordnung mit ihren Einheiten und Signaturen (nach der Formel ”Archiv“ + 100) bestehen. Drei Nummern fehlten, ca. 15 Bände waren die Schicht (3) verlegt worden. (3) Ca. 5,5 lfdm Registraturgut war bis 2002 unverzeichnet. Es umfaßte vor allem Belege zur Rechnungsführung, die summarisch aufgenommen (Nr. 622-922) wurden. Auf eine Teilkassation wurde aus rechtlichen Gründen verzichtet. Die drei Schichten wurden durch eine gemeinsame Klassifikation erschlossen sowie einen Index und stehen nunmehr als Findbuch zur Verfügung. Quellenwert Die älteren Urkunden und Akten bis 1800 fügen sich in den Bestand Gesamtarchiv von Romberg ein. Die Akten nach 1800 dokumentieren die Verwaltung des Grundbesitzes eines adligen Guts bis 1926, der immer mehr von Bergbau und Industrie überlagert wurde. Eisenbahn, Bergbau sowie Chemische Industrie schränkten nach und nach den Grundbesitz von Haus Bladenhorst und seine Land- und Forstwirtschaft ein. Dieser Prozeß spiegelt sich in den Akten minutiös wider. Weiterhin ist die Überlieferung zum Romberg’schen Bergbaubesitz in den 1850er Jahren wichtig. Für die Stadtgeschichte von Castrop(-Rauxel) ist der Bestand wegen zahlreicher Bezüge zu Stadt und Gericht Castrop wertvoll. Literatur: Kultur und Heimat (Castrop-Rauxel) 13 (1961)
Bestandsbeschreibung: Hofmeister und Hofmarschälle sind am Weimarer Hof bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar (vgl. vorliegenden Bestand Nr. 403). Eine Neubesetzung und -organisation ("Retablierung") des Hofmarschallamtes fand unter sachsen-coburgischer Obervormundschaft im Jahre 1750 statt (Nr. 411c). Zum Geschäftskreis des Hofmarschallamtes gehörte nach Angabe der Staatshandbücher der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts: die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus vorbehaltenen Teiles des Kammervermögens, des sogenannten Krongutes (Verordnung vom 4. 5. 1854, Reg.Bl. S. 229), und die Oberaufsicht über das damit verbundene Kasse- und Rechnungswesen, die Sorge für die Vorräte bei Hof und die Überwachung von deren Verbrauch, die Angelegenheiten der Hofetikette, der Pagen, die Hofoffizien (Hofküche, -kellerei, -silberkammer, Garderobe usw.), die Verwaltung der Schlösser, Parks und Gärtnereien, die Handhabung der Disziplin bei der untergebenen Dienerschaft, die Ausübung der Polizeirechte in den eximierten Besitzungen des Großherzoglichen Hauses, die Oberaufsicht über die 1830 eröffnete Pensionanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle sowie die Aufsicht über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe (staatlich seit 1903). Die Geschäfte der Hoftheaterdirektion nahm das Hofmarschallamt von 1828 bis 1857 wahr (Nr. 3123, 3126), ferner von 1851 bis 1855 die Geschäfte des in dieser Zeit aufgehobenen Hofstallamtes (Reg.Bl. 1851 S. 12, 1856 S. 64). Nach dem Thronverzicht des Großherzogs im Jahre 1918 wurde das Hofmarschallamt zusammen mit der Hofhauptkasse am 31. 3. 1922 aufgehoben (Nr. 538). Eine Großherzoglich Sächsische Schatullverwaltung bestand in Weimar bis zur Fürstenenteignung 1948 fort. Die Akten des Hofmarschallamtes sind meist erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts überliefert. Verursacht ist dies durch erhebliche Verluste beim Brand des Weimarer Schlosses im Jahre 1774 (vgl. Nr. 2553, Bl. 2). Das Hofmarschallamt hat noch während seines Bestehens, und zwar in den Jahren 1893 und 1917, dem Staatsarchiv Weimar archivreifes Schriftgut zugeführt, dabei handelte es sich jedoch ausschließlich um Reihen von Rechnungsbänden, die zu den damals vorhandenen Archivkörpern genommen worden sind. Die Akten des Hofmarschallamtes dagegen sind dem Staatsarchiv Weimar erst vom Thüringischen Finanzministerium als Nachfolgebehörde des Hofmarschallamtes in zwei Ablieferungen Februar 1923 und September 1933 übergeben worden. Zusammmen mit den Akten gelangten die drei Repertorien A, B und C (jetzt in den Bestand eingereiht als Nr. 1b, 1c, 1d) zur Abgabe; die Ablieferung von 1933 umfasste die im "neuen" Repertorium C verzeichneten Akten. Das Repertorium C ist beim Hofmarschallamt als jüngstes 1898/99 angelegt worden, wobei aus den Repertorien A und B verschiedene, noch laufend benötigte Akten in das "neue Repertorium" C übertragen worden sind, während die übrigen in A und B verzeichneten Stücke "zurückgelegt" wurden (vgl. Nr. 530). Eine größere Menge nicht verzeichneter Akten und ferner auch ein Bestand meist handschriftlicher Noten für Instrumentalmusik aus der Zeit von etwa 1775 gelangte überdies in das Staatsarchiv. Hier sind sämtliche Akten zu einem Bestand zusammengearbeitet worden. Die Kapiteleinteilung des Repertoriums C wurde dabei für die Bestandsgliederung zugrunde gelegt. Die den Stücken aufgrund ihrer älteren Verzeichnung in den Repertorien A, B und C gegebenen Signaturen sind in einer besonderen Spalte des nunmehrigen Repertoriums festgehalten. Aus den überkommenen Repertorien wurden auch Aktentitel mit in das vom Staatsarchiv geschaffene Repertorium übernommen, zu denen sich Akten nicht mehr feststellen ließen. Eine große Zahl solcher zunächst vermisster Akten des Hofmarschallamtes hat sich jedoch dann noch unter den Akten vorgefunden, die das Volksbildungsministerium des Landes Thüringen bei seinem Weggang nach Erfurt im Jahre 1950 dem Staatsarchiv hinterlassen hat. Dem eigentlichen Bestand Hofmarschallamt (als Hofmarschallamt I bezeichnet) sind in besonderern Teilen angehängt worden als - Hofmarschallamt II: Gartendirektion Eisenach (1804 errichtet, 1890 aufgehoben) Nr. 4000 - 4142: Akten, die bei dieser erwachsen sind (besondere Provenienz) Nr. 4200 - 4222: Akten des Hofmarschallamtes über diesen Gegenstand - Hofmarschallamt III: Gärtnereien und Parkverwaltung Nr. 4223 - 4463: Akten des Hofmarschallamtes (Diese gehören mit den in Hofmarschallamt I Kapitel 58: Gärtnereien, Parks verzeichneten zusammen). Die dem Bestand Hofmarschallamt verwandten Provenienzen des Hofstallamtes zu Weimar (B), dem namentlich die Aufsicht über den Großherzoglichen Marstall zu Weimar oblag, sowie des Hofgestütes zu Allstedt (C) sind als eigene Provenienzen (Bestände) mit jeweils neuer Zählung und eigenen Findmitteln behandelt. Beide Behörden sind 1920 aufgehoben worden. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Staatsarchiv Weimar durch Regierungsrat Dr. Paul Goehts in der Zeit von April 1945 bis Dezember 1847. Die nachträglich aufgefundenen, im Repertorium zumeist schon vermerkten Stücke wurden 1954 und 1955 in den Bestand eingefügt. Die abschließenden Arbeiten besorgte Landesarchivar Dr. Rudolf Diezel. Weimar, den 30. September 1955 Prof. Dr. Flach Bemerkungen: Der Bestand enthält die Akten des Hofmarschallamtes des Herzogtums/Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach vornehmlich seit der Neuorganisation im Jahre 1750. In ihnen dokumentiert sich die gesamte Verwaltung des Weimarer Hofes. In den Jahren 1828 bis 1857 war der Behörde auch das Hoftheater und die Hofkapelle untergeordnet. Seit 1830 war das Hofmarschallamt Aufsichtsbehörde über die Pensionsanstalt für Witwen und Waisen der Mitglieder der Hofkapelle und sowie bis 1903 über das Großherzogliche Museum für Kunst und Kunstgewerbe. Seit 1854 oblag ihm auch die Verwaltung des dem Großherzoglichen Haus zur Eigennutzug überlassenen "Krongutes" und die Polizeigewalt auf diesem Besitz. Ebenfalls im Bestand befinden sich die von den Hoffourieren geführten Verzeichnisse der Teilnehmer der fürstlichen Tafel für den Zeitraum von 1749 - 1918 (Fourierbücher). Das Hofmarschallamt wurde 1922 aufgehoben. Die Akten sind in mehreren Ablieferungen 1893, 1917, im wesentlichen aber erst 1923 und 1933 an das Archiv abgegeben worden.
Zur Behördengeschichte: Innerhalb des 1806 in Stuttgart errichteten Innenministeriums war die Abteilung IV für die Belange der Kommunalverwaltung zuständig. Im Zuge der Auflösung der (1817/18 errichteten) vier Kreisregierungen wurde im Juni 1924 die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung als dem Innenministerium angegliederte Mittelinstanz eingerichtet, die bis 1934 parallel zur Abteilung IV innerhalb des Ministeriums bestand (vgl. die Bestände E 180 I-VII im Staatsarchiv Ludwigsburg). Nach 1934 war die Ministerialabteilung nur noch Abteilung des Innenministeriums. 1945 wurden die Zuständigkeiten zwischen den neuerrichteten Landesverwaltungen des Innern in Stuttgart und Tübingen regionalbezogen geteilt. Ab 1952 erhielten die neu errichteten Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen weithin dieselben Zuständigkeiten, wie sie vormals die Ministerialabteilung als Mittelbehörde der Innenverwaltung gehabt hatte. Mehrfach wurden Änderungen in den Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsteile bzw. Referate der Ministerialabteilung / der Abteilung im Innenministerium vorgenommen. Die elf bis dreizehn Geschäftsteile bzw. Referate der Abteilung IV umfaßten im wesentlichen die großen Aufgabenbereiche: Gemeinde- und Körperschaftssachen: Gemeindeangehörigkeit, Oberamts-, Kreis- und Gemeindegebietsänderungen, Hoheitszeichen, Gemeindenamen; Vertretung und Verwaltung der Amtskörperschaften und Gemeinden, Aufsicht über die Verwaltung, Visitationen, Staatsaufsichtsgemeinden; Rechtsverhältnisse der Beamten und Angestellten der Amtskörperschaften und Gemeinden, Besoldung, Pensionen, Unfall- und Krankenfürsorge; Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften, Haushaltssachen, Stiftungen, Rechnungswesen; Gemeindenutzungen, Realgemeinderechte; Veröffentlichungen der Gemeinden und Amtskörperschaften; Sparkassenwesen; Steuerwesen, Finanzstatistik; Wassersachen Allgemeines und Einzelnes, Aufteilung in drei ("Technische") Geschäftsteile bzw. Referate für die drei regional abgegrenzten Bezirke I, II und III. Akten zur Organisation bzw. Geschäftsverteilungspläne finden sich im Bestand E 151/01 (Kanzleidirektion des Innenministeriums) Bü 284, 285, 289, 753, 774 . Bearbeiterbericht: Die Überlieferung der Abteilung IV - Kommunalangelegenheiten des Innenministeriums lag bisher vor in den Teilbeständen: E 151 d I : Übergabeverzeichnis von 1956 mit einem Sonderverzeichnis von 1966 für die miteingekommenen Akten betr. Staatsbeiträge zur Wasserversorgung der Gemeinden (beide jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d II : Übergabeverzeichnis von 1958 (jetzt Teil des Bestandes E 151/41) mit einem Sonderverzeichnis über die Akten des Innenministeriums zur Gemeindefinanzstatistik, die über das Statistische Landesamt eingekommen sind (jetzt Bestand E 151/44); E 151 d III: Übergabeverzeichnis von 1981, teilweise mit Akten, die über das Regierungspräsidium in das Hauptstaatsarchiv eingekommen sind (jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d IV : Schriftgut betr. Sparkassenwesen (jetzt Teil des Bestandes E 151/41), eingekommen mit den Akten des Bestandes E 151 d III; dabei ein Sonderverzeichnis von Personalakten der Gemeinde- und Körperschaftsbeamten von 1966 (jetzt Bestand E 151/42) und ein Sonderverzeichnis von Stellenakten der Ortsvorsteher von 1966 (jetzt Bestand E 151/43). Wie die Übersicht zeigt, wurden die Akten betr. die Staatsbeiträge zur Gemeindewasserversorgung in die nach Landkreisen geordneten Akten des gleichen Betreffs aus der Ablieferung von 1958 (AZ. IV 2499) integriert. Diese Unterlagen umfassen 2,8 lfd. m und sind nun unter der Signatur E 151/41 Bü 1110-1144 zu finden. Ebenfalls aufgelöst wurde der provisorisch gebildete Teilbestand Sparkassenwesen. Die Aktengruppe wurde in den Hauptbestand E 151/41 eingefügt, zudem wurde eine Provenienztrennung zwischen Akten des Innenministeriums (4,6 lfd. m) und Akten der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung (2,9 lfd. m) durchgeführt. Aus der Ablieferung E 151 d II wurden die Akten betr. Ausgleichsstock 1943-1951 ausgehoben und als Bestand EA 2/106 verselbständigt (2,6 lfd. m). Gliederung Da ein Aktenplan der Kommunalabteilung des Innenministeriums aus der Zeit vor 1945 nicht mehr ermittelt werden konnte, wurde die Ordnung und Gliederung des Bestandes aufgrund der durchgängig vergebenen Aktenzeichen ( aus der Abteilungsnummer IV und einer bis zu vierstelligen Aktenziffer, im Findbuch als erste Vorsignatur erfaßt ) erstellt. Dieses Verfahren erwies sich insofern als sinnvoll, als nach 1945 die Akten weiterhin nach diesem Registraturplan abgelegt wurden und auch so in Ablieferungen 1956, 1958, 1962 und 1981 ins Hauptstaatsarchiv gelangt sind ( vgl. die Bestände EA 2/401-404 ). Die Gliederung des Bestandes versucht eine Rekonstruktion des Aktenplanes. Einige ältere Akten weisen zudem noch eine Kasten-/Fach-Signatur auf, die jedoch als Vorsignatur bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt wurde. Dagegen wurden die laufenden Nummern der Aktenablieferungsverzeichnisse als zweite Vorsignatur in das jetzige Findbuch mitaufgenommen. Die wenigen Büschel zum Schulwesen sind innerhalb der Kommunalabteilung angewachsen, weitere Unterlagen zu Schulsachen innerhalb des Innenministeriums finden sich jedoch in Bestand E 151/02 (Innenministerium- Abteilung II). Die Ordnung von Aktenbunden innerhalb einzelner Serien nach Kreisen basiert auf der Verwaltungseinteilung nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 ( Reg.Bl. für Württemberg vom 3.5.1938). Generell wurden bei der Verzeichnung Provenienzscheidungen sowie eine Trennung von Vor- und Nachakten (Stichtag 8. Mai 1945) vorgenommen, sofern es sich nicht nur um einzelne Schriftstücke handelte, deren Herausnahme aus dem vorliegenden Aktenbund nicht sinnvoll gewesen wäre (siehe Liste im Anschluß an das Vorwort). Größere Kassationen wurden nicht durchgeführt, lediglich Dubletten, sonstige Mehrfertigungen und einige wenige Büschel wurden aussortiert (0,4 lfd. m). Mit der Erschließung des Bestandes begann im November 1990 Archivangestellte Dorothee Breucker, die den Hauptteil der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten übernahm (Verzeichnung der Büschel 1 bis 997 und 1101 bis 1256 sowie Trennung von Provenienzen und Vor- bzw. Nachakten ). Im Rahmen der praktischen Ausbildung von Teilnehmern des 26. und 27. Fachhochschullehrgangs arbeiteten an der Verzeichnung mit die Archivanwärter/innen Daniela Deckwart (Bü 1110-1144, Verzeichnung und Zuordnung), Nicole Röck (Bü 1257-1265), Thomas Schreiner (Bü 1266-1268, 1317-1330), Katja Hoffmann (Bü 1269-1301, 1315, 1316), Edith Holzer (Bü 1302a-1314, 1285a), Armin Braun (Bü 1331-1356, 1358, 1359), Andrea Rößler (Bü 1360-1379), Hartmut Obst (Bü 1380-1391). Werkstudentin Ulrike Kirchberger (Bü 1392-1413) und Archivoberinspektorin Sabine Schnell (Bü 1424-1557) beendeten die Verzeichnungsarbeiten; letztere übernahm auch die Endredaktion des Findbuchs. Archivangestellte Wilhelmine Kovacs besorgte die Entmetallisierung der Akten sowie kleinere Ausbesserungen und die Verpackung der Büschel in Archivboxen. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte auf MIDETIT-Formularen, das Findbuch wurde mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Der Bestand E 151/41 enthält nunmehr 48,5 lfd. m Akten mit einer Laufzeit von (1814) 1820-1945, mit vereinzelten Nachakten bis 1955 (1965). Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit ab etwa 1900. Die Teilbestände E 151/42 umfassen 1,7 lfd. m, E 151/43 2,3 lfd. m und E 151/44 14 lfd. m Schriftgut. Stuttgart, im November 1992 Sabine Schnell Provenienztrennungen: Alte Signatur EA 2/401: Neue Signatur E 151/41: Nr.59 (AZ: IV 201) Bü 983 Nr.74 (AZ: IV 347) Bü 984 Nr.79 (AZ: IV 370) Bü 985 Nr.117 (AZ: IV 986) Bü 986 Nr.152 (AZ: IV 1518) Bü 987 Nr.158 (AZ: IV 1710) Bü 988 Nr.161 (AZ: IV 1760) Bü 989 Nr.162 (AZ: IV 1775) Bü 990 Nr.164 (AZ: IV 1850) Bü 991 Alte Signatur EA 2/404: Neue Signatur E 151/41: Nr.589 (AZ: IV 290) Bü 992 Nr.609 (AZ: IV 330) Bü 993 Nr.683 (AZ: IV 444) Bü 994 Nr.684 (AZ: IV 445) Bü 995 Nr.694 (AZ: IV 447) Bü 996 Nr.791 (AZ: IV 601) Bü 538 Nr.1273 (AZ: IV 4020) Bü 997 Alte Signatur E 151 d I: Neue Signatur: Nr.186 (AZ: IV 1450) E 151/02 Bü 903a Nr.189 (AZ: IV 1471) E 151/02 Bü 915e Nr.194 (AZ: IV 1525) E 151/02 Bü 915c Nr.195 (AZ: IV 1530) E 151/02 Bü 915b Nr.196 (AZ: IV 1533) E 151/02 Bü 910a Nr.197 (AZ: IV 1534) E 151/02 Bü 915a Nr.201 (AZ: IV 1544) E 151/02 Bü 918a Nr.300 (AZ: IV 5015) E 150 Alte Signatur E 151 d II: Neue Signatur: lfd. Nr. 37, 40-44, 48-50 A 39, Nachträge lfd. Nr. 38, 39, 45-47, 52 E 175 lfd. Nr. 51 J 251 b Nr. 304-307 Alte Signatur E 151 d III: Neue Signatur: lfd. Nr. 499 (AZ: IV 5005) E 151/02 Bü 1174 lfd. Nr. 503 (AZ: IV 5020) E 151/02 Bü 1175 lfd. Nr. 506 (AZ: IV 5035) E 151/02 Bü 1176 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 1 (AZ: IV 2) E 180 lfd. Nr. 14 / Bü 623 (AZ: IV 33) EA 2/404 Nr. 250 lfd. Nr. 41 / Bü 625 (AZ: IV 41) EA 2/404 Nr. 250a lfd. Nr. 26, 22 / Bü 643, 644, 667 (AZ: IV 50) EA 2/404 Nr. 253a lfd. Nr. 37 / Bü 685 (AZ: IV 85) EA 2/404 Nr. 302a lfd. Nr. 38 / Bü 686 (AZ: IV 87) EA 2/404 Nr. 304 lfd. Nr. 42 / Bü 690 (AZ: IV 95) EA 2/404 Nr. 308 lfd. Nr. 51 / Bü 701 (AZ: IV 118d) EA 2/401 Bü 35a lfd. Nr. 70 / Bü 718 (AZ: IV 129) EA 2/404 Nr. 430 lfd. Nr. 75 / Bü 723 (AZ: IV 142) EA 2/404 Nr. 444 lfd. Nr. 85 / Bü 732 (AZ: IV 162) EA 2/404 Nr. 452 lfd. Nr. 98, 99 / Bü 741-743, 746-748 EA 2/404 Nr. 476a (AZ: IV 181) lfd. Nr. 97 / Bü 752 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 99 / Bü 754 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 96 / Bü 762 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 103 / Bü 768 (AZ: IV 186) EA 2/404 Nr. 487 lfd. Nr. 110 / Bü 776 (AZ: IV 191) EA 2/404 Nr. 491 lfd. Nr. 119 / Bü 788 (AZ: IV 198) EA 2/404 Nr. 515 lfd. Nr. 121 / Bü 790 (AZ: IV 200) EA 2/404 Nr. 516 lfd. Nr. 123 / Bü 798 (AZ: IV 211) EA 2/404 Nr. 538 lfd. Nr. 140 / Bü 812 (AZ: IV 250) EA 2/404 Nr. 553 lfd. Nr. 153 / Bü 825 (AZ: IV 305) EA 2/404 Nr. 602a lfd. Nr. 157 / Bü 830 (AZ: IV 325) EA 2/404 Nr. 607 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 164a (AZ: IV 371) E 180 lfd. Nr. 171 (AZ: IV 374) E 180 lfd. Nr. 173 / Bü 836 (AZ: IV 390) EA 2/404 Nr. 650 lfd. Nr. 174 / Bü 844 (AZ: IV 391) EA 2/404 Nr. 651 lfd. Nr. 178 / Bü 863 (AZ: IV 405) EA 2/404 Nr. 657 lfd. Nr. 182 / Bü 867 (AZ: IV 410) EA 2/404 Nr. 660 lfd. Nr. 185 / Bü 885 (AZ: IV 416) EA 2/404 Nr. 662 lfd. Nr. 203 (AZ: IV 443b) E 180 lfd. Nr. 210 / Bü 922 (AZ: IV 520) EA 2/404 Nr. 743 lfd. Nr. 217 / Bü 929 (AZ: IV 560) EA 2/404 Nr. 771 lfd. Nr. 221 / Bü 933 (AZ: IV 575) EA 2/404 Nr. 756 lfd. Nr. 263 / Bü 956 (AZ: IV 770) EA 2/404 Nr. 850 lfd. Nr. 264 (AZ: IV 777) EA 2/404 Nr. 878a lfd. Nr. 266 / Bü 958-959 (AZ: IV 781) EA 2/404 Nr. 888/04 lfd. Nr. 275 (AZ: IV 829) E 151/01 Bü 3171 lfd. Nr. 277 / Bü 967 (AZ: IV 830) EA 2/404 Nr. 893a lfd. Nr. 278 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3165 lfd. Nr. 279 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3166 lfd. Nr. 280 (AZ: IV 834) E 151/01 Bü 3168 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) E 151/01 Bü 3167 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) EA 2/404 Nr. 905 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) E 151/01 Bü 3169, 3170 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) EA 2/ 404 Nr. 907a lfd. Nr. 285 (AZ: IV 853) E 151/01 Bü 3172 lfd. Nr. 301 / Bü 980 (AZ: IV 900) EA 2/404 Nr. 920 lfd. Nr. 306 / Bü 1361 (AZ: IV 1130) EA 2/404 Nr. 921 lfd. Nr. 309 / Bü 1362 (AZ: IV 1140) EA 2/404 Nr. 937 lfd. Nr. 315 / Bü 1367 (AZ: IV 1148) EA 2/404 Nr. 938a lfd. Nr. 342 / Bü 1379 (AZ: IV 1270) EA 2/404 Nr. 955 lfd. Nr. 348 / Bü 1382 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1028 lfd. Nr. 348b / Bü 1384 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1035 lfd. Nr. 353 / Bü 1389 (AZ: IV 1374) EA 2/404 Nr. 1068 lfd. Nr. 354 / Bü 1390 (AZ: IV 1380) EA 2/404 Nr. 1077 lfd. Nr. 364 / Bü 1392 (AZ: IV 1530) EA 2/404 Nr. 1096 lfd. Nr. 366 / Bü 1394 (AZ: IV 1550) EA 2/404 Nr. 1097 lfd. Nr. 367 / Bü 1395 (AZ: IV 1555) EA 2/404 Nr. 1098 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 387 / Bü 1404 (AZ: IV 1665) EA 2/404 Nr. 1117 lfd. Nr. 391 / Bü 1408 (AZ: IV 1700) EA 2/404 Nr. 1148 lfd. Nr. 393 / Bü 1410 (AZ: IV 1702) EA 2/404 Nr. 1149 lfd. Nr. 395 / Bü 1412 (AZ: IV 1708) EA 2/404 Nr. 1160 lfd. Nr. 399 / Bü 1426 (AZ: IV 1730) EA 2/404 Nr. 1174 lfd. Nr. 401 / Bü 1428 (AZ: IV 1740) EA 2/404 Nr. 1189 lfd. Nr. 412 / Bü 1437 (AZ: IV 1830) EA 2/404 Nr. 1198 lfd. Nr. 413 / Bü 1438 (AZ: IV 1835) EA 2/404 Nr. 1206a lfd. Nr. 421 / Bü 1444 (AZ: IV 1890) EA 2/404 Nr. 1219 lfd. Nr. 438 / Bü 1457 (AZ: IV 2038) EA 2/404 Nr. 1228 lfd. Nr. 498 / Bü 1549 (AZ: IV 4021) J 121 / J 122 lfd. Nr. 499 / Bü 1551 (AZ: IV 5000) EA 2/404 Nr. 1275 Alte Signatur E 151 d IV: Neue Signatur lfd. Nr. 1-58 (AZ: IV 237-IV 490) E 180 lfd. Nr. 142 (AZ: IV 1618) E 180
Im vorliegenden Bestand "Inspektion des Ingenieurkorps" (Abk. Insp. Ing. K.) sind die bisher getrennt aufbewahrten Teile zusammengefasst: Abt. I des Bayer. Kriegsarchivs = Alter Bestand, umfasste die Akten bis zum Kriegsausbruch 1914 (Alte Signatur A VI 7). Dieser hatte im Zweiten Weltkrieg schwerste Verluste hinnehmen müssen. Die ursprüngliche Ordnung wurde beibehalten, die fremden Provenienzen (Hofkriegsrat, Kriegsministerium) wurden bei der Neuverzeichnung eigens hervorgehoben. Diese Art der Verzeichnung möge später bei einer Zusammenfügung der Provenienzen im Kriegsarchiv auf dem Papier dienlich sein. Abt. III des Bayer. Kriegsarchivs (ehem. Kriegsministerium, Schönfeldstr.) umfasste die Weltkriegsakten der Inspektion. Diese sind, wie es scheint, ohne Verluste erhalten geblieben. Bei der Verzeichnung wurde die bisherige Ordnung beibehalten. Darin sind auch in besonderen Kapiteln die Akten der Festungsinspektion und der Pionierinspektion wegen deren enger Verflechtung mit der Inspektion des Ingenieurkorps und der gemeinsamen Auflösung im Höheren Auflösungsstab 113 enthalten, während die übrigen Waffeninspektionen im Kriegsarchiv eigene Bestände bilden. Der Bestand wurde zusammen mit Herrn Kaltenegger neu verzeichnet. Dabei wurde besonders auf die Aufhellung der Akteninhalte durch vielfältige Enthält- und Darin-Vermerke Wert gelegt. Die Reinschrift besorgten Frau Strodel und Frau Werth, die der Einleitung Herr Bals. München, den 19.03.1980 Gerhard Heyl Das maschinenschriftliche Findmittel wurde 2013 im Rahmen eines von der DFG geförderten Projekts unter Anleitung des Unterzeichneten retrokonvertiert. Umfassende Prüf- und Korrekturarbeiten wurden von Dipl.-Archivarin (FH) Maria Stehr M.A. geleistet. München, 26.02.2014 Johannes Moosdiele M.A., Archivrat
Vorwort : Das Findbuch zur A r c h i v a b t e i l u n g B des Stadtarchivs Werl wurde 1952 von Staatsarchivrat Dr. Müller erstellt. Zwischen 1999 und 2001 ist das Findbuch durch den heutigen Stadtarchivar Michael Jolk digitalisiert worden und wird nun 2012 durch ihn online veröffentlicht. Als J. S. Seibertz die Materialsammlung zu seiner Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen durchführte und zu diesem Zwecke im Jahre 1832 auch das Archiv der Stadt Werl besuchte, fand er, wie er berichtet, eine "totale Unordnung" vor (Archivabteilung E Kaps. 9 Nr. 4). Auf Veranlassung des Landrats zu Soest trat deshalb der damalige Bürgermeister Fickermann zu Werl mit dem Oberlehrer Dr. Tross in Hamm, der zu dieser Zeit gerade das Archiv des Erbsälzer-Collegiums zu Werl neu ordnete, in Verhandlungen wegen Neuordnung auch des städtischen Archives ein. Tross begann im nächsten Jahre mit der Arbeit. Im Jahre 1877 wurden die Urkunden unter Zugrundelegung der Tross¿schen Regesten neu repertorisiert, wobei eine Anzahl weiterer Urkunden die Nummern des Repertoriums vermehrte. Der Bearbeiter des Verzeichnisses war Dr. Giefers. Eine andere Hand trug später weitere Urkunden nach und verzeichnete -anscheinend erstmals- auch die ältesten Akten bis zum Ende der hessischen Zeit, die als Abteilung B bezeichnet wurden, und als Abteilung C die Protokolle und Amtsbücher der Stadt bis 1816. Die damals geschaffene Ordnung dieser Akten wurde bei der im Jahre 1948 von Staatsarchivrat Dr. Kausche begonnenen Archiv-Neuordnung unverändert gelassen. Im Rahmen des gesamten Archivs behielt die Abteilung die Bezeichnung Archivabteilung B. 1952 wurden vom Unterzeichneten größere, nachträglich aufgefundene Bestände eingeordnet. Wo sich innerhalb der Pakete noch ältere Inhaltsverzeichnisse finden, können diese Akten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben; vor allem stimmt die dort angegebene Stückzahl der Einzelblätter bzw. Faszikel nicht mehr. Besonders bemerkenswerte Stücke wurden im Repertorium in den intus-Vermerken hervorgehoben, wobei die bei den Nr 27a und b, 39, 42 und 45 ausgeworfenen Betreffe fast einer Einzelverzeichnung gleichkommen. Die bei der alten Ordnung verwendeten verwendeten römischen Nummernbezeichnung wurden durch arabische Ziffern ersetzt. Werl, den 10. Juli 1952 (Dr. Müller) Staatsarchivrat z. Wv. __ Ab B 27a neu geordnet. Werl, den 23 Mai 1972 Preising __ 1992 erstellte Michael Jolk privat ein Register zu den Akten, dass 1998 und 1999 aktualisiert wurde. Von Dezember 1999 bis 1.2.2001 sind die Akten nach den Titelblättern in ein Archivprogramm eingetippt worden. Preising hatte nur verkürzte Titel ins Findbuch übertragen und viele Namen kamen dadurch nicht ins Register! Sicherungsverfilmung dieses Bestandes vgl. Akte 6692 StA Werl und Findbuch Kleiner Bestand 21. A r c h i v a b t e i l u n g C " A m t s b ü c h e r a u s v o r p r e u s s i s c h e r Z e i t " Digitalisiert im April 2012 von Stadtarchivar Michael Jolk. Zahlreiche Ergänzungen stammen von Stadtarchivar a. D. Heinrich Josef Deisting. Vorwort von 1952 von Dr. Wolfgang Müller, der den Bestand erstmals ordnete: Von der 1877 geschaffenen Ordnung dieser Abteilung wurde nur die Unterabteilung I "Protokollbücher" unverändert gelassen; für diese stellt das vorliegende Repertorium eine Abschrift des alten Verzeichnisses dar. Geändert wurde nur die Signatur insofern, als jetzt die Hauptgruppen mit römischer Ziffer, die einzelnen Nummern mit arabischer Ziffer bezeichnet wurden. Da eine größere Anzahl bisher unverzeichneter Amtsbücher in die Archivabteilung C zu übernehmen war, empfahl es sich, die bisherige Unterabteilung 2 in die neuen II-IV unterzuteilen.
Black and white photograph of the Residency, Kigoma (mid 1920s); five illustrated Christmas menu cards with guests signatures (1923-1924 and 1927-1929); watercolour of Kigoma Bay, Lake Tanganyika, from the verandah by Sir Alison Russell (1923).
Bagenal, Charles JamesI. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372
- Biographie: Karl Joseph Wilhelm Florestan Gero Crescentius Fürst von Urach Graf von Württemberg wurde am 15. Februar 1865 in Ulm als jüngerer Sohn des Wilhelm (I.) Herzog von Urach und der Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco geboren (1). Der Fürst besuchte zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder Wilhelm (II.) Herzog von Urach die Grundschule und das Gymnasium der Jesuiten in Monaco (2). Im Jahre 1877 wechselte er an die Jesuiten-Erziehungsanstalt Unserer Lieben Frau Stella matutina in Feldkirch über. Nach einem erneuten Schulwechsel 1881 legte er im Jahre 1883 am Karlsgymnasium in Stuttgart das Abitur ab. Nach dem Abitur studierte Fürst Karl 1883 bis 1884 zwei Semester an der Universität München (3). Dort besuchte er u. a. Vorlesungen in Metaphysik und Geschichte der griechischen Philosophie bei dem Philosophie-Professor und späteren bayerischen Ministerpräsidenten und deutschen Reichskanzler Georg Graf von Hertling (1843-1919) sowie Vorlesungen in Staatswissenschaften bei dem Journalisten und Schriftsteller Professor Wilhelm Heinrich Riehl (1823-1897). Im Jahre 1883 erfolgte die Ernennung des Fürsten zum Secondelieutenant à la suite des Ulanen-Regiments König Karl (1. Württ.) Nr. 19 (4). Im April 1886 trat Fürst Karl in den aktiven Dienst dieses Regiments ein, musste aber infolge einer Erkrankung den aktiven Dienst wieder verlassen. Im März 1887 schied der Fürst als Offizier à la suite aus dem aktiven Dienst des Regiments aus. In den folgenden Jahren wurden dem Fürsten die für ein Mitglied des Hauses Württemberg üblichen Beförderungen unter Stellung à la suite des Regiments zuteil: 1887 wurde er zum Premierlieutenant, 1891 zum Rittmeister, 1899 zum Kavallerie-Major und 1906 zum Oberstleutnant ernannt. Im Jahre 1911 wurde ihm schließlich der Charakter eines Oberst verliehen. In den Jahren ab 1884 unternahm Karl Fürst von Urach zahlreiche ausgedehnte Reisen (5): 1884 bis 1886 bereiste er Südamerika, wo er v. a. die Kordilleren besuchte und die Indianerstämme am Oberlauf des Amazonas studierte (6). Die ethnologische Sammlung, die er auf der Reise anlegte, übergab er später dem Linden-Museum in Stuttgart. Auch in der Zeit nach 1887 hielt er sich häufig in Italien, Griechenland, auf dem Balkan, in Ägypten, wo er in Heliopolis bei Kairo Immobilien besaß (7), und im Osmanischen Reich auf. Im Jahre 1891 beteiligte er sich an einer Expedition nach Spitzbergen (8), 1893 bereiste der Fürst die USA(9). Die wenigen im vorliegenden Bestand erhaltenen Unterlagen zu der USA-Reise (v. a. Empfehlungsschreiben) (10) lassen vermuten, dass diese Reise auch ethnologischen Studien zu Indianerstämmen diente. Ein bevorzugtes Reiseziel des Fürsten war der Orient, der auf ihn eine große Faszination ausübte. So lernte er Türkisch, Arabisch und Persisch. Nicht zuletzt ließ der Fürst in den Jahren 1893 bis 1925 in seinem Palais in der Neckarstraße in Stuttgart arabische Räume (11) einbauen, die er mit Möbeln, Schnitzereien, Kacheln, Arbeiten aus Gipsstuck, Teppichen und anderen Antiquitäten aus dem Orient ausschmückte. Die Räume, die sogar zeitweise besichtigt werden konnten und als Attraktion galten, wurden bei einem Bombenangriff im Jahre 1944 zerstört. Während des Ersten Weltkrieges konnte Fürst Karl schließlich seine Sprachkenntnisse und sein auf den vielen Reisen in den Orient erworbenes Wissen über diese Region in seine Tätigkeit als deutscher Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich (12) einbringen. Diese Funktion übte er in den Jahren 1916 bis 1917 aus. Fürst Karl übernahm einige ehrenamtliche Ämter. So war er Präsident der württembergischen Landesgruppe der Deutschen Kolonialgesellschaft (13) und Mitglied des württembergischen Landesverbandes des Deutschen Flotten-Vereins (14). Er unterstützte die Gesellschaft zur Förderung der Deutschen Ansiedlungen in Palästina (15). Außerdem förderte er die Arbeit des Luftschiff-Konstrukteurs Ferdinand Graf von Zeppelin mit der Zeichnung von Anteilen an der Gesel lschaft zur Förderung der Luftschifffahrt AG (16). Karl Fürst von Urach wurden im Laufe seines Lebens zahlreiche Orden verliehen (17): 1883 erhielt der Fürst den monegassischen Orden Saint Charles, 1889 das Großkreuz des persischen Sonnen- und Löwenordens (18), 1897 den Osmanie-Orden Erster Klasse, 1899 die Kaiser-Wilhelm-Erinnerungsmedaille. 1910 wurde er mit dem preußischen Roten Adlerorden ausgezeichnet. 1916 bekam er das Wilhelmskreuz mit Schwertern und Krone, ein Jahr später den königlich ungarischen Sankt-Stephansorden und das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Karl Fürst von Urach starb am 5. Dezember 1925 in Stuttgart. Er wurde in der Katholischen Abteilung der Gruft der Schlosskirche Ludwigsburg begraben. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes:: Der Bestand GU 120 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Karl Fürst von Urach die Signatur GU 120. Da sich die Materialien in einem schlechten Ordnungszustand befanden, mussten die Verzeichnungseinheiten größtenteils erst gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die bereits vorgefundenen Einheiten beibehalten. Während der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 120 umfangreiche Unterlagen ausgegliedert und insbesondere den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 100 (Fremdarchivalien und sonstige Sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha Freiin von Biegeleben) zugewiesen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weiteres Material der Provenienz Karl Fürst von Urach in bisher noch unverzeichneten Beständen des Hauses Urach befindet. Den weitaus größten Teil des Bestandes bilden die umfangreichen Korrespondenzen des Fürsten (Rubrik 2), vor allem mit seiner Mutter (Rubrik 2.1.1) mit seinem Bruder Wilhelm und dessen Familie (Rubrik 2.1.2) sowie mit Bertha von Biegeleben (Rubrik 2.1.5). Letztere war die Hofdame seiner Mutter Florestine und eine enge Vertraute des Fürsten. Außerdem finden sich Korrespondenzen mit Vertretern der deutschen und europäischen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäusern in dem Bestand (Rubrik 2.5). Karl Fürst von Urach korrespondierte zudem auch mit zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Rubrik 2.7), u. a. mit Gelehrten. Bei fast allen Korrespondenzen handelt es sich um sogenannte unilaterale Korrespondenzen, d. h. es finden sich lediglich die Briefe des Korrespondenzpartners im vorliegenden Bestand. Wenn vereinzelt auch Briefe oder Briefentwürfe des Fürsten an den jeweiligen Adressaten vorhanden sind, ist dies ausdrücklich in der Titelaufnahme erwähnt. Meist handelt es sich dabei um nachträglich an den Fürsten oder dessen Familie zurückgegebene Briefe des Fürsten. Zudem ist zu beachten, dass Fürst Karl bei seiner Korrespondenz keine Durchschläge angefertigt hat. Die Korrespondenzen können als interessante Quelle für die Alltags- und Mentalitätsgeschichte des Adels angesehen werden. In ihnen zeigen sich die vielfältigen Kontakte, die der Fürst zu Mitgliedern anderer Adelsfamilien pflegte. Auch bieten sie sicherlich Details zu den zahlreichen Reisen des Fürsten. Eine inhaltliche Erschließung der Korrespondenz war allerdings aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwandes nicht möglich. Leider weisen die Korrespondenzen bzw. Korrespondenzserien, die in diesem Bestand enthalten sind, teilweise kleinere Lücken auf. Ob sich in den bisher noch unverzeichneten Beständen des Archivs des Hauses Urach noch Korrespondenz des Fürsten befindet, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Neben den Korrespondenzen bilden die umfangreichen Sammlungen von Fotos und Aufnahmen (Rubrik 10) den nach Anzahl der Titelaufnahmen zweitgrößten Teil des Bestandes. Von Interesse sind dabei vor allem die Fotos und Fotoalben mit Aufnahmen von den zahlreichen Reisen des Fürsten u. a. nach Südamerika, nach Ägypten und ins Osmanische Reich und auf den Balkan (Rubrik 10.2.2). Außerdem finden sich Fotos, die während der bereits erwähnten Tätigkeit des Fürsten als Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs entstanden sind (Rubrik 10.2.4). Fürst Karls Interesse an islamischer (arabischer) Kunst spiegelt sich auch in den zahlreichen Aufnahmen zu Bauten und Kunstwerken islamischer Kunst, die in der Rubrik 10.3 vereinigt sind. Möglicherweise dienten ihm auch diese Aufnahmen als Quelle der Inspiration beim Bau der Arabischen Räume im Palais Urach zu Stuttgart. Von den übrigen in dem vorliegenden Bestand verwahrten Materialien seien noch die Manuskripte des Fürsten mit literarischen und kunsthistorischen Texten und eine Denkschrift zur politischen Neuordnung Europas durch Deutschland im Ersten Weltkrieg zu erwähnen. Ferner finden sich interessante Dokumente über die bereits oben aufgeführten Vereine und Gesellschaften, in denen der Fürst tätig war bzw. die er finanziell unterstützte, in dem Bestand. In einem Anhang (Rubrik 16) sind Fotos, ein Album und Siegel aus dem Besitz der Wera Herzogin von Württemberg geb. Großfürstin von Russland vereinigt, die nach dem Tod der Herzogin von deren Tochter Olga Prinzessin zu Schaumburg-Lippe an Karl Fürst von Urach übergeben wurden. Außerdem wurden dem Bestand Korrespondenzen des Bruders von Karl Fürst von Urach, Wilhelm (II.) Herzog von Urach, zum Nachlass Karls, zu den Arabischen Räumen sowie zu einem Zeitungsartikel über den Fürsten eingegliedert (19). Da sich diese Materialien auf Karl Fürst von Urach beziehen, erschien die Einordnung in den vorliegenden Bestand sinnvoll. Unterlagen zu Karl Fürst von Urach sind erwartungsgemäß auch in anderen Beständen des Archivs des Hauses Urach vorhanden. Insbesondere sind hier die Bestände GU 99 (Fotoalben und -sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha von Biegeleben) zu nennen. Die Archivalien des Bestandes dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Der Bestand GU 120 wurde von Herbst 2004 bis April 2005 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 4,6 lfd. Meter mit 318 Nummern. Stuttgart, im April 2005 Eberhard Merk Fußnoten: (1) Zu Karl Fürst von Urach siehe v. a.: Artikel von Wolfgang Schmierer in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 390. Heinrich Fischer: Fürst Karl von Urach als Forschungsreisender. In: Schwäbischer Merkur vom 11. Dezember 1926 S. 17f. (Sonntagsbeilage zum Schwäbischen Merkur Nr. 580). Zeitungsartikel und Nachrufe in M 743/2 Bü 542. (2) Vgl. hierzu Bü 1 (Ordnungsnummer 1) in diesem Bestand. Bei Schmierer wird der Schulbesuch in Monaco nicht erwähnt. Die Daten zum Schulbesuch des Karl Fürst von Urach wurden dem kurzen Lebenslauf, verfasst von Wilhelm (II.) Herzog von Urach, in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) entnommen. (3) Siehe hierzu Bü 11 (Ordnungsnummer 2). (4) Zur militärischen Karriere vgl. die Personalakte Fürst Karls in: M 430/1 Bü 2797. Außerdem Bü 7 (Ordnungsnummer 3), 121 (Ordnungsnummer 98). (5) Eine Aufstellung der Reisen des Fürsten, angefertigt von Karls Bruder Herzog Wilhelm (II.), wird in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) verwahrt. Diese Aufstellung diente auch Heinrich Fischer als Grundlage für seinen Artikel (a.a.O.). (6) Siehe dazu das Manuskript des Fürsten in Bü 269 (Ordnungsnummer 145). Eine ausführliche Beschreibung des Reiseverlaufes der Südamerika-Reise findet sich in dem Artikel von Heinrich Fischer (a.a.O.). (7) Bü 297, 298 (Ordnungsnummer 208, 211) (8) Vgl. dazu den Briefwechsel des Max Graf von Zeppelin in Bü 161 (Ordnungsnummer 118) und das Manuskript des Fürsten in Bü 273 (Ordnungsnummer 146). Fotos von Spitzbergen und Norwegen finden sich in Bü 59 (Ordnungsnummer 247). (9) Zu dieser Reise gibt es keine Fotos im vorliegenden Bestand. (10) Bü 177 (Ordnungsnummer 138) (11) Siehe dazu Bü 20 (Ordnungsnummer 217), Bü 80 (Ordnungsnummer 288), Bü 83 (Ordnungsnummer 202), Bü 316 (Ordnungsnummer 198). Eine eindrückliche Beschreibung der arabischen Räume liefert: Claus Mohr: Arabische Kunst in Stuttgart. In: Deutsches Volksblatt Jg. 1926 Nr. 170 vom 28. Juli 1926. (12) Siehe dazu Bü 108, 293 (Ordnungsnummern 5 und 6). Fotos aus dieser Zeit haben sich in Bü 42 (Ordnungsnummer 264) erhalten. (13) Zur Arbeit des Fürsten in der Deutschen Kolonialgesellschaft finden sich keine Materialien im vorliegenden Bestand. (14) Bü 285 (Ordnungsnummer 193) (15) Bü 294 (Ordnungsnummer 191) (16) Bü 296 (Ordnungsnummmer 189) (17) Siehe dazu Bü 6, 101 (Ordnungsnummern 7 und 8) (18) Die Verleihung erfolgte anlässlich des Staatsbesuchs von Schah Nasir-el-din im Jahre 1889 in Stuttgart. (19) Bü 10 (Ordnungsnummer 9), Bü 21 (Ordnungsnummer 11), Bü 23 (Ordnungsnummer 216)
Künstler: Bürger, Ludwig (Schaffenszeit nach 1907) Historische Aufnahme aus dem Stadtarchiv Düsseldorf von ca. 1920, Signatur: 009-807-001; Denkmal hier auf dem Hof der Infanterie-Kaserne an der Tannenstraße, eingeweiht am 27.05.1909. Das Denkmal wurde 1935 zum Frankenplatz versetzt. Denkmal Standort: Düsseldorf, Derendorf, Frankenplatz / Roßstraße / Tannestraße Literatur: Von Looz-Corswarem, Clemens/Purpar, Rolf, Kunststadt Düsseldorf. Objekte und Denkmäler im Stadtbild, Düsseldorf 1996, S. 103. Ars Publica Düsseldorf. Geschichte der Kunstwerke und kulturellen Zeichen im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt, Bd. 2, S. 566f.
Enthält - Eingeborene in Limburg und Deutschland, 1908-1934; Betr.: Ausbildung, Rückführung nach Kamerun, angeblicher Königssohn Manfred Priso- Häuptling Atangana, 1907-1920- Korrespondenz von Nekes mit Eingeborenen, meist in Jaunde, 1908-1913- Häuptling Taco, Vollmacht in Rechtsstreit mit ihm, 1902- Andrea Mbange, 1930-1933; Darin: Gedenkartikel in "Stern von Afrika"- Johann Ngumu, 1909-1913; Darin: Reisebericht 1909- Vinzenz Tsala, 1912-1913/14; Laufzeit: 1902-1934; Signatur: A.11-314; Titel: Briefe von Eingeborenen nach 1914, an PP. Nekes und Seiwert sowie an weitere Patres, mit Übersetzungen der Texte in Stammessprachen Entnommene Photos: - Lehrer und Schüler des Seminars in Jaunde (Kamerun), nach 1914; Rückseitige Beschreibung von Nekes: "P. Keller sitzt in der Mitte, links P. Bonneau und rechts P. Valkering. Sie sind Professoren von diesem Seminar", entnommen zu U.1-911
Gesellschaft des katholischen ApostolatesZur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.
- Zur Geschichte der Abteilung für persönliche Angelegenheiten: Der Beitritt Württembergs zum Deutschen Reich 1871 brachte erhebliche organisatorische Veränderungen im württembergischen. Kriegsministerium mit sich. Es wurde zunächst in drei Abteilungen gegliedert: Centralbureau (C), Militärabteilung (MA) und Oeconomieabteilung (Oe). Im provisorischen Organisationsentwurf vom 16. August 1871 wurde die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Offiziere, der Ordensverleihungen, der Ehrengerichtssachen für Offiziere und der Personalnachrichten im Militärverordnungsblatt dem Centralbureau übertragen. Bereits im November 1871 wurde ein Teil dieser Aufgaben an die Militärabteilung abgegeben. Nach § 4 der Registraturordnung des Kriegsministeriums sollte die Registratur des Ministeriums zwar als eine einheitliche aufgefasst werden, "doch ist dieselbe zu formieren, dass jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Completierung der Akten usw. ein Registraturbeamter zur Disposition steht". Diese Anordnung hatte zur Folge, dass bei Kompetenzveränderungen die entsprechenden Akten von Abteilung zu Abteilung wanderten. Im Januar 1896 begann das Centralbureau mit der Führung eines eigenen Diariums für die Personalangelegenheiten und Ordensverleihungen. Am 24. April 1896 überwies der Kriegsminister die Bearbeitung sämtlicher Personalangelegenheiten der Offiziere und der Ordensverleihungen an die Militärabteilung, die mit diesen Aufgaben auch das Journal und die Vorakten des Centralbureaus übernahm. Für diesen Tätigkeitsbereich wurde in der Militärabteilung die Sektion III eingerichtet. Bei der Neuorganisation des Kriegsministeriums erhielt die Militärabteilung mit Wirkung vom 1. August 1906 an die Bezeichnung "Abteilung für allgemeine Armee- und persönliche Angelegenheiten" (A). Die Gliederung in drei Sektionen blieb unverändert, ebenso die Journalführung (ein gemeinsames Diarium für Sektion 1 und 2, ein zweites für die Sektion 3). Nach dem im Januar 1907 gedruckten Organisationsschema hatte die Sektion 3 folgende Angelegenheiten zu bearbeiten: Personalien der Offiziere und Sanitätsoffiziere Offiziere des Landjägerkorps Kommandierungen von Offizieren Heiraten Erkrankungen Qualifikations- und Personalberichte Anstellung verabschiedeter Offiziere im Zivildienst Ergänzung des Offizier- und Sanitätsoffizierkorps Kadettenkorps Fahnenjunker und Fähnriche Kriegsschulen und Kriegsakademien Ausgleich des militärärztlichen Personals für den Mobilmachungsfall zwischen Württemberg und Preußen Allerhöchste Handschreiben Ehrengerichtliche Angelegenheiten der Offiziere und Sanitätsoffiziere Verleihung von königlich württembergischen Orden und Medaillen Verleihung nichtwürttembergischer Orden usw. an württembergische Militärpersonen Rückgabe und Ersatz von Orden und Ehrenzeichen Kaiser Wilhelm-Erinnerungsmedaille Rettungsmedaille Gehaltseinweisungen der Offiziere (Etatskapitel 19-24, 41) Generalmajor Wocher’sche Stiftung Militärverordnungsblatt (Personal-Nachrichten). Der Beginn des Ersten Weltkriegs änderte an diesem Umfang der Geschäfte nichts, allerdings nahm die Arbeit enorm zu. Die Sektion A 3 bestand am 2.8.1914 aus zwei Offizieren und drei Zivilbediensteten. Im Verlauf des Krieges musste der Personalstand erheblich ausgeweitet werden. Im Oktober 1918 beschäftigte die Abteilung 39 Mitarbeiter. Im Spätherbst 1914 wurde die Sektion in vier Gruppen mit der Bezeichnung 3 a-d aufgeteilt, die im wesentlichen unverändert die bisherigen Aufgaben wahrnahmen. Neu war z.B. die Vorbereitung von Gedenkblättern für gefallene Offiziere (bis November 1917) und die Redaktion der Veröffentlichung von Verleihungen Eiserner Kreuze. Einen detaillierten Aufschluss über die Arbeit liefern die vierteljährlichen Denkschriften der Sektion bzw. Abteilung für den Kriegsminister (Bü 274). Durch Verfügung des Kriegsministers vom 30. Juni 1917 wurde die Sektion A 3 aus der Abteilung A herausgelöst und als selbständige "Abteilung für persönliche Angelegenheiten" (P) institutionalisiert. Die Führung der Geschäfte übernahm der bisherige Sektionschef Major Schumacher. Im übrigen blieben die Einteilung und der Dienstbetrieb in der nunmehrigen Abteilung völlig dieselben wie in der früheren Sektion. Die alten Gruppen A 3 a-d erhielten die Bezeichnung P 1-4. Auch der Aktenbestand der Abteilung wurde nicht verändert. So ist es zu erklären, dass in diesem Bestand Schriftstücke und Aktenbände mit den Signaturen C, Z, MA, A (AP) und P enthalten sind. Sie spiegeln die wandernde Kompetenz wider. Analog zur Übernahme von Akten anderer Abteilungen wurden bei Abgabe einer Kompetenz auch die entsprechenden Akten weitergegeben. So wurde z.B. 1917 die Bearbeitung vorläufiger Entlassungen, Zurückstellungen usw. der Abteilung für Waffen und Feldgerät übertragen. Die einschlägigen Akten der Gruppe A 3b bzw. P 2 wurden daraufhin an die Abteilung WK ausgefolgt. Im Jahre 1917 hatte die Gruppe A 3a mit der Führung eines separaten Diariums begonnen. Es wurde von der in P 1 umbenannten Gruppe unverändert fortgeführt. Diese Gruppe bearbeitete ausschließlich Verleihung, Beschaffung, Rückgabe und Ersatz von Orden und Ehrenzeichen. Die Diarien der Abteilung P umfassen also die noch vom Centralbureau begonnene Hauptserie ab 1896 und die Sonderserie für Ordensangelegenheiten ab 1917, sowie ein Demobilmachungstagebuch ab 1914. Nach Kriegsende trat im Mai 1919 eine neue Geschäftseinteilung im Kriegsministerium im Kraft. Die Abteilung P hieß seitdem Abteilung Generalkommando (GK) - Personalamt. Mit der Annahme der Weimarer Verfassung ging die gesamte Heeresverwaltung auf das Reich über. Am 28. August 1919 wurde deshalb das Kriegsministerium in Reichswehr-Befehlstelle Württemberg umbenannt. Diese Behörde stellte ihre Tätigkeit am 30. September 1919 ein. An ihre Stelle trat am 1. Oktober 1919 das Heeresabwicklungsamt Württemberg. Die noch zu erledigenden Arbeiten aus dem Bereich der alten Abteilung P wurden in der Personalabteilung des Abwicklungsamtes bis zum 31. März 1921 fortgeführt. Offiziell waren zu diesem Zeitpunkt alle unerledigten Angelegenheiten abgewickelt. 2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Ordnung: Die eigenen Akten des Abwicklungsamtes gelangten mit den übernommenen Akten des Ministeriums in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Dort wurde ein eigener Bestand "Heeresabwicklungsamt" gebildet, im wesentlichen für die Akten, die ausschließlich bei dieser Behörde erwachsen waren. Die Ministerialakten wurden aussortiert und nach Abteilungen - möglichst in der Folge der alten Aktenzeichen - gegliedert. In wenigen Fällen waren Schriftstücke des Abwicklungsamts in Ministerialaktenbände eingeheftet. Sie wurden dort belassen. Die Reichsarchivzweigstelle übernahm zum Teil die Listen, etwa über Ordensverleihungen, die im Kriegsministerium geführt worden waren, als Handakten oder zur Ergänzung. Diese Tätigkeit erlosch schon vor dem Zweiten Weltkrieg. Allerdings wurden diese Listen zunächst nicht dem Bestand der alten Ministerialabteilung P angegliedert. Bei Beginn der Ordnungsarbeiten im Herbst 1970 fanden sich summarisch verzeichnete und völlig unerschlossene Akten und Bände der Personalabteilung an verschiedenen Lagerorten im Gebäude Gutenbergstraße. Ein summarisches Verzeichnis nannte Friedensstammlisten, die aber bereits 1940 kassiert worden waren. Das gleiche Schicksal erfuhr im Jahre 1949 die Masse der sog. Kriegsakten der Abteilung A 3 bzw. P 2-4 seit 1915, sowie Unterlagen über Stellenbesetzungen und Zurückstellungsgesuche. Von ursprünglich 96 Bunden (rund 25 lfd. m) dieses Bestandes waren noch 22 (rund 5.5 lfd. m) vorhanden. Dazu kamen 30 listenmäßig erfaßte Bunde mit Akten über Ordensverleihungen, einige Leitzordner und weitere lose vermischte Akten der Personalabteilung, zum Teil aus den Handregistraturen früherer Heeresarchivsachbearbeiter. Bei der Ordnung dieser einigermaßen verwirrenden Sammlung wurde versucht, alte Registraturzusammenhänge so gut wie möglich beizubehalten. Es gab im wesentlichen vier Registraturschichten: 1. Akten, die vor dem Ersten Weltkrieg angelegt wurden. Sie tragen nach Kapitel, Titel, Sektion, Nummer und evtl. Bandzahl gegliederte Aktenzeichen (1.3.1.1. Vol. I). Auch ursprünglich im Centralbureau angelegte Akten tragen solche Signaturen. Die auf den vorgedruckten Aktendeckeln zwischen den Angaben Sektion und Nummer vorgesehene Position Lit(tera) wurde nicht belegt. 2. Akten, die im Ersten Weltkrieg vor 1917 angelegt wurden. Sie tragen in der Regel mnemotechnische Aktenzeichen (RKM = Rote-Kreuz-Medaille, KrA = Kriegsakten). 3. Akten, die nach 1917 bei P neu angelegt wurden. Sie haben keine Aktenzeichen. 4. Akten, vor allem Listen, ohne jedes Aktenzeichen. Da sich diese Schichten zeitlich überschneiden, wurde eine sachliche Gliederung vorgezogen. Die Ordensangelegenheiten wurden vorangestellt. Aussortiert wurden einige wenige Aktenbände, die bei P keinen Zugang erhalten hatten und wohl irrtümlich bei der flüchtigen Aufteilung der Kriegsministerialakten in das Schriftgut der Personalabteilung eingereiht worden waren. Kassiert wurden nur vereinzelte unbedeutende lose Schriftstücke und leere Formulare. Einige Aktenbände, die eigentlich in diesen Bestand gehören, wurden irrtümlich bei der Verzeichnung des Bestandes der Verwaltungsabteilung (B) dort nicht herausgelöst. Auf diesen Bestand wird deshalb hingewiesen. Ordensakten finden sich auch provenienzgerecht in den Unterlagen anderer Ministerialabteilungen. Im Anschluss an die eigentlichen Titelaufnahmen werden jeweils alte Signaturen (AS) - soweit vorhanden - angegeben. Danach folgt eine Aufstellung der Stellen, bei denen die einzelnen Faszikel geführt worden sind: C bzw. Z, MA, MA(P), AP, P, HAA (Heeresabwicklungsamt), Reichsarchivzweigstelle. Die Verzeichnung wurde von Archivinspektoranwärter Buchsteiner im Herbst 1970 durchgeführt. Er arbeitete auch einen ersten Ordnungsversuch aus. Die Überarbeitung der Titelaufnahmen und die endgültige Ordnung wurde im Frühjahr 1971 von Staatsarchivrat Dr. G. Taddey durchgeführt. Der Bestand wurde vom Archivangestellten Westenfelder verpackt. Er umfasst 355 Faszikel in 12.60 lfd. m, sowie 75 Diarienbände in 3.75 lfd. m. Stuttgart im März 1971 (Taddey)
Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Freiburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen:- 1819 wurde das Amt Heitersheim aufgelöst und mit Staufen vereinigt. Im selben Jahr wurden die beiden Landämter Freiburg zu einem Landamt vereinigt. Die Bezirksämter Endingen und St. Peter wurden aufgelöst und ihre Orte dem Landamt Freiburg und dem Amt Breisach zugeschlagen.- 1924 wurde das Amt Breisach aufgehoben. Der Großteil der Gemeinden kam zum Amt Freiburg.- 1936 wurde das Bezirksamt Staufen aufgelöst, wobei dessen nördlicher Teil Freiburg zugeschlagen wurde. Das Amt Freiburg erhielt zudem die Glottertalgemeinden, Heuweiler, Bischoffingen, Bötzingen, Eichstetten und Holzhausen, verlor aber im Gegenzug Breitnau und St. Märgen an den Amtsbezirk Neustadt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Freiburg auf folgende Bestände:a) B 702/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und B 703/1, 2 B 774/1 sowie B 18/36b) E 22/1 und 2c) G 10/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 d) W 499.Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 702/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Freiburg mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 10/4, 5, 6, 8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 10/9 hingegen ging komplett in B 702/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 702/1.Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Freiburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Hinweise für die Benutzung:- Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.- Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt.Der vorliegende Bestand wurde von Bernhard Schühly und Edgar Hellwig verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 702/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr die Faszikel 1 - 5406 und misst 45 lfd.m.Freiburg, April 2008 Dr. Christof Strauß
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig
Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert. Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur: Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958. Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert.Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur:Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958.
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 1881 - Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde Oktober 1937 -Teilung in eine landwirtschaftliche und eine veterinärmedizinische Fakultät einige Akten der LHS sind auch im TU-Archiv vorhanden (lt. Auskunft von Frau Dr. Irina Schwab, Okt. 2015) -Institut für Gartenkunst und Lanschaftsgestaltung: Studienpläne, Prüfungsordnungen, Instangelegenh. 1930-1969: Signatur: 208 (29 AE) - Institut für Obstbau: Patent- und Pachtangelegenheiten. 1930-1965 (5 AE) Zitierweise: HU UA, Landwirtschaftliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, LWH.01, Nr. XXX.
Besitzgeschichte der Insel Mainau: Nach der Aufhebung der Kommende des Deutschen Ordens auf der Mainau im Jahr 1805 fiel der Kommendenbesitz zunächst an den badischen Staat; das Kommendenarchiv bildet heute im Generallandesarchiv vor allem die Bestände 5 (Urkunden Mainau) und 93 (Akten Mainau). Nach raschem Besitzerwechsel - 1827 von Baden an Fürst Nikolaus von Esterhazy, 1839 von dessen Sohn Nikolaus Freiherr von Mainau an Katharina Gräfin Langenstein - kaufte Großherzog Friedrich I. von Baden die Insel 1853 aus Langenstein¿schem Besitz mit Mitteln der Privatschatulle und machte das Deutschordensschloss zur Nebenresidenz. Mit vorrückendem Alter wurden die Aufenthalte des Großherzogs und seiner Frau Luise immer häufiger; der Park verdankt seine Gestaltung weitgehend der Initiative Friedrichs. 1907 ist der Großherzog auf der Mainau gestorben. Der Witwensitz der Großherzogin ging nach ihrem Tod 1923 auf ihren Sohn Friedrich II. über, von ihm auf seine Schwester Viktoria, Königin von Schweden. 1930 trat deren Enkel Lennart, heute Graf Bernadotte, den Besitz der Mainau an. Geschichte und Hinweise zur Überlieferung: Das Schlossarchiv, das 1997 dem Generallandesarchiv als Depositum der Blumeninsel Mainau GmbH übergeben wurde, bildet die Besitzgeschichte und die Hofhaltung des großherzoglichen Paars eher fragmentarisch ab. Als geschlossener Überlieferungskomplex hat sich lediglich der Planbestand erhalten. Da nach dem Tod Friedrichs I. nach dem Willen Großherzogin Luises weder im Schloss noch im Park irgendeine Veränderung erlaubt wurde, vermitteln die Pläne wohl einen guten Überblick über die Umnutzung der alten Kommendebauten und die Anlage des Parks von der großherzoglichen Zeit bis zur Ära Bernadotte. Die Pläne stammen fast alle von den Architekten des Großherzoglichen Hofbauamts (Dyckerhoff, Hemberger, Amersbach), einige wenige von der Hofgärtnerei, von beauftragten Firmen und von der Bezirksbauinspektion Konstanz. Außerhalb der Insel werden lediglich das Hofgut St. Katharina bei Litzelstetten und eine Parkbank bei Konstanz damit dokumentiert. Die Pläne wurden vor der Übergabe an das Generallandesarchiv von Frau Kreyenberg detailliert erfasst; ihr Verzeichnis dient weiterhin als Findmittel für den Planbestand. Der Aktenteil des Archivs besteht dagegen nur noch aus Fragmenten. Das hat innere und äußere Gründe. Die wechselnde Hofhaltung zwischen Karlsruhe, Baden-Baden, Badenweiler und der Mainau dürfte einen Schriftgut-Transport mit sich gebracht haben, der in allen Residenzen halb ortsbezogene, halb zufällig zurückgelassene Akten-¿Schichten¿ entstehen ließ. So entspricht der Mainauer Bestand in vielem fast passgerecht den Akten, die aus der Überlieferung im Neuen Schloss in Baden-Baden seit 1995 im Generallandesarchiv verwahrt werden: Hier wie dort sind Grenzen zwischen Akten der Hofbehörden, des täglichen Zeremoniells und des persönlichen, fürstlichen Nachlasses kaum exakt zu ziehen, hier wie dort finden sich Korrespondenz- und Telegramm-Serien, Tage- und Notizbücher, private Eingaben und Grußadressen, Dokumente der breitgefächerten Wohltätigkeitsarbeit von Großherzogin Luise u.v.a.m. (vgl. GLA 69 Baden, Sammlung 1995 A, B, D, F I, FII, G , K). Auf einen Nenner gebracht, bildet der Mainauer Bestand - soweit er sich nicht direkt auf die Mainauer Hofhaltung bezieht - den Baden-Badener mikroskopisch ab; beide Bestände sind dabei in erster Linie auf Großherzogin Luise bezogen, erst in zweiter auf ihren Mann und ihre Kinder. Wie in Baden-Baden gehören nicht zuletzt auch eine größere Gruppe von Fotos zum Mainauer Bestand, die unter anderem die enge Verbindung zu den Verwandten des Kaiserhauses dokumentieren. Anders als in Baden-Baden, scheint der Fragment-Charakter des Mainauer Archivs aber auch auf ungewollte Eingriffe zurückzugehen. Im Sommer 1945 diente das Schloß als Lazarett für ehemalige KZ-Häftlinge; in dieser Zeit sollen sie das Archiv, die Buchhaltung und die neuere Dokumentation der Insel verbrannt und bei ihrer Entlassung im September Dokumente mitgenommen haben (Alexander und Johanna Dées de Sterio, Die Mainau, Stuttgart / Zürich 1977 S.93). Welcher Art dieses eigentliche ¿Archiv¿ war, wird nicht mehr exakt zu rekonstruieren sein; auf jeden Fall dürfte es sich dabei um das Schriftgut der Güterverwaltung gehandelt haben, das von den Nachfolgern des Deutschen Ordens übernommen und durch das 19. Jahrhundert fortgeführt wurde. Aus diesem Bereich haben sich im heutigen Bestand tatsächlich nur Bruchteile von Akten erhalten. Bearbeiterbericht: Wegen der schwierigen Überlieferungsgeschichte war auch die Ordnung des verbliebenen Bestandes nicht einfach. Eine Trennung nach Personal- und Hofämter-Provenienzen wäre wenig sinnvoll und angesichts von kaum zuzuordnenden Fragmenten auch kaum möglich gewesen. So bilden jetzt besondere Anlässe (wie Geburtstage und Jubiläen) und besondere Quellengattungen (wie Notizbücher oder Telegramme) die obersten Ordnungskriterien, dann der Personen- oder Ereignisbezug und schließlich, innerhalb einer Archivalieneinheit, die chronologische Reihenfolge; dabei mußten die meisten dieser Archivalieneinheiten aber erst gebildet werden, da bei der Übernahme des Bestandes irgendeine Ordnung auch von Teilen nicht erkennbar war; in der Regel handelte es sich um lose, umzusammenhängende Blätter. Der Bestand wurde im August und September 1998 im Rahmen der Ausbildung für den Höheren Archivdienst von Claudia Maria Neesen und Christof Strauß unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und mit Hilfe des MIDOSA-Programmpakets der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg verzeichnet und indexiert. Karlsruhe, im Juni 1999 Konrad Krimm Konversion: Im Jahr 2015 wurde das Findmittel konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im April 2016 durch. Dabei wurden die Pläne und Bauzeichungen unter der Bestandsbezeichnung 69 Baden, Mainau K zum Bestand 69 Baden, Mainau hinzugefügt und unter den Signaturen 69 Baden, Mainau K 1 bis 69 Baden, Mainau K 209 neu verzeichnet.
Enclosure: (Massey), to Lord Milner. Typescript copy 15 May 1919 Nauru.
Der Nachlaß Friedrich Meineckes wurde in mehreren Etappen in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz übernommen. Erste Teile übergab Friedrich Meinecke dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv Anfang der 40er Jahre. Es handelt sich dabei um jenen Teil seines Nachlasses, der zum Schutz vor Bombenschäden ausgelagert und nach seiner Bergung aus den mitteldeutschen Salzbergwerken in die damalige Dienststelle Merseburg des Zentralen Staatsarchivs der DDR, heute Abteilung Merseburg des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, gelangte (insgesamt 1,2 lfm. Schriftgut). Weitere Nachlaßteile wurden dem Berliner Hauptarchiv noch zu Lebzeiten Friedrich Meineckes 1952 und 1953 und danach bis 196l von seiner Witwe, Antonie Meinecke, übergeben. Einen umfangreichen Teil erhielt das Geheime Staatsarchiv nochmals 1963 von Prof. Dr. Peter Claasen, Giessen, Troppauerstraße 42, einem Schwiegersohn Friedrich Meineckes (bisher als Nachtrag des Nachlasses bezeichnet). 1971 bzw. 1979 übergab die Tochter Agathe Meinecke dem Archiv in Dahlem letztmalig aufgefundene Papiere aus dem Nachlaß ihres Vaters. Der Nachlaß Friedrich Meinecke wurde durch Dr. Herr und J. Krüger archivfachlich aufbereitet. Dabei bildeten sie die in der Bestandsübersicht unter Erster und Zweiter Teil näher bezeichneten Archivaliengruppen. Darunter sind im Abschnitt XI und XII auch Nachlaßpapiere des Postmeisters Meinecke, des Großvaters von Friedrich Meinecke, sowie seines Onkels Rudolf Meinecke, Unterstaatssekretär im preußischen Finanzministerium, überliefert. 1991/92 wurden durch die Unterzeichnete die letzten noch unbearbeiteten Akten des Nachlasses Meinecke geordnet und verzeichnet. Es handelte sich dabei um 10 Kartons vor allem mit Korrespondenzen Meineckes, um persönliche Dokumente sowie um von Friedrich Meinecke gesammelte bzw. publizierte Druckschriften. Da sich gleichartiges Material bereits im Nachtrag Meinecke befand, wurde dieses nochmals in die Bearbeitung einbezogen und zusammengehörige Unterlagen vereinigt. Dies soll nicht nur die Auswertung der umfangreichen Korrespondenz erleichtern, sondern auch die Benutzung des Bestandes selbst, denn die bisher wieder mit der Nummer 1 beginnende Zählung des Nachtrages wurde zugunsten einer an den eigentlichen Nachlaß anschließenden fortlaufenden Numerierung aufgegeben. Die bisherigen Nummern des Nachtrages sind einer Konkordanz zu entnehmen. Die Bestellung von Akten erfolgt mit den Angaben VI. HA Nl F. Meinecke Nr. ... Berlin, den 20.2.1992 (Inge Lärmer) Nachtrag zum vierten Teil (1950-1994 Zentrales Staatsarchiv/Geheimes Staatsarchiv Merseburg) Bei diesen Akten handelt es sich um einen Teil der im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten und danach im Zentralen Staatsarchiv/ Geheimen Staatsarchiv Merseburg verwahrten Unterlagen aus dem Nachlaß Friedrich Meineckes. Sie wurden nach ihrer Rückkehr nach Berlin im August 1996 dem hier bereits vorhandenen Hauptnachlaß Friedrich Meineckes ohne detaillierte Erschließung angegliedert. Auf der Grundlage einer in Merseburg erstellten Inhaltsübersicht erhielten die in fünf Paketen und zwei Kartons enthaltenen Akten jeweils eine eigene und den Dahlemer Nachlaß weiterzählende Numerierung. Die bereits vorhandenen Aktentitel wurden in der Regel übernommen; in einigen Fällen waren die Inhaltsangaben zu ergänzen. Die bisherige Zählung nach Paketen bzw. Kartons ist der Spalte "alte Merseburger Signatur" zu entnehmen. Darauf hinzuweisen ist, daß die auf den Paketen/Kartons vorgefundene Numerierung teilweise nicht mit der Numerierung in der genannten Übersicht übereinstimmte. Die jetzt in der Spalte "alte Merseburger Signatur" angegebene Nummer bezieht sich auf die Nummerierung dieser Inhaltsübersicht. Eine Mappe mit an Varrentrapp gerichteten Briefen, die als Vorakten für Redaktion der "Historischen Zeitschrift" in den Nachlaß Friedrich Meineckes gelangten, wurde dem unter Rep. 92 verwahrten Nachlaß Conrad Varrentrapps (jetzt VI. HA Nl Varretrapp) als Ergänzung zur dort ebenfalls geführten Korrespondenz zur "Historischen Zeitschrift", den Zeitraum 1871-1873 betreffend, zugeordnet. Berlin, den 13.9.1996 (Inge Lärmer) Im Januar 2014 übersandte Frau Roswitha Classen, Enkelin Friedrich Meineckes, weiteres Material. Dabei handelt es sich zum einen um mehrere Fotos von Friedrich Meinecke und seiner Frau Antonie, geb. Delhaes, zum anderen um Schriftgut und Fotografien aus dem Nachlass weiterer Familienangehöriger, den beiden Schwestern Dorothea und Johanna Delhaes sowie drei der vier Töchter Meineckes Ursula, Brigitte und Agathe Meinecke. Das Material wurde unter den Nummern 342-355 als Teil 5 "Familie Meinecke" dem Nachlass hinzugefügt. Berlin, im Januar 2014 Dr. Schnelling-Reinicke Angaben zur Verzeichnung: Die Ordnung der Meinecke-Korrespondenz erfolgte alphabetisch nach Absendern. Falls sich Briefschreiber in den im Archiv vorhandenen Biographien und Nachschlagewerken nicht feststellen ließen, aber aus dem Inhalt der Briefe hervorging, daß es sich um Schüler Meineckes handelt, wurde dieses duch ein "Sch" anstelle der Berufsbezeichnung gekennzeichnet. Die in den Mappen chronologisch abgelegten Schriftstücke sind jeweils innerhalb der Anfangsbuchstaben laufend numeriert. Diese Numerierung wird hinter dem Namen in Klammern aufgeführt. Bei den Punkten "2.1. Gedrucktes und Publiziertes (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" und "2.3. Rezensionen von Friedrich Meinecke (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" wird in Klammern mit einem "R" davor die Bibliographie-Nummer von Reinold aufgeführt. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1862 - 1954 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.