Steuern

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              01.01.01 A - Stadt Lemgo bis 1932 (Bestand)
              Stadtarchiv Lemgo, 01.01.01 A · Bestand · 1330 - 1934
              Teil von Stadtarchiv Lemgo (Archivtektonik)

              Der Bestand umfasst die bei der Stadt Lemgo entstandenen Unterlagen (Akten und Amtsbücher) vor der Bildung des Landkreises Lemgo 1932 und der Einkreisung Lemgos 1934. Bis dahin war Lemgo eine amtsfreie Stadt, also der landesherrlichen Regierung ohne eine Zwischeninstanz direkt nachgeordnet. Die Verfassung der Stadt Lemgo wurde im Spätmittelalter in drei Urkunden niedergelegt, die die hergebrachte Verfassungswirklichkeit nachträglich dokumentierten: der sog. "Kerbschnittbrief" (Mitte 14. Jhd., U 86), die sog. Regimentsnottel I (Mitte 15. Jhd., U 763) und die Regimentsnottel II (1491, U 764). Die politischen Gremien organisierten sich demnach in sog. vier Haufen. Der Neue oder Geschworene Rat (12 Mitglieder), der Alte oder Ruhende Rat (12 Mitglieder), die Meinheit (24 Mitglieder) und die Dechen der neun "ratsfähigen" Ämter (=Gilden, Zünfte). Jeder der beiden Räte setzte sich aus sechs Ratsherren (ohne Funktionszuweisung), zwei Kämmeren, einem Beisitzer (Assessor), einem Ratssiegler und zwei Bürgermeister zusammen. Der Alte und der Neue Rat wechselten sich jährlich im Rahmen des Ratswandels am 6. Januar ab. Neue Mitglieder wurden über das Kooptationsprinzip ausgewählt, d. h. der "abgehende" Rat wählte wieder den bislang "ruhenden" Rat. Nur beim Ausscheiden eines Ratsherren (aus Tod oder anderen Gründen) wurde ein neuer Ratsherr gewählt. Dabei hatten Meinheit und Dechen ein Mitspracherecht; sie konnten einen Kandidaten ablehnen. Die Mitglieder der Meinheit setzten sich nach dem Wohnortprinzip aus den gewählten Vertretern der sechs Lemgoer Bauerschaften zusammen. Hinzu kamen sechs Bauermeister, die in den Stadtquartieren Polizeiaufgaben wahrnahmen und sechs Redmeister, also die ehemaligen Bauermeister, die die Steuereinschätzung in den Wohnbezirken vornahmen. Die beiden Räte nahmen das poltische und juristische Tagesgeschäft der Stadt wahr. Die beiden anderen Haufen waren eine Vertretung der städtischen Gemeinde und sollten eine begrenzte Kontrollfunktion hinsichtlich der Ratsgremien ausüben. 1843 wurde erstmals mit der lippischen Städteordnung eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und die bis dahin noch gültige Vier-Haufen-Verfassung in Lemgo abgeschafft. Gemeindeorgane waren nun der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat leitete die städtische Verwaltung und setzte sich aus dem Bürgermeister und weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Die Stadtverordneten wurden von der gesamten Bürgerschaft gewählt, also denjenigen, die auch das Bürgerrecht besaßen. Die Stadtverordnetenversammlung wählte den Magistrat und übte eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion gegenüber dem Magistrat aus (bis auf Polizeiangelegenheiten). Mit der Städteordnung erfolgte erstmals auch eine Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Die städtische Gerichtsbarkeit wurde erst mit Bildung der Amtsgerichte 1879 endgültig abgeschafft. Mit der lippischen Städteordnung von 1886 wurde der Erwerb des Bürgerrechts vom Haus- und Grundbesitz, Ausübung eines Gewerbes und gesichertem Einkommen gelöst. Bürger war nun jeder Mann, der mehr als zwei Jahre in der Stadt wohnhaft war und Steuern zahlte. Gewählt wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat mussten in Selbstverwaltungsangelegenheiten getrennt ihre Beschlüsse fassen. Bei Satzungs- und Haushaltsfragen konnte der Magistrat nicht ohne die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Mit der vorläufigen Gemeindeverfassung von 1919 wurde das aktive Wahlrecht Frauen und Männern, die älter als 20 Jahre waren und länger als drei Monate in der Kommune gewohnt hatten, zugestanden. Damit war erstmals ein allgemeines und gleiches Wahlrecht auf kommunaler Ebene geschaffen. 1928 wurde die Trennung zwischen Amtsgemeinden und Stadtgemeinden aufgehoben (siehe auch H- Bestände). Der Magistrat bzw. Stadtrat bedurfte nun des Vertrauens durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Bestand A umfasste ursprünglich auch die Unterlagen nach 1932/34, die erst später zum Bestand B umsigniert wurden. Der Stadtarchivar August Schacht ordnete erstmals den Aktenbestand. Dabei konzentrierte er sich vor allem auf die Prozessakten der verschiedenen Lemgoer Gerichte. Eine Trennung nach Provenienzen erfolgte hier nicht. Kurz gesagt: alle Akten, die vor 1932/34 in Lemgo entstanden sind, bilden den Bestand A. Die Klassifikation orientiert sich nach Sachbetreffen (Pertinenzprinzip), wobei die aktuelle Klassifikation eine Überarbeitung der ursprünglichen Klassifkation darstellt. Die aktuelle Klassifikation versucht, die ursprünglichen Provenienzen und Entstehungszusammenhänge wieder sichtbarer zu machen. Trotzdem sind viele Prozessakten nicht mehr unter der jeweiligen Gerichtsinstanz abgelegt, sondern finden sich entsprechend des Streitgegenstandes oder der Streitparteien unter anderen Klassifikationspunkten (so z. B. unter Zunftsachen). Dies gilt in gleicher Weise für andere Klassifikationspunkte bzw. Archivmaterialien. Bei Akten aus dem A -Bestand, die von der Laufzeit erst nach 1934 enden, sind dem B -Bestand zugeordnet (siehe dort). Im umgekehrten Falle sind Akten mit B - Signaturen in den A - Bestand eingegliedert, wenn deren Laufzeiten vor 1934 enden. Die jeweiligen Signaturen sind immer beibehalten. Die Gerichtsakten der beiden Räte bzw. des Magistrats und der anderen Gerichtsinstanzen sind in den Beständen 01.02.01 - 01.02.11 und 01.03.01 bis 01.03.05 zusammengefasst. Dort finden sich auch die Hexenprozesse. In den sogenannten Audienzprotokollen des Bestandes A 01.01.01 finden sich ebenfalls Gerichtsverhandlungen, vorrangig im Zivilrecht. Gerichtsakten des Stadtgerichts Lemgo (= Justizmagistrat, als Nachfolger des landesherrlichen Richters) finden sich auch im Bestand L 88 Lemgo im Landesarchiv NRW Abt. OWL in Detmold. Die Überlieferung der Schulen (Gymnasium, Bürgerschule, Lyzeum, Technikum, Fortbildungsschule...) befindet sich ebenfalls im Bestand A 01.01.01, unabhängig von der Bildung der selbstständigen, von den politischen Gemeinden unabhängigen Schulgemeinden 1849 (bis 1937). Es handelt sich dabei hauptsächlich um die Überlieferung der Schulvorstände, die sich zumeist aus den örtlichen Pfarrern und dem Bürgermeister zusammensetzten. Ergänzendes Material findet sich auch in den T - (Schul-)Beständen. Die Überlieferung des Lemgoer Standesamtes (reichsweit 1876 eingerichtet) in Form von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden befindet sich in den Beständen F 1 bis F 3. Personalunterlagen / Personalien finden sich neben dem A -Bestand auch im Bestand J - Personalakten. Die Alt-Archivsignaturen (wie Gw 1, Gy 1, Ki 1...) sind beibehalten worden und recherchierbar, so dass eine Konkordanz bei Quellenangaben aus der Literatur gegeben ist.

              2-Q.9. Verwaltung Bremerhavens (Bestand)
              Staatsarchiv Bremen (STAB), 2-Q.9. · Bestand
              Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

              Inhalt: Entstehung und Entwicklung von Bremerhaven 1825-1862 - Erwerbung und Erweiterung des Hafengeländes 1824-1845 - Grenzregulierungen, Hoheitsfragen und Erweiterungen des Areals 1827-1876 - Batterie (Fort Wilhelm) und sonstige militärische Rechte Hannovers bzw. Preußens 1820-1872 - Beziehungen zu Lehe, Transitverkehr und Chausseebau zwischen Bremen und Bremerhaven durch hannoversches Gebiet 1827-1873 - Grunderwerb und Ansiedlung zur Anlegung eines Hafens an der Geestemündung durch Hannover 1817-1830 - Organisation, Bau und Erweiterung der Hafenanlagen: Alter Hafen 1826-1878, Neuer Hafen 1845-1872, Kaiserhafen 1871-1900, Kaiserhafen II und III 1900-1908 - Deputation beim Bremerhaven, Deputation für die Häfen und Hafenanstalten, Deputation für die Häfen und Eisenbahnen, insbesondere Protokolle 1827-1891 - Rechnungsbücher der Deputation und des Amtes Bremerhaven, Budgets und Rechnungsführung 1828-1920 - Hafeninventarverzeichnisse, Verzeichnisse der im Hafen liegenden Schiffe 1833-1842 - Hafenpersonal, insbesondere Hafenbaudirektor Jacob Johann van Ronzelen und Carl Friedrich Hanckes, Hafenmeister, Schleusenmeister und -knechte, Hafenlotsen 1827-1902 - Amtmann und Amtsassessor, insbesondere Berichte der Amtmänner Johann Heinrich Castendyk, Johann Thulesius, Georg Wilhelm Gröning und Friedrich August Schultz 1827-1904 - Rechnungswesen und Visitationen des Amts 1829-1887 - Amtsschreiber, Polizeikommissar, Polizeidragoner, Steuereinnehmer und weiteres Amtspersonal 1827-1898 - Advokaten, Notare, Konsuln und Konsularagenten, Auktionatoren 1831-1904 - Gesetze und Verordnungen 1826-1901 - Steuern und Abgaben 1834-1874 - Hafenanstalten, Hafenordnungen, Hafenabgaben 1827-1902 - Öffentliche Grundstücke, Gebäude und Anlagen, darunter Amts- und Hafenhaus, Fähren und Brücken, Schiffswerften und Schiffszimmerplätze, Auswandererhaus, Feuerwehr, Wasserversorgung, Straßenbau und Kanalisation, Gasanstalt, Friedhof 1829-1910 - Ansiedlung, Anbau und Gewerbe, insbesondere Vergabe der Bauplätze, Grundbriefe, Gewerbeaufsicht, Innungen 1827-1925 - Justizpflege und Polizei, darunter Kriminaluntersuchung des Dynamitattentats gegen den Dampfer ’’Mosel’’ (1875) 1827-1902 - Gemeindeverfassung und -verwaltung, Gemeindebürgerrecht, Rechnungswesen 1837-1902 - Kirchliche Verhältnisse allgemein 1827-1866, Unierte Gemeinde 1833-1903, Meiergefälle aus Walle und Gröpelingen 1758-1852, Lutherische Gemeinde (Kreuzkirche) 1862-1902, Katholische Gemeinde (Marienkirche) 1849-1902 - Schulwesen 1827-1897 - Armenwesen 1836-1881 - Medizinalwesen 1827-1901 - Märkte 1852-1890 - Sterbe- und Unterstützungskassen, Vereine, städtische Sparkasse 1862-1907 - Militärische Verhältnisse, Einquartierung 1869-1884

              A. 2.2 Altregistratur
              Stadtarchiv Fürth, AR · Bestand · 1799 - 1988
              Teil von Stadtarchiv Fürth

              Der Bestand "Altregistratur" umfasst im Wesentlichen Unterlagen der Stadtverwaltung ab dem zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts, inkl. der NS-Zeit. Thematisch überschneidet sich der Inhalt z.T. mit den Unterlagen aus dem Bestand "Fach", wird jedoch durch eigene Schwerpunkte (z.B. NS-Zeit, Erster Weltkrieg) und die längere Laufzeit erweitert. Gegliedert sind die Akten nach Sachbegriffen mit laufenden Nummern. Die Erschließung erfolgt durch ein maschinenschriftliches Findbuch. Inhalt: AR1: Erster Weltkrieg AR2: Eisenbahnen AR3: Fleisch-, Fisch- und Kartoffelversorgung AR4: Flughafen AR5: Geisteskranke AR6: Gesetz Nr. 8 AR7: Gewerbe- und Kaufmannsgericht AR8. Haushalt AR9: (Altes) Krankenhaus AR10: Leihanstalt AR11: Lehrwerkstätte für Metallverarbeitungsberufe AR12: Lungenheilstätte AR13: Orden- und Ehrenzeichen AR14: (Sicherheits-) Polizei AR15: Post- und Telefonwesen AR16: Reichskulturkammer AR17: Reichsnährstand AR18: (Gemeinnützige) Sammlungen AR19: Schankwirtschaftsakten AR20: Sparkasse AR21: Statistik AR22: (Pferde- u.) Straßenbahn AR23: Teuerung und Not AR24: Vierjahresplan AR25: Vorstandsakten AR26: Wahlen, Landtag AR27: Wahlen, Reichstag AR28: Wasserstraßen AR29: Wirtschaftsverwaltung AR30: Zwangsenteignung AR31: Sozialamtsakten AR32: Stadtwerke AR33: Enteignung der Juden AR34: Polizeidirektionen AR35: Kraftpostlinien AR36: Handwerk und Zwangskartelle AR37: Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen AR38: Handel und Gewerbe AR39: Steuern, Abgaben und Kassen AR40: Aussteueranstalt AR41: Bauwesen AR42: Beerdigungswesen AR43: Aushebungsbögen AR44: Ernährung AR45: Lebensmittelüberwachung AR46: Sozialamt AR47: Amtsstelle Burgfarrnbach

              StK_3160 · Akt(e) · 1948-1956
              Teil von Landesarchiv Saarland

              Enthält: Wiedereinrichtung der ehemaligen Verbrauchergenossenschaft des Warndt in Geislautern und Rückgabe ihres Vemögens: Denkschrift; Erhöhung der Zuteilung von bewirtschafteten Lebensmitteln für Pensionäre, Rentner, Witwen, Waisen und Kriegsversehrte; Abschöpfung des Mehrgewinnes; Syndikat des Saarländischen Nahrungs- und Genußmittel-Einzelhandels; Konsum-Genossenschaft Asko; Kosten für Ernährungsgüter im Saarland 1949-1950; Internationale Vereinigung der Organisationen von Lebensmittel-Detaillisten; Lohnkosten; Verordnung übe die Warenführung in Milchgeschäften; Konsumgenossenschaft der Völklinger Hütte und privater Einzelhandel; Steuern und Abgaben für Brenner eigenen Wachstums (Schnaps); Verbot des Austragens von Brot und Backwaren; Verkauf von Frischfleisch in den Kolonialwarengeschäften

              Archiv der Grafen von Pückler-Limpurg
              B. · Bestand · 1396 - 1931
              Teil von Stadtarchiv Fürth

              Der Bestand der Grafen von Pückler-Limpurg ist eines der bedeutendsten Adelsarchive der Region. Er gehört der Pückler-Limpurg’schen Wohltätigkeitsstiftung und wird durch das Stadtarchiv Fürth treuhänderisch verwaltet. Eine Einsicht in Haus- und Familiensachen ist nur mit Zustimmung der Stiftung möglich. Inhaltlich wird das gesamte Spektrum der herrschaftlichen Verwaltung sowie Haus- und Familienangelegenheiten abgedeckt. Die private Korrespondenz enthält Kontakte zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern der Region, Deutschlands und Europas, z.B. Den von Thurn & Taxis, dem württembergischen Haus, den Habsburgern und dem dänischen König. Neben den Militär- und Justizsachen gehört auch die Bibliothek zu den herausgehobenen Teilen, die eine Reihe sehr seltener Werke v.a. Zum Gerichtswesen beinhaltet. Gegliedert sind die Unterlagen in Urkunden, Akten, Bände, Rechnungen sowie Karten und Pläne. Die Laufzeit reicht vom 14. Bis ins 20. Jahrhundert. 1.) Urkunden 1.1.) Haus- und Familienarchiv der Grafen von Pückler-Limpurg 1.2.) Rittergut Burgfarrnbach - oberer Sitz 1.3.) Rittergut Burgfarrnbach - unterer Sitz 1.4.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Ansbacher Hälfte) 1.5.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Bamberger Hälfte) 1.6..) Rittergut Brunn (ansbach-bayreuthischer Lehenanteil) 1.7.) Rittergut Tanzenhaid 1.8.) Alt-Bergische, dann Graf Zeilische Reichsmannlehen in und um Retzelfembach 1.9.) von Seckendorff’sche Lehen Retzelfembach 1.10.) ehemals Pücklerische, dann Nürnberger Reichslehen 1.11.) von Sperreuthsche Lehen 1.12.) St. Lorenz Nürnberg für die Pfarrkirche zu Burgfarrnbach 1.13.) Dillenburger Wald bei Deberndorf 1.14.) Zinslehenbriefe Unterfarrnbach 1.15.) Fürth 1.16.) Mannlehenbrief Veitsbronn 1.17.) Lehenbrief Obermichelbach 1.18.) Kaufbriefe 1.19.) Besitzungen der Nürnberger Familie Nützel in Tanzenhaid 1.20.) Consensbriefe zur Aufnahme von Darlehen 1.21.) Gültbriefe der Familie von Gaisberg 1.22.) Jagdsachen 1.23.) Verschiedenes, Wappenbrief etc. 1.24.) Archivfremde Urkunden 2.) Akten 2.1.) Haus- und Familienarchiv 2.2.) Rittergut Burgfarrnbach 2.2.1.) Lehensachen 2.2.2.) Herrschaftliche Angelegenheiten 2.2.3.) Justiz und Verwaltung - allgemein 2.2.4.) Testamente, Inventare, Teilungszettel, Verlassenschaften 2.2.5.) Freiwillige Gerichtsbarkeit, Besitzveränderungen, Kaufbriefe 2.2.6.) Ansässigmachung, Heiraten, Geburtsbriefe 2.2.7.) Vormundschaftssachen 2.2.8.) Hypotheken- und Konkurssachen 2.2.9.) Zivilprozessakten 2.2.10.) Kriminal- und Strafsachen 2.2.11.) Vogtei- und Polizeisachen 2.2.12.) Gesundheitspolizei, Hebammen 2.2.13.) Zoll- und Passsachen 2.2.14.) Finanz- und Kassenwesen 2.2.15.) Finanzwesen unter der Administrationsverwaltung der kaiserlichen Subdelegationskommission 2.2.16.) Steuern, Zehnten und andere Abgaben 2.2.17.) Militaria, Kriegskosten etc. 2.2.18.) Landwirtschaft, Feld und Wald, Wun und Weide, Weiherfischerei 2.2.19.) Jagdsachen 2.2.20.) Bauwesen, Gebäude, Gärten, Straßen, Brücken, Bäche, Stege, Dämme 2.2.21.) Brauhaus und Brauerei 2.2.22.) Meierei 2.2.23.) Mühlen 2.2.24.) Ziegelhütte 2.2.25.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.2.26.) Die Reichsstadt Nürnberg und Burgfarrnbach, Herrschaft und Gemeinde 2.2.27.) Gemeindesachen 2.2.28.) Herrschaftliche Beamte und Bedienstete 2.2.29.) Reichstagsakten 2.2.30.) Fränkische Kreistagsakten 2.2.31.) Reichshofrat 2.2.32.) Reichsritterschaft Franken 2.2.33.) Allerlei 2.3.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (mit Dettendorf, Tanzenhaid, Hochholz usw. Und einem Anhang) 2.3.1.) Lehensachen 2.3.2.) Justiz und Verwaltung, allgemein 2.3.3.) Kriminalsachen 2.3.4.) Zivilprozess- und Eheakten 2.3.5.) Schuld- und Konkurssachen 2.3.6.) Verlassenschaften, Inventare und Erbsachen 2.3.7.) Hypothekensachen 2.3.8.) Verwaltung 2.3.9.) Waldsachen 2.3.10.) Jagdsachen 2.3.11.) Landwirtschaft und Schäferei 2.3.12.) Besitzveränderungen 2.3.13.) Gebäude, Schloss, Mühle, Mineralheilquelle 2.3.14.) Laboratorium im Brunner Schloss zur Herstellung von Gold, Silber, Salpeter, Salz, dazu Bergwerkssachen 2.3.15.) Finanzwesen 2.3.16.) Steuern, Zehnt, Handlohn 2.3.17.) Militär- und Kriegssachen 2.3.18.) Handwerk 2.3.19.) Diffferenzialakten 2.3.20.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.3.21.) Vogtei- und Polizeisachen 2.3.22.) Gemeindesachen 2.3.23.) Dettendorf und Waldsachsen (Obersachsen), Rittergüter 2.3.24.) Rittergut Tanzenhaid 2.3.25.) Güter und Höfe, die ganz oder teilweise im Besitz der Grafen v. Pückler-Limpurg waren und zum Teil von Brunn aus verwaltet wurden oder zum Teil eine eigene Verwaltung und Rechnungslegung hatten 2.3.26.) Städte, Märkte, Dörfer 2.3.27.) Gräflich Castell und Erbach’sche Angelegenheiten 2.3.28.) Archiv und Bücherei (Historische Nachrichten) 2.4.) Limpurg’sches Archiv 2.4.1.) Allgemeine Akten 2.4.2.) Württemberg 2.4.3.) Gaildorf, Stadt und Land 2.4.4.) Forst- und Jagdsachen 2.5.5.) Städte, Märkte und Dörfer 2.6.6.) Mainfränkische Orte: Sommerhausen, Winterhausen, Gollhofen 2.7.7.) Beamte und Bedienstete, allgemein 2.8.8.) Personalakten 3.) Bände 3.1.) Allgemeines 3.2.) Limpurger Besitzungen 3.3.) Reichstagsakten 3.4.) Rittergut Brunn 3.5.) Rittergut Burgfarrnbach 3.6.) Rittergut Tanzenhaid 3.7.) Rittergüter Dettendorf und Waldsachsen 3.8.) Schlossarchiv Burgfarrnbach 4.) Rechnungen 4.1.) Burgfarrnbach 4.2.) Brunn 4.3.) Dettendorf und Waldsachsen 4.4.) Strahlbach 4.5.) Tanzenhaid 4.6.) Obersontheim 4.7.) Gaildorf 4.8.) Forstverwaltung 4.9.) Familiensachen 4.10.) Verschiedenes 5.) Karten und Pläne 5.1.) Rittergut Burgfarrnbach 5.2.) Rittergut Tanzenhaid 5.3.) Rittergut Brunn 5.4.) Genealogie 5.5.) Verschiedenes 6.) Bibliothek 6.1.) Rechts- und Staatswissenschaften 6.1.1.) Adelsrecht, Besitzstreitigkeiten der adeligen Familien 6.1.2.) Bayerisches Landesrecht 6.1.3.) Handels- und Wechselrecht 6.1.4.) Kirchenrecht 6.1.5.) Lehenrecht, Zehentrecht 6.1.6.) Preußisches Landesrecht 6.1.7.) Römisches Recht, Pandekten 6.1.8.) Staatsrecht, Völkerrecht 6.1.9.) Strafrecht 6.1.10.) Verwaltungsrecht 6.1.11.) Württembergisches Landesrecht 6.1.12.) Zivilrecht 6.2.) Sonstiges 6.2.1.) Adelsgeschichte 6.2.2.) Adressbücher, Lexika 6.2.3.) Bauwesen 6.2.4.) Bibliothekswissenschaft 6.2.5.) Biographien, Memoiren 6.2.6.) Brandenburgica 6.2.7.) Brauwesen 6.2.8.) Flugschriften 6.2.9.) Forstwesen 6.2.10.) Gartenbau 6.2.11.) Genealogie, Wappenkunde 6.2.12.) Geographie 6.2.13.) Geschichte und Hilfswissenschaften 6.2.14.) Gotha (Adelskalender) 6.2.15.) Kalender (chronologisch geordnet) 6.2.16.) Kunstdrucke 6.2.17.) Landwirtschaft 6.2.18.) Literatur (deutsch und fremdsprachlich) 6.2.19.) Mathematik 6.2.20.) Militaria 6.2.21.) Münzwesen 6.2.22.) Naturwissenschaften (verschiedene) 6.2.23.) Norica 6.2.24.) Pädagogik 6-2.25.) Periodica 6.2.26.) Philosophie 6.2.27.) Sprachwissenschaft 6.2.28.) Theologie, Predigten, Erbauungs- und Gesangbücher 6.2.29.) Trauerreden und -schriften 6.2.30.) Verwaltung, Kaufmännisches, Buchführung 6.2.31.) Viehzucht 6.2.32.) Wörterbücher, Grammatiken 7.) Sonstiges

              Archiv der Provinzialstände
              APSt · Gliederung · 1818-1888
              Teil von Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Archivtektonik)

              Die bis auf das Jahr 1826, dem Jahr der Einberufung des ersten Rheinischen Provinziallandtages (29. Oktober 1826), zurückgehende Tradition provinzialer Selbstverwaltung liegt am Anfang jenes Prozesses, an dessen Ende – über die stufenweise Entwicklung und Differenzierung einer Verwaltung von Aufgaben im Sozial-, Verkehrs-, Kultur-, Gesundheits- und Fürsorgesektor vor allem seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts – die rheinische Provinzialverwaltung und schließlich der Landschaftsverband Rheinland stehen. Der Zuständigkeitsbereich der rheinischen Provinzialverwaltung war die preußische Provinz „Rheinprovinz“, also eine vom unteren Niederrhein bis in das Saarland reichende Verwaltungseinheit. Zentrales politisches Organ der provinzialen Selbstverwaltung, und damit unmittelbar verantwortlich für Art und Intensität der Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben, war der Rheinische Provinziallandtag, der in zunächst zwei-, später auch einjährigem Rhythmus seit 1826 bis zu seiner zwangsweisen Aufhebung durch die Nationalsozialisten 1933 regelmäßig tagte. Als politisches Organ, in das nach bestimmten Regeln gewählte Abgeordnete entsandt wurden, ist dieser Landtag ein für die Umsetzung von kommunaler wie staatlicher Politik im Rheinland ganz wesentliches Institut sui generis gewesen. Provinziallandtag und Provinzialverwaltung Die provinzialständische Selbstverwaltung der Rheinprovinz wurde – zur näheren Ausführung des am 5. Juni 1823 erlassenen „Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände“ – durch ein „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände in den Rheinprovinzen“ vom 27. März 1824 ins Leben gerufen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes bildeten den äußeren Rahmen für die Tätigkeit der provinzialen Selbstverwaltung, soweit diese durch deren höchstes Organ, nämlich den Provinziallandtag, durchzuführen war, und zwar bis zum Inkrafttreten der neuen Provinzialordnung im Jahre 1888. Die Eröffnung des ersten Provinziallandtages fand am 29. Oktober 1826 statt. Charakteristisch war eine „Volksvertretung“ in vier Ständen: Der Stand der „Fürsten“ („geborene“ Mitglieder aus fünf Familien ehemals reichsunmittelbarer Standesherren), der „Ritterstand“ (25 Abgeordnete, die von den Besitzern der in die ritterschaftlichen Matrikel eingetragenen Güter gewählt wurden), der Stand der Städte (25 Abgeordnete) und der Stand der Landgemeinden (25 Abgeordnete). Voraussetzung für aktives und passives Wahlrecht war Grundbesitz mit einer verhältnismäßig hohen Grundsteuerleistung. 54 Vertreter des ländlichen Grundbesitzes standen somit 25 Städtern gegenüber, Adel und Grundbesitz waren deutlich bevorteilt. Bei dem Überblick über die Tätigkeit der Provinziallandtage ist zu unterscheiden die Zeit bis etwa 1850 und die spätere Zeit. Der Rheinische Provinziallandtag widmete sich in der ersten Phase insbesondere der Aufgabe, die Wünsche aus der Bevölkerung gegenüber der Regierung zur Geltung zu bringen. Die wahren Ziele und Wünsche des Landtages und der durch ihn vertretenen Provinz lagen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet und zeigten sich deutlich in der Ausübung des durch das Gesetz von 1823 ebenfalls zugestandenen Petitionsrechtes. Bitten und Beschwerden im Interesse der gesamten Provinz durften durch die Stände dem König vorgelegt werden und wurden einer Prüfung unterzogen. Erst Anfang der 1850er Jahre ebbte der Strom von Petitionen ab. Infolgedessen traten in dieser Zeit jene Aufgaben, die später als Gegenstand der Selbstverwaltung der Provinz galten, ganz zurück. Seine Befugnisse waren allerdings, abgesehen von der Kompetenz, in kommunalen Dingen Beschlüsse zu fassen, nur beratender Natur, zumal die Auswahl der dem Provinziallandtag vorzulegenden Entwürfe der Regierung überlassen blieb. Das Gesetz von 1823 hatte den Provinziallandtag zum gesetzmäßigen Organ vor allem für solche Gesetzentwürfe erklärt, die allein die Provinz angingen. So haben der Provinz in der Zeit von 1826 bis 1845 vor allem Gesetzentwürfe vorgelegen, deren Beratung die eigentlichen Wünsche und Interessen der engeren Region klar erkennen ließen: Städte- und Landgemeindeordnung, Kreis- und Provinzialordnung, Ordnungen über Ablösung der Reallasten, Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen, Vorflut-, Jagd-, Fischerei-, Forst-, Strom- und Deichordnungen, Gesindewesen, Hypothekenwesen, Gesetze und Ordnungen der Rechtspflege. In gleicher Weise beabsichtigte das Gesetz von 1823, die Eigenart der Provinzen gegenüber unwillkommenen Wirkungen allgemeiner Gesetze zu schützen, insofern bis zum Zusammentritt allgemeiner ständischer Versammlungen Gesetzesentwürfe über Veränderungen in Personen- und Eigentumsrechten sowie Steuern den Provinziallandtagen zur Beratung überwiesen werden konnten. So waren auch Gegenstand von Beratung die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, Grund-, Klassen-, Gewerbesteuer, die Verpflichtung zur Armenpflege und die Bildung von Landarmenverbänden, Gewerbepolizei, Ehegesetzgebung, Verteilung der Einquartierungslasten. Die Auswahl der dem Landtag vorzulegenden Entwürfe blieb aber allein der Regierung überlassen. In diesem Sinne stand eine selbständige Beschlussfassung und Verwaltung in den Kommunalangelegenheiten den Ständen in der ersten Zeit nicht zu. Ihre Aufgabe lässt sich vielmehr kennzeichnen als eine beratende und in bescheidenem Umfang mitwirkende bei der Verwaltung der so genannten „provinzialständischen Institute“, die aber als Staatseinrichtungen angesehen und von den staatlichen Organen verwaltet wurden. In diesen ersten Jahrzehnten der Arbeit des Provinziallandtages konnte sich vor allem deshalb eine Selbstverwaltung im späteren Sinne nicht ausbilden, weil außerhalb des Landtages ein Organ der Selbstverwaltung überhaupt nicht vorhanden war. 1841 versuchte die Staatsregierung diesem Mangel dadurch abzuhelfen, dass ein ständischer Ausschuss gewählt werden sollte für diejenigen Geschäfte, die außer dem Landtag wahrzunehmen waren. Seit 1842 blieb bei Beendigung der Sitzungsperiode des Landtages, der unter dem Vorsitz eines Landtagsmarschalls verhandelte, ein „Ständischer Ausschuss“ zur Erledigung der laufenden Geschäfte zurück, die hauptsächlich aus der Teilnahme an der Verwaltung der Provinzialinstitute erwuchsen. Großer Einfluss war dem Ausschuss nicht beschert. Sobald die Politik in den 1850er-Jahren aus den Verhandlungen des Provinziallandtages verschwand, nahm die Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Selbstverwaltung einen gewaltigen Aufschwung. Mit Macht setzte die Entwicklung zur kommunalen Selbstverwaltung ein, sowohl nach der materiellen Seite durch Ausdehnung der Aufgaben wie auch nach der formellen Seite durch Erringung einer eigenen, von der Staatsverwaltung getrennten provinziellen Verwaltung. In dem Bestreben, die Tätigkeit der Stände auf die materielle Verbesserung der Provinz zu richten, erweiterte die Regierung das Arbeitsgebiet des Landtages von Tagung zu Tagung. Von vornherein hatten zum Gegenstand der ständischen Tätigkeit gehört: die Irrenanstalt Siegburg, die Arbeitsanstalt Brauweiler, das Landarmenhaus in Trier, die Hebammenlehranstalt in Köln. Für die Verwaltung dieser Einrichtungen waren gemischte Kommissionen gebildet worden, von deren vier Mitgliedern zwei vom Provinziallandtag gewählt wurden und zwei der von der Regierung bestellt waren. Den Vorsitzenden dieser Kommissionen bestimmte die Regierung, die auch die entscheidende Stimme hatte. Im Jahre 1838 gestattete die Regierung die dauernde Mitwirkung ständischer Kommissarien bei der Verwaltung der Bezirksstraßen. Bis 1851 kamen hinzu: die Provinzial-Feuersozietät und die Mitwirkung bei der Staats- und Bezirksstraßenverwaltung, im Jahre 1854 das Taubstummenwesen und die Provinzial-Hilfskasse, bis 1862 noch die Anfänge der Blindenfürsorge. Einen ersten entscheidenden Fortschritt im Hinblick auf die provinziale Selbstverwaltung bildete der Landtagsabschied zum 18. Provinziallandtag vom 11. März 1868, durch welchen den Ständen die erbetene Selbstverwaltung der Irren- und Pflegeanstalten zugestanden wurde. Nachdem den im Jahre 1866 neu geschaffenen Provinzen unter Bewilligung von Dotationen eine weitgehende Selbstverwaltung eingeräumt worden war, wurde durch Landtagsabschied vom 8. Juni 1871 auch den rheinischen Provinzialständen auf deren Antrag hin eine Selbstverwaltung der provinzialständischen Institute gewährt. Ein vom Landtagskommissar vorgelegtes „Regulativ für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten“, das zum 1. Januar 1873 gültig wurde, mündete bereits am 8. Juli 1871 in die Wahl eines Provinzialverwaltungsrates aus 15 Mitgliedern zur Leitung der Provinzialgeschäfte, der sich am 1. Dezember 1872 konstituierte. Mit der Wahl des Freiherrn Hugo von Landsberg am 8. September 1875 zum Landesdirektor erhielt die Provinzialverwaltung dann auch erstmals einen Leitenden Beamten, dem bald weitere Oberbeamte („Landesräte“) für die einzelnen Geschäftsbereiche unterstellt wurden. Diese konstitutive Phase des Verwaltungsaufbaues war 1877 abgeschlossen. Die Verwaltung selbst war am 1. Juli 1873 von Koblenz nach Düsseldorf verlegt worden, wo auch der Provinziallandtag seit seinen Anfängen tagte. 1881 wurde hier auch das neu erbaute „Ständehaus“ als Sitz der Verwaltung in Benutzung genommen. Die neue Selbstverwaltung begann nach ihrer Einrichtung im Jahre 1871 sofort mit der Übernahme der bisher von den Staatsorganen verwalteten ständischen Einrichtungen. Begonnen wurde mit der Einrichtung des Landarmenwesens auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1870 sowie mit der Ausführung der vom Provinziallandtag 1868 gefassten Beschlüsse betreffend die Errichtung von fünf neuen Irrenanstalten in der Rheinprovinz. Am 1. Januar 1873 wurden die Hebammenlehranstalt in Köln, die Arbeitsanstalt in Brauweiler und die Irrenanstalt in Siegburg, am 1. Februar 1873 die Rheinische Provinzial-Feuer-Sozietät, am 1. März 1873 die Rheinische Provinzial-Hilfskasse und der Meliorationsfonds, am 1. November 1873 die Provinzial-Blindenanstalt zu Düren, am 1. September 1874 die Taubstummenschulen zu Brühl, Kempen, Moers und Neuwied und am 1. Januar 1876 das Landarmenhaus zu Trier in die Verwaltung übernommen. Durch die Dotationsgesetze vom 30. April 1873 und vom 8. Juli 1875 wurden der provinzialen Selbstverwaltung unter Überweisung entsprechender Staatsrenten große neue Aufgaben überwiesen. In die alleinige Kompetenz der Provinzialverwaltung gingen über: 1) Arbeitsanstalt Brauweiler 01.01.1873 2) Hebammenlehranstalt Köln 01.01.1873 3) Provinzial-Irren-Heil- und Pflegeanstalten 01.01.1873 4) Rhein. Provinzial-Feuer-Sozietät 01.02.1873 5) Rhein. Provinzial-Hilfs-Kasse mit Rhein. Meliorationsfonds 01.03.1873 6) Provinzial-Blindenanstalt Düren 01.11.1873 7) Taubstummenanstalten Brühl, Kempen, Moers, Neuwied 01.09.1874 8) Wegebau-, später Provinzial-Straßenverwaltung 01.01.1876/01.04.1877 9) Landarmenhaus Trier 01.01.1876 10) Kommission für die Rhein. Provinzial-Museen Bonn und Trier 1876, 1885 und Provinzial-Kommission für die Denkmalpflege 1882 10) Fürsorgeerziehung 1879/1890, 1901 11) Niedere Landwirtschaftsschulen und Unterstützung der Landwirtschaft 1879/1880, 1901 12) Rhein. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1887, 1901 13) Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien 1889 15) Witwen- und Waisen-Versorgungsanstalt für die Kommunalbeamten 1892 16) Ruhegehaltskasse der Kreiskommunalverbände und Stadtgemeinden 1901 Dazu kam vom Jahre 1879 an die Durchführung des preußischen Gesetzes vom 13. März 1878 über Zwangserziehung verwahrloster Kinder und vom Jahre 1881 an die Ausführung des Gesetzes betreffend die Abwehr und die Unterdrückung von Viehseuchen. Von größter Bedeutung waren der Ausbau der Provinzial-Hilfskasse zu einem landwirtschaftlichen Kreditinstitut 1882 und ihre Umwandlung in die Landesbank der Rheinprovinz 1888. Durch den Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 und mit deren Einführung in der Rheinprovinz durch das Gesetz vom 1. Juni 1887 wurde die provinzialständische Verfassung von 1823 auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Die Provinzen als Kommunalverbände wurden mit einer ausgedehnten Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten ausgestattet. Der erste Provinziallandtag, der nach den neuen Grundlagen und Zuständigkeiten gewählt wurde, war der 34. Landtag im Jahre 1888, so dass wir hiermit in eine neue Zeit provinzialer Selbstverwaltung wie auch deren politischer Vertretung eintreten. Mit dem 58. Provinziallandtag im Jahre 1918 endet diese Epoche. Literatur: – Johannes Horion: Die Entwicklung der provinziellen Selbstverwaltung der Rheinprovinz, in: Ders. (Hrsg.), Die Rheinische Provinzial-Verwaltung, ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand (Düsseldorf 1925), S. 9–79 – Gustav Croon: der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874 (Düsseldorf 1918) – Horst Lademacher: Von den Provinzialständen zum Landschaftsverband. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung der Rheinlande (Köln 1973) - Kurt Schmitz: Der Rheinische Provinziallandtag (1875-1933) (Neustadt a.d. Aisch 1967) Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz“ Das Archiv der Provinzialstände bildet den ältesten Teil des Archivs des Provinzialverbandes bzw. heute des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler. Es umfasst nicht zuletzt auch die Überlieferung aus der Phase der alten Provinzialstände 1826–1871. Bereits im Jahr 1856 war diese durch einen Fachmann bearbeitet worden: Am 1. Juli 1856 konnte der die Oberaufsicht ausübende Landtags-Abgeordnete Lacomblet dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz mitteilen, dass „das Ordnen und Repertorisiren des landständischen Archivs“ und der Bibliothek unter seiner Leitung durch den „Archiv-Gehülfen“ Dr. Woldemar Harless (1828–1902) durchgeführt worden sei. Sieben Kisten Akten waren Anfang 1855 per Schiff von Koblenz nach Düsseldorf gebracht worden. Zusätzlich zu diesen in den nächsten Jahren parallel zu den jeweiligen Provinziallandtagen routinemäßig anwachsenden Beständen wuchs dem „Archiv der Provinzialstände“ das Schriftgut der expandierenden Kommunalverbandsverwaltung nach 1871 bzw. 1887 zu, deren Registraturschema manchen Wandel durchmachte und insbesondere um 1924 eine weitgehende Umbenennung der Abteilungen erfuhr. Die nach der Harless’schen Zeit archivreif gewordenen Akten wurden ohne Ordnung und ohne Findbuch zusammengelegt und bildeten bald ein unübersehbares Durcheinander. Ihre Masse wuchs, je größer der Aufgabenkreis der Provinzialverwaltung wurde. Hand in Hand mit dem Ausbau der Räumlichkeiten, an denen die Initiative des Landeshauptmanns Heinz Haake (1933–1945) bzw. des Ersten Landesrates Dr. Wilhelm Kitz (1933–1945) einen großen Anteil hatten, ging der Aufbau eines wirklichen „Archivs der Provinzialverwaltung“ im Düsseldorfer Landeshaus, d.h. einer fachmännischen Verwaltung der Akten. Die Ordnung von Harless hatte nur die älteren Akten erfasst, und seither war es zu wiederholten Aktenablieferungen an die Provinzialverwaltung gekommen, wenn ihr neue, bisher von anderen Behörden bearbeitete Sachgebiete übertragen wurden. Mit der Verwaltung des Archivs wurde nunmehr Dr. Otto-Wilhelm Pansch vom Landeshauptmann betraut. Ende der 1930er-Jahre begann Pansch, die im Landeshaus lagernden Archivalien unter möglichster Erhaltung der bei der Ablieferung vorliegenden Registraturordnung zu verzeichnen. Durch die mehrfache kriegsbedingte Verlagerung des Archivs war die Ordnung des Provinzialarchivs völlig zerstört, als es im Jahre 1951 in das Staatsarchiv Düsseldorf überführt wurde. Die Aufstellung des Bestandes erfolgte durch Dr. Dahm unter Wiederherstellung der inneren Ordnung, wie sie aus den Signaturen Panschs, des letzten einheitlichen Schemas, hervorging. Die Vereinigung der verschiedenen Ablieferungen in einer übersichtlichen Abteilungsfolge war von Pansch nicht voll bewältigt worden, doch wurde seine Ordnung zur Vermeidung von Verunklarungen wegen ihrer Registraturnähe dem dann erstellten Findbuch zu Grunde gelegt. Hierbei wurden auch die älteren Signaturen festgehalten. Ende 1956 konnte Dr. Oediger seitens des Staatsarchivs dem Kultusministerium mitteilen, dass das Anfang des Jahres fertig gestellte Findbuch für die Akten der ehemaligen rheinischen Provinzialverwaltung durch die Ordnung und Verzeichnung einer neuen Akzession von etwa 2000 Akteneinheiten erweitert worden sei. Abschriften des dreibändigen Findbuches „Provinzialverband des preußischen Rheinprovinz 1824–1945“ sollten im Januar 1957 vorliegen. Am 4. November 1960 war die Rückführung des Archivs der Provinzialverwaltung aus dem Staatsarchiv Düsseldorf in das Landeshaus in Köln, wo zwei Archivräume mit Archivregalen ausgestattet worden waren, abgeschlossen. Der Bestand stellt seit 1986 den ältesten Teil der Überlieferung im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler dar. Die Klassifikation des Findbuches Die hier verzeichnete Überlieferung ist nach dem bisher Gesagten durch drei Verzeichnungsaktionen geprägt: Zunächst die zwischen 1856 und 1866 durch Harless vorgenommene eher registraturmäßige Einordnung der Unterlagen vorrangig der Provinziallandtage bzw. der dort verhandelten Gegenstände, dann die in den späten 1930er-Jahren vorgenommene Ordnung von Pansch und schließlich die Verzeichnung im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre. Während Pansch die bereits von Harless verzeichneten Aktenbände zuzüglich des in den folgenden Jahrzehnten angefallenen Schriftgutes verarbeitete, bedeutete die Düsseldorfer Verzeichnung vor allem eine Neuordnung und Erschließung des durch Krieg und Nachkriegszeit vielfach umgezogenen Bestandes, allerdings unter Übernahme der von Pansch seiner Zeit formulierten Titelaufnahmen. Das Ergebnis, nämlich ein dreibändiges Düsseldorfer Findbuch, bildete die Grundlage für sämtliche Recherchen an diesem Archivbestand bis in die jüngste Vergangenheit. Stichproben im Archiv des LVR machten allerdings nur zu bald klar, dass man zwar mit dieser Erschließung arbeiten konnte, erwiesen aber zugleich, dass ein nicht unerheblicher Korrekturbedarf sowohl im Hinblick auf die Inhalte der Akten als auch auf die angegebenen Laufzeiten bestand. Eine ganze Reihe von Titeln erwies sich als reine „Aktendeckelverzeichnung“ ohne konkrete Prüfung, ob der Inhalt der Akte tatsächlich der Beschreibung entsprach. Tatsächlich stellten sich etliche Widersprüche heraus. Die älteste Überlieferungsschicht des „Archivs der Provinzialstände“, Dokumente aus der Zeit vom Ersten Provinziallandtag 1826 bis zur grundlegenden Neuordnung der Provinzialverwaltung im Jahre 1888, wurde daher einer Neuverzeichnung unterzogen. Diese Verzeichnung erfolgte unter Rekonstruktion des alten Gliederungsschemas von Harless, also gemäß der zeitgenössischen systematischen Zuordnung. Ergänzend wurde auch die Altsignatur-Schicht von Pansch in der entsprechenden Rubrik nachgewiesen. Die Titelaufnahme orientierte sich dabei nach Möglichkeit an der ursprünglichen Version, wurde aber bei Korrektur- oder Ergänzungsbedarf konsequent umformuliert. Neu ist auch, dass erstmalig sämtliche in die Akten aufgenommenen Druckschriften, Publikationen, handschriftlich vervielfältigte Schreiben usw. in den „Enthält-Vermerken“ durchgängig ausgewiesen worden sind, mit der einzigen Ausnahme der gedruckten Sitzungsprotokolle, die in den entsprechenden Serien alle veröffentlicht sind. Gegenüber dem aus Düsseldorf überkommenen Bestand ist es darüber hinaus zu einzelnen Bereinigungen gekommen, insofern eine Reihe von Dubletten – es handelt sich ausschließlich um Mehrfertigungen von Protokollen, Rundschreiben u.Ä. – herausgenommen und somit die folgenden Archivaliennummern gelöscht wurden (in Klammern die Archivalien, die dieselben Schreiben enthalten): 185 (= 184), 337 (= 289), 357 (= 356), 362 (= 361), 381 (= 380), 400 (= 399), 406 (= 405), 438 (= 437), 459 (= 458), 551 (= 550), 591 (= 590), 603 (= 604), 795 (= 794), 856 (= 855), 1075 (= 1074), 1116 (= 1115), 1216 (= 1215). Wilhelm Kisky hat zwar die Verzeichnungsarbeiten von Harless später heftig kritisiert: Die Ordnung in dem 1856 abgeschlossenen Findbuch sei „nicht gerade sehr klar und übersichtlich“, und die unpraktische und undeutliche Signierung der Aktenbände habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die ursprüngliche Ordnung in späteren Jahren zerstört wurde. Harless’ Übersicht sah elf Abteilungen vor (I Ständische Verfassung, II Ständische Verhandlungen/Provinziallandtag, III Allgemeine Staatsverfassung und Polizei, IV Justizwesen, V Finanzsachen, VI Kirche, Kunst und Unterrichtswesen, VII Kreis- und Kommunalangelegenheiten, VIII Bezirksstraßen-Angelegenheiten, IX Handel, Gewerbe, Industrie, X Landwirtschaft, XI Provinzial-Institute). Diese Abteilungen untergliederten sich in der alten Struktur nochmals in „Sectionen“, „Gefache“ und „Nummern“, die sich auch in den entsprechenden Aktenzeichen niederschlugen. Die Akten waren dabei ohne Rücksicht auf diese Abteilungen fortlaufend durchnummeriert worden, was die Einschiebung von Nachträgen, die Harless selbst schon in großer Zahl vornehmen musste, sehr erschwerte. Ungeachtet dieses für die aktuelle Verzeichnung nicht gewichtigen Einwandes – das Archiv des LVR hat selbst die Praxis der „numeri currentes“ beibehalten – bot die ursprüngliche Systematik die Möglichkeit, fast alle Akten eindeutig den entsprechenden Rubriken zuzuweisen. Eine Ergänzung zur Klassifikation stellt die relativ kleine Gruppe „Sonderüberlieferung – Sekrete Akten des Landtagsmarschalls“ dar, die im Kontext der ältesten Überlieferungsschicht, aber außerhalb der genannten elf Abteilungen vorgefunden wurde. Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz 1826–1888“ hat somit folgende Klassifikationsstruktur: 00 00 Sonderüberlieferung 00 01 ’Sekrete Akten’ des Landtagsmarschalls 01 00 Ständische Verfassung 01 01 Wahlordnung 01 02 Landtagsfähige Güter 01 03 Stand der Städte (Dritter und Vierter Stand) 01 04 Ständische Rechten und Pflichten 01 05 Ständischer Haushalt 02 00 Ständische Verhandlungen im Allgemeinen 02 01 Eröffnung und allgemeiner Gang der Verhandlungen 02 02 Sitzungsprotokolle 03 00 Allgemeine Staatsverfassung und Polizei 03 01 Reichsstände 03 02 Pressfreiheit 03 03 Bundesgericht 03 04 Wahlen zur Zweiten Kammer 03 05 Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung 03 06 Städte- und Gemeindeordnung 03 07 Bürgerliche Verhältnisse 03 08 Aus- und Einwanderung 03 09 Armenwesen 03 10 Polizeiwesen 03 11 Sitten- und Sicherheitspolizei 03 12 Gesinde-Polizei 03 13 Feuer- und Baupolizei 03 14 Strom- und Uferpolizei 03 15 Feld-, Forst- und Jagdpolizei 03 16 Militärwesen 03 17 Staatsbeamte und Angestellte 03 18 Statistik der Rheinprovinz 04 00 Justizwesen 04 01 Justizverwaltung 04 02 Rechtsverfassung 04 03 Rheinischer Appellhof 04 04 Land- und Bezirksgerichte 04 05 Friedensgerichte und Fabrikgerichte 04 06 Handelsgerichte und Handelsrecht 04 07 Notarien 04 08 Hypothekenwesen 04 09 Zivilrechtliche Verhältnisse 04 10 Rechtsverhältnisse des Grundbesitzes 04 11 Forst-, Jagd- und Weideberechtigungen 04 12 Strafgesetzgebung 05 00 Finanzsachen 05 01 Landesschulden und Fiskus, Forderungen, Fonds 05 02 Steuerwesen im Allgemeinen 05 03 Grundsteuer und Kataster 05 04 Klassensteuer, Gebäudesteuer 05 05 Einkommensteuer 05 06 Gewerbesteuer 05 07 Zölle 05 08 Braumalzsteuer 05 09 Branntweinsteuer 05 10 Wein- und Moststeuer 05 11 Mahl- und Schlachtsteuer 05 12 Stempelsteuer 05 13 Salzsteuer 05 14 Chausseegeld 05 15 Lotterien 05 16 Münz- und Kassenwesen 06 00 Kirche, Kunst und Unterricht 06 01 Kirchenverfassung 06 02 Kirchenvermögen und Kultuskosten 06 03 Konfessionelles 06 04 Universitäten und Schulen 06 05 Taubstummen-Unterrichtswesen 06 06 Medizinalwesen 06 07 Veterinärwesen 06 08 Apotheken 06 09 Kunstdenkmäler 06 10 Wissenschaftliche Sammlungen 07 00 Kreis- und Kommunalangelegenheiten 07 01 Kreis- und Kommunalangelegenheiten im Allgemeinen 07 02 Landräte und Bürgermeister 07 03 Kommunalsteuern 08 00 Bezirksstraßen-Angelegenheiten 08 01 Bezirksstraßen im Allgemeinen 08 02 Bezirksstraßenbaufonds 08 03 Staatsstraßen der Rheinprovinz 08 04 Linksrheinisches Bezirksstraßensystem 08 05 Rechtsrheinisches Bezirksstraßensystem 09 00 Handel, Gewerbe und Ackerwirtschaft 09 01 Handel und Gewerbe im Allgemeinen 09 02 Zünfte, Innungen, Gewerbefreiheit 09 03 Handel und Gewerbe im Besonderen 09 04 Schutz und Förderung der Industrie 09 05 Bergwerke 09 06 Post und Eisenbahn 10 00 Landwirtschaft 10 01 Ackerbau und Bodenkultur 10 02 Viehzucht 10 03 Weinbau 11 00 Provinzialinstitute 11 01 Provinzialinstitute im Allgemeinen 11 02 Provinzialarchiv 11 03 Hebammen-Lehranstalt 11 04 Taubstummen-Lehranstalt 11 05 Versorgungsanstalten 11 06 Landarmenhaus Trier 11 07 Irren-Heil-Anstalt Siegburg 11 08 Irren-Bewahranstalten 11 09 Arbeitsanstalt Brauweiler 11 10 Besserungsanstalten 11 11 Gefängnisgesellschaft, Gefängnisse 11 12 Feuer-Sozietät 11 13 Provinzial-Spar- und Hilfskasse 11 14 Hagel-Assekuranz 11 15 Rentenbanken 11 16 Blindenschule Düren 11 17 Provinzialmuseen 11 18 Ackerbauschule Desdorf 11 19 Etats der provinzialständischen Verwaltung 11 20 Straßenbau

              Artikel, Entwürfe, Reden und Unterredungen
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 135 · Akt(e) · 1888-1912
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Enthält: - Programmrede vor der Wählerversammlung Ebingen, gedr., 4.2.1887 - Entwurf eines Wahlprogramms, gedr., 1888 - "Jubiläumssteuer, Amtsversammlung u. Verfassung", gedr., Ende 1888 - Entwurf "Vom mühsamen Regieren", masch., 1888/1890 - Bericht über die Landtagssitzung im Schwäbischen Merkur, gedr., 5.4.1889 - Jungfernrede Haussmanns in der Abgeordnetenkammer, gedr., 10.4.1889 - Rede in der Wahlanfechtungsdebatte, gedr., 18.6.1889 - Rede zur Wiedereinführung des Wahlcouverts, gedr., 19.6.1889 - Zeitungsbericht über eine Rede von Wählern in Ebingen, gedr., 10.11.1889 - Reichstagsrede zur Kolonialvorlage, gedr., 12.6.1890 (drei Berichte) - Vortrag über die politische Lage, gedr., 14.9.1891 - Rede in der Wählerversammlung in Tuttlingen, gedr., 2.10,1892 - "Der Wegweiser", Gedicht Haussmanns, gedr., o.D. - Rede in Ebingen, gedr., 30.6.1894 - Bericht über Parteitag der süddeutschen Volkspartei in Aschaffenburg und der Rede Haussmanns in der Aschaffenburger Zeitung, gedr., 24.9.1894 - Trinkspruch Haussmanns zum Jubiläum der Reichsgründung, handschr., Januar 1895 - "Die württembergische Landtagswahl", gedr., 19.2.1895 - "Die politische Indolenz", gedr., Oktober 1895 - Reichstagsrede zum BGB, gedr., 12.12.1895 - "So kann es nicht weitergehen - Gedanken eines Steuerzahlers", gedr., ca. 1895 - Rechenschaftsbericht der Volkspartei vor ihren Wählern über die Reichtagssession 1895/1896, gedr., o.D. - Trinkspruch Haussmanns zum Jubiläum der Reichsgründung, gedr., Januar 1896 - "Ein Minister über Bord" zur Entlassung Bronsarts, gedr., 17.8.1895 - Generalversammlung des Bezirksvolksvereins in Balingen, gedr., 17.1.1897 - "An der Schwelle der Reform - Verfassungsrevision, Proportionalwahl und die Haltung der Parteien", gedr., 17.1.1897 - Artikel Haussmanns über "Wahlsieg der Demokratie in Norwegen" in "Dagbladet Kristiania", 9.11.1897 - "Vom mühsamen Regieren", masch., September 1897 - "Die Volkspartei im Landtag 1895-1900", gedr., o.D. - Wahlprogramm der Volkspartei von Friedrich und Conrad Haussmann, gedr., 1900 - Reden von Friedrich und Conrad Haussmann in Heilbronn auf dem Volksparteitag, gedr. 16.11.1902 - Rede zur zweijährigen Dienstzeit im Reichtag, handschr., 1903 - Landtagsrede über das Betriebsmittelgemeinschaft, gedr. 9.12.1904 - Rede als Berichterstatter im Landtag über die Verwaltungsreform, masch. und handschr., 1904 - Gedicht "Berliner Politik", handschr., Neujahr 1905 - Schiller-Rede, gedr., 7.5.1905 - Entwurf eines Verfassungsgesetzes, Landtagsdrucksache, 17.6.1905 - Schlussrede zur Verfassungsrevision, handschr., 1905 - "Volksrecht oder Herrenrechte?" Rede von Wilhelm Keil, gedr., 27.6.1905 - "Zur Verfassungsrevision in Württemberg", gedr., 9.7.1905 - "Ein Mahnwort aus der Deutschen Volkspartei", gedr., 18.7.1905 - "Die Verfassungsrevision in der Kommission", gedr., 18.7.1905 - Notizen zu einer Wahlrede, handschr., 1905 - "Die Auswärtige Lage", masch., Januar 1906 - Wahlprogramm der Volkspartei, gedr., 12.11.1906 - "An die Reichstagswähler", gedr., Neujahr 1907 - "An die deutschen Wähler, handschr., o.D. - Rede zum Vereinsgesetz, gedr., 1907 - Rede in Spaichingen, gedr., 13.1.1907 - "Die Bedeutung der Neuwahlen", Rede in Ebingen, gedr., 19.1.1907 - "Die Reichstagsstichwahl" in Balingen, gedr., 3.2.1907 - "Bülow", ohne Verfasser, gedr., o.D. - "Ultra-Montagnini", gedr., o.D. - "Die Wahl", gedr., Februar 1907 - "À vous, Allemands", gedr., o.D. - "Die neue politische Saison" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 30.11.1907 - "Wahl und Moral", gedr., Februar 1907 - "Parlamentarismus", gedr., o.D. - "Altchinesische Lyrik", gedr., Dezember 1907 - "Das neue Problem", gedr., September 1907 - "Die neue Krisis" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 21.1.1908 - "Antipreussische Wursthaftigkeit", gedr., 4.2.1908 - "Kaiserliche Zwischenfälle", gedr., 1.5.1908 - Rede zur Landtagswahl in Frankfurt, gedr., 28.5.1908 - "Parteiverschmelzung", gedr., 2.6.1908 - "Asien", gedr., 18.8.1908 - "Der Fall Moltke" von Schücking, gedr., August 1908 - "Die interparlamentarische Konferenz" gedr., 2.10.1908 - " Kongreß?", gedr., 16.10.1908 - "Elsässisches", gedr., November 1908 - Rede zum Daily Telgraph-Interview, gedr., 12.11.1908 - "Vor dem Ende der Krise", gedr., 14.11.1908 - Rede in Tübingen "Zur innerpolitischen Lage", gedr., 24.11.1908 - "Und nun?", gedr., Dezember 1908 - "Anno 1908", gedr., 2.1.1909 - "König Eduard in Berlin", gedr., 2.2.1909 - "Die Erneuerung der Türkei und die Ungeschicklichkeiten Europas", gedr., 1909 - "Die konservative Führung" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 2.3.1909 - "Nach dem Marokkoabkommen", masch., Frühjahr 1909 - Osterartikel für die Neue Freie Presse Wien, masch., 1909 - "Der Kriegslärm", gedr., 1.4.1909 - "Die Finanzmisere", gedr., 16.4.1909 - "Bülow am Scheideweg", gedr., 2.6.1909 - "Die Auflösung der Reichspolitik", gedr., 1.7.1909 - "Verfrühte Fragen" von Heinrich Hutter, gedr., o.D. - "Die politische Unverantwortlichkeit", gedr., 16.7.1909 - "Das Recht der Beamten auf freie Meinungsäußerung" von H. Gauss, gedr., o.D. - "Eine Volkspartei", gedr., 3.8.1909 - "Bethmann-Hollweg" von Dr. Heinrich Hutter, gedr., 1909 - "Geheime Universitätsreserve und Universitätsagenten" von Heinrich Hutter, gedr., 1.10.1909 - "In der Luft", gedr., 4.10.1909 - "Der Parteitag der Deutschen Volkspartei", von Heinrich Hutter, gedr., 15.10.1909 - "Reichstagsbrief", gedr., 15.12.1909 - "Die Aufgaben des fünften Kanzlers", gedr., 19.12.1909 - Offener Brief an August Bebel, handschr. & gedr., 1.10.1909 - Bericht des Beobachters über die Landesversammlung der Württembergischen Volkspartei, 7.1.1910 - "Das tote Rennen im preussischen Landtag" von Heinrich Hutter, gedr., 18.5.1910 - Zur Organisation der fortschrittlichen Volkspartei, gedr., 11.9.1909 - "Der fehlende Draht zwischen Berlin und London", gedr., 22.9.1910 - "Die Strafbarkeit wahrheitsgetreuer Gerichtssaalberichte", gedr., 2.11.1910 - "Zwischen Bassermann und Bebel" (Rede in Mannheim), gedr., 17.11.1910 - "Zwei Jahre nachher", gedr., 20.11.1910 - Rede zur Reichstagswahl, masch., 1911 - "Das öffentliche Vertrauen", gedr., 1.1.1911 - "Delcassées Auferweckung", gedr., 2.3.1911 - "Die Stimmung in Deutschland", masch., 1911 - "Agadir", gedr., 1.8.1911 - "Die auswärtige und innere Politik Deutschlands", gedr., 28.9.1911 - "Der Pakt mit dem Zentrum", gedr., 21.12.1911 - "Von den Steuern", gedr., Dezember 1911 - Rede in Ebingen, handschr., 30.12.1911 - "Die Verlegenheit der Sozialdemokratie", masch., 1912 - Punktationen zur politischen Lage von einem Zuschauer, masch., 31.1.1912 - "1,5 oder 1,5" (Zu den Wehrvorlagen), gedr., 10.4.1912 - "Kein Draufgängertum", gedr., 15.4.1912 - "Ludwig Uhland in der Literatur" (Uhlandfeier), masch., 1912 - "Die Wehrvorlagen im Reichstag", gedr., 26.4.1912 - "Der Sieg der Demokraten in den Vereinigten Staaten", gedr., 25.11.1912 - "Die württembergischen Wahlen", gedr., Dezember 1912 - Rede in Stuttgarter Versammlung über auswärtige Politik, gedr., 1912

              Haußmann, Conrad
              BArch, R 2/11562 · Akt(e) · 1931-1943
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Haushaltsrechtliche und verwaltungsmäßige Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes und des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers für die Reichsstelle für den Außenhandel Bauleitungskosten im Ausland 1937, 1941-1942 Entstehung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und Finanzierung seiner Aufgaben, o.D. Kriegsgräberfürsorge der Wehrmacht.- Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung vom 2. Apr. 1940 Volksdeutsche Mittelstelle.- Vereinbarung mit dem Auswärtigen Amt über Haushaltsplan der Volksgruppen, 1941 Forschungsgemeinschaften für Volkstumsprobleme während des Krieges, ca. 1941

              Deutscher Gemeindetag (Bestand)
              BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

              Entschädigungsgesetzgebung
              BArch, R 401/943 · Akt(e) · 1921-1927
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Bericht des 24. Ausschusses des Reichstages über den Entwurf eines Gesetzes über Entschädigungen aus Anlass des Friedensvertrages (Liquidationsschädengesetz) und Zusammenstellung der Beschlüsse Verordnung (Kriegsschädenverordnung) zur Änderung des Reichsentlastungsgesetzes, der Gewaltschädengesetze (Verdrängungs-, Kolonial- und Auslandsschädengesetz) und des Reichsausgleichsgesetzes