Gründung

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              Archivalie - Akte
              I/MV 0717 · Akt(e) · 1896-01-01 - 1903-12-31
              Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

              description: Enthält:AnfangVNr: E 6/1897; EndeVNr: E 795/1897; u.a.: Tausch von Doubletten mit dem Museum für Völkerkunde, Stuttgart, (1896), Bl. 35, 236 ff., und den Museen in Philadelphia, (1897), Bl. 61 ff.-Tausch von Doubletten mit Privatpersonen, (1896, 1897, 1902), Bl. 5, 193.- Zusammenarbeit mit dem Ethnologischen Hilfskomitee, Bl. 74, und dem Dt. Togo-Komitee, Berlin, (1897), Bl. 264.- Zusammenarbeit mit der Steyler Mission, (1897), Bl. 31 ff.- Irangi-Expedition, (1897), Bl. 80.- von Luschan: Bericht über die ungeklärte Eigentumsfrage von S.D.S. hinsichtlich der beabsichtigten Gründung eines Kolonialmuseums, (1897), Bl. 38.- von Ramsey: Bericht aus [Udhidhi], (1896), Bl. 44 ff.- Zenker: Erwerbung eines Fetischs, Bl. 55 f., Gebrauch von Gabeln bei den [Ngumba], (1897), Bl. 211 f.- Stuhlmann: Bericht über Malereien der Wahehe und Wabena, den Überfall auf die Zelewski-Expedition, (1897), Bl. 92 f.- Plehn: Sendung von Skeletten, (1897), Bl. 104 f.- Conradt: Bericht über Musikinstrumente, (1897), Bl. 128 f.- Kollmann: Bericht über die Toteninsel bei [Bakoba], (1897), Bl. 156 ff.- [Fülleborn:] Bericht über Ohrpflöcke und Tatauierungen mit Pflanzensaft, (1897), Bl. 244 f.- Exponate der Slg. der Togo-Expedition für die Gewerbeausstellung, (1897), Bl. 265 ff.

              Archivalie - Akte
              I/MV 0180 · Akt(e) · 1906-01-01 - 1906-12-31
              Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

              description: Enthält:AnfangVNr: E 407/1906; EndeVNr: E 2031/1906; u.a.: wissenschaftliche Korrespondenz.- Fotoausleihe u. -erlaubnis.- Amtsblatt für d. Schutzgebiet Togo.- Gutachten.- Gründung eines internationalen ethnographischen Büros.- Publikationsgenehmigungen.- Zeitungsausschnitte.- Voranzeige d. Kunstauktionen in der Galerie Helbing, München 1906.

              Sächsisches Staatsarchiv, 11727 Hermann Schubert / VEB Textilwerke Zittau, Nr. 120 (Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden) · Akt(e) · 1909
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • 1909, Sächsisches Staatsarchiv Enthält auch: Reisebericht/Deutsch-Ostafrika.- Kopfbogen der Fa. Hermann Schubert mit Abbildungen aus der Baumwollplantage Schuberthof.- Prospekt zur Gründung einer Aktiengesellschaft "Baumwollanbau-Gesellschaft Schuberthof". description: Enthält auch: Reisebericht/Deutsch-Ostafrika.- Kopfbogen der Fa. Hermann Schubert mit Abbildungen aus der Baumwollplantage Schuberthof.- Prospekt zur Gründung einer Aktiengesellschaft "Baumwollanbau-Gesellschaft Schuberthof".
              Stadtarchiv Worms, 185 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl Umfang: 760 Archivkartons, Überformate (= 3169/3561 Verzeichnungseinheiten (mit a,b,c-Unterteilungen ca. 3200) = 77 lfm - davon 3,5 lfm Fotoalben) Laufzeit: 1877 - 1988 Der Bestand Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl wurde Ende 1997 durch Ludwig Cornelius Freiherr von Heyl (jun., 1920-2010) als Depositum an das Stadtarchiv Worms übergeben. Die in zwei Kellerräumen des Heylshofs lagernden Unterlagen umfassten bzw. umfassen sowohl das private als auch Teile des ehemaligen Firmenarchivs der von Ludwig C. Freiherr von Heyl bis zu ihrer Stilllegung 1974 geleiteten Lederwerke Heyl-Liebenau. Es lag zum Zeitpunkt der Übernahme ein Verzeichnis vor "Akten Baron Ludwig jun. jetzt im Heylshofkeller befindlich", das vermutlich im Zuge der Umlagerung von Liebenau in den Heylshof erstellt worden war. Das Schriftgut wurde darin in VII Hauptgruppen untergliedert, die Inhalte waren grob betitelt und die jeweilige Anzahl der Ordner sowie deren Laufzeit festgehalten. Bei Teilen des Materials waren zwei lagerungstechnische Provenienzangaben erkennbar. Es fand sich zum einen die Angabe "Akten Baron Ludwig, vom Speicher Werk Liebenau" (Altsignatur Nr. 784 - 889, Nr. 891 - 1163), zum anderen "Sekretariat Baron Ludwig" (Altsignatur Nr. 622 - 783). Vor dem Abtransport in das Außenmagazin des Stadtarchivs (oberer Archivkeller im Verwaltungsgebäude Adenauerring) wurden von Seiten des Archivs unter Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung die Stücke durchnummeriert und eine Bestandsliste, in die die Ordner-Rückentitel übernommen wurden, erstellt. Das Material war jedoch nicht nur in Aktenordnern abgeheftet, sondern befand sich teilweise auch in Metall-Kassetten, Mappen, einem Koffer und in Bündeln verschnürt. 45 großformatige Fotoalben von Ludwig Freiherr von Heyl sen. (ca. 3,5 laufende Meter), gehörten ebenfalls dazu. Insgesamt wurden ca. 1350 Einheiten registriert. Über zehn Jahre diente diese Bestandsliste als provisorisches Findmittel, bis Ende 2007 durch Unterzeichnerin mit der archiv-fachlichen Verzeichnung in das EDV-Archivprogramm AUGIAS begonnen wurde, die im September 2009 ihren Abschluss fand. Im Frühjahr 2009 wurden überraschend noch weiter Unterlagen in einem Schrank im Heylshof entdeckt, die an das Stadtarchiv abgegeben und bei der Verzeichnung noch berücksichtigt werden konnten. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Unterlagen betr. die Stiftung Heylshof und Handakten in Verbindung mit der Liquidation des Werkes Liebenau. Zur Verzeichnung: Zunächst wurde ein großer Teil des Materials in das Stadtarchiv verbracht. Im Vorfeld vor der jeweiligen Titelaufnahme in AUGIAS mussten eine Reihe von "Handarbeiten" durchgeführt werden. Unter Beachtung der Erfordernisse zur Bestandserhaltung erfolgten verschiedene konservatorische Maßnahmen. Die Unterlagen wurden aus den Aktenordnern in säurefreie Archivmappen umgebettet, dabei auch die Büroklammern entfernt. Einige Akten waren verschmutzt und wurden gereinigt, einige wiesen Schimmelspuren auf. Aus vielen Aktenordnern wurden zwei teilweise drei neue Einheiten gebildet, die jedoch durch entsprechenden Zusatz bei der alten Archivsignatur als Gesamteinheiten wieder rekonstruierbar sind. Einige persönliche Papiere, die in Blechkassetten aus dem ausgebrannten Majorshof (Majorshofbrand infolge Kriegseinwirkung am 21.2.1945) gerettet werden konnten, wiesen bzw. weisen Brandschäden auf (brüchiges Papier, schlecht lesbare Schrift usw.). In den Fällen, in denen es konservatorisch vertretbar war, wurden Kopien gefertigt, die geschädigten Schriftstücke zur Schonung in Umschläge in den Faszikeln belassen. Zuletzt wurden die Verzeichnungseinheiten in säurefreie - insgesamt 757 - Archivkartons verpackt. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip (d.h. fortlaufende Durchnummerierung), die Signaturen der provisorischen Bestandsliste wurden dabei festgehalten und ermöglichen mittels Konkordanz das Auffinden unter der neuen Signatur. Falls die Aktenordner Registraturangaben trugen, wurden diese bei der Titelaufnahme berücksichtigt, so dass auch anhand alter Aktenverzeichnisse zum Privatarchiv bzw. der Firmenregistratur Aussagen über die Vollständigkeit bzw. die Verluste gemacht werden können. Verschiedene Verzeichnisse liegen z.B. in dem Bestand Abt. 180/1 Firmenarchiv Heyl-Liebenau vor, in dem dasselbe Registraturzeichensystem verwendet wurde wie bei den meisten Unterlagen aus der Provenienz Baron Ludwig sen. Eine umfangreiche Serie bildeten Feldpostbriefe (1914-1918), die zum großen Teil gebündelt in Packpapier aufbewahrt worden waren. Es wurde entschieden, die Briefe in der vorgefundenen Reihenfolge aus den Briefumschlägen zu entnehmen und beide Teile gelocht in Schlauchhefter einzufügen. Gegenüber der Schädigung durch Lochung, die offensichtlich ursprünglich sowieso vorgesehen war wie einige schon in Heftern vorliegende Feldpostbriefe zeigen, gaben die positiven Aspekte dieser Verfahrensweise den Ausschlag. Die Briefe sind auseinandergefaltet leicht zu benutzen, sie verbleiben in der vorgefundenen Reihenfolge und die Umschläge, die bei anderen Korrespondenzen zum großen Teil nach ihrer Eingliederung in Aktenordner vernichtet wurden, ermöglichen hier die Identifizierung der Absender. Die meisten der insbesondere zum Majorshof (auch zu dem nach dem Krieg als Wohngebäude umfunktionierten Stallgebäude) vorhandenen Pläne, darunter auch Pläne des Baurats Pflaume, wurden digitalisiert, Kopien zur besseren Benutzung dem Bestand beigefügt, ebenso zwei CD-Roms mit den Aufnahmen, die auch im Fotoarchiv verfügbar sind. Die große Serie mit Fotonegativen (knapp 7700 Stück) wurden in den vorgefundenen beschrifteten Umschlägen belassen. Sie bedürfen einer späteren Reinigung und einer konservatorisch optimalen Aufbewahrungsmöglichkeit. Diese Arbeit sollte eventuell mit einer gleichzeitigen Digitalisierung verbunden werden. Auf die aufwändige Erstellung eines Index wurde verzichtet, da die Schlagwortrecherche in AUGIAS zu den jeweiligen Fundstellen führt. Mit Sperrvermerk wurden gut zehn Prozent des Bestandes nach den Vorgaben des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz versehen. Etwa 60 Akten/Hefter wurden kassiert. Es handelte sich im Wesentlichen um Massenschriftgut wie Rundbriefe verschiedener Verbände und Vereinigungen, Werbebroschüren, Informationsschriften (z.B. die sog. Fuchsbriefe), Bankauszüge etc. Zur Klassifikation: Die Klassifikation für den Bestand Abt. 185 wurde trotz vorliegender provisorischer Bestandsliste erst nach der Verzeichnung entwickelt. Diese Vorgehensweise erwies sich im Nachhinein als sinnvoll, da im Voraus sicherlich eine zu vielschichtige inhaltliche Aufgliederung entstanden wäre, die wegen Überschneidungen und somit nicht eindeutig umsetzbaren Zuordnungen vermutlich Probleme bereitet hätte. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeit wurde eine Dreiteilung der Klassifikation fixiert. Das in Hauptgruppe 1 zugeordnete, mengenmäßig ungefähr die Hälfte des Bestandes ausmachende Material umfasst den Nachlass von Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. aus der Zeit von etwa 1905/14 bis zu seinem Tod 1962. Hier findet sich Persönlich-Privates (Namensführung, Familie, Tagebücher/Terminkalender, private Bescheinigungen und Urkunden, Jubiläen usw.), ferner Korrespondenz (allgemeiner Schriftwechsel, Familie, Feldpostbriefe, Künstlerschriftwechsel), auch Unterlagen aus dem privaten, familiären und sonstigen Wirkungskreis seiner Gemahlin Eva Marie von Heyl geb. von der Marwitz. Darüber hinaus liegt zu seinem gesellschaftlichen Engagement (insbesondere Stiftung Kunsthaus Heylshof), seinem politischen Wirken (Stadt und Land, Parteien, politische Gremien), zu seiner Mitgliedschaft/Tätigkeit in Verbänden und Vereinigungen (u.a. Johanniterorden, Burschenschaft Saxo-Borussia Heidelberg, Heidelberger Kreis; NS-Wirtschaftsgruppe Lederindustrie), zu zahlreichen Wormser und überregionalen Vereinen, zu seiner aktiven Militärzeit und Verbindung zu militärischen bzw. Veteranenvereinigungen nach 1918 Material vor. Außerdem gehören Fotoalben und Foto- bzw. Negativserien zu den Unterlagen des Barons Ludwig sen. Die zweite Klassifikationsgruppe umfasst Unterlagen und Korrespondenz ab 1945 von Ludwigs gleichnamigem, 1920 geborenen Sohn Ludwig Frhr. von Heyl jun., mit im Wesentlichen Korrespondenz (privat und geschäftlich), Persönlichem (Privatpapiere, Kriegserinnerungen, Unterlagen betr. verschiedene Lebensabschnitte, Terminkalender, Familie; Laufzeit 1920 - 1982) und zu verschiedenen Aktivitäten / Tätigkeiten in Berufs- und Fachverbänden, Politik, Rotary-Club und Vereinen. Die dritte und letzte Klassifikationshauptgruppe wurde für die Akten zu den Lederwerken, in erster Linie zu Heyl-Liebenau, eingerichtet. Hier finden sich geschäftliche Unterlagen aus der Zeit ab 1923, als Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. die Verantwortung für die Lederwerke Heyl-Liebenau in Worms-Neuhausen übernommen hat, über die Übernahme und die Geschäftsleitung durch seinen Sohn Ludwig jun. bis zur Auflösung dieses als letzten der Wormser Lederbetriebe produzierenden Unternehmens im Jahr 1974. Zum Inhalt: Die Unterlagen im Bestand setzen mit Ludwig von Heyls Studienjahren in Heidelberg (um 1905) bzw. dem zeitgleichen Eintritt in das väterliche Werk, die Lederwerke Cornelius Heyl, ein. Private und allgemeine Korrespondenzserien, auch umfangreiche Feldpost (1914-1918) belegen sein überaus breites Wirken in Vereinen und Vereinigungen des protestantisch-nationalliberalen Bürgertums. Schriftwechsel mit Vereinen, vorwiegend regionalen (Aufbauverein bzw. Wiederaufbauwerk Worms e.V., Verkehrsverein Worms, Kasino- und Musikgesellschaft, Ruderclub Worms e.V., u.a.) aber auch überregionalen Vereinen umfassen einige Aktenfaszikel, weitere enthalten Korrespondenz und Unterlagen zum Johanniterorden. Hervorzuheben ist die Materialfülle zu Ludwig von Heyls jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Tätigkeit in der exklusiven Studentenverbindung Saxo-Borussia Heidelberg und zur studentischen Verbindung Heidelberger Kreis. Zu Ludwig von Heyls aktiver Militärzeit findet sich ebenso Schriftgut wie zu seiner späteren regen Verbindung zu militärischen Veteranenvereingungen und Kameradschaften. Auch Briefwechsel mit Künstlern (z.B. Bildhauer David Fahrner, Prof. Schmoll von Eisenwerth, Daniel Greiner, Erich Arnold), von denen er einige als Mäzen förderte, finden sich in vorliegendem Bestand. Ludwig C. von Heyls politische Tätigkeit (für die DVP) im Wormser Stadtparlament von 1918 bis 1930, als hess. Landtagsabgeordneter (1924-1927) und sein Engagement in der Kommunalpolitik nach 1945 findet ebenso Niederschlag wie sein Wirken in der Evangelischen Landeskirche. Einen besonderen Quellenwert weisen die prachtvollen Fotoalben (ab 1903 - 1937) auf, die nicht nur das familiäre Umfeld und private Aktivitäten dokumentieren, sondern auch durch ergänzendes Quellenmaterial (Dokumente, Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Programme etc.) politische und gesellschaftliche Ereignisse illustrieren. Eine Fortsetzung der Serie war offensichtlich geplant, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings liegen Materialsammlungen zu "projektierten Fotoalben" bis 1950 vor. Diese wurden in Umschlägen gesammelt und waren bei der Übernahme in einem Koffer aufbewahrt. Weiteres Fotomaterial, Negativserien (Negative, Glasplatten, Abzüge), darunter auch Aufnahmen aus Wormser Kinderschulen und dem Altenheim Sophienstift aus den 1920er Jahren sowie Aufnahmen Heyl-Liebenau betreffend bieten eine dichte bildliche Überlieferung bis in die 1950er Jahre, darüber hinaus finden sich auch einige Fotoalben anderer Familienmitglieder. Einen großen Anteil an Fotomaterial und Postkartenserien wurden von Ludwig von Heyl sen. als Materialsammlungen zu Vorträgen über Reisen angelegt. In dem Schriftgut, das aus der Provenienz Ludwig C. Freiherr von Heyl jun. stammt, machen neben der Korrespondenz (privat und geschäftlich), die aus seiner Tätigkeit und Mitgliedschaft in Fachverbänden (hptsl. Verband der Deutschen Lederindustrie, in der Vereinigung und im VGTC - Verein für Gerberchemie und Technik) stammenden Akten einen großen Bestandteil aus. Zu den Lederwerken Heyl-Liebenau (ab 1923), der Emil Waeldin AG (ab 1936), zu Tochterfirmen und Auslandsgesellschaften findet sich Material unterschiedlichen Umfangs in vorliegendem Bestand. Geschäftliche Korrespondenz, Reiseberichte, Tages- bzw. Wochen- und Monatsberichte, Jahresabschlüsse und Aktenvermerke bilden den Schwerpunkt der Unterlagen. Ebenso wird die abschließende Liquidation dokumentiert. Auch zur Stiftung Kunsthaus Heylshof liegt eine seit ihrer Gründung bis 1972 vielfältige Überlieferung vor, die nahezu vollständig der in Abt. 185 Nr. 2536 vorhandenen Registraturliste Akten Stiftung Kunsthaus Heylshof entspricht. Sie umfasst z.B. Inventarien, Unterlagen zum Swarzenski-Katalog, Korrespondenzen, Sitzungsprotokolle des Stiftungsvorstandes, Schriftgut betr. verschiedene Kunstwerke. Der Verbleib der ebenfalls in vorgenannter Akte von Rechtsanwalt Engisch aufgeführten Heylshofpläne konnte noch nicht ermittelt werden. Die in diesem Bestand vorliegenden umfangreichen Korrespondenzserien von Vater und Sohn Ludwig C. von Heyl enthalten vielfältiges Material nicht nur zu den engen Mitgliedern der eigenen Familie, sondern auch zu den angeheirateten oder durch Übernahme von Patenschaften verbundenen Familien. Hier ist insbesondere das alte märkische Adelsgeschlecht von der Marwitz (Friedersdorf) zu nennen. Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. heiratete 1917 Eva Marie von der Marwitz, mit deren Zwillingsbrüdern Gebhard und Bernhard (Geppy und Banni, beide im Ersten Weltkrieg gefallen) er schon während seiner Studienzeit im Corps Saxo-Borussia in Freundschaft verbunden war. Auch mit Adelheid und Bodo von der Marwitz (die beiden anderen Geschwister) wurden ausführliche Briefwechsel geführt. Praktische Hinweise: Bei der Recherche per Suchlauf ist zu beachten, dass bei den Schlagworten verschiedene Schreibweisen berücksichtigt werden sollten, vor allem bei Namen, Vereinen usw. Im Zuge der manuellen Sortierung der Verzeichnungseinheiten wurde insbesondere bei Korrespondenzserien zum einen die alphabetische und zum anderen die chronologische Reihenfolge berücksichtigt. Bei Aktenordnerserien von geschäftlichen Unterlagen wurde in den Fällen, in denen die Ordner aufgeteilt werden mussten, in der Regel der ursprüngliche Ordnungszustand der Akten beibehalten. Das kann dazu führen, dass, da über gewisse Zeiträume die Ordner chronologisch von hinten nach vorne abgeheftet wurde, im ausgedruckten Findbuch ein "chronologischer Dreher" auftreten kann, wenn die zeitliche Ordnung hinter die Registraturordnung tritt. Die Klassifikationsgruppe 2.6.1. Berufs- und Fachverbände, Kammern erwies sich als so umfangreich und vielschichtig durch die vorgegebene alte Registraturordnung, dass von einer kompletten Neuordnung abgesehen wurde. Deshalb ist bei Interessenschwerpunkten entweder ein Schlagwort-Suchlauf zu empfehlen oder die Durchsicht des ganzen Abschnittes im Findbuch. Für die Fotonegativserien und teilweise zu den Glasplattennegativen liegen handschriftliche Kladden und Verzeichnisse vor, in denen diese fast lückenlos mit Nummern und Kurzangabe zur Abbildung festgehalten werden. Somit ist in der Regel gewährleistet, dass gezielt auf einzelne Negative zugegriffen werden kann. Verweis auf ergänzende Archivbestände: Hier ist vor allen Dingen Abt. 180/1 Heyl’sche Lederwerke Liebenau im Stadtarchiv Worms für die das Unternehmen betreffenden Unterlagen heranzuziehen, da anhand alter Registratursignaturen zu erkennen ist, dass das Material aus einer Provenienz stammt. Die Bestände ergänzen sich und spiegeln zusammen die ursprüngliche Firmenregistratur wieder. Für das Schriftgut, dass sich auf den privat-persönlichen Bereich bzw. die Familie bezieht, ist in erster Linie als weiterer großer Bestand Abt. 186 Familienarchiv Leonhard von Heyl / Nonnenhof zu nennen. Auch hier gibt es Verflechtungen in der Überlieferung zwischen beiden Beständen. Dies ist teilweise auch durch erhaltene alte Archivregistraturmappen in Abt. 185 zu belegen, die die Provenienzangabe Freiherrlich von Heyl zu Herrnsheim’sche Privat-Verwaltung (z.B. Abt. 185 Nr. 246, Nr. 298) tragen. Für die Familie ist darüber hinaus auch der Sammlungsbestand Abt. 170/26 zu berücksichtigen. Für die politische Tätigkeit im Stadtparlament und in der Kommunalpolitik von Vater und Sohn Ludwig von Heyl überhaupt sollten die Bestände Abt. 5 Stadtverwaltung vor 1945 und Abt. 6 Stadtverwaltung Worms nach 1945 herangezogen werden. Worms, im September 2009 Margit Rinker-Olbrisch, Stadtarchiv Worms Literatur: Im Stadtarchiv Worms liegt eine umfassende Bibliographie zur Geschichte und Bedeutung der Familie von Heyl und der Heyl’schen Lederwerke vor. Nachfolgend soll nur eine Auswahl von Veröffentlichungen aufgeführt werden. - BAUER, Oswald G., Josef Hoffmann. Der Bühnenbildner der ersten Bayreuther Festspiele, München 2008 [enge Bezüge zur Wormser Familie (von) Heyl]. - BÖNNEN, Gerold, Wahlen und Abstimmungen in Worms während der Weimarer Republik: Materialien und Analysen, in: Der Wormsgau 23, 2004, S. 124-165. - HARTMANN, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.). - Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold BÖNNEN, Stuttgart 2005 (darin v.a.: Fritz REUTER, Der Sprung in die Moderne: Das "Neue Worms" (1874-1914), S. 479-544; Gerold BÖNNEN, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig BRÜCHERT, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823. - REUTER, Fritz, Vier bedeutende Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie: Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661. - Stiftung Kunsthaus Heylshof. Kritischer Katalog der Gemäldesammlung, bearb. v. Wolfgang Schenkluhn, Worms 1922 (darin: Klaus HANSEMANN, Der Heylshof: Unternehmerschloß und Privatmuseum, S. 19-50; Judith BÜRGEL, "Da wir beide Liebhaberei an Antiquitäten besassen". Zur Gemäldesammlung von Cornelius Wilhelm und Sophie von Heyl, S. 51-71) - SWARZENSKI, Georg, Führer durch die Kunstsammlungen im Heylshof zu Worms, o.O. 1925. - 1783-2008. Vereinigte Kasino- und Musikgesellschaft Worms. Festschrift zur 225-Jahrfeier, hg. v. Ulrich OELSCHLÄGER und Gerold BÖNNEN, Worms 2008 (Der Wormsgau, Beiheft 40)

              Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 · Bestand · 1858-1919
              Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

              Verwaltungsgeschichte: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde auch zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach Schaffung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu ernennen; es waren später stets 2 Senatoren und der hanseatische Gesandte in Berlin mit der ständigen Stellvertretung des Bevollmächtigten beauftragt. Für die in Frage kommende Zeit gab es folgende Bevollmächtigte und Substitute: Jahre Bevollmächtigter 1.Substitut 2.Substitut 3.Substitut 1868-1871 Kirchenpauer --- --- --- 1872-1873 Kirchenpauer Schroeder --- --- 1874-1880 Kirchenpauer Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1881-1887 Versmann Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1888-1896 Versmann Schroeder Burchard Krüger, Gesandter 1897-1899 Versmann Schroeder Burchard Klügmann, Gesandter 1900-1903 Burchard Schroeder Lappenberg Klügmann, Gesandter 1904-1907 Burchard Lappenberg Klügmann, Gesandter --- 1908-1909 Burchard Lappenberg Sthamer und Schäfer Klügmann, Gesandter 1910-1912 Burchard Sthamer Schäfer Klügmann, Gesandter 1913-1915 Sthamer Predöhl Schäfer Sieveking, Gesandter Waren anfangs die bevollmächtigten Senatoren noch bei allen Verhandlungen des Bundesrats anwesend und der Ministerresident Dr. Krüger nur ausnahmsweise einmal mit der Wahrnehmung der hamburgischen Belange betraut, so verschob sich das Bild immer mehr, bis schließlich die Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Senats nur auf besonders wichtige Angelegenheiten beschränkt war. In gleicher Weise verlagerte sich das Schwergewicht der Bundes- verhandlungen aktenmäßig gesehen vom Archiv des Bevollmächtigten zu dem der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin (vgl. I 5 g). Dieses enthält mehr und mehr das gesamte dabei anfallende Material, das mengenmäßig die eigentlichen Gesandtschaftsakten weit übertrifft. Das Archiv des Bevollmächtigten dagegen geht seit 1894 allmählich in der Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten auf. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Archivierungsgeschichte: Dem Bevollmächtigten, der im Hotel Royal in Berlin 2 Wohnräume und ein Archivzimmer besaß, stand für Kanzlei und Registratur ein Schreiber zur Verfügung, der ihn jeweils von Hamburg nach Berlin und zurück begleitete. Die Akten machten jedoch nur zum Teil diese Reisen mit, der Rest blieb in der Verwaltung des Gesandtschaftsregistrators. Während jene zumeist auf dem Weg über die Nachlässe der bevollmächtigten Senatoren ins Staatsarchiv oder aber auch in die Registraturen anderer Behörden gelangt sind, bildet dieser den Kern des nachstehenden verzeichneten Archivs. Ein älterer aus der Zeit des Bürgermeisters Kirchenpauer stammender Teil in der auf den Kanzlisten Ernst zurückgehenden Ordnung gelangte schon in den 80 Jahren ins Staatsarchiv, wo er in Cl.I Lit. Nr.3 der Senatsakte als Vol.3 aufgestellt und mit einigen den Nachlässen verschiedener Bevollmächtigter entnommenen Akten sowie den später vom Archiv des Bevollmächtigten an das Staatsarchiv abgegebenen Convoluten (insbesondere Berichte, Instruktionen usw.) vereinigt wurde. Ein jüngerer Teil, vorwiegend aus der Zeit der Bevollmächtigten Versmann und Burchard, wurde abgesehen von den bereits erwähnten, an das Staatsarchiv abgegebenen Stücken zunächst bei der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten aufbewahrt und dann mit deren Akten an das Staatsarchiv abgeliefert. Er verblieb dort gesondert in seiner ursprünglichen Ordnung. Bei dieser, die der Kanzlist Hertel 1880 ohne Einbeziehung oder auch Beachtung älterer Vorgänge neu geschaffen hatte, erhielt jede durch eine Bundesratsdrucksache neu angeschnittene Frage in chronologischer Folge eine laufende Nummer ohne Rücksicht darauf, ob zum gleichen Vorgang bereits eine Akte vorhanden war. Lediglich die Nummern 1 - 5, die für allgemeine Angelegenheiten wie Berichte usw. vorgesehen waren, umfaßten das gesamte hierhergehörige Material. Bei der Neuordnung, die nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgte, wurden der in den Senatsakten befindliche und der zuletzt genannte Teil miteinander vereinigt. Ferner wurden dem Archiv noch eine Reihe hierhergehöriger Akten, die sich bislang bei dem Nachlaß des Bürgermeisters Versmann befanden, eingegliedert. Die Geschichte dieser Bestände macht es verständlich, daß es sich bei dem vorliegenden "Archiv des Hamburgischen Bevollmächtigten zum Bundesrat" in keiner Weise um einen geschlossenen Archivkörper handelt. Wir haben es vielmehr mit einem Fonds zu tun, zusammengestellt aus Fragmenten bei der den Bundesratsverhandlungen hamburgischerseits entstandenen Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten, die zusammen mit den gleichartigen Beständen der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin lediglich die Senatsakten und ab 1894 die Akten der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten ergänzen können Einzelteile des Bestandes wurden 1994 mit dem Programm FINDBUCH neu verzeichnet. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 Hamburgischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, Nrn. ... Bestandsbeschreibung: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes zu führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu benennen. Mit der ständigen Stellvertretung des Beauftragten wurden stets 2 Senatoren und der Hanseatische Gesandte in Berlin beauftragt. In der Praxis setzte es sich durch, daß der Bevollmächtigte nur zu ganz wichtigen Anlässen anwesend war, während der in Berlin ständig anwesende Gesandte die Bundesratsverhandlungen besuchte. Dem entsprechend verlagerte sich die aktenmäßige Überlieferung zunehmend auf das Gesandtschaftsarchiv. Das Archiv des Bevollmächtigten ging seit 1894 allmählich auf die Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten über. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Der vorliegende Best. enthält u.a. die Konzepte der Berichte des Bevollmächtigten (1866-1911,1913), Abschriften der Berichte des Hanseatischen Gesandten in Bundes-ratsangelegenheiten (1880-1907), Instruktionen für den Bevollmächtigten (1868-1901) und den Schriftwechsel in allgemeinen Angelegenheiten des Reiches, des Bundesrats und des Reichstages (1866-1907) sowie Sachakten in Konsulatsangelegenhei-ten (1867-1899) und anderen sachlich gegliederten Materien, die überwiegend den Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten entstammen.

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 1881 - Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde Oktober 1937 -Teilung in eine landwirtschaftliche und eine veterinärmedizinische Fakultät einige Akten der LHS sind auch im TU-Archiv vorhanden (lt. Auskunft von Frau Dr. Irina Schwab, Okt. 2015) -Institut für Gartenkunst und Lanschaftsgestaltung: Studienpläne, Prüfungsordnungen, Instangelegenh. 1930-1969: Signatur: 208 (29 AE) - Institut für Obstbau: Patent- und Pachtangelegenheiten. 1930-1965 (5 AE) Zitierweise: HU UA, Landwirtschaftliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, LWH.01, Nr. XXX.

              Ministerium der öffentlichen Arbeiten
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 93 B · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Die Zuständigkeit für das Bauwesen hat seit Einführung der Ministerialverfassung in Preußen im Jahre 1808 mehrfach gewechselt. Seit 1808 wurden Bauangelegenheiten in der 2. Sektion für Gewerbepolizei im Ministerium des Innern bearbeitet, im Jahre 1814 gingen sie auf das Finanzministerium über. 1817 wurde aus der entsprechenden Sektion ein eigenständiges Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen gebildet, das 1825 bereits wieder aufgelöst wurde. Nach Auflösung dieses Ministeriums wurden die Bausachen nacheinander verschiedenen Ministerien zugewiesen und gelangten im Jahre 1837 wieder an das Finanzministerium, bei dem sie bis zur Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1878 verblieben. Dem neugeschaffenen Ministerium wurde auch das Eisenbahnwesen unterstellt (siehe: I. HA Rep. 93 E). Als Zentralbehörde für den Hochbau, das Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbauwesen war das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen verantwortlich für die Planung, Projektierung und Überwachung der Ausführung der durch den Staat in den genannten Bereichen vorgenommenen Bauten. Bei Errichtung von Militärbauten arbeitete das Ministerium mit den Militärbaubehörden zusammen. Bei der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1921 gingen die Eisenbahnverwaltung sowie ein Teil der Wasser- und Wegebausachen auf das Reich über. Das übrige Ressort wurde unter den preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für Finanzen aufgeteilt. Der Hochbau gelangte an das Finanzministerium und bildete dort eine eigene Abteilung. Zur Geschichte des Ministeriums (einschließlich der Vorbehörden) liegt eine eingehende Untersuchung von Heinrich Waldmann vor. Die Arbeit enthält als Anlage V auch eine Übersicht über die vom Ministerium herausgegebenen Periodika. Die Verzeichnung und Ordnung der Bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten erfolgte im Jahre 1968 durch die Archivarin Maria Lehmann unter Anleitung des Referenten Heinrich Waldmann. Zugleich wurden die vor Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bei anderen Ministerien erwachsenen Akten in diesem Bestand zusammengeführt. Das gilt auch für Akten der Hochbauabteilung des Finanzministeriums, soweit diese provenienz-mäßig dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zuzuordnen waren. Der Bestand Ministerium der öffentlichen Arbeiten gliedert sich in vier Abteilungen: 1 Verwaltung 2 Hochbau 3 Straßen- und Brückenbau 4 Wasserbau In den Jahren 1995/96 wurde der in Dahlem verbliebene Teil des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten (208 VE) aufgelöst und größtenteils in den Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. 61 Aktenbände wurden der Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) zugeordnet. Die Erstellung eines Findbuches war umso notwendiger, da bislang als Findhilfsmittel lediglich die im Jahre 1968 erstellte, mittlerweile schlecht lesbare, zum Teil beschädigte und noch nicht endgültig redigierte Findkartei vorlag. Einige Titelaufnahmen wurden wegen fraglicher Schreibweise einzelner Orts- und Personennamen oder fraglicher Datierung anhand des Aktenbandes im Außenmagazin überprüft. In dem Bestand Rep. 93 B war bereits in Merseburg der frühere Bestand Rep. 93 C eingearbeitet. In der Literatur werden ein Teil der Akten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten noch mit der Bestandsbezeichnung Rep. 93 C und Altaktenzeichen zitiert. Eine entsprechende Konkordanz wurde daher in einem gesonderten Band erstellt. 1992 wurden 12 lfm (405 VE) Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Die Akten waren vom Militärischen Zwischenarchiv Potsdam, in das sie 1971 vom Verwaltungsarchiv der Nationalen Volksarmee gelangten, im November 1990 unter der Provenienz Reichsministerium an das Bundesarchiv gegeben worden. Diese seit dem Zweiten Weltkrieg für für verschollen geltenden Akten betreffen Leuchtfeuer- und Seezeichenangelegenheiten an den preußischen Küsten von Ost- und Nordsee im Zeitraum von 1800 bis 1932. Eine Vielzahl der Aktenbände beinhalten Karten, Lagepläne, technische Zeichnungen mit Maßstabsangaben, Konstruktionsskizzen sowie Blaupausen von Leuchtfeuern und Leuchtfeuerteilen oder sonstigen Erfindungen im Seezeichenwesen. Ca. 100 Akten bilden die Aktengruppe "Handakten des Seezeichenausschusses" . Diese Akten wurden größtenteils durch Frau Dr. Meyer-Gebel, zum anderen durch Herrn Dr. Strecke und die Unterzeichnende, im Zeitraum von 1992 bis 1993 verzeichnet. Die Einarbeitung dieser Archivalien und die magazintechnische Bearbeitung in die Wasserbauabteilung erfolgte 1996. Des Weiteren erfolgte von Ende 1996 bis 1998 die Verzeichnung von 110 Paketen (905 VE; ca. 15 lfm) mit der Bezeichnung "Rep. 93 unbearbeitet + Zugang Magdeburg", die am Schluss des Bestandes lagerten. Woher die Bezeichnung "Zugang Magdeburg" herrührt, ist nicht nachvollziehbar. In der Bestandsakte "Wirtschaft und Verkehr" aus dem Zeitraum von 1959 bis 1974 ließ sich derartiges nicht ermitteln. Dagegen konnte in der Akte "Aktenzugänge, 1965-1974" ein Vorgang über eine größere Aktenabgabe vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam aus dem Jahre 1970 festgestellt werden. Bei den Archivalien handelt es sich überwiegend um Wasserbausachen, u.a. Flussregulierungen, Hafen-, Dünen-, Ufer- und Schleusenbauten sowie Denkschriften, Berechnungen, Karten und Pläne (z. T. koloriert) über den Bau bzw. Ausbau von Wasserstraßen. Darunter befinden sich 29 Bände, die der Plankammer des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten entstammen, u. a. ein Inventarauszug über die in der Plankammer vorhandenen Landkarten und Stadtpläne. Überformatige Karten bzw. Pläne sowie Zeichnungen wurden dem Bestand entnommen und der XI. HA Allgemeine Kartensammlung zugeordnet. 211 Aktenbände, überwiegend Journale sowie Indexbände, wurden in die Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. Bei der Eingabe der Akten in die Oracle-Datenbank des Geheimen Staatsarchivs wurden die bereits unter dem alten EDV-System eingegebenen Datensätze des Bestandes korrigiert bzw. vereinheitlicht. Im Februar 1999 fand die magazintechnische Bearbeitung statt. Die Wasserbauabteilung bildet nunmehr die umfangreichste Überlieferung des Bestandes Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Aufgrund des häufigen Wechsels der Zuständigkeit für das Bauwesen sind ergänzend zum nachfolgend verzeichneten Bestand auch die Bestände der I. Hauptabteilung Rep. 77 Ministerium des Innern, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe und Rep. 151 Finanzministerium heranzuziehen. Im Rahmen der Erstellung eines Inventars zur preußischen Bauverwaltung bis 1848 wurden u. a. Akten des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten detailliert erschlossen. Berlin, Januar 2000. gez. Constanze Krause Findmittel: Datenbank; Gesamtinhaltsverzeichnis, 1 Bd.; Findbuch, 3 Bde; Konkordanz, 1 Bd.;

              EZA 7/3681 · Akt(e) · 03.1913 - 12.1915
              Teil von Evangelisches Zentralarchiv

              Enthält u. a.: Nationalspende zum Kaiserjubiläum für die christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. - Errichtung einer ordentlichen Professur für Missionswissenschaft an der Universität in Berlin. - Gründung der "Deutschen Evangelischen Missions-Hilfe".; Drucke: Der deutsche Gedanke in der Welt. Vortrag von Prof. D. Carl Meinhof, Hamburg, gehalten am 18. April 1913 zu Sangerhausen. - Beilage zu Nr. 120 des "Wandsbeker Stadtblatt". 25. Mai 1913. - Mitteilungen über die Nationalspende zum Kaiserjubiläum zu Gunsten der christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. Hrsg. Das Preßkomitee der Nationalspende. Nr. 1/22. März 1913; Nr. 2/16. April 1913.; Nr. 4/2. Mai 1913; Nr. 5/29. Mai 1913; Nr. 7/24. Juni 1913; Nr. 8/11. Juli 1913. - Mitteilungen über die Arbeit des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland (E. V.) in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1913. - Beilage zum Korrespondenzblatt des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen. Nr. 20/16. Oktober 1913. - Korrespondenz für Kolonie und Mission. Hrsg. vom Evangelischen Preßverband für Deutschland (E. V.). Nr. 1/7. Oktober 1913; Nr. 2/30. Oktober 1913; Jhg, 1914: 20. Mai 1914. - Korrespondenz B des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen, Geschäftsstelle Halle (Saale), 8. Dezember 1913. - Chronik der christlichen Welt. 23. Jhg., Nr. 36/4. September 1913. - Die Wirkungen des Weltkrieges auf die deutschen Missionsgesellschaften. Vortrag auf der Sächs. Missionskonferenz in Halle a. S. am 9. Februar 1915 von A. W. Schreiber. Leipzig, 1915.

              Göhring, Martin
              Obertribunal (Bestand)
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 97a · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
              • description: - Vorbemerkung - - Institutionsgeschichte - Das Geheime Obertribunal wurde am 30. November 1782 im Zuge der Justizreform des Großkanzlers v. Carmer gebildet. Mit erweiterter Zuständigkeit und als selbständiges gesamtpreußisches Gericht setzte es die Funktionen des Oberappellationsgerichts (1703-1748) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht"] bzw. des Tribunals als 4. Senat beim Kammergericht (1748-1782) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 Kammergericht"] fort. Damit kam eine Entwicklung zum Abschluss, die sich schon in den zunehmend eigenverantwortlichen Rechtssprechungsfunktionen und in der ständig wachsenden territorialen Zuständigkeit des Tribunals vorbereitet hatte. Der Gerichtshof entschied die Prozesse in dritter Instanz bzw. in der Revisionsinstanz und unterstand organisatorisch unmittelbar dem Justizdepartement bzw. ab 1808 dem Justizministerium. - Die territoriale Kompetenz des Geheimen Obertribunals für alle preußischen Provinzen wurde nur für kurze Zeit auf Grund des Selbständigkeitsanspruches der Neumark eingeschränkt. Die Revisionsurteile in neumärkischen Angelegenheiten wurden zunächst noch im Namen des Geheimen Staatsrates abgefasst. Aus den territorialen Erweiterungen des preußischen Staatsgebietes im 19. Jahrhundert ergab sich mehrfach eine zeitweilige Aufteilung der Revisionsinstanz auf mehrere Gerichte. Mit dieser Aufteilung der territorialen Kompetenz waren wichtige organisatorische Veränderungen verbunden. So machte die Aufgabenerweiterung zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Delegierung der Revisionsprozesse mit einem Streitwert unter 500 Talern ab 1803 bzw. unter 2000 Talern nach 1815 an Oberlandesgerichte erforderlich. Darüber hinaus hatten die Provinz Neuvorpommern seit 1815 und die Provinz Posen seit 1817 eigene Revisionsgerichte im Appellationsgericht in Greifswald bzw. im 2. Senat des Oberappellationsgerichts in Posen. Eine wesentliche Einschränkung der territorialen Kompetenz des Obertribunals bedeutete die Nebenordnung eines Rheinischen Revisions- und Kassationshofs für die Gebiete französischen Rechts seit 1819. Um diese Zersplitterung abzubauen, wurde 1833 die Delegierung von Revisionsprozessen an Oberlandesgerichte aufgehoben und 1834 der Revisionssenat in Posen aufgelöst. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals wurde dadurch erheblich eingeschränkt, dass die Revision in politischen Strafsachen seit dem Beginn der Prozesse gegen die bürgerlich-demokratische Bewegung dem Geheimen Justizrat beim Kammergericht übertragen wurde. - Durch die Revolution 1848/49 wurde die bürgerliche Forderung nach staatlicher Rechtseinheit in Preußen teilweise durchgesetzt. Die preußische Nationalversammlung nahm in ihren Verfassungsentwurf eine Bestimmung auf, derzufolge die obersten Gerichtshöfe vereinigt werden sollten. Die in der Verfassungsdebatte der beiden Kammern des Landtages im März 1849 weiter verfolgte Forderung konnte gegen den Widerstand der rheinischen Juristen durchgesetzt werden, so dass die Ankündigung eines einheitlichen Gerichtshofes auch von der oktroyierten in die vereinbarte Verfassung überging. Dieser Verfassungsgrundsatz kam nach dem Gesetz vom März 1852 zur Ausführung. Bereits nach der Januarverordnung von 1849 war das Obertribunal zur höchsten Instanz in Rechtssachen auch aus dem Bezirk des Appellationsgerichtes Greifswald erklärt worden. Am 1. Januar 1853 kam es zur Vereinigung des Obertribunals mit dem Rheinischen Revisions- und Kassationshof, wodurch neben dem Geheimen Justizrat wieder ein einheitliches oberstes Gericht bestand, dessen Bezeichnung infolge der 1849 eingeführten Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen von Geheimes Obertribunal in Obertribunal geändert wurde. Seine territoriale Kompetenz wurde 1851 auf die neuangefallenen hohenzollernschen Fürstentümer ausgedehnt. - - Eine vorübergehende Änderung in der Spitze der preußischen Gerichtsorganisation trat noch einmal infolge des Krieges von 1866 ein. Von den annektierten Gebieten wurden nur die Gerichte der Stadt Frankfurt (Main) unmittelbar dem Obertribunal als Revisionsinstanz zugewiesen. Für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau sowie für das Herzogtum Lauenburg und die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont wurde 1867 ein neues Oberappellationsgericht in Berlin gebildet. Seine Vereinigung mit dem Obertribunal erfolgte im Februar 1874. Außerdem waren dem Obertribunal seit 1851 der Disziplinarhof und der formal selbständige, im Jahre 1873 infolge des Kulturkampfes entstandene Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten angeschlossen. Die institutionsgeschichtliche Entwicklung des Obertribunals ist kennzeichnend für die Bestrebungen um formale Rechtseinheit in Preußen, die in seinem obersten Gericht dokumentiert wurde. - Die meist sprunghafte Erweiterung des Aufgabengebietes spiegelt sich auch in der inneren Gliederung des Obertribunals wider. Der Gerichtshof hatte seine Tätigkeit im 18. Jahrhundert mit einem Senat begonnen, der mit einem Chefpräsidenten, neun Tribunalsräten und mit einem Obertribunals-Protonotarius besetzt gewesen war. Nach 1874 war er in acht Senate gegliedert, in denen ein Präsident, fünf Vizepräsidenten und 62 Obertribunalsräte als Richter tätig waren. Danach ergab sich eine Gliederung in einen Senat für Personenrecht, zwei Senate für Sachenrecht, einen Senat für Obligationsrecht, zwei Senate für Zivilrecht des Rheinlandes bzw. der 1866 annektierten Gebiete, einen Senat für Strafsachen und einen Senat für Disziplinar-Untersuchungen gegen richterliche Beamte. Das höchste Gremium war das Plenum, das alle Senate vereinigte. Einen erheblichen Personalzuwachs erhielt das Obertribunal, als eine der Hauptforderungen des Vormärz und der Revolution 1848/49, nämlich die Öffentlichkeit des Verfahrens für Zivil- und für Strafsachen durchgesetzt wurde. Beim Obertribunal wurde 1852 eine Generalstaatsanwaltschaft als selbständiger Strukturteil gebildet, die mit einem Generalstaatsanwalt und drei Oberstaatsanwälten besetzt war. Dazu kamen die beim Obertribunal zugelassenen Rechtsanwälte, deren Zahl nach der Übernahme des sogenannten Öffentlichen Ministeriums beim Rheinischen Revisions- und Kassationshof bis auf 19 anstieg. Seit 1856 bestand beim Obertribunal auch ein Ehrenrat der Rechtsanwälte, der alle zwei Jahre erneuert wurde. Ein Verwaltungsbüro des Obertribunals stand seit den 30er Jahren zur Verfügung und war schließlich mit 15 Beamten besetzt. - Das Obertribunal stand in personeller Verbindung zum 1843 konstituierten Oberzensurgericht, von dessen Mitgliedern drei dem Obertribunal angehörten. Die Chefpräsidenten des Obertribunals, zumeist ehemalige Justizminister, waren bis 1857 unmittelbar dem König verantwortlich und wurden dem Justizminister unterstellt. Zu den Mitgliedern des Obertribunals zählten solche bedeutenden bürgerlichen Rechtswissenschaftler wie Carl Gottlieb Suarez und Dr. Friedrich Wilhelm Ferdinand Bornemann. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals war für das Gebiet des Zivilrechts umfassend. Sie erstreckte sich auf die Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivilprozessen, auch dann, wenn sie Militärangehörige betrafen. Sie umfasste folgende Sachgebiete: Personenrecht, Standes- und Ehrenrecht, Rechte und Pflichten von Gesellschaften, Körperschaften, Gemeinden, Schulen und Armenanstalten, Pacht- und Mietssachen, gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse, Grundstücke, Domänen, Regalien, die Gerichtsbarkeit, Obligationen, Handels- und Vermögensangelegenheiten. In Strafverfahren gehörten dagegen vor das Obertribunal in dritter Instanz nur die Nichtigkeitsbeschwerden. Wie bereits ausgeführt, war das Obertribunal nicht für politische Strafsachen zuständig. Zusätzliche Aufgabengebiete des Obertribunals waren Kompetenzkonflikte zwischen Appellations- und Untergerichten, Beschwerden gegen gerichtliche Verfügungen in Verfahrenssachen sowie Disziplinarangelegenheiten aller richterlichen Beamten, auch der Militärrichter. Außerdem war das Obertribunal auf Grund besonderer Verträge für einige deutsche Staaten als oberster Gerichtshof tätig, namentlich für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont in Strafsachen und für das Herzogtum Anhalt-Bernburg in Strafsachen und Disziplinarsachen der Richter. Schließlich wurde das Obertribunal auch mehrfach als Austrägalgericht zur Entscheidung von Streitfällen zwischen deutschen Fürsten gewählt. - Das Plenum des Obertribunals verhandelte über Beschlüsse eines Senats, die von einem Rechtsgrundsatz oder einer gesetzlichen Vorschrift abwichen, ferner alle legislativen Angelegenheiten, wichtige Disziplinaruntersuchungen und Urteile von allgemeinem Interesse. Einfluss auf die zeitgenössische Rechtssprechung erfolgte durch Veröffentlichung von ca. 500 wichtigen Entscheidungen aus den Jahren 1836 bis 1879 in einer staatlichen Publikationsreihe. - Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches gingen Kompetenzen der Rechtssprechung in wachsendem Maße an das Reich über. Zunächst wurde dem im August 1870 gegründeten Bundesoberhandelsgericht, dem späteren Reichsoberhandelsgericht, in Leipzig die letzte Instanz in Handels- und Wechselsachen überwiesen. Im Rahmen der Reichsjustizreform setzten die Nationalliberalen mit Unterstützung des preußischen Justizministers Leonhardt das Gerichtsverfassungsgesetz vom Januar 1877 gegen den bayerischen Separatismus durch. Das in diesem Gesetz angeordnete Reichsgericht nahm am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit in Leipzig auf. Gleichzeitig wurde das preußische Obertribunal aufgehoben, von dessen Mitarbeitern 25 in das Reichsgericht berufen, während 19 Richter in den Ruhestand versetzt wurden. - Präsidenten des Obertribunals waren: - 1782 - 1784 Münchhausen, Ernst Ferdinand Freiherr v. - 1784, 1788 - 1802 Reck, Eberhard Friedrich Rudolph Ludwig Freiherr v. d. - 1785 - 1788 Doernberg, Wolfgang Ferdinand v. - 1802 - 1805 Könen, Johann v. (seit 1802) - 1805 - 1833 Grolman, Heinrich Dietrich v. - 1833 - 1844 Sack, Dr. Wilhelm Friedrich - 1844 - 1854 Mühler, Heinrich Gottlob v. - 1854 - 1878 Uhden, Carl Albrecht Alexander v. (seit 1871) - - - Bestandsgeschichte und -verzeichnung - Nach der Auflösung des Obertribunals im Jahre 1879 waren die Organisations- und Verwaltungsakten zunächst an das Kammergericht, die Prozessakten an das preußische Justizministerium abgegeben worden. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil der Prozessakten nach 1880 durch das Kammergericht kassiert worden. Übernahmen von Akten des Obertribunals in das Geheime Staatsarchiv erfolgten 1880, 1911 und 1927, so dass im Jahre 1928 die Archivierung des nur unvollständig überlieferten Bestandes weitgehend abgeschlossen werden konnte. Von 1932 bis 1939 erfolgte die Ordnung vor allem der Grundsatzurteile und der Organisationsakten. Ein Motivenbericht von 1939 über die archivische Bewertung des Aktenbestandes ist zu finden in der Akte "I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 604". Die erhalten gebliebenen Akten über die Verfahren in dritter Instanz bis 1786 wurden gleichzeitig durch alte Behördenrepertorien der Benutzung zugänglich gemacht. Die Überlieferung des Obertribunals bildete mit der des alten Oberappellationsgerichtes und der des Tribunals (4. Senat) beim Kammergericht den zusammengefassten Bestand Rep. 97a. - Nach dem 2. Weltkrieg gelangte der Bestand ohne Kriegsverluste in das Zentrale Staatsarchiv der DDR zu Merseburg, wo er zunächst nach den alten Signaturen wieder aufgestellt wurde. Für das verlorengegangene Findbuch wurde ein neues angefertigt. Im Jahre 1973 wurde eine neue Bestandsbildung vorgenommen, der die entscheidende organisatorische Zäsur von 1782 mit der Gründung des selbständigen Obertribunals zugrunde gelegt wurde. Der Bestand des alten Oberappellationsgerichts bzw. des Tribunals am Kammergericht von 1703 bis 1782 [jetzt: "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht] wurde vom Bestand des Obertribunals von 1782 bis 1879 geschieden. Der Bestand Obertribunal wurde im Gefolge neu strukturiert und neu verzeichnet. Er wurde Anfang der neunziger Jahre in die Obhut des Geheimen Staatsarchivs PK zu Berlin überstellt und im Jahr 1993 dorthin überführt. - - Bestandsumfang: 1093 Akteneinheiten (20 lfm), 1704-1910 - - Die Akten sind zu bestellen als: - I. HA Rep. 97a, Nr. ### - - - Die Akten sind zu zitieren als: - I. HA Rep. 97a Obertribunal, Nr. ### - - - Die letzte vergebene Nummer ist: 1075 - - - - Verfasser der vorliegenden Einleitung von 1975: - Dräger, Diplomarchivar - - Überarbeitung im März 2010 durch: - Dr. Kober, Archivrat - - Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd. * Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 97a
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

              Theologische Fakultät, Dekanat 1810-1945
              Theol.Fak.01 · Bestand
              Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin

              Vorwort: Theologische Fakultät Dekanat Geschichte des Registraturbildners Die theologische Fakultät besteht seit Gründung der Universität im Jahre 1810. Die ersten Kollegien über christliche Sittenlehre und Hermeneutik wurden jedoch von Schleiermacher bereits am 22.11.1809 gehalten.(1) In einem Gutachten über die Einrichtung der Theologischen Fakultät vom 25.5.1810 forderte Schleiermacher eine Einteilung des Lehrstoffes in exegetische, dogmatische und praktische Theologie und ein Seminar für gelehrte Theologie zur engeren Verbindung zwischen Schülern und Lehrern und zur Vertiefung des Wissens und wies darauf hin, dass kein Unterschied zwischen den Konfessionen und einzelnen Richtungen der evangelischen Kirche innerhalb der Fakultät gemacht werden sollte.(2) Diese Vorschläge Schleiermachers wurden, wie sich aus den Fakultätsstatuten des Jahres 1838 ersehen lässt, auch verwirklicht. Folgende Disziplinen standen auf dem Lehrplan: Enzyklopädie und Methodologie der Theologie Einleitung in das Alte und in das Neue Testament Biblische Kritik und Hermeneutik Geschichte des Alten Testaments und der Biblischen Archäologie Auslegung des Pentateuch, des Hiob, der Psalmen und des Jesaja, der wichtigsten historischen und didaktischen Schriften des Neuen Testaments Kirchen- und Dogmengeschichte Dogmatik, theologische Moral, Symbolik Praktische Theologie, im ganzen und in einzelnen Zweigen. Diese Disziplinen wurden auch in den Fakultätsstatuten des Jahres 1903 noch bestätigt. Die Theologische Fakultät der Universität Berlin war im 19. Jahrhundert führend in Deutschland. Zu den bedeutendsten Professoren jener Zeit zählen die Professoren Schleiermacher, Marheineke, de Wette, Neander, Hengstenberg und Twesten. Eine neue Blüte erreichte die Fakultät durch das Wirken der Professoren von Harnack auf kirchenhistorischem und von Schlatter auf systematischem Gebiet am Ende des 19. Jahrhunderts. Im 20. Jahrhundert zeigten sich unter dem Dekanat der Professoren Stolzenburg und Seeberg auch in der Theologischen Fakultät starke Tendenzen zum Nationalsozialismus. Anhänger der Bekennenden Kirche (z.B. Dietrich Bonhoeffer) wurden beurlaubt und den Studenten die Teilnahme an ihren Veranstaltungen streng verboten. Insbesondere der Professor der systematischen Theologie und Religionspsychologie D. Werner Gruehn und Dr. Ernst Schubert, Lehrbeauftragter für Auslandsdeutschtum und Kirche, vertraten die nationalsozialistische Ideologie. Beide beschäftigten sich mit Problemen des "deutschen Volkstums im Ausland" in Zusammenhang mit kirchlichen Fragen. In den Jahren 1847 bis 1870 wurde während des Semesters ein Akademischer Gottesdienst abgehalten. Die ersten Pläne dazu stammten aus dem Jahre 1810, ließen sich jedoch nicht verwirklichen. Auch die Bitte der Fakultät um Einrichtung einer Universitätskirche aus dem Jahre 1830 wurde vom Ministerium nicht erhört, bis es 1847 den energischen Bemühungen von Professor Dr. Nitzsch gelang, eine evangelische Predigerstelle an der Universität zu begründen. Der erste Gottesdienst fand am 3. Adventsonntag 1847 in der Dorotheenstädtischen Kirche statt. Für den Universitätsprediger existierte auch ein Siegel. Als Universitätsprediger fungierten von 1847 bis 1855 Professor D. Nitzsch, von 1855 bis 1858 interimistisch Professor Wuttke und die Privatdozenten Lic. Strauss und Dr. Erdmann und von 1858 bis 1870 Professor Steinmeyer. Im Jahre 1870 wurde dieses Amt aufgehoben, da sich in Berlin keine Universitäts-, sondern nur eine Personalgemeinde gebildet hatte und kein Bedürfnis für die Abhaltung eines Akademischen Gottesdienstes mehr zu bestehen schien.(3) Am 5.11.1916 wurde er jedoch wieder aufgenommen und bis 1923 von allen Professoren im Turnus in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche abgehalten.(4) Erst mit Wirkung vom 1.12.1923 erhielt der Studentenpfarrer erneut eine feste Vergütung. Bis dahin mussten Beihilfen zur Behebung der dringendsten Kosten für die Miete des Kirchenraumes u.a. erbeten werden. Der Akademische Gottesdienst wurde bis zum Jahre 1938 finanziell vom Staat unterstützt,(5) dann jedoch bis 1945 in den Vorlesungsverzeichnissen nicht mehr angekündigt und als innerkirchliche Angelegenheit betrachtet. Der Studentenseelsorger wirkte bis 1945 an der Universität. Der Theologischen Fakultät waren folgende Institute angegliedert: 1. Theologisches Seminar Im Sommerhalbjahr 1812 wurde das Theologische Seminar eröffnet.(6) Es machte sich Gegenstände der theologischen Gelehrsamkeit zu seiner Aufgabe und gliederte sich nach dem Reglement vom 31.5.1812 in zwei Abteilungen, die philologische und die historische. Davon unterteilte sich die philologische noch einmal in die alttestamentlich-exegetische und die neutestamentlich-exegetische. Die historische Abteilung, ursprünglich in kirchen- und dogmengeschichtliche unterschieden, bestand nach wenigen Jahren als kirchenhistorische Abteilung weiter. Hinzu kam etwa um 1920 die systematische Abteilung, über die jedoch kaum nähere Angaben existieren. Die Unterabteilungen entwickelten sich im Laufe der Jahre zu selbständigen Abteilungen, die nur noch durch den Dekan als Direktor des Seminars in nominellem Zusammenhang standen. Im Jahre 1931 bestanden Tendenzen, die vier Abteilungen zu verselbständigen, aber dieser Vorschlag wurde vom Ministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt.(7) Das Seminar war mit Stipendien und Prämien ausgestattet und musste deswegen die Zahl seiner Mitglieder auf zwanzig begrenzen. Obwohl zuerst keine ununterbrochene Direktion für jede Abteilung vorgesehen war, bildete sich im Laufe der Zeit durch bestimmte Dirigenten eine gleichbleibende Leitung heraus, so daß die Dirigenten später ernannt wurden. Im Wechsel der Direktoren der alttestamentlichen Abteilung zeigen sich die wechselnden Strömungen der zeitgenössischen Theologie. Ihr erster Leiter war bis 1819 de Wette. Nach interimistischen Stadien übernahm ab 1826 Professor Hengstenberg das Seminar und führte bis zur Einführung der deutschen Sprache im Wintersemester 1846/47 die Übungen in lateinischer Sprache durch. Der seit 1869 das Seminar leitende Dillmann behielt die lateinische Sprache für die schriftlichen Arbeiten bei. Erst seit dem Wintersemester 1881/82 wurden sie teilweise in deutscher Sprache eingereicht. Ab 1.4.1884 fielen die Prämien für die Arbeiten aus dem Staatsfonds weg. Da nun das Seminar nicht mehr gleichzeitig Stipendienanstalt war, wurde auch die Teilnehmerbeschränkung überflüssig. Seit dem 18.1.1887 erhielt das Seminar auch Mittel zur Begründung einer Bibliothek. Die neutestamentliche Abteilung des Theologischen Seminars wurde auf Vorschlag der Theologischen Fakultät vom 6.4.1812 durch Reglement des Departements für den Kultus und öffentlichen Unterricht vom 31.5.1812 als Unterabteilung der philologischen Abteilung eröffnet. Als erster Direktor der philologischen Abteilung fungierte Schleiermacher. In der neutestamentlichen Abteilung wurden größere Abschnitte des Neuen Testaments in konversatorischer Arbeit behandelt und schriftliche Arbeiten angefertigt. Eine Spezialbibliothek für neutestamentliche Exegese war vorhanden. Im Jahre 1908 teilte sich das Seminar in das Proseminar für Anfänger und in das Seminar für Fortgeschrittene.(8) Die kirchenhistorische Abteilung wurde bis 1850 von Professor Neander geleitet. In diese Zeit fallen umfangreiche Referate aus allen Perioden der Kirchengeschichte, insbesondere der alten Kirchengeschichte, und Abhandlungen über erschienene Werke. Zur Erlangung von Seminarstipendien oder Prämien mussten schriftliche Arbeiten in lateinischer Sprache angefertigt werden. Seit 1906 ist das Seminar in eine Abteilung für altkirchliche und für neuere Kirchengeschichte geteilt gewesen. 2. Das praktisch-theologische Seminar Pläne zur Einrichtung eines Homiletischen Instituts wurden schon von Professor Marheineke ausgearbeitet und am 3.4.1821 dem Ministerium vorgelegt. Als Zweck des Instituts sah Marheineke die Übung der Studenten im Ausarbeiten und Vortragen geistlicher Reden und in der Beurteilung des Vorgetragenen. Das Ministerium begrüßte die Gründung einer Homiletischen Gesellschaft, wollte sie aber als Privatinstitut angesehen wissen, bis durch die Teilnahme der Studenten die Einnahmen in ausreichendem Maße gesichert seien. Etwa im Jahre 1862 begründete Professor Büttner an der Universität ein homiletisches Seminar und projektierte ein katechetisches. Bis zum Jahre 1873 führte er die entsprechenden Übungen als Honorarprofessor durch. Am 1.10.1875 wurde schließlich das Praktisch-theologische Seminar durch Professor Pfleiderer eröffnet.(9) Nach dem Reglement vom 31.3.1876 diente es den Studenten zur Vorbereitung auf den künftigen geistlichen Beruf durch die geeigneten Übungen. Studenten der ersten vier Studiensemester wurden nicht zum Seminar zugelassen. Das Seminar bestand aus einer homiletischen und einer katechetischen Abteilung, wobei in der homiletischen statt der Redeübungen ein wöchentlicher Seminargottesdienst abgehalten wurde. Die Kapelle des Domkandidatenstiftes diente als Übungsort. In der katechetischen Abteilung wurden zuerst nur Übungen nach privater Absprache mit Lehrern gehalten. Seit 1906 war es den Studenten jedoch durch einen Erlass des Provinzialschulkollegiums gestattet, wöchentlich eine Stunde in der Oberklasse einer Gemeindeschule abzuhalten. Vom Wintersemester 1912/13 an wurden regelmäßige liturgische und kirchenmusikalische Übungen im Anschluss an das Seminar durchgeführt. Leiter dieser Übungen war Professor Kaweran.(10) Nach seinem Tode im Jahre 1918 übernahm Professor Biehle die Leitung.(11) 3. Die christlich-archäologische und epigraphische Sammlung Nach Verfügung des Preußischen Ministeriums für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 23.5.1849 wurde im Juni 1849 nach langjährigem Bemühen von Professor Piper die christlich-archäologische Kunstsammlung (auch Christliches Museum) begründet. Professor Piper, der bis zu seinem Tode am 29.11.1889 als Direktor der christlich-archäologischen Sammlung fungierte, sammelte hauptsächlich kostspielige Originale, Kopien von Bildern und Abgüsse von Originalen mit dem Zweck, die Studenten mit der frühchristlichen Geschichte auch anschaulich vertraut zu machen. Zuerst bewahrte er die Kunstwerke in seiner Wohnung auf, überführte sie aber nach Erlaubnis der Schulbehörde am 22.4.1850 in ein Zimmer des Schulgebäudes in der Friedrichstraße 126.(12) Seit dem Frühjahr 1891 befanden sie sich im Westflügel der Universität.(13) Mit dieser Sammlung schuf Professor Piper als erster in der Welt ein Vorbild für alle Universitäten. Sein Nachfolger, Professor Müller, ergänzte die vorhandene Sammlung durch Gipsabgüsse, Fotografien und sonstige Abbildungen von frühchristlichen und mittelalterlichen Denkmälern und widmete sich seit 1890 besonders dem Aufbau einer Bibliothek. Nach dem Tode Professor Müllers am 3.9.1912 übernahm zuerst vertretungsweise Professor Deißmann und ab 1.4.1913 Professor Stuhlfauth die Direktion der Sammlung. Seit dem 31.3.1924 war neben Professor Stuhlfauth Professor Lietzmann an der Direktion beteiligt. Mit Wirkung vom 1.10.1935 wurde Professor Friedrich Gerke zum Direktor des Seminars für christliche Archäologie und Kunst berufen.(14) Unter seiner Leitung erhielt das Seminar den Charakter eines Forschungs- und Lehrinstituts für die gesamte spätantike und mittelalterliche Archäologie und Kunstforschung. Im Jahre 1936 begann er mit dem Aufbau einer nordisch-germanischen Abteilung. Nach seiner Einziehung zum Militär übernahm Professor Hans Reinerth die vertretungsweise Leitung des Seminars und veranlasste 1944 die Auslagerung der Institutsbibliothek auf das Rittergut Dechtow. Die Lehrsammlung, die Publikationen und die Auslandskorrespondenz wurden auf das Schloss Plattenburg / Prignitz gebracht. 4. Seminar für nachbiblisches Judentum Am 13.11.1883 gründete Professor Strack das Seminar mit dem Ziel, "Judenmission" zu treiben und die christlichen Theologen mit dem Judentum, mit seiner Literatur und seinem Wesen bekanntzumachen.(15) Es erhielt keinerlei staatliche Unterstützung, wurde aber durch die Schenkung der Bibliothek Professor Stracks im Jahre 1918 sehr bereichert. Nach dem Tode Professor Stracks übernahmen die Direktion des Seminars am 1.12.1923 Professor Greßmann, am 1.10.1928 Professor Joachim Jeremias und am 12.7.1929 Professor Bertholet. Am 1.10.1937 erhielt Professor Hempel die geschäftsführende Direktion.(16) Seit dem Sommersemester 1937 wurden keine Vorlesungen mehr gehalten. Da das Institut seit dem Sommersemester 1939 im Vorlesungsverzeichnis nicht mehr verzeichnet ist, wurde es wahrscheinlich im Wintersemester 1938/39 aufgelöst. 5. Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft Das Institut wurde im Jahre 1917 von Professor Julius Richter als Missionsgeschichtliches Seminar gegründet und am 9.6.1931 in Missionswissenschaftliches Seminar umbenannt. Seit dem 6.11.1930 fungierte Julius Witte als Direktor. Er blieb es bis zu seiner Emeritierung am 1.4.1939.(17) Ab 1.4.1934 befasste sich das Institut neben der Abhaltung religionswissenschaftlicher Übungen auch mit der Erforschung der germanischen Religionen und mit der Christianisierung der Germanen. Nach Verfügung vom 24.10.1935 wurde es deshalb in Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft umbenannt.(18) Da nach der Emeritierung von Professor Witte die Besetzung des Lehrstuhls für Missionswissenschaft vom Ministerium nicht mehr beabsichtigt war, wurde das Institut auf Grund des Erlasses des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 3.1.1944 geschlossen. Die vorhandenen Bücherbestände gingen an die Universitätsbibliothek über. 6. Institut für Sozialethik und Wissenschaft der Inneren Mission Das im Jahre 1927 gegründete Institut war dem Theologischen Seminar, Abteilung systematische Theologie, angegliedert und diente nach Aussage seiner Satzungen vom 25.7.1927 der wissenschaftlichen Förderung und Unterweisung der Studenten auf dem Gebiet der Inneren Mission im Zusammenhang mit den Problemen der Sozialethik und Wohlfahrtspflege. Der erste Direktor, Professor Seeberg, wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nach Rücksprache mit der Theologischen Fakultät und mit dem Zentralausschuß der Inneren Mission ernannt. Ihm zur Seite stand ein Kuratorium, das sich aus einem Vertreter des Ministeriums, einem vom Präsidenten des deutschen evangelischen Kirchentages ernannten Mitglied, einem Mitglied des evangelischen Oberkirchenrates in Berlin, zwei Dozenten der Theologischen Fakultät und zwei Mitgliedern des Zentralausschusses der Inneren Mission zusammensetzte. Assistenten des Instituts nahmen an den Sitzungen des Kuratoriums teil. Das Institut wurde auf Grund des Ministerialerlasses vom 26.3.1938 aufgelöst.(19) (1) Todt, Fr., in: Das Pfarrhaus, 1895, Nr. 11 u. 12: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin, Berlin 1896 (2) Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 (3) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.1 Nr.8 (4) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.3 (5) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.36 (6) Lenz, Max: Geschichte der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/Saale 1910, Bd.3, S.3-24 (7) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 792/1 (8) Lenz, ebd. (9) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.10 Nr.25 Bd.1 (10) ebd. Bd.2 (11) ebd. Bd.3 (12) Lenz, ebd. (13) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 74 Bd.3 (14) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 793 (15) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 186 (16) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 795 (17) ebd. lfd. Nr. 806 (18) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1449 (19) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 798 Bestands- und Registraturgeschichte Der Bestand wurde vom Dekanat der Theologischen Fakultät in den Jahren 1964 und 1966 abgegeben. Nach Vergleich mit dem alten Behördenrepertorium sind kaum Aktenverluste eingetreten. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die unter den Akten liegenden Nachlässe der Professoren Titius und Gerke wurden als eigene Bestände ausgegliedert, die Akten aus der Zeit nach 1945 an das Verwaltungsarchiv abgegeben. Vor der Übergabe an das Dekanat wurden die Akten in der zentralen Registratur der Universität verwaltet und nach dem alphabetischen Schlagwortsystem abgelegt. Das entsprechend angelegte Behördenrepertorium erwies sich als völlig unzulänglich, so dass der Bestand im Sommer und Herbst 1966 neu verzeichnet und geordnet worden ist. Berlin, im Dezember 1966 Barbara Lange Eine Überarbeitung erfolgte 2013. Ilona Kalb Bei einer Überprüfung im Jahr 2017 wurde eine Verdrehung von Signaturen innerhalb der lfd. Nr. 68 - 71 korrigiert. Bei den Promotionsakten (Signaturen 100 - 126) sind nur diejenigen Namen angegeben, zu denen sich Urkunden in der Akte befinden. Claudia Hilse Quellennachweis 1. Literaturangaben Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 Lange, Max: Die Universität Berlin, Wien/Düsseldorf/Küssnacht am Rigi 1931, S.18f Lenz, Max: Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/S. 1910, Bd.3 S.3-24 Todt, Fr.: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin in: Das Pfarrhaus, 1895 Nr. 11 u. 12 2. Archivalische Quellen Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator lfd. Nr. 793: Institut für Christliche Archäologie, 1928-1941 lfd. Nr. 794: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, 1942-1946 lfd. Nr. 795: Institut für nachbiblisches Judentum, 1923-1943 lfd. Nr. 792/1: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1928-1945 lfd. Nr. 799: Theologisches Seminar lfd. Nr. 800: Theologisches Seminar, Neutestamentliche Abteilung, 1928-1942 lfd. Nr. 801: Theologisches Seminar, Kirchenhistorische Abteilung, 1928-1943 lfd. Nr. 802: Theologisches Seminar, Systematische Abteilung, 1928-1944 lfd. Nr. 803: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1934-1938 lfd. Nr. 804: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1938-1945 lfd. Nr. 805: Assistenten des Theologischen Seminars, 1942-1944 lfd. Nr. 806: Missionswissenschaftliches Seminar, 1930-1944 lfd. Nr. 807: Missionswissenschaftliches Seminar, Assistenten, 1934-1939 Bestand Theologische Fakultät, Dekanat lfd. Nr. 43 bis 56: Einrichtung von Seminaren und Instituten (siehe Findbuch) Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abt. II Merseburg (jetzt: GStA) Rep. 76 Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Va Sekt.2 Tit.1 Nr. 8: Die kirchlichen Angelegenheiten der Universität zu Berlin und die Errichtung einer besonderen Universitätskirche, 1810-1816 Va Sekt.2 Tit.4 Nr. 28: Berufung Professor Dr. Nitzschs als ordentlicher Professor in die Theologische Fakultät sowie dessen Ernennung zum Universitätsprediger, 1846-1868 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 1: Das Seminarium theologicum bei der Universität Berlin, Bd.1-7, 1821-1933 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 25: Die Gründung einer christlich-archäologischen Kunstsammlung bei der Universität Berlin sowie der archäologische Lehr- und Übungsapparat, 1844-1850 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 74: Die christlich-archäologische Kunstsammlung, Bd.1-3, 1857-1938 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 186: Das Seminar für nachbiblisches Judentum, 1912-1932 Va Sekt.2 Tit.12 Nr. 14: Der von den Studierenden der Theologie auf der Universität Berlin gegründete theologisch-wissenschaftliche Verein sowie überhaupt die von den Studierenden der wissenschaftlichen Zwecken gegründeten Vereine, 1842-1888 Rep. 89, Zivilkabinett X Berlin Nr. 1 h: Christliches Museum, 1853-1908 Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abteilung I, Potsdam (jetzt: Bundesarchiv) Bestand Reichserziehungsministerium lfd. Nr. 1360: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, Bd.4, 1938-1942 lfd. Nr. 1322: Theologisches Seminar, Bd.9, 1935-1944 lfd. Nr. 1239: Kirchliche Angelegenheiten und Errichtung einer Universitätskirche, Bd.2, 1916-1936 lfd. Nr. 1449: Seminar für Missionswissenschaften, 1918-1935 Bestandsgliederung I Fakultätsangelegenheiten 1. Anweisungen für den Geschäftsverkehr 2. Kassen-Sachen 3. Versicherungs-Sachen 4. Studienorganisation 5. Anlage und Kontrolle der Fakultätsalben 6. Einrichtung von Seminaren und Instituten 7. Fakultätstage 8. Jubiläen und Feierlichkeiten 9. Publikationen und Gutachten 10. Bibliotheks-Sachen 11. Universitätschronik 12. Kirchenkampf 13. Miszellanea 14. Promotionen 15. Ehrenpromotionen 16. Habilitationen 17. Verleihung des Ehrenbürgerrechts II Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Generalia 2. Personal-Sachen: Professoren 3. Personal-Sachen: Privatdozenten III Studentenangelegenheiten 1. Generalia 2. Militärverhältnisse 3. Prüfungsvorschriften und Examensunterlagen 4. Preisverteilungen 5. Abgangszeugnisse 6. Stipendienzahlungen aus Stiftungen 7. Ehrengerichts- und Disziplinar-Sachen 8. Vereins-Sachen Zitierweise: HU UA, Theologische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Theol.Fak.01, Nr. XXX.

              Tierärztliche Hochschule

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.

              Universitätskurator 1819-1945

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Angaben aus dem Findbuch, erstellt 1961 von Archivdirektor Kossack (korrigierte und redigierte Fassung): Der Universitäts-Kurator in Berlin - Behörden- und Bestandsgeschichtlicher Rückblick Ein behördengeschichtlicher Rückblick auf das Amt des Kurators bei der Universität Berlin von der Zeit der Gründung der Universität bis zum Jahr 1945 ist von Heinz Kossack 1960 erarbeitet worden. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes machte es notwendig, einen derartigen Rückblick zu geben, damit dieser Bestand allen denjenigen, die ihn benutzen, in seiner ganzen Wichtigkeit und Bedeutung für die Geschichte der Universität zum Bewusstsein kommt. Das Verhältnis von Universität und Staat, das vor allem in der Zeit des feudal-absolutistischen Staates bei Wissenschaftlern und Gelehrten durchaus umstritten war, tritt uns in diesem Bestand bei der Durchsicht der Archivalien in der einen oder anderen Weise gegenüber. Die Staatsgewalt, sei es in Form der absoluten, oder konstitutionellen Monarchie, der Republik oder der nationalsozialistischen Diktatur setzt ihre Forderungen gegenüber der Universität durch einen Beauftragten "an Ort und Stelle" durch und kontrolliert die Durchführung der gegebenen Anweisungen und Direktiven. Dieser Beauftragte ist der Kurator, wobei allerdings zu bemerken ist, dass in Berlin das Ministerium für die geistlichen -, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten die wichtigsten Kuratoraufgaben bis 1923 selbst wahrnahm. Deshalb beginnt der Bestand erst mit dem Einsatz des außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten im Jahre 1819. Behörden-Geschichte I. Der Curator bis zur Einsetzung des a. o. Regierungsbevollmächtigten 1810-1819 Durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 (Pr. GS. 1815, S. 85ff) § 16 wurde verfügt, dass jeder Oberpräsident als "beständiger Commissarius Curator der Universität sein solle, die sich in der ihm anvertrauten Provinz befindet". In dieser Verordnung erscheint der Terminus: "Curator", den die Statuten der Universität aus dem Jahre 1816 allerdings nicht kennen. Die Aufgaben dieses Curators wurden in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 (Pr. GS. S. 467ff) im § 10 (3) wie folgt präzisiert: "die innere Einrichtung der Universitäten die ökonomische Kuratel die Berufung und Anstellung der Lehrer der Universität". Für die Universität Berlin hatte sich jedoch das Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, das durch die Allerhöchste Kabinetts-Order vom 3. November 1817 aus dem bisherigen Departement für Kultus und öffentlichen Unterricht des Ministeriums des Innern gebildet wurde, die Leistung der sogenannten Kuratorial-Angelegenheiten selbst vorbehalten. Deshalb ist über diese Zeit der Tätigkeit des Kurators an der Universität Berlin nichts bekannt. II. Der außerordentliche Regierungsbevollmächtigte 1819-1848 Die Instruktion für die a. o. Regierungsbevollmächtigten bei den Universitäten vom 18. November 1819 (Pr. GS. 1819, S. 233ff) die in Ausführung der Karlsbader Beschlüsse für Preußen von König Friedrich Wilhelm III. mit Gegenzeichnung des Staatskanzlers von Hardenberg erlassen wurde, leitete zwar einerseits die schwärzeste Periode der Universitäts-Geschichte ein, schuf aber andererseits doch behördengeschichtlich klarere Verhältnisse. Diese Instruktion, die den Regierungsbevollmächtigten Spitzeleien sowohl gegen die Universitätslehrer als auch gegen die Studenten zur Aufgabe machte, übertrug, bestimmte im Abschnitt IV, dass § 16 der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815, wonach jeder Oberpräsident Kurator in der ihm anvertrauten Provinz befindlichen Universität sein solle, aufgehoben sei. Die Befugnisse der Kuratoren sollten an die Regierungsbevollmächtigten übergehen. Um die Oberpräsidenten jedoch nicht gänzlich auszuschalten, wurde angeordnet, dass diese die Regierungsbevollmächtigten mit allen Mitteln unterstützen sollten. Abschnitt V wies darauf hin, dass die Regierungsbevollmächtigten in denselben Verhältnissen stehen wie die Kuratoren und präzisierte die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten eindeutig: 1. Sie sind wie die Kuratoren als Stellvertreter des Ministeriums anzusehen. Es müssen deshalb ihre Anordnungen von den akademischen Behörden ausgeführt werden und alle Berichte, auch diejenigen der Direktoren der Institute und Sammlungen müssen durch ihre Hand gehen. 2. Sie sind dem Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unmittelbar unterstellt und erstatten nur an dieses ihre Berichte. Ebenso erhalten sie nur von dem Ministerium ihre Aufträge und Resolutionen. 3. Sie erhalten das nötige Dienstpersonal. Erforderlichenfalls sollen ihnen alle "Subalterne" der Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Universität Berlin wurde jedoch ein besonderer Vorbehalt gemacht, in der Weise, dass in der Instruktion vom 18. November 1819 angeordnet wurde, dass es dem Ministerium vorbehalten bleibe, dass von diesem unmittelbar die Kuratorialgeschäfte wahrgenommen werden, diese jedoch auf den Regierungsbevollmächtigten soweit zu übertragen, dass er gehörig zum Wohl der Universität einwirken kann. Durch Erlass des Ministers vom 20. November 1819 wurde der Universität mitgeteilt, dass der Geh. Oberregierungsrat Schultz zum Regierungsbevollmächtigten ernannt worden sei. Es wurde jedoch folgende Einschränkung gemacht: "Da in der Instruktion für die Regierungsbevollmächtigten dem Minister vorbehalten ist, einen Teil der Geschäfte der in ihm selbst liegendem Kuratel der Königlichen Universität demselben zu übertragen, so hat es dem Geheimen Oberregierungsrat Schultz vorläufig im Allgemeinen aufgetragen, sich in ein persönliches Verhältnis zur Universität, ihrem Personal und ihren Instituten und Einrichtungen zu setzen, sich in fortgehender, laufender Kenntnis derselben zu erhalten, die Mängel und Bedürfnisse der Universität in allen ihren Zweigen zu erforschen und sie bei dem Ministerio nebst zweckmäßigen Vorschlägen zu ihrer Abstellung zur Sprache zu bringen, selbst darauf zu sehen, dass die von dem Ministerio getroffenen oder genehmigten Anordnungen welchen Teil der Universitätseinrichtungen oder der dazu gehörigen Institute und Sammlungen sie auch betreffen, promt und vollständig vollzogen werden, und über die Vollziehung dem Ministerio Bericht zu erstallten." Schultz führte die Geschäfte bis zum Mai 1824. Nachfolger wurde unter denselben Verhältnissen der Oberregierungsrat Beckedorff. Die Kabinettsorder vom 21. Mai 1824 regelte besonders die Stellung des Regierungsbevollmächtigten zum Rektor und den Unterbeamten der Universität. Danach war der Regierungsbevollmächtigte Amtsvorgesetzte des Rektors bezüglich der Aufsicht über dessen Amtsführung. Weiterhin waren die Unterbeamten der Universität verpflichtet, den Anordnungen des Regierungsbevollmächtigten Folge zu leisten in den Angelegenheiten, die er unmittelbar bearbeitete. Wegen der den Rektor und Senat betreffenden Angelegenheiten konnte der Regierungsbevollmächtigte seine Anweisungen an die Unterbeamten durch den Rektor erlassen. Im Juni 1827 schied Beckedorff aus. Durch Ministerialerlass vom 14. Juni 1827 wurde angeordnet, dass nunmehr der Rektor und der Universitätsrichter gemeinsam als stellvertretende Regierungsbevollmächtigte fungieren sollten. Diese Regelung bestand bis 1841. Dem jeweiligen Rektor wurde nach Bestätigung durch das Ministerium die Wahrnehmung dieser Tätigkeit mit dem Universitätsrichter übertragen. Durch Verordnung vom 13. April 1841 wurde diese Übergangsregelung jedoch wieder aufgehoben und mit den Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, Oberregierungsrat von Ladenberg, mit Wirkung vom 1. Juni 1841 beauftragt. Nach einer Instruktion für v. Ladenberg als zeitweiliger Kurator und außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter wurde wegen der Aufgaben des Kurators besonders betont, dass diese von v. Ladenberg nur insoweit wahrgenommen werden sollten, als sie nicht vom Ministerium bearbeitet wurden. Diese Einschränkung finden wir also laufend in den entsprechenden Erlassen. Weiterhin waren nach dieser Instruktion Rektor und Universitätsrichter wiederum stellvertretende Regierungsbevollmächtigte, d. h. der Regierungsbevollmächtigte konnte bei Abwesenheit und Verhinderung seine Aufgaben stellvertretend an den Rektor und Universitätsrichter übertragen. Im April 1848 wurde nach dem Beschluss der Bundesversammlung die 1819 erlassene Ausnahmegesetzgebung des Deutschen Bundes aufgehoben. Unter diesen Beschluss fielen auch die Bundesbeschlüsse wegen des Einsatzes außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter bei den Universitäten. III. Das Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1848-1923 Durch Erlass des Ministers für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 18. Juli 1848 wurde von Ladenberg als Regierungsbevollmächtigter abberufen und angewiesen, sich auf die reinen Funktionen eines Kurators zu beschränken. Diese Funktionen bestanden nach § 10 (3) der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 28. September 1808 (Pr. GS. 1806-1810, S. 467) in: a.) der inneren Einrichtung; b.) der ökonomischen Kuratel; c.) der Berufung und Anstellung der Lehrer. Gleichzeitig wurde in dem Erlass mitgeteilt, dass die endgültigen Bestimmungen über die Kuratorien an den Universitäten erst nach Durchführung einer allgemeinen Reform der Universitäten neu gefasst werden sollten. Zu dieser Reform ist es jedoch bis 1918 nicht gekommen. Da von Ladenberg die Leitung des Ministeriums übertragen wurde, beauftragte er durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und stellvertretenden Universitätsrichter mit der Verwaltung der Aufgaben des Kuratoriums. Die Übernahme erfolgte am 5. Dezember 1848. Seit diesem Zeitpunkt sind die Aufgaben des Kurators bei der Universität Berlin, soweit sie nicht vom Ministerium selbst bearbeitet wurden, bei dem jeweiligen Rektor und Universitätsrichter bis zum Jahr 1923 verblieben. Die amtliche Bezeichnung lautete: "Stellvertretende Kuratoren" oder "Königliches Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin". Die Tätigkeit des Kuratoriums bestand in der Bearbeitung von: 1. Immatrikulations-Angelegenheiten; 2. Stipendien-Angelegenheiten; 3. Verwaltungs-Angelegenheiten. Zu 1.): Hier wurde das Kuratorium besonders bei der Zulassung von Studierenden nach den dazu erlassenen ministeriellen Bestimmungen tätig. Zu 2.): Bewilligung von Unterstützungen an notleidende und würdige Studenten, weiterhin die Verwaltung von Stipendienstiftungen und deren Revision. Zu 3.): Bei den Verwaltungs-Angelegenheiten handelte es sich um die Ermächtigung, Haushaltsmittel bis zur Höhe von 6000,- RM jährlich zu bewilligen. Weiterhin waren Statistiken der Studierenden für das Ministerium zu fertigen und sonstige Sonderaufträge des Ministeriums zu erledigen. Zu einem späteren Zeitpunkt scheint noch die Führung von Personalakten von Professoren und anderen Beschäftigen hinzugekommen zu sein. Der Aufgabenkreis dieses Kuratoriums war demnach ziemlich begrenzt. Daher ist auch das aus dieser Zeit vorhandene Aktenmaterial verhältnismäßig gering und wenig ergiebig. Die personelle Besetzung erfolgte in der Weise, dass außer dem Regierungsbevollmächtigtem ein Kanzleisekretär tätig war. Dieser wurde nach Aufhebung der Institution des Regierungsbevollmächtigten Kuratorial-Sekretär genannt. Seine Aufgaben waren: a.) Die Führung des Journals, eines Akten-Repertoriums und eines Index; b.) Das Fertigen sämtlicher Rein-, und Abschriften; c.) Das Heften und Rotulieren der Akten; d.) Die Anfertigung verschiedener Listen. Aus dem Bericht des Kuratorial-Sekretärs Schleusener vom 26. Februar 1858 geht hervor, dass die Registratur damals 335 Bände Akten umfasste. Weiterhin gingen damals nach dem Bericht Schleuseners jährlich 250-260 neue Sachen ein und 140 Schreiben wurden erlassen und "mundiert". Dieses Amt des Kuratorial-Sekretärs ist bis zum Jahre 1923 beibehalten worden. Nach Daudé hatte der Kuratorial-Sekretär im Jahre 1887 folgende Aufgaben: a.) Erledigung der Registraturarbeiten und Führung des Journals; b.) Entgegennahme von Immatrikulations-Gesuchen (4 Semester, nachträgliche Immatrikulation) c.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften der Korrespondenz des Kuratoriums; d.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften betr. die Verwaltung des Titels "Insgemein" und des Unterstützungs-Fonds; e.) Auskunftserteilung an Studierende wegen der Aufnahmebedingungen für das Studium. Darüber hinaus musste der Kuratorial-Sekretär im engeren Universitätsdienst einige Aufgaben bearbeiten, da dieser in seinem eigenen Arbeitsbereich offenbar nicht voll beschäftigt werden konnte. Die Geschäftsverteilung ist bis zum Jahre 1923 im Wesentlichen die gleiche geblieben. IV. Der Verwaltungs-Direktor bei der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1923-1936 Die Satzungen der Universität Berlin aus dem Jahre 1930, die aufgrund des Beschlusses des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, sahen im § 5, S. 2 einen Verwaltungsdirektor mit folgendem Aufgabenkreis vor: "Die äußere Verwaltung der Institute, Seminare und Anstalten einschließlich der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken im Auftrage des Ministers. Er hat die Aufsicht über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Universität." Nach den §§ 83-84 der Satzungen hatte der Verwaltungsdirektor bestimmte Befugnisse bei der Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 auszuüben. Erich Wende, "Grundlagen des Preußischen Hochschulrechts", S. 59, spricht von dem Verwaltungsdirektor als Beauftragten des Ministers in den äußeren Angelegenheiten der natur- und geisteswissenschaftlichen Instituten und Anstalten und der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken. Der übrige Teil der Aufgaben des früheren Kuratoriums ist auf den Rektor, der vom Universitätsrat darin unterstützt wird, übergegangen. Es handelt sich zweifellos dabei hauptsächlich um die Aufgaben, die mit der Immatrikulation auszuführen waren. Gegenüber dem früheren Kuratorium ist jedoch jetzt eine Erweiterung in personeller Hinsicht auf ca. 10 Beschäftigte festzustellen (Beamte, Angestellte, Schreibkräfte). Die Schaffung des Amtes des Verwaltungsdirektors ist nach Wende (a.a.O., S. 53 ff.) das Ergebnis einer grundsätzlichen Hochschulreform, die bereits lange vor Ausbruch des 1. Weltkrieges erörtert worden war. Der erste Verwaltungsdirektor bei der Universität Berlin war der ehemalige Universitätsrichter Geh. Regierungsrat Dr. Wollenberg, der 1925 von Dr. Büchsel abgelöst wurde. V. Der Universitäts-Kurator in Berlin 1936-1945 Die Institution des Verwaltungsdirektors blieb bis 1936 bestehen. Mit Wirkung vom 1. April 1936 wurde durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 2. April 1936 (W Ib Nr. 861, Z II) die Stellung des Verwaltungsdirektors in die des Kurators umgewandelt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt wurde der bisherige Verwaltungsdirektor Dr. Büchsel, der mit geringen Unterbrechungen bis 1944 als Kurator tätig war. Die Aufgaben des Universitätskurators in Berlin, wie die amtliche Bezeichnung lautete, scheinen schon am Personalbestand gemessen (34 Beamte, Angestellte und Schreibkräfte) sehr umfangreich gewesen zu sein. Ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, der den gesamten Verwaltungsbereich in 7 Arbeitsgruppen gliedert (siehe Anlage). Um eine Kompetenzbereinigung zwischen Rektor und Kurator zu erreichen, gab der Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Erlass vom 9. März 1942 (WA 278/42) einen entsprechenden Referenten-Entwurf heraus, über dessen weiteres Schicksal keine Feststellungen getroffen werden konnten. Der Entwurf geht davon aus, dass der Kurator für den Bereich der äußeren Betriebsmittel und des Sach- und Personalbestandes, der erst in Betrieb von Lehre und Forschung ermöglicht, Beauftragter und Vertreter des Reichsministeriums an Ort und Stelle ist. Unter den Bereich der äußeren Hochschulverwaltung fielen nach dem a. o. Entwurf folgende Aufgaben: 1. Ernennung und Anstellung des gesamten Hochschulpersonals außerhalb des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Beamten, jedoch einschließlich der Assistenten und die Führung der Dienstaufsicht über diese Personenkreise; 2. Die Erledigung der beamtenrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten aller zum Hochschulbereich gehörigen Beamten, in diesem Falle einschließlich der Hochschullehrer und der wissenschaftlichen Beamten und die Führung der Personalakten dieser Beamten. 3. Die Vereidigung der unter 1. aufgeführten Beamten mit Ausnahme der Assistenten; 4. Die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens; 5. Die gesamte äußere Verwaltung der Institute, Seminare, Kliniken und sonstigen Anstalten; 6. Die Leitung der Gebäude- und Vermögensverwaltung; 7. Die Vertretung der staatlichen Hochschulverwaltung gegenüber anderen Behörden und die Vertretung des Staates und der Hochschule in Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten vor und außer Gericht. Auch befand sich beim Kurator die Zentrale Vormerkstelle für Versorgungs-Anwärter für den Bereich der gesamten Wissenschafts-Verwaltung im ehemaligen Deutschen Reich, deren Tätigkeit jedoch 1944 infolge Abgabe an eine andere Dienststelle endete. Ferner war der jeweilige Verwaltungsdirektor bzw. Kurator Verwaltungsdirektor des Universitäts-Klinikums und Vorsitzender einiger Prüfungs-Kommissionen (z. B. Nahrungsmittel-Chemiker-Prüfung, Versicherungs-Sachverständigen-Prüfung). Dieser Aufgabenkomplex ist bis 1945 im Wesentlichen unverändert geblieben. Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates endete auch die Tätigkeit der Dienststelle des Kurators. Damit ist ein Entwicklungs-Abschnitt der Verwaltungs-Geschichte der Universität abgeschlossen. Provenienz: Universitätskurator 1819-1945 Ordnung und Klassifikation: Geschäftsverteilungsplan für das Büro des Kurators der Universität Berlin (Grundlage der Klassifikation nach 1928) Abteilung I: Bürovorsteherangelegenheiten Allgemeine Angelegenheiten der Institute Personalangelegenheiten des Büros Hausverwaltung (Hauptgebäude, Aulagebäude, Hörsaalgebäude) Führung der Fondskontrollen Unterstützungen Kontrolle der Bearbeitung des gesamten Schriftverkehrs aller Abteilungen Abteilung II: Beamte Naturwissenschaftliche und medizinische Institute und Kliniken Etats Angelegenheiten Stiftungen Bausachen der Universitäts-Institute Abteilung III A: Assistenten Lektoren Lehraufträge Studentenangelegenheiten Gebührenordnung Wissenschaftliche Hilfskräfte Fakultätsangelegenheiten Geisteswissenschaftliche Instit Abteilung III B: Professoren Professoren-Witwen "Professoren emer. Tierärztliche Institute Privatdozenten Bausachen der Tierärztlichen Institute Abteilung IV: Angestellte Lohnempfänger. Abteilung L: Hochschulinstitute für Leibesübungen Sportangelegenheiten Abteilung V, Rechnungsprüfungsamt Abteilung VI: Lohnbüro Statistik pp. Formularverwaltung Portodienstmarken Inventarverzeichnis. Abteilung VII. bzw. VII B: Dienstwohnungen pp. Grundstücksabgaben pp. Hausverwaltungen Bausachen der Landwirtschaftlichen Abteilung Brennstoffversorgung pp. Lichtbildervorführungen pp. Landwirtschaftliche Institute Geisteswissenschaftliche Institute, soweit nicht bei III A. Zentral-Vormerkungsstelle Vorwort: Archivdirektor Heinz Kossack verzeichnete den Bestand 1961 und erstellte ein umfangreiches Findbuch. Die schon vor längerer Zeit in die Archivsoftware übernommenen Verzeichnungseinheiten wurden 2016/17 kontrolliert, korrigiert und ergänzt. Einige Akteneinheiten (meist Nr. XX/1) wurden vermutlich erst später diesem Bestand zugeordnet - diese Nummern gab es nicht im Findbuch Kossack 1961. Angaben aus dem Findbuch, das Kossack 1961 erstellte (Auszug): Der Bestand des Universitäts-Kurators befand sich teilweise nach Signaturen geordnet verstreut und z. T. mit anderen Beständen vermischt teils im Magazin, teils im Arbeitsraum des Archivars. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten scheinen am Bestand nie vorgenommen worden zu sein. Größere Verluste sind am Bestand nicht zu verzeichnen. Der gesamte Bestand wurde in der Zeit vom Januar 1960 bis Februar 1961 von Heinz Kossack verzeichnet und geordnet. Die Verzeichnung konnte zunächst nur nach dem Bärschen Prinzip erfolgen. Die Ordnung wurde dann beim Bestand des Regierungsbevollmächtigten nach den alten Signaturen hergestellt. Beim Bestand des Verwaltungsdirektors und Kurators konnte die Ordnung nach dem vorliegenden Aktenplan hergestellt werden (Verwaltungsstruktur-Prinzip). Zeitraum bis: 1950 Zeitraum von: 1819 Zitierweise: HU UA, Universitätskurator.01, Nr. XXX. HU UA, UK.01, Nr. XXX. Bestandsgeschichte: Geschichte der Akten und der Registratur: Zunächst konnte festgestellt werden, dass die Registratur nach folgendem System aufgebaut war: a) Regierungsbevollmächtigter, ab 1819, Kuratorium ab 1848, Verwaltungsdirektor 1923 bis 1928 Betreffbildung nach Schlagworten alphabetisch. Es wurden handgeheftete Akten geführt. Das Aktenzeichen wurde gebildet, unter Anwendung des Buchstabens mit Nummer. Beispiel: Litt. A. Nr. 1/ VollII. Aus dieser Zeit war ein Aktenverzeichnis bzw. Repertorium nicht aufzufinden. Erfolgte die Neuanlage einer Akte, wurde der Betreff unter dem entsprechenden Buchstaben unter der folgenden Nummer nachgetragen. Ob eine zentrale Registratur bestand, hat nicht ermittelt werden können, ist jedoch anzunehmen. Anhand eines Aktenübergabeverzeichnisses aus dem Jahr 1848 konnte festgestellt werden, dass der Bestand des Regierungsbevollmächtigten nahezu vollständig erhalten ist. b) Verwaltungsdirektor 1928 - 1936 In Auswirkung der Büroreform ging man 1928 zu Verwendung von Registratur-Ordnern über. Das bisherige Schlagwortsystem wurde gleichzeitig aufgegeben. Es wurde das Ziffernsystem eingeführt. Das Aktenzeichen, das mit dem Geschäftszeichen nunmehr übereinstimmte, bestand aus drei Ziffern. Die Gliederung des Aktenplanes wurde so vorgenommen, dass die Ziffernreihe I 100 - I 199 grundsätzliche Angelegenheiten: Personal-, Versicherungs-, Organisations- und Unterstützungsangelegenheiten beinhalteten. Die Nummern II 200 - II 399 beinhalteten: Kassen- und Rechnungssachen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Rechts- und Prozesssachen, Angelegenheiten der Studentenschaft, Prüfungsangelegenheiten. Die Ziffern III 400 - III 640 beinhalten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten der Fakultäten, Seminare und Institute. Die Ziffern IV 650 - IV 700 enthielten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten des Universitätsklinikums und des zahnärztlichen Instituts. Das so gebildete neue Aktenzeichen lautete z.B.: "VD 126/30" Erschließungszustand, Umfang: Geordnet und vollständig verzeichnet; Umfang: ca. 35 lfm

              Sächsisches Staatsarchiv, 11125 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, Nr. 10270/8 (Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden) · Akt(e) · 1898 - 1909
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • Enthält u. a.: Professor Albert Socin, Sammlung von Liedern aus dem inneren Arabien.- Sachverständigenkonferenz zur Beteiligung an der Bibliographie der Naturwissenschaften, Professor Wislicenus.- Südpolarexpedition, Professoren Chun und Ratzel, Dr. Hans Meyer.- Akademischer Gesangverein Arion.- Akademischer Gesangverein Paulus.- Internationales Statistisches Institut, Professor Hasse.- Förderung der römisch-germanischen Altertumsforschung.- Entwurf zu den Statuten der Deutschen Gesellschaft für die Kunde des Morgenlandes.- Hauptversammlung des Verbandes selbständiger öffentlicher Chemiker Deutschlands 1899 in Wiesbaden, Themen u. a.: Atomgewicht, Beurteilung von Cognac mit chemischer Analyse, Bestimmung von Zucker in zuckerhaltigen Waren, Lebensmitteltäuschung, Wein, analytische Reaktion, Dampfdesinfektion, Bleivergiftung.- Kongress für innere Medizin in Wiesbaden 1900.- Medizinischer Kongress in Paris 1900, Professor His, Liste der deutschen Delegierten.- Professor Socin: Diwan aus Centralarabien.- 5. Internationaler Zoologenkongress 1901 in Berlin.- Permanente Kommission für internationale Erdbebenforschung.- Kongress für Innere Medizin 1901 in Berlin, Karl Hirsch.- Organisation des Erdbebenbeobachtungsdienstes, Professor Credner.- Tuberkulosekongress 1901 in London.- Statistischer Kongress in Budapest 1901.- Internationale Kongresse der Geschichtswissenschaften in Rom.- 20. Kongress für Innere Medizin in Wiesbaden, Ottfried Müller, von Criegern.- Amerikanistenkongress in New York 1902.- Museé Greco - Romain, Hassan Bey Mohsen (Ausgrabungen in Alexandria).- Sieglin-Sammlungen.- Neuentdeckte Prachtkatakombe in Alexandria.- Ausgrabungen in Kairo.- Grab von Kom-esch-Schugafa (Schukâfa), Dr. Botti.- Tempelgebiet des Sarapeions.- Dentistenkongress in Stockholm, Prof. Hesse.- Tuberkulosekongress in Paris.- Südpolarexpedition, Start von den Kerguelen.- Luftelektrische Beobachtungen.- Kurt Philipp, Studien in Paris.- Professor Adolf Fischer in Peking.- Magnetische Landesvermessung in Sachsen, Professor Pattenhausen.- Kurt Hellmuth Köhler, Telegramm, Studien im Archiv des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Paris.- Reise zum Ausbruch des Vesuvs 1906, Reisebericht von Professor Dr. E. Rudolph.- Grundsteinlegung zum Varnaer Aquarium.- Sven Hedin in Indien, Schenkung eines Angstromschen Pyrheliometers zur Erforschung des Zusammenhangs zwischen Monsunregenfällen und Sonnenflecken.- Errichtung einer Zoologischen Station in Dar-es-Salam.- Sammlung von Oligochaeten, Landisopoten, Pteropoden, Salpen und Teraxenier bei der Deutschen Südpolarexpedition.- Gründung eines Instituts zur Erforschung des Pazifischen Ozeans in Honolulu.- Arbeiten Leopold Schumachers. 1898 - 1909, Sächsisches Staatsarchiv description: Enthält u. a.: Professor Albert Socin, Sammlung von Liedern aus dem inneren Arabien.- Sachverständigenkonferenz zur Beteiligung an der Bibliographie der Naturwissenschaften, Professor Wislicenus.- Südpolarexpedition, Professoren Chun und Ratzel, Dr. Hans Meyer.- Akademischer Gesangverein Arion.- Akademischer Gesangverein Paulus.- Internationales Statistisches Institut, Professor Hasse.- Förderung der römisch-germanischen Altertumsforschung.- Entwurf zu den Statuten der Deutschen Gesellschaft für die Kunde des Morgenlandes.- Hauptversammlung des Verbandes selbständiger öffentlicher Chemiker Deutschlands 1899 in Wiesbaden, Themen u. a.: Atomgewicht, Beurteilung von Cognac mit chemischer Analyse, Bestimmung von Zucker in zuckerhaltigen Waren, Lebensmitteltäuschung, Wein, analytische Reaktion, Dampfdesinfektion, Bleivergiftung.- Kongress für innere Medizin in Wiesbaden 1900.- Medizinischer Kongress in Paris 1900, Professor His, Liste der deutschen Delegierten.- Professor Socin: Diwan aus Centralarabien.- 5. Internationaler Zoologenkongress 1901 in Berlin.- Permanente Kommission für internationale Erdbebenforschung.- Kongress für Innere Medizin 1901 in Berlin, Karl Hirsch.- Organisation des Erdbebenbeobachtungsdienstes, Professor Credner.- Tuberkulosekongress 1901 in London.- Statistischer Kongress in Budapest 1901.- Internationale Kongresse der Geschichtswissenschaften in Rom.- 20. Kongress für Innere Medizin in Wiesbaden, Ottfried Müller, von Criegern.- Amerikanistenkongress in New York 1902.- Museé Greco - Romain, Hassan Bey Mohsen (Ausgrabungen in Alexandria).- Sieglin-Sammlungen.- Neuentdeckte Prachtkatakombe in Alexandria.- Ausgrabungen in Kairo.- Grab von Kom-esch-Schugafa (Schukâfa), Dr. Botti.- Tempelgebiet des Sarapeions.- Dentistenkongress in Stockholm, Prof. Hesse.- Tuberkulosekongress in Paris.- Südpolarexpedition, Start von den Kerguelen.- Luftelektrische Beobachtungen.- Kurt Philipp, Studien in Paris.- Professor Adolf Fischer in Peking.- Magnetische Landesvermessung in Sachsen, Professor Pattenhausen.- Kurt Hellmuth Köhler, Telegramm, Studien im Archiv des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten in Paris.- Reise zum Ausbruch des Vesuvs 1906, Reisebericht von Professor Dr. E. Rudolph.- Grundsteinlegung zum Varnaer Aquarium.- Sven Hedin in Indien, Schenkung eines Angstromschen Pyrheliometers zur Erforschung des Zusammenhangs zwischen Monsunregenfällen und Sonnenflecken.- Errichtung einer Zoologischen Station in Dar-es-Salam.- Sammlung von Oligochaeten, Landisopoten, Pteropoden, Salpen und Teraxenier bei der Deutschen Südpolarexpedition.- Gründung eines Instituts zur Erforschung des Pazifischen Ozeans in Honolulu.- Arbeiten Leopold Schumachers.
              Verordnungen
              Sächsisches Staatsarchiv, 20201 Gewerbekammer Leipzig, Nr. 3726 (Benutzung im Staatsarchiv Leipzig) · Akt(e) · 1905 - 1913
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1905 - 1913, Sächsisches Staatsarchiv description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
              Verordnungen
              Sächsisches Staatsarchiv, 20201 Gewerbekammer Leipzig, Nr. 3725 (Benutzung im Staatsarchiv Leipzig) · Akt(e) · 1903 - 1905
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1903 - 1905, Sächsisches Staatsarchiv description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
              Verordnungen
              Sächsisches Staatsarchiv, 20201 Gewerbekammer Leipzig, Nr. 3724 (Benutzung im Staatsarchiv Leipzig) · Akt(e) · 1899 - 1900
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • 1899 - 1900, Sächsisches Staatsarchiv Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. description: Enthält u. a.: Verzeichnis der Firmen in Kiautschou.- Einfuhrartikel nach Shanghai.- Industrielle Gründungen in Südrussland.- Absatzverhältnisse auf Kuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
              Wohlfahrtsamt (Bestand)

              Findmittel: Rep. 800 Akten betr. Jugend- und Wohlfahrtsfürsorge, einige Protokollbücher Institutions/-Personengeschichte: Das städtische Wohlfahrtswesen beginnt mit der Gründung des Armenamtes durch Inkrafttreten der städt. Armenordnung am 1. April 1883. Nach Übertragung der Aufgaben des Gemeindewaisenrates wurde das Armenamt zum 1. Juli 1900 in Waisen- und Armenamt und zum 1. Oktober 1918 in Wohlfahrtsamt umbenannt. Am 3. Juli 1914 wurde das Ortsstatut betr. Errichtung eines Jugendamtes erlassen. Bereits ab 1923 gab es Überlegungen, Wohlfahrtsamt und Jugendamt zusammenzulegen. Zunächst wurde inoffiziell der Name Jugend- und Wohlfahrtsamt benutzt. Durch Magistratsbeschluß vom 5. April 1928 erhielt das vereinigte Wohlfahrts- und Jugendamt die Bezeichnung Fürsorgeamt. Bestandsgeschichte: Der Bestand besteht aus mehreren Provenienzen bedingt durch die o. g. Ämterumstrukturierungen. Der Großteil der Akten kam durch Arch-Zug. 1944/21 in das Stadtarchiv. Weitere Abgaben erfolgten 1990 bzw. 1997. Hinweise zur Benutzung: # 1.794 ist für die Benutzung gesperrt. Unter Bibl. Sign. 98/45 steht ein Readerprinter-Ausdruck zur Verfügung. Abzüge der in der Akte enthaltenen Fotos befinden sich in der Fotosammlung.