Enthält u.a.: Innerparteiliche Streitigkeiten im Gaubereich, Parteiausschlüsse, Ämterenthebungen, Beschwerden gegen die Gauleitung, 1928-1932 Beurlaubung des Gauleiters Emil Holtz im Zusammenhang mit gegen ihn gerichteten Presseangriffen, 1930 Anzeige des Gauleiters Dr. Schlange gegen den SPD-Stadtverordneten Dr. Müller, Potsdam, 1930 Organisation der Gauleitung, Verzeichnis der Kreisleiter, Standarten der SA Brandenburg - Rundschreiben I/1929 der Gauleitung - 1929 Kompetenzkonflikte zwischen der Gauleitung und SA-Dienststellen, 1929 Kritik des Reichstagsabgeordneten Dr. Everling an "Störungen" in der ’nationalen Front’ 1931 Zusammenarbeit mit der Deutschnationalen Volkspartei und dem Stahlhelm aus taktischen Erwägungen, Befürwortung durch den Reichsorganisationsleiter Gregor Strasser, 1931 Antrag des Ortsgruppenleiters von Neubabelsberg auf Gründung eines "Reichsbundes nationalsozialistischer Kolonialfreunde", 1932 Die NS-Jungmädchenschaft als Konkurrentin des Bundes Deutscher Mädel, 1932 Gauleiter Dr. Schlange an Röhm wegen Trennung der SA-Brandenburg von der SA-Berlin, 1932
Gründung
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Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.
Enthält: Inhaltsangabe der Schrift "Unsere Südsee", o.Dat.; "Die Auslandspresse über den Nationalitätenkongreß in Lausanne (vom 27. - 30. Juni)", o.Dat.; Piotr Pawel Kasprzycki: "Die Nationalitätenfrage und der Völkerkrieg", Aug. 1915; Dr. von Glasenapp: "Deutschlands wirtschaftliche und finanzielle Kraft", 1915; Graf J. v. Korwin-Milewski: "Zurück zum Dreikaiserbund", o.Dat. (ca. 1916); Promemoria betr. zwei in den Züricher Neuesten Nachrichten vom 9./10. Feb. erschienene Artikel über eine eventuelle Friedensvermittlung der neutralen Staaten und territoriale Wiederherstellung des Status quo ante bellum, März 1916; Prof. Eduard Meyer: "Denkschrift betr. die deutsche Kriegssituation nach dem Eintritt Amerikas in den Krieg" (Druck), 25. Apr. 1916; Generallandschaftsdirektor Kapp "Die nationalen Kreise und der Reichskanzler", 20. Mai 1916; v. Estorff: "Das deutsche Offizier-Korps in der Zukunft", 1. Aug. 1916; Mitteilungen des "Unabhängigen Ausschusses für einen Deutschen Frieden" (Aufruf), 23. Aug. 1916; Hauptmann Ulrich: "Deutschlands wirtschaftliche Widerstandskraft und Deutschlands Finanzkraft" (Druck), 10. März 1917; Richard Pretzell und Dr. Otto Hellmut Hopfen: Denkschrift betr. Gründung der Neudeutschen Verlags- und Treuhandgesellschaft, Berlin, zur Gesundung des deutschen Pressewesens.- Schilderung der derzeitigen Mißstände in Deutschland, 27. Apr. 1917; "Das Wirtschaftsleben während der Kriegszeit", hrsg. vom Bankhaus Gebr. Arnhold (Druck), 28. Apr. 1917; Denkschrift des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute "Zur Einverleibung der französisch-lothringischen Eisenerzbecken in das Deutsche Reichsgebiet" (Druck), Dez. 1917; "Die staatsrechtliche Stellung des Thronfolgers", hrsg. vom Hauptquartier der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz, Charleville (Druck), 1. Jan. 1918; Aufzeichnung über völkerrechtliche Schutzverträge (übersandt von H. Hatzfeldt mit Schreiben vom 23. März 1918) Wilhelm Hall-Halfen: "Eine für Alle! Umstürzendes Finanzprojekt zur Tilgung der Kriegsschulden" (Druck), März 1918
Zum Bestand: Die Geschichte der Firma Franck reicht von der Gründung der Zichorienfabrik in Vaihingen 1828 bis zum Übergang in die Nestlé Deutschland AG, Frankfurt 1987. Auf eine Beschreibung der Firmengeschichte wurde zugunsten einer im Nachfolgenden angeschlossenen Chronik in tabellarischer Form verzichtet. Die im vorliegenden Findbuch erfassten Akten stammen aus einer Aktenablieferung von 1978. Sie erfolgte anlässlich der Firmation mit der Nestlé Gruppe Deutschland GmbH, Frankfurt (seit 1987 Nestlé Gruppe Deutschland AG) und der Verlegung der Geschäftsleitung der Unifranck Lebensmittelwerke GmbH nach München. 1981 kam es zu einer zweiten Aktenablieferung. Aus dem gleichfalls 1978 abgegebenen und bislang unverzeichneten Bibliotheksschriftgut im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zur Vervollständigung der ungedruckten Firmenchroniken des Bestands PL 5 die gedruckten Firmenchroniken übernommen. Die Gliederung der Akten erfolgte in Anlehnung an den Organisationsplan der Heinrich Franck Söhne Zentralverwaltung von 1919 (PL 5 Bü. 145) sowie die vorgefundenen Altsignaturen. Die anhand des Organisationsplans und der Altsignaturen abzuleitende Registraturordnung, die angelegt war nach Art der hergestellten Produkte, zentraler Anbindung an Ludwigsburg oder Berlin sowie nach dem Ort der Niederlassung, wurde aufgrund der Lückenhaftigkeit der Archivalien (z. T. fehlten Registratursignaturen ganz) sowie wegen des leichteren Zugriffs reduziert auf die Ordnungsmerkmale Sitz und Abteilungszuständigkeit gemäß dem Organisationsplan von 1919. Die hergestellten Produkte als Unterscheidungsmerkmale blieben unberücksichtigt. Zur Geschichte des Firmenarchivs lässt sich nur wenig sagen. Den Zentralen Ludwigsburg und Berlin kam die Hauptbedeutung zu. 1935 wurden die Warenzeichen "aus Sicherheitsgründen" aus den Registraturen in Ludwigsburg und Linz nach Berlin überführt (StAL PL 5 Bü. 145). 1943 bis 1947 erfolgte dann eine großräumige Akten- und Werbemittelüberführung nach Ludwigsburg (StAL PL 5 Bü. 1). Inwieweit und nach welchen Kriterien bis zu den Aktenablieferungen 1978/1981 in das Staatsarchiv Ludwigsburg Kassationen vorgenommen wurden, muss offen bleiben. Dass sie stattgefunden haben, lässt sich anhand der lückenhaften Registratursignaturen schließen. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch Frau Dr. Ruth Kappel im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Wirtschaftsarchivarin vom Oktober bis Dezember 1991. Die Indizierung und Fertigstellung des Findmittels übernahm Dr. Günter Cordes 1992. Verpackt wurde der Bestand von Bruno Wagner. Die Datenerfassung erfolgte durch Hildegard Aufderklamm. Ludwigsburg, Januar 1992 Ruth Kappel Firmenchronik: 1827 Erste Versuche der Zichorienkaffeeherstellung durch Johann Franck, Inhaber eines Konditorei- und Spezereigeschäfts in Vaihingen/Enz 1828 Errichtung der Zichorienfabrik in Vaihingen/Enz durch Johann Heinrich Franck Errichtung von Filialbetrieben zur Herstellung von Zwischenfabrikaten: - 1832 Darre in Steinbach (heute Wernau, Kreis Esslingen) - 1844 Darre in Großgartach (heute Leingarten, Kreis Heilbronn) - 1851 Darre mit Rösterei und Mühle im Rieter Tal bei Enzweihingen (heute Vaihingen, Kreis Ludwigsburg) - 1855 Darre in Meimsheim (heute Brackenheim, Kreis Heilbronn) Spätere Gründungen mit Güterbahnanschluss: - 1855 Darre in Bretten (Baden) - 1880 Darre in Eppingen (Baden) - 1880 Darre in Marbach/Neckar 1867 Tod des Firmengründers Johann Heinrich Franck 1868 Standortverlagerung von Vaihingen nach Ludwigsburg (direkter Bahnanschluß) 1871 Firmation zur Heinrich Franck Söhne OHG, Ludwigsburg Gründung von Zweigniederlassungen: - 1879 Linz/Donau - 1883 Komotau (heute CR) - 1883 Mailand - 1883 Basel - 1887 Bukarest H. F. S. OHG, seit 1924 AG - 1888 Kaschau (heute CR) - 1892 Agram (heute Zagreb) - 1895 Flushing (bei New York) - 1896 Pardubitz (heute CR) - 1909 Nagykanizsa (Ungarn) - 1910 Skawina bei Krakau (heute Polen) - 1911 Mosonszentjanos (Ungarn) Erwerb der Fabriken und Marktanteile konkurrierender deutscher Kaffeemittelhersteller bis 1928: - 1883 Daniel Voelcker in Lahr/Baden (gegr. 1806) - 1897 Gebrüder Wickert in Durlach - 1899 Ch. Kuntze und Söhne GmbH in Halle a.d. Saale - 1899 Krause und Co. in Nordhausen/Harz - 1900 C. Trampler in Lahr/Baden (gegr. 1793) - 1908 Emil Seelig AG in Heilbronn - 1910 Bethge und Jordan in Magdeburg - 1911 F.F. Resag AG in Köpenick - 1911/12 Spartana-Nährsalz GmbH in Dresden - 1914 G.G. Weiss in Stettin (gegr. 1866) - 1916 Pfeiffer und Diller in Horchheim - 1916 August Schmidt in Hamburg - 1917 Hillmann und Kischner in Breslau - 1917 Richard Porath GmbH in Pyritz - 1920 A.F.W. Röpe (Nachf.) in Hamburg - 1926 J.G. Hauswaldt in Magdeburg - 1928 Georg Josef Scheuer in Fürth (gegr. 1812) 1911 Beteiligung der Heinrich Franck Söhne OHG und der Kathreiner-Malzkaffee-Fabriken, München an der Resag AG Berlin-Köpenick 1913 Gründung der Kornfranck GmbH in Neuss Anschluß von Heinrich Franck Söhne an die Internationale Nahrungs- und Genußmittel AG (INGA) in Schaffhausen 1914 Einrichtung der Verkaufsleitung Nord in Berlin Verlegung des Sitzes der neugegründeten Heinrich Franck Söhne GmbH von Halle nach Berlin Umwandlung der Heinrich Franck Söhne OHG Ludwigsburg in eine GmbH 1918 Ende des 1. Weltkriegs In den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie bilden sich eigenständige Franck-Betriebe in Form nationaler Aktiengesellschaften. Gründung der Mitteleuropäischen Landwirtschafts- und Betriebsgesellschaft in Berlin, seit 1928 Großwerther, zur verbesserten Rohstoffversorgung 1920 Gründung der FUNDUS Handelsgesellschaft mbH in Linz unter maßgeblicher Beteiligung von Heinrich Franck und Söhne. FUNDUS nimmt Beraterfunktion gegenüber den Franck-Betrieben der Donaumonarchie ein. 1922 Beitritt der Heinrich Franck Söhne Firmen in Deutschland zur Allgemeinen Nahrungsmittel GmbH (ANGES) in Berlin (nach 1930 Umbenennung in ZIMA Verwaltungs-GmbH, Berlin). Aufgabe der ANGES: Koordination von Beschaffung, Technik, Absatz und Finanzen 1928 Hundertjahrfeier in Ludwigsburg und Halle 1933 Nach der Machtergreifung werden die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft zunehmend eingeschränkt. 1939 Ausbruch des 2. Weltkriegs Zunehmender Rohstoffmangel führt zur Annäherung zwischen Heinrich Franck und Söhne sowie der Konkurrenzfirma Kathreiner. 1943 Beginnende Auslagerung der Berliner Verwaltung nach Ludwigsburg 1944 Fusion von Franck und Kathreiner zur Franck und Kathreiner GmbH, Wien 1945 Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau in den Westzonen in: - Karlsruhe (gegr. von Kathreiner) - Ludwigsburg (gegr. von Franck) - Neuss (gegr. von Franck) - Regensburg (gegr. von Kathreiner) - Uerdingen (gegr. von Kathreiner) Sitz der Geschäftsleitung wird Ludwigsburg. Die österreichischen Werke Linz und Wien werden verselbständigt. 1964 Durch Eintritt in das Feinkostgeschäft ("Thomy’s") Änderung des Firmennamens in Unifranck Lebensmittelwerke GmbH 1965 Franck ist mit über 70 % an der INGA beteiligt. 1970 Umwandlung der INGA in die Interfranck Holding AG, Zürich 1971 Fusion der Interfranck-Holding AG mit der Ursina AG zur Ursina-Franck AG, Bern 1973 Übernahme des Gesellschaftsvermögens der Ursina-Franck AG durch Nestlé Alimentana AG, Vevey (Schweiz) 1976 Bildung der Allgäuer Alpenmilch-Unifranck-Vertriebsgesellschaft mbH (Allfa), München 1978 Übernahme der Mehrheit des Unifranck-Stammkapitals durch die Allgäuer Alpenmilch AG, München 1978 Verlegung der Unifranck-Hauptverwaltung nach München und Zusammenschluss mit der Allgäuer Alpenmilch AG. In Ludwigsburg verblieb bis heute das einzige Werk, das noch an die traditionsreiche Kaffeemittelproduktion der Firmengründung anknüpfen kann. 1987 Fusion der Nestlé Maggi GmbH und der Allgäuer Alpenmilch AG zur Nestlé Deutschland AG. Die Unifranck Lebensmittelwerke GmbH wurden zum Minderaktionär der Nestle Deutschland AG, Frankfurt. Der Konzernverbund umfasst 23 Fabriken in Deutschland. Organisation der Heinrich Franck Söhne Zentralen ab 1919: 010 Geschäftsführung - Landesausschüsse und Beiräte 014 Leitende Person 020 Zentralabteilung für Organisation 024 Organisation, Zentralbüro 030 Zentralabteilung für allgemeine Verwaltung: 031 Geschäftsbuchführung 032 Geld- und Finanzbuchwesen 034 Lieferbuchhaltung 036 Rechtsabteilung 037 Steuerabteilung 040 Zentralabteilung für kaufmännische Fabrikleitung: 041 Guteinkauf 045 Dauerzeugeinkauf 047 Lagerzeugeinkauf 049 Güterdirektion 050 Zentralabteilung für technische Fabrikleitung: 051 Verarbeitung von Gut und Erzeugung 054 Druckereibüro 055 Technisches Zentralbüro 060 Zentralabteilung für Verkauf: 061 Verkaufszentralbüro 070 Zentralabteilung für soziale Verwaltung: 071 Angestelltenwesen 075 Angestellten-Sozialfürsorge und Geldwesen 076 Allgemeines Arbeiterwesen 080 Zentralabteilung für Kontrollwesen: 081 Betriebsbuchführung 082 Kostenberechnung 088 Sorten-Statistik 089 Frachten und Tarifbüro Posteinlauf der Zentrale Zweighäuser Literatur: 100 Jahre Franck 1828-1928, Ludwigsburg/Berlin, 1928. Wolfgang Schneider: Das Unifranck-Werbemittelarchiv in Ludwigsburg, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter, 31/1979, S. 79-83. Die Hauptstadt der Cichoria, Ludwigsburg und die Kaffeemittel-Firma Franck, Katalog zur Ausstellung des Städtischen Museums Ludwigsburg, 1. Dez. 1989 bis 1. Dez. 1990, Ludwigsburg 1979.
Geschichte des Bestandsbildners: 1872 Gründung des Kaiserlichen Statistischen Amtes durch den Reichskanzler mit der Erteilung einer Geschäftsinstruktion, zunächst dem Reichskanzleramt, seit 1879 dem Reichsamt des Innern und seit 1918 mit gleichzeitiger Umbenennung in Statistisches Reichsamt dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt, 1934 Fusion mit dem Preußischen Statistischen Landesamt Aufgabe des Amtes war die Sammlung des Materials für die Reichsstatistik, dessen technische und wissenschaftliche Prüfung, Bearbeitung und Veröffentlichung, gutachterliche Berichterstattung über statistische Fragen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Durch Kriegseinwirkungen und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches hat das Schriftgut des Statistischen Reichsamtes schwere Verluste erlitten. In der Berliner Zentrale in der Neuen Königstraße wurden bei Bombenangriffen im Mai 1945 Teile des statistischen Materials vernichtet, Bei der Sprengung des Gebäudes 1945 gingen die Zentralregistratur vollständig und von der 200 000 Bände umfassenden Bibliothek ca. 10% verloren. In den Jahren 1943/44 waren mehrere Abteilungen bzw. Referate mit ihrem Schriftgut in Ausweichstellen verlegt worden. Von dem Material, welches in den später von sowjetischen Truppen besetzten Gebieten verblieben ist, wurde vieles vernichtet, anderes gelangte an das damalige Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Im April konnte von der Darguner und der Weimarer Außenstelle noch wichtiges Material nach Schwerin gebracht werden, von wo die dortigen Bediensteten des Statistischen Reichsamtes Ende April mit Teilen des in Schwerin befindlichen Schriftgutes nach Hamburg flüchten konnten. In russische Hände fielen in Schwerin das Urmaterial der Industriellen Produktionsstatistik und die Masse der preisstatistischen Dokumente. Die nach Wernigerode ausgelagerten Teile der Steuerstatistik wurden vor dem Rückzug der amerikanischen Truppen nach Derenburg in Hessen transportiert. Die nach Würzburg verbrachten Bestände erlitten durch Bombenschäden Verluste; das übrige Schriftgut blieb erhalten. Nach 1945 wurden die nach den westlichen Besatzungszonen ausgelagerten Bestände und aus der sowjetischen Besatzungszone darin geretteten Überlieferungssplitter an drei Stellen konzentriert: 1. in der britischen Besatzungszone im Statistischen Amt in Hamburg und Minden 2. und der amerikanischen Besatzungszone im Ministerial Collecting Center in Fürstenhagen bei Kassel; von dort wurden größere Teile in die USA gebracht 3. in der französichen Besatzungszone im Amt für Statistik und Wirtschaftsförderung in Baden-Baden. Im Wesentlichen gelangten die damals in die Hände der westlichen Besatzungsmächte gefallenen Unterlagen auf dem Wege über das amerikaische Document Center in Berlin, über das Statistische Bundesamt oder über die USA an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die sukzessive Abgabe von Überlieferungsteilen aus dem Statistischen Reichsamt an das Bundesarchiv hat zu einer stufenweisen Verzeichnung des Bestandes geführt. Die Unterlagen zur Verbrauchssteuerstatistik, die 1952 mit Schriftgutsplittern anderer Abteilungen aus amerikanischer Hand in das Bundesarchiv gelangten, wurden durch ein Findbuch erschlossen. Das 1958 aus Alexandria zurückgegebene Material wurde 1959 provisorisch erschlossen. Nach einer Aktenrückführung aus dem Berliner Document Center im Jahre 1962 und weiteren Splitterabgaben konnte 1968 ein vorläufiger Abschluss der Verzeichnung erreicht werden. Sämtliches ins Bundesarchiv gelangte Schriftgut des Statistischen Reichsamtes wurde durch eine Findkartei erschlossen, wobei Teile des im Findbuch der Verbrauchsstatistik erfassten Materials umsigniert wurden. Die damals im Budnesarchiv vorhandenen Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes wurden in Ergänzung dazu in einer zweiten Kartei erfasst. Später konnten vor allem vom Statistischen Bundesamt noch weitere Unterlagen der Agrarstatistik, der Industriellen Produktionsstatistik bzw. des Reichsamtes für wehrwirtschaftliche Planung und die Sozialstatistik übernommen werden. Aus in das Bundesarchiv gelangten Überlieferungen des Reichsnährstandes und der Reichsstelle für Raumordnung wurden weitere Ausstellerprovenienzen eingegliedert. Ferner übergab das Imperial War Museum in London dem Bundesarchiv noch einschlägiges Schriftgut geringen Umfangs. Im Winter 1975 wurden auch diese Zugänge in den Bestand eingearbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Im Wesentlichen sind folgende Schriftgutgruppen zu nennen, die als Schwerpunkte des Bestandes gelten: - Sozialstatistik - Industrie - Finanz- und Steuerstatistik - Verkehrs- und Transportwesen - Ausland - Geld- und Kreditwesen, Versicherungen Teil 1 (vormals: ZStA 31.02): Organisation und Geschäftsbetrieb 1922-1945 (186); Bevölkerung und Gebiet 1925, 1933-1943 (28); Wirtschaftliche Querschnittsbereiche 1910-1944 (533); Rüstungs- und Kriegswirtschaft 1933-1947 (312); Industrie 1910-1946 (542); Land- und Forstwirtschaft, Fischereiwesen 1913, 1924-1945 (93); Verkehrs- und Transportwesen 1924-1945 (475); Post- und Telegrafenwesen 1913-1944 (12); Handwerk 1895, 1936-1944 (8); Kunst und Kultur 1930-1944 (88); Medizinalwesen und Sport 1928-1945 (72); Sozialwesen 1909-1945 (164); Bildung und Erziehung 1937, 1939-1944 (4); Finanzen und Steuern 1913-1945 (177); Geld- und Kreditwesen, Versicherungen 1876-1946 (223); Justiz- und Kriminalstatistik 1937-1941 (3); Ausland 1904-1944 (640). Teil 2 (vormals: BArch R 24): Dienststellenverwaltung 1923-1945 (16); Handels- und Verkehrsstatistik 1927-1944 (11); Sozialstatistik 1927-1945 (1633); Bevölkerungs- ,Betriebs- und Kulturstatistik 1910-1944 (5); Finanz- und Steuerstatistik 1913-1945 (527); Zusammenfassende Wirtschaftsstatistik 1934-1945 (53); Industrielle Produktionsstatistik 1936-1945 (35); Allgemeine Auslandsstatistik 1927-1945 (107); Statistische Mitteilungen - Memel 1932-1934 (2). Erschließungszustand: Findbuch für Teil 1 (1982) Findbuch für Teil 2 (1975) Zitierweise: BArch, R 3102/...
Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...
- Protokolle der Sitzungen des Senatsausschusses für Ausstellungsangelegenheiten: 15. Dez. 1897 (konstituierende Sitzung; Teilnehmer: Heyden, Koepping, Knaus, Manzel, Otzen, Graf Harrach, Siemering, v. Oettingen): Wahl von Otzen zum Vorsitzenden, Beschluß zur Einladung der gewählten Stellvertreter zu den Sitzungen; Diskussion über die Beteiligung der Akademie an der Konzipierung und Finanzierung der Landeskunstausstellung, über ihr Verhältnis zum Verein Berliner Künstler, über eine Neugestaltung der Großen Berliner Kunstausstellung (Bl. 1f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1898: Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, Otzen, v. Oettingen, Siemering. 23. Febr. 1898: Bericht über die Broschüren von Fechner und Schuch zum Ausstellungswesen; Beschluß: Zusammenfassung der Diskussion unter Einbeziehung der betreffenden Arbeit von Heyden (Bl. 2). 7. Nov. 1898: Ausstellung der Werke des Mitglieds Michetti, Zurücknahme des Antrags von Siemering (Ausstellung von Werken aller Akademiemitglieder), Empfehlung, eine Austellung mit Arbeiten des Architekten Wolff dem Architektenverein anzutragen (Bl. 2f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1899: Otzen, Ende, Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, v. Oettingen, Siemering, v. Tschudi. 30. Jan. 1899: Broschüren von Fechner, Schuch und Heyden; Diskussion über die künftige Gestaltung der Großen Berliner Kunstausstellungen, Frage der Jury; Einrichtung eines Reisefonds zu auswärtigen Ausstellungen für Deputierte der Akademie; Vorschlag: Bildunterschriften statt Ausstellungskatalog; Teilung der Ausstellungssäle und der Jury zwischen Akademie und Verein Berliner Künstler (Bl. 12). 24. Febr. 1899: Befürwortung einer Ausstellung von Werken von Paul Meyerheim, Jan./Febr. 1900, sofern keine Säkularausstellung veranstaltet werde; Frage der Jury [der Großen Berliner Kunstausstellungen] (Bl. 12). 30. Juni 1899: Ausstellung französischer Bilder unter Leitung von Dramard (Präsident der Société des Amis des Arts in Paris) im Okt./Nov. 1899, Begutachtung der Werk-Auswahl durch Koepping (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1900: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Schwechten, Siemering. 14. Nov. 1900 (konstituierende Sitzung): Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Diskussion über verschiedene Anträge für Ausstellungen: Koner, Chodowiecki, Gemäldesammlung des Bankiers König, Kolonialbilder von L. Braun und Petersen; Überlassung von Räumen für eine Ausstellung des Vereins der Freunde künstlerischer Photographie (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1901: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering, Steinhausen, Renvers. 19. Jan. 1901: vertagt (Bl. 14). 23. Jan. 1901: Abfolge der Ausstellungen im Frühjahr (Kronjubiläum, Koner, Verein Berliner Künstlerinnen, Konkurrenzen); Ablehnung einer Ausstellung von Werken der Bildhauerin Guild; Antrag des Kunstvereins Frankfurt/Main auf organisatorischen Zusammenschluß in Ausstellungsfragen; Ablehnung des Antrags von Fechner (Wunsch des kaiserlichen Hofes) auf Veranstaltung einer Porträt-Ausstellung Bismarcks und anderer berühmter Männer des 19. Jahrhunderts (Bl. 14). 13. Nov. 1901: Wiederwahl des Vorsitzenden Friedrichs; Ablehnung von Werkausstellungen von Hermione v. Preuschen, von Gysis, des Porträtmalers Hans Schadow; Gesuch um Aufhebung der ministeriellen Genehmigungspflicht für die Ausstellung von Gemälden aus auswärtigen Sammlungen in der Akademie; Bildung einer Kommission für die Gestaltung künftiger Akademieausstellungen (Ende, Siemering, Kampf, v. Oettingen); zum Antrag der Vereinigung Berliner Architekten auf Umwandlung des Landeskunstausstellungsgebäudes (Bl. 14f.). 16. Dez. 1901: Gestaltung der Spezialausstellungen im künftigen Akademiegebäude, Finanzierungsfragen (Bildung eines eigenen Fonds für die Ausstellungen); Ablehnung von Ausstellungsvorhaben: Vereinigung von Lithographen, Ausstellung des künstlerischen Nachlasses des Architekten August Orth (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1902: Steinhausen, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering. 19. Apr. 1902: Empfehlung zur Überlassung von Räumen für Ausstellungen des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe Berlin und des Zentralkomitees für das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1903: Ende, Calandrelli, Friedrich, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten. 10. Jan. 1903: Konstituierung des Ausschusses für 1902/03 und Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Anfrage von A. v. Keller, München, nach Ausstellungsräumen für die Münchener Secession; zum Vertrag einer Brauereigesellschaft für die Errichtung eines Restaurants auf dem Ausstellungsgrundstück (Bl. 40). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1906: Joachim, Otzen, Frenzel, Janensch, Justi, Kampf, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Raschdorff, Schwechten, Skarbina, Tuaillon, Baumeister Wendt und Lotter. 12. Febr. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Kampf zum Vorsitzenden, von Koepping zum Stellvertreter. Überlegungen zur Ausstellung anläßlich der Eröffnung des neuen Dienstgebäudes am Pariser Platz; Rembrandt-Ausstellung, vorläufige Verschiebung einer Mitgliederausstellung (Bl. 40). 3. März 1906: Debatte über die Eingabe des Leipziger Malers Klamroth an Wilhelm II. zu juryfreien Ausstellungen (Bl. 41f.). 14. März 1906: Beschluß zur Eröffnung des neuen Dienstgebäudes mit einer Ausstellung mit Werken der Mitglieder, Erweiterung des Ausschusses in Vorbereitung der Eröffnungsausstellung; Aufruf an die Mitglieder zur Einsendung von Werken, Empfehlungen für die Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 43f.). 21. Mai 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume; Kosten der Eröffnungsausstellung (Bl. 45). 8. Sept. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden für 1906/07, von Koepping zum Stellvertreter; Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 45). 31. Okt. 1906: Auswahlkriterien für die Objekte der Architekten; Ausstellungsdauer und Katalog (Bl. 45f.). 21. Dez. 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume, Katalog, Pressekonferenz (Bl. 46). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1907: Kampf, Frenzel, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Otzen, Schwechten, Skarbina, Tuaillon. 9. Jan. 1907: Gestaltung der Ausstellungsräume, Einladungskarten (Bl. 47). 6. Febr. 1907: Eintrittsregelung für die Mitglieder des Vereins Berliner Künstler, des Vereins der Künstlerinnen, der Secession und für die Akademiemitglieder, Verkaufsbedingungen (Bl. 47). 27. März 1907: Erstattung der Transportkosten für die Bildhauer, Remunerationen für die Bürobeamten bei Ausstellungen, weitere geplante Ausstellung für den Herbst, dazu Einladung an Nichtmitglieder (u.a. Stuck, Leistikow, Sargent, Lederer, Starck, Hocheder, Bl. 48); 22. Apr. 1907: Vorschläge für die zur Herbstausstellung einzuladenden Nichtmitglieder, u.a. Sargent, Kuehl, Leistikow; Gobelin-Ausstellung der Fa. Gerson; Erweiterung der Ausstellungskommission durch von der Genossenschaft zu wählende Mitglieder, Vorschlag zur Übertragung der Leitung der Akademieausstellungen der Akademie auf die Kommission (Bl. 48f.). 1. Okt. 1907: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Gussow-Ausstellung (Bl. 49). 26. Okt. 1907: Ausstattung der Ausstellungsräume, Anzahl der einzureichenden Arbeiten, Werke L. v. Hofmanns; Entwurf für die Organisation des Ausstellungsausschusses; Kooptierung von Mitgliedern (Hoffmann, Herrmann, Gaul) in den Ausschuß; zur Möglichkeit einer Ausstellung Älterer englischer Kunst aus dem Besitz deutscher Fürstenhäuser (Bl. 50). 11. Nov. 1907: Absagen ausländischer Künstler (Serow, Besnard) zur Ausstellung in der Akademie; Anzahl der einzureichenden Werke Berliner Mitglieder; Katalog, Plakat und Eintrittskarten; Verkäufe; zur geplanten Ausstellung Englischer Kunst (Bl. 50f.). 11. Dez. 1907: Beschluß zur Durchführung einer Ausstellung Englischer Kunst; Aquarell-Ausstellung auf Anregung von Wilhelm II. (Bl. 51f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1908: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Scheurenberg, Schmidt, Schwechten, Skarbina. 16. Jan. 1908: Photogravüren-Ausgabe zur Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung des Werdandibundes (Bl. 52). 4. März 1908: Einnahmen und Ausgaben der Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung Fritz Werner und Louis Jacoby; Marées-Ausstellung auf Anregung von Meier-Graefe; Ausstellung anläßlich des Geburtstages von Wilhelm II. im Jahre 1909 mit Werken Schadows sowie Werken von Mitgliedern; Plan einer Gedächtnisausstellung für die Mitglieder Thumann und Ende (Bl. 53). 17. März 1908: zur Beteiligung an der Brüsseler Weltausstellung 1910; Beschluß: Marées-Ausstellung nicht in der Akademie; zum Gesuch des Verbandes Deutscher Bildhauer auf freien Eintritt; Organisation des Ausstellungsausschusses; Dauerkarten für die Ehefrauen der Mitglieder (Bl. 53f.). 23. Apr. 1908: Ausstellung des künstlerischen Nachlasses von Peter Janssen; Ausstellung Älterer französischer Kunst durch die Deutsch-Französische Gesellschaft; Mitgliederausstellung Jan. 1909; Aquarell-Ausstellung (Bl. 54f.). 14. Aug. 1908: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden; Wahl der zu kooptierenden Genossenschaftsmitglieder; Einladungen an Nichtmitglieder (u.a. Slevogt, Orlik, Looschen, Kuehl) zur Aquarell-Ausstellung; Vorschläge zur Umgestaltung der Ausstellungsräume; Schadow-Ausstellung, Beteiligung von Nichtmitgliedern an der Ausstellung (Bl. 56f.). 10. Okt. 1908: Aquarell-Ausstellung (Bl. 58). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1909: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Manzel, Scheurenberg, Schwechten, Skarbina. 18. Jan. 1909: Gliederung der Schadow-Ausstellung (Bl. 58). 26. Okt. 1909: Wiederwahl der kooptierten Genossenschaftsmitglieder; Beschluß: keine Mitgliederausstellung im Winter 1910/11; Ausstellung Französischer Kunst des 18. Jahrhunderts im Jahre 1910, u.a. Werke aus dem Besitz von Wilhelm II.; Vorschlag von Reisinger: Ausstellung Amerikanischer Kunst; keine Menzel-Gedächtnisausstellung (Bl. 58f.). 8. Dez. 1909: geplante Ausstellungen; Gestaltung der Ausstellungsräume; Anfrage zu Gipsabgüssen nach Pigalles Venus und Merkur; Ausstellung eines Gemäldes von Melchior Lechter im Akademie-Saal (Bl. 59f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: v. Groszheim, Amersdorffer, Frenzel, Gaul, Herrmann, Kampf, Manzel, Scheurenberg, Schwechten. 19. Juli 1910: Zusammensetzung des Ausschusses 1910/11 (Namensliste); Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden; Deutsche Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung in Rio de Janeiro; Ausstellung von Aquarellen und Plänen des Chicagoer Commercial Club in der Akademie auf Anregung von March; Mitgliederausstellung 1911 (Bl. 60f.). 28. Okt. 1910: einzuladende Nichtmitglieder zur Mitgliederausstellung (Namensliste); Kooptierung Frenzels (anstelle von Herrmann) in den Ausschuß (Bl. 61f.). 21. Dez. 1910: Mitgliederausstellung im Winter 1911, vor allem Ausstellungsbedingungen; Ausstellung Ostasiatischer Kunst 1911; Knaus- und Woldemar-Friedrich-Gedächtnisausstellung in Verbindung mit einer Löfftz-Ausstellung; Ausstellung der italienischen Maler Fornara und Breviati (Bl. 62f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: v. Groszheim, Amersdorffer, Dettmann, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Justi, Kampf, Koepping, Manzel, Rüfer, Scheurenberg, Schmidt. 16. Jan. 1911: Besichtigung der Räume der Winterausstellung; Bismarck-Porträt von Knaus; keine Genehmigung zur Ausstellung der Jubiläums-Mappe des Vereins für Originalradierung; Ablehnung des Gesuchs von Eberlein auf Ausstellung eines Werkes; Zustimmung zum Antrag von Justi auf Ausstellung der Neuerwerbungen der Nationalgalerie; Verzicht auf eine Löfftz-Ausstellung, Befürwortung einer Gedächtnisausstellung für Knaus und Friedrich (Bl. 64f.). 7. Nov. 1911 (gemeinsam mit dem Ausschuß für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten): Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Debatte über eine Huldigungsausstellung der Künstlerschaft Berlins für Wilhelm II. (auf Anregung von Manzel); Jubiläums-Medaille (Bl. 68f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1912: Manzel, Amersdorffer, Engel, Kampf, Koepping, Scheurenberg. 9. Dez. 1912: Konstituierung des Ausschusses, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Hertel-Ausstellung; Beschluß: kein Verkauf von Photographien in den Ausstellungen; Ausstellungen über Wallot und O. Lessing; Jubiläumsausstellung: Ablehnung der Ausstellung von Zeichnungen Kallmorgens (Bl. 72f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1913: Manzel, Amersdorffer, Engel, Liebermann, Kayser, Koepping, Scheurenberg. 22. Jan. 1913: Jubiläumsausstellung: Konzeption für die Aussstellung, Renovierung der Ausstellungssäle, zum Gesuch von Hoffmann auf eigenen Raum innerhalb der Ausstellung, zum Opernhaus-Entwurf von March und zur evt. Ausstellung der übrigen Opernhausentwürfe (Bl. 73f.). 21. Okt. 1913: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge: Austellung über Leibl und seinen Kreis, Mitgliederausstellung (Bl. 76). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1914: Manzel, Amersdorffer, Engel, Jacob, Janensch, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Seeling. 17. Febr. 1914: Entwurf von Bestimmungen für die Ausstellungen der Akademie; Vorschlagsliste für die Gäste der nächsten Mitgliederausstellung (u.a. Corinth, Trübner, Kuehl, Sterl, Kolbe, Barlach, Zürcher); Vorschläge für Kollektivausstellungen: Koepping, Anton v. Werner, v. Uhde, v. Bartels; Ablehnung einer Gedächtnisausstellung für Friedrich Martersteig; keine Zustimmung zu einer internationalen Kunstausstellung der Künstlerinnen (Bl. 77). 14. Dez. 1914: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Otto H. Engel zum stellvertretenden Vorsitzenden; Kooptierung von Genossenschaftsmitgliedern; geplante Akademieausstellung (Bl. 78). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1915: Manzel, Amersdorffer, Engel, Hoffmann, Hübner, Jacob, Janensch, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Schwechten, Seeling. 28. Jan. 1915: Vorbereitung einer Anton-v.-Werner-Ausstellung; Mitgliederausstellung (Bl. 79). 15. Febr. 1915: keine Veranstaltung einer v.-Werner-Ausstellung auf Anraten von Wilhelm II.; Vorschläge für die Mitgliederausstellung, Liste einzuladender Gäste, u.a. Corinth, Orlik, Baluschek, Kolbe (Bl. 80f.). 16. Juni 1915: Konstituierung des Ausschusses, Übernahme des Vorsitzes durch Manzel, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Beratung über Vorschläge für den Ankauf von Kunstwerken (Bl. 82). 9. Dez. 1915: Wahl von Major Schweitzer in die Kommission als Vertreter der Armee für die geplante Kriegsbilder-Ausstellung, Beratung über die Bestimmungen für diese Ausstellung (Bl. 82). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1916: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Liebermann. 29. Dez. 1916: Konstituierung des Ausschusses und Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge für Ausstellungen im Jahre 1917: Alfred-Rethel-, Schwarz-Weiß-, Kriegsbilder- und Türkische Ausstellung (Bl. 84). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1917: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Hoffmann, Hübner, Janensch, Kallmorgen, Liebermann, Manzel, Major Schweitzer. 17. Jan. 1917: Empfehlung: Verzicht auf die geplante Schwarz-Weiß-Ausstellung zugunsten einer umfassenden Rethel-Ausstellung (Bl. 84). 7. März 1917: Verschiebung der Rethel-Ausstellung auf einen Zeitpunkt nach Kriegsende; Kooptierung von Schweitzer in den Ausschuß, Zustimmungen zu den Bestimmungen für die Ausstellung Deutscher, Österreichisch-Ungarischer und Bulgarischer Kriegsbilder (Bl. 85). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1919: Manzel, Amersdorffer, Bestelmeyer, Engel, Franck, Geyger, Kampf, Klimsch, Liebermann, Looschen, Makowsky, Starck. 1. Febr. 1919: Beschluß, den Kreis der beteiligten Künstler möglichst weitzufassen, Liste der einzuladenden Gäste (u.a. Hans Purrmann, Emil R. Weiß, Magnus Zeller, Oskar Kokoschka, Max Pechstein, Emil Orlik, Buno Paul, Paul Mebes, Alfred Breslauer, Peter Behrens; Anschriften, Notizen, Bl. 85f.). 14. März 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Liste der einzuladenden Gäste, Ergänzung der Ausstellungskommission, Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, kunstgewerbliche Abteilung nach Absprache mit Bruno Paul, für eine Graphikabteilung evt. unter Beteiligung von Käthe Kollwitz, keine Einladung von Architekten (Bl. 86f.). 2. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Ergänzung der Gästeliste, u.a. Heckel, Kirchner, Franz Marc; Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, Lehmbruck, Dora Hitz, Architektur-Ausstellung, Festlegung von Atelierbesuchen bei den vorgesehenen Gästen zur Auswahl der Kunstwerke (Bl. 87f.). 29. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919, Einladung weiterer Gäste; Vorschlag: Bildnis-Ausstellung im Nov. 1919 (Bl. 88f.). 20. Sept. 1919: zur Überlassung von Ausstellungsräumen an ehemalige Soldaten; Bildnis-Ausstellung; Theaterausstellung (Bl. 89f.). 27. Okt. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. mit Werken Anton Graffs aus dem Besitz der Akademie sowie mit Werken aus dem Besitz von Liebermann (Bl. 90). 3. Nov. 1919: Kooptierung des Direktors der Bildnisabteilung der Nationalgalerie, Mackowsky, in die Ausstellungskommission; Festlegungen zur Bildnis-Ausstellung (Bl. 91). 13. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung (Bl. 91f.). 20. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. Anregung von Liebermann, keine zeitgenössischen Werke auszustellen (Bl. 92f.). 1. Dezember 1919: Festlegung zur Bildnis-Ausstellung: keine zeitgenössischen Künstler, moderne Bildnis-Darstellungen als Bestandteil der Frühjahrsausstellung 1920; neue Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 93). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1920: Manzel, Amersdorffer, Engel, Franck, Geyger, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Lederer, Liebermann, Looschen, Mackowsky, Seeck, Starck, Bräuning; Jessen und Freudenberg vom Verband der Mode-Industriellen. 11. Febr. 1920: Porträt-Ausstellung (Bl. 94). 24. März 1920: Porträt-Ausstellung; Mitgliederausstellung Herbst 1920; Besichtigung der Ausstellungen in Düsseldorf, München und Dresden durch Mitglieder (Bl. 96). 21. Juni 1920: Mitgliederausstellung; Besichtigung verschiedener auswärtiger Ausstellungen; Architektur-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung Frühjahr 1921; Theaterausstellung (Bl. 97f.). 7. Juli 1920: Gäste für die Herbstausstellung (Namensliste); Architektur-Ausstellung im Frühjahr 1921 (Bl. 99f.). 14. Juli 1920: Vorschläge Liebermanns zur Neuorganisation der Ausstellungen in der Akademie (u.a. Jury, Verhältnis zur Moderne); Herbstausstellung, u.a. Festlegung: Mitglieder der Ausstellungskommission als Jury; Architektur-Ausstellung (Bl. 101-103). 21. Juli 1920: Herbstausstellung (Pressenotiz, Programm, Zulassungsbedingungen, Zeitplan; Bl. 104). 15. Sept. 1920: Freistellung von der Luxussteuer bei akademischen Ausstellungen; Einladungen an Künstler zur Beschickung der Herbstausstellung (u.a. Max Beckmann, Heckel, Hofer, Walser); Ausstellung Farbe und Mode des Verbandes der Mode-Industriellen; Anfrage zur Ausstellung von Werken aus dem Nachlaß Max Klingers (Bl. 105f.). 22. Sept. 1920: Zustimmung zur Ausstellung Farbe und Mode, sofern künstlerische Aspekte bestimmend sind; weitere Gäste für die Herbstausstellung, u.a. Schmidt-Rottluff und Partikel (Bl. 107). 7. Okt. 1920: Herbstausstellung, weitere Einladungen, Exposé (Bl. 108f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1921: Liebermann, Amersdorffer, Bestelmeyer, Dettmann, Engel, Gaul, Geyger, Franck, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 7. Jan. 1921: Neukonstituierung des Ausschusses, Ausscheiden von Manzel, Bestelmeyer, Jaeckel, Zuwahl von Gaul, Dettmann, Kollwitz; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Programm; Anregung von Slevogt: Ausstellung von Bühnenbildentwürfen (Bl. 110). 7. Febr. 1921: einzuladende Nichtmitglieder zur Beschickung der Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste, getrennt nach Künstlern, die auf der Herbstausstellung 1920 vertreten waren, und sonstigen Künstlern, u.a. George Grosz, Paul Klee, de Fiori (Bl. 110f.). 14. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. von Zeichnungen Max Klingers; Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Alfred Kubin, Emy Roeder-Garbe); Ausstellung über Architektur in Landschaft und Stadtbild (Bl. 112f.). 30. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Zeichnungen Max Klingers; Mitteilungen zu den Teilnehmern der Ausstellung, Ablehnung der Teilnahme von Heckel; kein Katalog (Bl. 114f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1922: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Hübner, Franck, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 19. Jan. 1922: Wahl von Georg Kolbe (für den verstorbenen August Gaul), Kooptierung von Eichhorst; Frühjahrsausstellung: Programm, Zeitplan, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder, u.a. Christian Rohlfs, Friedrich Ahlers-Hestermann, Karl Albiker, Renée Sintenis; Vorschlag von Liebermann: Gedächtnisausstellung für Gaul (Bl. 115-117). 6. März 1922: Gedächtnisausstellung für Gaul in Zusammenarbeit mit Paul Cassirer, Herbst 1922; Ablehnung eines Antrags von Eberlein auf Ausrichtung einer Kollektivausstellung; Frühjahrsausstellung, weitere Gäste (Bl. 118). 3. Apr. 1922: Frühjahrsausstellung (weitere Teilnehmer, Zeitplan, Katalogherstellung fraglich); Gaul-Gedächtnisausstellung (Bl. 119f.). 21. Dez. 1922: Ablehnung einer Curt-Kroner-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1923: Zeitplan, Zulassungsbedingungen (u.a. Wiederzulassung von freien Einsendungen), Ausstellungsräume, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Rudolf Levy), Programm, Verkaufspreise, Schwierigkeiten bei der Herstellung eines Kataloges, Ausstellungswerbung, u.a. Aufstellung von Fahnenmasten (Bl. 122f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1923: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Slevogt, Starck. 19. Febr. 1923: Wahl von Hofer in die Kommission (anstelle des verstorbenen Looschen); Looschen-Gedächtnisausstellung; Beschickung der Frühjahrsausstellung; Schreiben Kallmorgens; Ausstellung Berliner Kunst in Nürnberg; Akademieausstellung in Dresden (Bl. 124). 5. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Nichtmitglieder, u.a. Munch, Dix und Wilhelm Schmid); Ausstellungen in Nürnberg und Dresden (Bl. 125). 19. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Gäste, u.a. Charlotte Berend-Corinth (Bl. 125f.). 26. März 1923: Frühjahrsausstellung (Flaggenmasten, Teilnehmer; Bl. 126). 9. Apr. 1923: Frühjahrsausstellung (Bl. 127). 26. Juni 1923: Umbau der Bildhauersäle; Ausstellung in Nürnberg; Ausstellung Berliner Kunst in Dresden; Ausstellung italienischer Gemälde des 17. und 18. Jahrhunderts; Schwarz-Weiß-Ausstellung; Ungarische Ausstellung (Bl. 128f.). 28. Aug. 1923: Schwarz-Weiß-Ausstellung, mit Namensliste; Graphik-Ausstellung in Berlin in Verbindung mit Künstlern des Ruhrgebiets (Bl. 131f.). 14. Dez. 1923: Arbeiten Kruses in der Frühjahrsausstellung (Bl. 132). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1924: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kolbe, Kollwitz, Lederer, Pechstein, Starck. 10. Jan. 1924: Frühjahrsausstellung: Zulassung von freien Einsendungen, Liste der einzuladenden Nichtmitglieder (Bl. 133f.). 8. Febr. 1924: Frühjahrsausstellung: räumliche Verteilung der Kollektivausstellungen, zu verschiedenen Teilnehmern (Bl. 136). 9. Apr. 1924: Frühjahrsausstellung: zu verschiedenen Teilnehmern, evt. Verzicht auf Katalogherstellung (Bl. 136). 27. Juni 1924: Schwarz-Weiß-Ausstellung im Herbst 1924, innerhalb dieser Ausstellung eine Abteilung mit Vertretern der modernen Architektur (u.a. Poelzig, Behrens, Mendelsohn, Mies van der Rohe, Luckhardt), Einbeziehung von Aquarellen in die Schwarz-Weiß-Ausstellung, Kollektivausstellungen u.a. von Dix, Walser, Albiker, Munch, Zille; Namensliste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 137f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1925: Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Liebermann, Paul, Poelzig, Seeck, Slevogt, Starck, Schüler. 12. Jan. 1925: Ausstellung Italienischer Kunst; Frühjahrsausstellung, Liste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 139f.). 13. Febr. 1925: Ausstellungen Italienischer Kunst und Amerikanischer Architektur, Christian-Bernhard-Rode-Ausstellung; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Hofer: Einladung der Novembergruppe (Bl. 141f.). 6. März 1925: Frühjahrsausstellung, u.a. Beteiligung der Münchener Neuen Secession, Einladung der Mitglieder der Berliner Secession Hans Gerson und Josef Oppenheimer; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Vorbereitung der Thoma-Ausstellung (Bl. 143). 7. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung, Zusammenarbeit mit der Witwe Corinths; Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Namensliste einzuladender Gäste; Absage der Goudstikker-Ausstellung; Gruppenausstellung österreichischer Künstler; Kollektion Münchener Künstler; Schwedische Ausstellung (Bl. 144f.). 24. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Ausstellung Amerikanischer Architektur; Schwedische Ausstellung (Bl. 146f.). 15. Dez. 1925: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst, Anregung und Materialzusammenstellung von Schüler (Bl. 148f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1926: Liebermann, Amersdorffer, Bertling, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, E. Hancke, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Poelzig, Schüler, Seeck, Starck, Wach. 4. Jan. 1926: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst: Rahmenprogramm, Bildung eines Arbeitsausschusses, Gestaltung des Kataloges (Bl. 150). 5. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Liebermann, eine Kollektion von Meisterwerken älterer Malerei innerhalb der Ausstellung vorzustellen; Corinth-Ausstellung; Ausstellung von Entwürfen für das Kölner Hochhaus-Projekt; Picasso-Ausstellung in der Nationalgalerie (Bl. 151f.). 12. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler (Bl. 153f.). 23. März 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. zur Kollektion von Meisterwerken der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Bl. 155f.). 23. Juli 1926: Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler; Beschluß: Berichterstattung an die Mitglieder über die Ergebnisse der Ausstellungen; zur Ausstellung von Wrages Dante-Holzschnitten (Bl. 157f.). 1. Nov. 1926: zur Ausstellung von Thoma-Graphik; Ablehnung einer Ausstellung holländischer Graphik; Schwarz-Weiß-Ausstellung (Bl. 159f.). 11. Dez. 1926: Liebermann-Ausstellung, Ölgemälde und Skizzen, Liste der vorgeschlagenen Werke (Bl. 161). 17. Dez. 1926: Zustimmung zur Liste der Werke für die Liebermann-Ausstellung (Bl. 162). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1927: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hancke, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Starck, Feilchenfeldt, Krecker, Schomann. 6. Jan. 1927: Thoma-Graphik-Ausstellung (Bl. 163). 27. Jan. 1927: Frühjahrsausstellung, Namenslisten juryfrei und nichtjuryfrei einzuladender Künstler, weitere Einladungen, u.a. L. Ury, Nolde (Bl. 163-165). 11. März 1927: Vorbereitung der Liebermann-Ausstellung, Schwierigkeiten mit Leihgebern; Frühjahrsausstellung (Bl. 166f.). 2. Apr. 1927: zur Aufnahme von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons in die Ausstellung (Bl. 168). 7. Apr. 1927: Ablehnung der Ausstellung von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons (Bl. 169). 16. Mai 1927: Liebermann-Ausstellung; Ehrungen zu Liebermanns 80. Geburtstag, Ausstellungen von Pastellen Liebermanns durch Bruno Cassirer, von Zeichnungen und Graphiken Liebermanns durch Paul Cassirer (Bl. 170f.). 8. Juli 1927: Renovierung der Ausstellungsräume, Festlegung der zu verwendenden Materialien und Farben, Grundrißskizze für die Verlegung der Türen (Bl. 172). 27. Juli 1927: Herbstausstellung, u.a. Einbeziehung einer Kollektivausstellung von Käthe Kollwitz, Debatte mit Liebermann um die Einladung von Nolde, Namensliste einzuladender Gäste; bauliche Veränderungen: Verlegung der Türen in den Ausstellungssälen (Bl. 173-176). 23. Aug. 1927: Renovierung der Ausstellungssäle; Änderung der Zulassungsbedingungen zu Ausstellungen: künftig nur noch Unterscheidung zwischen Akademiemitgliedern und Gästen, Verzicht auf die Bezeichnung juryfrei, Korrespondenz zur Ablehnung von Vogels Porträt von Simons; Herbstausstellung, verschiedene Anträge auf Veranstaltung von Kollektivausstellungen, Ergänzung der Gästeliste, u.a. Schrimpf (Bl. 177f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1928: Liebermann, Amersdorffer, Bruno Cassirer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Solmssen, Jung. 11. Jan. 1928: Korrespondenz zur Ablehnung von H. Vogels Porträt von Simons; Kooptierung von Georg Kolbe in die Kommission; Österreichische Graphik-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschläge für Kollektivausstellungen von Hagemeister, Zille, Einbeziehung von Wettbewerbsarbeiten um den Staatspreis, zur Stiftung von Preisen für Maler und Bildhauer auf der Akademieausstellung, Namensliste der einzuladenden Gäste (Bl. 179-181). 8. Febr. 1928: Schönleber-Ausstellung; Albrecht-Dürer-Ausstellung; Frühjahrsausstellung; Ablehnung der Mitarbeit in der Kommission durch Kolbe (Bl. 182f.). 5. März 1928: Frühjahrsausstellung, u.a. Bewilligung von Staatspreisen für die Ausstellung, Verleihung von Medaillen; Ausstellung schwedischer Malerei des 18. Jahrhunderts; Meurer-Ausstellung; Förderung der Akademieausstellungen durch einen finanzkräftigen Freundeskreis, Stiftung von Preisen für die Ausstellungen von privater Seite (Bl. 184f.). 30. Apr. 1928: Beratung über die Teilnehmer an der Frühjahrsausstellung, Bericht über die gestifteten Preise; Debatte zur Überlassung von Akademie-Räumen für eine Ausstellung bayerischer Kunst durch die Münchener Secession (Bl. 186f.). 23. Mai 1928: Vorschläge für Preisträger privater Stiftungen in der Frühjahrsausstellung (George Grosz, Erich Waske, Alfred Partikel, Otto Freytag, Hans Joachim Lau, Max Neumann, Ernst Wilhelm Nay); Gründung einer Gesellschaft zur Förderung der Kunst auf Anregung von Max Liebermann (Bl. 188f.). 19. Juli 1928: Kooptierung von Bruno Cassirer in die Ausstellungskommission; Slevogt-Ausstellung (Bl. 190f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1929: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Direktor Drescher, Kommerzienrat Gugenheim. 30. Jan. 1929: Ausstellung Chinesischer Kunst; Leibl- und Knaus-Ausstellung; Kollektivausstellungen im Rahmen der Frühjahrsausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Poelzig-Ausstellung (Bl. 192-194). 3. Apr. 1929: Leibl-Ausstellung, Festlegung; Poelzig-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, Liste weiterer einzuladender Gäste; Ausstellung der Staatlichen Sammlung für deutsche Volkskunde in der Akademie; Knaus-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1930; Schmutzer-Ausstellung; Aufstellung von Flaggenmasten vor der Akademie (Bl. 196-198). 3. Mai 1929: Frühjahrsausstellung; Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 199f.). 28. Juni 1929: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (E. L. Kirchner und Xaver Fuhr, Erich Geiseler und Richard Martin Werner; Bl. 201f.). 2. Aug. 1929: Ludwig-Knaus-Gedächtnisausstellung; Graf-Kalckreuth-Ausstellung; Poelzig-Ausstellung; Rembrandt-Ausstellung; Staatspreis-Ausstellung; Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste (Bl. 203f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1930: Liebermann, Amersdorffer, Breslauer, Eichhorst, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Seeck, Starck. 10. Jan. 1930: Frühjahrsausstellung 1930, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Anträge auf Kollektivausstellungen, u.a. Klimsch, Ludwig Cauer; Ausstellung von Aquarellen Philipp Francks; Ausstellung von Pechsteins Glasgemälden für eine von Tessenow gebaute Badeanstalt; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Ausstellung von Graphik Sechés (Bl. 205-210). 21. März 1930: Frühjahrsausstellung; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Daumier-Ausstellung; Ausstellung zu Orlik und seiner Schule; Beteiligung der Akademie an der Ausstellung Altes Berlin. Fundamente der Weltstadt; Poelzig-Ausstellung; Ausstellung moderner japanischer Malerei 1931; internationale Ausstellung des Carnegie-Institutes; Goethe-Ausstellung (Sammlung Kippenberg, Leipzig; Bl. 211-213). 11. Nov. 1930: Debatte über den Vorschlag zur Veranstaltung einer Architektur-Ausstellung 1931; Debatte über die zur Frühjahrsausstellung 1931 einzuladen-den Künstler, u.a. Munch, Hofer, Kolbe, Belling; Aussprache mit dem Kunsthändler Flechtheim (Bl. 214-216). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1931: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Slevogt, Starck. 20. Febr. 1931: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Kollektivausstellungen, u.a. Emil-Orlik-Ausstellung, Poelzig-Ausstellung; Architektur-Ausstellung; Deutsch-Dänische Ausstellung; Frank-Lloyd-Wright-Ausstellung; Erna-Frank-Gedächtnisausstellung (Bl. 217-221). 11. März 1931: Frühjahrsausstellung, Kollektivausstellungen, Namensliste einzuladender Gäste, u.a. Marcks (Bl. 222-224). 18. Apr. 1931: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (Meyboden, Wieschebrink, Peiffer Watenphul, Schade und Jenny Wiegmann Mucchi (Bl. 225). 24. Juli 1931: Herbstausstellung, Namenslisten einzuladender Gäste (Bl. 226-228). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1932: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Starck. 15. Juni 1932: Herbstausstellung, u.a. Kollektivausstellung Ulrich Hübner, Namensliste einzuladender Gäste; Ablehnung des Antrags auf Veranstaltung einer Ausstellung modernen Schulzeichenunterrichts in der Akademie (Bl. 229-233). 5. Sept. 1932: Herbstausstellung, Hübner-Kollektivausstellung, Eröffnungsansprache von Liebermann, Festlegung der Eintrittspreise; Titel der Frühjahrsausstellung (Bl. 234-236). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1933: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Klimsch, Kollwitz (bis 9. Febr. 1933), Kraus, Pechstein, Starck. 9. Febr. 1933: Frühjahrs- und Herbstausstellung, u.a. Slevogt-Gedächtnisausstellung, Namensliste einzuladender Gäste für die Frühjahrsausstellung (Bl. 237-240). 27. März 1933: Frühjahrsausstellung, Festlegung: Ausschluß jüdischer Künstler von der Ausstellung, Mitteilung an Büttner, Großmann, Levy, Meidner, Tappert, Wollheim, Josef Steiner, Jankel Adler, Klee, Schroetter, Feibusch, Radziwill, Isenstein, Moissej Kogan, Sopher, von einer Einsendung ihrer Werke abzusehen; keine Ausstellungen von Arbeiten des Architekten Kreis und von Landschaftsskizzen Steinhausens (Bl. 241f.). 24. Apr. 1933: Rücktritt von Philipp Franck als Vorsitzender der Ausstellungskommission und als Vorsitzender der Abteilung für die bildenden Künste; Kooptierung weiterer Kommissionsmitglieder anstelle von Franck, Hübner und Kollwitz); Frühjahrsausstellung (Bl. 243). 4. Mai 1933: Anfrage nach arischer Abkunft bei Einsendern zur Frühjahrsausstellung (Bl. 244). 8. Aug. 1933: Ausstellung von Kartons von Peter v. Cornelius anstelle der Herbstausstellung (Bl. 245). Enth. u.a.: Bestimmungen für die ständigen Ausschüsse der Königlichen Akademie der Künste, Verzeichnis der Mitglieder 1910/11 (Bl. 23f., 29f.), 1911/12 (Bl. 32f.,36f., 66f.), 1912/13 (Bl. 70f., 75), 1913/14, 1915/16 (Bl. 16-18), 1916/17 (Bl. 83), 1920 (Bl. 95). Bestimmungen für die Ausstellung der Akademie der Künste, jeweils im Frühjahr 1923, 1924, 1928, 1929, 1930, 1931 (Bl. 121, 135, 183, 195, 210, 221); Programm für die Schwarz-Weiß-Ausstellung der Akademie der Künste zu Berlin 1923, 1927, 1931, 1932 (Bl. 130, 176, 228, 233). Grundrißskizze der Ausstellungssäle 3 bis 7 der Akademie, 1927 (Bl. 172). Enth. auch: Schreiben von Schadow an Minister v. Altenstein, 9. Juni 1832 (Abschrift), zur Einrichtung einer Abteilung für musikalische Komposition (Bl. 4-11). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Auszeichnungen: Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: Kampf, v. Groszheim, Amersdorffer, Friedrich, Gernsheim, H. Herrmann, Humperdinck, Janensch, Kayser, Mohn, Skarbina. 25. Febr. 1910: Beratung über die Verleihung des Professorentitels an Feddersen, Jessen, W. Kuhnert, des Professoren- bzw. Baurat-Titels an den Architekten Schaedler; Erlaß vom 7. Dez. 1909 (Bl. 19). 26. Apr. 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Klein-Chevalier, Befürwortung für Carl Ludwig Jessen (Bl. 20). 23. Mai 1910: Befürwortung der Verleihung des Professorentitels des Königs von Württemberg an den Bildhauer Bredow (Bl. 21). 1. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Albert Manthe (Bl. 21). 29. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an die Berliner Maler Willi Döring und Mattschaß (Bl. 22). 28. Okt. 1910: Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl des Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an Adolf Hering, Beratung über eine Auszeichnung für Georg Noack, Berlin, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Hugo Ulbrich sowie den Architekten Paul Mebes (Berlin); Vertagung der Beratung über einen Vorschlag für einen Ritter des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste als Nachfolger für den Musiker Auguste Gevaert (Bl. 25-27). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: Kampf, Amersdorffer, Janensch, Kiesel, Manzel, Schwechten. 10. Mai 1911: Verleihung des königlich sächsischen Professorentitels an den Maler Woldemar v. Reichenbach, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Langer sowie an die Bildhauer Nikolaus Friedrich und Rusche (Bl. 28f.). 20. Sept. 1911: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Manzel zum Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Menter und Richter, Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Jüttner, keine Entscheidung für den Architekten Laur (Bl. 34). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Wahlen: 19. Okt. 1910 (v. Groszheim, Amersdorffer, Janensch, Scheurenberg, Schwechten): Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Scheurenberg zum Vorsitzenden; Vorschläge für die Wahlen der acht Mitglieder und drei Stellvertreter für die Landeskunstkommission; Nachfolger für die verstorbenen Mitglieder Skarbina und Friedrich in den Ausschüssen für allgemeine Angelegenheiten und akademische Ausstellungen (Bl. 31, 35). 8. Juli 1911 (Scheurenberg, Janensch, Koepping, G. Koch, Kampf): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1911/12 (Bl. 35). 10. Juni 1912 (Kampf, Janensch): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1912/13 (Bl. 38). 27. Juni 1913 (Manzel, Meyerheim, Schaper, Rüfer, Amersdorffer): Vorschläge für Neuwahlen für die ständigen Fachausschüsse (Bl. 39).
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in
Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.
Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...
Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...
Enthält u.a.: Emil Funcke. - Direktor H. Roscher. - von Dieterich. - Oberingenieur Müller. - T. Dehne. - Dr. Bunte. - Herm. Eich. - Hausmeister G. Polter. - Oberingenieur G. Faehndrich. - Friedrich Geier. - Prokurist Wilhelm Klebe. - Moritz Niemann. - Heinrich Tusche. - Ludwig Kirchhoff. - Ludwig Sasse. - Friedrich Teupe. - Wilhelm Bachmann. - Blümcke. - Böhm. - G. Martini. - Michaelis. - Chefkonstrukteur Reister. - Rich. Gehardt. - Spangenberg. - Prof. Stein. - Architekt C. Pertz. - Graf Zeppelin. - Oberingenieur Schäfer. - Civilingenieur Windeck. - Prof. F. Klein. - Wasserbauinspektor Schümann. - von Kracht. - Bildhauer Hüllweck, Dessau. - Bildhauer Starck, Berlin. - Baurat Teichmüller. - Hofconditor P. Andres. - Dr. J. Bueb. - Prof. Slaby. - Prof. Riedler. - Direktor Kuckuk. - Pintsch. - Prof. Gussow. - Syndikus Dr. Hermann Müller. - Direktor Carl Hasselblatt, Odessa. - Architekt Cuno Pohlig. - Oberbürgermeister Ebeling. - Dr. A. Bantlin. - Herosè. - Generaldirektor Blum. - Direktor Alberti. - Oberingenieur August Müller. - Ceasar Wollheim. - Oberingenieur A. Kemper. - Dr. Stein. - Luckhardt. - Pillet. - Roesicke. Enthält auch: Vorgänge zu betriebsinternen Geschäftsabläufen. - Dienstjubiläen der Dessauer Beamten. - Gründung eines Casinos und eines Casinovereins. - Informationen zu Vorgängen in Russland und den dortigen Lebensverhältnissen einschl. Geschäftskontakte. - Private Grundstücksangelegenheiten der Villa in Dessau. - Anmerkungen zu beigefügten Presseartikeln über Landwirtschaft in tropischen Ländern (Kolonialgesellschaft). - Kritik von Oechelhaeuser an Schäfers Aufsatz über die Einrichtung von Gasautomaten in Deutschland und England. - Errichtung von Gaswerken in Hagen, Königshütte, Kattowitz, Niederau, Großkreis Berlin, Zerbst u.a. . - Exkursion des Berliner Bezirksvereins (u.a. Werft Sachsenberg und BAMAG II). - Reisebericht von Schäfer aus England. - Auflistung über Aufsätze von Schäfer. - Vortrag: Über die Benutzung der Fabrikbäder durch die Arbeiter von Klebe. - Der Verein der Anhaltischen Arbeitgeber (fol. 419) - Seine Entstehung, Begründung und bisherige Tätigkeit (erklärtes Ziel u.a. Jugendfürsorge, Wohlfahrtseinrichtungen) . - Lohnfragen, Tarifreform. - Bericht über die Möglichkeit der Ausdehnung des Beleuchtungsgebietes der DCGG in der Umgegend von Berlin. - Bericht über die Gas-Verhältnisse in Budapest von Dr. Bueb. - Bericht von Dr. Bueb über den Verlauf seines ungarischen Jagdaufenthaltes (fol. 604 ff.). - Streikbewegung in Polen (um Warschau) und Situation in Russland. - Oechelhaeuser´s Anteile an der Moliwe-Pflanzungsgesellschaft. - Anstellung eines zukünftigen Verwalters für die Kakaoplantage im Kamerun. - Berichte des bisherigen Plantagenleiters Hoffman an die "Leipziger Neueste Nachrichten". - Aktiengeschäfte. - Logenangelegenheiten.
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L
- Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...
- Signatur des Bestandes: XM - Bezeichnung des Bestandes: Münzen, Medaillen, Marken - Umfang des Bestandes: über 1.900 Nummern - Findmittel: Findbuch - Beschreibung des Bestandes (wesentliche Inhalte mit Angabe der Laufzeit): 1. Münzen 1.1. Deutschland (um 1180 – 1950) 1.2. Andere Emittenten (um 20 v. Chr. – 1948) 2. Medaillen 2.1. Hof (1817 – 1998) 2.2. Andere (1530 – 1983) 3. Marken 3.1. Hof (um 1870 - um 1995) 3.2. Andere (um 1800 – 2003) Titelaufnahme: 1. - Münzen: Nominal (Wertangabe) und Emittent - Medaillen: Medaillenart - Marken: Emittent 2. Vorderseite: Abbildung, Inschrift 3. Rückseite: Abbildung, Inschrift 4. Rand: Inschrift 5. Herkunft (Geschenk, Leihgabe, Künstler, Prägestätte, Fundort, Teil eines Münzschatzes) 6. Bemerkungen: Material, Form (falls nicht rund), Durchmesser, Zustand Begriffsfestlegungen: Im Sinne dieses Findbuches sind: - Münzen: werthaltige Ausprägungen von Geld, d.h. typischerweise in einem Gebiet bei verschiedenen Stellen und zu beliebigen Zwecken einlösbare Kleingegenstände, die auf nicht absehbare Dauer ohne Verlust ihres Wertes aufbewahrt werden können; in Unterscheidung zu Banknoten und anderen Formen von Geld sind Münzen klein, oft rund und aus Metallen hergestellt (Ausnahmen: eckige Münzen; Münzen aus Porzellan oder Papier); trotz seiner eingeschränkten Geldfunktionen (zeitliche und örtliche Begrenzung der Gültigkeit) wird das Notgeld aus den Jahren 1917-1923 hier zu den Münzen gerechnet. - Medaillen: formal münzähnliche Stücke, die primär ehrenden oder propagandistischen Charakter haben und keine Geldfunktionen (Thesaurierung, Wertmessung, Austauschbarkeit) aufweisen. Erinnerungsmedaillen: herausgegeben zur späteren Erinnerung an ein zum Zeitpunkt der Herausgabe stattfindendes Ereignis (spezielle Formen: Tauf-, Weihnachts-, Glückwunsch-, Teilnahmemedaillen), Gedenkmedaillen: herausgegeben zum Gedenken an ein früheres Ereignis oder eine verstorbene Person, Ehrenmedaillen (auch: Verdienstmedaillen): herausgegeben zur Dokumentation der Ehrung einer lebenden Person durch eine öffentliche Stelle (ähnlich einem Orden), Spottmedaillen, Scherzmedaillen: herausgegeben, um ein Ereignis, eine Person oder eine Idee lächerlich zu machen, Werbemedaillen: herausgegeben von Unternehmen oder Betrieben zur Kundenwerbung. - Marken: Gebührenmarken (auch: Rabattmarken), d.h. werthaltige, münzähnliche Stücke, die nur bei einer einzigen Institution oder Stelle zu einem bestimmten Zweck eingelöst werden können; hier auch: Spielgeld u.ä. Folgende Nummern wurden noch nicht vergeben: 2151-2194, ab 2199. - Angaben zur Bestandsgeschichte (mit Literaturhinweisen): Sammlungen des Stadtarchivs und des Museums Bayerisches Vogtland, teils von privaten Sammlern als Geschenk oder Leihgabe erhalten, teils von der Stadtverwaltung übernommen. Eine systematische Sammeltätigkeit übten die Stadt Hof oder ihr Museum (im Unterschied zu manchen anderen Kommunen, etwa in der Zeit des Notgeldes 1914-1923) nicht aus. Ankäufe von Münzen oder Medaillen sind mit der Ausnahme eines Münzfundes vom Vogelherd 1966 nicht nachweisbar. Einige Stücke kamen in die Sammlung im Zusammenhang mit der Gründung des Museums, andere als Gegenleistung für Hofer Notgeld, welches die Stadt Hof anderen Kommunen schickte. Die Hofer Medaillen der 1980er und 1990er Jahre sind Belegstücke, weil das Stadtarchiv die Bildvorlagen und Texte zu deren Gestaltung lieferte, oder Übernahmen aus der Verwaltung (z.B. im Falle der Landesgartenschau 1994, bei deren Liquidation die Stadt Hof die noch vorhandenen Vermögenswerte übernahm). In vielen Fällen ist der Provenienzzusammenhang nicht mehr rekonstruierbar. Angaben zu Münzfunden: Im Bestand befinden sich Münzen aus mehreren Münzfunden: Eine Münze wurde 1952 in der Hospitalkirche in Hof gefunden (XM 1803). Ein Münzfund erfolgte 1966 auf dem Grundstück Drosselsteig 10 im Hofer Stadtteil Vogelherd. Die 115 Münzen wurden für das städtische Museum angekauft. Es sind aber nur Teile davon im Bestand vorhanden. Der Verbleib der übrigen Münzen ist unbekannt. Vgl. die der Einleitung angehängte Liste (nur im ausgedruckten Findbuch). Der dritte Münzfund sind die Münzen, die 1987 bei den Grabungen am ehemaligen Klarissenkloster in Hof gefunden wurden. Das Landesamt für Denkmalpflege in Schloss Seehof (Memmelsdorf bei Bamberg) stellte sie dem Museum leihweise zur Verfügung. Es handelt sich um die Bestellnummern 554 und 1807-1809. Weitere Münzen befinden sich in dem Akt des Stadtarchivs Hof A 113/181: 3 stark verwitterte Münzen beim Schreiben der Prägeanstalt C. Balmberger, Nürnberg, vom 14.11.1919, 1 stark verwitterte Münze beim Schreiben der Prägeanstalt C. Balmberger, Nürnberg, vom 6.9.1920, 7 Münzen auf einer Pappleiste beim Schreiben der Prägeanstalt L. Chr. Lauer, Nürnberg, vom 6.9.1920: 5 Pfennig, Kreis Dieburg, 1918, 10 Pfennig, Stadt Rudolstadt, 1918, 5 Pfennig, Kreis Heppenheim, o. Dat., 10 Pfennig, Stadt Überlingen, 1917, 10 Pfennig, Kreis Heppenheim, 1918, 25 Pfennig, Rupertiwinkel, 1918, 50 Pfennig, Kreis Lauterbach, o. Dat. Lit.: Allgemeine Geld- und Münzgeschichte/Lexika A. Luschin von Ebengreuth, Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 2. 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Jahrhundert, wiederholte Auflagen (in der Stadtbücherei Hof einsehbar) Friedrich Freiherr von Schrötter, Brandenburg-Fränkisches Münzwesen, Teil II: das Münzwesen der hohenzollernschen Burggrafen von Nürnberg und der Markgrafen von Brandenburg in Franken 1515-1603, Halle 1929 (Stadtarchiv Hof, 4° A ohne Signatur) Kurt Jaeger, Die neueren Münzprägungen der deutschen Staaten vor Einführung der Reichswährung, 5. Heft: Königreich Bayern 1806-1871 mit Großherzogtum Berg und Würzburg, Basel 1957 (Stadtarchiv Hof, 8° A 139) Hans Meyer, Das deutsche Notgeld. Private Notmünzen 1915-1923, Heft 8, Berlin 1971 (zu XM 216) Peter Menzel, Deutsche Notmünzen und sonstige Geldersatzmarken 1840-1990, 2 Bände, Gütersloh 1993 Gerhard Greim, Wipper und Kipper in Hof, in: Kulturwarte, 1969, S. 158f (Münzstätte Hof 1620-22) Hans Seiffert, Münzelend – Inflation – Notgeld, in: Kulturwarte, 1968, S. 178-184 (Kipper- und Wipperzeit 1620-23, Notgeld 1914-24 in der Hofer Region) Heinz Henschel, Als Münchberg Stadtnotgeld ausgab, in: Kulturwarte, 1968, S. 187-192 (Münchberger Notgeld 1917-1924) Maximilian Ritz, Serie zum Notgeld 1917-1924 in Hof und Umgegend, in: Kulturwarte: Offizielle Notmünzen der Stadt Hof, 1971, S. 251-253 Das Hofer Papiernotgeld, 1972, S. 32-34 Das Hofer Notgeld – Die Großgeldscheine, 1972, S. 141-143 Papiernotgeld 1922: Hof ist besser als sein Ruf, 1972, S. 204-205 Hofer Inflationsscheine (1. Teil): „Jeder ist nun Millionär“, 1974, S. 145-146 Hofer Inflationsscheine mit Überdruck (2. Teil): Ein Dollar für eine Billion Papiermark, 1975, S. 16-17 Hans Hofner, Die Münzenfunde im Stadt- und Landkreis Hof, in: Kulturwarte, 1959/60, S. 83-87 Stadtarchiv Hof, A 113/134, 113/181, 113/221 (Hofer Notgeld 1916-1923) Stadtarchiv Hof, A 4390 (Münzfunde in Hof 1952-1978) Medaillen Dieter Fischer/Hermann Maué, Die Medaillen der Hohenzollern in Franken (Wissenschaftliche Beibände zum Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, 15), Nürnberg 2000 (Stadtarchiv Hof, 4° A, ohne Nr.) Stadtarchiv Hof, A 202 (Verleihung der Verdienstmedaille des Bayerischen Industriellenverbandes 1906-1935 an 25jährige und 40 jährige Dienstjubilare in bayerischen Industriebetrieben; die Medaille selbst ist nicht in XM enthalten) Stadtarchiv Hof, A 25, 189, 191 (Verleihung der Wilhelm I.-Gedenkmedaille an Inhaber der Kriegs-Denkmünze von 1870/71, 1898-1919; die Medaille selbst ist nicht in XM enthalten) Stadtarchiv Hof, A 147 (Feiern zum 100. Geburtstag des deutschen Kaisers Wilhelm I., 1896-1897; zu XM 1923-1925) Stadtarchiv Hof, A 200 (Verleihung der Rot-Kreuz-Medaille, 1898-1920; die Medaille selbst ist nicht in XM enthalten) Stadtarchiv Hof, A 134 (Feiern zum 80. Geburtstag des Prinzregenten Luitpold, 1900-1901; zu XM 787)Stadtarchiv Hof, A 202/26 (Edelmetallverkehr, 1914-1922; zu XM 782, 790, 814) Stadtarchiv Hof, A 176 (Angebote von Medaillen, Führerbüsten usw., 1927-1944; zu XM 792) Stadtarchiv Hof, A 4391 (Hofer Gedenkmedaillen 1981-1992) - rechtliche Verhältnisse (Leihvertrag, Sperrfristen): Eigentum des Stadtarchivs Hof. - Bearbeiter des Bestandes (mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes): Dr. Arnd Kluge, Dezember 1998 – Februar 2001, Januar - September 2003 (Ersterfassung)
Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Die Zuständigkeit für das Bauwesen hat seit Einführung der Ministerialverfassung in Preußen im Jahre 1808 mehrfach gewechselt. Seit 1808 wurden Bauangelegenheiten in der 2. Sektion für Gewerbepolizei im Ministerium des Innern bearbeitet, im Jahre 1814 gingen sie auf das Finanzministerium über. 1817 wurde aus der entsprechenden Sektion ein eigenständiges Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen gebildet, das 1825 bereits wieder aufgelöst wurde. Nach Auflösung dieses Ministeriums wurden die Bausachen nacheinander verschiedenen Ministerien zugewiesen und gelangten im Jahre 1837 wieder an das Finanzministerium, bei dem sie bis zur Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1878 verblieben. Dem neugeschaffenen Ministerium wurde auch das Eisenbahnwesen unterstellt (siehe: I. HA Rep. 93 E). Als Zentralbehörde für den Hochbau, das Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbauwesen war das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen verantwortlich für die Planung, Projektierung und Überwachung der Ausführung der durch den Staat in den genannten Bereichen vorgenommenen Bauten. Bei Errichtung von Militärbauten arbeitete das Ministerium mit den Militärbaubehörden zusammen. Bei der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1921 gingen die Eisenbahnverwaltung sowie ein Teil der Wasser- und Wegebausachen auf das Reich über. Das übrige Ressort wurde unter den preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für Finanzen aufgeteilt. Der Hochbau gelangte an das Finanzministerium und bildete dort eine eigene Abteilung. Zur Geschichte des Ministeriums (einschließlich der Vorbehörden) liegt eine eingehende Untersuchung von Heinrich Waldmann vor. Die Arbeit enthält als Anlage V auch eine Übersicht über die vom Ministerium herausgegebenen Periodika. Die Verzeichnung und Ordnung der Bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten erfolgte im Jahre 1968 durch die Archivarin Maria Lehmann unter Anleitung des Referenten Heinrich Waldmann. Zugleich wurden die vor Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bei anderen Ministerien erwachsenen Akten in diesem Bestand zusammengeführt. Das gilt auch für Akten der Hochbauabteilung des Finanzministeriums, soweit diese provenienz-mäßig dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zuzuordnen waren. Der Bestand Ministerium der öffentlichen Arbeiten gliedert sich in vier Abteilungen: 1 Verwaltung 2 Hochbau 3 Straßen- und Brückenbau 4 Wasserbau In den Jahren 1995/96 wurde der in Dahlem verbliebene Teil des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten (208 VE) aufgelöst und größtenteils in den Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. 61 Aktenbände wurden der Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) zugeordnet. Die Erstellung eines Findbuches war umso notwendiger, da bislang als Findhilfsmittel lediglich die im Jahre 1968 erstellte, mittlerweile schlecht lesbare, zum Teil beschädigte und noch nicht endgültig redigierte Findkartei vorlag. Einige Titelaufnahmen wurden wegen fraglicher Schreibweise einzelner Orts- und Personennamen oder fraglicher Datierung anhand des Aktenbandes im Außenmagazin überprüft. In dem Bestand Rep. 93 B war bereits in Merseburg der frühere Bestand Rep. 93 C eingearbeitet. In der Literatur werden ein Teil der Akten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten noch mit der Bestandsbezeichnung Rep. 93 C und Altaktenzeichen zitiert. Eine entsprechende Konkordanz wurde daher in einem gesonderten Band erstellt. 1992 wurden 12 lfm (405 VE) Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Die Akten waren vom Militärischen Zwischenarchiv Potsdam, in das sie 1971 vom Verwaltungsarchiv der Nationalen Volksarmee gelangten, im November 1990 unter der Provenienz Reichsministerium an das Bundesarchiv gegeben worden. Diese seit dem Zweiten Weltkrieg für für verschollen geltenden Akten betreffen Leuchtfeuer- und Seezeichenangelegenheiten an den preußischen Küsten von Ost- und Nordsee im Zeitraum von 1800 bis 1932. Eine Vielzahl der Aktenbände beinhalten Karten, Lagepläne, technische Zeichnungen mit Maßstabsangaben, Konstruktionsskizzen sowie Blaupausen von Leuchtfeuern und Leuchtfeuerteilen oder sonstigen Erfindungen im Seezeichenwesen. Ca. 100 Akten bilden die Aktengruppe "Handakten des Seezeichenausschusses" . Diese Akten wurden größtenteils durch Frau Dr. Meyer-Gebel, zum anderen durch Herrn Dr. Strecke und die Unterzeichnende, im Zeitraum von 1992 bis 1993 verzeichnet. Die Einarbeitung dieser Archivalien und die magazintechnische Bearbeitung in die Wasserbauabteilung erfolgte 1996. Des Weiteren erfolgte von Ende 1996 bis 1998 die Verzeichnung von 110 Paketen (905 VE; ca. 15 lfm) mit der Bezeichnung "Rep. 93 unbearbeitet + Zugang Magdeburg", die am Schluss des Bestandes lagerten. Woher die Bezeichnung "Zugang Magdeburg" herrührt, ist nicht nachvollziehbar. In der Bestandsakte "Wirtschaft und Verkehr" aus dem Zeitraum von 1959 bis 1974 ließ sich derartiges nicht ermitteln. Dagegen konnte in der Akte "Aktenzugänge, 1965-1974" ein Vorgang über eine größere Aktenabgabe vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam aus dem Jahre 1970 festgestellt werden. Bei den Archivalien handelt es sich überwiegend um Wasserbausachen, u.a. Flussregulierungen, Hafen-, Dünen-, Ufer- und Schleusenbauten sowie Denkschriften, Berechnungen, Karten und Pläne (z. T. koloriert) über den Bau bzw. Ausbau von Wasserstraßen. Darunter befinden sich 29 Bände, die der Plankammer des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten entstammen, u. a. ein Inventarauszug über die in der Plankammer vorhandenen Landkarten und Stadtpläne. Überformatige Karten bzw. Pläne sowie Zeichnungen wurden dem Bestand entnommen und der XI. HA Allgemeine Kartensammlung zugeordnet. 211 Aktenbände, überwiegend Journale sowie Indexbände, wurden in die Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. Bei der Eingabe der Akten in die Oracle-Datenbank des Geheimen Staatsarchivs wurden die bereits unter dem alten EDV-System eingegebenen Datensätze des Bestandes korrigiert bzw. vereinheitlicht. Im Februar 1999 fand die magazintechnische Bearbeitung statt. Die Wasserbauabteilung bildet nunmehr die umfangreichste Überlieferung des Bestandes Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Aufgrund des häufigen Wechsels der Zuständigkeit für das Bauwesen sind ergänzend zum nachfolgend verzeichneten Bestand auch die Bestände der I. Hauptabteilung Rep. 77 Ministerium des Innern, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe und Rep. 151 Finanzministerium heranzuziehen. Im Rahmen der Erstellung eines Inventars zur preußischen Bauverwaltung bis 1848 wurden u. a. Akten des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten detailliert erschlossen. Berlin, Januar 2000. gez. Constanze Krause Findmittel: Datenbank; Gesamtinhaltsverzeichnis, 1 Bd.; Findbuch, 3 Bde; Konkordanz, 1 Bd.;
Vorbemerkung: Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Januar 1871 und der Errichtung des Auswärtigen Amts als Reichsinstitution wurden die Kompetenzen des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten stark eingeschränkt und die meisten württembergischen Auslandsvertretungen in den Folgejahren aufgelöst. Durch die dienstliche Korrespondenz mit verschiedenen Einrichtungen des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches erwuchsen dennoch zahlreiche Unterlagen, aus denen der vorliegende Bestand gebildet wurde. Dieser setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. F (nur eine Akte) E 46 "B[undes] A[ngelegenheiten]", früher Bü 251 - 590 und 1265 - 1266 (m. L.) E 49 Verz. 3 "B[undes] A[ngelegenheiten]" E 49 Verz. 22, Rubriken "Bundesr[at]" und "Reich" Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Da der Norddeutsche Bund ebenso wie das zweite Deutsche Reich bereits von Preußen dominiert war, erschien das Jahr 1866, in dem der Deutsche Bund endgültig aufgelöst wurde und die Vormachtstellung Österreichs in Deutschland endete, für die Generalakten zur allgemeinen Außenpolitik als geeignetes Grenzjahr. Am Ende reicht der Bestand noch in die Zeit der frühen Weimarer Republik, da sich ein Grenzjahr 1918 auf Grund der Auflösung des Ministeriums im Jahre 1920 erübrigte. Inhaltlich umfassen die Unterlagen sämtliche allgemeinen Angelegenheiten, die den Norddeutschen Bund (ab 1867) und das Deutsche Reich (ab 1871) betreffen. Dazu gehören auch die Akten betr. die kaiserlichen Gesandtschaften und Konsulate, welche teilweise die württembergischen Auslandsvertretungen (vgl. Bestände E 50/00 - E 50/61 sowie E 65 - E 75) ersetzten. Nicht im Bestand enthalten sind dagegen die Unterlagen, welche die Beziehungen zu den einzelnen deutschen Bundesstaaten betreffen. Da hier eine beträchtliche Anzahl von Akten das "Stichjahr" 1866/67 chronologisch nach beiden Seiten überschreitet, erschien hier eine Trennung nicht sinnvoll. Gebietsfragen mit den württembergischen Nachbarstaaten befinden sich für die Zeit des frühen Königreichs Württemberg in Bestand E 40/11 (Gebietserwerbungen ab 1806), spätere kleinere Grenzbereinigungen und allgemeine außenpolitische Beziehungen zu den anderen deutschen Bundesstaaten in Bestand E 40/14. Die Rubrik "Deutsche Angelegenheiten 1866 - 1871" wiederum, in welcher sich die Ministerialüberlieferung zur Entstehung des Zweiten deutschen Kaiserreichs und insbesondere den im Vorfeld geführten Kriegen (Deutscher Krieg 1866 und Deutsch-Französischer Krieg 1870/71) befindet, wurde vollständig zu Bestand E 40/72 (Kriegssachen und Militärangelegenheiten gezogen), da hier die politischen und militärischen Aspekte äußerst eng verzahnt sind. Dort befinden sich auch einige Unterlagen zu Verfassungsfragen des Deutschen Reiches, die in engem Zusammenhang zur politischen Entwicklung im Ersten Weltkrieg stehen. Zahlreiche weitere Unterlagen über die Beziehungen Württembergs zu Preußen, dem Norddeutschen Bund, seine Stellung als Bundestaats des Deutschen Reichs und seine Einbindung in die Bundesangelegenheiten im Rahmen des Bundesrats werden in Bestand E 74 (Württembergische Gesandtschaft in Berlin) verwahrt, da der jeweilige württembergische Gesandte in Berlin gleichzeitig auch Bevollmächtigter zum Bundesrat war. In diesen Fällen kann daher teilweise von einer Gegenüberlieferung zum vorliegenden Bestand gesprochen werden. Der Bestand umfasst nunmehr 841 Büschel bzw. 16,30 lfd. Regalmeter. Die Titelaufnahmen wurden zum Großteil Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl angefertigt. Die Endredaktion besorgte der Unterzeichnete. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [B] Belgien [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DZ] Algerien [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [I] Italien [IND] Indien [J] Japan [LT] Litauen [MD] Moldawien [N] Norwegen [NL] Niederlande [PL] Polen [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [S] Schweden [TN] Tunesien [USA] Vereinigte Staaten von Amerika [ZA] Südafrika
Enthält: - Bartsch, v., Exzellenz, Unterstaatssekretär, Berlin: Meldung seiner Ernennung zum Unterstaatssekretär 23.3.1899, seine Reise nach Paris - Madrid 10.4.1898, Titel "Professor" für Dr. v. Düring 3.7.1900 - Berlepsch, Freiherr Hans Hermann v., Düsseldorf: Teilnahme der Industriellen an der Lösung der sozialen Fragen 11.9.1885, Übersendung der Statuten des "Vereins für Gemeinwohl im Lande Bergen" 21.12.1885 - Berseviczy, Albert v., Staatssekretär, Scheveningen/Niederlande: Danksagung für die ihm zugesandten Empfehlungsschreiben 13.9.1887 - Bitter, v., Exzellenz: Berufung nach Bonn 31.3.1907, Berlin, Übersendung des Entwurfs zum Etat für das meteorologische Institut 23.5.1885, Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 7.10.1904 - Bötticher, Karl Heinrich v., Exzellenz, Berlin: Wiederbesetzung der Archivdirektion 2.11.1895, 8.7.1897, Naumburg, Gratulation zum Wilhelmorden 18.11.1906, Empfehlung für v. Borcke zum Kurator von Göttingen o. D., Frau, Magdeburg, Einladung nach Magdeburg 9.6.1899 - Bonitz, Hermann, Unterstaatssekretär, Berlin: Danksagung von Ragaz aus für die Glückwünsche zum 70. Geburtstag 30.7.1884 - Bosse, Minister, Berlin: Bitte um Entschuldigung für seine Abwesenheit beim Komitee (Helmholtzdenkmal) 24.2.1895, Bewerbung von Prof. Liesegang als Chefredakteur der Münchener Allgemeinen Zeitung 6.6.1898 - Brefeld, Minister, Berlin: Einladung zum Mittagessen 2.7.1884 - Bremen, v., Berlin: Meldung zur Ernennung Schwartzskoppfs als Nachfolger von Kügler, sein Austritt 15.3.1901 - Budde, Minister der öffentlichen Arbeiten, Berlin: Einladung zu einem Vortrag, mit Anwesenheit Seiner Majestät 2.2.1903 - Berlepsch, Freiherr v., Minister, Seebach: Empfehlung des Geheimrates Wilhelmi zu einer national ökonomischen Professur 4.7.1897 - Croix, de la, Exzellenz, Berlin: Gratulation, Absage der Einladung zum Diner 16.1.1893 - Csáky, Graf, Exzellenz, (ungarischer Minister für Kultus), Budapest: Übersendung eines Werkes über das ungarische Unterrichtswesen 28.4.1889 - Dernburg, Exzellenz, Grunewald: Einladung zu einer Autofahrt zur Besichtigung der internationalen Luftballon-Wettfahrt 10.10.1906 (fehlt) - Dulheuer, Geheimer Finanzrat, Berlin: Danksagung für das Werk von Lexis "Unterrichtswesen im Deutschen Reich" 20.8.1904 - Dusch, Alexander v., Geheimrat, Ministerium für Justiz, Kultus und Unterricht, Karlsruhe: Übersendung einer Jubelschrift Heidelberg "Acta saecularia" 24.6.1904 - Dombois, Adolf, Erkelenz: Gratulation zum Titel "ordentlicher Professor" 30.12.1880 - Dambach, Exzellenz, Berlin (Post): Ernennung zum "ordentlichen Honorarprofessor" 16.7.1897 - Delbrück, Ludwig, Berlin: Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 8.10.1904 - Dittmar, Ministerialdirektor, Darmstadt: Empfehlung für Dr. Horn aus Charlottenburg als Mathematiker für Königsberg 7.11.1896 - Einem, Karl v., (Kriegsminister), Berlin: Empfehlung für die Ernennung des Dr. Dapper aus Kissingen zum Professor 18.10.1905 - Eilsberger, Geheimer Oberregierungsrat, Kultusministerium, Berlin: Danksagung für die Südwestafrika-Medaille 30.3.1908 - Elster, Dr., Geheimer Oberregierungsrat, Kultusministerium, Berlin: Anzeige seiner Ernennung zum Geheimen Oberregierungsrat 2.1.1901, Meldung zum Tod (Selbstmord) seines Sohnes Ernst 10.4.1908 - Ernsthausen, v., Exzellenz, Danzig: Mitteilung über einen Artikel in der Kreuzzeitung zur Gründung der Straßburger Universität 28.2.1883 - Etzdorf, v., Elbing: Danksagung für den Band "landwirtschaftliche Verhandlungen 1990" 23.7.1900 - Eichhorn, v., (Auswärtiges Amt), Berlin: Verschiebung der Konferenz wegen des Orientalischen Seminars 15.6.1896 (fehlt), Aufnahme des jungen Paters in eine hiesige Präparandenanstalt 24.2.1900 (fehlt) - Foerster, Prof. Wilhelm, Geheimrat, Direktor, Sternwarte, Berlin: Gradmessung 29.5.1886, seine Reise nach Neuchâtel 1.6.1886 - Freund, Dr., Geheimer Oberregierungsrat, Ministerium des Innern, Berlin: Mitteilung zur Feier des 70. Geburtstages seines Vaters 18.8.1903 - Friedberg, v., Exzellenz, Berlin: Erziehung der Kinder des Professors v. Savigny 30.3.1890, Einladung zum Mittagessen 3.9.1892 - Falck, v., Geheimer Rat, (Liter. Büro), Berlin: Aufnahme von politischen Nachrichten in die Berliner Correspondenz 11.4.1901, Danksagung für die freundlichen Worte zu seinem Abschied 13.12.1903 - Fleck, F., Geheimer Rat, Minister der öffentlichen Arbeiten: Studienfonds für seinen Sohn 19.4.1899, Präsident der Eisenbahndirektion aus Breslau wegen der Einführung eines neuen Rades an den Eisenbahnwagen 16.10.1882 - Fleischer, Geheimer Rat, Kultusministerium, Berlin: Danksagung für die übersandten Kuchen, Revanche mit Aalen 8.8.1901 (fehlt), Danksagung für den Glückwunsch zur Geburt seiner Tochter 31.12.1902 (fehlt, Gratulation für die Ernennung zur "Exzellenz" 6.10.1904, Einladung zum Dinner 20.6.1908 - Förster, Geheimer Rat, Kultusministerium, Berlin: Zusammenberufung der erweiterten Wissenschaftlichen Deputation 15.9.1902, Artikel im Grenzboten wegen geschlechtlicher Abende bei Studentenverbindungen 19.12.1891.; Aktenmaterial
BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.
BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.
Enthält u.a.: Statut für das Berliner Pfandbrief-Institut (zusammengestellt 1895) Feuer-Societäts-Reglement für die hiesigen Residenzen, Berlin 1900 sowie vom 1. Mai 1794 mit Erläuterungen von 1899 Entwurf zu Satzungen einer Hypothekenbank in Tsingtau Vorbesprechungen zur Gründung eines staatlichen Hypothekenamts in Verbindung mit einer Sparkasse (Deutsch-Asiatischen Bank)
Reichsmarineamt- Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
- Enthält: Erlasse des Ministeriums und Verhandlungen wegen Gründung und Unterbringung des Instituts. * Darin: Gründungs-Erlass vom 21.4.1941 - WB Nr. 799/41 - Ausbildung von Kolonialtierärzten.
Bestandsbeschreibung: Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten, Amtsbücher) Umfang: 1943 Verzeichnungseinheiten (= 27 lfm = 201 Archivkartons, 2 große Kartons, 2 lfm Überformate - eig. Bestand: 1878 VE, Rest im Heylshof = 64 VE, mit Unter-VE insg. 2015) Laufzeit: 1445 - 1866 Zur Familie und Herrschaft Dalberg (Anm. 1) Die Familie der Kämmerer von Worms, später genannt ’von Dalberg’, gehörte als einflussreicher Familienverband der bischöflichen Wormser Ministerialität an. Sie übte seit 1239 das erbliche Amt der Kämmerer von Worms aus; verbunden waren damit später wirtschaftlich-finanzielle Vorrechte in Worms, Gerichtsrechte und das Judengericht in Worms. Seit dem 14. Jahrhundert gelang der Familie der Ausbau verschiedener Besitzkomplexe zwischen Niederelsass und Hunsrück mit einem Schwerpunkt im Wormsgau. Dazu gehört auch ein seit dem 14. Jahrhundert voranschreitender Herrschaftsausbau in den Orten Herrnsheim und Abenheim durch Erlangung von Lehensrechten und Eigengut (2). Der Herrschaftskomplex mit Herrnsheim und Abenheim war dabei überwiegend von kurpfälzischem Territorium umschlossen. Um 1460 erfolgte die Errichtung eines Burg- bzw. Schlossbaues und einer Ortsummauerung bzw. -umwehrung in Herrnsheim (Burg); in die Zeit von ca. 1470 bis 1492 Zeit fällt der Umbau einer Kapelle der dortigen Pfarrkirche St. Peter zur Grablege, womit sich die bis heute in Herrnsheim baulich bzw. am Ortsbild ablesbare Situation eines kleinen Residenzortes herausgebildet hat. Das heutige Schloss Herrnsheim, seit 1958 im Eigentum der Stadt Worms, entstand gemeinsam mit dem bedeutenden englischen Landschaftsgarten in zwei Bauphasen von 1808 bis 1814 und von 1820 bis 1824. Bei der Herrschaft Dalberg handelt es sich um ein typisches mittleres reichsritterschaftliches Territorium. Die Dalberger stellten seit dem späten Mittelalter kurmainzische und kurpfälzische Lehensträger und übernahmen wichtige geistliche Ämter, darunter den Wormser Bischof Johann von Dalberg (1445-1503). Die Familie spaltete sich in verschiedene Linien und Zweige auf. Herausragende Personen, zu denen Material im Bestand überliefert ist, sind Carl Theodor von Dalberg (1744-1817, Kurfürst von Mainz, Großherzog von Frankfurt); Wolfgang Heribert von Dalberg (1750-1806, Staatsminister in Mannheim, Intendant des Nationaltheaters); Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812, Bischof und Humanist); Emmerich Joseph Duc de Dalberg (1773-1833, Diplomat und Politiker). Zur Geschichte des Gesamt-Bestandes des Herrnsheimer Dalberg-Archivs nach der Dalberger Zeit Im Jahr 1883 veräußerte John Dalberg-Acton aufgrund finanzieller Engpässe (3) das Schloss Herrnsheim mit allem Interieur und der Parkanlage aus dem Besitz seiner Familie an den Wormser Lederindustriellen Cornelius Wilhelm Heyl (nobilitiert 1886 - Cornelius Wilhelm Freiherr von Heyl zu Herrnsheim). Somit gingen auch die dort lagernde Bibliothek und die Urkunden- und Aktenbestände des Herrnsheimer Dalberg-Archivs der Vorbesitzer an den Käufer über. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1923 übernahm D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim das Schloss, in das er im April 1929 offiziell einzog (4). In den Jahren des zweiten Weltkrieges wurde das Schriftgut aus Sicherheitsgründen mehrfach verlagert und erlitt dabei vermutlich nicht nachvollziehbare, jedoch eher geringere Verluste (5). Bis zum Umbau zu einer Wohnung war das Dalberg-Archiv in einem besonderen, mit einer eisernen Tür verschlossenen Archivraum im Schloss untergebracht, danach in der Bibliothek in dem Turmzimmer im ersten Obergeschoss. Als Siegfried Freiherr von Heyl zu Herrnsheim, Sohn von D. Dr. jur. Cornelius Frhr. Heyl zu Herrnsheim, im Juli 1958 das Schloss an die Stadt Worms veräußerte (6), waren die in Kästen und Bündeln aufbewahrten Urkunden, Akten und Amtsbücher des Dalberg-Archivs nicht Bestandteil des Verkaufs. Allerdings sollte es nach Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft (im Herbst 1959) als Leihgabe an die Stadt vor Ort belassen werden und vor Abschluss eines entsprechenden Vertrags eine Bestandsaufnahme erfolgen (7). Diese Arbeit übernahm Carl J. H. Villinger (8), der sein summarisches Verzeichnis mit der Verzettelung am 3.7.1964 an Dr. Georg Illert übergab (9). Der Entwurf des Leihvertrags war Ende 1965 zur Zufriedenheit beider Parteien gefertigt, sodass einem endgültigen Abschluss im folgenden Jahr nichts mehr entgegenstand. Am 19. Juli 1966 trat überraschend Rechtsanwalt H. Ramge in seiner Eigenschaft als Mittestamentsvollstrecker mit dem Angebot an die Stadt heran, dass diese das Dalberg-Archiv und die Bibliotheksbestände des Schlosses Herrnsheim aus dem Nachlaß von D. Dr. jur. Cornelius Freiherr Heyl zu Herrnsheim käuflich … erwerben (10) könne. Mit Unterstützung der Landesarchivverwaltung Koblenz, die u.a. auf Grundlage des Villinger’schen Verzeichnisses ein Gutachten erstellte, wurde der Wert ermittelt und ein Jahr später - im Juli 1967 - die Veräußerung des Schriftgutes an die Stadt vollzogen. Somit konnte das Dalberg-Archiv, das laut Verfügung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz vom 13.7.1961 in das Landesverzeichnis national wertvoller Archive eingetragen worden war, als geschlossener Bestand in Worms verbleiben (11). Im Anschluss sollte eine genauere Inventarisierung vorgenommen werden, die fertig gestellt wurde, bevor das Archiv aus Sicherheitsgründen in das Stadtarchiv verbracht wurde. Villinger hatte von dem Inhalt der 39 Archivkästen, deren qualitativer Zustand von gut bis teilweise sehr schlecht angegeben wurde und von dem übrigen Archivschriftgut ein detailliertes Verzeichnis erstellt (12). Anhand dieser Liste Villingers konnten bei der Übernahme das Fehlen verschiedener Urkunden und Akten sowie einzelner Briefe aus Korrespondenzserien und Lücken in Amtsbuchserien festgestellt werden (13). Im Jahr 1980 überreichte Siegfried Freiherr Heyl zu Herrnsheim 14 gesiegelte Pergamenturkunden und im Jahr 1985 seine Tochter, Frau Cornelia von Bodenhausen, weitere 72, teilweise schmuckvolle Dokumente aus dem ehemaligen Besitz der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg an die Stiftung Kunsthaus Heylshof (14). Die dort aufbewahrten Urkunden wurden mit Zustimmung des damaligen Vorsitzenden des Kuratoriums, Frhr. Ludwig von Heyl, im Rahmen des Projektes der Dalberger Regestensammlung unter Federführung des Hess. Staatsarchivs Darmstadt noch 1985 in Darmstadt mikroverfilmt und in das Regestenwerk aufgenommen (15). Das weitere im Heylshof liegende Schriftgut wie Akten, Korrespondenzen etc. konnte bei der Erstellung des vorliegenden Repertoriums berücksichtigt werden (16). Einige Akten, die bei einer Versteigerung in Heidelberg 1984 angeboten wurden, konnten mit Unterstützung des Altertumsvereins Worms gekauft werden (17). Auch 1994 konnte die Stadt mit finanzieller Unterstützung des Kulturfonds der Wormser Wirtschaft aus privater Hand 23 Amts- und Rechnungsbücher erwerben, die dem Bestand zugefügt wurden. Mithilfe dieses Materials konnten erneut Lücken in vorhandenen Serien geschlossen werden. Unter dieser Erwerbung fand sich auch das von dem von Heyl’schen Bibliothekar und Archivar Wilhelm Graf 1919 erstellte Inventar "Verzeichnis der Urkunden, Schriftstücke etc. des Kämmerer-Dalbergarchivs Schloß Herrnsheim…", in dem er [bis dahin] jedoch nur die Urkunden erfasst hatte (18). Zur Nutzung und Verzeichnung der Abt. 159 Bei vorliegendem Bestand Abt. 159 handelt es sich um das Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher), das zusammen mit den weiteren Beständen Abt. 159-U Herrnsheimer Dalberg- Archiv (Urkunden) und Abt. 159-P Dalberger Plan-Sammlung die Gesamtüberlieferung des ehemals im Herrnsheimer Schloss aufbewahrten Archivs der Kämmerer von Worms Freiherrn von Dalberg umfasst. Als komplexes Adelsarchiv innerhalb der Bestände des Stadtarchivs Worms kommt ihm überregionale Bedeutung zu. Es spiegelt das Wirken einer ritterschaftlichen Adelsfamilie mit ihrer herrschaftlichen Funktion und mit ihren familiären Verflechtungen wieder. Nach der Übernahme des Materials durch die Stadt Worms im Jahr 1967 diente über Jahre das von C. J. H. Villinger gefertigte Verzeichnis als Findmittel . Im Archiv wurden dann auch die Konvolute und Amtsbücher von Nr. 1 - Nr. 428 durchnummeriert und in einer entsprechenden Liste erfasst. Während die schon 1919 durch den Heyl’schen Bibliothekar und Archivar, Wilhelm Graf, in Urkundenmappen, mit Nummern versehenen und mit Titelaufnahmen registrierten Urkunden (Nr. 1 - Nr. 323, zzgl. Unternummern (19)) zunächst gut zu benutzen waren, waren die in den übrigen Archivkasten enthaltenen Akten und Mappen mit Kurztitel und Angabe der Kastennummer zwar relativ verlässlich auffindbar, jedoch wegen fehlender Einzelsignaturen nur vage zitierbar. Nachdem in den 1980er Jahren die Bearbeitung der dalbergischen Urkundenbestände in Darmstadt, Worms (Stadtarchiv, Heylshof, Pfarrarchiv Herrnsheim) und in anderen Archiven unter Federführung des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt umgesetzt worden war, nahm man eine genauere Verzeichnung der Akten als weiteres Projekt in Angriff (20). Herr Dr. Jürgen Rainer Wolf vom Hessischen Staatsarchiv Darmstadt bearbeitete die in den weiteren Archivkästen des Wormser Dalberg- Archivs aufbewahrten Unterlagen, die zu diesem Zweck nach Darmstadt verbracht wurden. Es wurde jedoch nur ein Teil der Kästen (21) erschlossen, dabei erhielt jede Kiste eine Nummer mit durch Schrägstrich abgeteilten Unternummern für die darin enthaltenen einzelnen Stücke. Die Arbeit kam jedoch nicht zu einem Abschluss. Ab sofort musste das Wolf’sche Findmittel, in dem auch Amtsbuchserien berücksichtigt waren, neben dem von Villinger (22) erstellten Verzeichnis verwendet werden. Die Benutzung des Bestandes galt fortan als eine besondere Herausforderung, zumal darüber hinaus noch eine Verknüpfung zwischen Urkunden- und Aktenbestand bestand. Denn mit der umfassenden Urkundenverzeichnung waren seinerzeit im Rahmen des Urkundenprojektes auch zusätzlich die in den Akten schlummernden Urkunden erfasst worden, deren Auffinden danach nicht zuverlässig bzw. nur schwer gesichert war (23). Anfang des Jahres 2011 wurde aufgrund der zum einen nicht zufriedenstellenden Benutzbarkeit des Bestandes und zum anderen wegen der nicht durchgängigen und uneinheitlichen Verzeichnungstiefe die komplette Neuverzeichnung des Aktenbestandes beschlossen und im Oktober 2012 abgeschlossen. Die Signaturen sollten dabei nicht komplett geändert werden, vielmehr möglichst viele erhalten bleiben und die Verknüpfung mit vorhandenen Altsignaturen mittels Konkordanz selbstverständlich gewährleistet sein. Die Titelaufnahme erfolgte direkt in das Augias-Archivprogramm, gleichzeitig wurde das Schriftgut in säurefreie Archivmappen und -kästen umgebettet. " Die Nummerierungen der Konvolute wurden als Signaturen beibehalten und, wenn notwendig, mit Schrägstrich abgeteilte Unternummern vergeben, sobald die meist umfangreichen Faszikel verschiedene Einzelmappen enthielten. " Die Amtsbücher behielten ihre Signaturen. " Die Wolf’schen Verzeichnungseinheiten mit ihren Signaturen (Nr. 430/1ff - Nr. 440/1ff) wurden übernommen, gesichtet und die vorhandenen Titelaufnahmen in Anlehnung an die neu verzeichneten Stücke vertieft und ergänzt. " Eventuell in den Akten vorliegende, in den Dalberger Regestenbänden berücksichtigte Urkunden (24) wurden bei der Titelaufnahme sowohl über die Altsignatur, als auch i.d.R. mit Verweis auf die laufende Nummer im zweiten Band der Dalberger Regesten (25) erfasst. " Die von Wolf noch nicht aufgenommenen weiteren Archivkästen wurden nach dem vorgegebenen Muster fortgeführt und verzeichnet, d.h. jeder weitere Archivkasten erhielt eine neue Nummer (Nr. 442ff (26)) und die darin erhaltenen einzelnen Akten, Mappen etc. wurden mit Unternummern, durch Schrägstrich abgetrennt, versehen. " Das am Ende des Bestandes aufgefundene noch nicht verzeichnete Material wurde anschließend mit fortlaufenden Signaturen angefügt. " Die in den 1970er Jahren verschiedentlich angekauften Dalberg-Briefe, hauptsächlich Briefe von Carl Theodor von Dalberg, die seinerzeit in den Bestand integriert worden waren, verblieben auch bei der Neuverzeichnung in Abt. 159. " Die im Kunsthaus Heylshof aufbewahrten Unterlagen wurden verzeichnet und ausgewählte Stücke digitalisiert (27). Die Digitalisate wurden im Stadtarchiv Worms in den Bestand Abt. 159 integriert, da die Stücke ihrer Provenienz nach dem ehemaligen Herrnsheimer Dalberg-Archiv zuzurechnen sind. Bei den Originalen wurden die Signaturen des Stadtarchivs vermerkt, während die im Heylshof verwendete Nummerierung (28) als "Altsignatur" bei der Titelaufnahme festgehalten wurde. So ist bei Bedarf ein gezielter Zugriff auf die Originale im Heylshof möglich. " Im Rahmen der Verzeichnungsarbeit wurde auch der Aktenbestand Abt. 159 N aufgelöst (29) und in Abt. 159 (jetzt Abt. 159 Nr. 852 - Nr. 884) eingefügt. Es handelt sich um Aktenstücke, Korrespondenzen und Familienpapiere (hauptsächlich zur Dotation Petersau und zur Affäre Tascher), die früher offensichtlich ebenfalls dem Dalberg-Archiv zugehörten. Diese bildeten einst den Bestand Abt. 158 von Dalberg, der schon vor 1967 bestanden haben muss, über dessen Zustandekommen, d.h. (Vor-)Provenienz vor Übernahme in das Archiv, jedoch keine Informationen vorliegen. Während der Titelaufnahme zeigte sich, dass der Bestand keine kohärente Struktur aufwies und die Erarbeitung einer Systematik erst nach Abschluss der Arbeit sinnvoll sein würde. Die Klassifikation wurde schließlich in Anlehnung an inhaltliche Schwerpunkte erstellt. Die Zuweisung jeder einzelnen Verzeichnungseinheit zu der entsprechenden Klassifikationsgruppe erfolgte dann in einem letzten Arbeitsschritt, nach dessen Vollendung ein wirklicher Überblick über die Inhalte der vorliegenden Überlieferung und ihrer Bedeutung in ihrer Gesamtheit gewonnen werden konnte. Zum Inhalt Die Unterlagen, die vor der Übernahme in das Wormser Stadtarchiv zuletzt im Bibliotheksturm des Herrnsheimer Schlosses aufbewahrt wurden, umfassen im Wesentlichen Archivalien, die die Herrnsheimer Dalberg-Linie betreffen. Durch die Heirat (oo 12.1.1771) Wolfgang Heribert von Dalbergs mit Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (30) sowie durch Verbindungen der Dalberger mit anderen Familien kam weiteres Urkunden- und Aktenmaterial hinzu. Der Bestand Abt. 159 als Teil des Herrnsheimer Dalberg-Archivs umfasst die Akten- und Amtsbuchüberlieferung, deren zeitlicher Schwerpunkt deutlich im 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt. Bei dem frühen Material (ab 1249) handelt es sich meist um Abschriften von Urkunden. Hier ist insbesondere ein Kopiar hervorzuheben, in dem eine Vielzahl von Urkunden zwischen 1249 und 1469 aufgenommen wurde (31). Zeitliche "Ausreißer" im 20. Jahrhundert kamen durch nachträgliche Bestandsergänzungen zustande. Zum einen waren vereinzelt verschiedene Korrespondenzen und Aufzeichnungen zu Zeiten der Familie von Heyl hinzugefügt (32) und zum anderen in Zusammenhang mit dem Ankauf von Dalberg-Briefen die zugehörigen Schriftwechsel bei den Briefen belassen worden (33). Den geschlossensten Bestand innerhalb der Abt. 159 bildet das auf Emmerich Joseph von Dalberg (1773-1833) zurückgehende Archivmaterial. Aufgrund der Tatsache, dass mit ihm die Herrnsheimer Dalberg-Linie im Mannesstamm ausstarb, oblagen ihm nach dem Tod seines Vaters Wolfgang Heribert sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der Herrnsheimer Linie und nach dem Tod seines Onkels Carl Theodor von Dalberg als dessen Universalerbe die Ordnung und Verwaltung seiner Erbmasse einschließlich der Regensburger Dotation. Darüber hinaus und insbesondere liegt in Abt. 159 der diplomatische Nachlass des Duc de Dalberg vor mit zahlreichen Denkschriften, Korrespondenzen und reichem Material (gezielte Sammlung, eigene Aufzeichnungen etc.) zur (Außen-)Politik Frankreichs und sonstiger europäischer Länder. Außerdem finden seine geschäftlichen Aktivitäten reichhaltigen Niederschlag, bei denen nicht zuletzt auch die des Bankhauses Paravey & Cie in Paris, an dem Emmerich von Dalberg neben Pierre Francois Paravey und dem Prince de Talleyrand Teilhaber war, bis zur Abwicklung der Liquidation eine Rolle spielen (34). Detailliert dokumentiert ist auch von Dalbergs Pariser Haushalt durch Handwerkerrechnungen und Anschaffungen für seine Stadtvilla in der rue d’Anjou St. Honoré No. 25 (ab 1811 bis in die 1830er Jahre) (35). Lückenlos sind auch die Berichte und Rechnungen, die aus der Tätigkeit Heinrich Tromlers für den Herzog von 1816 bis 1828 resultieren, im Anschluss erfolgte die Rechnungslegung durch Joseph Caspar Schlipp. Beide waren auch mit der Verwaltung und Beitreibung von Kapital-Ausständen und der Verwaltung der Güter betraut, die dem Herzog alleine gehörten (u.a. Ausstände in Ebersheim und Hangen-Wahlheim, das Bodenheimer Gut, das Töngeshofer Gut zu Ebersheim). Nach seinem Ableben (+ 27.4.1833) gibt ein Inventar einen genauen Einblick über den Nachlass, sein Vermögen an Immobilien und Mobilien, darunter informative Angaben zur Ausstattung des Schlosses in Herrnsheim (36). Anhand der Haupt-Systematikgruppen sollen nachfolgend inhaltliche Schwerpunkte aufgezeigt werden. 1. Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg Die erste Klassifikationsgruppe vereint das Material, das die Familie der Kämmerer von Worms (gen.) Freiherren von Dalberg betrifft, so die Familiengeschichte an sich, mit der sich Johann Friedrich Ockhardt, Direktor der Provisorischen Rheinschiffahrt-Oktroi-Verwaltungskommission in Mainz, intensiv befasste (37). Eine Verzeichnungseinheit mit dem Titel "Auszüge aus alten Chronicken nebst andern Aktenstücken, in welchen zum Theil Nachricht v. der Cämmerer-Dalberg. Familie vorkommen" (1827) verdient besondere Erwähnung, da es sich hierbei um Fragmente der sog. jüngeren Bischofschronik (16. Jh.) handelt (38). Zu den Familienunterlagen gehören ferner solche über Erbteilungen sowie gemeinsame Familienangelegenheiten wie Seniorat und Fideikommiss. In mehreren Faszikeln werden auch die Auseinandersetzungen um die Regensburger Domänen-Rente (mit der Affäre Tascher/Graf Louis Tascher de la Pagerie), die wie die Familien-Fundation auf Carl Theodor von Dalberg zurückgeht, zwischen 1810-1839 dokumentiert. 2. Einzelne Familienmitglieder von Dalberg (zu Emmerich Joseph von Dalberg s.o.) Auf die Familienunterlagen folgen in der zweiten Klassifikationsgruppe diejenigen, die einzelne Familienmitglieder betreffen. Im Wesentlichen sind darunter Archivalien zu Eheschließungen und Nachlassangelegenheiten zu erwarten, auch über Dienstverhältnisse in zivilen und geistlichen Ämtern (z.B. Aufschwörungsakten) und Vermögenssachen. Als Einzelpersonen finden insbesondere Berücksichtigung Wolfgang Eberhard (1679-1737), Franz Heinrich (1716-1776), Maria Sophia geb. Gräfin von Eltz-Kempenich, Carl Joseph (1717-1779), Carl Theodor (1744-1817) (39), Wolfgang Heribert (1750-1806), Johann Friedrich Hugo (1760-1812), Elisabetha Augusta geb. Ulner von Dieburg (1751-1816) und Emmerich Joseph (1773-1833; s.o.) von Dalberg, außerdem Lady Acton geb. von Dalberg (1813-1860) (40), die als Erbin ihres Vaters Emmerich Joseph von Dalberg die Sukzession in sämtlichen Verwaltungs- und Vermögensverhältnissen übernahm. 3. Dalbergische Besitzungen, Verwaltungen, Lehensangelegenheiten Einen großen Teil des Bestandes Abt. 159 machen die in der dritten Systematikgruppe vorliegenden Akten und Amtsbücher zu dalbergischen Besitzungen, (Güter-)verwaltungen und Lehensangelegenheiten, auch die betreffend Zinsen, Gülten und Gefälle in verschiedenen Gemeinden aus. In diesem Zusammenhang werden u.a. nachfolgende Orte genannt: Abenheim, Albersbach, Armsheim, Bensheim, Bobenheim, Bruchsal, Dieburg, Ebersheim, Ellenbach, Eppelheim, Eppelsheim, Eppertshausen, Erlenbach, Esselborn, Freimersheim, Hangen-Weisheim, Hangen-Wahlheim, Heidelberg, Heppenheim/Bergstr., Herrnsheim, Horchheim, Klein-Zimmern, Lörzenbach, Mainz, Mandel, , Mannheim, Mundenheim, Nieder-Flörsheim, Nieder-Ingelheim, Ober-Saulheim, Oppenheim, Rimbach, Rodenbach, Roxheim, Ruppertsberg, Weinsheim, Worms (hier auch Unterlagen zum Präsentationsrecht der Kämmerer für den St. Jodocusaltar in der St. Martinskirche). Besonders umfangreich ist das Material zur (Güter-)verwaltung in Herrnsheim mit zahlreichen Rechnungs- und zugehörigen Urkundenserien auch zum Schloss (Bauangelegenheiten, Handwerkerrechnungen etc.), den Gartenanlagen (Englische Parkanlage, Mauergarten, Küchengarten) und der Haushaltung, eine Rechnungsserie der Herrnsheimer Kellerei - teilw. in Verbindung mit Abenheim - (1768-1832, mit Lücken) und Akten zur Ökonomie mit Verwaltungs- und Rechnungswesen, Bewirtschaftung und Personal. Zu Güter- und Besitzverhältnissen in der Gemeinde Herrnsheim liegen ebnso Archivalien vor, wie zum Abenheimer Kirchenbau, Abgaben dieser Gemeinde (insb. Hofwein) und dortige Gütergeschäfte (seit dem 17. Jh) (41). Die Überlieferung zur Verwaltungsarbeit der Kellerei Bensheim ist sehr dicht (16. Jh., 18. Jh. - 1852) und bei der für das dalbergische Hofgut in Freimersheim liegt der zeitliche Schwerpunkt sogar im 16. Jh. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wie zur Ökonomie Herrnsheim befinden sich in Abt. 159 auch für das südlich von Worms gelegene Gut Petersau (mit Mörschwerth und Mörscher Au) Rechnungen und sämtliche Verwaltungsunterlagen, die auch Material zu Pachtangelegenheiten, zur Bewirtschaftung und zum Personal (Gesinde, Tagelöhner, Handwerker) umfassen. Die Wohnverhältnisse des Wolfgang Heribert von Dalberg in Mannheim (insbesondere das sog. Baboische Haus betreffend), lassen sich ebenso nachvollziehen wie die Auseinandersetzungen der Lady Acton bzw. Lady Leveson mit den Pächtern des Wirtshauses ‚Zum Rheintal’ in Mannheim. Ferner werden im Bereich der Güterverwaltung nicht nur der Chausseebau berücksichtigt, sondern auch der Rhein- und Dammbau. Bei der Holzwirtschaft steht der der Bensheimer Kellerei zugehörige Sauwörth im Mittelpunkt und mit besonders umfangreichem Material der Esthaler Wald in der Pfalz, den Emmerich Joseph von Dalberg im Jahr 1811 von der Saukopfer Dalberg-Linie (Friedrich Franz Karl und Karl Alexander von Dalberg) erwarb (42). Zur allgemeinen Verwaltung sind die Freiherrlich- von Dalbergischen Protokolle heranzuziehen, die fast lückenlos für die Jahre 1777-1789 und für 1808-1812 (ein Band) vorliegen und in denen Beschlüsse zu verschiedenen Anliegen der unter dalbergischer Herrschaft stehenden Orte und einzelner Untertanen registriert sind. 4. Familie Ulner von Dieburg In der vierten Systematikgruppe sind die Archivalien zusammengefasst, die die Familie Ulner von Dieburg betreffen und durch diese in Erbfolge nach dem Tod des Johann Wilhelm Ulner von Dieburg an dessen älteste Tochter Elisabetha Augusta, verheiratet mit Wolfgang Heribert von Dalberg, im Jahr 1773 an die Herrnsheimer-Dalberg-Linie gelangten (43). Sie beinhalten nicht nur Unterlagen über Nachlassangelegenheiten (mit Erbteilungen, -vergleichen) und Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zu Lehnssachen und Güterverwaltung, bei der die Besitzungen und Gefälle in Dieburg den Schwerpunkt bilden. Das Verwaltungs- und Rechnungswesen zu Dieburg wird zunächst unter der ulnerischen Herrschaft abgewickelt und dann fortgeführt durch Maria Franziska Ulner von Dieburg, verheiratet mit Karl Leopold Graf Belderbusch. Die Verwalterberichte an die Gräfin sind für die Jahre 1805 bis 1830 erhalten und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kellereiverwalter Würschmitt ausführlich dokumentiert. Nach ihrem Tod (+ 1832) tritt die Familie von Dalberg, in Sukzession Lady Acton bzw. Lady Leveson, die Verwaltung der Allodialgüter und Lehensgefälle in Dieburg an. Auch zur von Ulnerischen Hospitalstiftung Weinheim gibt es Material in Abt. 159. Zu erwähnen sind im Zusammenhang mit der Familie Ulner von Dieburg und deren Überlieferung im Herrnsheimer Dalberg-Archiv nicht nur die beiden Töchter Elisabetha Augusta verh. von Dalberg und Maria Franziska verh. von Belderbusch des Johann Wilhelm Franz Ulner von Dieburg, sondern auch ihre Schwester/die dritte Tochter Friederika Philippina, die seit 1776 mit Erwin Eugen von Lehrbach verheiratet war. Insbesondere Rechtstreitigkeiten über Forderungen der von Lehrbach, aber auch der Maria Anna Alexandrina, Schwester Emmerich Joseph von Dalbergs und verehelichte von Venningen (44), an das Erbe der Ulner von Dieburg schlagen sich in den Akten nieder. 5. Reichsritterschaft; Burg Friedberg Verschiedene Mitglieder der Familie von Dalberg hatten innerhalb der Oberrheinischen Reichsritterschaft hohe Ämter inne (z.B. Franz Erkenbert, 1728 Ritterhauptmann). Nicht nur aus diesem Grund finden sich in Abt. 159 Unterlagen zur Reichsritterschaft, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass dalbergische Orte, darunter z.B. Herrnsheim, Abenheim, Gabsheim und Heßloch, zur Leistung von Beiträgen an die Ritterschaft verpflichtet waren. Eine besondere Rolle spielen auch die Friedberger Burgmannschaft und der Friedberger Ritterorden, zu dessen Gründung im Jahr 1769 eine Akte vorliegt (45). 6. Repertorien und verschiedene Verzeichnisse etc. Im Bestand Abt. 159 sind verschiedene Repertorien und Registraturlisten sowohl zu von Dalbergischen Urkunden, Akten etc. (46), als auch denjenigen der Familie Ulner von Dieburg. Aus dem 17. Jh. (teilw. 16. Jh.) gibt ein sehr umfangreiches Registratur-Buch über die in den beiden Gewölben in Dieburg und Weinheim befindlichen Unterlagen des adeligen Ulnerischen Geschlechts Auskunft (47), auch von 1779 findet sich ein neu erstelltes Repertorium in diesem Bestand (48). Weitere Verzeichnisse gewähren einen Überblick über Schriftgut der von Belderbusch und der von Lehrbach. Das Urkundenkopiar mit Urkundenabschriften von 1249-1469 ist besonders hervorzuheben (49). 7. Sonstiges In diese Rubrik wurde Schriftgut eingeordnet, das nicht eindeutig anderen Gruppen zugewiesen werden konnte. Es findet sich hier z.B. eine Reihe französicher gedr. Schriften, aber auch Mappen mit Litografien von Herrnsheim, dem Schloss und den Gartenanlagen, außerdem dalbergische Siegelstempel/Petschaften. Einzelne Korrespondenzen, Aufzeichnungen und ein Faszikel mit kurpfälzischen Verträgen gehören ebenso dazu wie Studiennotizen, die vermutlich John Dalberg-Acton zugewiesen werden können (50). Unter den aktenmäßigen Archivalien (51) aus dem Heylshof sind eine Akte mit Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Grabmal Carl Theodor von Dalbergs in Regensburg, Briefe des Prince Ch. M. de Talleyrand an Emerich von Dalberg (1806-1809), Briefe (nahezu 80) Carl Theodor von Dalbergs an seinen Neffen Emerich (1793-1817) und Briefe des Adolph Anton von Dalberg an seinen Bruder Wolfgang Eberhard hervorzuheben. Daneben gibt es einzelne Briefe bedeutender Persönlichkeiten, politische Denkschriften, weitere Aufzeichnungen und Materialien Emerich von Dalbergs. Umfangreich sind auch die Akten zum Schlossbau in Herrnsheim. Die Bauphasen 1810-12, 1839-43 werden durch Handwerkerrechnungen und Belege sowie durch Korrespondenzen u.a. von Dyckerhoff und Mattlener dokumentiert. Auch das Inventar "des Landhauses" des Herzogs von Dalberg in Herrnsheim, 1825/26 erstellt durch den Verwalter Franz Baumann, soll hier erwähnt werden. Hinweise zur Recherche bzw. Benutzung Neben der Suche über das ausgedruckte Findbuch im Stadtarchiv Worms besteht dort auch die Möglichkeit direkt über das Augias-Archivprogramm nach Personen und Sachbegriffen im Bestand Abt. 159 Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Akten und Amtsbücher) zu recherchieren. Dies ist auch über das online-Findbuchangebot der Fa. Augias www.findbuch.net möglich. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Titelaufnahme für die Schreibweise der (Vor-)namen keine 100%ige Angleichung durchgeführt wurde, z.B. bestehen die Varianten Emmerich und Emerich oder Carl Theodor und Karl Theodor nebeneinander. Es muss also ein Suchlauf unter verschiedenen Schreibweisen durchgeführt werden. Die Entscheidung wurde deshalb in dieser Form getroffen, weil zum einen Emerich von Dalberg sich selbst mit einem "m" schrieb, daneben aber oftmals sein Name - auch in der Literatur - mit "mm" zu finden ist, außerdem mussten bei Buchstaben getreuer Übernahme von Titeln zwangsläufig verschiedenste Schreibweisen übernommen werden. Deshalb sind flexible Suchkriterien unabdingbar. Ein Manko ist bei Augias der Suchlauf mit französischen Namen, Begriffen etc., da Treffer nur über identische Schreibweise inkl. Accents gewährleistet werden. Deshalb wurde die online-Suche zusätzlich mittels PDF-Datei auf der Homepage des Stadtarchivs (über www.worms.de) ermöglicht, da hierbei die Accents bei der Recherche keine Rolle spielen. Bei der Verzeichnung der Rechnungs- und Urkundenserien der verschiedenen (Güter-)Verwaltungen fiel auf, dass für die Bereiche Haushaltung, Garten, Bauwesen etc., auch Personal (bzw. Gesinde und Tagelöhner) oder Bewirtschaftung für manche Jahre Unterlagen separiert wurden und bei den jeweiligen jährlichen Rechnungsbelegen in ihrer Gesamtheit fehlten. Erhalten sind diese Belege, allerdings kann es notwendig sein, bei eventueller Abgleichung mit den Rechnungen auch in den entsprechenden Systematikgruppen nach den Quittungen zu recherchieren. In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Klassifikationsgruppe hingewiesen werden: 3.03.02.01.03 nicht zugeordnete Rechnungsbelege. Hier sind solche Urkunden eingeordnet worden, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechnung nicht sofort möglich war. Durch intensivere Sichtung und den genaueren Vergleich könnte dies eventuell nachträglich doch noch nachvollziehbar sein. Worms, im Dezember 2012 Margit Rinker-Olbrisch, Dipl.-Arch. (FH) Anmerkungen (1) Dieser Abschnitt wurde übernommen aus: Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände (Bearb. Gerold BÖNNEN), Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Band 79, Koblenz 1998, S. 159. (2) Vgl. Stadtarchiv Worms Abt. 40 Herrnsheim und Abt. 48 Abenheim. (3) Bücherschulden sollen ihn zum Verkauf des Stammschlosses gezwungen haben (vgl. Carl J. H. VILLINGER, Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771 - 1971, Festbuch zur 1200-Jahrfeier (Hg. Otto BARDONG), Worms 1971, S. 116 - 127. (4) Wormser Nachrichten 5.4.1929 in: Abt. 186 Nr. 628. (5) Einen nachvollziehbaren "bewussten" Verlust erlitt das Archiv durch eine Schenkung C. W. von Heyls an den Großherzog von Baden im Jahr 1902. Er übergab diesem aus dem Dalberg-Archiv einen Bericht Emmerich Joseph von Dalbergs über eine Audienz bei Napoleon am 3. Feb. 1808; eine Abschrift verblieb in Herrnsheim (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 438/36). Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Einzelstücke auf diese Weise aus dem Dalberg-Archiv verschwunden sind. (6) StadtA Wo Abt. 6-U Nr. 127, Vertrag mit Hypothekbestellung und Auflassung vom 25. Juli 1958. (7) Archivregistratur, Ordner betr. Archivalienübernahmen. Hier Schriftwechsel und Aktennotizen zum Dalberg-Archiv (Abt. 159). (8) Schriftsteller, Journalist und Heimatforscher (1905-1977). Vgl. auch im Stadtarchiv Worms den Bestand Abt. 212 Sammlung Villinger. Hier finden sich Korrespondenzen die Dalberger und das Archiv betreffend sowie Informationen und sonstige Unterlagen, die Villinger als Dalbergiana gezielt gesammelt hat. (9) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (10) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (11) Wormser Zeitung = WZ vom 14.7.1967. (12) StadtA Wo Abt. 212 Nr. 388. (13) Aktennotiz Fritz Reuter, 1985 (lfde. Registratur des Stadtarchivs, Informationen zu den einzelnen Beständen). (14) Vgl. Alfred POINTNER, "Dalberger Urkundenschatz". Wertvolle Dokumente im Wormser Museum Kunsthaus Heylshof, in: WZ vom 9.5.1985 und BINDSEIL [Bil.], Prinz Eugen und Napoleons Louise, Cornelia von Bodenhausen brachte Dalberger Urkunden in die Stiftung Kunsthaus Heylshof ein, in: WZ vom 18.5.1985. (15) Filme: StadtA Wo Abt. 210e Nr. 9 und Nr. 10. Regestenwerk: Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. Von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981 - 1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3). Bd.1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. V. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek und des Frhl. Heyl’schen Archivs in Herrnsheim, berab. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987. (16) An dieser Stelle ein Dank an Herrn Dr. Olaf Mückain, Beauftragter der Stiftung Kunsthaus Heylshof, der die leihweise Überlassung der Stücke zur Verzeichnung ermöglicht hat. (17) Aktennotiz Reuter vgl. Anm. 12. (18) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (19) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 460/1. (20) Im Anschluss an das Repertorium zum Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) in Darmstadt, war für einen zweiten Band die Erschließung der Aktenbestände des Dalberg-Archivs im Stadtarchiv Worms, des Teils des Dalberg-Archivs im Besitz der Prinzen Salm-Salm sowie der Nachweis weiterer Überlieferung in der Bayerischen Staatsbibliothek München geplant (vgl. WOLF, Jürgen Rainer/SPENGLER, Hugo, Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1), S. VII. (21) Kästen 15 -17, 19-24, 26 und 28. (22) Für die Kästen 29 - 38. (23) Die vorliegenden Konkordanzen, die nachträglich und nicht gleichzeitig gefertigt wurden, konnten keine vollständige Nachweisquote erreichen. (24) Im Regestenwerk werden die Signaturen mit Kastennummer K XXX und fortlaufender Nummer XXX hinter dem Zusatz UA [= Urkundenanhang] ausgeworfen. (25) Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843. Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarbeit v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986. (26) Bei Nr. 441 handelt es sich um einen Sonderfall. Die Nrn. 441/1 - 444/3 enthalten aus dem Villinger-Nachlass angekaufte Original-Dalbergbriefe (inkl. zugehörige Korrespondenz). (27) Die Digitalisierung dient gleichzeitig zur Sicherung der Überlieferung und zur besseren Benutzbarkeit. (28) Herr Alfred Pointner, ehemaliger Kustos der Stiftung Kunsthaus Heylshof, hatte seinerzeit die Stücke in einem Verzeichnis aufgenommen (vgl. Anm. 5). (29) Vorher war dieser Bestand als Abt. 158 "von Dalberg" geführt worden. (30) Ihr Vater Johann Wilhelm Ulner von Dieburg verstarb 1772 und hinterließ drei Töchter, von denen allein Elisabeth Augusta überhaupt Kinder und mit Emmerich Joseph auch einen männlichen Nachkommen hatte. (31) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 430/24. Das Original ist für die Benutzung gesperrt. Das Kopiar liegt verfilmt vor (vgl. StadtA Wo Abt. 210c Kasten VIII, Kapsel 5). Die einzelnen Urkunden wurden in die Dalberger Regestensammlung aufgenommen und innerhalb der Abt. 159-U verzeichnet. (32) Insbesondere von Erwin von Heyl, der den diplomatischen Nachlass Emmerich von Heyls sichtete. (33) Hier hauptsächlich Briefe aus dem Eigentum Villingers (Abt. 159 Nr. 441/1, Nr. 441/2, Nr. 441/3). (34) Die Archivalien zum Bankhaus Paravey aus Abt. 159 wertete Karl-Georg FABER intensiv in seinem Beitrag aus: Aristokratie und Finanz. Das Pariser Bankhaus Paravey et Comp. (1819-1828), in: VSWG 57 (1970) 289-322. (35) An dieser Stelle ergeht ein Dank an Herrn Dr. Jörg Ebeling (Centre allemand d’histoire de l’art, Paris), der sich bereit erklärte die Frankreich betreffenden Verzeichnungseinheiten Korrektur zu lesen und dabei hilfreiche Anmerkungen machen konnte. (36) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 92; Nachlass-Rechnung vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 91. (37) Hier sei besonders auf die Korrespondenzen Ockhardts mit Emmerich von Dalberg hingewiesen (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 521 und Nr. 855) und dessen Abhandlung über die Familie (vgl. StadtA Wo Abt. 159 Nr. 832) hingewiesen. (38) Vgl. BOOS, Heinrich, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, Bd. III: Monumenta Wormatiensia - Annalen und Chroniken, Berlin 1893, S. XXII; Blatt 12 - 22 laut Boos verloren - sind im HSTA Darmstadt vorhanden (Sign.: C 1 C Nr. 117), vgl. Bernhard LÖBBERT, Johannes Bockenrod (1488 bis ca. 1536), Dichter - Historiker - Theologe, in: Wormsgau 22/2003 S. 109 ff (betr. Bischofschronik s. S. 116). (39) Von Carl Theodor liegen auch Kupferplatten mit von diesem gestalteten Radierungen vor (StadtA Wo Abt. 159 Nr. 824, Nr. 825/1 - 825/13, Nr. 826/1 - 826/4. (40) Sie war mit Lord Fedinand Richard Acton verheiratet. Nach dessen Tod (+ 31.1.1837) heiratete sie im Jahr 1840 Granville George Leveson-Gower, 2. Earl Granville. (41) Zu Gemeinde- und Kirchenangelegenheiten von Herrnsheim und Abenheim s. Familienarchiv v. Dalberg im Hess. Staatsarchiv Darmstadt (Abt. O 1 A-B). (42) Im Jahr 1814 veräußerte er den Esthaler Wald wiederum an den Gutsbesitzer Joseph von Camuzi aus Dirmstein u.a. (43) Die Übernahme der gemeinsamen Ulnerischen Briefschaften und Dokumente durch die älteste der drei Ulner-Töchter wurde am 19. August 1773 beschlossen (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 601). (vgl. Stadta Wo Abt. 159 Nr. 387). (44) Sie war seit 1801 verheiratet mit Friedrich Anton Freiherr von Venningen. (45) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 415/3. (46) StadtA Wo Abt. 329/5. (47) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 387. (48) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 429/19. (49) Vgl. Anm. 31. (50) StadtA Wo Abt. 159 Nr. 439/37. (51) Der nicht unerhebliche Anteil an Urkunden aus dem Heylshof wird in Zusammenhang mit dem Bestand Abt. 159-U des Stadtarchivs behandelt werden. (52) Vgl. hierzu: WOLF, Jürgen Rainer/SPRENGER, Hugo (Berab.), Familienarchiv v. Dalberg (Abt. O 1 A-B) 1424-1846, Darmstadt 1985 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22/1). Ergänzende Bestände Stadtarchiv Worms Abt. 1B Reichsstädtisches Archiv (Chroniken, Akten, Amtsbücher; hier insbesondere Nr. 504-516 Dalbergische Angelegenheiten) Abt. 40 Gemeindearchiv Herrnsheim Abt. 48 Gemeindearchiv Abenheim Abt. 159-UHerrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden) Abt. 159-P Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Plan-Sammlung) Abt. 212 Sammlung Villinger Hess. Staatsarchiv Darmstadt Abt. O 1 A-B Familienarchiv v. Dalberg (52, s.o.) Stadtarchiv Weinheim Bestand Rep. 53 Ulnerische bzw. Lehrbachsche Kellerei Weinheim 1601-1827 (1839, 1846) Bestand Rep. 54 Ulnersches Hospital bzw. Freiherrlich von Ulnersche Stiftung (1461-1481) 1492-1927 (1941-1958) Literatur (in Auswahl) Zu den Dalbergern, ihrer Herrschaft und ihrem Archiv: " ANDERMANN, Kurt (Hg.), Ritteradel im Alten Reich, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Darmstadt, 2009 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission NF Band 31). " BATTENBERG, Friedrich, Die Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg in der frühen Neuzeit. Ein Beitrag zur Organisation eines reichsritterschaftlichen Territoriums, in: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde NF 40, 1982, S. 1-95 (S. 83 Anm. 6 zur Überlieferung des dalbergischen Familienarchivs). " BATTENBERG, Friedrich, Die Entwicklung der Gerichtsverfassung in der Herrschaft Dalberg im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Geschichtliche Landeskunde 25, 1984, S. 131-172. " FRIESE, A., Ein Beitrag zur Geschichte des Dalberg-Archivs, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 278-282. " OCHS, Heidrun, Ritteradel und Städte. Bemerkungen zu ihrem Verhältnis am Beispiel der Kämmerer von Worms und der Vögte von Hunolstein, in: Jochim SCHNEIDER (Hg.), Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, Stuttgart, 2012 (= Geschichtliche Landeskunde, Band 69), S. 91-109. " REUTER, Fritz, Die Dalberg in Worms und Herrnsheim, in: Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, hg. v. Hans-Bernd Spies, Aschaffenburg 1994, S. 263-279. RINKER-OLBRISCH, Margit, Überlieferungen der Dalberger - insbesondere das Herrnsheimer Dalberg-Archiv im Stadtarchiv Worms, in: Der Wormsgau 30/2013, Worms 2013, S. 171-215. " VILLINGER, Carl J. H., Die Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 116 -125. " WOLF, Jürgen Rainer, der Neubau der Pfarrkirche zu Abenheim und der Mannheimer Schloßbaumeister Jean Clemens Froimon, in: Festschrift anlässlich des 250jährigen Jubiläums der Vollendung der Pfarrkirche St. Bonifatius in Worms-Abenheim, Worms, 1987, S. 46-60. " Dalberger Urkunden. Regesten zu den Urkunden der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und der Freiherrn von Dalberg 1165 - 1843 (3 Bde. Darmstadt 1981-1987, Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 14, 1-3), hier insbesondere die Vorbemerkungen zu der Quellen- und Archivsituation in Bd. 1 und Bd. 2: o Bd. 1: Urkunden und Kopiare des Staatsarchivs Darmstadt (Abt. B 15 und O 1 B), des Pfarrarchivs Herrnsheim und des freiherrlich Frankensteinischen Archivs in Ullstadt, bearb. v. Friedrich BATTENBERG, Darmstadt 1981 o Bd. 2: Urkunden des Stadtarchivs Worms, der Bayerischen Staatsbibliothek München und des Frhl. Heyl’schen Archivs Herrnsheim, bearb. v. Friedrich BATTENBERG unter Mitarb. v. Margit RINKER-OLBRISCH, Darmstadt 1986 o Bd. 3: Corrigenda, Indices und Stammtafeln (v. Dalberg und Ulner v. Dieburg), Darmstadt 1987 " Zum Thema Adelsarchiv zuletzt: HEDWIG,Andreas/MURK,Karl (Hg.), Adelsarchiv - zentrale Quellenbestände oder Curiosa?. Marburg, 2009 (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). Einzelne Dalberger betreffend: Johann von Dalberg " MORNEWEG, Karl, Johann von Dalberg: ein deutscher Humanist und Bischof, Heidelberg, 1887. Wolfgang Heribert von Dalberg " HOMERING, Liselotte, Wolfgang Heribert von Dalberg als Theaterleiter und Autor, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 69-94. Emmerich Joseph von Dalberg " EBELING, Jörg, Der Empirestil im Rheinland - Emmerich-Joseph von Dalberg zwischen Paris und Herrnsheim, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 17-36. " ERNST, Eberhard (Hg.), Talleyrand und der Herzog von Dalberg, Unveröffentlichte Briefe (1816-1832), Frankfurt a.M., 1987. " Faber, Karl-Georg, Aristokratie und Finanz ……. " JÜRGENS, Arnulf, Emmerich von Dalberg zwischen Deutschland und Frankreich: seine politische Gestalt und Wirksamkeit, 1803-1810, Stuttgart, 1976. Karl Theodor von Dalberg " FÄRBER, Konrad M./KLOSE, Albrecht/REIDEL, Hermann (Hrsg.), Carl von Dalberg, Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg, 1994. " FRANKHÄUSER, Gernot, "Ausruhen und Hintändeln einicher Nebenstunden": Zeichnungen, Radierungen und Gemälde von Carl Theodor von Dalberg, in: Der Wormsgau Nr. 24, Worms 2005/06, S. 33-52. " HÖMIG, Herbert, Karl Theodor von Dalberg. Reichskanzler und Kirchenfürst im Schatten Napoleons. Paderborn 2011. " HUBER, Heinrich, Der Nachlaß des Fürstprimas Karl von Dalberg, in: Sonderdruck aus dem Aschaffenburger Jahrbuch für Geschichte, Landeskunde und Kunst des Untermaingebietes, Bd. 2, 1955, S. 271-276. " SPIES, Hans-Bernd (Hg.), Carl von Dalberg 1744-1817, Beiträge zu seiner Biographie, Aschaffenburg, 1994 (= Veröffentlichungen des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg e.V., Bd. 40). Friedrich Hugo von Dalberg " EMBACH, Michael/GODWIN, Joscelyn, Johann Friedrich Hugo von Dalberg (1760-1812); Schriftsteller - Musiker - Domherr, Mainz, 1998 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 82). " VILLINGER, Carl J. H., Friedrich Hugo von Dalberg. Komponist und Musiktheoretiker, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 128-144. Lord John Acton " CONZEMIUS, Victor, Lord Acton oder das freie Wort in der Kirche, in: Herrnsheim 771-1971, Festbuch zu 1200-Jahrfeier (hgg. Otto Bardong), Worms, 1971, S. 145-155 (mit weiteren Literatur- bzw. Quellenangaben) . " HILL, Roland, Lord Acton. Ein Vorkämpfer für religiöse und politische Freiheit im 19. Jahrhundert, Freiburg i. Br., 2002. Schloss Herrnsheim mit Parkanlage " BÖNNEN, Gerold/WERNER, Ferdinand (Hg.), Die Wormser Industriellenfamilie von Heyl, Öffentliches und privates Wirken zwischen Bürgertum und Adel, Worms, 2010 (hier: Register, auch zu Schloss und Garten). " FÜNFROCK, Gabriele, Jakob Friedrich Dyckerhoff - ein Architekt des Frühklassizismus im Großherzogtum Baden - 1744-1845, Worms 1983 (= Der Wormsgau, Sonderheft 1983); hier: Kapitel II. Schloß Herrnsheim bei Worms (S. 20 -64). " JUNKER-MIELKE, Stella, Ein Juwel der Gartenkunst - Der Schlosspark Herrnsheim gestern und heute, in: Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 37-50. " SPILLE, Irene, Schloss Herrnsheim bei Worms - das Gebäude und seine Geschichte, in: GALLÉ, Volker/NELL, Werner (Hrsg.), Zwischenwelten - Das Rheinland um 1800. Tagung vom 28. bis 30. Oktober 2011 in Schloss Herrnsheim, Worms, Worms, 2012, S. 5-16. " WERNER, Ferdinand, Der dalbergische Lustgarten und Sckells Englische Anlage in Herrnsheim bei Worms, in: Die Gartenkunst, 5. Jhrg., Heft 1/1993, Worms, 1993, S. 159-192.
Enthält u.a.: Neugründungen industrieller Gesellschaften in der SU.- Überblick über metallurgische Gebiete, Steinkohlengruben und Tonindustrieunternehmungen im Jekaterinoslaw-Donez`schen´Steinkohlen und Erzbecken.- Export- und Handelsberichte.- Vergrößerung des Eisenbahnnetzes in Japan.- Überblick über deutsche Kapitalanlagen in überseeischen Ländern. Enthält: Neugründung industrieller Gesellschaften in Russland S. 5/12, S. 93/105. - Schriften pp. der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen S. 13, S. 20, S. 240/242. - zahlungsunfähige Firmen "Rosenstein & Mendelsohn" und "Gebr. Rosenstein" in Jazzy (Rumänien) S. 15/17. - Bericht eines britischen Kommissars über die Verhältnisse und Aussichten des Einfuhrhandels nach Südamerika S. 18. - das japanische Regierungs-Stahlwerk S. 22/24. - die Ausfuhr Deutschlands nach Kanada S. 25/27. - Einfuhr ausländischer Tabake nach Japan S. 28/30. - Kaibauten im Hafen von Alexandrien (ägypt. Stadt) S. 31/32. - die in Bukarest neu gegründete Versicherungsgesellschaft a. G. "Universala" S. 33/35. - die deutsche Zeitung "Der Ostasiatische Lloyd" in Shanghai S. 36/37. - Notiz über die Anknüpfung von Geschäftsverbindungen mit Kuba S. 38/39. - Notiz über Absatz- pp. Verhältnisse in Peru S. 40/41. - Verzeichnis der Firmen in Kiautschou (Handelsregister) S. 42, S. 131. - Warnung vor der Firma "Désiré Balit & Co." in Kairo S. 43/44. - Warnung vor der Firma "Ziegler & Petenian" in Rustschuk S. 45/46, S. 224/226. - Einfuhr deutscher Waren nach Shanghai S. 47/48. - Deutscher Handelstag in Berlin S. 49/50. - industrielle Gründungen in Südrussland S. 63/67, S. 93/105. - Ausnahme einer Anleihe zur Hebung der japanischen Unternehmungen auf Formosa (früher für Taiwan) S. 69/74. - erfolgreicher Versuch mit dem Ausbau von Jute (Faserpflanze) in Ober-Ägypten S. 75/77. - Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Russland S. 78/89. - spanische Zuckerindustrie und der Verbrauch künstlichen Düngers in Spanien S. 90/92. - Absatzverhältnisse auf Kuba S. 106/110. - Bericht über die Lage des Handels und der Industrie in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika Ende Juni 1899 S. 111/117. - Handelsagenturen und Kommissionshäuser in Athen und anderen griechischen Städten S. 118/119. - die Lage des Handels in Odessa (Ukraine) S. 120/125. - Fortschritte des italienischen Ausfuhrhandels im Orient S. 126/130. - Bildung der "Vereinigung für die Zollfragen des Papierfachs" S. 132/133. - Einwirkung der Missernte in Rumänien auf den dortigen Einfuhrhandel S. 134/136. - Steinkohlenlager in Bulgarien S. 137/138. - Änderungen des portugiesischen Konsulargebührentarifs S. 143/146. - Warenverkehr zwischen Buschär und Schiras (Schiraz, Iran), Persien S. 147/150. - Mustersammlung der in Kamerun (Staat im Westen von Zentralafrika)gangbaren Handelsartikel S. 151/172. - Auflegung einer guatemalischen Anleihe von 3 Millionen Pfund Sterling in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten von Amerika S. 173/174. - Erteilung von Auskunft über australische Firmen durch Vermittlung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Sydney S. 175/178. - Belebung der deutsch-persischen Handelsbeziehungen S. 179/186. - Zeitschrift, betreffend Nachrichten für Handel und Industrie. - Ermittlung zuverlässiger Rechtsanwälte in Ungarn S. 187/188. - Bestellung von Handelsagenten seitens der englischen Regierung S. 189. - Eisenbahnbau im Staat Sao Paulo und Subventionierung des Schifffahrtsbetriebes im Ribeira-Gebiet S. 190. - Vertrag der Stadt Belgrad über eine Anleihe von 10 Millionen Franken S. 197. - Umbau von Bombay S. 199/201. - Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Johannesburg, betreffend Anwerbung deutscher Ingenieure und Lagerarbeiter für den "Witwatersrand" (Mine) S. 202/208. - Beteiligung Deutschlands an der Lieferung von Eisenbahnmaterial nach Japan S. 209/219. - Warnung vor der Aktiengesellschaft "Société générale de Prévoyance cycliste et automobiliste" in Brüssel S. 220/223. -
Enthält u.a.: Handelsberichte.- Zusammenstellung der im Handel mit Deutsch- Ostafrika vorkommenden gebräuchlichsten Waren.- Bericht über die Handels- und Industrieverhältnisse in den südrussischen Städten. Enthält: Einfuhr französischen Kolonialzuckers nach Holland S. 5. - Vorschläge über Verkehrsunternehmungen in Vorderasien S. 8. - Warnung vor der Firma "Societa Generale di Commissione Esportazione ed Importazione" in Napoli (=Neapel) S. 12, S. 20. - Fabrikation von Tüllgardinen in Russland S. 14. - Schwindelfirmen "Bankvereinigung Grün & Co." in Amsterdam und "Fondsenbank" in Haag S. 16/19, S. 24, S. 45. - Gründung einer Zuckerraffinerie in Uruguay S. 22. - Beteiligung der deutschen Industrie bei Lieferungen für Rumänien S. 28. - Einfuhr von Mineralwasser nach Rumänien S. 32. - den Odessaner (Hafenstadt in der Ukraine) Holzhandel betreffend S. 34. - der Außenhandel Teherans S. 48. - Erhebungen über den Kleinhandel S. 54. - Übelstände der Konkursgesetze in Argentinien S. 55. - das chilenische Zollsystem S. 58. - Handel mit Deutsch-Ostafrika S. 67. - Notiz über den Außenhandel Mexikos S. 72. - Frage wegen Abänderung des bisherigen Verfahrens bei der Konzessierung (=behördliche Genehmigung) gewerblicher Anlagen S. 81/100. - Maschinen-Einfuhr in Indien S. 101/104. - die Verwendung von Kakaoschalen in Belgien S. 105/109. - Bezug von Tabak aus Deutschland durch die Monopolregie in Tunis S. 110. - Errichtung einer Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen und die auf deren Anregung herausgegebenen Schriften S. 106/118, S. 148. - der Handel von Bagdad im Jahr 1896 S. 119/131. - deutsches Kolonialsein, Beteiligung an der Gründung abgelehnt. - Verdrängung ausländischer Fabrikate in Norwegen S. 132. - Bildung eines schwedischen Zuckerringes S. 137/138. - Warnung vor der Firma "M. Kruh" in Rustschuk S. 138/143. - Zusammenstellung der in der südafrikanischen Republik gangbaren Handelsartikel S. 144/144. - Notiz betreffend die Berücksichtigung ausländischer Angebote bei Submissionen der dänischen Staatsbahnverwaltung S. 149. - Handelsbericht des Konsulats in Alexandrien (ägypt. Stadt) über die Vorteile, die eine Güterverfrachtung nach Alexandrien durch die deutsche Levante-Linie (Mittelmeerländer östl. von Italien) den deutschen Interessenten bietet S. 152. - Handels- und Industrie-Verhältnisse in einzelnen südrussischen Städten S. 155. - Ausfuhr von Ziegeln nach Österreich-Ungarn S. 183/184. - Einfuhr von deutschen und englischen Stoffproben und Garnen nach Paramaribo (Hauptstadt von Suriname, Südamerika) S. 185. - Handelsbeziehungen der europäischen Industriezentren mit Uesküb und Monastir (Mazedonien) S. 186/187. - Warnung vor der Bankfirma "G. Bonfils" in Paris S. 188. - Ausnutzung der Wasserkräfte in Schweden für Anlagen der elektrotechnischen Industrie S. 191/195. - Handel der Vereinigten Staaten von Amerika mit den Republiken Südamerikas S. 196/198.- Nutzbarmachung behördlicher Feststellungen für die kaufmännische Krediterkundigung Auskunftei Schimmelpfennig Berlin. - Warnung vor dem Schwindler "E. Waller" in London S. 200/201. - Verbot der Waffeneinfuhr nach Persien S. 202/203. - marktgängige Waren in Togo (Westafrika) S. 204/205. - Warnung vor der Schwindelfirma "Kommanditgesellschaft Th. Keszler & Comp." in Antwerpen S. 206. - Warnung vor der Schwindelfirma "Antwerpener Kommissionsbank" S. 207. - dänischer Exportverein, Absatz von Maschinen- und Metallwaren nach Russland S. 208/209. - Bedingungen einer Submission auf Eisenbahn-Material in Bulgarien S. 210/215. - die Zollverhältnisse in Smyrna (früher Izmir, Türkei) S. 216/217. - Hempelsche Leuchtspirituslampen, Prüfung S. 219/232. - Notiz über den Jodring S. 233/235, S. 243. - Absatz von amerikanischen Bier in Südafrika S. 236/237. -
Verwaltungsgeschichte: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde auch zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach Schaffung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu ernennen; es waren später stets 2 Senatoren und der hanseatische Gesandte in Berlin mit der ständigen Stellvertretung des Bevollmächtigten beauftragt. Für die in Frage kommende Zeit gab es folgende Bevollmächtigte und Substitute: Jahre Bevollmächtigter 1.Substitut 2.Substitut 3.Substitut 1868-1871 Kirchenpauer --- --- --- 1872-1873 Kirchenpauer Schroeder --- --- 1874-1880 Kirchenpauer Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1881-1887 Versmann Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1888-1896 Versmann Schroeder Burchard Krüger, Gesandter 1897-1899 Versmann Schroeder Burchard Klügmann, Gesandter 1900-1903 Burchard Schroeder Lappenberg Klügmann, Gesandter 1904-1907 Burchard Lappenberg Klügmann, Gesandter --- 1908-1909 Burchard Lappenberg Sthamer und Schäfer Klügmann, Gesandter 1910-1912 Burchard Sthamer Schäfer Klügmann, Gesandter 1913-1915 Sthamer Predöhl Schäfer Sieveking, Gesandter Waren anfangs die bevollmächtigten Senatoren noch bei allen Verhandlungen des Bundesrats anwesend und der Ministerresident Dr. Krüger nur ausnahmsweise einmal mit der Wahrnehmung der hamburgischen Belange betraut, so verschob sich das Bild immer mehr, bis schließlich die Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Senats nur auf besonders wichtige Angelegenheiten beschränkt war. In gleicher Weise verlagerte sich das Schwergewicht der Bundes- verhandlungen aktenmäßig gesehen vom Archiv des Bevollmächtigten zu dem der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin (vgl. I 5 g). Dieses enthält mehr und mehr das gesamte dabei anfallende Material, das mengenmäßig die eigentlichen Gesandtschaftsakten weit übertrifft. Das Archiv des Bevollmächtigten dagegen geht seit 1894 allmählich in der Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten auf. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Archivierungsgeschichte: Dem Bevollmächtigten, der im Hotel Royal in Berlin 2 Wohnräume und ein Archivzimmer besaß, stand für Kanzlei und Registratur ein Schreiber zur Verfügung, der ihn jeweils von Hamburg nach Berlin und zurück begleitete. Die Akten machten jedoch nur zum Teil diese Reisen mit, der Rest blieb in der Verwaltung des Gesandtschaftsregistrators. Während jene zumeist auf dem Weg über die Nachlässe der bevollmächtigten Senatoren ins Staatsarchiv oder aber auch in die Registraturen anderer Behörden gelangt sind, bildet dieser den Kern des nachstehenden verzeichneten Archivs. Ein älterer aus der Zeit des Bürgermeisters Kirchenpauer stammender Teil in der auf den Kanzlisten Ernst zurückgehenden Ordnung gelangte schon in den 80 Jahren ins Staatsarchiv, wo er in Cl.I Lit. Nr.3 der Senatsakte als Vol.3 aufgestellt und mit einigen den Nachlässen verschiedener Bevollmächtigter entnommenen Akten sowie den später vom Archiv des Bevollmächtigten an das Staatsarchiv abgegebenen Convoluten (insbesondere Berichte, Instruktionen usw.) vereinigt wurde. Ein jüngerer Teil, vorwiegend aus der Zeit der Bevollmächtigten Versmann und Burchard, wurde abgesehen von den bereits erwähnten, an das Staatsarchiv abgegebenen Stücken zunächst bei der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten aufbewahrt und dann mit deren Akten an das Staatsarchiv abgeliefert. Er verblieb dort gesondert in seiner ursprünglichen Ordnung. Bei dieser, die der Kanzlist Hertel 1880 ohne Einbeziehung oder auch Beachtung älterer Vorgänge neu geschaffen hatte, erhielt jede durch eine Bundesratsdrucksache neu angeschnittene Frage in chronologischer Folge eine laufende Nummer ohne Rücksicht darauf, ob zum gleichen Vorgang bereits eine Akte vorhanden war. Lediglich die Nummern 1 - 5, die für allgemeine Angelegenheiten wie Berichte usw. vorgesehen waren, umfaßten das gesamte hierhergehörige Material. Bei der Neuordnung, die nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgte, wurden der in den Senatsakten befindliche und der zuletzt genannte Teil miteinander vereinigt. Ferner wurden dem Archiv noch eine Reihe hierhergehöriger Akten, die sich bislang bei dem Nachlaß des Bürgermeisters Versmann befanden, eingegliedert. Die Geschichte dieser Bestände macht es verständlich, daß es sich bei dem vorliegenden "Archiv des Hamburgischen Bevollmächtigten zum Bundesrat" in keiner Weise um einen geschlossenen Archivkörper handelt. Wir haben es vielmehr mit einem Fonds zu tun, zusammengestellt aus Fragmenten bei der den Bundesratsverhandlungen hamburgischerseits entstandenen Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten, die zusammen mit den gleichartigen Beständen der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin lediglich die Senatsakten und ab 1894 die Akten der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten ergänzen können Einzelteile des Bestandes wurden 1994 mit dem Programm FINDBUCH neu verzeichnet. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 Hamburgischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, Nrn. ... Bestandsbeschreibung: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes zu führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu benennen. Mit der ständigen Stellvertretung des Beauftragten wurden stets 2 Senatoren und der Hanseatische Gesandte in Berlin beauftragt. In der Praxis setzte es sich durch, daß der Bevollmächtigte nur zu ganz wichtigen Anlässen anwesend war, während der in Berlin ständig anwesende Gesandte die Bundesratsverhandlungen besuchte. Dem entsprechend verlagerte sich die aktenmäßige Überlieferung zunehmend auf das Gesandtschaftsarchiv. Das Archiv des Bevollmächtigten ging seit 1894 allmählich auf die Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten über. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Der vorliegende Best. enthält u.a. die Konzepte der Berichte des Bevollmächtigten (1866-1911,1913), Abschriften der Berichte des Hanseatischen Gesandten in Bundes-ratsangelegenheiten (1880-1907), Instruktionen für den Bevollmächtigten (1868-1901) und den Schriftwechsel in allgemeinen Angelegenheiten des Reiches, des Bundesrats und des Reichstages (1866-1907) sowie Sachakten in Konsulatsangelegenhei-ten (1867-1899) und anderen sachlich gegliederten Materien, die überwiegend den Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten entstammen.
Handschriftlicher Bericht über die Gründung der EMDOA am 26.10.1885; „Die Genesis der Deutsch-Ostafrikanischen Evangelischen Missionsgesellschaft, Werbeschrift, Druck, 8 S., 1886; Literaturhinweise zur Geschichte der Bethel-Mission, 1972, 1 Bl., ms.
Bethel-MissionGeschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...
Korrespondenz, Mitteilungen, Protokolle, Abrechnungen u. Stipendien; Einladungen, Programme, Teilnehmerverzeichnisse u. Protokolle d. 7.-10. Missionswoche in Herrnhut, 1921-1930; Beschluß zur Gründung d. Dt. Evang. Missionsbundes, Leitung Hinrich Johannsen, Essen, 1923; Julius Richter: Die internationale Missionsconvention in Washington, Bericht, 6 S., ms., ca. 1924; Ausschreibung e. Preisarbeit über e. Missionsthema, 1928; Dt. Verband zur Bekämpfung d. afrikanischen Branntweinhandels: Eingabe an Auswärtige Amt Berlin, 1928; Pax Europaea, Neue Wege zur Sicherung d. Europä. Friedens, Bemühungen um Gründung e. ent-sprechenden internat. Initiativkomités v. Julius Richter, Berlin, 1928; Sup. Petrich: Geschichtlicher Rückblick u. Erinnerungen an pommersches Missionsleben u. Anfänge d. Herrnhuter Missionswochen, 1925; 200 Jahre Herrnhuter Mission 1732-1932, Nachrichten aus d. Herrnhuter Mission, 16 S., Dr., 1932
Rheinische MissionsgesellschaftGeschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...
Universitätsarchiv Stuttgart Findbuch zum Bestand 33 Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA) - Otto-Graf-Institut Bearbeitet von Dr. Volker Ziegler Unter Mitarbeit von Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili, Stephanie Hengel, Maria Stemper, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer, Norbert Becker Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Stuttgart 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens 2.6 Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg 2.7 Otto Grafs Leistungen 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen 2.9 Umstrukturierungen innerhalb der FMPA 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte 3.2 Aktenführung und Registratur 3.3 Überlieferungsdichte 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte 4. Literatur 5. Hinweis auf weitere Archivbestände 6. Benutzerhinweise 1. Vorwort In den Jahren 1999 und 2000 übernahm das Universitätsarchiv Stuttgart aus dem zentralen Institutsgebäude der damaligen Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg (FMPA) – Otto-Graf-Institut eine große Menge an Altakten, insgesamt 263,7 Regalmeter. Dieser umfangreiche Bestand bildet mit einigen kleineren, späteren Zugängen den Bestand 33, dessen Erschließung die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderprogramms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) von Juni 2008 bis März 2012 förderte. Der Schwerpunkt der Erschließung liegt auf der Forschungsorganisation und auf den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik, was auch der Überlieferungsdichte des Bestands zwischen 1933 und 1958 entspricht. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Sie war eine Einrichtung der Technischen Hochschule Stuttgart. Von Anfang an wurden beide Bereiche abgedeckt: Sowohl die Materialprüfung für den Maschinen- und Anlagenbau, als auch die Prüfung von Baustoffen und Bauverfahren. Als ab 1927 die institutionelle Trennung beider Arbeitsbereiche eingeleitet wurde, trennte man auch die Registraturen der Materialprüfungsanstalt/MPA (Maschinenwesen) und der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen. Beim Umzug der letzteren von Stuttgart-Berg in die neuen Gebäude in Stuttgart-Vaihingen gegen Ende der 1950er bzw. Anfang der 1960er Jahre wurden die Akten zur Baustoffprüfung mitgenommen, zudem aber auch die Serie der gemeinsamen Briefausgangsbücher ab 1883. Sie sind daher ebenfalls Teil des Archivbestands 33. Der Archivbestand umfasst nach dem Ausscheiden nicht-archivwürdiger Akten derzeit 3.484 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1883 bis 1996 sowie 777 Personalakten von Mitarbeitern der FMPA bis 1986. Zu den Personalakten der bis 1912 geborenen Mitarbeiter ist ebenfalls ein Findbuch online einsehbar. Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Stuttgart war an der Durchführung des Projekts beteiligt. Hier müssen zuerst die Projektmitarbeiterinnen Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili und Stephanie Hengel genannt werden. Hanna Reiss verzeichnete die Personalakten und die wichtigen Auftraggeber, außerdem unterstützte sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei Bewertungsfragen. Tamara Zukakishvili verzeichnete die Tageskopien der Abteilungen des Otto-Graf-Instituts. Stephanie Hengel führte mit dem Unterzeichnenden die Bewertung des Teilbestands Veröffentlichungen durch und verzeichnete und systematisierte neben anderem den umfangreichen Teilbestand des Ländersachverständigenausschusses für neue Baustoffe und Bauarten. Maria Stemper verzeichnete die Postausgangskorrespondenz, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer und Norbert Becker einen Teil der Prüfakten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik. Die Sichtung und Bewertung des großformatigen Schriftguts und der Pläne sowie der umfangreichen Sammlung an Photos und Photonegativen führten Norbert Becker, Anna Bittigkoffer und Stephanie Hengel durch. Rolf Peter Menger übernahm wichtige Enteisungs- und Verpackungsarbeiten und Norbert Becker, der Leiter des Universitätsarchivs Stuttgart, stand in allen wichtigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Allen an der Durchführung des Projekts Beteiligten sei hier noch einmal herzlich gedankt. Stuttgart, 12.03.2012 Dr. Volker Ziegler 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Der vorliegende Bestand 33 enthält die Akten des Arbeitsbereichs Baustoffprüfung, der unter verschiedenen Bezeichnungen bis 1945 ein Teil der Materialprüfungsanstalt Stuttgart gewesen ist und erst danach selbständig wurde, weshalb es notwendig ist, auf die Geschichte der Materialprüfungsanstalt Stuttgart näher einzugehen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Gründungsvorstand war Professor Adolf Groß, Professor für Maschinenzeichnen, Maschinenkunde und Konstruktionsübungen am Stuttgarter Polytechnikum. Groß wechselte aber bereits im September 1883 vom Polytechnikum Stuttgart zum Direktorium der Württembergischen Staatseisenbahnen und wurde von Carl Bach[1] als Vorstand der Materialprüfungsanstalt abgelöst.[2] In der Verfügung des Departements des Kirchen und Schulwesens im Staatsanzeiger für Württemberg vom 21. Februar 1884 wird als Aufgabenbereich der Materialprüfungsanstalt Stuttgart formuliert: 1. Die Materialprüfungsanstalt ist bestimmt, den Interessen der Industrie, wie auch denjenigen des Unterrichts zu dienen. Zunächst sind die Einrichtungen beschafft zur Ermittlung der Zugfestigkeit von Metall- und Holzstäben, Riemen, Seilen, Cement und Cementmörtel, der Druckfestigkeit von Cement, Cementmörtel und Steinen, der Biegungsfestigkeit von Metallstäben und Trägern, der Schubfestigkeit von Rundstäben aus Metall. Auf Verlangen können auch bei Zugversuchen noch Elasticitätsmodul und Proportionalitätsgrenze, sofern solche vorhanden ist, bestimmt werden. Beschlossen ist die Erweiterung der Anstalt durch die Einrichtungen zur Ermittlung der Abnutzbarkeit von Steinen. Die für Benützung der Anstalt zu entrichtenden Gebühren sind so hoch zu bemessen, daß die Ausgaben derselben gedeckt werden. Der öffentliche Betrieb wird am 25. Februar d. J. beginnen. Daraus wird ersichtlich, dass von Anfang an Baustoffprüfungen vorgesehen waren und dass die Anstalt wirtschaftlich betrieben werden sollte. Das Königlich Württembergische Finanzministerium stellte einen Betrag von 6.000 Mark zur Verfügung. Weiterhin kamen 10.000 Mark aus einem Überschuss, der bei der damaligen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart erzielt worden war. Dafür hatte sich der Württembergische Bezirksverein Deutscher Ingenieure infolge eines Antrags von Carl Bach eingesetzt.[3] Eine staatliche Finanzierung gab es nicht. Deshalb musste sich Carl Bach mit einem Raum im Hauptgebäude des Polytechnikums begnügen, den man mit der Elektrotechnik zu teilen hatte. Neben Carl Bach gab es am Anfang nur einen Mitarbeiter. Erst 1906 konnte man in Stuttgart-Berg ein neues Gebäude beziehen. Die Entwicklung war so positiv verlaufen, dass der württembergische Staat die Baukosten übernahm und Carl Bach in der Lage war, weiteres Personal einzustellen, unter anderem die Ingenieure Richard Baumann, Otto Graf und Max Ulrich, die in den Jahren 1903 und 1904 zur Materialprüfungsanstalt kamen. Sie wurden zum großen Teil aus erwirtschafteten Mitteln bezahlt. 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch Von grundsätzlicher Bedeutung war die Zusammenarbeit Carl Bachs mit einem Mann, der die wissenschaftlichen Grundlagen des Eisenbetonbaus legte, Emil Mörsch. Mörsch veröffentlichte im Jahr 1902 sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie. Dieses Buch erlebte in kurzer Zeit etliche Auflagen und wurde zu einem Standardwerk. Mörsch, der zu dieser Zeit noch für Wayss & Freytag arbeitete, ließ die praktischen Versuche von Carl Bach durchführen. Die frühen Versuche, die in der Sekundärliteratur genannt werden, sind leider als Prüfberichte nicht vorhanden. Die ersten Versuche, die im Bestand nachgewiesen werden konnten, sind Arbeiten für Dyckerhoff und Widmann über die Prüfung von Betonwürfeln und Eisenbetonbalken aus dem Jahr 1907 (33/1/977) sowie über Eisenbetonsäulen für die Firma Wayss und Freytag aus dem Jahr 1908 (33/1/935). Die erste Auflage von Emil Mörschs Werk Der Betoneisenbau – Seine Anwendung und Theorie erschien 1902, also noch bevor Otto Graf zur Materialprüfungsanstalt Stuttgart kam. Die zweite Auflage erschien 1906. 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart[4] Carl Bach war Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Deutschen Industrie, die am 18. Juli 1903 einen Betrag von 10.000 Mark befristet bis zum 1. März 1904 für Versuche mit Eisenbeton zur Verfügung stellte. Dafür wurde ein Ausschuss berufen, dem Carl Bach als Obmann vorstand. Dieser Ausschuss beschloss, in Stuttgart durch Carl Bach Druckversuche an Säulen, Versuche über den Gleitwiderstand, Biegungsversuche und Schubversuche durchführen zu lassen.[5] Der im Anhang von Gallus Rehms Artikel Otto Graf – ein Genie? abgedruckte Brief Otto Grafs an Carl Bach stammt vom 19. Juli 1903.[6] Darin bedankt sich Otto Graf für die Zusage Carl Bachs vom 16. Juli. Er könne aber aufgrund einer Prüfung, die er noch an der Königlichen Baugewerkeschule in Stuttgart abzulegen habe, nicht vor dem 18. August in die MPA eintreten. Es ist also plausibel anzunehmen, dass Carl Bach Otto Graf, der als Maschineningenieur kein ausgewiesener Baustofffachmann war, wegen dieser Versuche an die Materialprüfungsanstalt Stuttgart holte. Zu dieser Annahme passt auch, dass Otto Graf aus Drittmitteln bezahlt wurde. Des Weiteren war Carl Bach auch an Prüfungen beteiligt, die entscheiden sollten, ob erdfeuchter oder plastischer Beton die besseren Eigenschaften aufweist. Die Betonwürfel wurden in den Jahren 1901 bis 1903 in Stuttgart geprüft, also schon bevor Otto Graf in der Anstalt war.[7] Emil Mörsch war ursprünglich für Wayss & Freytag tätig gewesen, danach Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, seit 1916 Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart.[8] Man muss hier feststellen, dass es zwischen der Bauindustrie, die an einer wirtschaftlichen Lösung für den Einsatz des Betons interessiert war, und staatlichen Stellen, welche die Verwendung der neuen Baustoffe geregelt haben wollten, sowie der Wissenschaft zu intensiven Diskussionen kam, die wiederum zu Institutionen führten, in welchen diese Interessen ausgeglichen werden konnten. Ein neues Gremium war der 1907 gegründete deutsche Ausschuss für Eisenbeton. Emil Mörsch vertrat in diesem bis 1904 die Interessen der Bauindustrie, konnte aber auch wegen seiner wissenschaftlichen Qualitäten überzeugen und fand deshalb ebenso Gehör bei staatlichen Stellen. Carl Bach, der schon seit 1878 ein Mann der Wissenschaft war und zudem sehr gute Kontakte zur Industrie hatte, spielte hier eine ähnliche Rolle wie Mörsch. Alte Streitfragen konnten somit wissenschaftlich erörtert, durch praktische Versuche transparent gemacht und in diesen neu geschaffenen Gremien diskutiert werden. 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs Wir gehen davon aus, dass Otto Graf ursprünglich Maschineningenieur gewesen ist. Aus seinen Personalunterlagen geht hervor, dass er an der Maschinenbauschule in Stuttgart, damals Teil der Baugewerkeschule, studierte und dass er für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg gearbeitet hatte. Zuvor war er in die Lehre bei C. Terrot in Cannstatt gegangen, einer Fabrik für Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Für Otto Graf sollte sich die Materialprüfungsanstalt Stuttgart als Chance erweisen, beruflich aufzusteigen und zu einem weltweit geachteten Fachmann für Baustoffprüfungen zu werden. Dieser Aufstieg verlief in den ersten zwanzig Jahren eher unauffällig. Graf war zwar Oberingenieur geworden, aber es war durchaus nicht sicher, ob er eine Professur erreichen konnte.[9] Als Carl Bach 1922 als Professor emeritiert wurde, blieb er noch für weitere zwei Jahre Vorstand der Materialprüfungsanstalt. Im Jahr 1924 stand mit Richard Baumann der Nachfolger aus den eigenen Reihen bereit und für Otto Graf stellte sich natürlich die Frage nach seinem eigenen Verbleib. 1925 erhielt er einen Ruf an die Technische Hochschule Wien, dem er jedoch nicht folgte, sondern zur Verbesserung seiner Situation in Stuttgart nutzte. Der Neubau des Straßenbauprüfgeräts und des Brandhauses im Jahr 1926 sind hier schon Belege für die große Tatkraft Otto Grafs. Richard Baumann bekam schon kurz nach seiner Ernennung ernste gesundheitliche Probleme, die dazu führten, dass er im Jahr 1927 seine Tätigkeit für die Materialprüfungsanstalt nicht fortsetzen konnte und Otto Graf ihm als stellvertretender Leiter folgte. Richard Baumann starb bereits ein Jahr später mit 48 Jahren. 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens Das Jahr 1927 bedeutete für die Materialprüfungsanstalt Stuttgart eine organisatorische Neuaufstellung. Es wurden zwei Abteilungen eingerichtet, was auch an der getrennten Führung der Registraturbücher deutlich wird, zum einen die Abteilung für Maschinenwesen und zum anderen die Abteilung für Bauwesen. Welche Folgen diese Trennung in finanzieller und personaler Hinsicht hatte, ist bis jetzt unklar geblieben, ganz zu schweigen in Hinblick auf die Verwendung der Prüfungsmaschinen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart blieb jedoch das gemeinsame Dach beider Abteilungen. Im Jahr 1930 war Graf außerordentlicher Professor geworden, vielleicht auch deshalb, weil ein Jahr später mit Erich Siebel ein neuer Chef kam, der die Gesamtleitung der Anstalt übernahm und Otto Graf ablöste.[10] 1936 wurde Otto Graf zum ordentlicher Professor für Baustoffkunde und Baustoffprüfung ernannt und seine Abteilung in Institut für die Materialprüfungen des Bauwesens umbenannt. Das sind eindeutige Hinweise auf eine institutionelle Selbständigkeit, obwohl immer noch formal das gemeinsame Dach beibehalten wurde. Das wird noch deutlicher, als Erich Siebel im Jahr 1940 an die Staatliche Materialprüfungsanstalt nach Berlin-Dahlem wechselte. Otto Graf und Max Ulrich sollten sich in zweijährigem Turnus in der Direktion abwechseln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses letzte gemeinsame Band aufgelöst, so dass fortan zwei innerhalb der Technischen Hochschule Stuttgart selbständige Institute bestanden. Unter Otto Graf hatte sich mit Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner eine neue Generation von Prüfingenieuren zusammengefunden, die bereit war, größere Verantwortung zu übernehmen. Ein weiteres, wichtiges Ereignis dieser Jahre ist die Gründung der Bautechnischen Auskunftstelle im Jahr 1941 durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Leiter der Einrichtung wurde Otto Graf.[11] 2.6. Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg Allerdings änderte sich die Situation Otto Grafs nach dem Zweiten Weltkrieg, da gegen ihn Vorwürfe laut geworden waren hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber einem Betriebsratsmitglied und den in der Materialprüfungsanstalt beschäftigten Zwangsarbeitern. Diese Vorwürfe führten zu seiner Suspendierung und danach zur Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis. Auch war das Verhältnis zu einigen Professorenkollegen, vor allem zu Erwin Neumann, belastet. Die Folge war, dass Otto Graf für ca. drei Jahre nicht für die Baustoffprüfung tätig sein konnte. Er wurde von Hermann Maier-Leibnitz abgelöst, der jedoch nur kurz als Vorstand wirkte und von Gustav Weil ersetzt wurde. Otto Grafs Fall entwickelte sich jedoch für ihn positiv, so dass er durch die Entschließung des Ministerpräsidenten vom 7. April 1948 wieder in den öffentlichen Dienst als Professor für Baustoffkunde und Materialprüfung und Vorstand des Instituts für Bauforschung und Instituts für technische Holzforschung berufen wurde.[12] Nach dem Ende des Sommersemesters 1950 folgte zwar seine Emeritierung, praktisch übergab er jedoch sein Institut erst am 15. Oktober 1952 an seinen Nachfolger Friedrich Tölke.[13] Otto Graf hielt jedoch weiterhin Vorlesungen und als Schlußstein seiner Karriere und Anerkennung seiner Leistungen wurden im Jahr 1953 aus Anlass seines fünfzigjährigen Hochschuljubiläums an der Technischen Hochschule Stuttgart seine Institute in Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut an der Technischen Hochschule Stuttgart umbenannt. Über die drei Jahre seiner Suspendierung ging man einfach hinweg. 2.7 Otto Grafs Leistungen Zu Otto Grafs Leistungen auf dem Gebiet der Baustoffprüfung hat sich bereits Hans-Wolf Reinhardt geäußert.[14] Der Benutzer sei deshalb auf diesen Artikel verwiesen. Otto Graf hat seine Arbeit in über 600 Veröffentlichungen dokumentiert, Schwerpunkte sind der Betonstraßenbau und die technische Holzforschung. Technische Holzforschung Den Anlass für Otto Graf, sich mit den Holzverbindungen zu beschäftigen, sieht der Artikel, der 1973 in der Zeitschrift Holz als Roh- und Werkstoff erschien, im Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Errichtung der neuen Funkmasten aus Holz.[15] Wolfgang Rug sieht die Leistung Otto Grafs vor allem in der Prüfung der Verbindungstechniken und der Prüfung ganzer Bauteile. Ferner wird seine Mitarbeit an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung aus dem Fachausschuss für Holzfragen, der 1921 vom Reichsverkehrsminister gegründet worden war, erwähnt.[16] Nach Rug könnte der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Karl Schaechterle und Otto Graf in den Vorläufigen Bestimmungen für Holztragwerke liegen, die von Schaechterle erarbeitet und 1926 bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft eingeführt wurden.[17] Betonstraßenbau und Reichsautobahnen Der entscheidende Aufschwung auch für die positive Entwicklung des Auftragsvolumens muss auf die Entscheidung zurückgeführt werden, die Reichsautobahnen zum allergrößten Teil als Betonfahrbahnen zu realisieren. Diese Entscheidung hatte für Otto Graf und seine Abteilung weittragende Konsequenzen, da es ihm gelang, sein Institut zur Anlaufstelle für alle Fragen des Betons und des Stahlbetons zu machen. Er konnte sein Institut ebenfalls im Brückenbau und damit im Stahlbau etablieren. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kamen die Aufträge auch verstärkt von militärischen Dienststellen. Mitarbeiter Otto Grafs und organisatorisches Talent Nicht vergessen darf man, dass Otto Graf über hervorragende Mitarbeiter verfügte. Hier sind neben anderen Erwin Brenner, Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner zu nennen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten und diese selbständig weiter führten.[18] Graf muss außerdem ein organisatorisches Talent beschieden werden, da er bei den Gründungen einiger wichtiger Einrichtungen mitwirkte, etwa beim Fachausschusses für Holzfragen beim Verein Deutscher Ingenieure und Deutschen Forstverein, bei der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, bei der Bautechnischen Auskunftstelle und bei der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen in Stuttgart. 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen Platzmangel war immer ein Problem der alten Materialprüfungsanstalt gewesen. Carl Bach löste dieses Problem mit dem Umzug nach Stuttgart-Berg, wo in den folgenden Jahrzehnten weiterhin angebaut und erweitert wurde. Durch einen großen Anbau 1938 für die Abteilung Maschinenwesen wurden auch Räume für die Baustoffprüfung frei. Hinzu kamen einige ehemalige Wohn- und Gasthäuser am Rande des Geländes. Otto Graf plante schon während des Zweiten Weltkriegs einen Umzug in den Degerlocher Wald, einen Standort, für den Umzugspläne der gesamten Technischen Hochschule Stuttgart existierten. Nach einem von Oberingenieur Brenner ausgearbeiteten Bedarfsplan erstellte der Architekt Prof. Rudolf Lempp einen Entwurf, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Dieser Bedarfsplan spielte jedoch auch noch für den Umzug nach Stuttgart-Vaihingen eine Rolle.[19] Nach dem Zweiten Weltkrieg war an einen Neubau nicht zu denken, weshalb die alten Räume in Berg im Laufe der Zeit wieder instand gesetzt und später auch ausgebaut wurden. Da das Prüfgeschäft sich wieder positiv entwickelte, stellten sich bald erhebliche Raumprobleme ein. Den Forderungen nach einem Neubau wurde erst 1956 entsprochen. Baubeginn in Stuttgart-Vaihingen war 1958. Anfang 1960 konnten die ersten Gebäude bezogen werden.[20] Der Umzug nach Stuttgart-Vaihingen an den heutigen Standort wurde unter der Leitung von Friedrich Tölke durchgeführt. Dieser dauerte mehrere Jahre. Mit diesem Umzug ist auch das Ende der Führung einer zentralen Registratur festzustellen. 2.9. Umstrukturierungen innerhalb der FMPA War schon nach dem Zweiten Weltkrieg nach der Rückkehr Otto Grafs im Wintersemester 1948/49 das Institut für Bauforschung und Materialprüfungen des Bauwesens und Institut für technische Holzforschung in ein Institut für Bauforschung unter Gustav Weil und ein Institut für technische Holzforschung unter Karl Egner geteilt worden, setzte sich diese Tendenz nach dem Ausscheiden Otto Grafs weiter fort. Mit der Berufung Friedrich Tölkes kam es auch zu einer Neuorganisation des Otto-Graf-Instituts, die von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen angeregt worden war. Darin sollte eine Arbeitsgemeinschaft von Professoren gegründet werden, welche in grundsätzlichen Fragen als Verwaltungsrat entscheiden sollte. Diese Arbeitsgemeinschaft sollte sich aus den Professoren für Baustoffkunde, Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau, für Eisenbahn- und Verkehrswesen und für Straßenbau in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern des Otto-Graf-Instituts zusammensetzen.[21] Mit der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Professoren für das Wintersemester 1953/54 wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung für Stahl- und Stahlbeton unter Gustav Weil, die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe unter Kurt Walz und die Abteilung für Holz, Glas und Kunststoffe unter Karl Egner. Diese Entwicklung reagierte auf die inzwischen fortgeschrittene Spezialisierung im Bauingenieurwesen und der Baustoffprüfung, die es auch schwierig machte, einen Nachfolger für Otto Graf zu finden, der alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße beherrschte. Die weitgehende Mitbestimmung der Abteilung für Bauingenieurwesen ist ebenfalls in diesem Kontext zu sehen. Die Anzahl der Abteilungen wurde weiter vermehrt. Seit dem Wintersemester 1956/57 kam die Abteilung für Erdbau (später Erd- und Grundbau) unter Friedrich Tölke hinzu, seit dem Wintersemester 1957/58 die Abteilung für Teer- und Bitumenbaustoffe, ebenfalls unter Friedrich Tölke. Ab dem Wintersemester 1963/64 wurden drei Hauptabteilungen gebildet, die wiederum in Abteilungen gegliedert wurden. Das waren die Hauptabteilungen für Anorganische und für Organische Baustoffe. Die Abteilung für Erd- und Grundbau bildete eine eigene Hauptabteilung, die jedoch nicht weiter untergleidert wurde. Diese Ordnung wurde bis zum Sommersemester 1971 beibehalten, danach kam es zu einer erneuten Umorganisation und es wurden wiederum nur Abteilungen gebildet, die nicht weiter differenziert waren. Die neu gebildeten Abteilungen wurden in einem neu gebildeten Direktorium an der Führung des Otto-Graf-Instituts beteiligt.[22] Friedrich Tölke blieb bis zum Jahr 1969 an der Spitze des Otto-Graf-Instituts. Ihm folgte Gustav Weil, ein langjähriger Mitarbeiter Otto Grafs, der allerdings 1972 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstarb.[23] Seit dem Wintersemester 1972/73 stand Gallus Rehm bis 1990 an der Spitze dieser Institution. 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Vom 1. Januar 1980 an gehörte die Baustoffprüfung als „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg – Otto-Graf-Institut“ zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und schied deshalb aus der Universität Stuttgart aus. Die Zentrale Verwaltung und die Referate fungierten damals als Geschäftsleitung.[24] Die Umressortierung wird durch die in dem vorliegenden Aktenbestand vorhandenen Unterlagen noch gut belegt.[25] Der Hauptteil der Aktenüberlieferung des Bestands 33 endet Mitte der 1980er Jahre. Einzelne Akten reichen noch bis 1996. 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA Im Jahr 2000 erfolgte die Wiedereingliederung der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA), Otto-Graf-Institut in die Universität Stuttgart. Der Institutsname aus dieser Zeit, in der die vorliegenden Akten übernommen wurden, wurde als Bezeichnung des Archivbestandes gewählt. Am 01.07.2003 wurden die Staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Universität Stuttgart und die Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut (FMPA) zur Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut (FMPA)) zusammengeführt. Damit wurde die Trennung aus dem Jahr 1945 nach 58 Jahren beendet. 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand 33 enthält die noch erhaltenen Akten der Baustoffprüfung. Mit der Gründung der Abteilung für Baustoffprüfung innerhalb der Materialprüfungsanstalt im Jahre 1927 wurde auch deren Aktenführung von derjenigen der Abteilung für Maschinenwesen getrennt. Beim Umzug der jetzt unter dem Namen Otto-Graf-Institut selbständigen Einrichtung vom langjährigen mit dem Maschinenwesen gemeinsamen Standort Stuttgart-Berg nach Stuttgart-Vaihingen wurden offenbar auch vereinzelte Unterlagen der Abteilung Maschinenwesen und die gemeinsamen Postausgangsbücher aus der Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt (33/2/1 bis 33/2/455) mitgenommen. Sie sind daher im vorliegenden Archivbestand 33 eingearbeitet. Der Großteil der Akten wurde in den Jahren 1999 und 2000 in das Universitätsarchiv Stuttgart übernommen. Hinzu kamen einige kleinere, spätere Zugänge und ein Teilbestand, der in der Zeit, als die FMPA unter dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ressortierte, in das damals zuständige Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden war. Die Erschließung des Aktenbestands wurde mit maßgeblicher Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom Juni 2008 bis März 2012 durchgeführt. 3.2 Aktenführung und Registratur Die Haupttätigkeit der Ingenieure der Baustoffprüfung bestand darin, Materialprüfungen für Auftraggeber durchzuführen. Um diese praktische Tätigkeit zu dokumentieren, wurden Prüfungsakten geführt, die immer nach demselben Schema angelegt und nach den Prüfgebieten in der Registratur abgelegt wurden. Alle anderen Vorgänge, etwa die Mitarbeit in Gremien und die Beschaffung von Prüfungsmaschinen, wurden in diese Systematik integriert, was die Übersichtlichkeit der Aktenordnung heute sehr erschwert. Vorgänge aus dem Bereich der Lehre sind so gut wie nicht überliefert. Diese Registraturordnung wurde seit Carl Bach bis etwa 1956/1957 beibehalten. Aus den Registraturbüchern und den überlieferten Mappen mit Prüfungsakten konnte rekonstruiert werden, wie die Baustoffprüfung arbeitete. Jeder Vorgang oder Prüfungsauftrag erhielt eine Auftragsnummer. Seit dem Jahr 1927 wurde ein B vor diese Nummer gesetzt (B für Bauwesen, für das Maschinenwesen entsprechend ein M). Ein Auftragseingangsverzeichnis, das nach diesen Nummern gegliedert ist, konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Seit dem 1. April 1933 wurden auf den Mappen die ausgeschriebenen Bezeichnungen für die jeweiligen Prüfgebiete durch Kürzel ersetzt. Natursteine wurde mit N abgekürzt, Metalle mit M, Beton mit B, Eisenbeton mit E usw. Eine Mappe mit Prüfungsakten bekam also einen Buchstaben und eine laufende Nummer. Wurde ein Auftrag diesem Prüfgebiet zugeordnet, wurde auf den Mappendeckel die Eingangsnummer (B-Nummer, Auftragsnummer) und daneben der Auftraggeber und das Datum des Auftragseingangs geschrieben. War die Mappe nicht voll, wurden darin weitere Prüfungsaufträge abgelegt. Reichte die Mappe nicht aus, wurde eine zweite mit derselben laufenden Nummer angelegt und das Alphabet als Unterteilungsmöglichkeit genutzt, also etwa M360a, M360b, M360c. Es gibt Vorgänge, bei denen die Buchstaben des einfachen Alphabets nicht reichten, so dass man mit M360aa, M360bb, M360cc fortsetzte. Nach 1952 kam es zur Bildung von neuen Abteilungen, wobei die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe nun dieses B als Abkürzung für die Prüfungsakten verwendete. Die anderen Abteilungen erhielten ebenfalls entsprechende Kürzel. Da jetzt neben den Mappen vermehrt mit Ordnern gearbeitet wurde, wurde für diese Ordner eine neue Aktenordnung durch eine Farbkombination aus dicken und dünnen Balken auf dem Ordnerrücken festgelegt. Bemerkenswert ist, dass die gesamte Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart für den Zeitraum von 1883 bis 1950 erhalten ist. Sie umfasst 444 Nummern (s.o.). Für die Zeit danach gibt es nur noch Tageskorrespondenz einzelner Abteilungen, zum Beispiel der Abteilung B (Abteilung für Beton, Steine und Bindemittel), die aber nicht vollständig überliefert ist. Für die Zeit nach Otto Graf, also für die Zeit Friedrich Tölkes, Gustav Weils und Gallus Rehms, sind zudem Lehrstuhl- und Institutsakten vorhanden. Von Otto Graf sind nur Unterlagen zu Dissertationsprojekten vorhanden und zu Fortbildungskursen, die für die Bauindustrie und öffentliche Einrichtungen durchgeführt wurden. 3.3 Überlieferungsdichte Da am Standort Stuttgart-Berg eine zentrale Registratur geführt wurde und für diese auch einige Registraturbücher erhalten geblieben sind, konnte aus deren Inhalt durch Vergleich mit dem tatsächlich Vorhandenen auf die Lücken im Bestand geschlossen werden.[26] Diese sind für die Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt Stuttgart leider erheblich. Die ersten 63 Mappen mit Prüfungsberichten aus dem Bereich Beton und die ersten 131 Mappen aus dem Bereich Eisenbeton sind nach Angaben des Registraturbuches (Sachverzeichnis bis 1927) am 19.5.1941 vernichtet worden.[27] Eine Ursache wurde nicht angegeben. Luftangriffe sind für diese Zeit nicht belegt, so dass auch selbstverschuldete Ursachen wie Brände möglich sein könnten. Das bedeutet, dass vor 1907 keine Prüfberichte aus dem Bereich Beton und Eisenbeton erhalten sind. Insgesamt fehlen für die ganze Baustoffprüfung die Prüfberichte vor dieser Zeit. Die Überlieferungsdichte ist jedoch seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr gut. Diese hält bis Ende der 1950er Jahre an. Für die Zeit vor 1930 ist der Umfang der Prüfungstätigkeit nicht so groß wie ab Mitte der 1930er Jahre. Hier kann ein regelrechter Aufschwung registriert werden. Von einer zentralen Registratur wie sie in Stuttgart-Berg mit der Führung der Registraturbücher belegt ist, kann aber in Stuttgart-Vaihingen nicht mehr gesprochen werden. Deshalb ist es auch nicht mehr möglich aufgrund eines Vergleichs festzustellen, was vorhanden und was nicht mehr vorhanden ist. Diese Ordnung der Aktenordner scheint für den Zeitraum von Friedrich Tölke und Gustav Weil etwa bis 1972 gegolten zu haben. Offensichtlich kam danach Platzmangel hinzu, der dazu führte, dass die Abteilungen ihre Akten selbst verwalteten, so dass im Aktenraum des zentralen Gebäudes keine weiteren Akten mehr abgelegt wurden. So ist die Überlieferung der Abteilungen im Universitätsarchiv Stuttgart unvollständig bzw. es befinden sich zahlreiche Unterlagen noch im Institut bei den Abteilungen. Es wurden Akten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik übernommen. Von der Abteilung Kunststoffe und Kunststoffbindemittel auf Kunststoffbasis ist zwar eine Sammlung von Photographien vorhanden, die vermutlich von der Photoabteilung angelegt wurde, Akten sind bisher aber keine übernommen worden. Auch fehlen die Akten der Abteilungen für Teer- und Bitumenbaustoffe und für Anstrichmittel und Anstriche. Die Überlieferung der Abteilung Holz, Glas und Kunststoffe wurde wegen erneutem Bedarf wieder an die Abteilung zurückgegeben. Mit Gallus Rehm als neuem Leiter und der Umressortierung zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Jahr 1980 kam es erneut zu Veränderungen in der Verwaltungsstruktur. Es wurde eine Geschäftsführung unter dem Stellvertreter Rehms, Wolfgang Schwaderer, und eine Abteilung Zentrale Verwaltung unter Rüdiger Treubel eingerichtet. Die Registratur Schwaderers wurde übernommen, ebenfalls Akten, welche die Umressortierung dokumentieren. Der Großteil der Akten im Universitätsarchiv endet Mitte der 1980er Jahre. Auch die Art der Überlieferung ändert sich. Es ist zum Beispiel der Schriftwechsel Friedrich Tölkes mit der Technischen Hochschule Stuttgart überliefert, für die Zeit Gallus Rehms kommen aber umfangreiche Dokumentationen von Übungen, Vorlesungsmitschriften und Prüfungsaufgaben hinzu. 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte des verzeichneten Bestands liegen auf der Forschungsorganisation und den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik. Deshalb wurde für die Bewertung Richtlinien aufgestellt, die sich an diesen Schwerpunkten orientierten. Weniger interessante Prüfungsakten aus dem privaten und privatwirtschaftlichen Bereich wurden ausgeschieden. Aus dem Bereich der Prüfungsberichte wurden diejenigen zum Bau der Reichsautobahnen und zu NS-Großprojekten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Untersuchungen zu allen Prüfgebieten, z. B. zu Brücken/Brückenstatik bzw. Brückenmodellen und zu Baustoffen: Stahl (Bewehrungsstahl, Spannstahl), Stahlbeton, Spannbeton, Beton (Leichtbeton), Holz, Glas, Ton (Ziegel), Zement. Um die Gremientätigkeit Otto Grafs und seiner Mitarbeiter nachvollziehen zu können, wurde diese Überlieferung vollständig verzeichnet. Unter anderem sei hier erwähnt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (früher Eisenbeton), Deutscher Normenausschuss, Fachausschuss für Holzfragen, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen mit Arbeitsgruppen und Unterausschüssen, Ländersachverständigenausschuss für neue Baustoffe und Bauarten. Weiterhin wurde die Überlieferung, die die Geschichte der Baustoffprüfung an der TH/Universität Stuttgart dokumentiert, vollständig erschlossen. Ein besonderes Anliegen war es, alle Arten von Tätigkeiten und Prüfverfahren exemplarisch zu dokumentieren. Deshalb wurden in einem repräsentativen Auswahlverfahren zahlreiche Akten zu Prüfungen für unterschiedlichste Auftraggeber ohne weitere inhaltliche Bewertung erhalten und erschlossen. Eine weitere Tätigkeit der Baustoffprüfung bestand in der Zulassung von Baustoffen und Bauarten und in der Überwachung von Zementwerken zur Qualitätssicherung. Hinzu kam eine gutachterliche Tätigkeit für Gerichte. Hier wurde in Auswahl verzeichnet. Weiterhin enthält der Bestand noch zahlreiche Photos und Photonegative. Photographien befinden sich auch sehr zahlreich in den verzeichneten Prüfungsakten. 4. Literatur 4.1 Publikationen des Otto-Graf-Instituts Otto-Graf-Journal, journal on research and testing of materials Schriftenreihe des Otto-Graf-Instituts bzw. der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg 4.2 Literatur über die Materialprüfungsanstalt Stuttgart und Otto Graf Materialprüfungsanstalt Stuttgart Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908 (Ergänzter Sonderabdruck) Anhang: Veröffentlichungen über Forschungsarbeiten, die in der Materialprüfungsanstalt der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt worden sind. (Stand 20. April 1913) Baumann, Richard; Graf, Otto: Die Entwicklung der Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart seit 1906. In: VDI-Zeitschrift 42 (1927), S. 1468-1470. Blind, Dieter: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Vorgeschichte – Gründung – Entwicklung – Heutiger Stand. Zur Inbetriebnahme der Neubauten im Universitätsgelände Stuttgart- Vaihingen. Stuttgart 1971. Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule 1963. Carl Julius von Bach (1847 - 1931) : Pionier, Gestalter, Forscher, Lehrer, Visionär; Wissenschaftliche Konferenz, Stadt Stollberg/E. - Technische Universität Chemnitz-Zwickau am 7. und 8. März 1997; Akademische Feier, Universität Stuttgart am 4. Juli 1997 aus Anlaß des 150. Geburtstages / hrsg. von Friedrich Naumann. Stuttgart 1998. 125 Jahre Materialprüfungsanstalt MPA Universität Stuttgart 1884 – 2009. Festschrift zur Festveranstaltung am 8. Oktober 2009 in Stuttgart. Stuttgart 2010. Ungedruckt/nicht veröffentlicht: Gimmel, Paul: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart. 65 Jahre Materialprüfanstalt. 3 Bde. Band 1: Text, Band 2: Beilage 1 bis 34, Band 3: Beilage 35 bis 70 (UA Stuttgart: 52/16) Otto Graf Ditchen, Henryk: Die Beteiligung der Stuttgarter Ingenieure an der Planung und Realisierung der Reichsautobahnen unter besonderer Berücksichtigung der Netzwerke von Fritz Leonhardt und Otto Graf. Diss. Stuttgart 2009. Ders.: Ein Fall der Entnazifizierung in Stuttgart. Wie ein Institut einen neuen Beinamen bekommen hat. Berlin 2010. Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch 1993. VDI Gesellschaft Bautechnik. Verein Deutscher Ingenieure. 4 (1993), S. 489-529. Reinhardt, Hans-Wolf: Zum Gedenken an Otto Graf, universeller Bauforscher in Stuttgart. Abschiedsvorlesung von Prof. Dr.-Ing. H.-W. Reinhardt am 4. Juli 2006. In: Reden und Aufsätze 71, S. 77. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Sbrzesny, Walter: Otto Graf. In: Neue Deutsche Biographie, Bd. 6, S. 725. Strassenforschung. 50 Jahre Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1924-1974. Bonn-Bad-Godesberg 1974, S. 322. Weber, Christiane; Ziegler, Volker: Otto Graf (1881-1956) und die Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift für Beton- und Stahlbetonbau. 106 (2011), S. 594-603. Veröffentlichungen Otto Grafs und seiner Mitarbeiter Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der Technischen Hochschule Stuttgart … (Hg): Otto Graf. 50 Jahre Forschung, Lehre, Materialprüfung im Bauwesen 1903 – 1953. Kartei der Veröffentlichungen ca. 1927 – 1946 (UA Stuttgart 33/1/2505) Registraturbuch Normen, Luftschutz etc. (1.4.1933 – 31.3.1942) enthält einen Abschnitt mit einer Bibliographie der Veröffentlichungen (Veröff.), nicht nur von Otto Graf. (UA Stuttgart: 33/1/2401) 5. Hinweis auf weitere Archivbestände Universitätsarchiv Stuttgart 17 und 65 Zentrale Verwaltung der Universität 57 und 114 Personalakten Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Staatsarchiv Ludwigsburg E 166 Bü 4953 (Einrichtung der Materialprüfungsanstalt am Polytechnikum 1883-1888) F1/85 Bd. 500, F1/85 Bd. 494 (Neubau in Berg 1904-1907) Archiv der Technischen Universität Chemnitz NL 302 (Nachlass Carl Bachs, der unter anderem auch einen Schriftwechsel Carl Bachs mit Otto Graf enthält.) 6. Benutzerhinweise Um den Informationsgehalt dieses Online-Findbuchs vollständig nutzen zu können, sei der Benutzer darauf hingewiesen, alle drei Recherchemöglichkeiten (Systematik, Schlagwort, Index) durchzuführen. Zum Index: Es ist mit Namenänderungen von Firmen und Institutionen zu rechnen. Eine Vereinheitlichung von Bezeichnungen erschien nicht sinnvoll, weil irreführend. Zur Systematik: Bei der systematischen Suche über das Gliederungsschema des Findbuchs muss beachtet werden, dass einige wenige Institutionen an verschiedenen Stellen zu finden sind (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft unter Forschungsförderung und unter Auftraggeber). Für die Nutzung der Unterlagen gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes BW und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs Stuttgart. Die Sperrfristen nach §6 Absatz 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg sind zu beachten: (2) Archivgut darf nicht vor Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. […] Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden […] (3) Die Sperrfristen nach Absatz 2 gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. _____ [1] Der Nachlass von Carl Bach befindet sich im Archiv der Technischen Universität Chemnitz. Auf dessen Internetseiten findet sich auch eine Biographie. [2] Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1883/1884, Stuttgart 1884, S. 12. Andere Daten nennt Dieter Blind: Geschichte der Staatlichen Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Stuttgart 1971, S. 17-18. Die Materialprüfungsanstalt ist bereits 1883 in den Jahresberichten des Polytechnikums erwähnt: Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1882/1883, Stuttgart 1883, S. 10. [3] Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königl. Technischen Hochschule Stuttgart. In: Ergänzter Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908, S. 241ff. (S.1). [4] Zu Otto Graf erschien: Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch der VDI-Gesellschaft Bautechnik 1993, S. 489-529. Sbrzesny, Walter: Otto Maximilian Graf. In: Neue Deutsche Biographie. Bd. 6, S. 725. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Siehe ferner oben 4.2. Literaturverzeichnis. [5] Fünfzig Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 4. [6] Rehm, Gallus, S. 526. [7] Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 2 und Universitätsarchiv Stuttgart 33/2/428, Postausgangskorrespondenz. Die Prüfungen wurden für die Abteilung für Straßen- und Wasserbau des Württembergischen Innenministeriums durchgeführt und nehmen den Großteil des Kopierbuchs ein. [8] Emil Mörsch war zwar seit 1904 Professor an der ETH in Zürich, die Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Betonkörpern gegen Verdrehung und zur Haftfähigkeit der Bewehrungsstäbe im Beton für Wayss und Freytag ließ er aber trotzdem in diesem Jahr in Stuttgart ausführen. Es sollten weitere Versuche folgen, die Mörsch als Grundlage für sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie verwendete. 1905 folgten Versuche an spiralbewehrten Säulen. Der früheste Prüfungsbericht des Bestands (33/1/935) dokumentiert Versuche mit Eisenbetonsäulen für Wayss & Freytag aus dem Jahr 1908. 33/1/934 enthält einen Antrag Mathias Koenens über Versuche mit einbetonierten T-Trägern aus dem Jahr 1912. An Mathias Koenen hatte sich Gustav Adolf Wayss zuerst gewandt und von diesem Belastungsversuche in Berlin durchführen lassen. Das Materialprüfungsamt in Berlin wird jedoch in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, trotzdem muss man annehmen, dass es involviert war. Nach dem Artikel über Koenen im Online-Lexikon Wikipedia (letzter Zugriff: 13.03.2012) soll Koenen 1907 den Vorschlag gemacht haben, in Stuttgart erste Versuche mit einer im gespannten Zustand einbetonierten Bewehrung durchzuführen. Das könnte dann vielleicht auch der Grund sein, von Berlin nach Stuttgart zu wechseln, eigentlich eine sehr wichtige Phase für Stuttgart, da sich hier wohl der zukünftige Vorrang in der Baustoffprüfung gründete. [9] Die Quellensituation ist für diese Zeit äußerst unbefriedigend, da es kaum Unterlagen gibt und sich die Arbeit Grafs nur sehr schwer nachvollziehen lässt. Die Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart, die von 1883 bis 1950 vollständig erhalten ist, wurde in Bezug auf diese Fragestellung noch nicht ausgewertet. [10] Universitätsarchiv Stuttgart 57/329 Personalakte Otto Grafs, Blatt 54. [11] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1364. Diese Einrichtung trägt heute den Namen „Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau“. [12] Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Wintersemester 1948/49, S. 19 und Universitätsarchiv Stuttgart 57/329: Erich Siebel und Erwin Neumann hatten sich gegen eine erneute aktive Tätigkeit Otto Grafs an der Technischen Hochschule Stuttgart ausgesprochen. Siebel befürchtete einen schweren Konflikt Otto Grafs mit der Belegschaft des Instituts, Neumann nannte persönliche Gründe, die aus einem Konflikt mit Graf über die Straßenbauversuchsanstalt herrührten. Für Otto Graf waren zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, zum einen eine außerordentliche Professur für Baustoffkunde, die durch einen Berufungsausschuss im Auftrag der Fakultät für das Bauwesen angeregt wurde, zum anderen die Emeritierung mit voller wissenschaftlicher Forschertätigkeit, die vom Großen Senat der Technischen Hochschule Stuttgart herrührte. Otto Graf hatte jedoch beides abgelehnt und nach seinem Spruchkammerverfahren auf seine volle Rehabilitierung gedrängt. [13] UA Stuttgart 33/1/1364; Zu Friedrich Tölke: Giesecke, Jürgen: Zum Gedenken an Friedrich Tölke. In: Uni-Kurier Nr. 59, Juli 1993, S. 17. Das lag auch daran, dass das Kultministerium mit der Berufungsliste für die Nachfolge von Otto Graf nicht zufrieden war. Dieses sah Fritz Leonhardt als besser für den Lehrstuhl geeignet an als Friedrich Tölke, was aber von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Hochschule Stuttgart abgelehnt wurde. Somit wurde die Berufungsliste beibehalten und Friedrich Tölke konnte berufen werden. (UA Stuttgart 57/242 Personalakte Friedrich Tölkes) [14] Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. [15] Zur Geschichte der Wissenschaft vom Holz. In: European Journal of Wood and Wood Products. 31(1973), S. 84. [16] Rug, Wolfgang: 100 Jahre Forschung für den Holzbau. Die Erforschung der Grundlagen/Entwicklung der Holzbauforschung/Berechnungsvorschriften. In: Bauen mit Holz Heft 4 (2003), S. 50-57 [17] Rug, Wolfgang, S. 52. [18] Rug, Wolfgang:, S. 50-57. [19] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 19 [20] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 24-26. [21] UA Stuttgart 57/242: Schreiben der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der TH Stuttgart an das Rektoramt der TH Stuttgart vom 26. Mai 1951 bzgl. der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Baustoffkunde und Baustoffprüfung, Antrag an den Großen Senat zur Weiterleitung an das Kultministerium. [22] UA Stuttgart 33/1/1382 u. 1383 [23] Gustav Weil (1903-1972) befand sich allerdings auch schon im 69. Lebensjahr, als er seinen Unfall erlitt. [24] Es kam auch eine Dienststelle aus Karlsruhe hinzu, das Chemisch-Technisches Prüfamt. 1985/86 existierte eine zentrale Verwaltung, Z 1 – Z 3, dazu D1 Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsplanung und D2 Anstriche und Bautenschutz. [25] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1622-26 und 33/1/1629-32 [26] Die Registraturbücher für die Zeit von 1927 bis 1933 sind als Alphabetisches Verzeichnis, und als Sachverzeichnis erhalten, für die Zeit von 1933 bis 1942 ist das Sachverzeichnis vorhanden und für die Zeit von 1923 bis 1942 das Zeichnungen-Verzeichnis. [27] Dieser Tatbestand konnte mit dem Fund der Registraturbücher für die Zeit vor 1927 geklärt werden. Die Auswertung des Inhalts erbrachte folgende Erkenntnis: Die ersten 63 Betonmappen wurden am 19.5.1941 vernichtet. Die Ursache dafür ist nicht bekannt. Desgleichen wurden die Mappen für Eisenbeton bis Mappe 131 am selben Tag vernichtet. Auch gibt es Eintragungen auf Vernichtung für den 15.5.1941. Des Weiteren sind Aktenübernahmen durch die Abteilung B für den 15.6.1939 und den 15.5.1941 eingetragen. Das alphabetische Verzeichnis bis 1927 enthält auf der ersten Seite unter dem Buchstaben A Versuche zur Baustoffprüfung für das Jahr 1886. Allerdings ist nicht klar, ob es sich um nachträgliche Einträge handelt. Es scheint so gewesen zu sein, dass nicht imme
I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.