Vorwort: 1) Geschichte des Registraturbildners Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Berliner Universität entstand aufgrund der Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den Universitäten und Technischen Hochschulen vom 18. Sept. 1920 sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 1. Okt. 1920, die vom Preußischen Kultusminister Konrad Haenisch erlassen wurden (Nr. 11). Nach der Verfassung der Studentenschaft der Friedrich-Wilhelms-Universität von 1922 wurde der AStA von der Studentenvertretung gewählt, bestand aus sieben Mitgliedern und vertrat die Studentenschaft nach außen (Nr. 2). Durch diese Verordnung wurden die Studentenschaften, die sich entsprechende Satzungen gaben, seitens des Preußischen Kultusministeriums staatlich anerkannt. So musste jeder Studierende, der an der Universität immatrikuliert wurde, Mitglied der Studentenschaft werden. Die Aufgaben der Allgemeinen Studentenschaft bestanden in der Vertretung aller Studierenden, in der Wahrnehmung der Selbstverwaltung in Sozialangelegenheiten, Verwaltung der studentischen Angelegenheiten einschließlich des Disziplinarrechts und Pflege des geistig-kulturellen Lebens der Studentenschaft. Die Studentenvertretung bestand aus 100 Mitgliedern, die von den einzelnen Fraktionen nominiert und von der Gesamtheit der Studierenden gewählt wurden. Unter der Anleitung und Kontrolle des AStA, dessen Mitglieder aus der Mitte der Studentenvertreter gewählt wurden, bestanden einige Ämter und Ausschüsse, die die Aufgabe hatten, die laufenden Verwaltungsarbeiten auszuführen. So waren folgende Ämter vorhanden: - Amt für staatspolitische Bildung - Soziales Amt - Auslandsamt - Amt für Leibesübungen - Technische Nothilfe. Entsprechend den Fakultäten bestanden zur Studienberatung und Weiterbildung der Studierenden folgende Fachschaften: - Rechts- und staatswissenschaftliche Fachschaft - Mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft - Chemische Fachschaft - Geographische Fachschaft - Zoologische Fachschaft - Pharmazeutenschaft - Medizinische Fachschaft (Klinikerschaft) - Zahnärztliche Fachschaft - Philologische Fachschaft - Theologische Fachschaft. Zur Anleitung der Fachschaften bestand der sogenannte Fachschaftsausschuss. Die Auseinandersetzungen um die Frage der Mitgliedschaft auslandsdeutscher Studierender, besonders die unterschiedlichen Auffassungen der Behandlung auslandsdeutscher Studierender jüdischen Glaubens, führte im September 1927 zur Aufhebung der Verordnung vom September 1920 durch das Preußische Staatsministerium. Gleichzeitig wurde vom Preußischen Staatsministerium eine neue Verordnung über die Bildung von Studentenschaften erlassen, die den bisher seitens der Studentenschaft vertretenen "Rassestandpunkt" beseitigte. Die daraufhin an allen preußischen Universitäten durchgeführten Urabstimmungen vom Nov. 1927 ergaben die Ablehnung dieser neuen Verordnung durch die Studentenschaften, die dadurch die staatliche Anerkennung verloren. Es bildeten sich dann sogenannte Allgemeine Studentenschaften an den Universitäten, so auch an der Berliner Universität, die sich ohne Erfolg um die Anerkennung als Korporation durch die Universitätsleitung bemühten. es blieben jedoch nur die studentischen Fachvertretungen bestehen. Die mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft, ehemals Fachschaft genannt, legte eine neue Satzung vor, die auch von anderen Arbeitsgemeinschaften anerkannt wurde. Aufgrund der neuen Rechtslage entstanden neben der schon erwähnten Arbeitsgemeinschaft die geographische, die chemische und die zoologische Arbeitsgemeinschaft. Die neuen Arbeitsgemeinschaften bildeten den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaften, der in den Jahren 1931 / 1932 durch die Medizinerschaft, Theologenschaft und Pharmazeutenschaft erweitert wurde. Dieser Ausschuss erhielt von der Universitätsleitung die Bezeichnung Ring der anerkannten Arbeitsgemeinschaften und Fachschaften an der Universität Berlin (R.d.A.). Die Hauptaufgaben des R.d.A. bestanden auf den von ihnen vertretenen Fachgebieten in der Auskunftserteilung, Studienberatung, Durchführung von Zirkeln, Vorträgen, Ferienkursen, Exkursionen, in Unterstützungen für die Studierenden und in Verbindungen mit den Dozenten, etc. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurden auch diese Reste der sogenannten studentischen Selbstverwaltung dem "Führerprinzip" untergeordnet. 2) Registraturverhältnisse Auf den einzelnen Akteneinheiten waren keinerlei Kennzeichen, die auf die Zugehörigkeit zu einer Registratur schließen lassen, festzustellen. Es fanden sich auch keine Hinweise, die über die Aktenführung Aufschluss geben könnten. 3) Zugang Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Januar und Februar 1967 durch den damaligen Archivleiter Dr. Kossack. Der Bestand befand sich 1960 bereits in Verwahrung des Archivs und war auch schon in den früheren Jahren benutzt worden. Es wurde festgestellt, dass durch eine ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Deutsche Geschichte einzelne Schriftstücke entnommen wurden und nicht mehr zurückgelangt sind. Eine Vollständigkeit der Überlieferung kann damit nicht gewährleistet werden. 4) Archivische Bearbeitung Da keinerlei Ordnungsprinzipien am Bestand erkennbar waren, musste eine Neuordnung vorgenommen werden. Es wurden entsprechend der Aufgabenstellung des AStA Hauptgruppen und Untergruppen gebildet und die einzelnen Akteneinheiten entsprechend zugeordnet. Der Bestand wr 1960 durch Studenten der Geschichte im Praktikum verzeichnet worden. Es war jedoch notwendig, sowohl eine nochmalige genaue Durchsicht der Akten, als auch der Zettelkartei vorzunehmen, wobei die Prinzipien der Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze der Staatlichen Archive der DDR zugrunde gelegt wurden. Zeitraum bis: 1928 Zeitraum von: 1919 Zitierweise: HU UA, Allgemeiner Studentenausschuss.01, Nr. XXX. HU UA, AStA.01, Nr. XXX.
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Enthält auch: Ausbildung von Kolonialtierärzten
365 Blatt, Enthält u. a.: - Verzeichnis der Vorlesungen, welche auf der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin im Winter-Semester vom 16. Oktober 1903 bis 15. März 1904 gehalten werden. [Berlin] [1903] Berlin (Druck) - Grundriss zu den Vorlesungen von Professor Dr. Stoerk über Völkerrecht u. öffentliches Seerecht, mit Einschluss der Grundzüge des internationalen Privat- und Strafrechts. Greifswald [1904] (Druck) - Grundriss zu den Vorlesungen von Professor Dr. Stoerk über Preussisches Landes- und Deutsches Reichs-Staatsrecht. [Greifswald] [1904] (Druck) - Deutsche Reichsgesetze in Einzel-Abdrucken, hrsg. von Dr. K. Gareis, Geheimer Justizrat, o. ö. Prof. der Rechte a. d. Universität Königsberg. Nr. 68 (IV. 5 aa.) Neue Fassung des Schutzgebietsgesetzes. Vom 19. März 1888. Gießen [1888] (Druck) - Aus "Martens Recueil". Gesetz über die Konsularsgerichtsbarkeit. Vom 7. April 1900. Leipzig [1900] (Druck) - Walther Stempel, Welche Umstände lassen es notwendig erscheinen, die soziale Gesetzgebung in den Lehrplan der gerichtlichen Medizin einzufügen?, Sonderabdruck aus: Ärztliche Sachverständigen-Zeitung 1905, Nr. 22-24, Berlin 1905 (Druck) - Bernhard Naunyn, Die experimentelle Pharmakologie, Separatabdruck aus: Münchener medizinische Wochenschrift, Nr. 43. [München] 1907 (Druck).
681 Blatt, Enthält u. a.: - [Eugen] Schiffer, Anschlußfrage und Rechtsangleichung, Sonderdruck aus: Wille und Weg, Heft 1 (Aprilheft). Berlin [1927] (Druck) - Deutsch-Österreichische Arbeitsgemeinschaft. Deutsche und Österreichische Organisation der inneren Verwaltung. Denkschrift des Rechtsausschusses. München / Berlin / Leipzig 1927 (Druck) - Der Weg zur Freiheit. Halbmonatsschrift des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände. Zeitschrift für Außenpolitik, hrsg. von Dr. Heinrich Schnee und Dr. h.c. Hans Draeger, 8. Jahrgang, 1. November 1928, Nr. 21. Berlin 1928 (Druck) - Denkschrift des Dr. Hugo Preller über die Behandlung von Fragen des Völkerbundes im Universitätsunterricht vom 19. Mai 1928 - Georg Hausse, Universitäts-Unterricht in der physikalischen Therapie, Sonderdruck aus: Ärztliche Mitteilungen, Nr. 7. Leipzig 1929 (Druck) - Victor Brandes, Suggestion und Hypnose. Lehrbuch und praktischer Kursus. Hannover 1932 (Druck) - Studienplan für die Studierenden der Medizin an der Universität zu Frankfurt am Main herausgegeben von der Medizinischen Fakultät. Frankfurt am Main 1932 (Druck) - Kolonialwissenschaftliche und verwandte Vorlesungen an deutschen Hochschulen. Wintersemester 1933/34, hrsg. von der Wissenschaftlichen Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft. Berlin [1933] (Druck) - Gottfried Fittbogen, Die wissenschaftlichen Aufgaben der Kunde vom Auslanddeutschtum, Sonderdruck aus: Mitteilungen der Akademie zur wissenschaftlichen Erforschung und zur Pflege des Deutschtums, 2. Heft, Jahrgang 1933. [München] 1933 (Druck).
Enthält: 1. Eduard Elben, Stuttgart: Ehrenmitgliedschaft des Fürsten im Landesverein des Evangelischen Bundes, 1894; 2. Staatsminister Sarwey, Stuttgart: Württembergische Landessynode, 1894; 3. Kultusminister Bosse, Berlin: Domherrenstelle für Professor Hespers in Köln, 1894; 4. Fürstin Metternich: Dankschreiben für Jagderlaubnis für den Marquis de Soys, 1895; 5. Schreiben an Geheimrat Lucanus, Berlin: Wiedereinstellung des Polizeipräsidenten des Landesausschusses Schlumberger zur Goldenen Hochzeit, 1895; 6. Geheimrat Lucanus, Berlin: Aufschiebung einer Auszeichnung für Staatssekretär von Puttkamer und Unterstaatssekretär Schraut, 1895; 7. Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst (Abschr.): Ablehnung des Stimmrechts für die Vertreter von Elsaß-Lothringen im Bundesrat, 1895; 8. Kaiser Wilhelm II.: Telegramm zur Gründung von Flottenvereinen in Elsaß-Lothringen, 1895; 9. Enthüllung des Kaiser-Friedrich-Denkmals auf dem Schlachtfeld von Wörth; Schreiben des Festredners General von Mischke (mit Druck der Festrede), 1895; 10. Generalarzt Hoffmann, Karlsruhe: Übersendung eines Schreibens des Markgrafen Wilhelm von Baden an den bad. General Hoffmann vom 22.5.1849, 1895; 11.Botschafter Graf Eulenburg, Wien: Bitte um Intervention für seinen Bruder, 1896; 12. Botschafter Graf Münster, Paris: Paßgesetz, 1896; 13. Friedrich Curtius, Kreisdirektor in Thann: Bitte um Versetzung mit befürwortendem Schreiben der Großherzogin Louise von Baden, 1896; 14. Botschafter Graf Saurma, Türkei: Mitteilung über den Besuch eines vom Fürsten empfohlenen Geistlichen, 1896; 15. Herzog Adolph von Mecklenburg: Intervention für einen Franzosen, 1897; 16. Schreiben an General von Bülow, Karlsruhe: Jagdverhältnisse in Elsaß-Lothringen, 1898; 17. Botschafter Graf Münster, Paris: Paßvorschriften. Mit Konzept der Antwort des Fürsten, 1898; 18. Besuch des Prinzen Albert in Straßburg, 1899; 19. Baron von Woellwarth, Hohenroden: Eisenbahnfragen, 1899; 20. Bischof Benzler, Metz: Neujahrsglückwunsch, 1901; 21. Friedrich Curtius, Straßburg: Bitte um Beibehaltung des bislang als Kurator der Universität Straßburg bezogenen Gehalts, 1902; 22. Bericht der Vossischen Zeitung über den baulichen Zustand des Straßburger Münsters, 1902; 23. Bitte der Erbgroßherzogin Maria Anna von Luxemburg um Aufnahme von aus Frankreich vertriebenen Ordensschwestern. Mit Konzept der Ablehnung durch den Fürsten, 1903; 24. Generaloberst von Haeseler, Metz: Dankschreiben für Gratulation zum Dienstjubiläum, 1903; 25. Graf Posadowsky, Berlin: Ausbau der Hochkönigsburg, 1904; 26. Cosima Wagner, Bayreuth: Dankschreiben nach der Rückkehr von einem Besuch in Straßburg, 1905; 27. Billette der Sängerin Agnes Sorma, 1905-1907; 28. Graf Posadowsky, Berlin: Mitteilung über die Abwesenheit des Landwirtschaftsministers, 1906; 29. Generalfeldmarschall von Haeseler: Bau der Bahnlinie Bettsdorf-Merzig. Mit Konzept der Antwort des Fürsten, 1906; 30. H. Hergesell, Viego Bay: Bericht von einer Forschungsreise ins nördliche Eismeer, 1906; 31. Postkarten von Angehörigen der Schutztruppe aus Südwestafrika, 1906; 32. Staatsminister a.D. von Soden, Vorra: Beförderung des Kreisdirektors Karl von Gemmingen in Straßburg, 1906; 33. General von Arnim, Gouverneur von Metz: Nobilitierung ds Moritz Grunelin in Kolbsheim, 1907; 34. Glückwunschtelegramme an Kaiser Wilhelm II. bei verschiedenen Anlässen, 1898-1905.
Enthält: Hochschullehrer (außer technische, medizinische, naturwissenschaftliche), Aufstellung, 1. Dez. 1944 25 Jahre Hamburger Universität, Zeitungsausschnitte, 1944 Geplante Errichtung eines China-Institutes, 1943 35-Jahr-Feier des Kolonial-Institutes, Ansprachen, 1943 Ausbau der Kolonialwissenschaften, insbes. Professur für koloniale Bodenkunde und Kulturtechnik, 1942 Hochschulgebühren, 1939
Der vorliegende Nachlass des preußischen Ministerialdirektors im Kultusministerium, Friedrich Theodor Althoff (1839-1908) wurde im Jahr 1921 dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Geschenk von der Witwe Marie Althoff übergeben. In den Jahren 1924, 1935, 1936, 1951, 1958 und 2000 gelangten weitere kleinere Nachlassteile in das (Preußische) Geheime Staatsarchiv (PK). Der Nachlass beinhaltet vorrangig Personalunterlagen, umfassende Handakten aus amtlicher Tätigkeit, umfangreiche dienstliche Korrespondenz mit einer Vielzahl von -partnern, Zeitungen und Zeitungsausschnitte und einen kleinen Teilnachlass der Witwe Marie Althoff überwiegend mit ihrer Korrespondenz nach 1908. Die Korrespondenz wurde von Althoff selbst nach zwei Arten abgelegt, alphabetisch nach den Namen und nach Berufen der Absender, sodass beide Gruppen (per Datenbankabfrage) zu durchsuchen sind. Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass ca. 500 Briefe anderen Korrespondenzen beigelegt sind, nämlich dann, wenn sich die Briefschreiber vornehmlich über andere, dritte Personen äußerten. In diesen Fällen wurden die Briefe nicht unter den Absendern, sondern unter den Namen derjenigen, über die geschrieben wurde, abgelegt. Die moderne Verzeichnung behält diese Ordnung bei, wirft aber die betreffenden Namen in den jeweiligen Verzeichnungstiteln aus. (Beispiel VI. HA, Nl F. T. Althoff, Nr. 805 alphabetische Korrespondenz "Kohl - Koppy" enthält bei "Kollmann, Julius, Basel, 1887 - 1888 (3)" auch einen Brief Gustav v. Schmollers über Julius Kollmann aus dem Jahr 1884). Im Zuge der Datenbankeingabe wurden die einzelnen Korrespondenzpartner bei den Korrespondenzbänden anhand des Registers in die Enthält-Vermerke nachgetragen. Die Zahl in Klammern bezeichnet dabei die Anzahl der Briefe. Zu den früheren Abteilungen A I und A II (heutige Nr. 1-655) existiert ein gesonderter ausführlicher Analysenband, der bei Recherchen hinzugezogen werden sollte. Dessen Inhalte sind nicht Teil der Datenbank, da sie deren Rahmen gesprengt hätten. Bei der im Jahr 2012 erfolgten vollständigen magazintechnischen Bearbeitung wurde der Nachlass der Einfachheit halber nach laufenden Nummern umsigniert. Eine entsprechende Konkordanz befindet sich am Findbuchende. Die Verzeichnung wurde 1921 durch Ludwig Dehio begonnen. Fr. Krähe erstellte dabei das Verzeichnis der Briefkorrespondenten. 1939 hat G. Wentz die Korrespondenz verzettelt. In den Jahren 1960-1962 erfolgte durch Renate Endler eine Neuaufnahme inklusive Revision des Nachlasses. Von 1975-1976 erfolgte eine weitere Revision durch Holger Schenk. Folgende Akten fehlten schon bei Erstellung des noch gültigen Findbuchs aus den 1960er Jahren: A I Nr. 18 Akademische Freiheit, 1905 A I Nr. 144 Kriminalistisches Seminar, Halle, 1885 - 1896 A II Nr. 98 Eduard Simon, 1906-08 B Nr. 7 Baltzer B Nr. 21 Cantor B Nr. 28 [Inhalt unbekannt] B Nr. 69 Hermite B Nr. 137 Bd. 2 Netto B Nr. 168 Bd. 2 Schottki Bei B Nr. 48 Frobenius, B Nr. 65 Heffter, B Nr. 70 Heffner und B Nr. 169 Sturm fehlt der Hauptteil. Ferner fehlen laut Bemerkungen im Findbuch die alten Nummern B Nr. 98, B Nr. 106 und B Nr. 167. Bei der Gruppe "Nach Berufen der Absender geordnete Korrespondenz Althoffs", die sehr intensiv erschlossen ist, wurden auch die Inhaltsangaben der fehlenden Stücke in die Datenbank aufgenommen, da deren Inhalte teilweise von Interesse sein können, auch wenn die einzelnen Briefe nicht mehr existieren. Diese Briefe tragen dann den Zusatz "(fehlt)". In dem Sammelbestand "Kleine Erwerbungen" des Geheimen Staatsarchivs PK wird ferner folgender Autograph Althoffs verwahrt: I. HA Rep. 94 Kleine Erwerbungen, Nr. 1711 Friedrich Althoff an eine unbekannte Person: Übersendung von 4 faksimilierten Primaneraufsätzen des Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin aus dem Jahre 1901 zum Thema "Die Beinstellung der Denkmäler in der Siegesallee" mit Marginalien Kaiser Wilhelms II., 24. November 1903. Die Datenbankeingabe erfolgte durch Fr. Pistiolis, die Datenbankkorrektur, Ermittlung und Nachtragen der Laufzeiten anhand der Enthält-Vermerke und Vorworterstellung erledigte die Unterzeichnende. Mit Einführung der neuen Tektonik im GStA PK wurde der ehemals als I. Hauptabteilung Rep. 92 geführte Nachlass Friedrich Theodor Althoff im Jahr 2001 der neu gebildeten VI. Hauptabteilung Familienarchive und Nachlässe angegliedert. Laut der Internet-Datenbank "Kalliope, Verbundsystem Nachlässe und Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin" befindet sich ein weiterer umfangreicher Nachlassteil in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz. Dieser Teil umfasst 23 Kästen mit Korrespondenz, Urkunden, Manuskripten, Fotos, Drucken und der Totenmaske. Ferner werden weitere Korrespondenzen Althoffs (312 Blatt) in der Dokumentensammlung Darmstaedter (2c 1890) der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz verwahrt. Laufzeit: (1723) 1778, 1824 - 1908 (1909 - 1919) und ohne Datum Umfang: 23 lfm letzte vergebene Nummer: Zu bestellen: VI. HA, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Berlin, August 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten 19. Februar 1839 geboren in Dinslaken Vater: Friedrich Theodor Althoff (1785-1852), preußischer Dömanenrat Mutter: Julie von Buggenhagen (geb. 1802) ab 1851 1856 bis 1861 Gymnasium in Wesel (1856 Abitur) Studium der Rechte in Berlin und Bonn ab 1856 Mitgliedschaft im Corps Saxonia mit späterer Ehrenmitgliedschaft 1861 Staatsexamen 1864 Referendar 1867 juristisches Assessorexamen 1870 Advokat 1871 Justitiar und Referent für Kirchen- und Schulsachen in Straßburg ab 1872 Dr. jur. h.c. außerordentlicher Professor für französisches und modernes Zivilrecht (1880 ordentlicher Professor) in Straßburg 1882 Universitätsreferent im Kultusministerium 1888 Geheimer Oberregierungsrat 1896 Honorarprofessor an der Universität Berlin 1897-1907 Ministerialdirektor der I. Unterrichtsabteilung (Universitäten und Höhere Schulen) 1900 Vorsitzender der wiss. Deputation für das Medizinalwesen 1901 Ehrenmitglied der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften 1904 Titel "Exzellenz" 1906 Titel "Professor" 1907 Titel eines "Wirklichen Geheimen Rats", Kronsyndikus 20. Oktober 1908 gestorben in Berlin-Steglitz Friedrich Theodor Althoff war seit 1865 verheiratet mit Marie Ingenohl (1843-1925) und hatte keine Kinder. Die Lebensdaten wurden der angegebenen Literatur entnommen. Zu vergleichen ist ferner die Personalakte Althoffs, 1882-1939 (I. HA Rep. 76 I Sekt. 31 Lit. A Nr. 15, inkl. Beiheft 1+2). Literatur " M. Althoff (Bearb.), Aus Friedrich Althoffs Berliner Zeit. Erinnerungen für seine Freunde. Jena 1918 (als Manuskript gedruckt) " A. Sachse, Friedrich Althoff und sein Werk. Berlin 1928; F. Schmidt-Ott, Erlebtes und Erstrebtes. 1860-1950. Wiesbaden 1952, S. 5 u. ö. " Neue Deutsche Biographie, Bd. 1, Aachen - Behaim. Berlin 1953, S. 222-224 " C.-E. Kretschmann, Friedrich Althoffs Nachlaß als Quelle für die Geschichte der medizinischen Fakultät in Halle von 1882-1907. Diss. Halle 1959 " G. Lohse, Die Bibliotheksdirektoren der ehemals preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen 1900-1985. Köln 1988, S. 1 u. ö. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Bd. 26) " R.-J. Lischke: Friedrich Althoff und sein Beitrag zur Entwicklung des Berliner Wissenschaftssystems an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Berlin 1991; J. Weiser, Das preußische Schulwesen im 19. u. 20. Jahrhundert. Ein Quellenbericht aus dem Geheimen Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Köln, Weimar, Wien 1996, S. 194-197 (Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 60) " Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 16. Herzberg 1999, Sp. 29-48 " St. Rebenich und G. Franke: Theodor Mommsen und Friedrich Althoff. Briefwechsel 1882-1903. München 2012. (Deutsche Geschichtsquellen des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. 67). Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1908 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Enthält: Studierende und sonstige Personen, Nobelpreis-Broschüre; Doktorpromotion Louis Lubowski; Wideraufbau des Heidelberger Schlosses; Badischer Militärverein; Katherina-Seipp-Preiss; Scheffelbund; Mitteilungen anderer Universitäten; Frauen-College Bryn Mawr, Philadelphia; Fotographen-Wettbewerb; Richard-Wagner-Stipendium; Krieg in Griechenland; Flugübungen; Aufrufe; Habilitationsverfahren; Hilfseinrichtungen, Denkschrift kriegsteilnehmender Studenten; Deutsche Studentenschaft; Rhein-Main-Donau-Kanal; kolonialpreKartoffelernte;
Enthält v.a.: TH Aachen, Universität Berlin, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, TH Braunschweig, Universität Breslau, Bergakademie Clausthal, TH Darmstadt, TH Dortmund, TH Dresden, Forstliche Hochschule Eberswalde, Hochschule Eichstätt, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Hochschulgruppe für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Philosophisch-Theologische Hochschule Freising, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Realgymnasium und Oberrealschule Harburg, Universität Heidelberg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Universität Köln, Hochschule für Musik Köln, Universität Königsberg, Universität Leipzig, Handelshochschule Leipzig, Universität Marburg, TH München, Hochschule für Musik München, Universität München, Akademische Studien- und Berufsberatung München, Hochschule Nürnberg, Staatliches Gymnasium Osnabrück, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Philosophisch-Theologische Hochschule Regensburg, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, TH Stuttgart, Universität Tübingen, Hochschule für Baukunst Weimar, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, 1935-1936
202 Blatt, Enthält u. a.: - Bewertung der Befähigung und der Eignung des Dr. Karl Reinhardt, 1888 - Bewertung der Befähigung und der Eignung des Dr. [...] Büge, 1888 - Bericht des Dolmetschers Dr. Karl Reinhardt über die Feststellung von Herkunft, Religion und Sprache der in Sansibar ansässigen indischen Kaufleute, 3. Mai 1889 - Empfehlung der Seminaristen Dr. [Franz] Grunenwald, [...] von Varchmin, Alfred Forke, Emil Krebs, Heinrich Cordes und Peter Merklinghaus für den Dolmetscherdienst in Peking, 1889 - Bewertung der Befähigung und der Eignung der Seminaristen [...] Czerlinsky, [...] Drewes, [...] Flügel, [...] Homeyer, [...] Lasker, [...] Lüderitz, [...] Noebe, [...] Schlief, [...] Scholz, [...] Vielhaber und [...] Weber, 1889 - Empfehlung des Referendars [...] Lüderitz für den Dolmetscherdienst in Tanger, 1889 - Namentliches Verzeichnis der in den Dragomanatsdienst eingetretenen oder in anderen Anstellungsverhältnissen im Orient befindlichen Absolventen vom 11. März 1890 - Namentliches Verzeichnis der in Asien und Afrika angestellten Absolventen vom 8. November 1890 - Entsendung des Referendars Wilhelm Padel an die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel, 1892 - Entsendung des Referendars Georg Brinck als Dolmetscher-Aspirant an die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel, 1892 - Empfehlung der Seminaristen Emil Ohrt, Hans Ackermann und Kurt von Groß für den Dolmetscherdienst in Japan, 1892 - Aufnahme des Referendars Maximilian Xaver Uebel in die arabische Klasse des Seminars für Orientalische Sprachen, 1893 - Ordnung der Diplomprüfung des Seminars für Orientalische Sprachen an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 22. Juni 1889. Berlin ohne Datum [1889] (Druck) - Eduard Sachau, Bericht über die Wirksamkeit des Seminars für Orientalische Sprachen an der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin während der ersten fünf Jahre seines Bestehens von 1887-1892. Berlin 1893 (Druck) - Entsendung des Kammergerichtsreferendars W. Rössler als Dolmetscher-Aspirant an das Kaiserliche Konsulat in Sansibar, 1893 - Entsendung des Assessors Dr. [...] Hauck an die Kaiserliche Gesandschaft in Teheran, 1893 - Entsendung des Referendars Dr. [...] Ohrt als Dolmetscher-Aspirant an die Kaiserliche Gesandschaft in Tokio, 1893 - Empfehlung des Referendars Dr. K. Meidinger für den Dolmetscherdienst in Konstantinopel, 1893; Heftung/Bindung;
254 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Professorentitels an Dr. Karl Foy, 1900 - Verleihung des Professorentitels an Dr. Karl Brockelmann, 1900.
460 Blatt, Enthält u. a.: - Asis Domet, Ben Sina. Dramatisches Gedicht in fünf Aufzügen. Wien 1924 (Druck) - Walter Trittel (Bearb.), Siamesisch. Lautbibliothek. Phonetische Platten und Umschriften, hrsg. v. der Lautabteilung der Preußischen Staatsbibliothek, Nr. 22. Berlin 1927 (Druck).
421 Blatt, Enthält u. a.: - Dawud Schwarz, Erzählungen, Sprichwörter der heutigen Syrer in Nordpersien. Texte im Dialekte von Urmia, Sonderabdruck aus: Mitteilungen des Seminars für Orientalische Sprachen zu Berlin, Jahrgang XXII, Abteilung II Westasiatische Studien. Berlin 1919 (Druck).
654 Blatt, Enthält u. a.: - Anjuman Tarakki Urdu, Indien, Sonderdruck aus: Die Welt des Islams. Zeitschrift für die Entwicklungsgeschichte des Islams besonders in der Gegenwart, hrsg. v. Prof. Dr. Georg Kampffmeyer und Prof. Dr. Gotthard Jäschke, Band 15, Heft 1/2. Berlin 1933 (Druck) - Devendra Nath Bannerjea, Das indische Bauerntum unter britischer Herrschaft. Diss. phil. Berlin 1934 (Druck).
240 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Professorentitels an Dr. Julius Lippert, 1901 - Verleihung des Professorentitels an Dr. Bruno Meissner, 1902.
229 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Professorentitels an Dr. Karl Velten, 1904.
322 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Professorentitels an den Pastor a. D. Carl Meinhof, 1905 - Verleihung des Kronenordens 4. Klasse an den Lektor des Marokkanisch-Arabischen Abdel-Wahab Bu-Bekr ben Ali, 1906 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an Prof. Dr. Karl Foy, 1906 - Carl Meinhof, Über den gegenwärtigen Stand der afrikanischen Sprachforschung, Sonderabdruck aus: Verhandlungen des deutschen Kolonialkongresses 1905. o. O. [Berlin] [1906] (Druck) - Carl Meinhof, Die Bedeutung des Studiums der Eingeborenensprachen für die Kolonialverwaltung, Sonderabdruck aus: Verhandlungen des deutschen Kolonialkongresses 1905. o. O. [Berlin] [1906] (Druck) - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an Prof. Dr. Karl Velten, 1906.
291 Blatt, Enthält u. a.: - Entbindung des Prof. Dr. Paul Schwarz von den Verpflichtungen eines Lehrer für neuarabische Dialekte, 1907 - Verleihung des Professorentitels an Dr. Georg Kampffmeyer, 1907 - Bewerbung des Dr. Friedrich Schrader in Konstantinopel um eine Stelle als Lektor der türkischen Sprache, 1907 - Bewerbung des Dr. Karl Süßheim in Charlottenburg um eine Stelle als Lektor der türkischen Sprache, 1907 - Bewerbung des Dr. Heinrich Bergfeld in Konstantinopel um eine Stelle als Lektor der türkischen Sprache, 1907 - Verleihung des Professorentitels an Dr. Friedrich Giese, 1907 - Verleihung des Kronenordens 4. Klasse an den Lektor Aleka Taje, 1908 - Bewilligung einer einmaligen Beihilfe von 1200 Mark an Prof. Dr. Carl Meinhof zur Förderung seiner wissenschaftlichen Arbeiten, 1908 - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an Prof. Dr. Martin Hartmann, 1909 - Berechnung und Festsetzung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten von Prof. Dr. Georg Kampffmeyer, 1908 - 1909 - Bewertung der Befähigung und der Eignung des Lektors des Marokkanisch-Arabischen Abd el-Wahhab durch Prof. Dr. Georg Kampffmeyer, 1909.
307 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Professorentitels an den Missionar Diedrich Westermann in Berlin, 1909 - Verleihung des Professorentitels an Dr. Eugen Mittwoch, 1909 - Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen am Seminar für Orientalische Sprachen für das SS 1910. Berlin 1910 (Druck) - Karl Rathgen, Das Hamburgische Kolonialinstitut, in: Internationale Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik, 4. Jahrgang, Nr. 19. Berlin 1910 (Druck).
406 Blatt, Enthält u. a.: - Verleihung des Roten Adlerordens 4. Klasse an Prof. Dr. Georg Kampffmeyer, 1911 - Verleihung des Kronenordens 3. Klasse an Prof. Dr. Carl Velten, 1911 - Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen am Seminar für Orientalische Sprachen für das WS 1912/1913. Berlin 1912 (Druck).
400 Blatt, Enthält u. a.: - Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen am Seminar für Orientalische Sprachen für das WS 1913/1914. Berlin 1913 (Druck).
442 Blatt
475 Blatt, Enthält u. a.: - Baethgen, Friedrich; Bäumler, Alfred; Bauer, Moritz Max; Bräunlich, Erich; Caskel, Werner; Cassirer, Ernst; Cornelius, Hans; Curtius, Ernst Robert; Deckert, Hermann; Enthoven, [...]; Fehr, Bernhard; Finsterwalder, [...]; Frankl, Paul; Friedwagner, Matthias; Fück, Johann; Gehlen, [...]; Gelb, Adhémar; Häberlin, Paul; Hartmann, Nicolai; Heidegger, Martin; Hetzer, Theodor; Heuer, Hermann; Hoffmann, Ernst; Horkheimer, Max; Horovitz, Josef; Imelmann, Rudolf; Jantzen, Hans; Jaspers, Karl; Kantorowicz, Ernst; Kautzsch, Rudolf; Kirn, Paul; Koch, Herbert; Krieck, Ernst; Langlotz, Ernst; Lommatzsch, Erhard; Lommel, Herman; Lüdeke, Henry; Meer, Meer, Jan van der; Mennicke, Karl; Murtfeld, Rudolf; Naumann, Hans; Neumann, Friedrich; Nohl, Hermann; Oehler, [...]; Platzhoff, Walter; Plessner, Martin; Praschniker, Camillo; Rothacker, Erich; Salis, Arnold von; Scheler, Max; Schneider, Fedor; Schrader, Hans; Schramm, Percy Ernst; Schröder, Franz Rolf; Schuchhardt, Walter-Herwig; Schultz, Franz; Schwietering, Julius; Stechow, Wolfgang; Stegemann, Hermann; Steinacker, Harold; Stenzel, Julius; Tillich, Paul; Trier, Josef; Ulich, Robert; Vitzthum von Eckstädt, Georg von; Vorkastner, [...]; Vossler, Karl; Weber, Gottfried; Weil, Gotthold; Wertheimer, Max; Wilhelm, Richard. Enthält auch: - Kolonialwissenschaftliche und verwandte Vorlesungen an deutschen Hochschulen. 7. Ausgabe, Sommer-Semester 1933 (Abgeschlossen 22.2.1933), hrsg. von der Wissenschaftlichen Kommission der Deutschen Kolonialgesellschaft. Berlin 1933 (Druck).
500 Blatt, Enthält u. a.: - Amonn, Alfred; Arndt, Paul; Barth, Paul; Becker, Heinrich; Brendel, Martin; Calmes, Albert; Eulenburg, Franz; Gerloff, Wilhelm; Grünberg, Carl; Gürtler, Alfred; Hagen, Bernhard; Hellauer, Josef; Kalveram, Wilhelm; Klumker, Christian Jasper; Köbner, Otto; Kraus, Alois; Mahlberg, Walter; Marr, Heinz; Oppenheimer, Franz; Pape, Ernst; Patzig, [...]; Pohle, Ludwig; Pribram, Karl; Prion, Willi; Salomon, Gottfried; Scheller, Georg; Schmid, Ferdinand; Schmidt, Fritz; Schönitz, [...]; Seiffert, [...]; Sommerfeld, [...]; Spann, Othmar; Stein, Philipp; Walb, Ernst; Weber, Adolf; Vogel, Emanuel Hugo; Voigt, Andreas; Zizek (?i?ek), Franz. Enthält auch: - Genehmigung zur Annahme der von dem Konsul Karl Kotzenberg und seiner Ehefrau Anna Kotzenberg in Frankfurt am Main der Universität Frankfurt am Main vermachten Zuwendungen, 1919 - Studienordnung der Universität Frankfurt am Main zur Vorbereitung auf die kaufmännische Diplom- sowie auf die Handelslehrerprüfung. o. D. Frankfurt am Main (Druck) - Heinz Marr, Calvin und die Widerstandsbewegung in Frankreich vom Tode Heinrich II. bis zum Ueberfall von Amboise. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Hohen Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig. Dresden 1902 (Druck) - Otto Köbner, Haftet für Verbindlichkeiten des kolonialen Landesfiskus nach dem Vertrage von Versailles das Reich?, Sonderabdruck aus: Juristische Wochenschrift. Organ des Deutschen Anwaltsvereins, Heft 11. [Leipzig] 1923 (Druck).
Loseblattsammlung zwischen Buchdeckeln, in arabischer Schrift, mit dem Eintrag auf der Innenseite des oberen Buchdeckels: 1895. Vor Tibati. Unteroffizier M. Ganske der Kaiserl. Schutztruppe für Kamerun. Station Jaunde. Stationsleiter Oberl. Hans Dominik Enthält auch: Schreiben der Universität Hamburg, Seminar für Geschichte und Kultur des Vorderen Orients, an Dr. Gossel, Geschichts- und Heimatverein, vom 30. Juli 1952, mit näheren Angaben zum Gebetbuch
Möglicherweise wurden die Bilder in Afrika aufgenommen. 11 x 8 / S-W / Abzug
Enthält u.a.: Liste der Nichtarier im FAD vom Sept. 1935; Studentenschaften der TH Berlin, Wirtschaftshochschule Berlin, Hochschule für Lehrerbildung Berlin, Universität Berlin, Staatliche Akademie Braunsberg, TH Braunschweig, Universität Breslau, Universität Danzig, TH Danzig, TH Darmstadt, Kunstakademie Düsseldorf, Medizinische Akademie Düsseldorf, Hochschule für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Hamburg, Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Heidelberg, Hochschule für bildende Künste Karlsruhe, Universität Köln, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Universität Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, TH München, Universität München, Hochschule für Musik München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Philosophisch-Theologische Hochschule Regensburg, Universität Rostock, Hochschule für Musik Stuttgart, Universität Tübingen, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen
Lehrauftrag für Völkerkunde (Leo Frobenius, München). Wiederbesetzung des pädagogischen Lehrstuhls (Nachfolge Prof. Dr. Julius Ziehen) u.a.m.
Die bis auf das Jahr 1826, dem Jahr der Einberufung des ersten Rheinischen Provinziallandtages (29. Oktober 1826), zurückgehende Tradition provinzialer Selbstverwaltung liegt am Anfang jenes Prozesses, an dessen Ende – über die stufenweise Entwicklung und Differenzierung einer Verwaltung von Aufgaben im Sozial-, Verkehrs-, Kultur-, Gesundheits- und Fürsorgesektor vor allem seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts – die rheinische Provinzialverwaltung und schließlich der Landschaftsverband Rheinland stehen. Der Zuständigkeitsbereich der rheinischen Provinzialverwaltung war die preußische Provinz „Rheinprovinz“, also eine vom unteren Niederrhein bis in das Saarland reichende Verwaltungseinheit. Zentrales politisches Organ der provinzialen Selbstverwaltung, und damit unmittelbar verantwortlich für Art und Intensität der Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben, war der Rheinische Provinziallandtag, der in zunächst zwei-, später auch einjährigem Rhythmus seit 1826 bis zu seiner zwangsweisen Aufhebung durch die Nationalsozialisten 1933 regelmäßig tagte. Als politisches Organ, in das nach bestimmten Regeln gewählte Abgeordnete entsandt wurden, ist dieser Landtag ein für die Umsetzung von kommunaler wie staatlicher Politik im Rheinland ganz wesentliches Institut sui generis gewesen. Provinziallandtag und Provinzialverwaltung Die provinzialständische Selbstverwaltung der Rheinprovinz wurde – zur näheren Ausführung des am 5. Juni 1823 erlassenen „Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände“ – durch ein „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände in den Rheinprovinzen“ vom 27. März 1824 ins Leben gerufen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes bildeten den äußeren Rahmen für die Tätigkeit der provinzialen Selbstverwaltung, soweit diese durch deren höchstes Organ, nämlich den Provinziallandtag, durchzuführen war, und zwar bis zum Inkrafttreten der neuen Provinzialordnung im Jahre 1888. Die Eröffnung des ersten Provinziallandtages fand am 29. Oktober 1826 statt. Charakteristisch war eine „Volksvertretung“ in vier Ständen: Der Stand der „Fürsten“ („geborene“ Mitglieder aus fünf Familien ehemals reichsunmittelbarer Standesherren), der „Ritterstand“ (25 Abgeordnete, die von den Besitzern der in die ritterschaftlichen Matrikel eingetragenen Güter gewählt wurden), der Stand der Städte (25 Abgeordnete) und der Stand der Landgemeinden (25 Abgeordnete). Voraussetzung für aktives und passives Wahlrecht war Grundbesitz mit einer verhältnismäßig hohen Grundsteuerleistung. 54 Vertreter des ländlichen Grundbesitzes standen somit 25 Städtern gegenüber, Adel und Grundbesitz waren deutlich bevorteilt. Bei dem Überblick über die Tätigkeit der Provinziallandtage ist zu unterscheiden die Zeit bis etwa 1850 und die spätere Zeit. Der Rheinische Provinziallandtag widmete sich in der ersten Phase insbesondere der Aufgabe, die Wünsche aus der Bevölkerung gegenüber der Regierung zur Geltung zu bringen. Die wahren Ziele und Wünsche des Landtages und der durch ihn vertretenen Provinz lagen auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet und zeigten sich deutlich in der Ausübung des durch das Gesetz von 1823 ebenfalls zugestandenen Petitionsrechtes. Bitten und Beschwerden im Interesse der gesamten Provinz durften durch die Stände dem König vorgelegt werden und wurden einer Prüfung unterzogen. Erst Anfang der 1850er Jahre ebbte der Strom von Petitionen ab. Infolgedessen traten in dieser Zeit jene Aufgaben, die später als Gegenstand der Selbstverwaltung der Provinz galten, ganz zurück. Seine Befugnisse waren allerdings, abgesehen von der Kompetenz, in kommunalen Dingen Beschlüsse zu fassen, nur beratender Natur, zumal die Auswahl der dem Provinziallandtag vorzulegenden Entwürfe der Regierung überlassen blieb. Das Gesetz von 1823 hatte den Provinziallandtag zum gesetzmäßigen Organ vor allem für solche Gesetzentwürfe erklärt, die allein die Provinz angingen. So haben der Provinz in der Zeit von 1826 bis 1845 vor allem Gesetzentwürfe vorgelegen, deren Beratung die eigentlichen Wünsche und Interessen der engeren Region klar erkennen ließen: Städte- und Landgemeindeordnung, Kreis- und Provinzialordnung, Ordnungen über Ablösung der Reallasten, Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen, Vorflut-, Jagd-, Fischerei-, Forst-, Strom- und Deichordnungen, Gesindewesen, Hypothekenwesen, Gesetze und Ordnungen der Rechtspflege. In gleicher Weise beabsichtigte das Gesetz von 1823, die Eigenart der Provinzen gegenüber unwillkommenen Wirkungen allgemeiner Gesetze zu schützen, insofern bis zum Zusammentritt allgemeiner ständischer Versammlungen Gesetzesentwürfe über Veränderungen in Personen- und Eigentumsrechten sowie Steuern den Provinziallandtagen zur Beratung überwiesen werden konnten. So waren auch Gegenstand von Beratung die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, Grund-, Klassen-, Gewerbesteuer, die Verpflichtung zur Armenpflege und die Bildung von Landarmenverbänden, Gewerbepolizei, Ehegesetzgebung, Verteilung der Einquartierungslasten. Die Auswahl der dem Landtag vorzulegenden Entwürfe blieb aber allein der Regierung überlassen. In diesem Sinne stand eine selbständige Beschlussfassung und Verwaltung in den Kommunalangelegenheiten den Ständen in der ersten Zeit nicht zu. Ihre Aufgabe lässt sich vielmehr kennzeichnen als eine beratende und in bescheidenem Umfang mitwirkende bei der Verwaltung der so genannten „provinzialständischen Institute“, die aber als Staatseinrichtungen angesehen und von den staatlichen Organen verwaltet wurden. In diesen ersten Jahrzehnten der Arbeit des Provinziallandtages konnte sich vor allem deshalb eine Selbstverwaltung im späteren Sinne nicht ausbilden, weil außerhalb des Landtages ein Organ der Selbstverwaltung überhaupt nicht vorhanden war. 1841 versuchte die Staatsregierung diesem Mangel dadurch abzuhelfen, dass ein ständischer Ausschuss gewählt werden sollte für diejenigen Geschäfte, die außer dem Landtag wahrzunehmen waren. Seit 1842 blieb bei Beendigung der Sitzungsperiode des Landtages, der unter dem Vorsitz eines Landtagsmarschalls verhandelte, ein „Ständischer Ausschuss“ zur Erledigung der laufenden Geschäfte zurück, die hauptsächlich aus der Teilnahme an der Verwaltung der Provinzialinstitute erwuchsen. Großer Einfluss war dem Ausschuss nicht beschert. Sobald die Politik in den 1850er-Jahren aus den Verhandlungen des Provinziallandtages verschwand, nahm die Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Selbstverwaltung einen gewaltigen Aufschwung. Mit Macht setzte die Entwicklung zur kommunalen Selbstverwaltung ein, sowohl nach der materiellen Seite durch Ausdehnung der Aufgaben wie auch nach der formellen Seite durch Erringung einer eigenen, von der Staatsverwaltung getrennten provinziellen Verwaltung. In dem Bestreben, die Tätigkeit der Stände auf die materielle Verbesserung der Provinz zu richten, erweiterte die Regierung das Arbeitsgebiet des Landtages von Tagung zu Tagung. Von vornherein hatten zum Gegenstand der ständischen Tätigkeit gehört: die Irrenanstalt Siegburg, die Arbeitsanstalt Brauweiler, das Landarmenhaus in Trier, die Hebammenlehranstalt in Köln. Für die Verwaltung dieser Einrichtungen waren gemischte Kommissionen gebildet worden, von deren vier Mitgliedern zwei vom Provinziallandtag gewählt wurden und zwei der von der Regierung bestellt waren. Den Vorsitzenden dieser Kommissionen bestimmte die Regierung, die auch die entscheidende Stimme hatte. Im Jahre 1838 gestattete die Regierung die dauernde Mitwirkung ständischer Kommissarien bei der Verwaltung der Bezirksstraßen. Bis 1851 kamen hinzu: die Provinzial-Feuersozietät und die Mitwirkung bei der Staats- und Bezirksstraßenverwaltung, im Jahre 1854 das Taubstummenwesen und die Provinzial-Hilfskasse, bis 1862 noch die Anfänge der Blindenfürsorge. Einen ersten entscheidenden Fortschritt im Hinblick auf die provinziale Selbstverwaltung bildete der Landtagsabschied zum 18. Provinziallandtag vom 11. März 1868, durch welchen den Ständen die erbetene Selbstverwaltung der Irren- und Pflegeanstalten zugestanden wurde. Nachdem den im Jahre 1866 neu geschaffenen Provinzen unter Bewilligung von Dotationen eine weitgehende Selbstverwaltung eingeräumt worden war, wurde durch Landtagsabschied vom 8. Juni 1871 auch den rheinischen Provinzialständen auf deren Antrag hin eine Selbstverwaltung der provinzialständischen Institute gewährt. Ein vom Landtagskommissar vorgelegtes „Regulativ für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten“, das zum 1. Januar 1873 gültig wurde, mündete bereits am 8. Juli 1871 in die Wahl eines Provinzialverwaltungsrates aus 15 Mitgliedern zur Leitung der Provinzialgeschäfte, der sich am 1. Dezember 1872 konstituierte. Mit der Wahl des Freiherrn Hugo von Landsberg am 8. September 1875 zum Landesdirektor erhielt die Provinzialverwaltung dann auch erstmals einen Leitenden Beamten, dem bald weitere Oberbeamte („Landesräte“) für die einzelnen Geschäftsbereiche unterstellt wurden. Diese konstitutive Phase des Verwaltungsaufbaues war 1877 abgeschlossen. Die Verwaltung selbst war am 1. Juli 1873 von Koblenz nach Düsseldorf verlegt worden, wo auch der Provinziallandtag seit seinen Anfängen tagte. 1881 wurde hier auch das neu erbaute „Ständehaus“ als Sitz der Verwaltung in Benutzung genommen. Die neue Selbstverwaltung begann nach ihrer Einrichtung im Jahre 1871 sofort mit der Übernahme der bisher von den Staatsorganen verwalteten ständischen Einrichtungen. Begonnen wurde mit der Einrichtung des Landarmenwesens auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1870 sowie mit der Ausführung der vom Provinziallandtag 1868 gefassten Beschlüsse betreffend die Errichtung von fünf neuen Irrenanstalten in der Rheinprovinz. Am 1. Januar 1873 wurden die Hebammenlehranstalt in Köln, die Arbeitsanstalt in Brauweiler und die Irrenanstalt in Siegburg, am 1. Februar 1873 die Rheinische Provinzial-Feuer-Sozietät, am 1. März 1873 die Rheinische Provinzial-Hilfskasse und der Meliorationsfonds, am 1. November 1873 die Provinzial-Blindenanstalt zu Düren, am 1. September 1874 die Taubstummenschulen zu Brühl, Kempen, Moers und Neuwied und am 1. Januar 1876 das Landarmenhaus zu Trier in die Verwaltung übernommen. Durch die Dotationsgesetze vom 30. April 1873 und vom 8. Juli 1875 wurden der provinzialen Selbstverwaltung unter Überweisung entsprechender Staatsrenten große neue Aufgaben überwiesen. In die alleinige Kompetenz der Provinzialverwaltung gingen über: 1) Arbeitsanstalt Brauweiler 01.01.1873 2) Hebammenlehranstalt Köln 01.01.1873 3) Provinzial-Irren-Heil- und Pflegeanstalten 01.01.1873 4) Rhein. Provinzial-Feuer-Sozietät 01.02.1873 5) Rhein. Provinzial-Hilfs-Kasse mit Rhein. Meliorationsfonds 01.03.1873 6) Provinzial-Blindenanstalt Düren 01.11.1873 7) Taubstummenanstalten Brühl, Kempen, Moers, Neuwied 01.09.1874 8) Wegebau-, später Provinzial-Straßenverwaltung 01.01.1876/01.04.1877 9) Landarmenhaus Trier 01.01.1876 10) Kommission für die Rhein. Provinzial-Museen Bonn und Trier 1876, 1885 und Provinzial-Kommission für die Denkmalpflege 1882 10) Fürsorgeerziehung 1879/1890, 1901 11) Niedere Landwirtschaftsschulen und Unterstützung der Landwirtschaft 1879/1880, 1901 12) Rhein. Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft 1887, 1901 13) Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien 1889 15) Witwen- und Waisen-Versorgungsanstalt für die Kommunalbeamten 1892 16) Ruhegehaltskasse der Kreiskommunalverbände und Stadtgemeinden 1901 Dazu kam vom Jahre 1879 an die Durchführung des preußischen Gesetzes vom 13. März 1878 über Zwangserziehung verwahrloster Kinder und vom Jahre 1881 an die Ausführung des Gesetzes betreffend die Abwehr und die Unterdrückung von Viehseuchen. Von größter Bedeutung waren der Ausbau der Provinzial-Hilfskasse zu einem landwirtschaftlichen Kreditinstitut 1882 und ihre Umwandlung in die Landesbank der Rheinprovinz 1888. Durch den Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 und mit deren Einführung in der Rheinprovinz durch das Gesetz vom 1. Juni 1887 wurde die provinzialständische Verfassung von 1823 auf eine vollkommen neue Grundlage gestellt. Die Provinzen als Kommunalverbände wurden mit einer ausgedehnten Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten ausgestattet. Der erste Provinziallandtag, der nach den neuen Grundlagen und Zuständigkeiten gewählt wurde, war der 34. Landtag im Jahre 1888, so dass wir hiermit in eine neue Zeit provinzialer Selbstverwaltung wie auch deren politischer Vertretung eintreten. Mit dem 58. Provinziallandtag im Jahre 1918 endet diese Epoche. Literatur: – Johannes Horion: Die Entwicklung der provinziellen Selbstverwaltung der Rheinprovinz, in: Ders. (Hrsg.), Die Rheinische Provinzial-Verwaltung, ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand (Düsseldorf 1925), S. 9–79 – Gustav Croon: der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874 (Düsseldorf 1918) – Horst Lademacher: Von den Provinzialständen zum Landschaftsverband. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung der Rheinlande (Köln 1973) - Kurt Schmitz: Der Rheinische Provinziallandtag (1875-1933) (Neustadt a.d. Aisch 1967) Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz“ Das Archiv der Provinzialstände bildet den ältesten Teil des Archivs des Provinzialverbandes bzw. heute des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler. Es umfasst nicht zuletzt auch die Überlieferung aus der Phase der alten Provinzialstände 1826–1871. Bereits im Jahr 1856 war diese durch einen Fachmann bearbeitet worden: Am 1. Juli 1856 konnte der die Oberaufsicht ausübende Landtags-Abgeordnete Lacomblet dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz mitteilen, dass „das Ordnen und Repertorisiren des landständischen Archivs“ und der Bibliothek unter seiner Leitung durch den „Archiv-Gehülfen“ Dr. Woldemar Harless (1828–1902) durchgeführt worden sei. Sieben Kisten Akten waren Anfang 1855 per Schiff von Koblenz nach Düsseldorf gebracht worden. Zusätzlich zu diesen in den nächsten Jahren parallel zu den jeweiligen Provinziallandtagen routinemäßig anwachsenden Beständen wuchs dem „Archiv der Provinzialstände“ das Schriftgut der expandierenden Kommunalverbandsverwaltung nach 1871 bzw. 1887 zu, deren Registraturschema manchen Wandel durchmachte und insbesondere um 1924 eine weitgehende Umbenennung der Abteilungen erfuhr. Die nach der Harless’schen Zeit archivreif gewordenen Akten wurden ohne Ordnung und ohne Findbuch zusammengelegt und bildeten bald ein unübersehbares Durcheinander. Ihre Masse wuchs, je größer der Aufgabenkreis der Provinzialverwaltung wurde. Hand in Hand mit dem Ausbau der Räumlichkeiten, an denen die Initiative des Landeshauptmanns Heinz Haake (1933–1945) bzw. des Ersten Landesrates Dr. Wilhelm Kitz (1933–1945) einen großen Anteil hatten, ging der Aufbau eines wirklichen „Archivs der Provinzialverwaltung“ im Düsseldorfer Landeshaus, d.h. einer fachmännischen Verwaltung der Akten. Die Ordnung von Harless hatte nur die älteren Akten erfasst, und seither war es zu wiederholten Aktenablieferungen an die Provinzialverwaltung gekommen, wenn ihr neue, bisher von anderen Behörden bearbeitete Sachgebiete übertragen wurden. Mit der Verwaltung des Archivs wurde nunmehr Dr. Otto-Wilhelm Pansch vom Landeshauptmann betraut. Ende der 1930er-Jahre begann Pansch, die im Landeshaus lagernden Archivalien unter möglichster Erhaltung der bei der Ablieferung vorliegenden Registraturordnung zu verzeichnen. Durch die mehrfache kriegsbedingte Verlagerung des Archivs war die Ordnung des Provinzialarchivs völlig zerstört, als es im Jahre 1951 in das Staatsarchiv Düsseldorf überführt wurde. Die Aufstellung des Bestandes erfolgte durch Dr. Dahm unter Wiederherstellung der inneren Ordnung, wie sie aus den Signaturen Panschs, des letzten einheitlichen Schemas, hervorging. Die Vereinigung der verschiedenen Ablieferungen in einer übersichtlichen Abteilungsfolge war von Pansch nicht voll bewältigt worden, doch wurde seine Ordnung zur Vermeidung von Verunklarungen wegen ihrer Registraturnähe dem dann erstellten Findbuch zu Grunde gelegt. Hierbei wurden auch die älteren Signaturen festgehalten. Ende 1956 konnte Dr. Oediger seitens des Staatsarchivs dem Kultusministerium mitteilen, dass das Anfang des Jahres fertig gestellte Findbuch für die Akten der ehemaligen rheinischen Provinzialverwaltung durch die Ordnung und Verzeichnung einer neuen Akzession von etwa 2000 Akteneinheiten erweitert worden sei. Abschriften des dreibändigen Findbuches „Provinzialverband des preußischen Rheinprovinz 1824–1945“ sollten im Januar 1957 vorliegen. Am 4. November 1960 war die Rückführung des Archivs der Provinzialverwaltung aus dem Staatsarchiv Düsseldorf in das Landeshaus in Köln, wo zwei Archivräume mit Archivregalen ausgestattet worden waren, abgeschlossen. Der Bestand stellt seit 1986 den ältesten Teil der Überlieferung im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim-Brauweiler dar. Die Klassifikation des Findbuches Die hier verzeichnete Überlieferung ist nach dem bisher Gesagten durch drei Verzeichnungsaktionen geprägt: Zunächst die zwischen 1856 und 1866 durch Harless vorgenommene eher registraturmäßige Einordnung der Unterlagen vorrangig der Provinziallandtage bzw. der dort verhandelten Gegenstände, dann die in den späten 1930er-Jahren vorgenommene Ordnung von Pansch und schließlich die Verzeichnung im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre. Während Pansch die bereits von Harless verzeichneten Aktenbände zuzüglich des in den folgenden Jahrzehnten angefallenen Schriftgutes verarbeitete, bedeutete die Düsseldorfer Verzeichnung vor allem eine Neuordnung und Erschließung des durch Krieg und Nachkriegszeit vielfach umgezogenen Bestandes, allerdings unter Übernahme der von Pansch seiner Zeit formulierten Titelaufnahmen. Das Ergebnis, nämlich ein dreibändiges Düsseldorfer Findbuch, bildete die Grundlage für sämtliche Recherchen an diesem Archivbestand bis in die jüngste Vergangenheit. Stichproben im Archiv des LVR machten allerdings nur zu bald klar, dass man zwar mit dieser Erschließung arbeiten konnte, erwiesen aber zugleich, dass ein nicht unerheblicher Korrekturbedarf sowohl im Hinblick auf die Inhalte der Akten als auch auf die angegebenen Laufzeiten bestand. Eine ganze Reihe von Titeln erwies sich als reine „Aktendeckelverzeichnung“ ohne konkrete Prüfung, ob der Inhalt der Akte tatsächlich der Beschreibung entsprach. Tatsächlich stellten sich etliche Widersprüche heraus. Die älteste Überlieferungsschicht des „Archivs der Provinzialstände“, Dokumente aus der Zeit vom Ersten Provinziallandtag 1826 bis zur grundlegenden Neuordnung der Provinzialverwaltung im Jahre 1888, wurde daher einer Neuverzeichnung unterzogen. Diese Verzeichnung erfolgte unter Rekonstruktion des alten Gliederungsschemas von Harless, also gemäß der zeitgenössischen systematischen Zuordnung. Ergänzend wurde auch die Altsignatur-Schicht von Pansch in der entsprechenden Rubrik nachgewiesen. Die Titelaufnahme orientierte sich dabei nach Möglichkeit an der ursprünglichen Version, wurde aber bei Korrektur- oder Ergänzungsbedarf konsequent umformuliert. Neu ist auch, dass erstmalig sämtliche in die Akten aufgenommenen Druckschriften, Publikationen, handschriftlich vervielfältigte Schreiben usw. in den „Enthält-Vermerken“ durchgängig ausgewiesen worden sind, mit der einzigen Ausnahme der gedruckten Sitzungsprotokolle, die in den entsprechenden Serien alle veröffentlicht sind. Gegenüber dem aus Düsseldorf überkommenen Bestand ist es darüber hinaus zu einzelnen Bereinigungen gekommen, insofern eine Reihe von Dubletten – es handelt sich ausschließlich um Mehrfertigungen von Protokollen, Rundschreiben u.Ä. – herausgenommen und somit die folgenden Archivaliennummern gelöscht wurden (in Klammern die Archivalien, die dieselben Schreiben enthalten): 185 (= 184), 337 (= 289), 357 (= 356), 362 (= 361), 381 (= 380), 400 (= 399), 406 (= 405), 438 (= 437), 459 (= 458), 551 (= 550), 591 (= 590), 603 (= 604), 795 (= 794), 856 (= 855), 1075 (= 1074), 1116 (= 1115), 1216 (= 1215). Wilhelm Kisky hat zwar die Verzeichnungsarbeiten von Harless später heftig kritisiert: Die Ordnung in dem 1856 abgeschlossenen Findbuch sei „nicht gerade sehr klar und übersichtlich“, und die unpraktische und undeutliche Signierung der Aktenbände habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die ursprüngliche Ordnung in späteren Jahren zerstört wurde. Harless’ Übersicht sah elf Abteilungen vor (I Ständische Verfassung, II Ständische Verhandlungen/Provinziallandtag, III Allgemeine Staatsverfassung und Polizei, IV Justizwesen, V Finanzsachen, VI Kirche, Kunst und Unterrichtswesen, VII Kreis- und Kommunalangelegenheiten, VIII Bezirksstraßen-Angelegenheiten, IX Handel, Gewerbe, Industrie, X Landwirtschaft, XI Provinzial-Institute). Diese Abteilungen untergliederten sich in der alten Struktur nochmals in „Sectionen“, „Gefache“ und „Nummern“, die sich auch in den entsprechenden Aktenzeichen niederschlugen. Die Akten waren dabei ohne Rücksicht auf diese Abteilungen fortlaufend durchnummeriert worden, was die Einschiebung von Nachträgen, die Harless selbst schon in großer Zahl vornehmen musste, sehr erschwerte. Ungeachtet dieses für die aktuelle Verzeichnung nicht gewichtigen Einwandes – das Archiv des LVR hat selbst die Praxis der „numeri currentes“ beibehalten – bot die ursprüngliche Systematik die Möglichkeit, fast alle Akten eindeutig den entsprechenden Rubriken zuzuweisen. Eine Ergänzung zur Klassifikation stellt die relativ kleine Gruppe „Sonderüberlieferung – Sekrete Akten des Landtagsmarschalls“ dar, die im Kontext der ältesten Überlieferungsschicht, aber außerhalb der genannten elf Abteilungen vorgefunden wurde. Die Überlieferung „Archiv der Provinzialstände der Rheinprovinz 1826–1888“ hat somit folgende Klassifikationsstruktur: 00 00 Sonderüberlieferung 00 01 ’Sekrete Akten’ des Landtagsmarschalls 01 00 Ständische Verfassung 01 01 Wahlordnung 01 02 Landtagsfähige Güter 01 03 Stand der Städte (Dritter und Vierter Stand) 01 04 Ständische Rechten und Pflichten 01 05 Ständischer Haushalt 02 00 Ständische Verhandlungen im Allgemeinen 02 01 Eröffnung und allgemeiner Gang der Verhandlungen 02 02 Sitzungsprotokolle 03 00 Allgemeine Staatsverfassung und Polizei 03 01 Reichsstände 03 02 Pressfreiheit 03 03 Bundesgericht 03 04 Wahlen zur Zweiten Kammer 03 05 Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Ordnung 03 06 Städte- und Gemeindeordnung 03 07 Bürgerliche Verhältnisse 03 08 Aus- und Einwanderung 03 09 Armenwesen 03 10 Polizeiwesen 03 11 Sitten- und Sicherheitspolizei 03 12 Gesinde-Polizei 03 13 Feuer- und Baupolizei 03 14 Strom- und Uferpolizei 03 15 Feld-, Forst- und Jagdpolizei 03 16 Militärwesen 03 17 Staatsbeamte und Angestellte 03 18 Statistik der Rheinprovinz 04 00 Justizwesen 04 01 Justizverwaltung 04 02 Rechtsverfassung 04 03 Rheinischer Appellhof 04 04 Land- und Bezirksgerichte 04 05 Friedensgerichte und Fabrikgerichte 04 06 Handelsgerichte und Handelsrecht 04 07 Notarien 04 08 Hypothekenwesen 04 09 Zivilrechtliche Verhältnisse 04 10 Rechtsverhältnisse des Grundbesitzes 04 11 Forst-, Jagd- und Weideberechtigungen 04 12 Strafgesetzgebung 05 00 Finanzsachen 05 01 Landesschulden und Fiskus, Forderungen, Fonds 05 02 Steuerwesen im Allgemeinen 05 03 Grundsteuer und Kataster 05 04 Klassensteuer, Gebäudesteuer 05 05 Einkommensteuer 05 06 Gewerbesteuer 05 07 Zölle 05 08 Braumalzsteuer 05 09 Branntweinsteuer 05 10 Wein- und Moststeuer 05 11 Mahl- und Schlachtsteuer 05 12 Stempelsteuer 05 13 Salzsteuer 05 14 Chausseegeld 05 15 Lotterien 05 16 Münz- und Kassenwesen 06 00 Kirche, Kunst und Unterricht 06 01 Kirchenverfassung 06 02 Kirchenvermögen und Kultuskosten 06 03 Konfessionelles 06 04 Universitäten und Schulen 06 05 Taubstummen-Unterrichtswesen 06 06 Medizinalwesen 06 07 Veterinärwesen 06 08 Apotheken 06 09 Kunstdenkmäler 06 10 Wissenschaftliche Sammlungen 07 00 Kreis- und Kommunalangelegenheiten 07 01 Kreis- und Kommunalangelegenheiten im Allgemeinen 07 02 Landräte und Bürgermeister 07 03 Kommunalsteuern 08 00 Bezirksstraßen-Angelegenheiten 08 01 Bezirksstraßen im Allgemeinen 08 02 Bezirksstraßenbaufonds 08 03 Staatsstraßen der Rheinprovinz 08 04 Linksrheinisches Bezirksstraßensystem 08 05 Rechtsrheinisches Bezirksstraßensystem 09 00 Handel, Gewerbe und Ackerwirtschaft 09 01 Handel und Gewerbe im Allgemeinen 09 02 Zünfte, Innungen, Gewerbefreiheit 09 03 Handel und Gewerbe im Besonderen 09 04 Schutz und Förderung der Industrie 09 05 Bergwerke 09 06 Post und Eisenbahn 10 00 Landwirtschaft 10 01 Ackerbau und Bodenkultur 10 02 Viehzucht 10 03 Weinbau 11 00 Provinzialinstitute 11 01 Provinzialinstitute im Allgemeinen 11 02 Provinzialarchiv 11 03 Hebammen-Lehranstalt 11 04 Taubstummen-Lehranstalt 11 05 Versorgungsanstalten 11 06 Landarmenhaus Trier 11 07 Irren-Heil-Anstalt Siegburg 11 08 Irren-Bewahranstalten 11 09 Arbeitsanstalt Brauweiler 11 10 Besserungsanstalten 11 11 Gefängnisgesellschaft, Gefängnisse 11 12 Feuer-Sozietät 11 13 Provinzial-Spar- und Hilfskasse 11 14 Hagel-Assekuranz 11 15 Rentenbanken 11 16 Blindenschule Düren 11 17 Provinzialmuseen 11 18 Ackerbauschule Desdorf 11 19 Etats der provinzialständischen Verwaltung 11 20 Straßenbau