- Aug. 1915, Bundesarchiv, BArch N 1030 Franke, Victor (Generalmajor)
Kapitulation
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I. Viermächtepakt, Abrüstung, Kolonialfrage, Zusammenarbeit Deutschland-Italien, April-Mai 1933 [676 002-676 205], darin: 1. Telegramm Botschafter Paris, 08. April 1933: Regierungserklärung Daladier betr. Revisionsfragen, Bégery für kontrollierte Abrüstung mit nachfolgender Rüstungsgleichheit, Zweifel der französischen (frz.) Wähler an Sicherheit allein durch Bündnis mit der kleinen Entente und Polen, Sorge wegen evtl. Isolierung; 2. Vermerk und Korrespondenz Auswärtiges Amt, Botschaft London, 07.-10. April 1933: Besprechung Botschafter Hoesch mit John Simon und Vansittart über Viermächtepakt, keine Grundsätzliche Bedenken Englands gegen Revisionsgedanken trotz Ablehnung durch Vansittart, britische (brit.) Bemühungen um Kompromissformel wegen vermutlichen Widerstand Frankreich, deutsche (dt.) Verhandlungen mit Frankreich erst nach Kenntnis des französischen Memos und des weiteren Vorgehens Italiens; 3. Telegramm Botschaft Moskau, 08. April 1933: Mitteilung Litwinow über baldigen Abschluss Viererpakt und wohlwollende Stellungnahme USA; 4. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow) über Bericht italienischer (ital.) Botschafter, 10. April 1933: Erkundigungen Norman Davis wegen Nichteinladung der USA zur Teilnahme an Viermächtepakt, Äußerungen Mussolini über evtl. amerikanischen Beitritt nach Einigung der europäischen Mächte; 5. Aufzeichnungen Bülow, Korrespondenz Reichsaußenministerium, Botschaft Rom, 12.-18. April 1933: Stellungnahme Mussolini zum frz. Viermächtepaktentwurf und Anregung zur Verschiebung der Abrüstungskonferenz bis nach Abschluß des Pakts; Besprechung Mussolini, Papen, Hassell, Deutsche Bedenken und Änderungsvorschläge, Weisungen an Botschaften Rom und London, mit frz. Entwurf; 6. Telegramm Botschaft London, 12. April 1933: Aussprache MacDonald, Hoesch über Stimmungswandel zum Nachteil Deutschland, Gefahr einer Verzögerung Viermächtepakt wegen Verhärtung der französischen Standpunkte und zwischenstaatliches Schuldenverhältnis, Sympathien MacDonald für das "junge Deutschland"; 7. Pro Memoria der belgischen Regierung an England, Frankreich, Italien [, April 1933]: Stellungnahme zum geplanten Viermächtepakt, frz., mit Anschreiben Deutsche Gesandtschaft Brüssel, 14. April 1933; 8. Aufzeichnungen von Bülow über Besprechung mit französischem und italienischem Botschafter, 19. April 1933: Stellungnahme Frankreichs und deutsche Erklärung zu Mussolini-Vorschlägen betr. Viermächtepakt; Unkenntnis Hitler betr. frz. Vorschlag für dt.-frz. Beistandspakt und dessen Ablehnung durch Blomberg; italienische Sorge wegen evtl. militärischer Verständigung Deutschland-Frankreich und den deutsch-russischen (dt.-russ.) Beziehungen; 9. Telegramme Botschaft in Rom, Auswärtiges Amt, 19. April 1933: Italienisches Drängen auf Entscheidung Hitler betr. Weiterverhandlungen Italien mit Frankreich und England über Viererpakt bei Besprechung Papen, Hassell, Suvich, Aloisi; Empfehlung zu beschleunigtem Abschluss wegen Isolierung Deutschlands; deutsche Kolonialwünsche; Punkte aus deutscher Mindestforderung; 10. Vorlage Auswärtiges Amt, Telegramm Bülow, 20.-21. April 1933: Besprechung Papen, Bülow, Gaus über Verhandlungen in Rom; Formulierungen und Paktentwürfe; Absicht Hitler zur Rücksprache mit Papen und Blomberg; Genehmigung der Entwürfe mit kleinenÄnderungen; 11. Korrespondenz Botschaft London, Auswärtiges Amt, 20.-25. April 1933: Instruktionen an englische Botschaft Berlin für Besprechung mit Außenministerium über Art. 19 Völkerbundsatzung in Bezug zum Viererpakt; Klarstellung deutscher Wünsche betr. Behandlung von Revisionsfragen durch vier Mächte auch außerhalb Völkerbund; 12. Rundschreiben Auswärtiges Amt an Botschaften und Gesandtschaften, 20. April 1933: Entwicklung der Verhandlungen über Viermächtepakt; Beurteilung der Textentwürfe, mit Entwicklung und Memos, z.T. frz., engl., und deutsche Gegenvorschläge; 13. Telegramm Botschaft Rom, 20. April 1933: Ausführungen Mussolini zur dt.-ital. Zusammenarbeit im Donauraum, Kolonialfrage, Völkerbundpolitik, Verhältnis zu Österreich; Ratschläge Mussolini an Dollfuss und Billigg, noch keine offizielle Genehmigung des Standpunkts durch Hitler; 14. Auswärtiges Amt (Bülow) an Botschaft London, 28. April 1933: Informationen und Instruktionen zur Neufassung Viermächtepakt; Verhandlungsstand; Genehmigung des deutschen Standpunkts durch Hitler; Anweisung an deutsche Botschaft Paris, mit Anlagen; 15. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 21.-22. April 1933: Vorbereitung eines "gentlemen-agreement" mit ital. Regierung betr. Kolonien; Stellungnahme Aliosi zu deutschen Änderungswünschen, insbesondere Termine der Wiederaufrüstung; 16. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramm Botschaft Paris, 24.-27. April 1933: Übergabe der deutschen Vorschläge an Daladier; noch keine frz. Vermutung betr. deutsche Absicht zur Schaffung einer Institution der Signatare außerhalb Völkerbund, Besprechung mit Francois-Poncet über Paktentwürfe, Interesse Auswärtiges Amt für dt.-frz. Beistandspakt; 17. Telegramme deutsche Delegation Genf, Auswärtiges Amt, 27. April 1933: Falschmeldung Reichswehrministerium über endgültige Ablehnung der deutschen Gleichstellung in Rüstungsfragen durch Frankreich und England; Bedenken Francois-Poncet gegen deutsche Abrüstungsvorschläge; 18. Telegramme Botschaft London, 27. April 1933 und 01. Mai 1933: Stellungnahme John Simon zu deutschen Änderungswünschen Viererpakt und frz. Haltung; Bedenken gegen deutsche Aufrüstung nach 5 Jahren; Besprechung Botschafter Grandi, Hoesch über Aufnahme des frz. Entwurfes in Rom und ital. Verhandlungen mit Frankreich und Deutschland; 19. Telegramme Botschaft Rom, Auswärtiges Amt, 02.-05. Mai 1933: Mitteilung Suvich betr. Verhandlungen mit brit. und frz. Botschaftern über Viererpakt; wichtigste Änderungen gegenüber frz. Text; Kompromissvorschlag Reichsaußenministerium zu Rüstungsanspruch und allgemeine Betrachtungen Neurath zum Pakt; 20. Telegramm Botschaft Paris, 05. Mai 1933: Zitate aus Senatsrede Außenminister Paul-Boncourt; Sorge über Österreich-Anleihe wegen Unsicherheit der politischen Lage; Verhinderung einer Blockbildung in Europa durch Zusammenarbeit mit Italien und Viererpakt im rahmen des Völkerbund; Stellungnahme zur geheimen Aufrüstung in Deutschland; II. Auswärtiges Amt: Mussolini-Pakt, Mai-September 1933; ursprüngliche Fassung Viermächtepakt Mussolini, Londoner und Pariser Fassungen; Memo der französischen Regierung, deutsche Vorschläge; Berichte, z.T. engl., frz. [Originalakte Bd. 2] [676 206-676 644]; darin: 1. Deutsche Botschaft Ankara, 06. Mai 1933: kein Streben Italiens nach Bündnis mit Griechenland, Türkei und Bulgarien; Abkühlung der türkisch-italienischen Beziehungen wegen Viermächtepakt und Schuldenfrage; 2. Vermerk Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramme Botschaften Rom und London, 10.-13. Mai 1933: Verhandlungen Mussolini mit Frankreich und England aufgrund deutscher Vorschläge zum Viererpakt; Äußerungen Mussolini über Revision, Korridorfrage, dt.-russ. Vertrag; Bedenken Suvich wegen Rüstung; Würdigung des deutschen Entgegenkommens durch Vansittart; Einstellung der Verhandlungen auf ital. Wunsch, mit Paktentwürfen; 3. Telegramm Botschaft London, 16. Mai 1933: Bestürzung über Papen-Rede; gespannte Erwartung der Kundgebung Hitler; keine offizielle britische Äußerung über Sanktionen, Abneigung Englands gegen Verwicklung in evtl. kontinentalen Krieg; 4. Vermerk und Notiz Reichsaußenministerium, Auswärtiges Amt an Blomberg u.a., 16.-20. Mai 1933: Stellungnahme zu ital. Kompromissvorschlägen für Viererpakt, besonders Rüstungsfragen; Erkundigungen Göring aus Rom betr. Paktverhandlungen; Zustimmung Neurath zur Begrenzung Pakt auf fünf Jahre; 5. Vermerke Reichaußenminister und Bülow, Telegramm Botschaft Rom, 21.-22. Mai 1933: Grundsätzliche Einigung Göring-Mussolini über Neufassung Viererpakt, Erörterung strittiger Punkte durch Hassell und Suvich, Bedenken Auswärtiges Amt gegen neuen Entwurf, Besprechung Neurath, Göring über römische Verhandlungen, einschließlich Österreichfrage; 6. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow), 24. Mai 1933: Besprechung mit Hitler, Papen u.a, über Viermächtepakt, Hitler befürwortet Zustimmung nach Abbruch der Abrüstungskonferenz, Stellungnahme Bülow zu brit. Behauptungen betr. Mussolinis Verhältnis zu Pakt und Anfrage wegen dt.-österr. Spannungen; 7. Telegramm Botschaft Paris an Auswärtiges Amt, Presseabteilung, 24. Mai 1933: Presseberichte über geplante Englandreise Göring, Viermächtepakt und deutsche Emigranten; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Gesandtschaft Athen, Botschaft Rom u.a., 25.-28. Mai 1933: Widerstand der kleinen Entente und Polen gegen Viermächtepakt, Einstellung Frankreich, England, Griechenland zum Paktabschluss, dt.-ital. Meinungsverschiedenheiten über Zeitpunkt der Paraphierung, mit ital. Entwurf; 9. WTB-Meldung, Telegramme Auswärtiges Amt an Botschaften Rom, London, Paris, 28.-29. Mai 1933: Matin-Bericht über geplante frz. Garantie betr. Aufrechterhaltung der verträge mit Verbündeten und frz. Politik nach Abschluss Viermächtepakt, Stellungnahme Reichsaußenministerium; 10. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Neurath, Bülow) über Besprechung mit Hitler, Blomberg u.a., 29. Mai-01. Juni 1933: Zustimmung Hitler zum Viererpakt abhängig von Mussolini-Erklärung betr. tragweite eines Teils der Gleichberechtigungsklausel; Einwilligung in Paraphierung des Pakts; 11. WTB-Meldung, Telegramme deutsche Delegation Genf, Botschaften Paris, Rom, 29.-31. Mai 1933: Paraphierung; Stellungnahme der frz. Presse, Zweifel Mussolini an besonderer frz. Garantie für Verbündete, Verbreitung des angeblichen Wortlauts des Pakts durch British United Press; 12. Vorlagen Bülow, Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaften Rom, Paris u.a., 31. Mai-07. Juni 1933: Tauziehen um Schlussredaktion Viermächtepakt, Erklärung Daladier über Vereinbarung, Befürchtungen wegen evtl. polnischer Versuche einer Ostblockbildung, Leger Dementi einer besonderen frz. Garantie an Verbündete, mit Entwürfen, Berichte über Times-Artikel betr. Anschluß Österreich; 13. Geheime Vorlage Auswärtiges Amt (Bülow) über Inhalt der Mussolini-Botschaft an Hitler, 01. Juni 1933: Gefährdung Viermächtepakt durch deutschen Widerstand gegen Artikel 2 und deutschen Wunsch betr. Abrüstungsgesprächen zu früherem Zeitpunkt, Appell an Vertrauen Hitler in Unterstützung durch Italien, Vermutungen über frz. Erklärungen an Verbündete, Instruktionen Mussolini an Botschafter Cerruti betr. Vortrag bei Hitler; 14. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Köpke) über Ferngespräch mit Göring, 03. Juni 1933: Auskunft über angekündigte Konferenz Daladier, Davis, Londonderry in Paris, brit. Versuche zur Beeinflussung Frankreichs für Entgegenkommen gegenüber Deutschland in Abrüstungsfrage; 15. handschriftliche Notiz Reichsaußenministerium, 07. Juni 1933: Annahme Viermächtepakt durch Hitler, Anordnung Hitler über Ermächtigung Botschafter Hassell zur Unterzeichnung, Unterrichtung des ital. Botschafters und Instruktionen Hassell; 16. Auszeichnungen Auswärtiges Amt (Hassell), Telegramm Botschaft Rom, 08. Juni 1933: Bekanntgabe Viererpakt-Abschluss durch Mussolini mit Betonung der Revisionsfrage und deutscher Rüstungsgleichheit, Reaktionen des ital. Senat, Genugtuung Rumänienüber deutsche Anerkennung Völkerbund, Locarno-Pakt; 17. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt (Bülow), Telegramm Reichsaußenministerium, Botschaften Rom, Paris, 09.-15. Juni 1933: Notenwechsel Paul-Boncourt, Botschafter Osusky über Auslegung Viererpakt in Revisionsfragen und Aufrechterhaltung engster frz.-tschechoslowakischer Zusammenarbeit, ähnliche Noten an Polen u.a., Stellungnahme Mussolini, Neurath u.a., keine Unterzeichnung des Pakts vor Klärung des französischen Standpunkts; 18. Telegramme Botschaften Rom, Paris, 09.-11. Juni 1933: Besprechung Mussolini, Hassell betr. Bereinigung der Abrüstungsfragen bzw. Aufrüstungsfreiheit für Deutschland nach Unterzeichnung Viererpakt; ital. Presse; Kammerrede Daladier, Hintergründe; 19. Telegramm Botschaft Washington, 12. und 15. Juni 1933: Reaktionen USA auf Viermächtepakt, Stellungnahme Philipps zu frz. Auslegung des Pakts, formale amerikanische Einwendungen gegen frz. Verfahren; 20. Vorlagen Auswärtiges Amt (Bülow), Botschaft Rom, 13.-26. Juni 1933: Empfehlungen und Verhandlungen Mussolini, Neurath u.a. betr. Antwort auf frz. Note an kleine Entente und Polen, Anordnung Neurath über weiteres Vorgehen, Instruktionen an Botschafter Hassell zur Übergabe Protokoll und mündliche Erklärung an Mussolini, mit Text der Note; 21. Telegramme Außenministerium, Botschaft Paris, 16. Juni-05. Juli 1933: Suvich über Zusammenkunft Hitler-Mussolini und Pläne Mussolini, Meldungen der frz. Presse und Stellungnahme frz. Regierung betr. evtl. Aussprache Daladier-Mussolini, Gedanke frz. Regierungskreise an persönlichen Kontakt Daladier-Hitler; 22. Aufzeichnungen Reichaußenministerium über Besprechung mit ital. Botschafter, 30. Juni 1933: Hoffnung Mussolini auf baldige Unterzeichnung Viererpakt und Treffen Regierungschefs zur Beratung Rüstungsfragen, Vorschlag Neurath zur dt.-ital. Fühlungnahme betr. Beratungsgegenstände; 23. Telegramme Papen, Botschaft Rom, 30. Juni und 04. Juli 1933: Zusicherung an Mussolini im Auftrag Hitler über Desinteresse an Anschluß Österreich wegen dt.-ital. Beziehungen, Äußerungen Mussolini über angebliche Reorganisation Donauraum, wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland in Südosteuropa und ital.-frz. Verständigung, Drängen auf Abschluß Konkordat; 24. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, WTB-Meldung, Telegramme Außenministerium, Botschaften Rom, Paris, 11.-17. Juli 1933: Zustimmung zu ital. Verbalnote an England und Frankreich betr. Protest gegen frz. Garantie für Verbündete, Unterzeichnung Viermächtepakt, Unterredung Paul-Boncourt mit Botschafter Jouvenel und Interview über Pakt, mit Glückwunschbotschaften der Regierungschefs; 25. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, Telegramme Botschaft Rom, 11. Juli-08. September 1933: Stellungnahme ital. Regierung zu Vertragsverhandlungen mit UdSSR, russische Verstimmung wegen deutschem Vorgehen gegen Juden und Kommunisten, Erklärung Außenminister Tewfik Ruschdy über türkische Ostpolitik, wohlwollende Beurteilung russ.-ital. Abkommen durch Bülow; III. Auswärtiges Amt, Büro des Reichsministers: Föderalismus, September 1920-Oktober 1923 [Originalakte Band 2] [676 645-676 810], darin: 1. Aufzeichnung Simon [Auszug], 20. September 1920: Hinweis griechische Gesandtschaft auf von Bayern ausgehende Versuche zur Gründung eines monarchistischen Dreibunds Bayern-Österreich-Ungarn, Vertrauen Simon auf Festhalten von Kahr an Reichseinheit,Überwachung der separatistischen Bestrebungen; 2. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Besprechung mit englischem Geschäftsträger, 23. September 1920: Erwartung eines monarchistischen Putschs in Bayern, Landesschießen 25. September 1920, Versuche von Lincoln Trebitsch zur Aussöhnung mit England; 3. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt über Gespräch mit Gesandtem Naumann, 29. Januar [September?] 1920: Zuspitzung der Lage in Polen, Aufmarsch russ. Truppen an litauischer Grenze, monarchistische Agitation in Bayern mit Verbindungen nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Belgien, unklare Rolle Erzbergers, Bericht Naumann über Reichstreue Kahr; 4. Korrespondenz Simon, deutsche Gesandtschaft Bern (Müller), 17. und 29. September 1920: Antrag ungarische Kaiserkrone an Karl von Habsburg durch ehemaligen Minister Benitzky im Auftrag Horthy; Bedingungen Ungarns und Habsburgs, Vorbereitung illegaler Reise Karl von Habsburg durch Österreich, Risiko wegen Wissen Renner, Ablehnung Restauration durch kleine Entente; 5. Reichskanzlei Fehrenbach an Reichsaußenminister Simons, 29. September 1920: Energische Stellungnahme Kahrs gegen Auflösung der Einwohnerwehren bei Besprechung in München; Wünsche der bayerischen Regierung betreffend diplomatische Vertretung der Reichs; Befürwortung der Ernennung Zech zum Gesandten in München durch Reichsminister des Innern Koch (mit anliegendem Schreiben Koch an Fehrenbach vom 28. September); 6. Bericht, [ohne Verfasser], 08. Oktober 1920: Stärke und Bewaffnung der Einwohnerwehren in München und Bayern; Verhältnis zwischen Einwohnerwehr und Juden; Einstellung der Einwohnerwehr zu Preußen, Echerich und Epp; 7. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 11. Oktober 1920: Angebliche Absicht der bayerischen Regierung zur Entsendung eines Gesandten nach Neapel; 8. Aufzeichnungen Auswärtiges Amt, 16. Oktober 1920: Besprechung mit bayerischem Gesandten Preger betreffend Einwohnerfragen und Vertreter der Reichsregierung in München; 9. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Monarchistische und separatistische Bestrebungen der Organisation Escherich; Verankerung der Organisation Escherich in Kärnten, Tirol und Steiermark mit Verbindung nach Ungarn; Vorschlag für Horchposten in München zur Überwachung dieser Bestrebungen; 10. Bericht, [ohne Verfasser], [1920]: Einfluss von Polizeipräsident Pöhner und Bauernführer Heim auf Kahr; Zusammenarbeit Pöhner mit Escherich und Ludendorffgruppe; Antisemitische Hetze und Ausschreitungen der NSDAP vermutlich unter Aegide Pöhners; 11. Bericht Preußische Gesandtschaft in München, 01. November 1920: Stellungnahme zur Aufzeichnung [Naumann] "Bayerische Persönlichkeiten", darunter Kahr, Escherich, Pöhner, Heim, Faulhaber, Mitglied der Königsfamilie, Empfehlungen zur Abwehr französischer und separatistischer Bestrebungen durch Einrichtung von Gesandten der Reichsregierung bei Süddeutschen Regierungen; 12. Bericht Künzelmann, Korrespondenz C. Bosch, Reichsaußenministerium, 25.-27. Oktober 1920: Irreführung des französischen Gesandten in Bayern durch Agenten der Wittelsbacher; Hoffnungen der ehemaligen Königsfamilie auf Restauration und Erlangung von Tirol und Salzburg mit Hilfe Frankreichs; Änderung der französischen Haltung gegenüber Bayern; Unterstützung des Hauses Habsburg durch Frankreich; 13. Mitteilungen aus München, [ohne Verfasser], Korrespondenz Stresemann, Simons, 27. Oktober-09. November 1920: Wünsche der Bayerischen Volkspartei (BVP) betreffend Staatsform, Errichtung von Gesandten und Anschluss Österreichs; Beitritt Kahrs zur BVP; Partikularistische Strömungen; Ziele und Ausrüstung der Einwohnerwehren; Warnung von Auflösung der EWW und linksgerichteter Reichsregierung; Stellungnahme Simons; 14. Deutsche Allgemeine Zeitung, 10. November 1920: Weitergabe einer Meldung des württembergischen Zentralorgans "Deutsches Volksblatt" über Beschluss der Entente zur Durchführung der Ruhrbesetzung im Falle weiterer Nichtablieferung der Militärwaffen und Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren in Bayern; 15. Bayerischer Ministerpräsident Kahr an Simons, 22. November 1920: Vorbereitung der Reise Kahrs nach Berlin wegen Erörterung von Fragen der Einwohnerwehren (mit Notiz Auswärtiges Amt); 16. Vertrauliche Korrespondenz Stockhammern, Simons, 07. und 15. Dezember 1920: Besprechung Nuntius Pacelli, italienischer Botschafter de Martino und Stockhammern in München über separatistische Bestrebungen Bayerns; Wünsche der italienischen Regierung nach Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Ausweichende Stellungnahme des Nuntius auf Fragen de Martinos betreffend Haltung der Kurie zum Separatismus; 17. Eingabe Stadtrat Nürnberg an Reichspräsident, Korrespondenz Büro des Reichspräsidenten, Vorstand Nürnberger Stadtrat, 30. Dezember 1920-07. Januar 1921: Einspruch gegen neue Anordnung der Staatskommissare betreffend Genehmigungspflicht von Versammlungen und gegen Weiterbestand der Verordnung von 1919 über Beschränkung der Versammlungsfreiheit; Anerkennung der Verfassungswidrigkeit der Verordnung durch Reichspräsident; 18. Rechberg an Stresemann [Auszug], [28. Dezember 1920]: Dringende Warnung vor französischen Vorschlägen über Aufrechterhaltung der Einwohnerwehren nach bayerischem Anschluss an Frankreich; Entschlossenheit Bayerns zur kompromisslosen Haltung in Fragen der Einwohnerwehren und Enttäuschung über ungenügende Unterstützung durch Reichsregierung; 19. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 18. Dezember 1921: Fühlungnahme bayerischer inoffizieller Vertreter mit französischen Regierungskreisen über bayerische Separation; 20. Aktenvermerk Auswärtiges Amt, Note Bayerische Gesandtschaft vom 12. Dezember 1921 betreffend Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart; Chefbesprechung vom 15. Dezember 1921 über Errichtung dieser Gesandtschaft; 21. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, Schreiben Zech an Auswärtiges Amt, 30. Januar-31. März 1922: Stellungnahme zu Berichten über Beziehungen zwischen Bayern und österreichischen Alpenländern; Keine Zusage Kahr betreffend Entsendung von Hilfstruppen nach Salzburg; Lokale Unterstützung bei politischen Unruhen im Grenzgebiet; Hinweis auf Äußerungen des BVP-Organs "Regensburger Anzeiger" über Mauracher; 22. Kommentar [Gesandter Zech] zu berichten der Passstelle Salzburg an Auswärtiges Amt, [1922]: Praktiken, Begründung und Ziele des bayerischen Partikularismus; Hoffnung auf Anschluss insbesondere von Tirol und Salzburg; Akute Gefahr des Separatismus nur bei eventuellen Umsturz in Berlin, Ruhrbesetzung und ähnliches; Finanzierung der Separatisten vermutlich durch Frankreich; Misstrauen der Rechtskreise gegen "Bund Oberland" wegen dessen Reichstreue; 23. Vermerk Auswärtiges Amt über WTB-Meldung Nr. 1402 vom 20. Juli 1922: Haltung des Reichsvertreters in München in Hochverratsangelegenheit Graf Leoprechting; Misstrauensvotum und bayerischer Wunsch nach Abberufung Zech; 24. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 02. August 1922: Stellungnahme [Peretti] zur deutschen Erklärung betreffend Ausschluss der Öffentlichkeit im Hochverratsprozess Leoprechting in München und Zeugenaussagen über Unterstützung Leoprechting durch französischen Gesandten Dard; 25. Geheime Bericht Deutsche Botschaft Paris, 10. August 1922: Gerüchte betreffend Pariser Verhandlungen Kronprinz Rupprecht über Restauration der Wittelsbacher, Trennung Bayerns vom Reich und Zusammenschluss mit österreichischer Weitergabe einer Information durch Korrespondenz der "Chicago Daily News" über vermutliches Interesse Frankreichs an Vorschlägen Rupprechts; 26. Notiz Auswärtiges Amt, [ohne Datum]: Programmrede des Bayerischen Ministerpräsidenten Knilling am 09. November 1922 (Frankfurter Zeitung Nr. 805 vom 10. November 1922); 27. Vertrauliche Aufzeichnungen [Rosenberg], ]09. Januar 1923]: Äußerungen des österreichischen Gesandten über bayerische Reichstreue von "Kahr bis Knilling"; Gefahr für die Reichseinheit bei eventueller Schwäche gegenüber französischen Einflüssen; 28. Berichte Reichsvertreter in München, [16.]-17. Januar 1923: Sorge bayerischer Parteikreise wegen eventuellem NSDAP-Putsch anlässlich Fahnenweihe am 20. Januar; Glaube Kahrs an Ablehnung solcher Aktionen durch Hitler; Stellungnahme des bayerischen Gesandten Preger und seine Absicht zur Warnung Kahr vor Folgen eines NS-Putschs; 29. Bericht Deutsche Botschaft London, 18. Januar 1923: Berliner Warnung an Sekretär der Anglo-Jewish Association vor geplantem Pogrom in Bayern unter Ausnützung der Erregung über Ruhrbesetzung; Unterstützung der Bewegung durch französisches Geld; Bitte um energisches Einschreiten der Reichsregierung und Mahnungen der deutschen Presse zu Besonnenheit; 30. Aufzeichnungen und Telegramm Auswärtiges Amt, Berichte Reichsvertreter in München, 21. Januar 1923: Mitteilung bayerischer Gesandter Preger über Schritte der Reichsregierung zur Abberufung des französischen Gesandten in München und über Reise des Bayerischen Ministers des Innern nach Berlin; Keine Mobilmachung der Presse gegen Gesandten Dard; Zweifel Kahr an NS-Programm-Plänen in München; 31. Rundtelegramm Auswärtiges Amt an diplomatische Vertreter, 21. Januar 1923: Proteste gegen Ruhrbesetzung in München; Massenversammlungen der SPD; Resolution der Reichsregierung zur Aufrechterhaltung der deutschen Einheit; Pressemeldungen über schwindenden Einfluss Hitler wegen Missbilligung seiner Umsturzpropaganda; 32. WTB-Meldung Nr. 194 vom 24. Januar 1923: Schutz des französischen Gesandten in München durch bayerische Regierung unter Ablehnung der Verantwortung für dessen Sicherheit; Erneute Forderung nach Abberufung Dards; 33. Berichte Deutsche Botschaft Paris und Reichsvertreter in München, Telegramm Auswärtiges Amt, 26. Januar-03. Februar 1923: Völkerrechtliche Bedenken Botschafter Hoesch gegen Verhalten der bayerischen Regierung und Vorgehen Frankreichs im Fall des Gesandten Dard; Note der Reichsregierung betreffend erneutes Verlangen nach Abberufung Dard und eventuelle Androhung der Zustellung der Pässe an Dard; Stellungnahme Frankreichs und Protest gegen Boykott des französischen Gesandtschaft-Personals in München; 34. Bericht Vertreter Reichsregierung in München, 27. Januar 1923: Besorgnis Kahr wegen Massenaufmarsch der Rechtsverbände und vermutliche Gegendemonstrationen; Versammlungsverbot und Proklamation des Ausnahmezustandes; Drohungen Hitler; Unsicherheitüber Verhalten der Reichswehr; Bekenntnis zur Reichseinheit durch Münchner Neuester Nachrichten und "Münchner-Augsburger Abendzeitung"; 35. Notiz Auswärtiges Amt betreffend Telegramm [Haniel], 05. Februar 1923: Gerüchte in München über angebliche Abmachungen zwischen Bayern und Ostpreußen gegen gleichzeitiges Losschlagen unter bayerischer Führung; Warnung vor "kriegerischen Tönen" in geplanter Reichskanzler-Rede; 26. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 20. Februar 1923: Einführung des Grafen Lerchenfeld bei Präsident Harding; Missbilligung der französischen Ruhrbesetzung durch US-Regierung; Enttäuschung im State Department über geringes Echo der Hitler-Bewegung wegen eventueller Entwicklung Hitler zu einer "Art Mussolini" und Beseitigung des Sozialismus auch in Deutschland; 37. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 13. April 1923: Keine Bestätigung der Gerüchte über bevorstehenden Putsch der nationalen Verbände; Geringe Gefahr wegen Uneinigkeit der Verbände und allgemeine Stimmung; Umschwung möglich im Falle einer linksgerichteten Reichsregierung oder Konzessionen in der Ruhrfrage; 38. Haniel an Rosenberg, 07. Mai 1923: Stellungnahme des bayerischen Ministerpräsidenten von Knilling zu eventuellem Eintritt der Sozialdemokraten in die Reichsregierung; Unmöglichkeit des Zweifrontenkampfs gegen Hitler und sozialistische Regierung; Abberufung des bayerischen Gesandten in Berlin falls Ernennung Breitscheid zum Reichsaußenminister; 39. Notiz Auswärtiges Amt, [06.] Juni 1923: Mitteilungen [Iversen] aus Füssen betreffend Ruhrbesetzung, Verwendung der Ruhrspende, bevorstehende Ernennung Kahr zum Staatspräsidenten in Bayern und Vorstoß Kahr gegen Staatsgerichtshof; 40. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 13. Juli 1923: Weitergabe einer Havas-Meldung über Hochverratsprozess gegen Fuchs und Andere, sowie Rolle des französischen Kommandanten Richler; 41. Bericht Vertreter der Reichsregierung in München, 16. Juli 1923: Demarche des französischen Geschäftsträgers Pozzi wegen Inschriften an Lokalen betreffend Zutrittsverbot für Franzosen und Belgier; Keine gesetzliche Handhabe der Regierung zum Einschreiten; Drohungen Pozzi mit Repressalien und weitere französische Beschwerden; 42. Bericht Deutsche Gesandtschaft Bern, 31. Juli 1923: Befürwortung des neuesten Plans zur Restauration der Wittelsbacher durch belgisches Köningspaar; Brüske Ablehnung seitens Poincaré; Französisch-belgische Differenzen in der Reparationsfrage; 43. Notenwechsel Bayerischer Gesandter Berlin, Reichskanzlei, 14.-19. September 1923: Stellungnahme Bayerns zu Äußerungen des Reichskanzlers im Auswärtigen Ausschuss; Warnung vor Verhandlungen über das Rheinland und Ruhrgebiet wegen französischer Absichten; Keine Preisgabe deutscher Gebiete durch Reichsregierung; Vorschläge an Frankreich, England und Andere betreffend Lösung der Ruhrfrage; Entschlossenheit der Reichsregierung zum Vorgehen gegen verfassungswidrige Strömungen; 44. von Schubert an ehemaligen Reichsminister Schiffe, 22. September 1923: Schreiben Vietinghoff vom 12. September über deutschen Erfolg in Haag betreffend polnische Kolonistenfrage und Haltung Bayerns für den Fall einer Nachgiebigkeit der Reichsregierung gegenüber den Alliierten; 45. Aufzeichnungen [Reichsaußenministerium] über Besprechung mit französischer Botschaft am 27. September 1923: Aufgabe des passiven Widerstands durch Reichsregierung; Keine Autorisation de Margerie zu Äußerungen über französische Gegenleistungen; Demonstrationen in Bayern wegen deutscher "Kapitulation"; Nationalistische Tendenzen der Kommunisten; Uneinsichtigkeit der französischen Presse; 46. Bericht Deutsche Botschaft Washington, 29. September 1923: "Washington Post" über Vorteile einer bayerischen Monarchie und Zerschlagung Deutschlands (Zitat, englisch); 47. Aktennotiz Auswärtiges Amt über Fürsprache Haniel aus München am 29. September 1923: Anweisung Kahr an Staatsanwälte und Polizei zur Aussetzung des Vollzugs des Republikschutzgesetzes; Folgen des Hochverratsverfahrens gegen Vorstand des bayerischen Verkehrsbeamtenbundes und Verbot des "Völkischen Beobachters"; Warnung Haniels vor Kraftprobe mit Bayern; 48. Antrag Koenen und Genossen im Reichstag, 02. Oktober 1923: Unverzügliche Aufhebung der sogenannten Streik-Verordnung in Bayern wegen deren Begünstigung eines monarchistischen Umsturzes und der Loslösung Bayerns vom Reich; 49. Bericht Deutsche Botschaft Rom, 04. Oktober 1923: Tendenziöse Berichte der italienischen Presse und Havas-Agentur über Ohnmacht der Reichsregierung gegenüber Bayern; Illoyalität Kahr, Vorschläge zur besseren Information des Auslandes; 50. Bericht Deutsche Botschaft Paris, 04. Oktober 1923: Besprechung mit französischem Politiker Rey; Gedanken Frankreichs zur Schaffung einer unabhängigen Rheinrepublik durch Erstarken der separatistischen Bewegung gefördert; Vermutliche Absicht Poincarés zur Verschleppung des Reparationsproblems bis nach den französischen Wahlen; Anerkennung der britischen Forderungen durch Frankreich. Darin auch: Ergänzende Angaben zum Fundort: Albert (siehe oben angegebene Gliederung: III.3, 6649-6652), (III.42, 6793); Allizé (III.11, 6675-6688; 6693-6697); Aloisi (I.5), (I.17, 6169-6172); (II.1, 6267, (II.8, 6350-6379), (II.7), (II.20) Bensch (II.2); Blomberg (II.6, 6340-6342), (II.12); Borah (I.4, 6019-6020); Bothmer (III.3, 6649-6652); Bülow (I.17, 6169-6172), (II.8, 6350-6379), (II.14, 6446-6447) Cerruti (I.8, 6075-6082), (II.5, 6329-6339), (II.8, 6350-6379), (II.10, 6390, 6401-6402), (II.20), (II.22, 6611), (II.25, 6628-6632, 6644); Cuno (III.37, 6784-6785) Daladier (II.2), (II.24, 6623-6627); Dard (III.12, 6689-6692), (III.11, 6675-688, 6693-6697), (III.18, 6729-6730); Davis (I.3, 6017), (I.8, 60075-6082), (II.3, 6311-6313); Dollfuss (II.12) Ebert (III.17, 6725-6728); Escherich (III.3, 6649-6652), (III.13, 6701-6708), (III.11, 6675-6688, 6693-6697) Weitere Provenienzangaben: National Archives Washington DC, Guide 0, S.26, T 120, roll 1605.
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Geschichte des Bestandsbildners: 1884 Übernahme des Schutzes über die Landerwerbungen des Bremer Kaufmanns Franz Adolf Eduard Lüderitz durch das Deutsche Reich; 1885 Errichtung der deutschen Verwaltung; territoriale Ausdehung des deutschen Einflußgebietes durch die Aktivitäten der 1895 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft; 1915 Kapitulation der Schutztruppe gegenüber den Streitkräften der Südafrikanischen Union und Beendigung der deutschen Verwaltung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Mit zum Teil erheblichen Überlieferungslücken übernahm Ende der 30er Jahre das Reichsarchiv die Akten der Kolonialverwaltung Deutsch-Südwestafrika. Nach der kriegsbedingten Verlagerung gelangten diese 1945 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Hier blieb die bereits im Reichsarchiv vorgenommene Bestandsgliederung in die Zentralverwaltung Windhuk, die örtlichen Verwaltungen und die Sonderverwaltungen (Justiz, Polizei, Bergbau, Eisenbahnwesen) mit ihrem Unterbau erhalten. Die wenigen im Bundesarchiv Koblenz aufbewahrten Aktenbände wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands dem Bestand zugeordnet. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Neben den Sachakten der unterschiedlichsten Bereiche und Verwaltungsebenen bilden die Personalakten der Inspektion der Landespolizei sowie der Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnbaubehörden mit etwa 80 Prozent der Überlieferung die umfangreichsten Aktengruppen. Die Klassifikation des Bestandes erfolgte unter weitgehender Beibehaltung der im vorläufigen Findmittel ausgewiesenen Gliederung, dem das damals gültige Registraturschema zugrunde lag. Nur in wenigen Einzelfällen wurden Aktenbände einer anderen Klassifikation zugeordnet. Die Ordnung und Titelbildung der Aktenbände blieb im wesentlichen unverändert. Auf ein Personen-, Sach- und Ortsindex wurde verzichtet, so daß Recherchen nur über die Onlineversion des vorliegenden Findbuches möglich sind. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralverwaltung; Gouvernement in Windhuk; Kommissar des früheren Gouvernements in Windhuk; Örtliche Verwaltung; Bezirksämter; Distriktsämter; Justizverwaltung; Obergericht in Windhuk; Bezirksgerichte; Bergbehörden; Registraturhilfsmittel. Erschließungszustand: Findbuch 1942; Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1002/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Erkenntnisse der Agrikulturchemie führten seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in wachsendem Umfang zur Verwendung der Kalisalze als landwirtschaftliches Düngemittel. 1859 wurden die Kalilager bei Staßfurt ermittelt, bereits zwei Jahre später entstand dort die erste deutsche Kalifabrik. Weitere sehr bedeutende Vorkommen wurden im übrigen Mitteldeutschland und im Oberrheingebiet (Baden und Elsass) bergbaulich erschlossen. Das Deutsche Reich besaß von 1871-1919 nahezu das Weltmonopol für Kali. Der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Kaliindustrie im Kalisyndikat garantierte seit 1888 die Behauptung dieser hervorragenden Stellung. Sie war von innen her ernsthaft bedroht, als 1909 das Syndikat auseinanderbrach. Erst durch das Eingreifen des Reichs konnten wieder geordnete Verhältnisse hergestellt werden. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung der deutschen Kaliindustrie erhielt ihre Organisation in einem Zwangssyndikat durch das Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (RGBl. I, S. 775 ff.) eine völlig neue Grundlage, die zugleich den praktischen Anfang der Zwangskartellierung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte darstellt. Das neue Kalisyndikat (Kalisyndikat GmbH) von 1910 war zwar nach außen hin immer noch privatwirtschaftlich organisiert, aber seine Stellung als Zwangskartell und Verkaufsmonopolorganisation war durch das Reichsgesetz wesentlich gefestigter als früher und mit öffentlich-rechtlichen Elementen durchsetzt. Es unterstand der Aufsicht des Reichs, die infolge des Fehlens eines Reichsamtes für wirtschaftliche Angelegenheiten vom Reichskanzler ausgeübt wurde. Die Rechtsstellung des Kalisyndikats war nicht ausdrücklich bestimmt, es kam ihm aber ein öffentlich-rechtlicher Charakter "kraft Wesens" zu. Sichtbarster Ausdruck dieser Neuerungen war die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie in Berlin, die schon Ende 1910 auf Grund der §§ 30 - 34 des genannten Kaligesetzes von 1910 ihre Tätigkeit auf Kosten des Reichs (§ 44) aufnahm. Die Verteilungsstelle war für die gesamte Absatzregelung auf weite Sicht zuständig. Durch vorsorgliche Maßnahmen sollten die Gefahren, die schließlich 1909 über Absatzstockung und Preiskämpfe infolge Überproduktion zum Ende des alten Kalisyndikats geführt hatten, gebannt werden. Gegen die Festsetzungen und Entscheidungen der Verteilungsstelle waren Berufungen zulässig, für die gleichzeitig eine besondere Berufungskommission für die Kaliindustrie gebildet wurde (a.a.O., §§ 31 - 33). Die Hauptarbeit der neuen Organisation fiel der Verteilungsstelle zu. Ihre bescheidene Bezeichnung ließ nur die eine Seite ihrer Tätigkeit, die Absatzregelung, erkennen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedurfte die Stelle genauer Kenntnis der gesamten deutschen Kaliindustrie. Die andere Seite der Tätigkeit der Verteilungsstelle bestand deshalb darin, sich diese Kenntnis über jedes einzelne Kalibergwerk und Kaliwerk auf dem Wege der den Besitzern gesetzlich auferlegten Pflicht zur Auskunftserteilung zu verschaffen. Darüber hinaus hatte die Verteilungsstelle das Recht, Anlagen der Kaliindustrie zu besichtigen und Gruben zu befahren. Einzelheiten des Gesetzes vom 25. Mai 1910 wurden bis 1918 in weiteren Änderungsgesetzen und Bekanntmachungen abgeändert oder geregelt. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges griffen wirtschaftliche Probleme in einem bis dahin ungeahnten Ausmaß in Politik und Kriegführung ein. Sie führten vor allem in dem von der übrigen Welt beinahe völlig abgeschlossenen Deutschland dahin, dass immer weitere Teile der Wirtschaft durch Zwang erfasst und gelenkt werden mussten. Es sprach für den schon im Frieden geschaffenen soliden Aufbau des Kalisyndikats und der Verteilungsstelle, dass ihre Organisation bis Kriegsende beibehalten werden konnte. Auch die Bestrebungen zur Sozialisierung und Demokratisierung des wirtschaftlichen Lebens im republikanischen Reich seit Ende 1918 änderten am Kern der 1910 gebildeten Einrichtungen nichts (vgl. zum Beispiel Verordnung vom 27. Dezember 1918 über die Teilnahme der Werksangestellten bei Entscheidungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie - RGBl. I/1919, S. 20 f.. Die Leitgedanken einer Neuregelung der deutschen Kaliwirtschaft wurden noch vor der Vollendung des Weimarer Verfassungswerkes durch das Gesetz über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (RGBl. I, S. 413 ff., vgl. auch a.a.O., S. 661 f.) niedergelegt. Die grundlegenden Bestimmungen dieses Gesetzes wurden durch die vom Reichsministerium (= Reichsregierung) erlassenen Vorschriften zu seiner Durchführung vom 18. Juli 1919 (RGBl. I, S. 663 ff.) umfassend ausgebaut. Maßgeblich waren schließlich diese Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 22. Oktober 1921 (RGBl. I, S. 1312 ff.), die sich nunmehr auf Artikel 156 der Weimarer Reichsverfassung stützen konnte. Durch das Gesetz vom 19. Juli 1919 (RGBl. I, S. 661 f.) wurde das alte Kaligesetz von 1910 außer Kraft gesetzt, an seine Stelle traten die neuen Vorschriften vom 18. Juli 1919. Die Organisation der Kaliwirtschaft war damit über das Kalisyndikat hinaus zum marktregelnden Einheitsverband erweitert. Das Deutsche Reich hatte zwar durch den Frieden von Versailles erhebliche Kalivorkommen im Elsass verloren und dadurch sein Weltmonopol eingebüsst, aber es stand in der Weltkaliproduktion immer noch an der Spitze und ließ alle anderen Produktionsländer weit hinter sich. In der deutschen Wirtschaft nahm die Kaliindustrie unverändert einen hervorragenden Platz ein. Die geregelte Versorgung der deutschen Landwirtschaft mit Kali war nach dem Verlust großer landwirtschaftlicher Überschussgebiete in Ostdeutschland jetzt geradezu eine lebenswichtige Frage. Auf dieser Erkenntnis beruhte die neue Organisation von 1919. Die Kaliindustrie blieb im Deutschen Kalisyndikat GmbH zusammengeschlossen. Als Selbstverwaltungsorgan der Kaliwirtschaft wurde der Reichskalirat ins Leben gerufen (Vorschriften zur Durchführung usw. vom 18. Juli 1919, §§ 2 - 15); er unterstand der Oberaufsicht des Reiches, die vom Reichswirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Neben bzw. unter dem Reichskalirat standen eine Reihe von sogenannten Kalistellen für Einzelaufgaben der Kaliwirtschaft: 1. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 17 - 25) 2. Kaliberufungsstelle (§§ 26 - 29. Fortsetzung der früheren Berufungskommission, zuständig für Einsprüche gegen Maßnahmen der Kaliprüfungsstelle) 3. Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz (§ 30) 4. Kalilohnprüfungsstelle zweiter Instanz (§§ 31 - 34. Zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz) 5. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 35 - 37. Stelle zur Förderung des inländischen Kaliabsatzes, Beratungsstelle für Kalidüngung usw.). Sitz des Kalisyndikats, des Reichskalirates und seiner fünf Kalistellen war Berlin. Von den Kalistellen ist die Kaliprüfungsstelle, deren Tätigkeit am 1. Januar 1920 begann, am bedeutendsten. Sie war die gradlinige legitime Fortsetzung der am 31. Dezember 1919 aufgelösten Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Ihre Aufgaben und Befugnisse gegenüber der Kaliindustrie waren stark erweitert, sie verkörperte das ausführende Organ des Reichskalirates. Da die Kaliprüfungsstelle zugleich als Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz wirkte, war sie auch mit sozialpolitischen Fragen der Kaliwirtschaft nahe verbunden. Die wirtschaftlichen Depressionen der ersten Nachkriegsjahre und die aus dem Verlust der elsässischen Kaliwerke hervorgegangene Konkurrenz Frankreichs auf dem Weltkalimarkt zwangen die Kaliprüfungsstelle schon zu Anfang der 1920er Jahre, erstmals in beträchtlichem Umfang einschneidende bergbauliche Maßnahmen zu treffen und eine Reihe von Kalibergwerken, Sonderfabriken und Abteufschächten bis 1933 stillzulegen und die Erschließung neuer Vorkommen auszusetzen. Nur dadurch war es möglich, Förderung und Absatz des Kalis auf weite Sicht zu regeln und die Krisenjahre zu überwinden. Der nationalsozialistische Staat, der im Sinne seiner Autarkiebestrebungen auch die Landwirtschaft besonders zu heben versprach, wandte sich 1933 sogleich der Kaliwirtschaft zu. In deren Organisation beseitigte er in seinen ersten Maßnahmen durch das Gesetz über Änderung der kaliwirtschaftlichen Bestimmungen vom 21. April 1933 (RGBl. I, S. 205) alles, was seinen Führungsbegriffen widersprach und was ihm allzu sehr nach Weimarer Demokratie aussah. Infolgedessen wurden alle Kalistellen personell weitgehend umbesetzt, die beiden Kalilohnprüfungsstellen aufgelöst. Diese Übergangsregelung wurde bereits am 18. Dezember 1933 durch das neue Kaliwirtschaftsgesetz (RGBl. II, S. 1027 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 1934 beseitigt; Einzelheiten zur Durchführung bestimmte die Verordnung vom 29. Juni 1934 (RGBl. II, S. 363). Diese Vorschriften beseitigten endgültig alle als demokratisch angesehenen und darum missliebig gewordenen Bestandteile der Kaligesetzgebung seit 1919 und ließen unter engster Bindung an das Reichswirtschaftsministerium nur noch folgende Einrichtungen bestehen: 1. Kalisyndikat (als Vertriebsgemeinschaft) (Kaliwirtschaftsgesetz §§ 3 - 15) 2. Kaliprüfungsstelle (a.a.O., §§ 16 - 36) und die dazugehörige Berufungskommission (§§ 37 - 38) 3. Landwirtschaftlich-technische Kalistelle (§§ 39 - 43. Mit Beteiligung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Reichsnährstandes). Der Reichskalirat verschwand somit ab 1. Januar 1934 völlig, er folgte den beiden Lohnprüfungsstellen nach. An den Zuständigkeiten der drei genannten Einrichtungen, die erhalten blieben, änderte sich nichts. Der seit 1910 gut eingespielte Apparat des kaliwirtschaftlichen Zwangskartells und der für Produktions- und Absatzplanung tätigen Kaliprüfungsstelle sagte den nationalsozialistischen Machthabern durchaus zu, vertrug er sich doch weitgehend mit ihren - im übrigen aus anderer Auffassung erwachsenen und vielfach noch weitergehenden - Anschauungen von staatlicher Wirtschaftslenkung, die sie eben jetzt (1934) in größtem Umfang zu verwirklichen begannen. Die Oberaufsicht des Reiches wurde wie seit 1919 fernerhin durch das Reichswirtschaftsministerium ausgeübt, aber dessen Befugnisse reichten erheblich weiter als vordem; denn in allen Fällen, wo nach den Vorschriften von 1919 der Reichskalirat als Mittler zwischen Reich und Wirtschaft eingeschaltet war, konnte der Reichswirtschaftsminister jetzt unmittelbar selbst entscheiden. Die Errichtung der Reichsstelle für Kali und Salz in Berlin durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 9. September 1939 (Reichsanzeiger Nr. 211 vom 11. Sept. 1939, S. 2, ebenda auch die gleichzeitige Bekanntmachung über die Zuständigkeit dieser Reichsstelle) ließ die bisherigen Einrichtungen unberührt. Denn die Tätigkeit der Reichsstelle erstreckte sich nur auf die Überwachung des Warenverkehrs mit Kali und Salz auf Grund der Vorschriften über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (RGBl. I, S. 1430 ff.). Namentlich der Außenhandel mit Kali (Lenkung des Auslandsabsatzes) bedurfte wegen der Devisenvorschriften einer Überwachung durch die Reichsstelle. Der deutsche militärische Zusammenbruch an fast allen Fronten seit August 1944 ließ die Tätigkeit dieser Reichsstelle als überflüssig erscheinen, so dass im Februar 1945 ihre Auflösung im Reichswirtschaftsministerium erwogen wurde. Dagegen wurde das Fortbestehen der Kaliprüfungsstelle auch damals gutgeheißen; ihre Aufgaben waren durch das Kaliwirtschaftsgesetz bestimmt, und die Auflösung der Stelle wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Die Kapitulation vom 8. Mai 1945 führte das Ende sämtlicher Kalieinrichtungen herbei. Von ihnen waren die Kaliprüfungsstelle und die Reichsstelle für Kali und Salz seit 1943 von Berlin nach Eisleben verlagert. Dort wurden die Abwicklungsstelle der Reichsstelle bereits im Juni 1945, die der Kaliprüfungsstelle im April 1946 durch die sowjetische Besatzungsmacht aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 10 V Kalisyndikat gehört zu den in Folge des 2. Weltkrieges getrennt überlieferten Beständen des Bundesarchivs. Durch die getrennte Überlieferung in Ost- und Westdeutschland entstanden zwei Teilbestände: 80 Ka 1 im Zentralarchiv Potsdam und R 10 V im Bundesarchiv Koblenz. Als Findmittel wurden im Zentralarchiv Potsdam eine Kartei und im Bundesarchiv Koblenz ein Findbuch gefertigt. Die Akten der Deutschen Kalisyndikat GmbH wurden Ende des 2. Weltkrieges, soweit nicht vernichtet, nach Eisleben und Bad Salzungen ausgelagert. Im April 1945 gelangten die nach Bad Salzungen ausgelagerten Akten in die Hände amerikanischer Truppen und wurden zusammen mit anderen Akten in das amerikanische Sammellager erbeuteter deutscher Akten (Ministerial Collecting Center) nach Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen gebracht und gelangten 1952 über das Bundeswirtschaftsministeriums ins Bundesarchiv. Diese Akten bildeten die Grundlage des Teilbestandes R 10 V im Bundesarchiv. Dort bearbeitete zunächst Archivrat Dr. F. Facius den Bestand R 10 V, der bis 1954 13 und nach dem Ordnen und Verzeichnen 15 Bände umfasste. Weitere Unterlagen (insbesondere der Kaliprüfungsstelle und der Deutschen Kalisyndikat GmbH) konnten 1969 im Zuge der "Flurbereinigung" mit dem Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem von der Berliner Firma I. Velten gekauft werden. Nach diesem Zugang von 1,5 Fächern Druck- und Schriftgut umfasste der Teilbestand, nach Ordnung, Bewertung und Kassation 115 Aktenbände. Diejenigen Akten die nach Eisleben (später DDR) ausgelagert worden sind, wurden zunächst im Vereinigten Archiv der Kaliindustrie der DDR in Sondershausen verwahrt und gelangten bei Auflösung dieses Archivs 1985 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam und bildeten dort den Bestand 80 Ka 1. In Folge der Wiedervereinigung und der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR erhielt der Gesamtbestand die Tektoniknummer R 10 V, die Akten des Teilbestandes 80 Ka 1 wurden entsprechend umsigniert (neu: R 10 V/ 201-556). Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, Unterlagen zur Tätigkeit des Syndikats insgesamt und zur Kaligesetzgebung sind Akten zu Fragen von Handel, Absatz und Verbrauch von Kali und Kaliprodukten, hier v. a. zum Pariser (Kali)-Abkommen von 1926 sowie zu Finanzfragen überliefert. Ein weiterer Teil der Unterlagen betrifft einzelne Syndikatswerke, Syndikatsbeitritte und Beteiligungsquoten sowie sonstige Einrichtungen der Kaliwirtschaft wie die Verteilungsstelle der Kaliindustrie, die Kaliprüfungsstelle und die Berufungskommission der Kaliindustrie. Dem Bestand zugeordnet sind darüber hinaus Abwicklungsunterlagen bis 1960. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 10-V/...
Geschichte des Bestandsbildners: Der Beauftragte für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 eingesetzt für die zentrale Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen und Aufgaben, die sich aus der Durchführung des 1936 verkündeten (zweiten) Vierjahrplanes im Rahmen der Autarkiebestrebungen und Kriegsvorbereitungen ergaben; als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner); zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete Schaffung einer Reihe von speziellen Einrichtungen im Rahmen des Beauftragten (z.B. Haupttreuhandstelle Ost, Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft in Serbien); verstärkt ab 1942 Übertragung von immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion). Als eine der zahlreichen Organisationsteilen des Beauftragten (Geschäftsgruppen, Bevollmächtigte/Generalbevollmächtigte, Sonderbeauftragte etc.) wurde unmittelbar nach der Kapitulation Jugoslawiens (19. Apr.1941) der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft in Serbien eingesetzt.. Inhaltliche Charakterisierung: Die in das Bundesarchiv gelangten Registraturreste des unmittelbar nach der Kapitulation Jugoslawiens (19.4.1941) eingesetzten Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft in Serbien enthalten Unterlagen über die Beschlagnahme und Verwaltung feindlichen und jüdischen Vermögens im Bereich des Militärbefehlshabers Serbien sowie Berichte über den Metallerzbergbau in Serbien. Weitere Unterlagen befinden sich in jugoslawischen Archiven. Erschließungszustand: 6 Bände (Kopien aus den amerikanischen Guides) (1974) Zitierweise: BArch, R 26-VI/...
Enthält u.a.: - Begleichung von Rechnungen durch den Gesandten zu Amsterdam, Philipp Anton von Erberfeld, 1764 - Differenzen zwischen Frankreich und Spanien in der Kolonialpolitik, 1764 - Massendesertion aus der französischen Armee, 1764 - Kapitulationen schweizerischer Kantone vor französischen Truppen, 1764 - Tod der Madame de Pompadour, 1764.
Enthält: Notizen zum Einmarsch in Böhmen, 1866 Protokoll zur Kapitulation von Sedan, Sept. 1870 Enthält auch: Allerhöchster Erlass Wilhelms II. zur Aufstellung einer Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika, 22. März 1891
- Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Geschichte des Bestandsbildners: Für die Bereitstellung von Hilfsschiffen und Personal und die Durschfüh- rung von Truppen- und Nachschubtransporten waren vor dem 2. Weltkrieg vier Kriegsmarinedienststellen (KMD) mit Sitz in Hamburg, Bremen, Stettin und Königsberg zuständig. Im Krieg wurden ihnen Zweigstellen an der deutschen Küste sowie im besetzten Ausland zugeordnet. Darüber hinaus wurden spezielle Seetransportdienststellen eingerichtet mit jeweils ei- genen Seetransportchefs für die Bereiche Ägäis, Norwegen, Italien und Schwarzes Meer. Diesen Seetransportdienststellen war je eine Anzahl nach- geordneter Seetransportstellen zugewiesen. Weitere Seetransportstellen gab es in Finnland, Frankreich und an der östlichen Ostsee. Bestandsbeschreibung: Im Jahr 1920 wurden in Königsberg, Stettin, Lübeck, Hamburg und Bremen sogenannte Dienststellen der Marineleitung gebildet, die dem Chef der Seetransportabteilung in der Marineleitung unmittelbar unterstellt waren. Aufgaben waren die Überwachung des Küstennachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit den Kommandanturen, sowie Verbindung und Vermittlung zu örtlichen Stellen der Handelsschiffahrt und Organisationen der Handelsmarine. Durch diese Dienststellen war des der Marineleitung möglich getarnte Mobilmachungsvorbereitungen zu treffen und Einfluß auf alle nautische Fragen zu nehmen, die die Seekriegführung und die Küstenverteidigung betrafen. Die Aufgaben der Dienststelle in Lübeck übernahm 1928 die Dienststelle in Hamburg. Im Jahr 1931 wurden die Dienststellen umbenannt in Reichswehrdienststelle Hamburg (dem Wehrkreis II unterstellt) und in Reichsmarinedienststellen Königsberg, Stettin und Bremen. Am 4.7.1935 wurden dann die Reichswehrdienststelle Hamburg und Reichsmarinedienststellen in Königsberg, Stettin und Bremen umbenannt im Kriegsmarinedienststellen (KMD). An der Spitze jeder KMD stand ein Seeoffizier, im Hamburg im Range eines Admirals, in Bremen, Stettin und Königsberg im Range eines Kapitäns zur See. Die Kriegsmarinedienststellen waren bei allen Fach- und Sonderaufgaben und in den persönlichen Angelegenheiten der zu ihrem Befehlsbereich gehörenden Beamten dem Ob.d.M. unmittelbar verantwortlich. In den übrigen Fragen waren sie den Stationskommandos der Nordsee (Hamburg und Bremen) bzw. der Ostsee (Stettin und Königsberg) unterstellt. Die 2. Admirale konnten für Mob-Arbeiten den KMD Anweisungen erteilen. Mit Kriegsbeginn im September / Oktober 1939 wurden bei den bestehenden KMD zahlreiche Zweigstellen eingerichtet, die jedoch alle wieder bis Mitte 1943 aufgelöst wurden. Im März 1940 wurde in Danzig eine neue KMD aufgestellt und der Marinebevollmächtigte in Danzig zum Admiral der KMD Danzig ernannt. Gleichzeitig wurde die KMD Königsberg aufgelöst und zur Zweigstelle der KMD Danzig umgewandelt. Die Bedeutung der KMD Danzig ging ab Mitte 1944 immer weiter zurück, und die Dienststelle wurde ab Juli 1944 nicht mehr von einem Flaggoffizier geleitet. Danzig wurde am 30.3.1945 von der sowjetischen Armee eingenommen. Die Vorpostenbootsgruppe unter Oberlt. zur See Thorn steuerte die Hafftransporte, die Schwarzort anlaufen und führte außerdem die Be- und Entladungen durch. Nach der Kapitulation wurde die KMD Hamburg im Laufe des Jahres 1945 in "Marinedienstgruppe Hamburg" umbenannt. Inhaltliche Charakterisierung: Von den Kriegsmarinedienststellen Hamburg, Bremen und Stettin sowie den Zweigstellen Ostende und Rotterdam sind Kriegstagebücher und Akten größeren Umfangs erhalten. Die Unterlagen der Kriegsmarinedienststellen in den besetzten Gebieten befinden sich im Bestand RM 45 Dienst- und Kommandostellen der Kriegsmarine mit regionaler und lokaler Zuständigkeit. Erschließungszustand: Archivalienverzeichnis Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 2,9 lfm 146 AE Zitierweise: BArch, RM 108/...
Bestandsbeschreibung: Es wurde allmählich durch Zuweisungen weiterer Abteilungen und Amtsgruppen vergrößert, bei Kriegsausbruch nochmals organisatorisch und personell erweitert und schließlich dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Das Heeresamt (AHA) bearbeitete die Ergänzung und Rüstung des Heeres in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht. Das personelle Ergänzungswesen leitete es nach den Weisungen des OKW für die gesamte Wehrmacht. Im Kriege verteilte es den personellen Ersatz des Heeres auf die Ersatzeinheiten und sorgte für die Ersatzgestellung an das Feldheer. Daneben hatte das AHA die Ausbildungsvorschriften für die einzelnen Waffengattungen und für das Ersatzheer zu bearbeiten. Einen detaillierten Einblick in die Struktur des Amtes und in die Aufgabengebiete einzelner Organisationseinheiten bieten die nachfolgenden Anlagen/Links: 1. Gesamtgliederung AHA, 1939 (vgl. RHD 18/35 und 36) 2. Gesamtgliederung AHA, 1940 (aus RH 15/92) 2.1. Gliederung des Stabes 2.2. Arbeitsgebiete des Stabes 2.3. Gliederung der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.4. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.5. Gliederung und Arbeitsgebiete der Infanterie-Abteilung (In 2) 2.6. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Reit- und Fahrwesen (In 3) 2.7. Gliederung und Arbeitsgebiete der Artillerie-Abteilung (In 4) 2.8. Gliederung und Arbeitsgebiete der Pionier-Abteilung (In 5) 2.9. Gliederung der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt Motorisierung (M)] 2.10. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt. Motorisierung (M)] 2.11. Gliederung und Arbeitsgebiete der Nachrichtentruppen-Abteilung (In 7) 2.12. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Nebeltruppen und Gasabwehr (In 9) 2.13. Gliederung und Arbeitsgebiete der Eisenbahnpionier-Abteilung (In 10) 2.14. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heerssanitätsinspektion (S In) 2.15. Gliederung und Arbeitsgebiete der Veterinärinspektion (V In) 2.16. Gliederung und Arbeitsgebiete der Feldzeuginspektion (Fz In) 2.17. Gliederung und Arbeitsgebiete der Truppeningenieurinspektion (In T) 2.18. Gliederung und Arbeitsgebiete der Inspektion der Festungen (In Fest) 2.19. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresbekleidungsabteilung (Abt. Bkl) 2.20. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresrechtsabteilung (HR) 3. Gesamtgliederung AHA, Oktober 1944 (aus RH 15/199) Vorprovenienz: Im Jahre 1927 wurde der Chef des Stabes des Heeresamtes in Chef des Wehramtes umbenannt. Aus seiner Behörde ging Anfang Februar 1934 das Allgemeine Heeresamt (AHA) hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Das Schriftgut (450 Bde.) ist in folgenden Dienststellen des unter dem Befehlshaber des Ersatzheeres bis zum 20. Juli 1944 von General Friedrich Olbricht geleiteten Amtes entstanden bzw. dort abgelegt worden: Gruppe I a (40 AE): Mobilmachungspläne und -anordnungen (ab 1936); Akten über Aufstellung, Umgliederung und Auflösung von Dienststellen, Kommandobehörden und Verbänden (Heeresaufbau und Durchführungsbestimmungen von 1935-1939, Demobilisierungsmaßnahmen 1940); personelle und materielle Ausstattung des Heeres sowie Ersatzzuführung Feldheer (1939-1945); Erfahrungsberichte mit Angaben zur Organisation, Gliederung, Einsatz und Ausstattung und Ausrüstung einzelner Waffengattungen und der Waffenkommissionen (13 Bde., 1940-1941). Gruppe I b: Rüstungsmaßnahmen, Bedarfsberechnungen sowie Zuweisung von Rohstoffen, Eisen und Stahl (1936-1940, 6 Bde.); Waffen, Munition, Gerät und Ausrüstung sowie Fertigungsplanung für das Heer (1935-1942, 9 Bde.). Gruppe I c: Neuaufstellung, Umgliederung, Auflösung von Dienststellen, Verbänden und Einheiten (1944-1945, 8 Bde.); Stammtafeln verschiedener Dienststellen (1941-1944, 12 Bde.) Gruppe I d/ II a (30 AE): allgemeine und konkrete Personal- (teilw. auch Organisations- und Unterbringungs-) Angelegenheiten (z.B. Stellenbesetzungen des AHA, Personalverminderung 1944/1945); Unterlagen zur Disziplin und Ordnung; Verleihung von Kriegsauszeichnungen. Zentralabteilung (65 AE): Haushaltsunterlagen (Heereshaushalte und langfristige Haushaltsprogramme von 1930-1936); Reichsverteidigungsrat (1934-1936); Angaben zum Aufbau, zur Finanzierung, Ausrüstung und Ausbildung des Reichsheers (einschl. Überführung der Landespolizei ins Reichsheer). Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen (150 AE): Abteilung Ersatzwesen: Sammlung von Erlassen über Erfassung, Musterung und Annahme von Wehrpflichtigen und Freiwilligen (21 Bde., 1935-1945) und spezielle Unterlagen über Wehrpflicht ausländischer Minderheiten und in Österreich und anderen eingegliederten Gebieten; Akten zur Organisation und Tätigkeit der Wehrersatzdienststellen; Organisation, Ausbildung sowie materielle Ausstattung einzelner Waffengattungen (1928-1938); Auflösung von Einheiten nach den Kapitulationen in Stalingrad und Tunis. Abteilung Heerwesen: Dokumente zur Organisation und Geschäftsverteilung zentraler Dienststellen der Wehrmacht und des Heeres, zu Allgemeinen Heeresangelegenheiten, Kompetenzfragen, zum Aufbau und zur Mobilmachung, zum Zustand und der personellen Lage der Truppe; Sammlung von Dienstanweisungen und Merkblättern in Mobilmachungsangelegenheiten (39 Bde.,1938-1943); Angaben zum Dienstrecht, zur Dienstzeit, Besoldung und Versorgung von Soldaten und Wehrmachtbeamten, ferner einige Akten zu außenpolitische Angelegenheiten, zum Anschluss Österreichs, zur Besetzung und Angliederung des sudetendeutschen Gebietes sowie des Protektorats Böhmen und Mähren. Amtsgruppe Seelsorge (ca. 15 Bde., 1930-1945) Akten zur Organisation in den Wehrkreisen, Einstellung, Verwendung, Ausrüstung und Besoldung haupt- und nebenamtlicher Standortpfarrer; allgemeine Richtlinien und Durchführung der Militärseelsorge sowie auch Lage der Kirche und zum Verhältnis zu Staat und NSDAP. Abwicklungsstäbe (110 Bde.): Unterlagen über die Abwicklung von Angelegenheiten zerschlagener Kommandobehörden (u. a. 6. Armee in Stalingrad, der Heeresgruppen Mitte, Nord- und Südukraine und des Oberbefehlshabers West) sowie Gefechts- und Erlebnisberichte unterstellten Verbände, ferner Erlebnisberichte von Rückkehrern, Erhebungen über Kriegsgefangene und Vermisste, nachträgliche Beförderungen und Auszeichnungen (mit Einzelfällen). Als Ersatzüberlieferung ist u.a. auch das Wehrkreiskommando VII (RH 53-7) anzusehen. Die Unterlagen des AHA dokumentieren auch die Tätigkeiten der beiden letzten Chef des Stabes, Oberstleutnant i. G. Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Oberst i. G. Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, die maßgeblich am Attentatsversuch auf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt waren und nach dem Scheitern des Anschlags im Dienstsitz des AHA, im Bendlerblock in Berlin, erschossen wurden. Die Tätigkeit des Amtes ist außerdem durch die umfangreichen Serien der von dort herausgegebenen Heeresdruckvorschriften (H.Dv.), Merkblätter, Friedens- und Kriegsstärke- und -ausrüstungsnachweisungen, das "Jahrbuch des deutschen Heeres" (1936-1942), die "Zeitschrift für die Heeresverwaltung" (1936-1944) und das "Heerestechnische Verordnungsblatt" (ab 1943) dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 462 AE Zitierweise: BArch, RH 15/...
Geschichte des Bestandsbildners: Das Allgemeine Truppenamt (TA) wurde 1919 errichtet. Aus ihm ging 1935 der Generalstab des Heeres (GenStdH) hervor. Dieser gliederte sich wie folgt: Chef des Generalstabes des Heeres (ChefdGenStdH), zuvor Chef des Truppen amtes (ChefTA); Zentralabteilung des Generalstabes des Heeres (GZ), zuvor Zentralgruppe (TZ); Operationsabteilung (1. Abt.GenStdH), zuvor Heeres abteilung (T 1); Organisationsabteilung (2. Abt.GenStdH), zuvor Heeres organisationsabteilung (T 2); Abteilung Fremde Heere (3. Abt.GenStdH), zuvor Abteilung Fremde Heere (T 3); Heeresausbildungsabteilung (4. Abt GenStdH), zuvor Heeresausbildungsabteilung (T 4); Transportabteilung (5. Abt.GenStdH), zuvor Transportabteilung (T 5). Verselbständigte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges als "Chef des Transportwesens"; Quartiermeisterabteilung (6. Abt.GenStdH), zuvor Gruppe V der Heeres abteilung (T 1 V). Zu Kriegsbeginn verselbständigt als "Generalquartier meister"; Kriegswissenschaftliche Abteilung (7. Abt.GenStdH), zuvor Kriegswissenschaftliche Abteilung (TK), 1942 verselbständigt; Attach bteilung, entstanden 1940 durch Erweiterung der 1934 eingerichteten Attach-Gruppe. Dem Truppenamt angegliedert war die Heeresfriedenskommission, die bis 1927 bestand. Ab 1935 wurden zur Entlastung des Chefs des Generalstabes des Heeres sukzessive die Oberquartiermeister I bis V eingerichtet und unter ihrer Führung einzelne Abteilungen des Generalstabes zusammengefaßt, bis 1942 dann aber wieder aufgelöst. Ebenso wurden die 8. Abt. GenStdH (Technische Abt.), die 9. Abt. GenStdH (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), sie 10. Abt. GenStdH (Landesbefestigungsabteilung), die 11. Abt. GenStdH (Offizierausbildungsabteilung) und die 12. Abt.GenStd (Abteilung Fremde Heere Ost) neu geschaffen. Die 8., 10. und 11. Abteilung wurden zu Beginn des Krieges aufgelöst, die 9. Abteilung verselbständigte sich 1941 als Chef des Kriegskarten- und Vermessungswesens. Bestandsbeschreibung: Das Allgemeine Truppenamt wurde 1919 im Reichswehrministerium als Nachfolgeorganisation des "Großen Generalstabes" des Kaiserreiches errichtet, nachdem Deutschland durch den Versailler Vertrag ein Generalstab oder ähnliche Institutionen verboten worden war. Nach Wiedererrichtung der Wehrhoheit wurde das Allgemeine Truppenamt im Jahre 1935 in Generalstab des Heeres umbenannt. Das Truppenamt bestand zunächst aus folgenden Abteilungen: T 1 (Heeresabteilung): Innere und äußere militärische Lage, Grenzschutz, Landesbefestigung, Truppenverwendung und -gliederung, Militärtransportwesen, Militärvermessungs- und Kartenwesen. T 2 (Organisationsabteilung): Allgemeine Heeresangelegenheiten, Organisation des Übergangs- und künftigen Heeres. T 3 (Statistische Abteilung): Sammlung und Bearbeitung von Informationsmaterialien über fremde Armeen. T 4 (Lehrabteilung): Militärische Ausbildung (auch der Offiziere), Truppenübungen, Sammlung von Erfahrungen. T 5 (Wehrabteilung): Allgemeine Angelegenheiten der Offiziere und Unteroffiziere, Vorgesetzten- und Rangverhältnisse, innerdienstliche Angelegenheiten wie Garnisons- und Wachdienst, Ehrenbezeugungen, Flaggen, Anzugsordnung und Armeemusik, Wehrgesetze nebst Ausführungsbestimmungen, Führung der Personalpapiere. T 6 (Abteilung für Erziehungs- und Bildungswesen): Allgemeine Erziehungs- und Bildungsfragen, Erziehung und Unterrichtung der Offiziersanwärter, Unteroffiziere- und Mannschaften, militärpolitische Ausbildung. T 7 (Transportabteilung): Heerestransportangelegenheiten, insb. Eisenbahntransporte und Schifffahrtsangelegenheiten. H-Friko (Heeresfriedenskommission): Dem Truppenamt angegliedert. Zuständig für die Vertretung des Reichswehrministers in allen die Heeresleitung berührenden Friedensfragen gegenüber anderen Ministerien und der Ententekommission sowie für die Mitprüfung der zur Durchführung der Friedens- und Waffenstillstandsbedingungen von den zuständigen Stellen der Heeresleitung zu treffenden Maßnahmen (1927 aufgelöst). Der zweite Entwurf der "Geschäftsverteilung des Reichswehrministeriums" vom Juni 1921 sah eine Reduzierung des Truppenamtes auf die Abteilungen T 1, T 2, T 3, T 4 und T 7 und die H-Friko vor. Im Rahmen der getarnten Aufrüstung nach 1933 wurde das Truppenamt um die Transportabteilung, die Inspektion der Festungen, die Zentralgruppe und die Kriegswissenschaftliche Abteilung erweitert. Der Generalstab des Heeres wurde durch Verfügung vom 26. Juni 1935 geschaffen. Er gliederte sich zunächst wie folgt: (siehe dazu: "Friedensgliederung des OKH mit Generalstab, 1938-1939", in: Ueberschär: Generaloberst Franz Halder, S. 104): Chef des Generalstabes des Heeres: Er stand an der Spitze des Generalstabes des Heeres, war dem Oberbefehlshaber des Heeres unterstellt und dessen erster Berater und ständiger Vertreter. Sein Arbeitsgebiet umfasste sämtliche mit der Vorbereitung und Führung eines Krieges zusammenhängenden Fragen. Zentralabteilung des Generalstabes: Die Zentralabteilung war zuständig für die Organisation der Dienststelle "Generalstab des Heeres" einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden sowie für die Personalangelegenheiten der Generalstabsoffiziere. Dem Chef der Zentralabteilung war außerdem die Verwaltung der dem Chef des Generalstabes zur Verfügung stehenden Fonds und Stiftungen übertragen. 1. Abteilung des GenStdH - Operationsabteilung: Die Operationsabteilung hatte die Aufmarschvorbereitungen für den Kriegsfall zu bearbeiten. Daneben bereitete sie militärische Übungsreisen und operative Aufgaben zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere vor. 2. Abteilung des GenStdH - Organisationsabteilung: Die Organisationsabteilung befasste sich mit dem Aufbau und der Gliederung des Friedens- und des Kriegsheeres; die Durchführungsanordnungen hierzu erließ das Allgemeine Heeresamt. Ferner bearbeitete sie die jährlich neu erscheinenden "Besonderen Anlagen zum Mobilmachungsplan (Heer)" und die Forderungen hinsichtlich der materiellen Rüstung (außer Munition und Betriebsstoff). 3. Abteilung des GenStdH - Abteilung Fremde Heere: Der Abteilung Fremde Heere oblag das Studium fremder Heere und militärpolitischer Probleme des Auslands durch die Auswertung der Berichte der Militärattachés und der zu ausländischen Heeren abkommandierten Offizieren. Ihr gehörte auch die Attaché-Gruppe des Generalstabes des Heeres an. 4. Abteilung des GenStdH - Heeresausbildungsabteilung: Die Heeresausbildungsabteilung erließ Verfügungen für die Truppenausbildung einschließlich der Truppenübungsplätze, für Herbst- und Sonderübungen sowie für die Ausbildung von Reserve- und Landwehrverbänden. Weiterhin hatte sie die von den Waffeninspektionen bearbeiteten Ausbildungsvorschriften vor der Ausgabe an die Truppe zu prüfen. 5. Abteilung des GenStdH - Transportabteilung: Die Transportabteilung bereitete die jährlichen Mobilmachungs- und Aufmarschtransporte vor. Im Bereich des Transportwesens war sie federführend für die ganze Wehrmacht, doch beschränkte sich ihr Arbeitsgebiet auf die Eisenbahn und auf die Binnenschifffahrt. Aus der friedensmäßigen 5. Abteilung ging zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die OKH-Dienststelle "Chef des Transportwesens" hervor. Ihr jeweiliger Leiter war in Personalunion "Der Chef des Transportwesens der Wehrmacht" (letzterer ist ohne eigenständige Überlieferung; das Archivgut beider Dienststellen, einschließlich der Vorprovenienzen, ist im Bestand RH 4 zusammengefasst). 6. Abteilung des GenStdH - Quartiermeisterabteilung: Die Quartiermeisterabteilung hatte die Versorgung des Heeres mit allen Nachschubgütern vorzubereiten. Aus ihr entwickelte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die Dienststelle "OKH/Generalquartiermeister"(siehe Bestand RH 3). 7. Abteilung des GenStdH - Kriegswissenschaftliche Abteilung: Aufgabe der Kriegswissenschaftlichen Abteilung war die Auswertung der Kriegserfahrungen sowie die Bearbeitung, Prüfung und Herausgabe kriegswissenschaftlicher Veröffentlichungen, ferner das Studium kriegs- und heeresgeschichtlicher Probleme. Mitte 1942 wurde die 7. Abteilung geteilt in eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres" (siehe Bestand RH 60) und eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Generalstabs des Heeres" (bereits Ende 1942 aufgelöst). Inspektion der Festungen (InFest): Der Inspekteur der Festungen hatte Vorschläge zur Ausnutzung und zum Aufbau der Landesbefestigungen zu erarbeiten. Am 24. November 1938 wurde die InFest im Rahmen der vom Oberbefehlshaber des Heeres befohlenen Organisationsänderungen der Waffeninspektionen dem Allgemeinen Heeresamt unterstellt (siehe Bestand RH 12-20). Vertragsgruppe: Sie wurde 1934 aus der Völkerbundabteilung gebildet. In der Folgezeit (ab 1935) war eine wichtige Erweiterung des Generalstabes die Bildung der Oberquartiermeister I bis V, die mehrere Abteilungen leiteten; ferner wurde die 8. (Technische Abteilung), 9. (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), 10. (mit zuständig für Fragen der Landesverteidigung) und 11. Abteilung (Ausbildung der Offiziere und Fortbildung der Generalstabsoffiziere) eingerichtet. Der Oberquartiermeister I war Stellvertretender Chef des Generalstabes des Heeres. Ein Teil der neu eingerichteten Abteilungen wurden nach und nach wieder aufgelöst oder ihre Aufgaben anderen Abteilungen zugeteilt (z.B. 1939 Auflösung des Oberquartiermeisters II; 1942 Auflösung des Oberquartiermeisters I und IV ¿ die Aufgaben gingen an die Operationsabteilung und Länderabteilung über; die Aufgaben der für die Generalstabsoffiziere zuständigen Personalabteilung in der Zentralabteilung wurden dem Personalamt des Heeres übertragen). Im Rahmen der Mobilmachung für den Zweiten Weltkrieg wurde der Generalstab des Heeres September 1939 in zwei Staffeln aufgegliedert: (siehe dazu: "Kriegsgliederung des OKH mit Generalstab 1939-1942", in: Ueberschär, Generaloberst Franz Halder, S. 105): Die 1. Staffel wurde als "Hauptquartier OKH" zusammengefasst. Seine Angehörigen waren dem Chef des Generalstabes des Heeres disziplinarisch unterstellt. Dieser stand an der Spitze des dem Oberbefehlshabers des Heeres zur Verfügung stehenden Führungsstabes und leitete die Operationen des Heeres in dessen Auftrag. Grundlegende Operationsbefehle wurden jedoch vom Oberbefehlshaber des Heeres unterzeichnet. Die für die Führung des Feldheeres nicht unmittelbar benötigten Teile des Generalstabes verblieben als 2. Staffel des Generalstabes des Heeres unter Führung des Oberquartiermeisters V in ihren Friedensunterkünften (Berlin), blieben dabei aber dem Chef des Generalstabes des Heeres unterstellt. Zur 2. Staffel des Generalstabes des Heeres gehörten die Zentralabteilung (GZ), die Abteilung Fremde Heeres Ost und West sowie die Ausbildungsabteilung (Ausbildungsfilmwesen), ferner die Attachéabteilung, die Kriegswissenschaftliche Abteilung und die Abteilung für Heeresvermessungswesen und Militärgeographie. Im Verlauf des Krieges veränderte sich die Organisation und Stellung des Generalstabes des Heeres. Die Führung des Polenfeldzuges lag noch in den Händen des Oberkommandos des Heeres, doch schon die Besetzung Dänemarks und Norwegens im Frühjahr 1940 (Unternehmen "Weserübung") lief unter Leitung des Chefs des Wehrmachtführungsamtes ab und wurde damit zum ersten Kriegsschauplatz des Oberkommandos der Wehrmacht. Während der Westfeldzug im Mai/Juni 1940 trat die Einflussnahme Hitlers auf die Befehlsführung erstmals in den Vordergrund. Als Organ einheitlicher Befehlsgebung diente ihm das Wehrmachtführungsamt (am 8. August 1940 in "Wehrmachtführungsstab" umbenannt), das er dazu benutzte, um in die vom Oberbefehlshaber des Heeres geführten Operationen einzugreifen. Die Planung und Durchführung des Balkanfeldzuges im Frühjahr 1941 sowie die Vorarbeiten zum Krieg gegen die UdSSR lagen wiederum im wesentlichen in den Händen des Generalstabes des Heeres. Die Tätigkeit des Wehrmachtführungsstabes beschränkte sich hier auf die Bearbeitung der Weisungen Hitlers. Im Dezember 1941 wurde der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, abgelöst, und Hitler übernahm den Oberbefehl über das Heer selbst. Bei seinen Entscheidungen über die Operationsführung des Heeres zog er immer mehr den Wehrmachführungsstab heran. In dieser Zeit begann die eigentliche Trennung nach OKH- und OKW-Kriegsschauplätzen. Während der Generalstab des Heeres die Ostfront übernahm, lag die Zuständigkeit für alle anderen Kriegsschauplätze beim Wehrmachtführungsstab. 1945 wurde der Generalstab mit dem Wehrmachtführungsstab zusammengelegt. Vorprovenienz: Großer Generalstab Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: In RH 2 ist die Überlieferung aller Abteilungen des Allgemeinen Truppenamtes bzw. des Generalstabes des Heeres zusammengefasst mit Ausnahme jener Organisationseinheiten, die seit 1938 selbständig wurden (5., 6., 7. und 9. Abteilung des Generalstabes des Heeres sowie die Inspektionen der Festungen) und demzufolge im Militärarchiv eigene Bestände bilden (siehe Punkt 2.2. und 3.2). Eine Ausnahme bildet die Attachéabteilung, bei deren Zuordnung und Verbleib beim Bestand RH 2 die im Juli 1944 befohlene Unterstellung unter den Wehrmachtführungsstab/Amtsgruppe Ausland außer acht gelassen wurde. Dies konnte erfolgen, da die Überlieferung der Attachéabteilung mit den Anlagen zum Kriegstagebuch nur bis Ende Oktober 1944 reicht und dann abbricht. Insgesamt gesehen bildet der Bestand RH 2 mit seinen mehr als 3000 Nummern ein relativ abgerundetes Bild von der Tätigkeit des Allgemeinen Truppenamtes und des Generalstabes des Heeres. Das Schriftgut sowohl des Truppenamtes - hier besonders der zwanziger und dreißger - als auch des Generalstabes des Heeres wurde, sobald es nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wurde, aus den jeweiligen Registraturen ausgesondert und an das Heeresarchiv in Potsdam bzw. an die Außenstelle des Heeresarchivs in Liegnitz abgegeben. Das Magazingebäude des Heeresarchivs Potsdam und alle in ihm lagernde Unterlagen ¿ auch die Außenstelle Liegnitz war am 7. Dezember 1944 mit allen Archivalien dorthin zurückverlegt worden - verbrannten bei dem alliierten Luftangriff am 14. April 1945. Einzelne Bestände des Heeresarchivs waren zuvor allerdings nach Bad Reichenhall ausgelagert worden. Dort jedoch wurden sie beim Näherrücken der alliierten Truppen auf Befehl von General Scherff (Beauftragter des Führers für militärische Geschichtsschreibung) teilweise verbrannt. Verhältnismäßig dicht ist die Überlieferung aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, doch haben viele Kriegsereignisse auch hier schmerzliche Lücken gerissen (z.B. fehlt ein Teil der Kriegstagebücher - samt Anlagen - der Operations- und Organisationsabteilung). Soweit Archivgut aber die Kriegsereignisse überdauerte und den Amerikanern in die Hände fiel, wurde es in die USA verbracht. Dies gilt auch für das seinerzeit laufende Registraturgut des Generalstabes, das nach der deutschen Kapitulation von amerikanischen Truppen in Flensburg beschlagnahmt wurde. In den 60-er Jahren erfolgte die Rückführung der Unterlagen. Eine grundlegende Überarbeitung des Bestandes erfolgte zu Beginn der 80-er Jahre, wobei die Organisation des Truppenamtes/Generalstabes als Grundlage für die Bestandsordnung diente. 3.1. Überlieferung und ggf. archivische Bewertung 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise RH 3 OKH/Generalquartiermeister RH 4 Chef des Transportwesens RH 7 Heerespersonalamt RH 12-20 Inspektion der Festungen RH 15 Allgemeines Heeresamt RH 60 Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres Kart. RH 2 (Generalstabskarten) RW 4 Wehrmachtführungsstab N 28 Beck, Ludwig (Chef GenStdH) N 63 Zeitzler, Kurt (Chef GenStdH) N 220 Halder, Franz (Chef GenStdH) N 738 Adam, Wilhelm (Chef des Truppenamtes) Umfang, Erläuterung: 3282 AE Zitierweise: BArch, RH 2/...
Portrait von Piet Nieuwenhuizen, der bis zur Kapitulation in Deutsch-Ostafrika von Lettow- Vorbecks engster Vertrauter war. / Fotograf: Scherl
Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in
Briefe an Peter Schorn (1833-1913), Direktor des Kreuzgasse-Gymnasiums in Köln, und an seine Ehefrau Maria geb. Niedieck (1842-1915) betr. Danksagungen, Glückwünsche zum 80. Geburtstag von P. Sch., Kondolenzen zu seinem Tod, Ordensverleihung; Abiturienten- Kommers 1905, Ausschmückung der Aula des Gymnasiums; Schreiben u.a. von Clara Wegge, Maria König, Karl Auer, Flügeladjutant des Sultans, Louis Lehman, Alexander Schnütgen, Karl Trimborn, Änni Wallraf, Konrad Adenauer, Köln; Briefe von Sohn Julius Schorn (1866-1953) an seine Eltern; Kondolenzen zum Tod der Mutter, u.a. von Anna Pauli, Änni Wallraf, Clara Wegge, Maria von Böninghausen; Glückwünsche zur silbernen Hochzeit; Briefe von Bekannten, u.a. Oskar Jäger, Carl Rademacher, Erwin Garvens; Chronikalische Aufzeichnungen über Familien-, Zeit- und politische Ereignisse (ca. 1870- 1953) betr. Kinder- und Jugenderinnerungen, Dombaufest 1880, Stadterweiterung Kölns, Schule und Studium, Bismarck, Carl Peters, Wilhelm II. im Rheinland, Studentenleben und Burschenschaft, Reisen, Welt- und Kolonialpolitik, Graf Zeppelin, Technik und Kunst, 1. Weltkrieg, Besatzung, Separatismus, Ruhrkampf, Inflation, Weltwirtschaftskrise, Hitler, Rheinland-Besetzung, Hitlerjugend, Besetzung des Sudetenlandes, 2. Weltkrieg, Kapitulation, Entnazifizierung, Nürnberger Prozesse, Währungsreform, Berliner Blockade, DDR, Goldene Hochzeit von Julius Schorn und Elisabeth geb. Schellen (*1882); Erinnerungen an Peter Sch.; Dokumentation zur Familien- und Zeitgeschichte: Reisen und Auslandsaufenthalte (1891- 1900), Korrespondenz zur Familiengeschichte, Gutachten zur Rassenforschung, arische Abstammung von Josa-Maria Schaller, Deutscher Studentenverein Germania Lausanne; Menukarten, Einladungen zur Eröffnung der Rheinbahn Köln-Mainz, Hochzeit von Frh. Joseph von Geyr und Gräfin Sophie von Fürstenberg, Oberreichsanwalt Oscar Hamm, Lieder zum Festessen des Deutschen Juristentages im Zoologischen Garten, Abschiedsfeier Julius Raschdorff, Winterfest des Architekten- und Ingenieurvereins (1859-1912); Gedichte zur Feier des Einzugs unserer siegreichen Truppen (1871), Maifest 1896; Programm des Philharmonischen Konzerts im Volksgarten 1907; Einzelnummern Kölnischer Zeitungen (1826-1832, 1848); Extrablätter der Kölnischen Zeitung zum Krieg 1870-1871, zum Tod von Wilhelm II., Kaiserin Augusta; Assignaten der Französischen Republik (1790-1796); Zeitungsartikel zum Luftsport und Flugwesen, u.a. Flugwoche in Köln (1909), Schaufliegen in Köln (1911), Deutscher Rundflug 1911 Etappe Köln, Deutsche Luftsport-Werbewoche (1928); Graf Zeppelin; Zeitungsartikel zur Technik (Mülheimer Brücke (1928), Dombau- Fest 1880, Kaiserbesuche in Köln, Tornado 1898, Erster Weltkrieg, Fibel zur Kriegserziehung; Fotografien, Abbildungen: 25jährige Festfeier der Abiturientia 1887 (1912), Deutscher Studentenverein Germania Lausanne; Stadt- und Gebäudeansichten von Köln.
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u.a.: Liste der Häuptlinge und Anzahl ihrer Leute in Bata; 20. Feb .1916; Enthält auch: Erlass des Gouverneurs von Kamerun; Karl Ebermaier; zum Grenzübertritt deutscher Beamter und Angestellter nach Rio Muni„ in dienstlichem Auftrag“; Bemerkung; Akte wurde während der kriegsbedingten Verlagerung des Bezirksamts Jaunde nach Bata (Rio Muni, spanische Besitzung) angelegt.;
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Universitätsrichter 1810 - 1945 1810-1819 Syndikus ab 1819 Universitätsrichter ab 1923 Universitätsrat ab 1935 Universitätsrechtsrat ab 1943 Universitätsrat Vorwort: Nach den Statuten der Universität Berlin von 1816, die 1930 durch eine neue Satzung ersetzt wurden, wurde die sogenannte "akademische Gerichtsbarkeit" vom Rektor und Senat ausgeübt. Die rechtliche Grundlage dieser Bestimmung war das "Reglement vom 28.12.1810 wegen Einrichtung der akademischen Gerichtsbarkeit bei den Universitäten". Durch diese Instruktion wurde die bis dahin nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts auf alle Angehörige der Universität sich erstreckende Gerichtsbarkeit aufgehoben. Bezüglich des Gerichtsstandes der Universitätsangehörigen wurde folgende Regelung getroffen: Die Mitglieder des Lehrkörpers einschließlich Rektor, Syndikus und Sekretäre sollten den Gerichtsstand Königlicher Staatsbeamter haben. Andere Angehörige der Universität, wie Hofmeister und Bediente der Studierenden unterstanden den Gerichten, denen andere Bürger gleichen Standes zugewiesen waren. Für die Studierenden wurde ein besonderer Gerichtsstand geschaffen. Für sie war das jeweilige Oberlandesgericht, in Berlin das Kammergericht vorgesehen. Neben der Ausübung der Disziplinar- und Polizeigewalt in Fällen der Verletzung der Ordnung und Disziplin innerhalb der Universität konnten von den Universitätsbehörden geahndet werden: Injuriensachen der Studenten unter sich, leichte Duelle und alle Vergehen, die nicht mehr als 4 Wochen Gefängnis androhten. Im Übrigen blieb die richterliche Tätigkeit bei zivilrechtlichen Ansprüchen bestehen. Zur rechtlichen Beratung von Rektor und Senat wurde die Funktion des Syndikus geschaffen mit dem Rang eines ordentlichen Professors. In allen Disziplinarfällen stand die Entscheidungsbefugnis dem Rektor und Syndikus gemeinsam oder dem Senat zu, wobei die Zuständigkeit derart geregelt war, dass leichtere Vergehen vom Rektor allein bzw. gemeinsam mit dem Syndikus entschieden wurden, während bei größeren Vergehen der Senat zuständig war (z.B. Duelle, Realinjurien, Störung der Ruhe an öffentlichen Orten, Beleidigung einer Obrigkeit, Beleidigung eines Lehrers, Aufwiegeln und Rottenstiftung unter Studenten). Der Syndikus hatte im Senat über die abzuurteilenden Fälle Vortrag zu halten. Eine weitere Aufgabe des Syndikus bestand darin, Schuldkontrakte der Studenten aufzunehmen und für Ausländer gerichtliche Beglaubigungen vorzunehmen. Die zulässigen Disziplinarstrafen waren: Verweis durch den Rektor; Öffentlicher Verweis vor dem Senat; Karzer; Androhung des "Consilium abeundi"; "Consilium abeundi"; Relegation. Diese statutarischen Bestimmungen waren getragen von dem Bestreben der Reformer, den leitenden Organen der Universität auf dem Gebiet des Disziplinarrechts weitgehende Rechte einzuräumen. Erst die Bestrebungen der Reaktion, alle irgendwie freiheitlich oder demokratisch anmutenden Bewegungen auf den Universitäten zu unterdrücken, setzten dieser Entwicklung ein Ende. Zugleich mit der "Instruktion für die außerordentlichen Regierungsbevollmächtigen bei den Universitäten" vom 18. November 1819 wurde ein "Reglement für die künftige Verwaltung der akademischen Disziplin- und Polizeigewalt bei den Universitäten" vom gleichen Tag von König Friedrich-Wilhelm III. und Staatskanzler Hardenberg erlassen. Danach wurde an allen Universitäten Preußens an Stelle des bisherigen Syndikus ein Universitätsrichter eingesetzt, der die Aufgabe erhielt, die akademische Disziplin und Polizeigewalt durchzusetzen. Begründet wurde der Erlass dieser Instruktion damit, dass die Rektoren und Senatoren der Universitäten mit den Polizeibehörden nicht die notwendige Zusammenarbeit gepflegt hätten und der Wechsel der Rektoren und Senatoren eine ständige, gleichbleibende Ausübung der Disziplinargewalt verhindert habe. In Wirklichkeit zeugen die einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung von dem Versuch, die einst im Geist der Reformer der Universität verliehenen Rechte immer mehr einzuschränken, um die an den Universitäten unter den Studenten sich entwickelnden fortschrittlichen Bewegungen mit allen Mitteln zu bekämpfen. So konnte der Rektor alle kleineren Vergehen, die Ermahnungen und Verweise nach sich zogen, selbst bearbeiten, musste jedoch den Universitätsrichter davon unterrichten. Bei allen Vergehen, die eine mehr als 14-tägige Karzerstrafe erwarten ließen, hatte der Universitätsrichter die Untersuchung selbst zu führen, wobei der Rektor oder ein Vertreter zu den Verhandlungen hinzugezogen werden sollte. As größere Vergehen nennt die Verordnung: "Duelle unter Studenten, bei denen keine erhebliche Verwundung oder Verstümmelung vorgefallen ist; Realinjurien; Störung der Ruhe an öffentlichen Orten; Beleidigung einer Obrigkeit; Beleidigung eines Lehrers; Aufwiegelei; Rottenstiftung unter Studenten; Verrufserklärung oder Ausführung einer Verrufserklärung; Teilnahme an geheimen oder nicht autorisierten Verbindungen." Die Entscheidung bei einem Vergehen sollte, wenn nicht auf Relegation von der Universität erkannt wurde, der Universitätsrichter selbst vornehmen. Der Senat musste wohl gehört werden, die Entscheidung bei Einspruch des Senats traf jedoch der Regierungsbevollmächtigte, dem der Universitätsrichter unterstellt war. Bei Ausschluss von der Universität sollten die Senatsmitglieder eine entscheidende Stimme haben, und die Stimmenmehrheit sollte maßgebend sein. Auch in diesem Falle konnte der Universitätsrichter bei Meinungsverschiedenheiten den Regierungsbevollmächtigten anrufen. Der Universitätsrichter wurde vom Minister für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Justizminister eingesetzt, musste die Qualifikation eines Richters haben und durfte nicht Hochschullehrer sein. Er hatte den Rang eines ordentlichen Professors. Während der Syndikus nur an den "gerichtlichen Geschäften des Senats Anteil nahm", wurde der Universitätsrichter als sogenannter Rechtskonsulent der Universität gleichberechtigtes Senatsmitglied. Er hatte die Pflicht, darauf zu achten, dass die Beschlüsse des Senats den bestehenden Gesetzen entsprachen. Die Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit von Senatsbeschlüssen entschied der Regierungsbevollmächtigte. Auch nach Wegfall des Amtes des Regierungsbevollmächtigten 1848 behielt der Universitätsrichter das Recht des vorläufigen Vetos gegen Beschlüsse des Senats, die nach seiner Auffassung gesetzes- oder verfassungswidrig waren. Gegen dieses Recht, das der Universitätsrichter Lehnert im Jahr 1864 praktizierte, protestierte der Senat vergeblich. Die vorstehenden Ausführungen zeigten, dass die Funktion des Universitätsrichters eng mit der des Regierungsbevollmächtigten verbunden war, ja der Universitätsrichter wurde zum Hilfsorgan des Regierungsbevollmächtigten. Der Kampf des Regierungsbevollmächtigten Schultz um die Festigung seiner Stellung an der Universität kam in seinen Bemühungen zum Ausdruck, auf die Besetzung des Amtes des Universitätsrichters einen unmittelbaren und nachhaltigen Einfluss auszuüben, um Personen für diese Funktion einzusetzen, die ganz den Vorstellungen des Regierungsbevollmächtigten entsprachen. Der bisherige Syndikus, Kammergerichtsrat Scheffer, übernahm im Januar 1820 die Funktion des Universitätsrichters, legte diese aber bereits im März 1820 nieder, da es zwischen ihm und dem Regierungsbevollmächtigten Schultz zu Auseinandersetzungen gekommen war, die zu einer längeren Krankheit Scheffers führten. Scheffer beantragte seine Entlassung, die er mit seiner Krankheit begründete. Nachdem die Bemühungen des Regierungsbevollmächtigten, einen Referendar als Universitätsrichter vertretungsweise einzusetzen, am Widerstand des Senats und des Kulturministers Altenstein gescheitert waren, wurde in der Person des Kammergerichtsrats Brassert ein Nachfolger gefunden, der auf persönliche Anordnung Altensteins mit der Untersuchung gegen die Studenten Karl Ulrich und Karl von Wangenheim beauftragt wurde. Doch Brassert bat schon nach der Sitzung des Senats am 12. April 1820, auf der er eingeführt wurde, von seinem Amt entbunden zu werden, nachdem er in seinem Gutachten gegen Ulrich und von Wangenheim die politischen Vergehen negierte. Der Senat jedoch beschloss die Entscheidung so lange auszusetzen, bis wegen der Zugehörigkeit der Angeschuldigten zur Burschenschaft erkannt wurde. Brassert widerrief nach einigen Tagen seinen Antrag und erklärte sich bereit, weiterhin kommissarisch tätig zu sein. Seine endgültige Anstellung erfolgte dann im November 1820. Aber bereits im März 1821 bewogen Brassert die Zurechtweisungen und Rügen des Regierungsbevollmächtigten Schultz dazu, endgültig seine Funktion aufzugeben. Diesem Antrag wurde seitens des Ministeriums stattgegeben. So hatten die Verordnungen vom 18. Nov. 1819 zu einer äußerst gespannten Lage an der Universität geführt und Auseinandersetzungen heraufbeschworen, die für alle Seiten abträglich waren. Brassert fungierte noch bis Dezember, wobei er durch einen Hilfsarbeiter unterstützt wurde. Um den Nachfolger - einen Kandidaten des Regierungsbevollmächtigten Schultz - entspannen sich Auseinandersetzungen, die weit über den Rahmen der Universität hinausgingen und schließlich auf höchster Ebene ausgetragen wurden. Trotz der ablehnenden Haltung des Ministers Altenstein wurde der Kammergerichtsassessor Krause im Dezember 1821 durch eine Kabinettsordre des Königs Friedrich Wilhelm III. als Universitätsrichter eingesetzt. Schultz hatte sich unmittelbar an den König gewandt und darauf hingewiesen, dass die an der Universität herrschenden liberalen Verhältnisse die Gefahr revolutionärer und staatsgefährdender Umtriebe hervorrufen würden. Würde seinem Antrag nicht entsprochen werden, wäre er gezwungen, sein Amt niederzulegen. Mit der vorübergehenden Verwaltung dieser Stelle und mit der zusätzlichen Funktion als Kurator wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, von Ladenberg beauftragt. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass die bisherige Form der Stellvertreter gegenüber dem Bund nicht mehr zu rechtfertigen sei. Das war, wie Max Lenz in seiner Geschichte der Universität von 1910 mit Recht bemerkt, nur ein Vorwand Eichhorns, der danach trachtete, das Universitätsleben nach seinem Belieben zu reglementieren. Diese Maßnahme war ohne vorherige Konsultation des Senats erfolgt, so dass über diesen Eingriff Eichhorns Rektor und Senat empört waren. Ein Protestschreiben, das Boeckh entworfen hatte, und das von 31 Ordinarien unterzeichnet worden war, wurde vom Ministerium zurückgewiesen. Damit war auch die Funktion des Universitätsrichters Krause als stellvertretender außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter erloschen. Die Instruktion vom 2. Mai 1841, die Lenz erwähnt, jedoch nicht weiter behandelt, ist für diese Ausführungen nur insoweit interessant, als sie auf die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten bei der Durchführung der akademischen Gerichtsbarkeit eingeht. Eine grundsätzliche Änderung erfolgte außer der Beseitigung von einigen, durch die Stellung Ladenbergs als Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums bedingten formellen Normen nicht. Bei Verhinderung des Regierungsbevollmächtigten nahmen wiederum Rektor und Universitätsrichter die Vertretung wahr. Krause verließ am 1. September 1842 die Universität. Als Nachfolger wurde zum 1. Oktober 1842 der Kammergerichts-Assessor Lehnert eingesetzt, der die Stelle als Universitätsrichter bis zum April 1848 verwaltete. Als dessen Nachfolger wurde der Oberlandesgerichts-Assessor von Ladenberg vom Ministerium eingesetzt. Nachdem die Institution des außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten als Folge der März-Revolution im Juli 1848 aufgehoben worden war, beschränkte sich die Tätigkeit von Ladenbergs nur auf die Kuratorialgeschäfte, die jedoch fast ausschließlich von der Unterrichtsabteilung des Ministeriums wahrgenommen wurden. Nachdem von Ladenberg im November 1848 mit der Leitung des Kultusministeriums beauftragt worden war, legte er seine Funktion an der Universität nieder, und beauftragte durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und den Universitätsrichter mit der Verwaltung der Kuratorialgeschäfte, die im Wesentlichen in der Bearbeitung von Stipendienangelegenheiten bestanden. Diese Regelung trat mit Wirkung vom 5. Dezember 1848 in Kraft und blieb bis 1923 bestehen, nachdem im Zuge der Hochschulreform ein Verwaltungsdirektor an der Universität eingesetzt wurde und in diesem Zusammenhang eine Neuregelung der Zuständigkeit zwischen Verwaltungsdirektor und Rektor erfolgte. Symptomatisch ist jedoch, dass schon der oben erwähnte Erlass von 1848 eine Reformierung dieses Amtes vorsah. Diese Reformabsichten einiger liberaler Beamter, die als erste Reaktion auf die revolutionären Ereignisse im März 1848 zu sehen sind, jedoch infolge der Kapitulation der liberalen Bourgeoisie vor dem feudalabsolutistischem Regime nie verwirklicht wurden, kamen erst nach der Novemberrevolution zur Ausführung. Lehnert wurde am 1. April 1875 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt und als sein Nachfolger der Syndikus der Mittelmärkischen Ritterschaftsdirektion, Schultz, ernannt. Schultz starb am 16. April 1885. Inzwischen wurde im Hinblick auf die Einführung der sogenannten "Reichsjustizgesetze" eine Neuordnung der akademischen Gerichtsbarkeit erforderlich. In diesem "Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg" vom 29. Mai 1879 wurde die Disziplinargewalt durch den Rektor, den Universitätsrichter und den Senat ausgeübt. Folgende Strafen waren vorgesehen: Verweis; Geldstrafe bis zu 20,-M; Karzer bis zu 2 Wochen; Nichtanrechnung des laufenden Halbjahres auf die vorgeschriebene Studienzeit; Androhung der Entfernung von der Universität (Unterschrift des "Consilium abeundi"); Entfernung von der Universität ("Consilium abeundi"); Ausschluss vom Universitätsstudium (Relegation). Der Universitätsrichter hatte in allen Verfahren die Ermittlungen zu führen. Die Strafbefugnisse waren wie folgt festgelegt: Rektor: Verweise und Karzerstrafen bis zu 24 Stunden; Rektor und Richter: Geldstrafen und Karzer bis zu 3 Tagen; Senat: Alle höheren Strafen. In der Instruktion des Ministeriums vom 1. Oktober 1879 wurde darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Universitätsgericht" infolge der "Veränderung der Verhältnisse" nicht mehr zu verwenden ist. Dieser rein formelle Akt änderte natürlich nichts an der Art und Weise der Handhabung der Disziplinargewalt, nur waren Rektor und Senat jetzt unmittelbar an der Ausübung der Disziplinargewalt beteiligt, während der Universitätsrichter nur noch in Gemeinschaft mit dem Rektor Strafen aussprechen konnte. Diese Befugnis nutzte der Nachfolger von Schultz, Paul Daudé (1885-1913), ein ehemaliger Staatsanwalt, dazu aus, um in enger Zusammenarbeit mit dem Berliner Polizeipräsidenten gegen fortschrittliche Bestrebungen innerhalb der Studentenschaft und polnische und russische Studenten vorzugehen. Daudé wurde wiederholt vom Minister persönlich mit der Erstattung von Gutachten beauftragt. So ist er auch der Verfasser der berüchtigten "Lex Arons". Der Universitätsrichter übte seit 1901 auch die Funktion eines Kassenkurators der Staatsbibliothek und des Meteorologischen Instituts aus. Weiterhin war er Mitglied der Immatrikulationskommission, der Honorarienstundungskommission, der Unterstützungskasse und des Allgemeinen Krankenpflegevereins für Studierende. Die Vorschriften für die Studierenden der Landesuniversitäten von 1879 wurden in den Jahren 1905 und 1914 erneuert, ohne dass sich an den Bestimmungen über die Stellung des Universitätsrichters etwas änderte. Nachfolger Daudés wurde Ernst Wollenberg, der bis zu seiner Ernennung zum Verwaltungsdirektor der Universität 1923 als Universitätsrichter amtierte und auch nebenamtlich Syndikus der Technischen Hochschule war. Bereits 1919 setzten Reformbestrebungen ein, die 1923 zum Erlass neuer Satzungen für die Universitäten durch das Preußische Kultusministerium führten, den Charakter der Hochschulpolitik der Weimarer Republik jedoch nicht veränderten. Die Diskussion über die Stellung des Universitätsrichters wurde auch an der Berliner Universität geführt. Die zur Beratung dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beseitigung der Funktion des Universitätsrichters gerechtfertigt sei, jedoch wurde gefordert, einen Verwaltungsdirektor einzusetzen, der - ohne Mitglied des Senats zu sein - die Aufgabe haben sollte, sowohl die Verwaltungsgeschäfte der Universität und ihrer Institute zu leiten, als auch die Rechtsberatung und die Vorbereitung der Disziplinarangelegenheiten vorzunehmen. Die Ernennung sollte durch die Regierung erfolgen, wobei dem Senat ein Vorschlagsrecht zugestanden hätte. Die neuen Satzungen, die dann auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, beseitigten die Institution des Universitätsrichters und führten die Funktion des "Universitätsrats" ein. Der Universitätsrat hatte danach die Aufgabe, den Verwaltungsdirektor, den Rektor und die übrigen Einrichtungen der Universität rechtlich zu beraten. Daneben oblag ihm die Durchführung der akademischen Disziplin entsprechend den Disziplinarvorschriften, die noch immer nach dem schon erwähnten Gesetz von 1879 gehandhabt wurden. Der enge Mitarbeiter des Preußischen Ministers, Erich Wende, wies schon damals darauf hin, dass eine Reform dieser überholten Vorschriften unabwendbar war. Dadurch, dass der Universitätsrat sowohl Ankläger und Untersuchungsrichter, als auch mit dem Rektor als erkennender Richter am Disziplinarverfahren mitwirkte, ergab sich eine Situation, die schon den Verfahrensvorschriften des allgemeinen Strafrechts widersprach. Die Stelle des Universitätsrats wurde nebenamtlich meist von einem Richter besetzt, der nicht Mitglied des Senats war, jedoch zur Beratung des Senats zu Senatssitzungen hinzugezogen werden konnte. Die Mitwirkung im Immatrikulationsausschuss blieb bestehen. An der Berliner Universität wurde mit Wirkung vom 1. November 1923 der Amtsgerichtsrat Hermann Marcard als Universitätsrat eingesetzt, der im Januar 1924 auch zum Justitiar der Staatsbibliothek ernannt wurde. Ende Januar 1933 wurde seitens des NS-Studentenbundes in aller Öffentlichkeit gegen Marcard eine großangelegte Verleumdungskampagne wegen seines Vorgehens gegen nationalsozialistische Schläger inszeniert, die mit der Ablösung Marcards als Universitätsrat im April 1933 endete. Nachfolger Mardcards wurde der Landesgerichtsdirektor Wilhelm Püschel, dem die Stelle des Universitätsrats im Mai 1933 vom Ministerium übertragen wurde. Püschel schied jedoch im Oktober 1935 aus, da die Stelle des Universitätsrates am 1. April 1936 in eine hauptamtliche Rechtsratsstelle umgewandelt werden sollte. Zum Universitätsrechtsrat wurde der Staatsanwaltschaftsrat Leitmeyer ernannt. Leitmeyer wurde neben der rechtlichen Beratung des Rektors, des Verwaltungsdirektors und der übrigen akademischen Behörden der Universität auch mit der Rechtsberatung des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Rektors und der akademischen Behörden der Technischen Hochschule Berlin, sowie des Generaldirektors der Staatsbibliothek beauftragt. Leitmeyer war bereits seit Oktober 1935 auftragsweise als Universitätsrechtsrat tätig gewesen. Inzwischen war durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. April 1935 eine "Strafordnung für Studenten, Hörer und studentische Vereinigungen an den Hochschulen" bekannt gegeben worden. Diese neue Disziplinarordnung, die dem NS-Führerprinzip entsprach, sah folgende Strafen vor: 1. Mündliche Verwarnung; 2. Schriftlicher Verweis; (evtl. Androhung der Entfernung) 3. Nichtanrechnung des laufenden Semesters; 4. Entfernung von der Hochschule, verbunden mit Nichtanrechnung des Semesters; 5. Dauernder Ausschluss vom Studium an allen deutschen Hochschulen. Der Rechtsrat hatte die Ermittlungen zu führen. Verwarnungen und Verweise sprach der Rektor aus, während Nichtanrechnung, Entfernung und Ausschluss vom Rektor nach vorherigen Beschluss des sogenannten Dreierausschusses, dem der Rektor und die Leiter der Dozenten- und Studentenschaft angehörten, verhängt wurden. Der Rechtsrat hatte die Funktion eines Anklägers, d.h. er hatte die Anschuldigungsschrift vorzulegen und diese zu vertreten. Berufung beim Reichswissenschaftsministerium war möglich. Vermutlich blieben die alten Disziplinarvorschriften von 1879 bzw. 1914 unter Wegfall der Bestimmungen, die durch die Entwicklung überholt waren, bis zum Erlass der Strafordnung vom 1. April 1935 in Kraft. Wende wies bereits darauf hin, dass Geldstrafe und Karzer unzeitgemäß seien und abgeschafft werden sollten. In der Zeit vom November 1936 bis März 1937 wurde der Rechtsrat mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Universitätskurators beauftragt. Leitmeyer wurde 1939 in die Hochschulverwaltung des sogenannten "Protektorats Böhmen und Mähren" abgeordnet und 1940 zum Kurator der Technischen Hochschule Brünn ernannt. Als Ersatz wurde ab September 1939 der Landgerichtsrat Bernhard Rosenhagen kommissarisch und ab 1. Sept. 1940 endgültig vom Ministerium eingesetzt. Sein Aufgabengebiet umfasste die rechtliche Beratung des Rektors, des Universitätskurators und der akademischen Behörden der Universität, des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Generaldirektors der Staatsbibliothek und des Staatlichen Materialprüfungsamtes. Als Rosenhagen 1943 zum Verwaltungsdirektor des Charité-Krankenhauses ernannt wurde, übte er seine Aufgaben als Rechtsrat an der Universität nur noch nebenamtlich mit der Amtsbezeichnung "Universitätsrat" aus. Seine Tätigkeit endete mit dem 8. Mai 1945. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Universitätsrichter als Exekutiv- und Überwachungsorgan an den Universitäten seine Aufgaben durchzuführen hatte. Das gilt nicht nur für die Zeit der Reaktion nach Erlass der Karlsbader Beschlüsse 1819, sondern auch für die späteren Jahre. Der Universitätsrichter Daudé (1885-1913) ist ein besonders anschauliches Beispiel dafür, in wessen Auftrag und für welche Interessen der Universitätsrichter zu wirken hatte. III. Archivische Bearbeitung Wenn auch die Benutzung der einzelnen Disziplinarvorgänge gegeben war, musste der Gesamtbestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen bearbeitet werden. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte in den Monaten Dezember 1967 bis März 1968 durch den damaligen Archivleiter Kossack. Die Überführung der Kartei- bzw. Findbucheinträge in die elektronische Form hat für die Ordnung des Bestandes keine Änderungen bedeutet. Normalisiert wurden lediglich die Schreibweise und die Interpunktion. Die Signaturen und Titel wurden beibehalten. Zitierweise: HU UA, Universitätsrichter.01, Nr. XXX. HU UA, UR.01, Nr. XXX.
Enthält u.a.: Ausgaben auf dem Gebiet der Ernährungs- und Getreidewirtschaft; Aufbau und Aufgaben des "Reichsnährstandes"; Reichsbeteiligte Unternehmen: Mundus GmbH und Tochtergesellschaften, Überseeische Gesellschaft/Deutsche Kolonialgesellschaft, Isteg Steel, Luxemburg, Isteg Stahl, Wien, Nordag, Oslo, Förlagsaktiebolaget Illustra AG, Stockholm, Optische Werke, C.A. Steinheil Söhne, München, Societé Maritime Universelle, Paris, Slowakisch-Deutsche Handelskanzlei, Preßburg, Vereinigte Industrieunternehmungen AG - Viag, Berlin, Reichskreditgesellschaft, Borussia-Beteiligungs GmbH, Bank der deutschen Luftfahrt, Aero Bank, Paris; Amtliche und private Kriegsgräberfürsorge; Devisenschutzkommandos (Organisation); Auslandslehrer (Planstellen, beamtenrechtliche Sicherung); Deutsche Arbeitsfront (Finanzielle Grundlagen); Depositengelder bei Berliner Banken vor der Kapitulation; Militärische Ausgaben im Rechnungsjahr 1938; Das deutsche Geldwesen; Reichsbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen in Baden; Ausländische Arbeitskräfte im Deutschen Reich 1942-1944; Steueraufkommen 1933-1944; Haushaltseinnahmen und -ausgaben 1940-1944; Zölle und Verbrauchssteuern in Österreich seit 1945 (Stand: Jan. 1949); Bauten für den "Führer und Reichskanzler"; Grundbesitz des Deutschen Reiches in Paris; Kriegsbeutegegenstände des Fürsten von Monaco und der Familie Rothschild; Anmeldung ausländischer Wertpapiere; Grundsätze für die Aufstellung der Reichshaushaltspläne vor und nach 1933; Wert- und spezifische Zölle